Schalltechnische Untersuchung. Geltungsbereich Bebauungsplan Warmfreibad Gemeinde Greifenberg. Korbinian Grüner. Bericht-Nr.

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1 Schalltechnische Untersuchung Geltungsbereich Bebauungsplan Warmfreibad Gemeinde Greifenberg Korbinian Grüner ACCON GmbH Gewerbering Greifenberg Telefon / Fax / info@accon.de Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 Messstelle nach 29b BImSchG Güteprüfstelle

2 Titel: Schalltechnische Untersuchung Auftraggeber: Auftrag vom: Geltungsbereich Bebauungsplan Warmfreibad Gemeinde Greifenberg VG Schondorf am Amersee Rathausplatz Schondorf am Ammersee Bericht-Nr.: Umfang: ACB /02 17 Seiten + 3 Anlagen Datum: Bearbeiter: Korbinian Grüner Zusammenfassung: Der Landkreis Landsberg am Lech betreibt in der Gemeinde Greifenberg seit 1972 ein Warmfreibad. Die technischen Anlagen bedürfen nach über 40 Betriebsjahren der Erneuerung. Im Zuge dessen beabsichtigt die Gemeinde Greifenberg für den Bereich des Warmbades einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Gebiet soll als Sondergebiet, unterteilt in die Teilbereiche Schwimmbad, Tennisclub, Fitnesstudio und Hotel ausgewiesen werden. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen der von diesem Gebiet ausgehenden Immissionen auf die bestehende, angrenzende Wohnbebauung berechnet und beurteilt. Ferner wurden die Verkehrslärmimmissionen durch die Staatsstraße St 2055 und die Bundesautobahn A 96 auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ausgehend vom Anlagenbetrieb des Warmfreibades, des Tennisclubs und des Fitnessstudios die einschlägigen Immissionsrichtwerte entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) an der nächstgelegenen, schutzbedürftigen Wohnbebauung eingehalten werden. Da für das vorgesehene Hotelareal noch keine Pläne vorliegen, bedarf es hier bei voranschreitender Planung einer schalltechnischen Verträglichkeitsprüfung im Sinne der TA Lärm. Hinsichtlich der Verkehrs- und Sportanlagenlärmimmissionen auf das Plangebiet des Hotels ergaben die Berechnungen, dass das Gebiet entsprechend der DIN 4109 dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen ist. Für das geplante Hotel ergeben sich somit Anforderungen an das Bau- Schalldämm-Maß von 35 db für Außenteile. Diese Unterlage darf nur insgesamt kopiert und weiterverwendet werden. 7317_02_B.docx 2

3 Inhalt 1 Aufgabenstellung Örtliche Gegebenheiten Beurteilungsgrundlagen DIN TA Lärm BImSchV BImSchV Schallemissionen Schwimmbad Tennisclub Fitnesstudio Hotel Parkplatz Spitzenpegel Verkehrslärm Schallimmissionen Außerhalb des Geltungsbereichs Innerhalb des Geltungsbereichs Beurteilung Außerhalb des Geltungsbereichs Innerhalb des Geltungsbereichs Spitzenpegel Textvorschlag für den Bebauungsplan Begründung zum Schallschutz Satzungstext Zusammenfassung ANLAGEN: Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Schallemissionen Schallimmissionen Lärmkarten 7317_02_B.docx 3

4 1 Aufgabenstellung Der Landkreis Landsberg am Lech betreibt in der Gemeinde Greifenberg seit 1972 ein Warmfreibad. Die technischen Anlagen bedürfen nach über 40 Betriebsjahren der Erneuerung. Im Zuge dessen beabsichtigt die Gemeinde Greifenberg für den Bereich des Warmbades einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. In einer schalltechnischen Untersuchung sollen die Auswirkungen der von diesem Gebiet ausgehenden Immissionen auf die bestehende, angrenzende Wohnbebauung berechnet und beurteilt werden. Ferner sollen die Verkehrslärmimmissionen durch die Staatsstraße St 2055 und die Bundesautobahn A 96 auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt werden. Die ACCON GmbH wurde mit der schalltechnischen Untersuchung beauftragt. 2 Örtliche Gegebenheiten Das Untersuchungsgebiet liegt am östlichen Ortsrand der Gemeinde Greifenberg und umfasst eine Fläche von rund 3,7 ha. Im Süden und Westen wird das Gelände durch die Schondorfer Straße, im Osten durch die Staatsstraße St 2055 begrenzt. Nördlich schließt Wohnbebauung an das Untersuchungsgebiet an. Laut Flächennutzungsplan der Gemeinde Greifenberg sind die angrenzenden Wohngebiete als Mischgebiet und allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das Untersuchungsgebiet soll als Sondergebiet, unterteilt in die nachfolgend genannten Teilbereiche ausgewiesen werden: - SO 1: Schwimmbad - SO 2: Tennisclub - SO 3: Fitnessstudio (Bestand) - SO 4: Hotel Desweiteren soll im Süden eine Fläche als Parkplatz ausgewiesen werden (s. Bild 2, Seite 6). Die maßgeblichen Immissionsorte grenzen nördlich an das Sondergebiet (Badstraße 9 bis 21) an, sind in der folgenden Tabelle benannt und werden im folgenden Bild 1 dargelegt.. Tabelle 1 Immissionsorte, Gebietseinstufung und Immissionsrichtwert Maßgeblicher Immissionsort (IO) Gebietseinstufung Immissionsrichtwert [db(a)] Tag Ruhe Nacht IO 1 Badstraße 21 MI 60 60/55 45 IO 2 Badstraße 19a MI 60 60/55 45 IO 3 Badstraße 19 MI 60 60/55 45 IO 4 Badstraße 17 WA 55 55/ _02_B.docx 4

