GSA. Schallschutzprüfstelle. Limburg GmbH GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME P BEBAUUNGSPLAN BAHNHOF KRONBERG STADT KRONBERG IM TAUNUS

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1 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik GSA Limburg GmbH Schallschutzprüfstelle Gutenbergring Limburg an der Lahn Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de Dipl.-Ing. Walter Körner Berat. Ing. VBI Reinhard Ziegelmeyer St. gep. Techniker Schallschutzprüfstelle DIN 4109 VMPA-SPG /HE im bauaufsichtlichen Schallschutz Gewerblicher Schallimmissionsschutz Schallschutz am Arbeitsplatz Bau- und Raumakustik Thermische Bauphysik Büro Süd: Pirminstraße Reichenau Telefon: ( ) Telefax: ( ) GSA-Limburg@t-online.de Sachbearbeiter: Reinhard Ziegelmeyer GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME Datum: 13. Januar 2009 P BEBAUUNGSPLAN BAHNHOF KRONBERG STADT KRONBERG IM TAUNUS GERÄUSCHBELASTUNG DES PLANGEBIETES AUFTRAGGEBER: STADT KRONBERG STADTPLANUNGSAMT KATHARINENSTRASSE KRONBERG IM TAUNUS

2 Seite 2 zur Gutachtlichen Stellungnahme P INHALTSVERZEICHNIS SEITE INHALTSVERZEICHNIS 2 1. ZUSAMMENFASSUNG 3 2. SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG 5 3. BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN 6 4. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN BIMSCHV - VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG 8 5. GERÄUSCHIMMISSIONSPROGNOSE STRASSENVERKEHR SCHIENENVERKEHR / S-BAHNLINIE BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE AUSWEISUNG DER LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN LÄRMPEGELBEREICHE PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN WEITERE HINWEISE 23

3 Seite 3 zur Gutachtlichen Stellungnahme P ZUSAMMENFASSUNG Die Stadt Kronberg im Taunus betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Bahnhof Kronberg. Hierin sollen Wohnbauflächen (WA gemäß BauNVO) und eine Entwicklungsfläche Hotelbau ausgewiesen werden. In das Plangebiet wirken Straßenverkehrsgeräusche aus dem umliegenden Wegenetz (Bahnhofstraße/Ludwig-Sauer-Straße) sowie die Geräusche der in den Endbahnhof einmündenden S-Bahnlinie S4 ein. Zur weiteren Erörterung der Möglichkeiten für eine bauliche Entwicklung im Plangebiet Bahnhof Kronberg werden im Rahmen dieser Gutachtlichen Stellungnahme die Geräuschimmissionsbelastungen ermittelt. Anhand dieser Untersuchungsergebnisse werden die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 zur Ableitung der erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet ausgewiesen. Die schalltechnischen Berechnungen zum Straßenverkehr kommen zu dem Ergebnis, daß die Geräuschbelastung des Plangebietes in Höhe der Baufelder allgemeines Wohngebiet zur Tageszeit in der Größenordnung des schalltechnischen Orientierungswertes der DIN für allgemeine Wohngebiete -55 db(a)- zum Liegen kommt. Der Immissionsgrenzwert der Verkehrslärmschutzverordnung für allgemeine Wohngebiete -tags 59 db(a)- wird nicht erreicht. Für den Bereich der geplanten Hotelanlage treten in Höhe der zur Bahnhofstraße hin orientierten Fassade Geräuschbelastungen in der Größenordnung von ca db(a) zur Tageszeit auf. Die Belastungen kommen somit in der Größenordnung der Planungsempfehlungen der DIN für Mischgebiet 60 db(a)- zum Liegen. Der Immissionsgrenzwert für Mischgebiete -tags 64 db(a)- wird hingegen nicht erreicht oder überschritten. Auf den jeweils von der Bahnhofstraße abgewandten Fassadenbereiche treten um bis zu 5 db(a) geringere Geräuschimmissionsbelastungen auf. Die Geräuschentwicklungen aus dem S-Bahnbetrieb [an- und abfahrende S- Bahn-Züge einschließlich zusätzliche Geräuschentwicklungen aus dem Bahnhofsbereich (Standgeräusche der Züge/zeitweise auftretende Druckluftgeräusche)] kommen deutlich unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für allgemeine Wohngebiete zum Liegen. In Höhe der geplanten Hotelanlage sind hieraus keine beurteilungsrelevanten Geräuschimmissionen zu erwarten. Die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau sieht vor, daß für die Dimensionierung passiver Schallschutzmaßnahmen die Geräuschimmissionen aus Straßen- und Schienenverkehr zusammenzufassen sind. Dies führt im Bereich der geplanten allgemeinen Wohngebietsfläche zur Ausweisung des Lärmpegelbereiches II. Im Bereich der geplanten Hotelanlage wird auf der zur Bahnhofstraße hinweisenden Fassade der Lärmpegelbereich III erreicht. Passive Schallschutzmaßnahmen für den Lärmpegelbereich II und III können in der Regel durch die üblichen Baukonstruktionen ohne erhöhte Aufwendungen erreicht werden.

