Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

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1 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/ Telefax 0611/ moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N G / 1 3 G e m e i n d e O b e r - O l m B e b a u u n g s p l a n M a i n z e r W e g / P f a n n e n s t i e l - T e i l 4 s o w i e M a i n z e r W e g / P f a n n e n s t i e l - T e i l 2 ( 3. Ä n d e r u n g ) E r m i t t l u n g d e r S c h a l l e i n w i r k u n g e n d e r L a n d e s s t r a ß e i n d e r P l a n u n g s f l ä c h e Auftraggeber: Ortsgemeinde Ober-Olm Kirchgasse Ober-Olm Planer: Dörhöfer & Partner Jugenheimer Straße Engelstadt

2 Inhaltsverzeichnis 1. Situation und Aufgabenstellung 1 2. Bearbeitungsgrundlagen 1 3. Schalleinwirkungen der Landesstraße 2 4. Anforderungen 2 5. Berechnungsverfahren für die von der Straße ausgehenden Schallemissionen 3 6. Berechnung der Schallemissionen der Straße 5 7. Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallimmissionen der Straße 7 8. Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Verkehrsgeräusche 7 9. Zusammenfassung 9

3 1. Situation und Aufgabenstellung Seite 1 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom Die Gemeinde Ober-Olm beabsichtigt nördlich angrenzend an die bestehende Wohnbebauung Mainzer Weg und Pfannenstiel im Norden der Ortslage einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, dessen Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll. Unmittelbar westlich der Planungsfläche verläuft die Landesstraße L 427 als Ortsverbindungsstraße zum Lerchenberg. Im vorliegenden Gutachten sollen die durch die Landestraße verursachten und in der Planungsfläche einwirkenden Schallimmissionen als Ergebnis von Berechnungen ermittelt und beurteilt werden. Die räumliche Situation ist im Lageplan in der Anlage 1 dargestellt. 2. Bearbeitungsgrundlagen Zur Erarbeitung dieses Gutachtens wurden folgende Informationen berücksichtigt: - Bebauungsplan - Vorentwurf Mainzer Weg / Pfannenstiel - Teil 4 sowie Mainzer Weg / Pfannenstiel - Teil 2 (3. Änderung) der Ortsgemeinde Ober-Olm im PDF-Datenformat im Maßstab 1:1000, Plandatum , Planverfasser Dörhöfer & Partner in Engelstadt - Verkehrsstärkenkarte, Bundesfern und Landesstrassen, Strassenverkehrszählung 2005 im Maßstab 1:200000, Herausgeber Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Ortsbesichtigung des Sachverständigen am Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt auf der Grundlage folgender Verordnungen, Normen und Richtlinien: - Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe Oktober 1999

4 Seite 2 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom DIN Teil 1 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Ausgabe Mai 1984 mit Beiblatt 1 - VDI-Richtlinie 2720 Blatt 1 Schallschutz durch Abschirmung im Freien Ausgabe März RLS - 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe Schalleinwirkungen der Landesstraße Die von der Landesstraße ausgehenden und an den Wohngebäuden in der Planungsfläche einwirkenden Schallimmissionen sind nach dem Verfahren der Verkehrslärmschutzverordnung zu ermitteln und mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN zu beurteilen. 4. Anforderungen Die von Verkehrswegen ausgehenden Schalleinwirkungen sollen an den am stärksten vom Lärm betroffenen Fenstern der Wohngebäude in der Planungsfläche die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN einhalten. Die Orientierungswerte sind in Abhängigkeit von der baulichen Nutzung in der Planungsfläche gestaffelt. Für die Planungsfläche ist die Einstufung als allgemeines Wohngebiet gemäß 4 Baunutzungsverordnung vorgesehen. Die dazu erforderlichen schalltechnischen Orientierungswerte wurden dem Abschnitt 1.1 a des Beiblatts 1 zur DIN entnommen. Folgende schalltechnischen Orientierungswerte werden für die Beurteilung der Verkehrsgeräusche herangezogen: tags nachts 55 db(a) 45 db(a) Die genannten schalltechnischen Orientierungswerte sollen durch die Verkehrsgeräusche außen vor den Fenstern von Aufenthaltsräumen nicht überschritten werden.

