Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet Godenstedter Straße der Gemeinde Seedorf
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1 Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet Godenstedter Straße der Gemeinde Seedorf Projekt Nr.: Messstelle nach 26 BImSchG Datum: Auftraggeber: Gemeinde Seedorf Friedhofstraße Seedorf Auftragnehmer: T&H Ingenieure GmbH Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) info@th-ingenieure.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens Dieses Gutachten umfasst 15 Seiten und 5 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.
2 T&H Ingenieure GmbH Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Vorhabensbeschreibung Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Schallquellen Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Ergebnisse Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen...10 Anlagen A-1 Lageplan mit Plangebiet und Schallquellen A-2 Eingabedaten A-3 Darstellung der Immissionsraster für den Verkehrslärm A-4 Berechnungskonfiguration A-5 Fotodokumentation Seite 2 von 15
3 T&H Ingenieure GmbH 1 Zusammenfassung Es ist geplant, für ein Gebiet westlich der Hauptstraße in Seedorf den Bebauungsplan Wohngebiet Godenstedter Straße für die Neuausweisung einiger Baugrundstücke aufzustellen. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße (B 71), im Plangebiet zu ermitteln und nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau /1/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen für das geplante Wohngebiet auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem Bericht zu dokumentieren. Die Berechnungen für den Straßenverkehrslärm ergaben, dass es durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße (B 71) größtenteils zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN /2/ sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV /4/ im Plangebiet kommt. Als aktive Schallschutzmaßnahme für das geplante, allgemeine Wohngebiet wurde auftragsgemäß die Wirkung eines Walles mit einer Höhe von 3 m über GOK des Plangebietes geprüft. Mit einem 3 m hohen Wall können relevante Pegelminderungen insbesondere im Außenwohnbereich im Plangebiet erreicht werden. Da die aktiven Schallschutzmaßnahmen alleine jedoch nicht ausreichen, um einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können zusätzlich passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung, bzw. Umsetzung bei der Genehmigung vorgeschrieben werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /3/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung berechnet. Anhand des berechneten, maßgeblichen Außenlärmpegels werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Die zu erwartenden Immissionspegel im Plangebiet sind in Abschnitt 9.2 des Berichtes dargestellt. Die möglichen Pegelreduzierungen mit einem 3 m hohen Wall, die berechneten Lärmpegelbereiche sowie ein Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan sind in Abschnitt 10 des Berichtes dargestellt. Seite 3 von 15
4 T&H Ingenieure GmbH 2 Ausgangslage und Zielsetzung Es ist geplant, für ein Gebiet westlich der Hauptstraße in Seedorf den Bebauungsplan Wohngebiet Godenstedter Straße für die Neuausweisung einiger Baugrundstücke aufzustellen. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße (B 71), im Plangebiet zu ermitteln und nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau /1/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen für das geplante Wohngebiet auszuarbeiten. Die Ergebnisse der Untersuchung sind in einem Bericht zu dokumentieren. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/2002, /2/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987, /3/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /4/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90, /5/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, /6/ Baugesetzbuch, Ausgabe Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich westlich der Hauptstraße (Bundesstraße B 71) in Seedorf. Im westlichen Bereich grenzt die Godenstedter Straße und im Süden die Friedhofstraße an das Plangebiet. Sowohl nördlich als auch in Teilbereichen südlich schließen vorhandene Bebauungen an das zu überplanende Gebiet an. Derzeit wird das Plangebiet als Weideland genutzt. Das Gelände weist keine für die Schallausbreitungsberechnung relevanten Höhenunterschiede auf. Lediglich im Böschungsbereich der Hauptstraße (B 71) steigt das Gelände um ca. 1 m an, was bei den Berechnungen entsprechend berücksichtigt wurde. Einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermitteln der Lageplan sowie die Fotodokumentation im Anhang des Berichtes. Seite 4 von 15
5 T&H Ingenieure GmbH 5 Vorhabensbeschreibung Es ist geplant, für ein Gebiet westlich der Hauptstraße in Seedorf den Bebauungsplan Wohngebiet Godenstedter Straße für die Neuausweisung einiger Baugrundstücke aufzustellen. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Das Plangebiet umfasst voraussichtlich die Flurstücke 142/2, 388/142 und 143/3 und hat eine Größe von ca. 1,8 ha. Ein genaues Konzept zur Parzellierung und Bebauung liegt noch nicht vor. Es sind eingeschossige Wohnhäuser mit ausgebautem Dachgeschoss vorgesehen. Optional kann an der östlichen Plangebietsgrenze ein Wall zur Schallminderung errichtet werden. Die aktuelle Planung ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1 Geltungsbereich 388/142 Seite 5 von 15
