Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Stadt Osnabrück

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1 Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG der Auftraggeber: Projektnummer: LK Fachbereich Städtebau Fachdienst Verkehrsplanung Hasemauer Osnabrück Berichtsnummer: LK Berichtsstand: Berichtsumfang: 15 Seiten sowie 8 Anlagen Projektleitung: Bearbeitung: Dipl.-Ing. Mirco Bachmeier M.Sc. Ruslana Böttcher LÄRMKONTOR GmbH Altonaer Poststraße 13 b Hamburg Bekannt gegebene Stelle nach 29b BImSchG - Prüfbereich Gruppe V - Ermittlung von Geräuschen Messstellenleiter Bernd Kögel AG Hamburg HRB Geschäftsführer: Christian Popp (Vorsitz) / Ulrike Krüger (kfm.) / Bernd Kögel (techn.) Telefon: Telefax: Hamburg@laermkontor.de

2 Inhaltsübersicht 1 Aufgabenstellung Untersuchungsgebiet Beurteilungsgrundlagen Straßen IED-Anlagen Belastetenzahlen Vorgehensweise Geländemodell Gebäude Schallschutzeinrichtungen Straßen IED-Anlagen Ergebnisse Lärmkarten und Belastetenzahlen Anlagenverzeichnis Quellenverzeichnis LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 2 von 15

3 1 Aufgabenstellung Nach der Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie [ULR]) /1/ ist die Belastung durch Umgebungslärm anhand einer Lärmkartierung für Ballungsräume sowie für Hauptlärmquellen außerhalb von Ballungsräumen zu ermitteln. Aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung sind Aktionspläne unter Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Ziel zu erstellen, den Umgebungslärm soweit erforderlich zu verhindern und zu verringern. Weiterhin dient die Kartierung des Umgebungslärms der Information der Öffentlichkeit über die bestehende Lärmbelastungssituation in ihrer Umwelt. An die Europäische Union ist zudem ein Bericht über die Ergebnisse der Lärmkartierung zu erstatten. Die hat die Aktualisierung der Lärmkartierung des Straßenverkehrs und der IED-Anlagen für ihr Stadtgebiet als Ballungsraum nach Maßgabe der Anforderungen der Verordnung über die Lärmkartierung 34. BImSchV /2/ in Verbindung mit 47 a-f BImSchG /3/ und der ULR /1/ sowie unter Berücksichtigung der aktuellen LAI-Hinweise zur Lärmkartierung /4/ in Auftrag gegeben. Die Zielsetzung der Lärmkartierung besteht in der Erstellung von strategischen Lärmkarten und den zugehörigen statistischen Auswertungen (belastete Menschen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser in bestimmten Immissionspegelklassen). LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 3 von 15

4 2 Untersuchungsgebiet Die ist eine kreisfreie Großstadt in Niedersachsen, unmittelbar an der Grenze zu Nordrhein-Westfalen. Die Stadt hat ca Einwohner und eine Fläche von ca. 120 km 2. Osnabrück ist nach Hannover und Braunschweig die drittgrößte Stadt des Bundeslandes Niedersachsen. Das Stadtgebiet Osnabrücks ist in 23 Stadtteile eingeteilt. Durch Osnabrück verlaufen folgende Hauptverkehrsstraßen (> 3 Mio. Kfz/a): im Nordwesten die BAB A 1 Puttgarden Saarbrücken, im Süden die BAB A 30 Bad Oeynhausen Amsterdam, im Osten die BAB A 33 Osnabrück Paderborn, die B 51 am östlichen Stadtrand, die Bundesstraße B 68 in Nord-Süd-Richtung durch die Stadt. Darüber hinaus werden, wie auch in der Umgebungslärmrichtlinie gefordert, weitere lärmtechnisch relevante Verkehrsstraßen des Osnabrücker Straßennetzes in der Kartierung berücksichtigt. Der Anlage 1 ist das kartierte Gesamtstraßennetz zu entnehmen. Dabei wurde eine Einteilung zwischen den Hauptverkehrsstraßen (mehr als 3 Mio. Kfz/a) und den sonstigen Straßen (erweitertes Straßennetz, weniger als 3 Mio. Kfz/a) vorgenommen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 4 von 15

