Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Niedersachsenstraße der Gemeinde Lemwerder

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1 Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Niedersachsenstraße der Gemeinde Lemwerder Projekt Nr.: GT-01 Messstelle nach 26 BImSchG Datum: Auftraggeber: Gemeinde Lemwerder Stedinger Straße Lemwerder Auftragnehmer: Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens Dieses Gutachten umfasst 21 Seiten und 2 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

2 Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Vorhabensbeschreibung Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Den Berechnungen zu Grunde gelegte Schallschutzmaßnahmen Schallquellen Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Ergebnisse und Beurteilung...15 Anlagen A-1 Lageplan mit Plangebiet und Schallquellen A-2 Eingabedaten Seite 2 von 21

3 1 Zusammenfassung Die Gemeinde Lemwerder plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Niedersachsenstraße. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet und als Mischgebiet entwickelt werden. Nördlich des Plangebietes befindet sich ein städtischer Betriebshof. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose soll die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ im Plangebiet geprüft werden. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen aufzuzeigen. Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen im Plangebiet wurden Immissionsraster in 2 m, 5 m und 8 m Höhe gerechnet. Die Ergebnisse wurden mit den Immissionsrichtwerten für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete nach Abschnitt 6 des Berichtes verglichen. Die Ergebnisse sind in Abschnitt 9 des Berichtes dargestellt. Zur Reduzierung der Geräuschimmissionen, verursacht durch den Betrieb des städtischen Bauhofes im Plangebiet, wurden mit der Gemeinde Lemwerder aktive und organisatorische Schallschutzmaßnahmen abgestimmt, die den Berechnungen bereits zur Grunde gelegt wurden und in Abschnitt 8 des Berichtes dargestellt sind. Die Berechnungen ergaben, dass die Immissionsrichtwerte mit den der Berechnungen zu Grunde gelegten Schallschutzmaßnahmen tagsüber eingehalten werden können. Nachts können die Immissionsrichtwerte teilweise überschritten werden. Die Überschreitungen sind auf den nächtlichen Betrieb beim Winterdienst zurückzuführen. Bis auf die Überschreitungen der nächtlichen Immissionsrichtwerte können die Anforderungen der TA Lärm /1/ eingehalten werden. Die Überschreitungen der nächtlichen Immissionsrichtwerte sind in die Abwägung des weiteren Bebauungsplanverfahren einzubeziehen. Dabei ist unter Anderen zu berücksichtigen, dass bereits aktive und organisatorische Lärmschutzmaßnahmen abgestimmt wurden und die verbleibende Überschreitung der nächtlichen Immissionsrichtwerte nicht täglich auftritt, sondern lediglich nach Bedarf in der Winterzeit. Seite 3 von 21

4 2 Ausgangslage und Zielsetzung Die Gemeinde Lemwerder plant die Aufstellung des Bebauungsplanes Niedersachsenstraße. Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet und als Mischgebiet entwickelt werden. Nördlich des Plangebietes befindet sich ein städtischer Betriebshof. Im Rahmen einer Schallimmissionsprognose soll die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ im Plangebiet geprüft werden. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen aufzuzeigen. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 3/97, /4/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90, /5/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, Weitere verwendete Unterlagen: /6/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, /7/ Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen, Akustikbüro Schwartzenberger, Schriftenreihe Heft 154 vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, 2000, /8/ Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen von Anlagen zur Abfallbehandlung und verwertung sowie Kläranlagen, Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Seite 4 von 21

5 4 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet liegt westlich der Niedersachsenstraße in Lemwerder. Südlich grenzen Wohnbebauungen in Form von Einfamilienhäuser an das Plangebiet. Nördlich grenzt der städtische Bauhof mit seinen Gebäuden an das Plangebiet. Östlich des Plangebietes befindet sich eine Grünfläche mit Baumbestand. Westlich des Plangebietes sind landwirtschaftliche Flächen vorhanden. Das Gelände weist keine für die Schallausbreitungsberechnungen relevanten Höhenunterschiede auf. Einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermittelt der Lageplan im Anhang des Berichtes. 5 Vorhabensbeschreibung Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet und als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die folgende Abbildung zeigt das Plangebiet: Abbildung 1 Vorentwurf, Bebauungsplan Niedersachsenstraße Im Plangebiet sollen zweigeschossige Bebauungen (voraussichtlich Mehrparteienhäuser) zugelassen werden. Seite 5 von 21

