Schalltechnischer Untersuchungsbericht

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1 Seite 1 v. 31 Schalltechnischer Untersuchungsbericht Schalltechnischer Untersuchungsbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hagsfelder Weg südlich der K3580, Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen Untersuchung der zu erwartenden verkehrlichen Geräuschemissionen auf das Baugrundstück und Beurteilung der Geräuscheinwirkung nach den Vorgaben der DIN und der 16. BImSchV. Bauvorhaben: Bebauungsplan Hagsfelder Weg Gemeinde Eggenstein-Leopoldhafen Auftraggeber: Bau- und Liegenschaftsamt Bürgermeisteramt Eggenstein-Leopoldshafen Friedrichstr Eggenstein-Leopoldshafen Bearbeiter: Dipl.-Ing. Ch. Malo

2 Seite 2 v. 31 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Seite 1. Aufgabenstellung 3 2. Örtliche Situation 3 3. Beurteilungsgrundlagen Planungsunterlagen Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Gebietseinstuf ung, schalltechnische Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte 6 4. Vorgaben und Annahmen für die Immissionsberechnung Digitales Geländemodell Straßenverkehr Verkehrsdaten Ostring Verkehrsdaten Spöcker Weg Verkehrsdaten B36 nördlich K Verkehrsdaten B36 südlich K Verkehrsdaten K3580 westlich Ostring Verkehrsdaten K3580 östlich Ostring Verkehrsdaten K3580 nördlich Grabener Straße Verkehrsdaten Grabener Straße Verkehrsdaten Siemensstraße Verkehrsdaten Bahntrasse Schallquellen Gewerbelärm Immissionsberechnung Straßenverkehr, freie Schallausbreitung Schienenverkehr, freie Schallausbreitung Gesamtverkehr, freie Schallausbreitung Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche Beurteilung der Berechnungsergebnisse Beurteilung Straßenverkehrslärm Beurteilung Schienenverkehrslärm Beurteilung Gesamtverkehrslärm Gesundheitsschutz Zusammenfassende Beurteilung 29

3 Seite 3 v Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Hagsfelder Weg, Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Im Süden des Baugrundstücks grenzen an das Baugrundstück landwirtschaftliche Flächen an, direkt im Norden verläuft die K3580 und im Westen verläuft die Grabener Straße. Im Osten verläuft die S-Bahntrasse mit den Bahnlinie S1 und S11. Hier steht auch eine ehemalige Gärtnerei. Die von dem Straßen- und Schienenverkehr auf diesen Verkehrswegen ausgehenden Geräusche sollen berechnet und die Einwirkungen auf das Plangebiet prognostiziert und nach den geltenden Regelwerken beurteilt werden. Die innerörtlichen Erschließungsstraßen sind nicht immissionsrelevant. Die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen des Verkehrslärms auf der öffentlichen Straße und der Bahntrasse, welche in Bezug auf das Plangebiet immissionsrelevant sind, sind nach RLS90 zu berechnen und nach der DIN 18005, Beiblatt 1 [2] zu bewerten. Zusätzlich wird der Bewertung des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms die 16. BImSchV [3] zu Grunde gelegt. Es soll überprüft werden ob auf das Plangebiet im Sinne des BImSchG und mitgeltenden Regelwerke, Verordnungen sowie Normen schädliche Umwelteinwirkungen, hier Geräuschimmissionen, der öffentlichen Straßen und Schienenwege einwirken. Ist dies der Fall sollen in einem weiteren Schritt Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen gesunde Wohnverhältnisse im Sinne der geltenden Regelwerke hergestellt werden können. 2. Örtliche Situation Die Lage des Plangebiet sowie die umliegenden bestehenden Gebäude und Verkehrswege können dem beiliegenden Ausschnitt aus dem Stadtplan in der Anlage 1.1, dem Ausschnitt aus dem Katasterplan mit Kennzeichnung der Grenzen des Plangebietes in der Anlage 1.2 entnommen werden.

4 Seite 4 v. 31 Das Plangebiet Hagsfelder Weg liegt im Süden der bestehenden Bebauung der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, östlich der Grabener Straße und südlich der K3580. Erschlossen wird das Plangebiet durch die K3580 von Norden. Das Plangebiet und die Umgebung können aus schalltechnischer Sicht nicht als eben bezeichnet werden. Die Höhenpunkte wurden vom Landesvermessungsamt Baden-Württemberg erworben und in das digitale Geländemodell eingelesen Die Unterlagen der Anlagen 1.1ff und die Ortsbesichtigung mit der Aufnahme der Gebäudehöhen in der Nachbarschaft des Plangebietes bilden die Grundlage für das digitale Geländemodell in der Anlage 2 3. Beurteilungsgrundlagen 3.1 Planungsunterlagen Dem schalltechnischen Untersuchungsbericht liegen folgende Planungsunterlagen zugrunde: - Ausschnitt aus dem Stadtplan der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Anlage Ausschnitt aus dem Katasterplan/Luftbild mit Kennzeichnung des Plangebietes Hagsfelder Weg, Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Anlage Verkehrsdaten der immissionsrelevanten Straßen und Schienenwege, Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen - Ortsbesichtigung mit Aufnahme der Gebäudehöhen

