Seite 2 zur Geräuschimmissionsprognose P 15083
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2 Seite 2 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 1. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Das Planungsbüro Stadt- und Objektplan Horrer betreibt für die Gemeinde Waldems die Aufstellung des Bebauungsplanes Turnhallenweg im OT Esch im Rahmen der Innenentwicklung gemäß 13a BauGB. Der Bebauungsplan sieht die Ausweisung von MD- und WA-Flächen (Dorfgebiete und allgemeine Wohngebiete) vor. In den beabsichtigten planungsrechtlichen Festsetzungen werden Regelungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB) getroffen. Danach sind für die zu den Verkehrswegen Schwalbacher Straße und Eschtalstraße orientierten Fensteranlagen mindestens die Anforderungen gemäß der Schallschutzklasse III vorzusehen. Eine genaue Dimensionierung der Fenster-Schallschutzklassen hat in Abstimmung mit den DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989 zu erfolgen /1/. In der hierzu eingegangenen Stellungnahme des RP Darmstadt wird verlangt, dass die für die Dimensionierungsberechnungen erforderlichen Ausgangswerte [ maßgeblicher Außenlärmpegel /Lärmpegelbereiche] berechnet und dem Bebauungsplanverfahren beizugeben sind /2/. Für die Berechnung der Geräuschbelastung des Planungsgebiet kann nach /2/ auf die veröffentlichten Verkehrsdaten von Hessen Mobil hierbei zurückgegriffen werden. Die Untersuchungsergebnisse werden den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN für Dorfgebiete tags nachts 60 db(a) 50 db(a) und allgemeine Wohngebiete tags nachts 55 db(a) 45 db(a) gegenübergestellt. Für den Planbereich werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 berechnet und ausgewiesen. Die ausgewiesenen Lärmpegelbereiche dienen der Ableitung der Anforderungen an den passiven Schallschutz, der bei der Herstellung der Bebauung als öffentlich-rechtliche Anforderungen nach DIN 4109 mindestens zu berücksichtigen ist. /1/ Bebauungsplan Turnhallenweg, Gemeinde Waldems, OT Esch, Unterlagen für die Offenlage, Stand 28. Juli 2015 /2/ -Mitteilung vom , Stadt- und Objektplan Horrer, Bad Soden
3 Seite 3 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 2. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN Für die schalltechnischen Untersuchungen standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: Bebauungsplan Turnhallenweg, Plan zur Offenlage, Stand Gemeinde Waldems, OT Esch, aufgestellt: Stadt- und Objektplan Dipl.-Ing. Horrer, Bad Soden a.ts. Planungsrechtliche Festsetzungen, Entwurf öffentliche Auslegung, Stand aufgestellt: Stadt- und Objektplan Dipl.-Ing. Horrer, Bad Soden a.ts. Bestandsplan Turnhallenweg, Gemeinde Waldems, OT Esch, Stand zur Verfügung gestellt Stadt- und Objektplan Horrer, Bad Soden a.ts. Angaben zum Verkehrsaufkommen Ortslage OT Esch, Bundesverkehrszählung 2010 veröffentlicht: Hessen Mobil Folgende Normen und Richtlinien wurden für die Bearbeitung herangezogen: DIN 4109 DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 RLS-90 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 1987 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe BImSchV 16.Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) Parkplatzlärmstudie Untersuchungen von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamtes für Umweltschutz 6. Auflage 2007 Soweit darüber hinaus Normen und Richtlinien zur Anwendung kommen, sind diese im Text genannt und ggf. erläutert.
