Bebauungsplan Nr. 436 Siemens Campus Modul 2 der Stadt Erlangen

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1 12753 Auftraggeber Bebauungsplan Nr. 436 Siemens Campus Modul 2 der Stadt Erlangen Siemens AG GS SCM SRE-P DE Postfach Erlangen Datum 10. Mai 2016 Bericht Nummer: a Dokument: 12753_002_a_bg_im.docx Zeichen: Wb Inhalt Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung Ermittlung der zulässigen Schallemissionskontingente gemäß DIN Untersuchung und Beurteilung der Verkehrsgeräusche im Plangebiet Umfang 20 Textseiten und 10 Anlagenseiten Auftrag vom 26. März 2015 Verteiler Per an Siemens AG, GS SRE DE ERL SCE, Herrn Göpfert Projektsteuerung Drees & Sommer,Herrn Tomczak bgsm Architekten Stadtplaner Frau Nicolait

2 a INHALTSVERZEICHNIS 1. Aufgabenstellung Bearbeitungsunterlagen Regelwerke und Veröffentlichungen Anforderungen und Immissionsorte Anforderungen für die Außenwirkung Immissionsorte für Gewerbegeräusche Anforderungen gemäß DIN (Gewerbegeräusche) Ermittlung der Planwerte für die Geräuschkontingentierung Bestehende Genehmigung für Teilfläche GE Berücksichtigung weiterer Vorbelastungen Planinduzierte Fahrvorgänge auf öffentlichen Verkehrsflächen Anforderungen für die Innenwirkung Geräuschkontingentierung Vorgehensweise Schallemissionskontingente gemäß DIN Berechnungsergebnisse und Beurteilung gemäß DIN Verkehrsgeräusche im Plangebiet Berechnungsvoraussetzungen Berechnungsergebnisse Beurteilung gemäß DIN und 16. BImSchV Planinduzierte Verkehrsgeräusche im Umfeld Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen Zusammenfassung A NLAGENVERZEICHNIS Lageplan / Lage der Immissionsorte für die Geräuschkontingentierung... Anlage 1 Übersichtsplan Bezugsflächen und Gebiete für richtungsabh. Schallemissionskontingente... Anlage 2 Berechnungsblätter Immissionskontingente... Anlagen 3 bis 8 Immissionssituation für Verkehrsgeräusche im Plangebiet - Beurteilungszeitraum tags... Anlage 9 Lärmpegelbereiche und passive Schallschutzmaßnahmen... Anlage 10

3 a Aufgabenstellung Die Stadt Erlangen plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 436 Siemens Campus Erlangen - Modul 2. Im Plangebiet ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Ansiedlung von Büro- und Forschungseinrichtungen, ergänzt durch Gastronomie und kleinflächigen Einzelhandel, geplant. Im Rahmen der Bauleitplanung ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen, in welcher die für die Gewerbegebietsflächen maximal zulässigen Schallemissionskontingente gemäß DIN ermittelt werden. Auf das Plangebiet wirken Verkehrsgeräusche der angrenzenden Straßen (insbesondere der Paul-Gossen-Straße sowie der Günther-Scharowsky-Straße) ein. Die Immissionssituation für Verkehrsgeräusche im Plangebiet ist daher zu untersuchen und gemäß den anzuwendenden Regelwerken zu beurteilen. Gegebenenfalls sind Vorschläge für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan zu formulieren. Aufgrund der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze innerhalb des Areals des Siemens Campus ist mit einer Erhöhung der Pkw-Verkehrszahlen auf den umliegenden Straßen zu rechnen. Zu einer leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs sind bauliche Veränderungen an der Paul-Gossen-Straße und der Günther-Scharowsky-Straße erforderlich, die als erhebliche bauliche Eingriffe im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) einzustufen sind. Die Straßenbereiche, in denen die baulichen Eingriffe durchgeführt werden sollen, sind in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 436 und Nr. 435 (zeitgleich in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan für den Siemens Campus Modul 1) enthalten. Die schalltechnische Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen in beiden Bebauungsplänen erfolgt gemäß Abstimmung mit der Stadt Erlangen gesamthaft im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 435 in unseren Bericht Im vorliegenden Bericht werden die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen zum Bebauungsplan Nr. 436 zusammengefasst.

4 a Bearbeitungsunterlagen Der schallimmissionsschutztechnischen Bearbeitung liegen die nachstehenden Unterlagen zugrunde: - Bebauungsplan Nr. 436 der Stadt Erlangen (Entwurf von bgsm Stadtplaner, München; Planstand 10. Mai 2016, erhalten per am 21. April 2016) - Abstimmungen mit der Stadt Erlangen im Bearbeitungszeitraum April 2015 bis April 2016, insbesondere: - Scoping-Termine am 1. Oktober 2015 und 15. Oktober Besprechung mit dem Umweltamt der Stadt Erlangen (Frau Mann) am 12. November Telefonische Auskünfte des Stadtplanungsamtes der Stadt Erlangen (vertreten durch Frau Pfeiffer) vom 23. November 2015 bzgl. Abstimmungen mit der Fa. Siemens und bgsm Stadtplaner in Besprechung vom 19. November Prüfanmerkungen der Stadt Erlangen zum Bericht der ifb Sorge GmbH & Co. KG (Entwurf vom 4. April 2016), Stand 26. April Schreiben I/31/KA014 T der Stadt Erlangen als untere Immissionsschutzbehörde Stellungnahme Immissionsschutz zum Verkehrslärm vom 5. Oktober 2015 zum vorgenannten Entwurf des Berichtes vom 7. August Schreiben I/31/MU001 T der Stadt Erlangen als untere Immissionsschutzbehörde Stellungnahme anagenbezogener Immissionsschutz vom 10. September 2015 zum vorgenannten Entwurf des Berichtes vom 7. August 2015 Die vorstehend genannten Unterlagen wurden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt bzw. in seinem Namen eingeholt.

