SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01"

Transkript

1 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01 zur Geräuschsituation im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" der Stadt Dissen Auftraggeber: Stadt Dissen Große Straße Dissen Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Gerling Datum: ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Lingen Hessenweg Lingen Tel +49 (0) Fax +49 (0) IMMISSIONSSCHUTZ BAUPHYSIK PRÜFLABORE

2

3 Seite 3 zum Bericht Nr. LL /01 INHALT Seite 1.) Zusammenfassung ) Situation und Aufgabenstellung ) Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte - Gewerbelärm ) Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Geräuschimmissionen ) Gewerbelärmvorbelastung Schallimmissionsmessungen Messprotokoll Ergebnisse der Schallimmissionsmessungen Interpretation der Messergebnisse und anzusetzende Vorbelastung für die Immissionspunkte IP 01 und IP 04 zur Nachtzeit Vorbelastung für die übrigen Immissionspunkte zur Nachtzeit Vorbelastung für den Tageszeitraum Zusammenfassung der Vorbelastung und Zielwerte für den B-Plan Nr ) Emissionskontingentierung Berechnungsverfahren nach DIN (Geräuschkontingentierung) Emissionskontingentierung des Bebauungsplangebietes Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan ) Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen ) Anlagen... 25

4 Seite 4 zum Bericht Nr. LL /01 2.) Situation und Aufgabenstellung Die Stadt plant die Aufstellung des Bebauungsplangebietes Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" zwecks Ausweisung von Flächen als Industriegebiet (GI e ). Der Entwurf zum Bebauungsplan ist der Anlage 1 zu entnehmen. Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung ist eine Gewerbelärmkontingentierung zur Festsetzung von Emissionskontingenten L EK für die Plangebietsflächen durchzuführen. Durch die Festsetzung der zulässigen Schallemissionen in Form von Emissionskontingenten L EK in dem Bebauungsplan sollen größtmögliche Planungsfreiheiten erzielt sowie die Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte im Bereich der vorhandenen Wohnnachbarschaft gewährleistet werden. Die Dimensionierung von Emissionskontingenten L EK ist vor dem Hintergrund der bereits bestehenden Gewerbelärmvorbelastung durchzuführen. Die Vorbelastung wird z.t. bestimmt durch plangegebene Lärmimmissionen (es sind bereits z.t. Emissionskontingente in benachbarten Bebauungsplangebieten festgesetzt). Für die nördlich der Autobahn A 33 vorhandenen Industrie- und Gewerbeflächen sind jedoch weitgehend keine Festsetzungen getroffen, sodass für die Einschätzung der Vorbelastungssituation auch Schallimmissionsmessungen erfolgen sollen. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in Form eines gutachtlichen Berichtes zu erläutern.

5 Seite 5 zum Bericht Nr. LL /01 3.) Immissionspunkte und Immissionsrichtwerte - Gewerbelärm Im Rahmen dieser schalltechnischen Untersuchung werden zur Beurteilung der Gewerbelärmsituation im Rahmen des Bauleitplanverfahrens die in der Anlage 2 einzusehenden Immissionspunkte betrachtet. Die Immissionspunkte IP 01 bis IP 06 und IP 08 kennzeichnen Wohngebäude im unbeplanten Außenbereich, wobei der Schutzanspruch wie in einem Mischgebiet anzunehmen ist. Der IP 07 kennzeichnet die nächstgelegene schutzbedürftige Nutzung in einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) im Ort Westbarthausen. In der nachfolgenden Tabelle 1 sind die zu Grunde zu legenden Richtwerte gemäß TA Lärm [1] aufgeführt: Tabelle 1 Immissionsrichtwerte für Gewerbelärmeinwirkungen Immissionspunkt Gebietsausweisungen/ -einstufungen Immissionsrichtwerte IRW gemäß TA Lärm [1] in (A) tags nachts IP 01 bis IP 06, IP 08 MI IP 07 WA Der Beurteilungszeitraum tags ist die Zeit von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Als Beurteilungszeitraum nachts ist die Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr zu betrachten. Gemäß TA Lärm [1] ist grundsätzlich die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch die Summe der Gewerbelärmeinwirkungen anzustreben.

6 Seite 6 zum Bericht Nr. LL /01 4.) Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Geräuschimmissionen Die äquivalenten Dauerschalldruckpegel bei Mitwind, L ft (DW), die sich an den betrachteten Immissionspunkten ergeben, werden gemäß DIN ISO [11] nach Gleichung (3) berechnet: L ft (DW) = L W + D C - A mit L ft (DW) äquivalenter Dauerschalldruckpegel bei Mitwindbedingungen L W Schallleistungspegel D C Richtwirkungskorrektur A Dämpfung, die während der Schallausbreitung von der Punktquelle zum Empfänger vorliegt Die Dämpfung A wird berechnet mit: A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc mit A div Dämpfung auf Grund geometrischer Ausbreitung A atm Dämpfung auf Grund von Luftabsorption A gr Dämpfung auf Grund des Bodeneffektes A bar Dämpfung auf Grund von Abschirmung A misc Dämpfung auf Grund verschiedener anderer Effekte

7 Seite 7 zum Bericht Nr. LL /01 Der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel L AT (LT) im langfristigen Mittel errechnet sich dann nach Gleichung (6) der DIN ISO [2]: L AT (LT) = L AT (DW) - C met Hierbei ist C met die meteorologische Korrektur zur Berücksichtigung der für die Schallausbreitung im Jahresmittel schwankenden Witterungsbedingungen. Die Konstante C 0 wird im vorliegenden Fall mit 3,5 (tags) bzw. 1,9 (nachts) berücksichtigt. Bei der Ermittlung der Vorbelastung durch immissionswirksame flächenbezogene Schallleistungspegel, welche in Bebauungsplänen festgesetzt sind, wird keine meteorologische Korrektur in Ansatz gebracht Bei den Ausbreitungsberechnungen wird das "Alternative Verfahren" gemäß DIN ISO [11] zu Grunde gelegt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit Hilfe der Schallimmissionsprognose Software SoundPLAN [10].

8 Seite 8 zum Bericht Nr. LL /01 5.) Gewerbelärmvorbelastung Die Vorbelastung wird z.t. bestimmt durch plangegebene Lärmimmissionen (es sind bereits z. T. Emissionskontingente in benachbarten Bebauungsplangebieten festgesetzt). Für die nördlich der Autobahn A 33 vorhandenen Industrie- und Gewerbeflächen sind jedoch weitgehend keine Festsetzungen getroffen, sodass für die Einschätzung der Vorbelastungssituation auch Schallimmissionsmessungen erfolgen sollen. In der Anlage 3 dieses Berichtes ist ein Lageplan als Übersicht zu den nördlich der A33 angesiedelten Betrieben wiedergegeben. 5.1 Schallimmissionsmessungen Zur ersten Abschätzung der Immissionssituation zur Nachtzeit wurden in der Nacht vom auf den in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr Schallimmissionsmessungen durchgeführt Messprotokoll Aufgabenstellung: Immissionsmessungen zur Ermittlung der durch die Betriebe nördlich der A 33 hervorgerufenen Schallimmissionen Messorte: Messpunkt 1 ca. 40 m nördlich des IP 04 Messpunkt 2 ca. 20 m nördlich des IP 01 und (s. Lageplan der Anlage 2). Die Mikrofonhöhe: 5 m über Grund Datum: 16./ zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr Bearbeiter: Dipl.-Ing. Jürgen Gerling, Dipl.-Ing. Bernd Romann Wetterbedingungen: Temperatur: 17 C (auf 11 C fallend); trocken, Luftdruck 1018 hpa, Luftfeuchte 55 % (auf bis zu 95 % steigend), Windstärke 2-3 m/s aus nordnordöstlicher Richtung

9 Seite 9 zum Bericht Nr. LL /01 Messgeräte: - Präzisionsschallpegelmesser Norsonic Typ 140 Serien-Nr.: Vorverstärker Typ: 1209 Serien-Nr.: Mikrofon Typ: 1225 Serien-Nr.: Kalibrator Norsonic 1251 Serien-Nr.: Messkette geeicht bis Dezember Präzisionsschallpegelmesser Norsonic Typ 140 Serien-Nr.: Vorverstärker Norsonic Typ 1209 Serien-Nr.: Mikrofon Norsonic Typ 1225 Serien-Nr.: Akustischer Kalibrator Norsonic Typ 1251 Serien-Nr.: komplette Messkette DKD-kalibriert im April 2014

