BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
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- Walter Esser
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1 Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg Papenburg Tel.: / Fax / Lärmschutzgutachten zur Entwicklung von Wohnbauflächen als Mischgebiet im Planbereich Nr. 71 I Am alten Wasserwerk der Stadt Cloppenburg 1.0 Auftraggeber: Stadt Cloppenburg Sevelter Straße Cloppenburg Ord.Nr
2 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber Aufgabenstellung Ausgangsdaten Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Normen Richtlinien Sonstige Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Lärmvorbelastung infolge Gewerbelärm Schalltechnische Berechnungen Betriebsgeräusche von LKW auf Betriebsgelände Fahrgeräusche der LKW Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Einsatz der Gabelstapler 1 und 2 auf dem Freilager Außenarbeiten Zuschneiden von Stahl/Stein mit einer Flex Berechnung der Immissionen Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen Anlagen Rasterlärmkarte Gewerbelärm, M. 1: Berechnungsprotokolle Vorbelastung Gewerbelärm 7.3 Fotobericht Ortbesichtigung beim Baustoffhändler am
3 3 2.0 Aufgabenstellung Die Stadt Cloppenburg plant die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 71 I Am Wasserwerk. Es soll innerhalb der geplanten Entwicklungsfläche ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Für den Geltungsbereich der geplanten Mischgebietsfläche ist die Vorbelastung infolge des vorhandenen Gewerbelärms nachzuweisen. Es handelt sich hierbei um Gewerbelärm durch einen Baustoffhandel, der an die geplante MI-Nutzung angrenzt.
4 4 3.0 Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung. Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) TA-Lärm - Ausgabe 1998, gültig in Verbindung mit dem Bundes- Immissionsschutzgesetz Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung. Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes (Baunutzungsverordnung - BauNVO), in der derzeit gültigen Fassung. Bundesfernstraßengesetz, 17, Abs. 4 (BG.Bl. 1974, Teil I, Seite 2413 ff) Normen DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung Richtlinien VDI 2718, Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung. VDI 2720, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung. RLS 90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, in der derzeit gültigen Fassung Sonstige Lageplan-Ausschnitte Angaben und Auskünfte des Auftraggebers Ortsbesichtigung Baustoffhandel Kleier am 18. Januar 2016
5 5 3.2 Berechnungsgrundlagen Gewerbelärm Die Berechnungen werden mit dem EDV-Programm SoundPLAN durchgeführt. Dafür wird die geplante Entwicklungsfläche, die einer zukünftigen MI-Nutzung zugeführt werden soll, als Rechengebiet digitalisiert. Rechengebiete dienen zur Festlegung des zu berechnenden Bereichs bei Rasterberechnungen. Über den zu untersuchenden Bereich wird durch das EDV-Programm ein Raster aus Immissionsorten gelegt. Als Rasterabstand wurde 1m zwischen den einzelnen Rasterpunkten gewählt. Als Immissionsorthöhen wurden 5,60m für das schalltechnisch ungünstigere Obergeschoß über Grund angesetzt. Die geplante Entwicklungsfläche soll als Mischgebiet (MI) gemäß 6 BauNVO festgesetzt werden. Danach sind gemäß DIN folgende Orientierungswerte für Gewerbelärm einzuhalten: MI-Gebiet (gem. 6 BauNVO) L r, Tag( Uhr) = 60 db(a) L r, Nacht( ) = 45 db(a) Die mit diesen Parametern berechneten Beurteilungspegel werden vom Rechenprogramm zwischen den Rasterpunkten interpoliert und in einer Rasterlärmkarte (siehe Anlage 7.1) als farbige Bereiche für den Beurteilungszeitraum tags bzw. nachts in Intervallschritten von 5 db(a) ausgegeben. Die im Lageplan der Anlage 7.1 dargestellte grüne Fläche weist dabei den Bereich aus, in dem eine uneingeschränkte MI-Nutzung möglich ist. Rote Flächen kennzeichnen Bereiche, in denen die Orientierungswerte überschritten werden und in denen eine weitere Wohnbebauung (Neubau, wesentliche Änderung und Umbau) nur unter zusätzlichen Anforderungen an den Luftschallschutz zwischen außen und Innenräumen möglich ist.
