Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 Seite 1 v. 27 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Tref f-lebensmittelmarktes in dem Spitalhof in Karlsruhe und Beurteilung der Geräuscheinwirkung auf die Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft Auftraggeber: STM Zweite Verwaltungs- GmbH Steinhäuserstraße Karlsruhe Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 27 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 3 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte 6 4. Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Gewerbelärm Lebensmittelmarkt Parkieren Kunden-Pkw Andienung Lkw Entladen und Beladen Lkw Maschinentechnische Einrichtungen Einkaufswagen Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Immissionsprognose Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen Zusammenfassende Beurteilung Stellungnahme Stadt Karlsruhe vom

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Das Architekturbüro Müller + Huber, Oberkirch plant im Auftrag der STM Zweite Verwaltungs- GmbH, Steinhäuserstraße 20, Karlsruhe den Neubau eines Lebensmittelmarktes in Karlsruhe, in dem Spitalhof, am westlichen Ortsrand von Hohenwettersbach. Die von dem Betrieb dieses Bauvorhabens ausgehenden, gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung in der Nachbarschaf t mit schutzbedürf tigen Räumen werden in dem vorliegenden, schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet, und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm [2] bewertet. 2. Örtliche Situation Das Betriebsgrundstück, auf dem der Lebensmittelmarkt errichtet wird, befindet sich in Karlsruhe - Hohenwettersbach, südlich des Spitalhofs am westlichen Ortsrand. Das Betriebsgrundstück wird von dem Spitalhof aus erschlossen. Die umliegende bestehende und geplante Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen ist zwei- bis viergeschossig. Der geplante Standort der Anlage ist dem Ausschnitt des Stadtplans in der Anlage 1.1 zu entnehmen. Der Grundriss des geplanten Bauvorhabens mit der Darstellung der Pkw-Stellplätze ist in der Anlage 1.2 zu diesem Bericht dargestellt. Die Grenzen des Plangebietes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach) sind in der Anlage 1.3 diesem Bericht beigefügt. Diese Pläne bilden die Grundlage f ür die Darstellung des digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2. In der Anlage 2 sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, f ür die nachf olgend die Geräuschimmissionen berechnet werden.

4 Seite 4 v Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zugrunde: - Ausschnitt aus dem Stadtplan, Anlage Lageplan, Ansichten, Draufsicht des Marktgebäudes, Anlage Zeichnerischer Teil vorhabenbezogener Bebauungsplan Spitalhof (Nahversorgung Hohenwettersbach), Anlage Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, Anlage Höhenkataster des Landes Baden-Württemberg 3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Folgende schalltechnische Normen und Richtlinien liegen der Beurteilung zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, in der Fassung vom (BGBL. I, S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943), Berichtigung v I 3753 ist berücksichtigt [2] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrif t zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm), vom

5 Seite 5 v. 27 [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchf ührung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61) textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] Parkplatz Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen lärmstudie aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibushöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89, 6. Ausgabe 2007 [6] Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen und Frachtzentren, Auslief erungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 11/1995 [7] Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraf twagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslief erungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Lärmschutz in Hessen, Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, 2005 [8] Heft Nr. 275 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen und immissionen von Tankstellen, hessische Landesanstalt für Umwelt August 1999 [9] VDI 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [10] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976

6 Seite 6 v. 27 [11] DIN ISO Akustik-Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, 1999 [12] BauNVO Baunutzungsverordnung, Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke in der Fassung vom (BGBL. I, S. 127), zuletzt geändert am (BGBL. I, S. 466) [13] Merkblatt 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein-Westfahlen, Ausgabe Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Das gesamte umliegende Gebiet mit schutzbedürf tiger Bebauung im schalltechnischen Einwirkungsbereich des geplanten TREFF-Marktes entlang dem Spitalhof wird als Mischgebiet ( MI) nach 6 BauNVO bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Die Bebauung nördlich des Friedhofs wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO bei der Prognoserechnung berücksichtigt, siehe auch den Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in der Anlage 1.4. Damit müssen die Geräusche, die durch die Nutzung des Lebensmittelmarktes, insbesondere durch die auf dem Gelände f ahrenden und parkenden Pkw entstehen, folgende Immissionsrichtwerte nach TALärm einhalten: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 db(a) nachts = 40 db(a) - Mischgebiet (MI) 6 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a)

7 Seite 7 v. 27 Eine immissionsrelevante Vorbelastung durch vorhandene, gewerbliche Nutzungen liegt an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft des geplanten TREFF-Lebensmittelmarktes nicht vor. Der Beurteilung nach TALärm liegen am Tage folgende Beurteilungszeiten zu Grunde: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr. Nach TALärm Nummer 6.1, letzter Absatz, dürf en Spitzenpegel die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm Nummer 6.1 im Tagzeitraum um bis zu 30 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 20 db(a) überschreiten. Im Hinblick auf den durch den Betrieb des geplanten TREFF-Marktes hervorgerufenen Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [5]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erf üllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs soweit wie möglich vermindert werden.