4 Seite 4 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Es wird die Empfehlung ausgesprochen, auf den zu den Verkehrswegen (Bahnhofstraße und S-Bahnlinie) hin orientierten Gebäudefassaden in Schlafräumen/Kinderzimmern zusätzlich zu den Schallschutz-Fensteranlagen schallgedämmte Lüftungselemente vorzusehen, so daß im Bedarfsfalle die Fensteranlagen -insbesondere zur Nachtzeit- geschlossen gehalten werden können, ohne daß dies zu einer ungenügenden raumlufthygienischen Situation führen wird. Besondere Vorkehrungen zum Schallimmissionsschutz werden anhand der rechnerisch/meßtechnisch festgestellten Geräuschimmissionen im Plangebiet nicht erforderlich.

5 Seite 5 zur Gutachtlichen Stellungnahme P SITUATION UND AUFGABENSTELLUNG Die Stadt Kronberg in Taunus betreibt die Aufstellung des Bebauungsplanes Bahnhof Kronberg. Hierbei ist die Ausweisung von Wohnbauflächen (WA gemäß BauNVO) und eine Entwicklungsfläche für Hotelbau vorgesehen. Das Plangebiet wird auf seiner Südseite durch die Bahnhofstraße und nordöstlich durch die Ludwig-Sauer-Straße tangiert. In einem Teilbereich wirken die Geräuschimmissionen der S-Bahnlinie S4 mit dem Endbahnhof Kronberg ein. Das Verkehrsaufkommen der Bahnhofstraße erreicht ca. Bahnhofstraße Kfz/24h Für die Ludwig-Sauer-Straße liegen keine offiziellen Verkehrsdaten vor. Im Rahmen der durchzuführenden meßtechnischen Untersuchungen zur Verifizierung der in Schallimmissionskarten vorliegenden flächenhaften Geräuschbelastung des Plangebietes (Stand 2003) werden hier ergänzende Zählstichproben des Verkehrsaufkommens durchgeführt. Im Rahmen einer vorausgegangenen Ortsbesichtigung wurde festgestellt, daß das Fahrzeugaufkommen der Ludwig-Sauer-Straße nur gering sein wird. Die Geräuschimmissionen, die bei der Ein- und Ausfahrt der S-Bahnlinie in den Bahnhof Kronberg entstehen, werden meßtechnisch bestimmt. Anhand der Verkehrsmengenangaben für den Straßenverkehr wird die Geräuschbelastung des Plangebietes berechnet und dargestellt. Die zusätzlich auftretenden Geräuschimmissionen der S-Bahnlinie/des Bahnhofbetriebes werden anhand der Ableitungen aus den meßtechnischen Untersuchungen berücksichtigt und für eine flächenhafte Berechnung aufbereitet. Die Untersuchungsergebnisse sind den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 der DIN Schallschutz im Städtebau gegenüber zu stellen. Zur Beschreibung der Grenzen schädlicher Umwelteinwirkungen gegenüber den Verkehrsgeräuschen werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für allgemeine Wohngebiete/Mischgebiete herangezogen. Zeigen die Untersuchungsergebnisse, daß die schalltechnischen Orientierungswerte / Immissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können, sind Hinweise zu Schallschutzmaßnahmen zu geben. Für den Fall, daß durch aktive Schallschutzmaßnahmen keine wirksamen Pegelreduzierungen erreicht werden können oder diese nicht erforderlich sind, werden für die verbleibende Geräuschbelastung der vorgesehenen Bauflächen Einstufungen in die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau vorgenommen. Auf der Grundlage dieser Einstufung können im Rahmen der objektbezogenen Schallschutzplanung (Schallschutznachweise für einzelne Objekte im Rahmen des Baugenehmigungsverfahren) die Anforderungen an den baulichen Schallschutz für Fensteranlagen / Wandflächen der Gebäude in Abhängigkeit der Funktion der zu schützenden Räume abgeleitet werden.