10 Seite 10 zum Bericht Nr. LL /01 Vor und nach der Messung fanden Gerätekalibrierungen an allen Messpunkten mit dem akustischen Kalibrator des Präzisionsschallpegelmessers inklusive Vorverstärker und Mikrofon statt. Hierbei wurden keine Auffälligkeiten bzw. Abweichungen festgestellt. Störgeräusche: Verkehrsgeräusche der Autobahn A Ergebnisse der Schallimmissionsmessungen Die Messergebnisse der Immissionsmessungen sind als Pegelzeitverläufe in der Anlage 4 einzusehen. Die Immissionssituation an den beiden Messorten wurde bestimmt durch die Schallimmissionen, die durch die Autobahn A 33 hervorgerufen wurden. In nur sehr vereinzelten Zeitabschnitten konnten Grundgeräusche durch Betriebe nördlich der A 33 subjektiv wahrgenommen und messtechnisch erfasst werden. Hierbei handelte es sich vornehmlich um Geräusche, die durch LKW-Kühlaggregate und Kältetechnik im Bereich der Logistikbetriebe hervorgerufen werden. In der nachfolgenden Tabelle sind die Messwerte des Mittelungspegels sowie des Pegels L 95 (Grundgeräuschpegel der zu 95% der Messzeit erreicht bzw. überschritten wird) im Bereich der beiden Messorte aufgeführt: Tabelle 2 Ergebnisse der Schallimmissionsmessungen Raum Messpunkt MP 01 am IP 04 Messpunkt MP 02 am IP 01 L AFeq L 95 L AFeq L 95 in (A) in (A) in (A) in (A) 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr 52,1 40,7 59,2 47,9 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr 51,6 41,0 55,6 46,6 00:00 Uhr bis 01:00 Uhr 50,5 39,9 54,0 44,4 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr 48,6 39,3 53,1 44,2 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr 49,9 40,4 53,3 43,1 03:00 Uhr bis 04:00 Uhr 52,8 39,0 55,0 45,8 04:00 Uhr bis 05:00 Uhr 51,5 39,5 56,3 43,6 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr 51,0 38,7 58,5 44,0

11 Seite 11 zum Bericht Nr. LL / Interpretation der Messergebnisse und anzusetzende Vorbelastung für die Immissionspunkte IP 01 und IP 04 zur Nachtzeit Die in der Tabelle 2 aufgeführten Messwerte des Mittelungspegels L AFeq werden bestimmt durch die Verkehrslärmimmissionen der Autobahn A 33. Lediglich in nur sehr vereinzelten Zeitabschnitten konnten Grundgeräusche durch Betriebe nördlich der A 33 subjektiv wahrgenommen und messtechnisch erfasst werden. Hierbei kann der Messwert L 95 (Messwert der zu 95 % der Zeit erreicht oder überschritten wird) als Grundgeräuschpegel vornehmlich dem Gewerbelärm zugeordnet werden. Bis etwa 00:00 Uhr war die Autobahn derart frequentiert, dass selbst der L 95 durch diese geringfügig mitbestimmt wurde. Für die lauteste Nachtstunde ist am IP 01 aufgrund der Messergebnisse von einer Gewerbelärmvorbelastung auszugehen, die den für Mischgebiete geltenden Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von IRW = 45 (A) bereits ausschöpft. Eine relevante Zusatzbelastung durch die Ausweisung von weiteren Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes Nr. 89 muss daher im Sinne der TA Lärm für diesen Immissionsbereich ausgeschlossen werden. Für den Immissionspunkt IP 04 ergaben die Messungen, dass der für Mischgebiete geltende Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm [1] von nachts IRW = 45 (A) in der lautesten Nachtstunde um 4 unterschritten wurde. Am Immissionspunkt IP 04 ist jedoch eine genehmigungsrechtlich vorhandene Vorbelastung zu berücksichtigen. Gemäß Genehmigungsbescheid des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Osnabrück [5] darf der auf den IP 04 maßgeblich einwirkende Betrieb der Dachser GmbH & Co. KG Food Logistics ein Schallimmissionsbeitrag von nachts 43,9 (A) verursachen. Ferner ist für den Bebauungsplan Nr. 85 "Am Wischkamp" ein Emissionskontingent als flächenbezogener Schallleistungspegel von nachts L W '' 55 (A) festgesetzt. Hiermit ergibt sich eine plangegebene Vorbelastung am IP 04 von 34 (A). Zusammengefasst ist demnach auch für den IP 04 eine Vorbelastung anzunehmen, die den für Mischgebiete geltenden Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von nachts IRW = 45 (A) bereits ausschöpft. Eine zusätzliche relevante Zusatzbelastung durch die Ausweisung von weiteren Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes Nr. 89 müsste daher auch für diesen Immissionsbereich ausgeschlossen werden. Aus diesem Grunde steht die Stadt Dissen in Verhandlung mit dem Eigentümer des Grundstückes zu einer Grundstücksübernahme. Auftragsgemäß soll der IP 04 daher im weiteren Verlauf dieser Untersuchung nicht weiter berücksichtigt werden.

12 Seite 12 zum Bericht Nr. LL / Vorbelastung für die übrigen Immissionspunkte zur Nachtzeit Zunächst wird die plangegebene Vorbelastung berechnet. Im Bereich der Bebauungspläne Nr. 85 "Am Wischkamp" und Nr. 87 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-1. Bauabschnitt" sind Emissionskontingente als flächenbezogene Schallleistungspegel festgesetzt. Für den Betrieb der Dachser GmbH & Co. KG Food Logistics liegt eine Schallimmissionsprognose vor [8], aus der die zu erwartenden Schallimmissionen abzuleiten ist. Für den Immissionspunkt IP 04 besagt diese Prognose ein Schallimmissionsbeitrag von L r = 41,8 (A). Aufgrund dieses Ergebnisses wurde "rückwärtsgerechnet" die von diesem Betrieb ausgehende Schallemissionen ermittelt und als flächenhafte Ersatzschallquelle für die Grundstücksfläche des Betriebes in das Berechnungsmodell eindigitalisiert. Ein Lageplan zur Berechnung der Vorbelastung ist der Anlage 5 zu entnehmen. Die sonstigen nächtlichen Schallimmissionen, die durch die weiteren Betriebe nördlich der Autobahn A 33 verursacht werden, sind für den Bereich der Immissionspunkte IP 02, IP 03 und IP 05 bis auf Basis der Ergebnisse der nächtlichen Immissionsmessungen aufgrund der Abstandsverhältnisse um mindestens 5 geringer abzuschätzen, als am IP 01 (s.o.). Somit wird die Vorbelastung durch die übrigen Betriebe hier auf L r,anteilig 40 (A) eingestuft. Die Immissionspegel, welche während der nächtlichen Immissionsmessungen am IP 04 - in den geringfügigen Lärmpausen der Autobahn - aufgenommen wurden und dem Gewerbelärm zuzurechnen sind, wurden subjektiv nahezu ausschließlich bestimmt durch den Betrieb der Dachser GmbH & Co. KG Food Logistics. Weitere unterschwellig aufgenommene Immissionspegel konnten subjektiv nicht erfasst werden. Es ist daher davon auszugehen, dass durch die sonstigen Betriebe am IP 04 Geräuschpegelanteile hervorgerufen werden, die mindestens 6 unterhalb des aufgenommenen Messwertes am IP 01 liegen, so dass dieser Geräuschpegelanteil am IP 04 L r,anteilig 35 (A) beträgt. Aufgrund der Abstandsverhältnisse zu den Immissionspunkten IP 06 und IP 07 werden die durch die sonstigen Betriebe hervorgerufenen Geräuschpegelanteile damit auf L r,anteilig 32 (A) für den IP 06 und L r,anteilig 29 (A) für den IP 07 eingeordnet.

13 Seite 13 zum Bericht Nr. LL /01 In der nachfolgenden Tabelle ist die im weiteren Verlauf der Untersuchung anzusetzende Vorbelastung zur Nachtzeit zusammengefasst aufgeführt: Tabelle 3 Vorbelastung nachts Immissions- Vorbelastung Vorbelastung Vorbelastung Vorbelastung Gesamt- punkte aus B-Plan Nr. aus B-Plan durch Fa. durch sons- Vorbelastung 87 nachts in (A) Nr. 85 nachts in (A) Dachser nachts in (A) tige Betriebe nachts in (A)* nachts in (A) IP IP IP IP IP * aufgrund der Abstandsverhältnisse und Ergebnisse der Immissionsmessungen abgeschätzt Immissionspunkt IP 08 Gemäß der Stellungnahme des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Osnabrück [5] darf der auf den IP 08 maßgeblich einwirkende Betrieb der Dachser GmbH & Co. KG Food Logistics ein Schallimmissionsbeitrag von nachts 44,3 (A) verursachen. Ferner ist für den Bebauungsplan Nr. 85 "Am Wischkamp" ein Emissionskontingent als flächenbezogener Schallleistungspegel von nachts L W '' = 55 (A) festgesetzt. Hiermit ergibt sich eine plangegebene Vorbelastung am IP 04 von 41 (A). Somit ist für den Immissionspunkt IP 08 eine Vorbelastung anzunehmen, die den für Mischgebiete geltenden Immissionsrichtwert gemäß TA Lärm von nachts IRW = 45 (A) bereits ausschöpft. Eine relevante Zusatzbelastung durch die Ausweisung von weiteren Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes Nr. 89 muss daher für diesen Immissionsbereich ausgeschlossen werden.

14

15 Seite 15 zum Bericht Nr. LL /01 Tabelle 4 Vorbelastung tags Immissions- Vorbelastung Vorbelastung Vorbelastung Vorbelastung Gesamt- punkte aus B-Plan Nr. aus B-Plan durch Fa. durch sons- Vorbelastung 87 tags in (A) Nr. 85 tags in (A) Dachser tags in (A) tige Betriebe tags in (A)* tags in (A) IP irrelevant 59 IP irrelevant 57 IP irrelevant 51 IP irrelevant 49 IP irrelevant 53 IP irrelevant 49 Immissionspunkt IP 08 Für den Bebauungsplan Nr. 85 "Am Wischkamp" ist ein Emissionskontingent als flächenbezogener Schallleistungspegel von tags L W '' = 70 (A) festgesetzt. Hiermit ergibt sich eine plangegebene Vorbelastung am IP 08 von 57 (A). Aufgrund der Nähe zu den sonstigen Industrie- und Gewerbegebietsflächen ist eine weitere relevante Zusatzbelastung für den IP 08 nicht auszuschließen. Im weiteren Verlauf dieser schalltechnischen Untersuchung wird im Sinne einer Pessimalbetrachtung davon ausgegangen, dass die Vorbelastung den Immissionsrichtwert von IRW = 60 (A) hier bereits ausschöpft. Eine relevante Zusatzbelastung durch die Ausweisung von weiteren Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes Nr. 89 muss daher für diesen Immissionsbereich auch zur Tageszeit ausgeschlossen werden.

