PLANFESTSTELLUNGSENTWURF. - Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen - Berechnung ohne Lückenschluss der A 1

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1 B streifiger Ausbau zwischen Landesbetrieb Mobilität Cochem-Koblenz Nächster Ort: Mendig von NK nach NK Baulänge: Länge der Anschlüsse: - 3,0 km PLANFESTSTELLUNGSENTWURF - Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen - Berechnung ohne Lückenschluss der A 1 aufgestellt: Cochem, den... MANNS Ingenieure Dr. Manns + Conrad GmbH Südstraße Wirges Tel. ( ) Fax ( ) info@manns-ingenieure.de

2 Erläuterungsbericht Seite I Inhaltsverzeichnis Seite 1. Erläuterungsbericht Ergebnislisten Tabelle 1 Emissionsberechnung Straßenverkehrslärm 1-2 Tabelle 2 Anspruchsermittlung Lärmvorsorge 1-14 Tabelle 3 Aktiver Lärmschutz: Vollschutz 1-14 Tabelle 4 Aktiver Lärmschutz: Variante Tabelle 5 Aktiver Lärmschutz: Variante Tabelle 6 Aktiver Lärmschutz: Empfehlung 1-14 MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

3 Erläuterungsbericht Seite 1 1 Rechtliche Grundlagen Für die Planungsmaßnahme B 262-3streifiger Ausbau zwischen ist im Rahmen der Lärmvorsorge eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Rechtsgrundlage der Lärmvorsorge ist das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom Nach 41 BImSchG ist beim Bau oder der wesentlichen Änderung einer öffentlichen Straße sicherzustellen, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Auf der Grundlage der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) in der aktuellen Fassung der Bekanntmachung vom ist zu prüfen, ob das Kriterium der wesentlichen Änderung erfüllt ist und für die betroffenen Anwohner ein Anspruch auf die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen besteht. Eine Änderung ist wesentlich, wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen baulich erweitert wird oder durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tag oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel von mindestens 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff weiter erhöht wird. Die Voraussetzungen der wesentlichen Änderung entsprechend den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - VLärmSchR 97 - vom (Verkehrslärmschutzrichtlinien 1997) sind durch den Anbau eines 3. Fahrstreifens in Richtung A 61 zwischen der AS Thür, Bau-km und der AS Mendig (L 120), Bau-km gegeben. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

4 Erläuterungsbericht Seite 2 Lärmvorsorgemaßnahmen im Zuge der Planungsmaßnahme sind dann erforderlich, wenn die nach BImSchV zulässigen Immissionsgrenzwerte überschritten werden. Dies wird für die vorliegende Baumaßnahme anhand einer schalltechnischen Berechnung geprüft. In Abhängigkeit von der Gebietsnutzung gelten entsprechend BImSchV folgende Immissionsgrenzwerte: Tag db(a) Nacht db(a) 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten in Gewerbegebieten und Industriegebieten Die Berechnung der Beurteilungspegel wird auf der Grundlage der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90, Ausgabe 1990 durchgeführt. Die Beurteilungspegel der Gebäude innerhalb des Untersuchungsbereiches werden anhand des Verfahrens Digitales Geländemodell mit dem Berechnungsprogramm SoundPLAN, Version 7.2 der Firma Braunstein + Berndt ermittelt. Der Beurteilungszeitraum für den Tag ist die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr und für die Nacht von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tag oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist lediglich der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

5 Erläuterungsbericht Seite 3 Die Beurteilungspegel sind entsprechend BImSchV nur auf die zusätzlich durch den neu gebauten oder wesentlich geänderten Verkehrsweg verursachten Immissionen abzustellen. Die bauliche Nutzung des Untersuchungsraumes wird der Genehmigungsfassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Mendig (Stand Dezember 2005) und dem Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Vordereifel (Rechtskraft ) entnommen. Darüber hinaus lagen folgende Bebauungspläne zur Einsicht vor: - Bebauungsplan Auf dem Graben, VG Mendig, Gemeinde Thür, Beschluss durch Gemeinde und Inkrafttreten am , - Bebauungsplan Am Urteilsstein, Stadt Mendig, Teil I, Inkrafttreten mit Bekanntmachung vom , - Bebauungsplan Schulstraße 1. Änderung, Stadt und Verbandsgemeinde Mendig, rückwirkende Inkraftsetzung durch Bekanntmachung vom , - Bebauungsplan Am Ohligsborn, Stadt Mendig, Inkrafttreten mit Bekanntmachung vom , - Bebauungsplan Im Limborn, Gemeinde Obermendig, Rückwirkende Inkraftsetzung durch Bekanntmachung vom , - Bebauungsplan Im Limborn 1. Änderung, Stadt Mendig, Inkrafttreten mit Bekanntmachung vom , - Bebauungsplan An der Eckerkaul 1. Änderung, Stadt Mendig, Inkrafttreten mit Bekanntmachung vom Der überwiegende Anteil der zu beurteilenden Gebäude liegt innerhalb von Wohngebieten, lediglich die Gebäude Hansastraße in Niedermendig befinden sich innerhalb eines Mischgebietes. Die Gebietsabgrenzungen sind in Unterlage 11.2 Lageplan der Lärmschutzmaßnahmen Blätter 1 bis 3 dargestellt. Für die Einzelgebäude im Außenbereich Haus Fuchs Bau-km 0+200, Petershof Bau-km 0+300, Fallerstraße 114 Bau-km und Thürer Weg Bau-km bestehen weder Festsetzungen in den Flächennutzungsplänen noch liegen Bebauungspläne vor. Entsprechend VLärmSchR 97 wird Wohngebäuden im Außenbereich der Schutz der Kategorie Mischgebiet gewährt. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

