Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung. und den Betrieb von Windenergieanlagen. am Standort Grönheimer Feld

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1 Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort Grönheimer Feld Bericht Nr.:

2 Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen am Standort Grönheimer Feld Bericht-Nr. Auftraggeber: OOWV Georgstr. 4 D Brake Auftragsnehmer: I17-Wind GmbH & Co. KG Am Westersielzug Friedrichstadt Tel.: Fax.: mail@i17-wind.de Internet: Bearbeiter: André Gefke (Dipl.-Ing. (FH)) Prüfer: Christian Kebbel (Dipl.-Ing. (FH)) Datum: 19. März 2015 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 2 von 31

3 Haftungsausschluss Das vorliegende Schallimmissionsgutachten für den geplanten Windpark Grönheimer Feld im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen wurde von der OOWV im Februar 2015 bei der I17-Wind GmbH & Co. KG in Auftrag gegeben. Das Schallgutachten wurde nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch und nach dem gegenwärtigen Stand von Wissenschaft und Technik erstellt. Für die Daten die nicht von der I17-Wind GmbH & Co. KG gemessen, erhoben und verarbeitet wurden, kann keine Garantie übernommen werden. Eine auszugsweise Vervielfältigung dieses Berichtes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der I17-Wind GmbH & Co. KG erlaubt. Für die physikalische Einhaltung der prognostizierten Werte an den Immissionsorten können seitens des Gutachters keine Garantien übernommen werden. Die Ergebnisse basieren auf vom Auftraggeber und Anlagenhersteller zur Verfügung gestellten Angaben zum Standort und Betriebsverhalten der Windenergieanlagen und auf Berechnungen nach TA Lärm [1], den Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz [7] und den Normen DIN ISO [2] und DIN EN [8]. Revisionsnummer Revisionsdatum Änderung Bearbeiter Erstellung des Gutachtens Gefke Bearbeiter Dipl.-Ing. (FH) André Gefke Sachverständiger Friedrichstadt, Geprüft Dipl.-Ing. (FH) Christian Kebbel Sachverständiger Friedrichstadt, Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 3 von 31

4 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Örtliche Beschreibung Beurteilungsgrundlage Berechnungs- und Beurteilungsverfahren Immissionsrichtwerte Immissionsorte Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen Anlagenbeschreibung Schalltechnische Kennwerte Ton- und Impulshaltigkeit Positionen der geplanten Windenergieanlagen Vorbelastung Fremdgeräusche Tieffrequente Geräusche Rechenergebnisse und Beurteilungen Qualität der Prognose Zusammenfassung Abkürzungs- und Symbolverzeichnis Literaturverzeichnis Anhang 1 / Berechnungsausdruck Gesamtbelastung: Hauptergebnis und detaillierte Ergebnisse Anhang 2 / Isophonenkarte Gesamtbelastung Anhang 3 / Auszug aus der Nabenhöhenumrechnung gemäß FGW TR 1, Rev. 18 für die Vestas V MW Betriebsmodus Anhang 4 / Auszug aus dem Schallemissionsgutachten gemäß FGW TR 1, Rev. 18 für die Vestas V MW Betriebsmodus Anhang 5 / Auszug aus Allgemeine Spezifikation der Vestas V MW Geräuschkurve, Geräuschmodus Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 4 von 31

5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 2.1: WEA Standorte... 7 Abbildung 5.1: Immissionsorte Grönheimer Feld Tabellenverzeichnis Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [1] Tabelle 5.1: Immissionsorte Tabelle 6.1: Schallleistungspegel der V MW [19-23] Tabelle 6.2: Positionen der geplanten WEA Tabelle 10.1: Analyseergebnisse Tabelle 12.1: Ergebnisse der Immissionsprognose Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 5 von 31