5 Seite 5 v Normen, Richtlinien und behördliche Vorschriften Den Berechnungen und Beurteilungen liegen f olgende Regelwerke zugrunde: [1] BImSchG Bundes-Immissionsschutzgesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, in der Fassung vom (BGBL. I, S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Juli 2013 (BGBl. I S. 1943), Berichtigung v I 3753 ist berücksichtigt [2] DIN Beiblatt 1, Schallschutz im Städtebau, Berechnungsverf ahren Juli 2002, schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987 [3] 16. BImSchV Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vom (BGBL. I, S. 1036), Änderung durch Art. 1 V v I 2269 (Nr. 61) [4] RLS-90 Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [5] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Anf orderungen und Nachweise, Ausgabe 1989, baurechtlich eingef ührt in Rheinland-Pfalz mit der Verwaltungsvorschrift vom 10. Januar 1991 [6] VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtung, August 1987, [7] BauNVO Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist Stand: Neugefasst durch Bek. v I 132; Zuletzt geändert durch Art. 2 G v I 1548

6 Seite 6 v. 31 [8] VDI 2571 Schallabstrahlung von Industriebauten, August 1976 [9] DIN ISO Akustik - Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [10] VDI 2714 Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 [11] ZTV-LSW 06 Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Ausführung von Lärmschutzwänden an Straßen, September 2008 [12] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 1: Mindestanf orderungen, Juli 2016 [13] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Teil 2: Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen, Juli Gebietseinstufung, schalltechnische Orientierungswerte, Immissionsgrenzwerte Der Bereich Teil 1 des Plangebietes Hagsfelder Weg soll nach 4 der BauNVO als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft werden. Die Gebietseinstufung des östlich angrenzenden Teils des Plangebietes steht noch nicht fest. Es soll aus schalltechnischer Sicht untersucht und bewertet werden, ob Bereich Teil 1 des Plangebietes Hagsfelder Weg als Allgemeines Wohngebiet nach BauNVO ohne zusätzliche Schallschutzmaßnahmen eingestuft werden kann bzw. welche Schallschutzmaßnahmen erforderlich sind. Zur Schaf f ung gesunder W ohnverhältnisse können f olgende Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. - Abstand zwischen der Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen und den Geräuschemittenten in der bestehenden Nachbarschaft vergrößern - Festsetzungen der Nutzungen nach BauNVO innerhalb des Plangebietes unter Beachtung der Geräuscheinwirkungen

7 Seite 7 v Aktive Schallschutzmaßnahmen wie z. B. Schallschutzwände oder wälle - Grundrissorientierungen innerhalb des Plangebietes bei Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen im Sinne der DIN Passive Schallschutzmaßnahmen (nicht bei gewerblichen Geräuscheinwirkungen) Bei der städtebaulichen Planung für die im Plangebiet Beriech Teil 1 gewählte Gebietseinstufung gelten nach Beiblatt 1 zur DIN [2] folgende schalltechnische Orientierungswerte (SOW): - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Schalltechn. Orientierungswerte (SOW) tags = 55 db(a) nachts = 40 (45) db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere f ür Industrie, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche vergleichbarer öffentlicher Betriebe gelten. Der höhere Wert gilt danach für die Geräuscheinwirkung des öffentlichen Straßen- und Schienenverkehrslärms. Die Einhaltung oder Unterschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte (SOW) ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelästigung zu erfüllen. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Im Rahmen der Abwägung kann die Schutzwürdigkeit des Baugrundstücks auf die eines Mischgebietes reduziert werden. Dies ist darin begründet, dass ein Mischgebiet vorrangig der Wohnnutzung und der Ansiedlung das Wohnen nicht störender Gewerbebetriebe dient. Daher sind auch in einem Mischgebiet gesunde W ohnverhältnisse im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes gewährleistet.

8 Seite 8 v. 31 Eine eventuell erforderliche Schallpegelminderung soll entsprechend der heranzuziehenden Lärmschutzsystematik des Bundesimmissionsschutzgesetzes in erster Linie durch aktive Schallschutzmaßnahmen herbeigeführt werden, da nur diese in der Lage sind auch den Außenwohnbereich angemessen zu schützen. Geräusche, die auf die Verkehrswege zurückzuführen sind, können die nach Beiblatt 1 der DIN geltenden SOW überschreiten. Überschreitungen der geltenden SOW durch Verkehrslärm von öffentlichen Straßen und Schienenwegen ohne aktive Schallschutzmaßnahmen erschließen sich i.s.d. Tenors der Rechtsprechung bis zu den geltenden Immissionsgrenzwerten (IGW) der 16. BImSchV [3] einer angemessenen Abwägung. Gemäß 16. BImSchV [3] gelten bei der obigen Gebietseinstufung folgende Immissionsgrenzwerte (IGW): - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 59 db(a) nachts = 49 db(a) Diese Vorgehensweise ist begründet in der Tatsache, dass bei Neubau oder wesentlicher Änderung von Straßen und Schienenwegen, die betrof f e- nen Anwohner bei Überschreitung der geltenden Immissionsgrenzwerte vorrangig Anspruch auf aktiven Lärmschutz und wenn dieser z.b. nicht ausreicht bzw. unverhältnismäßig teuer ist, Anspruch auf passiven Lärmschutz haben. Wenn aktive Schallschutzmaßnahmen aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sind, sind für die geplante Bebauung innerhalb des Plangebietes passive Lärmschutzmaßnahmen nach DIN 4109, abhängig von der Nutzung der Räume, festzusetzen. 4. Vorgaben und Annahmen für die Immissionsberechnung Die der Prognoserechnung zu Grunde liegenden Geräuschemissionen werden in ein digitales Geländemodell eingegeben. Mit diesem werden die von der Geräuschquelle ausgehenden Emissionen auf das Plangebiet prognostiziert.