6 Lärmvorbelastung infolge Gewerbelärm Die geplante Mischgebietsfläche unterliegt einer Vorbelastung durch den Gewerbelärm eines Baustoffhandels. Der Baustoffhandel Kleier grenzt nördlich an die geplante MI-Nutzung an. Beschreibung der Anlagen und Betriebsbedingungen Dazu wurde vom Sachverständigen am 18. Januar eine Ortsbesichtigung beim Baustoffhändler Kleier vorgenommen, um alle lärmrelevanten Lärmquellen festzustellen. Es wurden die folgenden lärmrelevanten Daten ermittelt: Öffnungszeiten Montag bis Freitag: 7-18 Uhr und an Samstagen von 8-13 Uhr etwa 10 Mitarbeiter parken ihren Pkw auf dem angrenzenden öffentlichen Parkplatz Zufahrt durch max Lkw täglich Zufahrt durch 50 Kleintransporter täglich rund 30 Kunden holen mit einem Pkw Baustoffe ab auf dem Freilager des Betriebsgeländes werden 2 Diesel-Gabelstapler eingesetzt (bis zu 10h täglich), die die Güter hin und her transportieren bzw. beim Entladen der Lkw helfen es wird kein Radlader (kein Schüttgut) eingesetzt auf dem Betriebsgelände werden Stahl und Steine auf Bestellung zugeschnitten, Einwirkzeit bis zu 1h täglich in der Fliesenhalle erfolgt die Verpackung (Baustoffe) Während der Nachtstunden ( Uhr) finden nach Angaben des Betreibers auf dem Betriebsgelände keine Verladetätigkeiten und LKW-Bewegungen statt. Für den Fahr und Anlieferungsbereich, sowie für andere Emittenten werden im Gutachten einzelne Ersatzschallquellenzentren, Linienschallquellen bzw. Flächenschallquellen vergeben.
7 7 4.0 Schalltechnische Berechnungen Zur Bestimmung der Lärmimmissionen werden die Geräuschbelastungen ermittelt aus dem Betrieb von: Linienschallquelle Fahrgeräusche LKW und Kleintransporter Anlieferung (Zufahrt von der Str. Pingel Anton und Abfahrt über die Emsteker Straße) Linienschallquelle Fahrgeräusche PKW Abholung (An-/Abfahrt von der Emsteker Str. aus) Flächenschallquellen für den Einsatz der Gabelstapler 1 und 2 auf dem Freilager Punktschallquelle E1 für das Entladen der LKW und Kleintransporter Punkschallquelle E2 für das Zuschneiden von Stahl/Stein mit einer Flex 4.1 Betriebsgeräusche von LKW auf Betriebsgelände Fahrgeräusche der LKW Die Erschließung des Baustoffhandels Kleier erfolgt für die LKW und Kleintransporter durch eine Zufahrt von der Straße Pingel Anton aus und dann über eine Abfahrt in die Emsteker Straße. Die PKW Selbstabholer fahren von der Emsteker Straße aus an und auch wieder ab. Nach Angaben des Betreibers ist zukünftig tagsüber mit folgenden maximalen Verkehrszahlen zu rechnen: Anlieferung durch max Lkw täglich Anlieferung durch 50 Kleintransporter täglich rund 30 Kunden holen mit einem Pkw Baustoffe ab Bei der Prognose von Geräuschimmissionen durch Verkehrsgeräusche auf Betriebsgeländen hat sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da bei der Planung eines Unternehmens meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Lkw sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: L WAr = L WA,1h + 10 lg n + 10 lg l/1 m 10 lg (T r / 1h) L WA,1h zeitlich gemittelter Schalleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde und 1m n Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r l Länge eines Streckenabschnittes in m T r Beurteilungszeit in h Der anzuwendende Emissionsansatz sollte sicherheitshalber den ungünstigsten Fahrzustand auf den Wegelementen berücksichtigen, so dass dann folgende auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel L WA,1h anzusetzen sind: L WA,1h = 62 db, wenn Leistung < 105 kw L WA,1h = 63 db, wenn Leistung 105 kw Aufgrund dieser geringen Differenz kann im Regelfall auf eine Unterscheidung der verschiedenen Leistungsklassen verzichtet und vom Emissionsansatz für die Leistungsstärkeren LKW ausgegangen werden: L WA,1h = 63 db
8 8 Fahrgeräusche LKW und Kleintransporter Anlieferung tagsüber Die Anfahrt von der Straße Pingel Anton und die Abfahrt über die Emsteker Straße (max. 75 Kfz = 150 Bewegungen am Tag) hat eine Länge von rund 137m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrten der Kfz somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 db(a) + 10lg lg 137m/1m - 10lg (16h/1h) L WAr, 1h = 91,2 db(a) Fahrgeräusche der PKW mit Anhänger (Selbstabholer) tagsüber Die Umfahrt (max. 30 PKW-Fahrten = 30 Bewegungen am Tag) hat eine Länge von rund 135m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrten der LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 db(a) + 10lg lg 135m/1m - 10lg (16h/1h) L WAr, 1h = 87,1 db(a)