5 Maßgeblicher Immissionsort (IO) Gebietseinstufung Immissionsrichtwert [db(a)] Tag Ruhe Nacht IO 5 Badstraße 15 WA 55 55/50 40 IO 6 Badstraße 13 WA 55 55/50 40 IO 7 Badstraße 11 WA 55 55/50 40 IO 8 Badstraße 9a WA 55 55/50 40 Die örtlichen Gegebenheiten sowie die Aufteilung der einzelnen Gebietsflächen sind den folgenden Abbildungen zu entnehmen. Allgemeines Wohngebiet (WA) Gewerbegebiet (GE) IO 2 IO 3 x x IO 4 IO 5 x x IO 7 IO 6 x x IO 8 x IO 1 x Mischgebiet (MI) Sondergebiet Bild 1: Lageplan Untersuchungsgebiet (Quelle: OpenStreetMap) 7317_02_B.docx 5

6 SO 2 SO 1 SO 4 SO 3 Bild 2: Lageplan Sondergebiet 3 Beurteilungsgrundlagen 3.1 DIN Gemäß 1 Abs. 6 Baugesetzbuch sind in der Bauleitplanung unter anderem die Belange des Umweltschutzes zu berücksichtigen. Der Schallschutz wird dabei für die Praxis durch die DIN (Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002) [1] konkretisiert. Nach DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 (Schallschutz im Städtebau, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, Mai 1987) [1] sind bei der Bauleitplanung in der Regel den verschiedenen schutzbedürftigen Nutzungen (z.b. Bauflächen, Baugebiete, sonstige Flächen) folgende Orientierungswerte für den Beurteilungspegel zuzuordnen. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastung zu erfüllen. Tabelle 2 Orientierungswerte nach DIN [1] - auszugsweise Gebietsnutzung Tags Nachts ( Uhr) ( Uhr) Mischgebiete (MI) Dorfgebiet (MD) 60 db(a) 45 db(a)/50 db(a) allgemeine Wohngebiete (WA) 55 db(a) 40 db(a)/45 db(a) reine Wohngebiete (WR) 50 db(a) 35 db(a)/40 db(a) 7317_02_B.docx 6

7 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. 3.2 TA Lärm Die DIN verweist hinsichtlich Berechnung und Beurteilung gewerblicher Anlagen auf die TA Lärm [2]. In der TA Lärm werden Immissionsrichtwerte festgesetzt, welche durch die Gesamtheit aller von gewerblichen Anlagen ausgehenden Geräusche nicht überschritten werden dürfen. Danach gelten je nach Gebietsnutzung folgende Werte: Tabelle 3: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm, Ziffer 6.1 Nutzungsart Immissionsrichtwert db(a) tags nachts a) Industriegebiete b) Gewerbegebiete c) urbane Gebiete d) Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete e) allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete f) reine Wohngebiete g) Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm stimmen mit den Orientierungswerten der DIN überein. Auf Besonderheiten der TA Lärm Beurteilung (z.b. lauteste Nachtstunde, Zuschläge für Ruhezeiten) wird in der Anmerkung der DIN Abschnitt 3.2 hingewiesen. Die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm gelten für die Summe der Geräuschimmissionen aller auf einen Immissionsort einwirkenden gewerblichen Anlagen. Neben diesen in der Tabelle 3 dargelegten Immissionsrichtwerten für den regulären Betrieb sind nach TA Lärm für die Gebiete b) bis f) in seltenen Fällen auch höhere Immissionsrichtwerte von tags 70 db(a) und nachts 55 db(a) zulässig, sofern diese an nicht mehr als zehn Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und nicht öfter als an zwei aufeinanderfolgenden Wochenenden auftreten. 7317_02_B.docx 7

