Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Umnutzung eines Sportplatzes zu einem Parkplatz

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1 Hannover, TNUC-SST-H / RaDa Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen einer Umnutzung eines Sportplatzes zu einem Parkplatz Auftraggeber: Stadt Detmold Fachbereich 6 Stadtentwicklung 6.1 Team Städtebauliche Planungen Rosental Detmold TÜV-Auftrags-Nr.: / 218 SST 034 Umfang des Berichtes: 15 Seiten 4 Anhänge (6 Seiten) Bearbeiter: Dr. Ramin Dahbashi Tel.: 0511 / rdahbashi@tuev-nord.de Qualitätssicherung: Dipl.-Ing. Cay-Peter Meyer Tel.: 0511 / cmeyer@tuev-nord.de TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG Büro Hannover Am TÜV Hannover Telefon 0511/ umwelt@tuev-nord.de Schall- und Schwingungstechnik Messstelle nach 29b BImSchG VMPA Güteprüfstelle für Bauakustik

2 Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung Aufgabenstellung Angaben zur örtlichen Situation und zum Vorhaben Beurteilungsgrundlagen Beurteilungsgrundlagen der TA Lärm Beurteilungsgrundlagen der 16. BImSchV Geräuschemissionen Geräuschemissionen nach TA Lärm Geräuschemissionen nach der 16. BImSchV Ermittelte Geräuschimmissionen Immissionsorte Berechnungsgrundlagen Berechnungsgrundlage nach TA Lärm Berechnungsgrundlage nach der 16. BImSchV Beurteilungspegel Beurteilungspegel gemäß TA Lärm Beurteilungspegel nach der 16. BImSchV Quellenverzeichnis Seite Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 2 von 15

3 Verzeichnis der Tabellen Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nr. 6 TA Lärm... 7 Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV... 8 Tabelle 3: Immissionsorte mit Immissionsrichtwerten (IRW) nach TA Lärm und Grenzwerte (GW) nach der 16. BImSchV Tabelle 4: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel (Nutzung von Montag bis Freitag) mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm Tabelle 5: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel (Nutzung am Samstag) mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm Tabelle 6: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Grenzwerten nach 16. BImSchV (öffentlich gewidmet) Verzeichnis der Anhänge Anhang 1 Übersichtsplan Anhang 2 Lageplan / schalltechnisches Modell Anhang 3 Eingangsdaten Anhang 4 Berechnungsergebnisse 1 Seite 1 Seite 1 Seite 3 Seiten Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 3 von 15

4 Umweltschutz Zusammenfassung Der Auftraggeber, die Stadt Detmold, beabsichtigt die Errichtung eines Parkplatzes auf der Fläche eines ehemaligen Sportplatzes an der Hornschen Straße in Detmold. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes eine schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschimmissionen an den umliegenden Nutzungen durch den geplanten Betrieb des Parkplatzes anzufertigen. Wir betrachten auch die immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen bei einer möglichen straßenrechtlich öffentlichen Widmung des Parkplatzes. Ergebnis der Untersuchung ist, dass bei einer Beurteilung nach TA Lärm (nicht straßenrechtlich öffentliche Widmung) die Immissionsrichtwerte der TA Lärm an den umliegenden, schutzbedürftigen Nutzungen bei einer Nutzung gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 4.1 zur Tages- und Nachtzeit eingehalten werden (Ausnahme: Nachtzeit IP-3). Für eine Einhaltung der Immissionsrichtwerte zur Nachtzeit wurden maximal zulässige Pkw-Bewegungen definiert. Sollten diese Werte im tatsächlichen Betrieb nicht eingehalten werden können, so ist die Zufahrt zur Nachtzeit entsprechend zu beschränken. Kurzzeitige Geräuschspitzen unterschreiten die zulässigen Werte an den umliegenden Nutzungen sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit. Bei einer Beurteilung nach der 16. BImSchV (straßenrechtlich öffentliche Widmung) werden die Grenzwerte der 16. BImSchV an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen bei einer Nutzung gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 4.2 durch den Betrieb auf dem Parkplatz unterschritten. Eine Betrachtung der Vorbelastung durch die Hornsche Straße zeigt, dass sich durch den Parkplatz gegenüber der derzeitigen Situation eine unwesentliche Erhöhung der Beurteilungspegel für Verkehrslärm um weniger als 1 db ergibt (Ausnahme IP-3: weniger als 2 db). Dr. Ramin Dahbashi Dipl.-Ing. Cay-Peter Meyer Sachverständige der TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG TÜV-Auftrags-Nr.: Projekt/Kunde: / 218 SST 034 Stand: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Textteil Seite 4 von 15

