Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Alter Deich 41 in Nordholz-Spieka

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1 Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Bereich Alter Deich 41 in Nordholz-Spieka Projekt Nr.: GL-01 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: Auftraggeber: Auftragnehmer: RouxIT GmbH & Co. KG Wanhödener Str Wurster Nordseeküste/Nordholz Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) info@th-ingenieure.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens B.Sc. Lea Hartkens Dieses Gutachten umfasst 16 Seiten und 5 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

2 GL-01 Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Vorhabensbeschreibung Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN Immissionsorte und Gebietsfestsetzung Schallquellen Gewerbelärm Straßenverkehrslärm Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Ergebnisse Gewerbelärm Ergebnisse, Straßenverkehrslärm...15 Anlagen A-1 Lageplan mit Immissionsorten und Schallquellen A-2 Eingabedaten A-3 Darstellung der Beurteilungspegel für den Gewerbelärm A-4 Darstellung der Immissionsraster für den Verkehrslärm A-5 Berechnungskonfiguration Seite 2 von 16

3 GL-01 1 Zusammenfassung Es ist geplant, den Bebauungsplan Nr. 54 Am Altendeich in Nordholz-Spieka aufzustellen. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung eines Betriebes der IT-Branche geschaffen werden. Geplant ist der Neubau eines Büro- und Schulungsgebäudes, 25 Stellplätzen, einer Außenterrasse mit Grillecke, einem Basketballkorb und ggf. einem Bewegungsparcour für die Mitarbeiter sowie Außenanlagen. Des Weiteren soll ein Betriebsinhaber-Wohnhauses errichtet werden. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch den geplanten Betrieb, an den umliegenden Wohnbebauungen zu ermitteln und nach TA Lärm /1/ zu beurteilen. Weiterhin sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die K 68, innerhalb des Plangebietes zu ermitteln und nach DIN /6/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten. Gewerbelärm Die Berechnungen ergaben, dass in der Tageszeit mit keinen Überschreitungen des Immissionsrichtwertes sowie des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /1/ durch den geplanten Betrieb des geplanten Büro- und Schulungsgebäudes zu rechnen ist. Nachts finden auf dem Betriebsgelände keine Aktivitäten statt. Unter Berücksichtigung der betrachteten Schallquellen sind keine schädlichen, tieffrequenten Geräuschimmissionen zu erwarten. Weiterhin ergab die Untersuchung, dass die Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs des betrachteten Betriebes auf öffentlichen Verkehrswegen nicht berücksichtigt werden brauchen, da die Bedingungen nach Nr. 7.4, TA Lärm /1/ nicht erfüllt sind. Der Betrieb des geplanten Bürogebäudes mit Schulungscenter kommt damit den Anforderungen der TA Lärm /1/ nach und ist aus schalltechnischen Gesichtspunkten genehmigungsfähig. Verkehrslärm Tagsüber wird der Orientierungswert der DIN /7/ im gesamten Plangebiet eingehalten, bzw. unterschritten. Nachts kommt es durch den Straßenverkehr auf der K68 zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN /7/ innerhalb der ersten 6 m von der westlich Plangebietsgrenze aus gesehen. Die Baugrenze befindet sich jedoch in ca. 20 m Abstand zur westlichen Plangebietsgrenze. An der Baugrenze wird der Orientierungswert der DIN /7/ nachts deutlich unterschritten. Auf die Festsetzung von passiven Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan kann somit verzichtet werden. Seite 3 von 16

4 GL-01 2 Ausgangslage und Zielsetzung Die Gemeinde Wurster Nordseeküste plant in Zusammenarbeit mit dem Investor RouxIT GmbH & Co. KG die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 Am Altendeich in Nordholz- Spieka. Mit der Planung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung eines Betriebes der IT-Branche geschaffen werden. Geplant ist der Neubau eines Bürogebäudes einschließlich Schulungscenter, 25 Stellplätzen, einer Außenterrasse inkl. Grillecke, einem Basketballkorb und ggf. einem Bewegungsparcour für die Mitarbeiter sowie Außenanlagen. Des Weiteren soll ein Betriebsinhaber-Wohnhaus errichtet werden. Westlich des Geländes verläuft die K 68. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen. Dazu sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch den geplanten Betrieb, an den umliegenden Wohnbebauungen zu ermitteln und nach TA Lärm /1/ zu beurteilen. Weiterhin sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die K 68, innerhalb des Plangebietes zu ermitteln und nach DIN /6/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ Baugesetzbuch, in der aktuellen Fassung, /4/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, in der aktuellen Fassung, /5/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 3/97, /6/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/2002, /7/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987, /8/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /9/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90, /10/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe Seite 4 von 16