16 Seite 16 zum Bericht Nr. LL / Zusammenfassung der Vorbelastung und Zielwerte für den B-Plan Nr. 89 In der nachfolgenden Tabelle 4 wird die gemäß den vorangegangenen Kapiteln erläuterte Gewerbelärmvorbelastung zusammengefasst. Aufgrund der Vorbelastung ergeben sich - unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Immissionsrichtwerte gemäß TA Lärm [1] - die Potentiale der Gewerbelärmzusatzbelastung, welche schließlich durch die Ausweisung von weiteren Industriegebietsflächen des Bebauungsplanes Nr. 89 hervorgerufen werden dürfen (=Immissionszielwerte). Sofern die Immissionsrichtwerte durch die Vorbelastung noch nicht ausgeschöpft werden, werden die Immissionszielwerte derart berechnet, dass sie in energetischer Addition maximal eine Vollausschöpfung der Richtwerte hervorrufen. Sofern durch die Vorbelastung selber bereits nahezu eine Vollausschöpfung der Richtwerte zu erwarten ist, sollen die Immissionszielwerte keine relevante Zusatzbelastung liefern. Hierbei wird auf die Definition der Relevanz gemäß Punkt der TA Lärm [1] abgestellt, wonach bei Unterschreitung des Immissionsrichtwertes um 6 der Zielwert verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Tabelle 5 Ergebnisse zur Vorbelastung und mögliche Zusatzbelastung (Immissionszielwerte) Immissionspunkte Immissions- Vorbelastung mögliche Zusatz- richtwerte ge- L r in (A) belastung (Immis- mäß sionszielwerte für TA Lärm [1] in den B-Plan Nr. 89) (A) tags nachts tags nachts tags nachts IP 01 - Splittersiedlung Kibitzgrund IP 02: Mittelweg IP 03 - Kampweg IP 05 - Lange Straße IP 06 - Eisdehne IP 07 - WA-Gebiet Rebhuhnweg IP 08 - Gräfenwiese

17 Seite 17 zum Bericht Nr. LL /01 6.) Emissionskontingentierung 6.1 Berechnungsverfahren nach DIN (Geräuschkontingentierung) Bei der Emissionskontingentierung des Bebauungsplangebietes Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" der Stadt Dissen wird von schallabstrahlenden Flächen und freier Schallausbreitung im Bereich der vorgesehenen Emissionskontingente, d. h. ohne Abschirmwirkung von Gebäuden etc. innerhalb dieses Bereiches, ausgegangen. Bei der Ermittlung der Emissionskontingente wird entsprechend der DIN [2] das einfache Verfahren - ohne Berücksichtigung von Boden- und Meteorologiedämpfung etc. - angewendet und nur die geometrische Abstandsdämpfung einbezogen. Es wird keine meteorologische Korrektur berücksichtigt. Die Berechnung der Geräuschimmissionen erfolgt mit Hilfe der Schallimmissionsprognose-Software SoundPLAN [10]. 6.2 Emissionskontingentierung des Bebauungsplangebietes Die Lage des Bebauungsplangebietes ist dem Lageplan der Anlage 1 zu entnehmen. Das Plangebiet wurde in 7 Teilflächen (L EK 1 bis L EK 7) unterteilt (s. Anlage 2). Die Schallleistungspegel der jeweiligen Teilflächen werden mit Hilfe der folgenden Gleichung berechnet: L W = L EK + 10 log (S/S O ) mit L W Schallleistungspegel der Teilfläche in (A) L EK Emissionskontingent pro m² in (A) S Flächeninhalt der jeweiligen Teilfläche in m² S O Bezugsfläche (1 m²)

18 Seite 18 zum Bericht Nr. LL /01 Die Flächen des Plangebietes sind wie folgt kontingentiert: L EK 1: L EK = 68/53 (A) pro m² tags/nachts L EK 2: L EK = 71/56 (A) pro m² tags/nachts L EK 3: L EK = 70/55 (A) pro m² tags/nachts L EK 4: L EK = 69/54 (A) pro m² tags/nachts L EK 5: L EK = 65/50 (A) pro m² tags/nachts L EK 6: L EK = 64/49 (A) pro m² tags/nachts L EK 7: L EK = 63/48 (A) pro m² tags/nachts Die Stadt Dissen plant zukünftig eine weitere Gewerbeentwicklung östlich des Plangebietes. Für diese Entwicklungsflächen sollen auftragsgemäß im Rahmen dieser Untersuchung vorsorglich Emissionskontingente bereits mit berücksichtigt werden. Es ergeben sich die nachfolgend aufgeführten Werte: L EK 1 Erweiterung Ost: L EK = 69/54 (A) pro m² tags/nachts L EK 2 Erweiterung Ost: L EK = 66/51 (A) pro m² tags/nachts Die Geräuschsituation, die sich für die einzelnen Immissionspunkte aus der oben aufgeführten Gewerbelärmkontingentierung des Plangebietes ergibt, ist in der nachfolgenden Tabelle 6 angegeben.

19 Seite 19 zum Bericht Nr. LL /01 Tabelle 6 Beurteilungspegel aus der Gewerbelärmkontingentierung des Plangebietes Immissionspunkte Gebiets- Immissionszielwerte Beurteilungspegel einstu- (s. Tabelle 5) in L r in (A) fungen (A) tags nachts tags nachts IP 01 - Splittersiedlung Kibitzgrund MI IP 02 - Mittelweg 3 MI IP 03 - Kampweg 12 MI IP 05 - Lange Straße 80 MI IP 06 - Eisdehne 22 MI IP 07 - WA-Gebiet Rebhuhnweg WA IP 08 - Gräfenwiese 2 MI Die in Tabelle 7 aufgeführten Berechnungsergebnisse gelten für den im Lageplan der Anlage 1 einzusehenden Richtungssektor A. Für die dargestellten Richtungssektoren B und C erhöhen sich die möglichen Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente: Tabelle 7 Zusatzkontingente für die Richtungssektoren Richtungssektor Zusatzkontingent tags/nachts in B 4/4 C 0/1 Unter Berücksichtigung der Zusatzkontingente ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Immissionszielwerte, welche durch die ansiedlungswilligen bzw. vorhanden Betriebe im Plangebiet einzuhalten sind. Die schalltechnische Betriebsprüfung zur Einhaltung dieser Zielwerteerfolgt nach DIN 45691; , Abschnitt 5 [2].

20 Seite 20 zum Bericht Nr. LL /01 Tabelle 8 Immissionszielwerte aufgrund der Emissionskontingente mit Zusatzkontingenten Immissionspunkte Gebiets- Immissionszielwerte Beurteilungspegel einstu- (s. Tabelle 5) in L r in (A) fungen (A) tags nachts tags nachts IP 01 - Splittersiedlung Kibitzgrund MI IP 02 - Mittelweg 3 MI IP 03 - Kampweg 12 MI IP 05 - Lange Straße 80 MI IP 06 - Eisdehne 22 MI IP 07 - WA-Gebiet Rebhuhnweg WA IP 08 - Gräfenwiese 2 MI Die Ergebnisse der Tabelle 8 zeigen, dass im Bereich der Immissionspunkte die Immissionszielwerte, welche aufgrund der vorhandenen Vorbelastung ermittelt wurden (s. Kapitel 5), eingehalten bzw. unterschritten werden. Somit ergeben sich - bei Festsetzung der o.g. Emissionskontingente in dem Bebauungsplan - in der Nachbarschaft, auch unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Gewerbelärmvorbelastung aus schalltechnischer Sicht keine Immissionskonflikte. 6.3 Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen in den Bebauungsplan Es ergeben sich folgende Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" der Stadt Dissen. "Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN je m² der Fläche weder tags (06:00 h bis h) noch nachts (22:00 h bis 06:00 h) überschreiten.