8 Seite 8 v Vorgaben und Annahmen für die Berechnung 4.1 Gewerbelärm Lebensmittelmarkt In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 wird die gewerbliche Geräuschabstrahlung durch den geplanten Lebensmittelmarkt mit f olgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden-Pkw, - Andienung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Luftgekühlte Kondensatoren Kälteanlagen, - Lüftungs- und Klimaanlagen - Papierpresscontainer Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilflächen aufgeteilt. Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie [5] als sog. zusammen Verfahren durchgeführt mit folgenden Vorgaben: L w = L wo + K P A + K I + K D + K S tro + 10 lg B N db(a) L w = Schalleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil) L W 0 = 63 db(a) = Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K pa = Zuschlag für Parkplatzart (Tabelle 34 [5]) K I = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren K D = 2,5 lg (f B - 9) db(a); Durchfahrtsanteil f = Faktor K S tro = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen

9 Seite 9 v. 27 N = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) B = Bezugsgröße Anzahl der Stellplätze Mitarbeiter- und Kundenstellplätze: K pa = 3 db(a) Kunden- und Mitarbeiterparkplatz an Einkaufsmarkt K I = 4 db(a) Impulszuschlag K S tro = 0 db(a) Fahrgassen Parkplatz asphaltiert Statt der Standardeinkauf swagen auf Asphalt können auch lärmarme Einkaufswagen, z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt auf ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. Beabsichtigt ist die Errichtung eines Discounters mit ca. 800 m² Verkauf sf läche nach DIN 277, inklusive Bäckereif iliale. Nach der Parkplatzlärmstudie [5] berechnet sich die Netto-Verkauf sf läche aus der Grundfläche des Marktgebäudes abzüglich der Nebenräume, und der Flächen von Fluren, Kassen- und Packbereichen. Von der Verkaufsfläche wurden die Flächen Windfang, Mall, und Kassenbereich nach [5] abgezogen. Daraus ergibt sich eine Netto-Verkaufsfläche von ca. 750 m². Aus durchgeführten Untersuchungen nach [5] an vergleichbaren Vorhaben werden bei einem Discounter für die ihm zuzuordnenden Pkw-Stellplätze folgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet: Tagzeitraum bis Uhr: N = 1,37 Bewegungen je Bezugsgröße (10 m² Nettoverkaufsfläche) und Stunde. Damit ergeben sich bei einer vorhandenen Größe der Netto-Verkaufsfläche von 750 m² folgende Fahrzeugfrequenzen: N = 1,37 x 750/10 = 103 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäufigkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen und somit unabhängig von der Ladenöf f nungszeit ist, ergeben sich rechnerisch

10 Seite 10 v Pkw-Bewegungen/d die dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden können. Damit berechnet sich die Anzahl der den TREFF-Markt an und abfahrenden Pkw im Tagzeitraum zu aufgerundet je 822 Pkw-Bewegungen/d Tagzeitraum bis Uhr: 1644 Zu- und Abfahrten, d. h. 822 Kunden- und Mitarbeiter-Pkw Dies bedeutet, dass im Durchschnitt von 8.00 Uhr bis Uhr jede Stunde 51 Pkw-Zu- und Abfahrten erfolgen. Das Schließen des Kof f erraumes, das als Impulszuschlag bei der Berechnung der Parkiergeräusche berücksichtigt ist, wird als Einzelereignis mit einem Schallleistungspegel von L m ax,w,a = 99,5 db(a) zur Berechnung des Spitzenpegelkriteriums an dem maßgebenden Immissionsort herangezogen. In der ungünstigsten Stunde in der Nachtzeit wird die maximal zulässige Abfahrt von 14 Pkw festgesetzt Andienung Lkw Der geplante Lebensmittelmarkt hat die Warenanlieferung im Süden des Marktgebäudes. Die Andockstation ist ca. 2 Meter über die Ladekante hinaus überdacht. Im Durchschnitt wird die Anzahl der anliefernden Lkw in Anlehnung an die Vorgaben entsprechender Märkte in Bezug auf Marktgröße und Sortiment bei der Prognoserechnung angenommen, wobei der Prognoserechnung der Spitzentag der W oche zugrunde liegt.

