Lärmkartierung Straße nach VBUS BSI

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1 Projekt: LAP Stufe 2 Sundern Lärmkartierung Straße nach VBUS BSI Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) A. Zanolli Hinweis: Die Vervielfältigung oder Veröffentlichung dieser Bearbeitung, auch auszugsweise, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verfassers. Holger Grasy + Alexander Zanolli GbR Köln Bocholt Böblingen Bau- und Raumakustik Schallimmissionsschutz Wärme- und Kondensatfeuchteschutz Schwingungs- und Erschütterungsschutz Altenberger-Dom-Straße 81 D Bergisch Gladbach T. +49 (0) F. +49 (0) info@gz-engineering.de Sparkasse KölnBonn BLZ Kto USt-IdNr. DE Gesellschafter Holger Grasy, Dipl.-Ing.(FH) Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer Alexander Zanolli, Dipl.-Ing.(FH) Beratender Ingenieur Ingenieurkammer Bau NRW Mitgliedsnummer Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

2 Datum: Seite 2 von 10 Inhalt: Seite 1. Situation und Aufgabenstellung Grundlagen Berechnungsmodell Betrachtete Straßenabschnitte Berechnungsergebnisse Gebäudelärmkarte Zeitbereich 24 Stunden: L den Gebäudelärmkarte Zeitbereich Nacht: L n Belastetenzahlen EU Flächenstatistik Zusammenfassung und Ausblick Anlagen: Ergebnisse Gebäudelärmkartenberechnung Gebäudelärmkarte L den Gebäudelärmkarte L n Rasterlärmkarte L den Rasterlärmkarte L n

3 Datum: Seite 3 von Situation und Aufgabenstellung Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind Kommunen verpflichtet, eine Lärmaktionsplanung aufzustellen. Die Lärmaktionsplanung ist in zwei Stufen 1 und 2 aufgeteilt. Gegenstand der vorliegenden Bearbeitung ist die Stufe 2. Die Stadt Sundern (Sauerland) ist hinsichtlich des Umgebungslärms gemäß Stufe 2 der EU-Umgebungslärmrichtlinie durch Straßenverkehr belastet. Die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) berechneten Rasterlärmkarten sollen auf Plausibilität geprüft werden und in einem zweiten Schritt die Rasterlärmkarten für das Stadtgebiet neu berechnet werden. Nach der Vorstellung der Berechnungsergebnisse bei der Stadtverwaltung sollen mögliche Lärmminderungsmaßnahmen für die betroffenen Bereiche untersucht werden. 2. Grundlagen Für die Lärmkartierung wurden nachfolgende Grundlagen verwendet: Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) Angaben der Stadt Sundern über Verkehrszahlen (DTV), zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberbelag, Straßenquerschnitt sowie Art der Straße im Sinne der VBUS für die zu berechnenden Straßenabschnitte DGM5-Daten zur Berechnung des Geländemodells, DGK5 als Kartengrundlage Gebäudedaten des LANUV in Form von Shapefiles zum Import in die Schallausbreitungsberechnungssoftware Software zur Schallausbreitungsberechnung Soundplan der Firma Braunstein + Berndt GmbH, Version 7.1 Ortstermine zur Inaugenscheinnahme der zur kartierenden Straßen in Bezug auf Straßenoberfläche, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Fahrbahnbreiten, etc.

