Immissionsschutz-Gutachten

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1 Immissionsschutz-Gutachten Schalltechnische Beurteilung im Rahmen der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 353 " Kinderhaus - südlich des Bröderichweges" der Stadt Münster Auftraggeber Arning Bauunternehmung GmbH Sellen Steinfurt Schallimmissionsprognose Nr vom 19. Nov Verfasser Dipl.-Ing. Christian Heicke Umfang Textteil 40 Seiten Anhang 27 Seiten Ausfertigung Vorabzug

2 Inhalt Textteil Zusammenfassung Grundlagen Veranlassung und Aufgabenstellung Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen Schallschutz im Städtebau Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Freizeitlärm Lärmeinwirkungen durch die gewerbliche Nutzung Beschreibung der gewerblichen Nutzung Beschreibung der Emissionsansätze Parkplatzgeräusche Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Fazit zum Gewerbelärm Lärmeinwirkungen durch die Freizeitanlage Beschreibung der Freizeitanlage Beschreibung der Emissionsansätze Parkplatzgeräusche Kommunikationsgeräusche im Freien Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Beschreibung des Berechnungsverfahrens Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Fazit zum Freizeitlärm Angaben zur Qualität der Prognose Inhalt Anhang A B C D E F Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Windstatistik Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 2 von 40

3 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens und der Umgebung... 8 Abbildung 2: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Abbildung 3: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Tabelle 2: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag, Ruhezeiten am Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach Freizeitlärmerlass NRW Tabelle 6: Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der Parkplatzlärmstudie Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Tabelle 8: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Tabelle 9: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Tabelle 10: Frequentierung des Parkplatzes auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte Tabelle 11: Schallemission des Parkplatzes Tabelle 12: Schallemission von Kommunikationsgeräuschen nach VDI Tabelle 13: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach Freizeitlärmerlass NRW für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit Tabelle 14: Beurteilungspegel für den Tages-, Ruhe- und Nachtzeitraum an Sonn- und Feiertage Gutachten-Nr.: Textteil - Inhalt Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 3 von 40

4 Zusammenfassung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die vom Auftraggeber geplante Errichtung von Wohnhäusern in Münster. Das Vorhabengrundstück befindet sich an der Regina-Protmann-Straße innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 353 Kinderhaus - südlich des Bröderichweges, der für das Gebiet eine Ausweisung als Kerngebiet (MK) festsetzt. Östlich des Grundstücks befindet sich ein Bürogebäude der Westfälischen Provinzial Versicherung. Westlich des Grundstücks schließt unmittelbar eine Kletterhalle mit Hochseilgarten der Fa. High Hill GmbH an. Derzeit befinden sich auf dem Vorhabengrundstück keine Gebäude oder Nutzungen. Da im Kerngebiet (MK) Wohnen unzulässig ist, ist eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig mit dem Ziel einer Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA). Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung im Rahmen der Bauleitplanung Rechnung zu tragen, war die schalltechnische Verträglichkeit des Vorhabens in Hinblick auf die angrenzenden Emittenten zu prüfen. Hierzu wurde eine Schallimmissionsprognose erstellt. Im Rahmen der Prognose wurden folgende Situationen untersucht und dargestellt: - Gewerbelärmeinwirkungen durch den östlich des Vorhabengrundstückes befindlichen Mitarbeiterparkplatz der Westfälischen Provinzial Versicherung auf das Vorhabengrundstück. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Immissionsrichtwerten der TA Lärm 1. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den Bebauungsplan. - Freizeitlärmeinwirkungen durch den westlich des Vorhabengrundstückes befindlichen Betrieb der Fa. High Hill GmbH. Vergleich der ermittelten Geräuscheinwirkungen mit den Immissionsrichtwerten nach dem Freizeitlärmerlass NRW 2. Bei Bedarf Darlegung erforderlicher Lärmminderungsmaßnahmen bzw. textlicher Festsetzungen für den Bebauungsplan. Die Planungsgrundlagen und die getroffenen Annahmen und Voraussetzungen werden in der Langfassung des vorliegenden Berichts erläutert. 1 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) 2 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 4 von 40

5 Ergebnis/Fazit Die schalltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die mit der Eigenart des geplanten Bauvorhabens verbundenen Erwartungen auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen durch Gewerbeanlagen unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen erfüllt werden. Lärmmindernde Maßnahmen bzw. textliche Festsetzungen für den Bebauungsplan sind in Bezug auf die geplante Wohnbebauung nicht erforderlich. Die schalltechnische Untersuchung zu den Freizeitanlagen hat ergeben, dass unter Berücksichtigung der im Gutachten beschriebenen Grundlagen und Rahmenbedingungen an zwei geplanten Gebäuden zur Nachtzeit lärmmindernde Maßnahmen erforderlich sind. Vorschläge zu lärmmindernden Maßnahmen sind in Abschnitt aufgeführt. Die Werte im Einzelnen können in den Abschnitten 4.3 und 5.3 eingesehen werden. Farbige Immissionspläne für die einzelnen Beurteilungszeiträume sind dem Anhang D beigefügt. Gutachten-Nr.: Textteil - Kurzfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 5 von 40

6 1 Grundlagen BImSchG LImSchG NRW Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der aktuellen Fassung Gesetz zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImSchG) in der aktuellen Fassung 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036) in der aktuellen Fassung TA Lärm Freizeitlärmerlass NRW DIN Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) vom 26. August 1998, GMBl 1998, Nr. 26, S. 503 Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen, RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz -V (V Nr.) v Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002 DIN , Beiblatt 1 Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 DIN Schallschutz im Städtebau, Lärmkarten, Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen, September 1991 DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Entwurf September 1997 DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, mit Beiblättern 1 und 2, November 1989, Beiblatt 3, Juni 1996 VDI 3770 Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 RLS-90 Parkplatzlärmstudie Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990, eingeführt durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990 des Bundesministers für Verkehr, Bonn, den 22. Mai 1990, berichtigter Nachdruck Februar 1992 Untersuchung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Augsburg, 6. überarbeitete Auflage August 2007 Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 6 von 40

7 Einführung DIN 4109 NRW B-Plan Einführung technischer Baubestimmungen nach 3, Abs. 3 BauO NRW, DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Ausgabe November 1989, Runderlass des Ministeriums für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport vom ; II B (MBl. NRW S. 916 / SMBl.NRW.2323) Bebauungsplan Nr. 353 Kinderhaus - südlich des Bröderichweges der Stadt Münster, in Kraft getreten am 15. Mrz Informationen und Unterlagen wurden zur Verfügung gestellt durch: den Auftraggeber, Arning Bauunternehmung GmbH, den Planer, Wolters Partner Architekten & Stadtplaner GmbH, den Architekten, Pfeifer Ellermann Preckel GmbH. Ein Ortstermin wurde am 20. Jan durch Herrn Dipl.-Ing. Matthias Brun, Sachverständigenbüro Uppenkamp und Partner GmbH, durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Grundlagen Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 7 von 40

8 2 Veranlassung und Aufgabenstellung Gegenstand des vorliegenden schalltechnischen Gutachtens ist die vom Auftraggeber geplante Errichtung von Wohnhäusern in Münster. Das Vorhabengrundstück befindet sich an der Regina-Protmann-Straße. Östlich des Grundstücks befindet sich ein Bürogebäude der Westfälischen Provinzial Versicherung. Westlich des Grundstücks schließt unmittelbar eine Kletterhalle mit Hochseilgarten der Fa. High Hill GmbH an. Westfälische Provinzial Versicherung High Hill GmbH Geobasis NRW 2015 Abbildung 1: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens und der Umgebung Zur planungsrechtlichen Sicherung des Vorhabens ist die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 353 Kinderhaus - südlich des Bröderichweges notwendig mit dem Ziel, für das Grundstück eine Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 8 von 40