8 BImSchV Bezüglich der Berechnung und Beurteilung der Lärmimmissionen von Sport- und Freizeitanlagen in Bayern greift die Sportanlagenlärmschutzverordnung. Dort werden Immissionsrichtwerte definiert, welche unter Berücksichtigung der Wirkung aller Anlagen zusammen nicht überschritten werden sollen. In der folgenden Tabelle werden die entsprechenden Immissionsrichtwerte dargelegt: Tabelle 4: Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden nach 18. BImSchV, 2 Abs. 2 Immissionsrichtwerte [db(a)] Gebietsnutzung tags außerhalb der Ruhezeit tags innerhalb der Ruhezeit nachts Gewerbegebiete 65 60/65* 50 urbane Gebiete 63 58/63* 45 Kern-, Dorf- und Mischgebiete 60 55/60* 45 allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete 55 50/55* 40 reine Wohngebiete 50 45/50* 35 Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten * verschärfter Ruhezeitenrichtwert gilt bei Sportanlagen lediglich für die morgendlichen Ruhezeiten, in Bezug auf die Beurteilungsgrundlage für Freizeitanlagen ist der verschärfte Ruhezeitenrichtwert für alle Ruhezeiten anzuwenden. Werden bei Geräuschübertragung innerhalb von Gebäuden in Aufenthaltsräumen von Wohnungen, welche baulich aber nicht betrieblich mit der Anlage verbunden sind, von der Anlage verursachte Geräuschimmissionen mit Beurteilungspegeln von mehr als 35 db(a) tags oder 25 db(a) nachts festgestellt, so hat der Betreiber der Anlage Maßnahmen zu treffen, welche die Einhaltung dieser Immissionsrichtwerte sicherstellen; dies gilt unabhängig von der Lage der Wohnung in einem der in Tabelle 4 genannten Gebiete. Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen sollen diese Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden am Tage um nicht mehr als 30 db und in der Nacht um nicht mehr als 20 db überschreiten. Die Immissionsrichtwerte innen sollen um nicht mehr als 10 db überschritten werden. Die entsprechenden Beurteilungszeiten für die Geräuscheinwirkung sind wie folgt definiert: 7317_02_B.docx 8

9 Tabelle 5: Beurteilungszeiten für die Geräuscheinwirkung von Freizeitanlagen laut 18. BImSchV, 2 Abs. 5 bzw. Anhang Beurteilungszeit werktags Zeitraum sonn- und feiertags Tagzeit außerhalb der Ruhezeiten (12 bzw. 9 Stunden) Ruhezeiten (jeweils 2 Stunden) Nachtzeit (ungünstigste volle Stunde) 08 Uhr bis 20 Uhr 06 Uhr bis 08 Uhr 20 Uhr bis 22 Uhr 22 Uhr bis 24 Uhr 00 Uhr bis 06 Uhr 09 Uhr bis 13 Uhr 15 Uhr bis 20 Uhr 07 Uhr bis 09 Uhr 13 Uhr bis 15 Uhr 20 Uhr bis 22 Uhr 22 Uhr bis 24 Uhr 00 Uhr bis 07 Uhr * Die Ruhezeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen ist nur zu berücksichtigen, wenn die Nutzungsdauer der Anlage(n) an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr 4 Stunden oder mehr beträgt. Hinsichtlich der erhöhten Störwirkung der Geräuschimmission sind im Rahmen der Beurteilung Zuschläge für Impulshaltigkeit K I sowie für Ton- und Informationshaltigkeit K r zu berücksichtigen. Im Rahmen seltener Ereignisse sind Geräuschimmissionen außerhalb von Gebäuden zulässig, welche die Immissionsrichtwerte nach Tabelle 4 überschreiten. Die folgenden Höchstwerte sind dabei keinesfalls zu überschreiten: tags außerhalb der Ruhezeit: 70 db(a) tags innerhalb der Ruhezeit: 65 db(a) nachts: 55 db(a) Darüber hinaus dürfen einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen die vorgenannten Werte tagsüber um nicht mehr als 20 db und nachts um nicht mehr als 10 db überschreiten. Besondere Ereignisse und Veranstaltungen gelten als selten, wenn sie an höchstens 18 Kalendertagen eines Jahres in einer Beurteilungszeit oder mehreren Beurteilungszeiten auftreten. Dies gilt unabhängig von der Zahl der einwirkenden Freizeitanlagen BImSchV In der 16. BImSchV [4] sind Grenzwerte genannt, die beim Neubau und der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen nicht überschritten werden dürfen. Die 16. BImSchV [4] gilt nicht für den Fall der Planung eines Baugebiets an einer bestehenden Straße. Deren Grenzwerte sagen aber für ihren Anwendungsbereich Bau oder wesentliche Änderung öffentlicher Straßen sowie Eisenbahnen und Straßenbahnen aus, dass sie zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche erforderlich sind und eingehalten werden müssen ( 41, 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG). Diese Grenz- 7317_02_B.docx 9

