Schalltechnisches Prognosegutachten

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1 Ahrensburg, Schalltechnisches Prognosegutachten zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek Planende Gemeinde: Vorhabenträger: Fockbek Recycling Anlage Fockbek GmbH Loher Weg 61 63) Fockbek BLB-Auftrags-Nr.: P019BLB16 Umfang des Berichtes: 18 Seiten Bearbeiter: Dipl.-Ing. Norbert Wolf Tel.: / Fax: / nw@blb-wolf.de BLB-Wolf Büro für Lärmminderung + Beratung Rotdornweg 4 a Ahrensburg Telefon / nw@blb-wolf.de Fax: / Inhaber: Norbert Wolf Dipl.-Ing. Elektrotechnik Dipl.-Ing. Umweltschutz und Hygienetechnik

2 Inhaltsverzeichnis Verzeichnis der Abbildungen... 2 Verzeichnis der Tabellen Aufgabenstellung Örtliche Verhältnisse Angaben zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek Allgemeines Ermittlung der Geräusch- Emissionskontingente für das Plangebiet Allgemeines Darstellung der Berechnungsmodelle Ermittlung der Emissionskontingente L EK Ermittlung der Immissionskontingente L IK Vorgehensweise im baurechtlichen/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das konkrete Projekt Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Quellenverzeichnis Seite Verzeichnis der Abbildungen Abbildung 1: Luftbild ( GeoBasis-DE/LVermGeo SH) mit dem gekennzeichneten Geltungsbereich für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes/Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek (rote Einfassung)... 6 Abbildung 2: Auszug aus der Topographischen Karte im Maßstab 1 : (Bezug: Landesvermessungsamt Schleswig Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2005)... 7 Abbildung 3: Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Recycling Anlage Fockbek GmbH (Stand )... 9 Abbildung 4: Vorhaben- und Erschließungsplanes (westlicher Teil) mit den geplanten betrieblichen Nutzungen der Recycling Anlage Fockbek GmbH Abbildung 5: Vorhaben- und Erschließungsplanes (östlicher Teil) mit den geplanten betrieblichen Nutzungen der Recycling Anlage Fockbek GmbH Abbildung 6: Zulässige Emissionskontingente tags/nachts im Geltungsbereich des sonstigen Sondergebietes des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39 für die Teilflächen TF1 bis TF Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 2 von 18

3 Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Relevante Immissionsorte im Einwirkungsbereich des B-Planes Nr Tabelle 2: Emissionskontingente Tabelle 3: Tabelle 4: Zulässige Immissionskontingente L IK der Teilflächen TF1 bis TF6 an den beiden relevanten Immissionsorten während der Tageszeit (06.00 bis Uhr) Zulässige Immissionskontingente L IK der Teilflächen TF1 bis TF6 an den beiden relevanten Immissionsorten während der Nachtzeit (22.00 bis Uhr) Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 3 von 18

4 Zusammenfassung Die Gemeinde Fockbek bzw. Recycling Anlage Fockbek GmbH in Fockbek, Loher Weg 61-63, hat unser Büro im Rahmen des Bauleitverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 mit einem schalltechnischen Prognosegutachten beauftragt. Das betroffene Plangebiet umfasst das vorhandene Betriebsgelände und die geplante Erweiterungsfläche der Recycling Anlage Fockbek GmbH in Fockbek, Loher Weg Die Gemeinde will durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes den Standort für die Recycling Anlage Fockbek GmbH bauleitplanerisch absichern und eine angemessene Erweiterung ermöglichen. Für den Bebauungsplan werden auf der Basis der DIN /5/, Geräuschkontingentierung, maximal zulässige Emissionskontingente für Teilflächen des B-Planes so optimiert, dass bei einer gewerblichen Nutzung der gesamten Plangebietsfläche keine Konflikte mit der umliegenden Nachbarschaft außerhalb des betroffenen Plangebietes entstehen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist, für das gesamte Plangebiet des B-Planes Nr. 39 Emissionskontingente für einzelne Teilflächen so zu optimieren, dass die Orientierungswerte der DIN /7/ / Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /2/ an der betroffenen Wohnbebauung am Loher Weg eingehalten bzw. unterschritten werden. Ergebnis der Untersuchung: Die durchgeführten Berechnungen haben ergeben, dass gegen die Ausweisung des sonstigen Sondergebietes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek keine schalltechnischen Bedenken bestehen, sofern für die Teilflächen die ermittelten Emissionskontingente L EK gemäß DIN /5/ (s. Tabelle 2) festgesetzt werden. Kapitel 6 enthält Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan. Dipl.-Ing. N. Wolf BLB-Wolf Büro für Lärmminderung + Beratung Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 4 von 18

