Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 Seite 1 v. 36 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Berechnung der Geräuschemissionen des geplanten Edeka-Lebensmittelmarktes in der Erlachstraße 45, Flein und Beurteilung der Zulässigkeit des Bauvorhabens aufgrund der Vorgaben der geltenden Regelwerke Auftraggeber: EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbh Edekastraße Offenburg Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 36 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 4 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Weitere Vorgaben der TALärm Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Digitales Geländemodell Gewerbelärm Lebensmittelmarkt Parkieren Kunden-Pkw Anlieferung Lkw EDEKA Entladen und Beladen Lkw Maschinentechnische Einrichtungen Einkaufswagen Immissionsprognose Prognoseergebnisse Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen Beurteilung der Prognoseergebnisse Zusammenfassung 34

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Das Architekturbüro Müller + Huber, Oberkirch plant im Auftrag der EDEKA Handelsgesellschaft Südwest mbh, Edekastraße 1, Offenburg den Neubau eines Lebensmittelmarktes in Flein, in der Erlachstraße 45, im Osten der Gemeinde Flein. Der Lageplan des geplanten Standortes ist in der Anlage 1.1 diesem Bericht beigefügt. Die nähere und weitere Bebauung kann den Ausschnitt aus dem Katasterplan in der Anlage 1.2 zu diesem Bericht entnommen werden. Auf die Bebauung mit schutzbedürf tigen Räumen in der Nachbarschaf t wirken die Geräusche, ausgehend von dem Betrieb des geplanten Neubaus des Edeka-Lebensmittelmarktes ein. Hierzu zählen insbesondere die Geräusche der Zu- und Abfahrt sowie Be- und Entladung der Lkw und des zuzurechnenden Pkw-Verkehrs. Ebenso wird die Schallabstrahlung der maschinentechnischen Anlagen bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Eine Vorbelastung im Sinne der TALärm anderer gewerblicher Betriebe, die die geltenden Immissionsrichtwerte an den gewählten Immissionsorten um weniger als 6 db unterschreiten muss bei der Prognoserechnung im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung berücksichtigt werden. Seitens der Genehmigungsbehörde wird ein schalltechnischer Untersuchungsbericht gefordert, in dem die Geräuschemissionen des geplanten Neubaus des Edeka-Lebensmittelmarktes prognostiziert und unter Berücksichtigung der der Vorgaben der TALärm beurteilt werden. Überschreiten diese rechnerisch prognostizierten Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten die geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm, sind bauliche und/oder organisatorische Maßnahmen festzulegen, die eine Einhaltung der Vorgaben der TALärm gewährleisten. Der schalltechnische Untersuchungsbericht ist Bestandteil des Bauantrages.

4 Seite 4 v Örtliche Situation Das Betriebsgrundstück, auf dem der Lebensmittelmarkt errichtet wird, befindet sich in Flein, in der Erlachstraße 45. Die Erschließung des geplanten Bauvorhabens erfolgt nach den vorliegenden Planunterlagen von Süden über die Erlachstraße, von wo aus jeweils die Kunden zu- und abfahren. Die anliefernden Lkw fahren ebenfalls über die Erlachstraße auf das Betriebsgelände und verlassen dieses wieder über die Erlachstraße im Süden. Im Norden (Kelteräcker, Römerstraße), Osten (Römerstraße) sowie im Süden und Westen (Erlachstraße) des Bauvorhabens stehen Gebäude die zu Wohnzwecken genutzt werden. In der Nachbarschaft des Bauvorhabens sind weitere gewerblich genutzte Flächen vorhanden, welche im Sinne der TALärm immissionsrelevant sind. Dies ist zum einen nach Vorgabe des Landratsamtes Heilbronn die Freiwillige Feuerwehr Flein, zum anderen ist ein Bauantrag des landwirtschaf tlichen Betriebes Obst + Gemüse Frischmarkt Götz zum Neubau eines Ladens und einer Besenwirtschaft bereits gestellt. Die umliegende bestehende und geplante Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen ist ein- bis viergeschossig. Der geplante Standort der Anlage ist dem Lageplan in der Anlage 1.1 und Ausschnitt aus dem Katasterplan in der Anlage 1.2 zu entnehmen. Der Grundriss des geplanten Bauvorhabens mit der Darstellung der Pkw- Stellplätze ist ebenfalls in der Anlage 1.1 zu diesem Bericht dargestellt. Diese Pläne bilden die Grundlage für die Darstellung des digitalen Gelände- und Gebäudemodells in der Anlage 2. In der Anlage 2 sind auch die Immissionsorte gekennzeichnet, f ür die nachf olgend die Geräuschimmissionen berechnet werden.

5 Seite 5 v Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Den nachfolgenden Untersuchungen liegen folgende Unterlagen zugrunde: - Lageplan des Marktgebäudes, Anlage Ausschnittaus dem Katasterplan, Anlage Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan, Anlage Zeichnerischer Teil des Bebauungsplanes, Anlage Zeichnerischer Teil zum Bauantrag Götz, Anlage Ortstermin mit fotografischer Dokumentation der örtlichen Situation - Angaben zur Nutzung des Lebensmittelmarktes vom Planer. 3.2 Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Folgende schalltechnische Normen und Richtlinien liegen der Beurteilung zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, in der letztgültigen Fassung [2] TALärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrif t zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TALärm), vom 26. August 1998, Geändert durch Verwaltungsvorschrift vom (BAnz AT B5) [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung), vom 12. Juni 1990 (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61)

6 Seite 6 v. 36 [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] Heft 192 Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Hessische Landesanstalt für Umwelt, Heft 192 [6] Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche, insbesondere von Verbrauchermärkten, Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, 2005 [7] Parkplatz- Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen lärmstudie aus Parkplätzen, Autohöf en und Omnibusbahnhöf en sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Schriftenreihe Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, Heft 89,6. Auflage, Ausgabe 2007 [8] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [9] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [10] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 [11] BauNVO Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist Stand: Neugefasst durch Bek. v I 132; zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1057 [12] DIN ISO Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und ZTV-LSW 06 Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen September 2008

7 Seite 7 v. 36 [13] Merkblatt 25 Leitfaden zur Prognose von Geräuschen bei der Be- und Entladung von LKW, Landesumweltamt Nordrhein- Westfahlen, Ausgabe Gebietseinstufungen, Immissionsrichtwerte Wie dem Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan in der Anlage 1.3 zu entnehmen ist, sind die angrenzenden Flächen südlich der Erlachstraße im Wesentlichen als Allgemeines Wohngebiet (WA) nach 4 BauNVO festgesetzt. Die Bebauung in einem Teilbereich südlich der Erlachstraße, sowie nördlich der Erlachstraße, beidseitig der Straße Kelteräcker und der Römerstraße ist als Mischgebiet ( MI) nach 6 BauNVO bei der Prognoserechnung zu berücksichtigen. Die Bebauung östlich der Ecke Römerstraße / Erlachstraße ist als Außenbereich gekennzeichnet, dem hier die Schutzbedürftigkeit eines Dorfgebietes nach 5 BauNVO zugeordnet werden kann, Damit müssen die Geräusche, die durch die Nutzung des Lebensmittelmarktes, insbesondere durch die auf dem Gelände fahrenden und parkenden Pkw entstehen, folgende Immissionsrichtwerte nach TALärm einhalten: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 55 db(a) nachts = 40 db(a) - Dorfgebiet (MD) 5 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a) - Mischgebiet (MI) 6 BauNVO Immissionsrichtwerte (IRW) tags = 60 db(a) nachts = 45 db(a)