9 Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Für die Rangiergeräusche von LKW auf Betriebsgeländen ist ein mittlerer Schallleistungspegel anzusetzen, der in Abhängigkeit vom Umfang der erforderlichen Tätigkeiten 3 db(a) bis 5 db(a) über dem Schalleistungspegel L WAr (ermittelt als Fahrgeräusch auf der Seite 8) eines Streckenabschnitts liegt. Rangieren Anlieferung: L WA = 95 db Größere Steigungs- und Gefällstrecken kommen auf dem vorliegenden Betriebsgelände nicht vor. Erst bei Strecken mit einer Steigung von mehr als 7% sollten die dann erhöhten Geräuschemissionen beim Beschleunigen und bei gleichförmiger Geschwindigkeit durch einen Zuschlag von 3 db(a) berücksichtigt werden. Für Einzelereignisse kann von folgenden Schalleistungspegeln ausgegangen werden: Anlassen: L WA = 100 db Türenschlagen: L WA = 100 db Leerlauf: L WA = 94 db Betriebsbremse: L WA = 108 db Zusätzlich sind die Geräusche durch die Ladetätigkeit zu berücksichtigen. Hierfür werden die Schalleistungspegel angesetzt, wie sie für einen Ladevorgang mit Rollgeräuschen auf dem Wagenboden an einer Außenrampe im Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen aus der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, angegeben werden: Ladetätigkeit: L WA = 75 db Die An- oder Auslieferung findet tagsüber statt. Nachts ( Uhr) erfolgt nach Auskünften des Betreibers kein Lieferverkehr. Als Grundlage für die Ermittlung der Häufigkeit der An- und Abfahrten dienten die Angaben des Betreibers. Anlieferung durch max. 25 Lkw täglich Anlieferung durch 50 Kleintransporter täglich Zusammen sind das rund 75 Anlieferungen täglich.
10 10 Die Angaben der Schalleistungspegel zu den besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen basieren auf Taktmaximalpegeln für die einzelnen Vorgänge. Der aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel ist der Taktmaximal-Mittelungspegel LAFTeq, der nach DIN zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche heran-gezogen wird. Diese Pegel liegen deutlich höher als die Mittelungspegel Leq. Ein zusätzlicher Zuschlag für die Impulshaltigkeit bzw. Auffälligkeit der Geräusche bei den Ladetätigkeiten ist daher nicht erforderlich. Die zeitliche Bezugnahme auf die 16-stündige Tageszeit erfolgt durch eine Korrektur der Pegel unter der folgenden Beziehung: ti l t = 10 lg to l t = Pegelkorrektur ti = Einwirkdauer der Geräusche to = Bezugszeitraum = 16-Stundentag = s Im nachfolgenden Protokoll sind die Emissionspegel durch die Ladetätigkeiten auf dem Betriebsgelände des Gewerbebetriebes aufgelistet.
11 Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E2 Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Fahrzeuge: LKW(> 105 kw) und KT (< 105 kw) a) am Tage : Uhr 1 LKW Anlieferung 1 KT Anlieferung b) nachts (lauteste Nachtstunde): entfällt Bewegungen L WA, 1h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in (db(a)) (sec) (Stck.) (sec) (db) (db(a)) a) am Tage (Beurteilungszeitraum: 16 Std.) Leerlauf ,1 76,9 Anlassen ,9 78,1 Türenschl ,9 81,1 Bremsen ,5 937,5-17,9 90,1 Ladetätigkeit ,7 78,7 Rangieren ,1 86,9 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 92,6 db(a) 92,6 b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) entfällt
12 Einsatz der Gabelstapler 1 und 2 auf dem Freilager Gabelstapler Auf dem befestigten Platz vor den Hallen werden zum Be- und Entladen der LKWs und zum Verteilen von Lagergütern zwei dieselbetriebene Gabelstapler eingesetzt. Nach dem UBA- Bericht 88 wird für dieselbetriebene Gabelstapler im Arbeitszyklus ein Schallleistungspegel angegeben von L WA = 95 bis 106 db. Für die Prognose wird ein mittlerer Schallleistungspegel im Arbeitszyklus (einschl. Ruhepausen) angesetzt von: L WA = 100 db. Dieser Schallleistungspegel wird jeweils den Fahrbereichen des Gabelstaplers 1 und des Gabelstaplers 2 als Anlagenlärm zugeordnet und über das Rechenprogramm in einen flächenbezogenen Schallleistungspegel umwandelt. Die Impulshaltigkeit durch kurzfristiges An- und Abfahren und Beschleunigen sowie durch das Schlagen der Gabeln wird durch einen Zuschlag von K I +4,0 db(a) berücksichtigt. Die schalltechnische Einwirkzeit wird tagsüber mit durchschnittlich 10 Stunden zwischen 7.00 und Uhr gewählt. 4.3 Außenarbeiten Zuschneiden von Stahl/Stein mit einer Flex Auf dem Betriebsgelände werden die Freiflächen auch für Außenarbeiten genutzt werden. Für die Außenarbeiten, wie hier das Flexen von Stahl/Stein mit einer Flex, wird ein gemittelter Schalleistungsbeurteilungspegel von L WA = 90 db berücksichtigt. Einzelne Geräuschspitzen können auch darüber liegen, werden aber infolge der dazwischenliegend ruhigeren Zeiten ausgemittelt. Die schalltechnische Einwirkzeit wird tagsüber mit durchschnittlich bis zu 1h angesetzt.