5 1 Aufgabenstellung Die Gemeinde Fockbek bzw. Recycling Anlage Fockbek GmbH in Fockbek, Loher Weg 61-63, hat unser Büro im Rahmen des Bauleitverfahrens zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 mit einem schalltechnischen Prognosegutachten beauftragt. Das betroffene Plangebiet umfasst das vorhandene Betriebsgelände und die geplante Erweiterungsfläche der Recycling Anlage Fockbek GmbH in Fockbek, Loher Weg Die Gemeinde will durch die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes den Standort für die Recycling Anlage Fockbek GmbH bauleitplanerisch absichern und eine angemessene Erweiterung ermöglichen. Nach 1 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 der BauNVO /3/ können Festsetzungen getroffen werden, die das Baugebiet nach der Art der zulässigen Nutzung gliedert und damit das Emissionsverhalten von Betrieben und Anlagen regeln. Mit der Begrenzung der Geräuschemissionen auf bestimmte maximal zulässige Werte lassen sich so Konflikte mit benachbarten Wohnnutzungen/Baugebiete im Vorwege auf der bauleitplanerischen Ebene lösen. Ein konfliktfreies Nebeneinander der unterschiedlichen Nutzungen ist aus schalltechnischer Sicht in der Regel dann erreicht, wenn die zulässigen gebietsabhängigen Orientierungswerte der DIN /7/ / Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /2/ an der betroffenen Wohnbebauung eingehalten bzw. unterschritten werden. Für den Bebauungsplan werden auf der Basis der DIN /5/, Geräuschkontingentierung, maximal zulässige Emissionskontingente für Teilflächen des B-Planes so optimiert, dass bei einer gewerblichen Nutzung der gesamten Plangebietsfläche keine Konflikte mit der umliegenden Nachbarschaft außerhalb des betroffenen Plangebietes entstehen. Ziel der vorliegenden Untersuchung ist, für den Geltungsbereich des B-Planes Nr. 39 Emissionskontingente für einzelne Teilflächen so zu optimieren, dass die Orientierungswerte der DIN /7/ / Immissionsrichtwerte nach TA Lärm an der betroffenen Wohnbebauung am Loher Weg eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Untersuchung enthält eine Empfehlung für textliche Festsetzungen u. a. zur Emissionskontingentierung im B-Plan. 2 Örtliche Verhältnisse Die örtlichen Verhältnisse sind aus dem folgenden Luftfoto (Abbildung 1; Luftfoto LVermGeo SH) und der Topographischen Karte im Maßstab 1 : , Schleswig Holstein/Hamburg, zu entnehmen( Landesvermessungsamt Schleswig Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2005). Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 5 von 18

6 Loher Weg/ K69 Plangebiet des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek Abbildung 1: Luftbild ( GeoBasis-DE/LVermGeo SH) mit dem gekennzeichneten Geltungsbereich für die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes/Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek (rote Einfassung) Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 6 von 18