8 Seite 8 v Schalltechnische, gewerbliche Vorbelastung Im näheren und weiteren Umf eld des geplanten Lebensmittelmarktes bef inden sich nach Vorgabe des Landratsamtes Heilbronn weitere gewerbliche Betriebe, die im Sinne der TALärm an den gewählten Immissionsorten immissionsrelevant sind. Freiwillige Feuerwehr Flein: Die Freiwillige Feuerwehr Flein hat neben den Einsätzen auch Übungseinheiten, welche nach Vorgabe des Landratsamtes Heilbronn als gewerbliche Vorbelastung gewertet werden sollen. Nach Aussage der Freiwilligen Feuerwehr Flein werden die Übungseinheiten nicht auf dem eigenen Gelände oder der Freifläche im Westen (Gebäuderückseite) abgehalten. Es sollen möglichst realistische Einsatzszenarien trainiert werden, weshalb in der Regel Plätze und Objekte in der Umgebung außerhalb des Feuerwehrgeländes angefahren werden. Die maximal 6 bis 8 Übungseinheiten im westlichen Bereich des Feuerwehrgerätehauses, bei denen Pumpen, Spritzen etc. zwischen 15 und 30 Minuten im Einsatz sind, können somit im Sinne der TALärm als seltenes Ereignis gewertet werden. Die Übungen (Hauptübung, Maschinenübung, Zug 1, Zug 2) beginnen um Uhr und enden zwischen Uhr und spätestens Uhr inklusive Abfahrt der Übungsteilnehmer. Wird im Ruhezeitraum von Uhr bis Uhr der Betrieb einer Pumpe etc. mit einer Schalleistung von L w,a = 105 db(a) im Westen des Feuerwehrgerätehauses getestet, so ergeben sich die in der folgenden Tabelle 1 dargestellten Beurteilungspegel an der Bebauung in der Nachbarschaft. Zusätzlich wird zwischen Uhr und Uhr die Zufahrt von 15 Pkw der Feuerwehrmänner berücksichtigt, welche ebenfalls im Westen des Feuerwehrgerätehauses abgestellt werden. Die Abfahrt der Pkw erfolgt zwischen Uhr und Uhr. Zusätzlich wird der Regelfall betrachtet. Bei dem ein Lkw und ein Mannschaftswagen (Sprinter mit Sitzplätzen) das Grundstück über die Tore im Osten der Gerätehalle verlassen. Dabei wird sowohl bei der Ab- als auch bei der Zufahrt in der abendlichen Ruhezeit ein zusätzlicher Haltevorgang auf dem Betriebsgelände vor der Halle berücksichtigt. Die Berechnung der Schallemissionen der Start-, Halte- und

9 Seite 9 v. 36 Fahrvorgänge der Lkw, Sprinter und Pkw werden wie unter Nummer 4 dieses Berichtes erläutert berechnet. Tabelle 1: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Vorbelastung der Feuerwehr im Rahmen seltener Ereignisse an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaf t und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Erlach 39 EG!09!IO 30, MI Gewerbe -29,2 - Erlach 39 1.OG!09!IO 31, MI Gewerbe -28,9 - Erlach 39 2.OG!09!IO 31, MI Gewerbe -28,8 - Kelter 7 EG!09!IO 36, MI Gewerbe -23,7 - Kelter 71.OG!09!IO 36, MI Gewerbe -23,6 - Kelter 4 EG!09!IO 41, MI Gewerbe -19,0 - Kelter 41.OG!09!IO 40, MI Gewerbe -19,1 - Erlach 46 W EG!09!IO 31, MI Gewerbe -29,0 - Erlach 46 W 1.OG!09!IO 32, MI Gewerbe -28,0 - Erlach 42 EG!09!IO 31, WA Gewerbe -23,2 - Erlach 42 1.OG!09!IO 31, WA Gewerbe -23,2 - Römer 1 EG!09!IO 30, MI Gewerbe -29,7 - Römer 1 1.OG!09!IO 33, MI Gewerbe -26,9 - Erlach 46 EG!09!IO 16, MI Gewerbe -43,3 - Erlach 46 1.OG!09!IO 19, MI Gewerbe -40,3 - Erlach 46 2.OG!09!IO 24, MI Gewerbe -35,5 - Erlach 48 EG!09!IO 18, MI Gewerbe -41,8 - Erlach 48 1.OG!09!IO 22, MI Gewerbe -37,6 - Erlach 51 EG!09!IO 27, MI Gewerbe -33,0 - Erlach 51 1.OG!09!IO 29, MI Gewerbe -30,7 - Buchen 3 EG!09!IO 44, MI Gewerbe -15,6 - Buchen 31.OG!09!IO 44, MI Gewerbe -15,8 - Buchen 32.OG!09!IO 43, MI Gewerbe -16,3 - Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass die Geräuschemissionen der freiwilligen Feuerwehr Flein im Rahmen der als seltenes Ereignis zu wertenden Übungen westlich des Gerätehauses mehr als 30 db unter den maximal zulässigen Immissionsrichtwerten liegen und somit im Sinne der TALärm nicht immissionsrelevant sind. Als regelmäßiger Betrieb ist die Zu- und Abf ahrt der Feuerwehrmänner sowie die Zu- und Abfahrt des Lkw und des Mannschaftswagens wie oben beschrieben zu werten. Dies wird als gewerbliche Vorbelastung bei der weiteren Berechnung berücksichtigt. Diese ist in der Tabelle 2 dargestellt.