9 Seite 9 v Digitales Geländemodell Gebäude, Schallquellen, Immissionsorte u. a. Objekte, die die Schallausbreitung in Bezug auf die gewählten Immissionsorte beeinflussen, werden in das digitalisierte Geländemodell in Höhe und Ausdehnung eingefügt. Es werden im Detail unter anderem f olgende, die Prognoserechnung beeinflussende Parameter berücksichtigt. - Geländeverlauf - Bodenbeschaffenheit (absorbierend oder reflektierend) - Bestehende Gebäudeanordnung und höhe in direkter Nachbarschaft des Plangebietes - Wände, Wälle - Lage der Schallquellen und Höhe über Grund - Einwirkungsdauer der Schallquellen, Schallleistung, Zuschläge für Impuls-, Ton- und/oder Informationshaltigkeit - Lage der Immissionsorte gemäß der vorhandenen Geschosse an den Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen Dabei wird die Schallausbreitung mit der Entfernung, mit Reflexionen und mit Abschirmungen berechnet. Innerhalb des Plangebietes wird ohne mögliche Bebauung mit freierer Schallausbreitung gerechnet, da die Art der Bebauung innerhalb des Plangebietes zur Zeit nicht bekannt ist. Grundlage für die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in Anlage 2. Diesem ist zu entnehmen, dass die in der Umgebung des Plangebietes im Norden angrenzend Bebauung welche abschirmend bzw. reflektierend wirkt, in das digitale Geländemodell eingearbeitet wurde. Das Plangebiet und die Verkehrswege liegen im digitalen Geländemodell teilweise auf unterschiedlichen Höhenniveaus. Diese sind mit den Überf liegungsdaten des Landesvermessungsamtes Baden-Württemberg in das digitale Geländemodell eingearbeitet worden, siehe Bild 1.

10 Seite 10 v. 31 Bild 1: Ausschnitt aus dem digitalen Geländemodell 4.2 Straßenverkehr Die Daten der Verkehrszählung auf den umliegenden Straßen, Gemeindestraßen, Kreis- und Bundesstraßen wurden uns von der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen zur Verfügung gestellt Verkehrsdaten Ostring Auf dem Ostring, südlicher Anschluss an die K3580 beträgt im Zähljahr 2009 der DTV = 5600 Kfz/d. Davon sind 60 Kfz der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet, siehe Anlage 3.1ff. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Nach den Vorgaben der Shell-Lkw-Studie kann hochgerechnet auf das Jahr 2025 mit einer Zunahme des Schwerlastverkehrs im Straßengüternahverkehr von 11% bezogen auf das Jahr 2004 gerechnet werden, siehe Anlage 4.1. Bei dem Individualverkehr bestehen zwei Shell-Pkw-Szenarien bis 2030, siehe Anlage 4.2. Das Szenario Tradition geht von einer Zunahme des Verkehrsauf kommens von 2% bis 2030 aus. Das Szenario Impulse hinge

11 Seite 11 v. 31 gen berechnet eine Zunahme des Pkw-Verkehrs von 11% im Jahr 2030, welches der Prognoserechnung zugrunde gelegt wird. Die Szenarien sind jeweils bezogen auf das Jahr Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf dem Ostring, Kreuzungsbereich K3580 erwartet. DTV 2025 = 6236 Kfz/24 h p t = 1,04 % p n = 0,31 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Ostring innerhalb des Ortes beträgt 50 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen Verkehrsdaten Spöcker Weg Für diese Straße liegen keine Verkehrsdaten vor. Es wird ungünstig angenommen, das 40% der Kfz, die den Ostring befahren ebenfalls durch den Spöcker Weg fahren. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf dem Ostring, Kreuzungsbereich K3580 erwartet. DTV 2025 = 2500 Kfz/24 h p t = 1,04 % p n = 0,31 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Spöcker Weg innerhalb des Ortes beträgt 50 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen.

12 Seite 12 v Verkehrsdaten B36 nördlich K3580 Auf der B36 beträgt im Zähljahr 2011 der DTV = Kfz/d nördlich der Anschlussstelle K3580. Davon sind Kf z der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = 4,38 % p n = 4,38 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B36 außerhalb des Ortes beträgt 100 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen Verkehrsdaten B36 südlich K3580 Auf der B36 beträgt im Zähljahr 2011 der DTV = Kfz/d nördlich der Anschlussstelle K3580. Davon sind Kf z der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = 3,95 % p n = 3,95 %

13 Seite 13 v. 31 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B36 außerhalb des Ortes beträgt 100 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen Verkehrsdaten K3580 westlich Ostring Auf der K3580 beträgt im Zähljahr 2016 der DTV = Kfz/d westlich des Ostrings. Davon sind 843 Kfz der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = 6,5 % p n = 3,25 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K3580 außerhalb des Ortes beträgt hier 50 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen Verkehrsdaten K3580 östlich Ostring Auf der K3580 beträgt im Zähljahr 2016 der DTV = Kfz/d östlich des Ostrings als Summe der Zählwerte Ostring und K3580 westlich Ostring. Davon sind 903 Kfz der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt.

14 Seite 14 v. 31 Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = 4,82 % p n = 2,41 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K3580 außerhalb des Ortes beträgt hier 70 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen Verkehrsdaten K3580 nördlich Grabener Straße Auf der K3580 beträgt im Zähljahr 2016 der DTV = Kfz/d nördlich der Grabener Straße als Summe der K3580 und der Grabener Straße. Davon sind Kfz der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = 9,38 % p n = 4,69 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K3580 innerhalb des Ortes beträgt hier 50 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen.