21 Seite 21 zum Bericht Nr. LL /01 Emissionskontingente tags und nachts in (A) Teilfläche L EK,tags L EK, nachts L EK L EK L EK L EK L EK L EK L EK Die Emissionskontingente beziehen sich für den im Plan dargestellten Richtungssektor A. Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren B und C erhöhen sich die Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente für den Nachtzeitraum: Zusatzkontingente in für die Richtungssektoren Richtungssektor k Zusatzkontingent L EK, zus,k tags/nachts in B 4/4 C 0/1 Der Bezugspunkt für die Richtungssektoren hat folgende Koordinaten (Geographisches Bezugssystem: WGS 84/UTM zone 32 N): x = ; y = Richtungssektor B: Richtungssektor C: 276 rel. Nord / 116 rel. Nord 116 rel. Nord / 263 rel. Nord

22 Seite 22 zum Bericht Nr. LL /01 Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionspunkte im Richtungssektor k L EK, i durch L EK, i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. Maßgebend für die Prüfung sind die schützenswerten Wohnnutzungen außerhalb der rechtskräftig angewiesenen Gewerbe- und Industriegebiete. Sonderfallregelungen Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplans, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 unterschreitet (Relevanzgrenze). Ferner erfüllt eine Nutzung auch dann die Anforderungen des Bebauungsplanes, wenn sie - unabhängig von den festgesetzten Emissionskontingenten - im Sinne der seltenen Ereignisse der TA Lärm zulässig ist." Ferner wird darauf hingewiesen, dass sicherzustellen ist, dass Betroffene verlässlich und in zumutbarer Weise Kenntnis von den Inhalten von DIN-Vorschriften und Richtlinien erlangen können, soweit diese Vorschriften eine textliche Festsetzung erst bestimmen. Demzufolge ist es erforderlich, dass die Stadt Dissen die DIN-Normen und Richtlinien, auf die in den textlichen Festsetzungen Bezug genommen wird, zur Verfügung und zur Einsicht bereithält, soweit diese nicht selbst rechtswirksam publiziert sind. Die entsprechende Einsichtsmöglichkeit ist auf der Planurkunde aufzubringen. Hierzu ist ein gesonderter Hinweis im Bebauungsplan zwingend erforderlich. Die Sektoren für die jeweiligen Zusatzkontingente und der Referenzpunkt (Geographisches Bezugssystem: WGS 84/UTM zone 32 N) sind im Digitalisierungsplan der Anlage 2 dargestellt. Bei Aufnahme der o. g. Formulierungen für die textlichen Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" der Stadt Dissen sind auf der Grundlage der geltenden Regelwerke keine unzulässigen Geräuschimmissionen durch die Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erwarten.

23 Seite 23 zum Bericht Nr. LL /01 7.) Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Für die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschsituation im Bereich des Plangebietes wurden folgende Normen, Richtlinien und Unterlagen herangezogen: [1] TA Lärm Ausgabe Aug Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 [2] DIN Ausgabe Dez Geräuschkontingentierung [3] DIN Ausgabe Juli 2002 Schallschutz im Städtebau, Teil 1 Grundlagen und Hinweise für die Planung [4] Beiblatt 1 zu DIN Ausgabe Mai 1987 Schallschutz im Städtebau, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [5] Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Stellungnahme vom zur Erweiterung des Betriebes der Dachser GmbH & Co. KG, Vorgangsnummer /2015-OS, Sachbearbeiter Herr Springer [6] vom Planungsbüro Tischmann / Schrooten vom Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" der Stadt Dissen [7] Stadtverwaltung Dissen Zur Verfügung eines Schallgutachtens im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 der Stadt Dissen. Erstellt durch AKUS GmbH, Bielefeld [8] Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Osnabrück Zur Verfügung eines Schallgutachtens zum geplanten Betrieb der Dachser GmbH & Co. KG, Gutachten-Nr. 5099, erstelt durch Dipl.-Ing. Armin Moll, Wittlich

24 Seite 24 zum Bericht Nr. LL /01 [9] ZECH Ingenieurgesellschaft mbh vom 16./ Durchführung von Schallimmissionsmessungen in der Nachbarschaft des Bebauungsplangebietes Nr. 89 "Gewerbe- und Industriepark südlich der A33-2. Bauabschnitt" der Stadt Dissen [10] SoundPLAN GmbH, Backnang Immissionsprognose-Software SoundPLAN, Version 7.3 vom [11] DIN ISO Oktober 1999 Akustik: Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren

25 Seite 25 zum Bericht Nr. LL /01 8.) Anlagen Anlage 1: Bebauungsplanentwurf Anlage 2: Lageplan zur Emissionskontingentierung Anlage 3: Übersichtslageplan zu den Betrieben nördlich der A 33 sowie Liste mit Firmenbezeichnung Anlage 4: Pegelzeitverläufe zu den Immissionsmessungen Anlage 5: Lageplan zur Vorbelastung Anlage 6: Berechnungsdatenblätter zur Vorbelastung durch die B-Pläne Nr. 85 und 87 Anlage 7: Berechnungsdatenblätter zur Vorbelastung durch den Betrieb der Fa. Dachser Anlage 8: Berechnungsdatenblätter zur Gewerbelärmkontingentierung

26 Anlage 1: Bebauungsplanentwurf

27 STADT DISSEN atw Gewerbe und Industriepark südlich der A33 2. Bauabschnitt m Maßstab Plankarte: 1:1.000 Planbearbeitung: Büro für Stadtplanung und Kommunalberatung September 2016 Tischmann Schrooten Berliner Straße 38, Rheda Wiedenbrück Gezeichnet: Pr Telefon 05242/5509 0, Fax 05242/ Bearbeitet: Schr, vb Nord

28 Anlage 2: Lageplan zur Emissionskontingentierung

29 F F F F IP 8 Zeichenerklärung Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Industriehalle Höhenlinie IP 1 A Auf den Sommerkaempen B C Lek 1 Emissionskontingente Lek Lek 1: 68 / 53 (A)/m² Lek 2: 71 / 56 (A)/m² Lek 3: 70 / 55 (A)/m² Lek 4: 69 / 54 (A)/m² Lek 5: 65 / 50 (A)/m² Lek 6: 64 / 49 (A)/m² Lek 7: 63 / 48 (A)/m² Erweiterungsflächen Ost: Lek 1: 69 / 54 (A)/m² Lek 2: 66 / 51 (A)/m² Hanheidenbusch Lek 2 Alte Wiesen B-Plan Nr. 87 Lek 5 Lek 3 Erw. Ost. Lek 1 Dissener Heide Lek 4 GIe GRZ 0,8 GFZ 2,4 BMZ 8, Lek 6 ~ mâ² Lek 7 Erw. Ost. Lek 2 IP 4 IP IP 2 IP Stadt Dissen IP 5 IP 7 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 89 Lageplan mit Emissionskontingenten LL / JG / Maßstab 1: m ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen * Tel.: 0591 / Anlage

30 Anlage 3: Übersichtslageplan zu den Betrieben nördlich der A 33 sowie Liste mit Firmenbezeichnung

31

32

33 Anlage 4: Pegelzeitverläufe zu den Immissionsmessungen

34 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 22:05:00 22:10:00 22:15:00 22:20:00 22:25:00 22:30:00 22:35:00 22:40:00 22:45:00 22:50:00 22:55:00 23:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 1 von 8

35 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 23:05:00 23:10:00 23:15:00 23:20:00 23:25:00 23:30:00 23:35:00 23:40:00 23:45:00 23:50:00 23:55:00 00:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 2 von 8

36 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 00:00 Uhr bis 01:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 00:05:00 00:10:00 00:15:00 00:20:00 00:25:00 00:30:00 00:35:00 00:40:00 00:45:00 00:50:00 00:55:00 01:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 3 von 8

37 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 01:05:00 01:10:00 01:15:00 01:20:00 01:25:00 01:30:00 01:35:00 01:40:00 01:45:00 01:50:00 01:55:00 02:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 4 von 8

38 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 02:05:00 02:10:00 02:15:00 02:20:00 02:25:00 02:30:00 02:35:00 02:40:00 02:45:00 02:50:00 02:55:00 03:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 5 von 8

39 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 03:00 Uhr bis 04:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 03:05:00 03:10:00 03:15:00 03:20:00 03:25:00 03:30:00 03:35:00 03:40:00 03:45:00 03:50:00 03:55:00 04:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 6 von 8

40 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 04:00 Uhr bis 05:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 04:05:00 04:10:00 04:15:00 04:20:00 04:25:00 04:30:00 04:35:00 04:40:00 04:45:00 04:50:00 04:55:00 05:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 7 von 8

41 Stadt Dissen MP 02: Kiebitzgrund 1 - Messzeit: , 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 05:05:00 05:10:00 05:15:00 05:20:00 05:25:00 05:30:00 05:35:00 05:40:00 05:45:00 05:50:00 05:55:00 06:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.1 Seite 8 von 8

42 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 22:00 Uhr bis 23:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 22:05:00 22:10:00 22:15:00 22:20:00 22:25:00 22:30:00 22:35:00 22:40:00 22:45:00 22:50:00 22:55:00 23:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 1 von 8

43 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 23:00 Uhr bis 00:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 23:05:00 23:10:00 23:15:00 23:20:00 23:25:00 23:30:00 23:35:00 23:40:00 23:45:00 23:50:00 23:55:00 00:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 2 von 8

44 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 00:00 Uhr bis 01:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 00:05:00 00:10:00 00:15:00 00:20:00 00:25:00 00:30:00 00:35:00 00:40:00 00:45:00 00:50:00 00:55:00 01:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 3 von 8

45 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 01:05:00 01:10:00 01:15:00 01:20:00 01:25:00 01:30:00 01:35:00 01:40:00 01:45:00 01:50:00 01:55:00 02:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 4 von 8

46 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 02:00 Uhr bis 03:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 02:05:00 02:10:00 02:15:00 02:20:00 02:25:00 02:30:00 02:35:00 02:40:00 02:45:00 02:50:00 02:55:00 03:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 5 von 8

47 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 03:00 Uhr bis 04:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 03:05:00 03:10:00 03:15:00 03:20:00 03:25:00 03:30:00 03:35:00 03:40:00 03:45:00 03:50:00 03:55:00 04:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 6 von 8

48 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 04:00 Uhr bis 05:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 04:05:00 04:10:00 04:15:00 04:20:00 04:25:00 04:30:00 04:35:00 04:40:00 04:45:00 04:50:00 04:55:00 05:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 7 von 8