5 1 Aufgabenstellung Der Auftraggeber, die Stadt Detmold, beabsichtigt die Errichtung eines Parkplatzes auf der Fläche eines ehemaligen Sportplatzes an der Hornschen Straße in Detmold. Hierfür ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes (Nr. 21 Parkplatz Werrebogen ) sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Parkplatz Werrebogen erforderlich. Die TÜV NORD Umweltschutz GmbH & Co. KG wurde beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes eine schalltechnische Untersuchung zu den Geräuschimmissionen an den umliegenden Nutzungen durch den geplanten Betrieb des Parkplatzes anzufertigen. Mit Anhang 1 haben wir einen Übersichtsplan mit der Lage des Parkplatzes beigefügt. 2 Angaben zur örtlichen Situation und zum Vorhaben Der Parkplatz ist auf dem Gelände des ehemaligen Sportplatzes an der Hornschen Straße am südöstlichen Ortsrand der Stadt Detmold vorgesehen. Unmittelbar südlich grenzen Wohnnutzungen an der Hornschen Straße mit der Einstufung als Allgemeines Wohngebiet an. Im Westen vom Plangebiet befinden sich die Städtische Realschule sowie das Gymnasium Leopoldinum. Auf dem Grundstück der Realschule befindet sich zudem ein für Wohnzwecke genutztes Gebäude. Es sind 350 bis 400 Stellplätze vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die Hornsche Straße. Der Parkplatz soll asphaltiert ausgeführt werden. Wir legen im Folgenden zunächst die Beurteilungsvorschriften der TA Lärm für gewerbliche Anlagen zugrunde. Der Großteil des Parkplatzes ist mit Schranken ausgestattet. Hierbei ist vorgesehen, Montag bis Freitag zur Tageszeit eine Zufahrt nur für Mitarbeiter der Schulen und der nahegelegenen Bezirksregierung über eine Chipkarte zu ermöglichen. Nach Dienstschluss soll der Parkplatz der Öffentlichkeit durch Öffnen der Schranken zugänglich gemacht werden. Am Samstag ist eine durchgehende Öffnung der Schranken vorgesehen. Weiterhin betrachten wir auch den Fall einer möglichen straßenrechtlich öffentlichen Widmung des Parkplatzes und führen damit eine Beurteilung nach den Vorschriften der 16. BImSchV durch. Anhang 2 zeigt die Anlage mit der näheren Umgebung. 3 Beurteilungsgrundlagen Geht man davon aus, dass es sich nicht um einen Verkehrsraum mit öffentlicher Widmung handelt, so sind die Beurteilungsgrundlagen der TA Lärm /2/ anzuwenden. Im Falle einer öffentlichen Widmung sind die Beurteilungsgrundlagen der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /4/ heranziehen. 3.1 Beurteilungsgrundlagen der TA Lärm Beim Betrieb von technischen Anlagen ist dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche gemäß dem Vorsorgegrundsatz des BImSchG /1/ Rechnung zu tragen. Die Grundsätze zur Beurteilung der Geräusche für technische Anlagen sind in der TA Lärm /2/ dargelegt. Der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche ist nach der TA Lärm vorbehaltlich einiger Sonderregelungen sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung durch Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 5 von 15

6 Gewerbelärm am maßgeblichen Immissionsort die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Die Gesamtbelastung im Sinne der TA Lärm ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA Lärm gilt. Sie beinhaltet die Vorbelastung durch Anlagen vor Errichtung einer neu zu beurteilenden Anlage sowie die durch diese Anlage hervorgerufene Zusatzbelastung. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. Zum Einwirkungsbereich einer Anlage werden die Flächen gerechnet, in denen die Geräusche einer Anlage Beurteilungspegel verursachen, welche weniger als 10 db(a) unter den geltenden Immissionsrichtwerten liegen. Nach Nr der TA Lärm darf in der Regel auch bei Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung die Genehmigung einer neuen Anlage nicht versagt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Beurteilungspegel und -zeiten Die Beurteilung der Geräuschimmissionen erfolgt nach der TA Lärm anhand von Beurteilungspegeln. Der Beurteilungspegel ist der Wert zur Kennzeichnung der mittleren Geräuschbelastung während der Beurteilungszeit. Sie sind auf die Beurteilungszeit für die Tagesund Nachtzeit zu beziehen. Als Bezugszeitraum für die Tageszeit gilt der Zeitraum von 06:00 bis 22:00 Uhr. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist je nach Auffälligkeit ein Zuschlag von 3 oder 6 db anzusetzen. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Die Tonhaltigkeit eines Geräusches kann auch messtechnisch bestimmt werden (DIN ). Zuschlag für Impulshaltigkeit Bei Prognosen ist für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch am Immissionsort Impulse enthält, je nach Störwirkung ein Zuschlag von 3 oder 6 db anzusetzen. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Bei Geräuschimmissionsmessungen ergibt sich der Impulszuschlag K I für die jeweilige Teilzeit aus der Differenz der nach dem Takt-Maximalpegelverfahren gemessenen Mittelungspegel und den äquivalenten Dauerschallpegeln: K I = L AFTeq - L Aeq [db] Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (Ruhezeitzuschlag) Für folgende Zeiten ist in Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten sowie in Gebieten mit höherer Schutzbedürftigkeit bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: an Werktagen: 06:00 Uhr bis 07:00 Uhr 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 6 von 15