6 1 Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant einen Windpark bestehend aus acht Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Molbergen. Die Planung sieht die Errichtung und den Betrieb von acht WEA des Herstellers Vestas vom Typ V MW mit einer Nabenhöhe von 137 Metern zzgl. 4 m Fundamenterhöhung vor. Der Standort der geplanten WEA liegt ca. 2 km nordöstlich des Ortes Peheim im Landkreis Cloppenburg in Niedersachsen. Eine WEA mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern stellt nach der 4. Bundes- Immissionsschutzverordnung eine genehmigungsbedürftige Anlage dar, welche das Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) [3] zu durchlaufen hat. Für das Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG [3] ist der Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Richtwerte für die Schallimmissionen zu führen. Die Berechnungen sollen Auskunft darüber geben, ob schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [1] von den geplanten Anlagen ausgehen können. Zur Berechnung der Schallimmission ist darin das alternative Verfahren der DIN ISO [2] definiert. 2 Örtliche Beschreibung Die geplanten WEA Standorte befinden sich ca. 1 km nördlich des Ortes Grönheim. Die vornehmlich landwirtschaftlich genutzte Windparkfläche liegt südwestlich der Waldgebiete Peheimer Sand und Dwergter Sand. In der weiteren Umgebung des geplanten Windparks befinden sich kleinere Ortschaften, Splittersiedlungen und einzelne Gehöfte im Außenbereich. Das nächstliegende Allgemeine Wohngebiet liegt am nordöstlichen Rand der Ortschaft Peheim. Das Gelände um den Windpark liegt auf einer Höhe von ca. 30 m über NN. Innerhalb des geplanten Windparks befinden sich, an der Straße Grönheimer Feld die zwei Wohnhäuser Grönheimer Feld 3 und Grönheimer Feld 5 deren Wohnnutzung nach Angaben des Auftraggebers aufgegeben wird und diese somit als Immissionsorte wegfallen können [25]. Für die Koordinatenangaben in diesem Gutachten findet das System UTM ETRS 89 Zone 32 Anwendung. Die Windenergieanlagenpositionen sind in der nachfolgenden Abbildung 2.1 dargestellt. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 6 von 31

7 Abbildung 2.1: WEA Standorte Rote(s) Kreuz(e): Neu geplante WEA; Kartenmaterial [13] Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 7 von 31

8 3 Beurteilungsgrundlage 3.1 Berechnungs- und Beurteilungsverfahren Die gesetzliche Grundlage für die Schallimmissionsprognose bildet das Bundes- Immissionsschutzgesetz [3]. Die schalltechnischen Berechnungen wurden gemäß der TA-Lärm [1], den Normen DIN ISO [2] und DIN EN [8], den Empfehlungen des Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen [7] sowie den vom Auftraggeber und den Herstellern der Windenergieanlagen zur Verfügung gestellten Standort- und Anlagendaten durchgeführt. Zur Anwendung kommt dabei das EMD Softwareprogramm WindPRO [14]. Für die Prognose ist der Schallleistungspegel der WEA zu verwenden, der entsprechend DIN EN [5] und der Technischen Richtlinie zur akustischen Vermessung von WEA der Fördergesellschaft für Windenergie (FGW) [4] ermittelt wurde. Die ISO Attenuation of sound during propagation outdoors, Part 2. A general method of calculation beschreibt die Berechnung der Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Der nachfolgende Text und die Gleichungen beschreiben den theoretischen Hintergrund der ISO , wie sie in WindPRO implementiert ist. Diese Beschreibung ist dem WindPRO 2.7 Handbuch entnommen [15]. Normalerweise wird bei der schalltechnischen Vermessung von Windenergieanlagen der A- bewertete Schalleistungspegel in Form des 500 Hz-Mittenpegels ermittelt. Daher werden die Dämpfungswerte bei 500 Hz verwendet, um die resultierende Dämpfung für die Schallausbreitung abzuschätzen. Der Dauerschalldruckpegel jeder einzelnen Quelle am Immissionspunkt berechnet sich nach der ISO dann wie folgt: L AT (DW) = L WA + D C - A - C met (1) L WA : Schallleistungspegel der Punktschallquelle A-bewertet. D c : Richtwirkungskorrektur für die Quelle ohne Richtwirkung (0 db) aber unter Berücksichtigung der Reflexion am Boden, D Ω (Berechnung nach dem alternativen Verfahren) D C = D Ω - 0 (2) D Ω beschreibt die Reflexion am Boden und berechnet sich nach: D Ω = 10 lg{1 +[d p 2 + (h s - h r ) 2 ] / [d p 2 + (h s + h r ) 2 ]} (3) Mit: h s : Höhe der Quelle über dem Grund (Nabenhöhe) h r : Höhe des Immissionspunktes über Grund (in WindPRO 5 m) d p : Abstand zwischen Schallquelle und Empfänger, projiziert auf die Bodenebene. Der Abstand bestimmt sich aus den x und y Koordinaten der Quelle (Index s) und des Immissionspunkts (Index r): d p = (x s x r ) 2 + (y s y r )² (4) A: Dämpfung zwischen der Punktquelle (WEA-Gondel) und dem Immissionspunkt, die während der Schallausbreitung vorhanden ist. Sie bestimmt sich aus den folgenden Dämpfungsarten: Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 8 von 31

