Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße der Gemeinde Everswinkel Auftraggeber(in): CPL GbR Hoetmarer Straße Everswinkel Bearbeitung: Herr Dipl.-Met. v. Bachmann / Sch Tel.: ( ) oder Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: info@akus-online.de Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: Berichtsumfang: 36 Seiten Text, 7 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 36 Inhaltsverzeichnis Kapitel Text Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 5 3. Verkehrslärm Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen Gewerbelärm Geräusch-Emissionen Geräusch-Immissionen Sportlärm Zusammenfassung 35 Anlagen: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3, Blatt 1-6: Anlage 4, Blatt 1-3: Anlage 5, Blatt 1-6: Anlage 6: Anlage 7: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Tag und Nacht / EG, 1.OG, 2.OG Lärmpegelbereiche EG, 1.OG, 2. OG Geräusch-Immissionen Gewerbe / Tag und Nacht / EG, 1.OG, 2.OG Geräusch-Immissionen Gewerbe / Detailergebnisse Geräusch-Immissionen Sportlärm (Bolzplatz) / Tag / 1.OG Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung In Everswinkel sollen auf dem sogenannten Gelände Elberich an der Hoetmarer Straße 11 eine Kindertagesstätte sowie Wohngebäude entstehen. Die Anlage 1 zeigt die derzeitige Örtlichkeit mit dem Elberich-Gelände. Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen führte die Gemeinde Everswinkel ein Bauleitplanverfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße durch. Auf das Änderungsgebiet wirken die Geräusch-Immissionen durch den Straßenverkehr, durch ein östlich angrenzendes Gewerbegebiet und durch einen nordöstlich gelegenen Bolzplatz ein. In dem hier vorliegenden Gutachten werden die auf das Änderungsgebiet einwirkenden Geräusch-Immissionen ermittelt und hinsichtlich der geplanten Nutzungen bewertet. In einem Abwägungsverfahren wie es ein derartiges Bauleitplanverfahren darstellt muss dafür gesorgt werden, dass in der zukünftigen Bebauung gesundes Wohnen im Sinne des BauGB und damit auch ein ausreichender Immissionsschutz gewährleistet ist. Es sind aber auch die Interessen der vorhandenen bestandsgeschützten Nutzungen (Gewerbebetriebe in dem östlich gelegenen Gewerbegebiet, Bolzplatz im Nordosten) in die Abwägung derart einzustellen, dass durch die geplante heranrückende Wohnbebauung keine über das heutige Maß hinausgehenden Einschränkungen eben dieser vorhandenen Nutzungen etwa durch zusätzliche Schallschutz-Anforderungen bewirkt werden. Konkret bedeutet dieses, dass sich die geplante Wohnbebauung in die durch die o.g. weiterhin bestehenden genehmigten Nutzungen erzeugte Immissions-Situation einzufügen hat, z.b. durch ausreichende Abstände.

4 Seite 4 von 36 Entsprechend dem Immissionsschutzrecht sind folgende Regelwerke zu Grunde zu legen: Der durch den KFZ-Verkehr auf der Hoetmarer Straße und der Droste-Hülshoff-Straße verursachte Verkehrslärm ist gemäß der RLS-90 / 5/ zu ermitteln. Die durch das östlich gelegene Gewerbegebiet, insbesondere durch die direkt angrenzenden Metall verarbeitenden Betriebe verursachten Geräusch-Immissionen (Gewerbelärm) werden gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) / 4/ ermittelt. Der nordöstlich gelegene Bolzplatz (Sportlärm) ist entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) / 3/ zu beurteilen. Eine summarische Berechnung der Geräusch-Immissionen durch den Straßenverkehr sowie die Gewerbeund Sportanlagen ist im Rahmen des Immissionsschutzrechtes nicht vorgesehen.

5 Seite 5 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1839) Änderung durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2749) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet / 2/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, S zuletzt geändert durch die Verordnung vom (BGBl. I, S. 2269). / 3/ 18. BImSchV Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung BImSchV) vom 18. Juli 1991, Bundesgesetzblatt Jahrgang 1991 Teil I, S Die 18. BImSchV ist zwischenzeitlich geändert worden, diese Änderungen sind vom Bundestag und Bundesrat beschlossen worden, aber noch nicht im Bundes-Gesetzesblatt veröffentlicht worden. / 4/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG - Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am

6 Seite 6 von 36 / 5/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 / 6/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1722) / 7/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff) / 8/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe / 9/ DIN Teil 1 "Schallschutz im Städtebau - Berechnungsverfahren Ausgabe Juli 2002 /10/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 /11/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage - August 2007 /12/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995

7 Seite 7 von 36 /13/ "Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen)" Bayerisches Landesamt für Umweltschutz vom Januar 1993, Nr. 2/ /91 /14/ Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen Berechnungshilfen Merkblatt Nr. 10 des Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Februar 1998 /15/ D. Piorr: "Weniger Lärm durch Auswahl eines geeigneten Prognosemodells? Jahresbericht 2000, Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen, Essen 2001 /16/ D. Piorr: "Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S /17/ U. Kurze: "Abschätzung der Unsicherheit von Immissionsprognosen Zeitschrift für Lärmbekämpfung, Nr. 5, 2001, S /18/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 12. Auflage /19/ Verkehrstechnische Stellungnahme Gnegel GmbH, /20/ DIN "Schallschutz im Hochbau" Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen Ausgabe Juli 2016

8 Seite 8 von Verkehrslärm 3.1 Geräusch-Emissionen Auf die Geräusch-Belastung durch KFZ-Verkehr haben die folgenden Parameter den wesentlichen Einfluss: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) in KFZ/24 h als Jahresmittelwert, LKW-Anteil (p) in %, tags und nachts, Geschwindigkeit (v) in km/h der KFZ, Straßenoberfläche (D StrO ) in db(a), nach Tabelle 4 / 5/, Steigung (D Stg ) in db(a), nach / 5/ (wird vom EDV-Programm automatisch aus den Daten für die Topografie ermittelt), ggf. Zuschläge (K) für lichtzeichengeregelte Kreuzungen oder Einmündungen, nach / 5/. Die Daten bzgl. der Verkehrsmengen auf der Hoetmarer Straße (Kreisstraße K 20) entstammen den amtlichen Zählungen aus dem Jahr Diese werden pauschal um 20% erhöht, damit die Berechnungsergebnisse auch mittelfristig Bestand haben. Für die Droste-Hülshoff-Straße basieren die Verkehrsmengen auf der verkehrstechnischen Stellungnahme von /19/.

