Bauvorhaben GuD-Anlage Leipheim
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- Daniela Brodbeck
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1 S:\M\Proj\090\M90722\M90722_24_BER_8D.doc : Müller-BBM GmbH Robert-Koch-Str Planegg bei München Telefon +49(89) Telefax +49(89) Dipl.-Ing. (FH) Michael Haal Telefon +49(89) Michael.Haal@mbbm.com 16. Juli 2014 Bauvorhaben GuD-Anlage Leipheim Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm Bericht Nr. M90722/24 Auftraggeber: Bearbeitet von: Berichtsumfang: SWU Energie GmbH Postfach Ulm Dipl.-Ing. (FH) Michael Haal Dipl.-Ing. (FH) Ralph Schiedeck Insgesamt 68 Seiten, davon 33 Seiten Textteil, 6 Seiten Anhang A, 22 Seiten Anhang B 3 Seiten Anhang C und 4 Seiten Anhang D. Zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 Akkreditiertes Prüflaboratorium nach ISO/IEC Müller-BBM GmbH HRB München USt-ldNr. DE Geschäftsführer: Joachim Bittner, Walter Grotz, Dr. Carl-Christian Hantschk, Stefan Schierer, Elmar Schröder, Norbert Suritsch
2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 3 1 Situation und Aufgabenstellung 5 2 Zitierte Unterlagen 6 3 Zusatzbelastung der geplanten GuD-Anlage 8 4 Vorbelastungen Allgemeine Beschreibung zur Ermittlung der Vorbelastung Vorbelastung durch Gewerbeflächen in Leipheim Nord/West Vorbelastung durch Gewerbeflächen in Bubesheim Nord/Süd Vorbelastung aus dem ehemaligen Fliegerhorstgelände 20 5 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte In Leipheim In Bubesheim 22 6 Berechnung der Vor- und Zusatzbelastung Zusatzbelastung durch die GuD-Anlage Vorbelastung aus dem Bereich Leipheim Vorbelastung aus dem Bereich Bubesheim Vorbelastung aus dem ehemaligen Fliegerhorstgelände 26 7 Tabellarische Zusammenfassung zur Gesamtbelastung 29 8 Zusammenfassung der Ergebnisse Immissionsorte in Leipheim Sektor A Immissionsorte in Leipheim Sektor B Immissionsorte in Leipheim Sektor C Immissionsorte in Bubesheim Sektor B 32 Anhang A Anhang B Anhang C Anhang D Abbildungen Auszüge aus Bebauungsplänen und Genehmigungsbescheiden EDV-Berechnungseingaben Gesamtbelastung für alle betrachteten Immissionsorte 16. Juli 2014 Seite 2
3 Zusammenfassung Die SWU Energie GmbH plant auf dem Gelände des ehemaligen Fliegerhorsts in Leipheim die Errichtung und Inbetriebnahme einer Gas- und Dampfturbinen-Anlage. Die Anlage soll auf einer Fläche von ca. 15 ha errichtet werden und aus zwei Kraftwerksblöcken mit einer elektrischen Leistung von je ca. 600 MW el bestehen. Neben dieser Anlage sollen auf einer Fläche von ca. 90 ha weitere gewerbliche und industrielle Betriebe angesiedelt werden, was hinsichtlich der schalltechnischen Aspekte durch das Büro Kling Consult geplant und beurteilt wird. Für die geplante GuD-Anlage (Zusatzbelastung im Sinne der TA Lärm) werden dazu Ansätze und Erfordernisse, die durch Müller-BBM erarbeitet wurden, in der Betrachtung zur Gesamtbelastung berücksichtigt. Die von Kling Consult dargestellte Gesamtbelastung umfasst jedoch an einigen der im Einwirkungsbereich der GuD-Anlage liegenden Immissionsorte nur einen Teil der dort aufgrund von gewerblichen und industriellen Betrieben zu erwartenden Vorbelastung. Mit dem vorliegenden Bericht soll daher als ergänzende Betrachtung der Umgriff der Vorbelastung erweitert werden. Von Relevanz ist die Vorbelastungssituation für die im Einwirkungsbereich der GuD-Anlage liegenden Immissionsorte, also für die Immissionsorte, an denen der Beurteilungspegel der Anlage den anzusetzenden Immissionsrichtwert um weniger als 10 db unterschreitet. Die Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm setzt sich für den vorliegenden Fall aus folgenden Beiträgen zusammen: 1. Zusatzbelastung durch die geplante GuD-Anlage selbst. 2. Vorbelastung aus dem Bereich des ehemaligen Fliegerhorstgeländes, der Fußballgolfanlage und der bestehenden Gewerbebetriebe außerhalb des Zweckverbandgebiets entsprechend der Untersuchung vom Büro Kling Consult (Stand: ). Darüber hinaus (Ermittlung ist Bestandteil dieses Berichts): 3. Vorbelastung aus dem nördlichen und nordwestlichen Gebiet von Leipheim. 4. Vorbelastung aus dem nördlichen und südlich Gebiet von Bubesheim. Als Ergebnis der durchgeführten Untersuchung ist festzustellen: Für den Tagzeitraum muss nur ein einziger Immissionsort (IO Fußballgolf) betrachtet werden; alle anderen der insgesamt betrachteten Immissionsorte sind für den Tagzeitraum in Zusammenhang mit der GuD-Anlage nicht relevant. Am Immissionsort IO Fußballgolf wird durch die Gesamtbelastung der zulässige Immissionsrichtwert eingehalten. Im Nachtzeitraum liegt an acht von 29 Immissionsorten eine Überschreitung von 3 db und mehr vor im Maximum sind es 6 db (siehe Tabelle auf der nächsten Seite). An all diesen Immissionsorten wird der wesentliche Geräuschbeitrag jedoch nicht von der geplanten GuD-Anlage hervorgerufen. Daher würden weitere Maßnahmen an dieser immissionsseitig keine relevanten Änderungen bewirken. 16. Juli 2014 Seite 3
4 Immissionsort Gebiet Gesamtbelastung Immissions- Richtwert (IRW) Leipheim - Sektor A IRW-Über- bzw. Unterschreitung Nacht Nacht Nacht IO Fugger O WR IO Fugger W WR IO Beethoven WR IO NO WA IO NW WA Leipheim - Sektor B IO West 4 WA IO West 7 WA IO West 3 FNP WA IO West 4 FNP WA IO West 5 FNP WA IO Waldvogel MI Leipheim - Sektor C IO West 3 WA IO Kronberg WR IO Kronberg 2 WR IO West 1 WA IO West 2 WA IO West FNP 1 WA IO West FNP 2 WA Bubesheim (Sektor B) IO SO 1 FNP WA IO SO 2 WA IO SO 3 WA IO SO3/4 FNP WA IO SO 4 FNP WA IO SO 5 WA IO SO 6 WA IO SO 7 WA IO SO 8 WA IO SO 9 WA IO SO 11 WA Die ausführlichen Berechnungsergebnisse und Erläuterungen finden sich in den Kapiteln 7 und 8. Dipl.-Ing. (FH) Michael Haal Dipl.-Ing. (FH) Ralph Schiedeck 16. Juli 2014 Seite 4
5 1 Situation und Aufgabenstellung Die SWU Energie GmbH (kurz: SWU) plant im südwestlichen Teil des Geländes des ehemaligen Fliegerhorsts in Leipheim die Errichtung und Inbetriebnahme einer Gasund Dampfturbinen-Anlage (kurz: GuD-Anlage). Die Anlage soll auf einer Fläche von ca. 15 ha errichtet werden und aus zwei Kraftwerksblöcken mit einer elektrischen Leistung von jeweils ca. 600 MW el bestehen. Neben der GuD-Anlage sollen weitere gewerbliche bzw. industrielle Betriebe auf dem insgesamt ca. 105 ha großen Gelände angesiedelt werden. Die schalltechnische Untersuchung zur Konversion des Fliegerhorsts erfolgt durch das Büro Kling Consult (kurz: KC). Hinsichtlich der schalltechnischen Auswirkungen der geplanten GuD-Anlage (Zusatzbelastung im Sinne der TA Lärm [1]) werden Ansätze und Erfordernisse, die durch Müller-BBM in Form von Emissionskontingenten L EK im Sinne der DIN [3] erarbeitet wurden, in der Betrachtung zur Gesamtbelastung berücksichtigt. Die von KC in [4] dargestellte Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm [1] umfasst jedoch an einigen der im Einwirkungsbereich der GuD-Anlage liegenden Immissionsorte nur einen Teil der dort aufgrund von gewerblichen und industriellen Betrieben zu erwartenden Vorbelastung. Mit dem vorliegenden Bericht soll daher als Ergänzung zu vorgenannter Untersuchung der Umgriff der Vorbelastungsbetrachtung erweitert werden. Die so ermittelte Gesamtbelastung durch gewerbliche und industrielle Anlagen soll die genehmigungsbzw. planungsrechtliche Situation vollumfänglich widerspiegeln. Von Relevanz ist die Vorbelastungssituation lediglich für die im Einwirkungsbereich der GuD-Anlage liegenden Immissionsorte. Als Einwirkungsbereich ist gemäß Nr. 2.2 TA Lärm [1] der Bereich definiert, in dem von der zu beurteilenden Anlage Beurteilungspegel ausgehen, die die für diesen Bereich maßgebenden Immissionsrichtwerte um weniger als 10 db unterschreiten. Grafisch wird der Einwirkungsbereich in den Abbildungen A 2 und A 3 gezeigt. Die Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm setzt sich für den vorliegenden Fall aus folgenden Beiträgen zusammen: 1. Zusatzbelastung durch die geplante GuD-Anlage selbst (durch Müller-BBM ermittelt). 