7 Wohnnutzung am Loher Weg 60 Plangebiet des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek Verkehrliche Anbindung an den Loher Weg Wohnnutzung am Loher Weg 57 Abbildung 2: Auszug aus der Topographischen Karte im Maßstab 1 : (Bezug: Landesvermessungsamt Schleswig Holstein, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2005) In der folgenden Tabelle 1 sind die in das Berechnungsmodell aufgenommenen relevanten Immissionsorte in der Nachbarschaft des untersuchten B-Planes angegeben: Tabelle 1: Relevante Immissionsorte im Einwirkungsbereich des B-Planes Nr. 39 IO* Adresse Nutzer Nutzung Höhe [m] IO1 Loher Weg 60 Wohnhaus -Konnte nicht ermittelt 5,3 m/ werden, da von der (Flur 65/1) DG Straße nicht einseh- bar- IO2 Loher Weg 57 (Flur 16/6) Wohnhaus -Augenscheinlich Wohnnutzung- 5,3 m/ DG Gebietseinstufung MI** *Lage der Immissionsorte IO siehe Abbildung 3. **Die betroffene Wohnbebauung am Loher Weg befindet sich im Außenbereich und wird baurechtlich als Mischgebiet eingestuft. Für Mischgebiete betragen die Immissionsrichtwerte nach 6.1 c) TA Lärm 60 db(a) und 45 db(a) nachts. MI** Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 7 von 18

8 3 Angaben zum vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek 3.1 Allgemeines Die Recycling Anlage Fockbek GmbH betreibt die im Jahre 1996 in Betrieb genommene Anlage zur Lagerung, Sortierung und Behandlung von Abfällen auf dem derzeitigen Betriebsgrundstück Loher Weg in Fockbek. Bei dem Betriebsgrundstück handelt es sich um eine ehemalige Kies- und Sandentnahmestelle. Nach der derzeitigen Darstellung im Flächennutzungsplan der Gemeinde Fockbek liegt das Betriebsgrundstück innerhalb eines Gebietes mit der Bezeichnung Fläche für Abgrabungen im nicht überplanten Außenbereich. Hierdurch ist die Anlage der Recycling Anlage Fockbek GmbH bauleitplanerisch in ihrem Bestand nicht gesichert. Die Betreiberin strebt an, dass die Betriebsfläche und der angrenzenden Erweiterungsflächen (Kiesabbauflächen) im Flächennutzungsplan der Gemeinde Fockbek als Sonderbaufläche und im Bebauungsplan als Sondergebiet für abfallwirtschaftliche Maßnahmen ausgewiesen wird. In der folgenden Abbildung 3 ist das von der geplanten Änderung betroffene Gebiet dargestellt. Die Darstellung enthält auch die geplante Nutzung bzw. die Betriebseinheiten auf dem geplanten /zukünftige Betriebsgelände der Firma Recycling Anlage Fockbek GmbH. Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 8 von 18

9 IO1; Loher Weg 60 Loher Weg B69 Plangebiet des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek IO2; Loher Weg 60 Abbildung 3: Vorentwurf des Vorhaben- und Erschließungsplanes der Recycling Anlage Fockbek GmbH (Stand ) Die durch die Recycling Anlage Fockbek GmbH beabsichtigten Nutzungen des geplanten/künftigen Betriebsgeländes sind im Vorhaben- und Erschließungsplan, Verfasserin BBU GmbH (Entwurf vom ) dargestellt. Die beiden folgenden Abbildungen enthalten gezoomte Darstellungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes. Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 9 von 18

10 Abbildung 4: Vorhaben- und Erschließungsplanes (westlicher Teil) mit den geplanten betrieblichen Nutzungen der Recycling Anlage Fockbek GmbH Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 10 von 18

11 Abbildung 5: Vorhaben- und Erschließungsplanes (östlicher Teil) mit den geplanten betrieblichen Nutzungen der Recycling Anlage Fockbek GmbH 4 Ermittlung der Geräusch- Emissionskontingente für das Plangebiet 4.1 Allgemeines Die Möglichkeit, (Geräusch-) Emissionsbeschränkungen unmittelbar in Form von Emissionshöchstwerten festzusetzen, bietet das Emissionskontingent L EK nach der DIN /5/. In der Norm wird ein einheitliches Vorgehen und eine Terminologie als fachliche Grundlage zur Geräuschkontingentierung in Bebauungsplänen beispielhaft für Industrie- oder Gewerbegebiete und auch für Sondergebiete festgelegt und rechtliche Hinweis für die Umsetzung gegeben. Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 11 von 18

