INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK BUSCH GmbH

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1 Bekanntgegeben als Stelle zur Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen nach 26, 28 BlmSchG Schalltechnisches Gutachten Objekt: Bebauungsplan Nr. 5 Großenheide der Gemeinde Schülp bei Nortorf Erstellt für: Denker & Wulf AG Windmühlenberg Sehestedt Kronshagen, Bearbeiter: B. Dörries Bericht-Nr.: gbd01 Dieses schalltechnische Gutachten umfasst 19 Seiten und 6 Anlagen. INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Tel Eckernförder Straße 315 Fax D Kronshagen

2 Seite 2 von 19 Gliederung 1) Zusammenfassung 2) Ausgangslage 3) Zielsetzung 4) Örtliche Gegebenheiten 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien 6) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit 7) Schallquellen 7.1) Schallleistungspegel 7.2) Fremdgeräusche 8) Geräuschbeurteilung, Beurteilungspegel 8.1) Grundlagen 8.2) Beurteilungspegel an den Immissionsorten 8.3) Isophonen im Untersuchungsgebiet 8.4) Qualität der Ergebnisse 8.5) Tieffrequente Geräusche 9) Vergleich von Beurteilungspegeln und Immissionsrichtwerten Anlagen 1 Übersichtskarte 2 Lagepläne 2.1 Lageplan mit Immissionsorten, den vorhandenen Biogasanlagen und Gewerbegebieten sowie den vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen im Maßstab 1 : Lageplan Immissionsorte IO 7 und IO 8 im Maßstab 1 : Eingabedaten 4 Schallpegelberechnungen für die Immissionsorte 5 Immissionsanteile und Beurteilungspegel für die Immissionsorte IO 1 bis IO 8 6 Isophonenkarte für den Beurteilungspegel durch die Gesamtbelastung nachts, Aufpunkthöhe 5 m im Maßstab 1 : gbd01

3 Seite 3 von 19 1) Zusammenfassung Im Rahmen der Teilfortschreibung 2012 des Regionalplanes für den Planungsraum III des Landes Schleswig-Holstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wurde die von der Gemeinde Schülp bei Nortorf gemeldete Eignungsfläche 287 ausgewiesen. Die Gemeinde Schülp bei Nortorf möchte im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 5 Großenheide die Errichtung eines Bürgerwindparks mit fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N100/2500 mit einer Nabenhöhe von jeweils 100 m auf dieser Fläche ermöglichen. Die Berechnungen zeigen, dass 1. tagsüber bei Betrieb der geplanten Nordex N100/2500 mit dem von der Nordex Energy GmbH für leistungsoptimierten Betrieb mit kw garantierten Schallleistungspegeln von 106,0 db(a) durch die Gesamtbelastung die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN /9/ bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ an allen maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 10 db unterschritten werden. 2. nachts der schalltechnische Orientierungswert der DIN /9/ bzw. der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ an den Immissionsorten IO 7s und IO 8s bereits durch die Vorbelastung überschritten wird. Bei nächtlichem gegebenenfalls schallreduzierten - Betrieb der geplanten Nordex N100/2500 mit folgenden immissionswirksamen Schallleistungspegeln werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ durch die Gesamtbelastung an den oben genannten Immissionsorten überschritten und an den anderen Immissionsorten eingehalten oder unterschritten: o WEA 1 Nordex N100/2500 geplant 105,5 db(a) 1, o WEA 2 Nordex N100/2500 geplant 103,0 db(a) 2, o WEA 3 Nordex N100/2500 geplant 102,0 db(a) 3, o WEA 4 Nordex N100/2500 geplant 103,5 db(a) 2, o WEA 5 Nordex N100/2500 geplant 101,6 db(a) 4. An den kritischen Immissionsorten IO 7s und IO 8s wird der Beurteilungspegel nicht bzw. um 0,1 db erhöht und die Immissionsbeiträge der geplanten WEA liegen jeweils mindestens 15 db unter dem Immissionsrichtwert. 1 Der Schallleistungspegel entspricht dem von der Nordex Energy GmbH garantierten Schallleistungspegel für schalloptimierten Betrieb mit kw. 2 Der Schallleistungspegel wird mit dem von der Nordex Energy GmbH garantierten Schallleistungspegel für schalloptimierten Betrieb mit kw eingehalten. 3 Der Schallleistungspegel entspricht dem von der Nordex Energy GmbH garantierten Schallleistungspegel für schalloptimierten Betrieb mit kw. 4 Der Schallleistungspegel wird auch mit dem von der Nordex Energy GmbH garantierten Schallleistungspegel für schallreduzierten Betrieb mit kw nicht eingehalten gbd01

4 Seite 4 von 19 Damit erfüllen aus sachverständiger Sicht die geplanten Nordex N100/2500 mit den oben genannten maximalen immissionswirksamen Schallleistungspegeln die Planungsziele des Baugesetzbuches (BauGB). Darüber hinaus sind die geplanten WEA im Sinne der TA Lärm /1/ und des Erlasses des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) /8/ genehmigungsfähig. 2) Ausgangslage Im Windpark Timmaspe sind zurzeit zehn WEA des Typs Nordex N60 in Betrieb. Im Rahmen der Teilfortschreibung 2012 des Regionalplanes für den Planungsraum III des Landes Schleswig-Holstein zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wurde die von der Gemeinde Schülp bei Nortorf gemeldete Eignungsfläche 287 ausgewiesen. Die Gemeinde Schülp bei Nortorf möchte im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 5 Großenheide die Errichtung eines Bürgerwindparks mit fünf WEA des Typs Nordex N100/2500 mit einer Nabenhöhe von jeweils 100 m auf dieser Fläche ermöglichen. Im Sinne der Bauleitplanung sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung zu berücksichtigen. In der DIN /3/ werden Hinweise zur Berücksichtigung des Schallschutzes in der städtebaulichen Planung gegeben. Die Ermittlung der Schallimmissionen wird jedoch nur vereinfachend dargestellt. Das Beiblatt 1 enthält schalltechnische Orientierungswerte, deren Einhaltung oder Unterschreitung in der Bauleitplanung angestrebt werden soll. Die Vorschrift verweist für genauere Berechnungen auf die einschlägigen Berechnungsvorschriften. Da spätestens im Genehmigungsverfahren die Anforderungen der TA Lärm /1/ zu erfüllen sind, wurden diese schärferen Anforderungen zu Grunde gelegt. Die TA Lärm /1/ ist die strengere Vorschrift und regelt weitergehende Anforderungen wie z. B. tieffrequente Geräusche. Für die Bauleitplanung soll nachgewiesen werden, dass durch die Planung die Ziele des BauGB, d. h. insbesondere die Anforderungen der DIN /9/ (Beiblatt 1) bzw. der TA Lärm /1/, erfüllt werden. Für die Genehmigung fordert das zuständige Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) den Nachweis, dass durch den Betrieb der geplanten WEA die Anforderungen der TA Lärm /1/ und des Erlasses des MELUR /8/ eingehalten werden. Die Bauleitplanung erfolgt durch die Gosch Schreyer Partner Ingenieurgesellschaft mbh in Bad Segeberg und die Genehmigungsplanung durch die Denker & Wulf AG in Sehestedt. Den Auftrag zum Gutachten erteilte die Denker & Wulf AG gbd01