9 Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind die auf das Vorhabengrundstück einwirkenden Gewerbeund Freizeitlärmimmissionen festzustellen. Kriterien zur Ermittlung der Geräuschimmissionen und zur Beurteilung, ob die mit der Eigenart des geplanten Vorhabens verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen erfüllt ist, sind in der Norm DIN in Verbindung mit der TA Lärm 4 und dem Freizeitlärmerlass NRW 5 definiert. Gemäß DIN sind die jeweiligen Lärmarten getrennt voneinander zu beurteilen. Sollten die vorgegebenen Anforderungen nicht eingehalten werden, sind geeignete Maßnahmen zur Lärmminderung aufzuzeigen. 3 DIN Schallschutz im Städtebau, Teil 1 in Verbindung mit dem Beiblatt 1 zur DIN Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) 5 Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 9 von 40

10 3 Grundlage für die Ermittlung und Beurteilung der Immissionen 3.1 Schallschutz im Städtebau Zur Berücksichtigung des Schallschutzes im Rahmen der städtebaulichen Planung sind Hinweise in der DIN gegeben. Im Beiblatt 1 7 zu dieser Norm sind für die unterschiedlichen Gebietsnutzungen schalltechnische Orientierungswerte angegeben, deren Einhaltung oder Unterschreitung wünschenswert ist, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Diese Orientierungswerte sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Tabelle 1: Schalltechnische Orientierungswerte der DIN Gebietseinstufung Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhaus- und Feriengebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr Verkehrslärm, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm Orientierungswerte in Verkehrslärm Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr Industrie-, Gewerbeund Freizeitlärm Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD) Kerngebiete (MK), Gewerbegebiete (GE) Sondergebiete (SO), soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart Die DIN enthält folgende Anmerkung und Hinweise: Im Rahmen der erforderlichen Abwägung der Belange in der städtebaulichen Planung ist der Belang des Schallschutzes als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen Belangen zu sehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange insbesondere in bebauten Gebieten zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeit) sollen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. 6 DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung 7 DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau; Berechnungsverfahren; Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 10 von 40

11 In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (z. B. geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen, insbesondere für Schlafräume) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Überschreitungen der Orientierungswerte und entsprechende Maßnahmen zum Erreichen ausreichenden Schallschutzes sollen in der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben und ggf. in den Plänen gekennzeichnet werden. 3.2 Schallschutz in der Genehmigungsplanung Gewerbelärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die Beurteilungsgrundlagen zugrunde gelegt, die bei gewerblichen Anlagen im Genehmigungsfall heranzuziehen wären. Zur Beurteilung von Anlagen, die als genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen, ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) in der Fassung vom 26. August 1998 heranzuziehen. Die TA Lärm beschreibt das Verfahren zur Ermittlung der Geräuschbelastungen und stellt die Grundlage für die Beurteilung der Immissionen dar. Immissionsrichtwerte In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte genannt, bei deren Einhaltung im Regelfall ausgeschlossen werden kann, dass schädliche Umwelteinwirkungen im Einwirkungsbereich gewerblicher oder industrieller Anlagen vorliegen. Die Immissionsrichtwerte gelten akzeptorbezogen. Dies bedeutet, dass die energetische Summe der Immissionsbeiträge aller relevant einwirkenden Anlagen, für die die TA Lärm gilt, den Immissionsrichtwert nicht überschreiten soll. In Abhängigkeit der Nutzung des Gebietes, in dem die schutzbedürftigen Nutzungen liegen, gelten die in Tabelle 2 zusammengefassten Immissionsrichtwerte. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 11 von 40

12 Tabelle 2: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Als Immissionsort gilt allgemein: 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes 8. Anmerkung: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. In Tabelle 3 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. Tabelle 3: Beurteilungszeiträume nach TA Lärm Bezeichnung Beurteilungszeitraum Beurteilungszeit Tag 6:00 bis 22:00 Uhr 16 Stunden Nacht 22:00 bis 6:00 Uhr volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel (z. B. 5:00 6:00 Uhr) 8 Die TA Lärm verweist bei der Definition schutzbedürftiger Räume auf die Norm DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 12 von 40

13 Seltene Ereignisse Können bei selten auftretenden betrieblichen Besonderheiten 9 auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung die Immissionsrichtwerte nicht eingehalten werden, kann eine Überschreitung zugelassen werden. Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt werden; folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Nacht 70, 55. Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tags um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Kriterien für einen Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit sind in der TA Lärm unter Ziffer 6.5 aufgeführt. Die betreffenden Zeiträume am Tag sind wie folgt definiert: an Werktagen 6:00 7:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr; an Sonn- und Feiertagen 6:00 9:00 Uhr; 13:00 15:00 Uhr; 20:00 22:00 Uhr. Für die aufgeführten Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f), d.h. für Reine und Allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete, in Kurgebieten sowie für Krankenhäuser und Pflegeanstalten bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 zu berücksichtigen Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. 10 siehe TA Lärm Ziffer 6.1, Buchstaben d) bis f) Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 13 von 40

14 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die die TA Lärm gilt, heranzuziehen ist. Die Definition gemäß der TA Lärm lautet folgendermaßen: Vorbelastung: Zusatzbelastung: Gesamtbelastung: Geräuschimmissionen von allen Anlagen, für die die TA Lärm gilt, ohne die Betriebsgeräusche der zu beurteilenden Anlage Immissionsbeitrag durch die zu beurteilende Anlage Immissionen aller Anlagen, für die die TA Lärm gilt Eine Vorbelastung in dem zu beurteilenden Gebiet muss nicht ermittelt werden, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 unterschreitet. 11 Die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage soll auch dann nicht versagt werden, wenn die Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung überschritten werden und dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 beträgt. Verkehrsgeräusche Fahrgeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei Aus- und Einfahrt, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung des Beurteilungspegels zu erfassen und zu beurteilen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 m von dem Betriebsgrundstück sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. 11 siehe TA Lärm Ziffer Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 14 von 40

15 Die Immissionsgrenzwerte betragen nach der 16. BImSchV in: Mischgebieten tags 64 nachts 54. In Gewerbe- und Industriegebieten sind die Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht zu betrachten Freizeitlärm Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung werden die Beurteilungsgrundlagen zugrunde gelegt, die bei Freizeitanlagen im Genehmigungsfall heranzuziehen wären. Freizeitanlagen sind Einrichtungen im Sinne des 3 Abs. 5 Nr. 1 oder Nr. 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), die dazu bestimmt sind, von Personen zur Gestaltung ihrer Freizeit genutzt zu werden. Grundstücke gehören zu den Freizeitanlagen, wenn sie nicht nur gelegentlich zur Freizeitgestaltung bereitgestellt werden. Dies können auch Grundstücke sein, die sonst als Sportanlagen oder der Sportausübung dienen. In Nordrhein-Westfalen ist zur Berechnung und Beurteilung der durch den Betrieb von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen der Freizeitlärmerlass NRW 12 heranzuziehen. Immissionsrichtwerte Die von Freizeitanlagen verursachten Geräuschimmissionen werden grundsätzlich nach der TA Lärm in der Fassung vom 26. August 1998 bewertet. Die Bemessung und Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung von Ausnahmen insbesondere im Hinblick auf die Immissionsrichtwerte, Beurteilungszeiträume und Regelungen zu seltenen Ereignissen, die im Freizeitlärmerlass benannt sind. Demnach gelten die in Tabelle 4 zusammengefassten Immissionsrichtwerte, die durch die Summe aller auf einen Immissionsort einwirkenden Geräusche von Freizeitanlagen nicht überschritten werden sollten: Tabelle 4: Immissionsrichtwerte in Abhängigkeit der Gebietsnutzung für die Beurteilungszeiträume Tag, Ruhezeiten am Tag und Nacht; Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Gebietsnutzung Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Immissionsrichtwerte (IRW) in für die Beurteilungszeiträume Tag Ruhezeit am Tag Nacht Reine Wohngebiete (WR) Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Messung, Beurteilung und Verminderung von Geräuschimmissionen bei Freizeitanlagen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 15 von 40

