Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim

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1 Schalltechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim 1 Aufgabenstellung Mit dem Bebauungsplan "Am Berg II, 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Ortsgemeinde Klein-Winternheim werden Gewerbegebietsflächen ausgewiesen. Das Plangebiet befindet sich in direkter Zuordnung zur Kreisstraße K 51 und in ca. 335 m Abstand zur A 63. In der vorliegenden schalltechnischen Stellungnahme sind die Straßenverkehrsgeräusche der beiden o.g. Straßen zu ermitteln, um zu prüfen, ob im Plangebiet Vorkehrungen zum Schutz vor den Geräuscheinwirkungen der beiden o.g. Straßen notwendig sind. Dazu wird eine Abschätzung der Geräuschemissionen und -immissionen anhand eines vereinfachten Rechenverfahrens durchgeführt. Abbildung 1 Luftbild mit der Lage des Plangebietes, vgl. /2/ Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"1//9

2 Abbildung 2 Bebauungsplan "Am Berg II 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Gemeinde Klein- Winterheim, vgl. /1/ (verkleinerte Planzeichnung, ohne Maßstab) Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"2//9

3 2 Plan- und Datengrundlagen Die Stellungnahme basiert im Wesentlichen auf folgenden Grundlagen: /1/ Bebauungsplan "Am Berg II 2. Änderung und Ergänzung vom 16. August 2011" der Gemeinde Klein-Winternheim, Entwurf, Stand August 2012 (Vorabzug), erstellt von ISU, Kaiserslautern /2/ Luftbild zur Lage des Plangebietes in Zuordnung der A 63 und K 51 /3/ Automatische Straßenverkehrszählungen in Rheinland-Pfalz, Langzeitzählstellen, Herausgeber: Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Zählstelle: 7768, TK: 6015, Str.: A 63, Marienborn, Jahr 2010 im Internet unter zuletzt besucht am /4/ Verkehrsdaten Mainz, Verkehrsentwicklung Marienborn Querschnitte an Einfallstraßen, Belastungsentwicklung K 51-neu, Stadt Mainz, Tagesbelastung in Kfz/24 h (Prognose 2010 und Belastungsentwicklung nach Verkehrsfreigabe K 51-neu von März 2002 bis März 2011) und Verkehrsdaten Mainz Zählstelle NC 200 Kreisel Lerchenberg, insbes. Knoten 510 Kreisel <-> 840 Klein-Winternheim, März 2011 und August 2011 /5/ Verkehrsentwicklung Rheinland-Pfalz, Eckziffernprognose Basis 2006, zur Verfügung gestellt vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung. Hierbei ist die /6/ DIN "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 in Verbindung mit Beiblatt 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 die originär heranzuziehende Norm. Im Beiblatt 1 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm in Gewerbegebieten betragen: tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr): 65 db(a) 55 db(a) Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (wie geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Im Rahmen der Abwägung können ggf. weitere Beurteilungsgrundlagen herangezogen werden. Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"3//9

4 Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die /7/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni Darin werden Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche genannt, deren Einhaltung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sicherzustellen ist. Die Immissionsgrenzwerte betragen in Gewerbegebieten tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr): 69 db(a) 59 db(a) Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissionsgrenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplanten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsgeber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden. Die schalltechnischen Berechnungen zum Straßenverkehrslärm erfolgen auf Grundlage der /8/ "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", Ausgabe 1990 /9/ Allgemeines Rundschreiben des BMV betreffend "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" vom 25. April 1991 (VKBl. S. 480) Straßenbau Nr. 14/1991 Lärmschutz (- Ausgabe RLS-90; - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4) Zu Fragen des passiven Schallschutzes werden folgenden Regelwerke zugrunde gelegt: /10/ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise", Ausgabedatum /11/ DIN 4109 Berichtigung 1 "Berichtigungen zu DIN 4109/11.89; DIN 4109 Bbl. 1/11.89 und DIN 4109 Bbl. 2/11.89", Ausgabedatum: /12/ DIN 4109/A1 "Schallschutz im Hochbau Anforderungen und Nachweise; Änderung A1", Ausgabedatum /13/ DIN 4109 Beiblatt 1 "Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren", Ausgabedatum /14/ DIN 4109 Beiblatt 1/A1 "Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren; Änderung A1", Ausgabedatum /15/ DIN 4109 Beiblatt 1/A2 "Schallschutz im Hochbau Ausführungsbeispiele und Rechenverfahren; Änderung A2", Ausgabedatum /16/ VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"4//9

