Schallausbreitungsberechnung für zwei geplante Windenergieanlagen

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1 Schallausbreitungsberechnung für zwei geplante Windenergieanlagen Standort: Häusern, Baden-Württemberg Im Auftrag von EnBW Windkraftprojekte GmbH Schelmenwasenstraße Stuttgart Deutschland Deutsche WindGuard Consulting GmbH Oldenburger Straße Varel Deutschland Projekt-Nr.: VC16061 Bericht-Nr.: PN16012.A1 Berichtsdatum:

2 Schallausbreitungsberechnung für zwei geplante Windenergieanlagen Standort: Häusern, Baden-Württemberg Beauftragt von: Kontakt (Auftraggeber): EnBW Windkraftprojekte GmbH Schelmenwasenstraße Stuttgart Deutschland Herr Markus Armbruster Erstellt von: Deutsche WindGuard Consulting GmbH Oldenburger Straße Varel Deutschland Telefon: Fax: info@windguard.de Projekt-Nr.: VC16061 Bericht-Nr.: PN16012.A1 Datum: Ersteller und Ansprechpartner: Markus Meyer zu Himmern, Dipl. Ing. (FH) Prüfer: Stefan Kieselhorst, Dipl. Ing. (FH) Die Deutsche WindGuard Consulting GmbH ist ein von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) akkreditiertes Prüflaboratorium nach DIN EN ISO/IEC 17025:2005 in den Bereichen Leistungskurvenvermessungen, Windmessungen an Standorten und potenziellen Standorten von Windenergieanlagen, Standortbezogene Energieertragsermittlung von Windparks, Site Suitability Studies, Schallemissions- und Schallimmissionsmessungen, Schallimmissionsermittlung durch Berechnung, Schattenwurfermittlung durch Berechnung, Ermittlung von Geräuschen und Belastungsmessungen an Windenergieanlagen PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 2 / 30

3 Revisionen Revisions-Nr. Datum Status Änderung A Endbericht A Endbericht Redaktionelle Änderung Hinweis: Die letzte Revision ersetzt alle vorangehenden Revisionen PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 3 / 30

4 Inhalt 1 Einleitung 6 2 Methodik 7 3 Standort- und Lagebeschreibung Lageplan Schallquellen Windenergieanlagen Gewerbliche Vorbelastung Tieffrequente Geräusche und Infraschall Immissionsorte 14 4 Berechnungen 17 5 Qualität der Prognose 18 6 Ergebnisse Zusatz- und Gesamtbelastung 20 7 Bewertung 21 8 Referenzen 22 9 Anhang 23 A Dokumentation der Immissionsorte 24 B Standortkoordinaten und Schallleistungspegel aller WEA am Standort 27 C Darstellung der Ergebnisse Isophonen Zusatz-/Gesamtbelastung 28 D Details der Berechnungsergebnisse Zusatz-/Gesamtbelastung PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 4 / 30

5 Disclaimer: Es wird versichert, dass die vorliegenden Ermittlungen unparteiisch, gemäß dem Stand der Technik und nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt wurden. Für die ermittelten Ergebnisse und die Richtigkeit der Darstellung in diesem Bericht übernimmt die Deutsche WindGuard GmbH keine Gewähr. Das diesem Bericht zugrunde gelegte Prüfverfahren entspricht den derzeitig gültigen Richtlinien des entsprechenden Qualitätsmanagementsystems der Deutsche WindGuard GmbH. Eine auszugsweise Vervielfältigung dieses Berichtes ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Deutsche WindGuard GmbH, Varel erlaubt. Dieser Bericht umfasst 30 Seiten PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 5 / 30

6 1 Einleitung Bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (WEA) ist auf Grundlage der Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm) [1] zu prüfen, ob die von Anlagen ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können und ob Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen getroffen ist. Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant am Standort Häusern im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg zwei WEA vom Typ Vestas V MW STE und mit einer Nabenhöhe von 149 m aufzustellen. Hierfür ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Antragsteller eine Schallimmissionsprognose gemäß den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) [2] und dem WEA Geräuschimmissionserlass des Landes Baden-Württemberg [3] vorzulegen. Hierin werden die durch den Anlagenbetrieb verursachten Schallimmissionen an den maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch ermittelt und tabellarisch sowie grafisch in Form von Isophonen dargestellt. Eine Bewertung der Ergebnisse gemäß den Vorgaben in [1], [2] und [3] ist ebenfalls Bestandteil dieser Schallimmissionsprognose. Eingangsdaten dieser Schallimmissionsprognose sind die Angaben des Auftraggebers bezüglich der zu installierenden WEA und Angaben von den genehmigenden Behörden zur akustischen Vorbelastung am Standort. Angaben zum Schallleistungspegel im Standardbetrieb der WEA sind beim Hersteller der WEA recherchiert und vervollständigen die Eingangsdaten dieser Schallimmissionsprognose. Digitale, georeferenzierte Karten inklusive digitalisierter Höhenlinien und Gebäudeumringen sind für die Koordinatendefinition der Immissionsorte bei der Ausbreitungsrechnung als Grundlage verwendet worden. Bei der obligatorischen Standortbegehung wurden die Immissionsorte hinsichtlich Lage und Nutzungsart, die vorbelastenden Anlagen sowie der Standort der neuen WEA als auch das Umfeld besichtigt und entsprechend dokumentiert PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 6 / 30