6 Seite 6 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEARBEITUNGSGRUNDLAGEN Für die Ausarbeitung dieser Gutachtlichen Stellungnahme standen uns folgende Unterlagen zur Verfügung: Rahmenplanung Bahnhofsumgebung Kronberg, Planstand: Entwurf für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Bahnhof Kronberg, Stand September 2008 Lageplan des Plangebietes einschließlich Umgebung, Stand Auszug Schallimmissionsplan einschließlich Erläuterungen (Bericht L 4852 der TÜV Süddeutschland Bau- und Betriebs GmbH), März 2003 Folgende Normen und Richtlinien wurden für die Bearbeitung herangezogen: DIN 18005, Teil 1 Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1 RLS-90 Schallschutz im Städtebau Grundlagen und Hinweise für die Planung Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe 1987 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe BImSchV 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) TA Lärm Schall 03 Akustik Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm Fassung August 1998 Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen Richtlinie für schalltechnische Untersuchungen bei der Planung von Rangier und Umschlagbahnhöfen Soweit darüber hinaus Normen, Richtlinien und Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen, sind diese im Text genannt und gegebenenfalls erläutert.

7 Seite 7 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN 4.1 SCHALLTECHNISCHE ORIENTIERUNGSWERTE DER DIN Die schalltechnischen Orientierungswerte aus dem Beiblatt 1 zur DIN 18005, gemäß nachfolgender Tabelle 1, sind aus der Sicht des Schallschutzes im Städtebau anzustrebende Zielwerte, jedoch keine Grenzwerte. Aus diesem Grunde sind die schalltechnischen Orientierungswerte in einem Beiblatt aufgenommen worden und nicht Bestandteil der Norm. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 DIN Einwirkungsort Schalltechnischer Orientierungswert tags nachts db(a) db(a) Reine Wohngebiete (WR), 50 40/35 Wochenendhausgebiete, Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45/40 Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Besondere Wohngebiete (WB) 60 45/40 Dorfgebiete (MD und 60 50/45 Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und 65 55/50 Gewerbegebiete (GE) Der niedrigere Nachtwert gilt jeweils für Geräuschimmissionen von Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben. Im Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, wird ausdrücklich vermerkt, daß die Orientierungswerte bereits auf den Rand der Bauflächen oder der überbauten Grundstücksflächen in den jeweiligen Baugebieten oder der Flächen sonstiger Nutzung bezogen werden sollen.

8 Seite 8 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BIMSCHV - VERKEHRSLÄRMSCHUTZVERORDNUNG Die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) enthält Immissionsgrenzwerte, die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung eines Verkehrsweges zur Beurteilung heranzuziehen sind. Die Immissionsgrenzwerte stellen dabei die Grenze schädlicher Umwelteinwirkungen gegenüber Verkehrsgeräuschen im Sinne dieser Richtlinie dar. Im Rahmen der Abwägung der Belange im Bauleitplanverfahren kann bei entsprechender Begründung von den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN abgewichen werden - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung stellen dabei im Abwägungsprozeß in der Regel die obere Abwägungsgrenze dar -. Muß mit Überschreitungen dieser Grenzwerte gerechnet werden, sind im Rahmen des Bauleitplanverfahrens aktive und ggf. passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutze der betroffenen Bebauung vorzusehen. Die Immissionsgrenzwerte für reine und allgemeine Wohngebiete betragen tags nachts 59 db(a) 49 db(a). und für Mischgebiete tags 64 db(a) nachts 54 db(a). Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird mit Bezug auf 50 BImSchG durch die beteiligten Dezernate des Regierungspräsidenten häufig darauf verwiesen, daß auch bei einer heranrückenden Bebauung an einen Verkehrsweg ein vorbeugender Schallschutz anzustreben ist. Diesem Vorsorgeprinzip wird durch die Anwendung der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN für Beurteilung und Dimensionierung von Schallschutzanlagen Rechnung getragen. Dabei sollten in der Bauleitplanung ausschließlich aktive Maßnahmen zur Anwendung kommen, um eine Geräuschminderung soweit wie möglich zu erreichen. Passive Schallschutzmaßnahmen können erst dann Anwendung finden, wenn alle Möglichkeiten des aktiven Lärmschutzes ausgeschöpft wurden.