6 Erläuterungsbericht Seite 4 Für die Wohnbebauung Thürer Mühle, Bau-km liegt ebenfalls kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Entsprechend des Flächennutzungsplans der Stadt Mendig erfolgt eine Einstufung dieser Gebäude in die Kategorie Wohngebiet. Die der Untersuchung zugrunde liegenden Gebietsnutzungen wurden im Juni 2014 erneut mit der Kommune abgeglichen. Die zwischenzeitlich neu errichtete Bebauung in der Straße Cornelius Burg wurde entsprechend 34 BauGB Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile genehmigt. Die Einstufung erfolgt in Anlehnung an den Flächennutzungsplan und gemäß tatsächlicher Nutzung als Wohngebiet. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

7 Erläuterungsbericht Seite 5 2 Berechnung der Beurteilungspegel Der Untersuchungsbereich wird anhand der im Rahmen der Machbarkeitsstudie Ausbau der B 262 Mayen Mendig durchgeführten überschlägigen schalltechnischen Berechnung festgelegt, sodass auf die Berechnung der Isophonenlinien zur Eingrenzung des Bereiches verzichtet werden kann. Die Beurteilungspegel der Gebäude innerhalb des Untersuchungsbereiches werden mit dem Verfahren Digitales Geländemodell berechnet. Die der schalltechnischen Berechnung zugrunde liegenden Verkehrsdaten basieren auf den Daten der Straßenverkehrszählung des Landes Rheinland-Pfalz aus dem Jahr Die Verkehrszahlen werden anhand der Faktoren für den Verkehrszuwachs aus einer großräumigen Verkehrsuntersuchung [4] (siehe Kapitel 1.2 Straßenbauliche Beschreibung) auf das Prognosejahr 2025 hochgerechnet. Das Verkehrsaufkommen auf dem Abschnitt B 262 AS Thür bis AS Mendig (L 120) ergibt sich mit DTV 2025 = Kfz/24h für den Planfall ohne Lückenschluss der A 1 nördlich Daun. Die für die schalltechnische Berechnung maßgebenden prozentualen Lkw-Anteile werden anhand des Verfahrens "Ableitung eines neuen Verfahrens zur Ermittlung von Umrechnungsfaktoren für die Berechnung von M T und M N sowie der Anteile p T und p N für Lärmberechnungen, Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, ermittelt. Für die B 262 ergeben sich anhand des Schwerverkehrsanteils von SV = 11 % die prozentualen Lkw-Anteile mit p T = 11 % und p N = 18 %. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von v zul = 100 km/h für Pkw und v zul = 80 km/h für Lkw ergibt sich der Korrekturfaktor für Straßenoberflächen (Asphaltbeton 0/11 ohne Splittung) mit D StrO = - 2 db(a) für den Fall Prognose mit Ausbau. Aufgrund der Längsneigung s 5,0 % ist der Steigungszuschlag mit D Stg = 0 db(a) anzusetzen. Die Ausgangswerte für die Berechnung der Emissionspegel sowie die berechneten Emissionspegel sind in der Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Tabelle 1 Emissionsberechnung Straßenverkehrslärm für den Fall Prognose 2025 aufgeführt. Für die B 262 im Bereich AS Thür bis AS Mendig (L 120) errechnet sich für das Prognosejahr 2025 der Emissionspegel mit tags L me,t = 69,5 db(a) und nachts L me,n = 63,2 db(a), (L me = L m(25) abzüglich Korrekturfaktoren). MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

8 Erläuterungsbericht Seite 6 Als Berechnungsrichtlinie wird im Programm SoundPLAN das Berechnungsverfahren streng nach RLS-90 zugrunde gelegt, als Bewertungsrichtlinie wird die Beurteilung nach 16. BImSchV festgelegt. Innerhalb des Untersuchungsbereiches werden 89 Gebäude für die schalltechnische Berechnung herangezogen. Hiervon befinden sich 3 Gebäude in der Ortsgemeinde Kottenheim, 34 Gebäude in der Ortsgemeinde Thür und 52 Gebäude in Ober- bzw. Niedermendig (Unterlage 11.2 Lageplan der Lärmschutzmaßnahmen Blätter 1 bis 3). Darüber hinaus wurden im Bereich des Bebauungsplans Im Limborn 1. Änderung Immissionsorte innerhalb eines unbebauten Grundstücks festgelegt (Im Limborn 27 BP), da hier der Abstand des Baufensters zur Achse der B 262 mit ca. 48 m geringer ist als an den bebauten Grundstücken. Des Weiteren wurde in Niedermendig zwei Immissionsorte (Freifeldpunkte) im Bereich in der Straße Cornelius Burg innerhalb eines ehemals bebauten Grundstückes gesetzt (IO 31.1 und IO 31.2). MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

9 Erläuterungsbericht Seite 7 3 Beurteilung Lärmvorsorge Wesentliche Änderung Der Vergleich der Beurteilungspegel Prognose 2025 mit Ausbau mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BlmSchV führt zu folgenden Ergebnissen ( Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Tabelle 2 Anspruchsermittlung Lärmvorsorge, Spalten 6 bis 9): Aufgrund der Planungsmaßnahme ergeben sich insgesamt an 22 Gebäuden mit 52 Stockwerken und Gebäudefronten (Stockwerksfronten) Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte. An drei Gebäuden, Freiherr-vom-Stein-Straße 60, Ohligsborn 12 und Ohligsborn 14 in Niedermendig errechnen sich Grenzwertüberschreitung für den Zeitraum Tag und Nacht. Auch für die fiktiven Immissionsorte innerhalb des unbebauten Grundstücks Im Limborn 27 BP errechnen sich für den Zeitraum Tag und Nacht Überschreitungen der Grenzwerte an einer Stockwerksfront bzw. an vier Stockwerksfronten im Zeitbereich Nacht. An den beiden Immissionsorten der Außenwohnbereiche in Niedermendig (IO 67.4 und IO 75.5) werden die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für den Zeitraum Tag ebenfalls überschritten. Der lauteste Beurteilungspegel insgesamt errechnet sich am Immissionsort 33.3 (IO 33.3) Fallerstraße 114 mit 63 db(a) am Tag und 56 db(a) in der Nacht. Somit ergeben sich hier Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete für den Zeitbereich Nacht mit bis zu 2 db(a) im Erdgeschoss und ersten Obergeschoss. Die größte Überschreitung der Immissionsgrenzwerte für Wohngebiete ergeben sich rechnerisch an dem Gebäude Freiherr-vom-Stein-Straße 60 (IO 67.1 West 1. OG) mit 1,8 db(a) am Tag und 5,6 db(a) in der Nacht bei einem Beurteilungspegel Prognose 2025 von 61 db(a) am Tag und 55 db(a) in der Nacht. Die Immissionsgrenzwerte für Lärmsanierung mit 70 db(a) am Tag oder 60 db(a) in der Nacht werden an keinem der berechneten Immissionsorte erreicht. Da die Planungsmaßnahme zu deutlichen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV führt, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf die Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