7 2 Methodik Die Berechnung und die Bewertung der an den Immissionsorten zu erwartenden Schalldruckpegel erfolgt nach den Vorgaben der TA Lärm [1]. Für die Schallausbreitungsrechnung laut Anhang 2 der TA Lärm wird im Wesentlichen auf die Regelungen der DIN ISO [4] verwiesen. Die WEA werden als Punktschallquellen betrachtet, da die Abmessungen der WEA in Relation zu den Abständen zu den Immissionsorten als klein zu betrachten sind. Der an einem Immissionsort auftretende äquivalente A-bewertete Dauerschalldruckpegel LAT unter Mitwindbedingungen ist gemäß [1] für jede Punktschallquelle und jeder ihrer Spiegelschallquellen bei Mitwind nach L AT (DW) = L W + D C A Formel 2-1 zu berechnen. Hierbei ist LW der A-bewertete Schallleistungspegel jeder einzelnen Punktschallquelle WEA, DC die Richtwirkungskorrektur und A die Dämpfung. Die Dämpfung A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc Formel 2-2 zwischen der Punktschallquelle WEA und dem Immissionsort setzt sich aus den einzelnen Termen Adiv der Dämpfung aufgrund der geometrischen Ausdehnung, Aatm der Dämpfung aufgrund von Luftabsorption, Agr der Dämpfung aufgrund des Bodeneffekts, Abar der Dämpfung aufgrund von Abschirmung und Amisc der Dämpfung aufgrund verschiedener anderer Effekte zusammen. Hierbei sind A div = 20 lg ( d d 0 ) + 11dB Formel 2-3 mit d d0 und dem Abstand zwischen Schallquelle und Immissionsort, dem Bezugsabstand (1m) PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 7 / 30

8 A atm = α 500 d/1000 Formel 2-4 mit α500 dem Absorptionskoeffizienten der Luft bei einer Frequenz von 500Hz (1.9 db/km bei einer Lufttemperatur von 10 C und einer relativen Feuchte von 70%). Die Ausbreitungsrechnung soll laut Vorgabe in [2] und [3] nach dem alternativen Verfahren gemäß Punkt der DIN ISO [4] durchgeführt werden. Somit gilt für die Bodendämpfung A gr = 4,8 ( 2h m ) (17 + (300 d d )) 0dB Formel 2-5 mit hm der mittleren Höhe des Schallausbreitungsweges über dem Boden in m. Das Dämpfungsglied Abar ist in dieser Betrachtung aufgrund fehlender, abschirmender Hindernisse ebenso wie das Dämpfungsglied Amisc (Dämpfung durch Bewuchs, Bebauungen, etc.) gleich 0. Die Richtwirkungskorrektur DC entfällt, da von einer Schallausbreitung in Mitwindrichtung ausgegangen wird. Da die Bodendämpfung nach obiger Gleichung bestimmt wird, ist DC nach Punkt DIN ISO [4] als Berücksichtigung der Reflexion am Boden D Ω = 10 lg [1 + (d p 2 + (h s h r ) 2 ) (d p 2 + (h s + h r ) 2 ) ] Formel 2-6 mit hs hr dp der Höhe der Schallquelle über dem Boden (Nabenhöhe der WEA), der Höhe des Immissionsortes über dem Boden (i.d.r. 5m) und des auf die Bodenebene projizierten Abstandes zwischen WEA und Immissionsort. Daraus folgt der am Immissionsort zu erwartende äquivalente Dauerschalldruckpegel L AT (DW) = L W + D Ω A div A atm A gr Formel 2-7 Wie oben erwähnt, ist der nach A-Bewertung folgende äquivalente Dauerschalldruckpegel am Immissionsort durch Addition der einzelnen Punktschallquellen als Langzeit- Mittelungspegel nach PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 8 / 30

