Ermittlung der zulässigen Geräuschemissionen für die Ansiedlungsfläche Bebauungsplan 9-60 in Berlin Treptow-Köpenick

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1 KSZ Ermittlung der zulässigen Geräuschemissionen für die Ansiedlungsfläche Bebauungsplan 9-60 in Berlin Treptow-Köpenick Projekt-Nummer: Auftraggeber: Land Berlin Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt IV JA Rungestraße Berlin Vertreten durch die: Adlershof Projekt GmbH Entwicklungsträger als Treuhänder des Landes Berlin Rudower Chaussee Berlin Auftragnehmer: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Bearbeiter: Dipl.-Ing. S. Langner Berlin, 11. November 2013 S. Langner Dr. Thomas Schenk

2 KSZ 2 INHALTSVERZEICHNIS 1 AUFGABENSTELLUNG DAS KONZEPT DER EMISSIONSKONTINGENTE RICHT- UND ORIENTIERUNGSWERTE BESCHREIBUNG DER ÖRTLICHEN BEDINGUNGEN BERECHNUNGEN ERGEBNISSE BEURTEILUNG REGELWERK...17 ANHANG...18

3 KSZ 3 1 Aufgabenstellung Eine Teilfläche des ehemaligen Rangierbahnhofes Schöneweide zwischen der nördlichen Verlängerung der Landfliegerstraße und der nördlichen Verlängerung der Hans-Schmidt-Straße sowie für Teilflächen der Grundstücke Groß-Berliner Damm 81/81A und 85 im Bezirk Treptow- Köpenick, Ortsteile Adlershof, Johannisthal und Schönweide soll durch einen Bebauungsplan überplant werden. Neben öffentlichen Straßenverkehrsflächen und Grünflächen sollen in diesem vor allem Gewerbeflächen festgesetzt werden. Im Rahmen der Planungen für die Ansiedlungen auf der Gewerbefläche sind nach 1, Absatz 5 Nr. 1 des Baugesetzbuches die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und nach Absatz 5 Nr. 7 die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Neben anderen Untersuchungen zur Umweltrelevanz der Gewerbeansiedlungen ist also auch die Berücksichtigung der zu erwartenden Geräuschbelastungen erforderlich. Zur angemessenen Berücksichtigung von Geräuschimmissionen müssten die geräuschverursachenden Quellen, die später auf der Gewerbefläche betrieben werden, hinsichtlich Anzahl, Standort und Geräuschcharakteristika, insbesondere hinsichtlich ihrer Intensität, bekannt sein. Dies ist in der derzeitig frühen Phase der Planungen jedoch nicht der Fall. Die wesentliche Aufgabe der Bauleitplanung ist allerdings auch nicht die abschließende Regelung der Belange des Immissionsschutzes. In der derzeitigen Planungsphase können in erster Linie nur vorsorgliche Begrenzungen der Geräuschemissionen vorgenommen werden. Diese Emissionsbegrenzungen sollen einerseits möglichst wenige Beschränkungen für die zukünftige Gewerbeansiedlung bewirken, andererseits jedoch die Einhaltung der im Genehmigungsverfahren heranzuziehenden Immissionsrichtwerte gewährleisten. Die durch die Gesamtheit aller gewerblichen

4 KSZ 4 Nutzungen zulässige Schallemission zur Einhaltung der jeweiligen Richtwerte an allen relevanten Immissionsorten ist üblicherweise auf einzelne Teilflächen im Rahmen einer Geräuschkontingentierung aufzuteilen. Als Hilfsmittel für derartige Planungsaufgaben wurde die DIN [1] entwickelt. Es bestand in vorliegender Untersuchung die Aufgabe, die für eine nachbarschaftsverträgliche Nutzung der Gewerbeansiedlungen für den B-Plan 9-60 maximal zu akzeptierenden Emissionskontingente auf diesen Flächen zu ermitteln. Die Geräuschkontingentierung wurde für die im Bebauungsplanentwurf festgesetzten 12 Teilflächen (Gewerbeflächen) vorgenommen. Für jede der 12 Teilflächen wurde das jeweilige Emissionskontingent (flächenbezogene Schallleistungspegel) für den Tag und die Nacht getrennt errechnet. Folgende Ausgangsdaten liegen dem Gutachten zu Grunde: Luftbild, Stand 2012 Bebauungsplan XV-55ba, digital, Stand Juni 2006 Bebauungsplan XV-53a, digital, Stand Juni 2006 Bebauungsplan XV-54c, digital, Stand Juni 2006 Bebauungsplan XV-55c, digital, Stand April 2010 Entwurf Bebauungsplan 9-15a, digital Entwurf Bebauungsplan 9-15b, digital Bebauungsplan XV-67a, digital, Stand November 2011 Bebauungsplan XV-55a-1, digital, Stand Dezember 2011 Übersichtsplan " Entwicklungsmaßnahme Berlin Adlershof Bearbeitungsstand der Bebauungspläne 04/2013 Entwurf Bebauungsplan 9-60, digital, Stand 2013