10 Erläuterungsbericht Seite 8 4 Grundlagen zur Ermittlung der Lärmschutzmaßnahmen Entsprechend VLärmSchR 97 hat aktiver Lärmschutz Vorrang vor passivem Lärmschutz. Aktiver Lärmschutz kann unterbleiben, wenn die Kosten der Lärmschutzmaßnahmen an der Straße außer Verhältnis zum angestrebten Schutzzweck stehen. Kriterien für die Bewertung des Schutzzweckes können unter anderem die allgemeine Vorbelastung und die Zusatzbelastung aus der Baumaßnahme, die Gebietskategorie und die Anzahl der zu schützenden baulichen Anlagen (Größe des betroffenen Gebietes) sein. Weiterhin ist von Bedeutung, dass durch aktiven Lärmschutz auch der Schutz des Umfeldes der baulichen Anlagen verbessert wird. Die Wahl der Lärmschutzmaßnahmen erfolgt weiterhin unter Beachtung bautechnischer Aspekte wie bauliche Machbarkeit, Stadt- und Landschaftsbild, erforderlicher Grunderwerb sowie nach Abwägung sonstiger Belange. Die für den Schutz der Anwohner erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen können jedoch auch aus einer Kombination von aktiven und passiven Lärmschutzmaßnahme erzielt werden. Eine verbindliche Regelung, wann eine Lärmschutzmaßnahme als verhältnismäßig anzusehen ist, liegt nicht vor. Eine Höhe von bis zu (Kosten je Schutzfall) kann üblicherweise als verhältnismäßig angesehen werden, bestimmt sich aber nach den Umständen des Einzelfalls. Für die Dimensionierung und Festlegung der aktiven und/oder passiven Lärmschutzmaßnahmen der vorliegenden Planungsmaßnahme werden folgende Rechenläufe bzw. Arbeitsschritte durchgeführt und anschließend in einer Verhältnismäßigkeitsbetrachtung bewertet: - Ermittlung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen für den rechnerischen Vollschutz, - Reduzierung der max. Höhe der Maßnahmen Vollschutz um 1,00 m, Variante 1, - Reduzierung der max. Höhe der Maßnahmen Vollschutz um 2,00 m, Variante 2. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

11 Erläuterungsbericht Seite 9 Die stufenweise reduzierten Varianten 1 und 2 wurden ermittelt, um Aussagen bezüglich der Wirksamkeit der Maßnahmen und ihrer Kosten-Nutzen-Verhältnisse treffen zu können. Zudem erscheinen die Maßnahmen für den Vollschutz aus wirtschaftlichen Gründen nicht umsetzbar. Daher wird aufbauend auf den erarbeiteten aktiven Lärmschutzmaßnahmen eine Verhältnismäßigkeitsbetrachtung hinsichtlich der Kosten je Schutzfall durchgeführt. Diese Arbeitsschritte führen zu einer Empfehlung, die zur Umsetzung vorgeschlagen wird. In der schalltechnischen Berechnung werden die Lärmschutzwände gemäß Zusätzliche Technische Vertragsbedingung und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straße (ZTV-Lsw 06) hochabsorbierend und auf beiden Seiten als nicht reflektierend angenommen. Als Mindestmaß für die Höhe der aktiven Lärmschutzmaßnahmen wird eine Höhe von h = 2,00 m festgelegt. Die erforderlichen Überstandslängen werden, soweit umsetzbar, berücksichtigt. Lärmmindernde Fahrbahnbeläge wie z. B. offenporige Asphalte, werden nicht als separate Variante aktiver Lärmschutzmaßnahmen berechnet. Gemäß Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 14/1991 (ARS Nr. 14/1991) des Bundesministeriums für Verkehr wird in der schalltechnischen Berechnung für die enthaltenen Fahrbahnen bereits ein lärmmindernder Fahrbahnbelag mit einem Korrekturwert für Straßenoberflächen von D StrO = - 2 db(a) berücksichtigt. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Im Limborn 1. Änderung wurden an den der B 262 zugewandten Gebäudefronten (Ost) Auflagen für passiven Lärmschutz vorgesehen. Da infolge der Planungsmaßnahme jedoch zusätzlich auch an den abgewandten Gebäudeseiten und an den Gebäuden im Bereich Frankenstraße Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen entstehen, ist die Durchführung zusätzlicher aktiver Maßnahmen erforderlich. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem vorhandenen 3,00 m hohen Lärmschutzwall Im Limborn aus technischer und städtebaulicher Sicht problematisch ist. Im Bereich Frankenstraße führt zudem eine Weiterführung des vorhandenen Lärmschutzwalls zu Problemen mit einem kreuzenden Graben und einem dazugehörigen Einlaufbauwerk. Zudem wirkt sich der Abstand zwischen der Emissionsquelle und der Beugungskante des Lärmschutzwalls mit ca. 27 m ungünstig auf die Schallreduzierung aus. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

