Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche der Gemeinde Beelen - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG am Standort Greffener Straße 11 - Auftraggeber(in): Gemeinde Beelen Die Bürgermeisterin Warendorfer Straße Beelen Bearbeitung: Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch Tel.: ( ) oder Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: info@akus-online.de Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BELP Kunden-Nr.: (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 23 Seiten Text, 4 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 23 Inhaltsverzeichnis Text: Seite: 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Geräusch-Emissionen 6 4. Geräusch-Immissionen Spitzenpegel Anlagen bezogener KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen Qualität der Prognose Zusammenfassung 23 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3, Blatt 1: Anlage 3, Blatt 2: Anlage 3, Blatt 3: Anlage 4: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen Tag (ohne Ruhezeitenzuschlag) / 1.OG Geräusch-Immissionen Nacht-1 (Regelbetrieb) / 1.OG Geräusch-Immissionen Nacht-2 (Seltenes Ereignis) / 1.OG Detailergebnisse für die Immissionsorte I1, I6A, I10B Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Rampelmann & Spliethoff OHG (Stahlbau, Maschinenbau, Motorgerätecenter / Kommunaltechnik) plant, ihren Betrieb an der Greffener Straße in Beelen u.a. um eine Produktionshalle und eine Lagerhalle zu erweitern. In der Anlage 1 ist der Standort in einem Übersichtsplan dargestellt. Zur Schaffung der für dieses Vorhaben erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen führt die Gemeinde Beelen ein Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nordhues-Büsche durch. In diesem Zusammenhang wird das hier vorliegende schalltechnische Gutachten erstellt, in dem die von dem zukünftigen Gesamt-Betrieb verursachten und auf die Wohnnachbarschaft einwirkenden Geräusch- Immissionen ermittelt und bewertet werden. Die Ermittlung und Bewertung der Geräusch-Immissionen erfolgt entsprechend der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm, Zitat / 2/ in Kapitel 2). Für die Wohnnachbarschaft entlang der Kleestraße setzt der Bebauungsplan Gaffelstadt der Gemeinde Beelen ein allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Für die Wohnbebauung südwestlich des Betriebsgeländes weist der Bebauungsplan Nordhues-Büsche in der derzeit geltenden Fassung ein Dorfgebiet (MD) aus. Das Wohnhaus Greffener Straße 9 (Betriebsleiterwohnung) befindet sich in einem Gewerbegebiet (GE). In der TA Lärm werden folgende Immissionsrichtwerte genannt: Allgemeines Wohngebiet (WA): 55 / 40 db(a) tags / nachts; Dorfgebiet (MD): 60 / 45 db(a) tags / nachts; Gewerbegebiet (GE): 65 / 50 db(a) tags / nachts.

4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1839) / 2/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am / 3/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe / 4/ DIN EN "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie; Ausgabe April 2001 / 5/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 6/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage - August 2007

5 Seite 5 von 23 / 7/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995 / 8/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräusch-Emissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3 / 9/ "Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen)" Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Januar 1993, Nr. 2/ /91 /10/ D. Piorr: "Weniger Lärm durch Auswahl eines geeigneten Prognosemodells? Jahresbericht 2000, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2001 /11/ D. Piorr: "Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S /12/ U. Kurze: "Abschätzung der Unsicherheit von Immissionsprognosen Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S