15 Seite 15 v Verkehrsdaten Grabener Straße Auf der Grabener Straße beträgt im Zähljahr 2016 der DTV = Kfz/d Südlich der K3580. Davon sind 924 Kfz der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = % p n = 4.73 % Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der K3580 außerhalb des Ortes beträgt hier 100 km/h, innerhalb des Ortes 50 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen Verkehrsdaten Siemensstraße Auf der Siemensstraße beträgt im Zähljahr 2009 der DTV = Kfz/d Südlich der K3580. Davon sind 370 Kfz der Güter- bzw. Schwerverkehrklasse zugeordnet. Der Lkw-Anteil am Verkehrsaufkommen im Tag- und Nachtzeitraum wird auf der sicheren Seite liegend nach den Vorgaben der RLS 90 mit Beachtung der obigen Zählwerte bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Im Jahr 2025 wird ungünstig auf Basis der Zählwerte und der Shellstudie folgendes Verkehrsaufkommen auf der B36 südlich der K3580 erwartet. DTV 2025 = Kfz/24 h p t = 8,18 % p n = 4,09 %

16 Seite 16 v. 31 Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Siemensstraße außerhalb des Ortes beträgt hier 70 km/h, innerhalb des Ortes 50 km/h. Der Verlauf der Straße ist dem Lageplan in der Anlage 2 zu entnehmen. 4.3 Verkehrsdaten Bahntrasse Auf der Bahntrasse im Westen des geplanten Bauvorhabens fahren die S- Bahnlinien S1 und S11 des Karlsruher Verkehrsverbundes. Die Anzahl der Fahrten wurde dem aktuellen Fahrplan entnommen, siehe Anlage 4.1ff. In Richtung Norden werden folgende S-Bahnfahrten der Berechnung zugrunde gelegt: - Tagzeitraum 55 S-Bahn-Bewegungen - Nachtzeitraum 9 S-Bahn-Bewegungen In Richtung Süden werden folgende Fahrten der Berechnung zugrunde gelegt: - Tagzeitraum 50 S-Bahn-Bewegungen - Nachtzeitraum 10 S-Bahn-Bewegungen Bei der Berechnung des Emissionspegels des Bahnverkehrs auf der S- Bahntrasse werden folgende Randbedingungen berücksichtigt. - Zuglänge maximal 75 Meter, nach Angabe AVG - Höchstgeschwindigkeit auf diesem Streckenabschnitt maximal 80 km/h - Betonschwellen im Schotterbett, Zuschlag D fb = 2 db - Bahnübergänge Zuschlag D bü = 5 db - Mehrfachreflektion berücksichtigt 4.4 Schallquellen Gewerbelärm Hierzu liegen keine Untersuchungen vor. Es muss im Sinne der TALärm davon ausgegangen werden, dass die einzelnen Gewerbetreibenden die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreiten.

17 Seite 17 v. 31 Daher wird mit Verweis auf die DIN 4109 davon ausgegangen, dass maximal die geltenden Immissionsrichtwerte der geplanten Gebietseinstufung auf die Gebäude mit schutzbedürftigen Räumen einwirken, siehe hierzu Nummer 3.3 dieses Berichtes. 5. Immissionsberechnung Die Immissionsberechnung wird mit der Software Cadna/A der Datakustik GmbH, München durchgeführt. Cadna/A ist ein speziell entwickeltes Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien. Grundlage f ür die Immissionsberechnung ist der digitalisierte Lageplan in der Anlage 2 und die Berechnungsparameter der Anlage Straßenverkehr, freie Schallausbreitung Bei einer Voruntersuchung wurde deutlich, dass der Lastf all des Verkehrsauf kommens im Jahr 2025 maßgeblich zur Überprüf ung der schalltechnischen Vorgaben ist. Im Folgenden wird nur dieser bei der Prognoserechnung berücksichtigt. Innerhalb des Plangebietes wird keine Bebauung berücksichtigt, da diese (geplante Neubauten, bestehende bzw. abzubrechende Bestandsgebäude) nicht im Detail bekannt ist und somit eine gesicherte Aussage zu einer möglichen gegenseitigen Abschirmung nicht getroffen werden kann. In der Anlage 6.1 bis Anlage 6.3 kann der Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche für den Tagzeitraum und in der Anlage 6.4 bis Anlage 6.6 kann der Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche für den Nachtzeitraum, jeweils in 3, 6 und 9 Metern über Gelände entnommen werden.

18 Seite 18 v Schienenverkehr, freie Schallausbreitung Innerhalb des Plangebietes wird keine Bebauung berücksichtigt, da diese (geplante Neubauten, bestehende bzw. abzubrechende Bestandsgebäude) nicht im Detail bekannt ist und somit eine gesicherte Aussage zu einer möglichen gegenseitigen Abschirmung nicht getroffen werden kann. In der Anlage 7.1 bis Anlage 7.3 kann der Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche für den Tagzeitraum und in der Anlage 7.4 bis Anlage 7.6 kann der Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche für den Nachtzeitraum, jeweils in 3, 6 und 9 Metern über Gelände für das Plangebiet entnommen werden. 5.3 Gesamtverkehr, freie Schallausbreitung Innerhalb des Plangebietes wird keine Bebauung berücksichtigt, da diese (geplante Neubauten, bestehende bzw. abzubrechende Bestandsgebäude) nicht im Detail bekannt ist und somit eine gesicherte Aussage zu einer möglichen gegenseitigen Abschirmung nicht getroffen werden kann. In der Anlage 8.1 bis Anlage 8.3 kann der Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche für den Tagzeitraum und in der Anlage 8.4 bis Anlage 8.6 kann der Beurteilungspegel der Gesamtverkehrsgeräusche für den Nachtzeitraum, jeweils in 3, 6 und 9 Metern über Gelände für das Plangebiet entnommen werden. 5.4 Maßgeblicher Außenlärmpegel, Lärmpegelbereiche Für die unterschiedlichen Lärmquellen (Straßen-, Schienen-, Luf t-, W asserverkehr, Industrie/Gewerbe) werden jeweils angepasste Mess- und Beurteilungsverf ahren nach DIN 4109, 2016 genannt, die den unterschiedlichen akustischen Wirkungen der Lärmarten Rechnung tragen. Zur Bestimmung des maßgeblichen Außenlärmpegels werden die Lärmbelastungen in der Regel berechnet.

