Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld

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1 Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Projekt Nr.: GH-01 Messstelle nach 26 BImSchG Datum: Auftraggeber: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Auftragnehmer: T&H Ingenieure GmbH Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) info@th-ingenieure.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg Dieses Gutachten umfasst 18 Seiten und 7 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

2 GH-01 T&H Ingenieure GmbH Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Anlagenbeschreibung Schallquellen Schallleistungspegel der Windenergieanlagen Gewerbliche Vorbelastung Fremdgeräusche Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Ergebnisse und Beurteilung Ermittlung eines Abregelungskonzeptes Tieffrequente Geräusche Qualität der Ergebnisse...18 Anlagen A-1 Lageplan mit Windenergieanlagen und Immissionsorten im Maßstab 1 : A-2 Eingabedaten A-3 Darstellung der Beurteilungspegel und Teilbeurteilungspegel A-4 Immissionsraster A-5 Berechnungskonfiguration A-6 Fotodokumentation A-7 Auszüge aus den Messberichten Seite 2 von 18

3 GH-01 T&H Ingenieure GmbH 1 Zusammenfassung Westlich von Nordholz und östlich von Spieka-Neufeld werden zurzeit 22 Windenergieanlagen (WEA) verschiedener Anlagentypen betrieben. Im Rahmen eines Repowerings sollen 17 der vorhandenen WEA abgebaut und durch 13 leistungsstärkere WEA des Typs Enercon E70 E4 ersetzt werden. Fünf WEA des Typs Vestas V52-850kW sollen am Standort weiter betrieben werden. Für das Genehmigungsverfahren soll ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden. Im Rahmen des Gutachtens sollen die Beurteilungspegel gemäß den Vorgaben der TA Lärm /1/ an den nächstgelegenen Wohnhäusern ermittelt und beurteilt werden. Den Auftrag zur Erstellung dieses Gutachtens erteilte die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5 in Bremen. Die genaue Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan in Anlage 1 des Berichtes entnommen werden. Die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte erfolgte auf Grundlage der rechtskräftigen Bebauungspläne, des Flächennutzungsplans und der tatsächlichen Nutzung. Die Berechnungen an den maßgeblichen Immissionsorten ergaben, dass die Beurteilungspegel tagsüber den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten IO 02 bis IO 05 um mehr als 10 db unterschreiten. Damit liegen diese Immissionsorte gemäß Nr. 2.2 der TA Lärm /1/ tagsüber außerhalb des Einwirkungsbereiches der betrachteten Windenergieanlagen. Am IO 01 liegt der Beurteilungspegel tagsüber um mindestens 6 db(a) unter dem Immissionsrichtwert. Damit ist der Immissionsbeitrag aller WEA am IO 01 tagsüber irrelevant im Sinne der TA Lärm /1/. Beim leistungsoptimierten Betrieb aller WEA nachts überschreiten die Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert am IO 01 um bis zu 6 db. An den Immissionsorten IO 02 bis 04 wird der Immissionsrichtwert um bis zu 1 db überschritten. An den übrigen Immissionsorten wird der Immissionsrichtwert nachts eingehalten oder unterschritten. An den betrachteten Immissionsorten sind keine, durch den Betrieb der WEA verursachten, Geräuschspitzen zu erwarten, die den Immissionsrichtwert tagsüber um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) überschreiten. Da die Berechnungen für den leistungsoptimierten Betrieb der WEA nachts an den maßgeblichen Immissionsorten durch den prognostizierten Beurteilungspegel eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes ergaben, wurde für den geplanten Windpark Spieka-Neufeld das Abregelungskonzept 1 ermittelt. Ziel des Abregelungskonzeptes ist es, dass die nächtlichen Beurteilungspegel der Gesamtbelastung den Immissionsrichtwert an allen Immissionsorten einhalten. Im Rahmen des Abregelungskonzeptes 1 werden die WEA Seite 3 von 18

4 GH-01 T&H Ingenieure GmbH E bis E 70-10, E und E nachts schalloptimiert mit einer reduzierten Nennleistung von kw und mit einem maximalen Schallleistungspegel von 97,6 db(a) betrieben. Darüber hinaus werden die drei Altanlagen V52-9, V52-14 und V52-21 nachts im abgeregelten Mode 100 db mit einem maximalen Schallleistungspegel von 102 db(a) betrieben. Die übrigen WEA können nachts leistungsoptimiert betrieben werden. Tagsüber können alle WEA ebenfalls leistungsoptimiert betrieben werden. Unter Berücksichtigung des o. g. Abregelungskonzeptes 1 unterschreiten die nachts prognostizierten Beurteilungspegel die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten oder halten diese ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm /1/ ist auch im schalloptimierten Betrieb der WEA nicht zu erwarten. Damit werden die Anforderungen der TA Lärm /1/ an allen Immissionsorten erfüllt. 2 Ausgangslage und Zielsetzung Westlich von Nordholz und östlich von Spieka-Neufeld werden zurzeit 22 Windenergieanlagen (WEA) verschiedener Anlagentypen betrieben. Im Rahmen eines Repowerings sollen 17 der vorhandenen WEA abgebaut und durch 13 leistungsstärkere WEA des Typs Enercon E70 E4 ersetzt werden. Fünf WEA des Typs Vestas V52-850kW sollen am Standort weiter betrieben werden. Für das Genehmigungsverfahren soll ein schalltechnisches Gutachten erstellt werden. Im Rahmen des Gutachtens sollen die Beurteilungspegel gemäß den Vorgaben der TA Lärm /1/ an den nächstgelegenen Wohnhäusern ermittelt und beurteilt werden. Den Auftrag zur Erstellung dieses Gutachtens erteilte die Energiekontor AG, Mary-Somerville-Str. 5 in Bremen. Seite 4 von 18