9 Seite 9 von 36 Nachfolgend die verwendeten Parameter: Hoetmarer Straße (K 20): DTV: KFZ/24 h, p t : 4,8 %, p n : 6,1 %, v: 50 km/h, D StrO : 0 db(a). Droste-Hülshoff-Straße zwischen Hoetmarer Straße und Kolpingstraße: DTV: KFZ/24 h, p t : 1,5 %, p n : 0 %, v: 30 km/h, D StrO : 0 db(a). Gemäß / 5/ werden aus den vorgenannten Daten die Emissionspegel L m,e der Verkehrswege berechnet. Der Emissionspegel L m,e ist der Mittelungspegel, der sich in 25 m Abstand von der Mitte der nächstgelegenen Fahrbahn und in 4 m Höhe über Straßenniveau bei ungehinderter Schallausbreitung ergibt. Tabelle 1: Emissionspegel L m,e L m,e L m,e Straße Geschwindigkeit tagsüber nachts in km/h in db(a) in db(a) Hoetmarer Straße K ,1 48,6 Droste-Hülshoff-Straße 30 49,2 40,5

10 Seite 10 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse. Zur besseren Anschauung werden die Ergebnisse der Ausbreitungsberechnungen grafisch in Anlage 3 dargestellt. Wir erhalten bezogen auf die geplanten überbaubaren Flächen - folgende Ergebnisse für das Änderungsgebiet: Tag: 61 db(a) auf der südlichen überbaubaren Fläche bis 55 db(a) im nordöstlichen Änderungsgebiet, Nacht: 53 db(a) auf der südlichen überbaubaren Fläche bis 46 db(a) im östlichen Änderungsgebiet.

11 Seite 11 von 36 Zur Wertung der ermittelten Verkehrs-Geräuschpegel: Für Planverfahren, in denen Wohnquartiere in Nachbarschaft zu Verkehrswegen entwickelt bzw. überplant werden, gibt es keine normativen Geräusch-Immissions-Grenzwerte. Im Rahmen des Abwägungsprozesses ist vielmehr zur Kenntnis zu nehmen, was an diesbezüglichem Regel- und Verordnungswerk vorhanden ist. Dabei handelt es sich zunächst um die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 der Norm DIN (Teil 1) (das Beiblatt 1 ist kein Bestandteil der Norm). Diese Orientierungswerte betragen bei der Beurteilung von Verkehrslärm auf öffentlichen Straßen: Reine Wohngebiete (WR): 50/40 db(a) tags/nachts. Allgemeine Wohngebiete (WA): 55/45 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI): 60/50 db(a) tags/nachts. Es ist allgemein anerkannt, dass die Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN (Teil 1) als idealtypisch angesehen werden. Es ist weiterhin allgemein anerkannt, dass bei Einhaltung der Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN die Geräuschpegel in den jeweiligen Baugebieten regelmäßig als zumutbar betrachtet werden können. Gleichzeitig gilt das in 50 BImSchG formulierte Trennungsgebot als eingehalten. Des Weiteren gibt es die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), die bei wesentlichen Änderungen bzw. dem Neubau von Verkehrswegen zwingend herangezogen werden muss. Die Grenzwerte dieser Verordnung betragen: Wohnen: 59/49 db(a) tags/nachts. Mischgebiete (MI): 64/54 db(a) tags/nachts. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV in den jeweiligen Baugebieten liegen gemäß 16. BImSchV keine schädlichen Umwelteinwirkungen im Sinne des BImSchG vor. Gesundes Wohnen im Sinne des BauGB ist noch gegeben. Hinweis: In der 16. BImSchV wird bei Wohngebieten nicht zwischen allgemeinen und reinen Wohngebieten unterschieden.

12 Seite 12 von 36 Für bestehende Situationen, d.h. sowohl der Verkehrsweg als auch die Wohnnutzung sind vorhanden, sind die vorgenannten Orientierungs-/ Grenzwerte nicht anwendbar. Hier ist für Betreiber von öffentlichen Straßen erst bei Erreichen der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle ein Handlungsbedarf vorhanden. Diese Schwelle wurde durch den Bundesgerichtshof definiert. Sie beträgt für Wohngebiete 70/60 db(a) tags/nachts und für Dorf- bzw. Mischgebiete 72/62 db(a) tags/nachts (BGH, Urteil vom III ZR 204/86 NJW 1988, 900). Vor dem Hintergrund des bislang Dargestellten ergibt sich für die hier betrachtete Planfläche Folgendes: Der idealtypische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete wird tags auf der mittleren und nördlichen überbaubaren Fläche sowie in der nordöstlichen Hälfte der südlichen überbaubaren Fläche eingehalten. Nachts wird der idealtypische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete auf der südlichen überbaubaren Fläche nahezu vollständig überschritten, auf der mittleren überbaubaren Fläche mit Ausnahme eines ca. 10 m breiten Streifens entlang der Droste-Hülshoff-Straße eingehalten. Auf der nördlichen überbaubaren Fläche wird der idealtypische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete nahezu vollständig eingehalten. Angesichts der in Teilbereichen des Änderungsgebietes über den Orientierungswerten des Beiblattes 1 der DIN liegenden Lärmpegel ist somit zunächst festzustellen, dass der höher als idealtypisch belastete Bereich des Änderungsgebietes nicht ohne Weiteres für eine Wohnnutzung als geeignet erscheint, da ansonsten das in 50 BImSchG formulierte Trennungsgebot unverträglicher Nutzungen verletzt werden würde. Dieses Trennungsgebot besagt, dass bei raumbedeutsamen Planungen die für bestimmte Nutzungen vorgesehenen Flächen so zuzuordnen sind, dass schädliche Umwelteinwirkungen so weit wie möglich vermieden werden. Das Trennungsgebot ist jedoch vom Grundsatz her nicht unüberwindbar sofern gesunde Wohnverhältnisse im Sinne des BauGB gegeben sind.