12 Durch eine entsprechende Festsetzung von Emissionskontingenten (L EK ) werden einzelne Teilflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 39 -unter Bezug auf die Größe der Teilfläche und der örtlichen Lage der Teilfläche im Plangebiet- anteiligen Immissionszielwerten (Immissionskontingente L KI ) in der schützenswerten Nachbarschaft außerhalb des Plangebietes zugeordnet. Dabei werden Teilflächen des künftigen Betriebsgeländes jeweils die größtmöglichen Emissionskontingente (L EK ) (Lärmmengen) zugeordnet und die Emissionskontingente der einzelnen Teilflächen untereinander so optimiert, dass von allen Teilflächen des Plangebietes (im vorliegenden Fall des geplanten/zukünftigen Betriebsgeländes der Recycling Anlage Fockbek GmbH) am jeweiligen Immissionsort in Summe der zulässige Immissionsrichtwert der Gebietskategorie eingehalten bzw. unterschritten wird. Normgerecht werden für die Ermittlungen der Schallimmissionskontingente ausschließlich die Abstandsmaße A div berücksichtigt. Weitere Zusatzdämpfungen und Erhöhungen unter realen Schallausbreitungsbedingungen bleiben bei der Berechnung der Schallimmissionskontingente nach der DIN /5/ unberücksichtigt: Die Berechnung der Immissionskontingente aus den Emissionskontingenten erfolgt nach folgender Gleichung: L IK = L EK + ΔL- A div mit L IK = Schallimmissionskontingent der Teilfläche, db(a) L EK = Schallemissionskontingent der Teilfläche, db(a) ΔL = 10 log S/1 m 2 mit S = Größe der Teilfläche in, m 2 A div = 10 log (4 π s m2 /1 m 2 ) mit s m = Abstand zwischen Mittelpunkt der Teilfläche und dem Immissionsort, m 4.2 Darstellung der Berechnungsmodelle In der folgenden Darstellung wird ein schalttechnisch optimierter Vorschlag für eine mögliche Aufteilung des Plangebietes grafisch dargestellt. (1) Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 12 von 18

13 TF1/SO1 65 db(a)/m2 tags 50 db(a)/m2 nachts TF2/SO1 65 db(a)/m2 tags 50 db(a)/m2 nachts TF4/SO2 65 db(a)/m2 tags 60 db(a)/m2 nachts TF6/SO3 70 db(a)/m2 tags 65 db(a)/m2 nachts TF3/SO1 65 db(a)/m2 tags 50 db(a)/m2 nachts TF5/SO1 65 db(a)/m2 tags 50 db(a)/m2 nachts Abbildung 6: Zulässige Emissionskontingente tags/nachts im Geltungsbereich des sonstigen Sondergebietes des vorhabenbezogenen B-Planes Nr. 39 für die Teilflächen TF1 bis TF6 4.3 Ermittlung der Emissionskontingente L EK In der folgenden Tabelle 2 sind die zulässigen Emissionskontingente L EK zusammengefast dargestellt. Tabelle 2: Emissionskontingente L EK Teilfläche TF TF1 bis TF3 und TF5; SO1 (Sondergebiet) TF4; SO2 (Sondergebiet) TF6; SO4 (Sondergebiet) Emissionskontingent L EK tags (06.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis Uhr) 65 db(a)/m 2 50 db(a)/m 2 65 db(a)/m 2 60 db(a)/m 2 70 db(a)/m 2 65 db(a)/m 2 Die in der vorstehenden Tabelle 2 genannten Geräuschemissionskontingente wurden mit dem eingeführten Schallausbreitungsprogramm CadnaA, Version 2017, Option BPL, der Firma Data- Kustik (BLB-Wolf; Dongle L43467) berechnet. Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 13 von 18