9 n L AT (LT) = 10 lg ( 10 0,1(L AT,j C met +K T,j +K I,j ) ) Formel 2-8 zu berechnen. Hier sind Cmet KT KI j=1 die meteorologische Korrektur, Zuschläge aufgrund von Tonhaltigkeiten jeder einzelnen j. Punktschallquelle WEA, Zuschläge aufgrund von Impulshaltigkeiten jeder einzelnen j. Punktschallquelle WEA. Die meteorologische Korrektur Cmet ist anzuwenden, wenn ein A-bewerteter Langzeitmittelungspegel über einen langen Zeitraum (> Monate), in dem viele verschiedene Witterungsbedingungen auftreten können, berechnet wird. Für den Fall einer Punktschallquelle wird c met = 0, wenn d p 10 (h s + h r ) und c met = c 0 (1 10 (h s + h r )/d p ), wenn d p > 10 (h s + h r ) ist, berechnet. C0 ist der Meteorologiefaktor und in [1] näher beschrieben. Dieser liegt i.d.r. bei Werten 2dB. Im Sinne eines konservativen Ansatzes wird C0 = 0 angesetzt. Sind bei einer der WEA Tonhaltigkeiten oder Impulshaltigkeiten im Nahfeld i.d.r. festgestellt durch Messung nach Technischer Richtlinie Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte, FGW [5] bekannt, so ist ggf. ein nach den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen [2] definierter Zuschlag auf den Emissionswert der WEA zu addieren. Für Abstände zwischen der Schallquelle und dem Immissionsort größer 300 m gilt folgendes. Der Tonhaltigkeitszuschlag KT beträgt demnach für Tonhaltigkeiten im Nahfeld der WEA KTN KT = 0 für 0 KTN 2, KT = 3 für 2 < KTN 4, KT = 6 für KTN > PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 9 / 30

10 Hinsichtlich ggf. zu berücksichtigten Impulshaltigkeiten im Nahfeld der WEA KIN, gilt ein Impulshaltigkeitszuschlag KI KI = 0 für 0 KIN 2, KI = 3 für 2 < KIN 4, KI = 6 für KIN > 4. Nach den LAI Hinweisen [2] und dem Windenergieerlass Baden - Württemberg [3] sind die der Ausbreitungsrechnung zu Grunde gelegten Eingangsdaten Schätzungen im Sinne der Statistik. Es ist daher eine Unsicherheitsbetrachtung durchzuführen bzw. die Qualität der Prognose darzustellen. Diese Betrachtung ist in Kapitel 5 zu finden PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 10 / 30

11 3 Standort- und Lagebeschreibung Zur Begutachtung der örtlichen Gegebenheiten wurde am eine Standortbegehung durchgeführt. Der Windparkstandort Häusern liegt auf dem Rücken des Giesbacher Kopfes nördlich des Ortes Häusern, ca. 3,5 km östich von St. Blasien im Kreis Waldshut in Baden - Württemberg. Die nächstgelegenen Orte sind Häusern im Süden, St. Blasien im Westen, Blasiwald im Norden und Schönenbach im Osten. Das Gebiet ist, typisch für den südlichen Hochschwarzwald, gebirgig mit Gipfelhöhen von über 1100 m. Die Höhenstruktur des Geländes erstreckt sich von 680 m bis 1215 m über NN. Die Umgebung des Standortes ist durch Hochwald und Mischwald charakterisiert. Der Bewuchs ist durch einen großen zusammenhängenden Wald gekennzeichnet, der bis in die Täler reicht. Die Altbestände des Waldes, die an den Hängen und auf den Höhenrücken wachsen, bestehen überwiegend aus Nadelbäumen, die z. T. mit Höhen von bis zu 30 m Höhe als sehr hoch zu bezeichnen sind. In der Nähe der Ortschaften befinden sich agrarisch intensiv genutzt Flächen. Das Gelände ist als komplex anzusehen. Die Koordinaten der zu betrachtenden Immissionspunkte wurden digitalem und georeferenziertem ATKIS Kartenmaterial entnommen. Die Koordinaten und die immissionsschutzrechtliche Einstufung der Immissionsorte sind in der Tabelle in Kapitel 3.3 zu finden. Eine Fotodokumentation und die Lage der Immissionsorte im ATKIS sind in Anhang A dargestellt. Folgende Darstellung gibt einen Überblick über die Lage des geplanten Windparks mit den einzelnen WEA sowie die benachbarten Ortschaften PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 11 / 30

