BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
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- Michael Meinhardt
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1 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg Papenburg Tel.: / Fax / Lärmschutzgutachten zum Einfachen Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" der Stadt Cloppenburg 1.0 Auftraggeber: Stadt Cloppenburg Sevelter Straße Cloppenburg Ord.Nr
2 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber Aufgabenstellung Ausgangsdaten Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Normen Richtlinien Sonstige Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Lärmschutzmaßnahmen Allgemeines Aktive Lärmschutzmaßnahmen Passive Lärmschutzmaßnahmen Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen Straßenverkehrslärm Zusammenfassung Anlagen a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 4.000
3 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Aufgabenstellung Die Stadt Cloppenburg plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 61 Stapelfelder Kirchstraße. Innerhalb des Geltungsbereiches befindet sich entlang der Stapelfelder Kirchstraße vorhandene Bebauung, die derzeit vorwiegend als ein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ( 34 BauGB), teilweise aber auch noch als Außenbereich, zu beurteilen ist. Die Stadt Cloppenburg beabsichtigt, den baulichen Bestand im Rahmen eines einfachen Bebauungsplanes in verbindlicher Form festzuschreiben und darüber hinaus nördlich der Stapelfelder Kirchstraße eine geringfügige wohnbauliche Entwicklungsmöglichkeit zu eröffnen. Durch entsprechende Festsetzung soll im Bebauungsplan die Schutzbedürftigkeit der Gemeinbedarfsflächen vor schädlichen Umwelteinwirkungen einem Allgemeinen Wohngebiet gemäß 4 BauNVO gleichgestellt werden. Die übrigen Bereiche (Ausnahme: festgesetztes MI-Gebiet) entlang der Stapelfelder Kirchstraße sollen als Allgemeines Wohngebiet ' gemäß 4 BauNVO mit einem entsprechenden Schutzanspruch deklariert werden. Für den Geltungsbereich ist die Vorbelastung infolge Verkehrslärms zu ermitteln. Gegebenenfalls sind Lärmpegelbereiche festzulegen. Lärmpegelbereiche werden für die Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen gegenüber Außenlärm ermittelt, denen dann die jeweils vorhandenen oder zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" zuzuordnen sind. Zur Bestimmung des "maßgeblichen Außenlärmpegels" sind die Beurteilungspegel für den Tag (6.00 bis Uhr) nach DIN Teil 1 zu bestimmen, wobei zu den errechneten Werten 3 db(a) zu addieren sind. Der konstante Zuschlag von +3 db(a) dient dazu, dass beim berechneten Straßenverkehrslärm das wirksame Bauschalldämm-Maß zum berechneten oder gemessenen Labor-Schalldämm-Maß akzeptabel abgeschätzt werden kann.
4 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) TA-Lärm - Ausgabe 1998, gültig in Verbindung mit dem Bundes- Immissionsschutzgesetz Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung. Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes (Baunutzungsverordnung - BauNVO), in der derzeit gültigen Fassung. Bundesfernstraßengesetz, 17, Abs. 4 (BG.Bl. 1974, Teil I, Seite 2413 ff) Normen DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung Richtlinien VDI 2718, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2720, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung. RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, in der derzeit gültigen Fassung Sonstige Lageplan-Ausschnitte Angaben und Auskünfte des Auftraggebers
5 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Berechnungsgrundlagen Straßenverkehrslärm Die Berechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN durchgeführt. Dafür werden innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" die bebauten und bisher unbebauten Flächen, die einer zukünftigen Wohnbebauung zugeführt werden sollen, als Rechengebiete digitalisiert. Rechengebiete dienen zur Festlegung des zu berechnenden Bereichs bei Rasterberechnungen. Über den zu untersuchenden Bereich wird durch das EDV-Programm ein Raster aus Immissionsorten gelegt. Als Rasterabstand wurde 5m zwischen den einzelnen Rasterpunkten gewählt. Als Immissionsorthöhen wurden 2,80 m für das Erdgeschoß sowie 5,60 für das Obergeschoß über Grund angesetzt. Die vorhandene Wohnbebauung (Ausnahme: festgesetztes MI-Gebiet) sowie die geplante Wohnbebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO festgesetzt werden. Danach sind gemäß DIN folgende Orientierungswerte für Verkehrslärm einzuhalten: WA-Gebiet (gem. 4 BauNVO) L r, Tag( Uhr) = 55 db(a) L r, Nacht( ) = 45 db(a) Die mit diesen Parametern berechneten Beurteilungspegel werden vom Rechenprogramm zwischen den Rasterpunkten interpoliert und in Rasterlärmkarten (siehe Anlage 7.1a bis 7.1d) als farbige Bereiche für den Beurteilungszeitraum tags bzw. nachts in Intervallschritten von 5 db(a) ausgegeben. Die grünen Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte WA- Nutzung möglich ist. Die gelben und roten Flächen kennzeichnen Bereiche, in denen die Orientierungswerte überschritten werden. Eine Überschreitung der Orientierungswerte ist nur in begründeten Fällen möglich, zum Beispiel durch sogenannten dringenden Wohnbedarf, der eingehend zu begründen ist. Dieser Ermessensspielraum ermöglicht eine Überschreitung für ein WA- Gebiet bis auf die Orientierungswerte eines Mischgebietes [= 60/50 (45)dB(A)] gemäß 6 BauNVO. Dieser Bereich ist gelb dargestellt. Hier wären dann passive Lärmschutzmaßnahmen bzw. textliche Festsetzungen zu berücksichtigen. Die roten Flächen weisen Bereiche aus, in denen eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich ist.
