Ense / Waltringen. Schallimmissionsprognose für Emissionen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen für den Standort

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1 Schallimmissionsprognose für Emissionen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen für den Standort Ense / Waltringen 1 Enercon E-101 mit 99 m NH unter Berücksichtigung diverser weiterer Windkraftanlagen Auftraggeber: Windpark Ruhne Waltringen GmbH Starenweg Ense Auftragnehmer: reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn Datum: reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn Tel. +49(0)5254/ Fax.+49(0)5254/ Geschäftsführer Reinhard Korfmacher

2 Ergebnisüberblick Im Auftrag der Firma Windpark Ruhne Waltringen GmbH aus Ense, wurde der Standort auf den Flächen der Gemeinde Ense, in der Gemarkung Waltringen in Nordrhein-Westfalen, für eine Enercon Anlage vom Typ E-101 mit 99 m Nabenhöhe schalltechnisch untersucht. Die neue Windkraftanlage vom Typ Enercon E-101 mit 99 m Nabenhöhe wird im schallreduzierten Betrieb bei kw des Nachts, gemäß Auszug aus dem Prüfbericht Nr der Firma Kötter Consulting Engineers sowie eigener Nabenhöhenumrechnung, mit 101,6 db(a) zuzüglich eines oberen Vertrauensbereiches von 2,5 db(a) angesetzt. Alle Anlagentypen, Nabenhöhe und die jeweiligen Koordinaten sind der Seite 8 Projektdaten-Übersicht zu entnehmen. Bei der vorliegenden Schallimmissionsprognose ist bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe bzw. 95 % der Nennleistung, an den maßgeblichen Immissionspunkten, je nach Gebietsflächen- Nutzung (Richtwert in Klammern): - IP 09a WR Hs. Rauschenberg 35 B-Plan Nr.24 (35,0 db(a)) ein Beurteilungspegel von 35,9 db(a) - IP 06b WA Hs. Am Klei 7 B-Plan Nr. 85 (40,0 db(a)) ein Beurteilungspegel von 41,1 db(a) - IP 07 MD Hs. Heckweg 8 B-Plan Nr. 10 (45,0 db(a)) ein Beurteilungspegel von 40,9 db(a) bei einer Aufpunkthöhe von 5 m, zu erwarten. Alle Angaben beziehen sich auf die Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Das Ergebnis von 41,1 db(a) am IP 06b WA Hs. und von 35,9 db(a) am IP 09a WR Hs. gilt aufgrund der Tatsache, dass gemäß TA-Lärm, Punkt Abs.3, eine bis zu 1 db(a) Überschreitung des Richtwertes zulässig ist und der Windenergieerlass NRW ausdrücklich runden zulässt, als eingehalten. Da die Tagesrichtwerte um 15 db(a) höher liegen, die Erhöhung des Schallleistungspegels im Volllastbetrieb aber nur ca. 3 db(a) ausmacht, wird auf eine separate Untersuchung der Tagsituation verzichtet. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 2 von 34

3 Folgt man den nachfolgenden detaillierten Ausführungen, so bestehen gegen die Errichtung der Enercon Anlage vom Typ E-101 mit 99 m Nabenhöhe, unter Berücksichtigung der nächtlichen Schallreduktion der WEA 04 auf kw, im Falle einer Beurteilung nach der TA-Lärm keine Bedenken. Paderborn, reko GmbH & Co. KG reko GmbH & Co. KG i.a. Barbara Bendix i.a. Martina Schöttler Mitglied im Arbeitskreis Geräusche Windenergieanlagen Veröffentlichung und Vervielfältigung an Dritte ist unter Angabe des Zwecks nur mit schriftlichem Einverständnis der reko GmbH & Co. KG gestattet. Weitergabe an Genehmigungsbehörden sowie an die finanzierenden Banken ist zulässig. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 3 von 34