5 a Regelwerke und Veröffentlichungen Der schallimmissionsschutztechnischen Bearbeitung liegen die nachstehenden Regelwerke und Veröffentlichungen zugrunde: - DIN 18005, Ausgabe Juli Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung - Beiblatt 1 zur DIN 18005, Ausgabe Mai Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung - - DIN Geräuschkontingentierung, Ausgabe Dezember Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, geändert am 18. Dezember Verkehrslärmschutzrichtlinien DIN 4109, Ausgabe November 1989 Schallschutz im Hochbau - Anforderungen und Nachweise 4. Anforderungen und Immissionsorte 4.1 Anforderungen für die Außenwirkung Immissionsorte für Gewerbegeräusche Die von Gewerbegeräuschimmissionen aus dem Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 436 am stärksten betroffenen Immissionsorte liegen westlich, östlich und südlich angrenzend in Gewerbegebieten. Im Norden (nördlich der Paul-Gossen- Straße) liegt ein Allgemeines Wohngebiet. Südöstlich an das Plangebiet grenzen bestehende gewerbliche Nutzungen der Firma Siemens an. Zu berücksichtigen ist, dass in diesem Bereich zukünftig Wohnbebauung entstehen soll (künftiges Modul 6 des Siemens Campus, voraussichtliche Ausweisung als allgemeines Wohngebiet).

6 a Da diese Wohnbebauung an bestehendes Gewerbe heranrücken wird, muss zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes für das künftige Wohngebiet für einen Eigenschutz des Wohngebietes gesorgt werden, z. B. durch eine Riegelbebauung mit lärmorientierter Grundrissplanung im nordwestlichen Bereich des Wohngebietes. Im Rahmen der Berechnung der Schallemissionskontingente für den Bebauungsplan Nr. 436 wird die künftige Wohnbebauung im Sinne einer gegenseitigen Rücksichtnahme vorsorglich so berücksichtigt, dass für diesen Bereich die schalltechnischen Anforderungen für ein Mischgebiet zugrunde gelegt werden. Im Einzelnen werden folgende Immissionsorte berücksichtigt: Bezeichnung Lage Gebietsausweisung / Schutzcharakter IO01 IO02 IO03 IO04 IO05 IO06 IO07 Wohngebäude Paul-Gossen-Straße 77 (Flur-Nr. 1949/120) Wohngebäude Aufseßstraße 48 (Flur-Nr. 1949/122) Wohngebäude Paul-Gossen-Straße 95 (Flur-Nr. 1949/107) Gewerbegebäude Paul-Gossen-Straße 112 (Flur-Nr. 1949/143) Mögliche künftige Wohnbebauung im Siemens Campus Modul 6 Künftiges Bürogebäude im Siemens Campus Modul 5 Künftiges Bürogebäude im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 435 (Siemens Campus Modul 1) Allgemeines Wohngebiet 1) Allgemeines Wohngebiet 1) Allgemeines Wohngebiet 1) Gewerbegebiet 1) 1) 2) Mischgebiet Gewerbegebiet 1) Gewerbegebiet 1) 1) 2) gemäß Bebauungsplan der Stadt Erlangen Hilfseinstufung, Erläuterung siehe Text Die Lage des Plangebietes und der Immissionsorte ist in der Anlage 1 dargestellt.

7 a Anforderungen gemäß DIN (Gewerbegeräusche) Gemäß DIN sind für Gewerbegeräusche folgende Anforderungen zu beachten: Gebietsausweisung Orientierungswert gemäß DIN L OW in (A) tags (6.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) Gewerbegebiet (GE) Mischgebiet (WA) Allgemeines Wohngebiet (WA) Die DIN verweist bezüglich der Beurteilung von Geräuschimmissionen durch Gewerbebetriebe auf die Regelungen der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm. Diese sieht Zuschläge für impuls- oder tonhaltige Geräuschanteile sowie die Untersuchung und Beurteilung kurzzeitiger Geräuschspitzen vor. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm entsprechen in der jeweiligen Gebietsausweisung den vorstehend genannten Orientierungswerten der DIN Ermittlung der Planwerte für die Geräuschkontingentierung Bestehende Genehmigung für Teilfläche GE 2 Für das Plangebiet ist die Festsetzung eines Gewerbegebietes mit 5 Teilflächen vorgesehen (Bezeichnungen GE 1, GE 2, FGGa 1, FGGa 2 und FGGa 3 ). Die Lage der Teilflächen zeigt Anlage 2. Für den bestehenden Betrieb im Teilgebiet GE 2 (Bürostandort Paul-Gossen- Straße 100) liegt der Baugenehmigungsbescheid (Schreiben VI/63-2/3/AMA) der Stadt Erlangen vom 28. September 2005 vor.