6 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 6 Straßentyp, Querschnitt, Topographie B 213 Vahrener Straße Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Abschnitt der B 213 wurden die Verkehrsdaten der allgemeinen Verkehrszählung (Zählstellen-Nr. 3371) des Jahres 2010 herangezogen. Demnach ergibt sich eine Verkehrsbelastung von: DTV 2010 = Kfz/24h Unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien Flexibilität bestimmt Motorisierung, in der für das "Tradition"-Szenario eine pauschale Zunahme von 9% prognostiziert wird, ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung von: DTV 2030 = Kfz/24h p tags = 20,2 % p nachts = 42,7 % Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v = 80/80 km/h für PKW/LKW Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine B 68 Osnabrücker Straße Zur Ermittlung der maßgebenden Verkehrsstärke für den zu untersuchenden Abschnitt der B 68 wurden die Verkehrsdaten aus der allgemeinen Verkehrszählung (Zählstellen-Nr. 0401) des Jahres 2010 herangezogen. Demnach ergibt sich eine Verkehrsbelastung von: DTV 2010 = Kfz/24h Unter Berücksichtigung der Shell Pkw-Szenarien Flexibilität bestimmt Motorisierung, in der für das "Tradition"-Szenario eine pauschale Zunahme von 9% prognostiziert wird, ergibt sich eine zukünftige Verkehrsbelastung von: DTV 2030 = Kfz/24h p tags = 10,9 % p nachts = 18,5 % Straßeneinflüsse Straßenoberfläche: Asphaltbeton Geschwindigkeiten: v = 80/80 km/h für PKW/LKW Steigungen: unter 5% Lichtsignalanlagen: keine
7 Einfacher Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Emissionsberechnung Straße Berechnung Verkehrslärm für das OG Legende Straße Straßenname KM Kilometrierung Abschnittsname DTV Kfz/24h Durchschnittlicher Täglicher Verkehr vpkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Pkw Tag vpkw Nacht km/h - vlkw Tag km/h zul. Geschwindigkeit Schwerverkehr Tag vlkw Nacht km/h - k Tag stündlicher Anteil am DTV Tag k Nacht stündlicher Anteil am DTV Nacht M Tag Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Tag DStrO Tag db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich DStrO Nacht db Korrektur Straßenoberfläche in Zeitbereich M Nacht Kfz/h durschschnittliche stündliche Verkehrsstärke Nacht p Tag % Schwerverkehrsanteil Tag Dv Tag db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Dv Nacht db Geschwindigkeitskorrektur in Zeitbereich Steigung % Längsneigung in Prozent (positive Werte Steigung, negative Werte Gefälle) p Nacht % Schwerverkehrsanteil Nacht D Stg db(a) Zuschlag für Steigung D Refl db(a) Zuschlag für Mehrfachreflexionen Lm25 Tag db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich Lm25 Nacht db(a) Basis-Emissionspegel in 25 m Abstand in Zeitbereich LmE Tag db(a) Emissionspegel Tag LmE Nacht db(a) Emissionspegel Nacht Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.1
8 Einfacher Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Emissionsberechnung Straße Berechnung Verkehrslärm für das OG Straße KM Abschnittsname DTV Kfz/24 vpkw Tag km/h vpkw Nacht km/h vlkw Tag km/h vlkw Nacht km/h k Tag k Nacht B Vahrener Damm 0, ,060 0, ,00 0, ,2-0,67-0,31 0,0 42,7 0,0 0,0 72,5 67,4 71,8 67,1 B 68 - Osnabrücker Straße 0, ,060 0, ,00 0, ,9-1,05-0,72 0,0 18,5 0,0 0,0 66,2 60,1 65,2 59,4 M Tag Kfz/h DStrO Tag db DStrO Nacht db M Nacht Kfz/h p Tag % Dv Tag db Dv Nacht db Steigun % p Nacht % D Stg db(a) D Refl db(a) Lm2 Tag db(a) Lm2 Nach db(a) LmE Tag db(a) LmE Nacht db(a) Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.1
