Schalltechnisches Gutachten
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- Maya Pohl
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1 Schalltechnisches Gutachten im Rahmen des Bauleitplanverfahrens Nr. 58 Am Thunebach der Stadt Bad Lippspringe Auftraggeber(in): Stadt Bad Lippspringe Der Bürgermeister Fachbereich Bauen und Liegenschaften Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz Bad Lippspringe Bearbeitung: Herr Dipl.-Phys. Brokopf / Wa Tel.: ( ) oder Tel.: ( ) Fax: ( ) Mail: info@akus-online.de Web: Ort/Datum: Bielefeld, den Auftragsnummer: BLP Kunden-Nr.: Berichtsumfang: 16 Seiten Text, 4 Anlagen AKUS GmbH Jöllenbecker Straße Bielefeld-Jöllenbeck Tel / Fax / info@akus-online.de Geschäftsführer: Klaus Brokopf, Ina Friedrich Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRB 36713
2 Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Kapitel Text Seite 1. Allgemeines und Aufgabenstellung 3 2. Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 4 3. Geräusch-Emissionen 7 4. Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Spitzenpegel Anlagen bezogener KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen Qualität der Prognose Zusammenfassung 16 Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anlage 4: Übersicht Akustisches Computermodell: Lageplan Geräusch-Immissionen / Tiefbau-Unternehmen August Bee / Tag / 1. OG Detailergebnisse der Ausbreitungsberechnungen Das vorliegende Gutachten darf nur vollständig vervielfältigt werden. Auszugskopien bedürfen unserer Zustimmung.
3 Seite 3 von Allgemeines und Aufgabenstellung Die Stadt Bad Lippspringe führt das verbindliche Bauleitplanverfahren Nr. 58 Am Thunebach mit dem wesentlichen Ziel durch, die in Anlage 1 umrandete Fläche als allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. Dabei geht es zum einen um die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage, die bislang im Außenbereich gelegene landwirtschaftliche Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen und zum anderen um die Überplanung von vorhandener Bebauung (Wohnen und Gewerbe) im Innenbereich mit WA. Bei dem Gewerbe handelt es sich um das Tiefbau-Unternehmen August Bee. Dieser Betrieb wird nach der Überplanung weiter aktiv sein. Daher beabsichtigt die Stadt Bad Lippspringe diesen Betrieb als Fremdkörper gemäß 1 Abs. 10 BauNVO festzusetzen. In diesem Zusammenhang ist weiterhin vorgesehen, bisher nicht genehmigte Betriebsteile (z.b. ein Material-Außenlager) im Rahmen eines diesbezüglichen Baugenehmigungsverfahrens zu genehmigen. Vor diesem Hintergrund kann die vorliegende schalltechnische Untersuchung auch im angesprochenen Baugenehmigungsverfahren Verwendung finden.
4 Seite 4 von Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen / 1/ TA Lärm "Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm" 6. AVwV vom zum BImSchG Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom Bundesministerium des Inneren, 49. Jahrgang, ISSN am / 2/ DIN ISO 9613 Teil 2 "Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien" Allgemeines Berechnungsverfahren Ausgabe / 3/ DIN EN "Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie Ausgabe April 2001 / 4/ VDI 2720 Blatt 1 "Schallschutz durch Abschirmung im Freien" Ausgabe März 1997 / 5/ DIN Teil 1 Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft Ausgabe Juli 1996 / 6/ DIN Mittelung von Schallpegeln Ausgabe Juni 1990 / 7/ BauGB Baugesetzbuch in der Fassung der Bek. vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1057ff)
5 Seite 5 von 16 / 8/ BauNVO Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S ff) / 9/ BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinrichtungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge in der Neufassung vom (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 2749). Änderung durch Art. 55 G v (BGBl. I S. 626), Änderung durch Art. 3 G v (BGBl. I S. 1298) beide Änderungen textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet /10/ "Parkplatzlärmstudie" Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen Schriftenreihe des Bayerischen Landesamtes für Umwelt 6. überarbeitete Auflage - August 2007 /11/ "Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen" Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Umweltplanung Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Jahrgang 1995 /12/ "Schalltechnische Hinweise für die Aufstellung von Wertstoffcontainern (Wertstoffsammelstellen)" Bayerisches Landesamt für Umweltschutz vom Januar 1993, Nr. 2/ /91