5 KSZ 5 "SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG im Rahmen des Umweltberichts zu den Bebauungsplänen 9-15 und 9-16 im Entwicklungsbereich Berlin Adlershof", Bericht Nr. ADL P, ALB Akustik-Labor Berlin, 27. September 2006 "Bebauungsplan Nr für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal/Adlershof östlich des Segelfliegerdamms und südlich des Groß-Berliner Damms im Bezirk Treptow- Köpenick - Prognose der Geräuschimmissionen - Geräuschkontingentierung", Bericht Nr. ADL P, ALB Akustik-Labor Berlin, 15. September Das Konzept der Emissionskontingente Gemäß der in Abschnitt 1 formulierten Aufgabenstellung ist die von den einzelnen Teilflächen des Gewerbeansiedlungsgebietes maximal abzustrahlende Geräuschemission in Form von Emissionskontingenten L EK,i entsprechend DIN zu ermitteln. Hiermit soll die Möglichkeit geschaffen werden, die durch die ansiedlungswilligen Betriebe zu schaffenden Randbedingungen für einzuhaltende Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft des Ansiedlungsgebietes schon in einem sehr frühen Planungsstadium, ohne Detailkenntnisse über Art und Anzahl der zu errichtenden Anlagen, festzulegen. Die von einer konkreten Schallquelle (Anlage oder Maschine) erzeugte Geräuschemission wird in der Akustik durch den Schallleistungspegel L W der Quelle, ergänzt um Zusatzangaben wie z. B. Richtcharakteristik und Impulshaltigkeit, gekennzeichnet. Der Schallleistungspegel wird hierbei üblicherweise mit der so genannten A-Frequenzbewertung gewichtet (Maßeinheit db(a)) oder aber spektral in einzelnen Terz- bzw. Oktavbändern angegeben (Maßeinheit db). Der Schallleistungspegel ist als Kenngröße für die

6 KSZ 6 gesamte, von einer Quelle ausgehenden und in Schall umgewandelte Leistung W (Maßeinheit Watt) unabhängig von den Aufstell- und Umgebungsbedingungen der Schallquelle 1. Wie in der Akustik üblich, wird diese Schallleistung W zu einer definierten Bezugsgröße W o ins Verhältnis gesetzt (W o = 1 pw = W) und logarithmiert in db angegeben: L W = 10 lg W W o db Da dieser anlagenbezogene Schallleistungspegel aufgrund der theoretisch angenommenen Konzentration in einer Punktquelle bei flächenmäßig ausgedehnten Schallquellen je nach Entfernung zu den Immissionsorten mehr oder weniger große Fehler in den Ausbreitungsberechnungen verursacht, wird in diesen Fällen die Schallleistung als gleichmäßig über die Fläche verteilt angenommen und mit dem so genannten flächenbezogenen Schallleistungspegel L W in db(a)/m² gekennzeichnet. Hierbei kann angenommen werden, dass jeder einzelne Quadratmeter der Gesamtfläche eine eigene Punktquelle besitzt. Das auf eine Fläche von 1 m² bezogene Emissionskontingent berechnet sich also aus dem anlagenbezogenen Schallleistungspegel der Quelle durch Subtraktion des logarithmierten Verhältnisses aus der betrachteten Gesamtfläche S zur Bezugsfläche S o von 1 m²: L' ' W = L W 10 lg Daraus folgt, dass sich umso geringere Schallleistungspegel pro Quadratmeter ergeben, je größer die Gesamtfläche ist, auf der eine bestimmte vorgegebene anlagenbezogene Schallleistung verteilt wird. Befinden sich mehrere Geräuschquellen auf einer bestimmten Fläche, so ergibt sich der S S o 1 Der Schallleistungspegel, der eine reine Rechengröße ist, darf nicht verwechselt werden mit dem Schalldruckpegel (zumeist vereinfacht als Schallpegel bezeichnet), welcher die mit dem Ohr hörbaren Druckschwankungen charakterisiert und welcher mit üblichen Schallpegelmessgeräten messbar ist.