6 Seite 6 von Geräusch-Emissionen Ausgangsgröße für schalltechnische Berechnungen sind die Schall-Leistungspegel L WA. Die Schall-Leistungspegel stellen schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen dar. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall-Leistungspegeln die so genannten Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungs-Zeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen schalltechnischen Computermodell sogenannten Punkt-, Linien- und Flächen-Schallquellen als Emissionspegel zugeordnet. Ferner werden die Betriebsgebäude sowie die Nachbarhäuser etc. berücksichtigt. Mit diesem Computermodell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Nachbarschaft durchgeführt. Anlage 2 zeigt einen Plot des Modells in Draufsicht und stellt die Lage der Geräuschquellen dar. Gemäß TA Lärm werden die Beurteilungszeiträume tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) betrachtet, wobei nachts die volle Stunde mit den höchsten zu erwartenden Beurteilungspegeln, die sogenannte ungünstigste Nachtstunde, maßgeblich ist. Für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten ist zudem die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (werktags von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr und von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) durch einen Zuschlag in Höhe von 6 db(a) zu berücksichtigen. Dieser Zuschlag ist gemäß TA Lärm über den gesamten Beurteilungszeitraum Tag zu mitteln. Der über den Tages-Beurteilungszeitraum gemittelte Zuschlag wird nachfolgend als Ruhezeitenzuschlag K R bezeichnet.

7 Seite 7 von 23 Die Rampelmann und Spliethoff OHG gliedert sich nach der geplanten Erweiterung in folgende Teilbereiche: Stahlbau mit bis zu 60 Mitarbeitern; Maschinenbau mit bis zu 15 Mitarbeitern; Motorgerätecenter / Kommunaltechnik mit bis zu 20 Mitarbeitern; Verwaltung mit bis zu 15 Mitarbeitern. Im Regelbetrieb wird tags in der Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr gearbeitet. Die Mitarbeiter kommen ab 06:00 Uhr und verlassen das Betriebsgelände bis 22:00 Uhr wieder. Nachts kann es auf der Betriebsfläche südlich der vorhandenen Hallen (in Anlage 2 mit F13 bezeichnet) zu einem LKW-Rangiervorgang kommen. Dort finden im Regelbetrieb ansonsten keine Geräusch relevanten Betriebsabläufe statt. Im Einzelfall (maximal 10 Ereignisse pro Jahr) kann es vorkommen, dass nachts in der ungünstigsten Nachtstunde bis zu 5 Mitarbeiter aus dem Bereich Stahlbau auf das Betriebsgelände fahren und mit Betriebsfahrzeugen wieder abfahren, ggf. auch mit einem LKW von der in Anlage 2 mit F12 bezeichneten Fläche. Auf der Fläche F12 ist es zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte erforderlich, dass Ladetätigkeiten und das An- und Abkuppeln von Aufliegern tags nur in der Zeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr stattfinden (schalltechnische Anforderung). Die wesentlichen Geräuschquellen des geplanten Betriebes sind: Abstrahlung von Innenpegeln über Fassaden, Dächer, Tore; die mittleren Hallen-Innenpegel liegen bei 85 db(a); Rangieren von LKW; Betriebsgeräusche von Gabelstaplern beim Be- und Entladen von LKW; Testläufe von Motorgeräten; Einwurfvorgänge in Container, Containerwechsel; Absauganlage mit einem Schall-Leistungspegel L WA = 78 db(a) gemäß eigener Messung am ; Parkplatzgeräusche durch Mitarbeiter und Kunden.

8 Seite 8 von 23 Nachfolgend werden die relevanten Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln benannt. Die Angaben bedeuten db(a) je Quelle. Sofern für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten ein Ruhezeitenzuschlag K R zu vergeben ist, wird dieser nachfolgend mit aufgeführt. Der Ruhezeitenzuschlag ist in den Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln nicht enthalten und wird erst immissionsseitig vergeben. Mit Nacht-1 wird die ungünstigste Nachtstunde im Regelbetrieb, mit Nacht-2 die ungünstigste Nachtstunde, wenn im Einzelfall Mitarbeiter vor 06:00 Uhr anfahren und mit Betriebsfahrzeugen wieder abfahren, bezeichnet. Anlage 2 zeigt einen Plot des Computermodells in Draufsicht mit der Lage der Geräuschquellen. Flächenschallquelle F10: Tag: L WAr = 53,9 db(a)/m 2 Nacht-1: - Nacht-2: - Parkplatz nur Tagesnutzung; Pegel ermittelt gemäß / 6/. Anzahl der Stellplätze: n ST = 66, Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 264, davon in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: n = 30, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Schotter: K StrO = 3 db(a). Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 1,3 db(a).