10 werte sind daher beim Nebeneinander von Verkehrsweg und Baugebiet ein wichtiges Indiz dafür, wann mit schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu rechnen ist. Bei Planung und Abwägung sind deshalb die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes auszuschöpfen, um jedenfalls diese Werte der 16. BImSchV [4] einzuhalten. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind der Tabelle 6 zu entnehmen. Tabelle 6: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV, 2 Abs. 1 Gebietsnutzung Immissionsgrenzwert [db(a)] Tag Nacht Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete reine und allgemeine Wohngebiete sowie Kleinsiedlungsgebiete Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime Gem. 2 Abs. 2 ist die Zuordnung einer baulichen Anlage oder eines Gebietes zu den Kategorien nach 2 Abs. 1 grundsätzlich nach den Festsetzungen in den jeweiligen Bebauungsplänen vorzunehmen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Anlagen und Gebiete sowie Anlagen und Gebiete, für die keine Festsetzungen bestehen, sind nach Abs. 1, bauliche Anlagen im Außenbereich nach Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nach 2 Abs. 3 der 16. BImSchV nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum beurteilungsrelevant. 4 Schallemissionen Das Plangebiet verursacht Schallemissionen durch die Sportanlagen (Warmfreibad, Tennis und Fitness) und Gewerbe (Hotel). Auf das Plangebiet wirkt Verkehrslärm sowie der Sportlärm des Plangebietes selbst. Die unterschiedlichen Lärmquellen sind nach den geltenden Vorschriften und Richtlinien getrennt zu berechnen und zu beurteilen Detaillierte Informationen zur Lage und Dimensionierung der einzelnen Schallquellen sind der Anlage zu entnehmen. 7317_02_B.docx 10

11 4.1 Schwimmbad Das Warmfreibad ist von Mai bis September in Betrieb. Das Bad ist in dieser Zeit täglich von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr geöffnet. Nach der Modernisierung soll das Bad ein Kinderbecken, ein Nicht-Schwimmerbecken, ein 25 m-becken mit Sprungturm sowie eine Rutsche mit Landebecken umfassen. Um die Becken befinden sich Flächen zum Aufenthalt der Badegäste (Liegewiese). Auf dem Gelände sollen drei Gebäude (Umkleide, Kiosk und Technik) im südlichen Bereich errichtet werden. Die Ermittlung der Schallemissionen bei Freibädern erfolgt entsprechend der VDI-Richtlinie 3770 [9]. Geräuschemissionen dieser Anlagen sind in der Regel durch menschliche Stimmen bestimmt. Die Emission der unterschiedlichen mit Menschen belegten Flächen wird durch einen flächenbezogenen Schallleistungspegel gekennzeichnet, welcher sich aus der mittleren Zahl von Personen je Quadratmeter und dem mittleren Schallleistungspegel je Person errechnet. Hieraus resultieren die nachfolgenden Emissionsdaten für Teilflächen unterschiedlicher Nutzung: Kinderbecken Nichtschwimmerbecken Sprungbecken Erwachsenen-Schwimmerbecken Liegewiese L WAeq = 80 db(a) (entspricht 3 m 2 /Person) L WAeq = 75 db(a) (entspricht 3 m 2 /Person) L WAeq = 75 db(a) (entspricht 10 m 2 /Person) L WAeq = 65 db(a) (entspricht 10 m 2 /Person) L WAeq = 62 db(a) (entspricht 6 m 2 /Person) Für das Ankunftsbecken einer Riesenrutsche nennt die Richtlinie einen Schallleistungspegel von 100 db(a). Für die Ausbreitungsberechnung wird der sonntägliche Betrieb untersucht. Entsprechend der 18. BImSchV [5] wird die Einwirkzeit der Anlagen über 9 Stunden zur Tagzeit und 2 Stunden zur nachmittäglichen Ruhezeit angesetzt. 4.2 Tennisclub Die Tennisanlage wird im östlichen Bereich des Untersuchungsgebietes neu geordnet. Die Anlage umfasst vier Spielplätze und ein Clubhaus. Die von Tennisplätzen verursachten Geräusche werden wesentlich durch die Ballschlagimpulse bestimmt. Nach VDI Richlinie 3770 [9] wird empfohlen, jedem Tennisfeld für die Dauer seiner Bespielung einen Schallleistungspegel von 93 db(a) zuzuordnen. Dabei ist eine relative Quellenhöhe von h = 2 m zu berücksichtigen. Für die Ausbreitungsberechnung wird ein sonntäglicher Betrieb der Anlage untersucht. Im Sinne einer konservativen Betrachtung wird angesetzt, dass alle 4 Plätze über 6 Stunden während der Tagzeit und 2 Stunden während der nachmittäglichen Ruhezeit bespielt werden. 7317_02_B.docx 11