7 KSZ 7 flächenbezogene Schallleistungspegel aus der Gesamtheit der Schallleistungen der einzelnen auf dieser Fläche stationierten Quellen. Die in der Geräuschkontingentierung verwendeten Emissionskontingente L EK,i basieren auf diesem flächenbezogenen Schallleistungspegel. Das Emissionskontingent kann somit in der Planung als ein Maß der Geräuschemission, welches unabhängig von der Art, der Anzahl und der Geräuschcharakteristika der zukünftig auf den jeweiligen Flächen zu stationierenden Geräuschquellen ist, verwendet werden. Mit ihm kann die Schallemission von diesen Flächen so begrenzt werden, dass die für schutzbedürftige Nutzungen in der Nachbarschaft dieser Flächen geltenden Immissionsbegrenzungen gewährleistet sind. Hierbei können durch eine sinnvolle Unterteilung der Flächen je nach Abstand zu schutzbedürftigen Nutzungen unterschiedlichen Teilflächen unterschiedlich hohe Emissionskontingente zugeordnet werden (Flächenkontingentierung). Aufgrund der Annahme der Gleichverteilung der Schallleistung über die betrachtete (Teil-)Fläche sowie infolge der Nichtberücksichtigung bestimmter akustischer Quelleigenschaften (Richtcharakteristik, Frequenz- und Zeitstruktur) sowie Ausbreitungseigenschaften (ausschließliche Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung) ergeben sich bei Anwendung der Emissionskontingente natürlich für benachbarte Nutzungen rechnerisch andere Immissionswerte als wenn eine detaillierte Immissionsprognose auf der Basis der emissionsrelevanten Angaben einer konkreten Betriebsansiedlung (bei gleichen, sich rechnerisch ergebenden flächenbezogenen Schallleistungspegeln (Emissionskontingenten)) vorgenommen wird. In der Genehmigungsplanung für konkrete Gewerbeansiedlungen kann nun mit Hilfe der Größe der Ansiedlungsfläche des Betriebs und der vergebenen Emissionskontingente über eine Rückrechnung entsprechend DIN das für den konkreten Gewerbebetrieb geltende Immissionskontingent an den jeweiligen Immissionsorten bestimmt werden. Mittels einer detaillierten

8 KSZ 8 Immissionsprognose entsprechend TA Lärm ist die Einhaltung dieses Immissionskontingentes nachzuweisen. 3 Richt- und Orientierungswerte Für die Schallemission von gewerblichen Geräuschquellen existieren (bis auf einige Ausnahmen für einzelne Maschinenarten und Fahrzeuge) keine verbindlichen Richt- oder Grenzwerte. Die Begrenzung der von den Ansiedlungsflächen ausgehenden Schallemissionen muss also auf der Grundlage der für Schallimmissionen geltenden Richt- und Orientierungswerte erfolgen. In der Bauleitplanung sind die im Beiblatt 1 der DIN 18005, Teil 1 [2] enthaltenen Orientierungswerte heranzuziehen. Diese Orientierungswerte sind gebietsbezogen sowie für die Beurteilungszeiten Tag und Nacht unterschiedlich hoch festgelegt. Sie gelten für die städtebauliche Planung, nicht für die Zulassung von Einzelvorhaben oder zum Schutz einzelner Objekte. Die Einhaltung dieser Orientierungswerte ist ihm Rahmen der Abwägung wünschenswert, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Es handelt sich nicht um rechtlich vorgeschriebene Grenzwerte. Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens für konkrete Bauvorhaben sind die Immissionsrichtwerte der TA Lärm [3] sowohl für nach BImSchG genehmigungsbedürftige oder auch nicht genehmigungsbedürftige Anlagen 2 heranzuziehen. Im Vergleich zur DIN hat die TA Lärm als Verwaltungsvorschrift eine höhere rechtliche Verbindlichkeit. Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte ist im Genehmigungsverfahren (unter Berücksichtigung der in der TA Lärm enthaltenen Bedingungen und Ausnahmen) sicher zu stellen. 2 Die "alte" TA Lärm von 1968 galt nur für genehmigungsbedürftige Anlagen.

