Schalltechnisches Gutachten

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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 2A Gewerbestandort Lahde in Petershagen Auftraggeber(in): Stadt Petershagen Der Bürgermeister Bauverwaltung Bahnhofstraße Petershagen Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Fr Tel.: ( ) Tel.: ( ) Mail: info@akus-online.de oder Fax: ( ) Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: (Digitale Version - PDF) Berichtsumfang: 14 Seiten Text, 3 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713

2 Seite 2 von 14 Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Geräusch-Emissionen 5 4. Geräusch-Immissionen Zusammenfassung 14 Anlagen Anlage 1: Übersicht Anlage 2: Akustisches Computermodell: Lageplan Anlage 3, Blatt 1 und 2: Geräusch-Immissionen Gewerbe / Tag und Nacht / 1.OG Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.

3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Petershagen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2A Gewerbestandort Lahde und will aus verschiedenen städtebaulichen Gründen in dem Plangebiet Gewerbegebiete (GE) auch für bisherige Industriegebiete (GI) festsetzen. Näheres zu diesem Planungsziel findet sich in der Bebauungsplanbegründung. Anlage 1 zeigt das Plangebiet. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ordnen wir den Betriebsflächen in typisierender Weise flächenhafte Emissionspegel zu. Für diejenigen Betriebe, die nach unserer fachlichen Auffassung GI-typisch sind, bringen wir trotz der beabsichtigten GE-Überplanung auch GI-typische Emissionspegel in Ansatz. Für Freiflächen und für großflächige Einzelhandelsbetriebe setzen wir typische GE-Emissionen an. Es ist auffällig, dass die im Plangebiet vorhandenen Betriebe zumeist keine Betriebsgenehmigung für die Nacht haben. Für Freiflächen, die als GE festgesetzt werden sollen, bringen wir auf Grund einer planerischen Vorgabe Emissionspegel sowohl für den Tag als auch für die Nacht in Ansatz. Ziel dieser schalltechnischen Untersuchung ist es, an der angrenzenden Wohnbebauung die Geräuschbelastung zu ermitteln, die sich summarisch aus den geplanten GE-Ausweisungen unter Berücksichtigung der vor Ort vorhandenen GI-Störgrade ergibt.

4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG - Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am , geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (BAnz AT B5) / 2/ DIN ISO 9613 Teil 2 / 3/ VDI 2720 Blatt 1 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 4/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1057ff) / 5/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff) / 6/ Fickert/ Fieseler Baunutzungsverordnung Kommentar unter besonderer Berücksichtigung des Umweltschutzes mit ergänzenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften 12. Auflage / 7/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2749). Änderung durch Art. 55 G v (BGBl. I S. 626), Änderung durch Art. 3 G v (BGBl. I S. 1298) beide Änderungen textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

5 Seite 5 von Geräusch-Emissionen Typische flächenhafte GE-Emissionspegel sind L WAr = 60/45 db(a)/m 2 tags/nachts; typische flächenhafte GI-Emissionspegel sind L WAr = 65/65 db(a)/m 2 tags/nachts. Mit dem Kürzel L WAr ist der auf die Fläche verteilte Schall-Leistungs-Beurteilungspegel in db(a)/m 2 gemeint. Die beiden Striche in L WAr zeigen den Flächenbezug an. Für die in Anlage 2 bezeichneten Flächen wählen wir folgende Emissionsansätze. Fläche F1: Z.T. großflächige Einzelhandelsbetriebe Lidl, Kik, Reifenhaus Ossenkopp, Autohaus Lübkemann. Nur Tag-Betriebe. Fläche F2: Freifläche. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2 Fläche F3: Paletti-Profilsysteme. Nur Tag-Betrieb.

6 Seite 6 von 14 Fläche F4: Varitruck - Landmaschinen. Nur Tag-Betrieb. Fläche F5: ALDI. Bäcker. Magro / M-Line. Nur Tag-Betriebe. Fläche F6: Segler GmbH, Tanks Leerstand. LMB Lane Metallbau. Nur Tag-Betriebe. Fläche F7: Hagebaumarkt. Nur Tag-Betrieb. Flächen F8A und F8B: Freiflächen. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2

7 Seite 7 von 14 Fläche F9: Kutzner KFZ-Service. Kaiser Klinkerfassaden. Dammann Fliesen. Nur Tag-Betriebe. Fläche F10: Spedition Graß, Lagerhaltung. Nur Tag-Betrieb. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Fläche F11: Meyer-Büchenberg, Recycling. Nur Tag-Betrieb. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Fläche F12: Freifläche. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2 Fläche F13: Lagerfläche. Nur Tag-Betrieb. Wir nehmen hier sicherheitshalber einen GI-Störgrad an. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2

8 Seite 8 von 14 Flächen F14 und F17: Autoverwertung Neumann. Nur Tag-Betrieb. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Fläche F15: GE-Betrieb im Aufbau. Nur Tag-Betrieb. Fläche F16: Kowalke Kanal- und Rohrreinigung. Nur Tag-Betrieb. Fläche F18: Ruppel Möbel-Tischlerei. Nur Tag-Betrieb. Fläche F19: Klenke Bohrunternehmen. Spedition Marr. Nur Tag-Betriebe.