5 Seite 5 von 19 3) Zielsetzung Die Schallimmissionen durch die geplanten WEA bei den nächstgelegenen Fenstern schutzbedürftiger Räume sollen unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch vorhandene oder bereits genehmigte Betriebe und Anlagen mit Hilfe eines detaillierten Prognoseverfahrens gemäß TA Lärm /1/ und ISO /2/ untersucht werden. Die ermittelten Beurteilungspegel sollen mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN /9/ (Beiblatt 1) bzw. den Immissionsrichtwerten der TA Lärm /1/ verglichen werden. Ziel des Gutachtens ist damit die Ermittlung der maximal möglichen immissionsrelevanten Schallleistungspegel der geplanten WEA. Bei der Planung liegen besondere Umstände vor, die bei der Regelfallprüfung keine Berücksichtigung finden und daher eine ergänzende Prüfung im Sonderfall (Punkt der TA Lärm /1/) erforderlich machen. Entsprechend des Erlasses des MELUR /8/ und Punkt TA Lärm /1/ darf die Genehmigung für die zu beurteilende Errichtung einer oder mehrerer neuer WEA bei einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn diese als nicht relevant anzusehen ist. Dies ist der Fall, sofern dauerhaft sicher gestellt ist, dass die Überschreitung des Immissionsrichtwertes nicht mehr als 1 db beträgt oder die Zusatzbelastung durch die neue WEA um mehr als 15 db unter dem Immissionsrichtwert liegt. Darüber hinaus brauchen bei der Ermittlung der Beurteilungspegel nur die WEA berücksichtigt zu werden, deren Immissionsbeiträge am betrachteten Immissionsort mindestens 25 db(a) betragen. Damit werden die an den Immissionsorten relevanten, d. h. Pegel bestimmenden, WEA berücksichtigt und weiter entfernt liegende, d. h. nicht mehr zum Beurteilungspegel relevant beitragende, WEA vernachlässigt. Gemäß Punkt 2.3 der TA Lärm /1/ ist der Einwirkungsbereich einer Anlage die Fläche, in der die von der Anlage ausgehenden Geräusche eine Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db unter dem Immissionsrichtwert liegt. Somit werden im Sinne einer abgesicherten Prüfung mehr Betriebe und Anlagen berücksichtigt als nach TA Lärm /1/ notwendig. Im Gutachten sollen die nachts maximal zulässigen immissionswirksamen Schallleistungspegel der geplanten WEA ermittelt werden, bei denen die Anforderungen der TA Lärm /1/ und des Erlasses des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft /8/ bei den benachbarten Wohnhäusern eingehalten werden. 4) Örtliche Gegebenheiten Die örtlichen Gegebenheiten sind aus der Übersichtskarte und dem Lageplan ersichtlich gbd01

6 Seite 6 von 19 In der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte ist die Lage des Neubauvorhabens südöstlich von Nortorf und nordwestlich von Neumünster dargestellt. Im als Anlage 2.1 beigefügten Lageplan sind die betrachteten Immissionsorte (IO), die Standorte der vorhandenen WEA des Windparks Timmaspe und der Biogasanlagen, die beiden Gewerbegebiete sowie die Standorte der geplanten WEA des Bürgerwindparks Nortorf bei Schülp eingetragen. Die Standorte der geplanten Nordex N100/2500 sind in roter Beschriftung hervorgehoben. Die UTM Koordinaten (Referenzsystem ETRS89 mit GRS80-Ellipsoid) der geplanten WEA wurden vom Fachplaner zur Verfügung gestellt. Die Koordinaten der vorhandenen WEA wurden anhand digitaler Orthophotos des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie ( ermittelt und anlässlich der Ortsbesichtigung durch eigene Messungen mittels GPS-Empfänger (Garmin GPS 12) stichprobenartig überprüft. Die Koordinaten der Immissionsorte und der Schallquellen sind in den als Anlage 3 beigefügten Eingabedaten aufgelistet. Von den WEA besteht freie Schallausbreitung in Richtung auf die umliegenden Wohnhäuser. Sofern die abschirmende oder reflektierende Wirkung von Wirtschafts- und anderen Nebengebäuden bei den Berechnungen schalltechnisch relevant ist, wurde diese berücksichtigt (siehe auch Abschnitt 6). Die Topografie des Geländes wurde bei den Berechnungen berücksichtigt. Der Boden im Untersuchungsgebiet wird größtenteils landwirtschaftlich genutzt. 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ DIN 45680: Messung und Bewertung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft, 3/97, /4/ DIN : Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen, Teil 1: Geräuschimmission in der Nachbarschaft, 7/96, /5/ DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /6/ DIN EN : Windenergieanlagen Teil 11: Schallmessverfahren, 11/2003, /7/ Fördergesellschaft Windenergie e.v.: Technische Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 0: Allgemeine Anforderungen, Stand , Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte, Revision 18, Stand , /8/ Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR): Anwendung der TA Lärm bei der Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Schleswig-Holstein Irrelevanzkriterium im Rahmen einer Sonderfallprüfung vom , gbd01