9 KSZ 9 In der folgenden Tabelle 1 sind die Richt- und Orientierungswerte nach TA Lärm bzw. DIN zusammen aufgeführt. Es ist zu erkennen, dass die für die jeweilige Gebietsnutzung geltenden Werte im Wesentlichen gleich sind. Orientierungs- und Richtwerte DIN Orientierungswert in db(a) TA Lärm Richtwert in db(a) tags nachts tags nachts Industriegebiete Gewerbegebiete, (Kerngebiete) Mischgebiete, Dorfgebiete allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete * 45 * Tabelle 1: Orientierungs- und Richtwerte für gewerblich erzeugte Geräusche * auch für Kerngebiete Die in der Nachbarschaft der gewerblichen Ansiedlungsflächen befindlichen Gebiete sind als Allgemeine Wohngebiete und als Mischgebiete eingestuft bzw. als solche festgesetzt. Es sind demzufolge Immissionsrichtwerte von 60 db(a) bzw. 45 db(a) für die Mischgebiete tags bzw. nachts und von 55 db(a) bzw. 40 db(a) für die Wohngebiete tags bzw. nachts einzuhalten. Für Kleingartengebiete sind in der TA Lärm keine Immissionsrichtwerte angegeben. Es wird aufgrund der Lage zum RAW Schöneweide (Gewerbe, Gemengelage) der Immissionsrichtwert für Mischgebiete am Tag angesetzt. In der Nacht hat das Kleingartengebiet kein Schutzbedürfnis, da nach Bundeskleingartengesetz keine regelmäßige Nutzung in der Nacht gestattet ist. Für einige Parzellen in der Kleingartenanlage besteht Dauerwohnrecht, für diese Parzellen besteht auch ein Schutzbedürfnis in der Nacht.

10 KSZ 10 4 Beschreibung der örtlichen Bedingungen Das B-Plangebiet 9-60 liegt in Berlin im Stadtbezirk Treptow-Köpenick südlich der Straße "Adlergestell" zwischen der Verlängerung der Landflieger Straße und der Verlängerung der Hans-Schmidt-Straße. Der Lageplan im Anhang zeigt die Zuordnung der einzelnen Flächen im Untersuchungsgebiet zueinander im Maßstab 1:3500. Die Tabelle 2 zeigt die für die Berechnung ausgewählten Immissionsorte auf. IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 IO 14 IO 15 IO 16 IO 17 Grimaustraße 64, allgemeines Wohngebiet Moosstraße 83, allgemeines Wohngebiet Hartriegelstraße 90, allgemeines Wohngebiet TÜDSB Grundschule, Schule KGA Fortschritt, Kleingartenanlage Wohnhaus Dahlienweg (KGA Fortschritt), Mischgebiet Neltestraße 1, allgemeines Wohngebiet Neltestraße 2, allgemeines Wohngebiet BPlan XV-67a, MK 2, Kerngebiet BPlan XV-55ba, MK 1, Kerngebiet BPlan XV-55a-1, WA 2A, allgemeines Wohngebiet Hanuschkestraße 13, allgemeines Wohngebiet Melli-Beese-Straße 9, allgemeines Wohngebiet Segelfliegerdamm 30, allgemeines Wohngebiet Segelfliegerdamm 2, allgemeines Wohngebiet Landfliegerdamm 8-9, allgemeines Wohngebiet Landfliegerdamm 2, allgemeines Wohngebiet Tabelle 2: Immissionsorte