16 Gebietsnutzung Mischgebiete (MI), Dorfgebiete (MD), Kerngebiete (MK) Immissionsrichtwerte (IRW) in für die Beurteilungszeiträume Tag Ruhezeit am Tag Nacht Gewerbegebiete (GE) Industriegebiete (GI) Weiterhin dürfen gemäß TA Lärm einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die Immissionsrichtwerte am Tag (IRWTmax) um nicht mehr als 30 und in der Nacht (IRWNmax) um nicht mehr als 20 überschreiten. Als Immissionsort gilt allgemein: 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes 13. Anmerkungen: Die Art der bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Durch menschliches Verhalten hervorgerufene, dem Anlagenbetrieb nicht zurechenbare Geräuschereignisse sind nach dem Freizeitlärmerlass NRW nicht zu beurteilen. Im Einzelfall kann die zuständige Behörde auch neben den o. g. technischen Schutzmaßnahmen Beschränkungen des Betriebs anordnen, um die Einhaltung der Immissionsrichtwerte sicherzustellen. Von technischen Schutzmaßnahmen und zeitlichen Beschränkungen kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn der Betreiber der Anlage verpflichtet ist, den Benutzern ein geräuscharmes Verhalten vorzuschreiben und wenn er in der Lage ist, die Einhaltung seiner Vorschriften zu überwachen und Verstöße abzustellen. In Tabelle 5 werden die für Immissionsrichtwerte relevanten Beurteilungszeiträume aufgeführt. 13 Die TA Lärm verweist bei der Definition schutzbedürftiger Räume auf die Norm DIN Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 16 von 40

17 Tabelle 5: Beurteilungszeiträume nach Freizeitlärmerlass NRW Wochentag Zeitraum Beurteilungszeit tagsüber außerhalb der Ruhezeiten Werktage Uhr 12 Std Uhr Sonn- und Feiertage 9 Std Uhr tagsüber innerhalb der Ruhezeiten Werktage Uhr 2 Std Uhr 2 Std Uhr 2 Std. Sonn- und Feiertage Uhr 2 Std Uhr 2 Std. nachts Werktage Uhr 1 Std. Sonn- und Feiertage Uhr 1 Std. Seltene Ereignisse Verursacht eine Anlage trotz Einhaltung des Standes der Lärmminderungstechnik nur in seltenen Fällen 14 einen relevanten Beitrag zur Überschreitung der Immissionsrichtwerte, kann eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte um bis zu 10 db zugelassen werden. Folgende Immissionshöchstwerte dürfen dabei nicht überschritten werden: Beurteilungszeitraum Tag Beurteilungszeitraum Ruhezeit am Tag Beurteilungszeitraum Nacht Einzelne Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Kur-, Wohn- und Mischgebieten tagsüber um nicht mehr als 20 db, nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. 14 Definierter Zeitraum: an nicht mehr als 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wochenenden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 17 von 40

18 Vor-, Zusatz- und Gesamtbelastung Die o. a. Immissionsrichtwerte sind akzeptorbezogen. Das heißt, dass zur Beurteilung der Gesamtbelastung neben den von der zu beurteilenden Anlage verursachten Immissionen (Zusatzbelastung) auch eine evtl. vorliegende Vorbelastung durch Anlagen, für die der Freizeitlärmerlass NRW gilt, heranzuziehen ist. Hinsichtlich der Geräuschimmissionen durch gewerbliche Anlagen, die nach TA Lärm zu beurteilen sind und für die ein von dem Freizeitlärmerlass NRW abweichendes Richtwertsystem besteht, ist eine Betrachtung der Gesamtbelastung nicht sachgerecht. Eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung durch gewerbliche Anlagen wird daher nicht durchgeführt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 18 von 40

19 4 Lärmeinwirkungen durch die gewerbliche Nutzung 4.1 Beschreibung der gewerblichen Nutzung Das Bürogebäude der Westfälischen Provinzial Versicherung befindet sich auf dem Grundstück der Provinzial-Allee 1 in Münster. Als relevante Schallquelle ist der Mitarbeiterparkplatz mit An- und Abfahrt von Pkw zu beurteilen. Den Mitarbeitern stehen auf dem Grundstück bis zu ca. 325 Stellplätze zur Verfügung. Der Fahrverkehr auf dem Parkplatz entsteht i.d.r. ausschließlich im Tageszeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr. Nachfolgend werden die Emissionsdaten der schalltechnisch maßgeblichen Geräuschquellen angegeben. Weitere, hier nicht aufgeführte Geräuschquellen tragen nicht relevant zur Gesamtimmissionssituation bei und können damit vernachlässigt werden. 4.2 Beschreibung der Emissionsansätze Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschimmissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in der Parkplatzlärmstudie 15 genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen auf der sicheren Seite, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. 15 Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 19 von 40

20 Im vorliegenden Fall wird das zusammengefasste Verfahren angewandt. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: L WATm = L W0 +K PA + K I + K D + K StrO + 10 log (B N) in mit K D = 2,5 log (f B 9) in Hierbei ist: LW0= 63 der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde KPA KI der Zuschlag für Parkplatzart der Zuschlag für die Impulshaltigkeit KD der Zuschlag zur Berücksichtigung der durchfahrenden Kfz 16 KStrO der Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen nach Abschnitt der Studie 17 N B f die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten) die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße ist in der Parkplatzlärmstudie für die jeweilige Parkplatzart vorgegeben. Im vorliegenden Fall eines Mitarbeiterparkplatzes ist der Wert für f mit 1,0 anzusetzen. Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes sind mit einer Pflasterung aus Betonsteinen mit Fase und Fugen 3 mm hergestellt. Frequentierung des Parkplatzes Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung des Parkplatzes durch Mitarbeiter und Besucher basiert auf den in der Parkplatzlärmstudie aufgeführten Anhaltswerten für die im vorliegenden Fall betrachtete Parkplatzart. Folgende Ansätze werden gewählt: 16 Der nach der Parkplatzlärmstudie ermittelte Schallanteil KD gilt auch für Parkplätze mit mehr als 150 Stellplätzen. Eine Aufteilung in kleinere Parkplatzflächen ist nicht zwangsläufig erforderlich. 17 Der Korrekturwert KStrO für die unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierten oder mit Betonsteinen gepflasterten Oberflächen, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits enthalten ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 20 von 40

21 Tabelle 6: Frequentierung des Parkplatzes nach den Anhaltswerten der Parkplatzlärmstudie Parkplatzart Einheit B0 der Bezugsgröße B N = Bewegungen/(B0 h) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr ungünstigste Nachtstunde Mitarbeiterparkplatz 1 Stellplatz 0,13 - Schallemission des Parkplatzes Nach der Parkplatzlärmstudie berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in. Tabelle 7: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] PMitarbeiter Anzahl der Stellplätze 325 0, ,2 0,5 89,8 - Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 zu rechnen. Die Lage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Quellen kann dem Emissionskataster im Anhang B entnommen werden. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 21 von 40

22 4.3 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Für die geplanten Wohnhäuser werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 2 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2015 Abbildung 2: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 22 von 40

