Hinrich Oellrich GmbH Westersoder Schulstraße Hemmoor. T&H Ingenieure GmbH Bremerhavener Heerstraße Bremen

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1 Immissionsschutzgutachten für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße der Stadt Hemmoor Projekt Nr.: GT-01 Messstelle nach 26 BImSchG Datum: Auftraggeber: Hinrich Oellrich GmbH Westersoder Schulstraße Hemmoor Auftragnehmer: Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) info@th-ingenieure.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens Dieses Gutachten umfasst 17 Seiten und 5 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

2 Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Vorhabensbeschreibung Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Emissionskontingentierung Vorbelastung Ermittlung der Emissionskontingente Bewertung der ermittelten Emissionskontingente...16 Anlagen A-1 Lageplan mit Emissionskontingenten und Immissionsorten A-2 Eingabedaten A-3 Berechnungsergebnisse A-4 Berechnungskonfiguration A-5 Fotodokumentation Seite 2 von 17

3 1 Zusammenfassung In der Westersoder Schulstraße 22 in Hemmoor betreibt die Hinrich Oellrich GmbH einen Gewerbebetrieb mit den Bereichen Holzhandel, Strombaustoffe sowie Kabel- und Landschaftsbau. Für diesen Bereich ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße der Stadt Hemmoor geplant. Der Bebauungsplan Nr. H 52 sieht vor, die von der Hinrich Oellrich GmbH genutzten Flächen, als Gewerbegebiet auszuweisen. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sollen für das geplante Gewerbegebiet die zulässigen Geräuschemissionskontingente ermittelt und Vorschläge für die textliche Festsetzung erarbeitet werden. Relevante Immissionen durch Staub, Geruch und Schwingungen sind derzeit nicht absehbar. Bei Bedarf sind diese Immissionen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zusammen mit dem Nachweis des flächenbezogenen Schallleistungspegels für die einzelnen Betriebe zu prüfen. Die nachfolgende Untersuchung bezieht sich daher ausschließlich auf die akustische Planung des Gewerbegebietes. Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes geplant. Dabei soll nicht nur der Bereich des Plangebietes, sondern auch der Bereich östlich und nördlich des Plangebietes geändert werden. Das Gebiet ist derzeit in Teilbereichen als Wohnbaufläche dargestellt. Zukünftig soll das Plangebiet selber sowie der Bereich nördlich des Plangebietes als Gewerbefläche und der Bereich östlich des Plangebietes als Mischbaufläche dargestellt werden. Die genaue Planung für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes ist in Abbildung 2 und Abbildung 3 des Berichtes dargestellt. Im Rahmen der Geräuschkontingentierung erfolgt eine Gliederung und Festsetzung von insgesamt 3 Teilflächen, wobei sich zwei Teilflächen innerhalb des Plangebietes und eine Fläche außerhalb des Plangebietes befindet. Die Fläche nördlich des Plangebietes soll im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Bauleitplanung als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Um diese Fläche zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls als Gewerbegebiet entwickeln können, wurde sie in die Geräuschkontingentierung mit einbezogen. Gemäß DIN 45691, Anhang A.2 /4/ können die Emissionskontingente für einzelne Richtungssektoren erhöht werden, wenn die Planwerte beispielsweise für einen kritischen Immissionsort ausgeschöpft und für andere Immissionsorte nicht ausgeschöpft werden. Mit einer solchen Festsetzung kann das Gebiet besser genutzt werden. Im vorliegenden Fall ist IO 1 kritischer als die restlichen Immissionsrichtwerte (Vgl. Tabelle 5 u. Tabelle 6). Weiterhin befinden sich die nächstgelegenen Wohnbebauungen in nördlicher und südlicher Richtung in mehr als 200 m Entfernung zum Plangebiet und in nordwestlicher Richtung sogar in mehr als 700 m Entfernung, womit in diese Richtungen eine deutlich höhere Schallabstrahlung möglich ist. Daher wurden innerhalb des Plangebietes ein Bezugspunkt und von diesem ausgehend Richtungssektoren festgelegt, für die Zusatzkontingente bestimmt wurden. Seite 3 von 17