6 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Zuschlägen z. B. für Töne, Impulse oder den Informationsgehalt gebildet wird. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T : Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I : Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) Seite 6 von 21

7 b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ folgendes festgelegt: Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu beurteilen. Seite 7 von 21

8 Immissionsrichtwerte für seltene Ereignisse: Wenn in seltenen Fällen oder über eine begrenzte Zeitdauer, aber an nicht mehr als an zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht an mehr als an jeweils zwei aufeinander folgenden Wochenenden die oben angegebenen Immissionsrichtwerte auch bei Einhaltung des Standes der Technik zur Lärmminderung nicht eingehalten werden können, kann von einer Anordnung abgesehen werden. In der Regel sind jedoch unzumutbare Geräuschbelästigungen anzunehmen, wenn auch durch seltene Ereignisse bei anderen Anlagen Überschreitungen der oben angegebenen Immissionsrichtwerte verursacht werden können und am selben Einwirkungsort Überschreitungen an mehr als 14 Kalendertagen eines Jahres auftreten. Folgende Werte dürfen in Gebieten nach Nr. b) bis f) (Gewerbegebiete bis Kurgebiete) nicht überschritten werden: tags 70 db(a), nachts 55 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Werte in Gebieten nach Nr. b) (Gewerbegebiete) am Tage um nicht mehr als 25 db, in der Nacht um nicht mehr als 15 db überschreiten und in Gebieten nach Nr. c) bis f) (Mischgebiete bis Kurgebiete) am Tage um nicht mehr als 20 db und in der Nacht um nicht mehr als 10 db überschreiten. 7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Zur Beurteilung der Geräuschimmissionen im Plangebiet wurden Immissionsraster in 2 m, 5 m und 8 m Höhe gerechnet. Die Ergebnisse wurden mit den Immissionsrichtwerten für allgemeine Wohngebiete und Mischgebiete nach Abschnitt 6 des Berichtes verglichen. Die Ergebnisse sind in Abschnitt 9 des Berichtes dargestellt. Seite 8 von 21

9 8 Den Berechnungen zu Grunde gelegte Schallschutzmaßnahmen Den Berechnungen wurden folgende Schallschutzmaßnahmen zu Grunde gelegt: 1. Das jetzige Salzlager an der südlichen Grenze des Betriebsgeländes wird in den nördlichen Bereich des Betriebsgeländes verlegt. Die Lage für das neue Salzlager ist in Abbildung 2 dargestellt. 2. Der maximale, impulsbewertete Schallleistungspegel des Radladers, welcher nachts für die Beladung der Streufahrzeuge mit Salz genutzt wird, darf beim Rangieren und Beladen der Fahrzeuge einen maximalen Schallleistungspegel von L WA = 104 db(a) nicht überschreiten. Auf dem Bauhof werden derzeit zwei Radlader betrieben. Eine Schallmessung vor Ort ergab, dass der kleinere Radlader der Fa. Ahlmann den oben genannten Schallleistungspegel einhalten kann. 3. Die Motoren der Streufahrzeuge werden nachts während der Salzbeladung abgestellt. 4. Nachts befahren oder verlassen keine Fahrzeuge mit Anhängern oder ähnlichen Anbauten das Gelände, bei denen Spitzenpegel durch das Scheppern der Anhänger oder Anbauten auftreten können. 5. Die Hallentore werden bei lärmintensiven Arbeiten geschlossen gehalten. In der folgenden Abbildung ist die Lage für das neue Salzlager dargestellt: Abbildung 2 neue Lage des Salzlagers (rote Markierung) Seite 9 von 21