49 Stadt Dissen MP 01: Lange Straße 92 - Messzeit: , 05:00 Uhr bis 06:00 Uhr Schalldruckpegel L AF (t) und L AF,max (t) in (A) :00:00 05:05:00 05:10:00 05:15:00 05:20:00 05:25:00 05:30:00 05:35:00 05:40:00 05:45:00 05:50:00 05:55:00 06:00:00 LAFeq Uhrzeit LAFMax LL /JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen (Ems) * Telefon * Telefax * Anlage 4.2 Seite 8 von 8

50 Anlage 5: Lageplan zur Vorbelastung

51 IP 8 Zeichenerklärung Flächenschallquelle Immissionsort Hauptgebäude Industriehalle Kontingent Fa. Dachser Dachser Kontingent Fläche GIe III IFSP 70/55 (A)/m² (tags/nachts) IP 1 GEe1 GIe1 B-Plan GEe2 GIe2 B-Plan Nr GEe3 IP 4 IP 6 GEe IP 2 IP Stadt Dissen IP 5 IP 7 Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 89 Lageplan mit Emissionskontingente B-Pläne und Fa. Dachser LL / JG / Maßstab 1: m ZECH Ingenieurgesellschaft mbh * Hessenweg 38 * Lingen * Tel.: 0591 / Anlage

52 Anlage 6: Berechnungsdatenblätter zur Vorbelastung durch die B-Pläne Nr. 85 und 87

53 Stadt Dissen, B-Plan Nr Plangegebene Vorbelastung B-Pläne Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk RW,T (A) Richtwert Tag RW,N (A) Richtwert Nacht LrT (A) Beurteilungspegel Tag LrN (A) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrN LL / JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Hessenweg Lingen (05 91) Anlage 6.1 Seite 1 von 2 SoundPLAN 7.4

54 Stadt Dissen, B-Plan Nr Plangegebene Vorbelastung B-Pläne Immissionsort Nutzung SW RW,T (A) IP 01 - Splittersiedlung Kibitzgrund MI 1.OG IP 02: Mittelweg 3 MI 1.OG IP 03 - Kampweg 12 MI 1.OG IP 04 - Lange Straße 91 MI 1.OG IP 05 - Lange Straße 80 MI 1.OG IP 06 - Eisdehne 22 MI 1.OG IP 07 - WA-Gebiet Rebhuhnweg WA 1.OG IP 08 - Gräfenwiese 2 MI 1.OG RW,N (A) LrT (A) LrN (A) LrT,diff (A) LrN,diff (A) LL / JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Hessenweg Lingen (05 91) Anlage 6.1 Seite 2 von 2 SoundPLAN 7.4

55 Stadt Dissen, B-Plan Nr Plangegebene Vorbelastung B-Pläne Legende Name Name der Schallquelle Gruppe Gruppenname Kommentar Tagesgang Name des Tagesgangs Z m Z-Koordinate l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Li (A) Innenpegel R'w Bewertetes Schalldämm-Maß als Einzahlwert L'w (A) Leistung pro m, m² Lw (A) Anlagenleistung LL / JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Hessenweg Lingen (05 91) Anlage 6.2 Seite 1 von 2 SoundPLAN 7.4

56 Stadt Dissen, B-Plan Nr Plangegebene Vorbelastung B-Pläne Name Gruppe Kommentar Tagesgang Z l oder S Li R'w L'w Lw m m,m² (A) (A) (A) Kontingent B-Plan 85 Kontingent B-Plan 85 IFSP 70/55 (A)/m² (tags/nachts) nachts -15(A) 96, ,9 70,0 117,2 GEe1, B-Plan 87 Kontingente B-Plan (A) tags, 0 (A) nachts nachts -60 (A) 96, ,0 60,0 101,6 GEe2, B-Plan 87 Kontingente B-Plan (A) tags, 0 (A) nachts nachts -60 (A) 96, ,1 60,0 101,6 GEe3, B-Plan 87 Kontingente B-Plan (A) tags, 0 (A) nachts nachts , ,4 65,0 106,8 GEe4, B-Plan 87 Kontingente B-Plan (A) tags, 0 (A) nachts nachts -60 (A) 96,0 6995,6 60,0 98,4 GIe1+2, B-Plan 87 Kontingente B-Plan (A) tags, 45 (A) nachts nachts , ,5 70,0 117, LL / JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Hessenweg Lingen (05 91) Anlage 6.2 Seite 2 von 2 SoundPLAN 7.4

57 Stadt Dissen, B-Plan Nr Plangegebene Vorbelastung B-Pläne Legende Schallquelle Name der Schallquelle L'w (A) Schallleistungspegel pro m, m² Lw (A) Schallleistungspegel pro Anlage S m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption Amisc Mittlere Minderung durch Bewuchs, Industriegelände und Bebauung Cmet(LrT) Meteorologische Korrektur dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls (A) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl Cmet(LrN) Meteorologische Korrektur dlw(lrt) Korrektur Betriebszeiten dlw(lrn) Korrektur Betriebszeiten ZR(LrT) Ruhezeitenzuschlag (Anteil) LrT (A) Beurteilungspegel Tag LrN (A) Beurteilungspegel Nacht LL / JG ZECH Ingenieurgesellschaft mbh Hessenweg Lingen (05 91) Anlage 6.3 Seite 1 von 3 SoundPLAN 7.4

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL13102.1/01 zur Gewerbelärmkontingentierung zum Bebauungsplan Nr. 13 "Schulstraße" der Gemeinde Renkenberge Auftraggeber: Gemeinde Renkenberge Schulstraße 1 49762 Renkenberge

Mehr

IP 05 IP 04 IP 06 IP 02

IP 05 IP 04 IP 06 IP 02 {\farial i0 b0;\h0.600000;\w0.833333;\c7;mã gliche Zu-}\P{\fArial i0 b0;\h0.6000 {\farial i0 b0;\h0.600000;\w0.833333;\c7;mã gliche Zu-}\P{\fArial i0 b0;\h0.6000 2588300 2588200 2588100 IP 01 Sektor A

Mehr

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach

10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach 10011 Bebauungsplan Nr. 24 Gewerbe- und Industriepark Haidter Weg, Markt Erlbach Auftraggeber Markt Erlbach Neue Straße 16 91459 Markt Erlbach Datum 10. Dezember 2010 Stellungnahme Nummer: 10011.2 Dokument:

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Dipl.-Ing. A. Jacobs - Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Büro für Lärmschutz - Weißenburg 29-2687 Papenburg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83.1 Gewerbegebiet südlich der Voltastraße 1. Änderung der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Sarcellerstr. 1 65795 Hattersheim Bericht-Nr.:

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL10686.1/01 zur Lärmsituation durch die Nutzung der bestehenden und geplanten Stellplätze auf dem Grundstück der Zevener Volksbank eg am Vitus-Platz in Zeven Auftraggeber:

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

13385 Sanierung der Brudermühle und Betrieb eines Wasserrades in Bamberg

13385 Sanierung der Brudermühle und Betrieb eines Wasserrades in Bamberg 13385 Sanierung der Brudermühle und Betrieb eines Wasserrades in Bamberg Auftraggeber Paul Müller Ingenieurgesellschaft mbh Brunnenwiesenweg 23 90562 Kalchreuth Datum 29. August 2016 Bericht Nummer: 13385.1

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan N83 der Stadt Hattersheim im Auftrag der Stadt Hattersheim Bericht-Nr.: P14-127/B-1 vorgelegt von der FIRU GfI mbh Kaiserslautern 24. November 2014 FIRU

Mehr

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom

anbei erhalten Sie die Stellungnahme zur Änderung des Flächennutzungsplans in Eberhardzell-Füramoos vom H E I N E + J U D S c h l o ß s t r a ß e 5 6 7 0 1 7 6 S t u t t g a r t Stadt Biberach, Stadtplanungsamt Museumstraße 2 88100 Biberach Per Mail Stuttgart, 22. November 2016 Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen

GERLINGER + MERKLE. Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II. Erweiterung Neuhausen Schalltechnisches Gutachten eines Bebauungsplans zur Erweiterung Gewerbegebiet West II Objekt: Gewerbegebiet West II Erweiterung 75242 Neuhausen Auftraggeber: Gemeinde Neuhausen im Enzkreis Gemeindeverwaltung

Mehr

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT

VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG EINES BEBAUUNGSPLANES BORNTAL ERFURT ITA INGENIEURGESELLSCHAFT FÜR Ahornallee 1, 99428 Weimar Telefon 03643 2447-0, Telefax 03643 2447-17 E-Mail ita @ ita-weimar.de, Internet http://www.ita-weimar.de VORUNTERSUCHUNG ZUR MÖGLICHEN AUFSTELLUNG

Mehr

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen

Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen Schalltechnische Anforderungen an Tierhaltungsanlagen 13. KTBL-Tagung 15. Juni 2016 Hannover Dipl.-Ing. Christian Heicke Uppenkamp und Partner GmbH Berlin Inhaltsverzeichnis Rechtliche Rahmenbedingungen

Mehr

14504 / /

14504 / / Schalltechn. Ingenieurbüro für Gewerbe-, Freizeitund Verkehrslärm Paul Pies Dipl.- Dipl.-Ing. Von der Industrie- Öffentlich und Handelskammer bestellter und zu Koblenz öffentlich bestellter vereidigter

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf

Schalltechnische Stellungnahme zu den Bebauungsplänen Nr. 92, 1. Änderung und Nr. 97 der Stadt Bad Nenndorf GTA mbh Lortzingstraße 1 30177 Hannover Stadt Bad Nenndorf Rodenberger Allee 13 31542 Bad Nenndorf Messstelle nach 29b BImSchG per E-Mail Dr.-Ing. Wolfgang Heitkämper von der IHK Hannover öffentlich bestellter

Mehr

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38

Anlage 3c zur Drucksache-Nr VFA Schalltechnisches Gutachten 38 Anlage 3c zur Drucksache-Nr. 2011-213 VFA 12.09.2011 Schalltechnisches Gutachten 38 9 Zusammenfassung Die beabsichtigt, derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen im Gewann Rotacker zwischen der Lochfeldstraße,

Mehr

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung -

Schalltechnische Untersuchung. zum Bebauungsplan. Umspannwerk. in Münchweiler Alsenz. - Kontingentierung - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Umspannwerk in Münchweiler Alsenz - Kontingentierung - im Auftrag von Bachtler Böhme + Partner, Bruchstraße 5, 67655 Kaiserslautern Bericht-Nr.: P16-007/E3

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Anlage 3 1 von 15 INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr.