9 Seite 9 von 23 Flächenschallquelle F11: Tag: L WAr = 61,4 db(a)/m 2 Nacht-1: L WAr = 48,5 db(a)/m 2 Nacht-2: L WAr = 48,5 db(a)/m 2 Parken; Pegel ermittelt gemäß / 6/. Anzahl der Stellplätze: n ST = 21, Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 210, davon in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit; n = 42, Nacht n = 5, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a). Betriebsgeräusche Motor-/Kommunalgeräte nur tags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr. Einwirkdauer: t = 30 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 104 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 0,2 db(a). Flächenschallquelle F12: Tag: L WAr = 58,2 db(a)/m 2 Nacht-1: - Nacht-2: L WAr = 53,4 db(a)/m 2 Außenlager für den Stahlbau. LKW-Rangieren: Anzahl der Vorgänge: Tag: n = 8, (davon 1 Vorgang zwischen 06:00 und 07:00 Uhr) Nacht-2: n = 1, Einwirkdauer je Vorgang: t = 2 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 99 db(a). Gabelstapler zum Be- / Entladen nur tags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr: Einwirkdauer: Tag: t = 1 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 100 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 0,3 db(a).

10 Seite 10 von 23 Flächenschallquelle F13: Tag: L WAr = 63,0 db(a)/m 2 Nacht-1: L WAr = 53,4 db(a)/m 2 Nacht-2: L WAr = 53,4 db(a)/m 2 Außenlager (10 % der Tätigkeiten in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit). LKW-Rangieren: Anzahl der Vorgänge: Tag: n = 30, Nacht-1: n = 1, Nacht-2: n = 1, Einwirkdauer je Vorgang: t = 2 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 99 db(a). Gabelstapler zum Be- / Entladen / sonstige Tätigkeiten nur tags: Einwirkdauer: Tag: t = 3 h, Schall-Leistungspegel: L WA = 100 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 1,1 db(a). Flächenschallquellen F20 F24: Tag: L WAr = 62,0 db(a)/m 2 Nacht-1: - Nacht-2: - Abstrahlung Innenpegel über Dach (Lichtkuppeln geöffnet). Einwirkdauer: Tag: t = kontinuierlich, resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: R W, res = 19 db, Innenpegel: L i = 85 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 1,9 db(a).

11 Seite 11 von 23 Flächenschallquelle F30: Tag: L WAr = 70,0 db(a)/m 2 Nacht-1: - Nacht-2: - Abstrahlung über ein Tor, das nur für Staplerdurchfahrten tags zwischen 07:00 Uhr und 20:00 Uhr an bis zu ca. 60 Minuten geöffnet ist. Einwirkdauer: Tag: t = kontinuierlich, resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß: R W, res = 11 db, Innenpegel: L i = 85 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 0,1 db(a). Flächenschallquellen F31 F35: Tag: L WAr = 81,0 db(a)/m 2 Nacht-1: - Nacht-2: - Abstrahlung über offene Tore. Einwirkdauer: Tag: t = kontinuierlich, bewertetes Schalldämm-Maß: R W = 0 db, Innenpegel: L i = 85 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F36: Tag: L WAr = 67,0 db(a)/m 2 Nacht-1: - Nacht-2: - Abstrahlung über ein Tor, das nur für Staplerdurchfahrten zwischen 07:00 und 20:00 Uhr ca. 30 Minuten geöffnet ist. Einwirkdauer: Tag: t = 30 min., bewertetes Schalldämm-Maß: R W = 14 db, Innenpegel: L i = 85 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 1,1 db(a). Flächenschallquellen F40 F49: Tag: L WAr = 56,0 db(a)/m 2