10 9 Schallquellen Bau- und Betriebsbeschreibung Der städtische Betriebshof in der Niedersachsenstraße 12 in Lemwerder wird durch die Gemeinde Lemwerder betrieben. Der Betriebshof unterstützt die Gemeindeverwaltung bei den Unterhaltungs- und Pflegemaßnahmen von gemeindeeigenen Gebäuden, Grundstücken, Wegen und Plätzen. Die Betriebszeiten des städtischen Betriebshofes belaufen sich in der Regel montags bis donnerstags von 7:00-16:00 Uhr und freitags von Uhr. In den Wintermonaten wird von dem Betriebsgelände aus der Winterdienst organisiert. Weiterhin findet auf dem Gelände die Sandsackbefüllung bei Hochwassereinsätzen statt. Beim Winterdienst und bei der Sandsackbefüllung kann auch nachts Betrieb auf dem Gelände stattfinden. Das Betriebsgelände wird über die Niedersachsenstraße befahren. Im südöstlichen Teil des Betriebsgeländes befindet sich von der Niedersachsenstraße aus gesehen zunächst der Mitarbeiter- und Kundenparkplatz, gefolgt vom Salzlager (wird verlegt, siehe Abschnitt 8), diversen Garagen und einem Platz für die Abfall- und Altmetallcontainer. Weiter östlich ist darüber hinaus ein Platz zum Lagern und Abtragen gesiebter Erde vorhanden. Mittig des Betriebsgeländes sind die Werkstattgebäude und Hallen zur Unterstellung der Maschinen und Geräte platziert. Das Bürogebäude mit den Sozialräumen befindet sich gegenüber der Werkstattgebäude an der Niedersachsenstraße. Zwischen den Werkstattgebäuden und dem Bürogebäude ist eine befestigte Fläche aus Betonsteinpflaster vorhanden. Die Freiflächen östlich und nördlich der Werkstattgebäude werden für die Lagerung von Baumaterialien genutzt. Weiterhin ist östlich der Betriebshallen ein Waschplatz für die Maschinen und Geräte des Bauhofes vorhanden. Zwischen 6.00 und 7.00 Uhr ist mit ca. 10 Mitarbeiter-Pkw zu rechnen, die das Betriebsgelände befahren und auf dem Mitarbeiterparkplatz parken. Nachmittags nach Feierabend verlassen die Pkw das Betriebsgelände wieder. Für Bürger, Vereinsmitglieder und Hausmeister ist durchschnittlich mit ca. 4-5 Pkw pro Woche zu rechnen. Materialanlieferungen erfolgen ab 7.00 Uhr. Durchschnittlich ist mit 1-2 Anlieferungen per Lkw von Steinplatten, Mutterboden, Kies usw. pro Woche zu rechnen. Die Müllcontainer werden je nach Bedarf ca. 1 Mal im Monat abgeholt (2 Stück). Die Verladung erfolgt mit einem Wechsellader (Rollcontainer) ab 7.00 Uhr. Die betriebseigenen Fahrzeuge (1 Radlader, 3 Schlepper, 1 Unimog, 4 Prischenwagen und 3 Pkw, jeweils mit Anhänger) werden ab 6.30 Uhr per Radlader beladen (Dauer ca. 30 Minuten) und verlassen dann das Betriebsgelände. Die 4 Pritschenwagen kommen mindestens 2 Mal am Tag zurück auf den Hof, um Baumaterialien abzuladen und / oder neue mitzunehmen, sowie für die Mittagspause und Ähnliches. Ab ca. 15 Uhr kommen alle Fahrzeuge zurück zum Betriebsgelände. Seite 10 von 21