5 3 Beurteilungsgrundlagen Sämtliche Berechnungen wurden mit dem Programm IMMI der Firma Wölfel Engineering GmbH + Co. KG gemäß den Anforderungen der Richtlinie 2002/49/EG (ULR) /1/ durchgeführt. Die als Ergebnis dieser Untersuchung dargestellten Lärmindizes L DEN (Mittelungszeitraum über 24 h mit unterschiedlicher Gewichtung der Zeiträume Day [Tag 06:00-18:00 Uhr (+0 db(a)] / Evening [Abend 18:00-22:00 Uhr (+5 db(a)] / Night [Nacht 22:00-06:00 Uhr (+10 db(a)]) sowie L Night sind A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel in Dezibel gemäß DIN /5/. Für die Untersuchung wurden die vorgegebenen Berechnungsmethoden VBUS /6/ für den Straßenverkehrslärm genutzt. Diese Berechnungsmethode und die daraus erfolgenden Ergebnisse sind für die Lärmkartierung nach Umgebungslärmrichtlinie (ULR /1/) zu verwenden. Berücksichtigung bei allen Berechnungen findet ein für die entsprechende Lärmemission ausschlaggebendes und hinsichtlich der Wetterbedingungen durchschnittliches Jahr. Die Schallimmissionen sind für alle untersuchten Lärmarten (Verkehr und Gewerbe [IED-Anlagen]) für ein 10 mal 10 m Raster in einer Höhe von 4 m über dem Gelände ermittelt worden. Die Fläche, die ein Rasterpunkt repräsentiert, umfasst somit 100 qm. 3.1 Straßen Die Berechnungen der Beurteilungspegel für den Straßenverkehrslärm erfolgt unter Berücksichtigung der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS) /6/. Die emissionsrelevanten Angaben zu den Verkehrsbelastungen sind entsprechend den Anforderungen der ULR /1/ von der geliefert worden, d.h. die Verkehrsstärken wurden in Kfz pro Tag sowie der Lkw-Anteil für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen zur Verfügung gestellt. Die Angaben wurden differenziert für die Tageszeiträume Tag (12 h) / Abend (4 h) und Nacht (8 h) angegeben. Zur Ermittlung des Straßenverkehrslärms wurde eine Lärmkartierung für das gesamte, durch die zur Verfügung gestellte, Straßennetz durchgeführt (vgl. zum kartierten Straßennetz Anlage 1). Damit sind, wie in der ULR gefordert, neben den Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr, auch weitere lärmrelevante Straßen mit einer Verkehrsstärke von weniger als 3 Mio. Fahrzeugen pro Jahr kartiert worden. Für die Lärmkartierung Osnabrück wurden Straßen bis zu einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke von bis zu 500 Fahrzeugen pro Tag mit in die Kartierung aufgenommen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 5 von 15

6 3.2 IED-Anlagen Die Berechnungen der Schallimmissionen für die sogenannten IED-Anlagen erfolgte unter Berücksichtigung der VBUI /7/. Die Darstellung der Ergebnisse der Berechnungen wurde getrennt für L DEN und L Night in den Anlagen 5a und 5b vorgenommen. Eine Übersicht über die Lage der kartierten IED-Anlagen und die berücksichtigten flächenbezogenen Schallleistungspegel der betroffenen Industrieund Gewerbeflächen (IED-Anlagen) ist der Anlage 4 zu entnehmen. 3.3 Belastetenzahlen Die Berechnungen der Beurteilungspegel an Gebäuden für die zu kartierenden Lärmarten Straßenverkehr und IED-Anlagen erfolgt nach der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) /8/. Die belasteten Einwohner sind in den einzelnen Pegelbereichen gemäß den Anforderungen der ULR /1/ ermittelt worden. Von der wurden die gemeldeten Einwohner je Gebäude zur Verfügung gestellt wodurch die Lärmbetroffenheiten der Bewohner für jedes Gebäude genau bestimmt werden konnten. Die entsprechenden nach ULR und 34. BImSchV auszugebenden Statistiken (Belastetenverteilung) sind in Kapitel 5 dargestellt. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 6 von 15