8 a Gemäß Auflage zum Immissionsschutz sind durch den Betrieb im nördlich angrenzenden Wohngebiet (Immissionsorte IO1 bis IO5, vergleiche Anlage 1) folgende Immissionsrichtwertanteile einzuhalten: - Beurteilungszeitraum tags (6.00 bis Uhr) L IRWA = 49 (A) - Beurteilungszeitraum nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) L IRWA = 35 (A) Im östlich angrenzenden Gewerbegebiet (Immissionsort IO6, vergleiche Anlage 1) sind gemäß Auflage folgende Immissionsrichtwertanteile einzuhalten: - Beurteilungszeitraum tags (6:00 bis 22:00 Uhr) L IRWA = 61 (A) - Beurteilungszeitraum nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) L IRWA = 47 (A) Die Schallemissionskontingente für das Teilgebiet GE 2 sind gemäß DIN 45691: so zu berechnen, dass die sich rechnerisch ergebenden Immissionskontingente den Immissionsrichtwertanteilen des Baugenehmigungsbescheides entsprechen, das heißt, dem bestehenden Betrieb sind Schallkontingente zuzuweisen, die der genehmigten Situation entsprechen Berücksichtigung weiterer Vorbelastungen Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 436 sollen für die weiteren Teilflächen GE 1, FGGa 1, FGGa 2 und FGGa 3 Schallemissionskontingente nach dem aktuellen Regelwerk DIN vom Dezember 2006 festgesetzt werden. Für die Geräuschkontingentierung ist die Festlegung von Planwerten erforderlich. Die Planwerte geben die maximal mögliche Zusatzbelastung der Immissionsorte durch Gewerbegeräuschimmissionen aus dem Plangebiet wieder. Die Planwerte werden gebildet aus den Gesamt-Immissionswerten L GI (entsprechen im vorliegenden Fall den Orientierungswerten der DIN 18005, vergleiche Abschnitt 4.1.2) unter Berücksichtigung von gegebenenfalls vorhandenen Vorbelastungen.

9 a Im vorliegenden Fall liegt im Bereich der Immissionsorte zum Teil eine schalltechnische Vorbelastung durch weitere Gewerbegebiete in unbekannter Höhe vor. Die Vorbelastung im Bereich der Immissionsorte (vergleiche Anlage 1) wird aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht wie folgt eingeschätzt: - Im Bereich des Immissionsortes IO1 (WA) liegt eine Vorbelastung durch ein Gewerbegebiet westlich der Koldestraße (Bebauungsplan Nr. 274) sowie durch den Bebauungsplan Nr. 435 (Siemens Campus Modul 1 - Gewerbegebiet) vor. Die Vorbelastung durch die Teilfläche GE 2 des Bebauungsplanes Nr. 436 ist aufgrund des Abstandes (>250 Meter) als gering einzustufen. Die Planwerte können für diesen Immissionsort so angesetzt werden, dass die Geräuschimmissionen der Teilflächen GE 1, FGGa 1, FGGa 2 und FGGa 3 (d.h. gesamtes Plangebiet ohne Teilfläche GE2) die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mind. L = 6 unterschreiten. - Im Bereich des Immissionsortes IO2 (WA) kann die Vorbelastung durch die Bebauungspläne Nr. 274 und Nr. 435 (westlich der Koldestraße bzw. Günther- Scharowsky-Straße) sowie durch bestehendes Gewerbe östlich des Bebauungsplanes Nr. 436 aufgrund des Abstandes (jeweils > 250 Meter) weitgehend vernachlässigt werden. Aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht kann dem Bebauungsplan Nr. 436 in der Summe aller Teilflächen eine weitgehende Ausschöpfung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm zugestanden werden. - Der Bereich des Immissionsortes IO3 (WA) wird insbesondere durch die Geräuschimmissionen der Teilfläche GE 2 des Bebauungsplanes Nr. 436 sowie durch östlich anschließendes, bestehendes Gewerbe beeinflusst. Die Planwerte für diesen Immissionsort werden so angesetzt, dass die Geräuschimmissionen der Teilflächen GE 1, FGGa 1, FGGa 2 und FGGa 3 (d.h. gesamtes Plangebiet ohne Teilfläche GE2) die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens L = 8 unterschreiten.

10 a Im Bereich des Gewerbegebietes östlich des bestehenden Bebauungsplanes (Immissionsort IO4) sowie des geplanten Wohngebietes (Immissionsort IO5, Hilfseinstufung MI, siehe Abschnitt 4.1.1) ist keine schalltechnisch relevante Vorbelastung durch weiteres Gewerbe zu berücksichtigen. Aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht kann dem Bebauungsplan Nr. 436 in der Summe aller Teilflächen eine weitgehende Ausschöpfung der jeweiligen Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Gewerbegebiete bzw. Mischgebiete zugestanden werden. - An allen weiteren Immissionsorten (IO6 bis IO7, alle GE) liegt im Istzustand oder im Planzustand (Realisierung weiterer Module des Siemens Campus) eine Vorbelastung in unbekannter Höhe vor. Die Planwerte für alle Teilflächen des Bebauungsplanes Nr. 436 werden so angesetzt, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm in der Summe um mindestens L = 6 unterschritten werden Planinduzierte Fahrvorgänge auf öffentlichen Verkehrsflächen Aufgrund der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze innerhalb des Areals des Siemens Campus ist mit einer Erhöhung der Pkw-Verkehrszahlen auf den umliegenden Straßen zu rechnen. Zu einer leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs sind bauliche Veränderungen an der Paul-Gossen-Straße und der Günther-Scharowsky-Straße erforderlich. Ein Teil der baulichen Maßnahmen an der Paul-Gossen-Straße erfolgt innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr Die sonstigen baulichen Maßnahmen an der Paul-Gossen-Straße sowie alle Maßnahmen an der Günther-Scharowsky-Straße erfolgen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr Die schalltechnische Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen in beiden Bebauungsplänen erfolgt gemäß Abstimmung mit der Stadt Erlangen gesamthaft im Rahmen des Bebauungsplanes Nr Bezüglich der zu beachtenden Anforderungen wird auf unseren Bericht verwiesen.

