Schalltechnische Untersuchung zum Neubau einer Strandbar im Bürgerpark in Starnberg

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1 Schalltechnische Untersuchung zum Neubau einer Strandbar im Bürgerpark in Starnberg B.Sc. Stefan Herrmann Dipl.-Ing. (FH) Jörg-M. Czogalla Bericht-Nr.: ACB / ACCON GmbH Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Messstelle nach 29b BImSchG Güteprüfstelle

2 Titel: Schalltechnische Untersuchung zum Neubau einer Strandbar im Bürgerpark in Starnberg Auftraggeber: Bericht-Nr.: Umfang: LSA Lampadius Schmidt Architekten und Partner mbb Neumarkter Straße München ACB /02 16 Seiten + 4 Anlagen Datum: Bearbeiter: B.Sc. Stefan Herrmann Dipl.-Ing. (FH) Jörg-M. Czogalla Zusammenfassung: Im Bürgerpark in Starnberg soll eine Strandbar mit Terrasse, Carport und Toilettenhaus er-richtet und betrieben werden (Antragsteller: Herr Frank Kunzlmann). Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen um die zu erwartenden Schallimmissionen an der benachbarten Bebauung zu prognostizieren und nach TA Lärm zu beurteilen. Damit soll der Nachweis erfolgen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen bezüglich Lärm ausgehen werden. Die ACCON GmbH wurde mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Die Schallimmissionsprognose für den geplanten Betrieb des Bauvorhabens zeigt, dass die durch das Landratsamt Starnberg festgesetzten Immissionsrichtwertanteile an den umliegenden maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Die Untersuchung hat weiterhin gezeigt, dass kein weiterer Handlungsbedarf bezüglich der Regelungen der TA Lärm hinsichtlich kurzzeitiger Geräuschspitzen, betriebsbedingtem Verkehr auf öffentlicher Straße und seltener Ereignisse besteht. Ein Betrieb der Freischankfläche ist nur bis 22:00 Uhr möglich. Nach 22:00 Uhr sind außerdem alle Türen und Fenster geschlossen zu halten und nur für den Durchgang von Personen kurzzeitig zu öffnen. Die abschließende Bewertung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 7819_02_b.docx 2

3 Inhalt Inhalt... 3 Quellenverzeichnis Anlass und Aufgabenstellung Örtliche Situation Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage Allgemeine Bestimmungen der TA Lärm Immissionsorte und Immissionsrichtwerte (IRW) Beschreibung des Betriebes und dessen Schallemission Allgemeines Indirekte Schallabstrahlung Innenpegel Schalldämm-Maße Direkte Schallabstrahlung Verkehr Spitzenpegelereignis Verkehr auf öffentlichen Straßen Berechnungsergebnisse und Beurteilung Beurteilungspegel Anlage Spitzenpegel Seltene Ereignisse Betrieblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße Zusammenfassung und Empfehlungen Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Emissionen Rasterlärmkarte Teilpegelliste Berechnungskonfiguration 7819_02_b.docx 3

4 Quellenverzeichnis [1] OpenTopoMap - Topographische Karten aus OpenStreetMap, Kartendaten: OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM Kartendarstellung: OpenTopoMap (CC-BY-SA), [Online]. Available: [2] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung BauNVO), "Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) geändert worden ist". [3] BImSchG, Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes- Immissionsschutzgesetz BImSchG), 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt gändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 30. November 2016 (BGBl. I S. 2749). [4] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, August [5] Datakustik GmbH, CadnaA Version 2017 MR 1, [6] VDI 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten, August [7] VDI 3770, Emissionskennwerte von Schallquellen: Sport- und Freizeitanlagen, September [8] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau. [9] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, HLUG: Lärmschutz in Hessen Heft 3 Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten, Wiesbaden, [10] TÜV-Süddeutschland, Technischer Bericht Nr. L4045 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und -immissionen von Tankstellen, Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 275; Hessisches Landesamt für Umwelt, [11] Parkplatzlärmstudie - 6. Überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Umwelt, August [12] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, [13] DIN ISO E, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, September [14] 16. BImSchV, Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV), Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18.Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) geändert worden ist. 7819_02_b.docx 4