11 Seite 11 v. 27 Die Lkw fahren über den Spitalhof den geplanten Markt an. Die Lkw fahren an der Zufahrt vom Spitalhof kommend auf das Betriebsgrundstück nach Süden und biegen an der südlichen Grenze des Betriebsgrundstücks nach Osten ab, um dann zurück bis an den Anlief erungsbereich des Marktgebäudes zu stoßen. Die Abfahrt erfolgt in umgekehrter Richtung direkt auf den Spitalhof. Der Immissionsberechnung werden bei der Lkw-Andienung folgende Teilschallquellen zugrunde gelegt: - Andienung Lkw (Fahren, Halten) Fahrgeräusche Längenbezogener Schallleistungspegel nach [6], je Lkw Fahren L' w,a,1h = 70 db(a)/10 m. Schallleistungspegel Rangieren je Lkw nach [6] L w,a = 99 db(a) Fahrgeschwindigkeit 4 km/h. Als Rangierfahrt wird das langsame Zurückstoßen an die Andockstation bezeichnet, was aufgrund der häufigen Brems- und Lenkvorgänge lauter ist als die restlichen Fahrbewegungen der Lkw auf dem Betriebsgelände. Für die Halte- und Startgeräusche der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 1 in Ansatz gebracht. Tabelle 1: Halte- und Startgeräusche der anliefernden Lkw und deren Dauer nach [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Anlassen Türenschlagen Leerlauf Betriebsbremse 97 5 Aus Tabelle 1 ergibt sich für einen Halte- bzw. Startvorgang je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 81,2 db(a).

12 Seite 12 v. 27 Die Anlieferung von Frischware sowie Milchprodukten erfolgt mit Kühl-Lkw im Tagzeitraum. Das hinter/oberhalb der Fahrerkabine angebrachte Kühlaggregat wird nach Auskunft des Betreibers mit einem Schallleistungspegel von maximal L w,a = 94 db(a) bei der Prognoserechnung während des Fahrens und Rangierens auf dem Marktgelände und zusätzlich bei dem Be- und Entladevorganges mit einer Laufzeit von 15 Minuten berücksichtigt. Es wird auf der sicheren Seite liegend in Abstimmung mit der Firma TREFF von 7 Lkw- bzw. Sprinteranlief erungen/tag bei der Prognoserechnung ausgegangen. Es wird weiterhin angenommen, dass 2 der Lkw-Anlieferungen mit einem Kühl-Lkw, eine davon im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empfindlichkeit nach TALärm erfolgt Entladen und Beladen Lkw Folgende Be- und Entladegeräusche der Lkw werden bei der Prognoserechnung an der Andockstation des TREFF-Marktes berücksichtigt. Im Durchschnitt werden die Anzahl der Be- und Entladungen in Anlehnung an die Vorgaben entsprechender Märkte in Bezug auf Marktgröße und Sortiment bei der Prognoserechnung angenommen, wobei der Prognoserechnung der Spitzentag der Woche zugrunde liegt. Im Durchschnitt wird der Lebensmittelmarkt in Anlehnung an die Vorgaben des Betreibers in Bezug auf Marktgröße und Sortiment mit folgenden Fahrzeugen innerhalb einer Woche beliefert: - Anlieferung unverderblicher Ware mit 5 Lkw/Woche Entladung bis zu 10 Rollcontainer je Lkw - Anlieferung Getränke mit 2 Lkw/Woche Entladung bis zu 10 Rollcontainern und 2 Paletten je Lkw - Anlieferung Fleisch mit 5 Kühl-Lkw/Woche Entladung mit bis zu 2 Rollcontainern je Lkw

13 Seite 13 v Anlieferung Frischware und Mopro mit 5 Kühl-Lkw/Woche Entladung mit bis zu 2 Rollcontainern je Lkw - Anlieferung Tiefkühlware mit 2 Kühl-Lkw/Woche Entladung mit bis zu 2 Rollcontainern je Lkw - Anlieferung Bäcker mit 6 Lkw/Woche Entladung mit bis zu 3 Rollcontainern - Anlieferung diverser Kleinlieferanten je Woche mit Lkw bzw. Sprinter 5 der 7 Ladevorgänge im Anlieferungsbereich finden jeweils an Werktagen zwischen Uhr und Uhr statt. Jeweils eine Anlieferung eines Lkw mit/ohne Kühlaggregat erfolgt im Tagzeitraum zwischen Uhr und Uhr bzw. zwischen Uhr und Uhr. Es wird bei der Prognoserechnung zugrunde gelegt, dass im Tagzeitraum ca. 29 Rollcontainer und 5 Europaletten an der Andockstation entladen werden. Im Zeitraum von Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr wird zusätzlich je eine Anlieferung von Backwaren vor dem Eingangsbereich im Osten des Marktgebäudes mit einem Klein-Lkw und Hebebühne bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Beim Entladen der Lkw im Anlieferungsbereich bzw. vor dem Haupteingang werden folgende Schallleistungspegel berücksichtigt. Das Überf ahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Palettenhubwagen beim Entladen wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 87,6 db(a) bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel Rollcontainer voll Rollcontainer leer L wa,1h = 77,4 db(a) L wa,1h = 77,8 db(a) berücksichtigt.