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5 Seite 5 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 3. SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNGEN 3.1 EINGANGSDATEN Für die Berechnung der Geräuschbelastung des Plangebietes werden die auf den Prognosezeitraum 2020 hochgerechneten Verkehrsdaten der Bundesverkehrszählung 2010 wie folgt eingestellt: Schwalbacher Straße M T = 366 Kfz/h (im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) LKW-Anteil am Verkehrsaufkommen p T = 3,9 % M N = 67 Kfz/h (im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) LKW-Anteil am Verkehrsaufkommen p N = 3 % Eschtalstraße M T = 231 Kfz/h (im Zeitraum zwischen 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) LKW-Anteil am Verkehrsaufkommen p T = 3 % M N = 42 Kfz/h (im Zeitraum zwischen 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) LKW-Anteil am Verkehrsaufkommen p N = 3 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit in dem den Bebauungsplan tangierenden Streckenabschnitt wird mit v = 30 km/h, der Straßenoberbau mit Asphalt D Stro = 0 db(a) berücksichtigt. Der Emissionspegel der Verkehrswege errechnet sich dann zu Schwalbacher Straße L m,e,t = 57 db(a) L m,e,n = 49 db(a) Eschtalstraße L m,e,t = 54 db(a) L m,e,n = 47 db(a) Zuschläge für Straßensteigungen/signalgesteuerte Kreuzungen und Einmündungen sind nicht zu berücksichtigen. Für die im zentralen Bereich des Bebauungsplanes vorgesehenen öffentlichen Pkw-Parkflächen [ 47] wird eine Frequentierung [Fahrbewegungen je Stellplatz und Stunde] anhand der in der Parkplatzlärmstudie genannten Anhaltswerte für Parkflächen an Wohnanlagen mit N 0,4 Fahrbewegungen/Stellplatz/Stunde im Zeitraum zwischen Uhr bis Uhr bzw. N 0,08 Fahrbewegungen/Stunde im Nachtzeitraum (22.00 Uhr bis Uhr) berücksichtigt. Die Emissionsberechnung für öffentliche Parkflächen nach der RLS-90 führ zu einer Emissionsleistung von L WA,T 86 db(a) L WA,N 79 db(a) Die schalltechnischen Berechnungen werden unter Verwendung des EDV-Programms CADNA, Vers der Datakustik GmbH, Greifenberg, durchgeführt. Das Programm arbeitet innerhalb der Toleranzgrenzen des TEST-94 /3/ und TEST-VBUS-2006 /4/. /3/ Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90 /4/ Testaufgaben für die Überprüfung von Rechenprogrammen nach der Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS), Fassung Februar 2008
6 Seite 6 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 3.2. BERECHNUNGSVERFAHREN Die Geräuschimmissionsprognose wird nach dem in den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - RLS-90 beschriebenen Rechenverfahren durchgeführt. Ausgehend von der, in Abhängigkeit der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradienten und der Steigung des zu betrachtenden Straßenabschnittes, berechneten Schallemission eines Verkehrsweges wird der vom Straßenverkehr an einem Immissionsort erzeugte, unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse sowie der Pegelminderung durch Abschirmung und Pegelerhöhung durch Reflexionen, errechnet. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für Tag und Nacht berechnet: Lr,T für die Zeit von Uhr und Lr,N für die Zeit von Uhr. Der Rechengang wird für die Bedingung der langen, geraden Straße durch folgende Beziehung beschrieben: L m = L m,e + D S + D BM + D B Hierin bedeuten: L m,e = Emissionspegel D S = Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung D B = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Das Rechenverfahren ist in der RLS-90 ausführlich niedergelegt. Auf eine wiederholende Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Können bei den Berechnungen die Bedingungen für lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, oder sind die Emissions- und Ausbreitungsbedingungen nicht auf der gesamten Länge konstant, ist für die Berechnung die Straße in Abschnitte zu unterteilen, in denen die Immissions- und Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Die von jedem Abschnitt am Immissionsort erzeugten Mittelungspegel sind getrennt zu berechnen und zu einem Gesamtpegel zusammenzufassen.
7 Seite 7 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH Zur Berechnung der Abschirmung wurde der sog. Schirmwert z, der sich aus der geometrischen Zuordnung Straße-Gebäude-Immissionsort ergibt, berechnet. Der Schirmwert z ist der Schallumweg über die Abschirmeinrichtung. Die Pegelminderung Dz errechnet sich für einen langen Schirm konstanter Höhe parallel zu einem langen, geraden Fahrstreifen mit Dz , 25 s = 7 lg , 2 z z 2 K w Müssen die Schirmwirkungen für mehrere Fahrstreifen einzeln berechnet werden, wird die resultierende Pegelminderung aus den Pegelminderungen Dz1 und Dz2 für die beiden äußeren Fahrstreifen berechnet. Können bei der Berechnung die Bedingungen für eine lange, gerade Straße nicht eingehalten werden, sind die Berechnungen für die einzelnen Straßenabschnitte durchzuführen. Für die Berechnung des Schirmwertes z gelten grundsätzlich die genannten Rechenregeln, wobei sich jedoch sämtliche Größen auf den Querschnitt vom Immissionsort durch die Mitte des zu betrachtenden Straßenabschnittes beziehen. Der Emissionspegel der Pkw-Parkplätze wird dabei in Anlehnung an Kapitel 4.5 Parkplätze der RLS-90 mit L* m,e = lg (N n) + D P gebildet. Dabei wird der Zuschlag D P für Pkw-Stellplätze mit 0 db(a) angewendet. Das Rechenverfahren ist in der RLS-90 ausführlich niedergelegt. Die Frequentierung der Stellplätze wird anhand der Anhaltswerte der Parkplatzlärmstudie mit N 0,4 Fahrbewegungen/Stellplatz/h für die Tageszeit bzw. N 0,08 Fahrbewegungen/Stellplatz/h für die Nachtzeit eingestellt.