9 A = A div + A atm + A gr + A bar + A misc (5) A div : Dämpfung aufgrund der geometrischen Ausbreitung A div = 20 lg(d/1 m) + 11 db (6) d: Abstand zwischen Quelle und Immissionspunkt A atm : Dämpfung durch die Luftabsorption A atm = α 500 d / 1000 (7) α 500 : Absorptionskoeffizient der Luft (= 1,9 db/km) Dieser Wert für α 500 bezieht sich auf die günstigsten Schallausbreitungsbedingungen (Temperatur von 10 und relativer Luftfeuchte von 70%). A gr : Bodendämpfung A gr = (4,8 - (2h m / d) [17 + (300 / d)]) (8) Wenn A gr < 0 dann ist A gr = 0 h m : mittlere Höhe (in Meter) des Schallausbreitungsweges über dem Boden: Wenn in WindPRO kein digitales Geländemodell vorhanden ist h m = (h s + h r ) /2 (9a) h s : Quellhöhe (Nabenhöhe); h r : Aufpunkthöhe 5 m Bei vorliegendem digitalem Geländemodell wird die Fläche F zwischen dem Boden und dem Sichtstrahl zwischen Quelle (Gondel) und Aufpunkt berechnet. Die mittlere Höhe berechnet sich dann mit: h m = F /d (9b) A bar : Dämpfung aufgrund der Abschirmung (Schallschutz), in der vorliegenden Berechnung wird Schallschutz nicht verwendet: A bar =0. A misc : Dämpfung aufgrund verschiedener weiterer Effekte (Bewuchs, Bebauung, Industrie). In Wind- PRO gehen diese Effekte nicht in die Prognose ein: A misc =0. C met : Meteorologische Korrektur, die durch die folgende Gleichung bestimmt wird: C met = 0 für d p < 10 (h s +h r ) (10) C met = C 0 [1-10(h s +h r )/d p ] für d p > 10 (h s +h r ) (11) Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 9 von 31

10 d p : Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt Faktor C 0 kann, abhängig von den Wetterbedingungen, zwischen 0 und 5 db liegen. Liegen den Berechnungen Schallquellen (u.a. Windpark) zugrunde, so überlagern sich die einzelnen Schalldruckpegel L ATi entsprechend der Abstände zum betrachteten Immissionspunkt. In der Bewertung der Lärmimmission nach der TA-Lärm ist der aus allen n Schallquellen resultierende Schalldruckpegel L AT unter Berücksichtigung der Zuschläge nach der folgenden Gleichung zu ermitteln: n L AT (LT) = lg (L ATi C met +K Ti +K Ii ) i=1 (12) L AT : Beurteilungspegel am Immissionspunkt L ATi : Schallimmissionspegel an dem Immissionspunkt einer Emissionsquelle i i : Index für alle Geräuschquellen von 1-n K Ti : Zuschlag für Tonhaltigkeit einer Emissionsquelle i, abhängig von den lokalen Vorschriften K Ii : Zuschlag für Impulshaltigkeit einer Emissionsquelle i abhängig von den lokalen Vorschriften 4 Immissionsrichtwerte Für die schalltechnische Beurteilung werden die in der TA Lärm [1], unter 6.1 Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden, genannten Richtwerte herangezogen. Je nach Nutzungsart des Immissionsortes sind folgende Beurteilungspegel als maximal zulässige Immissionsrichtwerte vorgegeben. Nutzungsart und Immissionsrichtwerte tags /db(a) nachts / db(a) a) In Industriegebieten b) In Gewerbegebieten c) In Kerngebieten, Dorf- und Mischgebieten d) In allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten e) In reinen Wohngebieten f) In Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [1] Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [1], Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: 1. tags Uhr 2. nachts Uhr. Die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [1], Nummern 6.1 bis 6.3 gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z.b bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 10 von 31