9 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Lärmschutzmaßnahmen 4.1 Allgemeines Sofern im Untersuchungsbereich die Orientierungswerte gemäß DIN infolge Verkehrslärms überschritten werden, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Die Art und Anwendungsmöglichkeit verschiedener Lärmschutzmaßnahmen wird in den nachfolgenden Absätzen beschrieben. 4.2 Aktive Lärmschutzmaßnahmen Als aktiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen in unmittelbarer Nähe der Lärmquelle (Emissionsort). Sofern die Orientierungswerte für die Nutzung überschritten werden, ist zu überlegen, welche Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen. An erster Stelle sollten aktive Lärmschutzmaßnahmen stehen, da hier ein größeres Lärmminderungspotential auszuschöpfen ist. An Möglichkeiten gibt es: Lärmschutzwand oder -wall lärmmindernde Straßenoberflächen Geschwindigkeitsbeschränkung Da es sich um die Beplanung eines zum Teil bereits bebauten Geländes handelt, ist die Ausweisung von geplanten aktiven Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden oder - wällen nicht möglich. Bei der B 213 sowie der B 68 handelt es sich nicht um Straßenneubauten, daher entfällt die Möglichkeit des Einsatzes einer lärmmindernden Straßenoberfläche. Auf den maßgeblichen Streckenabschnitten der B 213 und der B 68 sind Geschwindigkeitsbeschränkungen < 100/80 km/h für PKW/LKW nicht geplant. 4.3 Passive Lärmschutzmaßnahmen Als passiven Lärmschutz bezeichnet man Maßnahmen an Häusern (Immissionsort). Als passiver Lärmschutz kommt in Frage: Gebäudestellungen / Raumanordnung Schallschutzfenster und Schalldämmung durch Außenbauteile Bei bestehenden und geplanten Gebäuden ist der Schutz von Innenräumen oftmals nur durch Schallschutzfenster möglich. Durch die Vorgaben der DIN 4109 lassen sich die erforderlichen Schalldämmwerte der Außenbauteile (Fenster, Wände, Dach) ermitteln. Bei Fenstern und Türen sind dies entsprechende Schallschutzklassen (SSK). Die Fenster können dann bei geplanten Gebäuden durch Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschrieben werden.
10 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen 5.1 Straßenverkehrslärm Die Berechnungen zeigen (vgl. Lagepläne Anlage 7.1a-d), dass die Orientierungswerte tags innerhalb von Teilbereichen des Wohnbaugebietes im EG und im 1.OG überschritten werden und dass die Orientierungswerte nachts im gesamten Geltungsbereich im EG und im 1.OG überschritten werden. Die in der Rasterlärmkarte der Anlage 7.1c (= ungünstiger Fall tags im 1.OG) rot dargestellte Fläche weist einen Bereich aus, in denen eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) auf der dem vollem Schalleinfall ausgesetzten Hausseite nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich ist. In den gelb gekennzeichneten Teilflächen ist passiver Lärmschutz vorzusehen. Hier sind alle Fenster von Wohn- und Schlafräumen mit der Schallschutzklasse 2 auszuführen, die ohnehin durch die Wärmeschutzverordnung gefordert wird. Außenwohnbereiche sind auf der, der B 213 bzw. B 68 abgewandten Seite anzuordnen oder durch bauliche Maßnahmen (z. B. 1,80m hohe Wand) zu schützen. Die grünen Flächen weisen dabei die Bereiche aus, in denen eine uneingeschränkte WA- Nutzung möglich ist. 6.0 Zusammenfassung Aufgrund der Vorbelastung durch den Verkehrslärm auf der B 213 sowie der B 68 kommt es tags in Teilbereichen und nachts im gesamten Geltungsbereich des geplanten Wohnbaugebietes zur Überschreitung der Orientierungswerte für die vorgesehene WA-Nutzung. Durch entsprechende passive Lärmschutzmaßnahmen lässt sich dennoch ein wohnverträgliches Umfeld schaffen. Die in der Rasterlärmkarte festgestellten Isolinien für die Beurteilungspegel führen unter Berücksichtigung eines Zuschlages von +3 db(a) gem. DIN 4109 zu folgenden Außenlärmpegeln und Lärmpegelbereichen: Tabelle 1: Lärmpegel durch Straßenverkehrslärm Isolinie mit Außenlärmpegel L r Lärmpegel- Beurteilungspegel L r in db(a) bereich in db(a) bis 52 bis 55 I 53 bis bis 60 II 58 bis bis 65 III 63 bis bis 70 IV 68 bis bis 75 V 73 bis bis 80 VI > 77 > 80 VII siehe Rasterlärmkarten Anlage 7.2b (=ungünstigster Fall 1. OG tags)
