Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 A Seite 1 v. 10 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der immissionsrelevanten, gewerblichen G eräuschemissionen und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf Das Plangebiet Im Breitenfeld II in Kenzingen, Breitenfeldstraße. Auftraggeber: Stadt Kenzingen Hauptstraße Kenzingen Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 10 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 3 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte 4 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung 6 5. Immissionsprognose 7 6. Zusammenfassende Beurteilung 9

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Das Büro f sp.stadtplanung, Fahle Stadtplaner Partnerschaf t, Schwabentorring 12, Freiburg stellt f ür die Stadt Kenzingen den Bebauungsplan Im Breitenfeld II in Kenzingen, nördlich der Breitenfeldstraße, Ecke Offenburger Straße (B3) auf. Die von den umliegenden Betrieben in der Nachbarschaf t des Plangebietes ausgehenden immissionsrelevanten, gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an den Baugrenzen innerhalb des Plangebietes werden in dem vorliegenden schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm bewertet. In Bezug auf das Plangebiet Im Breitenfeld II soll in Absprache mit der Stadt Kenzingen der Betrieb des EDEKA-Marktes schalltechnisch untersucht und beurteilt werden. 2. Örtliche Situation Das Plangebiet liegt im Norden von Kenzingen, nordwestlich der Of f enburger Straße (B3), nordöstlich der Breitenf eldstraße. Im Nordosten des Plangebietes befindet sich eine Gärtnerei mit zugehörigem Wohngebäude. Weitere bestehende Gebäude befinden sich südlich der Breitenfelsstraße. Im Südosten des Plangebietes befindet sich ein EDEKA-Markt. Das Plangebiet einschließlich der umliegenden Gebäude zeigt der Bebauungsplan des Büro fsp.stadtplanung in Anlage 1 Der Bebauungsplan und der schalltechnische Untersuchungsbericht vom bilden die Grundlage für die Darstellung des digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2. In der Anlage 2 sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, für die nachfolgend die Geräuschimmissionen berechnet werden.

4 Seite 4 v Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachf olgenden Untersuchungen liegen f olgende Unterlagen zugrunde: - Lageplan des Marktgebäudes, fsp.stadtplanung, Fahle Stadtplaner Partnerschaft, Schwabentorring 12, Freiburg, vom Oktober 2011 (Anlage 1). - Schalltechnischer Untersuchungsbericht zum Neubau des EDEKA-Marktes des Unterzeichners vom Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Hier wird voll inhaltlich auf den schalltechnischen Untersuchungsbericht vom des Unterzeichners verwiesen. 3.3 Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Die Nutzung innerhalb des Plangebietes Im Breitenfeld II soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO im Bebauungsplan festgesetzt werden. Es soll aus schalltechnischer Sicht untersucht und bewertet werden, ob zusätzliche Schallschutzmaßnahmen bezüglich des immissionsrelevanten Gewerbelärms erforderlich sind. Bei der städtebaulichen Planung gelten für diese Gebietseinstufung nach Beiblatt 1 zur DIN folgende schalltechnische Orientierungswerte (SOW): - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Schalltechn. Orientierungswerte (SOW) tags = 55 db(a) nachts = 40 (45) db(a)

5 Seite 5 v. 10 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie f ür Geräusche vergleichbarer öf f entlicher Betriebe gelten. Der höhere W ert gilt danach f ür die Geräuscheinwirkung des öffentlichen Straßen- und Schienenverkehrslärms. Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte (SOW) ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Eine eventuell erforderliche Schallpegelminderung muss entsprechend der heranzuziehenden Lärmschutzsystematik des Bundesimmissionsschutzgesetzes durch aktive Schallschutzmaßnahmen herbeigeführt werden. Unabhängig von den Vorgaben der DIN müssen Geräusche gewerblicher Anlagen die immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm erfüllen. Dabei gelten am Tage folgende Beurteilungszeiten: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr. Entgegen den Festlegungen der DIN 18005, bei der in der Nachtzeit eine Beurteilungszeit von 8 Stunden gilt, muss nach TALärm in der Nacht die für die Lärmimmissionen ungünstigste Stunde betrachtet werden.