12 Bericht PN16012.A1 3.1 Lageplan Abbildung 1: Lageplan der Windenergieanlagen am Standort Häusern in Baden-Württemberg. Die zu beurteilenden WEA sind durch rote Symbole gekennzeichnet PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 12 / 30

13 3.2 Schallquellen Nach der TA Lärm Kap. 1 [1] sind bei der Schallimmissionsprognose alle Schallquellen am Standort zu berücksichtigen. Ausnahmen bilden nur die in [1] unter Kap. 1 a) bis h) genannten Anlagen. Die Genauigkeit der Schallimmissionsprognose hängt wesentlich von der Zuverlässigkeit der Eingangsdaten ab. Als Eingangsdaten der Berechnung können nach der TA Lärm [1] Messwerte, Erfahrungswerte oder Herstellerangaben verwendet werden. Diese sind jedoch stets kritisch zu prüfen. Für eine Beurteilung der Schallimmissionen am Standort Häusern, werden nur die geplanten WEA Vestas V126 STE berücksichtigt. Weitere genehmigungs- oder nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen im Umfeld der maßgeblichen Immissionsorte, die in den Anwendungsbereich nach Kap. 1 der TA Lärm [1] fallen sind weder bekannt, noch bei der Standortbegehung identifiziert worden. Im Folgenden wird der geplante Anlagen-Typ näher beschrieben: Windenergieanlagen Vestas V126 STE Die WEA Vestas V MW STE ist ein drehzahlvariabler Horizontalachsenkonverter mit drei Rotorblättern im Luvbetrieb und einer Nennleistung von kw. Die Rotorblätter sind mit Sägezahnhinterkanten (Zusatz STE in Bezeichnung) versehen. Der Rotordurchmesser beträgt 126 m, für die Nabenhöhe sind verschiedene Höhen verfügbar hier 149 m. Dieser WEA Typ besitzt ein 2-stufiges Planetengetriebe mit Stirnradstufe und ist mit einem Asynchrongenerator mit Vollumrichter ausgestattet. Die Drehzahlvariation im Drehzahlbereich von 5,3 min -1 bis 12,9 min -1 für den leistungsoptimierten Betrieb Mode 0+, geschieht durch Änderung des Anstellwinkels der Rotorblätter. Für den geplanten WEA Typ Vestas V126 STE mit der Nennleistung kw liegt ein Bericht einer Dreifachvermessung nach den Vorgaben der Technischen Richtlinie für Windenergieanlagen Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte (FGW TR1) [5] für den leistungsoptimierten Betrieb Mode 0+ vor [6]. Hier wird für die WEA Vestas V MW STE ein maximaler Schallleistungspegel von 105,2 db(a) bei einer standardisierten Windgeschwindigkeit von 7 m/s auf 10 m Höhe angegeben. Der Hersteller sieht keine nach [3] zu vergebene Ton- oder Impulshaltigkeitszuschläge vor. Weitere Details zu WEA mit Angaben zu Koordinaten und Schallleistungspegel sind in Anhang B in Tabelle 4 zu finden Gewerbliche Vorbelastung Andere gewerbliche Schallquellen oder weitere Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm [1] Kap. 1 fallen und in den Nachtstunden Geräusche emittieren, sind nicht identifiziert worden PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 13 / 30