5 1 Anlass und Aufgabenstellung Im Bürgerpark in Starnberg soll eine Strandbar mit Terrasse, Carport und Toilettenhaus errichtet und betrieben werden (Antragsteller: Herr Frank Kunzlmann). Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen um die zu erwartenden Schallimmissionen an der benachbarten Bebauung zu prognostizieren und nach TA Lärm zu beurteilen. Damit soll der Nachweis erfolgen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen bezüglich Lärm ausgehen werden. Die ACCON GmbH wurde mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 2 Örtliche Situation Bauvorhaben Abbildung 1: geplanter Standort im Bürgerpark (Quelle: [1]) Der geplante Standort befindet sich im Bürgerpark in Starnberg am Nordufer des Starnberger Sees (s. Abbildung 1). Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über den Nepomukweg und die Dampfschiffstraße. 7819_02_b.docx 5

6 Der Betrieb befindet sich auf den Grundstücken mit den Flur-Nummern 10/1 und 12/63 und ist räumlich der Stadt Starnberg zugeordnet. Das Grundstück des Anlagenstandorts ist im Flächennutzungsplan gemäß 1 Abs. 2 ff BauNVO [2] als Sondergebiet (SO) ausgewiesen. Im Nordosten des Betriebs befindet sich ein Werftgebäude der Bayerischen Seenschifffahrt, im Westen der Münchener Ruder-Club und südlich angrenzend befindet sich der Starnberger See. 3 Ermittlungs- und Beurteilungsgrundlage Nach 22 Bundes-Immissionsschutzgesetz [3] sind nicht genehmigungsbedürftige Anlagen so zu errichten und zu betreiben, dass 1. schädliche Umwelteinwirkungen verhindert werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind, 2. nach dem Stand der Technik unvermeidbare schädliche Umwelteinwirkungen auf ein Mindestmaßbeschränkt werden und 3. die beim Betrieb der Anlagen entstehenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können. Zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche dient die 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom [4]. Sie gilt für genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen. 3.1 Allgemeine Bestimmungen der TA Lärm Für die Summe der Geräuscheinwirkungen aus bestehenden Gewerbe- und Industrieanlagen (Vorbelastung) und den Geräuschen geplanter Anlagen gelten die Immissionsrichtwerte der folgenden Tabelle. Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf Immissionsorte außerhalb von Gebäuden. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [4], Ziffer 6.1 Gebietsnutzung im Einwirkungsbereich Immissionsrichtwert tags db(a) nachts db(a) a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete d) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete e) reine Wohngebiete f) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten _02_b.docx 6

7 Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf folgende Zeiten: tags 06:00 Uhr 22:00 Uhr nachts 22:00 Uhr 06:00 Uhr. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B. 01:00 Uhr bis 02:00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen diese Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten (Spitzenpegelkriterium). Bei der Bestimmung des Beurteilungspegels sind folgende Zuschläge zu berücksichtigen: Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit, Ruhezeitenzuschlag K R : Für nachfolgend aufgeführte Zeiten ist in Gebieten nach Tabelle 1, Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: an Werktagen an Sonn- und Feiertagen 06:00 07:00 Uhr 20:00 22:00 Uhr 06:00 09:00 Uhr 13:00 15:00 Uhr 20:00 22:00 Uhr Für die Teilzeiten, in denen aus den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist ein Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T von (je nach Auffälligkeit) 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist ein Zuschlag für Impulshaltigkeit K I von (je nach Störwirkung) 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Zu den von der Anlage durch Mehrverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ( anlagenbezogener Verkehr ) hervorgerufenen Geräuschimmissionen führt die TA Lärm unter Ziffer 7.4 aus: Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, sind der zu beurteilenden Anlage zuzurechnen. Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Tabelle 1 Buchstaben c bis f sollen durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, soweit 7819_02_b.docx 7

