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1 igi CONSULT igi CONSULT GmbH Oberdorfstraße Westheim Gemeinde Nersingen Rathausplatz Nersingen GmbH Altlasten Akustik Bauwesen Beweissicherung Geotechnik Hydrogeologie Schall-/Immissionsschutz Tragwerksplanung Umweltgeologie Wasserwirtschaft igi CONSULT GmbH Oberdorfstraße Westheim Telefon: Fax: Projektbüros: Bahnhofstraße Ötigheim Telefon: Fax: Geschwister-Scholl-Str Wemding Telefon: Fax: Ihre Zeichen Ihre Nachricht vom Unsere Zeichen Durchwahl Datum PT/C / Peter Trollmann Schalltechnische Berechnungen zur 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr.12 Kreuzeck im Ortsteil Straß der Gemeinde Nersingen Sehr geehrter Herr Dukek, anlässlich der geplanten Erweiterung des Bebauungsplans Kreuzeck in Richtung Norden waren die Lärmkontingente der beiden unsererseits mit GE A und GE B bezeichneten Gewerbegebietsflächen zu bestimmen. Weil durch die bestehenden Gewerbeflächen an der maßgeblichen Wohngebietsbebauung, der sog. Schiersiedlung, die Orientierungswerte von tagsüber 55 db(a) und nachts 40 db(a) bereits ausgeschöpft sind, dürfen die nun hinzukommenden Gewerbeflächen nur noch geringe zusätzliche Geräuschbeiträge liefern. Nach Rücksprache mit der Unteren Immissionsschutzbehörde am Landratsamt am müssen die Orientierungswerte zumindest um 10 db unterschritten bleiben. Die Lärmkontingentierung ist somit so ausgelegt, dass an den Immissionsorten IO 1 und IO 2 (s. Anlage 1) nachts der Orientierungswert von 40 db(a) um mindestens 10 db sowie tagsüber der Orientierungswert von 55 db(a) zur Sicherheit um mindestens 13 db unterschritten bleibt. Die Berechnungsergebnisse sind in der Tabelle der Anlage 2 zusammengefasst. Als Beurteilungsvorschrift liegt die DIN 45691: Geräuschkontingentierung von Dezember 2006 zugrunde. Sie wurde bereits im Rahmen der durchgeführten Kontingentierung der Gewerbe-Bestandsflächen Kreuzeck im schalltechnischen Untersuchungsbericht vom angewendet. Die dort beschriebenen Rechengrundlagen gelten weiterhin. Eine Vergabe von Zusatzkontingenten z.b. für einen Richtungssektor war im vorliegenden Untersuchungsfall nicht angezeigt. Geschäftsführer: Bankverbindungen: USt.-IdNr.: Internet: Dr.-Ing. Rainer Niedermeyer Raiffeisenbank Weißenburg - Gunzenhausen eg DE Dr. Horst Hammer IBAN: DE BIC: GENODEF1GU1 USt.-IdNr.: Amtsgericht Gewerbebank Gunzenhausen 220 / 197 / info@igi-consult.de Ansbach HRB Nr IBAN: DE BIC: GENODEF1ANS Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015

2 igi CONSULT GmbH Seite 2 von 5 Die letztlich realisierbaren Emissionskontingente und die daraus an den Immissionsorten resultierenden Berechnungsergebnisse sind in den nachfolgenden Textvorschlägen für die 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Kreuzeck enthalten. Festsetzungen - Auf den Gewerbegebietsflächen sind nur solche Betriebe und Aktivitäten zulässig, deren immissionswirksames, flächenhaftes Emissionsverhalten die nachfolgend aufgeführten Emissionskontingente, unterschieden nach dem Tagzeitraum L EK,T (06.00 Uhr bis Uhr) und dem Nachtzeitraum L EK,N (22.00 Uhr bis Uhr), nicht überschreitet: Teilfläche L EK,T in db(a)/m² L EK,N in db(a)/m² GE A GE B Hinweise: Die L EK-Werte sind in die Flächen des Bebauungsplanes einzutragen bzw. im Satzungstext zu beschreiben. Der Eintrag lautet z. B. für die Gewerbegebietsfläche GE A: Emissionskontingent tags: L EK,T = 55 db(a)/m² / nachts: L EK,N = 44 db(a)/m². Weiterhin sind die zugehörigen Kontingentflächen kenntlich zu machen: Gewerbegebietsflächen ohne Grünflächen und ohne öffentliche Verkehrsflächen. - Es ist nur ein Anlagenbetrieb zulässig, dessen Geräuschemissionen an der umliegenden Wohnnachbarschaft (Immissionsorte) die jeweils zutreffenden Immissionsrichtwertanteile nicht überschreiten. Die Immissionsrichtwertanteile errechnen sich nach der DIN 45691: aus den Emissionskontingenten L EK der jeweiligen Teilfläche. Als Emissionsflächen sind die gewerblichen Nutzflächen ohne Grünflächen und ohne öffentliche Verkehrsflächen maßgebend. - Der schalltechnische Nachweis zur Einhaltung der Immissionskontingente auf der Grundlage der Beurteilungsvorschrift Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) vom ist unter Berücksichtigung der Schallausbreitungsverhältnisse zum Zeitpunkt der Genehmigung auf Veranlassung der Genehmigungsbehörde hin zu führen. Die Anwendung der Summation und der Relevanzgrenze nach Abschnitt 5 der DIN 45691: ist zulässig.