9 Seite 9 zur Gutachtlichen Stellungnahme P GERÄUSCHIMMISSIONSPROGNOSE 5.1 STRASSENVERKEHR Berechnungsverfahren Die Geräuschimmissionsprognose wird nach dem in den "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen "RLS-90" beschriebenen Rechenverfahren durchgeführt. Ausgehend von der, in Abhängigkeit der Verkehrsstärke, dem Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Art der Straßenoberfläche und der Gradienten und der Steigung des zu betrachtenden Straßenabschnittes, berechneten Schallemission eines Verkehrsweges wird der vom Straßenverkehr an einem Immissionsort erzeugte Mittelungspegel, unter Berücksichtigung der topographischen Verhältnisse sowie der Pegelminderung durch Abschirmung und Pegelerhöhung durch Reflexionen, errechnet. Der Beurteilungspegel von Verkehrsgeräuschen wird getrennt für Tag und Nacht berechnet: L r,t für die Zeit von Uhr und L r,n für die Zeit von Uhr. Der Rechengang wird für die Bedingung der "langen, geraden Straße" durch folgende Beziehung beschrieben: L m = L m,e + D S + D BM + D B Hierin bedeuten: L m,e = Emissionspegel D S = Berücksichtigung des Abstandes und der Luftabsorption D BM = Pegeländerung zur Berücksichtigung der Bodenund Meteorologiedämpfung D B = Pegeländerung durch topographische Gegebenheiten und bauliche Maßnahmen Das Rechenverfahren ist in der RLS-90 ausführlich niedergelegt. Auf eine wiederholende Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet. Können bei den Berechnungen die Bedingungen für "lange, gerade Straße" nicht eingehalten werden, oder sind die Emissions- und Ausbreitungsbedingungen nicht auf der gesamten Länge konstant, ist für die Berechnung die Straße in Abschnitte zu unterteilen, in denen die Immissions- und Ausbreitungsbedingungen annähernd konstant sind. Die von jedem Abschnitt am Immissionsort erzeugten Mittelungspegel sind getrennt zu berechnen und zu einem Gesamtpegel zusammenzufassen.

10 Seite 10 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Zur Berechnung der Schallschutzanlage wurde der sog. Schirmwert z, der sich aus der geometrischen Zuordnung Straße-Schallschutzanlagen- Immissionsort ergibt, berechnet. Der Schirmwert z ist der "Schallumweg" über die Abschirmeinrichtung. Die Pegelminderung Dz errechnet sich für einen langen Schirm konstanter Höhe parallel zu einem "langen, geraden Fahrstreifen" mit Dz , 25 s = 7 lg , z z 2 K w Müssen die Schirmwirkungen für mehrere Fahrstreifen einzeln berechnet werden, wird die resultierende Pegelminderung aus den Pegelminderungen Dz1 und Dz2 für die beiden äußeren Fahrstreifen berechnet. Können bei der Berechnung die Bedingungen für eine "lange, gerade Straße" nicht eingehalten werden, sind die Berechnungen für die einzelnen Straßenabschnitte durchzuführen. Für die Berechnung des Schirmwertes z gelten grundsätzlich die genannten Rechenregeln, wobei sich jedoch sämtliche Größen auf den Querschnitt vom Immissionsort durch die Mitte des zu betrachtenden Straßenabschnittes beziehen.

11 Seite 11 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Berechnungsergebnisse Die beiden nachfolgenden Isophonendarstellungen zeigen die in der Fläche auftretenden Geräuschimmissionen aus dem das Planungsgebiet tangierenden Verkehrsnetz. Das Verkehrsaufkommen der Bleichstraße im Bereich der Anbindung an die Bahnhofstraße beträgt etwa Kfz/24h, das der Bahnhofstraße ca Kfz/24h. Das Verkehrsaufkommen der Ludwig-Sauer-Straße wird anhand der die Messungen begleitenden Verkehrszählungen (jeweils 2-stündige Zählstichproben) mit ca. 680 Kfz/24h im westlichen Bereich und ca. 550 Kfz/24h im nördlichen Bereich abgeschätzt. Die Geräuschbelastung des Plangebietes in Höhe der vorgesehenen Baufelder für ein allgemeines Wohngebiet erreicht hier randlagig etwa 55 db(a) zur Tageszeit und etwa 45 db(a) zur Nachtzeit. In Höhe der vorgesehenen Entwicklungsfläche Hotelneubau werden die zur Bahnhofstraße hin orientierten Gebäudefassaden in der Größenordnung von ca. 60 db(a) zur Tageszeit und 50 db(a) zur Nachtzeit belastet. Auf den abgewandten Gebäudefassaden kommen die Geräuschimmissionsbelastungen aus dem Straßenverkehr tags < 55 und nachts < 45 db(a) zum Liegen. Die Berechnungen beinhalten auch die Geräuschentwicklungen der Verbindungsstraße zwischen Ludwig-Sauer-Straße und Bahnhofstraße, die zur Zeit noch über den dort ausgewiesenen Bahnhofs-Parkplatz führt. Das Fahrzeugaufkommen wurde anhand der Zählstichproben mit etwa 550 Fahrbewegungen/ 24h hochgerechnet.