8 sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitergehend überschritten werden. 3.2 Immissionsorte und Immissionsrichtwerte (IRW) In der nachfolgenden Abbildung 2 sind die maßgeblichen Immissionsorte (IO) nach TA Lärm [4] dargestellt. IO 07 IO 08 IO 04 IO 05 IO 06 IO 09 IO 03 IO 10 IO 02 IO 01 IO 11 Abbildung 2: Immissionsorte Für den IO 01 wurde durch das Landratsamt Starnberg entsprechend der Nutzung und der Lage der Immissionsrichtwert nach TA Lärm [4] für Mischgebiete festgesetzt. Für die Immissionsorte IO 02 bis IO 09 wurden durch das Landratsamt Starnberg entsprechend der Nutzung, der Lage und der Gebietsausweisung in den Bebauungsplänen bzw. im Flächennutzungsplan die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt. Für den Immissionsort IO 10 wurde durch das Landratsamt Starnberg eine Gemengelage erkannt und die Immissionsrichtwerte auf 57 db(a) tags und 42 db(a) nachts festgesetzt. Für den Immissionsort IO 11 wurden keine Grenzwerte festgesetzt. Als einzuhaltende Immissionsrichtwertanteile (IRWA) für das Bauvorhaben werden nach Absprache mit dem zuständigen Landratsamt Starnberg für die Immissionsorte IO 01 bis IO 9 die um 6 db reduzierten Immissionsrichtwerte (IRW) festgesetzt (IRWA = IRW 6 db). Auf 7819_02_b.docx 8

9 Grund der Vorbelastung durch die Werft wird nach Absprache mit dem zuständigen Landratsamt Starnberg als einzuhaltender Immissionsrichtwertanteil für den Immissionsort IO 10 der um 10 db reduzierte Immissionsrichtwert (IRW) festgesetzt (IRWA = IRW 10 db). In Tabelle 2 sind die maßgeblichen Immissionsorte sowie die einzuhaltenden Immissionsrichtwerte und Immissionsrichtwertanteile dargestellt. Tabelle 2: Maßgebliche Immissionsorte, Gebietseinstufungen und Immissionsrichtwerte nach TA Lärm sowie einzuhaltende Immissionsrichtwertanteile Immissionsort (IO) Immissionsrichtwert [db(a)] Immissionsrichtwertanteil [db(a)] Bezeichnung Adresse/Lage Tag Nacht Tag Nacht IO 01 Dampfschiffstraße IO 02 östlich Ludwigstraße IO 03 östlich Ludwigstraße IO 04 Dampfschiffstraße IO 05 Dampfschiffstraße 4a IO 06 Nepomukweg IO 07 Nepomukweg IO 08 Nepomukweg IO 09 Schiffhüttenweg IO 10 Nepomukweg IO 11 Nepomukweg 16 4 Beschreibung des Betriebes und dessen Schallemission 4.1 Allgemeines Herr Frank Kunzlmann plant im Bürgerpark in Starnberg die Errichtung und den Betrieb einer Schank- und Speisewirtschaft (Strandbar mit Terrasse, Carport und Toilettenhaus). Im Bereich westlich bis südlich der Strandbar soll eine Freischankfläche als Terrasse mit einer Fläche von ca. 210 m² und Platz für 124 Personen (Sitzplätze) entstehen. Die Öffnungszeiten des Betriebs sind von 10:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Die Terrasse wird mit Beginn der Nachtzeit (22:00 Uhr) geschlossen, so dass im Außenbereich nur noch soziale Geräusche durch eventuelle Raucher erwartet werden können. In der Anlage 1 sind die relevanten Schallquellen und deren Position im Rechenmodell [5] dargestellt. Die schalltechnischen Angaben zu den Quellen sind ebenfalls in Anlage 1 aufgeführt. 4.2 Indirekte Schallabstrahlung Die Schallabstrahlung über Raumbegrenzungsflächen wird nach VDI 2571 [6] berechnet. Der jeweils ins Freie abgestrahlte Pegel der Schallleistung berechnet sich auf Grundlage des 7819_02_b.docx 9