14 Seite 14 v. 27 Die Rollgeräusche innerhalb des Lkw werden je Rollcontainer bzw. Plattenhubwagen nach [6] als Linienquelle mit einem Schallleistungspegel von L w,a,1h = 75,0 db(a) angegeben. Für das Öf f nen und senken der Ladebordwand der Lkw im Anlief erungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 2 in Ansatz gebracht. Tabelle 2: Geräusche der Ladebordwand [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 2 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,1h = 77,5 db(a) Maschinentechnische Einrichtungen Hier werden folgende Anlagen in die Prognoserechnung aufgenommen: a) Luftgekühlter Kondensator für Kälteanlage Aufstellung auf dem Dach der Frühanlieferung. Schallleistungspegel Betriebszeit 24 Stunden/d, L wa 85 db(a)

15 Seite 15 v. 27 b) Lüftungs- und Klimaanlagen Bereich Kältemaschinenraum Schallleistungspegel Abluft Eisbereiter Betriebszeit 24 Stunden/d, über Dach L wa = 59 db(a). Bereich Backshop Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 70 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Personalräume Schallleistungspegel Abluft Personalraum, über Dach L wa = 49 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Theke Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 76 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Metzgerei Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 70 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Spülküche Schallleistungspegel Abluft, über Nordwestfassade L wa = 61 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Obst+Gemüse Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 61 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Personal WC Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 49 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Zuluft Lüftungsanlage Markt Schallleistungspegel Zuluft, Südfassade, Bereich Rampe Betriebszeit 24 Stunden/d L wa = 75 db(a).

16 Seite 16 v. 27 Abluft Lüftungsanlage Markt Schallleistungspegel Abluft, Westfassade, Bereich Lager Betriebszeit 24 Stunden/d L wa = 75 db(a). c) Papierpresscontainer Des Weiteren kommt im Bereich der eingehausten Anlieferung des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Aufstellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Bei dem Papierpresscontainer werden f olgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Aufstellung im Bereich der Rampe der Lkw-Andienung. Hersteller Kampwerth Umwelttechnik, Typ SP oder vergleichbar. Aus Messungen der Berufsgenossenschaft: Messabstand 1 m, Mikrofonhöhe 1,7 m: Dauerlauf L A eq = 62 db(a) Dauerlauf mit Verdichten von Plastikfolie L A eq = 63 db(a) Pressenanlauf (Start) L A eq = 66 db(a) Mit diesen Daten wurden folgende Schallleistungspegel berechnet: - Anlauf L wa = 83,0 db(a) - Betrieb L wa = 80,0 db(a) Der Schallleistungspegel Betrieb wird mit 2 Stunden und der Schallleistungspegel Anlauf mit einer halben Stunde angenommen. Daraus berechnet sich, bezogen auf den Tagzeitraum von 16 Stunden, der Beurteilungs-Schallleistungspegel zu L wa,r = 73,0 db(a).

17 Seite 17 v Einkaufswagen Als Einkauf wagen werden solche mit Metallkörben der Berechnung zugrunde gelegt. Wie unter berechnet, wird der Lebensmittelmarkt von 822 Kunden je Tag angefahren. Es wird angenommen, dass 80% der Kunden den Einkauf mit einem Einkaufswagen erledigen. Nach [7] berechnen sich die schalltechnischen Emissionen aufgerundet zu L w,1h = * lg(51 * 0,8) =88,2 db(a). Die Einkaufswagen werden unter der Überdachung des Eingangsbereiches abgestellt. 4.2 Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Im näheren und weiteren Umf eld des geplanten Lebensmittelmarktes bef inden sich keine weiteren gewerblichen Betriebe, die im Sinne der TALärm an den gewählten Immissionsorten immissionsrelevant sind. 5. Immissionsprognose Für die Immissionsberechnung wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in ein digitalisiertes Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Der Geländeverlauf wurde mittels einer Datei eingelesener Höhenpunkten des LVA Baden-Württemberg modelliert, siehe das folgende Bild 1.