11 a Anforderungen für die Innenwirkung Im Rahmen der Bauleitplanung sind die auf das Plangebiet von außen einwirkenden Verkehrsgeräusche durch Straßen- und Schienenwege zu untersuchen. Die DIN nennt für Gewerbegebiete folgende Orientierungswerte für Verkehrsgeräusche: Gebietsausweisung Orientierungswert gemäß DIN L OW in (A) tags (6.00 bis Uhr) nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) Gewerbegebiet (GE) Hinweis: Nachts schutzwürdige Nutzungen (z. B. Betriebsleiterwohnungen, Wohnungen für Aufsichtspersonal, oder ähnliche) sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 436 nicht geplant. Im Rahmen des Abwägungsverfahrens der Stadt Erlangen können für die Beurteilung der Verkehrsgeräuschimmissionen im Einzelfall auch höhere Richtwerte herangezogen werden. Zunächst ist dabei zu prüfen, ob alle aus planerischer Sicht möglichen und umsetzbaren aktiven Lärmschutzmaßnahmen einbezogen wurden. Anschließend können gegebenenfalls ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume mit berücksichtigt werden. Für die Abwägung höherer Werte kann die 16. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), welche für den Neubau bzw. die wesentliche Änderung von Straßen in der Baulast des Bundes maßgebend ist, mit herangezogen werden. Diese sieht folgende Immissionsgrenzwerte vor: Gebietsausweisung Immissionsgrenzwert gemäß 16. BImSchV L IGW in (A) tags 6.00 bis Uhr nachts bis 6.00 Uhr Gewerbegebiete (GE) 69 59

12 a Geräuschkontingentierung 5.1 Vorgehensweise Im Rahmen der Bauleitplanung sollen für die geplanten Gewerbegebietsflächen Schallemissionskontingente (L EK ) festgesetzt werden. Das Verfahren der Geräuschkontingentierung sowie die Anwendung der Kontingente im Genehmigungsverfahren ist seit 2006 in der DIN geregelt. Bei der Ermittlung der Emissionskontingente erfolgt die Berechnung gemäß DIN unter Vernachlässigung von Bodendämpfung, Bewuchs, Bebauung und Luftabsorption. Das Raumwinkelmaß wird mit K 0 = 0 angesetzt. In den schalltechnischen Berechnungen werden zunächst die maximal möglichen Emissionskontingente (Basiskontingente) für die Beurteilungszeiträume tags und nachts berechnet. Hinweise: Der Begriff Emissionskontingent ist in der DIN definiert und entspricht der früher üblichen Bezeichnung immissionswirksamer, flächenbezogener Schallleistungspegel (IFSP). Schallemissionskontingente sind grundsätzlich nur auf die Außenwirkung des Bebauungsplanes bezogen, das heißt, sie sind nur auf Immissionsorte außerhalb des Geltungsbereiches (hier: IO01 bis IO07, vergleiche Anlage 1) anzuwenden. Die für das Plangebiet ermittelten, maximal möglichen Emissionskontingente tags und nachts werden im Allgemeinen durch einen Immissionsort bestimmt. In anderen Himmelsrichtungen sind dagegen im Allgemeinen (z. B. aufgrund größerer Abstände, niedrigerer Schutzwürdigkeit oder Ähnliches) höhere Emissionskontingente möglich. Um den Gewerbeflächen in solchen Fällen weitestgehende Anpassungs- und Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen, enthält die DIN ein Verfahren zur Festsetzung von richtungsabhängigen Zusatzkontingenten. Dazu werden räumliche Bereiche definiert, in welche die Gewerbeflächen mehr Geräusche (als gemäß Basiskontingent zulässig) emittieren dürfen.

13 a Gemäß Abstimmung mit der Stadt Erlangen werden die ermittelten Basiskontingente im vorliegenden Fall mit den richtungsabhängigen Zusatzkontingenten zusammengefasst. 5.2 Schallemissionskontingente gemäß DIN Für die vom Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 436 ausgehenden Gewerbegeräusche errechnen sich für die Teilflächen des Bebauungsplanes folgende richtungsabhängigen Schallemissionskontingente: Teilfläche Schallemissionskontingent L EK in in Abstrahlrichtung Bezeichnung Größe Norden Osten Südosten Südwesten Westen [m²] tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts GE GE FGGa FGGa FGGa Erläuterungen: Abstrahlrichtung Norden: In Richtung des Wohngebietes nördlich der Paul-Gossen-Straße und östlich der Koldestraße Abstrahlrichtung Osten: In Richtung des Gewerbegebietes östlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Abstrahlrichtung Südosten: In Richtung des geplanten Wohngebietes südöstlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Abstrahlrichtung Südwesten: In Richtung des Gewerbegebietes südwestlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Abstrahlrichtung Westen: In Richtung der Gewerbegebiete westlich der Günther-Scharowsky-Straße Die Bezugsflächen sowie die Richtungen, auf die sich die oben genannten Schallemissionskontingente beziehen, sind in der Anlage 2 dargestellt.