2. Vorbelastung aus dem Bereich des ehemaligen Fliegerhorstgeländes, der Fußballgolfanlage und der bestehenden Gewerbebetriebe außerhalb des Zweckverbandgebiets entsprechend der Untersuchung [4] vom Büro Kling Consult. 3. Vorbelastung aus dem nördlichen und nordwestlichen Gebiet von Leipheim, d. h. im Wesentlichen hervorgerufen durch die Wanzl-Werke (Ermittlung ist Bestandteil des vorliegenden Berichts). 4. Vorbelastung durch die nördlich und südlich in Bubesheim gelegenen Gewerbegebiete (Ermittlung ist Bestandteil des vorliegenden Berichts). Die Randbedingungen, Eingangsdaten und Ergebnisse der durchgeführten Betrachtung zur Gesamtbelastung sind nachstehend dokumentiert. 16. Juli 2014 Seite 5
6 2 Zitierte Unterlagen [1] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 [2] DIN ISO : Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren; Entwurf [3] DIN 45691: Geräuschkontingentierung; [4] Kling Consult, Projekt Nr : Schalltechnische Begutachtung Gewerbelärm zum projektbezogenen (Teil-)Bebauungsplan Nr. 4 Sondergebiet Energieerzeugung: Gas- und Dampfturbinenkraftwerk (GUD) Zweckverband Interkommunales Gewerbegebiet Landkreis Günzburg Anlage zur Begründung, Stand: [5] Müller-BBM Bericht Nr. M90722/26 vom : GuD-Anlage Leipheim Schallemissionsansätze und abgeleitete Emissionskontingente als Grundlage für Festsetzungen im projektbezogenen Bebauungsplan [6] Flächennutzungsplan (Genehmigungsfassung) Stadt Leipheim, Bürogemeinschaft OPLA, Augsburg, 2005 [7] Stadt Leipheim: Bebauungsplan Nr. 08 Ziegelfeld vom [8] Stadt Leipheim: Bebauungsplan Nr Ziegelfeld-süd-ost vom [9] Stadt Leipheim: Bebauungsplan Nr Ziegelfeld-West vom [10] Andreas Kottermaier, Beratender Ingenieur, Bericht vom Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Ziegelfeld, 1. Änderung in der Stadt Leipheim, Landkreis Günzburg (Auftragsnummer / 2009 TM) [11] Andreas Kottermaier, Beratender Ingenieur, Bericht vom Schallschutztechnische Untersuchung zur Erweiterung der Betriebsfläche am Standort Leipheim, Landkreis Günzburg (Auftragsnummer / 2011 TM) [12] Auszug (Auflage 1.3.3) aus dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nach 16 BImSchG vom , zur Verfügung gestellt durch das LRA Günzburg mit vom [13] Landratsamt Günzburg: Genehmigungsbescheid zum Bauvorhaben Nutzungsänderung sowie Bau- und Umbaumaßnahmen im Werk II, Baubuch-Nummer B vom [14] Landratsamt Günzburg: Genehmigungsbescheid zum Bauvorhaben Erweiterung des best. Betriebsgebäudes (BA IV), Flurnummer 2162 in Leipheim vom [15] Parkplatzlärmstudie, Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen; Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage, Augsburg Juli 2014 Seite 6
7 [16] von SWU (Herrn Wiker) an Müller-BBM (Herrn Schiedeck), Betreff: AW: Zum Bebauungsplanverfahren GuD-Anlage Leipheim; Müller-BBM Brief Nr. M90722/23, vom [17] Änderungsbebauungsplan Nr. 0 und Nr. 9 (3.BA) Gewerbegebiet Am Grieshauptgraben, Kling Consult Gutachten (Projekt-Nr. 6798/25 vom ) [18] Landratsamt Günzburg, Genehmigungsbescheid vom zu Bauantragsnummer 0997/98 S für die Erweiterung einer Verladehalle auf Flurnummer 1888 der Gemarkung Bubesheim [19] Gemeinde Bubesheim, Bebauungsplan Nr. 0 Am Grieshauptgraben vom [20] Kling Consult, Projekt Nr. 6798/25 vom : Änderungsbebauungsplan Nr.0 und Nr9 (3.BA) Gewerbegebiet am Grieshauptgraben Gemeinde Bubesheim Begründung [21] Auszug (Auflage 36) aus dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nach 16 BImSchG vom , zur Verfügung gestellt durch das LRA Günzburg mit vom [22] Gemeinde Bubesheim, Landkreis Günzburg 5. Änderung Bebauungsplan Nr. 7 Baugebiet: Neuer Wasserburger Weg und am hohen Rain, [23] Landratsamt Günzburg, Bau-Genehmigungsbescheid vom zu Baubuch-Nummer B für den Umbau und Nutzungsänderung der bestehenden Möbellagerhalle im zweiten Obergeschoss des nordwestlichen Gebäudebereiches zu einer Möbelverkaufshalle auf Flurnummer 122 der Gemarkung Bubesheim [24] Auszug (Auflage 1) aus dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsbescheid nach 16 BImSchG vom , zur Verfügung gestellt durch das LRA Günzburg mit vom [25] von LRA Günzburg (Herrn Deubler) an Müller-BBM (Herrn Schiedeck); Betreff: Autoverwertung Sauter, Bubesheim, vom Juli 2014 Seite 7
8 3 Zusatzbelastung der geplanten GuD-Anlage Nach aktuellem Stand [5] wird für die ca. 15 ha große GuD-Fläche ein Geräuschkontingent im Sinne der DIN [3] vorgesehen. Dieses Geräuschkontingent L EK beträgt 57,0/52,0 db(a) tags/nachts. Die GuD-Fläche wird in drei Sektoren (A, B, C) aufgeteilt (siehe auch Abbildung 1), wobei zwei von diesen die Sektoren B und C mit einem Zusatzkontingent L EK,zus im Sinne der DIN zu berücksichtigen sind. Für den Sektor B beträgt dieses Zusatzkontingent tags/nachts 2,5 db, für den Sektor C tags/nachts 0,5 db. Der Bezugspunkt für die Sektoren im Sinne der DIN [3] liegt bei: x = m, y = m. Die Sektoren sind wie folgt definiert (Norden = 0 ): Sektor A = , Sektor B = , Sektor C = Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf den Satzungstext verwiesen. Abbildung 1. Prinzipielle Darstellung der Sektoren A, B und C für die GuD-Betriebsfläche. 16. Juli 2014 Seite 8
9 4 Vorbelastungen 4.1 Allgemeine Beschreibung zur Ermittlung der Vorbelastung Zur Ermittlung der bisher nicht berücksichtigten Vorbelastung aus dem nördlichen und westlichen Gebiet der Stadt Leipheim sowie aus dem nördlichen und südlichen Teil von Bubesheim sind schalltechnische Angaben zu den betreffenden Gebieten/ Flächen bzw. den dort angesiedelten Betrieben erforderlich. Sofern in zu berücksichtigenden Bebauungsplänen schalltechnische Anforderungen festgesetzt sind, werden diese als Grundlage für die vorliegende Berechnung angesetzt. Existiert ein Bebauungsplan, jedoch sind weder schalltechnische Festsetzungen getroffen noch in der Begründung zum Bebauungsplan schalltechnische Vorgaben oder ein Verweis auf ein zugehöriges Schallgutachten gegeben, so werden die rechtsverbindlichen Genehmigungsbescheide für die betreffenden Betriebe zugrunde gelegt. Sollten auch diese Genehmigungsbescheide keine Angaben zum Schallimmissionsschutz enthalten, so wird für die betreffende Fläche bzw. den dort angesiedelten oder geplanten Betrieb ein Ansatz gewählt. Dieser Schallemissionsansatz wird in Anlehnung an vergleichbare Anlagen im Untersuchungsgebiet und unter Berücksichtigung der für den entsprechenden Betrieb bzw. für die zuzuordnende Branche zu erwartenden Betriebscharakteristik gewählt. 4.2 Vorbelastung durch Gewerbeflächen in Leipheim Nord/West In Tabelle 1 sind die einzelnen Flächen zusammengestellt, die im Zuge der rechnerischen Betrachtung zur Vorbelastung Leipheim Nord/West berücksichtigt werden. Rein vorsorglich, d. h. in einem aus schalltechnischer Sicht sicheren Ansatz, sind auch die nach Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim [6] derzeit vorgesehenen, aber noch nicht bestehenden Gewerbe- und Industriegebietserweiterungen (südlich des Wanzl-Werkes IV) bereits berücksichtigt (lfd. Nrn ). Eine grafische Darstellung mit diesen Flächen zeigt Abbildung A 1 im Anhang A. In Tabelle 1 sind die Flächen mit einer laufenden Nummer und einer Kurzbezeichnung versehen und durch die Angabe der Größe beschrieben. Das Schallemissionsverhalten ist durch die Emissionspegel Tag/Nacht gegeben. Als Anmerkung ist ergänzt, ob die Fläche innerhalb eines Bebauungsplangebiets liegt oder in einem nach Flächennutzungsplan (FNP) charakterisierten Gebiet. Im Anschluss an die Tabelle 1 folgen in den Unterkapiteln bis Erläuterungen, wie die entsprechenden Flächen in der Berechnung berücksichtigt wurden. 16. Juli 2014 Seite 9