18 Seite 18 v. 27 Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell Danach wird die Schallausbreitung mit der Entf ernung unter Berücksichtigung von Reflexionen und Abschirmungen gemäß den Vorgaben der TALärm berechnet. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 sind die Geräuschquellen wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben und die maßgeblichen Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft dargestellt. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 3 entnommen werden. Die f lächenhaf te Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche des TREFF-Marktes, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 4.1 für den Tagzeitraum und Anlage 4.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenf orm ausgelesen. Sie werden in der nachf olgenden Tabelle 3 f ür die Geräusche des TREFF-Marktes auf gelistet und mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen.

19 Seite 19 v. 27 Tabelle 3: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten TREFF-Marktes und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Spitalhof 17 W EG!04! 46,2 27, MI Gewerbe -13,8-18,0 Spitalhof 17 W 1.OG!04! 51,1 27, MI Gewerbe -8,9-17,4 Spitalhof 17 W 2.OG!04! 53,2 28, MI Gewerbe -6,8-16,7 Spitalhof 15 EG!04! 44,1 26, MI Gewerbe -15,9-18,3 Spitalhof 15 1.OG!04! 46,7 28, MI Gewerbe -13,3-16,4 Spitalhof 15 2.OG!04! 51,2 29, MI Gewerbe -8,8-16,0 Spitalhof 17 N EG!04! 43,5 19, MI Gewerbe -16,5-25,4 Spitalhof 17 N 1.OG!04! 45,4 20, MI Gewerbe -14,6-24,8 Spitalhof 17 N 2.OG!04! 46,4 27, MI Gewerbe -13,6-17,7 Spitalhof 28 EG!04! 41,3 24, MI Gewerbe -18,7-20,5 Spitalhof 28 1.OG!04! 44,0 24, MI Gewerbe -16,0-20,2 Spitalhof 28 2.OG!04! 45,3 25, MI Gewerbe -14,7-19,5 Die Standardabweichung des Prognoseergebnisses an den gewählten Immissionsorten ist in der Tabelle 4 und die Koordinaten sind in der Tabelle 5 dargestellt. Tabelle 4: Darstellung der Standartabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den Betrieb des geplanten TREFF-Marktes an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Spitalhof 17 W EG!04! 1,4 2,0 Spitalhof 17 W 1.OG!04! 1,4 1,8 Spitalhof 17 W 2.OG!04! 1,4 1,9 Spitalhof 15 EG!04! 1,5 2,1 Spitalhof 15 1.OG!04! 1,5 2,0 Spitalhof 15 2.OG!04! 1,5 2,0 Spitalhof 17 N EG!04! 1,4 1,6 Spitalhof 17 N 1.OG!04! 1,3 1,6 Spitalhof 17 N 2.OG!04! 1,3 1,9 Spitalhof 28 EG!04! 1,7 2,2 Spitalhof 28 1.OG!04! 1,7 2,2 Spitalhof 28 2.OG!04! 1,7 2,2

20 Seite 20 v. 27 Tabelle 5: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach Spitalhof 17 W EG 2,5 r , Spitalhof 17 W 1.OG 5,3 r , Spitalhof 17 W 2.OG 8,1 r , Spitalhof 15 EG 2,5 r , Spitalhof 15 1.OG 5,3 r , Spitalhof 15 2.OG 8,1 r , Spitalhof 17 N EG 2,5 r , Spitalhof 17 N 1.OG 5,3 r , Spitalhof 17 N 2.OG 8,1 r , Spitalhof 28 EG 2,5 r , Spitalhof 28 1.OG 5,3 r , Spitalhof 28 2.OG 8,1 r , Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen einer Pkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - Spitalhof 17, L m ax 58 db(a) L m ax,zul, Tag = 90 db(a) L m ax,zul, Nacht = 65 db(a) 5.1 Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen zu Nummer 4.1.1: Die Fahrflächen des Pkw-Parkplatzes müssen asphaltiert sein. Alternativ müssen bei ebenem Pflasterbelag lärmarme Einkaufswagen z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt verwendet werden. Die Verwendung von Asphaltbelag oder ebenen Pf lasterbelag in Verbindung mit lärmarmen Einkaufswagen ist aus schalltechnischer Sicht nach Aussage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes f ür Umweltschutz gleichwertig. Mit beiden Maßnahmen wird das klappern der Einkaufswagen wirksam reduziert.