14 3.2.3 Tieffrequente Geräusche und Infraschall Tieffrequente Geräusche sind Geräusche mit vorherrschenden Geräuschanteilen im Frequenzbereich unter 90 Hz. Infraschall wird der Bereich des Schalls unter einer Frequenz von 20 Hz genannt und gilt somit als ein Teil der tieffrequenten Geräusche. Generell gilt, dass je niedriger eine Frequenz ist, der Schalldruck umso höher sein muss, um die Hörbarkeits-, bzw. die Wahrnehmbarkeitsschwelle zu erreichen. Für Geräusche durchschnittlicher spektraler Zusammensetzung, A-bewertet, stellt die Einhaltung der Außen-Immissionsrichtwerte in der Regel einen ausreichenden Schutz der Wohnnutzung im Innern der Gebäude dar. Für tieffrequente Geräusche gilt dies nicht. Die nicht bekannte Schalldämmung der Außenwände und Fenster sowie ein mögliches Auftreten von Resonanzeffekten im Innern lassen einen Rückschluss nicht mit ausreichender Sicherheit zu. In Anhang A.1.5 der TA Lärm [1] werden Hinweise gegeben, durch welche Schallquellen und über welche Übertragungswege es zu tieffrequenten Geräuschimmissionen kommen kann. Infraschall ist ein alltäglicher Bestandteil unserer Umwelt und wird von einer großen Anzahl von Schallquellen, wie z. B. auch vom Wind selbst oder von Heizungs- und Klimaanlagen sowie von Straßen- und Schienenverkehr erzeugt. WEA erzeugen in Abhängigkeit von der Windgeschwindigkeit Geräusche im gesamten Frequenzbereich, u. U. also ebenso im tieffrequenten Frequenzbereich, hervorgerufen durch Verwirbelungen oder Wirbelablösungen. Sie sind vergleichbar mit denen anderer technischer Anlagen. Aktuelle Untersuchungen besagen jedoch, dass die von WEA erzeugten Infraschallemissionen in deren Umgebung unterhalb der Wahrnehmungsgrenzen des Menschen liegen und somit schädliche Wirkungen hieraus nicht zu erwarten sind. Eine weitere Betrachtung diesbezüglich erfolgt hier daher nicht. 3.3 Immissionsorte Maßgeblicher Immissionsort nach Kap. 2.3 der TA Lärm [1] ist der nach Anhang A1.3 der TA Lärm [1] zu ermittelnde Ort im Einwirkungsbereich der Anlage, an dem eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte am ehesten zu erwarten ist. Es ist derjenige Ort, für den die Geräuschermittlung nach [1] vorgenommen wird. Maßgebliche Immissionsorte liegen dann im Einwirkbereich von Industrie- und Gewerbeanlagen wenn der Beurteilungspegel am Immissionsort weniger als 10 db unterhalb des für den Immissionsort geltenden Richtwerts liegt oder Geräuschspitzen vorliegen, die den für deren Beurteilung maßgebenden Immissionsort erreichen. Dabei ist zu unterscheiden, welcher Richtwert für den jeweiligen Immissionsort Anwendung findet. Darüber hinaus gilt zu dem Richtwert am Tag ein in der Regel um 15 db geringerer Richtwert für die Nacht am gleichen Immissionsort. Zur Spezifizierung der Immissionsrichtwerte sei hier auf die Tabelle 1 und Tabelle 2 in diesem Kapitel verwiesen PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 14 / 30

15 Immissionsort Richtwert Tag 06:00-22:00 db(a) Richtwert Nacht 22:00-06:00 db(a) Industriegebiete Gewerbegebiete Kern-, Dorf- und Mischgebiete Allgemeine Wohn- und Kleinsiedlungsgebiete Reine Wohngebiete Kurgebiete, Krankenhäuser und Pflegeanstalten Tabelle 1: Beträge der Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel von Immissionsorten außerhalb von Gebäuden Einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Bei der überwiegenden Anzahl der Immissionsorte handelt es sich um Wohngebäude in zumeist eineinhalb- bis zweigeschossiger Bauweise, teilweise Wohnteil von Bauernhöfen. An einigen der genannten Immissionsorte ist Bewuchs in Form von Buschwerk und kleineren Bäumen, z. T. immergrün, dokumentiert. In der Berechnung der Schallausbreitung durch die WEA im Windpark werden schallabsorbierende und schallreflektierende Wirkungen von Bewuchs oder den Nebengebäuden jedoch nicht mit einbezogen, da nicht in jedem Fall davon auszugehen ist, dass diese über einen längeren Zeitraum in dieser Form bestehen bleiben. Reflektionen, bedingt durch eine besondere Lage von Immissionsorten (z. B. Lage in Senken) werden ebenfalls nicht berücksichtigt. Als Immissionsort wird in Einklang mit Kapitel 2.3 und Anhang A.1.3 der TA Lärm [1] hier ein Aufpunkt an der dem Windpark zugewandten Seite des Gebäudes mit schutzbedürftigen Räumen angesetzt. Alle maßgeblichen Immissionsorte sind dem Charakter und der Lage nach entsprechend in einem Kern-, Dorf- und Mischgebiet bzw. Außenbereich oder einem allgemeinem Wohngebiet zugeordnet worden. In der folgenden Tabelle sind die Koordinaten der Immissionsorte sowie die entsprechenden Immissionsrichtwerte für den Tag- und dem Nachtzeitraum angegeben. In den Anhang A befindet sich noch eine Fotodokumentation der Immissionsorte sowie die Darstellung im digitalen Kartenmaterial PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 15 / 30