6 Seite 6 v. 10 Die Immissionsrichtwerte der TALärm sind identisch den SOW des Beiblattes 1 zur DIN f ür gewerbliche Geräusche. Die Immissionsrichtwerte sollen, unter Ausschöpf ung aller technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen aktiven Schallschutzmaßnahmen, eingehalten werden. Sie kommen in den der Bauleitplanung nachf olgenden Objektgenehmigungsverfahren zur Anwendung, so dass eine Planung nur vollziehbar bleibt, soweit sie im Vorgrif f bereits diese Richtwerte angemessen berücksichtigt. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Hier wird voll inhaltlich auf den schalltechnischen Untersuchungsbericht vom des Unterzeichners verwiesen. Der EDEKA-Lebensmittelmarkt hat die Warenanlieferung im Nordwesten des Marktgebäudes. Die Anlieferungsrampe ist nur nach Südosten, der Zufahrtsseite offen ansonsten mit massiven Wänden und mit einem Dach versehen. Die anliefernden Lkw stehen bis einschließlich Führerhaus im überdachten Anlieferungsbereich.

7 Seite 7 v Immissionsprognose Für die Immissionsprognose wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in ein digitalisiertes Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingef ügt. Danach wird die Schallausbreitung mit der Entf ernung berechnet, unter Berücksichtigung von Reflexionen und Abschirmungen. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 sind die Geräuschquellen wie im schalltechnischen Untersuchungsbericht vom beschrieben und die gewählten Immissionsorte an innerhalb des Plangebietes dargestellt. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 3 entnommen werden. Die flächenhafte Schallausbreitung der prognostizierten Geräusche des geplanten EDEKA-Lebensmittelmarktes dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 4.1 für den Tagund Anlage 4.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden die Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 1 für die immissionsrelevanten, gewerblichen Geräusche, die auf das Plangebiet einwirken aufgelistet und mit den Schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005, Beiblatt 1 und den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen.

8 Seite 8 v. 10 Tabelle 1: Darstellung der berechneten Beurteilungspegel der immissionsrelevanten gewerblichen Geräusche, die auf das Plangebiet einwirken an den gewählten Immissionsorten innerhalb des Plangebietes und Vergleich mit den Schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005, Beiblatt 1 und geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r SOW/Richtwert Nutzungsart Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] IO 1 EG IO 48,5 22, WA Gewerbe IO 1 1.OG IO 50,1 24, WA Gewerbe IO 1 2.OG IO 51,0 25, WA Gewerbe IO 2 EG IO 51,1 30, WA Gewerbe IO 2 1.OG IO 52,8 32, WA Gewerbe IO 2 2.OG IO 53,5 32, WA Gewerbe IO 3 EG IO 49,7 35, WA Gewerbe IO 3 1.OG IO 51,3 36, WA Gewerbe IO 3 2.OG IO 51,9 37, WA Gewerbe IO 4 EG IO 45,2 32, WA Gewerbe IO 4 1.OG IO 46,7 33, WA Gewerbe IO 4 2.OG IO 47,8 34, WA Gewerbe IO 5 EG IO 43,0 30, WA Gewerbe IO 5 1.OG IO 43,8 30, WA Gewerbe IO 5 2.OG IO 44,4 31, WA Gewerbe Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen der Lkw-Tür beträgt am maßgeblichen Immissionsort IO 1, 2. OG weniger als L m ax <= 68 db(a) In der Tabelle 2 sind die Koordinaten der gewählten Immissionsorten dargestellt.