23 Die maßgeblichen Immissionsorte liegen im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplangebietes, für das eine Gebietsnutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden soll. Hierfür gelten die in Tabelle 8 angegebenen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit: Tabelle 8: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für die Tages- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1-1/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG IP1-2/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG IP2-1/Wohngebäude 2, Ost, 3.OG IP2-2/Wohngebäude 2, Ost, 3.OG IP3-1/Wohngebäude 3, Ost, 3.OG IP3-2/Wohngebäude 3, Ost, 3.OG Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Nacht WA 55 40* * Eine Nutzung des Mitarbeiterparkplatzes zur Nachtzeit findet i.d.r. nicht statt und kann daher bei der Beurteilung unberücksichtigt bleiben Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden - soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 19 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren 19 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 20 Formel (3) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 23 von 40

24 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in 21 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 22 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: C 0 = 10 log ( p i ,1 L i) in db 21 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 24 von 40

25 Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L i = 5 5 cos(ε 45 sin(ε)) in db Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung um 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Münster entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang F eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang C entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen aus den gewerblichen Nutzungen auf das geplante Vorhaben sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 9: Beurteilungspegel für den Tages- und Nachtzeitraum Immissionsort IP-Nr./ Bezeichnung, Fassade, Geschoss IP1-1/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG IP1-2/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG IP2-1/Wohngebäude 2, Ost, 3.OG IP2-2/Wohngebäude 2, Ost, 3.OG IP3-1/Wohngebäude 3, Ost, 3.OG IP3-2/Wohngebäude 3, Ost, 3.OG IRWT in Lr,T in Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 25 von 40

26 Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten deutlich unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen dabei mindestens 10 db. Die Immissionsorte liegen somit nach Ziffer 2.2 der TA Lärm nicht im Einwirkungsbereich der gewerblichen Nutzung. Für die untersuchten Immissionsorte wurden gemäß Ziffer 6.5 der TA Lärm Ruhezeitenzuschläge berücksichtigt. Eine Nutzung des Mitarbeiterparkplatzes zur Nachtzeit findet i. d. R. nicht statt und kann daher unberücksichtigt bleiben. Spitzenpegel Das Spitzenpegelkriterium der TA Lärm für die Tageszeit (IRWT +30 db) wird an allen untersuchten Immissionsorten eingehalten. Betrachtung der Vorbelastung Aufgrund der Unterschreitung der geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit um mehr als 6 db kann nach Ziffer der TA Lärm auf eine Untersuchung der Geräuschvorbelastung verzichtet werden. Zuzurechnender Fahrverkehr im öffentlichen Verkehrsraum Im Hinblick auf die Geräusche durch Verkehrsbewegungen auf öffentlichen Verkehrsflächen bis zu einem Abstand von 500 m Weglänge ab dem Betriebsgelände der gewerblichen Nutzung ist nach TA Lärm 23 zu prüfen, ob diese durch Maßnahmen organisatorischer Art vermindert werden können, soweit die in Abschnitt dieses Gutachtens angegebenen (kumulativ geltenden) Kriterien erfüllt werden. Die Zu- und Abfahrt zum und vom Mitarbeiterparkplatz erfolgen über einen unmittelbaren Anschluss an die Regina-Protmann-Straße. Für den anlagenbezogenen Verkehr kann mit einer Vermischung mit dem allgemeinen Verkehrsaufkommen gerechnet werden. Eine Prüfung, ob organisatorische Maßnahmen eine Verringerung der Geräuschimmissionen bewirken können, ist somit nicht erforderlich Fazit zum Gewerbelärm Lärmmindernde Maßnahmen sind in Bezug auf die geplante Wohnbebauung nicht erforderlich. 23 siehe TA Lärm Ziffer 7.4 Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 26 von 40

27 5 Lärmeinwirkungen durch die Freizeitanlage 5.1 Beschreibung der Freizeitanlage Die Kletterhalle mit Hochseilgarten der Fa. High Hill GmbH befindet sich auf dem Grundstück der Salzmannstraße 140 in Münster. Als relevante Schallquellen sind der Besucherparkplatz mit An- und Abfahrt von Pkw sowie die Kommunikationsgeräusche der Besucher im Freien im Bereich des Hochseilgartens und der Kletterwände zu beurteilen. Den Besuchern stehen auf dem Grundstück bis zu ca. 20 Stellplätze zur Verfügung. Die Öffnungszeiten betragen aktuell von Montag bis Freitag von 14:00 bis 23:00 Uhr sowie samstags, sonntags und feiertags von 10:00 bis 23:00 Uhr. Nachfolgend werden die Emissionsdaten der schalltechnisch maßgeblichen Geräuschquellen angegeben. Weitere, hier nicht aufgeführte Geräuschquellen tragen nicht relevant zur Gesamtimmissionssituation bei und können damit vernachlässigt werden. 5.2 Beschreibung der Emissionsansätze Parkplatzgeräusche Auf Parkplätzen werden durch Fahrbewegungen, Ein- und Ausparkvorgänge sowie je nach Nutzung noch durch weitere Vorgänge Geräuschimmissionen verursacht. Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen werden in der Parkplatzlärmstudie 24 genannt. Beschreibung des Berechnungsverfahrens Zur Ermittlung der von ebenerdigen Parkplätzen abgestrahlten Schallemissionen werden zwei Berechnungsverfahren beschrieben. Für den Fall, dass sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen einigermaßen genau bzw. flächenproportional abschätzen lässt, können die Geräuschemissionen nach dem sog. getrennten Verfahren bestimmt werden. Hierbei werden die Schallanteile des Ein- und Ausparkverkehrs und die des Fahrverkehrs getrennt berechnet und zu einem Gesamt-Emissionspegel zusammengefasst. Lässt sich das Verkehrsaufkommen auf den Fahrgassen nicht ausreichend genau abschätzen, so werden die Geräuschemissionen mit dem vereinfachten, sogenannten zusammengefassten Verfahren berechnet. Die hiermit berechneten Schallleistungspegel liegen auf der sicheren Seite, da der pauschal angesetzte Schallanteil der durchfahrenden Kfz eher überschätzt wird. 24 Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen und Omnibusbahnhöfen sowie von Parkhäusern und Tiefgaragen, Bayerisches Landesamt für Umwelt Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 27 von 40

28 Im vorliegenden Fall wird das zusammengefasste Verfahren angewandt. Der Schallleistungspegel des Parkplatzes wird auf der Grundlage folgender Beziehung berechnet: L WATm = L W0 +K PA + K I + K D + K StrO + 10 log (B N) in mit K D = 2,5 log (f B 9) in Hierbei ist: LW0= 63 der Ausgangsschallleistungspegel für eine Bewegung pro Stunde KPA KI der Zuschlag für Parkplatzart der Zuschlag für die Impulshaltigkeit KD der Zuschlag zur Berücksichtigung der durchfahrenden Kfz 25 KStrO der Zuschlag für unterschiedliche Fahrbahnoberflächen nach Abschnitt der Studie 26 N B f die Bewegungshäufigkeit (Bewegungen je Bezugsgröße und Stunde) die Bezugsgröße (z. B. Nettoverkaufsfläche in m², Anzahl der Stellplätze, Netto-Gastraumfläche in m² oder Anzahl der Betten) die Anzahl der Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Die Anzahl f der Stellplätze je Bezugsgröße ist in der Parkplatzlärmstudie für die jeweilige Parkplatzart vorgegeben. Im vorliegenden Fall ist der Wert für f mit 1,0 anzusetzen. Bei der Berechnung des Schallleistungspegels wurden weiterhin folgende Annahmen und Voraussetzungen berücksichtigt: Die Fahrbahnoberflächen in den Fahrgassen des Parkplatzes sind mit einer Pflasterung aus Betonsteinen mit Fase und Fugen 3 mm. Frequentierung des Parkplatzes Die im Rahmen der Prognose angesetzte Frequentierung des Parkplatzes durch Besucher beruht auf einer konservativen Schätzung auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte. Folgende Ansätze werden gewählt: 25 Der nach der Parkplatzlärmstudie ermittelte Schallanteil KD gilt auch für Parkplätze mit mehr als 150 Stellplätzen. Eine Aufteilung in kleinere Parkplatzflächen ist nicht zwangsläufig erforderlich. 26 Der Korrekturwert KStrO für die unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen entfällt bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierten oder mit Betonsteinen gepflasterten Oberflächen, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend und im Zuschlag KPA für die Parkplatzart bereits enthalten ist. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 28 von 40