13 Seite 13 von 36 Kann städtebaulich argumentiert werden, dass auch höher als idealtypisch belastete Flächen für Wohnzwecke dienen müssen, kann dieses Trennungsgebot in der Abwägung überwunden werden. Dann ergäben sich Flächen mit gemessen an den Planungszielen - schädlichen Umwelteinwirkungen. Wenn diese schädlichen Umwelteinwirkungen jedoch nur belästigenden und keinen gefährdenden Charakter aufweisen, wäre gesundes Wohnen im Sinne des BauGB gewährleistet. Dieses bedeutet, dass sich die Abwägung zu höheren Lärmwerten hin auf diejenigen Flächen beziehen (und beschränken) muss, die zwar höher als idealtypisch (Orientierungswerte des Beiblattes 1 der DIN 18005) belastet sind, auf denen jedoch die Grenze des gesunden Wohnens im Sinne des BauGB noch nicht überschritten wird. Ein derartiges Abwägungsergebnis kann sich nicht beliebig ergeben, sondern es ist in jedem Fall zu untersuchen, ob durch geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen die Geräusch-Belastung in dem möglichen Änderungsgebiet gemindert werden kann. Bevor wir auf diese Maßnahmen eingehen, wollen wir jedoch kurz der Frage nachgehen, in welchem grundsätzlichen Rahmen der zulässige Abwägungsspielraum der planenden Gemeinde bei der Bewertung von Verkehrsgeräuschen liegt; mit anderen Worten: Bis hin zu welchen Pegeln ist gesundes Wohnen im Sinne des BauGB gegeben? Den Abwägungsspielraum stellen Fickert/ Fieseler /18/ in 1 Rn wie folgt dar:

14 Seite 14 von 36 Für die gemeindliche Abwägung ergeben sich unter Berücksichtigung von 1 Abs. 5 BauGB (menschenwürdige Umwelt, Wohnbedürfnisse, Umweltschutz) und der u.a. aus 50 BImSchG herzuleitenden Zumutbarkeit bzw. Erheblichkeit von Belästigungen verschiedene Abwägungsspielräume: - Von der Erfüllung optimaler Immissionsschutzanforderungen (keine Belästigungen) bis an die Grenze noch unerheblicher = noch zumutbarer Belästigungen ohne rechtliche Folgen; - von der Überschreitung der immissionsschutzrechtlichen Zumutbarkeitsgrenze bis an die enteignungsrechtliche Unzumutbarkeitsgrenze bei gebotener teilweiser Zurückstellung des Immissionsschutzes unter Einsatz - soweit wie möglich - aktiver oder passiver Schutzmaßnahmen; - von der Überschreitung der enteignungsrechtlichen Zumutbarkeitsschwelle unter weitgehender Zurückstellung des Immissionsschutzes zugunsten anderer Belange mit der Folge der Entschädigungsverpflichtung bis an die Gefahrengrenze. Die der Gemeinde entstehenden Kosten für Schutzmaßnahmen oder Entschädigungen müssen in die Abwägung eingestellt werden." [...] Aus Fickert/ Fieseler lässt sich somit schließen, dass bis hin zu den Mischgebietswerten (der 16. BImSchV) die Belästigung vom Grundsatz her - noch zumutbar ist, da in Mischgebieten Wohnen ohne Einschränkungen möglich ist und damit den Anforderungen des BauGB nach gesunden Wohnverhältnissen entsprochen wird. Weiterhin ergäben sich keine rechtlichen Folgen (siehe 1. Spiegelstrich des obigen Zitates). In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: Für die Abwägung bieten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eine Orientierung. Werden die in 2 Abs. 1 Nr. 3 der 16. BImSchV für Dorf- und Mischgebiete festgelegten Werte eingehalten, sind in angrenzenden Wohngebieten regelmäßig gesunde Wohnverhältnisse gewahrt und vermittelt das Abwägungsgebot keinen Rechtsanspruch auf die Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen. (BVerwG , 4 A = BVerwGE 123, 152 = NVwZ 2005, 811)

15 Seite 15 von 36 Der 7. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW äußert sich zur vorliegenden Thematik sehr dezidiert in seinem Urteil vom (Az: 7 D 129/07.NE). Welche Lärmbelastung einem Wohngebiet unterhalb der Grenze zu Gesundheitsgefahren zugemutet werden darf, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls; die Orientierungswerte der DIN Schallschutz im Städtebau können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Wohngebiets im Rahmen einer gerechten Abwägung lediglich als Orientierungshilfe herangezogen werden. Je weiter die Orientierungswerte der DIN überschritten werden, desto gewichtiger müssen allerdings die für die Planung sprechenden städtebaulichen Gründe sein und umso mehr hat die Gemeinde die baulichen und technischen Möglichkeiten auszuschöpfen, die ihr zu Gebote stehen, um diese Auswirkungen zu verhindern. Dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete in einem bislang praktisch unbebauten Bereich die Grenzen gerechter Abwägung in der Regel überschritten sind, wenn Wohnnutzung auch am Rand des Gebiets zugelassen wird, obwohl dort die Orientierungswerte um 10 db(a) und mehr überschritten werden, folgt daraus nicht. Jedenfalls wenn im Innern der Gebäude durch die Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenbauteile angemessener Lärmschutz gewährleistet wird, kann es im Ergebnis mit dem Gebot gerechter Abwägung vereinbar sein, Wohngebäude an der lärmzugewandten Seite des Gebiets auch deutlich über den Orientierungswerten liegenden Außenpegeln auszusetzen. Eine derartige planerische Konzeption wird in der DIN selbst als Möglichkeit näher dargestellt (vgl. Nr. 5.5 und 5.6) und kann daher als Teil guter fachlicher Praxis angesehen werden. Dies zeigt zugleich, dass ein derartiges Planungsergebnis nicht von vornherein unter Hinweis auf die eine planende Gemeinde ohnehin rechtlich nicht bindende DIN als rechtlich unzulässig eingestuft werden kann. Vielmehr können für eine derartige Lösung im Einzelfall gewichtige städtebauliche Belange sprechen Es sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Belang des Geräusch-Immissionsschutzes zwar abwägbar, jedoch nicht beliebig wegwägbar ist. Erst wenn Pegelminderungs-Maßnahmen (z.b. durch aktiven Schallschutz) nicht in Frage kommen können oder ausgereizt sind und städtebauliche Gründe zwingend für eine Wohnnutzung auf der in Rede stehenden Fläche sprechen, ist das Trennungsgebot des 50 BImSchG überwindbar. Pegel, die höher als idealtypisch sind, aber unterhalb der gesundheitlichen Gefährdungsschwelle liegen, entsprechen zwar grundsätzlich gesunden Wohnverhältnissen, weisen jedoch einen gemessen an den idealtypischen Pegeln belästigenden Charakter auf.