11 KSZ 11 Eine Übersicht über die Lage der Nachweisorte vermittelt der Lageplan im Anhang. 5 Berechnungen Die akustischen Berechnungen erfolgten mit Hilfe des PC-Programmpakets "SoundPlan" der Firma Braunstein + Berndt GmbH, Version 7.2 vom Februar In diesem Programm ist das gesamte erforderliche Regelwerk integriert. Mit Hilfe der Vorbelastung im Sinne der TA Lärm sind auf der Grundlage der Immissionsrichtwerte der einzelnen Nachweisorte die Planwerte an den jeweiligen Nachweisorten rechnerisch nach [1] zu ermitteln. Für die Berechnung der Emissionskontingente wird entsprechend [1] nur die geometrische Ausbreitungsdämpfung berücksichtigt (keine Abschirmung, keine Bodendämpfung usw.). Die Emissionskontingente wurden auf den einzelnen Teilflächen solange variiert, bis an allen Immissionsorten unter Berücksichtigung der Vorbelastung die Planwerte eingehalten werden. Hierbei ist auf Wunsch des Auftraggebers die Priorität auf die Teilflächen GE6 bis GE11 zu legen. Gewerbliche Vorbelastung Im Untersuchungsgebiet bestehen derzeitig schon mehrere Gewerbegebiete sowie einzelne gewerbliche Einrichtungen (z.b. Tankstelle Am Adlergestell 179). Für die Gewerbeflächen der Bebauungspläne bzw. Bebauungsplanentwürfe 9-16, , 9-15a und 9-15b, die südlich an die geplanten Gewerbeflächen des Bebauungsplans 9-60 grenzen, liegt bereits eine Geräuschkontingentierung vor. Bei dieser Kontingentierung wurden die Immissionsrichtwerte an der umliegenden schutzwürdigen Bebauung voll ausgeschöpft. Nach TA Lärm, welche bei der Beurteilung der späteren konkreten gewerblichen Nutzungen auf den Flächen heranzuziehen ist, ist nach

12 KSZ 12 Nummer 3.2.1, Prüfung im Regelfall, die Anforderungen erfüllt, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Die Planwerte ergeben sich somit für den Tag und die Nacht aus dem für den jeweiligen Nachweisort geltenden Immissionsrichtwert abzüglich 6 db. Die Planwerte für die Kontingentierung sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Immissionsort Planwerte in db(a) tags nachts IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO IO

13 KSZ 13 IO IO IO Tabelle 3: Planwert an den einzelnen Immissionsorten 6 Ergebnisse Das Gewerbegebiet des B-Planes wurde in 12 Teilgebiete zerlegt, für die die jeweiligen maximalen Emissionskontingente für den Tag und die Nacht getrennt errechnet wurden. Hierbei ist auf Wunsch des Auftraggebers die Priorität auf die Teilflächen GE6 bis GE11 zu legen, weil hier großflächige und ggf. auch lärmintensivere Produktionsbetriebe angesiedelt werden sollen. In der Tabelle 4 sind die zur Einhaltung der Planwerte in der Nachbarschaft des Ansiedlungsgebietes auf den jeweiligen Flächen maximal zulässigen Emissionskontingente für Tag und Nacht getrennt dargestellt. Die zulässigen Emissionskontingente liegen zwischen 45 db(a)/m² und 57 db(a)/m² am Tage sowie zwischen 25 db(a)/m² und 46 db(a)/m² in der Nacht. Teilflächen / Bezeichnung L EK,tags in db(a)/m 2 L EK,nachts in db(a)/m 2 GE GE GE GE GE GE

14 KSZ 14 GE GE GE GE GE GE Tabelle 4: Emissionskontingente tags und nachts Die mit diesen Emissionskontingenten berechneten Geräuschimmissionen sind für die einzelnen Immissionsorte in den Tabellen im Anhang für den Tag und die Nacht für jeden Immissionsort dargestellt. Es ist zu erkennen, dass an allen Nachweisorten die Planwerte eingehalten werden. An nicht allen Immissionsorten konnten aufgrund der begrenzenden Wirkung von benachbarten Immissionsorten die Planwerte voll ausgeschöpft werden. Für diese Immissionsorte sieht die DIN die Möglichkeit vor, Zusatzkontingente zu vergeben. Diese Zusatzkontingente können auf die im späteren Genehmigungsverfahren zu ermittelnden Immissionskontingente für einen konkreten Gewerbebetrieb addiert werden. Richtungssektor Zusatzkontingent Tag Nacht A 7 4 B 0 0 C D 5 3 E 11 8