5 4 Bestimmung der Geräuschemissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßenabschnitten. Hierfür sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen. 1 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr gehen folgende Kenngrößen ein: DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, in Kfz/24 h (als Mittelwert über alle Tage eines Jahres) M T, M N Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h p T, p N Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in % Weiterhin gehen folgende Parameter in die Berechnung ein: v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt D StrO Zuschlag zur Berücksichtigung der Straßenoberfläche gemäß RLS-90 Nr D Stg Zuschlag zur Berücksichtigung der Längsneigung der Fahrbahn gemäß RLS-90 Nr (nur bei Steigungen/Gefälle > 5%), hier: D Stg = 0 db Für die K 51 liegen keine Verkehrszählungen des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz vor. Diesbezüglich wird auf Zähldaten der Stadt Mainz zurückgegriffen, vgl. /4/. Demnach lag die Belastung im März 2011 bei < Kfz/24 h. Dieser Wert wurde mit einem Faktor von 1,079 gemäß /5/ auf das Jahr 2025 hochgerechnet. Damit ergibt sich für das Jahr 2025 eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke von ca Kfz/24h. Die Verkehrsverteilung auf die Zeiträume Tag und Nacht wird für die K 51 anhand der Faktoren für die Straßengattung "Landes-/Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen" gemäß Tabelle 3 der RLS-90 umgelegt. Für die Lkw-Anteile tags und nachts geben die RLS-90 hilfsweise Werte an, falls keine projektbezogenen Daten vorliegen. Diese Standardwerte der RLS-90 für Lkw-Anteile der Straßengattung "Landes-/Kreis- und Gemeindeverbindungsstraßen" gemäß Tabelle 3 der RLS-90 betragen 20 % tags und 10% nachts. Zähldaten aus 2011 (vgl. /4/) zeigen, dass der Anteil des Schwerverkehrs inkl. Bussen unter 10% liegt. Zur Tag-Nacht-Verteilung der Lkw liegen keine Daten vor. Im Sinne eines "worst case"- Ansatzes wird nachfolgend davon ausgegangen, dass tags und nachts der Lkw-Anteil maximal 10% beträgt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit der K 51 wechselt auf der Höhe des Plangebietes von 50 km/h (für Pkw und Lkw) auf 100 /km/h für Pkw bzw. 80 km/h für Lkw. Für das nachfolgend eingesetzte vereinfachte Rechenverfahren der RLS-90 für "Lange gerade Fahrstreifen", wird nachfolgend von der höheren Geschwindigkeit ausgegangen, so dass die Ergebnisse "auf der sicheren Seite" liegen. Damit ergeben sich für die K 51 folgende Emissionspegel: L me,t, L me,n Emissionspegel am Tag (6-22 Uhr), Emissionspegel in der Nacht (22-6 Uhr) Straßenabschnitt DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw D StrO L m,e,t L m,e,n Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) db(a) K / ,1 55,3 Tabelle 1 Ausgangsdaten und Emissionspegel tags/nachts für die K 51 (Prognose 2025) Für die A 63 werden die Verkehrszahlen (maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags und nachts sowie Lkw-Anteile tags und nachts) der Langzeitzählstelle Marienborn für 2010 /3/ zugrunde gelegt und 1 Vgl. RLS-90, Nr Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"5//9

6 anhand von /5/ mit einem Faktor von 1,11 auf das Jahr 2025 fortgeschrieben. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird entsprechend einer Bestandsaufnahme im Juli 2012 angesetzt. Damit ergeben sich für die A 63 für das Jahr 2025 folgende Verkehrszahlen und Emissionspegel: L me,t, L me,n Emissionspegel am Tag (6-22 Uhr), Emissionspegel in der Nacht (22-6 Uhr) Straßenabschnitt M T M N p T p N v Pkw/Lkw D StrO L m,e,t L m,e,n Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) db(a) A 63 (Abschnitt Marienborn) / ,3 69,1 Tabelle 2 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e, tags/nachts für die A 63 (Prognose 2025) Die Emissionspegel L me,t und L me,n für tags und nachts in Tabelle 1 und Tabelle 2 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung. 5 Bestimmung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Ermittlung der Geräuschimmissionen erfolgt ebenfalls anhand des Berechnungsverfahrens für "Lange gerade Fahrstreifen" der RLS-90. Dies bedeutet, dass einheitlich die zuvor erläuterten oberen Ansätze für die Geräuschemissionen der K 51 und der A 63 zum Tragen kommen. Pegelmindernde Abschirmungen auf dem Ausbreitungsweg (bspw. durch die Tieflage der A 63 und die zwischen dem Plangebiet und der A 63 befindliche Bebauung) werden nicht eingerechnet, so dass die Ergebnisse auf der sicheren Seite liegen. Am jeweils nächstgelegenen Rand der Baufenster zur Straße das heißt in 27 m Abstand zur Fahrbahnachse der K 51 bzw. in 335 m Abstand zur Fahrbahnachse der A 63 - ergeben sich im Plangebiet folgende Beurteilungspegel für die Geräuscheinwirkungen von der jeweiligen Straße: Immissionsort IO am Rand des Plangebietes Beurteilungspegel tags (6-22 Uhr) Beurteilungspegel nachts (22-6 Uhr) IO in 27 m Abstand zur K 51 64,3 55,5 IO in 335 m Abstand zur A 63 58,6 52,4 Gesamt 65,3 57,2 Tabelle 3 Beurteilungspegel tags/nachts von der K 51 bzw. der A 63 am nächstgelegenen Rand des Baufensters in x m Abstand zur Fahrbahnachse Die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm in Gewerbegebieten von 65 db(a) tags und 55 db(a) werden bei getrennter Betrachtung der beiden Straßen nahezu eingehalten. Lediglich im Nahbereich der K 51 ist nachts eine Überschreitung < 1 db(a) zu verzeichnen. Wird die Baugrenze geringfügig (um ca. 3 m) von der K 51 zurückgenommen, hält der Beurteilungspegel von der K 51 auch nachts den schalltechnischen Orientierungswert ein. Die Überlagerung der Beurteilungspegel von den beiden Straßen zu einem Gesamtbeurteilungspegel stellt wiederum eine Maximalbetrachtung dar, da dieser Wert nur in der Südwestecke der überbaubaren Fläche im Plangebiet (wo sowohl der Abstand zur K 51 als auch der Abstand zur A 63 minimal ist) auftreten kann. Der Gesamtbeurteilungspegel hält mit maximal 65,3 db(a) tags den Orientierungswert ein. Nachts beträgt der Beurteilungspegel maximal 57,2 db(a) und überschreitet der schalltechnischen Orientierungswert im ungünstigsten Fall um bis zu 2 db(a). Die nutzungsspezifischen Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV von 69 db(a) tags bzw. 59 db(a) nachts werden tags und nachts unterschritten. Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"6//9