11 Tagsüber ist für die Be- und Entladung von Baumaterialien sowie für den innerbetrieblichen Transport mit bis zu 2,5 Stunden Radladerbetrieb zu rechnen. Weiterhin wird im Bereich des Waschplatzes bis zu 2 Stunden pro Tag ein Hochdruckreiniger betrieben. In den Wintermonaten wird vom Betriebsgelände des Bauhofes aus der Winterdienst organisiert. Ab ca Uhr fährt der erste Mitarbeiter von zu Hause aus los, um die Straßen zu kontrollieren. Sofern die Straßen geräumt werden müssen oder Glatteisgefahr besteht, rücken gegen 5.00 Uhr 2 kleine Streufahrzeuge und der Unimog aus. Vorher werden die Fahrzeuge vor dem Salzlager per Radlader mit Salz beladen, was insgesamt ca. 10 Minuten dauert. Sofern gesiebter Boden für die Baustelle benötigt wird, wird ein Lkw 2-3 Mal pro Tag per Radlader beladen. Je Beladung kann mit ca. 15 Minuten Radladerbetrieb gerechnet werden. Dies kommt ca. 2-3 Mal im Jahr vor und stellt damit ein seltenes Ereignis im Sinne der TA Lärm /1/ dar. Im Vergleich zu den Geräuschemissionen im Regelfall sind durch die Beladung der Lkw mit dem gesiebten Boden und dem anschließenden Abtransport keine relevant höheren Geräuschimmissionen im Plangebiet zu erwarten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für seltene Ereignisse werden sicher eingehalten. Auf eine gesonderte Betrachtung wird daher verzichtet. Weiterhin kann es vorkommen, dass bei besonderen Ereignissen, wie dem Drachenfest, nachts 2-3 Fahrzeuge von dem Fest zurück auf das Betriebsgelände fahren. Die Entladung der Fahrzeuge findet in einem solchen Fall erst am nächsten Tag statt. Dies kann bis zu 1-2 Mal im Jahr vorkommen und stellt ein seltenes Ereignis im Sinne der TA Lärm /1/ dar. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ für seltene Ereignisse werden sicher eingehalten. Auf eine gesonderte Betrachtung wird daher verzichtet. Auch Einsätze bei Hochwasser werden durch den Betriebshof koordiniert. Ab 1 m mittleren Tidenhub fährt ein Mitarbeiter von zu Hause aus zum Einsatzort. Dies kann an ca. 5 Tagen pro Jahr vorkommen, wobei in diesem Fall auf dem Betriebsgelände keine Geräusche entstehen. Ab 2,3 m mittleren Tidenhub werden (auch nachts) Sandsäcke mit einer Sandfüllanlage befüllt. Dann sind der Radlader und die Sandfüllanlage durchgehend in Betrieb. 50 Leute befahren das Betriebsgelände, um die Sandsäcke zu befüllen. Laut Auskunft der Gemeinde ist dies bisher nur 1 Mal vorgekommen. Dieser Betriebszustand fällt aus Sachverständiger Sicht unter Nr. 7.1 der TA Lärm /1/ (Notsituationen), womit eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte zugelassen werden kann. Ansonsten wurden von der Gemeinde keine immissionsrelevanten Betriebsvorgänge und Geräuschquellen genannt. Geräusche durch betriebliche Einrichtungen, Schallleistungspegel Im Rahmen der Prognose werden folgende Bewegungen und Einwirkzeiten für den Regelfall angesetzt: Seite 11 von 21

12 Tabelle 1 Schallquelle Bewegungen und Einwirkzeiten der Schallquellen Bewegungen / Einwirkzeiten ung. Nachtstd. Mitarbeiter-Parken auf Parkplatz 10 Bew. 10 Bew. - - Mitarbeiter-Fahrten zum / vom Parkplatz 10 Bew. 10 Bew. - - Pkw-Parken (Bürger usw.) auf Parkplatz 10 Bew. 10 Bew. - - Pkw-Fahrten (Bürger usw.) zum / vom Parkplatz - 10 Bew. - - Lkw-Parken (Anlieferungen usw.) mittig des Betriebsgeländes - 4 Bew. - - Lkw-Fahrten (Anlieferungen usw.) mittig des Betriebsgeländes - 4 Bew. - - Lkw-Rangieren (Anlieferungen usw.), mittig des Betriebsgeländes - 4 Min. - - Lkw-Parken (Müllcontainer) bei den Müllcontainern - 4 Bew. - - Lkw-Fahrten (Müllcontainer) zu / von den Müllcontainern - 4 Bew. - - Lkw-Rangieren bei den Müllcontainern - 4 Min. - - Absetzen der Container bei den Müllcontainern - 4 Min. - - Aufnehmen der Container bei den Müllcontainern - 4 Min. - - Einwurfvorgänge Eisenschrott bei den Müllcontainern - 5 Vorgänge a 20 Sek. - - Parken sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) - 32 Bew. - 3 Bew. Fahren sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) - 32 Bew. - 3 Bew. Rangieren sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) - 32 Min. - 6 Min. Radlader mittig des Betriebsgeländes 20 Min. 120 Min. - - Radlader westlicher Bereich 10 Min. 30 Min. - - Radlader vor neuem Salzlager Min. Hochdruckreiniger beim Waschplatz Min. eine Bewegung ist eine An- oder Abfahrt, bzw. ein Einpark- oder Ausparkvorgang Seite 12 von 21