Mehr

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch

12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch 12302 Bebauungsplan Neustadt Süd Neustadt a. d. Aisch Auftraggeber Stadt Neustadt a. d. Aisch Würzburger Straße 33 91413 Neustadt a. d. Aisch Datum 23. Mai 2014 Bericht Nummer: 12302.1 Dokument: 12302_001bg_im.docx

Mehr

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117 "Gewerbegebiet Süd" in Heppenheim - Geräuschkontingentierung -

SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG. 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117 Gewerbegebiet Süd in Heppenheim - Geräuschkontingentierung - SCHALLTECHNISCHE UNTERSUCHUNG 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 117 "Gewerbegebiet Süd" in Heppenheim - Geräuschkontingentierung - AUFTRAGGEBER: Magistrat der Kreisstadt Heppenheim Gräffstraße 7-9 64646

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ. Lärmschutzgutachten

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ. Lärmschutzgutachten BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen

12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen 12919 Bebauungsplan Nr. 347 B der Stadt Erlangen Auftraggeber Erlanger Höfe GmbH & Co. KG Daimlerstraße 32 91301 Forchheim Datum 16. Dezember 2015 Stellungnahme Nummer: 12919.2 Dokument: 12919_002st_im.docx

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des verbindlichen Bauleitplanverfahrens zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. W 167 B Industriegebiet Barkhausen Nord der Stadt Paderborn - Fortschreibung - Auftraggeber(in):

Mehr

Gutachten Nr. 5825/1225

Gutachten Nr. 5825/1225 Anlage 16 - Immissionstabelle "tags" für die in Anlage 15 eingetragenen Immissionsorte; Erläuterungen siehe Text, Abschnitt 5.4 Legende L' W,tags = längenbezogener Schall-Leistungspegel "tags" der Quelle

Mehr

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen

im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Schalltechnisches Gutachten im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Grabenäcker-Süd in Heimerdingen Auftraggeber: Stadtverwaltung Ditzingen Am Laien 1 71254 Ditzingen Auftragsdatum: 16.12.2016 Datum:

Mehr

Schalltechnischer Bericht Nr. S rev 2. SO/GE/WA Bgm.-Schönbauer-Straße, Pocking

Schalltechnischer Bericht Nr. S rev 2. SO/GE/WA Bgm.-Schönbauer-Straße, Pocking Schalltechnischer Bericht Nr. S1701002 rev 2 Osterhofen, den 05.09.2017 Schalltechnischer Bericht Nr. S1701002 rev 2 Auftraggeber: Herrn Martin Zwicklbauer Berger Straße 1a 94060 Pocking Gegenstand: Datum:

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern. E n t w u r f

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern. E n t w u r f Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Industriegebiet Nord, Teil B, Änderung 1 Stadt Kaiserslautern E n t w u r f im Auftrag der Stadt Kaiserslautern Bericht-Nr.: P12-124/E1 vorgelegt von der

Mehr

Schalltechnisches Gutachten

Schalltechnisches Gutachten Dipl.-Ing. Gerd-Dieter Dox Rotkehlchenweg 1c 16761 Hennigsdorf Messstelle nach 26,28 BImSchG Schalltechnisches Gutachten - LÄRM-KONTINGENTIERUNG Bebauungsplan Nr. 45 Sondergebiet Handel Grenzstraße der

Mehr

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen

Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Bebauungsplan An der Hohle Schalltechnische Untersuchung Geräuschkontingentierung der gewerblichen Flächen Auftraggeber: Nadine Richter, Ricardo Bartsch Hochsteinstraße 6 01902 Elstra Auftragnehmer: rgoumwelt

Mehr

Sehr geehrter Herr Baron von Sass,

Sehr geehrter Herr Baron von Sass, Schalltechn. Ingenieurbüro Pies GbR, Birkenstraße 34, 56154 Boppard François Baron von Sass 2, rue du 22 Novembre F-57600 Forbach Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 17139 / 1115 / 3 kpies

Mehr

Länder-Immissionsschutztage 2011

Länder-Immissionsschutztage 2011 Folie 1 Länder-Immissionsschutztage 2011 27./28. September 2011 Harnack-Haus, Berlin Referent: Johann Storr BEKON Lärmschutz & Akustik GmbH Folie 2 Lärmkontingentierung: - Auswirkung auf Emittenten und

Mehr

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz

Gemeinde Strahlungen, Aufstellung des Bebauungsplans Rheinfeldhöfer Straße, Beratungsleistung zum Schallimmissionsschutz Wölfel-Gruppe * Max-Planck-Str. 15 * 97204 Höchberg Verwaltungsgemeinschaft Bad Neustadt a. d. Saale Herr Stefan Ziegler Goethestraße 1 97616 Bad Neustadt a. d. Saale Bearbeiter: Dr. rer. nat. Daniel Höhne-Mönch

Mehr

1. Anlass und Aufgabenstellung

1. Anlass und Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der alten Levensauer Hochbrücke und den Ausbau des Nord-Ostsee-Kanals NOK-Km 93,2 94,2 Ergänzende Berechnungen zur Nutzung

Mehr

LAI-Hinweise und das Interimsverfahren bei Schallimmissionsprognosen in der Praxis

LAI-Hinweise und das Interimsverfahren bei Schallimmissionsprognosen in der Praxis RENEWABLES MEASUREMENT GERMANY LAI-Hinweise und das Interimsverfahren bei Schallimmissionsprognosen in der Praxis 1 SAFER, SMARTER, GREENER Inhalt - Wer ist DNV GL? - Worüber sprechen wir eigentlich? -

Mehr

Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076

Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076 Ingenieurbüro für Schallschutz PLANUNG BERECHNUNG BEURTEILUNG BERATUNG www.schallschutz.biz info@schallschutz.biz Ergänzende Stellungnahme zum Gutachten Nr. 5076 Inhalt: Bebauungsplan Am Vulkanpark Stadt

Mehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach. Thema: Lärmimmissionen Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 88 Vollsortimenter am Moselbach Thema: Lärmimmissionen Dipl.-Ing. Kerstin Sommer KÖTTER Consulting Engineers GmbH & Co. KG, Rheine 1 Untersuchungsumfang: I. Geräuschimmissionen

Mehr

Kontingentierung nach DIN 45691

Kontingentierung nach DIN 45691 Bericht- Nr.: 21486/A26694/553004583-B03 Berichtsdatum: 21.06.2016 Kontingentierung nach DIN 45691 Auftraggeber: Veranlasser: Art der Anlage: Standort der Anlage: Zuständige Behörde: RH-Besitz GmbH & Co.

Mehr

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen

zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen Bericht zu den schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan 02-2016wo Gewerbegebet Thalheimer Straß0e / Damaschkestraße der Stadt Bitterfeld-Wolfen Ingenieurbüro für Bauakustik Schürer Passendorfer

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung Geplante Wohnbebauung Am Lanzenbusch in Ramstein-Miesenbach im Auftrag der G & W Eurowohnbau GmbH, Am Neuen Markt 7, 66877 Ramstein-Miesenbach Bericht-Nr.: P17-0/1 vorgelegt

Mehr

Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005?

Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005? Rubrik Wie sicher ist die Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen nach den LAI-Hinweisen von 2005? Informationsveranstaltung Nr. 26/2015 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie 03.11.2015

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL9628.1/01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL9628.1/01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL9628.1/01 zur Lärmsituation im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 20 "Baugebiet Krematorium" im Ortsteil Brögbern der Stadt Lingen Auftraggeber: Stadtverwaltung Lingen (Ems)

Mehr

max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel L w

max. zulässiger flächenbezogener Schallleistungspegel L w C.Hentschel Consult Ing.-GmbH, Oberer Graben 3a, 85354 Freising Stadt Unterschleißheim Bauamt Frau Ehrnsberger Rathausplatz 1 85716 Unterschleißheim Ihr Schreiben: Unser Zeichen: 736-2013 ST-V03 Telefon:

Mehr

Schallimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen. Geräuschkontingentierung nach DIN 45691

Schallimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen. Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 Schallimmissionsprognose für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 55 Werftstraße/Berkastraße in Rheinberg Geräuschkontingentierung nach DIN 45691 erarbeitet von: Dr. Torsten Lober Umweltsachverständiger

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld Bebauungsplan Zaberfelder Weg in Zaberfeld INGENIEURBÜRO FÜR UMWELTAKUSTIK Projekt: 2108/b1-1. Juni 2017 Auftraggeber: Joachim Schaffer Schliffweg 10 74374 Zaberfeld BÜRO STUTTGART Schloßstraße 56 70176

Mehr

Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel

Stellungnahme. Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Stellungnahme Geräuschimmissionen ausgehend von der geplanten Rettungswache in Voiswinkel Auftraggeber Gemeinde Odenthal GB III - Bauen und technische Dienste - Altenberger-Dom-Straße 29-31 51519 Odenthal

Mehr

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede

Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Schalltechnisches Gutachten zum Betrieb von drei Windenergieanlagen nahe dem Bebauungsplan Nr. 11 in Heede Messstelle nach 26 BImSchG für Geräusche und Erschütterungen Akkreditiertes Prüflaboratorium nach

Mehr

Schalltechnische Untersuchung

Schalltechnische Untersuchung Institut für Umweltschutz und Bauphysik VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle für Güteprüfungen nach DIN 4109 Messstelle nach 26 BImSchG Projekt: B-Plan Nr. 60 Wintershof-Ost Stadt Eichstätt Auftraggeber:

Mehr

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN

LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN LÄRMKONTINGENTIERUNG BZW. SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG INDUSTRIESTRASSE FLURSTÜCKE NR. 93 UND 97/6 IN WAIN NR. 9/IV/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH HÄWA GMBH INDUSTRIESTRASSE 12

Mehr

Erweiterung der Firma Schüller Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Rother Straße, Stadt Herrieden. Auftraggeber. Datum 20.

Erweiterung der Firma Schüller Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Rother Straße, Stadt Herrieden. Auftraggeber. Datum 20. 14097 Auftraggeber Erweiterung der Firma Schüller Bebauungsplan Nr. 19 Gewerbegebiet Rother Straße, Stadt Herrieden Schüller Möbelwerk KG Rother Straße 1 91567 Herrieden Datum 20. November 2018 Bericht

Mehr

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21

SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL LOOS & PARTNER; INGENIEURBÜRO FELDMATTWEG 21 SCHALLSCHUTZNACHWEIS FÜR DIE BEBAUUNGSPLANÄNDERUNG ROSSENTAL NR. 3/II/15 IM AUFTRAG DER VERTRETEN DURCH STADT ALBSTADT MARKTSTRASSE 35 72461 ALBSTADT FRAU GUDRUN PINHAL AUSGEFÜHRT VON: LOOS & PARTNER;

Mehr

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland)

Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) Ahrensburg, 26.06.2017 Schallimmissionsprognose zur geplanten 11. Änderung des B-Planes Nr. 12 Sondergebiet Abfallwirtschaft der Gemeinde Leck (Kreis Nordfriesland) -hier: Ergänzung zur Schallimmissionsprognose

Mehr

Ausgangspunkt. Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen. Rubrik Das Interimsverfahren zur Prognose der

Ausgangspunkt. Geräuschimmissionen von Windkraftanlagen. Rubrik Das Interimsverfahren zur Prognose der Rubrik Das Interimsverfahren zur Prognose der, Fassung 2015-05.1 - eine Ergänzung zu DIN ISO 9613-2 und DIN EN 61400-11 Informationsveranstaltung 22/2016 Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Haldenäcker in Brigachtal

Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Haldenäcker in Brigachtal zum Bebauungsplan Haldenäcker in Brigachtal I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1670/1-12. Juni 2015 Auftraggeber: Gemeinde Brigchtal St. Gallus-Straße 4 78086 Brigachtal

Mehr

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing.

Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Ingenieurbüro für Schall- und Wärmeschutz Wolfgang Rink Dipl.-Ing. Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Postfach 31, 79275 Reute Schwarzwaldstraße 37, 79276 Reute Telefon (0 76 41) 40 78 Telefax

Mehr

Bürgerinformation zum BImSchG-Antrag Kartbahn Dahlemer Binz

Bürgerinformation zum BImSchG-Antrag Kartbahn Dahlemer Binz Bürgerinformation zum BImSchG-Antrag Kartbahn Dahlemer Binz Haus Schieferstein, Dahlem, 04. Juli 2018 Infoveranstaltung 04.07.2018 1 Peter Lambotte (Dipl.-Chem.) Kontakt LBU - Büro für betrieblichen Umweltschutz

Mehr

Andrea und Manfred Maier Feldstraße Kissing. Dokument: 10679_001bg_im.doc Zeichen: Rh/Sch. 12 Textseiten und 6 Anlagenseiten

Andrea und Manfred Maier Feldstraße Kissing. Dokument: 10679_001bg_im.doc Zeichen: Rh/Sch. 12 Textseiten und 6 Anlagenseiten 10679 Richthofen Circle Kitzingen Auftraggeber Andrea und Manfred Maier Feldstraße 11 86438 Kissing Datum 02. November 2010 Bericht Nummer: 10679.1 Dokument: 10679_001bg_im.doc Zeichen: Rh/Sch Inhalt Schallimmissionsschutz

Mehr

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN

SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN SCHALLTECHNISCHES GUTACHTEN Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan "Herrenacker" der Gemeinde Wörth a. d. Isar Prognose und Beurteilung anlagenbezogener Geräusche Lage: Gemeinde Wörth a. d. Isar Landkreis Landshut

Mehr

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 3531/L4/mec

Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Unser Zeichen Datum 3531/L4/mec STEGER & PARTNER GMBH Lärmschutzberatung Lärmimmissionsschutz Beratung Steger & Partner GmbH Frauendorferstr. 87 81247 München Ausschließlich per E-Mail: monika.daburger@siegsdorf.bayern.de Gemeinde Siegsdorf

Mehr

Schalltechnisches Prognosegutachten

Schalltechnisches Prognosegutachten Ahrensburg, 15.05.2017 Schalltechnisches Prognosegutachten zur 5. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 39 der Gemeinde Fockbek Planende Gemeinde:

Mehr

Bebauungsplan "Wanne" Weissach im Tal. im OT Unterweissach

Bebauungsplan Wanne Weissach im Tal. im OT Unterweissach Bebauungsplan "Wanne" in 71554 Weissach im Tal im OT Unterweissach Projekt-Nr.: 2017-036 Schallimmissionsuntersuchungen im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Bericht-Nr.: 2017-036/A Festlegung der Geräuschkontingente

Mehr

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH

Ingenieurbüro Ulbricht GmbH Ingenieurbüro Ulbricht GmbH - Ihr Spezialist in den Bereichen Umweltberatung, Genehmigungsverfahren und Schallschutz - Bericht Nr.: 701.1132/17 Datum: 16.10.2017 Schalltechnisches Gutachten für den vorzeitigen

Mehr

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster

Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße Neumünster - - D- Gutachterkanzlei Klosterstraße Klosterstraße 97 24536 Neumünster Industrie, Bau und Immobilien Niederlassung Hamburg Telefon +49.40.23603-0 Telefax +49.40.23603-810 Kontakt Pit Breitmoser Tel. direkt

Mehr

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3

Richard Möbus G U T A C H T E N G / 1 3 Richard Möbus Lessingstraße 17 A Sachverständiger für Schallschutz 65189 Wiesbaden Dipl.- Ing. Physik. Technik Telefon 0611/505 85 28 Telefax 0611/505 85 30 moebus@der-akustiker.de G U T A C H T E N 2

Mehr

im Folgenden nehmen wir Stellung zu den am schriftlich mitgeteilten Fragestellungen zur Schallimmissionsprognose 037F4 vom

im Folgenden nehmen wir Stellung zu den am schriftlich mitgeteilten Fragestellungen zur Schallimmissionsprognose 037F4 vom Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Werner Genest und Partner Ingenieurgesellschaft mbh Sophie-Charlotten-Straße 92-14059 Berlin Landratsamt Vogtlandkreis Bahnhofstraße 46-48 08523 Plauen

Mehr

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01

SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL /01 SCHALLTECHNISCHER BERICHT NR. LL9./0 zur. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. "Gewerbegebiet östlich der B 70" in 880 Lünne Auftraggeber: Samtgemeinde Spelle

Mehr

über die Durchführung von akustischen Messungen Schallimmissionsmessungen an einem Messort im Umfeld der DMK Deutsches Milchkontor GmbH in Zeven

über die Durchführung von akustischen Messungen Schallimmissionsmessungen an einem Messort im Umfeld der DMK Deutsches Milchkontor GmbH in Zeven Messbericht über die Durchführung von akustischen Messungen Schallimmissionsmessungen an einem Messort im Umfeld der DMK Deutsches Milchkontor GmbH in Zeven Auftraggeber DMK Deutsches Milchkontor GmbH

Mehr

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen der Mikrowindanlage Skywind NG bei Dachmontagen in Wohngebieten TÜV

Gutachten. Geräuschemissionen und immissionen der Mikrowindanlage Skywind NG bei Dachmontagen in Wohngebieten TÜV G.-Nr. SEI-236/14 A.-Nr. 81 11 57 71 99 Datum 03.09.2014 Zeichen Spe Gutachten Geräuschemissionen und immissionen der Mikrowindanlage Skywind NG bei Dachmontagen in Wohngebieten TÜV NORD GmbH & Co. KG

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE OT Bitterfeld Postfach 1542 D-06735 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v.