16 Seite 16 von 36 In dem hier vorliegenden Fall werden aktive Schallschutzmaßnahmen bspw. in Form eines Lärmschutzwalles entlang der Hoetmarer Straße auf Grund der hier gegebenen innerörtlichen Lage als städtebaulich unverträglich eingestuft. Aber auch ohne aktive Schallschutzmaßnahmen sind auf den überbaubaren Flächen bei Pegeln 61 / 53 db(a) tags / nachts gesunde Wohnverhältnisse gegeben, wenn auch bei einer z.t. über den WAtypischen Richtwerten liegenden Geräuschbelastung. Zur planerischen Konfliktbewältigung wird vorgeschlagen, für das in Rede stehende Änderungsgebiet die in Anlage 4 dargestellten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 /20/ auszuweisen. Dabei wenden wir die unter /20/ zitierte DIN 4109 an und ermitteln die Lärmpegelbereiche auf der Basis der Verlärmung in der Nacht, da die nächtliche Lärm-Situation kritischer als diejenige tagsüber ist (siehe Emissionspegel in Tabelle 1, die Differenz Nacht-Pegel minus Tag-Pegel ist < 10 db(a)). Die Lärmpegelbereiche werden ohne Berücksichtigung der Schallabschirmung durch die vorhandenen und geplanten Gebäude ermittelt. Dieses ist aus rechtlichen Gründen erforderlich, weil ansonsten die abschirmenden Gebäude als Erschließungsanlagen festzusetzen und zu sichern wären. Im Vollzug dieser Lärmpegelbereiche - z.b. in Baugenehmigungsverfahren oder Freistellungsverfahren ergeben sich aus diesen Lärmpegelbereichen unter Berücksichtigung der Spezifika des beantragten Gebäudes (z.b. Größe der Fenster) gemäß DIN 4109 passive Schallschutzmaßnahmen (z.b. Lärmschutzfenster). In den Lärmpegelbereichen I, II und III reichen i.d.r. ortsübliche Bauweisen und handelsübliche Baumaterialien (z.b. normale Isolierverglasung Schallschutzklasse 2) aus, um innerhalb von geplanten Wohnhäusern die idealtypischen Innenpegel von 40 / 30 db(a) tags / nachts sicherzustellen. In höheren Lärmpegelbereichen werden auch höhere Anforderungen an die Bauweisen und materialien gestellt.

17 Seite 17 von Gewerbelärm An das hier in Rede stehende Änderungsgebiet grenzt östlich das Gewerbegebiet Hoetmarer Straße an (Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Everswinkel). Direkt an das Änderungsgebiet grenzen die Metall verarbeitenden Betriebe MWE Edelstahl Manufaktur und Stahlbau Wille an. Diese Firmen wurden auf Grund dieser unmittelbaren Nachbarschaft von uns aufgesucht. Während dieses Vor-Ort-Termins wurden uns die derzeit genehmigten und ggf. zukünftig geplanten Betriebsabläufe erläutert. Zwischenzeitlich wurde von der MWE Edelstahlmanufaktur ein Bauantrag zur Errichtung einer weiteren Lager- und Produktionshalle gestellt. Dieser Bauantrag wurde genehmigt. Bei den nachfolgenden Berechnungen wird daher diese neue Lager- und Produktionshalle berücksichtigt. Innerhalb des weiteren Gewerbegebietes befinden sich wie ein von uns durchgeführter Ortstermin ergab - GE-typische Betriebe (z.b. Maler-Fachbetrieb, KFZ-Werkstatt, Vermietung von Arbeitsbühnen). Das Geräusch-Emissionsverhalten derartiger Betriebe lässt sich durch einen typisierenden flächenhaften Emissionsansatz in Höhe von 60 / 45 db(a)/m 2 tags / nachts beschreiben. Dieser Ansatz berücksichtigt einen gemäß dem Bebauungsplan möglichen Nachtbetrieb, auch wenn dieser derzeit überwiegend nicht ausgeübt wird.

18 Seite 18 von Geräusch-Emissionen Ausgangsgröße für schalltechnische Berechnungen sind die Schall-Leistungspegel L WA. Bei den Schall-Leistungspegeln handelt es sich um schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall-Leistungspegeln die sogenannten Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungszeitraum betriebenen Anlagen sind Schall- Leistungspegel und Schall-Leistungs-Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen akustischen Computermodell sogenannten Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen als Emissionspegel zugeordnet. Diesen Schallquellen werden weitere schalltechnische Eigenschaften wie etwa eine gerichtete Abstrahlung zugeordnet, sofern dieses geboten ist. In dem Computermodell werden ferner die Betriebsgebäude, Wohnhäuser, Immissionsorte etc. berücksichtigt. Mit diesem Computermodell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Immissionsorte durchgeführt. Anlage 2 zeigt einen Plot des Computermodells in Draufsicht. Gemäß TA Lärm werden die Beurteilungszeiträume tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) und nachts (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) betrachtet, wobei nachts die volle Stunde mit den höchsten zu erwartenden Beurteilungspegeln, die sogenannte ungünstigste Nachtstunde, maßgeblich ist. Weiterhin ist gemäß TA Lärm für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den sogenannten Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nachfolgend als Ruhezeiten bezeichnet durch einen Zuschlag in Höhe von + 6 db(a) zu berücksichtigen. Als Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit gelten an Werktagen die Zeiten von 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr.