4 Datum: Seite 4 von Berechnungsmodell Für die Lärmkartierung wurde das Modell der Gebäude, das durch das LANUV erstellt wurde, als Grundlage herangezogen. Aus Höhenpunkten, die durch die Bezirksregierung zur Verfügung gestellt wurden, wurde ein digitales Geländemodell für das gesamte Gemeindegebiet berechnet. In Abstimmung mit der Stadtverwaltung Sundern wurden die zu kartierenden Straßen ausgewählt, wobei als Grundlage die Vorgabe der EU- Umgebungslärmrichtlinie Stufe 2 herangezogen wurde, wonach Straßen mit mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr zu kartieren sind. Die Straßen wurden in das digitale Geländemodell eingearbeitet und ein neues überarbeitetes Geländemodell berechnet. Hierdurch ist sichergestellt, dass die Emissionslinien der zu berechnenden Straßen oberhalb des Geländes verlaufen und nicht auf Grund einer stark bewegten Topographie unter Umständen unter dem Geländeniveau liegen. Auf das berechnete Geländemodell wurden die Gebäude gesetzt. Alle Fassaden der Gebäude wurden mit einer Reflexionsminderung von einem db(a) in der Berechnung berücksichtigt. Dies entspricht glatten Hausfassaden ohne Balkone oder Erker. Das Programm zur Berechnung der Schallausbreitung Soundplan wurde so eingestellt, dass eine Berechnung gemäß den Vorgaben der VBUS bzw. VBEB erfolgt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel L den und L n in Soundplan werden mittels einer sogenannten Gebäudelärmkarte durchgeführt. Hierbei werden an jeder markierten Gebäudefassade Immissionspunkte nach den Vorgaben der VBEB gesetzt. Reflexionen an der eigenen Fassade werden nach VBEB nicht berücksichtigt. Die Berechnungshöhe der Immissionsorte beträgt nach VBEB generell 4 m über dem Gelände. Zur Visualisierung der Schallausbreitung wurden Rasterlärmkarten mit einem Berechnungsraster von 10 m in einer Berechnungshöhe von 4 m berechnet.

5 Datum: Seite 5 von Betrachtete Straßenabschnitte Im Rahmen der Stufe 2 der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind Straßen mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Fahrzeugen zu kartieren. Dies entspricht einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von ca Kfz/24h. Dementsprechend wurden bei der Kartierung nachfolgende Straßenabschnitte kartiert: TK/ZST.-Nr. Kfz M p L m (25) Straße von Mo-So Tag Uhr nach W Nacht Uhr U S Day Uhr Evening Uhr Anz. FS FS/OD [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/h] [%] [db(a)] B ,7 67, ,9 60,5 Sundern (Sauerland) (L519) ,5 67,5 Arnsberg (K2) ,2 64,7 FS L ,4 66, ,1 59,6 Sundern (Sauerland) (B 229) ,2 67,4 Sundern (Sauerland) (L 685) In der Flamke ,9 64,5 FS L ,1 68, ,1 60,7 Sundern (OA) In der Flamke ,9 68,9 Sundern (Sauerland) (L 686) Meschederstraße ,6 65,9 OD L ,9 68, ,1 60,2 Sundern (Sauerland) (L 686) Meschederstraße ,4 68,5 Sundern (Sauerland) (K 5) Settmeckestraße ,5 65,9 FS L ,9 66, ,4 58,8 Sundern (Sauerland) (K 5) Settmeckestraße ,5 67,1 Sundern (Sauerland) (L 686) Silmecke ,0 64,3 OD L ,1 65, ,1 57,7 Sundern (Sauerland) (L 686) Silmecke ,5 66,1 Rchtg. Sundern - Recklinghause ,1 63,5 OD TK/ZST.-Nr. Kfz M p L m (25)

6 Datum: Seite 6 von 10 Straße von Mo-So Tag Uhr nach W Nacht Uhr U S Day Uhr Evening Uhr Anz. FS FS/OD [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/h] [%] [db(a)] L ,9 66, ,8 58,6 Sundern (Sauerland) (L 687) ,7 66,6 Sundern (Sauerland) (L 519) ,4 63,7 FS L ,9 66, ,3 58,5 K5, FR Allendorf ,5 66,8 L519 Sundern, FR Stadtmitte ,0 64,0 OD L ,0 66, ,1 58,6 L519 Sundern, FR Stadtmitte ,8 66,6 K6, FR Westenfeld ,5 63,7 OD Entsprechend den Angaben in den Tabellen wurden die maßgebenden stündlichen Verkehrsstärken M sowie die Lkw-Anteile p für die Zeitbereiche day, evening und night in der Berechnung verwendet. Zuschläge für die Straßenoberfläche wurden nach örtlichem Eindruck nicht vergeben. Die Zuschläge für Steigungen berechnet die Software Soundplan selbständig auf Basis des digitalen Geländemodells.