29 Tabelle 10: Frequentierung des Parkplatzes auf der Grundlage eigener Erfahrungswerte Parkplatzart Einheit B0 der Bezugsgröße B N = Bewegungen/(B0 h) Tag 6:00 bis 22:00 Uhr ungünstigste Nachtstunde Besucherparkplatz 1 Stellplatz 0,25 1,0 Schallemission des Parkplatzes Nach der Parkplatzlärmstudie berechnet sich unter Berücksichtigung der angegebenen Bewegungshäufigkeiten folgender Schallleistungspegel LWATm in. Tabelle 11: Schallemission des Parkplatzes Bez. Bezugsgröße B Wert für B in m² bzw. Anzahl N N KPA KI KD KStrO LWATm LWATm Tag Nacht Tag Nacht [h -1 ] [h -1 ] [] [] PBesucher Anzahl der Stellplätze 20 0,25 1, ,6 0,5 77,1 83,1 Kurzzeitige Geräuschspitzen Spitzenpegel von Einzelereignissen werden durch das Schlagen von Türen, das Starten des Motors oder das Schließen von Heck- bzw. Kofferraumdeckeln verursacht. Hierfür ist mit Schallleistungspegeln von bis zu LWAmax = 99,5 zu rechnen Kommunikationsgeräusche im Freien Berechnungsansätze zur Ermittlung der durch menschliche Kommunikation verursachten Geräusche werden in der Richtlinie VDI genannt. Die Schallleistungspegel der Kommunikationsgeräusche berechnen sich hiernach wie folgt: L WA,K = L WAeq + 10 log(k) + 10 log(n) + L I in Hierbei ist: LWA,K LWAeq K N LI der Schallleistungspegel der Kommunikationsgeräusche für die Dauer der Äußerung in der Schallleistungspegel einer Person je nach Art der Äußerung (s. Tabelle) in der Anteil der tatsächlich sprechenden Personen in %/100 für den Planungsfall die Anzahl der anwesenden Personen der Impulszuschlag (gilt nicht für Gastronomieeinrichtungen von Sportanlagen) 27 VDI 3770: Emissionskennwerte von Schallquellen - Sport- und Freizeitanlagen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 29 von 40

30 Der Schallleistungspegel LWAeq einer sich äußernden Person ist abhängig von der Art der Äußerung und reicht von normalem Sprechen bis zu sehr lautem Schreien. In der Richtlinie VDI 3770 sind für das breite Spektrum von Kommunikationsgeräuschen folgende Schallleistungspegel aus messtechnischen Erhebungen zusammengefasst: Tabelle 12: Schallemission von Kommunikationsgeräuschen nach VDI 3770 Art der Äußerung LWAeq 28 in LWAmax in Sprechen normal Sprechen gehoben Sprechen sehr laut 75 Rufen normal Rufen laut 90 Rufen sehr laut 95 Schreien normal 100 Schreien laut Schreien sehr laut Zur Berücksichtigung der erhöhten Störwirkung von impulshaltigen Geräuschen, d. h. kurzzeitigen Geräuschspitzen z. B. durch Zurufe etc., wird den Berechnungen ein Impulszuschlag zugrunde gelegt. Der Impulszuschlag wird wie folgt ermittelt: L I = 9,5 4,5 log(n K) in Für die Prognose wird angenommen, dass sich auf den Freiflächen über den kompletten Zeitraum am Tag im Mittel 20 Personen dauernd aufhalten und sich in gehobener Sprechweise unterhalten. Der Anteil der tatsächlich sprechenden Personen wird mit 50 % angesetzt. Nach 22:00 Uhr halten sich keine Personen mehr auf den Freiflächen auf. 28 Die angegebenen Werte LWAeq beziehen sich bei der Sprachäußerung auf die Zeitdauer T der Äußerung mit energieäquivalenter Mittelung. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 30 von 40

31 Es berechnet sich somit folgender Schallleistungspegel für die Kommunikationsgeräusche im Freien: Geräuschquelle Schallleistungspegel Geräuschspitzen Kommunikationsgeräusche im Bereich der Kletterwände Kommunikationsgeräusche im Bereich des Hochseilgartens LWA = 83 LWAmax = LWA = 83 LWAmax = Die Quellenhöhe über Fußbodenniveau beträgt für sitzende Personen 1,2 m, für stehende Personen 1,6 m. Im Bereich der Kletterwände wird als Geräuschquelle eine Flächenschallquelle mit einer Höhe von 1,6 m (stehende Personen) berücksichtigt. Im Bereich des Hochseilgartens wird als Geräuschquelle eine Flächenschallquelle mit einer Höhe von 7 m (mittlere Übungshöhe) berücksichtigt. Bei der Beurteilung von Außenaufenthalt von Personen ist das individuelle Verhalten der Gäste maßgebend. Anzumerken ist, dass in Abhängigkeit des Verhaltens der Gäste daher durchaus geringere, bei sozialem Fehlverhalten aber auch höhere Geräuschpegel als in dem Gutachten dargestellt auftreten können. Die Lage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Quellen kann dem Emissionskataster im Anhang B entnommen werden. 29 Maximal-Schallleistungspegel für lautes Rufen Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 31 von 40

32 5.3 Ermittlung der Immissionen und Diskussion der Untersuchungsergebnisse Untersuchte Immissionsorte Für die geplanten Wohnhäuser werden im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung die in Abbildung 3 dargestellten Immissionsorte betrachtet. Geobasis NRW 2015 Abbildung 3: Lage der im Rahmen der Schallimmissionsprognose betrachteten Immissionsorte Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 32 von 40

33 Die maßgeblichen Immissionsorte liegen im Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplangebietes, für das eine Gebietsnutzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden soll. Hierfür gelten die in Tabelle 13 angegebenen Immissionsrichtwerte nach Freizeitlärmerlass NRW für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit: Tabelle 13: Untersuchte Immissionsorte mit Angabe der jeweiligen Gebietsnutzung und der Immissionsrichtwerte nach Freizeitlärmerlass NRW für die Tages-, Ruhe- und Nachtzeit Immissionsort IP-Nr./Bezeichnung, Fassade, Geschoss Gebietsnutzung Immissionsrichtwerte [IRW] in Tag Ruhezeit Nacht IP4/Wohngebäude 4, West, 2.OG IP5/Wohngebäude 5, West, 2.OG IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG IP7-1/Wohngebäude 7, Süd, 2.OG IP7-2/Wohngebäude 7, West, 2.OG IP8-1/Wohngebäude 8, Süd, 2.OG IP8-2/Wohngebäude 8, West, 2.OG WA Beschreibung des Berechnungsverfahrens Die Berechnung der Geräuschimmissionen in der Umgebung des betrachteten Vorhabens erfolgt nach der Norm DIN ISO Hierzu wird das Programmsystem MAPANDGIS der Kramer Software GmbH, St. Augustin, in seiner aktuellen Softwareversion ( ) verwendet. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Oktav-Schallpegeln im Frequenzbereich von 63 Hz bis Hz durchgeführt. Abhängig von der Datenlage werden teilweise A-bewertete Schallpegel für eine Schwerpunktfrequenz von 500 Hz verwendet. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie die Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden - soweit vorhanden bzw. schalltechnisch relevant - berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Nach dem o. g. Berechnungsverfahren wird zunächst der äquivalente Dauerschalldruckpegel LAT(DW) in unter schallausbreitungsgünstigen Witterungsbedingungen 31 berechnet: L A T (DW) = L W +D C A in DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren 31 Diese Bedingungen gelten für die Mitwindausbreitung oder gleichwertig für Schallausbreitung bei gut entwickelter, leichter Bodeninversion, wie sie üblicherweise nachts auftritt. 32 Formel (3) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 33 von 40