12 Erläuterungsbericht Seite 10 Zur Ermittlung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen wurden die folgenden vier Abschnitte festgelegt, für die unter Berücksichtigung einer hohen Abschirmwirkung der neu zu errichtenden Lärmschutzwand aktive Lärmschutzmaßnahmen erarbeitet wurden: Abschnitt 1: Abschnitt 2: Abschnitt 3: Abschnitt 4: Thür: Lärmschutzwall Im Vogelsang, Niedermendig: Lärmschutzwand Fallerstraße, Obermendig: Lärmschutzwand Im Limborn, Niedermendig: Lärmschutzwand Ohligsborn. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

13 Erläuterungsbericht Seite 11 5 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Vollschutz Die Berechnung für den rechnerischen Vollschutz beinhaltet den Schutz aller anspruchsberechtigter Immissionsorte für die Zeitbereiche Tag und Nacht. Die schalltechnische Berechnung dieser Variante ergibt unter Berücksichtigung der topografischen Gegebenheiten folgende Mindestabmessungen der aktiven Schallschutzmaßnahmen: 1. Thür: Lärmschutzwall Im Vogelsang mit den Immissionsorten Im Vogelsang, Keltenstraße, Thürer Mühle Höhe = 3,00 m, Länge = 90 m Höhe = 2,00 m, Länge = 120 m 2. Niedermendig: Lärmschutzwand Fallerstraße mit den Immissionsorten Fallerstraße Höhe = 3,00 m, Länge = 120 m Höhe = 5,00 m, Länge = 118 m 3. Obermendig: Lärmschutzwand Im Limborn Lärmschutzwand auf Böschungskrone B 262 mit den Immissionsorten Im Limborn, Frankenstraße Höhe = 3,00 m, Länge = 38 m Höhe = 3,50 m, Länge = 140 m Höhe = 4,00 m, Länge = 15 m Höhe = 4,50 m, Länge = 60 m Höhe = 3,00 m, Länge = 108 m 4. Niedermendig: Lärmschutzwand Ohligsborn mit den Immissionsorten Freiherr-vom-Stein-Straße, Ohligsborn, Schulstraße, Öhlmühle Wand: Höhe = 2,50 m, Länge = 270 m Wand: Höhe = 4,00 m, Länge = 93 m Die Dimensionierung für die Maßnahme Vollschutz zeigt, dass mit Lärmschutzwänden bzw. -wällen in einer Höhe von h 5,00 m ausreichender Schallschutz an allen anspruchsberechtigten Immissionsorten zu erreichen ist. Bei der Durchführung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen erfolgt zudem auch der Schutz der Außenwohnbereiche. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

14 Erläuterungsbericht Seite 12 Die größten Pegelreduzierungen infolge der aktiven Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich in Niedermendig am Gebäude Ohligsborn 14 (IO 74.1) mit rechnerisch bis zu 7 db(a) tags und nachts (Differenz der nicht aufgerundeten Beurteilungspegel = 7,5 db(a)). Weiterhin errechnen sich hohe Reduzierungen an den Immissionsorten der Gebäude in der Ortslage Thür: Im Vogelsang sowie in Obermendig: Im Limborn und Frankenstraße ( Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Tabelle 3 Aktiver Lärmschutz: Vollschutz, Spalten 8 bis 13). Die Kosten für den Bau der oben beschriebenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen belaufen sich bei der Lärmschutzmaßnahme Vollschutz auf ca Passive Lärmschutzmaßnahmen sind darüber hinaus nicht erforderlich. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

15 Erläuterungsbericht Seite 13 6 Variante 1 Die Berechnung dieser Variante beinhaltet die rechnerische Reduzierung der aktiven Schallschutzmaßnahmen Vollschutz um 1,00 m bei einer möglichst konstanten Höhe. Dies führt zu den folgenden Abmessungen der aktiven Maßnahmen: 1. Thür: Lärmschutzwall Im Vogelsang Höhe = 2,00 m, Länge = 210 m 2. Niedermendig: Lärmschutzwand Fallerstraße Höhe = 3,00 m, Länge = 240 m 3. Obermendig: Lärmschutzwand Im Limborn Lärmschutzwand auf Böschungskrone B 262 Höhe = 3,00 m, Länge = 182 m Höhe = 4,00 m, Länge = 70 m Höhe = 3,00 m, Länge = 108 m 4. Niedermendig: Lärmschutzwand Ohligsborn Wand: Höhe = 2,00 m, Länge = 270 m Wand: Höhe = 3,00 m, Länge = 93 m Die größten Pegelreduzierungen infolge der aktiven Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich wiederum am Gebäude Ohligsborn 14 (IO 74.1) mit rechnerisch bis zu 6 db(a) tags und nachts bei einer Differenz der nicht aufgerundeten Beurteilungspegel von 6,4 db(a), (Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Tabelle 4 Aktiver Lärmschutz: Variante 1, Spalten 8 bis 13). Die rechnerische Reduzierung der Wandhöhen führt zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an insgesamt sieben Gebäuden mit sechs Stockwerksfronten (Thür: 3 / Niedermendig Fallerstraße: 1 / Obermendig: 2 / Niedermendig: 2 Stockwerksfronten) im Zeitbereich Nacht. Darüber hinaus besteht Anspruch am fiktiven Immissionsort Im Limborn BP. Der bei Variante 1 entstehende Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen über die aktiven Maßnahmen hinaus ist in Form von passiven Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

16 Erläuterungsbericht Seite 14 Für die rechnerisch anspruchsberechtigten Gebäudefronten Ost der Gebäude Im Limborn 13, Im Limborn 21 und Im Limborn 27 BP entstehen keine Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen, da die Ansprüche im Zeitbereich Nacht durch die Aussagen zum Lärmschutz im Rahmen des Bebauungsplanes Im Limborn, 1. Änderung ausgeschlossen sind. Entsprechend Punkt Passiver Lärmschutz sind an den zur B 262 gewandten Gebäudeseiten keine Fenster von Schlaf und Aufenthaltsräumen anzuordnen. Die Dach-, Wand-, Tür- und Fensterelemente sind nach erhöhten Schallschutzanforderungen auszustatten. Die Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen belaufen sich somit bei Variante 1 auf ca und für passive Lärmschutzmaßnahmen auf Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von ca MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