7 Datum: Seite 7 von Berechnungsergebnisse Die Berechnungsergebnisse sind als Anlage in Form von Plänen digital beigefügt. Die Pläne haben die Blattgröße DIN A0. Insgesamt sind 4 Pläne erstellt worden: Gebäudelärmkarte, Zeitbereich day evening night den Gebäudelärmkarte, Zeitbereich night n Rasterlärmkarte, Zeitbereich day evening night den Rasterlärmkarte, Zeitbereich night n Bei den beiden Rasterlärmkarten ist zusätzlich eine Grenzwertlinie eingefügt. Für den den -Zeitbereich sind 70 db(a) eingestellt und für den n -Bereich 60 db(a). Somit stellen diese beiden Grenzwertlinien die Auslösewerte dar. Aufgrund der unterschiedlichen Berücksichtigung von Reflexionen an der eigenen Fassade und auf Grund der Interpolation zwischen den einzelnen Rasterpunkten bei der Rasterlärmkarte, kann es zu Differenzen zwischen der Gebäudelärmkarte und der Rasterlärmkarte kommen. Für die Beurteilung ist stets die Gebäudelärmkarte maßgebend. Zur Veranschaulichung der Schallausbreitung sind die Rasterlärmkarten besser geeignet. Als Anhang ist diesem Bericht eine Übersicht der Berechnungsergebnisse der Gebäudelärmkartenberechnung beigefügt. Die Ergebnisse sind absteigend nach der Überschreitung im Zeitraum night sortiert, wobei nur Berechnungspunkte mit Überschreitungen dokumentiert wurden. 5.1 Gebäudelärmkarte Zeitbereich 24 Stunden: L den Der 24-Stunden Zeitbereich umfasst die drei Zeitbereiche day, evening und night. Es wir für jeden der drei Zeitbereiche ein Beurteilungspegel pro Immissionspunkt berechnet. Der Zeitbereich evening erhält anschließend einen Zuschlag von +5 db; der Zeitbereich night einen Zuschlag von +10 db. Der so ermittelte Mittelungspegel wird als L den bezeichnet. Die komplette Gebäudelärmkarte für den 24-Stunden-Zeitbereich liegt als Anlage diesem Bericht digital bei. Der Auslöswert für den 24-Stunden-Zeitbereich von 70 db(a) wird an einigen Fassaden erreicht. Schwerpunkt scheint die Ortsdurchfahrt Hachem zu sein, da hier Wohngebäude nahe an der B229 stehen. An der Ortsdurchfahrt Sundern entlang der L519 liegen im Bereich Rochusweg bis Rathaus ebenfalls einige Fassaden oberhalb des Auslöswertes von 70 db(a). In anderen kartierten Teilbereichen entlang der L519 ist der Abstand der Gebäude zur Straße jedoch größer, sodass nur vereinzelt Fassaden mit Pegeln oberhalb des Auslösewertes beaufschlagt werden. Entlang der L686 vom Rathaus ostwärts ist der Abstand zwischen den Gebäuden und der Straße im Regelfall ebenfalls so groß, dass nur wenige Fassaden mit Pegeln oberhalb von 70 db(a) kartiert wurden. Eine vergleichbare Situation zeigt sich entlang der L686 von der L519 beginnend in süd-westlicher Richtung.