10 Tabelle 1. Zusammenstellung der Emissionsflächen zur Ermittlung der Vorbelastung Leipheim Nord/West. lfd. Nr. Bezeichnung Fläche in m² Emissionspegel in db/m² Fläche liegt innerhalb B-Plan-Umgriff / FNP Tagzeit Nachtzeit 01 GIb I B-Plan Nr GIb I Tankfläche Nord B-Plan Nr GIb II B-Plan Nr GIb II Tankfläche Süd B-Plan Nr GIb III B-Plan Nr GIb IV B-Plan Nr GIb V B-Plan Nr GEbI Nord B-Plan Nr GEbI Süd B-Plan Nr GEb I B-Plan Nr GEb II (zzgl. LeKzus) B-Plan Nr GI-Vorhaltefläche Nord FNP Industriegebiet 13 G Vorhaltefläche Ost FNP Gewerbliche Baufläche 14 G-Vorhaltefläche Süd FNP Gewerbliche Baufläche 15 Wanzl Werk I FNP Gewerbegebiet 16 Wanzl Werk II FNP Gewerbegebiet 17 Wanzl W II Pachtfl FNP Grünfläche/sonst. Straßen 18 Werk II Parkplatz ,9 61,0 FNP Parkplatzfläche 19 Werk II Parkplatz ,4 60,4 FNP Parkplatzfläche 20 Hansjörg Reiff GmbH FNP Gewerbegebiet Flächen innerhalb Bebauungsplanumgriff Nr (Wanzl-Werk IV) Zum Umgriff des Bebauungsplans Nr [9] gehören aus vorstehender Tabelle die Flächen mit den lfd. Nrn. 01, 03 und 05 bis 07. Die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Themengebiet Schall für den Bebauungsplan Nr sind im Anhang B in den Abbildungen B 1 bis B 3 als Auszug dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Festgesetzte Kontingente (db(a)/m²) mit Nennung konkreter Flächenangaben. Berechnung der Immissionsrichtwertanteile (IRWA) nach dem überschlägigen Verfahren, d. h. unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung. Weitere Informationen wurden dem für die Aufstellung des Bebauungsplans erstellten Gutachten [11] entnommen. 16. Juli 2014 Seite 10
11 Hinweis zum Berechnungsverfahren: Das anzuwendende Berechnungsverfahren (u. a. ausschließlich Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung) ist nahezu identisch mit dem Berechnungsverfahren der DIN [3]. Unter der Voraussetzung, dass die Höhe der Schallquelle auf Höhe der Immissionsorte liegt, werden mit beiden Berechnungsverfahren dieselben Ergebnisse erzielt. Insbesondere bei größeren Entfernungen zwischen Schallquelle und Immissionsort ist auch bei unterschiedlicher Höhenlage von Schallquelle und Immissionsort im Ergebnis eine Übereinstimmung festzustellen. Dies (gleiche Höhenlage/größere Entfernungen) trifft im vorliegenden Fall nicht durchgängig zu, jedoch konnte durch Vergleichsberechnungen festgestellt werden, dass in Summe gar keine bzw. vernachlässigbar geringe Differenzen auftreten. Daher wurde der Einfachheit halber für die innerhalb des Umgriffs vom Bebauungsplan Nr liegenden Flächen die Berechnung nach DIN durchgeführt Flächen innerhalb Bebauungsplanumgriff Nr Zum Umgriff des Bebauungsplans Nr [8] gehören aus vorstehender Tabelle die Flächen mit den lfd. Nrn. 10 und 11. Die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Themengebiet Schall für den Bebauungsplan Nr sind im Anhang B in den Abbildungen B 4 und B 5 als Auszug dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Festgesetzte Emissionskontingente L EK mit Flächenangaben und einem definierten Richtungssektor mit Zusatzkontingent L EK,zus. Durchführung der Ausbreitungsrechnung gemäß Festsetzung im Bebauungsplan nach DIN [3]. Die Festlegung zum Richtungssektor und Zusatzkontingent wurde dem zugehörigen Gutachten [10] entnommen (siehe Abbildung B 6 im Anhang B); auf dieses wird im Satzungstext verwiesen Flächen innerhalb Bebauungsplanumgriff Nr. 08 Zum Umgriff des Bebauungsplans Nr. 08 [7] gehören aus vorstehender Tabelle die Flächen mit den lfd. Nrn. 02, 04, 08 und 09. Die planungsrechtlichen Festsetzungen zum Themengebiet Schall für den Bebauungsplan Nr. 08 sind im Anhang B in den Abbildungen B 7 und B 8 als Auszug dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Festgesetzte Kontingente (db/a)/m²), jedoch ohne Nennung konkreter Flächenangaben. Keine Angaben bezüglich der Berechnungsvorschrift zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung. 16. Juli 2014 Seite 11
12 Festlegungen zum Flächenumgriff: Für die vorliegenden Berechnungen werden innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans Nr. 08 die jeweils gesamten Grundstücksflächen (eingeteilt gemäß Flurnummer) mit einem Geräuschkontingent belegt. Dies stellt aus schalltechnischer Sicht einen worst-case-ansatz dar. Festlegungen für die Berechnung: Die geometrische Lage, insbesondere die Höhe der Kontingentflächen, wird im Sinne der Konsistenz gemäß dem Gutachten Schalltechnische Berechnung zum projektbezogenen (Teil-)Bebauungsplan Nr. 4 gewählt, d. h. mit einer Höhe von 2 m über Grund. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mangels weiterer Vorgaben anhand der Festsetzungen des westlich angrenzenden Bebauungsplans Nr [9] bzw. des hierzu beschriebenen Verfahrens nach DIN [3] Fläche zum Wanzl Werk I Es handelt sich hierbei um die Fläche zur lfd. Nr. 15 aus vorstehender Tabelle. Die Festsetzungen im Genehmigungsbescheid [12] zum Themengebiet Schall sind im Anhang B in der Abbildung B 9 als Auszug dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Der Genehmigungsbescheid [12] nennt einzuhaltende Immissionsrichtwerte an konkreten Immissionsorten. Festlegungen zum Flächenumgriff und für die Berechnung: Die geometrische Lage der Kontingentfläche wurde gemäß der Darstellung der Gewerbegebietsfläche im Flächennutzungsplan [6] einschließlich der Parkplatzfläche im Nordosten in Ansatz gebracht. Für das Emissionsverhalten wurde ein Ansatz mit berücksichtigt. L EK = 62/47 db(a) tags/nachts Somit werden an zwei der im Genehmigungsbescheid genannten kritischsten Immissionsorte (Wohnhaus Sonnenweg 9 und Wohnhaus Herrenbreite 8) die dort genannten Immissionsrichtwerte jeweils tags und/oder nachts ausgeschöpft. Die Durchführung der Ausbreitungsrechnung erfolgt hierfür nach dem aktuellen Verfahren der DIN [3]. 16. Juli 2014 Seite 12