17 Erläuterungsbericht Seite 15 7 Variante 2 Die Berechnung dieser Variante beinhaltet die rechnerische Reduzierung der aktiven Schallschutzmaßnahmen Vollschutz um 2,00 m bei einer möglichst konstanten Höhe. Sofern keine weitere Reduzierung im Vergleich zu Variante 1 möglich ist, entfällt die aktive Maßnahme. Somit ergeben sich folgende Mindestabmessungen der aktiven Schallschutzmaßnahmen: 1. Thür: Lärmschutzwall Im Vogelsang Kein Ansatz, da eine weitere Reduzierung auf unter h = 2,00 m nicht sinnvoll ist. 2. Niedermendig: Lärmschutzwand Fallerstraße Kein Ansatz, da eine weitere Reduzierung der Lärmschutzwand der Maßnahme Vollschutz entspricht. 3. Obermendig: Lärmschutzwand Im Limborn Lärmschutzwand auf Böschungskrone B 262 Höhe = 3,00 m, Länge = 360 m 4. Niedermendig: Lärmschutzwand Ohligsborn Höhe h = 2,00 m, Länge = 363 m Die größten Pegelreduzierungen infolge der aktiven Lärmschutzmaßnahmen ergeben sich wiederum am Gebäude Ohligsborn 14 (IO 74.1) mit rechnerisch bis zu 5 db(a) tags und nachts (Differenz der nicht aufgerundeten Beurteilungspegel = 5,5 db(a)). An den übrigen Gebäuden betragen die Pegelreduzierungen überwiegend zwischen 0 und 2 db(a,) (Unterlage 11.1 Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Tabelle 5 Aktiver Lärmschutz: Variante 2, Spalten 8 bis 13. Darüber hinaus besteht an 14 Gebäuden mit 19 Stockwerksfronten zusätzlich Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen für den Zeitbereich Nacht in den ersten bzw. zweiten Obergeschossen. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

18 Erläuterungsbericht Seite 16 Für die rechnerisch anspruchsberechtigten Gebäudefronten Ost der Gebäude Im Limborn 13, Im Limborn 19, Im Limborn 21 und Im Limborn 27 BP. entstehen keine Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen, da die Ansprüche im Zeitbereich Nacht durch die Aussagen zum Lärmschutz im Rahmen des Bebauungsplanes Im Limborn, 1. Änderung ausgeschlossen sind. Die Kosten für den Bau der oben beschriebenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen belaufen sich bei Variante 2 auf ca Für passive Lärmschutzmaßnahmen entstehen Kosten in Höhe von ca , sodass sich Gesamtkosten in Höhe von insgesamt ca ergeben. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

19 Erläuterungsbericht Seite 17 8 Verhältnismäßigkeitsbetrachtung Um Aussagen zur Verhältnismäßigkeit der Lärmschutzmaßnahmen treffen zu können, werden für die Maßnahme Vollschutz sowie für die Varianten 1 und 2 eine überschlägige Kostenermittlung durchgeführt. Folgende Kostenansätze (Brutto) werden der Kostenberechnung zugrunde gelegt: - 1 m² Lärmschutzwand, nicht transparent, erschwerte Gründung m² wirksame Abschirmfläche Lärmschutzwall 49 - Passiver Schutz für eine Stockwerksfront (z. B. Schallschutzfenster, Lüftungseinrichtungen Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit der Lärmschutzmaßnahmen werden die ermittelten Kosten je Schutzfall herangezogen und folgendermaßen bewertet: Abschnitt 1: Thür: Lärmschutzwall Im Vogelsang Unter Berücksichtigung der Kosten je Schutzfall wird die Umsetzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen für den Vollschutz empfohlen. Die Kosten je Schutzfall in Höhe von unterschreiten die Kosten für passive Lärmschutzmaßnahmen mit und entsprechen somit einem sehr guten Kosten-Nutzen-Verhältnis. Abschnitt 2: Niedermendig: Lärmschutzwand Fallerstraße Die exponierte Lage des Gebäudes Fallerstraße 114 in Mendig und die Tatsache, dass es sich hierbei um ein Einzelgebäude mit Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen handelt, führen zu hohen Kosten für aktive Lärmschutzmaßnahmen. Sowohl die Kosten je Schutzfall für die Maßnahme Vollschutz in Höhe von als auch für die Variante 1 mit stehen außer Verhältnis zu dem erzielbaren Nutzen. Daher wird hier die Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen in Form von passiven Schutzmaßnahmen empfohlen. Abschnitt 3: Obermendig: Lärmschutzwand Im Limborn Unter Berücksichtigung der Kosten je Schutzfall wird die Umsetzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen für den Vollschutz empfohlen. Die Kosten je Schutzfall in Höhe von für die Maßnahme Vollschutz überschreiten nur in geringem Maß die Kosten für die Varianten 1 mit und Variante 2 mit und entsprechen somit einem günstigen Kosten-Nutzen-Verhältnis. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

20 Erläuterungsbericht Seite 18 Abschnitt 4: Niedermendig: Lärmschutzwand Ohligsborn Unter Berücksichtigung der Kosten je Schutzfall wird die Umsetzung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen für den Vollschutz empfohlen. Die Kosten je Schutzfall in Höhe von für die Maßnahme Vollschutz überschreiten zwar die Kosten für die Varianten 1 mit und Variante 2 mit , entsprechen jedoch einem günstigen Kosten- Nutzen-Verhältnis. Eine detaillierte Auflistung befindet sich im Anhang 1 Verhältnismäßigkeitsbetrachtung. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