7 an Sonn- und Feiertagen: 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr Von der Berücksichtigung des Zuschlags kann abgesehen werden, soweit dies wegen der besonderen örtlichen Verhältnisse unter Berücksichtigung des Schutzes vor schädlichen Umwelteinwirkungen erforderlich ist. Meteorologiekorrektur C met Die verschiedenen Witterungsbedingungen sind gemäß DIN ISO , Gleichung 6 durch die Meteorologiekorrektur C met zu berücksichtigen. Die Korrektur ist umso größer, je geringer der Zeitanteil während eines Jahres ist, in dem das Anlagengeräusch am Immissionsort ohne wesentliche Abschwächung durch Witterungseinflüsse einwirkt. Bei Abständen bis zu 100 m ist die Meteorologiekorrektur in der Regel gleich Null. Korrekturwerte von 2 bis 3 db werden nur selten überschritten. Hierdurch wird ein Langzeit-Beurteilungspegel gebildet, der ggf. unter dem Beurteilungspegel für Mitwindsituationen liegt. Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Die Immissionsrichtwerte (IRW) betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Tabelle 1: Immissionsrichtwerte (IRW) nach Nr. 6 TA Lärm bauliche Nutzung bestimmungsgemäßer Betrieb seltene Ereignisse 1) IRW kurzzeitige IRW kurzzeitige Beurteilungspegel Geräuschspitzen Beurteilungspegel Geräuschspitzen Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht in db(a) Industriegebiete Einzelfallprüfung Gewerbegebiete Urbane Gebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete reine Wohngebiete Kurgebiete, bei Krankenhäusern und Pflegeanstalten 1) gemäß Nr. 7.2 TA Lärm [...], die an bis zu 10 Tagen oder Nächten im Jahr und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden stattfinden [...] Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 7 von 15

8 Fahrzeugverkehr Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgelände sind der Anlage zuzurechnen und bei der Ermittlung der Zusatzbelastung der zu beurteilenden Anlage zu erfassen und zu beurteilen. Hierzu gehören Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück und bei der Ein- und Ausfahrt zum/vom Betriebsgelände. Nach TA Lärm Nr. 7.4 sollen Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m vom Betriebsgelände durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert, sofern sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db(a) erhöhen, sich mit dem öffentlichen Verkehr nicht vermischen und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /4/ hierdurch erstmals oder weitergehend überschritten werden. 3.2 Beurteilungsgrundlagen der 16. BImSchV Die Immissionsgrenzwerte, die zum Schutz der Nachbarschaft vor Verkehrslärm im Rahmen der Lärmvorsorge nicht überschritten werden sollen, sind in der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) /4/ normativ festgelegt. Diese gelten für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen. Die Grenzwerte der 16. BImSchV betragen: Tabelle 2: Grenzwerte der 16. BImSchV bauliche Nutzung Grenzwerte in db(a) tagsüber (06:00-22:00 Uhr) nachts (22:00-06:00 Uhr) Schulen, Krankenhäuser, Allgemeine Wohngebiete Misch-/Dorfgebiete Die Beurteilungszeiten betragen 16 Stunden für die Tages- und 8 Stunden für die Nachtzeit. 4 Geräuschemissionen Maßgebliche Geräuschemissionen beim Betrieb der Stellplatzanlage entstehen durch die Fahr- und Parkbewegungen. Wir erläutern nachfolgend die Emissionsansätze für den Fall einer Beurteilung nach TA Lärm in Abschnitt 4.1 und nach der 16. BImSchV in Abschnitt Geräuschemissionen nach TA Lärm Wir folgen den Ansätzen der Parkplatzlärmstudie /5/. Die folgende empirische Formel zur Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels L W des Parkplatzes mit der Berücksichtigung des Fahrverkehrs auf dem Parkplatz wird im Normalfall für die Berechnung der Schallemission eines Parkplatzes herangezogen, d.h. dann, wenn sich für die einzelnen Fahrgassen das Verkehrsaufkommen nicht genügend zuverlässig prognostizieren lässt: Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 8 von 15