14 a Berechnungsergebnisse und Beurteilung gemäß DIN Auf der Basis der unter Abschnitt 5.2 genannten richtungsabhängigen Schallemissionskontingente errechnen sich folgende Immissionskontingente: Immissionsort Berechnetes Immissionskontingent L IK in Orientierungswert gemäß DIN L OW in tags Uhr nachts Uhr tags Uhr nachts Uhr IO01 - WA IO02 - WA IO03 - WA IO04 - GE IO05 - MI IO06 - GE IO07 - GE Die Dokumentation der Berechnungen ist in den Anlage 3 bis 8 beigefügt. Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass die Orientierungswerte der DIN an allen Immissionsorten in ausreichendem Umfang unterschritten werden (vergleiche Ermittlung der Planwerte im Abschnitt ). Die richtungsabhängigen Schallemissionskontingente wurden folglich so dimensioniert, dass die Anforderungen der DIN auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung eingehalten werden. Die aus den Schallemissionskontingenten ermittelten Immissionskontingente für die Teilfläche GE 2 entsprechen dem Immissionsrichtwertanteil des Baugenehmigungsbescheides (vergleiche Abschnitt sowie Anlage 5 Abschnitte Immissionsort IO3, Zeile 2 und Immissionsort IO4, Zeile 2).

15 a Verkehrsgeräusche im Plangebiet 6.1 Berechnungsvoraussetzungen Auf das Plangebiet wirken Verkehrsgeräusche der folgenden umliegenden Verkehrswege ein: - Paul-Gossen-Straße (nördlich des Plangebietes gelegen) - Günther-Scharowsky-Straße (westlich des Plangebietes gelegen) Die Lage der Verkehrswege ist in der Anlage 1 dargestellt. Nachts schutzwürdige Nutzungen (z. B. Betriebsleiterwohnungen, Wohnungen für Aufsichtspersonal, oder ähnliche) sind im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 436 nicht geplant. In den schalltechnischen Berechnungen wird daher nur der Beurteilungszeitraum tags (6.00 bis Uhr) untersucht und beurteilt. Zu den genannten Verkehrswegen liegen folgende Straßenverkehrsdaten aus dem Prognosegutachten der Firma Gevas vor (Prognose-Planfall 2030, vergleiche Abschnitt 2): Paul-Gossen-Straße westlich der Kreuzung mit der Günther-Scharowsky-Straße - Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV = Kfz/24h Maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags M t = 1912 Kfz/h Maßgebender Lkw-Anteil tags p t = 3,9% Paul-Gossen-Straße östlich der Kreuzung mit der Günther-Scharowsky-Straße - Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV = Kfz/24h Maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags M t = 1422 Kfz/h Maßgebender Lkw-Anteil tags p t = 5,0%

16 a Günther-Scharowsky-Straße zwischen Paul-Gossen-Straße und Cumianastraße - Durchschnittlicher täglicher Verkehr DTV = Kfz/24h Maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags M t = 1280 Kfz/h Maßgebender Lkw-Anteil tags p t = 3,6% Des Weiteren sind folgende Parameter gemäß den RLS-90 anzusetzen: - Zuschlag für unterschiedliche Straßenoberflächen D StrO = 0 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit: v Pkw/Lkw = 50/50 km/h - Zuschlag für lichtzeichengeregelte Kreuzungen gemäß RLS-90 Für die Paul-Gossen-Straße wird berücksichtigt, dass die Stadt Erlangen aufgrund der bereits im Bestand vorhandenen, hohen Verkehrslärmbelastungen der angrenzenden Wohngebiete eine Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von derzeit 60 km/h auf 50 km/h plant. 6.2 Berechnungsergebnisse Die Ergebnisse der Berechnungen zum Verkehrslärm im Plangebiet im Beurteilungszeitraum tags sind in Form einer Gebäudelärmkarte in Anlage 9 dargestellt. Die Gebäudelärmkarte zeigt die Immissionssituation für Verkehrsgeräusche für das jeweils lauteste Stockwerk des Gebäudes bzw. des Fassadenabschnittes. 6.3 Beurteilung gemäß DIN und 16. BImSchV Die Berechnungsergebnisse zeigen, dass der Orientierungswert tags der DIN für Verkehrsgeräusche in Gewerbegebieten von L OW = 65 (A) im Plangebiet an den straßen- bzw. schienenzugewandten Fassadenseiten überschritten wird. An den lärmabgewandten Fassaden sowie in den Innenhöfen wird der Orientierungswert eingehalten.

17 a Aufgrund der Lage des geplanten Gewerbegebietes und der maßgebend einwirkenden Verkehrswege ist durch aktive Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände, Lärmschutzwälle) keine ausreichende Schutzwirkung zu erreichen. An Gebäuden bzw. Fassadenabschnitten, an denen ein maßgeblicher Außenlärmpegel von L a = 65 (A) überschritten wird (Lärmpegelbereich IV gemäß DIN 4109) wird die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen (Schallschutzfenster) empfohlen. In Anlage 10 sind die Fassadenabschnitte rot eingefärbt, an denen passive Schallschutzmaßnahmen empfohlen werden. Die Lärmpegelbereiche gemäß DIN 4109 sind in Anlage 10 ebenfalls enthalten. Textvorschläge zum passiven Schallschutz für die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 436 sind unter Abschnitt 8 enthalten. 7. Planinduzierte Verkehrsgeräusche im Umfeld Die schalltechnische Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen in den Bebauungsplänen Nr. 435 und Nr. 436 erfolgt gemäß Abstimmung mit der Stadt Erlangen gesamthaft im Rahmen des Bebauungsplanes Nr Bezüglich der Berechnungsvoraussetzungen, der Ergebnisse der Untersuchung gemäß 16. BImSchV sowie der durchgeführten Gesamtlärmbetrachtung für Verkehrsgeräusche einschließlich der Untersuchung von Lärmminderungsmaßnahmen wird daher auf unseren Bericht zum Bebauungsplan Nr. 435 verwiesen.