10 im Raum vor dem Außenbauteil vorhandenen mittleren Schalldruckpegels ( Innenpegel ), dem Schalldämmmaß des abstrahlenden Außenbauteils und seiner Fläche. Räume, die im Sinne der TA Lärm [4] keinen akustisch relevanten Beitrag liefern, können dabei vernachlässigt werden Innenpegel Der Innenpegel L I berechnet sich nach VDI 2571[6] zu mit L W T V = Gesamt-Schallleistungspegel im Raum = Nachhallzeit im Raum = Raumvolumen. Laut Betreiber sind Musikdarbietungen in der Gaststätte nur als Hintergrundmusik geplant. Dies bedeutet, dass die Musik so leise ist, dass die Unterhaltung der Gäste überwiegt und die Musik auch leises sprechen nicht übertönt. Folglich ergibt sich der Gesamt- Schallleistungspegel in der Bar im wesentlichen aus den Unterhaltungen der Gäste. Die von den Gästen in der Bar emittierte Gesamt-Schallleistung (inkl. Impulszuschlag K I ) wird nach Kapitel 17 der VDI 3770 [7] berechnet und ergibt sich zu mit n = an der Unterhaltung beteiligte Personen. In der Bar selbst stehen laut Planung 37 Sitzplätze zur Verfügung, zur sicheren Seite hin wird von 50 Personen im Raum ausgegangen. Bei einer Gesprächsbeteiligung von 50 % der anwesenden Personen ergibt sich ein Gesamt-Schallleistungspegel im Raum von 87,2 db(a). Bei einem (zur sicheren Seite hin) angenommenen Absorptionskoeffizient von α = 0,1 ergibt sich aufgrund der Raumgeometrie ein Innenpegel von 81,2 db(a). Dieser wird auch im Bereich Lager/Küche angesetzt, wobei hier in der Realität von geringeren Pegeln ( 80 db(a)) auszugehen ist Schalldämm-Maße Für die Schallabstrahlung über die Außenbauteile des Bauvorhabens wurden basierend auf den zur Verfügung gestellten Unterlagen die in folgender Tabelle 3 dargestellten Schalldämm-Maße berücksichtigt: 7819_02_b.docx 10

11 Tabelle 3: Schalldämm-Maße Bauteil Mindestens erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß R w [db] Fassaden 35 Dach 30 Fenster 25 Türen 25 Bei den aufgeführten Schalldämm-Maßen handelt es sich um Mindestanforderungen, die im fest eingebauten und funktionstüchtigen Zustand einzuhalten sind. Der Nachweis erfolgt gemäß DIN 4109 [8] mit Vorhaltemaßen. Die sich daraus ergebenden Schallleistungspegel L W für die einzelnen akustisch relevanten Bauteilflächen sind in Anlage 1 detailliert aufgeführt. Alle öffnungsfähigen Bauteile (Fenster und Türen) wurden zwecks einer konservativen Betrachtung im Tagzeitraum (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) als geöffnet (R w = 0 db) angenommen. Im Nacht-Zeitraum (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr) sind alle öffnungsfähigen Bauteile geschlossen zu halten und nur für den Durchgang von Personen kurzzeitig zu öffnen. 4.3 Direkte Schallabstrahlung Hinsichtlich der direkten Schallabstrahlung von Anlagen ins Freie sind die Abluft der Küche, 2 Lautsprecher und die Unterhaltungen der Gäste auf der Terrasse zu nennen. Die Abluft der Küche ist so auszuführen, dass von ihr maximal ein Schallleistungspegel von 70 db(a) abgestrahlt wird. Die Lautsprecher zur Beschallung des Terrassenbereichs mit Hintergrundmusik sind mit einem Pegelbegrenzer auszustatten und so einzustellen, dass maximal ein Schalldruckpegel von 70 db(a) in 1 m Entfernung (entspricht dem im Modell angesetzten Schallleistungspegel von 77,5 db(a)) erreicht wird. Die Terrasse ist in 3 Teile auf unterschiedlichen Höhen abgestuft (s. Abbildung 3). Auf der oberen Terrasse (Terrasse 1) befinden sich Sitzmöglichkeiten für 68 Personen, auf der mittleren Terrasse (Terrasse 2) für 24 Personen und auf der unteren Terrasse (Terrasse 3) für 32 Personen. Die abgestrahlten Schallleistungen der einzelnen Terrassen werden wie in Abschnitt nach Kapitel 17 der VDI 3770 [7] berechnet und als Flächenquelle in 1,20 m Höhe angesetzt. Da die Terrasse für die Besucher ab 22:00 Uhr geschlossen ist werden die dazugehörigen Schallquellen (Terrassen 1 3 und Lautsprecher 1 + 2) auch nur im Tag-Betriebszeitraum von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr einwirken. Für den Nachtzeitraum wird von 10 Personen vor der Tür der Südfassade (Raucherbereich) ausgegangen. Der emittierte Schallleistungspegel wird ebenso nach Kapitel 17 der VDI 3770 [7] berechnet. 7819_02_b.docx 11