12 4.3 Fitnesstudio Aus schalltechnischer Sicht können die Schallemissionen des Regelbetriebes des Fitnessstudios als vernachlässigbar angesehen werden. Lediglich die An- und Abfahrt der Mitglieder und Mitarbeiter können als relevant angesehen werden (s. Kapitel 4.5). Eine schalltechnische Verträglichkeitsprüfung etwaiger Sonderveranstaltungen ist nicht Gegenstand dieser Untersuchung. 4.4 Hotel Derzeit existieren für das Hotel keine Pläne. Es ist noch nicht ersichtlich, welchen Umfang das Bauvorhaben haben wird. Hierzu wird empfohlen, bei vorliegen einer konkreten Bauplanung eine separate Verträglichkeitsprüfung für den Hotelbetrieb durchzuführen bzw. das hier vorliegende Gutachten zu ergänzen. Die Berechnung und Beurteilung erfolgt hierbei nach TA Lärm [2] für Gewerbelärm. 4.5 Parkplatz Der im südlichen Untersuchungsgebiet gelegene Parkplatz soll 124 Stellplätze umfassen und dient dem Warmbad, dem Tennisclub, dem Fitnessstudio und eventuell zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls dem Hotel als Parkmöglichkeit. Hinsichtlich der Frequentierung wird im Sinne einer konservativen Betrachtung davon ausgegangen, dass sowohl während der Tag-, als auch während der Ruhezeit eine komplette Füllung und Leerung des Parkplatzes stattfindet. Auf Grund der Öffnungszeiten des Fitnesstudios (werktags bis 23:00 Uhr) werden zur Nachtzeit ebenfalls 30 Abfahrten berücksichtigt. Der Parkplatz wird entsprechend RLS-90 [6] modelliert. 4.6 Spitzenpegel Kurzzeitige Geräuschspitzen im Sinne der 18.BImSchV können nach dem derzeitigen Kenntnisstand in erster Linie durch Vorgänge im Freien verursacht werden. Als maßgebender Vorgang wird hierbei das laute Schreien einer Person mit einem Schallleistungspegel von 110 db(a) [9] im Nahbereich der Wohnbebauung angenommen. 4.7 Verkehrslärm Nördlich des Untersuchungsgebietes verläuft die Bundesautobahn A 96, östlich die Staatstraße St Die maßgebenden Verkehrsmengen wurden der Verkehrsmengenkarte von Bayern 2010 entnommen. Die Verkehrsmengenkarte 2010 nennt für die St 2055 im untersuchten Abschnitt ei- 7317_02_B.docx 12

13 nen DTV (Durchschnittlicher Täglicher Verkehr) von Kfz und für die BAB A 96 einen DTV von Kfz. Dieser DTV wurde auf das Prognosejahr 2030 sukzessive um ein Prozent pro Jahr hochgerechnet. Die nachfolgende Übersicht fasst die wesentlichen Eingangsparameter, maßgebende stündliche Verkehrsstärken tags und nachts (M T und M N ) und maßgebende LKW-Anteile tags und nachts (p T und p N ) zusammen. In nachfolgender Tabelle 7 sind die berechneten Emissionspegel aufgeführt. Tabelle 7 Emissionspegel Straße Straße DTV 2030 M t P t M n P n A St Schallimmissionen 5.1 Außerhalb des Geltungsbereichs Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen mit dem Programm Cadna/A [8] nach 18. BImSchV [5] auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2714 [10] und der VDI-Richtlinie 2720/1 [11]. Bei der Berechnung wird von einer Mitwindsituation in alle Richtungen ausgegangen. Die Emission der Stellplätze wird nach RLS-90 berechnet. Die quellenbezogenen Immissionsbeiträge sind in Form einer Teilpegelliste in der Anlage 2 dargestellt. Aus den unter Kapitel 4.1 bis 4.5 dargestellten Schallemissionen resultieren an den Immissionsorten die in Tabelle 8 aufgeführten Beurteilungspegel. Tabelle 8 Immissionspegel Sondergebiet Maßgeblicher Immissionsort (IO) Gebietseinstufung Immissionsrichtwert [db(a)] Beurteilungspegel [db(a)] Tag Ruhe Nacht Tag Ruhe Nacht IO 1 Badstraße 21 MI ,6 54,8 30,6 IO 2 Badstraße 19a MI ,9 55,1 31,1 IO 3 Badstraße 19 MI ,4 54,5 31,2 IO 4 Badstraße 17 WA ,5 54,6 31,9 IO 5 Badstraße 15 WA ,4 53,6 32,0 IO 6 Badstraße 13 WA ,8 51,0 30,6 IO 7 Badstraße 11 WA ,3 50,6 30,4 IO 8 Badstraße 9a WA ,4 51,7 30,9 7317_02_B.docx 13