11 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 11 Zum Schutz der geplanten Wohnbebauung werden für das Planverfahren folgende textliche Festsetzungen vorgeschlagen: 1. Bei Neubauten, wesentlichen Änderungen und Umbauten, die einem Neubau gleichkommen, sind in den als Lärmpegelbereich gekennzeichneten Flächen gem. 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB Vorkehrungen zum Schutz vor Straßenverkehrslärm zu treffen. Die Außenbauteile (Fenster, Wand, Dachschrägen) müssen mindestens folgenden Anforderungen nach DIN 4109 hinsichtlich der Schalldämmung zum Schutz gegen Außenlärm genügen: Pegel- Maßgeblicher Erforderliche Standard-Schallpegeldifferenz bereich Außengeräusch- erf. D nt,w in db pegel Raumarten L MAP in db(a) Wohn- und Schlafräume Unterrichts- und Arbeitsräume I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis Der Nachweis der erforderlichen resultierenden Standard-Schallpegeldifferenz (erf. D nt,w in db) ist auf der Grundlage der als Technische Baubestimmung bauaufsichtlich eingeführten DIN 4109 Entwurf (Ausgabe Oktober 2006) und Beiblatt zur DIN 4109 zu führen. Für Fenster von Schlafräumen und Kinderzimmern in den Lärmpegelbereichen III IV die dem vollen Schalleinfall durch die Straße B213 Vahrener Damm bzw. der B 68 - Osnabrücker Straße unterliegen sind schallgedämpfte Lüftungssysteme einzubauen. Die erforderlichen resultierenden Standard-Schallpegeldifferenzen müssen auch unter Berücksichtigung der Lüftungssysteme erreicht werden. Alternativ ist eine Belüftung über die lärmabgewandte Fassadenseite zu ermöglichen. 2. Außenwohnbereiche, wie Terrassen, Balkone und Freisitze, dürfen nicht an der Hausseite (Westfassade) angeordnet werden, die dem vollen Schalleinfall unterliegen, oder müssen durch bauliche Maßnahmen (zum Beispiel 1,80m hohe Wand) vor den Einwirkungen infolge des Straßenverkehrslärms abgeschirmt werden. Bauliche Anlagen sind in diesem Fall Umfassungswände am Rand der Außenwohnbereiche, gefertigt aus Glas, Plexiglas, Mauerwerk oder Holz in einer Höhe von mindestens 1,80m. Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Wand sowie deren Verbindung zum Pfosten, Boden und der Haltekonstruktion fugendicht ausgeführt werden. Fazit: Unter Berücksichtigung der zuvor unter Punkt 1 und 2 aufgeführten passiven Lärmschutzmaßnahmen lassen sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 61 Stapelfelder Kirchstraße die vorhandene Wohnbebauung (Ausnahme: festgesetztes MI-Gebiet) sowie die geplante Wohnbebauung als Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß 4 BauNVO festsetzen
12 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 12 Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z Papenburg, den Tel /5533 Fax: 5190 Der Sachverständige Dipl.-Ing. A. Jacobs
13 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Anlagen 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 4.000
14 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.1a-d Rasterlärmkarten Verkehrslärm, Maßstab 1 : 4.000
15 ilo o Vahrener Damm - B 213 Stadt Cloppenburg Einfach Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Silo 2 Tennisplatz Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm tags im EG Anlage 7.1a Sporthalle Ziegelhofbäke Parkplatz 14 Kläranlage Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Blankenborg 15 10A Heimvolkshochschule Stapelfelder Kirchstraße Umweltzentrum Grünanlage 6 Teich 62,5 62, Straße ,5 1 Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Emissionslinie 24 62,5 < >= 70 Hauptgebäude Nebengebäude Rechengebiete Lärm Straßenachse Oberfläche 11 Stapelfeld 27 Maßstab 1: m 29 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