18 a Empfehlungen für die textlichen Festsetzungen Für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird die Aufnahme des folgende Textbausteins zum Schallimmissionsschutz empfohlen: (Textblock Beginn) Abschnitt Verkehrsgeräusche Zur Abwehr erhöhter Verkehrsgeräuschimmissionen sind geeignete und ausreichende Vorkehrungen für den Schallschutz zu treffen (z. B. schalltechnisch günstige Anordnung von ruhebedürftigen Räumen, Einbau von Fenstern und Türen mit erhöhter Luftschalldämmung). Die Maßnahmen müssen an den Fassadenabschnitten, die in der Planzeichnung als Lärmpegelbereich festgesetzt sind, die in der folgenden Tabelle genannten Schalldämmmaße gemäß DIN 4109: gewährleisten: Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109: Erforderliches resultierendes Schalldämmmaß gemäß Tabelle 8, Spalte 5 der DIN 4109: R w,res in IV 35 V 40 Abschnitt Gewerbegeräusche Die Gewerbeflächen werden nach Art der Betriebe und Anlagen gemäß 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i.v.m. 1 Abs. 4 BauNVO derart gegliedert, dass nur Vorhaben (Betriebe und Anlagen) zulässig sind, deren Geräusche die Emissionskontingente LEK nach DIN im Tagzeitraum (6.00 bis Uhr) und im Nachtzeitraum (22.00 bis 6.00 Uhr) je Quadratmeter des Baugrundstücks i.s.d. 19 Abs. 3 BauNVO entsprechend den Angaben der nachfolgenden Tabelle nicht überschreiten.

19 a Teilfläche Schallemissionskontingent LEK in in Abstrahlrichtung Bezeichnung Größe Norden Osten Südosten Südwesten Westen [m²] tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts tags nachts GE GE FGGa FGGa FGGa Erläuterungen: Abstrahlrichtung Norden: In Richtung des Wohngebietes nördlich der Paul-Gossen-Straße und östlich der Koldestraße Abstrahlrichtung Osten: In Richtung des Gewerbegebietes östlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Abstrahlrichtung Südosten: In Richtung des geplanten Wohngebietes südöstlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Abstrahlrichtung Südwesten: In Richtung des Gewerbegebietes südwestlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Abstrahlrichtung Westen: In Richtung der Gewerbegebiete westlich der Günther-Scharowsky-Straße Die Prüfung der Einhaltung erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5. Der Nachweis der Einhaltung ist spätestens mit dem Bauantrag zu erbringen. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert nach TA-Lärm um mindestens 15 unterschreitet (Relevanzgrenze). (Textblock Ende) 9. Zusammenfassung Die Stadt Erlangen plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 436 Siemens Campus Erlangen - Modul 2. Im Plangebiet ist die Ausweisung eines Gewerbegebietes zur Ansiedlung von Büro- und Forschungseinrichtungen, ergänzt durch Gastronomie und kleinflächigen Einzelhandel, geplant. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt, in welcher die für die Gewerbegebietsflächen maximal zulässigen Schallemissionskontingente gemäß DIN ermittelt wurden. Textvorschläge für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind im Abschnitt 8 enthalten.

20 a Auf das Plangebiet wirken Verkehrsgeräusche der angrenzenden Straßen (insbesondere der Paul-Gossen-Straße sowie der Günther-Scharowsky-Straße) ein. Die Immissionssituation für Verkehrsgeräusche im Plangebiet wurde untersucht und gemäß den anzuwendenden Regelwerken beurteilt. Textvorschläge für die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan sind im Abschnitt 8 enthalten. Aufgrund der Erhöhung der Zahl der Arbeitsplätze innerhalb des Areals des Siemens Campus ist mit einer Erhöhung der Pkw-Verkehrszahlen auf den umliegenden Straßen zu rechnen. Zu einer leistungsfähigen Abwicklung des Verkehrs sind bauliche Veränderungen an der Paul-Gossen-Straße und der Günther-Scharowsky-Straße erforderlich, die als erhebliche bauliche Eingriffe im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) einzustufen sind. Die Straßenbereiche, in denen die baulichen Eingriffe durchgeführt werden sollen, sind in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne Nr. 436 und Nr. 435 (zeitgleich in Aufstellung befindlicher Bebauungsplan für den Siemens Campus Modul 1) enthalten. Die schalltechnische Untersuchung und Beurteilung der Auswirkungen der Straßenbaumaßnahmen in beiden Bebauungsplänen erfolgt gemäß Abstimmung mit der Stadt Erlangen gesamthaft im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 435 in unserem Bericht Nürnberg, den 10. Mai 2016 Dipl.-Ing. (FH) Wilfried Wieland, M.Eng., M.BP. Geschäftsführung Dipl.-Ing. M. Weber Projektleitung Diese Ausarbeitung wurde elektronisch versandt und ist ohne Unterschrift gültig. Das Dokument darf weder auszugsweise noch ohne Zustimmung der Wolfgang Sorge IfB GmbH & Co. KG an Dritte verteilt werden. Anlagen

21 a - Anlage Zeichenerklärung Geltungsbereich Immissionsort Paul-Gossen-Straße Mischgebiete IO01 IO02 IO03 Paul-Gossen-Straße IO07 IO04 Bebauungsplan Nr. 436 Siemens Campus Modul 2 Günther-Scharowsky-Straße IO05 IO06 Planinhalt: Bebauungsplan 436 Siemens Campus Erlangen "Modul 2" Lage des Plangebietes und der einwirkenden Verkehrswege Lage der Immissionsorte für die Geräuschkontingentierung Maßstab 1: m