11 Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach TA Lärm [1], Nummer 6.1 Buchstaben d bis f bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr Uhr 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr Uhr Uhr Zur schalltechnischen Beurteilung finden die vom LAI [7] empfohlenen Hinweise Berücksichtigung. Alle Genehmigungsbehörden wurden mit Datum vom vom Niedersächsischen Umweltministerium angewiesen, diese Hinweise zu berücksichtigen [16]. Ferner sind die Veröffentlichungen von Kötter [17] und Vogelsang [18] in die Betrachtung mit einzubeziehen. 5 Immissionsorte Die Auswahl der Immissionsorte erfolgte im ersten Schritt anhand von Kartenmaterial und auf Basis des nach TA Lärm definierten Einwirkbereichs der geplanten WEA. Der Einwirkbereich ist definiert als der Bereich in dem die Zusatzbelastung nicht mehr als 10 db(a) unter dem Beurteilungspegel liegt [1]. In Abbildung 5.1 sind die Schall-Isolinien für 30 db(a) (gelb) bzw. 35 db(a) (orange) eingezeichnet. Im Anschluss müssten nur die Immissionsorte berücksichtigt werden, die innerhalb der Schall- Isolinien liegen, wenn der zulässige Immissionsrichtwert am Immissionspunkt 40 db(a) bzw. 45 db(a) beträgt. Als repräsentative, schallkritische Immissionsorte wurden die nächstgelegenen Bebauungen gewählt. Innerhalb des Einwirkbereichs der acht geplanten WEA werden 13 Immissionsorte berücksichtigt. Innerhalb des geplanten Windparks befinden sich, an der Straße Grönheimer Feld, die zwei Wohnhäuser Grönheimer Feld 3 und Grönheimer Feld 5, deren Wohnnutzung nach Angaben des Auftraggebers aufgegeben wird und diese somit als Immissionsorte wegfallen können [25]. Die bauliche Nutzung des IO 8 Herrensand 26, Peheim ist gemäß Flächennutzungsplan 20 Teil West der Gemeinde Molbergen [26] als Wohnbaufläche angegeben. Entsprechend wurde die Schutzwürdigkeit mit der eines Allgemeinen Wohngebiets eingestuft. Die übrigen Wohnhäuser und Gehöfte in immissionsrelevanter Entfernung vom geplanten Windpark befinden sich nach Darstellung der Flächennutzungs- und Bebauungsplänen der Gemeinde Molbergen [26] im nicht überplanten Außenbereich. Während einer Standortbesichtigung am durch einen Mitarbeiter der I17-Wind GmbH & Co. KG wurde die Lage der Immissionsorte mittels GPS überprüft. Abweichungen wurden dokumentiert und korrigiert. Die Bezeichnung der Immissionspunkte kann der Tabelle 4.1 und deren Lage der Abbildung 4.1 entnommen werden. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 11 von 31

12 Abbildung 5.1: Immissionsorte Grönheimer Feld Kartenmaterial [13] Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 12 von 31

13 In der nachfolgenden Tabelle 5.1 sind alle berücksichtigten Immissionsorte aufgelistet. Nr. Beschreibung Werktag 6h-22h IRW [db(a)] Sonntag 6h-22h Nacht 22h-6h Koordinaten UTM ETRS 89 Zone 32 Ost Koordinaten UTM ETRS 89 Zone 32 Nord Höhe über NN [m] Aufpunkthöhe über Grund [m] IO 1 Augustendorfer Weg IO 2 Augustendorfer Weg IO 3 Auf den Woop IO 4 Am Kreuzberge IO 5 Grönheimer Feld IO 6 Brügger Weg IO 7 Brügger Weg 2A IO 8 Herrensand IO 9 Hohes Feld IO 10 Hohes Feld IO 11 Hohes Feld IO 12 Hohes Feld IO 13 Hohes Feld Tabelle 5.1: Immissionsorte Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 13 von 31