5 Seite 3 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom Berechnungsverfahren für die von der Straße ausgehenden Schallemissionen Die rechnerische Ermittlung der Straßenverkehrsgeräusche in der Planungsfläche wurde nach dem Verfahren der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) in Verbindung mit der RLS - 90 Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen des Bundesministers für Verkehr, Ausgabe 1990 durchgeführt. Das Berechnungsverfahren basiert auf dem von der Straße ausgehenden mittleren Schallpegel in 25 m Abstand von der Mitte der nächsten Fahrspur. Dieser wurde mit den folgenden Gleichungen berechnet: [ ] L m, E = 37,3 +10 LOG(10) M (1 + 0,082 p) +D v +D Str0 +D Stg+K M M Tag Nacht = 0,057 DTV = 0,011 DTV pn = 0, ,5835 GV p T = ((DTV Lkw > 2,8 (pn M N / 100) 8) / 16) / MT 100 DTVLkw > 2,8 = Bus + LFW 0, LKW + LZ v Pkw - 37,3 +10 LOG(10) D = L 100 +(10 0,1 D - 1) p ,23 p ( ) Pkw (10) Pkw L = 27,7 +10 LOG 1+ 0,02 v L = 23,1+ 12,5 LOG v D = LLkw - L ( ) Lkw (10) Lkw Pkw 3 Dabei bedeuten: L m,e = Mittelungspegel für die Tag- bzw. Nachtzeit in 25 m Abstand von der Mitte der Fahrspur in db(a) DTV = durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke in Kfz/24 h M Tag = mittlere stündliche Verkehrsmenge auf der Straße innerhalb der Tagzeit in Kfz/h M Nacht = mittlere stündliche Verkehrsmenge auf der Straße innerhalb der Nachtzeit in Kfz/h

6 GV = Anteil des Güterverkehrs am DTV in % Seite 4 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom p T = Anteil der LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t an der Verkehrsmenge M innerhalb der Tagzeit in % p N = Anteil der LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t an der Verkehrsmenge M innerhalb der Nachtzeit in % D v = Korrektur für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten in Abhängigkeit vom LKW-Anteil in db(a) D StrO = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen in db(a) D Stg = Korrektur für Steigungen oder Gefälle in db(a) K = Zuschlag für Kreuzungen und Einmündungen in db(a) v Pkw = zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw, mindestens 30 km/h v LKW = zulässige Höchstgeschwindigkeit für LKW, mindestens 30 km/h p = Anteil der LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t an der Verkehrsmenge M in % L Pkw = Mittelungspegel in 25 m Abstand für 1 Pkw/h in db(a) L LKW = Mittelungspegel in 25 m Abstand für 1 LKW/h in db(a) Die Berechnungen basieren auf den im Jahr 2005 vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland- Pfalz auf der Landesstraße gezählten Verkehrsmengen für den Gesamt- und den Schwerverkehr. Die Zählergebnisse wurden mit einer angenommenen jährlichen Steigerung von 1 % in die Verkehrsmengen für das Jahr 2025 hochgerechnet. Die so berechneten Schallemissionen der Straße wurden zur Ermittlung der Schallimmissionen in ein drei-dimensionales Rechenmodell in der Mitte der jeweils äußersten Richtungsfahrbahnen der beiden Straßen eingesetzt.