16 IO Beschreibung Koordinaten (ETRS89, Zone 32) Höhe ü. NN Richtwert Tag/Nacht Ostwert Nordwert m db(a) Häusern, Klemme 32, Naturfreundehaus / Häusern, Klemme / Häusern, Zum Brotkübel / Häusern, Blasiwaldweg / Blasiwald, Moosmühle / Blasiwald, Althütte / Blasiwald, Althütte / Schönenbach, Dorfstr / Schönenbach, Unterschwarzhalden /45 Tabelle 2: Immissionsorte in der Nachbarschaft des Windparkgeländes PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 16 / 30

17 4 Berechnungen Nach [2] ist eine Schallimmissionsprognose auf Grundlage der TA Lärm [1] anzufertigen. Es ist hierin zu prüfen, ob die von den WEA ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können. Für diese Berechnungen sind Schallleistungspegel verwendet worden, die entsprechend den Vorgaben der FGW TR1 [5] ermittelt oder vom Hersteller der WEA angegeben wurden. Auf Empfehlung des Länderausschusses für Immissionsschutz [2] ist für die Berechnung der Schallimmission der maximale Schallleistungspegel zu verwenden, der bis zu einer standardisierten Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe, aber bei nicht mehr als der Windgeschwindigkeit bei 95 % Nennleistung der WEA, ermittelt wurde. In der Regel findet sich bei drehzahlvariablen WEA dort der maximale Schallleistungspegel. Details zu den gewählten Schallleistungspegeln sind in Kapitel 3.2 ausführlich beschrieben. Die Berechnungen wurden nach dem alternativen Verfahren gemäß Kapitel der DIN ISO [4] für alle Anlagen am Standort durchgeführt. Dieses in [4] beschriebene Verfahren führe zu geringeren Abweichungen bei einer möglichen Überschätzung des Bodeneffektes. Die Berechnungen wurden mit dem Programm WindPRO von EMD International A/S in der Version durchgeführt. Berechnet wurden die Schalldruckpegel an den maßgeblichen Immissionsorten für den Tag- und für den Nachtzeitraum. Am Tage gelten nach [1] um 15 db(a) höhere Richtwerte, womit der akustische Beitrag durch die WEA bei den dann geltenden Richtwerten in der Regel nicht mehr nennenswert ist. Durch Kontrollberechnung wurde diese Annahme bestätigt, so dass hier die Berechnungsergebnisse für den Nachtzeitraum angegeben werden. Die Ergebnisse der Berechnungen in tabellarischer Form sind im Kapitel 6 zu finden. Im Anhang sind die berechneten Isophonen und die Details der Berechnungen, getrennt für jeden einzelnen Immissionsort, dargestellt PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 17 / 30

18 5 Qualität der Prognose Die Qualität der Prognose kann nach [2] auf Grundlage der Standardabweichungen der Eingangsdaten Produktionsstandardabweichung σp und Vergleichsstandardabweichung σr für die Bestimmung der oberen Grenze des Vertrauensbereiches des Beurteilungspegels für eine 90% - obere Vertrauensbereichsgrenze erfolgen. Laut [2] ist die Produktionsstandardabweichung σp das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens an gleichen Objekten (WEA Typ) durch einen Beobachter. Die Vergleichsstandardabweichung σr ist hingegen das Ergebnis eines Ermittlungsverfahrens an einem identischen Objekt (WEA) durch verschiedene Beobachter. Es gilt σ w = σ P 2 + σ R 2 Formel 5-1 Typische Werte liegen nach [2] für σp bei 1.2dB und für σr bei 0.5dB. Liegen zu einem WEA Typ mehrere FGW konforme Messberichte vor, so bestimmt sich nach [7] der Schallleistungspegel mit n L W = 1 n L i i=1 und die zugehörige Standardabweichung mit Formel 5-2 s = 1 n 1 (L i L ) 2 W n i=1 Formel 5-3 Hierin ist L W L i s n σp σr der mittlere Schallleistungspegel aus den vorliegenden Messberichten, das Ergebnis aus dem i-ten Messbericht, die ermittelte Streuung aus den Ergebnissen der vorliegenden Messberichte, die Anzahl der Ergebnisse der vorliegenden Messberichte, die Produktionsstandardabweichung und die Vergleichsstandardabweichung. Mit s 2 σ R 2 σ P s Formel 5-4 bestimmt sich mit der Näherung σp = s die Produktionsstandardabweichung PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 18 / 30