12 Seite 12 zur Gutachtlichen Stellungnahme P 08086

13 Seite 13 zur Gutachtlichen Stellungnahme P 08086

14 Seite 14 zur Gutachtlichen Stellungnahme P SCHIENENVERKEHR / S-BAHNLINIE Meßtechnische Untersuchungen Die Geräuschentwicklungen im Plangebiet aus den Betriebsabläufen des S- Bahnhofes (ein- und ausfahrende Züge, Standgeräuschentwicklungen durch Heizung/ Kühlung in Verbindung mit vereinzelt auftretenden Druckluftgeräuschen, Lautsprecherdurchsagen etc.) wurden meßtechnisch in Höhe des zum Bahnhof nächstgelegenen Baufeldes bestimmt. /1/ Die Beobachtungen vor Ort und der vorgenommene Abgleich mit dem Fahrplan der DB-Bahn, Städteverbindungen Franfurt/Main, 12/ /2009 ergab, daß während der Tageszeit je Stunde zwei Ein- und zwei Abfahrten der S-Bahn-Linie S4 auftreten. Der hieraus gebildete Beurteilungspegel an der Meßstelle für die Tageszeit erreicht 47 db(a). Der für das reduzierte Fahrzeugaufkommen der Nachtzeit (gemittelt über den 8-stündigen Bezugszeitraum eine An- oder Abfahrt/h) ergibt in Höhe der Baulinie einen Beurteilungspegel von 41 db(a). Die erhöhte Störwirkung impulshaltiger Geräuschimmissionen wurde durch Anwendung des Takt-Maximalpegel-Verfahrens der TA Lärm berücksichtigt. Für die Geräuschimmissionen aus Lautsprecherdurchsagen vor der Abfahrt der Züge wurde ein Zuschlag von + 3 db zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung bei Wortverständlichkeit bei der Bildung des Beurteilungspegel berücksichtigt. Die aus den An- und Abfahrten, einschließlich den Standzeiten, der Züge zu erwartende Geräuschbelastung in Höhe des Plangebietes zeigen die beiden nachfolgend eingefügten Isophonendarstellungen. Danach wird in Höhe des Baufeldes während der Tageszeit auf der Südseite einer möglichen Bebauung ein Beurteilungspegel aus Schienenverkehr von etwa db(a) und zur Nachtzeit von etwa db(a) erreicht. (Anmerkung: Der nach Schall 03/ 16. BImSchV vorgesehene Abzug von 5 db Bahnbonus wurde bei der Bildung des Beurteilungspegels nicht vorgenommen, da dessen Anwendung sich auf freie Strecke beschränkt und nicht für Ein- und Ausfahrtssituationen in Endbahnhöfen herangezogen werden kann). / 1 / Prüfbericht P , Dezember 2008,