15 KSZ 15 F 9 6 G 6 4 H 0 5 I 7 4 J 4 15 Tabelle 5: Zusatzkontingente in db für die Richtungssektoren Der Bezugspunkt besitzt die Koordinaten R (x) = und H (y) = im Soldner Koordinatensystem. Die Gradzahlen der Richtungssektoren steigen im Uhrzeigersinn an. Null Grad entspricht dem geografischen Norden. Die Richtungssektoren sind als Ergebnisse in der Grafik und der Tabelle im Anhang dargestellt. Zu den berechneten Ergebnissen ist zu bemerken, dass sie entsprechend DIN und TA Lärm den betriebsbedingten Verkehr auf der Ansiedlungsfläche, d. h. auf dem zukünftigen Betriebsgelände mit einschließen. Der anlagenbedingte Verkehr (Liefer- und Personalverkehr) auf öffentlichen Straßen wurde demgegenüber jedoch nicht berücksichtigt. 7 Beurteilung Die in dieser Untersuchung ermittelten maximalen Emissionskontingente sind hinsichtlich ihrer Ausprägung nicht geeignet, die Ansiedlung von lauten Gewerbebetrieben zu erlauben. Insbesondere auf den Teilflächen GE01 bis GE5 und GE12 ist mit den zulässigen Emissionskontingenten nur eine Nutzung durch relativ leises Gewerbe (Büros, Praxen, Studios, Ateliers u.ä.) denkbar. Die DIN (Geräuschkontingentierung) ist ein Hilfsmittel in der Bauleitplanung und soll unter anderem das sogenannte "Windhundprinzip" verhin-

16 KSZ 16 dern. Es soll vermieden werden, dass der erste Betrieb, der sich ansiedelt, die Immissionsrichtwerte an der umliegenden schutzwürdigen Bebauung bereits voll ausschöpft. Eine Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte liegt hier allerdings schon allein durch die Vorbelastung vor. Da somit ohnehin jeder weitere Berieb nach geltenden Regelwerk, hier TA Lärm (Nummer 3.2.1), verpflichtet ist, die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) zu unterschreitet und dies auch in der Genehmigungsverfahren nachzuweisen hat, sollte geprüft werden, ob nicht auf die Festsetzung von Emissionskontingenten im Bebauungsplan verzichtet werden kann. Planungsrechtlich ist eine Kontingentierung nicht zwingend erforderlich. Im vorliegenden Fall würde der Verzicht auf die Festsetzung von Kontingenten zusätzlichen Aufwand zu deren Nachweis im Genehmigungsverfahren einsparen, ohne dass dadurch immissionsschutzrechtliche Bestimmungen verletzt werden.

17 KSZ 17 9 Regelwerk [1] DIN Geräuschkontingentierung. Dez [2] DIN "Schallschutz im Städtebau", Teil 1, Ausgabe Juli 2002; Beiblatt 1 Ausgabe Mai 1987 [3] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998

18 KSZ 18 Anhang

19 IO 01 Kontingentierung Bebauungsplan 9-60 IO 02 ÜBERSICHTSPLAN IO 16 IO 17 SO HISTORISCHE EISENBAHNANLAGEN IO 03 Auftragnehmer: KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße 12, Berlin IO 15 GE1 GE1 GE3 GE3 GE2 GE2 GE4 GE4 IO 04 Auftraggeber: Adlershofer Projekt GmbH Entwicklungsträger als Treuhänder des Landes Berlin Rudower Chaussee 19, Berlin IO 14 GE5 GE5 GE7 GE6 GE6 IO 05 Zeichenerklärung GE7 IO 06 zu kontingenitierende Flächen Gebäude Immissionsort GE8 IO 13 GE9 GE9 GE8 GE10 GE10 GE11 GE11 IO 07 IO 08 Gebietsnutzungen Gewerbegebiete Mischgebiete Allgemeine Wohngebiete GE12 Kerngebiete GE12 IO 12 IO 09 IO 11 IO 10 Maßstab 1: m Erstellt: Projekt-Nr.: Übersichtsplan