7 4 Vorgehensweise Das Stadtgebiet von Osnabrück wurde für die Lärmberechnungen mit allen relevanten Eingangsparametern in einem dreidimensionalen Geländemodell digital erfasst. Die vorhandenen Baukörper sowie die zu kartierenden Schallquellen (Straßen und Gewerbeanlagen) sind dabei in Lage und Emissionshöhe in das Modell eingegangen. Folgende Grundlagendaten für den Aufbau eines digitalen Stadtmodells, das als Grundlage für die Berechnung der Lärmemissionen dient, wurden von der Stadt Osnabrück bzw. vom GAA Hildesheim zur Verfügung gestellt: Stadtgrenze (Ballungsraumgrenze) der Gebäudegrundrisse Gebäudehöhen Gebäudescharfe Einwohnerdaten Gebäudenutzung Geländemodell Straßen (Lage, DTV, Lkw-Anteil), Fahrbahnbreiten, zulässige Höchstgeschwindigkeiten, Straßenoberflächen, Straßensteigungen Schallschutzbauwerke (Lärmschutzwände und wälle) Zusätzlich wurden auch außerhalb der Stadtgrenze befindliche Gebäude und Schallquellen im Modell erfasst, sofern davon auszugehen war, dass diese einen schalltechnischen Einfluss auf das zu untersuchende Stadtgebiet ausüben. Zudem wurde das Modell auf beidseitig geschlossen bebaute Straßenabschnitte überprüft. Im Ergebnis wurden im Modell Zuschläge für Mehrfachreflexionen in Abhängigkeit der Höhe der Randbebauung sowie der Breite der Straßenschlucht gemäß VBUS /6/ vergeben. 4.1 Geländemodell Das von der zur Verfügung gestellte Geländemodell stammt aus dem Jahr 2012 und basiert auf den Ergebnissen eines Laserscanfluges und weist ein 1-m-Raster im Stadtgebiet auf. Das Geländemodell wurde außerhalb der Stadtgrenze mit einem 10-m-Raster ca. um 2 km erweitert um auch diesen Be- LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 7 von 15

8 reich in das Schallausbreitungsmodell für Abschirmung und Reflexion mit aufnehmen zu können. 4.2 Gebäude Die Gebäudegeometrien (Grundriss, Höhe) sowie -nutzungen wurden von der zur Verfügung gestellt. In der Gesamtheit sind Gebäude in das Berechnungsmodell eingegangen, davon auf Osnabrücker Stadtgebiet und Gebäude außerhalb des Stadtgebietes. Die Fassaden der Gebäude wurden als reflektierend mit einem Absorptionsverlust von 1 db in den Berechnungen berücksichtigt. Den Gebäuden sind zudem Nutzungen zugeordnet, so dass die erforderlichen Auswertungen nach VBEB /8/ für Wohngebäude, Schulen und Krankenhäuser vorgenommen werden konnten. 4.3 Schallschutzeinrichtungen Die Schallschutzeinrichtungen (Schallschutzwände und -wälle) wurden von der in einem GIS-Format zur Verfügung gestellt und vom Auftragnehmer aufgearbeitet. Dabei wurden den Schallschutzeinrichtungen eigenschaftsspezifische Absorptionswerte zugeordnet die im Folgenden einmal in ihren Möglichkeiten genannt sind: Hochabsorbierende Wände (Absorptionsverlust 8 db) Absorbierende Wände (Absorptionsverlust 4 db) Wall-Wand-Kombination (Absorptionsverlust 6 db) Wälle (Erdwall) (keine Reflexion) Alle im Stadtgebiet von Osnabrück erfassten Schallschutzwände und -wälle wurden mit ihrer jeweils eigenen relativen Objekthöhe in das Rechenmodell eingearbeitet und sind bei der Schallausbreitungsberechnung berücksichtigt worden. 4.4 Straßen Die verwendeten Straßendaten wurden von der zur Verfügung gestellt. Alle Straßen sind mit den folgenden Parametern in das Modell eingegangen: Verkehrsstärke (Lkw-Anteil zulässiges Gesamtgewicht > 3,5 Tonnen) Regelquerschnitt Geschwindigkeit Straßenoberfläche sowie LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 8 von 15