7 6. Berechnung der Schallemissionen der Straße Seite 5 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom In den folgenden Tabellen sind die Grundlagen für die Berechnung der Straßenverkehrs- Emissionen und die damit ermittelten Berechnungsergebnisse als Emissionspegel der Straße in einem Abstand von 25 m von der Mitte der äußeren Fahrspuren dargestellt. Landesstraße 427 ohne Steigung tags nachts Anzahl Fahrzeuge je Tag in jährliche Steigerung in % 1,0 Prognose für M in % 6,0 0,8 Anzahl Fahrzeuge je Stunde Geschwindigkeit PKW, >= 30, <= 130 km/h Geschwindigkeit LKW, >= 30, <= 80 km/h LKW-Anteil p in % 3,4 1,7 L m(25) nach Gl. 7 64,1 54,8 L PKW nach Gl. 8 28,5 28,5 L LKW nach Gl. 8 41,6 41,6 D nach Gl. 8 13,0 13,0 D v nach Gl. 8-7,66-8,10 D Stro Korrektur für Straßenoberfläche nach Abschnitt ,0 0,0 D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle nach Abschnitt ,0 0,0 D E Korrektur für Spiegelschallquellen nach Abschnitt 4.6 0,0 0,0 L m,e nach Gl. 6 56,4 46,7

8 Landesstraße 427 mit Steigung Seite 6 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom tags nachts Anzahl Fahrzeuge je Tag in jährliche Steigerung in % 1,0 Prognose für M in % 6,0 0,8 Anzahl Fahrzeuge je Stunde Geschwindigkeit PKW, >= 30, <= 130 km/h Geschwindigkeit LKW, >= 30, <= 80 km/h LKW-Anteil p in % 3,4 1,7 L m(25) nach Gl. 7 64,1 54,8 L PKW nach Gl. 8 28,5 28,5 L LKW nach Gl. 8 41,6 41,6 D nach Gl. 8 13,0 13,0 D v nach Gl. 8-7,66-8,10 D Stro Korrektur für Straßenoberfläche nach Abschnitt ,0 0,0 D Stg Zuschlag für Steigungen und Gefälle nach Abschnitt ,0 5,0 D E Korrektur für Spiegelschallquellen nach Abschnitt 4.6 0,0 0,0 L m,e nach Gl. 6 61,4 51,7 Die so für die Tag- und die Nachtzeit ermittelten Schallemissionen der Straße wurden im digitalen Rechenmodell als Linienschallquellen mittig auf den beiden Fahrspuren in einer Höhe von 0,5 m über den Fahrbahnen angeordnet.

9 Seite 7 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Schallimmissionen der Straße Die rechnerische Ermittlung der Verkehrsgeräusche in der Planungsfläche wurde nach dem Verfahren der Verkehrslärmschutzverordnung in Verbindung mit der RLS-90 durchgeführt. Dazu wurde ein drei-dimensionales digitales Rechenmodell erstellt, in dem die Lage der Verkehrswege, der Gebäude und aller sonstigen natürlichen und künstlichen Hindernisse einschließlich des Geländes enthalten ist. Bei der Berechnung wurde die Schallpegelminderung durch geometrische Schallausbreitung zwischen den einzelnen Schallquellen und den Immissionsorten, sowie die Schirmung und Reflexion an bestehenden Gebäuden und sonstigen Hindernissen berücksichtigt. Nicht mit berücksichtigt wurde die spätere Schallabschirmung der Gebäude innerhalb der Planungsfläche. Zur Berechnung der Geräuschimmissionen wurde das Programmsystem LIMA, Version 4.00 eingesetzt. In diesem Programm werden die genannten Verordnungen, Normen und Richtlinien berücksichtigt. Die Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Test 94 und RBLärm-92) wurden mit diesem Programm ohne Abweichungen richtig berechnet. Die Schalleinwirkungen wurden in der gesamten Planungsfläche in einer Höhe von 6 m über dem Gelände berechnet. 8. Berechnungsergebnisse und Beurteilung der Verkehrsgeräusche Mit den in den Abschnitten 5 bis 7 dargestellten Grundlagen und Verfahren für die Berechnungen wurden die von der Landesstraße 427 ausgehenden und in der Planungsfläche einwirkenden Schallpegel berechnet. Zur Beurteilung der an der Wohnbebauung einwirkenden Verkehrsgeräusche wurden die im Abschnitt 4 genannten schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblatts 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" herangezogen.