21 Erläuterungsbericht Seite 19 9 Empfehlung Aufbauend auf den untersuchten Varianten werden zum größtmöglichen Schutz der Anwohner unter Berücksichtigung der vorab aufgeführten Belange folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen zur Umsetzung vorgeschlagen: 1. Thür: Lärmschutzwall Im Vogelsang Vollschutz Höhe: 3,00 m über Gradiente, Länge: 210 m, Bau-km bis Bau-km Niedermendig: Fallerstraße Passiver Lärmschutz für das Gebäude Fallerstraße Obermendig: Lärmschutzwand Im Limborn Vollschutz Lärmschutzwand auf Böschungskrone B 262 Westseite Höhe: 2,50 m bis 4,50 m gestaffelt, Länge: 355 m, Bau-km bis Bau-km Niedermendig: Lärmschutzwand Ohligsborn Vollschutz Lärmschutzwand auf Böschungskrone B 262 Ostseite Höhe: 2,50 m bis 4,00 m gestaffelt, Länge: 345 m, Bau-km bis Bau-km Lärmschutzwall auf Fläche für Immissionsschutz gemäß FNP Höhe: 4,00 m über Gelände, Länge: 35 m, Bau-km bis Bau-km Die berechneten Beurteilungspegel für die Situationen Prognose ohne Lärmschutz und Prognose mit Lärmschutz sowie die Pegelreduzierungen durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind in Ergebnisse schalltechnischer Berechnungen, Tabelle 6 Aktiver Lärmschutz: Empfehlung dargestellt (Spalten 6 und 7 Prognose ohne Lärmschutz, Spalten 8 und 9 Prognose mit Lärmschutz, Spalten 12 und 13 Differenz Prognose ohne Lärmschutz zu Prognose mit Lärmschutz ). MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

22 Erläuterungsbericht Seite 20 Bei der Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen für das Gebäude Fallerstraße 114 sind die folgenden Aspekte zu beachten: Der Umfang der Lärmschutzmaßnahmen richtet sich nach der Einhaltung des für die Raumart erforderlichen bewerteten Schalldämm-Maßes. Hierfür sind die Umfassungsbauteile entsprechend der Vierundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung 24. BImSchV), in der aktuellen Fassung vom , zu verbessern. Die Nutzung und Schutzbedürftigkeit der Gebäude und Räume ist vor Ort zu prüfen. Die Erstattung der Aufwendungen für die Durchführung der Maßnahmen erfolgt jedoch nur, wenn der an den Gebäuden vorhandene Schallschutz nicht ausreichend ist. MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

23 Ermittlung Kosten je Schutzfall Anhang 1 Verhältnismäßigkeitsbetrachtung SoundPLAN Ergebnistabellen-Nr. / Variante Anspruch bzw. Schutzfälle durch Kosten aktiver Kosten passiver Gesamt- Kosten je Kosten je Kosten je Relation verbleibender Anspruch aktiven Lämschutz Lärmschutz Lärmschutz Kosten Schutzfall Schutzfall Schutzfall Passiv. Anspruch insgesamt: 60 [Anzahl Stockwerke [Anzahl Stockwerke (2500 je SW+Geb.-Front) Aktiver LS LS Gesamt LS-Wall Thür IO: Keltenstraße - Im Vogelsang - Thürer Weg - Thürer Mühle und Gebäudefront] und Gebäudefront] [Euro] [Euro] [Euro] [Euro] [Euro] [Euro] [%] 301 Ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen , , , Variante Vollschutz ,00 0, , ,71 0, , Variante , , , , , , Variante , , ,00 0, , ,00 0 LS-Wall Niedermendig Fallerstraße IO: Fallerstraße 301 Ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen , , , , , Variante , , ,00 0, , , Variante Vollschutz ,00 0, , ,00 0, Variante , , , , ,00 LS-Wand Obermendig IO: Schulstraße 29 - Frankenstraße - Keltenstraße - Im Limborn - Pellenzstraße 301 Ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen , , , Variante Vollschutz ,00 0, , ,46 0, , Variante 1 (Im Limborn: abgedeckt durch B-Plan) (3) ,00 0, , ,00 0, , Variante 2 (Im Limborn: abgedeckt durch B-Plan) (4) ,00 0, , ,73 0, ,00 85 LS-Wand Niedermendig IO: Schulstraße - Freiherr-vom-Stein-Straße -Öhlmühle - Ohligsborn 301 Ohne aktive Lärmschutzmaßnahmen , , , Variante Vollschutz ,00 0, , ,41 0, , Variante , , , , , , Variante , , , , , ,88 82 MANNS Ingenieure, Wirges Stand: pf-eb mf-ol-514-u11.1.doc

24 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Emissionsberechnung Straßenverkehrslärm Prognose 2025 ohne Lückenschluss Tabelle 1 Seite 1 Straße Abschnittsname LmE LmE DTV p p M M Lm25 Lm25 vpkw vlkw Dv Dv Stei- DStg Drefl DStrO Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht gung db(a) db(a) Kfz/24 % % db(a) db(a) km/h km/h db db % db db db PoA B AS Thür - AS Mendig (L 120) 69,5 63, ,0 18,0 0,060 0,011 71,5 65,3 100,0 80,0-0,1-0,1-0,8 0,0 0,0-2,0 PmA B AS Thür - AS Mendig (L 120) 69,5 63, ,0 18,0 0,060 0,011 71,5 65,3 100,0 80,0-0,1-0,1 0,9 0,0 0,0-2,0 PmA B re Fstr 3.1 AS Thür - AS Mendig (L120) 66,5 60, ,0 18,0 0,060 0,011 68,5 62,3 100,0 80,0-0,1-0,1 0,6 0,0 0,0-2,0 PmA B li Fstr 3.2 AS Mendig (L120) - AS Thür 66,5 60, ,0 18,0 0,060 0,011 68,5 62,3 100,0 80,0-0,1-0,1 0,6 0,0 0,0-2,0 PoA B AS Thür - AS Mendig (L120) 69,5 63, ,0 18,0 0,060 0,011 71,5 65,3 100,0 80,0-0,1-0,1 0,6 0,0 0,0-2,0 PoA B AS Mendig (L120) - AS A 61 69,6 63, ,0 16,0 0,060 0,011 71,7 65,4 100,0 80,0-0,1-0,1 0,6 0,0 0,0-2,0 RSPS0301.res