13 Die Ermittlung der Geräuschemissionen für die auf dem Betriebsgelände verkehrenden Fahrzeuge erfolgt gemäß dem getrennten Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie. Die Emissionen der Verkehrsgeräusche werden 0,5 m über der Geländeoberfläche angesetzt. Gemäß dem getrennten Berechnungsverfahren der Parkplatzlärmstudie kann für eine Pkw-Parkbewegung pro Stunde ein impulsbewerteter Schallleistungspegel von L WA = 67,0 db(a) und für Pkw-Fahrten pro Meter und Stunde ein Schallleistungspegel von L WA = 49,0 db(a) bei einer Fahrbahnoberfläche mit Betonsteinpflaster in Ansatz gebracht werden. Weiterhin kann für eine Lkw-Parkbewegung pro Stunde ein impulsbewerteter Schallleistungspegel von L WA = 80,0 db(a) und für Lkw-Fahrten pro Meter und Stunde ein Schallleistungspegel von L WA = 62,0 db(a) bei einer Fahrbahnoberfläche mit Betonsteinpflaster in Ansatz gebracht werden. Sonstige Rangiertätigkeiten werden pauschal mit einem Schallleistungspegel von L WA = 99 db(a) berücksichtigt. Für sonstige Maschinen des Bauhofes (Unimog usw.) werden die oben genannten Ansätze für Lkw herangezogen. Der Radladerbetrieb wird basierend auf eigenen Messungen vor Ort mit einem Schalleistungspegel von L WA = 108 db(a) in der Tageszeit in Ansatz gebracht. Nachts wird vorausgesetzt, dass zum Beladen der Streufahrzeuge ausschließlich der kleinere Radlader der Fa. Ahlmann eingesetzt wird (L WA = 104 db(a), siehe Abschnitt 8). Der Hochdruckreiniger beim Waschplatz wird mit einem Schallleistungspegel von L WA = 94 db(a) angesetzt. Für das Absetzen der Container wird ein impulsbewerteter Schallleistungspegel von L WA = 116 db(a) und für das Aufnehmen der Container ein impulsbewerteter Schallleistungspegel von L WA = 111 db(a) angesetzt (gemäß Heft 1, Lärmschutz in Hessen).. Durch den Betrieb in der Werkstatt ist bei geschlossenen Hallentoren kein immissionsrelevanter Beitrag zu erwarten. Daher kann der Betrieb in der Werkstatt bei den Berechnungen vernachlässigt werden. Für die Berechnung der kurzzeitigen Spitzenpegel wurde für das Scheppern von Anhängern bei der Ein- und Ausfahrt auf das Betriebsgelände ein Schallleistungspegel von L WA,Max = 113 db(a), für die beschleunigte Abfahrt der Lkw, bzw. Maschinen ein Schallleistungspegel von L WA,Max = 105 db(a) und für das Aufnehmen und Absetzen der Müllcontainer ein Schallleistungspegel von L WA,Max = 123 db(a) angesetzt. Seite 13 von 21

14 10 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 10.1 Schallausbreitungsmodell Die Beurteilungspegel werden, wie im Abschnitt 6 bereits erläutert, aus den Schallleistungspegeln, ihren Einwirkzeiten und den ggf. erforderlichen Zuschlägen ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /2/ mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Die meteorologische Korrektur wird gemäß den Formeln (21) und (22) der DIN ISO /2/ wie folgt bestimmt: Cmet = Co [1-10*(hs+hr)/dp] wenn dp > 10*hs+hr) Cmet = 0 wenn dp 10*hs+hr) hs hr dp Co die Höhe der Quelle in m die Höhe des Immissionsortes in m der Abstand zwischen Quelle und Immissionsort, projiziert auf die horizontale Bodenebene in m ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Gemäß der der Empfehlung von Dr. J. Kötter (ehem. NLÖ Hannover) wird Co mit 3,5 db in der Tageszeit und 1,9 db in der Nachtzeit berücksichtigt. In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung vollständig dargestellt. Seite 14 von 21