8 Datum: Seite 8 von Gebäudelärmkarte Zeitbereich Nacht: L n Für den Nachtzeitraum gelten sinngemäß die Aussagen, die unter Punkt 4.1 getroffen wurden. Die Ortsdurchfahrt Hachem scheint die meisten Gebäude mit Fassaden oberhalb des Auslösewertes von 60 db(a) am stärksten betroffen Belastetenzahlen Anhand der berechneten Gebäudelärmkarten berechnet die Software Soundplan die Anzahl der Betroffenen gemäß VBEB. Gemäß den Vorgaben der VBEB sind die ermittelten Zahlen auf volle 100 zu runden. Um einen genaueren Überblick zu erhalten, sind neben den auf volle 100 gerundeten Werten auch die auf ganze Zahlen gerundeten Werten angegeben. In der Tabelle sind die Betroffenenzahlen oberhalb der Auslösewerte rot eingefärbt: Intervall [db(a)] Lden exakt EU Einwohnerstatistik; Einwohner Ln exakt Lden gerundet Ln gerundet > Zur Bedeutung der Betroffenenzahlen: Die Betroffenenzahlen werden nach VBEB ermittelt. Hierfür werden Immissionsorte an allen Fassaden des zu betrachtenden Gebäudes gesetzt. Pro Fassade soll mindestens ein Immissionspunkt gesetzt werden. Bei Fassaden mit einer Länge von mehr als 5 m werden mehrere Immissionspunkte gesetzt, indem die Fassade in gleich lange Teilfassaden mit nicht mehr als 5 m und nicht weniger als 2,5 m aufgeteilt. Die Immissionspunkte liegen in der Mitte jeder Fassade bzw. Teilfassade. Die Anzahl der dem Gebäude zugeordneten Einwohner wird nun durch die Anzahl der gesetzten Immissionsaufpunkte dividiert, sodass jedem Immissionsaufpunkt derselbe Bruchteil der Bewohnerzahl zugeordnet wird. Für jeden Immissionsaufpunkt wird nun der entsprechende Beurteilungspegel L den bzw. L n berechnet. Entsprechend der berechneten Pegel werden die einzelnen Immissionsaufpunkte und somit auch die Bewohnerzahl pro Immissionsort den einzelnen Pegelbereichen zugeordnet. Dementsprechend ist es für die Ermittlung der Belastetenzahlen unerheblich ob die Immissionsaufpunkte vor Nebenräumen oder Treppenhäusern liegen oder ob sich hinter dem Immissionsaufpunkt ein Wohn-, Schlaf- oder Arbeitszimmer befindet. Die in der Tabelle genannten Belastetenzahlen spiegeln somit nicht die tatsächlich belasteten Bürger wider sondern sind nach einem statistischen Verfahren ermittelt Werte.

9 Datum: Seite 9 von EU Flächenstatistik Nach VBEB ist außer der Ermittlung der Belastetenzahlen auch die Anzahl der Wohnungen, Schulen, Krankenhäuser und Kindergärten anzugeben, die oberhalb der Schwellenwerte von 55 db(a), 65 db(a) und 75 db(a) liegen. Ebenso sind die Größen der Flächen zu ermitteln, die oberhalb der genannten Schwellenwerte liegen. In nachstehender Tabelle sind diese Größen zusammengestellt: Schwellenwerte Größe [km²] Anzahl Wohnungen EU Flächenstatistik Anzahl Schulen Anzahl Krankenhäuser Anzahl Kindergärten L den L n L den L n L den L n L den L n L den L n > 55 2,95 1, > 65 0,88 0, > 75 0, Bei der Ermittlung der Anzahl der Wohnungen werden nach VBEB pro Wohnung 2,1 Bewohner zu Grunde gelegt sofern keine genaueren Zahlen vorliegen. Bei der Angabe der Größe der lärmbelasteten Flächen, werden die Flächen der Gebäude nicht mit einberechnet. Das Ergebnis ist gem. VBEB auf ganze Quadratkilometer zu runden. Aufgrund der insgesamt kleinen Flächen wurde auf diese Rundung verzichtet.

10 Datum: Seite 10 von Zusammenfassung und Ausblick Im Rahmen der Stufe 2 zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde die Lärmkartierung für das Gemeindegebiet von Sundern (Sauerland) durchgeführt. Bei der Ermittlung der Belastetenzahlen zeigt sich, dass gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Belastete oberhalb der Auslösewerte (L den 70 db(a), L n 60 db(a)) zu erwarten sind. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen Gebiete vorrangig behandelt werden, bei denen die genannten Auslöswerte überschritten sind. Die Auslösewerte sind aber nicht als Grenzwerte zu verstehen. Bei der Betrachtung der Gebäudelärmkarten erscheint die Ortsdurchfahrt Hachem als Hotspot, also einem Punkt, an dem auffallend viele Wohngebäude betroffen sind, deren Fassaden mit Pegeln oberhalb der Auslösewerte beaufschlagt werden. Da es sich um eine Ortsdurchfahrt mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h handelt, erscheint eine weitere Geschwindigkeitsbegrenzung schwer umsetzbar. Auch ein Fahrverbot für Lkw dürfte kaum realisierbar sein, da es sich um eine Hauptverkehrsachse (Bundesstraße B229) handelt. Verkehrslenkende Maßnahmen, die zu einer Minderung der Verkehrsstärke führen (Umgehungsstraße) sind nur sehr langfristig plan- und umsetzbar und könnten im Gegenzug zu einer Verlagerung der Lärmproblematik führen. grasy + zanolli engineering A. Zanolli

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