4 Somit wird folgende textliche Festsetzung für den Bebauungsplan Nr. H 52 Westersoder Schulstraße vorgeschlagen: Vorschlag für die textliche Festsetzung Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6.00 h bis h) noch nachts (22.00 bis 6.00 h) überschreiten. Tabelle 1 Emissionskontingente tags und nachts in db Teilfläche L EK,tags L EK, nachts TF TF Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A und B erhöhen sich die Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente: Tabelle 2 Zusatzkontingente in db Richtungssektor A B Zusatzkontingent 1,5 db 8,0 db Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k L EK,i durch L EK,i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet. Bewertung der ermittelten Emissionskontingente Im Vergleich mit den ermittelten Emissionskontingenten nach Tabelle 4 wird deutlich, dass es sich bei den Geräuschkontingenten für die Teilfläche TF 2 gemäß /9/ um für Gewerbegebiete typische, flächenbezogene Schallleistungspegel handelt. Die Emissionskontingente für die Teilflächen TF 1 und TF 3 entsprechen gemäß /9/ einem eingeschränkten Gewerbegebiet. Betriebe, die sich auf den Teilflächen TF 1 und TF 3 ansiedeln, müssen gegebenenfalls je nach Anordnung und Intensität der Geräuschquellen Einschränkungen in Kauf nehmen oder zusätzliche Schallschutzmaßnahmen treffen. Für die zukünftige Entwicklung der Mischbaufläche westlich der Nordhoopstraße ist im mittleren und nördlichen Bereich ein Abstand von 18 m zwischen Plangebietgrenze und Seite 4 von 17

5 Bauflächen einzuhalten. Der erforderliche Abstand für die Bauflächen ist bei der späteren Ausweisung des Mischgebietes im Bebauungsplan festzusetzen. Davon ausgenommen ist das Grundstück Westersoder Schulstraße 20A, wo die Emissionskontingente der geplanten Gewerbeflächen ohnehin durch die bestehende Bebauung limitiert sind. 2 Ausgangslage und Zielsetzung In der Westersoder Schulstraße 22 in Hemmoor betreibt die Hinrich Oellrich GmbH einen Gewerbebetrieb mit den Bereichen Holzhandel, Strombaustoffe sowie Kabel- und Landschaftsbau. Für diesen Bereich ist die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße der Stadt Hemmoor geplant. Der Bebauungsplan Nr. H 52 sieht vor, die von der Hinrich Oellrich GmbH genutzten Flächen, als Gewerbegebiet auszuweisen. Im Rahmen der städtebaulichen Planung sollen für das geplante Gewerbegebiet die zulässigen Geräuschemissionskontingente ermittelt und Vorschläge für die textliche Festsetzung erarbeitet werden. Relevante Immissionen durch Staub, Geruch und Schwingungen sind derzeit nicht absehbar. Bei Bedarf sind diese Immissionen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zusammen mit dem Nachweis des flächenbezogenen Schallleistungspegels für die einzelnen Betriebe zu prüfen. Die nachfolgende Untersuchung bezieht sich daher ausschließlich auf die akustische Planung des Gewerbegebietes. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ Baugesetzbuch, Ausgabe 2010, /4/ DIN 45691: Geräuschkontingentierung, 12/2006, /5/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zuletzt geändert am , /6/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/2002, /7/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987, /8/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89. Seite 5 von 17