25 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Emissionsberechnung Straßenverkehrslärm Prognose 2025 ohne Lückenschluss Tabelle 1 Seite 2 Legende Straße Straßenname Abschnittsname LmE Tag db(a) Emissionspegel in 25 m Abstand Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel in 25 m Abstand Nacht DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr p Tag % Prozentualer Anteil Schwerverkehr Tag p Nacht % Prozentualer Anteil Schwerverkehr Nacht M Tag Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV zu berechnen im Zeitbereich Tag M Nacht Faktor um den mittleren stündlichen Verkehr aus DTV zu berechnen im Zeitbereich Nacht Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand Tag Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand Nacht vpkw km/h Geschwindigkeit Pkw vlkw km/h Geschwindigkeit Lkw Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur Tag Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur Nacht Stei- gung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) DStg db Zuschlag für Steigung Drefl db Pegeldifferenz durch Reflexionen DStrO db Zuschlag für Straßenoberfläche RSPS0301.res

26 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 1 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) Fraukircher Weg 40 O EG WA nein O 1.OG WA nein Thürer Straße 46 O EG WA nein O 1.OG WA nein Im Scheuring 10 O EG WA nein O 1.OG WA nein Haus Fuchs 2 W EG MI nein W 1.OG MI nein Petershof 1 W EG MI nein W 1.OG MI nein Petershof 1 N EG MI nein N 1.OG MI nein Kottenheimer Straße 22 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Kottenheimer Straße 24 W EG WA nein W 1.OG WA nein Kottenheimer Straße 25 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Keltenstraße 19 W EG WA nein W 1.OG WA nein Keltenstraße 21 W EG WA nein W 1.OG WA nein Keltenstraße 23 W EG WA nein W 1.OG WA nein Keltenstraße 25 W EG WA nein W 1.OG WA nein Keltenstraße 27 W EG WA nein W 1.OG WA nein Keltenstraße 31 W EG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

27 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 2 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) W 1.OG WA nein Keltenstraße 31 W EG WA nein W 1.OG WA ,7 N Keltenstraße 31 N EG WA nein N 1.OG WA nein Keltenstraße 17 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Keltenstraße 16 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Keltenstraße 14 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Josefstraße 16 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Josefstraße 16 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 24 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Im Vogelsang 24 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 22 SW EG WA nein SW 1.OG WA ,1 N Im Vogelsang 22 SW EG WA ,5 N SW 1.OG WA ,0 N Im Vogelsang 22 NW EG WA ,7 N NW 1.OG WA ,6 N Im Vogelsang 22 NO EG WA nein NO 1.OG WA nein Im Vogelsang 20 SW EG WA nein SW 1.OG WA ,0 N 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

28 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 3 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) Im Vogelsang 20 NW EG WA ,5 N NW 1.OG WA ,9 N Im Vogelsang 20 SO EG WA nein SO 1.OG WA nein Im Vogelsang 18 NW EG WA nein NW 1.OG WA ,7 N Im Vogelsang 18 NO EG WA nein NO 1.OG WA nein Im Vogelsang 18 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Im Vogelsang 16 NW EG WA nein NW 1.OG WA ,5 N Im Vogelsang 16 NW EG WA nein NW 1.OG WA ,3 N Im Vogelsang 16 NO EG WA nein NO 1.OG WA nein Im Vogelsang 16 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Im Vogelsang 14 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 14 NO EG WA nein NO 1.OG WA nein Im Vogelsang 14 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Im Vogelsang 12 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 12 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Im Vogelsang 10 NW EG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

29 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 4 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 8 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 13 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Im Vogelsang 9 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Thürer Weg 6 SO EG MI nein SO 1.OG MI nein Thürer Weg 6 SW EG MI nein SW 1.OG MI nein Thürer Weg 6 NO EG MI nein NO 1.OG MI nein Cornelius Burg 14 Bauland (5,0 m) WA nein (2,2 m) WA nein Cornelius Burg 14 Bauland (5,9 m) WA nein (3,1 m) WA nein Fallerstraße 98 SO EG WA nein SO 1.OG WA nein Fallerstraße 114 NW EG MI nein Fallerstraße 114 NO EG MI nein NO 1.OG MI nein Fallerstraße 114 SW EG MI ,3 N SW 1.OG MI ,0 N Raiffeisenstraße 39 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Raiffeisenstraße 43 W EG WA nein W 1.OG WA nein Raiffeisenstraße 45 W EG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

30 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 5 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) W 1.OG WA nein Raiffeisenstraße 47 W EG WA nein W 1.OG WA nein Schulstraße 27 O EG WA nein O 1.OG WA nein Schulstraße 29 NO EG WA nein NO 2.OG WA ,6 N NO 1.OG WA ,3 N Schulstraße 29 SO EG WA nein SO 2.OG WA ,2 N SO 1.OG WA nein Schulstraße 29 SW EG WA nein SW 2.OG WA ,5 N SW 1.OG WA nein Schulstraße 29 NW EG WA nein NW 2.OG WA ,9 N NW 1.OG WA nein Schulstraße 31 W EG WA ,1 N W 1.OG WA ,4 N Schulstraße 31 N EG WA nein N 1.OG WA nein Schulstraße 31 S EG WA nein S 1.OG WA ,3 N Schulstraße 33 W EG WA nein W 1.OG WA nein Schulstraße 33 N EG WA nein N 1.OG WA nein Schulstraße 33 S EG WA nein S 1.OG WA nein Schulstraße 8 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