9 Seite 9 von 14 Fläche F20: Heitmann Tiefbau, Lagerplatz. Nur Tag-Betrieb. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Fläche F21: Freifläche. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2 Fläche F22: Spedition Jumbo-Meyer. Nur Tag-Betrieb. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Fläche F23: Freifläche. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2 Fläche F24: Westpet Tierfutter (Westfleisch). Tag- und Nacht-Betrieb. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad, wir gehen sicherheitshalber auch von einem Nacht-Betrieb aus. Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 65 db(a)/m 2

10 Seite 10 von 14 Fläche F25: Spedition Graß. Nur Tag-Betrieb. Fläche F26: Wiegmann Digitaldruck, Kartonier- und Verpackungsservice. Ronneberg Metallbau. Nur Tag-Betriebe. Fläche F27: Creativ Bedachungen. ASM Automatisieren, Steuern, Messen. ECV-Biogasanlage. Freiflächen. Nur Tag-Betriebe. Fläche F28: Freifläche. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2 Fläche F29: Tischlerei Wolfert. Nur Tag-Betrieb.

11 Seite 11 von 14 Fläche F30: Westwood Kunststoff. Nur Tag-Betrieb. Fläche F31: Tönsmeier Glasrecycling. Dieser Betrieb hat einen GI-Störgrad. Nach Aussagen der Stadt Petershagen verfügt dieser Betrieb auch über eine Nacht-Genehmigung Tag: L WAr = 65 db(a)/m 2 Nacht: L WAr = 65 db(a)/m 2 Fläche F32: Multi-Decor, Chemie-, Kunststoffe-, Mineralstoffe-Großhandel. Brinkmeier Kunststoff. Westwood Schulung. Tanzstudio. Nur Tag-Betriebe. Fläche F33: Hilker Solar, Freiland-Photovoltaik. Nicht störender Betrieb. Für den Tag werden dennoch GE- Emissionspegel angesetzt. Flächen F34 und F35: Freiflächen. Es sollen auch Nacht-Betriebe zulässig sein. Nacht: L WAr = 45 db(a)/m 2

12 Seite 12 von Geräusch-Immissionen Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie, Bewuchs-, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Der besseren Übersichtlichkeit halber stellen wir die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen grafisch in Anlage 3 für die Ebene des 1. OG für den Tag und die Nacht dar. Wir erhalten folgende Ergebnisse: Nordwestlich des Plangebietes im Bereich Jössen betragen die Pegel tags 47 db(a) und nachts << 35 db(a). Der dortige Bereich ist planungsrechtlich Außenbereich, für den regelmäßig die Immissionsrichtwerte in Höhe von 60 / 45 db(a) tags / nachts angewendet werden. Damit stellen sich die ermittelten Pegel als irrelevant 1) dar. Nordöstlich und östlich des Plangebietes betragen die Pegel tags 52 db(a), überwiegend < 50 db(a) und nachts 43 db(a). Der dortige Bereich ist planungsrechtlich überwiegend Außenbereich bzw. als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen (Bebauungspläne Nr. 42 und Nr. 44). Dort sind ebenfalls die Immissionsrichtwerte in Höhe von 60 / 45 db(a) tags / nachts anzusetzen. Hier stellen sich die ermittelten Tages-Pegel als irrelevant 1) dar ) Die TA Lärm bezeichnet bei Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) die einwirkenden Geräuschpegel als irrelevant.