6 Weitere verwendete Unterlagen: /9/ Flächenbezogene Schall-Leistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, Niedersächsisches Landesamt für Ökologie. 4 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich nördlich der Westersoder Schulstraße (K 29). Östlich grenzt das Gelände zunächst an einen landwirtschaftlichen Betrieb mit Wohnnutzung. Dahinter verläuft die Nordhoopstraße, an denen sich weitere Wohnbebauungen befinden. Nördlich und westlich grenzt das Plangebiet an landwirtschaftliche Flächen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca m 2. Im Plangebiet betreibt derzeit die Hinrich Oellrich GmbH einen Betrieb mit den Bereichen Holzhandel, Strombaustoffe sowie Kabel- und Landschaftsbau. Auf dem Betriebsgelände befinden sich diverse Hallen und Gebäude des Betriebes. Im südlichen Bereich des Betriebsgeländes befinden sich das Büro sowie zwei Wohnhäuser, die als Betriebsleiterwohnungen genutzt werden. Das Gelände weist keine für die Schallausbreitungsberechnungen relevanten Höhenunterschiede auf. Einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermitteln der Lageplan sowie die Fotodokumentation im Anhang des Berichtes. 5 Vorhabensbeschreibung Im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung ist die Änderung des Flächennutzungsplanes geplant. Die folgende Abbildung zeigt einen Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hemmoor inklusive der Kennzeichnung des Plangebietes: Abbildung 1 Ausschnitt aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Seite 6 von 17

7 Im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung soll nicht nur der Bereich des Plangebietes, sondern auch der Bereich östlich und nördlich des Plangebietes geändert werden. Das Gebiet ist derzeit in Teilbereichen als Wohnbaufläche dargestellt. Zukünftig soll das Plangebiet selber sowie der Bereich nördlich des Plangebietes als Gewerbefläche und der Bereich östlich des Plangebietes als Mischbaufläche dargestellt werden. Die genaue Planung für die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes ist in den folgenden Abbildungen dargestellt: Abbildung 2 Vorentwurf der 15. Flächennutzungsplan-Änderung Abbildung 3 Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße Seite 7 von 17

8 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung 6.1 Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Zuschlägen z. B. für Töne, Impulse oder den Informationsgehalt gebildet wird. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T : Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I : Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Seite 8 von 17

9 Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und Seite 9 von 17

10 endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ folgendes festgelegt: Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu beurteilen. 6.2 Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN Die DIN /6/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN /7/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; hier ist die TA Lärm /1/ gemäß Abschnitt 6.1 heranzuziehen. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel L r die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN /7/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständigen Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. Die Orientierungswerte betragen: Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db 40 db bzw. 35 db Seite 10 von 17

11 Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db 45 db bzw. 40 db Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db 50 db bzw. 45 db Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db 55 db bzw. 50 db Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm. Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /7/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Seite 11 von 17

12 7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten wurden folgende Immissionsorte für die Emissionskontingentierung festgesetzt: Tabelle 3 Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte nach Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Immissionsort Lage / Adresse Höhe des Immissions -ortes in m Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte, bzw. Orientierungswerte in db(a) Tageszeit Nachtzeit IO 1 Westersoder Schulstraße 20A 2,0 (EG) MI IO 2 geplante Mischbaufläche 4,8 (DG) MI IO 3 Nordhoopstraße 2 4,8 (DG) WA IO 4 Nordhoopstraße 4 4,8 (DG) WA IO 5 Nordhoopstraße 3 4,8 (DG) WA Die geplante Mischbaufläche westlich der Nordhoopstraße soll gemäß Auskunft des Planers mittel- bis langfristig als Mischgebiet entwickelt werden. Daher ist in der geplanten Mischbaufläche ebenfalls ein Immissionsort für die Geräuschkontingentierung zu berücksichtigen. Für die zukünftige Entwicklung der Mischbaufläche westlich der Nordhoopstraße ist im mittleren und nördlichen Bereich ein Abstand von 18 m zwischen Plangebietgrenze und Bauflächen einzuhalten. Der erforderliche Abstand für die Bauflächen ist bei der späteren Ausweisung des Mischgebietes im Bebauungsplan festzusetzen. Davon ausgenommen ist das Grundstück Westersoder Schulstraße 20A, wo die Emissionskontingente der geplanten Gewerbeflächen ohnehin durch die bestehende Bebauung limitiert sind. Die festgesetzten Immissionsorte befinden sich im nicht überplanten Außenbereich. Für die Immissionsorte IO 1 und IO 2 wird unter Berücksichtigung der geplanten Darstellungen im Flächennutzungsplan die Schutzbedürftigkeit für Kern-, Dorf- und Mischgebiete herangezogen. Für die Immissionsorte IO 3, IO 4 und IO 5 wird unter Berücksichtigung der vorhandenen Darstellungen im Flächennutzungsplan die Schutzbedürftigkeit für allgemeine Wohngebiete herangezogen. Gemäß TA Lärm, Anhang 1, Nr. 1.3 /1/ wurden die Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor der Mitte des jeweils meistbetroffenen Fensters festgelegt. Es wurden ausschließlich Fenster von Räumen berücksichtigt, die im Sinne der DIN 4109 /8/ schutzbedürftig sind. Die genaue Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan in Anlage 1 des Berichtes entnommen werden. Seite 12 von 17