14 6 Beschreibung der geplanten Windenergieanlagen 6.1 Anlagenbeschreibung Der Auftraggeber plant am Standort Grönheimer Feld die Errichtung und den Betrieb von acht Windenergieanlagen des Herstellers Vestas. Nachfolgend werden die Eckdaten des Anlagentyps zusammengefasst: Hersteller: Anlagentyp: Nabenhöhe: Rotordurchmesser: Nennleistung: Regelung: Vestas V MW 137 m + 4 m Fundamenterhöhung 126 m kw pitch 6.2 Schalltechnische Kennwerte Für die Schallimmissionspegelberechnung ist laut des Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen [7] grundsätzlich derjenige mittlere immissionswirksame Schallleistungspegel, der zum höchsten Beurteilungspegel führt, zu verwenden. Für die Vestas V MW werden seitens des Herstellers [19-20] nachfolgende Betriebsweisen mit entsprechenden Schallleistungspegeln mit Rotorblättern mit optionaler geriffelter Hinterkante herausgegeben. Die Angaben bilden keine Garantien seitens des Anlagenherstellers sondern dienen lediglich der Information. Betriebsweise Herstellerangabe [db(a)] Messberichts-Nr. Vermessener Schallleistungspegel [db(a)] Betriebsmodus GLGH A-0009-A [21] 105.4* Betriebsmodus GLGH A-0003-A [22] 103.3* Betriebsmodus GLGH A-0002-C [23] 102.4* Betriebsmodus [19] ** ** Tabelle 6.1: Schallleistungspegel der V MW [19-23] *eine unabhängige schalltechnische Vermessungen nach FGW ** keine schalltechnische Vermessung nach FGW Die Betriebsmodi 1, 5 und 6 sind für Errichtungen in Deutschland nicht verfügbar [20]. 6.3 Ton- und Impulshaltigkeit Auftretende Tonhaltigkeiten von KTN 2 db(a) können nach Empfehlung des Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen unberücksichtigt bleiben. Der geplante Anlagentyp Vestas V MW weist laut schalltechnischen Vermessungen und Herstellerangaben[19-23] keine zu berücksichtigenden Ton- und Impulshaltigkeiten auf. Es wird davon ausgegangen, dass immissionsrelevante Ton- und Impulshaltigkeiten bei Windenergieanlagen nicht den Stand der Technik widerspiegeln und somit nicht genehmigungsfähig wären. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 14 von 31

15 6.4 Positionen der geplanten Windenergieanlagen Der nachfolgenden Tabelle 6.2 sind die Positionen und der Anlagentyp mit Nabenhöhe der geplanten Windenergieanlagen zu entnehmen. Die Betriebsweisen und die damit verbundenen Schallleistungspegel der Windenergieanlagen bilden die Grundlage für die Berechnung der Schallbelastung am Standort Grönheimer Feld. Die Angaben zu Positionen und Anlagentyp mit Nabenhöhe wurden vom Auftraggeber übermittelt [24]. Nr. Typ Bez. Nabenhöhe [m] Koordinaten UTM ETRS 89 Zone 32 Ost Koordinaten UTM ETRS 89 Zone 32 Nord Höhe über NN [m] Betriebsweise / Nennleistung 1 VESTAS V MW W Mode 3 2 VESTAS V MW W Mode 3 3 VESTAS V MW W Mode 3 4 VESTAS V MW W Mode 3 5 VESTAS V MW W Mode 4 6 VESTAS V MW W Mode 4 7 VESTAS V MW W Mode 3 8 VESTAS V MW W Mode 3 Tabelle 6.2: Positionen der geplanten WEA 7 Vorbelastung In der Umgebung der geplanten WEA im WP Grönheimer Feld sind keine weiteren Windenergieanlagen in Betrieb, welche als Vorbelastung berücksichtigt werden müssten. In die Ermittlung der Vorbelastung sind alle genehmigungs- und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen, die der TA Lärm unterliegen, einzubeziehen. Dazu gehören auch stationäre Geräte wie z.b. Luftwärmepumpen, Lüftungs- und Klimaanlagen, usw. im Umfeld der maßgeblichen Immissionsorte. Die Ermittlung der nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen wurde mit Augenmaß umgesetzt, sodass eine Inaugenscheinnahme des Umfeldes der Immissionsorte während einer Standortbesichtigung nach Ansicht des Gutachters eine ausreichende Sicherheit darstellt. Während einer Standortbesichtigung durch einen Mitarbeiter der I17-Wind GmbH & Co. KG wurden die, der geplanten WEA zugewandten Randbereiche der Siedlungen Grönheim und Peheim dahingehend betrachtet. 8 Fremdgeräusche An Bäumen und Sträuchern können durch Wind verursachte Geräusche entstehen. Dies kann dazu führen, dass die Geräusche der WEA verdeckt werden. Fremdgeräusche entstehen ebenfalls durch Straßenverkehr. 9 Tieffrequente Geräusche Die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräusche sind in der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm [1], siehe dort das Kapitel 7.3 und den Anhang A 1.5) sowie in der Norm DIN [10] geregelt. Maßgeblich für mögliche Belästigung ist die Wahrnehmungsschwelle des Menschen, die in der Norm dargestellt ist. An Immissionsorten wird diese Schwelle aufgrund der großen Entfernung zwischen den Immissionsorten und den geplanten WEA nach Erfahrungen des Arbeitskreises Geräusche von WEA der Fördergesellschaft Windenergie e.v. nicht erreicht. Nach heutigem Stand der Wissenschaft sind schädliche Wirkungen durch Infraschall bei Windenergieanlagen nicht zu erwarten. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 15 von 31