5 GL-01 Weitere verwendete Unterlagen: /11/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, /12/ Geräusche von Trendsportanlagen, Bayerisches Landesamt für Umwelt, Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet, bzw. das Grundstück befindet sich östlich der Straße Alter Deich in Nordholz. Nördlich und südlich des Plangebietes befinden sich vereinzelte Wohnbebauungen, landwirtschaftliche Nutzflächen und ein landwirtschaftlicher Betrieb. Im Osten und Westen sind landwirtschaftliche Nutzflächen. Das Gelände weist keine für die Schallausbreitungsberechnung relevanten Höhenunterschiede auf. Einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermittelt der Lageplan im Anhang des Berichtes. 5 Vorhabensbeschreibung Es ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 Am Altendeich in Nordholz-Spieka geplant. Das Plangebiet soll als Sondergebiet mit der Nutzung IT ausgewiesen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neuansiedlung der RouxIT GmbH & Co. KG geschaffen werden. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1 Vorentwurf, BP Nr. 54 Seite 5 von 16

6 GL-01 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung 6.1 Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Zuschlägen z. B. für Töne, Impulse oder den Informationsgehalt gebildet wird. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T: Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I: Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Seite 6 von 16

7 GL-01 a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Während des Tages gilt eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Darüber hinaus sind nach TA Lärm /1/ auch einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen zur berechnen und darzustellen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ folgendes festgelegt: Seite 7 von 16

8 GL-01 Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu beurteilen. 6.2 Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN Die DIN /6/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN /7/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; hier ist die TA Lärm /1/ gemäß Abschnitt 6.1 heranzuziehen. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel L r die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN /7/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständigen Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. Die Orientierungswerte betragen: Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db 40 db bzw. 35 db Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db 45 db bzw. 40 db Seite 8 von 16

9 GL-01 Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db 50 db bzw. 45 db Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db 55 db bzw. 50 db Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm. Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /7/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /9/, herangezogen werden. Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /9/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen. Die 16. BImSchV /9/ gibt folgende Grenzwerte an: In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db 49 db Seite 9 von 16

10 GL-01 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db 54 db In Gewerbegebieten tags nachts 69 db 59 db 7 Immissionsorte und Gebietsfestsetzung Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms innerhalb des Plangebietes wurden Rasterlärmkarten berechnet und mit den Orientierungs- und Grenzwerten von Mischgebieten verglichen. Die Berechnungen wurden für eine Immissionshöhe von 5 m durchgeführt. Für die Berechnung des Gewerbelärms wurden folgende Immissionsorte festgelegt: Tabelle 1 Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte nach der Bauleitplanung Immissionsort Lage / Adresse Höhe des Immissionsortes in m Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte in db(a) Tageszeit ung. Nachtstd. IO 1 Alter Deich 35 5 MI IO 2 Alter Deich 39 5 MI IO 3 Alter Deich 41 5 MI IO 4 Alter Deich 45 2 MI Gemäß TA Lärm, Anhang 1, Nr. 1.3 /1/ wurden die Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor der Mitte des jeweils meistbetroffenen Fensters festgelegt. Es wurden ausschließlich Fenster von Räumen berücksichtigt, die im Sinne der DIN 4109 /8/ schutzbedürftig sind. Die genaue Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan in Anlage 1 des Berichtes entnommen werden. Die Einstufung der Schutzbedürftigkeiten für die Bebauungen außerhalb des Plangebietes erfolgt entsprechend der tatsächlichen Nutzung in Absprache mit dem Planungsbüro Dörr. Seite 10 von 16