9 Längsneigung. Im Lageplan (vgl. Anlage 1) sind die Lage der Hauptverkehrsstraßen (> 3 Millionen Kfz/Jahr) sowie das erweiterte Straßennetz abgebildet. 4.5 IED-Anlagen Nach der 34. BImSchV Verordnung über die Lärmkartierung sind Industrie- oder Gewerbegebiete, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen gemäß Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2010 über Industrieemissionen befinden, bei der Lärmkartierung zu berücksichtigen. Die zu kartierenden IED-Anlagen wurden von der zur Verfügung gestellt. Für IED-Anlagen, die 2012 kartiert wurden und bei denen keine Änderungen stattgefunden haben, wurden die im Jahr 2012 bereits herangezogenen flächenbezogenen Emissionspegel sowie die dazugehörige Emissionshöhe übernommen. Die von der neu dazugekommenen IED-Anlage Nr. 9 ausgehenden Schallemissionen wurden über durch die Anlage verursachte Beurteilungspegel (sind bekannt aus einem schalltechnischen Gutachten zur Anlage) an maßgeblichen Immissionsorten in der Nachbarschaft zurückgerechnet. Dabei wurden die Immissionsorte wie auch die Beurteilungspegel von der zur Verfügung gestellt. Die über die Rückrechnung aus den Beurteilungspegeln ermittelten flächenbezogenen Schallleistungspegel sowie die flächenbezogenen Schallleistungspegel der IED-Anlagen, die im Jahr 2012 kartiert wurden und bei denen keine Änderungen stattgefunden haben, sind in Tabelle 1 angegeben. Die untersuchten Betriebsflächen sowie die dazugehörigen Flächennummern sind in ihrer Lage der Anlage 4 zu entnehmen. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 9 von 15

10 Tabelle 1: Flächenbezogener Schallleistungspegel der IED-Anlagen Betrieb (IED-Anlage) Anlage 1 Fläche Flächenbezogene Schallleistungspegel L W in [db(a)] Tag Abend Nacht Anlage Anlage3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Anlage 7 Anlage Anlage LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 10 von 15

11 5 Ergebnisse Lärmkarten und Belastetenzahlen Die Ergebnisse werden gemäß ULR /1/ für die Beurteilungszeiträume DEN (Mittelungszeitraum über 24 h mit unterschiedlicher Gewichtung der Zeiträume Day [Tag 06:00-18:00 Uhr (+0 db(a)] / Evening [Abend 18:00-22:00 Uhr (+5 db(a)] / Night [Nacht 22:00-06:00 Uhr (+10 db(a)]) und Night [Nacht] dargestellt. Es wurden Lärmkarten für das kartierte Straßennetz gemäß der 34. BImSchV /2/ mit den Farben nach DIN Teil 2 (Ausgabe September 1991) erstellt. Die Lärmkarten wurden zum einen für das Hauptverkehrsstraßennetz (HVS) der Stadt Osnabrück und zum anderen für das Gesamtverkehrsstraßennetz erstellt. In Anlage 1 ist das kartierte Straßennetz unterschieden nach Hauptverkehrsstraßen und dem erweiterten Straßennetz dargestellt. Den Anlagen 2a und 2b sind die Ergebnisse für die Rasterberechnungen vom Hauptverkehrsstraßennetz der zu entnehmen. Anlagen 3a und 3b stellen die Ergebnisse der Rasterberechnungen vom erweiterten Straßenverkehrsnetzes der dar. Die Lärmkartierung gibt neben der kartographischen Darstellung der verlärmten Bereiche auch Auskunft über die Zahl der lärmbetroffenen Menschen. Mit der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBEB) /8/ können die Zahl der lärmbelasteten Menschen sowie die lärmbelasteten Flächen und die Zahl der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser abgeschätzt werden, die nach der 34. BImSchV /2/ in den Lärmkarten anzugeben sind. Nach 4 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 der 34. BImSchV /2/ erfolgt die Angabe über die geschätzte Zahl der Menschen, die in Gebieten wohnen, die innerhalb der Isophonen-Bänder nach 4 Abs. 4 Satz 1 der 34. BImSchV /2/ liegen, für L DEN und L Night getrennt in tabellarischer Form. Die Belastetenzahlen wurden auf die Zehnerstelle gerundet. Weiterhin sind tabellarische Angaben über lärmbelastete Flächen sowie über die geschätzte Zahl der Wohnungen (auf die Zehnerstelle gerundet), Schulen und Krankenhäuser für den L DEN anzugeben. Für die Auswertung der betroffenen Schulgebäude wurden die Teilflächen, die zu einem Gebäude gehören, zusammengefasst. Die Ergebnisse der Berechnungen für das berechnete Hauptverkehrsstraßennetz (< 3 Mio Kfz/a) zeigt die Tabelle 2 und die Ergebnisse für das kartierte erweiterte Straßennetz (Gesamtstraßennetz) die Tabelle 3. LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 11 von 15