16 10 Rechenergebnisse und Beurteilungen In der nachfolgenden Tabelle 10.1 sind die Ergebnisse für die Gesamtbelastung berechnet nach DIN ISO [2] dargestellt. Nr. Bezeichnung IRW [db(a)] Gesamtbelastung Werktag Sonntag Nacht L r [db(a)] IRW [db(a)] L r [db(a)] IRW [db(a)] L r [db(a)] IO 1 Augustendorfer Weg IO 2 Augustendorfer Weg IO 3 Auf den Woop IO 4 Am Kreuzberge IO 5 Grönheimer Feld IO 6 Brügger Weg IO 7 Brügger Weg 2A IO 8 Herrensand IO 9 Hohes Feld IO 10 Hohes Feld IO 11 Hohes Feld IO 12 Hohes Feld IO 13 Hohes Feld Tabelle 10.1: Analyseergebnisse Wie der Tabelle 10.1: Analyseergebnisse zu entnehmen ist, liegen die Beurteilungspegel für die Gesamtbelastung während der Nachtzeit um mindestens 1 db unterhalb des Immissionsrichtwertes und somit wird die Reserve von 1 db an allen Immissionsorten eingehalten (siehe hierzu 4 Immissionsrichtwerte). Tagsüber befinden sich bei Betrieb der geplanten Vestas V MW im Betriebsmodus 0 mit einfach vermessenem Schallleistungspegel von db(a) zzgl. 2 db Zuschlag keine Immissionsorte im Einwirkungsbereich der Anlage. Die Beurteilungspegel an den Immissionsorten am Tag liegen mindestens 12.3 db unterhalb des Immissionsrichtwertes. Im Anhang befinden sich die Ausdrucke der Berechnungen der ungerundeten Beurteilungspegel für die detaillierten Berechnungsergebnisse der Gesamtbelastung. Des Weiteren ist im Anhang eine Isophonenkarte für die Beurteilungspegel der Gesamtbelastung enthalten. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 16 von 31

17 11 Qualität der Prognose Für eine Schallimmissionsprognose fordert die TA Lärm [1] eine Aussage über die Qualität der Prognose. Art und Umfang der Prognosequalität werden nicht näher spezifiziert. Grundsätzlich werden bei der Berechnung der Schallimmission durch WEA die Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) [7] beachtet. In Kombination mit den Veröffentlichungen von Kötter [17] und Vogelsang [18] ergibt sich die Situation, dass bei hinreichend genauer Prüfung der Eingangsdaten eine WEA genehmigungsfähig ist, wenn die Beurteilungspegel rechnerisch um mindestens 1 db unterhalb des zulässigen Immissionsrichtwertes liegen. Es ist dabei ausreichend, wenn die Schallausbreitungsrechnung entsprechend den aktuellen Vorgaben durchgeführt wird. Zusätzliche Sicherheiten für die Schallausbreitungsrechnung müssen nicht berücksichtigt werden. Eine hinreichend genaue Prüfung der Eingangsdaten ist gewährleistet, wenn für den geplanten Anlagentyp und den entsprechenden Betriebsweisen mindestens drei unabhängige schalltechnische Vermessungen vorliegen. Sind keine 3 WEA eines Typs und der jeweiligen Betriebsweisen vermessen, ist hilfsweise ein Zuschlag von 2 db im Sinne der oberen Vertrauensbereichsgrenze zu addieren [7]. Die vorliegende Prognose berücksichtigt einen Zuschlag von 2 db(a) im Sinne des oberen Vertrauensbereichs auf den vermessenen Schallleistungspegel der V MW im Betriebsmode 3 und auf die Herstellerangabe zum Schallleistungspegel im Betriebsmodus 4 mit Rotorblätter mit optionaler geriffelter Hinterkante (serrated trailing edges) auf 137m Nabenhöhe. Unter den dargestellten Bedingungen ist gemäß [7] von einer ausreichenden Prognosesicherheit auszugehen. Aus der Sicht des Schallimmissionsschutzes bestehen daher keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der hier geplanten Windenergieanlage. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 17 von 31