14 Die Optimierung der Emissionskontingente erfolgte unter der Prämisse, dass an den beiden relevanten Wohnnutzungen am Loher Weg (Immissionsorten IO1 und IO2, s. Abbildung 3) das Irrelevanzkriterium der TA Lärm /2/, Nr erfüllt ist. Das bedeutet für den vorliegenden Fall, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte tags/nachts von 60/45 db(a) für Mischgebiet (MI-Gebiet) durch die Zusatzbelastung aus dem Plangebiet jeweils um mindestens 6 db unterschritten werden. Anmerkung zu den in der vorstehenden Tabelle 2 genannten Emissionskontingenten: Nach der DIN /6/, Pkt , sind, wenn die Art der unterzubringen den Anlagen nicht bekannt ist, für die Ausweisung eines Industrie- bzw. Gewerbegebiet ohne Einschränkung in der Bauleitplanung flächenbezogene Schallleistungspegel (Emissionskontingente L EK gemäß DIN /5/) von tags/nachts von 65 db(a)/m 2 für unbeplante Industriegebietsflächen und von tags/nachts von 60 db(a)/m 2 für unbeplante Gewerbegebietsflächen möglich. Für die Teilflächen TF1 bis TF5 sind die in der Tabelle 2 genannten Emissionskontingente festzusetzen. 4.4 Ermittlung der Immissionskontingente L IK In der folgenden Tabelle 3 sind die aus den Emissionskontingenten L EK abgeleiteten Immissionskontingente L IK der Teilflächen TF1 bis TF6 für die beiden relevanten Immissionsorte während der Tageszeit (06.00 bis Uhr) angegeben. Tabelle 3: Zulässige Immissionskontingente L IK der Teilflächen TF1 bis TF6 an den beiden relevanten Immissionsorten während der Tageszeit (06.00 bis Uhr) Teilfläche Immissionskontingent L IK -alle Pegel in db(a)- (s. Abbildung 6) IO1; Loher Weg 60 IO2; Loher Weg 57 (Immissionsort s. Abbildung 3) TF1 39,5 41,2 TF2 44,2 44,3 TF3 43,3 41,4 TF4 39,4 39,9 TF5 43,5 43,0 TF6 43,1 43,1 Immissionskontingent L IK der Gesamtfläche 50,3 50,2 Immissionsrichtwert für MI-Gebiet Zielwert; Irrelevanz nach TA Lärm Fazit: Das Ergebnis der Untersuchung für den Tageszeitraum (06.00 bis Uhr) zeigt, dass die aus den Emissionskontingenten (s. Tabelle 2) errechneten Immissionskontingente L IK der Gesamtfläche (s. Tabelle 3) den Zielwert von 54 db(a) unterschreiten und damit jeweils das Irrelevanzkriterium der TA Lärm an den beiden Immissionsorten erfüllen. In der folgenden Tabelle 4 sind die aus den Emissionskontingenten L EK abgeleiteten Immissionskontingente L IK der Teilflächen TF1 bis TF6 für die beiden relevanten Immissionsorte während der Nachtzeit (22.00 bis Uhr) angegeben. Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 14 von 18