31 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 6 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) Schulstraße 8 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Schulstraße 8a W EG WA nein W 1.OG WA nein Schulstraße 8a S EG WA nein S 1.OG WA nein Frankenstraße 2 O EG WA nein O 1.OG WA ,5 N Frankenstraße 2 S EG WA nein S 1.OG WA nein Frankenstraße 2 N EG WA nein N 1.OG WA nein Frankenstraße 4 O EG WA nein O 1.OG WA ,2 N Frankenstraße 4 S EG WA nein S 1.OG WA nein Frankenstraße 4 N EG WA nein N 1.OG WA nein Frankenstraße 6 O EG WA nein O 1.OG WA ,9 N Frankenstraße 6 S EG WA nein S 1.OG WA nein Frankenstraße 8 O EG WA nein O 1.OG WA ,1 N Frankenstraße 8 N EG WA nein N 1.OG WA nein Frankenstraße 10 O EG WA ,2 N O 1.OG WA ,5 N Frankenstraße 10 S EG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

32 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 7 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) S 1.OG WA nein Frankenstraße 10 N EG WA nein N 1.OG WA nein Keltenstraße 5 O EG WA nein O 1.OG WA nein Keltenstraße 9 O EG WA nein O 1.OG WA nein Keltenstraße 9 N EG WA nein N 1.OG WA nein Keltenstraße 27 SO EG WA nein SO 1.OG WA nein Im Limborn 26 O EG WA nein O 1.OG WA nein Im Limborn 26 S EG WA nein S 1.OG WA nein Im Limborn 26 O EG WA nein O 1.OG WA nein Im Limborn 27 BP O EG WA ,3 N O 1.OG WA ,5 6,3 T/N Im Limborn 27 BP S EG WA ,1 N S 1.OG WA ,2 N Im Limborn 27 BP W EG WA nein W 1.OG WA nein Im Limborn 27 BP N EG WA nein N 1.OG WA ,6 N Im Limborn 22 O EG WA nein O 1.OG WA ,1 N Im Limborn 22 S EG WA nein S 1.OG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

33 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 8 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) Im Limborn 22 N EG WA nein N 1.OG WA nein Im Limborn 21 O EG WA ,3 N O 1.OG WA ,7 N Im Limborn 21 S EG WA nein S 1.OG WA ,3 N Im Limborn 21 W EG WA nein W 1.OG WA nein Im Limborn 21 OG N EG WA nein Im Limborn 19 O EG WA ,0 N O 1.OG WA ,3 N Im Limborn 19 S EG WA nein S 1.OG WA ,1 N Im Limborn 19 W EG WA nein W 1.OG WA nein Im Limborn 19 N EG WA nein N 1.OG WA nein Im Limborn 14 O EG WA nein O 1.OG WA nein Im Limborn 13 O EG WA nein O 1.OG WA ,6 N Im Limborn 13 S EG WA nein S 1.OG WA ,2 N Im Limborn 13 W EG WA nein W 1.OG WA nein Im Limborn 13 N EG WA nein N 1.OG WA ,1 N Im Limborn 11 O EG WA nein O 1.OG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

34 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 9 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) Im Limborn 11 S EG WA nein S 1.OG WA nein Im Limborn 11 N EG WA nein N 1.OG WA nein Im Limborn 10 O EG WA nein O 1.OG WA nein Im Limborn 10 S EG WA nein S 1.OG WA nein Im Limborn 9 S EG WA nein S 1.OG WA nein Pellenzstraße 101 OG O EG MI nein Pellenzstraße 101 S EG MI nein S 1.OG MI nein Freiherr-vom-Stein-Straße 41 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 43 W EG WA nein W 1.OG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 43 N EG WA nein N 1.OG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 43 S EG WA nein S 1.OG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 45 W EG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 45 N EG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 45 S EG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 54 W EG WA nein W 1.OG WA nein Freiherr-vom-Stein-Straße 60 W EG WA ,2 N 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

35 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 10 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) W 1.OG WA ,8 5,6 T/N Freiherr-vom-Stein-Straße 60 N EG WA nein N 1.OG WA ,5 N Freiherr-vom-Stein-Straße 60 S EG WA nein S 1.OG WA ,3 N Außenwohnbereich (2,0 m) AU ,3 55,1 T Öhlmühle 29 W EG WA nein W 2.OG WA nein W 1.OG WA nein Öhlmühle 29 N EG WA nein N 2.OG WA nein N 1.OG WA nein Öhlmühle 29 S EG WA nein S 2.OG WA nein S 1.OG WA nein Öhlmühle 20 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 22 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 22 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Ohligsborn 20 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 20 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 18 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 18 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Ohligsborn 18 SO EG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

36 B 262 3streifiger Ausbau zwischen Anspruchsermittlung Lärmvorsorge Tabelle 2 Seite 11 HFront SW Nutz IGW Prognose ol GW-Überschr. Anpruch Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht passiv in db(a) in db(a) in db(a) SO 1.OG WA nein Ohligsborn 18 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 16 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 16 NW EG WA nein NW 1.OG WA nein Ohligsborn 16 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 14 SW EG WA ,1 N SW 1.OG WA ,7 5,5 T/N Ohligsborn 14 NW EG WA ,8 N NW 1.OG WA ,3 5,1 T/N Ohligsborn 14 NO EG WA nein NO 1.OG WA ,4 N Ohligsborn 14 SO EG WA nein SO 1.OG WA nein Ohligsborn 12 SW EG WA nein SW 1.OG WA ,7 N Ohligsborn 12 NW EG WA ,6 N NW 1.OG WA ,2 4,0 T/N Ohligsborn 12 NO EG WA nein NO 1.OG WA nein Ohligsborn 12 SO EG WA nein SO 1.OG WA nein Außenwohnbereich (2,1 m) AU ,2 55,0 T Ohligsborn 10 SW EG WA nein SW 1.OG WA nein Ohligsborn 10 NW EG WA nein 55-tab cr -514-Tabelle-2-ohne- Lückenschluss

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