13 4.2.5 Flächen zum Wanzl Werk II Es handelt sich hierbei um die Flächen mit den lfd. Nrn. 16 bis 19 aus Tabelle 1. Die Festsetzungen im Genehmigungsbescheid [13] bzw. Angaben aus dessen Begründung zum Themengebiet Schall sind im Anhang B in den Abbildungen B 10 bis B 12 als Auszug dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Nennung maßgeblicher Immissionsorte und Immissionsrichtwerte im zugehörigen Genehmigungsbescheid [13]. Parkplatzflächen auf Fl.-Nr. 4275/10 und 4275/18 mit insgesamt 108 Pkw-Parkplätzen. Festlegungen für die Berechnung: Lage der Kontingente unter Berücksichtigung der im Genehmigungsbescheid genannten Flurnummern in Ansatz gebracht (siehe auch Abbildungen B 13 bis B 15 im Anhang B). Iterative rechnerische Ermittlung der Emissionskontingente L EK, so dass die im Genehmigungsbescheid genannten Immissionsrichtwerte in der vorliegend maßgeblichen südlichen Richtung durch sie ausgeschöpft werden (dies stellt einen worst-case-ansatz dar). Durchführung der Ausbreitungsrechnung nach dem aktuellen Verfahren der DIN [3]. Parkplatzflächen mit insgesamt 108 Pkw-Parkplätzen, frequentiert durch die Mitarbeiter im Drei-Schicht-Betrieb. Ansatz eines worst-case-szenarios mit 108 Pkw-Bewegungen in der ungünstigsten vollen Nachtstunde (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) und 216 Bewegungen tags (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr). Ermittlung der Schallemissionen nach der bayerischen Parkplätzlärmstudie [15] und rechnerischer Ansatz in Form einer flächenhaften Schallquelle, Ausbreitungsberechnung nach den Vorgaben der TA Lärm [1] Fläche zur Hansjörg Reiff GmbH Es handelt sich hierbei um die Fläche zur lfd. Nr. 20 aus vorstehender Tabelle. Hierzu können die schalltechnischen Belange wie folgt angegeben werden: Gemäß [16] existieren keine immissionsschutzrechtlichen Auflagen für die Betriebsfläche der derzeit dort angesiedelten Firma. 16. Juli 2014 Seite 13
14 Festlegungen für die Berechnung: Lage der Kontingentfläche im Bereich der bebauten Flurstücke in Ansatz gebracht (vgl. auch Abbildung B 16). Branchenüblicher Ansatz mit L EK = 65/50 db(a) tags/nachts berücksichtigt, denn auch bei der Fa. Hansjörg Reiff GmbH handelt es sich ähnlich wie bei Firma Wanzl um einen metallverarbeitenden Betrieb. Der gewählte Ansatz stellt im Sinne der Anmerkungen unter Punkt einen worst-case-ansatz dar. Durchführung der Ausbreitungsrechnung nach dem aktuellen Verfahren der DIN [3] Entwicklungsflächen gemäß Flächennutzungsplan Bei den Flächen mit den lfd. Nrn. 12 bis 14 aus vorstehender Tabelle handelt es sich um derzeit bzw. nach Flächennutzungsplan vorgesehene Entwicklungsflächen. Festlegungen für die Berechnung: Die geometrische Höhe der Kontingentflächen wird im Sinne der Konsistenz mit 4 m über Grund angesetzt. Die Lage der Kontingente befindet sich im Bereich der im zugrunde liegenden Flächennutzungsplan [6] für gewerbliche/industrielle Nutzungen vorgesehenen Flächen. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt entsprechend der aktuellen Fassung nach DIN [3]. Die Höhe der Kontingente wird wie folgt angesetzt: (lfd. Nr. 12) GI-Vorhaltefläche Nord: (lfd. Nr. 14) GE-Vorhaltefläche Süd (lfd. Nr. 13) GE Vorhaltefläche Ost L EK = 65 /50 db(a) tags/nachts, L EK = 60 /45 db(a) tags/nachts, L EK = 60 /45 db(a) tags/nachts. 16. Juli 2014 Seite 14
15 4.3 Vorbelastung durch Gewerbeflächen in Bubesheim Nord/Süd Es werden für die Vorbelastung durch die Gewerbebetriebe in Bubesheim die in nachstehender Tabelle 2 aufgeführten Flächen berücksichtigt. Im Vorgriff zu den Ergebnissen nach Kapitel 6.1 wird nur die Situation zur Nachtzeit dargestellt, da die GuD-Anlage an den Immissionsorten in Bubesheim nur zur Nachtzeit einen relevanten Beitrag zur Gesamtbelastung liefert. Eine grafische Darstellung mit diesen Flächen zeigt Abbildung A 4 im Anhang A. Tabelle 2. Zusammenstellung der Flächen zur Ermittlung der Vorbelastung Bubesheim. lfd. Nr. Bezeichnung Fläche in m² Emissionspegel in db/m² Fläche liegt innerhalb B-Plan-Umgriff/FNP Nachtzeit 01 BPlan GEb1 Grieshauptgr Änderungsbebauungsplan Nr. 0 und Nr. 9 (3.BA) 02 BPlan GEb2 Grieshauptgr Änderungsbebauungsplan Nr. 0 und Nr. 9 (3.BA) 03 BPlan Nr. 9 Grieshauptgr B-Plan Nr Kögl B-Plan Nr BPlan Nr.0 Grieshauptgr B-Plan Nr L&N Recycling (Fl.-Nrn / 1868) 07 L&N Recycling (westl. Teil) (Fl.-Nr. 1867) FNP Gewerbegebiet/ Grünfläche FNP Gewerbegebiet/ Grünfläche 08 Delta Möbel Plus FNP Gewerbegebiet/ Grünfläche 09 Tripus GmbH B-Plan Nr Gräss GmbH B-Plan Nr Autoverwertung Sauter ergänzendes Kontingent B-Plan Nr. 0/ Flächen innerhalb des Änderungsbebauungsplans Nr. 0 und Nr. 9 (3. BA) und des Bebauungsplans Nr. 9 Zum Umgriff dieses Änderungsbebauungsplans [17] gehören aus vorstehender Tabelle die Flächen mit den lfd. Nrn. 01 und 02. Die Randbedingungen zum Themengebiet Schall aus dem Gutachten zum Änderungsbebauungsplan sind im Anhang B in der Abbildung B 17 dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Kontingentangaben (db(a)/m²), jedoch ohne Nennung konkreter Flächenangaben. Keine Angaben bezüglich der Berechnungsvorschrift zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung. 16. Juli 2014 Seite 15
16 Festlegungen zum Flächenumgriff: Für die vorliegenden Berechnungen werden innerhalb des Umgriffs vom Änderungsbebauungsplan Nr. 0 und Nr. 9 die jeweils gesamten Grundstücksflächen (eingeteilt gemäß Planzeichung zum Änderungsbebauungsplan [17]) mit einem Geräuschkontingent belegt. Dies stellt aus schalltechnischer Sicht einen worst-case-ansatz dar. Festlegungen für die Berechnung: Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mangels weiterer Vorgaben und der Festsetzung als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) nach den Vorgaben der DIN ISO [2]. Es wird hier die DIN ISO unter Berücksichtigung aller Dämpfungsterme zugrunde gelegt, da diese in Verbindung mit IFSP die gängige Berechnungsvorschrift darstellt Fläche zur Kögl GmbH Es handelt sich hierbei um die Fläche zur lfd. Nr. 04 aus vorstehender Tabelle. Die Grundlagen zum Themengebiet Schall sind als Auszug aus dem Beiblatt zum Genehmigungsbescheid [18] im Anhang B in der Abbildung B 18 dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Im Beiblatt des Genehmigungsbescheids Nennung von einzuhaltenden Immissionsrichtwerten in den nördlich befindlichen Gewerbe- und Wohngebietsflächen. Festlegungen für die Berechnung: Iterative rechnerische Ermittlung des Emissionskontingents L EK, so dass die im Genehmigungsbescheid genannten Immissionsrichtwerte durch sie im Bereich der vorliegend schalltechnisch kritischeren nördlichen Wohngebietsflächen ausgeschöpft werden. Dies stellt aus schalltechnischer Sicht einen worst-case-ansatz dar. Durchführung der Ausbreitungsrechnung nach dem aktuellen Verfahren der DIN [3] Fläche innerhalb des Bebauungsplans Nr. 0 Zum Umgriff dieses Bebauungsplans [19] gehören aus vorstehender Tabelle die Flächen mit den lfd. Nrn. 04 und 05. Die Grundlagen zum Themengebiet Schall sind als Auszug aus der Begründung zum Bebauungsplan im Anhang B in der Abbildung B 19 dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: In der Begründung zum Bebauungsplan sind für die nördlich der Industriestraße gelegenen Betriebe Pegelwerte angegeben (nachts 45 db(a)), die von diesen an deren Nordgrenze zum Wohngebiet einzuhalten sind. 16. Juli 2014 Seite 16
17 Festlegungen für die Berechnung: Iterative rechnerische Ermittlung des Emissionskontingents L EK, so dass der o. g. Pegelwert durch dieses an der Nordgrenze der Betriebe ausgeschöpft wird. Dies stellt aus schalltechnischer Sicht einen worst-case-ansatz dar. Durchführung der Ausbreitungsrechnung nach dem aktuellen Verfahren der DIN [3] Fläche zur L+N Recycling GmbH Es handelt sich hierbei um die Flächen zu den lfd. Nrn. 06 und 07 aus vorstehender Tabelle. Die Betriebsfläche liegt auf den Grundstücken mit den Fl.-Nrn. 1866, 1867 und Der Genehmigungsbescheid [21] nennt einzuhaltende Immissionsrichtwerte an konkreten Immissionsorten. Festlegungen für die Berechnung: Hinweis: Der im Genehmigungsbescheid [21] für den Immissionsort 1 Fl.-Nr genannte Immissionsrichtwert in Höhe von 39 db(a) nachts würde durch das erforderliche Kontingent im Nahbereich am aktuell nächstbefindlichen Anwesen An der Autobahn 4 nachts einen Beurteilungspegel in Höhe von > 50 db(a) bedingen, d. h. eine Überschreitung selbst der Immissionsrichtwerte für Gewerbegebiete nachts nach TA Lärm hervorrufen. Da davon auszugehen ist, dass zum Zeitpunkt der Genehmigung andere Rahmenbedingungen vorlagen (u. a. Bereich nördlich der Straße An der Autobahn noch unbebaut) wird als Immissionsort 1 die Fl.-Nr. 1871/8 (anstelle von Fl.-Nr. 1871) herangezogen. Die iterative rechnerische Ermittlung des Emissionskontingents L EK erfolgt so, dass an den beiden kritischsten Immissionsorten (Immissionsort 1, Fl.-Nr abweichend vom Genehmigungsbescheid und Immissionsort 2, Fl.-Nr gemäß Genehmigungsbescheid) die im Genehmigungsbescheid genannten Immissionsrichtwerte jeweils tags und/oder nachts ausgeschöpft werden. Durchführung der Ausbreitungsrechnung nach dem aktuellen Verfahren der DIN [3]. 16. Juli 2014 Seite 17