19 Seite 19 von 36 Von der Firma Metallbau Wille wurden uns folgende Angaben zu den Betriebsabläufen gemacht: Anzahl der Mitarbeiter: 3; Betriebszeit: Tags / Einschichtbetrieb; Anzahl der LKW (Anlieferung plus Auslieferung): 5; Betriebsabläufe im Freien: Flexen, Schweißen, Montage. Die MWE Edelstahlmanufaktur teilte uns folgende Angaben zu den Betriebsabläufen mit: Anzahl der Mitarbeiter: bis zu 70; Betriebszeit: Tags, 1 2 Schichten. Für die nachfolgenden Berechnungen werden für die MWE Edelstahlmanufaktur zur Berücksichtigung eventueller Erweiterungsabsichten ein kontinuierlicher 2-Schichtbetrieb und ein nächtlicher Produktionsbetrieb unterstellt. Anzahl der LKW (Anlieferung plus Auslieferung): 10; Betriebsabläufe im Freien: Be-/Entladen mit Staplern; Transporte mit Staplern, Rollwagen; Abkippen in Schrottmulden, Muldenwechsel. Nachfolgend werden die relevanten Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln benannt. Die Angaben bedeuten db(a) je Quelle. Die Lage der Geräuschquellen ist in Anlage 2 dargestellt.

20 Seite 20 von 36 Flächenschallquelle F10: Tag: L WAr = 44,8 db(a)/m 2 Stahlbau Wille. Nacht: - Abstrahlung von Innenpegeln über das Dach. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 35 db, Einwirkdauer: t = 12 h, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a). Flächenschallquelle F11: Tag: L WAr = 47,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 46,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über das Dach Vorfertigung / Zerspanung. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 35 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F12: Tag: L WAr = 60,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 49,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über das Dach Produktion. Lichtband z.t. tags geöffnet. Resultierendes bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 22 db, Nacht: R w,res = 32 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

21 Seite 21 von 36 Flächenschallquelle F13: Tag: L WAr = 47,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Abstrahlung von Innenpegeln über das Dach Produktion, nur tags. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 35 db, Einwirkdauer: Tag: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F14: Tag: L WAr = 47,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 46,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über das Dach Produktion. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 35 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquellen F15 - F17: Tag: L WAr = 52,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 51,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über die Fassaden Vorfertigung / Zerspanung. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 30 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

22 Seite 22 von 36 Flächenschallquelle F18: Tag: L WAr = 54,8 db(a)/m 2 Stahlbau Wille. Nacht: - Abstrahlung von Innenpegeln über die Fassaden. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 25 db, Einwirkdauer: t = 12 Stunden, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a). Flächenschallquellen F19 - F24, F26, F27: Tag: L WAr = 52,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 51,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über die Fassaden Vorfertigung / Zerspanung. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 30 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F25: Tag: L WAr = 52,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Abstrahlung von Innenpegeln über die Fassaden Produktion, nur tags. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 30 db, Einwirkdauer: Tag: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

23 Seite 23 von 36 Flächenschallquellen F28, F31: Tag: L WAr = 71,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 62,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über Tore. Tags an bis zu 1 Stunde für Staplerdurchfahrten geöffnet. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 11 db, Nacht: R w,res = 19 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquellen F29, F30: Tag: L WAr = 79,8 db(a)/m 2 Stahlbau Wille. Nacht: - Abstrahlung von Innenpegeln über geöffnete Tore, nur tags. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: R w,res = 0 db, Einwirkdauer: Tag: t = 12 Stunden, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F32: Tag: L WAr = 82,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 62,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über ein tags geöffnetes Tor. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 0 db, Nacht: R w,res = 19 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

24 Seite 24 von 36 Flächenschallquelle F33: Tag: L WAr = 63,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Abstrahlung von Innenpegeln über ein Tor, nur tags. Bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 19 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F34: Tag: L WAr = 54,0 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur Außenfläche. Nacht: - Rangieren, nur tags: Anzahl der Vorgänge: (10% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) n = 10, Einwirkdauer je Vorgang: t = 2 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 99 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a). Flächenschallquelle F53: Tag: L WAr = 61,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 44,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über das Dach der neu geplanten Lagerund Produktionshalle. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 16 db, (Tag: Lichtkuppeln geöffnet. Nacht: Lichtkuppeln geschlossen). Nacht: R w,res = 32 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 80 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

25 Seite 25 von 36 Flächenschallquellen F54 F57: Tag: L WAr = 47,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 46,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über die Fassaden der neu geplanten Lagerund Produktionshallen. Bewertetes Schalldämm-Maß: R w = 30 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 80 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Flächenschallquelle F58: Tag: L WAr = 66,9 db(a)/m 2 MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 57,0 db(a)/m 2 Abstrahlung von Innenpegeln über ein Tor der neu geplanten Lagerund Produktionshallen. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 11 db, (Tor tags nur zur Ein-/ Ausfahrt von Staplern geöffnet, Nacht: R w,res = 19 db, nachts geschlossen). Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 80 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a). Linienschallquelle L10: Tag: L WAr = 62,8 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 64,8 db(a)/m Parken: Anzahl der Stellplätze: n St = 14, Anzahl der PKW-Bewegungen: (50% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 56, Nacht: n = 14, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a).

26 Seite 26 von 36 Linienschallquelle L11: Tag: L WAr = 69,8 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Staplerverkehr, nur tags: Einwirkdauer: Tag: t = 1 Stunde, Schall-Leistungspegel: L WA = 98 db(a). Linienschallquelle L12: Tag: L WAr = 68,7 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Staplerverkehr, nur tags: Einwirkdauer: Tag: t = 1 Stunde, Schall-Leistungspegel: L WA = 98 db(a). Linienschallquelle L13: Tag: L WAr = 65,1 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - LKW-Fahrweg zu F34, nur tags: Anzahl der LKW-Bewegungen: (10% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 20, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1 m): L WA,1h = 63 db(a)/m, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a). Linienschallquelle L14: Tag: L WAr = 57,5 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 59,5 db(a)/m PKW-Fahrweg zu L50 und L51: Anzahl der PKW: (50% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 64, Nacht: n = 16, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1 m): L WA,1h = 63 db(a)/m, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 4,0 db(a).