7 Seite 7 von 19 /9/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/02 und Beiblatt zu Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/87. Weitere verwendete Unterlagen: /10/ Länderausschuss für Immissionsschutz: Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen vom , /11/ Urteil des OVG NRW 10 B 2690/03 vom , u. a. zur Berücksichtigung der Geräusche stall - geregelter WEA, /12/ Urteil des OVG NRW 21 B 573/03 7L1948/02 Münster vom , u. a. zur Berücksichtigung der Geräusche stall -geregelter WEA, /13/ Urteil des BVerwG vom Az. 4 C 9.03, u. a. zur Abgrenzung des Begriffes Windfarm, /14/ Urteil des OVG NRW vom , Az 7A2127/00), u. a. zur Berücksichtigung der Bodendämpfung nach ISO , /15/ Urteil des BVerwG vom , Az 4C2.07, u. a. zur Berücksichtigung von Küchen bei der Beurteilung von Lärmbelästigung durch Windenergieanlagen, /16/ Urteil des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes vom , Az 12 A 19/08, u. a. zur Erteilung von Sicherheitszuschlägen bei Immissionsprognosen für Windenergieanlagen, /17/ Detlef Piorr: Zum Nachweis der Einhaltung von Geräuschimmissionswerten mittels Prognose, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 48 (2001) Nr. 5, /18/ Wolfgang Probst, Ulrich Donner: Die Unsicherheit des Beurteilungspegels bei der Immissionsprognose, Zeitschrift für Lärmbekämpfung 49 (2002) Nr. 3, /19/ Fachbeiträge des Landesumweltamtes Brandenburg: Geräuschemissionen und Geräuschimmissionen im Umfeld von Windkraftanlagen, Heft Nr. 17, Februar 1997, /20/ Fachbeiträge des Landesumweltamtes Brandenburg: Untersuchung von Möglichkeiten zur Berücksichtigung der akustischen Besonderheiten von WEA mit stall -Regelung, Heft Nr. 91, November Verwendete Immissionsprognosen: /21/ Windtest Kaiser-Wilhelm-Koog GmbH: Schallimmissionsgutachten für die Umgebung eines Windparks bei Timmaspe, Bericht WT 2446/02 vom Verwendete Messberichte: Nordex N100/2500 /22/ Nordex Energy GmbH: Schallemission Nordex N100/2500, Dokument F008_228_A02_DE Revision 00, , gbd01

8 Seite 8 von 19 /23/ Nordex Energy GmbH: Schallemissionsparameter Nordex N100/2500, Dokument F008_228_A03_DE Revision 04, Nordex N 60 /24/ Wind-Consult GmbH: Bestimmung der Schallemissions-Parameter aus mehreren Einzelmessungen, Auszug aus dem Prüfbericht WICO 212SE899/02 vom ) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Nach Auskunft des Amtes Nortorfer Land liegen die umliegenden Wohnhäuser und Gehöfte im nicht überplanten Außenbereich. Die Schutzbedürftigkeit wird durch die Behörden wie Dorfgebiet (MD) eingestuft. Allgemeine oder Reine Wohngebiete (WA / WR) sind in immissionsrelevanter Entfernung nicht vorhanden. Im Rahmen der Ortsbesichtigung wurden die oben dargestellten Sachverhalte überprüft und aus sachverständiger Sicht keine abweichenden Gegebenheiten festgestellt. Gemäß TA Lärm /1/ befinden sich die maßgeblichen Immissionsorte bei bebauten Flächen in 0,5 m Abstand vor der Mitte des geöffneten Fensters des vom Geräusch am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes. Nach Auskunft des LLUR werden für die Berechnung von Beurteilungspegeln bei den Wohnhäusern in der Nähe von WEA die maßgeblichen Immissionsorte i. d. R. auf den Grundflächen der Wohnhäuser mit einer Höhe von 5 m für Fenster im ausgebauten Dachgeschoss angeordnet. Anlässlich der Ortsbesichtigung wurden insgesamt acht maßgebliche Immissionsorte festgelegt. Die Immissionsorte sind mit der Einstufung ihrer Schutzbedürftigkeit in Tabelle 1 dargestellt. Schutzbedürftig sind gemäß DIN 4109 /5/ generell die folgenden Raumtypen: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräumen in Beherbergungsstätten und Bettenräumen in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume ( ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Küchen können je nach Ausgestaltung hinzugezählt werden, sofern sie hinsichtlich der Größe und Einrichtung als Wohnraum erkennbar sind (siehe auch /15/) gbd01

9 Seite 9 von 19 Tabelle 1: Einstufung der maßgeblichen Immissionsorte nach Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Immissionsort entspr. Lageplan (Anlage 2.1) Lage / Adresse Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte in db(a) für den Tag für die Nacht Imm.-Ort Nr. 1 Gnutz, Hofkamp 1 MD Imm.-Ort Nr. 2 Gnutz, Hofkamp 2a-2c MD Imm.-Ort Nr. 3 Gnutz, Hofkamp 2 MD Imm.-Ort Nr. 4 Schülp, Timmasper Weg 91 MD Imm.-Ort Nr. 5 Schülp, Timmasper Weg 89 MD Imm.-Ort Nr. 6 Schülp, Großenheide MD Imm.-Ort Nr. 7 Timmaspe, Birkenhof 2 MD Imm.-Ort Nr. 8 Timmaspe, Birkenhof 4 MD Nach Auskunft des Fachplaners wird mit den Besitzern der Wohnhäusern Birkenhof 2 und 4 (Immissionsorte IO 7 und IO 8) eine Vereinbarung getroffen, dass die derzeitige Grundrissgestaltung zukünftig nicht verändert wird. Damit wird sichergestellt, dass keine schutzbedürftigen Wohnraumfenster an der Westseite der Wohnhäuser vorhanden sind bzw. eingerichtet werden. Diese Vereinbarung soll gegebenenfalls als Baulast in die Bauakte des Kreises Rendsburg-Eckernförde und im Grundbuch eingetragen werden. Nach Auskunft des zuständigen LLUR kann unter diesen Bedingungen die abschirmende Wirkung der Wohnhäuser und die tatsächliche Lage der schutzbedürftigen Wohnraumfenster berücksichtigt werden. Daher wurden bei diesen Wohnhäusern die maßgeblichen Immissionsorte in 0,5 m Abstand vor den tatsächlich am stärksten betroffenen Fenstern festgelegt. Die Lage der Immissionsorte ist im als Anlage 2.2 beigefügten Lageplan dargestellt. 7) Schallquellen 7.1) Schallleistungspegel Der Betriebszustand einer Windenergieanlage und damit auch die Geräuschemission wird wesentlich durch die Windgeschwindigkeit in Nabenhöhe bestimmt. Zur Vermeidung einer Überlastung der Windenergieanlage wird die elektrische Leistung regelungstechnisch so begrenzt, dass die Anlage keine höhere Leistung als ihre Nennleistung erzeugen kann. Es werden die folgenden Regelungsmechanismen unterschieden: gbd01