6 T&H Ingenieure GmbH 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Die DIN /1/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN /2/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßenund Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel L r die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN /2/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständigen Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. Die Orientierungswerte betragen: Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db 40 db bzw. 35 db Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db 45 db bzw. 40 db Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db 50 db bzw. 45 db Seite 6 von 15
7 T&H Ingenieure GmbH Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db 55 db bzw. 50 db Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm. Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /2/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /4/, herangezogen werden. Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /4/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen. Die 16. BImSchV /4/ gibt folgende Grenzwerte an: In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db 49 db In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db 54 db In Gewerbegebieten tags nachts 69 db 59 db Seite 7 von 15
8 T&H Ingenieure GmbH 7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms wurden Rasterlärmkarten berechnet und mit den Orientierungs- und Grenzwerten von allgemeinen Wohngebieten verglichen. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Immissionshöhe von 5 m durchgeführt. 8 Schallquellen Für die Berechnung der Geräuschimmissionen an den Bebauungen, verursacht durch den angrenzenden Straßenverkehr, wurden folgende Verkehrszahlen angesetzt: Tabelle 1 Eingangsdaten für die Berechnung des Straßenverkehrs Straßenabschnitt M t in Kfz/h M n in Kfz/h p t in % p n in % V pkw,zul. in km/h V lkw,zul. in km/h Straßenoberfläche Hauptstraße (B 71) 1) (Bundesstraße) Hauptstraße (B 71), 2) (Bundesstraße) n. geriff. Gussasphalt n. geriff. Gussasphalt 1) Ortsausgang in Richtung Süden 2) Ortseingang in Richtung Norden Für die Hauptstraße (B 71) wurde ein DTV-Wert von Kfz/24h und ein prozentualer Lkw-Anteil von 10 % herangezogen, der aus einer Verkehrsmengenkarte aus 2010 stammt. Die stündlichen Verkehrsstärken M wurden aus den DTV-Werten entsprechend der Angaben in der RLS 90 /5/ berechnet. Auf den betrachteten Straßenabschnitten sind keine für die Schallausbreitungsberechnungen relevanten Steigungen zu verzeichnen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h bis zum Ortseingangsschild Seedorf. Für die kommenden Jahre wurde eine Verkehrssteigerung von 5 % berücksichtigt, welche in den Zahlen aus Tabelle 1 bereits eingerechnet wurde. 9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 9.1 Schallausbreitungsmodell Die Berechnung für die Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach der RLS 90 /5/. Seite 8 von 15
9 T&H Ingenieure GmbH Die Abschirmung sowie die Reflexion durch vorhandene Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung in das Berechnungsmodell eingestellt. In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung dargestellt. In Anlage 3 sind die berechneten Immissionsraster dargestellt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 4 aufgeführt. 9.2 Ergebnisse Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8 dargestellten Emissionsansätze wurden Rasterlärmkarten für den Straßenverkehrslärm im Plangebiet berechnet. Die Rasterlärmkarten sind in Anlage 3 des Berichtes dargestellt. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Immissionshöhe von 5 m durchgeführt. Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN /1/, /2/: Grenzwert 16. BImSchV /4/: 55 db(a) für WA 59 db(a) für WA An der östlichen Plangebietsgrenze berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 72 db(a). Damit wird der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete um bis zu 17 db und der Grenzwert der 16. BImSchV um bis zu 13 db überschritten. Der Grenzwert der 16. BImSchV wird ab einem Abstand von ca. 80 m zur östlichen Plangebietsgrenze eingehalten. Der Orientierungswert der DIN wird nicht erreicht. Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN /1/, /2/: Grenzwert 16. BImSchV /4/: 45 db(a) für WA 49 db(a) für WA Seite 9 von 15