14 5.2 Innerhalb des Geltungsbereichs Die Berechnung der Geräuschbelastung durch den Straßenverkehr erfolgt mit dem Programm Cadna/A [8] gemäß RLS-90 [6]. Entsprechende Rasterlärmkarten befinden sich in der Anlage 3. Die Berechnung der Geräuschbelastung durch den Anlagenbetrieb erfolgt mit dem Programm Cadna/A [8] nach 18. BImSchV [5] auf Grundlage der VDI-Richtlinie 2714 [10] und der VDI- Richtlinie 2720/1 [11]. Bei der Berechnung wird von einer Mitwindsituation in alle Richtungen ausgegangen. Entsprechende Rasterlärmkarten befinden sich in der Anlage 3. 6 Beurteilung 6.1 Außerhalb des Geltungsbereichs Wie in Kapitel 5.1, Tabelle 8, ersichtlich, können die entsprechenden Immissionsrichtwerte nach 18. BImSchV an den maßgeblichen Immissionsorten zu allen Beurteilungszeiten eingehalten werden. Im Zuge einer zukünftigen Bebauung durch die Hotelanlage ist davon auszugehen, dass hierdurch eine abschirmende Wirkung insbesondere im Hinblick auf die Immissionsorte 6 bis 8 erzielt wird und die Geräuschbelastung reduziert wird. 6.2 Innerhalb des Geltungsbereichs Schützenswerte Nutzung vor Außenlärm (Verkehrslärm und Sportanlagenlärm) innerhalb des Plangebietes trifft nach derzeitigem Kenntnisstand lediglich auf die Hotelnutzung zu. Die Schallausbreitungsberechnungen ergeben, dass durch Verkehrslärm an der östlichen Baugrenze des Hotelareals Pegel von bis zu 55 db(a) zur Tagzeit und 49 db(a) zur Nachtzeit auftreten können. Hinsichtlich des Anlagenlärms resultieren an der östlichen Baugrenze Pegel von bis zu 60 db(a) zur Tagzeit, 60 db(a) zur Ruhezeit und 40 db(a) zur Nachtzeit. Insofern ist hier vom Gebietscharakter her die Schutzwürdigkeit eines Mischgebietes gewährleistet. Auf Grund der örtlichen Gegebenheiten im Umfeld (Wohnen und Sport) scheint diese Einstufung der Gebietscharakteristik als sinnvoll. Entsprechend der DIN 4109 [12] kann das Areal dem Lärmpegelbereich III zugeordnet werden. Das resultierende Bau-Schalldämm-Maß für Fassaden, welche dem Warmfreibad zugewandt sind, beträgt somit 35 db. Diese Anforderungen werden in der Regel mit heute gängigen Bauteilen bereits erfüllt. Da das reale Baufeld weiter vom Warmfreibad wegrücken kann (dies hätte unter Umständen eine Reduzierung der Anforderungen zur Folge), empfiehlt es sich bei konkreter Planung, die entsprechenden Fassadenpegel für jede Gebäudeseite zu berechnen, um die exakten Anforderungen festlegen zu können. 6.3 Spitzenpegel Wie aus der Teilpegelliste der Anlage 2 zu entnehmen ist, kann das Spitzenpegelkriterium entsprechend der 18. BImSchV eingehalten werden. 7317_02_B.docx 14