13 8 Emissionskontingentierung 8.1 Vorbelastung Im Rahmen der Ortsbesichtigung am konnten keine Hinweise auf eine relevante Vorbelastung an den festgesetzten Immissionsorten festgestellt werden. 8.2 Ermittlung der Emissionskontingente Die Emissionskontingentierung für die Flächen erfolgt gemäß DIN /4/ unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitungsdämpfung ohne Bodendämpfung und Abschirmungen. Die Berechnung der Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Das Ziel der Geräuschkontingentierung ist es, zu gewährleisten, dass durch die Summe der Schallabstrahlung aller gewerblich genutzter Flächen an den umliegenden schutzbedürftigen Bebauungen keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche hervorgerufen werden, bzw. diese nicht weiter erhöht werden. Gleichzeitig soll für die geplanten gewerblich genutzten Flächen die beabsichtigte Nutzung aus schalltechnischer Sicht gewährleistet werden. Die Emissionskontingente wurden so bestimmt, dass unter Berücksichtigung der vorhandenen Vorbelastungen der maßgebliche Planwert nach DIN /4/ am jeweiligen Immissionsort nicht überschritten wird. In der Regel muss ein Industrie- oder Gewerbegebiet zur Geräuschkontingentierung gegliedert und Teilflächen festgesetzt werden, für die dann Geräuschkontingente bestimmt werden. Die Art und Weise zweckmäßiger Gliederung hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den beabsichtigten Nutzungen ab. Als Grenzen von Teilflächen können beispielsweise Grenzen des Gebietes, Grundstücksgrenzen, Bebauungsgrenzen, Grenzen zwischen Flächen unterschiedlicher Nutzung, Straßen, Wege und Gewässer sowie als Teilflächen einzelne Grundstücke oder mehrere zusammengehörige Grundstücke gewählt werden. Eine Gliederung ist entbehrlich in Sondergebieten oder wenn mehrere GE- und GI- Gebiete einer Gemeinde im Verhältnis zueinander gegliedert sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein geplantes GE mit mehr als 2,7 ha. Unter Umständen können sich in dem GE auch mehrere, unterschiedliche Betriebe ansiedeln. Es erfolgt daher eine Gliederung und Festsetzung von insgesamt 3 Teilflächen, wobei sich zwei Teilflächen innerhalb des Plangebietes und eine Fläche außerhalb des Plangebietes befindet. Die Fläche nördlich des Plangebietes soll im Flächennutzungsplan als Gewerbefläche dargestellt und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen einer Bauleitplanung als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Um diese Fläche zu einem späteren Zeitpunkt ebenfalls als Gewerbegebiet zu entwickeln, wurde sie in die Geräuschkontingentierung mit einbezogen. Seite 13 von 17