10 Seite 10 v. 36 Tabelle 2: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Vorbelastung der Feuerwehr an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Erlach 39 EG!09!IO 30, MI Gewerbe -29,2 - Erlach 391.OG!09!IO 31, MI Gewerbe -28,9 - Erlach 392.OG!09!IO 31, MI Gewerbe -28,8 - Kelter 7 EG!09!IO 36, MI Gewerbe -23,7 - Kelter 71.OG!09!IO 36, MI Gewerbe -23,6 - Kelter 4 EG!09!IO 41, MI Gewerbe -19,0 - Kelter 41.OG!09!IO 40, MI Gewerbe -19,1 - Erlach 46 W EG!09!IO 31, MI Gewerbe -29,0 - Erlach 46 W 1.OG!09!IO 32, MI Gewerbe -28,0 - Erlach 42 EG!09!IO 31, WA Gewerbe -23,2 - Erlach 421.OG!09!IO 31, WA Gewerbe -23,2 - Römer 1 EG!09!IO 30, MI Gewerbe -29,7 - Römer 11.OG!09!IO 33, MI Gewerbe -26,9 - Erlach 46 EG!09!IO 16, MI Gewerbe -43,3 - Erlach 461.OG!09!IO 19, MI Gewerbe -40,3 - Erlach 462.OG!09!IO 24, MI Gewerbe -35,5 - Erlach 48 EG!09!IO 18, MI Gewerbe -41,8 - Erlach 481.OG!09!IO 22, MI Gewerbe -37,6 - Erlach 51 EG!09!IO 27, MI Gewerbe -33,0 - Erlach 511.OG!09!IO 29, MI Gewerbe -30,7 - Buchen 3 EG!09!IO 44, MI Gewerbe -15,6 - Buchen 31.OG!09!IO 44, MI Gewerbe -15,8 - Buchen 32.OG!09!IO 43, MI Gewerbe -16,3 - Der Tabelle 1 ist zu entnehmen, dass die Geräuschemissionen der freiwilligen Feuerwehr Flein im Rahmen des Regelbetriebes mehr als 15 db unter den maximal zulässigen Immissionsrichtwerten liegen und somit nach Nummer 2.2 der TALärm nicht immissionsrelevant sind. Landwirtschaftlicher Betrieb (Obst + Gemüse Frischmarkt) Götz: Der obige Betrieb hat einen Bauantrag, siehe Anlage 1.4 gestellt. Ein schalltechnischer, immissionsschutzrechtlicher Untersuchungsbericht wurde zu dem BV nach Aussage des Landratsamtes Heilbronn noch nicht eingereicht. Daher wird die genutzte Grundstücksf läche mit einem immissionsrelevanten, flächenbezogenen Schallleistungspegel (IFSP) belegt. Dieser wird in 3 Meter über Gelände (Vor allem Fahr- und Rangierbewegungen, sowie Schallabstrahlung über die Fenster der Gaststube) festgelegt. Die Höhe des IFSP wird so gewählt, dass an den umliegenden maßgeblichen Immissionsorten in Bezug auf den Betrieb Götz der geltende Immissionsrichtwert ausgeschöpft wird. Danach kann die Vorbelastung an

11 Seite 11 v. 36 den für den EDEKA-Markt maßgeblichen Immissionsorten berechnet werden. In der folgenden Tabelle 3 ist der Beurteilungspegel an den gewählten maßgeblichen Immissionsorten (für den Betrieb Götz) infolge der Vorbelastung des Betriebes Götz dargestellt. Tabelle 3: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Vorbelastung des Betriebes Götz an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Römer 1 EG!0B!IO 59,9 44, MI Gewerbe -0,1-0,1 Römer 1 1.OG!0B!IO 59,9 44, MI Gewerbe -0,1-0,1 Erlach 51 EG!0B!IO 60,5 45, MI Gewerbe 0,5 0,5 Erlach 51 1.OG!0B!IO 60,5 45, MI Gewerbe 0,5 0,5 Buchen 3 EG!0B!IO 56,2 41, MI Gewerbe -3,8-3,8 Buchen 3 1.OG!0B!IO 56,1 41, MI Gewerbe -3,9-3,9 Buchen 3 2.OG!0B!IO 56,0 41, MI Gewerbe -4,0-4,0 Erlach EG!0B!IO 59,1 44, MI Gewerbe -0,9-0,9 Erlach OG!0B!IO 59,1 44, MI Gewerbe -0,9-0,9 Erlach OG!0B!IO 59,0 44, MI Gewerbe -1,0-1,0 Schafw. 2-6 EG!0B!IO 57,2 42, WA Gewerbe 2,2 2,2 Schafw OG!0B!IO 57,2 42, WA Gewerbe 2,2 2,2 Schafw OG!0B!IO 57,3 42, WA Gewerbe 2,3 2,3 Die Vorbelastung wurde auf der sicheren Seite so hoch gewählt, dass an einigen der maßgeblichen Immissionsorte in Bezug auf den Betrieb Götz der geltende Immissionsrichtwert überschritten wird. In der folgenden Tabelle 4 ist die Vorbelastung des Betriebes Götz an den gewählten, maßgeblichen Immissionsorten in Bezug auf den Betrieb des EDEKA- Marktes dargestellt.

12 Seite 12 v. 36 Tabelle 4: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Vorbelastung des Betriebes Götz an den gewählten, maßgeblichen Immissionsorten in Bezug auf den geplanten EDEKA-Markt in der Nachbarschaft und Vergleich mit den geltenden Immissionsrichtwerten der TALärm und Berechnung des reduzierten Immissionsrichtwertes ID Vorbelastung Richtwert Nutzungsart red. Richtwert Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Erlach 39 EG!0A!IO 40,4 24, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 39 1.OG!0A!IO 41,3 25, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 39 2.OG!0A!IO 42,2 26, MI Gewerbe 60,0 45,0 Kelter 7 EG!0A!IO 43,2 27, MI Gewerbe 60,0 45,0 Kelter 71.OG!0A!IO 44,4 28, MI Gewerbe 60,0 45,0 Kelter 4 EG!0A!IO 44,9 27, MI Gewerbe 60,0 45,0 Kelter 41.OG!0A!IO 46,4 29, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 46 W EG!0A!IO 47,3 32, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 46 W 1.OG!0A!IO 48,0 32, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 42 EG!0A!IO 44,4 29, WA Gewerbe 55,0 40,0 Erlach 42 1.OG!0A!IO 45,3 30, WA Gewerbe 55,0 40,0 Römer 1 EG!0A!IO 51,0 35, MI Gewerbe 60,0 45,0 Römer 1 1.OG!0A!IO 52,1 37, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 46 EG!0A!IO 52,7 37, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 46 1.OG!0A!IO 52,9 37, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 46 2.OG!0A!IO 51,9 36, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 48 EG!0A!IO 54,8 39, MI Gewerbe 58,4 43,4 Erlach 48 1.OG!0A!IO 54,8 39, MI Gewerbe 58,4 43,4 Erlach 51 EG!0A!IO 52,6 37, MI Gewerbe 60,0 45,0 Erlach 51 1.OG!0A!IO 53,6 38, MI Gewerbe 60,0 45,0 Buchen 3 EG!0A!IO 52,6 36, MI Gewerbe 60,0 45,0 Buchen 3 1.OG!0A!IO 52,6 36, MI Gewerbe 60,0 45,0 Buchen 3 2.OG!0A!IO 52,5 36, MI Gewerbe 60,0 45,0 Römer 3 EG!0A!IO 47,0 16, MI Gewerbe 60,0 45,0 Der Tabelle 4 ist zu entnehmen, das nur am Immissionsort Erlachstraße 48 der geltende Immissionsrichtwert aufgrund der Vorbelastung (Götz und Regelbetrieb Feuerwehr) reduziert werden muss. Generell ist eine gewerbliche Anlage zulässig, wenn die Summe der auf den maßgeblichen Immissionsort einwirkenden Beurteilungspegel aller gewerblichen Anlagen den geltenden Immissionsrichtwert nicht überschreitet.