10 T&H Ingenieure GmbH An der östlichen Plangebietsgrenze berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 64 db(a). Damit wird der Orientierungswert der DIN für allgemeine Wohngebiete um bis zu 19 db und der Grenzwert der 16. BImSchV um bis zu 15 db überschritten. Weder der Grenzwert der 16. BImSchV noch der Orientierungswert der DIN werden im Plangebiet erreicht. 10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, 1, Abs. 7 /6/ die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Berechnungen für den Straßenverkehrslärm ergaben, dass es durch den Straßenverkehr auf der Hauptstraße (B 71) größtenteils zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN /2/ sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV /4/ im Plangebiet kommt. Aktive Schallschutzmaßnahmen Als aktive Schallschutzmaßnahme für das geplante, allgemeine Wohngebiet wurde auftragsgemäß die Wirkung eines Walles mit einer Höhe von 3 m über GOK des Plangebietes geprüft (da das Plangebiet ca. 1 m unterhalb des Straßenniveaus liegt, beträgt die Schirmhöhe gegenüber der Straße lediglich 2 m). Entsprechend der Auskunft des Planers soll zwischen dem Fuß des Walles und der Flurstücksgrenze ein Abstand von 4 m eingehalten werden. Mit Wall wurden Rasterlärmkarten für eine Immissionshöhe von 2 m und 5 m über GOK berechnet (Anlage 3.3 bis Anlage 3.6). Tagsüber berechnen sich in 5 m Höhe mit Wall auf der südwestlichen Seite des Walles im geplanten allgemeinen Wohngebiet Beurteilungspegel von bis zu 68 db(a). Damit wird der Orientierungswert der DIN /1/ für allgemeine Wohngebiete um bis zu 13 db und der Grenzwert der 16. BImSchV /4/ um bis zu 9 db überschritten. Der Grenzwert der 16. BImSchV /4/ wird ab einem Abstand von ca. 60 m zur östlichen Plangebietsgrenze eingehalten. Nachts berechnen sich in 5 m Höhe mit Wall auf der südwestlichen Seite des Walles im geplanten allgemeinen Wohngebiet Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a). Damit wird der Orientierungswert der DIN /1/ für allgemeine Wohngebiete um bis zu 16 db und der Grenzwert der 16. BImSchV /4/ um bis zu 12 db überschritten. Weder der Grenzwert der 16. BImSchV noch der Orientierungswert der DIN werden im Plangebiet erreicht. Im Vergleich zu der Variante ohne Wall berechnen sich tags und nachts in 5 m Höhe an der östlichen Baugrenze um ca. 3-4 db geringere Beurteilungspegel, was auf den größeren Abstand zwischen Straße und Baugrenze zurückzuführen ist (durch den Wall verschiebt sich die Baugrenze um ca. 12 m in Richtung Westen). Eine nennenswerte abschirmende Wirkung hat der Wall in 5 m Höhe erst in größerem Abstand zur Straße. Dadurch wird in 5 m Seite 10 von 15
11 T&H Ingenieure GmbH Höhe tagsüber der Grenzwert der 16. BImSchV /4/ bereits ab einem Abstand von ca. 60 m zur östlichen Plangebietsgrenze eingehalten (ohne Wall wären es 80 m). In 2 m Höhe hat der Wall eine deutlich höhere Schall abschirmende Wirkung, so dass sich in 2 m Höhe um bis zu 8 db geringere Beurteilungspegel berechnen als in 5 m Höhe. In 2 m Höhe sind im Plangebiet Pegelreduzierungen von ca. 2 bis 5 db zu erwarten, so dass sich tagsüber Beurteilungspegel zwischen 55 und 60 db(a) und nachts Beurteilungspegel zwischen 49 und 54 db(a) einstellen. Auf den der Straße abgewandten Gebäudeseiten sind um ca. 5 bis 10 db geringere Beurteilungspegel zu erwarten. Damit wird tagsüber auf den der Straße abgewandten Gebäudeseiten der Orientierungswert der DIN /1/ und nachts der Grenzwert der 16. BImSchV /4/ sicher eingehalten. Die möglichen Pegelreduzierungen mit der Maßnahme sind in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 2 mögliche Pegelreduzierungen mit Wall (h = 3 m) bei einer Immissionshöhe von h = 2 m (links) und einer Immissionshöhe von h = 5 m (rechts)... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Passive Schallschutzmaßnahmen Da die aktiven Schallschutzmaßnahmen alleine nicht ausreichen, um einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung, bzw. Umsetzung bei der Genehmigung vorgeschrieben werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /3/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung berechnet. Anhand der berechneten, maßgeblichen Außenlärmpegel werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /3/ ein Zuschlag von + 3 db berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /3/ stellen sich unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar: Seite 11 von 15
12 T&H Ingenieure GmbH Tabelle 2 Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /3/ Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 7 VII > 80 2 ) ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. 2 ) 2 ) 50 Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /3/ im Regelfall der maßgebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen. Sofern der resultierende Außenlärmpegel in der Nachtzeit höher als in der Tageszeit ist, wird dieser herangezogen. Unter Berücksichtigung der Berechnungsergebnisse aus Abschnitt 9.2 ergeben sich folgende Lärmpegelbereiche für das Plangebiet, wobei ausschließlich die Immissionsbelastung durch Verkehr berücksichtigt wurde: Seite 12 von 15
13 T&H Ingenieure GmbH Abbildung 3 Lärmpegelbereiche, h = 5 m (ohne Wall) LPB V LPB IV LPB III Abbildung 4 Lärmpegelbereiche, h = 5 m (mit Wall) LPB IV LPB III Seite 13 von 15