14 Für die Berechnungen wurden gemäß DIN /4/ folgende maximal mögliche Emissionskontingente tags und nachts ermittelt: Tabelle 4 Emissionskontingente tags und nachts in db Teilfläche L EK,tags L EK, nachts TF TF TF Die folgenden Tabellen zeigen die geltenden Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /1/ (IRW), die resultierenden Planwerte (L Pl ) und die aus den zuvor genannten Emissionskontingenten resultierenden Immissionskontingente bei geometrischer Ausbreitung (L IK ): Tabelle 5 Messpunkt Emissionskontingentierung nach DIN /4/ für die Tageszeit Höhe des Pegel in db(a) Immissionsortes in m VB IRW L Pl L IK Differenz L PL - L IK IO 1 2,0 (EG) - 60,0 60,0 59,9 0,1 IO 2 4,8 (DG) - 60,0 60,0 58,3 1,7 IO 3 4,8 (DG) - 55,0 55,0 53,4 1,6 IO 4 4,8 (DG) - 55,0 55,0 53,1 1,9 IO 5 4,8 (DG) - 55,0 55,0 52,9 2,1 Tabelle 6 Messpunkt Emissionskontingentierung nach DIN /4/ für die Nachtzeit Höhe des Pegel in db(a) Immissionsortes in m VB IRW L Pl L IK Differenz L PL - L IK IO 1 2,0 (EG) - 45,0 45,0 44,9 0,1 IO 2 4,8 (DG) - 45,0 45,0 43,3 1,7 IO 3 4,8 (DG) - 40,0 40,0 38,4 1,6 IO 4 4,8 (DG) - 40,0 40,0 38,1 1,9 IO 5 4,8 (DG) - 40,0 40,0 37,9 2,1 Seite 14 von 17

15 Gemäß DIN 45691, Anhang A.2 /4/ können die Emissionskontingente für einzelne Richtungssektoren erhöht werden, wenn die Planwerte beispielsweise für einen kritischen Immissionsort ausgeschöpft und für andere Immissionsorte nicht ausgeschöpft werden. Mit einer solchen Festsetzung kann das Gebiet besser genutzt werden. Im vorliegenden Fall ist IO 1 kritischer als die restlichen Immissionsrichtwerte (Vgl. Tabelle 5 und Tabelle 6). Weiterhin befinden sich die nächstgelegenen Wohnbebauungen in nördlicher und südlicher Richtung in mehr als 200 m Entfernung zum Plangebiet und in nordwestlicher Richtung sogar in mehr als 700 m Entfernung, womit in diese Richtungen eine deutlich höhere Schallabstrahlung möglich ist. Daher wurden innerhalb des Plangebietes ein Bezugspunkt und von diesem ausgehend Richtungssektoren festgelegt, für die Zusatzkontingente bestimmt wurden. Abbildung 4 Richtungssektoren für Zusatzkontingente Für Sektor A wurde gemäß den Berechnungen ein Zusatzkontingent von 1,5 db und für Sektor B unter Berücksichtigung der o. g. Abstände zu den nächstgelegenen Wohnbebauungen ein Zusatzkontingent von 8 db bestimmt. Seite 15 von 17

16 Somit wird folgende textliche Festsetzung für den Bebauungsplan Nr. H 52 Westersoder Schulstraße vorgeschlagen: Vorschlag für die textliche Festsetzung Zulässig sind Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die in der folgenden Tabelle angegebenen Emissionskontingente L EK nach DIN weder tags (6.00 h bis h) noch nachts (22.00 bis 6.00 h) überschreiten. Tabelle 7 Emissionskontingente tags und nachts in db Teilfläche L EK,tags L EK, nachts TF TF Für die im Plan dargestellten Richtungssektoren A und B erhöhen sich die Emissionskontingente L EK um folgende Zusatzkontingente: Tabelle 8 Zusatzkontingente in db Richtungssektor A B Zusatzkontingent 1,5 db 8,0 db Die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erfolgt nach DIN 45691: , Abschnitt 5, wobei in den Gleichungen (6) und (7) für Immissionsorte j im Richtungssektor k L EK,i durch L EK,i + L EK,zus,k zu ersetzen ist. Ein Vorhaben erfüllt auch dann die schalltechnischen Festsetzungen des Bebauungsplanes, wenn der Beurteilungspegel den Immissionsrichtwert an den maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 15 db unterschreitet. 8.3 Bewertung der ermittelten Emissionskontingente Die DIN nennt für Gewerbegebiete typische flächenbezogene Schallleistungspegel von 60 db(a) tags und nachts. Gemäß den allgemeinen Erfahrungen kann jedoch davon ausgegangen werden, dass derartige flächenbezogene Schallleistungspegel tagsüber bereits zu Einschränkungen einer gewerblichen Nutzung führen können. Weiterhin wird mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 60 db(a) tags und nachts nicht dem Umstand Rechnung getragen, dass die Immissionsrichtwerte nachts um 15 db geringer als tags sind. In /9/ wird dieser Umstand hingegen berücksichtigt. Für die Nachtzeit werden in /9/ folgende Werte angegeben. Seite 16 von 17