11 GL-01 8 Schallquellen 8.1 Gewerbelärm Bau- und Betriebsbeschreibung Die RouxIT GmbH & Co. KG plant den Bau eines Büro- und Schulungsgebäudes in der Straße Alter Deich auf einem Teil des Flurstückes 55/3 in Nordholz-Spieka. Das Gebäude weist eine Grundfläche von ca. 20x30 m auf. Im westlichen und südlichen Bereich des Büround Schulungsgebäudes befinden sich die Stellplätze für die Kunden und Mitarbeiter. Befahren wird das Gelände über die Straße Alter Deich. Des Weiteren sollen nördlich und östlich des Büro- und Schulungsgebäudes ein Basketballkorb, eine Terrasse mit Grillecke und ggf. ein Bewegungsparcour mit verschiedenen Trainingsgeräten entstehen. Auf dem Dach des Gebäudes sollen zwei Split-Klimageräte aufgestellt werden. Die Hauptarbeitszeit ist montags bis freitags von Uhr. Am Standort sollen ca. 15 Mitarbeiter beschäftigt werden. Die Schulungen finden auch samstags statt. Diese finden in etwa 2-mal im Jahr statt und dafür ist dann mit ca. 20 Kunden zu rechnen. Ansonsten ist täglich mit bis zu 5 Kunden zu rechnen. Insgesamt stehen im Außenbereich ca. 25 Stellplätze für die Mitarbeiter und Kunden zur Verfügung. Es ist damit zu rechnen, dass alle Mitarbeiter und Kunden das Betriebsgelände mit einem Pkw befahren und später wieder verlassen. Die Stellplätze und die Fahrbahnoberfläche sollen aus Asphalt hergestellt werden. Anlieferungen finden ca. 2-3-mal täglich mit einem Transporter statt. Im nördlichen Bereich des Gebäudes ist ein Rolltor für die Anlieferung vorgesehen. Mit einem Lkw finden Anlieferungen etwa einmal pro Jahr statt, was ein seltenes Ereignis nach TA Lärm /1/ darstellt. Der Immissionsrichtwert von tags 70 db(a) für seltene Ereignisse bei einer derartigen Anlieferungen mit einem Lkw wird signifikant unterschritten. Auf eine gesonderte Betrachtung wird daher verzichtet. Geräusche durch betriebliche Einrichtungen, Schallleistungspegel Im Rahmen der Berechnungen werden folgende Bewegungen und Einwirkzeiten berücksichtigt: Tabelle 2 Bewegungen und Einwirkzeiten der Schallquellen Schallquelle Bewegungen / Einwirkzeiten ung. Nachtstd. Pkw-Parken, Mitarbeiter und Kunden Bew. - - Pkw-Fahren, Mitarbeiter und Kunden - 40 Bew. - - Seite 11 von 16

12 GL-01 Schallquelle Bewegungen / Einwirkzeiten ung. Nachtstd. Sprinter- Parken, Lieferverkehr - 6 Bew. - - Sprinter-Fahren, Lieferverkehr - 6 Bew. - - Kommunikationsgeräusche, Terrasse / Grillecke - 3 Std. - - Sportlärm, Basketballfeld und Bewegungsparcour - 45 Min. - - Split-Klimagerät; auf dem Gebäudedach - 9 Std. - - eine Bewegung ist eine An- oder Abfahrt, bzw. ein Einpark- oder Ausparkvorgang Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr wird nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie /12/ berechnet. Richtliniengerecht werden alle Verkehrsgeräusche 0,5 m über der Geländeoberkante angesetzt. Für eine Pkw-Parkbewegung je Stunde und Stellplatz wird ein Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a) herangezogen. Für wiederkehrende, kurzzeitige Geräuschspitzen wird ein Impulszuschlag von K I = 4 db berücksichtigt. Weiterhin wird gemäß der RLS 90 - Lärmschutz an Straßen /10/ und der Parkplatzlärmstudie /11/ für Pkw- Fahren auf dem Betriebsgelände ein längenbezogener Schallleistungspegel für jeden Meter Fahrweg pro Stunde von 47,5 db(a)/m berücksichtigt. Der Ansatz enthält einen Zuschlag für die Straßenoberfläche von D Stro = 0 db. Das Rolltor soll dem Stand der Lärmminderungstechnik entsprechen. Diese sind laut Parkplatzlärmstudie /11/ so leise, dass sie nicht berücksichtigt werden müssen. Nordöstlich des geplanten Gebäudes soll eine Außenterrasse mit Grillecke sowie ein Basketballkorb und ggf. ein Bewegungsparcour entstehen. Für die Kommunikationsgeräusche auf der Außenterrasse wird ein Schallleistungspegel von L WA = 70 db(a) für eine sprechende Person in Ansatz gebracht. Es wird davon ausgegangen, dass gleichzeitig immer 10 Personen sprechen. Der Basketballkorb wird anhand des Berichtes Geräusche von Trendsportanlagen /12/ betrachtet. Dabei wird ein Schallleistungspegel von L WA = 87 db(a) herangezogen, der auf eine mittlere Quellhöhe von 1,6 m angesetzt wird. Für wiederkehrende, kurzzeitige Geräuschspitzen wird ein Impulszuschlag von K I = 6 db berücksichtigt. In dem Ansatz für den Basketballkorb sind die Geräuschimmissionen des Bewegungsparcours mit inbegriffen. Des Weiteren sind auf dem Dach des Gebäudes zwei Split-Klimageräte vorgesehen. Angaben über die zu erwartenden Geräuschemissionen liegen nicht vor. Erfahrungsgemäß kann jedoch von einem Schallleistungspegel von maximal L WA = 80 db(a) pro Gerät ausgegangen werden. Seite 12 von 16