3 igi CONSULT GmbH Seite 3 von 5 Begründung - Im Zuge der 2. Änderung des Bebauungsplanes wurden schalltechnische Berechnungen der Firma igi CONSULT GmbH mit Bericht vom durchgeführt, um für die geänderten und erweiterten Gewerbegebietsflächen die an der umliegenden, schützenswerten Wohnnachbarschaft zulässigen Lärmimmissionen zu quantifizieren. - Hierzu wurden den Gewerbegebietsflächen sog. Emissionskontingente L EK in db(a) pro Quadratmeter Grundstücksfläche zugewiesen. Sie dienen als Hilfsgröße für das zulässige Emissionsverhalten eines Gewerbebetriebes. Aus ihnen errechnen sich unter Anwendung der DIN 45691: , d.h. lediglich unter Berücksichtigung des Abstandsmaßes, an den maßgeblichen Immissionsorten Immissionskontingente L IK, die durch die Betriebsgeräusche unter Anwendung der TA Lärm einzuhalten sind. - Im künftigen konkreten Verwaltungsverfahren sind bezüglich des Gewerbelärms die aus den Emissionskontingenten sich ergebenden Orientierungswertanteile als Immissionsrichtwertanteile zu betrachten, mit der Folge, dass die Beurteilungspegel der Geräusche eines Betriebes nach seiner Errichtung seine Immissionsrichtwertanteile nicht überschreiten dürfen. - An der südwestlich benachbarten Wohnbebauung der sog. Schiersiedlung ist bereits von einer Ausschöpfung der Orientierungswerte durch bestehende Gewerbegebiete oder ausgewiesene Gewerbeflächen auszugehen. Deshalb war im Zuge der Lärmkontingentierung der Erweiterungsflächen sicherzustellen, dass zur Tagzeit (6 Uhr bis 22 Uhr) und zur Nachtzeit (22 Uhr bis 6 Uhr) durch die hinzukommenden Gewerbeflächen die einschlägigen Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 so weit unterschritten werden, dass kein zusätzlich maßgeblicher Geräuschbeitrag geliefert wird. Vor diesem Hintergrund sind die Emissionskontingente so ausgelegt, dass der Orientierungswert der Tagzeit von 55 db(a) um mindestens 13 db und der Orientierungswert der Nachtzeit um mindestens 10 db unterschritten wird. - Dem Lageplan in der Anlage 1 des schalltechnischen Untersuchungsberichts der Firma igi CONSULT GmbH vom (oder: Der Bebauungsplanzeichnung ) sind die maßgebenden Immissionsorte IO 1 und IO 2 zu entnehmen. - Im Zuge der Planung von Bauvorhaben sind schallschutztechnische Aspekte bereits frühzeitig zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass der beauftragte Planer bereits bei der Grundlagenermittlung mit schalltechnischen Beratungsbüros Kontakt aufnehmen soll. Im Sinne einer vorausschauenden Lärmschutzplanung ist eine schallabschirmende Anordnung von Betriebsgebäuden gegenüber den Immissionsorten vorzusehen. - Die genannten Vorschriften und Normen sind über die Internetauftritte der zuständigen Behörden online abrufbar oder bei der Beuth Verlag GmbH, Berlin zu beziehen. Sie sind beim Deutschen Patentamt archivmäßig gesichert niedergelegt. Wemding, i.a. Dipl.- Ing. (FH) Peter Trollmann

4 igi CONSULT GmbH Seite 4 von 5 Anlage 1

5 igi CONSULT GmbH Seite 5 von 5 Berechnungsergebnisse Kontingentierung Anlage 2 Teil-Beurteilungspegel LrT und LrN infolge der Emissionskontingente für die Flächen GE A und GE B an den Immissionsorten (Gesamt-Beurteilungspegel in den Kopfzeilen)

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