19 Gemäß σ gesamt = σ 2 R + σ 2 P + σ2 prog Formel 5-5 bestimmt sich die Gesamtunsicherheit σgesamt für die Schallimmissionsprognose. Hierin sind σr σ P σprog Die Unsicherheit der Emissionsmessung der WEA. Wenn die WEA FGWkonform vermessen wurde σr = 0.5 db, Die Unsicherheit durch Serienstreuung der WEA. Für die dreifache Typenvermessung wird ein Wert σp = 0,2 db bei 7 m/s angegeben [6], Die Unsicherheit des Prognosemodells. Für die ISO ergibt sich ein Standardwert von 1.5 db Für σ gesamt ergibt sich hier ein Wert von 1,6 db. Zusammen mit dem prognostizierten Immissionswert Lp ergibt sich eine obere Vertrauensbereichsgrenze für eine Eintrittswahrscheinlichkeit von 90% für den Immissionswert, dass dieser nicht überschritten wird. Dies geschieht nach L p bei 90% = L p + σ gesamt 1.28 mit der Standardnormalvariablen Zusammen mit σ gesamt von 1,6 db ergibt sich ein oberer Vertrauensbereich von 2.0 db. Der Richtwert nach TA-Lärm gilt als eingehalten wenn LP+2.0 db Immissionsrichtwert ist. In den folgenden Ergebnistabellen sind die berechneten Gesamtimmissionspegel am Immissionsort für die 90% - obere Vertrauensbereichsgrenze angegeben PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 19 / 30

20 6 Ergebnisse 6.1 Zusatz- und Gesamtbelastung Neben den zu beurteilenden WEA sind keine weiteren, vorbelastenden Anlagen, die in den Anwendungsbereich der TA Lärm [1] fallen, zu beachten. Die Zusatzbelastung ist nach der TA Lärm [1] der Immissionsbeitrag, der an einem Immissionsort durch die zu beurteilende WEA voraussichtlich hervorgerufen wird. Zusätzlich wird bei der Berechnung der Zusatzbelastung ermittelt, wie groß der Einwirkungsbereich der zu beurteilenden WEA ist und welche Immissionsorte durch ihren Betrieb am stärksten betroffen sind. Die Zusatzbelastung stellt aufgrund der nicht gegebenen Vorbelastung auch die Gesamtbelastung dar. IO Beschreibung Aufpunkthöhe IRW Nacht L p 90% berechnet L p 90% gerundet 1) Abstand zum IRW m db(a) db(a) db(a) db Häusern, Klemme Häusern, Klemme Häusern, Zum Brotkübel Häusern, Blasiwaldweg Blasiwald, Moosmühle Blasiwald, Althütte Blasiwald, Althütte Schönenbach, Dorfstr Schönenbach, Unterschwarzhalden Tabelle 3: Ergebnisse der Zusatz-/Gesamtbelastung an den Immissionsorten. 1) Mathematische Rundung gemäß DIN Die Ergebnisse der Berechnungen zeigen, dass bis auf die Immissionsorte IO05 bis IO09, alle Immissionsorte im Einwirkungsbereich der geplanten WEA gemäß Kapitel 2.2 der TA Lärm [1] liegen und somit nach Kapitel 2.3 der TA Lärm [1] als maßgebliche Immissionsorte gelten. An den hier aufgeführten Immissionsorten werden sowohl der jeweilige tägliche als auch der jeweilige nächtliche Immissionsrichtwert durch den Betrieb der geplanten Anlagen unterschritten. Die Isophonen und Details zu den Berechnungsergebnissen der Zusatz-/Gesamtbelastung sind in Anhang C und Anhang D zu finden PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 20 / 30