8 Seite 8 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 3.3 BERECHNUNGSERGEBNISSE Die auf dem Verkehrsaufkommen der Schwalbacher Straße/Eschtalstraße zu prognostizierenden Schalleinträge in das Plangebiet sind in der nachfolgenden kartographischen Darstellung für die Beurteilungszeiträume der Tageszeit (06.00 Uhr bis Uhr) und der Nachtzeit (22.00 Uhr bis Uhr) dargestellt. Die sich aus dem vorhandenen Gebäudebestand ergebende abschirmende Wirkung der Verkehrsgeräusche ist hierbei berücksichtigt. Für die im Bebauungsplan vorbereiteten Baufelder als Neubauflächen werden keine Bebauungsstrukturen eingestellt. In Höhe der zur Schwalbacher Straße hin orientierten Gebäudefassaden werden Außengeräuschbelastungen von L r,t 63 db(a) L r,n 55 db(a) und an den im Bebauungsplan gelegenen Gebäuden zur Eschtalstraße von erreicht. L r,t 59 db(a) L r,n 52 db(a) Im zurückgezogenen Bereich des Plangebietes kommen die Immissionspegel tags in der Größenordnung < 55 db(a) und nachts < 45 db(a) zum Liegen. Eine Gegenüberstellung zu den Planungsrichtgrößen der DIN für Dorfgebiete tags nachts 60 db(a) 50 db(a) bzw. allgemeine Wohngebiete tags nachts 55 db(a) 45 db(a) zeigt, dass diese mit Ausnahme der unmittelbar zu den Verkehrswegen hin orientierten Gebäudefassaden eingehalten und unterschritten werden können. Im tiefer gestaffelten Bereich des Plangebietes werden in Höhe der dort gelegenen Wohngebäude/WA-Bauflächen diese Planungsempfehlungen eingehalten und unterschritten. Aufgrund der im Nahbereich zu den Verkehrswegen erwarteten Überschreitung der Planungsempfehlungen sind Anforderungen an den passiven Schallschutz der dort gelegenen Gebäude zu berücksichtigen. In dem nachfolgenden Bearbeitungsschritt werden die Geräuschbelastungen der Tageszeit in die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zur Ableitung der für die Gebäude zu berücksichtigenden Anforderungen an den passiven Schallschutz überführt.