16 Vahrener Damm - B 213 Stadt Cloppenburg Einfacher Bebaungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Silo Tennisplatz Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm nachts im EG Anlage 7.1b Sporthalle Ziegelhofbäke Parkplatz Kläranlage Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Heimvolkshochschule Stapelfelder Kirchstraße Grünanlage Umweltzentrum Blankenborg Teich Straße Pegelwerte nachts in db(a) < >= 60 Zeichenerklärung Emissionslinie Hauptgebäude Nebengebäude Rechengebiete Lärm Fläche Straßenachse Oberfläche Stapelfeld Maßstab 1: m Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
17 ilo o Vahrener Damm - B 213 Stadt Cloppenburg Einfach Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Silo 2 Tennisplatz Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm tags im OG Anlage 7.1c Sporthalle Ziegelhofbäke Parkplatz 14 Kläranlage Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Blankenborg 15 Heimvolkshochschule Stapelfelder Kirchstraße 11 10A Grünanlage Umweltzentrum 6 Teich 62,5 62, Straße ,5 1 Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Emissionslinie 62,5 62,5 24 < >= 70 Hauptgebäude Nebengebäude Rechengebiete Lärm Straßenachse Oberfläche 11 Stapelfeld 27 Maßstab 1: m 29 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
18 ilo o Vahrener Damm - B 213 Stadt Cloppenburg Einfacher Bebaungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Silo 2 Tennisplatz Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Verkehrslärm nachts im OG Anlage 7.1d Sporthalle Ziegelhofbäke Parkplatz 14 Kläranlage Berechnung Vobrbelastung Verkehrslärm gemäß DIN Grünanlage 19 Blankenborg 15 Stapelfelder Kirchstraße 10A Heimvolkshochschule Umweltzentrum 6 Teich 7 Straße Pegelwerte nachts in db(a) Zeichenerklärung Emissionslinie 24 < >= 60 Hauptgebäude Nebengebäude Rechengebiete Lärm Fläche Straßenachse Oberfläche 11 Stapelfeld 27 Maßstab 1: m 29 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
19 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.2a-b Rasterlärmkarten Lärmpegelbereiche, Maßstab 1 : 4.000
20 ilo o Vahrener Damm - B 213 Stadt Cloppenburg Einfacher Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Silo 2 Tennisplatz Lärmpegelbereich infolge Vorbelastung Verkehrslärm tags im EG Anlage 7.2a Sporthalle Ziegelhofbäke Parkplatz Blankenborg 15 Heimvolkshochschule Stapelfelder Kirchstraße 10A Kläranlage Grünanlage Umweltzentrum LPB II 6 Teich LPB IV 19 Darstellung Lärmpegelbereiche gemäß DIN Straße Pegelwerte tags in Pegelwerte db(a) tags in db(a) <52 52 <= = LPB I 55 < 57 <= = LPB II 60 < 62 <= = 65 < 67 <= = LPB IV 70 < 72 <= = LPB V 75 < >= <= 77 80= LPB VI 80 < = LPB VII Zeichenerklärung Emissionslinie Hauptgebäude Nebengebäude Rechengebiete Lärm Straßenachse Oberfläche Stapelfeld 27 Maßstab 1: m 29 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
21 ilo o Vahrener Damm - B 213 Stadt Cloppenburg Einfacher Bebauungsplan Nr. 61 "Stapelfelder Kirchstraße" Silo 2 Tennisplatz Lärmpegelbereich infolge Vorbelastung Verkehrslärm tags im OG Anlage 7.2b Sporthalle Ziegelhofbäke Parkplatz Kläranlage Grünanlage 19 Darstellung Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 Blankenborg 15 LPB II 10A Heimvolkshochschule Stapelfelder Kirchstraße Straße Umweltzentrum Teich LPB IV Pegelwerte tags in Pegelwerte db(a) tags in db(a) <52 52 <= = LPB I 55 < 57 <= = LPB II 60 < 62 <= = 65 < 67 <= = LPB IV 70 < 72 <= = LPB V 75 < >= <= 77 80= LPB VI 80 < = LPB VII Zeichenerklärung Emissionslinie Hauptgebäude Nebengebäude Rechengebiete Lärm Straßenachse Oberfläche Stapelfeld 27 Maßstab 1: m 29 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871
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