21 Seite 21 v. 27 zu Nummer 4.1.2: Die geltenden Immissionsrichtwerte sollen auch bei geänderten Anlief erungszeiten bzw. Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand ggf. nachzuweisen. Anlieferungen in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr sind aus schalltechnischer Sicht nicht zulässig. zu Nummer 4.1.3: Hier gilt ebenfalls das zu Nummer gesagte. zu Nummer 4.1.4: Die Summe der schalltechnischen Immissionen der maschinentechnischen Einrichtungen soll am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Werden die Schallleistungspegel einzelner maschinentechnischer Einrichtungen erhöht, so ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand bzw. die Nichtüberschreitung des geltenden, reduzierten Immissionsrichtwertes ggf. nachzuweisen. zu Nummer 4.1.5: Die Einkaufswagen werden unterhalb des Daches des Lebensmittelmarktes aufgestellt. 6. Zusammenfassende Beurteilung Das Architekturbüro Müller + Huber, Oberkirch plant im Auftrag der STM Zweite Verwaltungs- GmbH, Steinhäuserstraße 20, Karlsruhe den Neubau eines Lebensmittelmarktes in Karlsruhe, in dem Spitalhof, am westlichen Ortsrand von Hohenwettersbach.

22 Seite 22 v. 27 Die von dem Betrieb dieses Bauvorhabens ausgehenden, gewerblichen Geräusche und die daraus resultierenden Beurteilungspegel an der Bebauung in der Nachbarschaf t mit schutzbedürf tigen Räumen werden in dem vorliegenden, schalltechnischen Untersuchungsbericht berechnet, und nach den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen der TALärm [2] bewertet. Die Summe der gewerblichen Geräusche, ausgehend vom dem geplanten TREFF-Markt unterschreiten mit den obigen Berechnungsannahmen an den gewählten Immissionsorten an der bestehenden Bebauung mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t die geltenden Immissionsrichtwerte im Tagzeitraum. Am maßgeblichen Immissionsort Spitalhof 17, 2. OG wird der geltende Immissionsrichtwert im Tagzeitraum mindestens 6,8 db unterschritten. Da an diesem Immissionsort die Parkier- und Fahrbewegungen auf dem Pkw-Parkplatz der Anlage maßgeblich sind, und diese per Definition der Parkplatzlärmstudie und der RLS 90 rechnerisch auf der sicheren Seite liegen ist in der Realität eine deutlichere Unterschreitung des geltenden Immissionsrichtwertes zu erwarten. Im Nachtzeitraum wird der geltende Immissionsrichtwert der TALärm am maßgeblichen Immissionsort an der bestehenden Bebauung mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t, Spitalstraße 17, 2. OG um mindestens 16 db unterschritten, siehe Tabelle 3 dieses Berichtes. Die maximal zulässige Anzahl der Pkw-Abfahrten von dem Parkplatz des geplanten TREFF-Marktes im Nachtzeitraum ist unter Nummer auf 14 Pkw-Abfahrten begrenzt. An dem maßgeblichen Immissionsort Spitalstraße 17, 2. OG wird der geltende Immissionsrichtwert im Nachtzeitraum dann noch knapp unterschritten. Geht man davon aus, dass im Nachtzeitraum keine Einkaufswagen mehr genutzt werden, so können bis zu 28 Pkw den Parkplatz verlassen oder anfahren. Die Prognoseergebnisse mit Berücksichtigung der Parkiergeräusche im Nachtzeitraum sind in der folgenden Tabelle 6 zusammengefasst.

23 Seite 23 v. 27 Tabelle 6: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung mit Parkiergeräusche Pkw im Nachtzeitraum an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaf t durch den Betrieb des geplanten TREFF- Marktes und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Spitalhof 17 W EG!04! 46,2 37, MI Gewerbe -13,8-7,3 Spitalhof 17 W 1.OG!04! 51,1 42, MI Gewerbe -8,9-2,6 Spitalhof 17 W 2.OG!04! 53,2 44, MI Gewerbe -6,8-0,4 Spitalhof 15 EG!04! 44,1 35, MI Gewerbe -15,9-9,4 Spitalhof 15 1.OG!04! 46,7 38, MI Gewerbe -13,3-6,7 Spitalhof 15 2.OG!04! 51,2 42, MI Gewerbe -8,8-2,5 Spitalhof 17 N EG!04! 43,5 34, MI Gewerbe -16,5-10,4 Spitalhof 17 N 1.OG!04! 45,4 35, MI Gewerbe -14,6-9,2 Spitalhof 17 N 2.OG!04! 46,4 37, MI Gewerbe -13,6-7,7 Spitalhof 28 EG!04! 41,3 32, MI Gewerbe -18,7-12,1 Spitalhof 28 1.OG!04! 44,0 35, MI Gewerbe -16,0-9,8 Spitalhof 28 2.OG!04! 45,3 36, MI Gewerbe -14,7-8,4 An allen der gewählten Immissionsorte wird der geltende Immissionsrichtwert im Tag- wie auch im Nachtzeitraum unterschritten. Dies gilt auch dann noch, wenn im Nachtzeitraum bis maximal 14 bzw. 28 Pkw (siehe obige Erläuterung) den geplanten Parkplatz verlassen. Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird an dem maßgeblichen Immissionsort ebenfalls im Tag- und Nachtzeitraum erfüllt. Die Standardabweichung des Prognoseergebnisses ist der Tabelle 4 zu entnehmen. Die berücksichtigten Schallquellen der Anlage sind in der Anlage 5 diesem Bericht beigefügt. An dem maßgeblichen Immissionsort Spitalhof 17 bezüglich des zusätzlichen Verkehrsauf kommens auf der öf f entlichen Straße, dass dem geplanten Lebensmittelmarkt zugeordnet werden kann, ist der Verkehrslärm der Straße Spitalhof maßgeblich. Nach der Verkehrsstärkenkarte Baden- Württemberg, Ausgabe 2013 beträgt der DTV auf der Straße Spitalhof mehr als 3000 Kfz/24h.