15 Seite 15 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Karte

16 Seite 16 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Karte

17 Seite 17 zur Gutachtlichen Stellungnahme P BEURTEILUNG DER UNTERSUCHUNGSERGEBNISSE Die Gegenüberstellung der Berechnungsergebnisse für das Planungsgebiet zu den Planungsempfehlungen der DIN für Straßen- und Schienenverkehr für allgemeine Wohngebiete tags nachts 55 db(a) 45 db(a) zeigt, daß diese in Höhe der vorgesehenen Baufelder für die Entwicklung von allgemeinem Wohngebiet zur Tages- und Nachtzeit eingehalten und unterschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für allgemeine Wohngebiete von tags nachts 59 db(a) 49 db(a) werden in allen Fällen eingehalten und unterschritten. In Höhe der vorgesehenen Baufläche für die Entwicklung eines Hotelneubaus sind die Bewertungsmaßstäbe analog einer Mischgebietsnutzung mit tags nachts 60 db(a) 50 db(a) bzw. nach 16. BImSchV/ Verkehrslärmschutzverordnung mit tags nachts 64 db(a) 54 db(a) heranzuziehen. Der Vergleich mit den Berechnungsergebnissen zeigt, daß die Einhaltung der schalltechnischen Orientierungswerte in Höhe der vorgesehenen Baukörper erreicht wird. Auf den zur Bahnhofstraße hinweisenden Fassadenabschnitten werden die Planungsempfehlungen dabei grenzwertig erreicht. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung werden zur Tages- und Nachtzeit eingehalten und unterschritten. Aus den Berechnungsergebnissen kann somit abgeleitet werden, daß keine ergänzenden baulichen Schallschutzmaßnahmen für die vorgesehene Entwicklung des Plangebietes erforderlich werden. Hiervon unabhängig sind jedoch die nach baurechtlichen Vorschriften zu berücksichtigenden Anforderungen an den passiven Schallschutz im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren umzusetzen (siehe hierzu das nachfolgende Kapitel 7).

18 Seite 18 zur Gutachtlichen Stellungnahme P AUSWEISUNG DER LÄRMPEGELBEREICHE NACH DIN LÄRMPEGELBEREICHE Gegenüber der verbleibenden Geräuschbelastung des Planungsgebietes sind im Zuge der Objektplanung Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 Schallschutz im Hochbau vorzusehen. Für die Bauteildimensionierung / Festlegung der Anforderungen der Schalldämmung der Umfassungsbauteile (Fensteranlagen / Dachkonstruktionen / Fassaden) ist der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109 zu berechnen. Anhand der Flächenanteile unterschiedlicher Fassadenelemente (Wandflächen / Fensteranlagen) ist dann in Abhängigkeit mit der Nutzung des betroffenen Raumes der erforderliche Schalldämmwert zu bestimmen. Entsprechend dem Einführungserlaß zur DIN 4109 Schallschutz im Hochbau ist der Nachweis der Luftschalldämmung von Außenbauteilen vor Außenlärm zu erbringen, wenn a) der Bebauungsplan festsetzt, daß Vorkehrungen zum Schutz vor Außenlärm am Gebäude zu treffen sind ( 9, Abs. 1, Nr. 24 BauGB) oder b) der maßgebliche Außenlärmpegel 61 db(a) bei Aufenthaltsräumen in Wohnungen beträgt. Die baurechtlich eingeführte DIN 4109 stellt Anforderungen an den Schallschutz mit dem Ziel, Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen. Aufgrund der festgelegten Anforderungen kann jedoch nicht erwartet werden, daß Geräusche von außen nicht mehr wahrgenommen werden. Tabelle 8 der DIN 4109 stellt Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteile. Die nachfolgende Tabelle gibt diese Anforderungen auszugsweise wieder. Tabelle 2: Auszug DIN 4109 Lärmpegelbereich "maßgeblicher Außenlärmpegel" erf. Luftschalldämmung des Außenbauteiles für Aufenthaltsräume in Wohnungen erf. R' w,res I bis 55 db(a) 30 db II db(a) 30 db III db(a) 35 db IV db(a) 40 db V db(a) 45 db Die Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels kann in Anlehnung an Anhang B der DIN 4109 durch den Kfz-Verkehr verursachte Geräuschimmissionsbelastung mittels meßtechnischer Untersuchungen im Planungsgebiet bestimmt werden. Hierbei ist an dem als Freifeldpegel bestimmten Immissionspegel ein Zuschlag von +3 db(a) vorzunehmen.

19 Seite 19 zur Gutachtlichen Stellungnahme P Die Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels kann ebenso durch schalltechnischen Berechnungen erfolgen, wobei auch hier auf die Berechnungsergebnisse ein Zuschlag von +3 db(a) vorzunehmen ist. Anhand der vorliegenden schalltechnischen Berechnungen sind in Höhe der nächstgelegenen Baugrenze zur Bahnhofstraße Geräuschimmissionen in der Größenordnung von 55 db(a) zu erwarten. Diese Werte entsprechen der Definition Freifeldpegel. Somit ist ein Zuschlag von +3 db auf diese Ergebnisse zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels vorzunehmen.