34 Hierbei ist: LAT(DW) LW DC A Adiv Aatm Agr Abar der A-bewertete Mitwindpegel am Immissionsort der Schallleistungspegel der Geräuschquelle die Richtwirkungskorrektur = Adiv + Aatm + Agr + Abar die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption die Dämpfung aufgrund des Bodeneffektes die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Ebenfalls berechnet wird der A-bewertete Langzeit-Mittelungspegel LAT(LT), bei dem eine breite Palette von Witterungsbedingungen berücksichtigt wird. Diese Witterungsbedingungen werden durch die meteorologische Korrektur Cmet berücksichtigt: L A T (LT) = L A T (DW) C met in 33 Die meteorologische Korrektur wird dabei wie folgt ermittelt 34 : C met = C 0 [1 10 (h s+h r ) d p ] wenn d p > 10 (h s + h r ) C met = 0 wenn d p 10 (h s + h r ) Hierbei ist: hs hr dp C0 die Höhe der Quelle in Meter die Höhe des Aufpunktes in Meter der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene in Meter ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Der Faktor C0 ist eine insbesondere von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung abhängige Größe. Soweit über die örtlichen Windverteilungen nichts Genaueres bekannt ist, ist der Faktor C0 zu 2 db zu setzen, d. h. für alle Windrichtungen dieselbe Häufigkeit zu berücksichtigen. Wenn für den Bereich der fraglichen Anlage repräsentative Wetterstatistiken bekannt sind, berechnet sich der meteorologische Faktor C0 wie folgt: C 0 = 10 log ( p i ,1 L i) in db 33 Formel (6) der Norm DIN ISO Formeln (21) und (22) der Norm DIN ISO Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 34 von 40

35 Hierbei ist: pi die Häufigkeit der Windverteilung in % ΔLi die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors Die Häufigkeit der Kalmen (Windstille) pc in % wird zu gleichen Teilen auf alle gleichmäßigen Windsektoren verteilt. Die windrichtungsbedingte Pegeldämpfung ΔLi bei Wind aus den Richtungen des i-ten Sektors, dessen Winkel αi um den Winkel εi von der Mitwindrichtung β abweicht, berechnet sich nach: L i = 5 5 cos(ε 45 sin(ε)) in db Dies bedeutet, dass in großer Entfernung im langjährigen Mittel bei Querwind (ε = 90 /270 ) eine Dämpfung um 1,5 db und bei Gegenwind (ε = 180 ) eine Dämpfung um 10 db angesetzt wird. Die Windrichtungsverteilung wurde den Daten der Wetterstation Münster entnommen. Die graphische Darstellung der AK-Statistik kann im Anhang F eingesehen werden. Die einzelnen Geräuschquellen mit deren Emissionspegeln und die Parameter der Schallausbreitungsberechnung können dem Anhang C entnommen werden. Die von den einzelnen Emittenten verursachten Schalldruckpegel an den untersuchten Immissionsorten werden in der Spalte LAT in Abhängigkeit der unterschiedlichen Zeiteinwirkungen (Spalte Einw.-T) jedes einzelnen Emittenten wiedergegeben Untersuchungsergebnisse und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die prognostizierten Geräuscheinwirkungen aus der Freizeitanlage auf das geplante Vorhaben sind auf der Grundlage der in den vorherigen Abschnitten beschriebenen Betriebsbedingungen und Emissionsansätze mit folgenden Beurteilungspegeln Lr für die Beurteilungszeiträume Tag, Ruhezeit am Tag und Nacht für Sonn- und Feiertage als energetische Summe der Schalldruckpegel LAT(LT) aller Einzelquellen anzugeben: Tabelle 14: Beurteilungspegel für den Tages-, Ruhe- und Nachtzeitraum an Sonn- und Feiertage Immissionsort IP-Nr./ Bez., Fassade, Geschoss IRWT in Lr,T in IRWRZ in Lr,RZ in IRWN in Lr,N in IP4/Wohngebäude 4, West, 2.OG IP5/Wohngebäude 5, West, 2.OG IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG IP7-1/Wohngebäude 7, Süd, 2.OG IP7-2/Wohngebäude 7, West, 2.OG IP8-1/Wohngebäude 8, Süd, 2.OG IP8-2/Wohngebäude 8, West, 2.OG Überschreitungen sind fett gedruckt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 35 von 40

36 Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die geltenden Immissionsrichtwerte zur Tageszeit an den untersuchten Immissionsorten eingehalten bzw. unterschritten werden. Die Unterschreitungen betragen tagsüber außerhalb der Ruhezeiten mindestens 5 db und innerhalb der abendlichen Ruhezeit 1 db. Hierbei führen eine zeitweilig höhere Frequentierung von Kletterern auf der Freifläche oder zeitweilig lautere Kletterer auf der Freifläche zu keinen Überschreitungen der Immissionsrichtwerte außerhalb der Ruhezeiten. In der ungünstigsten vollen Nachtstunde werden die Immissionsrichtwerte mit Ausnahme der Immissionsorte IP7-1, IP7-2, IP8-1 und IP8-2 eingehalten bzw. unterschritten. Die Überschreitungen betragen maximal 9 db. Die Überschreitungen werden durch den Fahrverkehr auf dem Pkw-Parkplatz verursacht. Spitzenpegel Die Immissionsrichtwerte für kurzzeitige Schalldruckpegelspitzen (tags IRWT +30 db; nachts IRWN +20 db) werden an den untersuchten Immissionsorten, mit Ausnahme der Immissionsorte IP7-1, IP7-2, IP8-1 und IP8-2 zur Nachtzeit, eingehalten. Die Überschreitungen werden hier ebenfalls durch den Pkw-Parkplatz (Kofferraum schließen) verursacht. Betrachtung der Vorbelastung Von einer relevanten Vorbelastung durch weitere Anlagen, für die der Freizeitlärmerlass NRW gilt, ist nach Inaugenscheinnahme vor Ort nicht auszugehen. Auf eine nähere Untersuchung kann daher verzichtet werden Fazit zum Freizeitlärm Wie die Berechnungen zeigen, liegen für geplante Wohnbebauungen (Häuser B) Überschreitungen der Immissionsrichtwerte und der Spitzenpegelkriterien zur Nachtzeit vor. Um eine Einhaltung der schalltechnischen Anforderungen zu gewährleisten, erscheint es daher aus gutachterlicher Sicht zum Schutz der Nachtruhe sinnvoll, folgende Minderungsmaßnahmen zu diskutieren: Fenster zu schutzbedürftigen Räumen gemäß DIN 4109 sind auf die nicht lärmbelasteten Fassaden der geplanten Wohnbebauungen zu legen. Als Grundlage kann der Immissionsplan für den Nachtzeitraum auf Seite 22 im Anhang D dienen. Der Immissionsrichtwert für Allgemeine Wohngebiete (WA) von nachts 40 ist durch den Farbwechsel dunkelgrün/grün gekennzeichnet. Alternativ ist auch der Schallschutz für diese Räume durch fensterunabhängige Lüftungssysteme zu diskutieren. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 36 von 40

37 Errichtung einer Wall-/Wandanlage. In Bezug auf den Immissionsanteil, der durch den Pkw- Parkplatz selbst verursacht wird, ist die Errichtung eines baulichen Lärmschutzes in Form eines Walles oder einer Wand aufgrund der Abstände der Emissionsquelle zu den Immissionsorten und der erforderlichen Höhe nicht zielführend. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 37 von 40