15 10.2 Ergebnisse und Beurteilung Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 9 dargestellten Emissionsansätze wurden zunächst für die freie Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes Immissionsraster in 8 m Höhe berechnet, da in 8 m Höhe die höchsten Beurteilungspegel im Plangebiet zu erwarten sind. Die Berechnungen ergaben, dass tagsüber der jeweils geltende Immissionsrichtwert im Plangebiet eingehalten werden kann. Nachts ergeben sich Überschreitungen im Plangebiet. Daher wurden für die Nachtzeit zusätzlich Immissionsraster in einer Höhe von 2 m und 5 m über GOK berechnet. Abbildung 3 Immissionsraster Beurteilungspegel tags, Immissionshöhe 8 m... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Seite 15 von 21

16 Abbildung 4 Immissionsraster Beurteilungspegel nachts, Immissionshöhe 8 m... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Seite 16 von 21

17 Abbildung 5 Immissionsraster Beurteilungspegel nachts, Immissionshöhe 5 m... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Seite 17 von 21

18 Abbildung 6 Immissionsraster Beurteilungspegel nachts, Immissionshöhe 2 m... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Seite 18 von 21

19 Abbildung 7 Immissionsraster Spitzenpegel tags, Immissionshöhe 8 m... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Seite 19 von 21

20 Abbildung 8 Immissionsraster Spitzenpegel Nachts, Immissionshöhe 8 m... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... Die Berechnungen ergaben, dass tagsüber der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 60 db(a) im geplanten Mischgebiet eingehalten werden kann. Der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) kann tagsüber im geplanten allgemeinen Wohngebiet ebenfalls eingehalten werden. Nachts wird der Immissionsrichtwert für Mischgebiete von 45 db(a) im geplanten Mischgebiet in 8 m Höhe überschritten. In 5 m Höhe ergeben sich an der nordöstlichen Baugrenze des geplanten Mischgebietes nur noch geringfügige Überschreitungen des Immissionsrichtwertes (< 1 db). In 2 m Höhe wird der Immissionsrichtwert im geplanten Mischgebiet eingehalten. Im geplanten allgemeinen Wohngebiet wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 db(a) nachts im nordöstlichen Bereich in 8 m und in 5 m Höhe überschritten. In 2 m Höhe ergeben sich im geplanten allgemeinen Wohngebiet nur noch geringfügige Richtwertüberschreitungen entlang der Niedersachsenstraße. Seite 20 von 21

21 Der zulässige Spitzenpegel für Mischgebiete von 90 db(a) tags und 65 db(a) nachts kann im geplanten Mischgebiet innerhalb der überbaubaren Fläche tags und nachts eingehalten werden. Der zulässige Spitzenpegel für allgemeine Wohngebiete von 85 db(a) tags und 60 db(a) nachts kann im geplanten allgemeinen Wohngebiet tags und nachts ebenfalls eingehalten werden. Unter Berücksichtigung der untersuchten Schallquellen und deren Betrieb sind keine schädlichen, tieffrequenten Geräuschimmissionen zu erwarten. Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg (geprüft) Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (Verfasser) Seite 21 von 21

22 Anlage 1 Lageplan mit Plangebiet und Schallquellen

23 neues Salzlager Waschplatz Lagerfläche für Baumaterialien befestigte Freifläche mit Zufahrt zu den Hallen und Garagen Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Haus Schirm Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Abfall- und Metallcontainer Mitarbeiter- und Kundenparkplatz Anlage 1.1: Lageplan mit Immissionsorten und Schallquellen Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: GT-01 Datum: Bearbeiter: M. Tetens

24 Punktquelle Linienquelle Flächenquelle Haus Schirm Immissionspunkt Hausbeurteilung Rechengebiet Container Aufnehmen / Absetzen, Einwürfe Eisenschrott beschleunigte Abfahrt Lkw Anlage 1.2: Lageplan mit Immissionsorte und Schallquellen für die Maximalpegelberechnung Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: GT-01 Datum: Bearbeiter: M. Tetens