20 Kontingentierung Bebauungsplan 9-60 Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Beurteilungspegel Tag Immissionsort IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 IO 14 IO 15 IO 16 IO 17 Gesamtimmissionswert L(GI) 55,0 55,0 55,0 55,0 60,0 60,0 55,0 55,0 60,0 60,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 53,6 53,6 53,6 53,6 58,6 58,6 53,6 53,6 58,6 58,6 53,6 53,6 53,6 53,6 53,6 53,6 53,6 Planwert L(PI) 49,0 49,0 49,0 49,0 54,0 54,0 49,0 49,0 54,0 54,0 49,0 49,0 49,0 49,0 49,0 49,0 49,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 IO 14 IO 15 IO 16 IO 17 GE , ,7 21,7 20,1 21,4 18,0 16,9 15,7 15,3 13,2 13,8 15,5 16,1 19,3 21,4 26,6 31,8 36,9 GE , ,6 22,4 20,9 23,5 18,7 17,4 15,8 15,2 12,8 13,4 15,1 14,4 17,1 17,8 21,1 23,4 24,4 GE , ,9 21,1 20,1 23,1 19,4 18,0 16,7 16,2 14,0 14,7 16,7 16,8 20,0 20,5 23,7 25,3 25,7 GE , ,2 20,0 19,1 23,9 18,1 16,4 14,7 14,1 11,4 12,0 13,8 12,3 14,7 14,8 17,4 19,0 19,6 GE , ,8 19,2 18,5 22,7 19,0 17,4 16,1 15,6 13,2 14,0 16,2 15,8 18,8 18,4 20,7 21,7 21,9 GE , ,0 37,9 38,2 47,1 47,0 42,4 40,4 39,3 34,9 35,7 37,8 32,9 34,3 33,4 35,0 35,9 36,3 GE , ,5 37,2 37,1 43,4 42,3 39,6 38,4 37,7 34,4 35,5 38,3 34,6 36,6 35,3 36,9 37,6 37,7 GE8 2718, ,4 19,4 20,2 25,8 34,3 30,6 29,9 28,5 22,6 23,5 25,5 17,2 17,6 16,0 16,9 17,4 17,6 GE9 822, ,0 14,7 15,4 20,7 26,0 23,4 23,6 22,9 18,3 19,8 22,9 13,6 14,0 12,1 12,9 13,3 13,4 GE , ,5 20,6 21,4 26,3 34,1 32,6 33,8 32,3 25,3 26,2 27,6 18,5 18,8 17,3 18,1 18,5 18,7 GE , ,6 30,5 31,4 35,4 41,8 41,8 46,5 47,3 38,7 39,4 39,1 29,1 29,1 27,5 28,2 28,6 28,7 GE , ,8 12,6 13,4 16,4 20,8 21,9 27,2 30,6 30,5 25,3 21,1 11,5 11,4 9,8 10,3 10,7 10,8 Immissionskontingent L(IK) 40,2 41,3 41,4 48,9 49,5 46,6 48,2 48,6 41,8 42,3 43,5 37,8 39,4 38,2 39,9 41,1 42,3 Unterschreitung 8,8 7,7 7,6 0,1 4,5 7,4 0,8 0,4 12,2 11,7 5,5 11,2 9,6 10,8 9,1 7,9 6,7 KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: Fax: Web: 1 / 4 SoundPLAN 7.2