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11 Seite 11 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 4. PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN 4.1 LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN 4109 Unabhängig der Beurteilung anhand von Orientierungswerten/Immissionsrichtwerten sieht die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau vor, dass Umfassungsbauteile von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen eine ausreichende Schalldämmung gegenüber Außengeräuschen aufweisen müssen. Die im Einzelfalle erforderlichen Schalldämm-Werte für Fenster/Fassaden ergeben sich dabei aus den für den jeweiligen Fassadenabschnitt berechneten maßgeblichen Außenlärmpegeln in Verbindung mit der zu berücksichtigenden Raumnutzung (Büroraum/Wohnraum). Die entsprechenden Nachweise über einen ausreichenden baulichen Schallschutz sind dabei ggf. im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Die in DIN 4109 enthaltenen Anforderungen an den Schallschutz sind mit dem Ziel festgelegt, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragungen zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann nicht erwartet werden, dass Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Hierzu enthält Tabelle 8 der DIN 4109 Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen : Spalte ) 2) Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume 1) und ähnliches 1 I bis II 55 bis III 61 bis IV 65 bis V 71 bis VI 76 bis 80 7 VII > 80 2) 2) 2) An Außenbauteilen von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen 50
12 Seite 12 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 4.2 BERECHNUNG DER LÄRMPEGELBEREICHE Nach dem Berechnungsverfahren der DIN 4109 wurde aus dem Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche L r,t der maßgebliche Außenlärmpegel durch Berücksichtigung eines Zuschlages von +3 db gebildet. /5/ Zusätzlich zu den Verkehrsgeräuschimmissionen der das Plangebiet tangierenden Straßen wurde die Geräuschbelastung aus dem Bereich des öffentlichen Parkraumes innerhalb des Bebauungsplanes im Rechengang kumulierend eingestellt. Die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet sind in der nachfolgenden kartographischen Darstellung ausgewiesen. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass der überwiegende Teil des Planungsgebietes dem Lärmpegelbereich I zuzuordnen ist. Im Nahbereich zu den externen Verkehrswegen wird der Lärmpegelbereich III und IV erreicht. Unter Berücksichtigung auf die in Kapitel 4.1 wiedergegebene Tabelle 8 der DIN 4109 sind dann für Aufenthaltsräume in Wohnungen die Anforderungen an den baulichen Schallschutz (Schalldämmwerte der Umfassungsbauteile) mit LPB II erf. R w,res = 30 db, LPB III erf. R w,res = 35 db, LPB IV erf. R w,res = 40 db, als öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Die Anforderungen sind dabei durch die Gesamtfassade als resultierendes Schall-Dämmmaß zu erbringen. Je nach Flächenanteil der Fensteranlagen in der Gesamtfassade eines Raumes muss die Schalldämmung des eingebauten betriebsfertigen Fensters dann Dämmwerte zwischen LPB II LPB III LPB IV R w db R w 32 db, R w 35 db, betragen. Die Anforderungen für den LPB II und LPB III werden im Allgemeinen schon durch die aus Wärmeschutzgründen regelmäßig verwandten Isolierverglasungen ohne besondere Anforderungen erbracht. Höhere konstruktive Anforderungen an die Luftschalldämmung sind für den Lärmpegelbereich IV zu berücksichtigen. Für Gebäude im LPB I sind in der Regel keine besonderen Anforderungen an den passiven Schallschutz zu berücksichtigen. Die im Einzelfalle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen sind nach den Anforderungen der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau im jeweiligen Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Als Dimensionierungsgrundlage dient der in der kartographischen Darstellung unter Berücksichtigung der Gebäudeeigenabschirmung ausgewiesene maßgebliche Außenlärmpegel für die jeweiligen Fassadenbereiche. /5/ Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6:00 Uhr 22:00 Uhr) zu bestimmen, wobei zu den berechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. DIN 4109, 5.5 Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels
13 Seite 13 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH Die DIN 4109 enthält die Regelung:..für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis - bei offener Bebauung um 5 db(a), - bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a), gemindert werden.