9 Seite 9 v. 10 Tabelle 2: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach IO 1 EG 2,5 r , IO 1 1.OG 5,0 r , IO 1 2.OG 7,8 r , IO 2 EG 2,5 r , IO 2 1.OG 5,0 r , IO 2 2.OG 7,8 r , IO 3 EG 2,5 r , IO 3 1.OG 5,0 r , IO 3 2.OG 7,8 r , IO 4 EG 2,5 r , IO 4 1.OG 5,0 r , IO 4 2.OG 7,8 r , IO 5 EG 2,5 r , IO 5 1.OG 5,0 r , IO 5 2.OG 7,8 r , Zusammenfassende Beurteilung Das Büro f sp.stadtplanung, Fahle Stadtplaner Partnerschaf t, Schwabentorring 12, Freiburg stellt für die Stadt Kenzingen den Bebauungsplan Im Breitenf eld II in Kenzingen, nördlich der Breitenf eldstraße, Ecke Offenburger Straße (B3) auf. Die von den umliegenden Betrieben in der Nachbarschaf t des Plangebietes ausgehenden immissionsrelevanten, gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an den Baugrenzen innerhalb des Plangebietes werden in dem vorliegenden schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm bewertet. In Bezug auf das Plangebiet Im Breitenfeld II soll in Absprache mit der Stadt Kenzingen der Betrieb des EDEKA-Marktes schalltechnisch untersucht und beurteilt werden.

10 Seite 10 v. 10 Die immissionsrelevanten, gewerblichen Geräusche, die auf das Plangebiet einwirken, unterschreiten an den gewählten Immissionsorten innerhalb des Plangebietes die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN sowie die geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm im Tagzeitraum am maßgeblichen Immissionsort IO 2, 2. OG um mindestens 1,5 db und im Nachtzeitraum am maßgeblichen Immissionsort IO 3, 2. OG um mindestens 2,9 db, siehe Tabelle 1. Damit ist der unter Nummer 4 des Untersuchungsberichtes des Unterzeichners vom beschriebene Betrieb des Lebensmittelmarktes sowohl in der Nachtzeit als auch im Tagzeitraum nach Nummer der TALärm in Bezug auf das Plangebiet zulässig. Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird an dem maßgeblichen Immissionsort innerhalb des Plangebietes im Tagzeitraum erfüllt. Es sind keine weiteren Schallschutzmaßnahmen zur Reduzierung der gewerblichen Immissionen innerhalb des Plangebietes erforderlich. Mannheim, den 17. Oktober 2011 Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo Dieser Bericht besteht aus und 10 Seiten 4 Anlagen

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13 A Anlage 3 Allgemeine Berechnungsparameter: Land Deutschland (TA-Lärm) Straße streng nach RLS 90 an Schiene streng nach Schall 03 an max. Fehler (db) 0,0 max. Suchradius (m) 2500,0 Mindestabstand Quelle - Immis.-Ort 0,0 Aufteilung: Rasterfaktor 0,5 max. Abschnittslänge 1000,0 min. Abschnittslänge 1,0 min. Abschnittslänge (%) 0,0 proj. Linienquelle an proj. Flächenquelle an Bezugszeit: Bezugszeit Tag (min) 960 Bezugszeit Nacht (min) 60 Zuschlag Tag (db) 0,0 Zuschlag Ruhezeit (db) 6,0 Zuschlag Nacht (db) 0,0 DGM: Standardhöhe (m) 0,0 Suchradius für Höhenlinien (m) 100,0 Geländemodell Triangulation Reflektion: max. Reflektionsordnung 1 Suchradius für Reflektoren um Quelle (m) 100,0 Suchradius für Reflektoren um Immis.-Ort (m) 100,0 max. Abstand Quelle Immis.-Ort (m) 1000,0 Mindestabstand Immis.-Ort Reflektor (m) 1,0 Mindestabstand Quelle - Reflektor 0,5 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung Mehrere Objekte Hin. in FQ schirmen nicht ab an Abschirmung: Mit Bodendämpfung über Schirm Dz. Mit Begrenzung Schirmberechnungskoef. C1 3,0 Schirmberechnungskoef. C2 20,0 Schirmberechnungskoef. C3 1,0 Temperatur ( C) 10,0 rel. Luftfeuchte (%) 70,0 Windgeschwindigkeit (m/s) 3,0 Mitwindwetterlage an

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