24 Seite 24 v. 27 Es ist daher auszuschließen, das durch die den geplanten Lebensmittelmarkt anfahrenden Pkw das Verkehrsaufkommen auf der Straße Spitalhof verdoppelt wird, was einer Erhöhung des Verkehrslärms um mehr als 3 db entspricht. Da die den geplanten TREFF-Markt anfahrenden Pkw und Lkw zu keiner Verdopplung des Verkehrsaufkommens auf der Straße Spitalhof führen, kann auf Vorschläge für organisatorische Maßnahmen zur Reduzierung der zusätzlichen Verkehrsgeräusche im Bereich des öf f entlichen Straßenraumes, die auf die gewerbliche Nutzung des geplanten Bauvorhabens zurückzuführen sind, verzichtet werden. 6.1 Stellungnahme Stadt Karlsruhe vom Die Stellungnahme des Stadtplanungsamtes der Stadt Karlsruhe zu dem obigen Bericht (Nummer 1 bis Nummer 6 unverändert) lautete wie folgt: Nach Prüfung der schalltechnischen Untersuchung durch die Fachdienststellen liegt folgender Sachverhalt vor. Die Schalltechnische Untersuchung geht davon aus, dass die Umgebung zum Plangebiet ein Mischgebiet ist, da der FNP "gemischte Baufläche" ausweist. Allerdings ist hier weniger der FNP maßgeblich, sondern vielmehr die tatsächlich Umgebungsbebauung, vgl. 34 BauGB. Es handelt sich um einen unbeplanten Innenbereich. Dieser ist wohl ganz überwiegend von Wohnnutzung geprägt. Auch das Bauordnungsamt konnte dies so bestätigen. Wir regen daher an, in der schalltechnischen Untersuchung von der Schutzwürdigkeit eines Allgemeinen Wohngebiets auszugehen und auch für die maßgeblichen Immissionsorte Spitalhof Nr. 17 und 13 ein Allgemeines Wohngebiet anzusetzen. Unseres Erachtens ist man nur so "auf der sicheren Seite", dass die Nachbarbelange nicht zu wenig berücksichtigt wurden.

25 Seite 25 v. 27 Nach Überarbeitung des schalltechnischen Untersuchungsberichtes bitten wir um erneute Zusendung, damit wir diesen an die Fachdienststellen zur Stellungnahme weiterleiten. In Absprache mit dem Auftraggeber wird daher eine weitere Bewertung der geplanten Anlage mit der zugrunde gelegten Gebietseinstuf ung Allgemeines Wohngebiet durchgeführt. Die Zuschläge für die Zeiten erhöhter Empfindlichkeit werden bei der Prognoserechnung ebenfalls berücksichtigt. Das Prognoseergebnis wird in der Tabelle 7 mit der Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet an den gewählten Immissionsorten verglichen. Tabelle 7: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten TREFF-Marktes und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Spitalhof 17 W EG!05! 47,6 27, WA Gewerbe -7,4-13,0 Spitalhof 17 W 1.OG!05! 52,5 27, WA Gewerbe -2,5-12,4 Spitalhof 17 W 2.OG!05! 54,5 28, WA Gewerbe -0,5-11,7 Spitalhof 15 EG!05! 45,5 26, WA Gewerbe -9,5-13,3 Spitalhof 15 1.OG!05! 48,1 28, WA Gewerbe -6,9-11,4 Spitalhof 15 2.OG!05! 52,6 29, WA Gewerbe -2,4-11,0 Spitalhof 17 N EG!05! 44,9 19, WA Gewerbe -10,1-20,4 Spitalhof 17 N 1.OG!05! 46,8 20, WA Gewerbe -8,2-19,8 Spitalhof 17 N 2.OG!05! 47,8 27, WA Gewerbe -7,2-12,7 Spitalhof 28 EG!05! 42,7 24, WA Gewerbe -12,3-15,5 Spitalhof 28 1.OG!05! 45,4 24, WA Gewerbe -9,6-15,2 Spitalhof 28 2.OG!05! 46,7 25, WA Gewerbe -8,3-14,5 Der Tabelle 7 liegt der gleiche Lastfall wie der Tabelle 3 dieses Berichtes zugrunde. Es kann der Tabelle 7 entnommen werden, dass trotz der höheren Schutzbedürf tigkeit der Nachbarschaf t die geltenden Immissionsrichtwerte im Tag- und Nachtzeitraum nicht überschritten werden. Die Standardabweichung des Prognoseergebnisses an den gewählten Immissionsorten ist in der Tabelle 4 und die Koordinaten sind in der Tabelle 8 dargestellt.