7 6 Diskussion von Schallschutzmaßnahmen Aufgrund der Überschreitungen des schalltechnischen Orientierungswertes durch die Gesamtbelastung im Nachtzeitraum ist zu überlegen, ob Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies ist nur dann der Fall, wenn im Nachtzeitraum ein (erhöhtes) Schutzbedürfnis vorliegt, bspw. betriebsbezogene Wohnungen mit Aufenthaltsräumen im Sinne der DIN 4109 (insbesondere Schlafräume) im Plangebiet errichtet werden. In diesem Fall ist der Schutz der Innenräume sicherzustellen. Hierzu reicht es aus, zum Schlafen genutzte Räume mit den Fenstern in Richtung Nordwesten (also auf die von der A 63 abgewandte Gebäudeseite) oder nach Nordosten (auf die von der K 51 abgewandte Gebäudeseite) zu orientieren, da in diesem Fällen jeweils mindestens eine der beiden Straße durch das Gebäude "ausgeblendet" wird. Sofern die o.g. Grundrissorientierung nicht vorgenommen wird, können alternativ passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm gemäß Kapitel 5 der DIN 4109 vom November 1989 (vgl. /10/) auf der Grundlage des Lärmpegelbereichs IV gemäß Tabelle 8 und Tabelle 9 der DIN 4109 (Tabelle 4, Seite 7 und Tabelle 5, Seite 8) vorgenommen werden. Damit sind - gemäß den Vorgaben der DIN die Straßenverkehrsgeräusche durch die o.g. Straßen sowie die in Gewerbegebieten gemäß TA Lärm 2 zulässigen Gewerbelärmeinwirkungen berücksichtigt. 1 Spalte Zeile Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungs-stätten, Unterrichts-räume und ähnliches Büroräume 1 und ähnliches db(a) erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 4 (=Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen 2 Vgl. Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"7//9

8 Spalte Zeile 1 S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur S (W+F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraums in m 2 S G: Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m 2 Tabelle 5 (=Tabelle 9, DIN 4109): Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8, DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis S (W+F) / S G Das erforderliche bewertete Schalldämm-Maß erf. R w,res der Außenbauteile gemäß Tabelle 8 DIN 4109 ist in Abhängigkeit von der Gebäudegeometrie gemäß Tabelle 9 der DIN 4109 abzumindern oder zu erhöhen, so dass die endgültigen Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile erst bei der Objektplanung festgelegt werden können. Sofern zum Schlafen genutzte Räume mit Fenstern zur K 51 oder zur A 63 orientiert werden, ist zu empfehlen, diese mit schallgedämmten Lüfter auszustatten, die die Anforderungen an Luftschalldämmung der Außenbauteile für den Lärmpegelbereich IV erfüllen, da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand wirksam sind. 7 Fazit Eine überschlägige Prognose der Straßenverkehrsgeräusche im Plangebiet von der K 51 und der A 63 hat ergeben, dass eine Überschreitung der nutzungsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm im Nachtzeitraum im Nahbereich der K 51 nicht ausgeschlossen werden kann. Um schutzbedürftige Aufenthaltsräume in Gebäuden, die im Nachtzeitraum genutzt werden, entsprechend zu schützen, wird daher empfohlen, diese mit den Fenstern zu der von der K 51 bzw. der A 63 abgewandten Gebäudeseite zu orientieren, so dass die Geräuscheinwirkungen durch die Eigenabschirmung des Gebäudes gemindert werden. Andernfalls sind passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm gemäß Kapitel 5 der DIN 4109 vom November 1989 auf der Grundlage des Lärmpegelbereichs IV vorzusehen. Erarbeitet im Juli 2012 durch Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Dipl.-Phys. Wilburg Gusy Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"8//9