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Seite Ergebnisüberblick 2 Inhaltsverzeichnis 4 Gesamtübersichtsplan (nicht maßstabsgetreu) 5 Detaillageplan (nicht maßstabsgetreu) 6 Aufgabenbeschreibung 7 Projektinhalte 8 Eingangsparameter 10 Berechnungsvoraussetzungen 11 Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm 14 Schalldruckpegel und Wirkung 15 Zusatzbelastung/Einwirkbereich 16 Karte mit ISO Linien Einwirkbereich Zusatzbelastung 19 Vorbelastung im erw. Einwirkbereich der E Gesamtbelastung im erw. Einwirkbereich der E Karte ISO Linien Schallausbreitung (nicht maßstabsgetreu) 25 Qualität der Prognose 26 Abschlussbetrachtung 27 Anhang 1: Auszug aus dem Prüfbericht Kötter Anhang 2: Eigene Nabenhöhenumrechnung Anhang 3: Annahmen zur Schallberechnung reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 4 von 34

5 Gesamtübersichtsplan (nicht maßstabsgetreu) reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 5 von 34

6 Detaillageplan (nicht maßstabsgetreu) reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 6 von 34

7 Aufgabenbeschreibung Der Auftraggeber, die Firma Windpark Ruhne Waltringen GmbH aus Ense, plant auf den Flächen der Gemeinde Ense, in der Gemarkung Waltringen, in der Flur 1, auf dem Flurstück 56, eine Windenergieanlage. Die geplante Windenergieanlage ist vom deutschen Hersteller Enercon vom Typ E-101, mit einem Rotordurchmesser von 101,0 Metern und einer Nabenhöhe von 99 Metern. Die Nennleistung der E-101 liegt bei kw. Die Koordinaten der neuen Enercon E-101 Anlage wurden dem Lageplan des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Manfred Hesse aus Sundern, mit Stand vom entnommen. Die Koordinaten und Daten der berücksichtigten Vorbelastungsanlagen wurden ebenfalls aus dem Lageplan des öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs Dipl.-Ing. Manfred Hesse aus Sundern, mit Stand vom sowie einer Schallimmissionsprognose mit Datum vom entnommen. Der Standort liegt im Kreis Soest, in Nordrhein-Westfalen. In der näheren Umgebung zu den Windkraftanlagen befinden sich Wohngebäude, die auf die zu erwartende Belastung durch die Geräuschimmission hin untersucht werden sollen. Dabei handelt es sich im Detail um die nicht fortlaufend nummerierten Immissionspunkte IP 01 bis IP 23, die im Lageplan auf Seite 5 & 6 genau festgelegt und in dem Kapitel Projektinhalte Seite 8, mit Koordinaten im UTM ETRS89 System der Zone 32 beschrieben worden sind. Bei den betrachteten Immissionspunkten wurde angenommen, dass es sich überwiegend um Wohnhäuser handelt, die teilweise land- bzw. forstwirtschaftlichen Betrieben angegliedert sind und im Außenbereich liegen und somit zu Dorf- Kern- oder Mischgebieten nach der BauNVO gehören. Sie unterliegen somit dem nächtlichen Richtwert von 45 db(a). Im Fall der Immissionspunkte IP 05b WA, IP 05b WA Hs., IP 06b Wa, IP 06 WA Hs. IP 11 WA, IP 11 WA Hs., IP 12a WA, IP 12 WA Hs. und IP 17 WA, IP 17 WA Hs. handelt es sich um allgemeine Wohngebiete gemäß Bau-NVO. Der nächtliche Richtwert für ein allgemeines Wohngebiet liegt nachts von 22-6 Uhr bei 40,0 db(a). Im Fall der Immissionspunkte IP 01 WR, IP 01 WR Hs., IP 09a WR, IP 09a WR Hs., IP 10a WR und IP 10a WR Hs. handelt es sich um reine Wohngebiete gemäß Bau-NVO. Der nächtliche Richtwert für ein reines Wohngebiet liegt nachts von 22-6 Uhr bei 35,0 db(a). Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist eine Schallimmissionsprognose für Emissionen aus dem Betrieb von Windenergieanlagen nach der Richtlinie DIN ISO erforderlich. Die Beurteilung der Immissionswerte erfolgt nach der Technischen Anleitung Lärm (TA-Lärm Fassung v , in Kraft getreten am ). reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 7 von 34