10 Seite 10 von 19 pitch -Regelung pitch -geregelte Anlagen arbeiten mit einer dynamischen Verstellung des Blattanstellwinkels. Nach Erreichen der Nennleistung werden die Rotorblätter so verdreht, dass sie dem Wind eine geringere Angriffsfläche bieten. Hierdurch wird die dem Wind entnommene Leistung begrenzt. Der Schallleistungspegel dieser Anlagen nimmt i. d. R. nach Erreichen der Nennleistung nicht mehr zu. stall -Regelung Bei stall -geregelten Anlagen ist das Rotorblattprofil so ausgelegt, dass die aerodynamische Strömung am Rotorblatt nach Erreichen der Nennleistung mit zunehmender Windgeschwindigkeit abreißt. Der Strömungsabriss ist in Form eines Brausen ( stall-effekt ) hörbar. Der Schallleistungspegel dieser Anlagen nimmt i. d. R. nach Erreichen der Nennleistung weiter zu. Aktive stall -Regelung Bei größeren stall -geregelten WEA mit Leistungen über 1 MW wird häufig eine aktive stall -Regelung eingebaut. Um bei geringeren Windgeschwindigkeiten ein höheres Drehmoment zu erhalten, werden die Rotorblätter wie bei einer pitch -geregelten Anlage in jedoch nur wenige fixe Stellungen verdreht. Bei Erreichen der Nennleistung werden die Blätter anders als bei der pitch -Regelung so verdreht, dass der Anstellwinkel zunimmt und ein stärkerer Strömungsabriss eintritt. Der regelungstechnisch erzwungene Strömungsabriss bei Erreichen der Nennleistung verändert die Geräuschcharakteristik der Anlagen wegen des plötzlich auftretenden stall- Effektes deutlich. Der Schallleistungspegel dieser Anlagen nimmt nach Erreichen der Nennleistung weiter zu. Bei den zurzeit vorhandenen WEA des Typs Nordex N60 handelt es sich um stall - geregelte Anlagen. Die geplanten WEA des Typs Nordex N100/2500 sind pitch -geregelt. Bei der Prognose von Schallimmissionen nach TA Lärm /1/ soll der lauteste Betriebszustand der Anlagen zu Grunde gelegt werden. Bei der Berechnung der Schallimmissionen durch pitch -geregelte Windenergieanlagen wird dazu vom Schallleistungspegel bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe bzw. der Windgeschwindigkeit, die dem Betrieb der Windenergieanlage mit 95 % der Nennleistung entspricht, ausgegangen. Die Frage, wie der stall-effekt in der schalltechnischen Berechnung angemessen berücksichtigt werden kann, wurde im für die Technische Richtlinie /7/ zuständigen Arbeitskreis Geräusche von Windenergieanlagen 5 diskutiert. Seitens der Behördenvertreter wurde vorgeschlagen, für stall -geregelte WEA abweichend von den Vorgaben der Technischen Richtlinie /7/ und den Empfehlungen des Länderausschuss für Immissionsschutz /8/ einen 5 Der Verfasser ist Mitglied dieses Arbeitskreises gbd01

11 Seite 11 von 19 Zuschlag auf den Schallleistungspegel von 2 bis 3 db zu erteilen. Dieser Meinung schloss sich das LLUR an. Für diese Argumentation spricht aus Sicht der Behörden u. a. die tatsächliche Beschwerdelage. Eine signifikante Zahl von Beschwerden über stall -geregelte WEA ist danach nicht zu verzeichnen. Zusatzbelastung Nach Auskunft der Nordex Energy GmbH liegt für die N100/2500 eine Dreifachvermessung vor und es werden aktuell für die geplante N100/2500 je nach Betriebsweise folgende Schallleistungspegel garantiert: o Betrieb mit Nennleistung von kw 106,0 db(a), o Betrieb mit Nennleistung von kw 105,5 db(a), o Betrieb mit Nennleistung von kw 105,0 db(a), o Betrieb mit Nennleistung von kw 104,5 db(a), o Betrieb mit Nennleistung von kw 102,0 db(a). Vorbelastung Anlässlich der Ortsbesichtigung wurden als nachts schalltechnisch relevante und nach TA Lärm /1/ zu beurteilende Vorbelastung folgende Betriebe und Anlagen festgestellt: Windpark Timmaspe: 10 WEA vom Typ Nordex N60 (Nabenhöhe jeweils 69 m). Sonstige Betriebe und Anlagen: Biogasanlage, Biogasanlage Rohweder-Brux, Biomassekraftwerk Gnutz gmbh & Co. KG, Gewerbegebiet Nortorf Süd, Gewerbegebiet Nortorf Süd II. Die nächtlichen Betriebsgeräusche der Gewerbegebiete wurden gemäß /9/ mit einem flächenbezogenen Schallleistungspegel von 50 db(a)/m² zu Grunde gelegt. Dabei wurde berücksichtigt, dass in den Gewerbegebieten betriebsbezogene Wohnungen vorhanden sind und / oder Wohngebiete an die Gewerbegebiete angrenzen. Neben diesen Anlagen befinden sich weitere WEA in Sichtweite. Deren Schallimmissionen sind jedoch im Einwirkungsbereich der geplanten WEA nicht relevant. Sie werden daher bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Weitere bestehende, geplante und/oder genehmigte Windenergieanlagen sowie sonstige, nach der TA Lärm /1/ zu beurteilende Anlagen mit Nachtbetrieb (z. B. Biogasanlagen) in immissionsrelevanter Entfernung sind dem Gutachter nicht bekannt gbd01

12 Seite 12 von 19 Die gemäß den Auflagen in den Genehmigungen nachts maximal zulässigen immissionsrelevanten Schallleistungspegel der WEA wurden durch das zuständige LLUR zur Verfügung gestellt und sind in Tabelle 2 zusammengefasst. Es kann nach Auskunft des LLUR davon ausgegangen werden, dass der Betreiber einer Anlage gegebenenfalls sicherstellen muss, dass dieser genehmigte Betrieb einschließlich etwaiger Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit eingehalten wird. Tabelle 2: Immissionsrelevante Schallleistungspegel nachts der vorhandenen und genehmigten Windenergieanlagen (Vorbelastung) Windenergieanlagentyp (siehe Anlage 2.1) Nabenhöhe Schallleistungspegel in db(a) bei v 10 = 10 m/s bzw. v 95% P Nenn Quelle Windpark Timmaspe: Nordex N60 69 m 107,0 1) LLUR Sonstige Betriebe und Anlagen: BHKW der Biogasanlagen, jeweils 4 m 90,0 * 1) einschließlich Zuschlag von 3 db, da stall -geregelt * abgeleitet aus Messungen an vergleichbaren Schallquellen 7.3) Fremdgeräusche Fremdgeräusche entstehen durch Windgeräusche an den in Nähe der Wohnhäuser stehenden Bäumen und Sträuchern sowie in geringem Umfang durch den Straßenverkehr. Je nach Vegetation am Immissionsort, Bauweise der Wohnhäuser und Windrichtung können die Geräusche der WEA bei höheren Windgeschwindigkeiten durch windinduzierte Fremdgeräusche verdeckt werden. In der Regel tritt diese Verdeckung jedoch erst bei Windgeschwindigkeiten oberhalb von 10 m/s auf. Da die meisten der o. g. WEA ihre Nennleistung bereits unterhalb von 10 m/s erreichen, kann für das Genehmigungsverfahren nicht von einer Verdeckung der Anlagengeräusche durch windinduzierte Fremdgeräusche ausgegangen werden gbd01