5 GH-01 T&H Ingenieure GmbH 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 3/97, /4/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /5/ Beiblatt 1 zur DIN Schallschutz im Städtebau, /6/ DIN : Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, Teil 1: Geräuschimmission in der Nachbarschaft, 7/96, /7/ DIN EN : Windenergieanlagen Teil 11: Schallmessverfahren, 03/2007, /8/ Fördergesellschaft Windenergie e.v.: Technische Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 0: Allgemeine Anforderungen, Stand , Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte, Revision 18, Stand Weitere verwendete Unterlagen: /9/ Länderausschuss für Immissionsschutz: Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen vom , /10/ Windenergieanlagen - Sorgenkinder des akustischen Immissionsschutzes? Von Berthold M. Vogelsang, Nds. Landesamt für Ökologie, Hannover 2003, /11/ Schalltechnische Beurteilung von Windenergieanlagen; Sachinformationen zu Geräuschemissionen und -immissionen von Windenergieanlagen, Stellungnahme des Nds. Landesamt für Ökologie, Hannover vom an das Niedersächsische Umweltministerium, Aktenzeichen 4.5/2002/198/vo40502, /12/ TA Lärm oder wer muss eigentlich wem wie was sicher nachweisen?, DAGA 2002, Bochum, S , Berthold M. Vogelsang, Nds. Landesamt für Ökologie Hannover, /13/ TA-Lärm 98, Erläuterungen/Kommentare, Kötter J., Kühner D., Immissionsschutz 2 (2000), S , /14/ Empfehlung des Niedersächsischen Umweltministeriums vom Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen, Niedersächsisches Umweltministerium, Aktenzeichen /4.02, Seite 5 von 18

6 GH-01 T&H Ingenieure GmbH /15/ Schalltechnisches Gutachten zu einer Windenergieanlage des Typs V52-850kW 104,2 db(a) bei Sørvad, Windtest-Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH, WT 2465/02 vom , /16/ Schalltechnisches Gutachten zur Windenergieanlage Vestas V kw, Nabenhöhe 74 m, WICO SE02041B1, Wind-Consult vom , /17/ Auszug aus dem schalltechnischen Gutachten zur Windenergieanlage Vestas V kw, Nabenhöhe 74 m, WICO SE3002B2, Wind-Consult vom , /18/ Schalltechnisches Gutachten zu einer Windenergieanlage des Typs V52-850kW 100 db(a) bei Sørvad, Windtest-Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH, WT 2421/02 vom , /19/ Schalltechnisches Gutachten zu einer Windenergieanlage des Typs V52-850kW 100 db(a) bei Schuby, Windtest-Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH, WT 2349/02 vom , /20/ Bestimmung der Schallemissions-Parameter aus mehreren Einzelmessungen. Ergebniszusammenfassung aus drei Einzelmessungen an der Enercon E70 E4 2,3 MW (Betrieb II) WICO 087SE510/02, Wind-Consult vom , /21/ Schalltechnischer Bericht Nr über die Ermittlung der Schallemissionen einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-70 E4 im Windpark Schwarförden II in Schwarförden, Betrieb mit 1.000kW, KÖTTER Consulting Engineers vom , /22/ Schalltechnischer Bericht Nr über die Ermittlung der Schallemissionen einer Windenergieanlage des Typs ENERCON E-70 E4 für einen leistungsreduzierten Betrieb mit kw im Windpark Ahaus in Ahaus-Wüllen, KÖTTER Consulting Engineers vom , /23/ Garantierte Werte des Schallleistungspegels für die ENERCON E-70 E4 mit reduzierter Nennleistung, S-tab E70E4 red Rev. 2.1.doc, Enercon GmbH vom Örtliche Gegebenheiten Der Windpark Spieka-Neufeld befindet sich östlich von Spieka-Neufeld und westlich von Nordholz. Nördlich des Windparks liegt in ca. 2 km Entfernung der Ortsteil Berensch der Stadt Cuxhaven. Im Süden verlaufen die Kreisstraßen K 68 und K 73. Das Gelände ist im Wesentlichen eben und hat bis auf den westlich gelegenen Deich, in etwa 1 km Entfernung, keine nennenswerten Höhenunterschiede zu verzeichnen. Es besteht eine freie Schallausbreitung vom Windpark in Richtung der benachbarten Wohnhäuser. Einen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermittelt die folgende Lageskizze: Seite 6 von 18