19 Seite 19 v. 31 Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN : , Tabelle 7, Spalte 2, ergibt sich - für den Tag aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr), - für die Nacht aus dem zugehörigen Beurteilungspegel (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) plus Zuschlag zur Berücksichtigung der erhöhten nächtlichen Störwirkung (größeres Schutzbedürfnis in der Nacht). Maßgeblich ist die Lärmbelastung derjenigen Tageszeit, die die höhere Anf orderung ergibt. Für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten darf der maßgebliche Außenlärmpegel ohne besonderen Nachweis - bei offener Bebauung um 5 db(a), - bei geschlossener Bebauung bzw. bei Innenhöf en um 10 db(a) gemindert werden. Sind Lärmschutzwände oder Lärmschutzwälle vorhanden, darf der maßgebliche Außenlärmpegel gemindert werden (Nachweis siehe RLS-90 bzw. Schall 03). Sofern es im Sonderfall gerechtfertigt ist, sind zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels auch Messungen zulässig. Anmerkung: Bei den Anforderungen zum Schutz gegen Außenlärm werden in DIN : Maximalpegel nicht berücksichtigt. Bei Verkehrsgeräuschen mit starken Pegelschwankungen kann jedoch die Berücksichtigung der Pegelspitzen zur Kennzeichnung einer erhöhten Störwirkung zusätzliche Informationen zur Auslegung des Schallschutzes liefern; in einem solchen Fall sollte zusätzlich zum Mittelungspegel der Maximalpegel bestimmt werden. Straßenverkehr: Sof ern f ür die Einstuf ung in Lärmpegelbereiche keine anderen Festlegungen, z. B. gesetzliche Vorschrif ten oder Verwaltungsvorschrif ten, Bebauungspläne oder Lärmkarten maßgebend sind, können die Beurteilungspegel mithilfe der Nomogramme in DIN : , A.2, vereinfachend ermittelt werden, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den abgelesenen Werten 3 db(a) zu addieren sind. Genauere Daten werden durch Berechnungen mit einem digitalen Geländemodell erzielt.

20 Seite 20 v. 31 Anmerkung: Lärmkarten nach der Richtlinie 2002/49/EG (EU-Umgebungslärmrichtlinie, siehe) können zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels nicht herangezogen werden. Alternativ zur Ermittlung durch Nomogramme können die Pegel aber auch ortspezifisch berechnet oder gemessen werden. Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bzw. für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nach der 16. BImSchV zu bestimmen, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Werten jeweils 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a). Schienenverkehr: Bei Berechnungen sind die Beurteilungspegel für den Tag (6:00 Uhr bis 22:00 Uhr) bzw. für die Nacht (22:00 Uhr bis 6:00 Uhr) nach der 16. BImSchV zu bestimmen, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Werten jeweils 3 db(a) zu addieren sind. Die Beurteilungspegel für Schienenverkehrswege können auch mithilfe der Nomogramme in DIN : , A.3, ermittelt werden. Die Beurteilungspegel für Schienenverkehrswege können auch mithilfe der Nomogramme in DIN : , A.3, ermittelt werden. Genauere Daten werden durch Berechnungen mit einem digitalen Geländemodell erzielt. Die Beurteilungspegel von Rangier- und Umschlagbahnhöfen werden nach der Richtlinie Akustik 04 berechnet. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 10 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlaf es aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 db(a).

21 Seite 21 v. 31 Gewerbe- und Industrieanlagen: Im Regelfall wird als maßgeblicher Außenlärmpegel der nach der TA Lärm im Bebauungsplan f ür die jeweilige Gebietskategorie angegebene Tag- Immissionsrichtwert eingesetzt, wobei zu dem Immissionsrichtwert 3 db(a) zu addieren sind. Besteht im Einzelf all die Vermutung, dass die Immissionsrichtwerte der TA Lärm überschritten werden, dann sollte die tatsächliche Geräuschimmission als Beurteilungspegel nach der TA Lärm ermittelt werden, wobei zur Bildung des maßgeblichen Außenlärmpegels zu den errechneten Mittelungspegeln 3 db(a) zu addieren sind. Beträgt die Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag minus Nacht weniger als 15 db(a), so ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz des Nachtschlafes aus einem 3 db(a) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 15 db(a). Weicht die tatsächliche bauliche Nutzung im Einwirkungsbereich der Anlage erheblich von der im Bebauungsplan f estgesetzten baulichen Nutzung ab, so ist von der tatsächlichen baulichen Nutzung unter Berücksichtigung der vorgesehenen baulichen Entwicklung des Gebietes auszugehen. Überlagerung mehrerer Schallimmissionen: Rührt die Geräuschbelastung von mehreren (gleich- oder verschiedenartigen) Quellen her, so berechnet sich der resultierende Außenlärmpegel L a,res aus den einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegeln L a,i nach folgender Gleichung): Im Sinne einer Vereinfachung werden dabei unterschiedliche Definitionen der einzelnen maßgeblichen Außenlärmpegel in Kauf genommen. Die Addition von 3 db(a) darf nur einmal erfolgen, d. h. auf den Summenpegel. Der maßgebliche Außenlärmpegel nach DIN 4109, Ausgabe 2016 wird aus der hier berechneten Summe der auf das Plangebiet einwirkenden einzelnen Geräuscharten, wie unter Nummer 4 dieses Berichtes beschrieben, zuzüglich 3 db (nach DIN 4109,2016) gebildet.