13 Berechnung der Immissionen Der Schalldruckpegel an einem Immissionsort wird nach DIN ISO , gemäß TA Lärm berechnet. Die Immissionen der einzelnen Schallquellen sind mit Hilfe eines EDV-Programmes ermittelt worden. Die Berechnungsprotokolle sind in der Anlage 7.2 enthalten. Dabei werden auch mögliche Abschirmungen und Reflexionen an den Gebäuden berücksichtigt. 6.0 Ergebnis der schalltechnischen Berechnungen Die Berechnungen zeigen (vgl. Lageplan Anlage 7.1, ungünstigster Fall für OG), dass innerhalb des Geltungsbereiches für die geplante MI-Nutzung die Orientierungswerte infolge des benachbarten gewerblichen Lärms eingehalten werden. Somit ist eine aus schalltechnischer Sicht uneingeschränkte MI-Nutzung möglich
14 14 Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z Papenburg, den Tel /5533 Fax: 5190
15 Anlagen 7.1 Rasterlärmkarte Gewerbelärm, M. 1: Berechnungsprotokolle Vorbelastung Gewerbelärm 7.3 Fotobericht Ortbesichtigung beim Baustoffhändler am
16 7.1 Rasterlärmkarte Gewerbelärm, M. 1:2.000
17 Lager Verkauf Fahrgeräusche PKW Stadt Cloppenburg Entwicklung Wohnbaufläche im Planbereich Nr. 71 I "Am alten Wasserwerk" Rasterlärmkarte für die Vorbelastung Gewerbelärm tags im OG Anlage 7.1 E2 Fahrgeräusche LKW Freifläche Gabelstapler 1 u. 2 Lager E1 Lager Pegelwerte tags in db(a) Zeichenerklärung Rechengebiet Lärm < >= 65 Flächenquelle Punktschallquelle Linienquelle Hauptgebäude 50 Bodeneffekte Berechnung Vorbelastung Gewerbelärm gemäß TA-Lärm tagsüber Maßstab 1: Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg
18 7.2 Berechnungsprotokolle Vorbelastung Gewerbelärm
19 Entwicklung Wohnbaufläche Planbereich Nr. 71 I "Am alten Wasserwerk" Oktavspektren der Emittenten in db(a) Berechnung Vorbelastung Baustoffhändler für das OG Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w db(a) Schallleistungspegel pro m, m² Lw db(a) Schallleistungspegel pro Anlage KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit KT db Zuschlag für Tonhaltigkeit Tagesgang Name des Tagesgangs 500Hz db(a) Schallleistungspegel dieser Frequenz Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
20 Entwicklung Wohnbaufläche Planbereich Nr. 71 I "Am alten Wasserwerk" Oktavspektren der Emittenten in db(a) Berechnung Vorbelastung Baustoffhändler für das OG Name Quelltyp l oder S L'w Lw KI KT Tagesgang 500Hz m,m² db(a) E1 - Anlieferung LKW und Kt Punkt 92,6 92,6 0,0 0,0 Tags von 6-22 Uhr 92,6 E2 - Flex Punkt 90,0 90,0 0,0 0,0 Flex 1h tags 90,0 Fahrgeräusche LKW Linie 137,20 69,8 91,2 0,0 0,0 Tags von 6-22 Uhr 91,2 Fahrgeräusche PKW Linie 134,41 65,8 87,1 3,0 0,0 Tags von 6-22 Uhr 87,1 Freilager Gabelstapler 1 Fläche 4756,87 63,2 100,0 4,0 0,0 10h zwischen 7-18 Uhr 100,0 Freilager Gabelstapler 2 Fläche 4536,64 63,4 100,0 4,0 0,0 10h zwischen 7-18 Uhr 100,0 db(a) db db db(a) Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4
21 7.3 Fotobericht Ortbesichtigung beim Baustoffhändler am
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BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur
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