7 GH-01 T&H Ingenieure GmbH Abbildung 1 Lageskizze mit den geplanten Windenergieanlagen Weitere Details der örtlichen Gegebenheiten können dem Lageplan in Anlage 1 sowie der Fotodokumentation in Anlage 6 des Berichtes entnommen werden. Seite 7 von 18

8 GH-01 T&H Ingenieure GmbH 5 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Im Rahmen dieser Untersuchung wurden an den nächstgelegenen Wohnhäusern 5 Immissionsorte für die Beurteilung der zu erwartenden Geräuschimmissionen festgesetzt: Tabelle 1 Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte nach Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Immissionsort Lage / Adresse Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte in db(a) Tageszeit Nachtzeit IO 01 Nordende 13, Nordholz WA IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 Fischadlerweg 17, Nordholz OT Spieka-Neufeld Schönort 16, Nordholz OT Spieka-Neufeld Strichweg 50, Nordholz OT Spieka-Neufeld Deichweg 5, Nordholz OT Spieka-Neufeld SO (Ferienhäuser) MI/MD MI/MD MI/MD Die genaue Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan in Anlage 1 des Berichtes entnommen werden. Die Einstufung der Schutzbedürftigkeit der Immissionsorte erfolgte auf Grundlage der rechtskräftigen Bebauungspläne, des Flächennutzungsplans und der tatsächlichen Nutzung. 6 Anlagenbeschreibung Es ist die Errichtung von 13 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-70 E4 geplant. Die geplanten Windenergieanlagen weisen folgende technische Eigenschaften auf. Technische Daten Typ: Anlagenkonzept: Nennleistung: Rotordurchmesser: Rotornenndrehzahlbereich: Nabenhöhe: Enercon E-70 E4 getriebelos, variable Drehzahl, Einzelblattverstellung kw 71 m 6-21 U/min 64 m Seite 8 von 18

9 GH-01 T&H Ingenieure GmbH Für die geplanten Windenergieanlagen wurden vom Auftraggeber folgende Standortkoordinaten angegeben: Tabelle 2 Koordinaten der geplanten Windenergieanlagen, Gauß-Krüger (Bessel) Anlage Rechtswert in m Koordinaten und Nabenhöhen Hochwert in m Z in m über GOK Typ WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,7 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,5 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,4 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 WEA E , ,0 64 Enercon E-70 E4 Die Lage der Standorte kann auch dem Lageplan in Anlage 1 entnommen werden. 7 Schallquellen 7.1 Schallleistungspegel der Windenergieanlagen Für die Windenergieanlage Enercon E-70 E4 liegt die Ergebniszusammenfassung aus drei Einzelmessungen an der Enercon E70 E4 2,3 MW /20/ vor. Gemäß der Zusammenfassung Seite 9 von 18

10 GH-01 T&H Ingenieure GmbH liegt der mittlere Schallleistungspegel bei 95 % der Anlagennennleistung von kw bei 104,2 db mit einem K-Wert von 1 db. Für den abgeregelten Betrieb der Enercon E70 E4 (Betrieb mit kw) liegt das Ergebnis aus dem Messbericht /21/ vor. Der Schallleistungspegel aus dieser Messung für den reduzierten Betrieb mit kw liegt bei 95,6 db(a). Zusätzlich liegt der Messbericht /22/ für einen weiteren abgeregelten Betriebszustand mit kw bei einem maximalen Schallleistungspegel von 100,8 db(a) vor. Relevante Ton- und Impulshaltigkeiten wurden an keiner der o. g. vermessenen WEA festgestellt. Die Auszüge aus den Messberichten der geplanten WEA befinden sich in der Anlage 7 dieses Berichtes. Darüber hinaus werden von der Enercon GmbH für den schalloptimierten Betrieb der Enercon E-70/E4 2,3 MW folgende Schallleistungspegel garantiert: Betrieb mit Nennleistung von kw 102,8 db(a), Betrieb mit Nennleistung von kw 102,4 db(a), Betrieb mit Nennleistung von kw 101,8 db(a), Betrieb mit Nennleistung von kw 100,9 db(a), Betrieb mit Nennleistung von kw 97,5 db(a). In den Garantiewerten sind bereits gewisse Sicherheitszuschläge enthalten. Für die Immissionsprognose ist gemäß /9/ grundsätzlich der Schallleistungspegel zu verwenden, der bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe über Boden, aber bei nicht mehr als 95% der Nennleistung ermittelt wurde. Hinsichtlich der zu berücksichtigenden Tonzuschläge soll die bisherige Verfahrensweise (K TN : Tonhaltigkeit bei Emissionsmessungen im Nahbereich nach der technischen Richtlinie gemessen und K T : Tonzuschläge, die bei Entfernungen über 300 m für die Immissionsprognose zu verwenden sind) beibehalten werden: 0 K TN 2 Tonzuschlag K T von 0 db 2 < K TN 4 Tonzuschlag K T von 3 db K TN > 4 Tonzuschlag K T von 6 db Zur Erhöhung der Aussagesicherheit wurde gemäß Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen vom /9/ bei dreifach vermessenen Windenergieanlagen der mittlere Schalleistungspegel in der relevanten Windgeschwindigkeitsklasse zuzüglich des ermittelten K-Wertes berücksichtigt. Für Windenergieanlagen für die nur ein Messbericht vorliegt, wurde zu Erhöhung der Aussagesicherheit, der vermesse Schallleistungspegel hilfsweise mit einem Zuschlag von 2 db versehen. Entsprechend der Planungsempfehlung /9/ werden für die geplanten WEA folgende Schallleistungspegel berücksichtigt: Seite 10 von 18