13 Seite 13 von 19 8) Geräuschbeurteilung, Beurteilungspegel 8.1) Grundlagen Die Anforderungen an Emissionsmessungen von Windenergieanlagen werden in den FGW- Richtlinien /7/ definiert, während Schallimmissionsprognosen nach der TA Lärm /1/ durchzuführen sind 6. Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Geräuschmerkmalen, z. B. Tönen, Impulsen, Informationsgehalt gebildet wird. Das Einwirken des vorhandenen Geräusches auf den Menschen wird dabei einem konstanten Geräusch dieses Beurteilungspegels während des gesamten Bezugszeitraumes gleichgesetzt. In die Ermittlung des Beurteilungspegels gehen zusätzlich Zuschläge für Ton- und Informationshaltigkeit, Impulshaltigkeit und Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit ein: Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T : Für die Teilzeiten, während der in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I : Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. 6 Siehe dazu auch die Hinweise zu Schallimmissionsschutz bei WEA des Länderausschuss für Immissionsschutz (LAI) /9/ gbd01

14 Seite 14 von 19 Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags nachts 65 db(a) 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 60 db(a) 45 db(a) d) in Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 55 db(a) 40 db(a) e) in Reinen Wohngebieten tags nachts 50 db(a) 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags nachts 45 db(a) 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden. Sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zu legen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ Folgendes festgelegt: Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für gbd01

15 Seite 15 von 19 Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Für den Nachtbetrieb wird eine um 15 db kritischere Beurteilung als für den Betrieb am Tage durchgeführt. Wenn der Beurteilungspegel in der Nacht eingehalten wird, ist damit am Tage in der Regel eine sichere Einhaltung gewährleistet; die nachfolgende Betrachtung bleibt daher auf den Nachtbetrieb beschränkt. 8.2) Beurteilungspegel an den Immissionsorten Die Beurteilungspegel werden aus den Schallleistungspegeln, ihren Einwirkzeiten und den ggf. erforderlichen Zuschlägen ermittelt. Die in Tabelle 2 aufgelisteten immissionsrelevanten Schallleistungspegel der Windenergieanlagen enthalten bereits die erforderlichen Zuschläge. Die Berechnung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Als Anlage 3 sind die Eingabedaten für die Berechnung beigefügt. Die Berechnungen der Beurteilungspegel für die Immissionsorte liegen als Anlage 4 bei. Die ungerundeten Beurteilungspegel aller betrachteten Immissionsorte sowie die Immissionsanteile der schalltechnisch relevanten WEA sind in den als Anlage 5 beigefügten Tabellen aufgeführt. Tabelle 3 fasst die für alle maßgeblichen Immissionsorte errechneten Beurteilungspegel für den Beurteilungszeitraum nachts zusammen. Dabei wurde zu Grunde gelegt, dass die fünf geplanten Nordex N100/2500 nachts mit folgenden immissionswirksamen Schallleistungspegeln betrieben werden: o WEA 1 Nordex N100/2500 geplant 105,5 db(a), o WEA 2 Nordex N100/2500 geplant 103,0 db(a), o WEA 3 Nordex N100/2500 geplant 102,0 db(a), o WEA 4 Nordex N100/2500 geplant 103,5 db(a), o WEA 5 Nordex N100/2500 geplant 101,6 db(a). Der Gesamtbelastung sind die für den jeweiligen Immissionsort gültigen schalltechnischen Orientierungswerte / Immissionsrichtwerte in Klammern hinzugefügt. Die ungerundeten Beurteilungspegel sowie die Immissionsanteile sind in Anlage 5, Tabelle 1 aufgelistet gbd01

16 Seite 16 von 19 Tabelle 3: Beurteilungspegel für die maßgeblichen Immissionsorte bei 95 % der Nennleistung bzw. 10 m/s in 10 m Höhe nachts für die derzeitige Immissionssituation, (Beurteilungszeitraum 1 Stunde) Immissionsort Vorbelastung db(a) Zusatzbelastung db(a) Gesamtbelastung db(a) IO (45) IO (45) IO (45) IO (45) IO (45) IO (45) IO 7n (45) IO 7o (45) IO 7s 48 * * (45) IO 8n (45) IO 8o (45) IO 8s 48 * * (45) Vorbelastung: Schallimmissionen durch die vorhandenen, beantragten und genehmigten Betriebe und Anlagen Zusatzbelastung: Schallimmissionen durch die geplanten Nordex N100/2500 Gesamtbelastung: Schallimmissionen durch alle vorhandenen, beantragten, genehmigten sowie geplanten Betriebe und Anlagen * Überschreitung des Immissionsrichtwertes Fettdruck Immissionsbeiträge der geplanten WEA liegen jeweils mindestens 15 db unter dem Immissionsrichtwert 8.3) Isophonen im Untersuchungsgebiet Zur Veranschaulichung der Ausbreitung des Lärms im Untersuchungsgebiet wurden Isophonen, d. h. Linien gleicher mittlerer Beurteilungspegel, errechnet. Die Aufpunkthöhe wurde mit 5 m angesetzt, das entspricht der Höhe der Fenster im ersten Obergeschoss. Die Isophonen stellen Grenzen dar, hinter denen der zugehörige Beurteilungspegel eingehalten bzw. unterschritten wird. In der als Anlage 6 beigefügten Isophonenkarte sind die Isophonen für die Beurteilungspegel von 45 db(a) und 40 db(a) nachts dargestellt. Abweichungen zu den tabellarischen Ergebnissen ergeben sich aus dem Sachverhalt, dass bei der Ermittlung der Beurteilungspegel nur die WEA berücksichtigt wurden, deren Immissionsbeiträge mindestens 25 db(a) betragen gbd01