15 7 Textvorschlag für den Bebauungsplan 7.1 Begründung zum Schallschutz Auf Grund der zu erwartenden Geräuschbelastung in der umliegenden Nachbarschaft durch den Betrieb der Anlagen wurde eine schalltechnische Verträglichkeitsprüfung nach der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) durchgeführt (ACCON Bericht Nr. ACB /02 vom ). Die in der Sportanlagenlärmschutzverordnung aufgeführten Immissionsrichtwerte werden eingehalten. Sofern Änderungen an den Anlagen durchgeführt werden, von welchen zu erwarten ist, dass sich dadurch die Geräuschsituation für die Anwohner verschlechtert, bedarf dies einer schalltechnischen Verträglichkeitsprüfung. Gegebenenfalls sind damit einhergehend Maßnahmen des Schallschutzes umzusetzen. Im Plangebiet befindet sich schützenswerte Nutzung vor Außenlärm auf dem als Hotelfläche ausgewiesenen Sondergebiet. Das Gebiet ist durch den Verkehrslärm der Bundesautobahn A 96 und der Staatsstraße St 2055 sowie des umliegenden Sportanlagenlärms belastet. Für die schützenswerte Nutzung der Hotelanlage resultiert nach DIN 4109 ( Schallschutz im Hochbau ) ein einzuhaltendes, erforderliches Bau-Schalldämm-Maß von 35 db. Dies entspricht dem Lärmpegelbereich III. Im Allgemeinen sind diese Anforderungen für die Außenbauteile von Gebäude bei heutzutage üblicher Bauausführung bereits erfüllt. Bei konkreter Bauplanung sind für jede Fassadenseite die maßgeblichen Außenlärmpegel zu bestimmen und die exakten Anforderungen an den Schallschutz festzulegen. 7.2 Satzungstext Immissionsschutz: Das Hotelgebäude stellt den schutzbedürftigen Immissionsort innerhalb des Plangebietes dar. Der Schutzanspruch entspricht dem Status eines Mischgebietes. Auf Grund der potentiell möglichen Geräuscheinwirkungen auf das Plangebiet, insbesondere auf das Hotel, sind zur Sicherstellung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse die Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen für den Lärmpegelbereich III (gemäß DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Ausgabe November 1989) einzuhalten. Bei der Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden mit schützenswerten Räumlichkeiten sind Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen (Fenster, Wände und Dächer ausgebauter Dachgeschosse) gemäß der DIN 4109 Schallschutz im Hochbau (Ausgabe November 1989, Berichtigung 1 vom August 1992, Änderung A1 vom Januar 2001), Tabelle 8 bis 10, zu stellen. Dabei gilt, dass das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß erf. R w,res für Außenbauteile von Büroräumen mindestens 30 db sowie für Übernachtungsräume in Beherbungsstätten mindestens 35 db betragen muss. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren auf Basis der DIN 4109 zu führen. Ausnahmen gemäß 31 Abs. 1 BauGB sind zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren der Nachweis erbracht wird, dass unter Berücksichtigung der exakten Gebäudegeometrien im Ein- 7317_02_B.docx 15

16 zelfall geringere Lärmpegelbereiche an den Gebäudeseiten vorliegen. Die Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile können dann entsprechend den Vorgaben der DIN 4109 reduziert werden. Sonderveranstaltungen im Plangebiet mit erhöhtem Störpotential (Konzerte, Sportwettkämpfe etc.) sind bei der Gemeinde anzumelden und genehmigen zu lassen. Grundsätzlich sind hier die entsprechenden Regelungen der 18. BImSchV bzw. Freizeitlärmrichtlinie zu beachten und ggf. die Einhaltung der einschlägigen Immissionsrichtwerte nachzuweisen. 8 Zusammenfassung Der Landkreis Landsberg am Lech betreibt in der Gemeinde Greifenberg seit 1972 ein Warmfreibad. Die technischen Anlagen bedürfen nach über 40 Betriebsjahren der Erneuerung. Im Zuge dessen beabsichtigt die Gemeinde Greifenberg für den Bereich des Warmbades einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Gebiet soll als Sondergebiet, unterteilt in die Teilbereiche Schwimmbad, Tennisclub, Fitnesstudio und Hotel ausgewiesen werden. In der vorliegenden schalltechnischen Untersuchung wurden die Auswirkungen der von diesem Gebiet ausgehenden Immissionen auf die bestehende, angrenzende Wohnbebauung berechnet und beurteilt. Ferner wurden die Verkehrslärmimmissionen durch die Staatsstraße St 2055 und die Bundesautobahn A 96 auf das Plangebiet ermittelt und beurteilt. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass ausgehend vom Anlagenbetrieb des Warmfreibades, des Tennisclubs und des Fitnessstudios die einschlägigen Immissionsrichtwerte entsprechend der Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) an der nächstgelegenen, schutzbedürftigen Wohnbebauung eingehalten werden. Da für das vorgesehene Hotelareal noch keine Pläne vorliegen, bedarf es hier bei voranschreitender Planung einer schalltechnischen Verträglichkeitsprüfung im Sinne der TA Lärm. Hinsichtlich der Verkehrs- und Sportanlagenlärmimmissionen auf das Plangebiet des Hotels ergaben die Berechnungen, dass das Gebiet entsprechend der DIN 4109 dem Lärmpegelbereich III zuzuordnen ist. Für das geplante Hotel ergeben sich somit Anforderungen an das Bau- Schalldämm-Maß von 35 db für Außenteile. Greifenberg, den 24. Januar 2018 Korbinian Grüner ACCON GmbH Alexander Strobl 7317_02_B.docx 16

17 Quellenverzeichnis [1] DIN 18005, Schallschutz im Städtebau, Teil 1, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli 2002; [2] TA Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm, 26. August 1998 [3] Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom [4] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (16. BImSchV Verkehrslärmschutzverordnung), 12. Juni 1990 [5] Achtzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Sportanlagenlärmschutzverordnung 18. BImSchV), 18. Juli 1991 [6] RLS 90, Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 [7] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2, Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe [8] Cadna/A für Windows, Computerprogramm zur Berechnung und Beurteilung von Lärmimmissionen im Freien, Version , DataKustik GmbH, Greifenberg [9] VDI-Rchtlinie 3770, Emissionskennwerte von Schallquellen, Sport- und Freizeitanlagen, September 2012 [10] VDI-Rchtlinie 2714, Schallausbreitung im Freien, Januar 1988 [11] VDI-Rchtlinie 2720 Blatt 1, Schallschutz durch Abschirmung im Freien, März 1997 [12] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, November _02_B.docx 17