11 GH-01 T&H Ingenieure GmbH Enercon E-70 E4 Betrieb mit kw L WA = 104,2 db(a) + 1,0 db = 105,2 db(a) Betrieb mit kw L WA = 100,8 db(a) + 2,0 db = 102,8 db(a) Betrieb mit kw L WA = 95,6 db(a) + 2,0 db = 97,6 db(a) Entsprechend der vorliegenden Messberichte gehen von der betrachteten WEA keine immissionsrelevanten Ton- und Impulshaltigkeiten aus. Für die Windenergieanlagen wurde eine Einwirkzeit von 24 Stunden pro Tag berücksichtigt. 7.2 Gewerbliche Vorbelastung In der Mitte des geplanten Windparks Spieka-Neufeld befinden sich fünf vorhandene WEA vom Typ Vestas V52-850kW, die bestehen bleiben. Die vorhandenen WEA weisen folgende Koordinaten auf: Tabelle 3 Koordinaten der verbleibenden Windenergieanlagen, Gauß-Krüger (Bessel) Anlage Rechtswert in m Koordinaten und Nabenhöhen Hochwert in m Z in m über GOK Typ WEA V , ,0 49 Vestas V52-850kW WEA V , ,7 49 Vestas V52-850kW WEA V , ,0 49 Vestas V52-850kW WEA V , ,0 49 Vestas V52-850kW WEA V , ,0 49 Vestas V52-850kW Die Lage der Standorte kann auch dem Lageplan in Anlage 1 entnommen werden. Für die WEA Typ Vestas V52-850kW liegen drei Messberichte für den leistungsoptimierten Betriebsmodus 104,2 db(a) /15/ - /17/ vor. Der mittlere Schallleistungspegel dieser drei Messberichte liegt bei 103,4 db(a) bei einem K-Wert von 1,6 db. Für den schalloptimierten Betriebsmodus 100 db(a) liegen zwei Messberichte /18/ und /19/ vor. Der mittlere Schallleistungspegel dieser zwei Messberichte liegt bei 100,0 db(a). Hilfsweise wurde für diesen Betriebsmodus ein Zuschlag/K-Wert von 2 db berücksichtigt. Die verwendeten Messberichte für die vorhandenen WEA können der Genehmigungsbehörde bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Seite 11 von 18

12 GH-01 T&H Ingenieure GmbH Entsprechend den vorliegenden Messberichten /15/ bis /19/ werden für den WEA Typ Vestas V52-850kW somit folgende Schallleistungspegel berücksichtigt: Vestas V52-850kW: Betriebsmodus 104,2 db(a) L WA = 103,4 db(a) + 1,6 db = 105,0 db(a) Betriebsmodus 100 db(a) L WA = 100,0 db(a) + 2,0 db = 102,0 db(a) Entsprechend den vorliegenden Messberichten gehen von der betrachteten WEA keine immissionsrelevanten Ton- und Impulshaltigkeiten aus. Für die Windenergieanlagen wurde eine Einwirkzeit von 24 Stunden pro Tag berücksichtigt. Ansonsten wurden für die Nachtzeit an den maßgeblichen Immissionsorten keine schalltechnisch relevanten Vorbelastungen von vorhandenen Betrieben und Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm /1/ fallen, festgestellt. 7.3 Fremdgeräusche Fremdgeräusche entstehen durch Windgeräusche an den in der Nähe der Wohnhäuser stehenden Bäumen und Sträuchern sowie in geringem Umfang durch den Straßenverkehr. Je nach Vegetation am Immissionsort, Bauweise der Wohnhäuser und Windrichtung können die Geräusche der WEA bei höheren Windgeschwindigkeiten durch windinduzierte Fremdgeräusche verdeckt werden. Es wurde für die Immissionsorte zunächst nicht von einer pauschalen Verdeckung der Anlagengeräusche durch windinduzierte Geräusche ausgegangen. 8 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Zuschlägen z. B. für Töne, Impulse oder den Informationsgehalt gebildet wird. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T : Für die Teilzeiten, in denen ein oder mehrere Töne aus den zu beurteilenden Geräuschimmissionen hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Seite 12 von 18