17 Seite 17 von ) Qualität der Ergebnisse Die TA Lärm /1/ fordert unter Punkt 3.5 des Anhanges eine Aussage zur Qualität der Ergebnisse. In den Hinweisen des LAI /9/ werden die Anforderungen der TA Lärm /1/ an die Durchführung von Immissionsprognosen im Rahmen der Errichtung und des Betriebes von WEA konkretisiert. Die der Schallimmissionsprognose zu Grunde liegenden Emissionswerte beinhalten verfahrensbedingte Ungenauigkeiten. Bei der Prognose ist sicherzustellen, dass der Immissionsrichtwert auch bei Berücksichtigung der Unsicherheit der Emissionsdaten (Produktoder Serienstreuung, Messunsicherheit) und der Ausbreitungsrechnung nicht überschritten wird. Im vorliegenden Fall wurden die vom LLUR in den Genehmigungen der vorhandenen WEA festgesetzten Schallleistungspegel zu Grunde gelegt. Dabei kann nach Auskunft des LLUR davon ausgegangen werden, dass der Betreiber einer Anlage gegebenenfalls sicherstellen muss, dass dieser genehmigte Betrieb einschließlich etwaiger Zuschläge für Ton- und Impulshaltigkeit eingehalten wird. Bei der Berechnung der Beurteilungspegel wurde entsprechend den Empfehlungen des LAI /9/ und der Rechtsprechung /13/ das alternative Verfahren für die Bodendämpfung gemäß der ISO /2/ angesetzt. Die meteorologische Korrektur C met sowie Dämpfungen durch Wirtschafts- und andere Nebengebäude und Bewuchs wurden nicht berücksichtigt. Dieses Berechnungsverfahren der ISO /2/ legt die für die Schallausbreitung günstige Mitwindsituation (Wind weht von allen Schallquellen zum Immissionsort) zu Grunde. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die ermittelten Beurteilungspegel bei bestimmungsgemäßem Betrieb der WEA eher an der oberen Grenze des Vertrauensbereiches liegen. Die Berechnungen beinhalten damit nach sachverständiger Erfahrung Sicherheiten, so dass auf eine statistische Unsicherheitsanalyse verzichtet werden kann. 8.5) Tieffrequente Geräusche Geräusche, die Energieanteile im Frequenzbereich unter 90 Hz besitzen (tieffrequente Geräusche / Infraschall), werden entsprechend Punkt 7.3 der TA Lärm /1/ im Einzellfall anhand der örtlichen Gegebenheiten untersucht. In der TA Lärm /1/ werden Hinweise zur Ermittlung und Bewertung schädlicher Umwelteinwirkungen in Innenräumen gegeben. Aufgrund der schalltechnischen Komplexität von Innenräumen (Größe, Ausstattung, Außenbauteile) sind allgemeingültige Regeln, die von Außenschallpegeln eindeutig auf das Vorliegen von tieffrequenten Geräuschen in Innenräumen schließen lassen, bisher nicht vorhanden. Gemäß dem Windenergie-Handbuch /20/ kann davon ausgegangen werden, dass die von WEA ausgehenden tieffrequenten Geräusche und Infraschall in immissionsrelevanter Entfernung gbd01

18 Seite 18 von 19 deutlich unterhalb der Wahrnehmungsschwelle des Menschen liegt. Diese Aussage deckt sich mit unseren eigenen und den im Arbeitskreis Geräusche von WEA der Fördergesellschaft Windenergie e. V. vorliegenden Erfahrungen. Bei Messungen von Geräuschen in Wohnhäusern im Einwirkungsbereich von Windenergieanlagen ist das Auftreten deutlich wahrnehmbarer tieffrequenter Geräusche im Sinne der DIN /3/ an Windenergieanlagen, die dem Stand der Technik entsprechen, nicht zu erwarten. Angesichts der großen Entfernungen zwischen den Immissionsorten und der geplanten WEA ist mit Belästigungen durch tieffrequente Geräusche im Sinne der TA Lärm /1/ in Verbindung mit der DIN /3/ daher nicht zu rechnen. Sollte es trotzdem zu Beschwerden über durch die WEA verursachte tieffrequente Geräusche kommen, so sind gegebenenfalls entsprechende Messungen in den betroffenen Wohnhäusern durchzuführen. 9) Vergleich von Beurteilungspegeln und Immissionsrichtwerten Die Tabelle 3 zeigt, dass der schalltechnische Orientierungswert der DIN /9/ bzw. der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ nachts an den Immissionsorten IO 7s und IO 8s bereits durch die Vorbelastung überschritten wird. Bei nächtlichem gegebenenfalls schallreduzierten - Betrieb der geplanten Nordex N100/2500 mit folgenden immissionswirksamen Schallleistungspegeln werden die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ durch die Gesamtbelastung an den oben genannten Immissionsorten überschritten und an den anderen Immissionsorten eingehalten oder unterschritten: o WEA 1 Nordex N100/2500 geplant 105,5 db(a), o WEA 2 Nordex N100/2500 geplant 103,0 db(a), o WEA 3 Nordex N100/2500 geplant 102,0 db(a), o WEA 4 Nordex N100/2500 geplant 103,5 db(a), o WEA 5 Nordex N100/2500 geplant 101,6 db(a). An den kritischen Immissionsorten IO 7s und IO 8s wird der Beurteilungspegel nicht bzw. um 0,1 db erhöht und die Immissionsbeiträge der geplanten WEA liegen jeweils mindestens 15 db unter dem Immissionsrichtwert. Damit erfüllen aus sachverständiger Sicht die geplanten Nordex N100/2500 mit den oben genannten maximalen immissionswirksamen Schallleistungspegeln die Planungsziele des Baugesetzbuches (BauGB). Darüber hinaus sind die geplanten WEA im Sinne der TA Lärm /1/ und des Erlasses des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) /8/ genehmigungsfähig. Tagsüber befinden sich bei Betrieb der geplanten Nordex N100/2500 mit dem von der Nordex Energy GmbH für leistungsoptimierten Betrieb mit kw garantierten Schallleistungspegeln von 106,0 db(a) keine Immissionsorte im Einwirkungsbereich der Anlagen. Durch die gbd01