22 a - Anlage Zeichenerklärung Geltungsbereich Bezugsfläche Emissionskontingent Abstrahlrichtung Norden: Wohngebiet nördlich der Paul-Gossen-Straße Allgemeine Wohngebiete Mischgebiete Gewerbegebiete Abstrahlrichtung Westen: Gewerbegebiete westlich der Günther-Scharowsky-Straße GE 2 FGGa 1 GE 1 Abstrahlrichtung Osten: Gewerbegebiet östlich des Beb.planes Nr. 436 FGGa Abstrahlrichtung Südosten: geplantes Wohngebiet südöstlich des Bebauungsplanes Nr. 436 (Hilfseinstufung MI) FGGa 3 Abstrahlrichtung Südwesten: Gewerbegebiete südwestlich des Bebauungsplanes Nr. 436 Planinhalt: Bebauungsplan Nr. 436 Siemens Campus Erlangen "Modul 2" Geräuschkontingentierung Lage der Gebiete für die richtungsabhängigen Schallemissionskontingente

23 a - Anlage 3 - Dokumentation der Berechnungen Projekt: SCE - Bebauungspläne Modul 1+2 Inhalt: Ermittlung der Immissionskontingente gemäß DIN Seite 1 Schallquelle L(EK) tags L(EK) nachts S m² 10 log S d m Adiv Lr,i tags (A) Lr,i nachts (A) Immissionsort IO01 WA L(GI),tags/nachts 55 (A) / 40 (A) Lr,tags/nachts 49 (A) / 35 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Norden 62,0 46, ,2 180,5-56,1 43,0 27,0 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Norden 65,0 45, ,1 324,3-61,2 39,9 19,9 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Norden 65,0 45, ,3 382,5-62,6 39,7 19,7 BPL436 LEK GE 1 Richtung Norden 52,0 40, ,6 173,4-55,8 44,8 32,8 BPL436 LEK GE 2 Richtung Norden 56,0 42, ,9 296,0-60,4 40,5 26,5 Immissionsort IO02 WA L(GI),tags/nachts 55 (A) / 40 (A) Lr,tags/nachts 53 (A) / 38 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Norden 62,0 46, ,2 78,3-48,9 50,3 34,3 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Norden 65,0 45, ,1 293,4-60,3 40,8 20,8 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Norden 65,0 45, ,3 375,2-62,5 39,8 19,8 BPL436 LEK GE 1 Richtung Norden 52,0 40, ,6 193,7-56,7 43,8 31,8 BPL436 LEK GE 2 Richtung Norden 56,0 42, ,9 141,2-54,0 46,9 32,9 Immissionsort IO03 WA L(GI),tags/nachts 55 (A) / 40 (A) Lr,tags/nachts 51 (A) / 37 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Norden 62,0 46, ,2 157,4-54,9 44,2 28,2 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Norden 65,0 45, ,1 338,9-61,6 39,5 19,5 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Norden 65,0 45, ,3 426,3-63,6 38,7 18,7 BPL436 LEK GE 1 Richtung Norden 52,0 40, ,6 265,4-59,5 41,1 29,1 BPL436 LEK GE 2 Richtung Norden 56,0 42, ,9 107,5-51,6 49,3 35,3 Verzeichnis: L:\Projekte\127xx\12753\Berechnungen\SP Anlagenlärm Enfassung \ Ergebnisdatei: BPL436 LEK Richtung Norden Bearbeiter: Wb SoundPLAN 7.4

24 a - Anlage 4 - Dokumentation der Berechnungen Projekt: SCE - Bebauungspläne Modul 1+2 Inhalt: Ermittlung der Immissionskontingente gemäß DIN Seite 2 Schallquelle L(EK) tags L(EK) nachts S m² 10 log S d m Adiv Lr,i tags (A) Lr,i nachts (A) Immissionsort IO04 GE L(GI),tags/nachts 65 (A) / 50 (A) Lr,tags/nachts 62 (A) / 48 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Osten 65,0 50, ,2 273,0-59,7 42,5 27,5 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Osten 65,0 50, ,1 381,3-62,6 38,5 23,5 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Osten 65,0 50, ,3 462,5-64,3 38,0 23,0 BPL436 LEK GE 1 Richtung Osten 65,0 50, ,6 311,8-60,9 52,7 37,7 BPL436 LEK GE 2 Richtung Osten 66,0 52, ,9 89,0-50,0 61,0 47,0 Verzeichnis: L:\Projekte\127xx\12753\Berechnungen\SP Anlagenlärm Enfassung \ Ergebnisdatei: BPL436 LEK Richtung Osten Bearbeiter: Wb SoundPLAN 7.4

25 a - Anlage 5 - Dokumentation der Berechnungen Projekt: SCE - Bebauungspläne Modul 1+2 Inhalt: Ermittlung der Immissionskontingente gemäß DIN Seite 3 Schallquelle L(EK) tags L(EK) nachts S m² 10 log S d m Adiv Lr,i tags (A) Lr,i nachts (A) Immissionsort IO05 MI L(GI),tags/nachts 60 (A) / 45 (A) Lr,tags/nachts 59 (A) / 44 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Südosten 65,0 45, ,2 246,6-58,8 43,3 23,3 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Südosten 65,0 45, ,1 254,3-59,1 42,0 22,0 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Südosten 65,0 45, ,3 322,1-61,2 41,2 21,2 BPL436 LEK GE 1 Richtung Südosten 62,0 45, ,6 129,8-53,3 57,3 40,3 BPL436 LEK GE 2 Richtung Südosten 62,0 48, ,9 115,7-52,3 54,7 40,7 Verzeichnis: L:\Projekte\127xx\12753\Berechnungen\SP Anlagenlärm Enfassung \ Ergebnisdatei: BPL436 LEK Richtung Südosten Bearbeiter: Wb SoundPLAN 7.4