13 Seite 13 v Weitere Vorgaben der TALärm Der Beurteilung nach TALärm liegen am Tage folgende Beurteilungszeiten zu Grunde: bis Uhr mit dem Zuschlag für Tagezeiten mit erhöhter Empfindlichkeit für Gebiete d bis f nach Punkt 6.1 der TALärm - werktags von bis Uhr und bis Uhr. - sonn- und feiertags von bis Uhr, bis Uhr und bis Uhr. - Nachts Uhr bis Uhr, ungünstigste Stunde Nach TALärm Nummer 6.1, letzter Absatz, dürf en Spitzenpegel die geltenden Immissionsrichtwerte nach TALärm Nummer 6.1 im Tagzeitraum um bis zu 30 db(a) und im Nachtzeitraum um bis zu 20 db(a) überschreiten. Im Hinblick auf den durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Marktes hervorgerufenen Verkehrslärm auf der öffentlichen Straße ist nach Nr. 7.4 der TALärm folgende Betrachtung erforderlich: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen, in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück, sollen in den Gebieten c bis f nach Punkt 6.1 der TALärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV [3]) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Die Bedingungen nach Nr. 7.4 TALärm Spiegelstrich 1 bis 3 gelten kumulativ, d. h. nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, sollen durch organisatorische Maßnahmen die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs soweit wie möglich vermindert werden.

14 Seite 14 v Vorgaben und Annahmen für die Berechnung Die der Prognoserechnung zu Grunde liegenden Geräuschemissionen werden in ein digitales, dreidimensionales Geländemodell eingegeben. Mit diesem werden die von der Geräuschquelle ausgehenden Emissionen auf das Plangebiet prognostiziert. Der Prognoserechnung werden die geplanten Öffnungszeiten von Uhr bis Uhr einschließlich der Betriebszeiten von Uhr bis Uhr zugrunde gelegt. 4.1 Digitales Geländemodell Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in das digitalisierte Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Es werden im Detail unter anderem f olgende die Prognoserechnung beeinf lussende Parameter berücksichtigt. - Geländeverlauf - Bodenbeschaffenheit (absorbierend oder reflektierend) - Bestehende Gebäudeanordnung und höhe - Wände, Wälle, Geländebrüche - Lage der Schallquellen und Höhe über Grund - Einwirkungsdauer der Schallquellen, Schallleistung, Zuschläge für Impuls-, Ton- und/oder Informationshaltigkeit - Lage der möglichen Immissionsorte an den geplanten Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und mit Abschirmungen berechnet. Grundlage für die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in Anlage 2. Diesem Lageplan ist zu entnehmen, dass die in der Umgebung des Betriebsgrundstücks des geplanten EDEKA-Marktes angrenzend Bebauung welche abschirmend bzw. reflektierend wirkt, in das digitale Geländemodell eingearbeitet wurde. Die Geländehöhen wurden über Höhendaten des Landesamtes für Vermessung Baden-Württemberg in das digitale Geländemodell eingearbeitet.

15 Seite 15 v. 36 Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell 4.2 Gewerbelärm Lebensmittelmarkt In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2 wird die gewerbliche Geräuschabstrahlung durch den geplanten Lebensmittelmarkt mit f olgenden Schallquellen dargestellt: - Fahren, Parken Kunden und Mitarbeiter-Pkw, - Anlieferung Fahren und Parken Lkw, - Ent- und Beladen Lkw, - Luftgekühlte Kondensatoren Kälteanlagen, - Lüftungs- und Klimaanlagen - Papierpresscontainer Parkieren Kunden-Pkw Die Schallemission der parkenden Pkw wird nach den Vorgaben der Parkplatzlärmstudie [7] berechnet. Die Parkplätze werden dabei als Flächenschallquellen betrachtet. Für die Berechnung wird die Gesamtfläche der Parkplätze in hinreichend kleine Teilf lächen auf geteilt.

16 Seite 16 v. 36 Die Immissionsberechnung wird nach Abschnitt der Parkplatzlärmstudie [7] als so genanntes getrenntes Berechnungsverf ahren durchgeführt, mit folgenden Vorgaben: L w L w L W0 = L wo + K PA + K I + 10 lg B N db(a) = Schalleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz = 63 db(a) = Ausgangs-Schallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz K pa = Zuschlag für Parkplatzart (Tabelle 34 [5]) K I N B = Zuschlag für das Taktmaximalpegelverfahren = Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) = Bezugsgröße Netto-Verkaufsfläche [m²] Mitarbeiter- und Kundenstellplätze: K pa = 3 db(a) Kunden- und Mitarbeiterparkplatz an Einkaufsmarkt K I = 4 db(a) Impulszuschlag K StrO = 0 db(a) Fahrgassen Parkplatz asphaltiert Statt der Standardeinkauf swagen auf Asphalt können auch lärmarme Einkaufswagen, z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt auf ebenem Pflasterbelag zum Einsatz kommen. Aus schalltechnischer Sicht sind nach Angabe der Parkplatzlärmstudie beide Varianten gleichwertig. Geplant ist die Errichtung eines Vollsortimenters mit ca m² Verkauf sraumf läche nach DIN 277, mit Backshop. Nach der Parkplatzlärmstudie [7] berechnet sich die Netto-Verkauf sf läche nach Parkplatzlärmstudie aus der Grundfläche des Marktgebäudes abzüglich der Nebenräume, und der Flächen von Fluren, Kassen- und Packbereichen. Von der Verkaufsfläche wurden die Flächen Mall, und Kassenbereich nach [7] abgezogen. Daraus ergibt sich eine Netto-Verkaufsfläche nach Vorgabe der Parkplatzlärmstudie von ca m² inklusive Bäckereifiliale. Aus durchgeführten Untersuchungen nach [7] an vergleichbaren Vorhaben werden bei einem Vollsortimenter f ür die ihm zuzuordnenden Pkw-Stellplätze folgende Fahrzeugbewegungen abgeleitet:

17 Seite 17 v. 36 Tagzeitraum bis Uhr: N = 0,79 Bewegungen je Bezugsgröße (10 m² Nettoverkaufsfläche) und Stunde. Damit ergeben sich bei einer vorhandenen Größe der Netto-Verkaufsfläche nach Parkplatzlärmstudie von 1100 m² folgende Fahrzeugfrequenzen: N = 0,79 x 1100/10 = 87 Bewegungen/Stunde. Da die Bewegungshäufigkeit je Bezugseinheit nach der Parkplatzlärmstudie auf den Tagzeitraum von 16 Stunden bezogen und somit unabhängig von der Ladenöffnungszeit ist, ergeben sich rechnerisch 1390 Pkw-Bewegungen/d die dem Lebensmittelmarkt zugeordnet werden können. Damit berechnet sich die Anzahl der den EDEKA-Markt an und abf ahrenden Pkw im Tagzeitraum zu aufgerundet je 696 Pkw-Bewegungen/d Dies bedeutet, dass rechnerisch im Durchschnitt von 6.00 Uhr bis Uhr jede Stunde 87 Pkw-Zu- und Abfahrten erfolgen. Nach einer Einzelhandelsstudie des Auftraggebers fahren in Durchschnitt pro Wochentag 564 Kunden den Markt mit dem Pkw an. Unter der Woche werden zum Teil deutlich geringere Kundenfrequenzen von bis zu 440 Kunden/d und an m Samstag wird eine höhere Kundenfrequenz von bis zu 728 Kunden/d erwartet, die den Markt mit dem Pkw anfährt. Die Prognoserechnung wird mit der höheren Kundenfrequenz die mit dem Pkw zufährt von 728 Kunden/d durchgeführt. In der Stunde von Uhr bis Uhr werden noch 9 Kunden erwartet, die mit dem Pkw zufahren und 3 fußläufige oder mit dem Fahrrad. Es wird daher davon ausgegangen, dass nach Uhr in der ungünstigen Stunde bis Uhr noch 4 Kunden und 3 Mitarbeiter das Betriebsgelände mit dem Pkw verlassen.