6 Seite 6 von 16 /13/ RLS - 90 "Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen" Der Bundesminister für Verkehr - Abteilung Straßenbau Ausgabe 1990 /14/ 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990, Bundesgesetzblatt, S zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom (BGBl. 1, S. 2146)
7 Seite 7 von Geräusch-Emissionen Die Tiefbau-Unternehmung August Bee wurde von uns aufgesucht. Der Betreiber erläuterte die Betriebsabläufe. Zu den relevanten Geräuschquellen zählen: Fahrten von LKW und Baumaschinen. Verladen von Materialien (Rohre etc.). Abkippen und Verladen von Schüttgütern. Austauschen von Müllmulden. Mitarbeiter-PKW. Ausgangsgröße für die nachfolgenden schalltechnischen Berechnungen sind die Schall-Leistungspegel L WA. Bei den Schall-Leistungspegeln handelt es sich um schalltechnische Kenngrößen von Betrieben, Anlagenteilen, KFZ etc. für die Stärke ihrer Schallquellen. Unter Berücksichtigung der zeitlichen Einwirkdauer (z.b. Betriebszeit) ergeben sich aus den Schall- Leistungspegeln die sogenannten Schall-Leistungs-Beurteilungspegel L WAr. Bei kontinuierlich über den gesamten Beurteilungs-Zeitraum betriebenen Anlagen sind Schall-Leistungspegel und Schall-Leistungs- Beurteilungspegel identisch. Die Schall-Leistungs-Beurteilungspegel werden in einem dreidimensionalen schalltechnischen Computermodell sogenannten Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen als Emissionspegel zugeordnet. Diesen Schallquellen werden weitere schalltechnische Eigenschaften wie etwa eine gerichtete Abstrahlung zugeordnet, sofern dieses geboten ist. Mit diesem Modell werden Schallausbreitungsberechnungen auf die Immissionsorte durchgeführt.
8 Seite 8 von 16 Anlage 2 zeigt einen Plot des Computermodells in Draufsicht und zeigt die Lage der Geräuschquellen. Nachfolgend werden die relevanten Geräuschquellen mit den jeweiligen Schall-Leistungs-Beurteilungspegeln benannt. Die Angaben bedeuten db(a) je Quelle. Die Tiefbau-Unternehmung August Bee ist ein reiner Tag-Betrieb. Gemäß TA Lärm ist für Immissionsorte mit WA-Schutzrechten die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in den Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (werktags von 06:00 bis 07:00 Uhr und von 20:00 bis 22:00 Uhr) durch einen Zuschlag in Höhe von 6 db(a) zu berücksichtigen. Wir ermitteln folgende Emissionspegel: Linienschallquelle L1: Tag: L WAr = 68,5 db(a)/m Nacht: - Fahrten von LKW und Baumaschinen auf einer Umfahrt. Mittlerer Schall-Leistungspegel je LKW- und Baumaschinenfahrt, normiert auf 1h und 1m-Wegelement: L WA, 1h = 65 db(a)/m, Anzahl der LKW-Fahrten: n = 8, Anzahl der Radbagger-Fahrten: n = 4, Anzahl der Bulli-Fahrten: n = 8, Anzahl der Radlader-Fahrten: n = 4. Von den 24 Fahrten finden 4 während der Tages-Zeiten mit erhöhter Empfindlichkeit statt. Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a).
9 Seite 9 von 16 Flächenschallquelle F1: Tag: L WAr = 47,2 db(a)/m 2 (Fläche: F = 240 m 2 ) Nacht: - Fläche mit 8 Mitarbeiter-PKW-Stellplätzen. 8 Anfahrten zwischen 06:00 Uhr und 07:00 Uhr sowie 8 Abfahrten vor 20:00 Uhr. Pegel gemäß /10/. Zuschlag für Impulshaltigkeit: K I = 4 db(a), Zuschlag für die Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: K R = 6 db(a). Flächenschallquelle F2: Tag: L WAr = 65,2 db(a)/m 2 (Fläche: F = 610 m 2 ) Nacht: - Hoffläche. Allgemeine Tätigkeiten. Mittlerer Schall-Leistungspegel: L WA = 105 db(a), mittlere Einwirkdauer: t = 1 h. Flächenschallquelle F3: Tag: L WAr = 62,7 db(a)/m 2 (Fläche: F = 680 m 2 ) Nacht: - Materialaußenlager. Kleiner Radlader verlädt bis zu 1 h Material (z.b. Rohre). Mittlerer Schall-Leistungspegel: L WA = 103 db(a), mittlere Einwirkdauer: t = 1 h. Flächenschallquelle F4: Tag: L WAr = 69,0 db(a)/m 2 (Fläche: F = 400 m 2 ) Nacht: - Großer Radlader verlädt Schüttgüter (Schotter, Splitt, Sand). Mittlerer Schall-Leistungspegel: L WA = 107 db(a), mittlere Einwirkdauer: t = 1 h.