26 a - Anlage 6 - Dokumentation der Berechnungen Projekt: SCE - Bebauungspläne Modul 1+2 Inhalt: Ermittlung der Immissionskontingente gemäß DIN Seite 4 Schallquelle L(EK) tags L(EK) nachts S m² 10 log S d m Adiv Lr,i tags (A) Lr,i nachts (A) Immissionsort IO06 GE L(GI),tags/nachts 65 (A) / 50 (A) Lr,tags/nachts 59 (A) / 44 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Südwesten 65,0 45, ,2 181,6-56,2 46,0 26,0 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Südwesten 65,0 45, ,1 50,9-45,1 56,0 36,0 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Südwesten 65,0 45, ,3 127,1-53,1 49,2 29,2 BPL436 LEK GE 1 Richtung Südwesten 57,0 45, ,6 95,6-50,6 55,0 43,0 BPL436 LEK GE 2 Richtung Südwesten 57,0 45, ,9 207,8-57,3 44,6 32,6 Verzeichnis: L:\Projekte\127xx\12753\Berechnungen\SP Anlagenlärm Enfassung \ Ergebnisdatei: BPL436 LEK Richtung Südwesten Bearbeiter: Wb SoundPLAN 7.4

27 a - Anlage 7 - Dokumentation der Berechnungen Projekt: SCE - Bebauungspläne Modul 1+2 Inhalt: Ermittlung der Immissionskontingente gemäß DIN Seite 5 Schallquelle L(EK) tags L(EK) nachts S m² 10 log S d m Adiv Lr,i tags (A) Lr,i nachts (A) Immissionsort IO07 GE L(GI),tags/nachts 65 (A) / 50 (A) Lr,tags/nachts 59 (A) / 44 (A) BPL436 LEK FGGa 1 Richtung Westen 65,0 45, ,2 256,7-59,2 43,0 23,0 BPL436 LEK FGGa 2 Richtung Westen 65,0 45, ,1 250,5-59,0 42,2 22,2 BPL436 LEK FGGa 3 Richtung Westen 65,0 45, ,3 257,8-59,2 43,1 23,1 BPL436 LEK GE 1 Richtung Westen 65,0 50, ,6 154,0-54,7 58,8 43,8 BPL436 LEK GE 2 Richtung Westen 65,0 52, ,9 380,6-62,6 47,3 34,3 Verzeichnis: L:\Projekte\127xx\12753\Berechnungen\SP Anlagenlärm Enfassung \ Ergebnisdatei: BPL436 LEK Richtung Westen Bearbeiter: Wb SoundPLAN 7.4

28 a - Anlage 8 - Dokumentation der Berechnungen Projekt: SCE - Bebauungspläne Modul 1+2 Inhalt: Ermittlung der Immissionskontingente gemäß DIN Seite 6 Legende Schallquelle Name der Schallquelle L(EK) tags Schallemissionskontingent tags (6:00 bis 22:00 Uhr) L(EK) nachts Schallemissionskontingent nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) S m² Größe der Quelle 10 log S Flächenmaß d m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung (Abstrahlung in den Vollraum) Lr,i tags (A) Teil-Beurteilungspegel im Beurteilungszeitraum tags (6:00 bis 22:00 Uhr) Lr,i nachts (A) Teil-Beurteilungspegel im Beurteilungszeitraum nachts (22:00 bis 6:00 Uhr) Verzeichnis: L:\Projekte\127xx\12753\Berechnungen\SP Anlagenlärm Enfassung \ Ergebnisdatei: BPL436 LEK Richtung Westen Bearbeiter: Wb SoundPLAN 7.4

29 a - Anlage Zeichenerklärung Geltungsbereich Wohngebäude Betriebsgebäude Bürogebäude (Planung) Parkhaus (Planung) Emissionslinie Straße Signalanlage Brücke Schienenachse Wand Fassadenpunkt Mögliche künftige Bebauung gemäß Baugrenzen im Bebauungsplan Planinhalt: Immissionssituation für Verkehrsgeräusche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 436 Beurteilungszeitraum tags (6:00 bis 22:00 Uhr) Prognose-Planfall 2030 Gesamtmodul, lautestes Stockwerk (höchster Pegel je Fassadenabschnitt)

30 a - Anlage Zeichenerklärung Geltungsbereich Wohngebäude Betriebsgebäude Bürogebäude (Planung) Parkhaus (Planung) Emissionslinie Straße Signalanlage Brücke Schienenachse Wand Fassadenpunkt Fassade mit passiven Schallschutzmaßnahmen Maßgebliche Außenlärmpegel in (A) Lärmpegelbereich gemäß DIN Planinhalt: Immissionssituation für Verkehrsgeräusche im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 436 Beurteilungszeitraum tags (6:00 bis 22:00 Uhr) Prognose-Planfall 2030 Gesamtmodul, lautestes Stockwerk (höchster Pegel je Fassadenabschnitt) <= 55 LPB I 55 < <= 60 LPB II 60 < <= 65 LPB III 65 < <= 70 LPB IV 70 < <= 75 LPB V 75 < LPB VI

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