15 Tabelle 4: Zulässige Immissionskontingente L IK der Teilflächen TF1 bis TF6 an den beiden relevanten Immissionsorten während der Nachtzeit (22.00 bis Uhr) Teilfläche Immissionskontingent L IK -alle Pegel in db(a)- (s. Abbildung 6) IO1; Loher Weg 60 IO2; Loher Weg 57 (Immissionsort, s. Abbildung 3) TF 1 24,5 26,2 TF 2 29,2 29,3 TF 3 28,3 26,4 TF 4 34,4 34,9 TF5 28,5 28,0 TF6 33,1 33,1 Immissionskontingent L IK der Gesamtfläche 38,6 38,7 Immissionsrichtwert für MI-Gebiet Zielwert; Irrelevanz nach TA Lärm Fazit: Das Ergebnis der Untersuchung für den Nachtzeitraum (22.00 bis Uhr) zeigt, dass die aus den Emissionskontingenten (s. Tabelle 2) errechneten Immissionskontingente L IK der Gesamtfläche (s. Tabelle 4) den Zielwert von 39 db(a) nachts unterschreiten und damit jeweils das Irrelevanzkriterium der TA Lärm an den beiden Immissionsorten erfüllen. 5 Vorgehensweise im baurechtlichen/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren für das konkrete Projekt Im späteren baurechtlichen/immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren ist in einem ersten Schritt zunächst das Geräuschemissionskontingent (L EK ) für die betroffene Teilfläche des Betriebes nachzuweisen. Aus dem für die Teilfläche ermittelten Geräuschemissionskontingent wird das maximal zulässige Immissionskontingent (L IK ) nach Gleichung (1) berechnet. Die aus den Festsetzungen des B-Planes ermittelten Immissionskontingente für die jeweils betroffenen Teilfläche sind dann quasi als Immissionsgrenzwerte anzusehen und dürfen durch die Geräuschimmission (Beurteilungspegel /-anteil) der auf dieser Fläche konkret umgesetzten Betriebssituation nicht überschritten werden. Die Einhaltung- bzw. Unterschreitung des maximal zulässigen Immissionskontingentes erfolgt im Vergleich mit dem Beurteilungspegel /-anteil des Betriebes. Die Ermittlung des Beurteilungspegels hat nach der TA Lärm /2/ auf der Basis der DIN ISO /4/ zu erfolgen. Anmerkung zu den Geräuschemissionskontingenten: Bei der Ermittlung der Betriebsgeräusche durch eine detaillierte Schallimmissionsprognose gemäß TA Lärm /2/ werden die Berechnungsparameter, wie z. B. die Anordnung der einzelnen Geräuschquellen auf dem Betriebsgrundstück, die abschirmende Wirkung von Gebäuden und sonstige Zusatzdämpfungen wie Boden- und Meteorologiedämpfung, Luftabsorption etc. berücksichtigt. Daher können die im Einzelfall physikalisch realisierbaren (zulässigen) Schallleistungspegel größer sein als die im Bebauungsplan festgesetzten Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 15 von 18

16 Geräuschemissionskontingente (L EK ). Deshalb sollte im Rahmen der Festsetzung eine entsprechende Öffnungsklausel aufgenommen werden (vgl. Kapitel 6). Anmerkung zum anlagenbezogenen Verkehr eines künftigen Betriebes: Der anlagenbezogene Verkehr eines künftigen Betriebes ist Teil des Betriebslärms und durch die zulässigen Immissionskontingente begrenzt. Im Rahmen der erforderlichen schalltechnischen Prognoseuntersuchung für das konkrete Bauvorhaben wird der anlagenbezogene Verkehr nach den Grundsätzen der TA Lärm berücksichtigt. Anmerkung zum Verkehrslärm vom Loher Weg/K69 im Geltungsbereich des B-Planes: Aufgrund der Abstandsverhältnisse und der Ausweisung des Geltungsbereich als Gewerbegebiet sind im Sinne der DIN 4109 /8/ /9/ keine passiven Schallschutzmaßnahem an den Bürogebäuden in Bezug auf den Verkehrslärm von der öffentlichen Verkehrsfläche erforderlich. 6 Vorschläge für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Die durchgeführten Berechnungen haben ergeben, dass gegen die Ausweisung des sonstigen Sondergebietes im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 keine schalltechnischen Bedenken bestehen, sofern für die Teilflächen die folgenden Emissionskontingente L EK gemäß DIN festgesetzt werden. Wir empfehlen, die folgenden unserer Untersuchung zugrundeliegenden Hinweise als textliche Festsetzungen im Bebauungsplan zu übernehmen: 1. Im Plangebiet sind nach 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 der BauNVO (v , BGBL I S. 1548) Festsetzungen getroffen, die das Baugebiet nach der Art der zulässigen Nutzung gliedert. 2. Die im Folgenden angegebenen Emissionskontingente wurden auf der Grundlage der DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe 12/2006, berechnet. Die anteiligen Immissionskontingente L IK einer Teilfläche werden wie folgt berechnet: L IK = L EK -10 log (4 π s m2 /1 m 2 ) + 10 log (S/1 m 2 ) L EK = Emissionskontingent der Teilfläche in db(a) s m = Abstand zwischen Mittelpunkt der Teilfläche und dem Immissionsort in m S = Größe der Teilfläche in m 2 3. In den vorgegebenen Gebieten dürfen nur Anlagen und Einrichtungen errichtet und betrieben werden, die die folgenden Emissionskontingente L EK nicht überschreiten: Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 16 von 18