19 Seite 19 von 19 Gesamtbelastung werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN /9/ bzw. die Immissionsrichtwerte der TA Lärm /1/ an allen maßgeblichen Immissionsorten um mindestens 10 db unterschritten. Hinweise Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass die Genehmigungen eine Auflage zur Nachmessung der geplanten WEA enthalten werden. Unabhängig von den im Abschnitt 7.1 genannten Garantiebedingungen des Anlagenherstellers wird daher aus sachverständiger Sicht empfohlen, sich die im vorliegenden Gutachten ermittelten immissionswirksamen Schallleistungspegel projektbezogenen vertraglich zusichern zu lassen. Um eine Nachtabschaltung der WEA 5 zu vermeiden, sollte geprüft werden, ob durch den Anlagenhersteller Betriebsmodi zur Verfügung gestellt werden können (z. B. zur Eigenversorgung), die die maximal möglichen Schallleistungspegel einhalten. Aus sachverständiger Sicht wird empfohlen, die mögliche Betriebsweise mittels Nachmessung der immissionswirksamen Schallleistungspegel gemäß DIN EN /6/ zu ermitteln bzw. zu überprüfen. Dipl.-Ing.(FH) Kerstin Peters (Geprüft) Dipl.-Geophys. Bernd Dörries (Verfasser) gbd01

20 Copyright Deutsche Landesvermessung Seite (1,1) TÜK 1: Schleswig-Holstein/Hamburg Auftraggeber: Projekt: Denker & Wulf AG Windmühlenberg, Sehestedt INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Projektnummer: gbd01 Schülp bei Nortorf Datum: Bezeichnung: Übersichtskarte Maßstab: Anlage: 1 ohne Maßstab

21 Gewerbegebiet Nortorf Süd IO 5 IO INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Gewerbegebiet Nortorf Süd II IO 3 IO WEA 2 Nordex N100/2500 geplant IO 1 WEA 1 Nordex N100/2500 geplant Geplanter Bürgerwindpark Schülp bei Nortorf WEA 3 Nordex N100/2500 geplant WEA 4 Nordex N100/2500 geplant IO WEA 5 Nordex N100/2500 geplant IO IO Nordex N60 (Nx-1449) Biogasanlage Nordex N60 (Nx-1447) Biomassekraftwerk Gnutz GmbH & Co. KG Nordex N60 (Nx-1444) Nordex N60 (Nx-1448) Nordex N60 (Nx-1446) Windpark Timmaspe Biogasanlage Rohweder-Brux Nordex N60 (Nx-1441) Nordex N60 (Nx-1313) Nordex N60 (Nx-1445) Nordex N60 (Nx-1442) Lageplan mit Immissionsorten, den vorhandenen Biogasanlagen und Gewerbegebieten sowie den vorhandenen und geplanten Windenergieanlagen Nordex N60 (Nx-1440) Anlage Maßstab 1:12500 Projekt Nr gbd01 Bearbeiter: B.Dörries Datum:

22 IO 8n IO 8o IO 7n IO 8s IO 7o IO 7s Anlage 2.2 Lageplan Immissionsorte IO 7 und IO 8 Maßstab 1:1000 Datum: Bearbeiter: B. Dörries Bericht Nr gbd01

23 Seite 1 von 2 Seiten Tabelle 1: Immissionsorte Bezeichnung ID Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Gebiet Lärmart X Y Z (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 io MI Industrie 5,0 r ,0 IO 2 io MI Industrie 5,0 r ,0 IO 3 io MI Industrie 5,0 r ,0 IO 4 io MI Industrie 5,0 r ,2 IO 5 io MI Industrie 5,0 r ,4 IO 6 io MI Industrie 5,0 r ,7 IO 7n io MI Industrie 1,5 r ,6 IO 7o io MI Industrie 1,5 r ,6 IO 7s io MI Industrie 1,5 r ,6 IO 8n io MI Industrie 4,0 r ,3 IO 8o io MI Industrie 1,5 r ,8 IO 8s io MI Industrie 4,0 r ,3 Tabelle 2: Punktquellen Bezeichnung ID Schalleistung Lw Lw / Li Korrektur Einwirkzeit Freq. Höhe Koordinaten Tag Nacht Typ Wert normiert Tag Nacht Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) (min) (min) (min) (Hz) (m) (m) (m) (m) Wp Schülp WEA 1 Nordex N100/2500 geplant zb 106,0 105,5 Lw 106,0 0,0-0,5 durchgehend ,0 r ,1 WEA 2 Nordex N100/2500 geplant zb 106,0 103,0 Lw 106,0 0,0-3,0 durchgehend ,0 r ,8 WEA 3 Nordex N100/2500 geplant zb 106,0 102,0 Lw 106,0 0,0-4,0 durchgehend ,0 r ,7 WEA 4 Nordex N100/2500 geplant zb 106,0 103,5 Lw 106,0 0,0-2,5 durchgehend ,0 r ,9 WEA 5 Nordex N100/2500 geplant zb 106,0 101,6 Lw 106,0 0,0-4,4 durchgehend ,0 r ,0 Wp Timmaspe Nordex N60 (Nx-1449) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,9 Nordex N60 (Nx-1448) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,0 Nordex N60 (Nx-1447) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,7 Nordex N60 (Nx-1444) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,1 Nordex N60 (Nx-1441) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,0 Anlage gbd01 Anlage 3 Eingabedaten

24 Seite 2 von 2 Seiten Tabelle 2: Punktquellen Bezeichnung ID Schalleistung Lw Lw / Li Korrektur Einwirkzeit Freq. Höhe Koordinaten Tag Nacht Typ Wert normiert Tag Nacht Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) (min) (min) (min) (Hz) (m) (m) (m) (m) Nordex N60 (Nx-1313) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,4 Nordex N60 (Nx-1445) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,9 Nordex N60 (Nx-1442) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,2 Nordex N60 (Nx-1440) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,4 Nordex N60 (Nx-1446) vb 107,0 107,0 Lw 104,0 3,0 3,0 durchgehend ,0 r ,0 Sonstige Betriebe und Anlagen Biogasanlage vb 90,0 90,0 Lw 90,0 0,0 0,0 durchgehend 500 4,0 r ,8 Biogasanlage Rohweder-Brux vb 90,0 90,0 Lw 90,0 0,0 0,0 durchgehend 500 4,0 r ,9 Biomassekraftwerk Gnutz GmbH & Co. KG vb 90,0 90,0 Lw 90,0 0,0 0,0 durchgehend 500 4,0 r ,3 Tabelle 3: Flächenquellen Bezeichnung ID Schalleistung Lw Schalleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Freq. Einwirkzeit Tag Nacht Tag Nacht Typ Wert norm. Tag Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) (m²) (Hz) (min) (min) (min) Gewerbegebiet Nortorf Süd vb 110,4 100,4 60,0 50,0 Lw" 60,00 0,0-10,0 500 durchgehend Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb 113,1 103,1 60,0 50,0 Lw" 60,00 0,0-10,0 500 durchgehend Anlage gbd01 Anlage 3 Eingabedaten