17 42,5 db L WA 47,5 db entspricht Gewerbegebiet eingeschränkt 47,5 db L WA 52,5 db entspricht Gewerbegebiet 52,5 db L WA 57,5 db entspricht Industriegebiet eingeschränkt L WA > 57,5 db entspricht Industriegebiet Für die Tageszeit sind alle Werte um 15 db zu erhöhen. Die Einschränkung bedeutet dabei nicht den Ausschluss gebietstypischer Betriebe in solcherart deklarierten Gebieten, sondern weist darauf hin, dass in diesen Gebieten gegebenenfalls besondere, über die in nicht eingeschränkten Gebietstypen hinausgehende Schallschutzanforderungen zu beachten sind. Anzumerken ist weiterhin, dass sich die flächenbezogenen Schallleistungspegel auf eine frequenzunabhängige Berechnung nach dem alternativen Verfahren gemäß Nr der ISO beziehen, während eine Geräuschkontingentierung nach DIN /4/ unter ausschließlicher Berücksichtigung der geometrischen Ausbreitung erfolgt. Die oben dargestellten flächenbezogenen Schallleistungspegel aus /9/ sind daher nicht direkt mit dem flächenbezogenen Schallleistungspegel nach DIN /4/ vergleichbar. Sie können jedoch zur Abschätzung verwendet werden, ob für ein der Gebietskategorie angemessener flächenbezogener Schallleistungspegel vorliegt oder nicht. Im Vergleich mit den ermittelten Emissionskontingenten nach Tabelle 4 wird deutlich, dass es sich bei den Geräuschkontingenten für die Teilfläche TF 2 gemäß /9/ um für Gewerbegebiete typische, flächenbezogene Schallleistungspegel handelt. Die Emissionskontingente für die Teilflächen TF 1 und TF 3 entsprechen gemäß /9/ einem eingeschränkten Gewerbegebiet. Betriebe, die sich auf den Teilflächen TF 1 und TF 3 ansiedeln, müssen gegebenenfalls je nach Anordnung und Intensität der Geräuschquellen Einschränkungen in Kauf nehmen oder zusätzliche Schallschutzmaßnahmen treffen. Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg (geprüft) Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (Verfasser) Seite 17 von 17

18 Anlage 1 Lageplan mit Emissionskontingenten und Immissionsorten

19 IO TF3 62,0/ 47, Bplan-Quelle Haus Zylinder Immissionspunkt Sektor B ZK = 8 db Sektor A ZK = 1,5 db IO Anlage 1: Lageplan mit Emissionskontingenten und Immissionsorten TF2 65,0 / 50, TF1 62,0 / 47,0 IO IO1 IO Maßstab: 1: Dokument Nr.: GT-01 Datum: Bearbeiter: M. Tetens

20 Anlage 2 Eingabedaten

21 Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Bebauungsplanflächen Bezeichnung M. ID Zeitraum Tag Zeitraum Nacht Fläche Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick Lw'' Lw Lmin Lmax Lknick Kknick (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (%) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (%) (m²) TF1 qu bpl TF2 qu bpl TF3 qu bpl Immissionsorte Immissionspunkte Bezeichnung M. ID Pegel Lr Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO1 io MI Industrie 2.00 r IO2 io MI Industrie 4.80 r IO3 io WA Industrie 4.80 r IO4 io WA Industrie 4.80 r IO5 io WA Industrie 4.80 r , GT-01