18 12 Zusammenfassung Für den Standort Grönheimer Feld wurde eine Immissionsprognose gemäß der TA-Lärm [1] nach DIN ISO [2] an den benachbarten Immissionsorten durchgeführt. Es wurde die Gesamtbelastung berücksichtigt. Am Standort sind keine WEA in Betrieb oder weitere WEA geplant, daher fand keine Vorbelastung Berücksichtigung. Die Ergebnisse der Immissionsprognose sind Tabelle 10.1 zu entnehmen. Für die neu geplanten WEA fand der Messwert (Betriebsmodus 3) bzw. die Herstellerangabe (Betriebsmodus 4) zum Schallleistungspegel mit einem Zuschlag von jeweils 2 db(a) Anwendung. Die Ergebnisse der Immissionsprognose unter den genannten Voraussetzungen sind der Tabelle 12.1 zu entnehmen. Nr. Bezeichnung IRW [db(a)] Gesamtbeurteilungspegel L r [db(a)] Reserve zum IRW [db] IO 1 Augustendorfer Weg IO 2 Augustendorfer Weg IO 3 Auf den Woop IO 4 Am Kreuzberge IO 5 Grönheimer Feld IO 6 Brügger Weg IO 7 Brügger Weg 2A IO 8 Herrensand IO 9 Hohes Feld IO 10 Hohes Feld IO 11 Hohes Feld IO 12 Hohes Feld IO 13 Hohes Feld Tabelle 12.1: Ergebnisse der Immissionsprognose Unter Berücksichtigung der Schallreduzierungen wurde für insgesamt 13 Immissionspunkte die durch die geplanten Windenergieanlagen bewirkte Gesamtbelastung prognostiziert und den zulässigen Immissionsrichtwerten gegenübergestellt. Unter Berücksichtigung der schallreduzierenden Maßnahmen während der Nachtzeit liegt der Beurteilungspegel der Gesamtbelastung an allen 13 Immissionspunkten um mindestens 1 db unter dem jeweiligen Immissionsrichtwert. In Bezug auf die Immissionen durch Lärm ist das Vorhaben als unkritisch zu bewerten. Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 18 von 31

19 13 Abkürzungs- und Symbolverzeichnis A Dämpfung A atm A bar Abb. A div A gr A misc Bez. db(a) C met D c d p GK h m Dämpfung durch die Luftabsorption Dämpfung aufgrund der Abschirmung (Schallschutz) Abbildung Dämpfung aufgrund der geometrischen Ausbreitung Bodendämpfung Dämpfung aufgrund verschiedener Effekte (Bewuchs, Bebauung, Industrie) Bezeichnung A-bewerteter Schalldruckpegel Meteorologische Korrektur Richtwirkungskorrektur Abstand zwischen Schallquelle und Empfänger Gauß Krüger mittlere Höhe (in Meter) des Schallausbreitungsweges über dem Boden h r Höhe des Immissionspunktes über Grund (in WindPRO 5m) h s Höhe der Quelle über dem Grund (Nabenhöhe) i Index für alle Geräuschquellen von 1-n IRW Lärm- Immissionsrichtwerte ktn Tonhaltigkeit K Ti K Ii L AT L ATi L WA M MD MI NN Nr. OVB s UTM WEA α 500 σ ges σ R σ P σ Progn W WA Zuschlag für Tonhaltigkeit einer Emissionsquelle i Zuschlag für Impulshaltigkeit einer Emissionsquelle i Beurteilungspegel am Immissionspunkt Schallimmissionspegel an dem Immissionspunkt einer Emissionsquelle i Schalleistungspegel der Punktschallquelle A-bewertet Gemischten Bauflächen Dorfgebiet Mischgebiet Normalnull Nummer Oberer Vertrauensbereich Standardabweichung Universal Transverse Mercator Windenergieanlage Absorptionskoeffizient der Luft (= 1,9 db/km) Gesamtstandardabweichung Standardabweichung der Messergebnisse Produktionsstandardabweichung, Produktstreuung Standardabweichung des Prognoseverfahrens Wohnbauflächen Allgemeines Wohngebiet Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 19 von 31

