Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg. Bf Beimerstetten. schalltechnische Untersuchung

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1 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Bf Beimerstetten schalltechnische Untersuchung DB Station&Service AG Regionalbereich Südwest I.SV-SW Stuttgart,

2 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Rechtsgrundlagen 24. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV 1: Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume in baulichen Anlagen 2 und 3: Art und Umfang Anlage: Berechnung des Schalldämm-Maßes 2

3 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Rechtsgrundlagen Immissionsgrenzwerte gemäß 2 (1) der 16. BImSchV Zeile Anlagen und Gebiete Immissionsgrenzwerte in db(a) Krankenhäuser Schulen Kurheime Altenheime Reine Wohngebiete Allgemeine Wohngebiete Kleinsiedlungsgebiete Kerngebiete Dorfgebiete Mischgebiete Tag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr) Gewerbegebiete

4 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Begriffsdefinitionen Beurteilungspegel Kennzeichnung der Schalleinwirkung während des Beurteilungszeitraumes Tag von 6 bis 22 Uhr bzw. Nacht von 22 bis 6 Uhr Basis: Mittelungspegel mit Zu- oder Abschlägen Beurteilungspegel werden berechnet ( Schall 03 ) Mittelungspegel Verkehrsgeräusche schwanken in Lautstärke und Frequenzbereich berücksichtigt Stärke und Dauer des Einzelgeräusches, Insbesondere Pegelspitzen energetische (keine arithmetische) Mittelung 4

5 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Rechtsgrundlagen Mittelungspegel kurze Lärmspitzen! lange Lärmpausen! RICHTIG: energetische Mittelung! FALSCH: arithmetische Mittelung 5

6 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung: Tabelle A3 und A4 6

7 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Ergebnisse der Schalltechnischen Untersuchung Anspruch auf Schallschutzmaßnahmen bei 5 Gebäuden die Kosten für aktive Maßnahmen (Schallschutzwände) stehen außer Verhältnis zum Schutzzweck ( 41 BImSchG) daher Anspruch auf passive Maßnahmen dem Grunde nach 7

8 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Bahnhofstraße 49 8

9 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Bahnhofstraße 47 9

10 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Tomerdinger Straße 1 10

11 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Tomerdinger Straße 1 11

12 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Tomerdinger Straße 1 12

13 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Dolenweg 4 13

14 Bahnhofsmodernisierungsprogramm Baden-Württemberg Schallschutz: Dolenweg 5 14

15 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 15

16 Ergänzende Folien (Nr. 11 bis 20)

17 Schallschutz: Berechnungsverfahren Einfluss der Fahrzeugart: Radabsorber (ICE): Radscheibenbremsen (S-Bahn, Regionaltriebzüge): sonstige DB-Fahrzeuge: DFz = - 3 db DFz = - 2 db DFz = 0 db Einfluss der Anzahl und Länge der Züge: Summe der Längen aller Züge einer Zugklasse pro Stunde 7 Züge à 500 m oder 5 Züge à 700 m im gleichen Zeitraum sind akustisch gleichwertig

18 Schallschutz: Begriffsdefinitionen Wahrnehmbarkeit von Pegeldifferenzen bis zu 1 db(a): von 2 bis 3 db(a): von 4 bis 6 db(a): von 8 bis 10 db(a): nicht wahrnehmbar gerade wahrnehmbar deutlich wahrnehmbar Verdoppelung / Halbierung der Lautheit

19 Schallschutz: Begriffsdefinitionen Veränderung des Dauerschallpegels in Abhängigkeit von der Verkehrsmenge Faktor 2: + 3 db(a) Faktor 4: + 6 db(a) Faktor 10: + 10 db(a)

20 Schallschutz: Berechnungsverfahren Einfluss räumlicher Gegebenheiten Topographische Gegebenheiten (digitales Geländemodell) Schall 03 berücksichtigt immissionsverstärkende Verhältnisse, z.b. Mitwindsituation Abstand der Bebauung zur Schallquelle Ausbreitungsweg, d.h. Abschirmung durch Schallschutzwände oder -wälle, Gebäude, Reflexionen usw.

21 Schallschutzmaßnahmen Aktiver Schallschutz Maßnahmen am Emissionsort, d. h. an der Quelle Besonders überwachtes Gleis Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg Schallschutzwände Schallschutzwälle 41 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bestimmt, dass die Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen nicht außer Verhältnis zum Schutzzweck stehen dürfen Passiver Schallschutz: Maßnahmen an den Gebäuden

22 Schallschutz: Berechnungsmodell (Beispiel) Quelle: Obermeyer Planen + Beraten im Auftrag der DB

23 Schallschutzmaßnahmen Aktiver Schallschutz: Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen Vorteil Wand: geringer Flächenverbrauch; bessere Pegelminderung bei gleicher Höhe Quelle: Obermeyer Planen + Beraten im Auftrag der DB

24 Schallschutzmaßnahmen Passiver Schallschutz baulicher Schallschutz auf Basis der 24. BImSchV am Gebäude Schallschutzfenster schallgedämmte Lüftungselemente ggf. Verbesserung der Schalldämmung anderer Umfassungsbauteile Quelle: Obermeyer Planen + Beraten im Auftrag der DB

25 Schallschutz: Vorgehensweise Abwägung aktiver / passiver Schallschutz Vorrang aktiver Schallschutzmaßnahmen Anzustreben ist ein Vollschutz für den Tag- und den Nachtzeitraum durch aktive Schallschutzmaßnahmen Ziel: optimales Schallschutzkonzept unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des Mitteleinsatzes Differenzierung nach Schutzbereichen (z.b. unterschiedliche Ortslagen) Sofern die Realisierung des Vollschutzes offensichtlich unverhältnismäßig ist (z.b. Schallschutzwandhöhen von 10 m): Variantenuntersuchung, bei welchen Schallschutzwandhöhen sich eine maximale Verbesserung der Lärmsituation bei noch verhältnismäßigen Kosten ergibt

26 Schallschutz: Vorgehensweise Kriterien für die Abwägung Kosten pro Schutzfall in Abhängigkeit von der Anzahl der Konfliktfälle: Anzustreben ist eine Situation, in der der Kostenanteil pro gelösten Schutzfall deutlich sinkt, die Anzahl verbleibender Restkonflikte jedoch nur geringfügig ansteigt Besonders störanfällige Objekte (z.b. Krankenhäuser) können im Einzelfall höhere Kosten für aktive Schallschutzmaßnahmen rechtfertigen Ergänzend können auch andere Belange, wie z.b. Fragen des Stadtbildes oder des Landschaftsschutzes, bei der Abwägung eine Rolle spielen

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