13 GH-01 T&H Ingenieure GmbH Zuschlag für Impulshaltigkeit K I : Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) Seite 13 von 18

14 GH-01 T&H Ingenieure GmbH e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt 8 Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ Folgendes festgelegt: Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu beurteilen. Entsprechend der TA Lärm Nr /1/ darf auch bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung die Genehmigung für die zu beurteilende Anlage aus Gründen des Lärmschutzes nicht versagt werden, wenn der von der Anlage verursachte Immissionsbeitrag im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Das ist in der Regel der Fall, wenn die von der zu beurteilenden Anlage ausgehende Zusatzbelastung die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 der TA Lärm /1/ am maßgeblichen Immissionsort um mindestens 6 db(a) unterschreitet. Darüber hinaus soll eine Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm Nr Abs. 3 /1/ aufgrund der Vorbelastung nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db beträgt. Seite 14 von 18

15 GH-01 T&H Ingenieure GmbH 9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 9.1 Schallausbreitungsmodell Die Beurteilungspegel werden, wie im Abschnitt 8 bereits erläutert, aus den Schallleistungspegeln, ihren Einwirkzeiten und den ggf. erforderlichen Zuschlägen ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach DIN ISO Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien /2/ mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Die Schallausbreitungsberechnung wird mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch relevante Gebäude werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen in das Berechnungsmodell eingestellt. Die meteorologische Korrektur wird gemäß den Formeln (21) und (22) der DIN ISO /2/ wie folgt bestimmt: Cmet = Co [1-10*(hs+hr)/dp] wenn dp > 10*(hs+hr) Cmet = 0 wenn dp 10*(hs+hr) hs hr dp Co die Höhe der Quelle in m die Höhe des Immissionsortes in m der Abstand zwischen Quelle und Immissionsort, projiziert auf die horizontale Bodenebene in m ein von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und -richtung sowie vom Temperaturgradienten abhängiger Faktor in db Gemäß der Empfehlung von Dr. J. Kötter (ehem. NLÖ Hannover) wird Co mit 3,5 db in der Tageszeit und 1,9 db in der Nachtzeit berücksichtigt. In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung dargestellt. In Anlage 3 sind die berechneten Beurteilungspegel und Teilbeurteilungspegel unter Berücksichtigung der Schutzbedürftigkeiten aufgeführt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 5 dargestellt. Seite 15 von 18

16 GH-01 T&H Ingenieure GmbH 9.2 Ergebnisse und Beurteilung Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 7.1 und 7.2 dargestellten Emissionsansätze ergeben sich durch den leistungsoptimierten Betrieb der 5 verbleibenden und der 13 geplanten WEA an den betrachteten Immissionsorten folgende Beurteilungspegel: Tabelle 4 Beurteilungspegel leistungsoptimierter Betrieb aller WEA Immissionsort Beurteilungspegel (GB) in db(a) Tageszeit werktags Tageszeit sonntags Immissionsrichtwerte in db(a) Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit IO IO IO IO IO Fettdruck: Überschreitung der Immissionsrichtwerte Die Berechnungsergebnisse in Tabelle 4 zeigen, dass die Beurteilungspegel tagsüber den Immissionsrichtwert an den Immissionsorten IO 02 bis IO 05 um mehr als 10 db unterschreiten. Damit liegen diese Immissionsorte gemäß Nr. 2.2 der TA Lärm /1/ tagsüber außerhalb des Einwirkungsbereiches der betrachteten WEA. Am IO 01 liegt der Beurteilungspegel tagsüber um mindestens 6 db unter dem Immissionsrichtwert. Damit ist der Immissionsbeitrag aller WEA am IO 01 tagsüber irrelevant im Sinne der TA Lärm /1/. Beim leistungsoptimierten Betrieb der WEA nachts überschreiten die Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert am IO 01 um bis zu 6 db. An den Immissionsorten IO 02 bis 04 wird der Immissionsrichtwert um bis zu 1 db überschritten. An den übrigen Immissionsorten wird der Immissionsrichtwert nachts eingehalten oder unterschritten. An den betrachteten Immissionsorten sind keine, durch den Betrieb der WEA verursachten, Geräuschspitzen zu erwarten, die den Immissionsrichtwert tagsüber um mehr als 30 db(a) und nachts um mehr als 20 db(a) überschreiten. 9.3 Ermittlung eines Abregelungskonzeptes In der Nachtzeit ergaben die Berechnungen für den leistungsoptimierten Betrieb der WEA an einigen Immissionsorten eine Überschreitung des Immissionsrichtwertes. Aus diesem Grund Seite 16 von 18