18 Seite 18 v. 36 Die Geräusche der Fahrbewegungen werden nach RLS 90 mit Asphaltbelag und einer Geschwindigkeit von 30 km/h berechnet. Aufgrund des möglichen Parkplatzsuchverkehrs werden bei den Fahrbewegungen ein 20%-tiger Auf schlag zu den berechneten Parkierbewegungen bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Das Schließen des Kofferraumes, das als Impulszuschlag bei der Berechnung der Parkiergeräusche berücksichtigt ist, wird als Einzelereignis mit einem Schallleistungspegel von L max,w,a = 99,5 db(a) zur Berechnung des Spitzenpegelkriteriums an dem maßgebenden Immissionsort herangezogen Anlieferung Lkw EDEKA Der geplante Lebensmittelmarkt hat die Warenanlieferung im Norden des Marktgebäudes. Diese wird von Süden über die Erlachstraße und den Pkw- Parkplatz zugefahren. Die Andockstation ist komplett eingehaust. Die Überdachung und die Wand an der Nordseite der Anlieferungsrampe werden ca. 3 Meter über die Vorderkante der Andockstation nach Westen geführt. Diese zusätzliche Abschirmung der Ladegeräusche wird bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Die Anzahl der anliefernden Lkw wird in Anlehnung an die Vorgaben entsprechender Märkte in Bezug auf Marktgröße und Sortiment bei der Prognoserechnung angenommen, wobei der Prognoserechnung der Spitzentag der Woche zugrunde liegt. Die Lkw fahren über die Erlachstraße den geplanten Markt an. Die Lkw fahren an der Zufahrt von der Erlachstraße kommend auf das Betriebsgrundstück nach Norden, biegen im Süden des Bachlaufs nach Westen ab, um dann zurück bis an den Anlieferungsbereich des Marktgebäudes zu stoßen. Die Abfahrt erfolgt über den Parkplatz direkt auf die Erlachstraße.

19 Seite 19 v. 36 Der Immissionsberechnung werden bei der Lkw-Anlieferung folgende Teilschallquellen zugrunde gelegt: Fahrgeräusche Längenbezogener Schallleistungspegel nach [5], je Lkw Fahren L' w,a,1h = 73 db(a)/10 m. Schallleistungspegel Rangieren je Lkw nach [5] L w,a = 99 db(a) Fahrgeschwindigkeit 4 km/h. Als Rangierfahrt wird das langsame Zurückstoßen an die Andockstation bezeichnet, was aufgrund der häufigen Brems- und Lenkvorgänge lauter ist als die restlichen Fahrbewegungen der Lkw auf dem Betriebsgelände. Für die Halte- und Startgeräusche der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 5 in Ansatz gebracht. Tabelle 5: Halte- und Startgeräusche der anliefernden Lkw und deren Dauer nach [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Anlassen Türenschlagen Leerlauf Betriebsbremse Aus Tabelle 5 ergibt sich für einen Halte- bzw. Startvorgang je Lkw ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,a,1h = 83,3 db(a). Die Anlieferung von Frischwaren sowie Milchprodukten erfolgt mit Kühl-Lkw im Tagzeitraum. Das hinter/oberhalb der Fahrerkabine angebrachte Kühlaggregat wird nach Auskunft des Betreibers mit einem Schallleistungspegel von maximal

20 Seite 20 v. 36 L w,a = 97 db(a) bei der Prognoserechnung während des Fahrens und Rangierens auf dem Marktgelände und zusätzlich bei dem Be- und Entladevorganges mit einer Laufzeit von 15 Minuten berücksichtigt. Es wird auf der sicheren Seite liegend in Abstimmung mit der Firma EDEKA von 10 Lkw- und 6 zusätzlichen Sprinteranlief erungen/tag bei der Prognoserechnung ausgegangen. Es wird weiterhin angenommen, dass von den 10 Lkw-Anlieferungen 4 der Lkw-Anlieferungen mit einem Kühl-Lkw, zwei davon im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empfindlichkeit nach TALärm erf olgen. Im Tagzeitraum innerhalb der Zeiten erhöhter Empf indlichkeit wird der Markt zusätzlich mit einem weiteren Lkw ohne Kühlaggregat beliefert. Im Zeitraum von Uhr bis Uhr wird zusätzlich eine Anlieferung von Backwaren vor dem Eingangsbereich im Westen des Marktgebäudes mit einem Klein-Lkw (bis 7,5 to) und Hebebühne bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Tabelle 6: Anzahl der Anlieferungsvorgänge und Fahrzeugarten des EDEKA-Marktes Anlieferung EDEKA Getränke Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Lkw 0 3 Sprinter 0 1 Anlieferung EDEKA Sortiment Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Lkw Sprinter davon mit Kühlaggregat Lkw Anlieferung EDEKA Backwaren Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Lkw 1 0

21 Seite 21 v Entladen und Beladen Lkw Folgende Be- und Entladegeräusche der Lkw werden bei der Prognoserechnung an der Andockstation des EDEKA-Marktes berücksichtigt. Im Durchschnitt werden die Anzahl der Be- und Entladungen in Anlehnung an die Vorgaben entsprechender Märkte in Bezug auf Marktgröße und Sortiment bei der Prognoserechnung angenommen, wobei der Prognoserechnung der Spitzentag der Woche zugrunde liegt. Im Durchschnitt wird der Lebensmittelmarkt in Anlehnung an die Vorgaben des Betreibers in Bezug auf Marktgröße und Sortiment mit folgenden Fahrzeugen innerhalb einer Woche beliefert: - Anlieferung unverderblicher Ware Entladung bis zu 40 Rollcontainer und 10 Paletten je Lkw - Anlieferung Getränke Entladung bis zu 30 Paletten je Lkw - Anlieferung Fleisch Entladung mit bis zu 3 Rollcontainern je Lkw - Anlieferung Frischware und Mopro Entladung mit bis zu 12 Rollcontainern je Lkw - Anlieferung Tiefkühlware Entladung mit bis zu 2 Rollcontainern je Lkw - Anlieferung Bäcker Entladung mit bis zu 5 Rollcontainern - Anlieferung diverser Kleinlieferanten je Woche mit Sprinter Sieben der zehn Ladevorgänge der Lkw im Anlieferungsbereich finden jeweils an Werktagen zwischen Uhr und Uhr statt. Zwei Anlief erung eines Lkw mit Kühlaggregat sowie eine weitere Lkw-Anlief e- rungen ohne Kühlaggregat erfolgen im Tagzeitraum zwischen Uhr und Uhr bzw. zwischen Uhr und Uhr, siehe auch Tabelle 3. Es wird bei der Prognoserechnung zugrunde gelegt, dass im Tagzeit