14 T&H Ingenieure GmbH Der Nachweis zur Einhaltung der erforderlichen Schalldämm-Maße hat nach dem in DIN 4109 /3/ beschriebenen Verfahren unter Berücksichtigung der Fassadenausführung und dem Verhältnis der Außenfläche zur Grundfläche eines Raumes zu erfolgen (Korrekturwerte nach DIN 4109, Tabelle 9 /3/). Auf den der Hauptverkehrsstraße abgewandten Gebäudeseiten ergeben sich relevante Abschirmungen, wodurch auf diesen Seiten die Lärmbelastung deutlich geringer ausfällt. Gemäß DIN 4109 /3/ darf der maßgebliche Außenlärmpegel für die von der maßgeblichen Lärmquelle abgewandten Gebäudeseiten ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a) und bei geschlossener Bebauung, bzw. bei Innenhöfen um 10 db(a) gemindert werden. Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Außenwohnbereiche sollten daher auf der der Hauptverkehrsstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Gemäß DIN /2/ ist ungestörter Schlaf bei teilweise geöffnetem Fenster bereits bei Beurteilungspegeln ab 45 db(a) häufig nicht mehr möglich. In solchen Fällen ist für Schlafräume und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Vorschlag für die textliche Festsetzung (mit Wall) Für Gebäude, die neu errichtet werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen: In den gekennzeichneten Bereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für Wohn- bzw. Büroräume einhalten. Auszug aus Tabelle 8, DIN 4109, Ausgabe November 1989 Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume und ähnliches 3 III 61 bis IV 66 bis Die Grundrisse der Wohnungen sind so zu gestalten, dass Schlafräume und Kinderzimmer auf der der Hauptverkehrsstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Weiterhin ist für Schlafräume und Kinderzimmer der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Für Bereiche, in denen Seite 14 von 15
15 T&H Ingenieure GmbH die nächtlichen Beurteilungspegel 45 db(a) nicht überschreiten, kann auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder einer Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage verzichtet werden. Außenwohnbereiche (Terrassen und Balkone) sind auf der der Hauptverkehrsstraße abgewandten Gebäudeseiten anzuordnen. Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg (geprüft) Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (Verfasser) Seite 15 von 15
16 Anlage 1 Lageplan mit Plangebiet und Schallquellen
17 / Hauptstraße (B 71) Straße Haus Wall Höhenlinie Rechengebiet Anlage 1: Lageplan für die Berechnung der Verkehrslärmimmissionen Maßstab: 1:2000 Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
18 Anlage 2 Eingabedaten
19 Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Straßen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Hauptstraße (B 71) str 67,5 67,5 60,1 579,6 579,6 106,3 10,0 10,0 10,0 100 w7 0,0 1 0,0 0,0 Hauptstraße (B 71) Seedorf str 63,4 63,4 56,0 579,6 579,6 106,3 10,0 10,0 10,0 50 w7 0,0 1 0,0 0,0 T&H Ingenieure GmbH,
20 Anlage 3 Darstellung der Immissionsraster für den Verkehrslärm
21 / Hauptstraße (B 71) <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Anlage 3.1: Immissionsraster Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 5 m ohne Wall Maßstab: 1: Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
22 / Hauptstraße (B 71) <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Anlage 3.2: Immissionsraster Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 5 m ohne Wall Maßstab: 1: Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
23 Wall (optional) h=3m / Hauptstraße (B 71) <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Anlage 3.3: Immissionsraster Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 5 m mit Wall h = 3 m Maßstab: 1: Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
24 Wall (optional) h=3m / Hauptstraße (B 71) <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Anlage 3.4: Immissionsraster Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 5 m mit Wall h = 3 m Maßstab: 1: Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
25 Wall (optional) h=3m / Hauptstraße (B 71) <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Anlage 3.5: Immissionsraster Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 2 m mit Wall h = 3 m Maßstab: 1: Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
26 Wall (optional) h=3m / Hauptstraße (B 71) <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Anlage 3.6: Immissionsraster Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 2 m mit Wall h = 3 m Maßstab: 1: Projekt Nr.: Datum: Bearbeiter: M. Tetens
27 Anlage 4 Berechnungskonfiguration
28 Anlage 4 - Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für (ohne Nutzung) Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 1.00 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB T&H Ingenieure GmbH,
29 Anlage 5 Fotodokumentation
30 Bild 1: Ausblick auf das Plangebiet Bild 2: Blick auf die Hauptstraße (B 71) Richtung Norden Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Gemeinde Seedorf Friedhofstraße Seedorf Schalltechnisches Untersuchung für die Projektnummer: Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet Godenstedter Straße der Gemeinde Seedorf Datum: Fotodokumentation Maßstab: Anlage: 5 ohne Maßstab
31 Bild 3: Blick auf die Godenstedter Straße Richtung Norden Bild 4: Blick auf die Godenstedter Straße Richtung Süden Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Gemeinde Seedorf Friedhofstraße Seedorf Schalltechnisches Untersuchung für die Projektnummer: Aufstellung des Bebauungsplanes Wohngebiet Godenstedter Straße der Gemeinde Seedorf Datum: Fotodokumentation Maßstab: Anlage: 5 ohne Maßstab
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