Mehr

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel

Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen. Nachtrag Geschlossener Gebäuderiegel Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Schalltechnische Untersuchung B-Plan Nr. 69 Im Grunde in Kaltenkirchen Auftraggeber: Architekturbüro Thyroff-Krause Otto-Moderson-Weg

Mehr

GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME

GUTACHTLICHE STELLUNGNAHME BERATENDE INGENIEURE VBI Max-Planck-Ring 49, 205 Wiesbaden Telefon 06122/95 61-0, Telefax 06122/95 61-61 E-Mail ita-wiesbaden@ita.de, Internet www.ita.de vom DIBt anerkannte Prüfstelle für die Erteilung

Mehr

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006

Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI. 10. Mai 2006 Vorläufige Berechnungsmethode für den Umgebungslärm durch Industrie- und Gewerbe VBUI 0. Mai 2006 VBUI 03.04.2006 Inhalt Anwendungsbereich und Zielsetzung... 4 2 Begriffsbestimmungen... 4 2. Tag-Abend-acht-Lärmindex

Mehr

Schallprognose. zum Bebauungsplan Nr. 01/2017 (gem. 30 (1) BauGB) Gewerbepark an der Feldstraße. Potsdamer Straße Michendorf

Schallprognose. zum Bebauungsplan Nr. 01/2017 (gem. 30 (1) BauGB) Gewerbepark an der Feldstraße. Potsdamer Straße Michendorf zum Bebauungsplan Nr. 01/2017 (gem. 30 (1) BauGB) Gewerbepark an der Feldstraße Vorhabensträger: Potsdamer Straße 33 14552 Michendorf Verfasser: GfBU-Consult Gesellschaft für Umwelt- und Managementberatung

Mehr

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN

SCHALLTECHNISCHE BEGUTACHTUNG GEWERBELÄRM ZUM BEBAUUNGSPLAN Planungs- und Ingenieurgesellschaft für Bauwesen mbh Baugrundinstitut nach DIN 1054 Burgauer Straße 30 86381 Krumbach Tel. (0 82 82) 9 94-0 Fax: (0 82 82) 99 4-4 09 E-Mail: kc@klingconsult.de SCHALLTECHNISCHE

Mehr

Schalltechnische Immissionsprognose. Lärmkontingentierung

Schalltechnische Immissionsprognose. Lärmkontingentierung Lärmkontingentierung Bebauungsplan Nr. 109 Hafen- und Industriegebiet Futtermittel- und Schüttguthafen Gemeinde Bohmte (zugleich Aktualisierung der Lärmkontingentierung zum Bebauungsplan Nr. 99 und zu

Mehr

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per

Verteiler 2 x per Post: Staatliches Hochbauamt 1 x per 12655 Auftraggeber Errichtung eines es mit Erschließungsstraße am Neubau Chemikum Variante 3A Staatliches Bauamt Erlangen-Nürnberg Hochbauamt 2 Bohlenplatz 18 91 Erlangen Datum 21. Juli 215 Bericht Nummer:

Mehr

Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans

Büro für Schallschutz Dr. Wilfried Jans Dr. Wilfried Jans von der Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauakustik und Schallimmissionsschutz Im Zinken 11 77955 Ettenheim

Mehr

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum

Ihr Zeichen/Nachricht vom Unsere Zeichen Telefon-Durchwahl Datum ADU cologne INSTITUT FÜR IMMISSIONSSCHUTZ GMBH Messstelle 26 BImSchG ADU cologne Institut für Immissionsschutz GmbH D- -- 42489 Köln Hauptsitz Köln D- Telefon (0221) 943811-0 Telefax (0221) 94395-48 E-Mail

Mehr

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ

ING.-BÜRO FÜR AKUSTIK UND LÄRM-IMMISSIONSSCHUTZ Beratende Ingenieure Sachverständige PartG Dipl.-Ing. Peter Buchholz VBI Dipl.-Ing. (FH) Rolf Erbau-Röschel Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Horstmann Von der SIHK zu Hagen öffentlich Von der SIHK zu Hagen öffentlich

Mehr

Schalltechnische Berechnung

Schalltechnische Berechnung Schalltechnische Berechnung Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße Gemeinde Südbrookmerland - Verkehrslärm - Auftragsnummer: 0 Verkehrslärm Bebauungsplan Nr. 7.07 Westerender Straße, Gemeinde Südbrookmerland

Mehr

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016

Ihr Zeichen sf/fl Aug. 2016 uppenkampundpartner GmbH Kapellenweg 8 48683 Ahaus Gemeinde Nottuln, Fachbereich 3 Herrn Jonas Deuter Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln Ansprechpartner Stefanie Fleischmann Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom

Mehr

Schalltechnische Immissionsprognose. zum Bebauungsplan Kottenheimer Weg. in Mayen

Schalltechnische Immissionsprognose. zum Bebauungsplan Kottenheimer Weg. in Mayen Schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan Kottenheimer Weg in Mayen Schalltechnische Immissionsprognose zum Bebauungsplan Kottenheimer Weg in Mayen AUFTRAGGEBER: MTS GmbH Eifelstraße 11 56727

Mehr

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage

beiliegend erhalten Sie unsere Stellungnahme zum Bebauungsplan Seniorenwohnanlage HEINE+JUD Schloßstraße 56 70176 Stuttgart Bürgermeisteramt Winterlingen Marktstraße 7 72474 Winterlingen Per Mail Stuttgart, 21. März 2018 Schalltechnische Untersuchung, Stellungnahme Projekt: 2214-b2

Mehr

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE

SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Bau- und Raumakustik, Lärmbekämpfung SCHALLSCHUTZBÜRO ULRICH DIETE Postfach 54 D-0675 Bitterfeld-Wolfen Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Akustik e.v. - DEGA Schallimmissionsprognose,

Mehr

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen

Gutachterliche Stellungnahme Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen Bebauungsplan Östlich Rosenstraße in Weiler-Pfaffenhofen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 937a/b - 6. November 206 Auftraggeber: Gemeinde Pfaffenhofen Rodbachstraße 5

Mehr

GmbH. Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Durchwahl Datum PT/C / Peter Trollmann

GmbH. Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Durchwahl Datum PT/C / Peter Trollmann igi CONSULT igi CONSULT GmbH Oberdorfstraße 12 91747 Westheim Gemeinde Nersingen Rathausplatz 1 89278 Nersingen GmbH Altlasten Akustik Bauwesen Beweissicherung Geotechnik Hydrogeologie Schall-/Immissionsschutz

Mehr

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg 29 26871

Mehr

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW

INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW INGENIEURBÜRO FÜR TECHNISCHE AKUSTIK UND BAUPHYSIK EUGEN BAUER UND PARTNER GMBH BERATENDE INGENIEURE ING.-KAMMER BAU NRW Ing.-Büro für tech. Akustik und Bauphysik Wellinghofer Amtsstr. 4 44265 Dortmund

Mehr

Schalltechnische Untersuchung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Molkerei Münsterstraße

Schalltechnische Untersuchung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 21 Molkerei Münsterstraße INGENIEURBÜRO G. HOPPE für Akustik und Bauphysik - Schallimmissionsschutz Straße / Schiene Gewerbe / Industrie Bauleitplanung Lärmschutz Arbeitsplatz Thermische Bauphysik Bauakustik / Raumakustik Maschinenakustik

Mehr

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg

- IB Genehmigungsverfahren nach 10 BImSchG, Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Neubau Steinkohlekraftwerk Moorburg Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Immissionsschutz und Betriebe - Lärmmeßstelle - Billstraße 84, 20 539 Hamburg Tel.: 040 / 42845-4379 Fax : 040 / 42845-4117 e-mail : HANS-JOACHIM.GOETZ@BSU.HAMBURG.DE

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan "Campus Morgenstelle Teil 2" in Tübingen

Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Campus Morgenstelle Teil 2 in Tübingen Bebauungsplan "Campus Morgenstelle Teil 2" in Tübingen I N G E N I E U R B Ü R O F Ü R U M W E L T A K U S T I K Projekt: 1519/1-13. August 2014 Auftraggeber: Vermögen und Bau Baden-Württemberg Amt Tübingen

Mehr

G U T A C H T E N. Nr

G U T A C H T E N. Nr G U T A C H T E N Nr. 12-03-8 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1 der Gemeinde Hornbek Auftraggeber: Planung: Bearbeitung ibs: Amt Breitenfelde Wasserkrüger

Mehr

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm

Stadt Friesoythe. Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp. Verkehrslärm Stadt Friesoythe Immissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 231 Mückenkamp Verkehrslärm Auftragsnummer: 15024 INHALT 1 AUFTRAGGEBER... 3 2 GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG... 3 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN...

Mehr

Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz. Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen

Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz. Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen TLUG-Veranstaltung 17/2013 Anlagenbezogener Schallimmissionsschutz Gutachtenprüfung bei einer Schallimmissionsprognose für Windenergieanlagen Maik Gruber, Sachbearbeiter TLVwA, Referat 420 Tel. 0361-3773

Mehr

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE Sitz Senden

PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE Sitz Senden PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden SCHALLSCHUTZ AN VERKEHRSWEGEN GEWERBE - UND FREIZEITANLAGEN Lärmschutz Altenberge Münsterstraße 9 48308 Senden Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg

Mehr

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg

Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WEA-Standorten im Landkreis Lüneburg Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten Schalltechnische Untersuchung Überprüfung von WA-Standorten 18.09.2014 LK 2013.248 und LK 2014.210 Aufgabenstellung Der Landkreis Lüneburg hat

Mehr

S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g

S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g Ingenieure Sachverständige S c h a l l t e c h n i s c h e U n t e r s u c h u n g zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 "Kümper Teil V" der Gemeinde Altenberge - Geräuschkontingentierung gemäß DIN

Mehr