13 Seite 13 von 14 Süd-/Südöstlich des Plangebietes im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5 betragen die Pegel tags 49 db(a) und nachts 38 db(a). Der Bebauungsplan Nr. 5 weist diesen Bereich als allgemeines Wohngebiet (WA) aus, so dass hier die Immissionsrichtwerte in Höhe von 55 / 40 db(a) tags / nachts betragen. Die ermittelten Tages-Pegel sind ebenfalls irrelevant 1). Südwestlich des Plangebietes betragen die Pegel tags 53 db(a), zumeist < 50 db(a) und nachts 37 db(a). Die hier betroffene Wohnbebauung befindet sich im unbeplanten Innenbereich gemäß 34 BauGB. Auf Grund der Gemengelage wenden wir auch hier die Immissionsrichtwerte in Höhe von 60 / 45 db(a) tags / nachts an. Auch hier stellen sich die ermittelten Pegel als irrelevant 1) dar. In der Kraftwerkssiedlung betragen die Pegel tags 51 db(a) und nachts 38 db(a). Wir gehen davon aus, dass auch für diesen Siedlungsbereich die Immissionsrichtwerte in Höhe von 60 / 45 db(a) tags / nachts sachgerecht sind. Damit stellen sich die ermittelten Pegel als irrelevant 1) dar. Hinweis: Aus der Irrelevanz der ermittelten Pegel folgt, dass die vom Kraftwerk Heyden erzeugte Geräusch-Vorbelastung unbetrachtet bleiben kann, da diese Vorbelastung gemäß der TA Lärm die kompletten Immissionsrichtwerte für sich ausschöpfen könnte, ohne dass die in der vorliegenden Untersuchung ermittelten Pegel einen kritischen Beitrag zur Gesamtbelastung beitragen. Die Immissionsorte, an denen die ermittelten Pegel nachts nicht irrelevant sind (östliche und südöstliche Wohnbebauung) liegen mindestens 800 m vom Kraftwerk entfernt, so dass dort nicht zu erwarten ist, dass das Kraftwerk einen kritischen Lärm-Beitrag liefert ) Die TA Lärm bezeichnet bei Unterschreitung der Immissionsrichtwerte um mindestens 6 db(a) die einwirkenden Geräuschpegel als irrelevant.

14 Seite 14 von Zusammenfassung Die Stadt Petershagen beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2A Gewerbestandort Lahde und will aus verschiedenen städtebaulichen Gründen in dem Plangebiet Gewerbegebiete (GE) auch für bisherige Industriegebiete (GI) festsetzen. Näheres zu diesem Planungsziel findet sich in der Bebauungsplanbegründung. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung ordnen wir den Betriebsflächen in typisierender Weise flächenhafte Emissionspegel zu. Für diejenigen Betriebe, die nach unserer fachlichen Auffassung GI-typisch sind, bringen wir trotz der beabsichtigten GE-Überplanung auch GI-typische Emissionspegel in Ansatz. Für Freiflächen und für großflächige Einzelhandelsbetriebe setzen wir typische GE-Emissionen an. Die vorliegende schalltechnische Untersuchung zeigt, dass das neue Planungsrecht auch unter Berücksichtigung von industriegebietstypischen Emissionsansätzen für Betriebe mit GI-Störgrad eine Lärmkonflikt freie Nachbarschaft mit der umgebenden Wohnbebauung bewirken wird. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)

15 Anlage 1, Blatt 1 BLP Petershagen / Bauleitplanverfahren Nr. 2A Gewerbestandort Lahde Übersicht unmaßstäblich

16 Anlage 1, Blatt 2 BLP Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Petershagen / Bauleitplanverfahren Nr. 2A Gewerbestandort Lahde Übersicht Maßstab 1: 10000

17 Jösser Bruchweg Anlage 2 BLP Weser Schleusenkanal Petershagen Kraftwerkssiedlung Bundesstraße B 482 Fläche F2 Fläche F3 F5 F6 Fläche F4 Dingbreite F8B F9 Fläche F27 Fläche F10 F7 F8A Fläche F24 F25 Fläche F26 Fläche F29 Fläche F30 Fläche F32 Fläche F33 Fläche F11 Fläche F13 F14 F15 F16 F17 F18 F23 An der Wandlung F20 Fläche F21 F12 Fläche F19 Fläche F22 Industriestraße Fläche F31 Fläche F34 Fläche F1 Fläche F28 Landesstraße L 770 Fläche F35 und des Landes NRW Geobasis NRW 2017 Geobasisdaten der Kommunen Petershagen / Bauleitplanverfahren Nr. 2A Gewerbestandort Lahde Lageplan Maßstab 1: 8000

18 Anlage 3, Blatt 1 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Petershagen / Bauleitplanverfahren Nr. 2A 'Gewerbestandort Lahde' Geräusch-Immissionen / Tag / 1. OG M 1:8000

19 Anlage 3, Blatt 2 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Petershagen / Bauleitplanverfahren Nr. 2A 'Gewerbestandort Lahde' Geräusch-Immissionen / Nacht / 1. OG M 1:8000

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