20 14 Literaturverzeichnis [1] TA-Lärm ; Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm TA Lärm vom [2] DIN ISO ; Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien; Okt. 99 [3] BImSchG; Bundes-Immissionsschutzgesetz [4] FGW; Technische Richtlinie für Windenergieanlagen, Teil 1: Bestimmung der Schallemissionswerte, Fördergesellschaft Windenergie e.v. (FGW) [5] DIN EN Windenergieanlagen - Teil 11: Schallmessverfahren (IEC :2012); Deutsche Fassung EN :2013 [6] W. Probst, U. Donner; Die Unsicherheit des Beurteilungspegels bei der Immissionsprognose in: Zeitschrift für Lärmbekämpfung [7] LAI; Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windenergieanlagen, Schriftsatz der 109. Sitzung LAI vom in Magdeburg [8] DIN EN 50376; Angabe des Schallleistungspegels und der Tonhaltigkeitswerte bei Windenergieanlagen [9] VDI-Richtlinien VDI 2714 Schallausbreitung in Freien, Januar 1988 [10] DIN 45680; Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen [11] Anwendung der TA Lärm bei der Genehmigung von Windkraftanlagen (WKA) in Schleswig-Holstein Irrelevanzkriterium im Rahmen einer Sonderfallprüfung vom ; Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (MELUR) [12] IEC , Wind turbines Part 14: Declaration of apparent sound power level and tonality values, first edition, [13] MagicMaps; TOUR EXPLORER Kartenmaterial 1:25.000; [14] WindPRO; WindPRO Version EMD International A/S [15] WindPRO; WindPRO 2.7 Handbuch 2. Auflage, Okt [16] Niedersächsisches Umweltministerium; Hinweise zur Beurteilung von Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren vom [17] J. Kötter; TA-Lärm: Erläuterungen/Kommentare. In: Immissionsschutz 2 (2000) S [18] B. Vogelsang; TA-Lärm oder wer muss eigentlich wem wie was sicher nachweisen? In: DAGA 2002, Bochum S [19] Vestas Wind Systems A/S, Allgemeine Spezifikation V MW, Dokument-Nr.: V05 Datum: [20] Vestas Wind Systems A/S, Ergänzungen zur Allgemeine Spezifikation V MW Weiterführender Hinweis, Dokument-Nr.: V00 Datum: Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 20 von 31

21 [21] DNV GL, GLGH A-0009-A, Nabenhöhenumrechnung gemäß FGW TR 1, Rev. 18; Umrechnung der Schallleistungspegel auf andere Nabenhöhen in Bezug auf eine Messung an einer Windenergieanlage des Typs V MW im Betriebsmodus 0; Berichtsdatum: [22] DNV GL, GLGH A-0003-A, Schallemissionsgutachten gemäß FGW TR 1, Rev. 18; Schallemissionsmessung an einer Windenergieanlage des Typs V MW im Betriebsmodus 2; Berichtsdatum: [23] DNV GL, GLGH A-0002-C, Schallemissionsgutachten gemäß FGW TR 1, Rev. 18; Schallemissionsmessung an einer Windenergieanlage des Typs V MW im Betriebsmodus 3; Berichtsdatum: [24] OOWV, Ralf von Nethen, Windenergiemanagement/-projekte; WP Grönheimerfeld Turbulenz- Gutachten, Ertragsprognose VESTAS V126.pdf per am und WP Grönheimerfeld DECIBEL Vestas V126.pdf per vom [25] OOWV, Ralf von Nethen, Windenergiemanagement/-projekte; Re: WG: WP Grönheimerfeld - Turbulenzgutachten; per am [26] Marco Herzog, Bauamt Molbergen, FB II: Fachdienst Bauen, Planen, Verkehr, Ver- und Entsorgung; AW: Flächennutzung- bzw. Bebauungspläne; FNP_Molbergen_West_10000_Farbig.pdf; FNP_Molbergen_Ostt_10000_Farbig.pdf; Übersicht_verbindliche_Bauleitpläne.pdf; per am Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 21 von 31

22 Anhang 1 / Berechnungsausdruck Gesamtbelastung: Hauptergebnis und detaillierte Ergebnisse Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 22 von 31

23 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 23 von 31

24 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 24 von 31

25 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 25 von 31

26 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 26 von 31

27 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 27 von 31

28 Anhang 2 / Isophonenkarte Gesamtbelastung Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 28 von 31

29 Anhang 3 / Auszug aus der Nabenhöhenumrechnung gemäß FGW TR 1, Rev. 18 für die Vestas V MW Betriebsmodus 0 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 29 von 31

30 Anhang 4 / Auszug aus dem Schallemissionsgutachten gemäß FGW TR 1, Rev. 18 für die Vestas V MW Betriebsmodus 3 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 30 von 31

31 Anhang 5 / Auszug aus Allgemeine Spezifikation der Vestas V MW Geräuschkurve, Geräuschmodus 4 Schall-Immissionsgutachten Windpark Grönheimer Feld / Deutschland Seite 31 von 31

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