22 Seite 22 v. 31 Die nach DIN 4109, 2016 berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel (in 3, 6 und 9 Meter über Geländeniveau Plangebiet) sind der Anlagen 9.1ff zu entnehmen. Diese W erte des maßgeblichen Außenlärmpegels, dargestellt in der Rasterlärmkarte in den Anlagen 9.1ff müssen mit den Tabellenwerten der f olgenden Tabelle 1 verglichen und der Fläche des Plangebietes ein Lärmpegelbereich zugeordnet werden, was in den Anlagen 9.1ff farblich dargestellt wird. Tabelle 1: Anforderung an die Luftschalldämmung von Außen bauteilen nach DIN 4109, 2016 [12] Mit dieser Tabelle 1 kann aufgrund des an einer Fassade prognostizierten maßgeblichen Außenlärmpegels ein der Nutzung des Raumes angepasstes, erforderliches, resultierendes Schalldämm-Maß zugeordnet werden. Dieser Wert muss dann von der Fassadenkonstruktion, d.h., Außenmauerwerk und/oder Dach einschließlich Fenster, als Mittelwert erbracht werden.

23 Seite 23 v Beurteilung der Berechnungsergebnisse Es wurden in diesem Bericht unterschiedliche Geräuscheinwirkung - Straßenverkehrslärm - Schienenverkehrslärm - Gewerbelärm berechnet und gemäß DIN 4109, 2016 zum maßgeblichen Außenlärmpegel überlagert. Allen Prognoserechnungen gemeinsam ist die - Geometrie des Geländes, - die Lage des Plangebietes und - die Ausgangsdaten der Verkehrswege. 6.1 Beurteilung Straßenverkehrslärm Folgende schalltechnische Orientierungswerte (SOW) der DIN gelten im Plangebiet, Teil 1: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Schalltechn. Orientierungswerte (SOW) tags = 55 db(a) nachts = 45 db(a) Folgende Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV gelten: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 59 db(a) nachts = 49 db(a) Der Anlage 6.1 bis Anlage 6.3 kann entnommen werden, dass im Tagzeitraum im Norden und Nordwesten, insbesondere in Richtung Kreisverkehrsanlage Grabener Straße und der K3580 der geltende SOW = 55 db(a) der DIN 18005, Beiblatt 1 für ein Allgemeines Wohngebiet überschritten wird. Der geltende IGW = 59 db(a) der 16. BImSchV für ein Allgemeines Wohngebiet wird im Tagzeitraum ebenfalls in den oben genannten Bereichen, auch wenn diese kleiner sind, überschritten.

24 Seite 24 v. 31 Der Anlage 6.4 bis Anlage 6.6 kann entnommen werden, dass im Nachtzeitraum der Bereich Teil 1 des Plangebietes, in dem der der geltende SOW = 45 db(a) der DIN 18005, Beiblatt 1 für ein Allgemeines Wohngebiet überschritten wird, etwas größer ist als im Tagzeitraum. Dies gilt auch für die Beurteilung nach dem geltenden IGW = 49 db(a) der 16. BImSchV für ein Allgemeines Wohngebiet. Beispielhaf t f ür den Tag- und Nachtzeitraum wird überprüf t, welches Minderungspotential eine 2,5 Meter hohe Schallschutzwand bezüglich der Straßenverkehrslärmwirkung auf den Teil 1 des Plangebietes hat. Die Schallschutzwand wird entlang der westlichen, nördlichen und östlichen (bis auf den Bereich des Bahnüberganges) Grundstücksgrenze des Flurstücks Nummer 6625 errichtet. Im Vergleich der Anlagen 6.1 und 6.4 mit den Anlagen 10.1 und 10.4 kann man erkennen, dass die 2,5 Meter hohe schallschutzwand eine Minderung der Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche in 3 Meter über Geländeniveau auf den Teil 1 des Plangebietes zu Folge hat. Auch bei dem in 6m Höhe berechneten Beurteilungspegel der Straßenverkehrsgeräusche kann noch eine Minderung im Vergleich der Anlagen 6.2 und 6.5 mit den Anlagen 10.2 und 10.5 erkennen. In 9 Metern über Geländeniveau ist die Minderung der Straßenverkehrsgeräusche durch die Schallschutzwand nahezu vernachlässigbar, siehe Vergleich der Anlagen 6.3 und 6.6 mit den Anlagen 10.3 und Im Bebauungsplanverfahren muss dann abgewogen werden, ob aktive und passive Schallschutzmaßnahmen oder nur passive Schallschutzmaßnahmen getroffen werden.