17 Teilfläche TF TF1 bis TF3 und TF5; SO1 (Sondergebiet) TF4; SO2 (Sondergebiet) TF6; SO4 (Sondergebiet) Emissionskontingent L EK tags (06.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis Uhr) 65 db(a)/m 2 50 db(a)/m 2 65 db(a)/m 2 60 db(a)/m 2 70 db(a)/m 2 65 db(a)/m 2 Die Tageszeit bezieht sich auf den Zeitraum von 16 Stunden von bis Uhr, die Nachtzeit auf den Zeitraum von 8 Stunden von bis Uhr. 4. Die Einhaltung der Emissionskontingente ist im Einzelfall für jede Teilfläche wie folgt nachzuweisen: Anhand der festgesetzten Emissionskontingente L EK für die betroffene Teilfläche wird zunächst das anzusetzende Immissionskontingent L IK an allen maßgeblichen Immissionsorten nach o. g. Gleichung berechnet. Eine Baumaßnahme/Bauvorhaben ist dann schalltechnisch zulässig, wenn die für die Genehmigung unter Berücksichtigung der TA Lärm berechneten Beurteilungspegel L r der vom Vorhaben hervorgerufenen Geräuschimmissionen an allen maßgeblichen Immissionsorten die Immissionskontingente eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Ausbreitungsrechnung hat nach der der DIN ISO zu erfolgen. 5. Umverteilungen der Schall-Emissionskontingente zwischen den einzelnen Teilflächen können vorgenommen werden, bedürfen aber des schalltechnischen Nachweises, dass dadurch keine Verschlechterung der Immissionssituation insgesamt eintritt. 6. Überschreitungen der aus den festgesetzten Emissionskontingenten und den betroffenen Flächen abgeleiteten maximal zulässigen Emissionen (Schallleistungspegel) können ausnahmsweise hingenommen werden, wenn für ein konkretes Bauvorhaben die Einhaltung der zulässigen Immissionskontingente durch die Beurteilungspegel bei den relevanten schutzbedürftigen Nutzungen (Immissionsorte) nachgewiesen wird. Die Bestimmung der Beurteilungspegel erfolgt mittels Gutachten auf der Basis der TA Lärm in Verbindung mit der DIN ISO Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 17 von 18

18 Quellenverzeichnis Die Untersuchung stützt sich auf folgende technische Regelwerke: /1/ BImSchG "Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge" (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der aktuellen Fassung. /2/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm" 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26. August 1998 Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom BMI, 49. Jahrgang, Nr. 26 vom 28. August /3/ BauNVO- Baunutzungsverordnung, 4. Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke, in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) zuletzt geänd. durch Art. 2 G zur Stärkung der Innenwirkung in den Städten und Gemeinden und der weiteren Fortentwicklung der des Städtebaurechts v (BGBl. I S. 1548). /4/ DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe 10 /1999. /5/ DIN 45691, Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember /6/ DIN , Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Ausgabe Juli /7/ Beiblatt 1 zu DIN Teil 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Ausgabe Mai /8/ DIN Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanforderungen, Ausgabe Juli /9/ DIN Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Ausgabe Juli Projekt/Kunde: B-Plan Nr. 39 der Gemeinde Fockbek / Recycling Anlage Fockbek GmbH Seite 18 von 18

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