13 GL-01 Kurzzeitige Maximalpegel entstehen bei den Parkvorgängen im Außenbereich durch das Schlagen der Türen oder des Kofferraumdeckels. Zur Prüfung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /1/ wird gemäß der Parkplatzlärmstudie /10/ ein kurzzeitiger, maximaler Schallleistungspegel von L WA = 100 db(a) für das Schlagen der Türen oder des Kofferraumdeckels angesetzt. Außerdem entstehen einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen durch die beschleunigte Abfahrt der Pkw (L WA,Max = 94 db(a)) und beim Basketball spielen (L WA,Max = 107 db(a)). 8.2 Straßenverkehrslärm Für die Berechnung der Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes, verursacht durch den angrenzenden Straßenverkehr, wurden folgende Verkehrszahlen angesetzt: Tabelle 3 Eingangsdaten für die Berechnung des Straßenverkehrs Straßenabschnitt Mt in Kfz/h Mn in Kfz/h pt in % pn in % Vpkw,zul. in km/h Vlkw,zul. in km/h Straßenoberfläche Alter Deich (K 68) n. geriff. Gussasphalt Vom Landkreis Cuxhaven wurden uns die maßgeblichen Verkehrsstärken in Kfz/24h für den Pkw-Verkehr und den Lkw-Verkehr zur Verfügung gestellt. Die Werte kommen aus einer Verkehrszählung aus dem Jahr Die stündlichen Verkehrsstärken M wurden anhand der Angaben in der RLS 90 /4/ berechnet. Für das Prognosejahr 2025 wurde von uns eine Verkehrssteigerung von 5 % berücksichtigt, welche in den Zahlen aus Tabelle 3 bereits eingerechnet wurde. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 70 km/h. 9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 9.1 Schallausbreitungsmodell Die Berechnung für die Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Die Berechnung der Gewerbelärmimmissionen erfolgt gemäß der DIN ISO /2/ mit A- bewerteten Schallpegeln für eine Mittenfrequenz von 500 Hz. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach der RLS 90 /10/. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung in das Berechnungsmodell eingestellt. Seite 13 von 16

14 GL-01 In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung dargestellt. In Anlage 3 sind die berechneten Beurteilungspegel für den Gewerbelärm dargestellt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 5 aufgeführt. 9.2 Ergebnisse Gewerbelärm Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.1 dargestellten Emissionsansätze berechnen sich folgende Beurteilungspegel, verursacht durch die Zusatzbelastung: Tabelle 4 mathematisch gerundete Beurteilungspegel Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwerte in db(a) Tageszeit Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit IO IO IO IO Die Berechnungen ergaben, dass tagsüber der Immissionsrichtwert an allen maßgeblichen Immissionsorten durch den Beurteilungspegel des geplanten Büro- und Schulungsgebäudes um mindestens 10 db unterschritten wird. Damit liegen alle Immissionsorte nach TA Lärm /1/ tags außerhalb des Einwirkungsbereiches des geplanten Vorhabens. Nachts finden auf dem Betriebsgelände keine Aktivitäten statt. Weiterhin wurde das Auftreten einzelner, kurzzeitiger Geräuschspitzen gemäß TA Lärm, Nr. 6.1 /1/ geprüft. Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.1 dargestellten Emissionsansätze berechnen sich folgende Maximalpegel für den Gewerbelärm. Tabelle 5 mathematisch gerundete Maximalpegel Immissionsort Maximalpegel in db(a) zul. Maximalpegel in db(a) Tageszeit ung. Nachtstd. Tageszeit ung. Nachtstd. IO Seite 14 von 16