21 7 Bewertung Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant am Standort Häusern, im Landkreis Waldshut in Baden-Württemberg zwei WEA vom Typ Vestas V126 3,3 MW STE und mit einer Nabenhöhe von 149 m aufzustellen. Hierfür ist im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Antragsteller eine Schallimmissionsprognose gemäß den Hinweisen zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) [2] und dem WEA Geräuschimmissionserlass des Landes Baden-Württemberg [3] vorzulegen. Die durch den Anlagenbetrieb verursachten Schallimmissionen wurden an den maßgeblichen Immissionsorten rechnerisch nach dem Verfahren in Kapitel der DIN ISO [4] ermittelt. Die Bewertung der Ergebnisse, unter Berücksichtigung der Unsicherheiten, geschieht nach den Vorgaben der TA Lärm [1], den Hinweisen des LAI [2] und dem Erlass des Landes Baden-Württemberg [3]. Eingangsdaten dieser Schallimmissionsprognose sind die Angaben des Auftraggebers bezüglich der zu installierenden WEA und Angaben von den genehmigenden Behörden zur akustischen Vorbelastung am Standort. Angaben zum Schallleistungspegel im Standardbetrieb der WEA sind beim Hersteller der WEA recherchiert und vervollständigen die Eingangsdaten dieser Schallimmissionsprognose. Digitale, georeferenzierte Karten inklusive digitalisierter Höhenlinien und Gebäudeumringen sind für die Koordinatendefinition der Immissionsorte bei der Ausbreitungsrechnung als Grundlage verwendet worden. Nach Kapitel der TA Lärm [1] ist der Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen dann sichergestellt, wenn die Gesamtbelastung aller Anlagen an den maßgeblichen Immissionsorten die jeweils am Tage oder in der Nacht heranzuziehenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Da am Tage um 15 db höhere Immissionsrichtwerte gelten, erfolgte eine Betrachtung der Immissionsorte für den Nachtzeitraum mit den zugehörigen Immissionsrichtwerten. Unter Berücksichtigung beider geplanten WEA im leistungsoptimierten Betrieb Mode 0+ werden an allen Immissionsorten IO01 bis IO09 die jeweiligen täglichen und die jeweiligen nächtlichen Immissionsrichtwerte unterschritten. Siehe dazu auch Kapitel 6.1. Nach [3] ist die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit aus Sicht des Lärmschutzes gegeben, wenn die Anforderungen von Kapitel 3.2 der TA Lärm [1] mit hinreichender Sicherheit erfüllt ist. Die Sicherheit gilt nach [3] als hinreichend, wenn durch die Geräuschimmissionsprognose nachgewiesen wird, dass die entsprechend Kapitel in [3] ermittelte obere Vertrauensbereichsgrenze des Gesamtbeurteilungspegels mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 % die Anforderungen von Kapitel 3.2 der TA Lärm, wie hier ermittelt, erfüllt PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 21 / 30

22 8 Referenzen [1] TA-Lärm, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, [2] LAI, Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen, verabschiedet auf der 109. Sitzung des Länderausschusses für Immissionsschutz vom 8./ [3] Windenergieerlass Baden-Württemberg, Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft, [4] DIN ISO , Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien-Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Oktober 1999 [5] Technische Richtlinien für Windenergieanlagen, Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte, Revision 18 vom , Fördergesellschaft Windenergie e.v., D Hamburg [6] Ergebniszusammenfassung aus mehreren Einzelmessungen, GLGH A-0001-A; DNV GL, [7] Technical specification IEC , Declaration of apparant sound power level and tonality values, International Electrotechnical Commission, First edition PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 22 / 30

23 9 Anhang PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 23 / 30

24 Bericht PN16012.A1 A Dokumentation der Immissionsorte Dargestellt sind hier die maßgeblichen und weitere Immissionsorte in fotodokumentarischer Form zusammen mit deren Lage im digitalen Kartenmaterial. Um einen Eindruck der Gegebenheiten vor Ort zu bekommen, sind die Bilder soweit möglich, aus Richtung der emittierenden WEA aufgenommen. Abbildung 2: Immissionsort 01 Abbildung 3: Immissionsort 02 Abbildung 4: Immissionsort PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 24 / 30

25 Abbildung 5: Immissionsort 04 Abbildung 6: Immissionsort 05 Abbildung 7: Immissionsort PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 25 / 30

26 Abbildung 8: Immissionsort 07 Abbildung 9: Immissionsort 08 Abbildung 10: Immissionsort PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 26 / 30

27 B Standortkoordinaten und Schallleistungspegel aller WEA am Standort WEA Hersteller Typ Koordinaten (ETRS89, Zone 32) Höhe ü. NN Nabenhöhe Schallleistungspegel Ob. Vertrauensbereich x-wert (Ost) y-wert (Nord) m m db(a) db WEA01 Vestas V MW ,2 2,0 WEA02 Vestas V MW ,2 2,0 Tabelle 4: WEA Beschreibung mit Angabe des Schallleistungspegels zum Tag- und Nachtzeitraum mit Standortkoordinaten (ETRS89 Zone 32) der geplanten WEA PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 27 / 30

28 Bericht PN16012.A1 C Darstellung der Ergebnisse Isophonen Zusatz-/Gesamtbelastung PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 28 / 30

29 D Details der Berechnungsergebnisse Zusatz-/Gesamtbelastung PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 29 / 30

30 PN16012.A1_FR_WP_Häusern.docx 30 / 30

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