18 4.3.5 Flächen innerhalb des Bebauungsplans Nr. 7 Zum Umgriff dieses Bebauungsplans gehören aus vorstehender Tabelle die Flächen mit den lfd. Nrn. 09 und 10. Die Randbedingungen zum Themengebiet Schall sind dem Planteil des Bebauungsplans [22] entnommen und im Anhang B in der Abbildung B 22 als Auszug dargestellt. Danach kann Folgendes festgestellt werden: Festgesetzte Kontingente (db(a)/m²), jedoch ohne Nennung konkreter Flächenangaben. Keine Angaben bezüglich der Berechnungsvorschrift zur Durchführung der Ausbreitungsrechnung. Festlegungen zum Flächenumgriff: Für die vorliegenden Berechnungen werden innerhalb des Umgriffs des Bebauungsplans Nr. 7 die jeweils gesamten Grundstücksflächen (eingeteilt gemäß Flurnummern) mit einem Geräuschkontingent belegt. Einzige Ausnahme bildet der innerhalb des Umgriffs südlich gelegene Bereich mit einem Teilstück der Kreisstraße GZ 18 und den südlich davon liegenden Grünflächen (< 400 m² auf einem Teilstück der Fl.-Nr. 120/6). Trotz vorgenannter Aussparung stellt dies einen aus schalltechnischer Sicht auf der sicheren Seite liegenden Ansatz dar. Festlegungen für die Berechnung: Die Ausbreitungsrechnung erfolgt mangels weiterer Vorgaben und der Festsetzung als immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel (IFSP) nach den Vorgaben der DIN ISO [2]. Es wird hier die DIN ISO unter Berücksichtigung aller Dämpfungsterme zugrunde gelegt, da diese in Verbindung mit IFSP die gängige Berechnungsvorschrift darstellt Fläche zur Delta Möbel Plus Es handelt sich hierbei um die Fläche zur lfd. Nr. 08 aus vorstehender Tabelle. Diese liegt auf Fl.-Nr. 122 der Gemarkung Bubesheim direkt nördlich angrenzend an den Umgriff des Bebauungsplans Nr. 7 [22]. Der vorliegende Bau-Genehmigungsbescheid [23] enthält keine immissionsschutzrechtlichen Auflagen. Festlegungen zum Flächenumgriff: Für die vorliegenden Berechnungen wird die gesamte Grundstücksfläche (Fl.-Nr. 122) mit dem Geräuschkontingent belegt. Dies stellt einen aus schalltechnischer Sicht sicheren Ansatz dar. 16. Juli 2014 Seite 18
19 Festlegungen für die Berechnung: Es wird erwartet, dass bei Fa. Delta Möbel Plus keine relevanten Nachtaktivitäten stattfinden. So wird angenommen, dass während des Nachtzeitraums lediglich Geräusche von haus- und lüftungstechnischen Anlagen hervorgerufen werden. Für diese Geräusche wird entsprechend Tabelle 2 ein Kontingent von 48 db(a)/m² zur Nachtzeit angesetzt. Damit steht für die Schallquellen Haus- und Lüftungstechnik ein immissionswirksamer Gesamt-Schallleistungspegel von L WA = 88 db(a) zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der Anordnung der Schallquellen (Stichwort: Abschirmung) kann der tatsächlich installierte Schallleistungspegel höher liegen. Wie festzustellen ist, entspricht der gewählte Schallemissionsansatz gleich dem informativ im Bebauungsplan Nr. 7 [22] (siehe auch Anhang B, Abbildung B 22) für die Fläche Delta Möbel Plus genannten IFSP. In Anlehnung daran erfolgt auch hier die Berechnung nach den Vorgaben der DIN ISO [2]. So wird hier analog zu Kapitel die DIN ISO unter Berücksichtigung aller Dämpfungsterme gerechnet Autoverwertung Sauter Der uns überlassene Auszug aus dem Genehmigungsbescheid vom [24] nennt für den maßgeblichen Immissionsort (Wohnhaus Fl.-Nr. 1892/18) einen Immissionsrichtwert nachts in Höhe von 37 db(a). Der letzte immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid ist gemäß [25] auf die Grundstücke Fl.-Nr und 1899/3 der Gemarkung Bubesheim ausgestellt. Für einen Teil der Betriebsfläche der Firma Sauter existieren schalltechnische Kontingente. Hierbei handelt es sich am o. g. Immissionsort maßgebend um die Schalleinträge resultierend aus dem Kontingent 01_BPlan GEb1 Grieshauptgraben (nachts). Der Schalleintrag hieraus errechnet sich zu 34 db(a) nachts. Ergänzend zur in Kapitel 4.1 dargestellten Vorgehensweise legen wir für diese spezielle Konstellation höchstvorsorglich den in o. g. Genehmigungsbescheid genannten höheren Immissionsrichtwert in Höhe von 37 db(a) zu Grunde. Hierfür wird im nicht kontingentierten Bereich der durch die Firma Sauter genutzten Fl.-Nr ein zusätzliches Kontingent in Höhe von 55 db(a)/m² nachts zu Grunde gelegt (lfd. Nr. 11 der vorstehenden Tabelle). Somit wird der im Genehmigungsbescheid genannte Immissionsrichtwert nachts in Höhe von 37 db(a) am Wohnhaus Fl.-Nr. 1892/18 ausgeschöpft. Festlegungen für die Berechnung: Die Berechnung erfolgt identisch zu den Flächen innerhalb des Änderungsbebauungsplans Nr. 0 und Nr. 9 (3. BA) und des Bebauungsplans Nr. 9 (siehe Kapitel 4.3.1), d. h. nach DIN ISO unter Berücksichtigung aller Dämpfungsterme. 16. Juli 2014 Seite 19
20 4.4 Vorbelastung aus dem ehemaligen Fliegerhorstgelände Die Schallemissionen aus dem ehemaligen Fliegerhorstgelände und die daraus resultierenden Schallimmissionen werden durch das Büro Kling Consult im Gesamten betrachtet (Ansätze und Ergebnisse siehe [4]). Es handelt sich zum einen um die Flächen innerhalb des Zweckverbandgebietes (d. h. die Flächen des ehemaligen Fliegerhorstgeländes) und zum anderen um Gebiete außerhalb des Zweckverbandgebiets. Diese Gebiete sind die Fußballgolffläche und die nördlich der Günzburger Straße (B 10) gelegenen Gewerbebetriebe. In der schalltechnischen Untersuchung von Kling Consult ist analog zu dem hier Dokumentierten auch die geplante GuD-Betriebsfläche enthalten. Die hierzu gehörenden Anteile werden aus den Ergebnissen nach KC für die vorliegende Berechnung herausgenommen, also nicht doppelt berücksichtigt. 16. Juli 2014 Seite 20
21 5 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte Nachstehend sind die für die vorliegende Gesamtbetrachtung berücksichtigten Immissionsorte zusammengestellt. Es handelt sich dabei zum einen um bereits in vorangegangenen Untersuchungen am Standort berücksichtigte Immissionsorte und zum anderen um weitere Immissionsorte, an denen in der Gesamtschau eine ungünstigere Geräuschsituation als an den bestehenden erwartet werden könnte. Diese zusätzlichen Immissionsorte sind nachstehend mit der Ergänzung neu gekennzeichnet. Aufgrund der großen Anzahl von knapp 40 Immissionsorten werden diese entsprechend der beiden Ortschaften und zusätzlich bezüglich der durch die GuD-Fläche eingeführten Sektoren unterteilt. Den Abbildungen A 5 und A 6 im Anhang A ist die Lage der Immissionsorte zu entnehmen. Mit Textfeld bezeichnet sind hier nur die neu hinzugekommenen Immissionsorte. 5.1 In Leipheim Tabelle 3. Immissionsorte im Bereich Leipheim Sektor A. Immissionsort Gauß-Krüger-Koordinaten Gebietscharakter Rechtswert Hochwert IO Fugger O WR IO Fugger W WR IO Beethoven WR IO Ost WA IO Ost WA IO Ost 3 FNP WA IO NO WA IO NW WA Tabelle 4. Immissionsorte im Bereich Leipheim Sektor B. Immissionsort Gauß-Krüger-Koordinaten Gebietscharakter Rechtswert Hochwert IO West 4 (neu) WA IO West 5 (neu) WA IO West 6 (neu) MI IO West 7 (neu) WA IO West 8 (neu) MI IO West 3 FNP (neu) WA IO West 4 FNP (neu) WA IO West 5 FNP (neu) WA IO Waldvogel MI IO Fußballgolf MI 16. Juli 2014 Seite 21