8 Projektinhalte reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 8 von 34

9 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 9 von 34

10 Eingangsparameter Für jeden Immissionspunkt wurde der Schalldruckpegel bei einer Aufpunkthöhe von 5 Metern ermittelt. Dies entspricht in der Regel der Höhe der ersten Etage. Kann hier bereits der erforderliche Richtwert eingehalten werden, so reduziert sich der Wert bei einer geringeren Aufpunkthöhe z.b. im Erdgeschoss. Nachfolgend sind die Schalldaten nur der neuen Windkraftanlage aufgeführt. LW, 6 m/sec LW, 8 m/sec LW, max.nennleistung inkl. KT u. KI inkl. KT u. KI inkl. KT u. KI Enercon E ,4 db(a) 101,6 db(a) 101,6 db(a) schallreduziert kw eigene Nabenhöhenumrechnung auf Basis des Prüfberichts In der Ausgabe der Technischen Richtlinien zur Bestimmung des Schalleistungspegels (Juli 2005, Revision 16) (Herausgeber: Fördergesellschaft Windenergie e.v., Brunsbüttel) wird gefordert, dass der Schalleistungspegel für einen Windenergieanlagentyp im Intervall zwischen 6 m/s und 10 m/s in 10 m Höhe zu bestimmen und anzugeben ist. Als maximale Windgeschwindigkeit ist hierbei diejenige zu wählen, bei der 95 % der Nennleistung erreicht werden (z.b. 9,7 m/s anstelle von 10 m/s). Diese Richtlinie floss auch in die Empfehlungen Schallimmissionsschutz im Genehmigungsverfahren von Windenergieanlagen des Arbeitskreises Geräusche von Windenergieanlagen ein, nach der für ältere Windenergieanlagen, für die keine Messung des Schalleistungsspektrums bis zur Nennleistung vorliegt, ein Sicherheitszuschlag von 3 db auf den vermessenen Wert bei 8 m/s in 10 m Höhe zu berechnen ist. Der Anlagentyp Enercon E-101 auf 99 m Nabenhöhe wird gemäß Auszug aus dem Prüfbericht Nr der Kötter Consulting Engineers und eigener Nabenhöhenumrechnung im schallreduzierten Betrieb bei kw, inkl. eines Zuschlags für den oberen Vertrauensbereich von 2,5 db(a), mit 104,1 db(a) berücksichtigt. Zusätzlich werden alle angenommenen Werte auch in dem Kapitel Gesamtbelastung im erw. Einwirkbereich der E-101 unter der Spalte Schallwerte aufgeführt. Auf Grund der besseren Lesbarkeit werden alle detaillierten Schallwerte noch einmal im Anhang unter Annahmen zur Schallberechnung aufgeführt. Der hervorgehobene Schallleistungspegel auf dieser Seite, sowie die im Kapitel Gesamtbelastung im Einwirkbereich der E-101 unter der Spalte LwA, ref, finden in dieser Prognose Berücksichtigung. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 10 von 34