25 Seite 1 von 25 Seiten Cadna/A-Berechnung Version (32 Bit) Berechnungsparameter: Allgemein DGM Land Deutschl. (TA Lärm) Standardhöhe (m) 0 Max. Fehler (db) 0 Geländemodell Triangulation Max. Suchradius (m) 9000 Reflexion Mindestabst. Qu-Imm 0 max. Reflexionsordnung 3 Aufteilung Reflektor-Suchradius um Qu 100 Rasterfaktor 0,5 Reflektor-Suchradius um Imm 100 Max. Abschnittslänge (m) 1000 Max. Abstand Quelle - Immpkt Min. Abschnittslänge (m) 1 Min. Abstand Immpkt - Reflektor 1 1 Min. Abschnittslänge (%) 0 Min. Abstand Quelle - Reflektor 0,1 Proj. Linienquellen An Industrie (ISO 9613) Proj. Flächenquellen An Seitenbeugung mehrere Obj Bezugszeit Hin. in FQ schirmen diese nicht ab An Bezugszeit Tag (min) 960 Abschirmung ohne Bodendämpf. über Schirm Bezugszeit Nacht (min) 60 Dz mit Begrenzung (20/25) Zuschlag Tag (db) 0 Schirmberechnungskoeffizienten C1,2, Zuschlag Ruhezeit (db) 6 Temperatur ( C) 10 Zuschlag Nacht (db) 0 rel. Feuchte (%) 70 Zuschlag Ruhezeit nur für Kurgebiet reines Wohngebiet allg. Wohngebiet Anlage gbd01 Anlage 4 Schallpegelberechnungen für die Immissionsorte

26 Seite 2 von 25 Seiten Immissionspunkt: IO 1 ID: io X: Y: Z: 35,0 Boden: 30,0 Bezeichnung ID X Y Z Ground ReflOrd LxT LxN L/A Dist, hm Freq Adiv K0b Agr Abar z Aatm Afol Ahous Cmet CmetN Dc RL LtotT LtotN WEA 4 Nordex N100/2500 geplant zb ,9 29, ,0 103, ,0 51, ,4 3,0 1, , ,2 38,7 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,9 29,4 0 99,1 89,1 8132,52 335,1 3, ,5 3,0 4, , ,5 25,5 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,6 29,1 0 96,1 86,1 4066,26 385,7 3, ,7 3,0 4, , ,1 21,1 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,5 29,0 0 96,1 86,1 4066,26 392,9 3, ,9 3,0 4, , ,9 20,9 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,3 28,8 0 99,1 89,1 8132,52 442,2 3, ,9 3,0 4, , ,8 22,8 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,9 28,4 0 99,1 89,1 8132,52 527,8 3, ,5 3,0 4, , ,1 21,1 WEA 2 Nordex N100/2500 geplant zb ,8 29, ,0 103, ,8 51, ,7 3,0 1, , ,7 37,7 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,1 28, ,1 92, ,0 3, ,2 3,0 4, , ,4 24,4 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,7 28, ,1 92, ,1 3, ,4 3,0 4, , ,0 23,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,3 28, ,1 92, ,1 3, ,5 3,0 4, , ,0 24,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,1 28, ,1 92, ,5 3, ,9 3,0 4, , ,3 22,3 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,8 28, ,6 91, ,8 555,8 3, ,9 3,0 4, , ,0 23,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,2 28,7 0 98,6 88,6 7219,39 477,4 3, ,6 3,0 4, , ,5 21,5 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,3 28,8 0 98,6 88,6 7219,39 394,8 3, ,9 3,0 4, , ,4 23,4 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,6 30,1 0 96,9 86,9 4944,15 258,3 3, ,2 3,0 4, , ,9 25,9 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,4 29,9 0 93,9 83,9 2472,08 303,3 3, ,6 3,0 4, , ,3 21,3 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,0 29,5 0 93,9 83,9 2472,08 352,5 3, ,9 3,0 4, , ,8 19,8 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,3 28,8 0 95,9 85,9 3919,61 402,8 3, ,1 3,0 4, , ,5 20,5 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,9 28,4 0 95,9 85,9 3919,61 519,8 3, ,3 3,0 4, , ,0 18,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,9 29,4 0 95,9 85,9 3919,61 294,4 3, ,4 3,0 4, , ,6 23,6 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,6 29,1 0 95,9 85,9 3919,61 356,6 3, ,0 3,0 4, , ,7 21,7 WEA 1 Nordex N100/2500 geplant zb ,1 28, ,0 105, ,6 51, ,8 3,0 2, , ,8 34,3 WEA 3 Nordex N100/2500 geplant zb ,7 28, ,0 102, ,4 51, ,0 3,0 2, , ,9 31,9 WEA 5 Nordex N100/2500 geplant zb ,0 29, ,0 101, ,0 51, ,3 3,0 2, , ,5 31,1 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,1 29,6 0 93,4 83,4 2178,11 328,0 3, ,3 3,0 4, , ,0 20,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,5 30,0 0 93,4 83,4 2178,11 254,8 3, ,1 3,0 4, , ,4 22,4 Nordex N60 (Nx-1449) vb ,9 28, ,0 107, ,1 36, ,7 3,0 3, , ,2 31,2 Nordex N60 (Nx-1448) vb ,0 28, ,0 107, ,0 36, ,0 3,0 3, , ,7 30,7 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,4 27,9 0 98,5 88,5 7062,68 676,2 3, ,6 3,0 4, , ,0 18,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,8 28,3 0 98,5 88,5 7062,68 665,0 3, ,5 3,0 4, , ,1 18,1 Gewerbegebiet Nortorf Süd II vb ,3 27, ,5 91, ,4 663,8 3, ,4 3,0 4, , ,2 21,2 Nordex N60 (Nx-1447) vb ,7 27, ,0 107, ,6 36, ,4 3,0 4, , ,8 28,8 Nordex N60 (Nx-1444) vb ,1 26, ,0 107, ,1 36, ,4 3,0 4, , ,4 27,4 Gewerbegebiet Nortorf Süd vb ,2 28, ,0 93, ,5 710,1 3, ,0 3,0 4, , ,0 22,0 Gewerbegebiet Nortorf Süd vb ,8 29, ,9 93, ,4 844,8 3, ,5 3,0 4, , ,1 21,1 Anlage gbd01 Anlage 4 Schallpegelberechnungen für die Immissionsorte

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