26 Seite 26 v. 27 Tabelle 8: Darstellung der Standartabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den Betrieb des geplanten TREFF-Marktes an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft ID Standardabweichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Spitalhof 17 W EG!04! 1,4 2,0 Spitalhof 17 W 1.OG!04! 1,4 1,8 Spitalhof 17 W 2.OG!04! 1,4 1,9 Spitalhof 15 EG!04! 1,5 2,1 Spitalhof 15 1.OG!04! 1,5 2,0 Spitalhof 15 2.OG!04! 1,5 2,0 Spitalhof 17 N EG!04! 1,4 1,6 Spitalhof 17 N 1.OG!04! 1,3 1,6 Spitalhof 17 N 2.OG!04! 1,3 1,9 Spitalhof 28 EG!04! 1,7 2,2 Spitalhof 28 1.OG!04! 1,7 2,2 Spitalhof 28 2.OG!04! 1,7 2,2 Wird die Nachbarbebauung des geplanten Treff-Marktes als Allgemeines W ohngebiet eingestuf t, so ist der Kundenverkehr auf dem Parkplatz (Parkieren Pkw, Rollen Einkaufswagen, Türenschlagen etc.) ohne weitere Schallschutzmaßnahmen im Nachtzeitraum nicht zulässig. Der geplante Treff-Markt muss dann so geschlossen werden, dass die Kunden das Gelände vor Uhr verlassen haben, in der Regel spätestens Uhr. Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen einer Pkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - Spitalhof 17, L m ax 58 db(a) L m ax,zul, Tag = 85 db(a) L m ax,zul, Nacht = 60 db(a) Auf Grund des Einhaltens des Spitzenpegelkriterium und des geltenden Immisionsrichtwertes ist es zulässig, dass in der ungünstigsten Nachtstunde bis zu 8 Pkw des Personals oder Sicherheitsdienstes das Grundstück anfahren und wieder verlassen. Die Prognoseergebnisse mit Vergleich der Immissionsrichtwerte für ein Allgemeines W ohngebiet sind in der Tabelle 9 zusammengef asst.

27 Seite 27 v. 27 Tabelle 9: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung mit Parkiergeräusche Mitarbeiter-Pkw im Nachtzeitraum an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten TREFF-Marktes und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Spitalhof 17 W EG!05! 47,6 33, WA Gewerbe -7,4-7,0 Spitalhof 17 W 1.OG!05! 52,5 37, WA Gewerbe -2,5-2,8 Spitalhof 17 W 2.OG!05! 54,5 39, WA Gewerbe -0,5-0,8 Spitalhof 15 EG!05! 45,5 31, WA Gewerbe -9,5-8,7 Spitalhof 15 1.OG!05! 48,1 33, WA Gewerbe -6,9-6,2 Spitalhof 15 2.OG!05! 52,6 37, WA Gewerbe -2,4-2,6 Spitalhof 17 N EG!05! 44,9 29, WA Gewerbe -10,1-10,6 Spitalhof 17 N 1.OG!05! 46,8 30, WA Gewerbe -8,2-9,5 Spitalhof 17 N 2.OG!05! 47,8 32, WA Gewerbe -7,2-7,3 Spitalhof 28 EG!05! 42,7 28, WA Gewerbe -12,3-11,3 Spitalhof 28 1.OG!05! 45,4 30, WA Gewerbe -9,6-9,5 Spitalhof 28 2.OG!05! 46,7 31, WA Gewerbe -8,3-8,2 Der Tabelle 9 ist zu entnehmen, dass der geltende Immissionsrichtwert im Nachtzeitraum nicht überschritten wird. Bad Dürkheim, den 18. Juli 2015 Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo Dieser Bericht besteht aus und 27 Seiten 5 Anlagen

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