38 6 Angaben zur Qualität der Prognose Allgemein Die Dämpfung von Schall, der sich im Freien zwischen einer Schallquelle und einem Aufpunkt ausbreitet, fluktuiert aufgrund der Schwankungen in den Witterungsbedingungen auf dem Ausbreitungsweg sowie durch Dämpfung oder Abschirmung des Schalls durch Boden, Bewuchs und Hindernisse. Die geschätzten Genauigkeitswerte beschränken sich auf den Bereich der Bedingungen, die für die Gültigkeit der entsprechenden Gleichungen der DIN ISO festgelegt sind (werden hier im Einzelnen nicht aufgeführt), und sind unabhängig von Unsicherheiten in der Bestimmung der Schallemissionswerte. Für das Prognoseverfahren der DIN ISO wird eine geschätzte Unsicherheit für die Berechnung der Immissionspegel LAT(DW) unter Anwendung der Gleichungen 1 bis 10 mit breitbandig emittierenden Geräuschquellen angegeben. Die Unsicherheit wird in Abhängigkeit der mittleren Höhe von Schallquelle und Immissionsort in Tabelle 5 der Norm wie folgt beziffert: Mittlere Höhe von Quelle und Immissionsort in m Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 0 < d < 100 m in db Genauigkeit bei einem Abstand zwischen Quelle und Empfänger von 100 m < d < 1000 m in db 0 < h < 5 ± 3 ± 3 5 < h < 30 ± 1 ± 3 Bei einem Prognoseverfahren der Genauigkeitsklasse 2 kann davon ausgegangen werden, dass sich die Schätzung der Unsicherheit auf einen Bereich von ± 2 Standardabweichungen bezieht. Somit entspricht die Genauigkeitsschätzung der DIN ISO einer Standardabweichung σprognose von max. 1,5 db. 35 DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 38 von 40

39 Schallemissionspegel Die im Rahmen dieser Prognose eingesetzten Schallleistungspegel für die maßgeblichen Schallquellen basieren auf Angaben aus der einschlägigen Fachliteratur sowie eigenen Messwerten. Die Emissionsansätze beziehen sich in der Regel auf den jeweils ungünstigsten Betriebszustand. Daher ist davon auszugehen, dass die in der Realität tatsächlich zu erwartenden Geräuschimmissionen unterhalb der hiernach berechneten Werte liegen. Prognosesicherheit Die Prognosesicherheit wird im Hinblick auf die oben genannten Randbedingungen mit +1 db/-3 abgeschätzt. Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 39 von 40

40 Die Unterzeichner erstellten dieses Gutachten unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen der Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten zitierten Unterlagen sowie die Auskünfte der Beteiligten. Bericht verfasst durch: Geprüft und freigegeben durch: Dipl.-Ing. Christian Heicke Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Dipl.-Ing. Matthias Brun Stellvertretend Fachlich Verantwortlicher Gutachten-Nr.: Textteil - Langfassung Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 40 von 40

41 Anhang Verzeichnis des Anhangs A B C D E F Tabellarische Emissionskataster Grafische Emissionskataster Dokumentation der Immissionsberechnungen Immissionspläne Lagepläne Windstatistik Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 1 von 27

42 A Tabellarische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 2 von 27

43 Legende Legende Emissionsberechnung/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe RW/HW m Koordinatenangabe hq m Höhe der Emissionsquelle. Index D = Quelle über Dach D0 db Raumwinkelmaß D_Omega KT db Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle num.add. db Korrekturfaktor, nach Bedarf (bereits in Lw/LmE enthalten) Bez.Abst. Messfl./Anz. Anz. - MM m m²/- db Messabstand zur Quelle. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Eintragung der Messfläche bzw. der Fläche des schallabstrahlenden Bauteils. Eintragung ist Grundlage für die Berechnung des Schallleistungspegels. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet. Bei Fahrbewegungen gibt die Zahl die Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke wieder. Eintragung der Anzahl der Fahrzeuge auf der dazugehörigen Teilstrecke, getrennt nach Beurteilungszeiträumen. Wenn Eintragung = leer, dann Emissionswert bereits berechnet Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt Einw.T min Einwirkzeit der Emissionsquelle RwID - Bezug zum verwendeten Schalldämmspektrum, nach Bedarf ST - Wenn Eintragung = 1, dann handelt es sich um die Berechnung kurzzeitiger Geräuschspitzen. Bei Eintragung = -1 ist die Quelle nicht in den Berechnungen berücksichtigt. Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 3 von 27

44 Gewerbe Tags Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] #001 Stellplätze 1 bis 325 Parkplatz #002 Pkw Spitzenpegel #003 Pkw Spitzenpegel #004 Pkw Spitzenpegel num. Add. num. Add. RZ Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Freizeitanlage Tags außerhalb der Ruhezeiten Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI #001 Stellplätze 1 bis 20 Parkplatz #002 Kletterwände Kommunikationsgeräusche #003 Hochseilgarten Kommunikationsgeräusche #004 Pkw (Kofferraum schließen) Spitzenpegel #005 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel #006 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Add. RZ Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Tags innerhalb der Ruhezeiten Nr. Kommentar Gruppe hq [m] DO KT KI #001 Stellplätze 1 bis 20 Parkplatz #002 Kletterwände Kommunikationsgeräusche #003 Hochseilgarten Kommunikationsgeräusche #004 Pkw (Kofferraum schließen) Spitzenpegel #005 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel #006 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] num. Add. num. Add. RZ Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. T Anz. RZ MM Einw.T T [min] Einw.T RZ [min] Rw ID ST Nacht Nr. Kommentar Gruppe hq [m] #001 Stellplätze 1 bis 20 Parkplatz #004 Pkw (Kofferraum schließen) Spitzenpegel DO [db] KT [db] KI [db] Lw/LmE N [] num. Add. Bez. Abst. [m] Messfl. [m²] Anz. Anz. N MM Einw.T N [min] Rw ID ST Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 4 von 27

45 B Grafische Emissionskataster Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 5 von 27

46 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Gewerbe Geobasis NRW 2015 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 6 von 27

47 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Grafisches Emissionskataster Freizeitanlagen Geobasis NRW 2015 Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 7 von 27

48 C Dokumentation der Immissionsberechnungen Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 8 von 27

49 Legende Legende Immissionsberechnung/Berechnungen gemäß DIN ISO Zeichen Einheit Bedeutung Nr. - Laufende Quellenortskennzahl. Quellen mit gleichen Koordinaten (Höhe kann unterschiedlich sein) haben gleiche Nummern Kommentar - Textliche Beschreibung der Quelle Gruppe - Bezeichnung der Quellengruppe LAT Schalldruckpegel der Emissionsquelle am Immissionspunkt. Je nach Berechnungsart ist LAT mit oder ohne Berücksichtigung von Minderungsmaßnahmen angegeben. D0 db Raumwinkelmaß D_Omega DT db Korrekturwert für die Einwirkzeit im Verhältnis zum Beurteilungszeitraum +RT db Zuschlag für Tageszeiten erhöhter Empfindlichkeit MM db Minderungsmaßnahme an der Quelle. Wenn die Eintragung = leer, bleibt die Minderungsmaßnahme bei der Berechnung unberücksichtigt KT/KI db Zuschlag für Ton-, Informations- und Impulshaltigkeit Cmet db Meteorologie-Korrektur-Faktor; Größe abhängig von der Lage des Immissionsortes zur Emissionsquelle und der Hauptwindrichtung in dem jeweiligen Gebiet d(p) m Horizontaler (projizierter) Abstand der Emissionsquelle zum Emissionsort. Bei Berechnungen mit Geländeberücksichtigung = Strecke zwischen Emissionsquelle und Immissionsort DI db Richtwirkungsmaß Abar db Die Dämpfung aufgrund von Abschirmung Adiv db Die Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Aatm db Die Dämpfung aufgrund von Luftabsorption Agr db Die Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts Refl.Ant. db Reflexionsanteil an senkrechten Oberflächen und Decken bzw. Wänden Lw/LmE Schallleistungspegel der Quelle Bei den aufgelisteten Spalten ist zu beachten, dass je nach Projekt nicht alle Spalten für die Berechnungen genutzt und entsprechend dokumentiert werden. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 9 von 27