22 Seite 22 v. 36 raum ca. 62 Rollcontainer und 40 Europaletten an der Andockstation entladen und wieder beladen (leere Rollcontainer, Leergut Getränke etc.) werden. Im Zeitraum von Uhr bis Uhr wird zusätzlich je eine Anlieferung von Backwaren (3 Rollcontainer) vor dem Eingangsbereich im Westen des Marktgebäudes mit einem Klein-Lkw und Hebebühne bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Beim Entladen der Waren an der Anlieferungsrampe vom Lkw im Anlieferungsbereich und der Backwaren vor dem Haupteingang werden folgende Schallleistungspegel berücksichtigt. Das Überf ahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Palettenhubwagen beim Entladen wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Entladen von voll von Lkw L wa,1h = 87,6 db(a) und beim Beladen leer auf Lkw L wa,1h = 91,6 db(a) Das Überfahren der Lkw-eigenen Ladebordwand mit einem Rollcontainer wird für das einzelne Ereignis gemäß [6] mit einem Schallleistungspegel beim Laden Rollcontainer voll Rollcontainer leer L wa,1h = 77,4 db(a) L wa,1h = 77,8 db(a) berücksichtigt. Die Rollgeräusche innerhalb des Lkw werden je Rollcontainer bzw. Plattenhubwagen nach [6] als Linienquelle mit einem Schallleistungspegel von angegeben. L w,a,1h = 75,0 db(a)

23 Seite 23 v. 36 Für das Öffnen und senken der Ladebordwand der Lkw im Anlieferungsbereich werden die Schallleistungspegel und Zeitintervalle nach Tabelle 7 in Ansatz gebracht. Tabelle 7: Geräusche der Ladebordwand [6] Vorgang L wa Dauer [db(a)] [s] Öffnen Heckbordwand 98 2*15 Betätigen Heckbordwand 84 2*30 Aus Tabelle 7 ergibt sich für das Öffnen und Senken der Ladebordwand je Lkw an der Andockstation ein auf die Stunde bezogener Schallleistungspegel von L w,1h = 77,5 db(a). Die Anzahl der Ladevorgänge des EDEKA-Marktes sind in der nachf olgenden Tabelle 8 zusammengefasst. Tabelle 8: Anzahl der Ladevorgänge des EDEKA-Marktes Anlieferung EDEKA Ruhezeit Tag o. Ruhez. Nachtstunde Palette Rolli Maschinentechnische Einrichtungen Hier werden folgende Anlagen in die Prognoserechnung aufgenommen: a) Luftgekühlter Kondensator für Kälteanlage Aufstellung auf dem Dach TK/Mopro. Schallleistungspegel tags Schallleistungspegel nachts Betriebszeit 24 Stunden/d, L wa 80 db(a) L wa 75 db(a)

24 Seite 24 v. 36 b) Lüftungs- und Klimaanlagen Bereich Lager / Kältemaschinenraum Schallleistungspegel Abluft Eisbereiter Betriebszeit 24 Stunden/d, über Dach L wa = 59 db(a). Bereich Backshop Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 70 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Kältemaschinenraum Bäcker Schallleistungspegel Abluft Eisbereiter Betriebszeit 24 Stunden/d, über Dach L wa = 59 db(a). Bereich Personalräume Schallleistungspegel Abluft Personalraum, über Dach L wa = 49 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Theke Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 76 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Metzgerei Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 70 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Spülküche Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 61 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr Bereich Obst+Gemüse Schallleistungspegel Abluft, über Dach Betriebszeit 24 Stunden/d L wa = 61 db(a). Bereich Personal, Kunden WC Schallleistungspegel Abluft, über Dach L wa = 49 db(a). Betriebszeit 16 Stunden/d zwischen 6.00 Uhr und Uhr

25 Seite 25 v. 36 Zuluft Kältemaschinenraum Schallleistungspegel, Nordfassade Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 60 db(a). Abluft Kältemaschinenraum Schallleistungspegel, Nordfassade Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 60 db(a). Zuluft Lüftungsanlage Markt Schallleistungspegel Zuluft, Dach, Bereich Lager Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 70 db(a). Abluft Lüftungsanlage Markt Schallleistungspegel Abluft, Dach, Bereich Lager Betriebszeit 24 Stunden/d L w,a = 70 db(a). c) Papierpresscontainer Des Weiteren kommt im Bereich der Anlieferungsrampe des Marktgebäudes ein Presscontainer zur Auf stellung, der jedoch nur im Tagzeitraum in Betrieb ist. Die Aufstellung erfolgt im Bereich der Lkw- Anlieferung an der Nordfassade. Bei dem Papierpresscontainer z.b. Fabrikat Husmann, Typ SPB 20 SEN-E werden folgende schalltechnische Daten zu berücksichtigen: Schalldruckpegel in 1m Abstand Container Lp,A = 64 db(a). Aus dem Schalldruckpegel in 1m Abstand berechnet sich der Schallleistungspegel im Betrieb (eine Minuten Pressenbetrieb je Stunde (16h im Tagzeitraum) entspricht einem Pressvorgang a 1,7m³ Abfall) zu L w,a,16h = 74,2 db(a).

26 Seite 26 v Einkaufswagen Als Einkauf wagen werden solche mit Metallkörben der Berechnung zugrunde gelegt. Wie unter berechnet, wird der Lebensmittelmarkt ungünstigst von 728 Kunden je Tag angefahren. Es wird angenommen, dass 90% der Kunden den Einkauf mit einem Einkaufswagen erledigen. Nach [7] berechnen sich die schalltechnischen Emissionen aufgerundet zu L w,1h = * lg(728/16 * 0,9) =88,6 db(a). Die Einkaufswagen werden im Eingangsbereich und an zwei überdachten Stellplätzen auf dem Parkplatz abgestellt. 5. Immissionsprognose Für die Immissionsberechnung wird die Software Cadna/A der Datakustik GmbH München eingesetzt. Cadna/A ist ein anerkanntes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Danach wird die Schallausbreitung mit der Entf ernung unter Berücksichtigung von Reflexionen und Abschirmungen gemäß den Vorgaben der TALärm und dem detaillierten Verfahren berechnet. In dem digitalisierten Lageplan in Anlage 2.4 sind die Geräuschquellen wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben und die maßgeblichen Immissionsorte an den bestehenden Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft dargestellt. Die Berechnungsparameter für die Immissionsberechnung nach TALärm können der Anlage 3 entnommen werden. 5.1 Prognoseergebnisse Die f lächenhaf te Schallausbreitung der prognostizierten gewerblichen Geräusche (Zusatzbelastung) des EDEKA-Marktes, berechnet und dargestellt mit dem Rechenprogramm Cadna/A, zeigen die Rasterlärmkarten in Anlage 4.1 für den Tagzeitraum und Anlage 4.2 für den Nachtzeitraum. Aus dem