22 Anmerkungen zur Tabelle 4 Der Immissionsort IO West 5 befindet sich auf dem Friedhofsgelände. Hier ist tags/nachts von demselben Schutzanspruch (55/55 db(a)) auszugehen. Der Immissionsort IO Fußballgolf ist ausschließlich für den Tagzeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) relevant, da hier ausschließlich zur Tagzeit eine Nutzung vorliegt. Tabelle 5. Immissionsorte im Bereich Leipheim Sektor C. Immissionsort Gauß-Krüger-Koordinaten Gebietscharakter Rechtswert (in m) Hochwert (in m) IO West 3 (neu) WA IO Kronberg WR IO Kronberg 2 (neu) WR IO Pflegeheim MI IO West WA IO West WA IO West FNP WA IO West FNP WA 5.2 In Bubesheim Tabelle 6. Immissionsorte im Bereich Bubesheim Sektor B. Immissionsort Gauß-Krüger-Koordinaten Gebietscharakter Rechtswert (in m) Hochwert (in m) IO SO 1 FNP WA IO SO WA IO SO WA IO SO3/4 FNP WA IO SO 4 FNP WA IO SO WA IO SO WA IO SO 7 (neu) WA IO SO 8 (neu) WA IO SO 9 (neu) WA IO SO 10 (neu) WA IO SO 11 (neu) WA 16. Juli 2014 Seite 22
23 6 Berechnung der Vor- und Zusatzbelastung Die Berechnungsverfahren und die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Zusatzbelastung und Vorbelastungen sind in Kapitel 4 beschrieben. Damit ergeben sich die nachstehend aufgeführten Ergebnisse. 6.1 Zusatzbelastung durch die GuD-Anlage Es sind nachstehend für die Zusatzbelastung, getrennt für die Tag- und Nachtzeit, nur die Immissionsorte aufgeführt, an denen der Beurteilungspegel für die GuD- Anlage weniger als 10 db unter dem jeweils gültigen Immissionsrichtwert liegt, die also im Einwirkungsbereich der Anlage liegen. Zur Tagzeit liegen alle in Tabelle 3 aufgeführten Immissionsorte außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten GuD-Anlage. Die Ergebnisse zur Nachtzeit für den Sektor A sind nachstehend aufgeführt. Tabelle 7. Zusatzbelastung durch GuD-Anlage in Leipheim Sektor A Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Immissionsanteil GuD-Anlage Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO Fugger O WR 28,5 35 IO Fugger W WR 28,6 35 IO Beethoven WR 29,0 35 IO NO WA 30,6 40 IO NW WA 31,1 40 Nacht Tabelle 8. Zusatzbelastung durch GuD-Anlage in Leipheim Sektor B Tagzeit. Immissionsort Gebietscharakter Immissionsanteil GuD-Anlage Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO Fußballgolf MI 51,8 60 Nacht Tabelle 9. Zusatzbelastung durch GuD-Anlage in Leipheim Sektor B Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Immissionsanteil GuD-Anlage Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO West 4 WA 30,4 40 IO West 7 WA 32,3 40 IO West 3 FNP WA 35,3 40 IO West 4 FNP WA 34,2 40 IO West 5 FNP WA 32,9 40 Nacht IO Waldvogel MI 38, Juli 2014 Seite 23
24 Zur Tagzeit liegen alle in Tabelle 5 aufgeführten Immissionsorte außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten GuD-Anlage. Die Ergebnisse zur Nachtzeit für den Sektor C sind nachstehend aufgeführt. Tabelle 10. Zusatzbelastung durch GuD-Anlage in Leipheim Sektor C Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Immissionsanteil GuD-Anlage Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO West 3 WA 30,3 40 IO Kronberg WR 30,9 35 IO Kronberg 2 WR 30,4 35 IO West 1 WA 33,9 40 IO West 2 WA 34,1 40 IO West FNP 1 WA 34,6 40 IO West FNP 2 WA 35,4 40 Nacht Zur Tagzeit liegen alle in Tabelle 6 aufgeführten Immissionsorte außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten GuD-Anlage. Die Ergebnisse zur Nachtzeit für den Bereich Bubesheim Sektor B sind nachstehend aufgeführt. Tabelle 11. Zusatzbelastung durch GuD-Anlage in Bubesheim Sektor B Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Immissionsanteil GuD-Anlage Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO SO 1 FNP WA 35,4 40 IO SO 2 WA 35,5 40 IO SO 3 WA 36,2 40 IO SO 3/4 FNP WA 37,0 40 IO SO 4 FNP WA 38,1 40 IO SO 5 WA 35,4 40 IO SO 6 WA 35,6 40 IO SO 7 WA 31,4 40 IO SO 8 WA 31,3 40 IO SO 9 WA 30,6 40 Nacht IO SO 11 WA 30, Juli 2014 Seite 24
25 6.2 Vorbelastung aus dem Bereich Leipheim Unter Berücksichtigung der Schallemissionsansätze aus Abschnitt 4.2 und den Festlegungen zum Berechnungsverfahren wurden die Immissionsanteile ermittelt, die die Vorbelastung aus dem Bereich Leipheim repräsentieren. Wie Berechnungen gezeigt haben, hat die Vorbelastung aus Leipheim keinen nennenswerten Einfluss auf die Immissionsorte in Bubesheim, weswegen die zugehörigen Immissionsorte nachstehend nicht aufgeführt sind. Dies gilt auch umgekehrt für Abschnitt 6.3. Außerdem sind nachstehend für die Vorbelastung Leipheim nur die Immissionsorte entsprechend Kapitel 6.1 aufgeführt, da nur diese im Einwirkungsbereich der geplanten GuD-Anlage liegen. Tabelle 12. Vorbelastung in Leipheim Sektor A Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Leipheim Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO Fugger O WR 28,9 35 IO Fugger W WR 29,3 35 IO Beethoven WR 31,0 35 IO NO WA 28,9 40 IO NW WA 30,1 40 Nacht Tabelle 13. Vorbelastung in Leipheim Sektor B Tag- und Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Leipheim Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm Tag Nacht Tag Nacht IO West 4 WA * 41, IO West 7 WA * 38, IO West 3 FNP WA * 32, IO West 4 FNP** WA * 34, IO West 5 FNP** WA * 37, IO Waldvogel** MI * 27, IO Fußballgolf MI 41, * Dieser Immissionsort liegt zur Tagzeit außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten GuD-Anlage. ** Gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans Nr [8] ist für einen definierten Richtungssektor tags/nachts ein Zusatzkontingent von 4 db/m² zu berücksichtigen. Vorliegend befinden sich die Immissionsorte IO West 8, IO West 4 FNP/West 5 FNP und IO Waldvogel innerhalb des Richtungssektors und wurden für die Teilfläche GEb II entsprechend mit dem Zusatzkontingent beaufschlagt. 16. Juli 2014 Seite 25
26 Tabelle 14. Vorbelastung in Leipheim Sektor C Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Leipheim Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO West 3 WA 34,3 40 IO Kronberg WR 34,9 35 IO Kronberg 2 WR 35,8 35 IO West 1 WA 31,5 40 IO West 2 WA 31,6 40 IO West FNP 1 WA 30,8 40 IO West FNP 2 WA 30,8 40 Nacht 6.3 Vorbelastung aus dem Bereich Bubesheim Analog zu Abschnitt 6.2 folgen nachstehend die Ergebnisse zur Vorbelastung aus Bubesheim. Auch hier sind nur die Immissionsorte entsprechend Kapitel 6.1 aufgeführt, da nur diese im Einwirkungsbereich der geplanten GuD-Anlage liegen. Tabelle 15. Vorbelastung in Bubesheim Sektor B Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Bubesheim Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO SO 1 FNP WA 26,1 40 IO SO 2 WA 26,3 40 IO SO 3 WA 26,3 40 IO SO3/4 FNP WA 25,7 40 IO SO 4 FNP WA 25,1 40 IO SO 5 WA 26,9 40 IO SO 6 WA 27,7 40 IO SO 7 WA 38,4 40 IO SO 8 WA 41,0 40 IO SO 9 WA 42,8 40 IO SO 11 WA 38,3 40 Nacht 6.4 Vorbelastung aus dem ehemaligen Fliegerhorstgelände Nachstehend sind die Ergebnisse aus der Untersuchung von Kling Consult [4] zusammengetragen. Bereits herausgerechnet sind die Anteile der GuD-Betriebsfläche. Die Ergebnisse sind nur für die Immissionsorte angegeben, die entsprechend Kapitel 6.1 im Einwirkungsbereich der geplanten GuD-Anlage liegen. 16. Juli 2014 Seite 26