18 Anlage 1 Schallemissionen 7317_02_B.docx Anlage 1

19 Spitzenpegel Liegewiese 2 Tennis 2 Tennis 1 Landebecken Kinderbecken Liegewiese 1 Sprungbecken Nichtschwimmerbecken Schwimmerbecken Tennis 3 Parkplatz Tennis 4 Bild 3: Schallquellenplan 7317_02_B.docx Anlage 1

20 Punktquellen: Schallleistung Lw Lw / Li K0 Freq. Höhe Bezeichnung Tag Abend Nacht Richtw. Typ Wert (dba) (dba) (dba) (db) (Hz) (m) Spitzenpegel - Schreien Lw (keine) 1.5 r Flächenquellen: Bezeichnung Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Einwirkzeit Freq. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Tag Ruhe Nacht Typ Wert (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) (min) (min) (min) (Hz) Richtw. Kinderbecken Lw" (keine) Nichtschwimmerbecken Lw" (keine) Schwimmerbecken Lw" (keine) Sprungbecken Lw" (keine) Landebecken Lw (keine) Liegewiese Lw" (keine) Liegewiese Lw" (keine) Tennis Lw (keine) Tennis Lw (keine) Tennis Lw (keine) Tennis Lw (keine) Parkplatz: Lwa Zähldaten Zuschlag Art Bezeichnung Typ Tag Ruhe Nacht Beweg/h/BezGr. N Kpa Berechnung nach Bezugsgr. B0 Anzahl B Stellpl/BezGr f Parkplatzart (dba) (dba) (dba) Tag Ruhe Nacht (db) Parkplatz ind StPl PKW-Parkplatz RLS _02_B.docx Anlage 1

21 Straße: L me genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Bezeichnung Tag Abend Nacht M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) A 96 Ri Lindau A 96 Ri München St RQ St RQ St RQ St RQ _02_B.docx Anlage 1

22 Anlage 2 Schallimmissionen 7317_02_B.docx Anlage 2

23 Bezeichnung IO 01 Badstraße 21 IO 02 Badstraße 19a IO 03 Badstraße 19 IO 04 Badstraße 17 Teilpegel Tag IO 05 Badstraße 15 IO 06 Badstraße 13 IO 07 Badstraße 11 IO 08 Badstraße 9a 2.OG Spitzenpegel - Schreien Kinderbecken Schwimmerbecken Sprungbecken Nichtschwimmerbecken Landebecken Liegewiese Liegewiese Tennis Tennis Tennis Tennis Parkplatz Bezeichnung IO 01 Badstraße 21 IO 02 Badstraße 19a IO 03 Badstraße 19 IO 04 Badstraße 17 Teilpegel Ruhe IO 05 Badstraße 15 IO 06 Badstraße 13 IO 07 Badstraße 11 IO 08 Badstraße 9a 2.OG Spitzenpegel - Schreien Kinderbecken Nichtschwimmerbecken Landebecken Schwimmerbecken Sprungbecken Liegewiese Liegewiese Parkplatz Tennis Tennis Tennis Tennis Bezeichnung IO 01 Badstraße 21 IO 02 Badstraße 19a IO 03 Badstraße 19 Teilpegel Nacht IO 04 Badstraße 17 IO 05 Badstraße 15 IO 06 Badstraße 13 IO 07 Badstraße 11 IO 08 Badstraße 9a 2.OG Parkplatz _02_B.docx Anlage 2

24 Anlage 3 Lärmkarten 7317_02_B.docx Anlage 3

25 Baufeld Hotel Bild 4: Rasterlärmkarte Verkehrslärm Beurteilungszeitraum Tag, Höhe 4 m über Boden 7317_02_B.docx Anlage 3

26 Baufeld Hotel Bild 5: Rasterlärmkarte Verkehrslärm Beurteilungszeitraum Nacht, Höhe 4 m über Boden 7317_02_B.docx Anlage 3

27 Baufeld Hotel Bild 6: Rasterlärmkarte Sportanlagenlärm Beurteilungszeitraum Tag, Höhe 4 m über Boden 7317_02_B.docx Anlage 3

28 Baufeld Hotel Bild 7: Rasterlärmkarte Sportanlagenlärm Beurteilungszeitraum Ruhe, Höhe 4 m über Boden 7317_02_B.docx Anlage 3

29 Baufeld Hotel Bild 8: Rasterlärmkarte Sportanlagenlärm Beurteilungszeitraum Nacht, Höhe 4 m über Boden 7317_02_B.docx Anlage 3

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