27 Seite 27 v. 36 Rechenprogramm werden auch die Beurteilungspegel in Tabellenform ausgelesen. Sie werden in der nachfolgenden Tabelle 9 für die Geräusche des EDEKA-Marktes aufgelistet und mit den geltenden, reduzierten Immissionsrichtwerten der TALärm verglichen. Tabelle 9: Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Marktes, Schließung um Uhr und Vergleich mit den geltenden, ggf. reduzierten Immissionsrichtwerten der TALärm ID Pegel L r Richtwert Nutzungsart Differenz Bezeichnung Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Lärmart Tag Nacht [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Erlach 39 EG!0B!IO 54,7 25, MI Gewerbe -5,3-20,0 Erlach 39 1.OG!0B!IO 55,9 23, MI Gewerbe -4,1-22,0 Erlach 39 2.OG!0B!IO 55,8 24, MI Gewerbe -4,2-20,4 Kelter 7 EG!0B!IO 56,9 28, MI Gewerbe -3,1-16,4 Kelter 71.OG!0B!IO 57,4 29, MI Gewerbe -2,6-15,8 Kelter 4 EG!0B!IO 57,0 29, MI Gewerbe -3,0-15,5 Kelter 41.OG!0B!IO 57,0 30, MI Gewerbe -3,0-14,3 Erlach 46 W EG!0B!IO 57,7 27, MI Gewerbe -2,3-17,4 Erlach 46 W 1.OG!0B!IO 57,7 30, MI Gewerbe -2,3-14,6 Erlach 42 EG!0B!IO 54,5 28, WA Gewerbe -0,5-11,2 Erlach 42 1.OG!0B!IO 54,4 29, WA Gewerbe -0,6-11,0 Römer 1 EG!0B!IO 47,3 38, MI Gewerbe -12,7-6,4 Römer 11.OG!0B!IO 50,1 41, MI Gewerbe -9,9-3,4 Erlach 46 EG!0B!IO 49,5 29, MI Gewerbe -10,5-15,4 Erlach 46 1.OG!0B!IO 49,7 32, MI Gewerbe -10,3-12,3 Erlach 46 2.OG!0B!IO 50,5 35, MI Gewerbe -9,5-9,4 Erlach 48 EG!0B!IO 47,2 29, MI Gewerbe -11,2-13,8 Erlach 48 1.OG!0B!IO 47,6 31, MI Gewerbe -10,8-12,4 Erlach 51 EG!0B!IO 45,7 36, MI Gewerbe -14,3-9,0 Erlach 51 1.OG!0B!IO 47,4 37, MI Gewerbe -12,6-7,2 Buchen 3 EG!0B!IO 45,0 35, MI Gewerbe -15,0-9,4 Buchen 3 1.OG!0B!IO 47,0 35, MI Gewerbe -13,0-9,1 Buchen 3 2.OG!0B!IO 47,5 35, MI Gewerbe -12,5-9,2 Römer 3 EG!0B!IO 57,4 27, MI Gewerbe -2,6-17,5 Der Spitzenpegel durch das Zuschlagen einer Pkw-Tür beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - Erlachstraße 39, L max 68 - Erlachstraße 42, L max 61 L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) L max,zul, Tag = 85 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a)

28 Seite 28 v Kelteräcker 7, L max 67 L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) Der Spitzenpegel durch das Abblasen der Lkw-Bremse beträgt an dem maßgeblichen Immissionsort - Römerstraße 3, L max 71 L max,zul, Tag = 90 db(a) L max,zul, Nacht = 60 db(a) Die Standardabweichung / Prognoseunsicherheit des Prognoseergebnisses an den gewählten Immissionsorten ist in der Tabelle 10 und die Koordinaten sind in der Tabelle 11 dargestellt. Tabelle 10: Darstellung der Standartabweichung der prognostizierten Beurteilungspegel der gewerblichen Zusatzbelastung durch den Betrieb des geplanten EDEKA-Marktes an den gewählten Immissionsorten in der Nachbarschaft ID Standardabeichung Bezeichnung Tag Nacht [db(a)] [db(a)] Erlach 39 EG!0B!IO 0,5 1,3 Erlach 391.OG!0B!IO 0,5 1,3 Erlach 392.OG!0B!IO 0,5 1,3 Kelter 7 EG!0B!IO 0,4 1,0 Kelter 71.OG!0B!IO 0,4 1,0 Kelter 4 EG!0B!IO 0,6 1,0 Kelter 41.OG!0B!IO 0,5 1,0 Erlach 46 W EG!0B!IO 0,4 1,0 Erlach 46 W 1.OG!0B!IO 0,5 1,0 Erlach 42 EG!0B!IO 0,6 1,1 Erlach 421.OG!0B!IO 0,6 1,1 Römer 1 EG!0B!IO 0,3 0,4 Römer 11.OG!0B!IO 0,2 0,3 Erlach 46 EG!0B!IO 0,7 0,7 Erlach 461.OG!0B!IO 0,7 0,7 Erlach 462.OG!0B!IO 0,6 0,8 Erlach 48 EG!0B!IO 0,8 0,8 Erlach 481.OG!0B!IO 0,8 0,8 Erlach 51 EG!0B!IO 0,5 0,9 Erlach 511.OG!0B!IO 0,4 0,8 Buchen 3 EG!0B!IO 0,7 0,9 Buchen 31.OG!0B!IO 0,6 0,9 Buchen 32.OG!0B!IO 0,6 0,9 Römer 3 EG!0B!IO 0,5 0,6

29 Seite 29 v. 36 Tabelle 11: Darstellung der Koordinaten der gewählten Immissionsorte in der Nachbarschaft Bezeichnung Höhe [m], r = relativ über Gelände, a = absolut auf Koordinaten X Y Z [m] [m] [m] NN, g = über Dach Erlach 39 EG 2,5 r , ,6 13,4 Erlach 39 1.OG 5,0 r , ,6 15,9 Erlach 39 2.OG 7,8 r , ,6 18,7 Kelter 7 EG 2,5 r , ,0 13,7 Kelter 7 1.OG 5,0 r , ,0 16,2 Kelter 4 EG 2,5 r , ,4 14,0 Kelter 4 1.OG 5,0 r , ,4 16,5 Erlach 46 W EG 2,5 r , ,7 13,7 Erlach 46 W 1.OG 5,0 r , ,7 16,2 Erlach 42 EG 2,5 r , ,9 22,5 Erlach 42 1.OG 5,0 r , ,9 25,0 Römer 1 EG 2,5 r , ,8 13,9 Römer 11.OG 5,0 r , ,8 16,4 Erlach 46 EG 2,5 r , ,5 13,9 Erlach 46 1.OG 5,0 r , ,5 16,4 Erlach 46 2.OG 7,8 r , ,5 19,2 Erlach 48 EG 3,5 r , ,3 15,3 Erlach 48 1.OG 6,0 r , ,3 17,8 Erlach 51 EG 2,5 r , ,0 14,1 Erlach 51 1.OG 5,0 r , ,0 16,6 Buchen 3 EG 4,0 r , ,1 16,3 Buchen 3 1.OG 6,8 r , ,1 19,1 Buchen 3 2.OG 9,6 r , ,1 21,9 Römer 3 EG 2,5 r , ,0 13,3 5.2 Bauliche und technische Betriebsvorrausetzungen zu Nummer 4.2.1: Die Fahrflächen des Pkw-Parkplatzes müssen asphaltiert sein. Alternativ müssen bei ebenem Pflasterbelag lärmarme Einkaufswagen z. B. der Firma Wanzl oder ein vergleichbares Produkt verwendet werden. Die Verwendung von Asphaltbelag oder ebenen Pf lasterbelag in Verbindung mit lärmarmen Einkaufswagen ist aus schalltechnischer Sicht nach Aussage der Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes f ür Umweltschutz gleichwertig. Mit beiden Maßnahmen wird das Klappern der Einkaufswagen wirksam reduziert.