27 Tabelle 16. Vorbelastung Fliegerhorstgelände in Leipheim Sektor A Nachtzeit. Immissionsort Gebiets-charakter Vorbelastung Fliegerhorst Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO Fugger O WR 39,3 35 IO Fugger W WR 39,1 35 IO Beethoven WR 39,7 35 IO NO WA 41,1 40 IO NW WA 40,5 40 Nacht Tabelle 17. Vorbelastung Fliegerhorstgelände in Leipheim Sektor B Tagzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Fliegerhorst Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO Fußballgolf MI 59,5 60 Tag Tag Tabelle 18. Vorbelastung Fliegerhorstgelände in Leipheim Sektor B Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Fliegerhorst Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO West 4 WA 32,9 40 IO West 7 WA 34,7 40 IO West 3 FNP WA 38,3 40 IO West 4 FNP WA 36,6 40 IO West 5 FNP WA 35,1 40 IO Waldvogel MI 36,0 45 Nacht Tabelle 19. Vorbelastung Fliegerhorstgelände in Leipheim Sektor C Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Fliegerhorst Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO West 3 WA 36,0 40 IO Kronberg WR 36,1 35 IO Kronberg 2 WR 35,5 35 IO West 1 WA 39,7 40 IO West 2 WA 39,7 40 IO West FNP 1 WA 40,8 40 Nacht IO West FNP 2 WA 41, Juli 2014 Seite 27
28 Tabelle 20. Vorbelastung Fliegerhorstgelände in Bubesheim Nachtzeit. Immissionsort Gebietscharakter Vorbelastung Fliegerhorst Nacht Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm IO SO 1 FNP WA 38,2 40 IO SO 2 WA 37,9 40 IO SO 3 WA 37,6 40 IO SO3/4 FNP WA 38,0 40 IO SO 4 FNP WA 38,4 40 IO SO 5 WA 37,1 40 IO SO 6 WA 34,8 40 IO SO 7 WA 32,3 40 IO SO 8 WA 32,1 40 IO SO 9 WA 31,6 40 Nacht IO SO 11 WA 32, Juli 2014 Seite 28
29 7 Tabellarische Zusammenfassung zur Gesamtbelastung Tabelle 21. Gesamtbelastung für die Immissionsorte in Leipheim alle Werte in db(a) Sektor A Nachtzeit. Immissionsort Gebiet Zusatzbelastung GuD-Anlage Vorbelastung Leipheim Vorbelastung ehem. Fliegerhorst Gesamtbelastung Immissions- Richtwert (IRW) IRW-Über- bzw. Unterschreitung Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht IO Fugger O WR 28,5 28,9 39, IO Fugger W WR 28,6 29,3 39, IO Beethoven WR 29,0 31,0 39, IO NO WA 30,6 28,9 41, IO NW WA 31,1 30,1 40, Tabelle 22. Gesamtbelastung für die Immissionsorte in Leipheim alle Werte in db(a) Sektor B Tagzeit. Immissionsort Gebiet Zusatzbelastung GuD-Anlage Vorbelastung Leipheim Vorbelastung ehem. Fliegerhorst Gesamtbelastung Immissions- Richtwert (IRW) IRW-Über- bzw. Unterschreitung Tag Tag Tag Tag Tag Tag IO Fußballgolf MI 51,8 41,9 59, Tabelle 23. Gesamtbelastung für die Immissionsorte in Leipheim alle Werte in db(a) Sektor B Nachtzeit. Immissionsort Gebiet Zusatzbelastung GuD-Anlage Vorbelastung Leipheim Vorbelastung ehem. Fliegerhorst Gesamtbelastung Immissions- Richtwert (IRW) IRW-Über- bzw. Unterschreitung Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht IO West 4 WA 30,4 41,9 32, IO West 7 WA 32,3 38,4 34, IO West 3 FNP WA 35,3 32,8 38, IO West 4 FNP WA 34,2 34,7 36, IO West 5 FNP WA 32,9 37,4 35, IO Waldvogel MI 38,6 27,0 36, Juli 2014 Seite 29
30 Tabelle 24. Gesamtbelastung für die Immissionsorte in Leipheim alle Werte in db(a) Sektor C Nachtzeit. Immissionsort Gebiet Zusatzbelastung GuD-Anlage Vorbelastung Leipheim Vorbelastung ehem. Fliegerhorst Gesamtbelastung Immissions- Richtwert (IRW) IRW-Über- bzw. Unterschreitung Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht IO West 3 WA 30,3 34,3 36, IO Kronberg WR 30,9 34,9 36, IO Kronberg 2 WR 30,4 35,8 35, IO West 1 WA 33,9 31,5 39, IO West 2 WA 34,1 31,6 39, IO West FNP 1 WA 34,6 30,8 40, IO West FNP 2 WA 35,4 30,8 41, Tabelle 25. Gesamtbelastung für die Immissionsorte in Bubesheim alle Werte in db(a) Sektor B Nachtzeit. Immissionsort Gebiet Zusatzbelastung GuD-Anlage Vorbelastung Bubesheim Vorbelastung ehem. Fliegerhorst Gesamtbelastung Immissions- Richtwert (IRW) IRW-Über- bzw. Unterschreitung Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht Nacht IO SO 1 FNP WA 35,4 26,1 38, IO SO 2 WA 35,5 26,3 37, IO SO 3 WA 36,2 26,3 37, IO SO3/4 FNP WA 37,0 25,7 38, IO SO 4 FNP WA 38,1 25,1 38, IO SO 5 WA 35,4 26,9 37, IO SO 6 WA 35,6 27,7 34, IO SO 7 WA 31,4 38,4 32, IO SO 8 WA 31,3 41,0 32, IO SO 9 WA 30,6 42,8 31, IO SO 11 WA 30,5 38,3 32, Die Ergebnisse für die Gesamtbelastung tags/nachts zu allen entsprechend Kapitel 5 aufgeführten Immissionsorten in Leipheim und Bubesheim sind informativ im Anhang D zusammengestellt. 16. Juli 2014 Seite 30
31 8 Zusammenfassung der Ergebnisse 8.1 Immissionsorte in Leipheim Sektor A Tagzeit Die Ergebnisse für den Tagzeitraum sind rein informativ im Anhang D aufgeführt (siehe Tabelle D 1). Für die Beurteilung in Zusammenhang mit der geplanten GuD- Anlage spielen diese keine entscheidende Rolle, da die betrachteten Immissionsorte in Leipheim Sektor A außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten Anlage liegen. Nachtzeit Entsprechend der in Tabelle 21 dargestellten Ergebnisse für die Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm, d. h. gegenüber den Untersuchungen von Kling Consult [4] durch die zusätzliche Einbeziehung der Gewerbeflächen in Leipheim Nord/West, ist festzustellen, dass diese nur an einigen Immissionsorten geringfügig höher liegt als bisher angenommen. So werden zur schalltechnisch kritischeren Nachtzeit auch am IO Fugger W die Immissionsrichtwerte von allgemeinem Wohngebiet erreicht. Am IO Beethoven beträgt die um 1 db angestiegene Gesamtbelastung nun 41 db(a) zur Nachtzeit, was eine Überschreitung von 6 db statt bisher 5 db bedeutet. Der Beitrag der GuD-Anlage ist hier nicht relevant. 8.2 Immissionsorte in Leipheim Sektor B Für diesen Sektor, in dem die größten der neu betrachteten Vorbelastungsflächen von Leipheim liegen, wurden neue Immissionsorte berücksichtigt. Damit soll festgestellt werden, ob im Einwirkungsbereich der GuD-Anlage schalltechnisch ungünstigere als die bisher betrachteten Immissionsorte liegen. Tagzeit Nach den Ergebnissen aus Tabelle 22 ändert die umfassende Betrachtung der Vorbelastung nichts Wesentliches hinsichtlich der Gesamtbelastung am Immissionsort Fußballgolf, der im Tagzeitraum der einzige zu betrachtende Immissionsort im Sektor B ist, da er im Einwirkungsbereich der GuD-Anlage liegt. Es bleibt hier gerundet bei demselben Pegel der Gesamtbelastung wie nach KC (siehe [4]). Nachtzeit Im Wesentlichen sind hier Gesamtbelastungen zu erwarten, die tags/nachts eine verträgliche Situation erwarten lassen (siehe Tabelle 23). Geringfügige Überschreitungen der Immissionsrichtwerte von 1 db sind an den Immissionsorten IO West 7 und IO West 3 FNP zu erwarten. 16. Juli 2014 Seite 31