10 Seite 8 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom Die als Ergebnisse der Berechnungen ermittelten Beurteilungspegel sind unmittelbar zum Vergleich mit diesen Orientierungswerten geeignet. Tabelle Ergebnisse Schalleinwirkungen der Landesstraße: IP- Nr. Lage Nutz ung Geschoß Fassa de Beurteilungs pegel Straße Über schreitung tags nacht tags nacht db(a) db(a) db(a) db(a) 1 1. Baureihe, Nord WA EG West 56,3 46,6 1,3 1, Baureihe, Nord WA 1.OG West 57,3 47,6 2,3 2, Baureihe, Süd WA EG West 56,9 47,2 1,9 2, Baureihe, Süd WA 1.OG West 57,8 48,1 2,8 3, Baureihe, Nord WA EG West 51,2 41, Baureihe, Nord WA 1.OG West 52,0 42, Baureihe, Süd WA EG West 52,0 42, Baureihe, Süd WA 1.OG West 52,7 43,0 - - Die im Abschnitt 4 genannten schalltechnischen Orientierungswerte für allgemeines Wohngebiet werden durch die Verkehrsgeräusche der Landesstraße tags und nachts nur in den Westfassaden der straßen-nächsten Gebäude gering um nicht mehr als 3 db(a) überschritten. An allen anderen Fassaden werden die Orientierungswerte der Norm Teil unterschritten, im weit überwiegenden Teil der Fassaden sogar sehr erheblich unterschritten. Damit ist auch die Nutzung der Freibereiche um die Gebäude herum nahezu vollständig zur Erholung möglich. Die prognostizierte geringe Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes in der Nachtzeit steht noch im Einklang mit der Beschreibung im Beiblatt 1 zur DIN Teil 1 vom Mai 1987, nach der sich die Werte bei bestehenden Verkehrswegen oft nicht einhalten lassen. Maßnahmen zum Schallschutz sind nicht erforderlich.

11 9. Zusammenfassung Seite 9 von 9 zum Gutachten 2080G/13 vom Die Gemeinde Ober-Olm beabsichtigt nördlich angrenzend an die bestehende Wohnbebauung Mainzer Weg und Pfannenstiel im Norden der Ortslage einen Bebauungsplan aufstellen zu lassen, dessen Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden soll. Unmittelbar westlich der Planungsfläche verläuft die Landesstraße L 427 als Ortsverbindungsstraße zum Lerchenberg. Im vorliegenden Gutachten wurden die durch die Landesstraße 427 an den geplanten Wohngebäuden verursachten Schalleinwirkungen als Ergebnis von Berechnungen ermittelt und beurteilt. Als Ergebnis der Untersuchungen habe ich festgestellt, dass durch die Schalleinwirkungen der Landesstraße die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für allgemeines Wohngebiet innerhalb der Tag- und auch der Nachtzeit nur in den Westfassaden der straßennächsten Gebäude gering um nicht mehr als 3 db(a) überschritten. An allen anderen Fassaden werden die Orientierungswerte der Norm Teil unterschritten, im weit überwiegenden Teil der Fassaden sogar sehr erheblich unterschritten. Damit ist auch die Nutzung der Freibereiche um die Gebäude herum nahezu vollständig zur Erholung möglich. Dieses Gutachten umfaßt 9 Seiten und 1 Anlage. Wiesbaden, den Dipl.-Ing. Richard Möbus

12 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/ moebus@der-akustiker.de Anlage 1 zum Gutachten 2080G/13 vom Gemeinde Ober-Olm, Bebauungsplan Mainzer Weg / Pfannenstiel - Teil 4 sowie Mainzer Weg / Pfannenstiel - Teil 2 (3. Änderung) Ermittlung der Schalleinwirkungen der Landesstraße 427 in der Planungsfläche Lageplan Immissionsorte Landesstraße Maßstab ca. 1:2100

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n

S t a d e c k e n - E l s h e i m, A n d e r S t e i g 2 2 A - L E r r i c h t u n g v o n s e c h s D o p p e l h ä u s e r n Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

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