30 Seite 30 v. 36 zu Nummer 4.2.2: Die geltenden Immissionsrichtwerte sollen auch bei geänderten Anlief erungszeiten bzw. Fahrzeugen nicht überschritten werden. Es ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand ggf. nachzuweisen. Anlieferungen mit einem Lkw sind in der Nachtzeit von Uhr bis Uhr aus schalltechnischer Sicht nicht zulässig. Die Andockstation ist komplett eingehaust. Die Fassade und das Dach sind aus einem Material herzustellen, dass ein Schalldämm-Maß von R`w 25 db hat, was in der Regel mit üblichen Baustoffen leicht zu erreichen ist. Die Überdachung und die Wand an der Nordseite der Anlieferungsrampe werden ca. 3 Meter über die Vorderkante der Andockstation nach Westen geführt. Diese zusätzliche Abschirmung der Ladegeräusche wird bei der Prognoserechnung berücksichtigt. zu Nummer 4.2.3: Hier gilt ebenfalls das zu Nummer gesagte. zu Nummer 4.2.4: Die Summe der schalltechnischen Immissionen der maschinentechnischen Einrichtungen soll am maßgeblichen Immissionsort nicht überschritten werden. Werden die Schallleistungspegel einzelner maschinentechnischer Einrichtungen erhöht oder die Standorte geändert, so ist die schalltechnische Gleichwertigkeit gegenüber dem in diesem Bericht angenommenen Betriebszustand bzw. die Nichtüberschreitung des geltenden, reduzierten Immissionsrichtwertes ggf. nachzuweisen. zu Nummer 4.2.5: Die Einkaufswagen werden an 2 überdachten Stellplätzen innerhalb des Parkplatzes und zusätzlich im Eingangsbereich abgestellt.

31 Seite 31 v Beurteilung der Prognoseergebnisse Auf die Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft wirken die Geräusche, ausgehend von dem Betrieb des geplanten Neubaus des Edeka-Lebensmittelmarktes ein. Hierzu zählen insbesondere die Geräusche der Zu- und Abfahrt sowie Be- und Entladung der Lkw und des zuzurechnenden Pkw-Verkehrs. Ebenso wird die Schallabstrahlung der maschinentechnischen Anlagen bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Eine Vorbelastung im Sinne der TALärm anderer gewerblicher Betriebe, die die geltenden Immissionsrichtwerte an den gewählten Immissionsorten um weniger als 6 db unterschreiten kann ist im Tag- und Nachtzeitraum im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Beurteilung berücksichtigt worden, siehe Nummer 3.3 dieses Berichtes. Der geplante Edeka-Markt kann daher die geltenden Immissionsrichtwerte der TALärm nicht voll ausschöpfen, siehe Tabelle 4 zu diesem Bericht auf Seite 12. Die Summe der gewerblichen Geräusche, ausgehend vom dem geplanten EDEKA-Markt unterschreiten mit den obigen Berechnungsannahmen an den gewählten Immissionsorten an der bestehenden Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft die geltenden, ggf. reduzierten Immissionsrichtwerte, im Tag- und Nachtzeitraum, siehe Tabelle 9 zu diesem Bericht auf Seite 27. In dieser Tabelle ist die Schließung des Marktes um spätestens Uhr berücksichtigt, damit die Kunden den Parkplatz vor Uhr verlassen haben. Am maßgeblichen Immissionsort im Tagzeitraum, Erlachstraße 42, EG wird der geltende Immissionsrichtwert der TALärm um mindestens 0,5 db unterschritten. Da an diesem Immissionsort auch die Parkier- und Fahrbewegungen auf dem Pkw-Parkplatz der Anlage sowie die Lkw-Geräusche (Zu- und Abfahrtsgeräusche) beim Anliefern des Marktgebäudes maßgeblich sind, und diese per Definition der Parkplatzlärmstudie und der RLS 90 sowie des Heftes 192 rechnerisch auf der sicheren Seite liegen, ist in der Realität eine deutlichere Unterschreitung des geltenden Immissionsrichtwertes zu erwarten.

32 Seite 32 v. 36 Im Nachtzeitraum ohne Kundenverkehrs auf dem Parkplatz, Schließung des Marktes um Uhr wird am maßgeblichen Immissionsort an der bestehenden Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen in der Nachbarschaft, Römerstraße 1, 1. OG der geltende Immissionsrichtwert der TALärm um mindestens 3,4 db unterschritten, siehe Tabelle 9 dieses Berichtes. Hier sind vor allem die maschinentechnischen Anlagen maßgeblich. Eine Abrückung der Anlagen von diesem Immissionsort oder die Wahl einer leiseren Anlage hat direkte Auswirkung auf diesen Immissionsort und sollte in der Planung überprüft werden. Mit den Prognoseergebnissen der Tabelle 9 ist nachgewiesen, dass die die Vorgaben der TALärm an allen gewählten Immissionsorten erfüllt werden, wenn im Nachtzeitraum kein Pkw-Kundenverkehr auf dem Betriebsgelände erfolgt. Das Spitzenpegelkriterium der TALärm wird an dem maßgeblichen Immissionsort ebenf alls im Tagzeitraum erf üllt. Im Nachtzeitraum wird das zulässige Spitzenpegelkriterium auf grund des Türenschlagens der Pkw überschritten. Die Standardabweichung/Prognosesicherheit des Prognoseergebnisses ist der Tabelle 10 in diesem Bericht zu entnehmen. Nach Aussage des Auftraggebers wird bei einer Öffnung des Marktes bis Uhr erwartet, dass nach Uhr in der ungünstigsten Nachtstunde bis Uhr maximal 7 Pkw abfahren. Die Mit dieser Vorgabe prognostizierten Beurteilungspegel an den gewählten Immissionsorten sind in der folgenden Tabelle 12 dargestellt. Der Tabelle 12 kann entnommen werden, dass am maßgeblichen Immissionsort im Nachtzeitraum, Erlachstraße 42, der geltende Immissionsrichtwert um bis zu 0,9 db überschritten wird. Dies kann mit Verweis auf TALärm Nummer noch genehmigungsf ähig sein, was die Genehmigungsbehörde zu prüfen hat.

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