27 Seite 27 von 36 Linienschallquelle L14a: Tag: L WAr = 55,5 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 57,5 db(a)/m PKW-Fahrweg zu L50: Anzahl der PKW: (50% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 40, Nacht: n = 10, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1 m): L WA,1h = 63 db(a)/m, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 4,0 db(a). Linienschallquelle L14b: Tag: L WAr = 53,3 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 55,3 db(a)/m PKW-Fahrweg zu L50: Anzahl der PKW: (50% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 24, Nacht: n = 6, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1 m): L WA,1h = 63 db(a)/m, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 4,0 db(a). Linienschallquelle L15: Tag: L WAr = 67,5 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - LKW-Rangieren, nur tags: Anzahl der LKW: (10% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 10, Einwirkdauer je Vorgang: t = 2 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 99 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a).

28 Seite 28 von 36 Linienschallquelle L16: Tag: L WAr = 64,6 db(a)/m Stahlbau Wille. Nacht: - LKW-Rangieren, nur tags: Anzahl der LKW: (10% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 5, Einwirkdauer je Vorgang: t = 2 Minuten, Schall-Leistungspegel: L WA = 99 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a). Parken: Anzahl der Stellplätze: n St 10, Anzahl der PKW-Bewegungen: (10% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 20, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,1 db(a). Linienschallquelle L17: Tag: L WAr = 59,5 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Neu geplante LKW-Ausfahrt, nur tags: Anzahl der LKW-Bewegungen: (davon 1 Bewegung in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 4, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h und 1 m): L WA,1h = 63 db(a)/m, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 2,5 db(a).

29 Seite 29 von 36 Linienschallquelle L50: Tag: L WAr = 60,2 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 62,2 db(a)/m Parken: Anzahl der Stellplätze: n St = 10, Anzahl der PKW-Bewegungen: (50% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 40, Nacht: n = 10, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 4,0 db(a). Linienschallquelle L51: Tag: L WAr = 59,8 db(a)/m MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 61,8 db(a)/m Parken: Anzahl der Stellplätze: n St = 6, Anzahl der PKW-Bewegungen: (50% in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit) Tag: n = 24, Nacht: n = 6, Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 4,0 db(a). Punktschallquellen P10, P11: Tag: L WAr = 81,4 db(a) MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: L WAr = 59,5 db(a) Abstrahlung von Innenpegeln über 2 Lichtkuppeln (F = 2,25 m 2 ) Vorfertigung / Zerspanung. Resultierendes, bewertetes Schalldämm-Maß: Tag: R w,res = 5 db, Nacht: R w,res = 25 db, Einwirkdauer: t = 100%, mittlerer Innenpegel: L i = 85 db(a), Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

30 Seite 30 von 36 Punktschallquellen P12, P13: Tag: L WAr = 89,0 db(a) MWE Edelstahlmanufaktur. Nacht: - Be-/Entladen mit Gabelstaplern. Einwirkdauer: Tag: t = 2 Stunden, Schall-Leistungspegel: L WA = 98 db(a). Punktschallquellen P15 - P16: Tag: L WAr = 91,5 db(a) Nacht: - Schrottmulden, nur tags. Austausch: Anzahl der Vorgänge: n = 1, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h): L WA,1h = 94 db(a). Befüllen Schrottmulden: Anzahl der Vorgänge: n = 10, Schall-Leistungspegel (normiert auf 1 h): L WA,1h = 93 db(a). Punktschallquelle P17: Tag: L WAr = 111,0 db(a) Stahlbau Wille. Nacht: - Arbeiten vor der Halle im Freien, z.b. Flexen, nur tags. Netto-Einwirkdauer: t = 4 Stunden, Schall-Leistungspegel: L WA = 117 db(a). Flächenschallquellen F50 F51 Tag: L WAr = 61,9 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 45,0 db(a)/m 2 Flächen mit GE-typischen Emissionspegeln. Schall-Leistungspegel: Tag: L WAr = 60,0 db(a)/m 2, Nacht: L WAr = 45,0 db(a)/m 2, Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit im Tagesmittel: K R = 1,9 db(a).

31 Seite 31 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie, Bewuchs-, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Wie die bisher im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens durchgeführten schalltechnischen Untersuchungen ergeben haben, werden zum Schutz des Änderungsgebietes vor den Geräusch-Immissionen durch das sich östlich anschließende Gewerbegebiet folgende Schallschutzmaßnahmen ergriffen: Errichtung der in Anlage 2 dargestellten und bemaßten Lärmschutzwand Die Lärmschutzwand muss mit Ausnahme des nördlichen Teilstückes - eine Höhe von 5 m aufweisen. Die Höhe des nördlichen Teilstückes der Lärmschutzwand, das entlang der Fläche für die Kindertagesstätte (keine Nachtnutzung, keine Obergeschosse) verläuft, sollte H = 3 m betragen. Architektonische Selbsthilfe im 2. Oberschoss Im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe sind im 2. Obergeschoss nur an der Westseite der Gebäude Fenster von schutzbedürftigen Räumen (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) zulässig. Somit werden sich in der Ebene des 2. Obergeschosses keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm an den dem Gewerbegebiet zugewandten Fassadenseiten befinden. Die Berechnungsergebnisse werden grafisch in Anlage 5 dargestellt. Für den in Anlage 2 dargestellten potentiellen Immissionsort I1 sind zudem in der Anlage 6 die Detailergebnisse der Berechnungen dargestellt. In der TA Lärm werden für allgemeine Wohngebiete (WA) Immissionsrichtwerte in Höhe von 55 / 40 db(a) tags / nachts genannt.