12 Abluft - Küche Lautsprecher 2 Lautsprecher 1 Raucherbereich Terrasse 1 Terrasse 2 Terrasse 3 Abbildung 3: Ansicht der Strandbar mit Einteilung der Terassen In nachfolgender Tabelle 4 sind die Schallleistungen der einzelnen Schallquellen zusammenfassend dargestellt. Tabelle 4: Schallquelle Schallquellen (direkte Schallabstrahlung) Schallleistungspegel [db(a)] Abluft - Küche 70,0 Lautsprecher 1 77,5 Lautsprecher 2 77,5 Terrasse 1 87,9 Terrasse 2 85,4 Terrasse 3 86,1 Raucherbereich 83,4 4.4 Verkehr Der Lieferverkehr erfolgt mittels Lkw, welche über eine Zufahrt im Norden auf das Betriebsgrundstück gelangen. Es wird von einem Lkw (2 Bewegungen) im Ruhezeitraum ausgegangen. Zusätzlich wird noch von einer Lieferung (2 Bewegungen) durch Kleintransporter (Pkw) im Ruhezeitraum ausgegangen. Die Fahrtroute erstreckt sich dabei von der Zufahrt im Norden bis zu den Rampen. Des Weiteren steht eine Garage ohne weitere Stellplätze auf dem Grundstück zur Verfügung. Für die Garage wird von insgesamt 8 Bewegungen ausgegangen (4 im Tagzeitraum, 3 im Ruhezeitraum und 1 zur lautesten Nachtstunde). Die Fahrtroute erstreckt sich dabei von der Zufahrt im Norden bis zur Garage. Es werden folgende Emissionsansätze berücksichtigt: 7819_02_b.docx 12

13 Lkw-Fahrt (10 km/h): L WA = 103,0 db(a) [Ansatz nach [9]] (entspricht: 63,0 db(a)/m) Pkw-Fahrt (20 km/h): L WA = 93,0 db(a) [Ansatz nach [10]] (entspricht: 50,0 db(a)/m) 4.5 Spitzenpegelereignis Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der TA Lärm können nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur durch Vorgänge im Außenbereich verursacht werden. Als maßgebender Vorgang zur Tagzeit wird die Betriebsbremse eines Lkw mit einem nach [9] angesetzten Schallleistungspegel von 108 db(a) angenommen. Als maßgebender Vorgang zur lautesten Nachtstunde wird das Schließen der Heckklappe eines Pkw mit einem nach [11] angesetzten Schallleistungspegel von rund 100 db(a) angenommen. 4.6 Verkehr auf öffentlichen Straßen Die Berechnung der Emissionen des Straßenverkehrs erfolgt gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90 [12]. Die Berechnung des betrieblich bedingten Verkehrs erfolgt ab der Grundstücksgrenz im Norden bis zum Nepomukweg wo eine Vermischung mit dem übrigen Verkehr stattfindet. Als Grundlage werden die Verkehrszahlen aus Abschnitt 4.4 herangezogen. In Tabelle 5 sind die aus den Verkehrszahlen resultierenden Emissionspegel in 25 m Entfernung (L m,e ) aufgeführt. Tabelle 5: Verkehrszahlen und Schallemission Zeitraum Stündliche Verkehrsstärke M Lkw-Anteil p Geschwindigkeit Emission L m,e [Kfz] [%] [km/h] [db(a)] Tag 0,69 18, ,4 Nacht 0,13 0, ,7 5 Berechnungsergebnisse und Beurteilung Die frequenzabhängigen Schallausbreitungsberechnungen erfolgen mit dem Programm CadnaA [5] nach TA Lärm [4] auf Grundlage des Entwurfs der DIN ISO vom September 1997 [13]. Hierbei wird im Sinne einer konservativen Betrachtung auf die Berücksichtigung der meteorologischen Korrektur C met verzichtet (entspricht Mitwindsituation). 5.1 Beurteilungspegel Anlage In der folgenden Tabelle 6 sind für die betrachteten Immissionsorte die resultierenden Beurteilungspegel des Bauvorhabens den einzuhaltenden Richtwerten nach Abschnitt 3 gegenübergestellt. 7819_02_b.docx 13