12 Seite 12 von 23 Nacht-1: - Nacht-2: - Abstrahlung Innenpegel über Fassaden. Einwirkdauer: Tag: t = kontinuierlich, bewertetes Schalldämm-Maß: R W = 25 db, Innenpegel: L i = 85 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 1,9 db(a). Linienschallquelle L10: Tag: L WAr = 57,0 db(a)/m Nacht-1: - Nacht-2: L WAr = 60,4 db(a)/m 9 PKW-Stellplätze Pegel ermittelt gemäß / 6/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 36, Nacht-1: n = 0, Nacht-2: n = 5, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 4,0 db(a). Linienschallquelle L11: Tag: L WAr = 56,5 db(a)/m Nacht-1: - Nacht-2: L WAr = 60,0 db(a)/m 9 PKW-Stellplätze Pegel ermittelt gemäß / 6/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 36, Nacht-2: n = 5, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 4,0 db(a).

13 Seite 13 von 23 Linienschallquelle L12: Tag: L WAr = 68,8 db(a)/m Nacht-1: L WAr = 63,0 db(a)/m Nacht-2: L WAr = 63,0 db(a)/m Zufahrt zum Außenlager F13. Anzahl der Bewegungen: Tag: n = 60, Nacht-1/2: n = 1, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1 m): L WA,1h = 63 db(a)/m. Linienschallquelle L13: Tag: L WAr = 66,2 db(a)/m Nacht-1: - Nacht-2: - Fahrweg Gabelstapler nur tags. Anzahl der Fahrten: Tag: n = 52, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 Stunde und 1 Meter): L WA,1h = 61 db(a). Linienschallquelle L14: Tag: L WAr = 51,1 db(a)/m Nacht-1: - Nacht-2: L WAr = 54,5 db(a)/m Zufahrt zu Parkplatz L10 Pegel ermittelt gemäß / 6/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 36, Nacht-2: n = 5, Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 4,0 db(a).

14 Seite 14 von 23 Punktschallquelle P10: Tag: L WAr = 67,0 db(a) Nacht-1: - Nacht-2: - 2 Stellplätze Pegel ermittelt gemäß / 6/. Anzahl der PKW-Bewegungen: Tag: n = 16, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Ruhezeitenzuschlag für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten: K R = 4,0 db(a). Punktschallquelle P11: Tag: L WAr = 91,9 db(a) Nacht-1: - Nacht-2: - Containerwechsel Pegel ermittelt gemäß / 9/. Anzahl der Vorgänge: Tag: n = 1, Schall-Leistungspegel je Vorgang (normiert auf 1 h): L WA,1h = 101 db(a). Einwerfen in Container Pegel ermittelt gemäß / 9/. Anzahl der Vorgänge: Tag: n = 10, Schall-Leistungspegel je Vorgang (normiert auf 1 h): L WA,1h = 91 db(a). Punktschallquelle P12: Tag: L WAr = 95,8 db(a) Nacht-1: - Nacht-2: - Testen 4-Takt-Motorgeräte (z.b. Motorsägen). Einwirkdauer: Tag: t = 60 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 100 db(a). Testen 2-Takt-Motorgeräte (Rasenmäher). Einwirkdauer: Tag: t = 30 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 110 db(a).

15 Seite 15 von 23 Punktschallquelle P13: Tag: L WAr = 75,0 db(a) Nacht-1: - Nacht-2: - Absauganlage: Einwirkdauer: Tag: t = 8 Stunden, Schall-Leistungspegel: L WA = 78 db(a). Punktschallquelle P14: Tag: L WAr = 86,0 db(a) Nacht-1: - Nacht-2: - An-/Abkuppeln von LKW-Auflieger - tags zwischen 07:00 und 20:00 Uhr: Anzahl der Vorgänge(An- plus Abkuppeln): n = 2, Schall-Leistungspegel Ankuppeln (normiert auf 1 Vorgang und 1 Stunde): L WA,1h = 88 db(a), Schall-Leistungspegel Ankuppeln (normiert auf 1 Vorgang und 1 Stunde): L WA,1h = 94 db(a).