9 L W = L WO + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg(b N) - 10 lg(s/1 m²) [db(a)/m²] L W L WO K PA K I K D K StrO = Flächenbezogener Schallleistungspegel aller Vorgänge auf dem Parkplatz (einschließlich Durchfahranteil); = Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung/h auf einem P+R-Parkplatz = 63 db(a) = Zuschlag für die Parkplatzart (hier: 0 db(a)) = Zuschlag für Impulshaltigkeit (hier: 4 db(a)) = Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Parksuchverkehrs = 2,5 lg(f B 9) db(a), für f B > 10 Stellplätze = Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen (hier: 0 db(a) für asphaltierte Fahrgassen) f = Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße (hier: 1) B N B N S = Bezugsgröße (Anzahl der Stellplätze) = Bewegungshäufigkeit (Bewegung je Einheit der Bezugsgröße und Stunde, vgl. nachfolgende Erläuterungen) = alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche = Gesamtfläche des Parkplatzes (hier: insgesamt ca m²) Damit ergibt sich insgesamt für den Parkplatz ein Schallleistungspegel je Pkw-Bewegung und Stunde von L WAT,1h = 72 db(a). Wir unterscheiden weiterhin den öffentlich zugänglichen Bereich im Westen (ca. 25 Stellplätze) und den durch Schranken abgetrennten Bereich (ca. 300 Stellplätze). Die gemeinsame Zufahrt wird separat betrachtet. Hierfür setzen wir für eine Fahrt pro Stunde einen mittleren längenbezogenen Schallleistungspegel von L WA = 47 db(a)/m an. Kurzzeitige Geräuschspitzen (beschleunigte Vorbeifahrt) werden mit L WAmax = 92 db(a) berücksichtigt. Die Fahrwege sollen asphaltiert ausgeführt werden, weshalb auf einen Zuschlag K StrO* zu verzichten ist. Im Hinblick auf die in der TA Lärm angegebenen Immissionsrichtwerte für einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen wurden die maximalen Schallpegel, die bei den Parkvorgängen auftreten, in einem Abstand von 7,5 m ermittelt /5/. Zur Ermittlung der kurzzeitigen Geräuschspitzen berücksichtigen wir für das Zuschlagen von Türen / Kofferraumklappen, Bremsen, etc. einen maximalen Schallleistungspegel von L WAmax = 99 db(a). Wir gehen für eine Nutzung von Montag bis Freitag (Zufahrt nur mit Chipkarte für den beschrankten Bereich mit ca. 300 Stellplätzen zur Tageszeit) von einer Pkw-Bewegung (Anfahrt) je Stellplatz in der Zeit von 6:00 bis 7:00 Uhr sowie einer Bewegung (Abfahrt) vor 18:00 Uhr aus. Konservativ berücksichtigen wir zusätzlich eine Pkw-Bewegung zwischen 18:00 und 20:00 Uhr je Stellplatz sowie eine Pkw-Bewegung zwischen 20:00 und 22:00 Uhr. Für die ungünstigste Nachtstunde setzen wir maximal 25 Bewegungen insgesamt an. Für den öffentlich zugänglichen Bereich auf der Westseite rechnen wir mit einer Pkw-Bewegung je Stunde und Stellplatz (Annahme: 25 Stellplätze) in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr sowie zur ungünstigsten Nachtstunde. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 9 von 15