14 Tabelle 6: Immissionsrichtwertanteile (IRWA), Beurteilungspegel und Überschreitung der IRWA Immissionsort (IO) Immissionsricht- Beurteilungspegel Überschreitung wertanteil [db(a)] [db(a)] [db(a)] Bezeichnung Adresse/Lage Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 01 Dampfschiffstraße 6 54,0 39,0 53,7 38,4-0,3-0,6 IO 02 östlich Ludwigstraße 12 49,0 34,0 45,0 29,1-4,0-4,9 IO 03 östlich Ludwigstraße 10 49,0 34,0 42,1 26,6-6,9-7,4 IO 04 Dampfschiffstraße 4 49,0 34,0 43,2 26,6-5,8-7,4 IO 05 Dampfschiffstraße 4a 49,0 34,0 44,5 27,0-4,5-7,0 IO 06 Nepomukweg 11 49,0 34,0 36,6 24,8-12,4-9,2 IO 07 Nepomukweg 15 49,0 34,0 33,4 21,4-15,6-12,6 IO 08 Nepomukweg 17 49,0 34,0 30,1 18,8-18,9-15,2 IO 09 Schiffhüttenweg 12 49,0 34,0 29,7 17,2-19,3-16,8 IO 10 Nepomukweg 6 47,0 32,0 35,3 23,6-11,7-8,4 IO 11 Nepomukweg 16 37,8 31,4 Aus der Zusammenstellung der Tabelle 6 wird ersichtlich, dass an allen betrachteten Immissionsorten die einzuhaltenden Immissionsrichtwertanteile mindestens eingehalten, teilweise jedoch auch weit unterschritten werden. Am Immissionsort IO 11, für den keine IRWA festgesetzt wurden, unterschreiten die Beurteilungspegel L r die Immissionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete (WA) um mindestens tags/nachts 17/8 db Eine entsprechende Rasterlärmkarte ist in Anlage 2 dargestellt. Die quellenbezogenen Beurteilungspegelanteile sind in Form einer Teilpegelliste in Anlage 3 dargestellt. 5.2 Spitzenpegel Aus dem in Abschnitt 4.5 beschriebenen Ansatz resultieren die in nachfolgender Tabelle 7 dargestellten Spitzenpegel. Tabelle 7: Spitzenpegel Immissionsort (IO) Immissionsrichtwert Spitzenpegel Überschreitung [db(a)] [db(a)] [db(a)] Bezeichnung Adresse/Lage Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 01 Dampfschiffstraße IO 02 östlich Ludwigstraße IO 03 östlich Ludwigstraße IO 04 Dampfschiffstraße IO 05 Dampfschiffstraße 4a IO 06 Nepomukweg IO 07 Nepomukweg IO 08 Nepomukweg IO 09 Schiffhüttenweg _02_b.docx 14