32 Am Immissionsort IO West 4 beträgt die zu erwartende Überschreitung jedoch 3 db. Diese Überschreitung ist im Wesentlichen auf die Vorbelastung aus dem Gebiet von Leipheim zurückzuführen. Von der GuD-Anlage wird der Richtwert für Allgemeines Wohngebiet um > 9 db unterschritten. Der Immissionsort IO West 4 liegt also beinahe außerhalb des Einwirkungsbereiches der GuD-Anlage und trägt zumindest nicht relevant zum Gesamten bei. In Kapitel sind die gewerblich/industriellen Entwicklungsflächen gemäß Flächennutzungsplan der Stadt Leipheim aufgeführt, die in der vorliegenden Berechnung vorsorglich bereits mit berücksichtigt wurden. Sofern diese nicht so wie dargestellt zur Umsetzung kommen, sondern entfallen, ergeben sich bei den relevanten Immissionsorten lediglich an einem Immissionsort (IO West 7) 1 db niedrigere Gesamtbelastungen. 8.3 Immissionsorte in Leipheim Sektor C Tagzeit Die Ergebnisse für den Tagzeitraum sind rein informativ im Anhang D aufgeführt (siehe Tabelle D 3). Für die Beurteilung in Zusammenhang mit der geplanten GuD- Anlage spielen diese keine entscheidende Rolle, da die betrachteten Immissionsorte in Leipheim Sektor C außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten Anlage liegen. Nachtzeit Entsprechend der in Tabelle 24 dargestellten Ergebnisse für die Gesamtbelastung ist festzustellen, dass diese bis zu 2 db höher liegt als die von Kling Consult ermittelte (dort ohne Vorbelastung Leipheim Nord/West und Vorbelastung Bubesheim). An dem in diesem Sektor relevanten Immissionsort IO Kronberg steigt die Überschreitung um gerundet 2 db auf 4 db an (in Bezug auf den hier einzuhaltenden Immissionsrichtwert für Reines Wohngebiet). Der Immissionsrichtwert für Allgemeines Wohngebiet kann jedoch weiterhin eingehalten werden. Eine Überschreitung von 2 db bzw. 3 db liegt an den planerisch mit berücksichtigten Immissionsorten IO West FNP 1 und IO West FNP 2 vor. Gegenüber den Betrachtungen nach KC entspricht dies am IO West FNP 2 einer Erhöhung der Gesamtbelastung um 1 db. 8.4 Immissionsorte in Bubesheim Sektor B Tagzeit Da alle der betrachteten Immissionsorte in Bubesheim Sektor B im Tagzeitraum außerhalb des Einwirkungsbereiches der geplanten GuD-Anlage liegen, wurde die Vorbelastung aus Bubesheim während des Tagzeitraums nicht im Detail analysiert. Die im Anhang D rein informativ angegebenen Pegel zur Gesamtbelastung können daher um den Anteil aus Bubesheim höher sein. In Zusammenhang mit der Planung der GuD-Anlage ist die Ermittlung der Vorbelastung (Bubesheim) zur Tagzeit nicht erforderlich. 16. Juli 2014 Seite 32
33 Nachtzeit Entsprechend den Ergebnissen aus Tabelle 25 ist für die bisher betrachteten Immissionsorte IO SO 1 bis IO SO 5 keine Änderung der Gesamtbelastung im Vergleich zu den Ergebnissen nach Kling Consult [4] festzustellen. Dies hat damit zu tun, dass diese Immissionsorte außerhalb des Einwirkungsbereiches der Gewerbeflächen Bubesheim Nord/Süd liegen. Am Immissionsort IO 6 ist eine um 1 db höhere Gesamtbelastung zu erwarten, der hier zulässige Immissionsrichtwert wird jedoch sicher eingehalten. Aufgrund der Vorbelastungsbetrachtung in Bubesheim selbst wurden neue Immissionsorte berücksichtigt (IO SO 7 bis IO SO 11). Es zeigt sich an den Immissionsorten IO SO 7 bis IO SO 9 eine Überschreitung von 0 bis 3 db des Immissionsrichtwertes für Allgemeines Wohngebiet. Im Wesentlichen verantwortlich sind hierfür die naheliegenden Betriebe. Die GuD-Anlage selbst trägt hier nicht relevant zur Gesamtbelastung bei. 16. Juli 2014 Seite 33
34 Anhang A Abbildungen 16. Juli 2014 Anhang A, Seite 1
35 Abbildung A 1. Lage der Emissionsflächen Leipheim nach Tabelle 1, Abschnitt Juli 2014 Anhang A, Seite 2
36 Abbildung A 2. Isophonendarstellung (Linien gleichen Schalldruckpegels) für den Tagzeitraum zur Ermittlung des Einwirkungsbereiches der GuD-Anlage. 16. Juli 2014 Anhang A, Seite 3
37 Abbildung A 3. Isophonendarstellung (Linien gleichen Schalldruckpegels) für den Nachtzeitraum zur Ermittlung des Einwirkungsbereiches der GuD-Anlage. 16. Juli 2014 Anhang A, Seite 4
38 Abbildung A 4. Lage der Emissionsflächen Bubesheim nach Tabelle 2, Abschnitt Juli 2014 Anhang A, Seite 5
39 S:\M\Proj\090\M90722\M90722_24_BER_8D.doc: Abbildung A 5. Lage der alten und neuen Immissionsorte in Leipheim. Abbildung A 6. Lage der alten und neuen Immissionsorte in Bubesheim. 16. Juli 2014 Anhang A, Seite 6
40 Anhang B Auszüge aus Bebauungsplänen und Genehmigungsbescheiden 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 1
41 Abbildung B 1. Auszug (Seite 4) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr [9]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 2
42 Abbildung B 2. Auszug (Seite 5) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr [9]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 3
43 Abbildung B 3. Auszug (Seite 6) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr [9]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 4
44 Abbildung B 4. Auszug (Seite 4) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr [8]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 5
45 Abbildung B 5. Auszug (Seite 5) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr [8]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 6
46 Abbildung B 6. Auszug (Seite 21) aus dem schalltechnischen Gutachten zum Bebauungsplan Nr [10] bzgl. der Lage des Richtungssektors. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 7
47 Abbildung B 7. Auszug (Seite 3) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr. 08 [7]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 8
48 Abbildung B 8. Auszug (Seite 4) aus dem Textteil zu Bebauungsplan Nr. 08 [7]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 9
49 Abbildung B 9. Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Firma Wanzl KG, Werk I, vom [12]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 10
50 Abbildung B 10. Auszug (Seite 9) aus dem Genehmigungsbescheid der Firma Wanzl GmbH & Co. Holding KG, Werk II [13]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 11
51 Abbildung B 11. Auszug (Begründung Seite 16) aus dem Genehmigungsbescheid der Firma Wanzl GmbH & Co. Holding KG, Werk II [13]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 12
52 Abbildung B 12. Auszug (Begründung Seite 17) aus dem Genehmigungsbescheid der Firma Wanzl GmbH & Co. Holding KG, Werk II [13]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 13
53 Abbildung B 13. Lage der von Firma Wanzl am Werk II eingerichteten Parkplatzflächen. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 14
54 S:\M\Proj\090\M90722\M90722_24_BER_8D.doc: Abbildung B 14. Umgriff der Betriebsfläche Firma Wanzl am Standort Werk II. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 15
55 Abbildung B 15. Umgriff der angepachteten Betriebsfläche Firma Wanzl am Standort Werk II. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 16
56 Abbildung B 16. Umgriff der Betriebsfläche ehem. Fa. Siegel (nun Fa. Hansjörg Reiff GmbH). 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 17
57 Abbildung B 17. Auszug aus dem schalltechnischen Gutachten [20] zum Änderungsbebauungsplan Nr. 0 und Nr. 9 (3. BA) Gewerbebegiet Am Grieshauptgraben [17]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 18
58 Abbildung B 18. Auszug (Seite 3) aus dem Beiblatt zum Genehmigungsbescheid [18] für die Firma Kögl Else und Adolf GbR. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 19
59 Abbildung B 19. Auszug (Seite 4) aus der Begründung zum Bebauungsplan Nr. 0 Am Grieshauptgraben [19]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 20
60 Abbildung B 20. Auszug (Auflage 36) aus dem Genehmigungsbescheid vom von Fa. L&N [21]. Abbildung B 21. Auszug (Auflage 1) aus dem Genehmigungsbescheid vom von Fa. Autoverwertung Sauter [24]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 21
61 Abbildung B 22. Planteil zum Bebauungsplan Nr. 7 [22]. 16. Juli 2014 Anhang B, Seite 22
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