10 Hinweis: Wird sichergestellt, dass zur Nachtzeit (22:00 bis 6:00 Uhr) nur die in Anhang 2 markierten nördlichen Stellplätze vom Hauptbereich genutzt werden, so ergeben sich etwa 50 Bewegungen als zulässiges Maximum für die Nachtzeit. Für eine vollständig öffentliche Nutzung am Samstag gehen wir zur Tageszeit (6:00 bis 22:00 Uhr) konservativ von einer Bewegung je Stunde und Stellplatz aus. Zur Nachtzeit setzen wir als zulässigen Maximalansatz wie zur Tageszeit 25 Bewegungen für den Haupt- sowie 25 Bewegungen für den westlichen Nebenbereich an. 4.2 Geräuschemissionen nach der 16. BImSchV Für eine Beurteilung nach der 16. BImSchV sind die stündlichen Verkehrsstärken (als Jahresmittelwert) heranziehen. Wir gehen von einer reinen Pkw-Nutzung aus (kein Schwerlastanteil). Wir berücksichtigen die Vorbelastung durch die Hornsche Straße. Gemäß der Auskunft der Stadt Detmold ist für diese mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von Kfz/24 Stunden zu rechnen. Der Schwerlastanteil liegt bei 600 Fahrzeugen/24 Stunden. Damit ergibt sich für alle Immissionsorte schon eine Überschreitung der Grenzwerte durch die Vorbelastung der bestehenden Straße. Daher gehen wir im Folgenden davon aus, dass eine ausschließliche Betrachtung des Parkplatzes und eine Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImSchV zu gewährleisten ist. Bei einer Beurteilung nach der 16. BImSchV sind die stündlichen Bewegungszahlen als Mittel für die Tages- und Nachtzeit anzusetzen. Wir gehen hierbei von zwei Bewegungen je Stunde und Stellplatz ( Stellplätze aus) zur Tageszeit aus, d.h. insgesamt 32 Bewegungen je Stellplatz zwischen 6:00 und 22:00 Uhr. Für die Nachtzeit rechnen wir mit 0,5 Bewegungen je Stellplatz und Stunde, d.h. insgesamt 4 Bewegungen je Stellplatz zwischen 22:00 und 6:00 Uhr. Das schalltechnische Modell mit allen relevanten Geräuschquellen ist dem Anhang 2 zu entnehmen. 5 Ermittelte Geräuschimmissionen 5.1 Immissionsorte Es werden die in Tabelle 3 mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm und den Grenzwerten nach der 16. BImSchV zusammengefassten Immissionsorte berücksichtigt. Die Immissionsorte wurden bei einer Ortsbesichtigung am begutachtet. Für die Räumlichkeiten der benachbarten Realschule (IP-3) legen wir die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Mischgebiete zugrunde. Die Hausmeisterwohnung (IP-4) stufen wir konservativ als allgemeines Wohngebiet ein. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 10 von 15

11 Tabelle 3: Immissionsorte mit Immissionsrichtwerten (IRW) nach TA Lärm und Grenzwerte (GW) nach der 16. BImSchV Immissionsort Einstufung IRW (TA Lärm) GW (16. BImSchV) Tag Nacht Tag Nacht IP-1: Hornsche Straße 67 WA 55 db(a) 40 db(a) 59 db(a) 49 db(a) IP-2: Hornsche Straße 65 WA 55 db(a) 40 db(a) 59 db(a) 49 db(a) IP-3: Hornsche Straße 50 MI / Schule 60 db(a) --- 1) 57 db(a) --- 1) IP-4: Hornsche Straße 50 A WA 55 db(a) 40 db(a) 59 db(a) 49 db(a) 1) Keine nächtliche Nutzung. 5.2 Berechnungsgrundlagen Berechnungsgrundlage nach TA Lärm Die Eingangsdaten des Rechenmodells haben wir in Anhang 3 zusammengefasst. Entsprechend den Vorgaben der TA Lärm /2/ erfolgt die Berechnung der zu erwartenden Geräuschimmissionen als detaillierte Prognose (DP) im Oktav-Spektrum (63 Hz bis 8 khz) nach den Vorgaben der DIN /3/ mit dem schalltechnischen Rechenprogramm CadnaA, Version 2018, der DataKustik GmbH. Der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichende Beurteilungspegel wird nach Gleichung (G2) der TA Lärm aus dem Mittelungspegel L Aeq der immissionsrelevanten Quellen bestimmt. Zur Bestimmung der meteorologischen Korrektur C met legen wir dabei für C 0 einen pauschalen Wert von tags/nachts 2,0 db zugrunde; die Bodendämpfung wird nach dem alternativen Verfahren entsprechend Ziffer der DIN ISO berechnet Berechnungsgrundlage nach der 16. BImSchV Die Berechnung der durch den Kfz-Verkehr auf öffentlichen Straßen verursachten Immissionsschallpegel erfolgt nach den Vorschriften der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 /6/. Die Schallemissionen einer Straße ist nach RLS-90 abhängig von der Verkehrsstärke, dem maßgebenden Lkw-Anteil, der Straßenoberfläche, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und der Steigung des betrachteten Straßenabschnittes und wird gekennzeichnet durch den Emissionspegel L m,e. Das ist der Mittelungspegel bei freier Schallausbreitung in 25 m Abstand von der Straßenachse bzw. der Mitte eines Fahrstreifens. Der Ansatz der verursachten Geräuschemissionen von Parkplätzen erfolgt ebenfalls nach der RLS- 90 /6/. Die auf einem Stellplatz für Kraftfahrzeuge akustisch relevanten Vorgänge (Anlassen, Leerlauf, Anfahren, Vorbeifahren, Türen- und Kofferraumschlagen) können zu einem Emissionsschallpegel für die Flächenschallquelle Parkplatz zusammengefasst werden. Der Emissionsschallpegel aus der Anzahl der Fahrzeugbewegungen auf dem Parkplatz und einem Zuschlag für unterschiedliche Parkplatztypen (hier: 0 db für Pkw-Parkplätze). Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 11 von 15