22 Anlage 3 Darstellung der Immissionskontingente

23 Anlage 3 - Darstellung der Immissionskontingente (ohne Zusatzkontingente) Immissionskontingente Berechnungspunkt Nutz Immissionsrichtwert Immissionskontingent Bezeichnung ID tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) IO1 io MI IO2 io MI IO3 io WA IO4 io WA IO5 io WA Teilimmissionskontingente Quelle Teilpegel V02 DIN Bezeichnung M. ID IO1 IO2 IO3 IO4 IO5 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht TF1 qu bpl TF2 qu bpl TF3 qu bpl , GT-01

24 Anlage 4 Berechnungskonfiguration

25 Anlage 4 - Berechnungskonfiguration Berechnungskonfiguration Parameter Wert Allgemein Land Deutschl. (TA Lärm) Max. Fehler (db) 0.00 Max. Suchradius (m) Mindestabst. Qu-Imm 0.00 Aufteilung Rasterfaktor 0.50 Max. Abschnittslänge (m) Min. Abschnittslänge (m) 1.00 Min. Abschnittslänge (%) 0.00 Proj. Linienquellen An Proj. Flächenquellen An Bezugszeit Bezugszeit Tag (min) Bezugszeit Nacht (min) Zuschlag Tag (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit (db) 0.00 Zuschlag Nacht (db) 0.00 Zuschlag Ruhezeit nur für (ohne Nutzung) Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet DGM Standardhöhe (m) 0.00 Geländemodell Triangulation Reflexion max. Reflexionsordnung 3 Reflektor-Suchradius um Qu Reflektor-Suchradius um Imm Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abstand Immpkt - Reflektor Min. Abstand Quelle - Reflektor 0.10 Industrie (ISO 9613) Seitenbeugung mehrere Obj Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Dz mit Begrenzung (20/25) Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Temperatur ( C) 10 rel. Feuchte (%) 70 Bodenabsorption G 0.50 Windgeschw. für Kaminrw. (m/s) 3.0 Straße (RLS-90) Streng nach RLS-90 Schiene (Schall 03) Streng nach Schall 03 / Schall-Transrapid Fluglärm (???) Streng nach AzB, GT-01

26 Anlage 5 Fotodokumentation

27 Bild 1: Ausblick auf das Plangebiet Bild 2: Immissionsort 1 (Westersoder Schulstraße 20A) Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Hinrich Oellrich GmbH Westersoder Schulstraße Hemmoor Immissionsschutzgutachten für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße der Stadt Hemmoor Fotodokumentation Projektnummer: GT-01 Datum: Maßstab: ohne Maßstab Anlage: 5

28 Bild 3: Immissionsort 2 (Aussicht auf die geplante Mischbaufläche) Bild 4: Immissionsort 3 (Nordhoopstraße 2) Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Hinrich Oellrich GmbH Westersoder Schulstraße Hemmoor Immissionsschutzgutachten für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße der Stadt Hemmoor Fotodokumentation Projektnummer: GT-01 Datum: Maßstab: ohne Maßstab Anlage: 5

29 Bild 5: Immissionsort 4 (Nordhoopstraße 4) Bild 6: Immissionsort 5 (Nordhoopstraße 3) Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Hinrich Oellrich GmbH Westersoder Schulstraße Hemmoor Immissionsschutzgutachten für die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. H 52 Westersoder Schulstraße der Stadt Hemmoor Fotodokumentation Projektnummer: GT-01 Datum: Maßstab: ohne Maßstab Anlage: 5

Ingenieurbüro Greiner

Ingenieurbüro Greiner Ingenieurbüro Greiner Technische Beratung für Schallschutz Ingenieurbüro Greiner GbR Otto-Wagner-Straße 2a 82110 Germering Telefon 089 / 89 55 60 33-0 Telefax 089 / 89 55 60 33-9 Email info@ibgreiner.de

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