25 Seite 25 v Beurteilung Schienenverkehrslärm Folgende schalltechnische Orientierungswerte (SOW) der DIN gelten im Plangebiet, Teil 1: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Schalltechn. Orientierungswerte (SOW) tags = 55 db(a) nachts = 45 db(a) Folgende Immissionsgrenzwerte (IGW) der 16. BImSchV gelten: - Allgemeines Wohngebiet (WA) 4 nach BauNVO Immissionsgrenzwerte (IGW) tags = 59 db(a) nachts = 49 db(a) Der Anlage 7.1 bis Anlage 7.3 kann entnommen werden, dass im Tagzeitraum im Osten, insbesondere parallel zur Bahntrasse der geltende SOW = 55 db(a) der DIN 18005, Beiblatt 1 für ein Allgemeines Wohngebiet überschritten wird. Der geltende IGW = 59 db(a) der 16. BImSchV für ein Allgemeines Wohngebiet wird im Tagzeitraum in den oben genannten Bereichen nahezu eingehalten. Der Anlage 7.4 bis Anlage 7.6 kann entnommen werden, dass im Nachtzeitraum der Bereich Teil 1 des Plangebietes, in dem der der geltende SOW = 45 db(a) der DIN 18005, Beiblatt 1 für ein Allgemeines Wohngebiet überschritten wird, deutlich größer ist als im Tagzeitraum. Dies gilt auch für die Beurteilung nach dem geltenden IGW = 49 db(a) der 16. BImSchV für ein Allgemeines Wohngebiet. Beispielhaf t f ür den Tag- und Nachtzeitraum wird überprüf t, welches Minderungspotential eine 2,5 Meter hohe Schallschutzwand bezüglich der Straßenverkehrslärmwirkung auf den Teil 1 des Plangebietes hat. Die Schallschutzwand wird entlang der westlichen, nördlichen und östlichen (bis auf den Bereich des Bahnüberganges) Grundstücksgrenze des Flurstücks Nummer 6625 errichtet.

26 Seite 26 v. 31 Im Vergleich der Anlagen 7.1 und 7.4 mit den Anlagen 11.1 und 11.4 kann man erkennen, dass die 2,5 Meter hohe schallschutzwand eine deutliche Minderung der Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche in 3 Meter über Geländeniveau auf den Teil 1 des Plangebietes zu Folge hat. Auch bei dem in 6m Höhe berechneten Beurteilungspegel der Schienenverkehrsgeräusche kann noch eine Minderung im Vergleich der Anlagen 7.2 und 7.5 mit den Anlagen 11.2 und 11.5 erkennen. In 9 Metern über Geländeniveau ist die Minderung der der Schienenverkehrsgeräusche durch die Schallschutzwand noch erkennbar und wahrnehmbar, siehe Vergleich der Anlagen 7.3 und 7.6 mit den Anlagen 11.3 und Im Bebauungsplanverfahren muss dann abgewogen werden, ob aktive und passive Schallschutzmaßnahmen oder nur passive Schallschutzmaßnahmen getroffen werden. 6.3 Beurteilung Gesamtverkehrslärm Es gelten die identischen schalltechnischen Orientierungswerte (SOW) der DIN und die Immissionsgrenzwerte vergl. Nummer 6.1 dieses Berichtes. Der Anlage 8.1 bis Anlage 8.4 kann entnommen werden, dass im Tagzeitraum innerhalb des Bereiches Teil 1 des Plangebietes der geltende SOW = 55 db(a) der DIN 18005, Beiblatt 1 für ein Allgemeines Wohngebiet wie oben erläutert in Teilgebieten überschritten wird. Der geltende Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für ein Allgemeines Wohngebiet von IGW = 59 db(a) wird im Norden und Westen entlang der Straßen innerhalb des Bereiches Teil 1 des Plangebietes überschritten.

27 Seite 27 v. 31 Der Anlage 8.4 bis Anlage 8.6 kann entnommen werden, dass im Nachtzeitraum die gleiche Beurteilung gilt. Durch die 2,5 Meter hohe Schallschutzwand kann eine Minderung des Gesamtverkehrsgeräusches erreicht werden. Die Auswirkungen werden in den Festsetzungen der Lärmpegelbereiche deutlich. 6.4 Gesundheitsschutz Dem Gesundheitsschutz ist Genüge getan, wenn im Tagzeitraum der auf die mögliche Bebauung mit schutzbedürftigen Räumen innerhalb des Plangebietes im Sinne der DIN 4109, 2016 einwirkende Beurteilungspegel einen Schalldruckpegel von L r,a = 70 db(a) und im Nachtzeitraum einen Schalldruckpegel von L r,a = 60 db(a) nicht überschreitet. Diese Vorgabe des Gesundheitsschutzes wird innerhalb des gesamten Bereiches Teil 1 des Plangebietes in allen Bereichen auch ohne die Errichtung der Lärmschutzwand erfüllt. 6.5 Lärmpegelbereiche Die Lärmpegelbereiche nach DIN 4109, 2016 über die Geländehöhe können den Anlagen 9.1ff für den Tagzeitraum und Anlagen 9.4ff für den Nachtzeitraum im Bereich Teil 1 des Plangebietes entnommen werden. Den Anlagen 9.1ff kann entnommen werden, dass nach der geänderten Berechnungsweise der DIN 4109, 2016 gegenüber der DIN 4109, 1989 der Nachtzeitraum maßgeblich ist zur Festsetzung des Lärmpegelbereiches. Das Plangebiet liegt im Lärmpegelbereich III und Lärmpegelbereich IV nach DIN Der Schallschutz gegen Außenlärm der schutzbedürftigen Räume innerhalb des Bereiches Teil 1 des Plangebietes ist im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen.