21 Kontingentierung Bebauungsplan 9-60 Geräuschkontingentierung Kontingentierung für: Beurteilungspegel Nacht Immissionsort IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 IO 14 IO 15 IO 16 IO 17 Gesamtimmissionswert L(GI) 40,0 40,0 40,0 0,0 60,0 45,0 40,0 40,0 45,0 45,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 40,0 Geräuschvorbelastung L(vor) 38,6 38,6 38,6 0,0 58,6 43,6 38,6 38,6 43,6 43,6 38,6 38,6 38,6 38,6 38,6 38,6 38,6 Planwert L(PI) 34,0 34,0 34,0 0,0 54,0 39,0 34,0 34,0 39,0 39,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 34,0 Teilpegel Teilfläche Größe [m²] L(EK) IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 IO 12 IO 13 IO 14 IO 15 IO 16 IO 17 GE ,5 25 6,7 1,7 0,1 1, ,4 6,6 11,8 16,9 GE ,4 25 3,6 2,4 0,9 3, ,1 3,4 4,4 GE ,8 25 2,9 1,1 0,1 3, ,0 0,5 3,7 5,3 5,7 GE ,8 30 4,2 5,0 4,1 8,9 3,1 1,4 0, ,0 0,0 2,4 4,0 4,6 GE ,1 25 0, , ,7 1,7 1,9 GE , ,0 27,9 28,2 37,1 37,0 32,4 30,4 29,3 24,9 25,7 27,8 22,9 24,3 23,4 25,0 25,9 26,3 GE , ,5 24,2 24,1 30,4 29,3 26,6 25,4 24,7 21,4 22,5 25,3 21,6 23,6 22,3 23,9 24,6 24,7 GE8 2718,0 46 7,4 9,4 10,2 15,8 24,3 20,6 19,9 18,5 12,6 13,5 15,5 7,2 7,6 6,0 6,9 7,4 7,6 GE9 822,5 44 0,0 1,7 2,4 7,7 13,0 10,4 10,6 9,9 5,3 6,8 9,9 0,6 1,0-0,0 0,3 0,4 GE ,6 40 1,5 3,6 4,4 9,3 17,1 15,6 16,8 15,3 8,3 9,2 10,6 1,5 1,8 0,3 1,1 1,5 1,7 GE , ,6 13,5 14,4 18,4 24,8 24,8 29,5 30,3 21,7 22,4 22,1 12,1 12,1 10,5 11,2 11,6 11,7 GE , ,8 1,9 7,2 10,6 10,5 5,3 1, Immissionskontingent L(IK) 28,2 29,7 29,8 38,0 38,2 34,3 34,0 33,7 28,1 28,8 30,7 25,6 27,2 26,1 27,7 28,6 29,1 Unterschreitung 5,8 4,3 4,2-38,0 15,8 4,7 0,0 0,3 10,9 10,2 3,3 8,4 6,8 7,9 6,3 5,4 4,9 KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: Fax: Web: 2 / 4 SoundPLAN 7.2

22 Kontingentierung Bebauungsplan 9-60 Geräuschkontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L{EK} nach DIN45691 weder tags (6:00-22:00 Uhr) noch nachts (22:00-6:00 Uhr) überschreiten. Emissionskontingente Teilfläche L(EK),T L(EK),N GE GE GE GE GE GE GE GE GE GE GE GE Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt5. KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: Fax: Web: 3 / 4 SoundPLAN 7.2

23 GE12 Kontingentierung Bebauungsplan 9-60 Geräuschkontingentierung Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan: Für in den im Plan dargestellten Richtungssektoren A bis J liegende Immissionsorte darf in den Gleichungen (6) und (7) der DIN45691 das Emissionskontingent L{EK} der einzelnen Teilflächen durch L{EK}+L{EK,zus} ersetzt werden Referenzpunkt X Y 33505, ,00 Sektoren mit Zusatzkontingenten Sektor Anfang Ende EK,zus,T EK,zus,N G GE1 SO GE3 GE5 GE2 GE4 H I J A A 53,0 68,8 7 4 B 68,8 117,8 0 0 C 117,8 162, D 162,9 218,3 5 3 E 218,3 256, F 256,9 304,1 9 6 GE7 GE6 G 304,1 346,3 6 4 H 346,3 350,8 0 5 F GE9 GE8 GE10 GE11 B I 350,8 13,0 7 4 J 13,0 53, E D C KSZ Ingenieurbüro GmbH Bühringstraße Berlin Tel.: Fax: Web: 4 / 4 SoundPLAN 7.2

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