16 Seite 16 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie, Reflexionen und Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Anlage 2 zeigt das Computermodell in Draufsicht. Zur Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten I10A/B und I11 wird es erforderlich sein, die in Anlage 2 dargestellte und bemaßte Schallschutzwand mit Kragdach zu errichten. Diese Schallschutzwand wird bei der Berechnung der Beurteilungspegel berücksichtigt. Die Errichtung dieser Schallschutzwand stellt eine schalltechnische Anforderung dar. Die Schallschutzwand inkl. Kragdach muss als Eigenschaft ein Einfügungsdämpfungs-Maß von D e 25 db aufweisen. Bei einem Flächengewicht einer Wandkonstruktion von m 15 kg/m 2 wird diese Anforderung erfüllt (unabhängig vom verwendeten Material). Die Berechnungsergebnisse sind in der Anlage 3 graphisch exemplarisch für das 1. Obergeschoss sowie in der folgenden Tabelle 1 numerisch dargestellt. Die Anlage 4 zeigt Detailergebnisse der Ausbreitungsberechnungen des Regelbetriebes für die Immissionsorte I1, I6a und I10b.

17 Seite 17 von 23 Tabelle 1: Beurteilungspegel (auf ganze db(a) gerundet), jeweils für die am stärksten belastete Geschossebene Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert in db(a) Tag Nacht-1 Nacht-2 Tag Nacht I I I I I I6A I6B I I I9A I9B I10A I10B I I Die in Anlage 3 und in der Tabelle 1 dokumentierten Ergebnisse zeigen: Tags werden die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten eingehalten. An den Immissionsorten I6B, I8 und I9 werden die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschritten, so dass die dortigen Beurteilungspegel im Sinne der TA Lärm als nicht relevant eingestuft werden können.

18 Seite 18 von 23 Nachts werden die Immissionsrichtwerte im Regelbetrieb (Nacht-1) ebenfalls an allen Immissionsorten eingehalten. An den Immissionsorten I1 bis I5, I6B und I7 bis I12 werden die Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) unterschritten, so dass die dortigen Beurteilungspegel im Sinne der TA Lärm als nicht relevant eingestuft werden können. Sofern es nachts im Einzelfall (Nacht-2) zu einer Anfahrt von Mitarbeitern und der Abfahrt mit Betriebsfahrzeugen kommt, werden die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten I4, I5, I6A/B, I8 und I9A/B eingehalten. An den übrigen Immissionsorten werden die Immissionsrichtwerte überschritten. Die nächtliche Anfahrt von Mitarbeitern und die Abfahrt mit Firmenfahrzeugen ist auf 10 Ereignisse pro Jahr beschränkt und kann somit als seltenes Ereignis im Sinne der TA Lärm eingestuft werden. Für seltene Ereignisse gilt gemäß TA Lärm ein Immissionsrichtwert von 55 db(a) nachts. Dieser Immissionsrichtwert wird eingehalten. Eine gewerbliche Geräusch-Vorbelastung könnte potenziell an den hier relevanten Immissionsorten durch den Gewerbebetrieb an der Greffener Straße 9 verursacht werden. Zu diesem Gewerbebetrieb gehört die Betriebsleiterwohnung I6. Dieser Betrieb befindet sich mindestens 70 m von dem nächstgelegenen Immissionsort I7 und mehr als 100 m von den Immissionsorten an der Kleestraße entfernt. Zwischen den Immissionsorten an der Kleestraße und diesem Betrieb befinden sich zudem die Gebäude der Rampelmann und Spliethoff OHG mit ihrer abschirmenden Wirkung. Vor diesem Hintergrund und auf Grund unserer Vor-Ort-Kenntnisse liegen daher keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass durch den Gewerbebetrieb an der Greffener Straße 9 eine gewerbliche Geräusch- Vorbelastung in einer Größenordnung erzeugt wird, die zusammen mit den in Tabelle 1 aufgeführten Beurteilungspegeln zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte führen würde. Eine weitergehende Ermittlung der gewerblichen Geräusch-Vorbelastung ist daher gemäß Punkt 4.2c der TA Lärm nicht erforderlich.