25 Anlage 2 Eingabedaten

26 Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Absetzen der Container, bei den Müllcontainern qu 116,0 116,0 116,0 Lw 116 0,0 0,0 0,0 4,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,31 1,00 Aufnehmen der Container, bei den Müllcontainern qu 111,0 111,0 111,0 Lw 111 0,0 0,0 0,0 4,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,32 1,00 Hochdruckreiniger, beim Waschplatz qu 94,0 94,0 94,0 Lw 94 0,0 0,0 0,0 120,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,01 1,00 Einwurfvorgänge Eisenschrott qu 110,0 110,0 110,0 Lw 110 0,0 0,0 0,0 2,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,32 1,00 Fahrzeuge, Scheppern bei der Ein- und Ausfahrt - max 113,0 113,0 113,0 Lw 113 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,83 1,00 Container Aufnehmen / Absetzen, Einwürfe Eisenschrott ~ max 123,0 123,0 123,0 Lw 123 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,06 0,50 beschleunigte Abfahrt Lkw ~ max 105,0 105,0 105,0 Lw 105 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) 2,00 r , ,65 2,00 Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Mitarbeiter-Fahrten, zum/vom Parkplatz1 qu 60,2 66,5 64,3 44,9 51,2 49,0 Lw' 49-4,1 2,2 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Mitarbeiter-Fahrten, zum/vom Parkplatz2 qu 59,0 65,3 63,1 44,9 51,2 49,0 Lw' 49-4,1 2,2 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Pkw-Fahrten (Bürger usw.), zum/vom Parkplatz1 qu 63,2 69,5 64,3 47,9 54,2 49,0 Lw' 49-1,1 5,2 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw-Fahrten (Anlieferungen usw.), mittig des Betriebsgeländes qu 78,3 83,4 83,4 56,9 62,0 62,0 Lw' 62-5,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw-Fahrten (Müllcontainer), zu/von den Müllcontainern qu 76,1 81,2 81,2 56,9 62,0 62,0 Lw' 62-5,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Fahrten sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog, usw.) qu 87,3 83,4 83,4 65,9 62,0 62,0 Lw' 62 3,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Fahrten sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog, usw.) qun 82,1 82,1 87,1 62,0 62,0 67,0 Lw' 62 0,0 0,0 5,0 0,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Mitarbeiter-Parken, auf Parkplatz1 qu 62,9 69,2 67,0 41,5 47,8 45,6 Lw 67-4,1 2,2 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Mitarbeiter-Parken, auf Parkplatz2 qu 62,9 69,2 67,0 44,1 50,4 48,2 Lw 67-4,1 2,2 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Pkw-Parken (Bürger usw.), auf Parkplatz1 qu 65,9 72,2 67,0 44,5 50,8 45,6 Lw 67-1,1 5,2 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw-Parken (Anlieferungen usw.), mittig des Betriebsgeländes qu 74,9 80,0 80,0 43,8 48,9 48,9 Lw 80-5,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw-Rangieren (Anlieferungen usw.), mittig des Betriebsgeländes qu 99,0 99,0 99,0 67,9 67,9 67,9 Lw 99 0,0 0,0 0,0 4,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw-Parken (Müllcontainer), bei den Müllcontainern qu 74,9 80,0 80,0 52,4 57,5 57,5 Lw 80-5,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Lkw-Rangieren (Müllcontainer), bei den Müllcontainern qu 99,0 99,0 99,0 76,5 76,5 76,5 Lw 99 0,0 0,0 0,0 4,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Parken sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) qu 83,9 80,0 80,0 52,8 48,9 48,9 Lw 80 3,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Rangieren sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) qu 99,0 99,0 99,0 67,9 67,9 67,9 Lw 99 0,0 0,0 0,0 32,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) Radlader, mittig des Betriebsgeländes qu 108,0 108,0 108,0 76,9 76,9 76,9 Lw 108 0,0 0,0 0,0 120,00 20,00 0,00 0,0 500 (keine) Radlader, westlicher Bereich qu 108,0 108,0 108,0 74,2 74,2 74,2 Lw 108 0,0 0,0 0,0 30,00 10,00 0,00 0,0 500 (keine) Parken sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) qun 80,0 80,0 85,0 56,9 56,9 61,9 Lw 80 0,0 0,0 5,0 0,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) Rangieren sonstiger Fahrzeuge (Trekker, Unimog usw.) qun 99,0 99,0 99,0 75,9 75,9 75,9 Lw 99 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 6,00 0,0 500 (keine) Radlader qun 104,0 104,0 104,0 80,9 80,9 80,9 Lw 104 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 10,00 0,0 500 (keine), GT-01

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