15 Immissionsort (IO) Immissionsrichtwert Spitzenpegel Überschreitung [db(a)] [db(a)] [db(a)] Bezeichnung Adresse/Lage Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 10 Nepomukweg IO 11 Nepomukweg Nach derzeitigem Kenntnisstand wird damit an allen betrachteten Immissionsorten das Spitzenpegelkriterium nach TA Lärm [4] durch das geplante Vorhaben eingehalten werden. 5.3 Seltene Ereignisse Nach dem derzeitigen Kenntnisstand wird vom Betrieb nicht das Kriterium der seltenen Ereignisse im Sinne der TA Lärm [4] in Anspruch genommen. 5.4 Betrieblich bedingter Verkehr auf öffentlicher Straße Aus dem in Abschnitt 4.6 beschriebenen Ansatz resultieren die in nachfolgender Tabelle 8 dargestellten Beurteilungspegel für den betrieblich bedingten Verkehr auf öffentlicher Straße welche den Immissionsgrenzwerten (IGW) der 16. BImSchV [14] gegenübergestellt sind.. Tabelle 8: Immissionsgrenzwerte (IGW 16. BImSchV), Beurteilungspegel und Überschreitung der IGW Immissionsort (IO) Immissionsgrenzwert Beurteilungspegel Überschreitung [db(a)] [db(a)] [db(a)] Bezeichnung Adresse/Lage Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht IO 01 Dampfschiffstraße ,3 8,5-46,7-45,5 IO 02 östlich Ludwigstraße ,8 7,0-43,2-42,0 IO 03 östlich Ludwigstraße ,4 7,5-42,6-41,5 IO 04 Dampfschiffstraße ,5 11,6-38,5-37,4 IO 05 Dampfschiffstraße 4a ,4 13,6-36,6-35,4 IO 06 Nepomukweg ,9 11,1-39,1-37,9 IO 07 Nepomukweg ,4 3,5-46,6-45,5 IO 08 Nepomukweg ,7 3,9-46,3-45,1 IO 09 Schiffhüttenweg ,5 2,7-47,5-46,3 IO 10 Nepomukweg ,0 0,1-50,0-48,9 IO 11 Nepomukweg 16 4,3-4,6 Aus der Zusammenstellung der Tabelle 8 wird ersichtlich, dass an allen betrachteten Immissionsorten die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [14] zur Tagzeit und zur Nachtzeit um mehr als 35 db unterschritten werden. Der Beitrag durch den gegenständlichen Betrieb ist damit von untergeordneter Bedeutung. Folglich sind keine weiteren Maßnahmen gemäß Abschnitt 7.4 der TA Lärm [4] notwendig. 7819_02_b.docx 15

16 6 Zusammenfassung und Empfehlungen Im Bürgerpark in Starnberg soll eine Strandbar mit Terrasse, Carport und Toilettenhaus errichtet und betrieben werden (Antragsteller: Herr Frank Kunzlmann). Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist eine schalltechnische Untersuchung durchzuführen um die zu erwartenden Schallimmissionen an der benachbarten Bebauung zu prognostizieren und nach TA Lärm zu beurteilen. Damit soll der Nachweis erfolgen, dass von der Anlage keine schädlichen Umwelteinwirkungen bezüglich Lärm ausgehen werden. Die ACCON GmbH wurde mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. Die Schallimmissionsprognose für den geplanten Betrieb des Bauvorhabens zeigt, dass die durch das Landratsamt Starnberg festgesetzten Immissionsrichtwertanteile an den umliegenden maßgeblichen Immissionsorten eingehalten werden. Die Untersuchung hat weiterhin gezeigt, dass kein weiterer Handlungsbedarf bezüglich der Regelungen der TA Lärm hinsichtlich kurzzeitiger Geräuschspitzen, betriebsbedingtem Verkehr auf öffentlicher Straße und seltener Ereignisse besteht. Ein Betrieb der Freischankfläche ist nur bis 22:00 Uhr möglich. Nach 22:00 Uhr sind außerdem alle Türen und Fenster geschlossen zu halten und nur für den Durchgang von Personen kurzzeitig zu öffnen. Die abschließende Bewertung obliegt der zuständigen Genehmigungsbehörde. Greifenberg, den ACCON GmbH B.Sc. Stefan Herrmann Dipl.-Ing. (FH) Jörg-M. Czogalla Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Emissionen Rasterlärmkarte Teilpegelliste Berechnungskonfiguration 7819_02_b.docx 16