15 GL-01 Immissionsort Maximalpegel in db(a) zul. Maximalpegel in db(a) Tageszeit ung. Nachtstd. Tageszeit ung. Nachtstd. IO IO IO Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm, Nr. 6.1 /1/ ist an keinem Immissionsort zu erwarten. Unter Berücksichtigung der betrachteten Schallquellen sind keine schädlichen, tieffrequenten Geräuschimmissionen zu erwarten. Weiterhin ergab die Untersuchung, dass die Geräusche des anlagenbezogenen Verkehrs des betrachteten Betriebes auf öffentlichen Verkehrswegen nicht berücksichtigt werden brauchen, da die Bedingungen nach Nr. 7.4, TA Lärm /1/ nicht erfüllt sind. Der Betrieb des geplanten Bürogebäudes mit Schulungscenter kommt damit den Anforderungen der TA Lärm /1/ nach und ist aus schalltechnischen Gesichtspunkten genehmigungsfähig. 9.3 Ergebnisse, Straßenverkehrslärm Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.2 dargestellten Emissionsansätze wurden die Geräuschimmissionen im Plangebiet verursacht durch den Straßenverkehrslärm berechnet. Die berechneten Immissionsraster sind in Anlage 4 des Berichtes dargestellt. Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN /6/, /7/: Grenzwert 16. BImSchV /9/ : 60 db(a) für MI 64 db(a) für MI An der westlichen Grundstücksgrenze berechnet sich ein Beurteilungspegel von bis zu 60 db(a). Damit wird der Orientierungswert der DIN für Mischgebiete und der Grenzwert der 16. BImSchV eingehalten bzw. unterschritten. Im restlichen Plangebiet wird der Orientierungswert der DIN und der Grenzwert der 16. BImSchV deutlich unterschritten. Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN /6/, /7/: Grenzwert 16. BImSchV /9/: 50 db(a) für MI 54 db(a) für MI Seite 15 von 16

16 GL-01 An der westlichen Grundstücksgrenze berechnet sich ein Beurteilungspegel von bis zu 53 db(a). An der westlichen Baugrenze berechnet sich ein Beurteilungspegel von bis zu 47 db(a). Damit wird innerhalb der Baugrenzen der Orientierungswert der DIN für Mischgebiete um mindestens 3 db unterschritten und der Grenzwert der 16. BIm- SchV deutlich unterschritten. Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (geprüft) B.Sc. Lea Hartkens (Verfasser) Seite 16 von 16

17 Anlage 1 Lageplan mit Immissionsorten und Schallquellen

18 IO IO 1 Anlieferungszone Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Haus Immissionspunkt Rechengebiet Basketballkorb und Bewegungsparcour Anlage 1.1: Parkfläche Split-Klimageräte Terrasse mit Grillecke Lageplan für die Berechnung der Gewerbelärmimmissionen (Zielgröße: Beurteilungspegel) Betriebsinhaberwohnhaus Parkfläche Reitstall Maßstab: 1:1250 IO 4 Projekt Nr.: GL-01 IO 3 Datum: Bearbeiter: L. Hartkens

19 IO Kofferraumschließen 2 IO 1 Spitzenpegel Basketball Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Straße Haus Immissionspunkt Rechengebiet Kofferraumschließen 1 Schulungs- und Bürogebäude Anlage 1.2: beschleunigte Abfahrt Pkw Kofferraumschließen 3 Betriebsinhaberwohnhaus Lageplan für die Berechnung der Gewerbelärmimmissionen (Zielgröße: Maximalpegel) Reitstall IO 4 IO Projekt Nr.: Maßstab: 1: GL-01 Datum: Bearbeiter: L. Hartkens

20 Anlage 2 Eingabedaten

21 Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Kofferraumschließen 1 ~ max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,96 0,50 Kofferraumschließen 2 ~ max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,85 0,50 Kofferraumschließen 3 ~ max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,73 0,50 Basketball ~ max 107,0 107,0 107,0 Lw 107 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,60 r , ,48 1,60 beschleunigte Abfahrt Pkw ~ max 94,0 94,0 94,0 Lw 94 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,61 0,50 Split-Klimageräte ~ qu 83,0 83,0 83,0 Lw 83 0,0 0,0 0,0 540,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 g , ,45 4,85 Sprinter-Parken ~ qu 63,6 67,0 67,0 Lw 67-3,4 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,57 0,50 Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Quellhöhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Pkw-Fahren 1-13 ~ qu 67,3 65,2 65,2 49,6 47,5 47,5 Lw' 47,5 2,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Pkw-Fahren ~ qu 63,4 64,1 64,1 46,8 47,5 47,5 Lw' 47,5-0,7 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Pkw-Fahren ~ qu 63,6 65,7 65,7 45,4 47,5 47,5 Lw' 47,5-2,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Sprinter-Fahren ~ qu 61,8 65,2 65,2 44,1 47,5 47,5 Lw' 47,5-3,4 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Quellhöhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Pkw-Parken 1-13 ~ qu 69,1 67,0 67,0 47,0 44,9 44,9 Lw 67 2,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Pkw-Parken ~ qu 66,3 67,0 67,0 46,9 47,6 47,6 Lw 67-0,7 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Pkw-Parken ~ qu 64,9 67,0 67,0 46,9 49,0 49,0 Lw 67-2,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,5 Basketballkorb ~ qu 93,0 93,0 93,0 77,3 77,3 77,3 Lw 93 0,0 0,0 0,0 45,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,6 Kommunikation Terrasse/Grillecke ~ qu 80,0 80,0 80,0 59,4 59,4 59,4 Lw 80 0,0 0,0 0,0 180,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,5 Straßen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Alter Deich / K 68 str 54,3-3,9 46,9 54,0 0,0 10,0 7,0 0,0 7, ,0 1 0,0 0,0, GL-01