28 Seite 28 v. 31 Zumindest die Schlaf räume sind mit einer schallgedämmten Zwangsbelüftung zu versehen, die in Summe mit der Fassade das erforderliche Schalldämm-Maß erfüllt. Heutige bezügliche des W ärmeschutzes erf orderliche Bauteilkonstruktionen erfüllen die Schallschutzanforderungen der Lärmpegelbereiche I und II f ür W ohngebäude. Für die übrigen Lärmpegelbereiche muss der Schallschutznachweis rechnerisch geführt werden. Wollen Bauherren von dieser Festsetzung abweichen, so haben sie die geringere Geräuscheinwirkung, z. B. bedingt durch vorhandene, abschirmende Bebauung, auf die Fassade mit einem Einzelnachweis zu führen. Nach Nummer 7.4 der DIN 4109, 2016 gilt: Bauliche Maßnahmen an Außenbauteilen zum Schutz gegen Außenlärm sind nur wirksam, wenn die Fenster und Türen bei der Lärmeinwirkung geschlossen bleiben und die geforderte Luftschalldämmung durch zusätzliche Lüf tungseinrichtungen/rollladenkästen nicht verringert wird. Bei der Berechnung des Schalldämm-Maßes R w,ges sind zur vorübergehenden Lüftung vorgesehene Einrichtungen (z. B. Lüf tungsf lügel und -klappen) im geschlossenen Zustand, zur dauernden Lüftung vorgesehene Einrichtungen (z. B. schallgedämpfte Lüftungsöffnungen, auch mit maschinellem Antrieb) im Betriebszustand zu berücksichtigen. Nach VDI 2719, Nummer 10.2 besitzen Fenster in Kippstellung ein Schalldämm-Maß von etwa 15 db. Nach Tabelle 6 der VDI 2719 sollen die in Bild 1 dargestellten Schalldruckpegel nicht überschritten werden. Die Verschiebung der Lärmpegelbereiche mit Errichtung einer 2,5 Meter hohen Lärmschutzwand kann den Anlagen 12.1ff im Vergleich zu den Anlagen 9.1ff entnommen werden. Die Reduzierung des Bereiches Lärmpegelbereich IV ist in allen Anlagen 12.1ff (mit Schallschutzwand) gegenüber den Anlagen 9.1ff (ohne Schallschutzwand) erkennbar.

29 Seite 29 v Zusammenfassende Beurteilung Der Auftraggeber plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Hagsfelder Weg, Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen. Im Süden des Baugrundstücks grenzen an das Baugrundstück landwirtschaftliche Flächen an, direkt im Norden verläuft die K3580 und im Westen verläuft die Grabener Straße. Im Osten verläuft die S-Bahntrasse mit den Bahnlinie S1 und S11. Hier steht auch eine ehemalige Gärtnerei. Die von dem Straßen- und Schienenverkehr auf diesen Verkehrswegen ausgehenden Geräusche sollen berechnet und die Einwirkungen auf das Plangebiet prognostiziert und nach den geltenden Regelwerken beurteilt werden. Die innerörtlichen Erschließungsstraßen sind nicht immissionsrelevant. Die auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschimmissionen des Verkehrslärms auf der öffentlichen Straße und der Bahntrasse, welche in Bezug auf das Plangebiet immissionsrelevant sind, sind nach RLS90 zu berechnen und nach der DIN 18005, Beiblatt 1 [2] zu bewerten. Zusätzlich wird der Bewertung des auf das Plangebiet einwirkenden Verkehrslärms die 16. BImSchV [3] zu Grunde gelegt. Es soll überprüft werden ob auf das Plangebiet im Sinne des BImSchG und mitgeltenden Regelwerke, Verordnungen sowie Normen schädliche Umwelteinwirkungen, hier Geräuschimmissionen, der öffentlichen Straßen und Schienenwege einwirken. Ist dies der Fall sollen in einem weiteren Schritt Maßnahmen aufgezeigt werden, mit denen gesunde Wohnverhältnisse im Sinne der geltenden Regelwerke hergestellt werden können. In den unterschiedlichen Lärmkarten in den Anlagen 6.1ff zu den unter Nummer 4 und Nummer 5 dieses Berichtes beschriebenen Geräuscheinwirkungen, ist die Darstellung der prognostizierten Beurteilungspegel innerhalb des Plangebietes zu entnehmen. Im Teilgebiet 1 des Plangebietes soll die Gebietseinstufung Allgemeines Wohngebiet festgesetzt werden.

30 Seite 30 v. 31 Die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1 werden mehr oder weniger im Tag- und Nachtzeitraum innerhalb des Plangebietes überschritten. Hiervon betroffen sind insbesondere der Norden und Westen des Plangebietes aufgrund des Straßenverkehrslärms sowie der Osten des Plangebietes aufgrund des Schienenverkehrslärms. In Summe ist der Einfluss des Straßenverkehrslärms auf den Gesamtpegel höher als der Einfluss des Schienenverkehrs. Die den Gesundheitsschutz markierenden Obergrenzen des Beurteilungspegels von tags L r,a = 70 db(a) und nachts L r,a = 60 db(a) werden deutlich unterschritten. Die Überschreitung der schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1 zur DIN bzw. der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV schließt die Möglichkeit der Bebauung innerhalb des Teilgebietes 1 des Plangebietes nicht aus, erzwingt jedoch einen höheren Schallschutz der Fassade oder, was als erstes angestrebt werden soll, aktive Schallschutzmaßnahmen (Wände, Wälle, Raumorientierungen) zur Reduzierung der Geräuscheinwirkung. Aufgrund der teilweise erhöhten Lage des Grundstücks ist eine Wallkonstruktion auszuschließen, auch eine Wandkonstruktion ist von der Gründung her schwierig, die positiven Auswirkungen sind den obigen Lärmkarten jedoch zu entnehmen. Es sollte überprüft werden, ob die Schlafräume in den Innenbereich und an die Ostfassade gelegt werden können und Räume ohne Schutzbedürftigkeit (Bäder, Abstellräume, Treppenhäuser, Kochküchen) wenn erforderlich tagsüber genutzte Räume an den lauten Fassaden angeordnet werden.

31 Seite 31 v. 31 Bad Dürkheim, den 06. Dezember 2016 Ingenieurbüro für Bauphysik Dipl.-Ing. Ch. Malo Dieser Bericht besteht aus und 31 Seiten 12 Anlagen

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