32 Seite 32 von 36 Die in Anlage 5 dokumentierten Berechnungsergebnisse zeigen für die überbaubaren Flächen: Im Erdgeschoss werden Beurteilungspegel 50 / 37 db(a) tags / nachts erreicht. Die WA-Immissionsrichtwerte in Höhe von 55 / 40 db(a) tags / nachts werden eingehalten. Im 1. Obergeschoss erreichen die Beurteilungspegel tags 53 db(a). Der WA-Tagesrichtwert wird somit eingehalten. Nachts erreichen die Beurteilungspegel überwiegend Werte zwischen < 35 db(a) bis < 40 db(a). Nur an der südöstlichen Ecke des mittleren Baufensters und an der nordöstlichen Ecke des südlichen Baufensters wird der WA-Nachtrichtwert in Höhe von 40 db(a) ausgeschöpft, unmittelbar an der Ecke auch geringfügig um < 1 db(a) überschritten. In diesem höher als WA-typisch belasteten Bereich sollten daher auch in der Ebene des 1. Oberschosses Immissionsorte im Sinne der TA Lärm vermieden werden. Der Nacht-Richtwert in Höhe von 40 db(a) wird insgesamt eingehalten. Im 2. Obergeschoss werden tags überwiegend Beurteilungspegel 55 db(a) und nachts überwiegend Beurteilungspegel 40 db(a) erreicht. Nur in einem ca. 7,5 m breiten Streifen an der östlichen Grenze der überbaubaren Flächen sind Beurteilungspegel von bis zu 60 / 45 db(a) tags / nachts zu verzeichnen. In diesem Bereich werden sich aber bedingt durch die architektonische Selbsthilfe - keine Immissionsorte im Sinne der TA Lärm befinden. Die WA-Immissionsrichtwerte werden somit insgesamt eingehalten. Zum Thema Spitzenpegel: Unter Berücksichtigung der in Anlage 2 dargestellten Lärmschutzwand sind im Änderungsgebiet keine kritischen Spitzenpegel zu erwarten.

33 Seite 33 von Sportlärm Die von dem nordöstlich gelegenen Bolzplatz verursachten und auf das Änderungsgebiet einwirkenden Geräusch-Immissionen werden entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV / 3/) ermittelt und bewertet. Der Bolzplatz darf entsprechend der Beschilderung nur von Kindern und Jugendlichen mit einem Alter von bis zu 14 Jahren in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr sowie von 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr genutzt werden. Eine Nachtnutzung sowie eine Nutzung in der mittäglichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen (13:00 Uhr bis 15:00 Uhr) sowie in der abendlichen Ruhezeit (20:00 Uhr bis 22:00 Uhr) sind somit ausgeschlossen. Zudem kann erfahrungsgemäß davon ausgegangen werden, dass in der morgendlichen Ruhezeit an Sonn- und Feiertagen keine schalltechnisch relevante Nutzung erfolgt. Für allgemeine Wohngebiete (WA) wird in der 18. BImSchV ein Immissionsrichtwert von 55 db(a) tags außerhalb der Ruhezeiten genannt. Die bei der Nutzung des Bolzplatzes verursachten Geräusch-Emissionen werden auf der Grundlage des Merkblattes Nr. 10 Geräuschimmissionsprognose von Sport- und Freizeitanlagen des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen /14/ errechnet. Gemäß diesem Merkblatt wird für den Bolzplatz ein Schall-Leistungspegel L WA = 100 db(a) in Ansatz gebracht. Bei einer Nutzung von maximal 8 Stunden in der Normalzeit und einer Größe von ca m 2 ergibt sich ein Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr = 68,4 db(a)/m 2 an den aus Sicht der Wohnnachbarschaft kritischen Sonn- und Feiertagen.

34 Seite 34 von 36 Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden wiederum EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Boden- und Meteorologiedämpfung, Reflexionen, Topografie und ggf. Abschirmung durch Gebäude und Hindernisse gemäß dem in der 18. BImSchV / 3/ aufgerufenen technischen Regelwerk. Die Berechnungsergebnisse werden exemplarisch für das am stärksten belastete 1. Obergeschoss in der Anlage 7 grafisch dargestellt. Die dort dokumentieren Berechnungsergebnisse zeigen, dass auf den für eine Wohnbebauung vorgesehenen überbaubaren Flächen die Geräusch-Immissionen Werte 50 db(a) erreichen. Der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete in Höhe von 55 db(a) wird somit eingehalten. Auf der für die Kindertagesstätte vorgesehenen Fläche werden Werte zwischen < 50 db(a) und 60 db(a) erreicht. Da der Bolzplatz ebenfalls nur von Kindern genutzt werden darf und zudem eine Nutzung in der Mittagszeit von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr untersagt ist, werden diese Pegel für eine Kindertagesstätte für sozialadäquat erachtet.

35 Seite 35 von Zusammenfassung In Everswinkel sollen auf dem sogenannten Gelände Elberich an der Hoetmarer Straße 11 eine Kindertagesstätte sowie Wohngebäude entstehen. Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen führt die Gemeinde Everswinkel ein Bauleitplanverfahren zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße durch. Das hier vorliegende Gutachten ermittelt gemäß den jeweiligen schalltechnischen Regelwerken den auf das Änderungsgebiet einwirkenden Verkehrslärm durch den KFZ-Verkehr auf der Hoetmarer Straße und der Droste-Hülshoff-Straße; Gewerbelärm durch das östliche gelegene Gewerbegebiet, insbesondere durch die direkt angrenzenden Metall verarbeitenden Betriebe; Sportlärm durch den nordöstlich gelegenen Bolzplatz, der nur von Kindern unter 14 Jahren genutzt werden darf. Die durchgeführten Berechnungen führen zu folgenden Ergebnissen: Verkehrslärm In dem gesamten Änderungsgebiet sind gesunde Wohnverhältnisse gegeben, wenn auch bei einer in Teilbereichen über den WA-typischen Orientierungswerten liegenden Geräuschbelastung. Zur planerischen Konfliktbewältigung wird vorgeschlagen, für das in Rede stehende Änderungsgebiet die in Anlage 4 dargestellten Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 auszuweisen. Gewerbelärm Zum Schutz des Änderungsgebietes vor den Geräusch-Immissionen durch das sich östlich anschließende Gewerbegebiet werden folgende Schallschutzmaßnahmen durchgeführt:

36 Seite 36 von 36 Errichtung der in Anlage 2 dargestellten und bemaßten Lärmschutzwand Die Lärmschutzwand muss mit Ausnahme des nördlichen Teilstückes - eine Höhe von 5 m aufweisen. Die Höhe des nördlichen Teilstückes der Lärmschutzwand, das entlang der Fläche für die Kindertagesstätte (keine Nachtnutzung, keine Obergeschosse) verläuft, sollte H = 3 m betragen. Architektonische Selbsthilfe im 2. Oberschoss Im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe sind im 2. Obergeschoss nur an der Westseite der Gebäude Fenster von schutzbedürftigen Räumen (Wohn-, Schlaf- und Kinderzimmer) zulässig. Unter Berücksichtigung dieser Schallschutzmaßnahmen werden die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete in der Ebene des Erdgeschosses tags und nachts eingehalten. In der Ebene des 1. Obergeschosses werden die Immissionsrichtwerte tags und nachts überwiegen eingehalten. Nur an der südöstlichen Ecke des mittleren Baufensters und an der nordöstlichen Ecke des südlichen Baufensters wird der WA- Nachtrichtwert in Höhe von 40 db(a) geringfügig um < 1 db(a) überschritten. In diesem höher als WAtypisch belasteten Bereich sollten daher auch in der Ebene des 1. Oberschosses Immissionsorte im Sinne der TA Lärm vermieden werden. In der Ebene des 2. Obergeschoss (als Vollgeschoss oder ausgebautes Dachgeschoss) werden die WA- Immissionsrichtwerte eingehalten, da auf Grund der architektonischen Selbsthilfe Fenster von schutzbedürftigen Räumen (Wohnzimmer, Schlafzimmer, Kinderzimmer) nur an der Westseite der Gebäude angeordnet werden. Sportlärm (Bolzplatz) Der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete wird auf den geplanten Wohnbauflächen eingehalten. gez. Der Sachverständige Dipl.-Met. v. Bachmann (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

37 Anlage 1 BLP Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße Übersicht Maßstab 1: 5000

38 Bodelschwinghstraße Grenze des Änderungsgebietes Bolzplatz Anlage 2 BLP Droste-Hülshoff-Straße Lärmschutzwand I1 L17 L51 F54 F34 F57 L50 L14b P12 F55 F58 F53 Hoetmarer Straße - K 20 P10 F11 P15 P11 F17 F28 F19 F20 F25 F26 F33 F27 L11 F13 F14 F24 F23 L14a F56 F22 F31 F12F15 F21 F32 F16 F17 L10 L15 P13 F10 L14 L13 L12 F29 F18 F30 F18 L16 P16 P17 F51 Lärmschutzwand = überbaubare Fläche Länge = 82 m Länge = 32 m Höhe = 5 m Höhe = 3 m Guntermannstraße Am Steinbusch F50 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße Lageplan Maßstab 1: 1250

39 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Tag / EG M 1:750

40 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Nacht / EG M 1:750

41 Anlage 3, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Tag / 1.OG M 1:750

42 Anlage 3, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Nacht / 1.OG M 1:750

43 Anlage 3, Blatt 5 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Tag / 2.OG M 1:750

44 Anlage 3, Blatt 6 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen KFZ-Verkehr / Nacht / 2.OG M 1:750

45 Grenze des Änderungsgebietes Bodelschwinghstraße Anlage 4, Blatt 1 BLP F55 = überbaubare Fläche Droste-Hülshoff-Straße LP III LP II LP I L51 F34 F54 F57 L50 L14b P12 F58 F33 F53 L14a F27 L11 F25 F13 F56 F15 F28 F11 F17 F17 F31 F19 F20 F26 P15 P10 P11 F16 L12 L14 L13 F10 LP = Lärmpegelbereich F14 F24 F12 F21 L10 L15 Hoetmarer Straße - K 20 LP IV F23 F32 P13 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW L17 F22 Geobasis NRW Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße Lärmpegelbereiche EG Maßstab 1: 750

46 Grenze des Änderungsgebietes Bodelschwinghstraße Anlage 4, Blatt 2 BLP F55 = überbaubare Fläche LP I Droste-Hülshoff-Straße LP III LP II L51 F34 F54 F57 L50 L14b P12 F58 F33 F53 L14a F27 L11 F25 F13 F56 F15 F28 F11 F17 F17 F31 F19 F20 F26 P15 P10 P11 F16 L12 L14 L13 F10 LP = Lärmpegelbereich F14 F24 F12 F21 L10 L15 Hoetmarer Straße - K 20 LP IV F23 F32 P13 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW L17 F22 Geobasis NRW Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße Lärmpegelbereiche 1.OG Maßstab 1: 750

47 Grenze des Änderungsgebietes Bodelschwinghstraße Anlage 4, Blatt 3 BLP F55 = überbaubare Fläche LP I Droste-Hülshoff-Straße LP III LP II L51 F34 F54 F57 L50 L14b P12 F58 F33 F53 L14a F27 L11 F25 F13 F56 F15 F28 F11 F17 F17 F31 F19 F20 F26 P15 P10 P11 F16 L12 L14 L13 F10 LP = Lärmpegelbereich F14 F24 F12 F21 L10 L15 Hoetmarer Straße - K 20 LP IV F23 F32 P13 Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW L17 F22 Geobasis NRW Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Bergstraße Lärmpegelbereiche 2.OG Maßstab 1: 750

48 Anlage 5, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen Gewerbe / Tag / EG M 1:750

49 Anlage 5, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen Gewerbe / Nacht / EG M 1:750

50 Anlage 5, Blatt 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen Gewerbe / Tag / 1.OG M 1:750

51 Anlage 5, Blatt 4 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen Gewerbe / Nacht / 1.OG M 1:750

52 Anlage 5, Blatt 5 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen Gewerbe / Tag / 2.OG M 1:750

53 Anlage 5, Blatt 6 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Everswinkel / Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 ''Bergstraße'' Geräusch-Immissionen Gewerbe / Nacht / 2.OG M 1:750

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