17 Anlage 1 Emissionen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Lautsprecher 1!00! Lw (keine) 2.00 r Lautsprecher 2!00! Lw (keine) 2.00 r Spitzenpegel - Kofferraum Pkw ~!0200! Lw (keine) 4.00 r Spitzenpegel - Lkw-Betriebsbremse ~!0201! Lw (keine) 4.00 r Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Abluft - Küche!00! Lw (keine) Fassade!00! Li (keine) Verkehr - Lieferungen - Lkw!00! Lw-PQ (keine) Verkehr - Lieferungen - Pkw!00! Lw-PQ (keine) Verkehr - Personal!00! Lw-PQ (keine) Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Dach - Bar!00! Li (keine) Dach - Küche/Lager!00! Li (keine) Raucherbereich!00! Lw (keine) Terasse - 1!00! Lw (keine) Terasse - 2!00! Lw (keine) Terasse - 3!00! Lw (keine) Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Fenster - Ost - geschlossen!00! Li (keine) Fenster - Ost - offen!00! Li (keine) Fenster - West - geschlossen!00! Li (keine) Fenster - West - offen!00! Li (keine) Tür - Süd - geschlossen!00! Li (keine) Tür - Süd - offen!00! Li (keine) Tür - West geschlossen!00! Li (keine) Tür - West offen!00! Li (keine) Tür - West geschlossen!00! Li (keine) Tür - West offen!00! Li (keine) Strassen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Verkehr - RLS90 ~!03! _02_b.docx Anlagen

18 Schallquellenplan Verkehr/Spitzenpegel: Verkehr - RLS90 IO 01 Verkehr - Lieferungen - Pkw/Lkw Spitzenpegel - Lkw-Betriebsbremse Verkehr - Personal Spitzenpegel - Kofferraum Pkw 7819_02_b.docx Anlagen

19 Schallquellenplan Strandbar/Terasse: Fenster - Ost Dach Küche/Lager Fenster - West Lautsprecher 1 Abluft - Küche Dach - Bar Tür - West - 1 Tür - West - 2 Lautsprecher 2 Fassade Tür - Süd Raucherbereich Terrasse 1 Terrasse 2 Terrasse _02_b.docx Anlagen

20 Anlage 2 Rasterlärmkarte RLK - Tag IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... IO 03 IO 02 IO 01 IO _02_b.docx Anlagen

21 RLK - Nacht IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... IO 03 IO 02 IO 01 IO _02_b.docx Anlagen

22 Anlage 3 Teilpegelliste Teilpegel Beurteilungspegel Anlage Tag Quelle IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 Lautsprecher Lautsprecher Spitzenpegel - Kofferraum Pkw Spitzenpegel - Lkw-Betriebsbremse Abluft - Küche Fassade Verkehr - Lieferungen - Lkw Verkehr - Lieferungen - Pkw Verkehr - Personal Dach - Bar Dach - Küche/Lager Raucherbereich Terasse Terasse Terasse Fenster - Ost - geschlossen Fenster - Ost - offen Fenster - West - geschlossen Fenster - West - offen Tür - Süd - geschlossen Tür - Süd - offen Tür - West geschlossen Tür - West offen Tür - West geschlossen Tür - West offen Verkehr - RLS90 Teilpegel Beurteilungspegel Anlage Nacht Quelle IO 01 IO 02 IO 03 IO 04 IO 05 IO 06 IO 07 IO 08 IO 09 IO 10 IO 11 Lautsprecher 1 Lautsprecher 2 Spitzenpegel - Kofferraum Pkw Spitzenpegel - Lkw-Betriebsbremse Abluft - Küche Fassade Verkehr - Lieferungen - Lkw Verkehr - Lieferungen - Pkw Verkehr - Personal Dach - Bar Dach - Küche/Lager Raucherbereich Terasse - 1 Terasse - 2 Terasse - 3 Fenster - Ost - geschlossen Fenster - Ost - offen Fenster - West - geschlossen Fenster - West - offen Tür - Süd - geschlossen Tür - Süd - offen Tür - West geschlossen Tür - West offen Tür - West geschlossen Tür - West offen Verkehr - RLS _02_b.docx Anlagen

23 Anlage 4 Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 1.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 6.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für (ohne Nutzung) Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 2 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03 (1990)) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Halbierungsparameter 3 SCC_INTEGR nach UBA Verwende Pegel Lk < 55dB Aus Bezugszeitraum T (s) _02_b.docx Anlagen

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