12 5.3 Beurteilungspegel Beurteilungspegel gemäß TA Lärm Gemäß dem unter Abschnitt 4.1 erläuterten Eingangsdaten sind die in Tabelle 4 zusammengestellten Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit durch den Betrieb der Stellplatzanlage von Montag bis Freitag zu erwarten. Tabelle 4: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel (Nutzung von Montag bis Freitag) mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm Immissionsort Beurteilungspegel L r Immissionsrichtwert Tag Nacht Tag Nacht IP-1 48 db(a) 39 db(a) 55 db(a) 40 db(a) IP-2 47 db(a) 39 db(a) 55 db(a) 40 db(a) IP-3 46 db(a) 43 db(a) 60 db(a) --- IP-4 47 db(a) 41 db(a) 55 db(a) 40 db(a) Es ist ersichtlich, dass die Immissionsrichtwerte mit den Ansätzen / Vorgaben gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 4.1 zur Tageszeit (Montag bis Freitag) an allen betrachteten Immissionsorten um mindestens 6 db unterschritten werden. Eine Betrachtung der gewerblichen Vorbelastung kann daher gemäß Punkt der TA Lärm entfallen. Zur Nachtzeit werden die Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten IP-1 und IP-2 eingehalten (hierzu sind die Vorgaben gemäß Abschnitt 4.1 einzuhalten, ggf. ist dies durch geeignete Maßnahmen (Zufahrtsbeschränkung) sicherzustellen. An diesen Immissionsorten ist nach unserem Kenntnisstand von keiner wesentlichen gewerblichen Geräuschvorbelastung zur Nachtzeit auszugehen. Am IP-3 findet keine Nutzung zur Nachtzeit statt. Am IP-4 ergibt sich eine geringfügige Überschreitung des Immissionsrichtwertes zur Nachtzeit gemäß den o.g. Ansätzen. Zur Einhaltung ist eine weitere Beschränkung der nächtlichen Nutzung erforderlich insbesondere auch für den unbeschrankten, westlichen Teil. Gemäß den unter Abschnitt 4.1 erläuterten Eingangsdaten sind weiterhin die in Tabelle 5 zusammengestellten Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit durch den Betrieb der Stellplatzanlage am Samstag zu erwarten. Die Ansätze / Beurteilungspegel zur Nachtzeit entsprechen hierbei den o.g. Ansätzen für die Nutzung von Montag bis Freitag. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 12 von 15

13 Tabelle 5: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel (Nutzung am Samstag) mit den Immissionsrichtwerten nach TA Lärm Immissionsort Beurteilungspegel L r Immissionsrichtwert Tag Nacht Tag Nacht IP-1 51 db(a) 39 db(a) 55 db(a) 40 db(a) IP-2 51 db(a) 39 db(a) 55 db(a) 40 db(a) IP-3 50 db(a) 43 db(a) 60 db(a) --- IP-4 50 db(a) 41 db(a) 55 db(a) 40 db(a) Es ist ersichtlich, dass die Immissionsrichtwerte mit den Ansätzen / Vorgaben gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 4.1 zur Tageszeit (Samstag) an allen betrachteten Immissionsorten unterschritten werden. Allerdings kann eine Unterschreitung um mindestens 6 db nicht gewährleistet werden, wodurch gemäß TA Lärm eine Betrachtung der Vorbelastung erforderlich wäre. Da es sich um eine konservative Maximalabschätzung (durchgehend eine Bewegung je Stunde und Stellplatz) handelt, ist im regulären Betrieb mit deutlich geringeren Geräuschimmissionen zu rechnen. Für die Nachtzeit gelten die Ausführungen für die Nutzung von Montag bis Freitag (s.o.). Kurzzeitige Geräuschspitzen An allen Immissionsorten werden die zulässigen Werte für kurzzeitige Geräuschspitzen sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit unterschritten. Gemäß /5/ ist hierfür insbesondere zur Nachtzeit ein Abstand von 28 m von den Stellplätzen zur nächsten Wohnnutzung erforderlich, was im vorliegenden Fall eingehalten wird Beurteilungspegel nach der 16. BImSchV Gemäß dem unter Abschnitt 4.2 erläuterten Eingangsdaten sind die in Tabelle 4 zusammengestellten Beurteilungspegel zur Tages- und Nachtzeit durch den Betrieb der Stellplatzanlage im Falle einer straßenrechtlich öffentlichen Widmung zu erwarten. Hierbei ist zu beachten, dass bei einer Beurteilung gemäß der 16. BImSchV der Jahresmittelwert herangezogen wird und demnach keine Unterscheidung der Wochentage erfolgt. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 13 von 15