22 Immissionsorte Immissionspunkte Bezeichnung M. ID Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 ~ io 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r , ,19 5,00 IO 2 ~ io 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r , ,77 5,00 IO 3 ~ io 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r , ,15 5,00 IO 4 ~ io 60,0 45,0 MI Industrie 2,00 r , ,10 2,00, GL-01

23 Anlage 3 Darstellung der Beurteilungspegel für den Gewerbelärm

24 Anlage Darstellung der Beurteilungspegel und Teilbeurteilungspegel Beurteilungspegel Berechnungspunkt Nutz Immissionsrichtwert Lr Regelbetrieb Bezeichnung ID tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) IO 1 io MI ,3 - IO 3 io MI ,9 - IO 2 io MI ,0 - IO 4 io MI ,7 - Teilbeurteilungspegel Quelle Teilpegel V01 Lr Bezeichnung M. ID IO 1 IO 3 IO 2 IO 4 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kofferraumschließen 1 ~ max Kofferraumschließen 2 ~ max Kofferraumschließen 3 ~ max Basketball ~ max beschleunigte Abfahrt Pkw ~ max Split-Klimageräte qu 38,4 23,6 27,8 28,8 Sprinter-Parken qu 31,9-11,1 11,3 6,4 Pkw-Fahren 1-13 qu 28,9 3,4 2,8 16,2 Pkw-Fahren qu 22,1-0,3-0,9 12,8 Pkw-Fahren qu 14,8 3,5-2,0 12,0 Sprinter-Fahren qu 24,0-2,2-0,3 10,5 Pkw-Parken 1-13 qu 30,8 3,9 4,9 16,6 Pkw-Parken qu 25,7-2,1 1,1 12,8 Pkw-Parken qu 5,1 6,3-1,9 6,7 Basketballkorb qu 45,9 15,2 29,2 9,7 Kommunikation Terrasse/Grillecke qu 35,5 15,3 20,8-1,9 Alter Deich / K 68 ~ str, GL-01

25 Anlage Darstellung der Maximalpegel Maximalpegel Quelle Teilpegel V02 Lmax Bezeichnung M. ID IO 1 IO 3 IO 2 IO 4 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Kofferraumschließen 1 max 57,9 40,8 39,9 50,4 Kofferraumschließen 2 max 66,8 34,0 37,5 49,4 Kofferraumschließen 3 max 42,6 41,5 39,2 44,4 Basketball max 74,0 44,8 57,5 43,7 beschleunigte Abfahrt Pkw max 47,0 34,3 34,8 49,3 Split-Klimageräte ~ qu Sprinter-Parken ~ qu Pkw-Fahren 1-13 ~ qu Pkw-Fahren ~ qu Pkw-Fahren ~ qu Sprinter-Fahren ~ qu Pkw-Parken 1-13 ~ qu Pkw-Parken ~ qu Pkw-Parken ~ qu Basketballkorb ~ qu Kommunikation Terrasse/Grillecke ~ qu Alter Deich / K 68 ~ str, GL-01

26 Anlage 4 Darstellung der Immissionsraster für den Verkehrslärm

27 Alter Deich / K <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= Anlage 4.1: Immissionsraster für den Straßenverkehrslärm Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 5 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: GL-01 Datum: Bearbeiter: L. Hartkens

28 Alter Deich / K <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= Anlage 4.2: Immissionsraster für den Straßenverkehrslärm Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 5 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: GL-01 Datum: Bearbeiter: L. Hartkens

29 Anlage 5 Berechnungskonfiguration

30 Anlage 4 - Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 1.00 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB, GL-01

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