17 GH-01 T&H Ingenieure GmbH wurde für den geplanten Windpark Spieka-Neufeld das Abregelungskonzept 1 ermittelt. Ziel des Abregelungskonzeptes ist es, dass die nächtlichen Beurteilungspegel der Gesamtbelastung den Immissionsrichtwert an allen Immissionsorten einhalten. Im Rahmen des Abregelungskonzeptes 1 werden die WEA E bis E 70-10, E und E nachts schalloptimiert mit einer reduzierten Nennleistung von kw und mit einem maximalen Schallleistungspegel von 97,6 db(a) betrieben. Darüber hinaus werden die drei Altanlagen V52-9, V52-14 und V52-21 nachts im abgeregelten Mode 100 db mit einem maximalen Schallleistungspegel von 102 db(a) betrieben. Die übrigen WEA können nachts leistungsoptimiert betrieben werden. Tagsüber können alle WEA ebenfalls leistungsoptimiert betrieben werden. Unter Berücksichtigung des o. g. Abregelungskonzeptes 1 ergeben sich durch den Betrieb der 5 verbleibenden und 13 geplanten Windenergieanlagen an den betrachteten Immissionsorten folgende Beurteilungspegel: Tabelle 5 Beurteilungspegel gewerbliche Gesamtbelastung, Abregelungskonzept 1 Immissionsort Tageszeit werktags Beurteilungspegel in db(a) Tageszeit sonntags Immissionsrichtwerte in db(a) Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit IO IO IO IO IO Mit dem dargestellten Abregelungskonzept 1 unterschreiten die nachts prognostizierten Beurteilungspegel der Gesamtbelastung die Immissionsrichtwerte an allen Immissionsorten oder halten diese ein. Eine Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums der TA Lärm /1/ ist auch im schalloptimierten Betrieb der WEA nicht zu erwarten. Damit werden die Anforderungen der TA Lärm /1/ an allen Immissionsorten erfüllt. 9.4 Tieffrequente Geräusche Im Rahmen dieses Gutachtens wurde auch das Auftreten tieffrequenter Geräusche gemäß Nr. 7.3 der TA Lärm /1/ untersucht. In der TA Lärm /1/ werden Hinweise zur Ermittlung und Bewertung schädlicher Umwelteinwirkungen in Innenräumen gegeben. Aufgrund der Seite 17 von 18

18 GH-01 T&H Ingenieure GmbH schalltechnischen Komplexität von Innenräumen (Größe, Ausstattung, Außenbauteile) sind allgemeingültige Regeln, die von Außenschallpegeln eindeutig auf das Vorliegen von tieffrequenten Geräuschen in Innenräumen schließen lassen, bisher nicht vorhanden. Gemäß unseren eigenen und den im Arbeitskreis Geräusche von WEA der Fördergesellschaft Windenergie e. V. vorliegenden Erfahrungen bei Messungen von Geräuschen in Wohnhäusern im Einwirkungsbereich von Windenergieanlagen ist das Auftreten deutlich wahrnehmbarer tieffrequenter Geräusche im Sinne der DIN /3/ an Windenergieanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, nicht zu erwarten. Angesichts der großen Entfernungen zwischen den Immissionsorten und den geplanten WEA ist mit Belästigungen durch tieffrequente Geräusche im Sinne der TA Lärm /1/ in Verbindung mit der DIN /3/ daher nicht zu rechnen. 10 Qualität der Ergebnisse Die TA Lärm /1/ fordert unter Punkt 3.5 des Anhanges eine Aussage zur Qualität der Ergebnisse. In den Hinweisen des LAI /9/ werden die Anforderungen der TA Lärm /1/ an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von WEA konkretisiert. Die der Schallimmissionsprognose zu Grunde liegenden Emissionswerte beinhalten verfahrensbedingte Ungenauigkeiten. Bei der Prognose ist sicherzustellen, dass der Immissionsrichtwert auch bei Berücksichtigung der Unsicherheit der Emissionsdaten (Produkt- oder Serienstreuung, Messunsicherheit) und der Ausbreitungsrechnung nicht überschritten wird. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde entsprechend den Empfehlungen des LAI /9/ und der Empfehlung aus der Stellungnahme /11/ das alternative Verfahren für die Bodendämpfung gemäß der DIN ISO /2/ angesetzt. Dämpfungen durch Bewuchs wurden nicht berücksichtigt. Ferner wurde bei den WEA die Luftdämpfung in der 500 Hz-Oktave gerechnet. Damit wird die Luftdämpfung unterschätzt. Zur Erhöhung der Aussagesicherheit wurden die Schallleistungspegel gemäß Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen vom /9/ mit einen Zuschlag/K- Wert versehen. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ermittelten Beurteilungspegel bei bestimmungsgemäßem Betrieb der WEA eher an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches liegen. Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (geprüft) Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg (Verfasser) Seite 18 von 18