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17 Seite 17 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 4.3 HINWEISE ZU DEN FESTSETZUNGEN DES BEBAUUNGSPLANES Die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes enthalten unter 7. Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen ( 9, Abs, 1, Nr. 24 BauGB) die Regelung: 7.1 Bei Gebäuden entlang der Schwalbacher Straße und der Eschtalstraße sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für Außenbauteile (Wände einschließlich Fenster) beträgt für Wohnungen bzw. Räume des dauernden Aufenthaltes erf. R w,res. = 35 db. Anhand der Berechnungsergebnisse (Darstellung der Lärmpegelbereiche) wird erkennbar, dass für das nächstgelegene Gebäude zur Schwalbacher Straße (Haus Nr. 16) eine Einstufung in den Lärmpegelbereich IV an den zur Straße hin orientierten Gebäudeabschnitten notwendig wird. Die nach DIN 4109 hierfür zu berücksichtigenden Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für Aufenthaltsräume in Wohnungen betragen danach erf. R w,res. = 40 db. Für das zur Eschtalstraße hin orientierte Gebäude bzw. das hier ausgewiesene Baufenster wird eine Einstufung in den Lärmpegelbereich III erforderlich. Die Anforderungen an die Luftschalldämmung der Umfassungsbauteile betragen hierfür erf. R w,res. = 35 db. Dies entspricht den bisher festgelegten Anforderungen an den passiven Schallschutz gemäß Kapitel 7.1 der konkret-rechtlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan. Die in 7.2 aufgenommene Formulierung Zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen sind für Wohnbebauungen direkt entlang der Schwalbacher Straße und der Eschtalstraße Fenster mindestens der Schallschutzklasse III vorzusehen. Eine genaue Dimensionierung der Fenster-Schallschutzklassen hat in Abstimmungen mit den DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989, zu erfolgen. DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe 1989, benennt keine Schallschutzklassen für Fenster. In Tabelle 10 der DIN 4109 wird die erforderliche Schalldämmung von Wand-/Fenster-Kombinationen in Abhängigkeit des Fensterflächenanteiles für Standardräume angegeben. Danach soll im Lärmpegelbereich IV zum Erreichen der erforderlichen resultierenden Schalldämmung erf. R w,res. des Außenbauteiles die Schalldämmung von Fensteranlagen in Abhängigkeit des Fensterflächenanteiles in der Fassade des betroffenen Raumes betragen. R w = db
18 Seite 18 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH Diese Anforderung gilt für den eingebauten betriebsfertigen Zustand des Fensters. Prüfstandswerte zum bewerteten Schalldämm-Maß R w,p müssen dabei mindestens um das Vorhaltemaß von 2 db bei Fenstern über den, für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Wert erf. R w liegen. Die VDI-Richtlinie 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, 1987, enthält Schallschutzklassen von Fenstern. Fenster der Schallschutzklasse 3 müssen dabei ein bewertetes Schalldämm-Maß R w des am Bau funktionsfähig eingebauten Fensters von R w = db erreichen. Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß R w des im Prüfstand eingebauten funktionsfähigen Fensters muss hierfür mindestens erreichen. R w 37 db Im Hinblick auf die unterschiedlichen Definitionen bezüglich der zu berücksichtigenden Anforderungen empfehlen wir die konkret-rechtlichen Festsetzungen in Kapitel 7.1 und 7.2 wie folgt anzupassen: 7.1 Bei Gebäuden entlang der Schwalbacher Straße und der Eschtalstraße sind passive Lärmschutz-Maßnahmen erforderlich. Das jeweils erforderliche resultierende Schalldämm-Maß für Außenbauteile (Wände einschließlich Fenster) ist anhand der Einstufungen der Gebäudefassaden/Baufläche in die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 LPB IV LPB III erf. R w,res. = 40 db erf. R w,res. = 35 db zu berücksichtigen. 7.2 Zum Schutz vor Verkehrslärmeinwirkungen sind für Wohnräume direkt entlang der Schwalbacher Straße Fensteranlagen mindestens der Schallschutzklasse 3 mit Bau-Schalldämm-Maßen von R w db und im Bereich der Eschtalstraße mit Bau-Schalldämm-Maßen von R w 32 db vorzusehen. Eine genaue Dimensionierung der Anforderungen an den passiven Schallschutz der Fensteranlagen hat in Abstimmung mit den DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise zu erfolgen.
19 Seite 19 zur Geräuschimmissionsprognose P GSA Ziegelmeyer GmbH 5. PROGNOSESICHERHEIT Nach EN ISO muss mit einer verfahrensbedingten Prognoseunsicherheit in den schalltechnischen Berechnungen aufgrund der Entfernung der Schallquellen zu den Immissionsaufpunkten/Bauflächen von ± 1 db(a) ausgegangen werden. Veränderungen in den Annahmen zum Verkehrsaufkommen ± 10 % haben nur eine Auswirkung auf die ausgewiesenen Berechnungsergebnisse in der Größenordnung von ca. ± 0,5 db(a). Für die Berechnung der Geräuschbelastung wurde das Berechnungsprogramm CadnaA eingesetzt. Das Programm arbeitet in den Toleranzbereichen der hierzu entwickelten Testaufgaben zur RLS-90. DIESE GERÄUSCHIMMISSIONSPROGNOSE UMFASST 19 SEITEN SOWIE IN DER ANLAGE AUSZÜGE AUS DEN BERECHNUNGS- PROTOKOLLEN.- LIMBURG, DEN 28. DEZEMBER 2015 Zi/Hz GSA Ziegelmeyer GmbH Beratungsgesellschaft Schallimmissionsschutz, Technische Akustik, Bau- und Raumakustik Ziegelmeyer
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