20 Seite 20 zur Gutachtlichen Stellungnahme P PASSIVE SCHALLSCHUTZMASSNAHMEN Die Entwicklungsfläche für ein allgemeines Wohngebiet (Baufelder) sind dann dem Lärmpegelbereichen II mit einem maßgeblichen Außenlärmpegel von db(a) zuzuordnen. Für den Plangebietsbereich Hotelneubau sind die zur Bahnhofstraße ausgerichteten Fassaden dem Lärmpegelbereich III mit einem maßgeblichen Außenlärmpegel von db(a) zugerechnet. Die erforderliche resultierende Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Wände einschließlich Fenster, auch Dachflächen für ausbaubare Dachgeschosse) muß im Falle einer Einstufung in den Lärmpegelbereich III mindestens 35 db und im Falle einer Einstufung in den Lärmpegelbereich II 30 db betragen. Die Anforderungen an die Fensteranlagen betragen dann bei Fensterflächenanteilen an der Außenfassade zwischen % bei einer Einstufung in den Lärmpegelbereich III erf. R w = db und im Falle der Zuordnung in den Lärmpegelbereich II erf. R w 30 db Besondere konstruktive Anforderungen an die Fensteranlagen / Fassadenausbildungen im Lärmpegelbereich II und III sind hierbei in der Regel nicht zu stellen. Im allgemeinen genügen Standardisolierverglasungen mit einer Gesamtglasdicke von d = 2 x 4 mm mit einem Scheibenzwischenraum von d = mm im Lärmpegelbereich II bzw. d = 6 12 / 16 4 mm im Lärmpegelbereich III.

21 Seite 21 zur Gutachtlichen Stellungnahme P DIN 4109 enthält den Hinweis, daß bei Außengeräuschbelastungen > 45 db(a) während der Nachtzeit bei teilgeöffneten Fenstern / Kippstellung eine ausreichende Schlafruhe häufig nicht mehr gegeben ist. Für das Planungsgebiete wird empfohlen in Schlafräumen / Kinderzimmern, etc. der Gebäude in erster Baureihe zur Bahnhofstraße/ S-Bahn-Linie schallgedämmte Lüftungselemente in Verbindung mit den Schallschutzverglasungen vorzusehen. Die schallgedämmten Lüftungselemente sollen dabei die gleiche Anforderungsklasse an die Schalldämmung wie die Fensteranlagen aufweisen. Bei hohen Lärmeinträgen in das Planungsgebiet können dann bei Bedarf die Fensteranlagen geschlossen gehalten werden, ohne eine ungenügende raumlufthygienische Situation hervorzurufen. Auf den Einsatz schallgedämmter Lüftungselemente im Fassadenbereich kann im Falle der Realisierung von Passivhäusern / Niedrigenergiehäusern dann verzichtet werden, wenn durch anderweitig dimensionierte Entlüftungseinrichtungen eine ausreichende Be- und Entlüftung der Räume hergestellt werden kann. Die Zuordnung der Lärmpegelbereiche nach DIN 4109 für das Planungsgebiet zeigen die nachfolgenden kartographischen Darstellungen.

22 Seite 22 zur Gutachtlichen Stellungnahme P 08086

23 Seite 23 zur Gutachtlichen Stellungnahme P WEITERE HINWEISE Im Plangebiet befindet sich noch das Gebäude des alten Lok-Schuppen / Betriebsgebäude der Firma Schellenberg. Für diese bauliche Anlage werden zur Zeit verschieden Nutzungsmöglichkeiten diskutiert unter anderem eine Teilniederlegung der an den historischen Lokschuppen angebauten Hallenteile und die Nutzung des Lok-Schuppens als Veranstaltungshalle/ Kleinkunstbühne. Die aus einer solchen Nutzung sich ergebenden immissionsrechtlichen Fragestellungen werden eigenständig in der dieser Gutachtlichen Stellungnahme beigefügten Baufachlichen Stellungnahme behandelt. Auf diese wird verwiesen. DIESER BERICHT UMFASST 23 SEITEN SOWIE IN DER ANLAGE DEN PRÜFBERICHT P UND DIE BAUFACHLICHE STELLUNGNAHME ZUR NACHNUTZUNG DES LOK-SCHUPPENS. LIMBURG, DEN 13.JANUAR 2009 Zi/Tr/Gü Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Akustik, Bauphysik Ziegelmeyer

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