19 Seite 19 von Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel sind gemäß TA Lärm / 2/ definiert als Tages-Richtwert plus 30 db(a) sowie als Nacht-Richtwert plus 20 db(a). Damit lauten die zulässigen Spitzenpegel: Allgemeine Wohngebiete (WA): L max, zul = 85/60 db(a) tags/nachts; Dorfgebiete (MD): L max, zul = 90/65 db(a) tags/nachts; Gewerbegebiete (GE): L max, zul = 95/70 db(a) tags/nachts. Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel sind durch folgende Vorgänge zu erwarten: Parkplätze - Türenschlagen: L WA,max = 97,5 db(a); Betriebsbremse LKW: L WA,max = 106 db(a); An-/Abkuppeln LKW nur tags: L WA,max = 120 db(a); Containerwechsel / Einwurfvorgänge in Schrottmulden nur tags: L WA,max = 125 db(a). Tags werden die zulässigen Spitzenpegel bei freier Schallausbreitung in folgenden Entfernungen einge- halten: WA MD GE Parkplätze: X 2 m X 1 m X 1 m Betriebsbremse LKW: X 4 m X 2 m X 1 m An-/Abkuppeln LKW: X 22 m X 12 m X 7 m Containerwechsel / Einwurfvorgänge in Schrottmulden: X 40 m X 23 m X 12 m Nachts werden im Regelbetrieb die zulässigen Spitzenpegel bei freier Schallausbreitung in folgenden Entfernungen eingehalten: WA MD GE Parkplätze: X 30 m X 16 m X 9 m Betriebsbremse LKW: X 76 m X 43 m X 24 m Diese Mindestabstände zu den maßgeblichen Immissionsorten sind in dem hier vorliegenden Fall gegeben. Es zeigt sich somit insgesamt, dass die zulässigen Spitzenpegel im Regelbetrieb tags und nachts eingehalten werden.

20 Seite 20 von 23 Wie in Kapitel 3 beschrieben, kann es als seltenes Ereignis im Sinne der TA Lärm vorkommen, dass nachts in der ungünstigsten Nachtstunde bis zu 5 Mitarbeiter aus dem Bereich Stahlbau auf das Betriebsgelände fahren und mit Betriebsfahrzeugen wieder abfahren, ggf. auch mit einem LKW von der in Anlage 2 mit F12 bezeichneten Fläche. Die Fahrzeuge werden am Tag zuvor entsprechend vorbereitet, so dass Spitzenpegel nur durch Türenschlagen verursacht werden können. Für seltene Ereignisse gilt nachts ein zulässiger Spitzenpegel L max, zul = 65 db(a). Dieser zulässige Spitzenpegel wird ab einer Entfernung von X 16 m eingehalten. Daher sollten die anfahrenden Mitarbeiter die in Anlage 2 mit L11 bezeichneten Stellplätze nutzen. Dort sollten auch die für die Abfahrt vorgesehenen Firmenfahrzeuge abgestellt werden (schalltechnische Anforderung).

21 Seite 21 von Anlagen bezogener KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen In Punkt 7.4 der TA Lärm heißt es u.a.: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über die Landesstraße L 831 (Greffener Straße). Dort wird sich das vergleichsweise geringe Anlagen bezogene Verkehrsaufkommen mit dem übrigen Verkehr vermischen, so dass die o.g. Kriterien nicht erreicht werden. Es werden somit keine Maßnahmen zur Minderung der Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen erforderlich sein.