50 Gewerbelärm Berechnungen für den Tageszeitraum (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP1-1/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG 45,0 10 IP1-2/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG 44,8 10 IP2-1/Wohngebäude 2, Ost, 3.OG 44,2 10 IP2-2/Wohngebäude 2, Ost, 3.OG 43,6 10 IP3-1/Wohngebäude 3, Ost, 3.OG 42,3 10 IP3-2/Wohngebäude 3, Ost, 3.OG 40,6 10 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP1-1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten 36. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 36 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 10 von 27

51 IP1-1/Wohngebäude 1, Ost, 3.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM #001 Stellplätze 1 bis 325 Parkplatz #002 Pkw Spitzenpegel #003 Pkw Spitzenpegel #004 Pkw Spitzenpegel Sum 45.0 KT/KI Cmet d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 11 von 27

52 Freizeitlärm Berechnungen für den Tageszeitraum außerhalb der Ruhezeiten Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP4/Wohngebäude 4, West, 2.OG 45,6 7 IP5/Wohngebäude 5, West, 2.OG 46,4 7 IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG 50,2 7 IP7-1/Wohngebäude 7, Süd, 2.OG 40,8 7 IP7-2/Wohngebäude 7, West, 2.OG 41,1 7 IP8-1/Wohngebäude 8, Süd, 2.OG 43,4 7 IP8-2/Wohngebäude 8, West, 2.OG 41,1 7 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP6 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag außerhalb der Ruhezeiten. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten 37. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 37 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 12 von 27

53 IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet #001 Stellplätze 1 bis 20 Parkplatz #002 Kletterwände Kommunikationsgeräusche #003 Hochseilgarten Kommunikationsgeräusche #004 Pkw (Kofferraum schließen) Spitzenpegel #005 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel #006 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel Sum 50.2 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 13 von 27

54 Freizeitlärm Berechnungen für den Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,T in Höhe des IO in m IP4/Wohngebäude 4, West, 2.OG 44,4 7 IP5/Wohngebäude 5, West, 2.OG 45,1 7 IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG 49,0 7 IP7-1/Wohngebäude 7, Süd, 2.OG 39,5 7 IP7-2/Wohngebäude 7, West, 2.OG 39,8 7 IP8-1/Wohngebäude 8, Süd, 2.OG 42,1 7 IP8-2/Wohngebäude 8, West, 2.OG 39,8 7 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP6 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Tag außerhalb der Ruhezeiten. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten 38. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 38 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 14 von 27

55 IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT T [] DC DT +RT MM KT/KI Cmet #001 Stellplätze 1 bis 20 Parkplatz #002 Kletterwände Kommunikationsgeräusche #003 Hochseilgarten Kommunikationsgeräusche #004 Pkw (Kofferraum schließen) Spitzenpegel #005 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel #006 Kommunikationsgeräusche (lautes Rufen) Spitzenpegel Sum 49.0 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE T [] Lw/LmE RZ [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 15 von 27

56 Freizeitlärm Berechnungen für den Nachtzeitraum Immissionsort Bezeichnung, Fassade, Geschoss Beurteilungspegel Lr,N in Höhe des IO in m IP4/Wohngebäude 4, West, 2.OG 22,4 7 IP5/Wohngebäude 5, West, 2.OG 25,9 7 IP6/Wohngebäude 6, West, 2.OG 19,3 7 IP7-1/Wohngebäude 7, Süd, 2.OG 46,4 7 IP7-2/Wohngebäude 7, West, 2.OG 46,8 7 IP8-1/Wohngebäude 8, Süd, 2.OG 49,4 7 IP8-2/Wohngebäude 8, West, 2.OG 47,1 7 Der maßgebliche Immissionsort im Sinne der TA Lärm, Ziffer 2.3, ist im vorliegenden Fall der Immissionsort IP8-1 bezogen auf den Beurteilungszeitraum Nacht. Auf der Grundlage der schalltechnischen Berechnungen ist hier eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes am ehesten zu erwarten 39. Der Übersichtlichkeit halber wird die detaillierte Dokumentation der Schallausbreitungsberechnung nachfolgend nur für den maßgeblichen Immissionsort aufgeführt. Die Detailergebnisse liegen auch für alle weiteren Immissionsorte vor und können auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden. 39 Da Immissionsrichtwerte gebietsabhängig festgelegt sind, kann eine Überschreitung auch am ehesten an einem Ort zu erwarten sein, der weiter entfernt als andere Einwirkungsorte liegt. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 16 von 27

57 IP8-1/Wohngebäude 8, Süd, 2.OG Nr. Kommentar Gruppe LAT N DC DT MM KT/KI Cmet [] #001 Stellplätze 1 bis 20 Parkplatz #004 Pkw (Kofferraum schließen) Spitzenpegel Sum 49.4 d(p) [m] DI Abar Adiv Aatm Agr Refl. Ant. Lw/LmE N [] Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 17 von 27

58 D Immissionspläne Beim Vergleich von Schallimmissionsplänen mit den an den Immissionsorten ermittelten Beurteilungspegeln ist Folgendes zu beachten: Als Immissionsort außerhalb von Gebäuden gilt allgemein die Position 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters von schutzbedürftigen Räumen nach DIN Dementsprechend werden die Schallreflexionen am eigenen Gebäude nicht berücksichtigt. Die so berechneten Beurteilungspegel werden tabellarisch angegeben. Bei der Berechnung der Schallimmissionspläne werden Schallreflexionen an Gebäuden generell mit berücksichtigt, sodass unmittelbar vor den Gebäuden gegenüber den Gebäudelärmkarten um bis zu 3 db höhere Immissionspegel dargestellt werden. Dies ist nicht gleichzusetzen mit den Beurteilungspegeln, die mit den entsprechenden Immissionsrichtwerten zu vergleichen sind. Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 18 von 27

59 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Gewerbelärm Schallimmissionsplan für den Beurteilungszeitraum Tag (6:00 bis 22:00 Uhr), Höhe des Immissionsrasters 10 m über Gelände Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 19 von 27

60 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Freizeitlärm Schallimmissionsplan für den Tageszeitraum außerhalb der Ruhezeiten, Höhe des Immissionsrasters 7 m über Gelände Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 20 von 27

61 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Maßstab: siehe Plan Kommentar: Freizeitlärm Schallimmissionsplan für den Tageszeitraum innerhalb der Ruhezeiten, Höhe des Immissionsrasters 7 m über Gelände Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 21 von 27

62 -35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 > Planinhalt: Lageplan Kommentar: Freizeitlärm Schallimmissionsplan für den Nachtzeitraum, Höhe des Immissionsrasters 7 m über Gelände Maßstab: siehe Plan Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 22 von 27

63 E Lagepläne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 23 von 27

64 Planinhalt: Lageplan Kommentar: Lageplan mit Darstellung des Vorhabens Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 24 von 27

65 Planinhalt: Ansicht Kommentar: Fassadenstudie des Vorhabens Maßstab: ohne Gutachten-Nr.: Anhang Projekt: Schallimmissionsprognose zur Änderung des Bebauungsplanes Seite 25 von 27

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