10 Seite 10 von 16 Linienschallquelle L2: Tag: L WAr = 63,8 db(a)/m Nacht: - 12 Fahrten von LKW, Radbagger, Radlader zwischen Hofflächen und Materialaußenlager. Mittlerer Schall-Leistungspegel je Fahrt, normiert auf 1h und 1m-Wegelement: L WA, 1h = 65 db(a)/m. Punktschallquelle P1: Tag: L WAr = 86,0 db(a) Nacht: - Abkippen von Schüttgütern (Schotter, Splitt, Sand). Mittlerer Schall-Leistungspegel, normiert auf 1h: L WA, 1h = 92 db(a), Anzahl der Schüttvorgänge: n = 4. Punktschallquelle P2: Tag: L WAr = 82,0 db(a) Nacht: - Austausch einer Müllmulde (Stahlabsatzcontainer). Pegel gemäß /12/.
11 Seite 11 von Geräusch-Immissionen, Diskussion der Ergebnisse Unter Zugrundelegen der vorgenannten Ausgangsdaten werden EDV-gestützte Schallausbreitungsberechnungen durchgeführt. Dieses geschieht unter Berücksichtigung der Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Bewuchs-, Boden- und Meteorologiedämpfung sowie für die Schallabschirmung von Hochbauten und sonstigen Hindernissen. Das beschriebene Rechenmodell führt zu Immissionsschallpegeln, die den energetischen Mittelwerten bei leichtem Mitwind entsprechen. Die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnungen wurden zunächst in grafischer Form in Anlage 3 für die kritischste Ebene des 1. OG dargestellt. Aus Anlage 3 geht hervor, dass ein vorhandenes Wohngebäude und zwei geplante Wohnhäuser mit Pegeln > 55 db(a) und damit mit Pegeln oberhalb des Tages-Immissionsrichtwertes für WA belastet sind. An den beiden geplanten Wohnhäusern betragen die Pegel bis 57 db(a). Sie liegen damit unter 60 db(a), dem Tages-Immissionsrichtwert für Mischgebiete (MI). Bis hin zu 60 db(a) tags ist gesundes Wohnen im Sinne des BauGB gegeben. Es wäre damit bei Vorliegen ausreichender städtebaulicher Gründe für die Stadt Bad Lippspringe möglich, auch für die Flächen der beiden mit bis zu 57 db(a ) tags belasteten geplanten Wohnhäuser ein WA auszuweisen bei gleichzeitiger rechtlicher Sicherung der über dem WA- Richtwert liegenden Pegeln. Diese rechtliche Sicherung wäre über die Begründung zum Bebauungsplan möglich. Das vorhandene Wohnhaus mit Tages-Pegeln über 55 db(a) gehört zur Tiefbau-Unternehmung August Bee. Die mit bis zu 64 db(a) belastete Nordostfassade dieses Gebäudes weist kein Fenster auf. Damit findet sich dort kein maßgeblicher Immissionsort.
12 Seite 12 von 16 An der Nordwest-Fassade sind Pegel von < 60 db(a) zu verzeichnen, so dass hier gesunde Wohnverhältnisse gegeben sind. In Anlage 4 werden für den Aufpunkt I1 (Lage siehe Anlage 2) an der Nordwestfassade des zum Betrieb gehörenden Wohnhauses nummerische Detail-Ergebnisse dargestellt. Resümee Das geplante WA führt dann nicht zu einem Lärm-Konflikt, wenn die WA-untypische Lärmbelastung an zwei geplanten Wohnhäusern bei einer WA-Ausweisung rechtlich gesichert werden würde. Gesunde Wohnverhältnisse wären dort gegeben. An den vorhandenen Wohnhäusern innerhalb und außerhalb des Plangebietes wird - mit einer Ausnah-me der Tages-Immissionsrichtwert für WA eingehalten. Bei dieser Ausnahme handelt es sich um das betriebsgebundene Wohnhaus Bee. Gesunde Wohnverhältnisse sind auch dort gegeben.