12 Tabelle 2: Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Osnabrück belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Osnabrück belasteten Menschen L DEN [db(a)] Belastete Menschen L Night [db(a)] Belastete Menschen über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis über über 70 0 Summe Summe Geschätzte Zahl der von Lärm an den Hauptverkehrsstraßen in Osnabrück belasteten Flächen und Wohnungen L DEN Fläche Krankenhäuser* Wohnungen Schulen* [db(a)] [km²] > 55 db(a) L DEN 37, > 65 db(a) L DEN 10, > 75 db(a) L DEN 2, * Anzahl der belasteten Einzelgebäude Tabelle 3: Geschätzte Zahl der von Lärm des erweiterten Straßennetzes in Osnabrück belasteten Menschen, Flächen, Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in Osnabrück belasteten Menschen L DEN [db(a)] Belastete Menschen L Night [db(a)] Belastete Menschen über 55 bis über 50 bis über 60 bis über 55 bis über 65 bis über 60 bis über 70 bis über 65 bis über über 70 0 Summe Summe Geschätzte Zahl der von Lärm am Gesamtstraßennetz in Osnabrück belasteten Flächen und Wohnungen L DEN Fläche Krankenhäuser* Wohnungen Schulen* [db(a)] [km²] > 55 db(a) L DEN 42, > 65 db(a) L DEN 12, > 75 db(a) L DEN 2, * Anzahl der belasteten Einzelgebäude LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 12 von 15

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14 6 Anlagenverzeichnis Anlage 1: Anlage 2a: Anlage 2b: Anlage 3a: Anlage 3b: Anlage 4: Anlage 5a: Anlage 5b: Lageplan Straßennetz Strategische Lärmkarte Hauptverkehrsstraßennetz > 3 Mio. Kfz p.a. Schallimmissionsplan L DEN Strategische Lärmkarte Hauptverkehrsstraßennetz > 3 Mio. Kfz p.a. Schallimmissionsplan L Night Strategische Lärmkarte Gesamtstraßennetz Schallimmissionsplan L DEN Strategische Lärmkarte Gesamtstraßennetz Schallimmissionsplan L Night Lageplan IED-Anlagen Strategische Lärmkarte IED-Anlagen Schallimmissionsplan L DEN Strategische Lärmkarte IED-Anlagen Schallimmissionsplan L Night LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 14 von 15

15 7 Quellenverzeichnis /1/ Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 189/12 vom /2/ Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetztes (Verordnung über die Lärmkartierung BIm- SchV) vom 6. März 2006 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006 Teil I Nr. 12, ausgegeben zu Bonn am 15. März 2006 /3/ Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002 (BGBl. I S. 3830) (BGBl. III ) - zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2005, BGBl. I S /4/ LAI, Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz, Hinweise zur Lärmkartierung in der Fassung des Beschlusses der 121. Sitzung der LAI vom 2. und 3. März 2011 in Stuttgart /5/ DIN Mittelung von Schallpegeln, Ausgabe /6/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen VBUS vom 15. Mai 2006 /7/ Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie und Ge-werbe (VBUI) bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 154 vom 17. August 2006 /8/ Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm VBEB vom 9. Februar 2007 (Bekanntmachung der Vorläufigen Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm-VBEB im Bundesanzeiger vom 20. April 2007; S ) LÄRMKONTOR GmbH LK Seite 15 von 15

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