14 Tabelle 6: Vergleich der ermittelten Beurteilungspegel mit den Grenzwerten nach 16. BImSchV (öffentlich gewidmet) Immissionsort Beurteilungspegel L r Grenzwerte Tag Nacht Tag Nacht IP-1 53 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) IP-2 53 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) IP-3 55 db(a) 49 db(a) 57 db(a) --- IP-4 53 db(a) 47 db(a) 59 db(a) 49 db(a) Es ist ersichtlich, dass die Grenzwerte mit den Ansätzen / Vorgaben gemäß den Erläuterungen in Abschnitt 4.2 zur Tages- und Nachtzeit an allen betrachteten Immissionsorten unterschritten werden. Unter Beachtung der Vorbelastung durch die Hornsche Straße ist weiterhin davon auszugehen, dass es zu keiner wesentlichen Änderung der bestehenden Geräuschimmission durch den Verkehrslärm insgesamt kommt (Anstieg < 1 db an den Immissionsorten IP-1, IP-2 und IP-4; < 2 db am Immissionsort IP-3). Damit ergibt sich für eine straßenrechtlich öffentliche Widmung des Parkplatzes eine wesentlich geringere Beschränkung der Bewegungszahlen in der Nachtzeit. Es ist insgesamt gegenüber einer Beurteilung nach TA Lärm eine deutliche höhere Zahl an Pkw-Bewegungen zulässig. Die detaillierten Rechenergebnisse haben wir in Anhang 4 zusammengestellt. Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 14 von 15

15 6 Quellenverzeichnis Bei der Untersuchung wurden die Ausführungen der folgenden Gesetze, Verwaltungsvorschriften, Normen und Richtlinien zugrunde gelegt: /1/ BImSchG Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen u. ä. Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 26. September 2002, aktuelle Fassung /2/ TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetzt, Gemeinsames Ministerialblatt, herausgegeben vom BMI, 49. Jahrgang, Nr. 26 am , zuletzt geändert am (BAnz AT B5) /3/ DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe März 1999 /4/ 16. BImSchV Sechszehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom 12. Juni 1990, aktuelle Fassung /5/ Parkplatzlärmstudie Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, 6. Überarbeitete Auflage 2007, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz /6/ RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe April 1990, berichtigter Nachdruck Februar 1992 Projekt/Kunde: Bebauungsplan Parkplatz Werrebogen / Stadt Detmold Seite 15 von 15

16 / 218 SST 034 Anhang 1 Übersichtsplan DIN A4 - Maßstab 1: Parkplatz Hornsche Straße Auftraggeber: Stadt Detmold Projekt: Bebauungsplan für Umnutzung zum Parkplatz Planinhalt: Übersichtsplan Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

17 / 218 SST 034 Anhang 2 Lageplan DIN A4 - Maßstab 1: 1250 IP-3 IP-4 IP-2 IP Auftraggeber: Stadt Detmold Projekt: Bebauungsplan für Umnutzung zum Parkplatz Planinhalt: Lageplan Bearbeiter: TNUC-SST-H/RaDa Datum:

18 Eingangsdaten: Linienschallquellen Bezeichnung Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Korrektur Einwirkzeit K0 Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht Länge (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (min) (min) (min) (m) (db) Zufahrt (Mo-Fr) Zufahrt (Sa) Horizontale Flächenschallquellen Bezeichnung Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Korrektur Einwirkzeit K0 Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (min) (min) (min) (db) Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr) Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr) Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa) Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa) Straßen Bezeichnung Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. Tag Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw (dba) (dba) Tag Nacht Tag Nacht (km/h) (km/h) Zufahrt Hornsche Straße Parkplätze (öffentliche Widmung) Bezeichnung Typ Lwa Zähldaten Zuschlag Art Zuschlag Fahrb Tag Ruhe Nacht Beweg/h/BezGr. N Kpa Parkplatzart Kstro Fahrbahnoberfl (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) (db) Parkplatz_unbeschrankt RLS PKW-Parkplatz 0.0 Parkplatz_beschrankt RLS PKW-Parkplatz 0.0 TÜV-Auftrags-Nr.: / 218 SST 034 Anhang 3

19 Berechnungsergebnisse (TA Lärm, Mo-Fr): Zusammenfassung Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Nutzungsart rel. Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet X Y (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) IP WA IP WA IP MI IP WA IP WA IP WA IP KU IP WA Detail-Liste Quelle Teilpegel Modell_Mo-Fr_TA Tag Bezeichnung M. ID IP-1 IP-2 IP-3 IP-4 Zufahrt (Mo-Fr)!0901! Zufahrt (Sa) ~!0902! Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr)!0901! Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr)!0901! Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa) ~!0902! Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa) ~!0902! Zufahrt ~!0900! Hornsche Straße ~!0904! Parkplatz_unbeschrankt ~!0900! Parkplatz_beschrankt ~!0900! Quelle Teilpegel Modell_Mo-Fr_TA Nacht Bezeichnung M. ID IP-1 IP-2 IP-3 IP-4 Zufahrt (Mo-Fr)!0901! Zufahrt (Sa) ~!0902! Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr)!0901! Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr)!0901! Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa) ~!0902! Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa) ~!0902! Zufahrt ~!0900! Hornsche Straße ~!0904! Parkplatz_unbeschrankt ~!0900! Parkplatz_beschrankt ~!0900! TÜV-Auftrags-Nr.: / 218 SST 034 Anhang 4, Seite 1

20 Berechnungsergebnisse (TA Lärm, Sa): Zusammenfassung Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Nutzungsart rel. Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet X Y (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) IP WA IP WA IP MI IP WA IP WA IP WA IP KU IP WA Detail-Liste Quelle Teilpegel Modell_Sa_TA Tag Bezeichnung M. ID IP-1 IP-2 IP-3 IP-4 Zufahrt (Mo-Fr) ~!0901! Zufahrt (Sa)!0902! Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa)!0902! Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa)!0902! Zufahrt ~!0900! Hornsche Straße ~!0904! Parkplatz_unbeschrankt ~!0900! Parkplatz_beschrankt ~!0900! Quelle Teilpegel Modell_Sa_TA Nacht Bezeichnung M. ID IP-1 IP-2 IP-3 IP-4 Zufahrt (Mo-Fr) ~!0901! Zufahrt (Sa)!0902! Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa)!0902! Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa)!0902! Zufahrt ~!0900! Hornsche Straße ~!0904! Parkplatz_unbeschrankt ~!0900! Parkplatz_beschrankt ~!0900! TÜV-Auftrags-Nr.: / 218 SST 034 Anhang 4, Seite 2

21 Berechnungsergebnisse (16. BImSchV): Zusammenfassung Bezeichnung Pegel Lr Richtwert Nutzungsart rel. Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet X Y (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) IP WA IP WA IP MI IP WA IP WA IP WA IP KU IP WA Detail-Liste Quelle Teilpegel Modell_16. Tag Bezeichnung M. ID IP-1 IP-2 IP-3 IP-4 Zufahrt (Mo-Fr) ~!0901! Zufahrt (Sa) ~!0902! Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa) ~!0902! Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa) ~!0902! Zufahrt!0900! Hornsche Straße ~!0904! Parkplatz_unbeschrankt!0900! Parkplatz_beschrankt!0900! Quelle Teilpegel Modell_16. Nacht Bezeichnung M. ID IP-1 IP-2 IP-3 IP-4 Zufahrt (Mo-Fr) ~!0901! Zufahrt (Sa) ~!0902! Parkplatz_beschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt (Mo-Fr) ~!0901! Parkplatz_unbeschrankt_1 (Sa) ~!0902! Parkplatz_unbeschrankt_2 (Sa) ~!0902! Zufahrt!0900! Hornsche Straße ~!0904! Parkplatz_unbeschrankt!0900! Parkplatz_beschrankt!0900! TÜV-Auftrags-Nr.: / 218 SST 034 Anhang 4, Seite 3

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