13 Seite 13 von Spitzenpegel Der zulässige Spitzenpegel am Tag ist gemäß / 1/ definiert als Tages-Richtwert plus 30 db(a). Damit lautet der zulässige Spitzenpegel bei WA-Schutzrechten, L max, zul = 85 db(a) tags. Relevante Spitzen-Schall-Leistungspegel können beim Verladen von Materialien auf dem Außenlagerplatz mit L WA = 118 db(a) auftreten. Der zulässige Spitzenpegel tags wird in einem Abstand von x 17 m eingehalten. Dieser erforderliche Abstand ist hier gegeben.
14 Seite 14 von Anlagen bezogener KFZ-Verkehr auf öffentlichen Straßen In Punkt 7.4 der TA Lärm heißt es u.a.: Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. Angesichts des geringen Verkehrsaufkommens der Tiefbau-Unternehmung August Bee wird das o.g. +3 db(a)-kriterium nicht erfüllt werden. Da alle o.g. Kriterien kumulativ erfüllt sein müssen, dieses jedoch nicht der Fall sein wird, sind keine organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
15 Seite 15 von Qualität der Prognose Die den schalltechnischen Berechnungen zu Grunde liegenden Annahmen und Emissionspegel sind bewusst konservativ gewählt. Die Emissionsdaten entstammen eigenen Erfahrungen bzw. Berichten der Landesumweltämter. Das verwendete Berechnungsprogramm LIMA der Ingenieurgesellschaft Stapelfeldt ist ein auch von den Landesumweltämtern anerkanntes Programm, das sich insbesondere durch die Bewältigung komplexer schalltechnischer Konstellationen auszeichnet. Die rechnerischen Prognose-Pegel fallen, wie unsere langjährigen Erfahrungen zeigen, in der Regel in der Größenordnung 1 db(a) bis 2 db(a) höher aus, als die nach Projektrealisierung messtechnisch erfassten Pegel.
16 Seite 16 von Zusammenfassung Die Stadt Bad Lippspringe führt das verbindliche Bauleitplanverfahren Nr. 58 Am Thunebach mit dem wesentlichen Ziel durch, die in Anlage 1 umrandete Fläche als allgemeines Wohngebiet (WA) auszuweisen. Dabei geht es zum einen um die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage, die bislang im Außenbereich gelegene landwirtschaftliche Fläche einer Wohnbebauung zuzuführen und zum anderen um die Überplanung von vorhandener Bebauung (Wohnen und Gewerbe) im Innenbereich mit WA. Bei dem Gewerbe handelt es sich um das Tiefbau-Unternehmen August Bee. Dieser Betrieb wird nach der Überplanung weiter aktiv sein. Daher beabsichtigt die Stadt Bad Lippspringe diesen Betrieb als Fremdkörper gemäß 1 Abs. 10 BauNVO festzusetzen. Wir kommen zu folgendem Ergebnis: Das geplante WA führt dann nicht zu einem Lärm-Konflikt, wenn die WA-untypische Lärmbelastung an zwei geplanten Wohnhäusern bei einer WA-Ausweisung rechtlich gesichert werden würde. Gesunde Wohnverhältnisse wären dort gegeben. An den vorhandenen Wohnhäusern innerhalb und außerhalb des Plangebietes wird - mit einer Ausnah-me der Tages-Immissionsrichtwert für WA eingehalten. Bei dieser Ausnahme handelt es sich um das betriebsgebundene Wohnhaus Bee. Gesunde Wohnverhältnisse sind auch dort gegeben. gez. Der Sachverständige Dipl.-Phys. Brokopf (Digitale Version ohne Unterschrift gültig)
17 Anlage 1 BLP Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Bad Lippspringe / Bauleitplanverfahren Nr. 58 Am Thunebach Übersicht Maßstab 1: 5000
18 An der Böhke Anlage 2 BLP geplante Wohngebäude Tiefbauunternehmen August Bee Am Beispring F1 L1 F2 L2 F3 P2 I1 P1 F4 Amselweg Im Pracherfeld Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Bad Lippspringe / Bauleitplanverfahren Nr. 58 Am Thunebach Lageplan Maßstab 1: 1500
19 Anlage 3 BLP Flächen gleicher Klassen des Beurteilungspegels <= 35 db(a) <= 40 db(a) <= 45 db(a) <= 50 db(a) <= 55 db(a) <= 60 db(a) <= 65 db(a) <= 70 db(a) <= 75 db(a) <= 80 db(a) > 80 db(a) Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW Geobasis NRW Bad Lippspringe / Bauleitplanverfahren Nr. 58 ''Am Thunebach'' Geräusch-Immissionen Tiefbau-Unternehmen August Bee / Tag / 1.OG M 1:1500
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