9 Anlagen: 1. Berechnungsblatt für die Straßenverkehrsgeräusche von der K 51 an der nächstgelegenen Baugrenze in Plangebiet (in 27 m Abstand zur Fahrbahnachse) 2. Berechnungsblatt für die Straßenverkehrsgeräusche von der A 63 an der nächstgelegenen Baugrenze in Plangebiet (in 335 m Abstand zur Fahrbahnachse) Klein-Winterheim Schalltechn. Stellungnahme zum B-Plan "Am Berg II 2. Änderung u. Ergänzung vom 16. Aug. 2011"9//9

10 Klein-Winternheim, B-Plan "Am Berg II, 2. Änd. u. Erg. vom " Verfahren für "Lange gerade Fahrstreifen" Ermittlung der Straßenverkehrsgeräusche Name der Straße: K 51 (p=10%) IO in 27 m zur Fb-Achse Verkehrszahlen : 7000 Kfz/24h tags nachts tags nachts M 0,060 0,008 M (Kfz/h) p (% Lkw) 10,0 10,0 L m(25) 66,1 57,4 db(a) Geschwindigkeit Kfz : Pkw 100 km/h, Lkw 80 km/h D V -0,1-0,1 db(a) Straßenoberfläche : Asphaltbeton 0/11 ohne Splittung D StrO -2,0-2,0 db(a) Steigung : 0,0 % D Stg 0,0 0,0 db(a) L m,e tags: 64,1 db(a) nachts: 55,3 db(a) Höhe der Straße : 0,00 m Höhe Immissionsort : 6,00 m Geländehöhe an Straße : 0,00 m Geländehöhe am Immissionsort : 0,00 m Abstand der Fahrspuren : 3,50 m Entfernung Straße-Immissionsort : 27,00 m Korrektur Geländehöhe : 0,00 m Berechnungsprotokoll nahegelegene Fahrspur entfernte Fahrspur s : 25,84 m : 29,27 m Entfernungskorrektur : 1,41 db(a) : 0,84 db(a) hm (mittlere Höhe Immission-Emission) : 3,25 m : 3,25 m Bodenabsorption : -0,81 db(a) : -1,14 db(a) Pegel L r tags: 64,3 db(a) nachts: 55,5 db(a) ISU GmbH Am Tower Bitburg Tel. (06561) SoundPLAN 7.1

11 Klein-Winternheim, B-Plan "Am Berg II, 2. Änd. u. Erg. vom " Verfahren für "Lange gerade Fahrstreifen" Ermittlung der Straßenverkehrsgeräusche Name der Straße: A63 KL-W AB IO in 335 m zur Fb-Achse Verkehrszahlen : tags nachts tags nachts M (Kfz/h) M (Pkw/h) M (Lkw/h) p (Lkw/h) 8,0 16,0 L m(25) 75,4 69,8 db(a) Geschwindigkeit Kfz : Pkw 130 km/h, Lkw 80 km/h D V 2,0 1,4 db(a) Straßenoberfläche : Asphaltbeton 0/11 ohne Splittung D StrO -2,0-2,0 db(a) Steigung : 0,0 % D Stg 0,0 0,0 db(a) L m,e tags: 75,3 db(a) nachts: 69,1 db(a) Höhe der Straße : 0,00 m Höhe Immissionsort : 6,00 m Geländehöhe an Straße : 0,00 m Geländehöhe am Immissionsort : 0,00 m Abstand der Fahrspuren : 10,00 m Entfernung Straße-Immissionsort : 335,00 m Korrektur Geländehöhe : 0,00 m Berechnungsprotokoll nahegelegene Fahrspur entfernte Fahrspur s : 330,05 m : 340,04 m Entfernungskorrektur : -12,01 db(a) : -12,21 db(a) hm (mittlere Höhe Immission-Emission) : 3,25 m : 3,25 m Bodenabsorption : -4,60 db(a) : -4,61 db(a) Pegel L r tags: 58,6 db(a) nachts: 52,4 db(a) ISU GmbH Am Tower Bitburg Tel. (06561) SoundPLAN 7.1

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