22 Seite 22 von Qualität der Prognose Als Prognoseverfahren wurde gemäß TA Lärm die detaillierte Prognose gewählt. Die Prognose wurde entsprechend DIN ISO durchgeführt. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind insbesondere bzgl. der Gleichzeitigkeit der gewerblichen Nutzungen und der geplanten Aktivitäten im Bereich wertvoller Kraftfahrzeuge bewusst konservativ gewählt. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen daher in der Regel, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung messtechnisch erfassten Pegel.

23 Seite 23 von Zusammenfassung Die Rampelmann & Spliethoff OHG (Stahlbau, Maschinenbau, Motorgerätecenter / Kommunaltechnik) plant, ihren Betrieb an der Greffener Straße in Beelen zu erweitern. Zur Schaffung der für dieses Vorhaben erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen führt die Gemeinde Beelen ein Bauleitplanverfahren zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nordhues-Büsche durch. In diesem Zusammenhang wird das hier vorliegende schalltechnische Gutachten erstellt, in dem die von dem zukünftigen Gesamt-Betrieb verursachten und auf die Wohnnachbarschaft einwirkenden Geräusch- Immissionen ermittelt und bewertet werden. Die hierzu durchgeführten Schallausbreitungsberechnungen zeigen, dass unter Berücksichtigung der schalltechnischen Annahmen und Anforderungen (siehe Kapitel 3 und 5) und der in Kapitel 4 beschriebenen und in Anlage 2 dargestellten Schallschutzwand mit Kragdach die Immissionsrichtwerte tags und nachts im Regelbetrieb eingehalten werden. Sofern es im Einzelfall ( 10 Ereignisse pro Jahr) zu Anfahrten von Mitarbeitern sowie Abfahrten von Firmenfahrzeugen aus dem Bereich Stahlbau kommt, würde der Immissionsrichtwert für seltene Ereignisse eingehalten werden. Die zulässigen Spitzenpegel werden ebenfalls tags und nachts eingehalten. gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

24 Anlage 1 BLP Geobasisdaten Land NRW, Bonn 2016 http.: Beelen / 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG / Übersicht Maßstab 1 : 5.000

25 Beelen / 3. Änderung des Bebauungsplanes Nordhues-Büsche - Geplanter Betrieb der Rampelmann & Spliethoff OHG Lageplan Anlage 2 BLP Breite = 1,5m Wand: Höhe = 3m, Länge = 20m Länge = 20m Maßstab 1: 1000 Heustraße Kleestraße Greffener Straße WA Gaffelstadt I1 I2 I3 I4 I5 I12 I11 1a 1b P14 F12 F10 I10B I10A Gaffelstadt I9B F36 1a F43 F42 F41 F40 F44 F30 F44 I9A MD I8 1 I7 P10 F24 F23 P13 L13 F22 F21 F20 L11 F11 6. F45 F32 F48 F31 F44 F47 F49 F33 F34 F35 F45 F46 P11 F13 P12 L10 L14 L12 GE I6A I6B Höhe =3m Kragdach Maßstab 1: 250 Höhe = 4,5m

26 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Beelen / 3. Änderung des Bebauungsplanes ''Nordhues-Büsche'' - Rampelmann & Spliethoff OHG Geräusch-Immissionen Tag (ohne Ruhezeiten-Zuschlag) / 1.OG M 1:1000

27 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Beelen / 3. Änderung des Bebauungsplanes ''Nordhues-Büsche'' - Rampelmann & Spliethoff OHG Geräusch-Immissionen Nacht-1 (Regelbetrieb) / 1.OG M 1:1000

28 Anlage 3, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Beelen / 3. Änderung des Bebauungsplanes ''Nordhues-Büsche'' - Rampelmann & Spliethoff OHG Geräusch-Immissionen Nacht-2 (Seltenes Ereignis) / 1.OG M 1:1000

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