19 Anlage 1 Lageplan mit Windenergieanlagen und Immissionsorten im Maßstab 1 :

20 IO E E V IO 04 E V E E V E E E V E E IO 03 E E Anlage IO 02 V IO Lageplan mit Windenergieanlagen und Immissionsorte WP Spieka Neufeld E Maßstab: 1:10000 Projekt Nr.: GH-01 Datum: Bearbeiter: J. Hünerberg

21 Anlage 2 Eingabedaten

22 Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,70 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,50 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,40 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E ~ lo 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 V ~ lo 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 V ~ lo 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,70 49,00 V ~ lo 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 V ~ lo 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 V ~ lo 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 E a1 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,70 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,50 64,00 E a1 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,40 64,00 E a1 105,2 105,2 97,6 Lw 104,2+1 0,0 0,0-7,6 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 E a1 105,2 105,2 105,2 Lw 104,2+1 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 64,00 r , ,00 64,00 V a1 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 V a1 105,0 105,0 105,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0 0,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,70 49,00 V a1 105,0 105,0 102,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0-3,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 V a1 105,0 105,0 102,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0-3,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 V a1 105,0 105,0 102,0 Lw 103,4+1,6 0,0 0,0-3,0 0,0 500 (keine) 49,00 r , ,00 49,00 T&H Ingenieure GmbH, GH-01

23 Immissionsorte Immissionsorte Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 01 io 47,3 40,4 55,0 40,0 WA Industrie 5,00 r , ,00 5,00 IO 02 io 36,6 32,5 50,0 35,0 WR Industrie 5,00 r , ,00 5,00 IO 03 io 45,3 41,8 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r , ,00 5,00 IO 04 io 45,6 44,2 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r , ,00 5,00 IO 05 io 42,8 42,3 60,0 45,0 MI Industrie 5,00 r , ,00 5,00 T&H Ingenieure GmbH, GH-01

24 Anlage 3 Darstellung der Beurteilungspegel und Teilbeurteilungspegel

25 Anlage Darstellung der Beurteilungspegel Beurteilungspegel für die Windenergieanlagen werktags tagsüber und nachts Berechnungspunkt Nutz Immissionsrichtwert Lr Leistungsoptimiert Abregelung 1 Bezeichnung ID tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 01 io WA ,3 45,6 47,3 40,4 IO 02 io WR ,6 35,7 36,6 32,5 IO 03 io MI ,3 45,6 45,3 41,8 IO 04 io MI ,6 45,8 45,6 44,2 IO 05 io MI ,8 43,2 42,8 42,3 T&H Ingenieure GmbH, GH-01

26 Anlage Darstellung der Teilbeurteilungspegel Teilbeurteilungspegel der Windenergieanlagen werktags tagsüber und nachts Quelle Teilpegel V03 Bezeichnung M. ID IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht E lo 25,1 24,1 22,1 21,3 27,2 27,9 36,3 36,3 37,9 37,9 E lo 26,7 25,6 21,8 21,0 27,2 28,0 34,1 34,3 33,9 34,1 E lo 30,4 29,2 21,4 20,6 27,3 28,0 30,4 30,9 28,4 29,1 E lo 33,5 32,0 22,1 21,3 28,7 29,3 29,7 30,3 26,6 27,4 E lo 37,0 35,2 22,8 21,9 29,9 30,5 28,8 29,4 25,0 25,8 E lo 40,1 38,2 23,5 22,6 30,8 31,3 27,5 28,2 23,4 24,3 E lo 38,1 36,2 25,5 24,5 34,1 34,3 27,5 28,3 22,7 23,6 E lo 41,5 39,6 24,0 23,1 29,6 30,1 23,9 24,9 20,0 21,0 E lo 34,0 32,5 27,0 25,9 38,2 38,2 30,3 30,8 24,3 25,2 E lo 32,6 31,1 26,4 25,4 37,7 37,7 33,2 33,4 26,4 27,2 E lo 31,0 29,7 25,5 24,5 35,6 35,6 35,7 35,7 28,6 29,2 E lo 29,2 28,0 24,6 23,6 32,9 33,2 37,4 37,4 31,1 31,5 E lo 27,2 26,1 23,5 22,6 30,1 30,6 38,0 38,0 34,4 34,6 V lo 27,6 26,6 20,7 20,0 26,0 26,9 30,4 31,1 29,5 30,3 V lo 27,8 26,8 22,4 21,7 28,8 29,6 34,2 34,6 30,8 31,5 V lo 30,5 29,3 22,8 22,1 30,0 30,7 32,1 32,7 27,8 28,7 V lo 34,1 32,7 24,1 23,3 32,7 33,2 29,8 30,5 24,8 25,8 V lo 33,9 32,6 26,4 25,5 34,4 34,7 25,9 26,9 21,0 22,2 E a1 25,1 24,1 22,1 21,3 27,2 27,9 36,3 36,3 37,9 37,9 E a1 26,7 25,6 21,8 21,0 27,2 28,0 34,1 34,3 33,9 34,1 E a1 30,4 29,2 21,4 20,6 27,3 28,0 30,4 30,9 28,4 29,1 E a1 33,5 24,4 22,1 13,7 28,7 21,7 29,7 22,7 26,6 19,8 E a1 37,0 27,6 22,8 14,3 29,9 22,9 28,8 21,8 25,0 18,2 E a1 40,1 30,6 23,5 15,0 30,8 23,7 27,5 20,6 23,4 16,7 E a1 38,1 28,6 25,5 16,9 34,1 26,7 27,5 20,7 22,7 16,0 E a1 41,5 32,0 24,0 15,5 29,6 22,5 23,9 17,3 20,0 13,4 E a1 34,0 24,9 27,0 18,3 38,2 30,6 30,3 23,2 24,3 17,6 E a1 32,6 23,5 26,4 17,8 37,7 30,1 33,2 25,8 26,4 19,6 E a1 31,0 29,7 25,5 24,5 35,6 35,6 35,7 35,7 28,6 29,2 E a1 29,2 20,4 24,6 16,0 32,9 25,6 37,4 29,8 31,1 23,9 E a1 27,2 26,1 23,5 22,6 30,1 30,6 38,0 38,0 34,4 34,6 V a1 27,6 26,6 20,7 20,0 26,0 26,9 30,4 31,1 29,5 30,3 V a1 27,8 26,8 22,4 21,7 28,8 29,6 34,2 34,6 30,8 31,5 V a1 30,5 26,3 22,8 19,1 30,0 27,7 32,1 29,7 27,8 25,7 V a1 34,1 29,7 24,1 20,3 32,7 30,2 29,8 27,5 24,8 22,8 V a1 33,9 29,6 26,4 22,5 34,4 31,7 25,9 23,9 21,0 19,2 T&H Ingenieure GmbH, GH-01

27 Anlage 4 Immissionsraster

28 IO E E V IO 04 E V E E V E E E V E E = 30.0 db[a] = 35.0 db[a] = 40.0 db[a] = 45.0 db[a] = 50.0 db[a] = 55.0 db[a] = 60.0 db[a] = 65.0 db[a] IO 03 E IO V E E IO Anlage 4.1 Immissionsraster für die Nachtzeit in 5 m Höhe WP Sieka Neufeld nach Repowering mit Vorbelastung durch vorhandene WEA, leistungsoptimiert Maßstab: 1: Projekt Nr.: GH-01 Datum: Bearbeiter: J. Hünerberg

29 IO E E V IO 04 E V E E V E E E V E E = 30.0 db[a] = 35.0 db[a] = 40.0 db[a] = 45.0 db[a] = 50.0 db[a] = 55.0 db[a] = 60.0 db[a] = 65.0 db[a] IO 03 E IO V E E IO Anlage 4.2 Immissionsraster für die Nachtzeit in 5 m Höhe WP Sieka Neufeld nach Repowering mit Vorbelastung durch vorhandene WEA, Abregelungskonzept 1 Maßstab: 1: Projekt Nr.: GH-01 Datum: Bearbeiter: J. Hünerberg

30 Anlage 5 Berechnungskonfiguration

31 Anlage 5 - Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für (ohne Nutzung) Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 1.00 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 SCC_C Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB T&H Ingenieure GmbH, GH-01

32 Anlage 6 Fotodokumentation

33 Bild 1: Immissionsort IO 01, Nordende 13 Bild 2: Ausblick von Norden auf den IO 02, Fischadlerweg 17 Auftraggeber: Projekt: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Projektnummer: GH-01 Datum: Bezeichnung: Fotodokumentation Maßstab: Anlage: 6 ohne Maßstab

34 Bild 3: Immissionsort IO 03, Schönort 16 Bild 4: Ausblick vom Windpark auf den Immissionsort IO 04, Strichweg 50 Auftraggeber: Projekt: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Projektnummer: GH-01 Datum: Bezeichnung: Fotodokumentation Maßstab: Anlage: 6 ohne Maßstab

35 Bild 5: Immissionsort IO 01, Deichweg 5 Auftraggeber: Projekt: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Projektnummer: GH-01 Datum: Bezeichnung: Fotodokumentation Maßstab: Anlage: 6 ohne Maßstab

36 Anlage 7 Auszüge aus den Messberichten

37 Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Auszüge aus den Messberichten Projektnummer: GH-01 Datum: Maßstab: ohne Maßstab Anlage: 7

38 Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Auszüge aus den Messberichten Projektnummer: GH-01 Datum: Maßstab: ohne Maßstab Anlage: 7

39 Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Energiekontor AG Mary-Somerville-Str Bremen Schalltechnisches Gutachten für das geplante Repowering des Windparks Spieka-Neufeld Auszüge aus den Messberichten Projektnummer: GH-01 Datum: Maßstab: ohne Maßstab Anlage: 7

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