11 Berechnungsvoraussetzungen Gemäß TA Lärm vom (in Kraft getreten ) sind für genehmigungspflichtige Anlagen nach dem BImSchG Schallausbreitungsberechnungen gemäß DIN ISO durchzuführen, um eine Prognose über die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach Nr.6.1 der TA Lärm abgeben zu können. Diese Berechnungsvorschrift wurde in der vorliegenden Untersuchung angewandt. Folgende Parameter für die Dämpfungsberechnung wurden angesetzt: Bei schalltechnischen Vermessungen von Windenergieanlagen durch 26 / 28 BImSchG akkreditierte Messinstitute wird meistens der A-bewertete Schalleistungspegel, in selteneren Fällen werden auch die Oktavbandbezogenen Werte ermittelt. In dieser Prognose werden die A-bewerteten Pegel zu Grunde gelegt. Es werden Dämpfungswerte bei einer Bandmittenfrequenz von 500 Hz und den für diese Frequenz günstigsten meteorologischen Schallausbreitungsbedingungen bei einer Temperatur von 10 und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 70% angenommen. Der Luftdämpfungskoeffizient beträgt somit 1,9 db/km (lt. Tabelle 2 DIN ISO ). Für die Berechnung der Bodendämpfung wird das alternative Verfahren gemäß Nr der DIN ISO angewandt. Hierbei ist hs: Nabenhöhe der Windenergieanlage hr: Höhe des Aufpunktes (5 m) Dämpfung durch Abschirmung bzw. weiterer verschiedener Ursachen (Bewuchs, Bebauung etc.) bleiben unberücksichtigt. Der meteorologische Korrekturfaktor Cmet wurde in der Berechnung berücksichtigt. Der Cmet wird lt. DIN ISO wie folgt bestimmt: ( h h ) + ( h h ) s r C met = C wenn d p > 10 s + d p r hs hr dp C0 die Höhe der Quelle, in Metern die Höhe des Aufpunktes, in Metern der Abstand zwischen Quelle und Aufpunkt, projiziert auf die horizontale Bodenebene, in Metern ein Standortfaktor, in Dezibel, der von den örtlichen Wetterstatistiken für Windgeschwindigkeit und richtung sowie Temperaturgradienten abhängt Die Lage der Immissionspunkte wurde anhand einer digitalen DGK 5 festgelegt. Die Orographie des Geländes wurde in Form eines digitalen Höhenmodells auf Basis der 1 : er topographischen Karte berücksichtigt. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 11 von 34

12 Die Immissionspunkte in dieser Untersuchung sind z. T. als Flächen angelegt worden. Das gilt für einzelne Häuser als IP, als auch für Wohngebiete. Dadurch kann die Ausbreitungsberechnung immer den lautesten Wert innerhalb der Fläche ermitteln, auch wenn z. B. die Zusatzbelastung und die Vorbelastung von unterschiedlichen Seiten auf die Immissionspunkte einwirken. Dadurch ist aber auch bedingt, dass es durchaus vorkommen kann, dass für die jeweilige Berechnung für ein und denselben Immissionspunkt unterschiedliche Koordinaten ausgewiesen werden. In der Projektdateninhaltsseite auf Seite 8 ist jeweils der Mittelpunkt der entsprechenden Fläche ausgewiesen. Nachfolgend stellen wir beispielhaft den recherchierten B-Plan Nr. 85 (Auszug) der Gemeinde Ense, Ortsteil Waltringen, mit den Schallimmissionspunkten IP 06b WA und IP 06b WA Hs. und auf der folgenden Seite 13 einen Auszug aus dem B-Plan Ruhne Fliederweg 2 34 mit den IP 17 WA und IP 17 WA Hs. dar. Auszug aus dem B-Plan Nr. 85 der Gemeinde Ense, Ortsteil Waltringen Festlegung der Immissionspunkte IP 06b WA und IP 06b WA Hs. auf der DGK5 aus demselben Bereich. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 12 von 34

13 Auszug aus dem B-Plan Ruhne Fliederweg 2 34 mit dem IP 17 WA und IP 17 WA Hs. DGK5 / Lage des IP17 WA und IP 17 WA Hs. Ruhne Fliederweg reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 13 von 34

14 Immissionsrichtwerte gemäß TA-Lärm Die Beurteilung der nach den Berechnungsvorschriften der Richtlinie DIN ISO errechneten Schallpegeln an den Immissionspunkten, erfolgt nach den Immissionsrichtwerten, die in der TA-Lärm festgelegt sind. In der TA-Lärm (Abschnitt 6.1, Immissionsrichtwerte) heißt es: Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten tags 60 db(a) und Mischgebieten nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten tags 55 db(a) und Kleinsiedlungen nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser tags 45 db(a) und Pflegeanstalten nachts 35 db(a).... reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 14 von 34

15 Schalldruckpegel und Wirkung reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 15 von 34

16 Zusatzbelastung/Einwirkbereich reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 16 von 34

17 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 17 von 34

18 Der Einwirkbereich einer Anlage definiert sich gemäß TA-Lärm 2.2 wie folgt; 2.2 Einwirkungsbereich einer Anlage Einwirkungsbereich einer Anlage sind die Flächen, in denen die von der Anlage ausgehenden Geräusche a) einen Beurteilungspegel verursachen, der weniger als 10 db(a) unter dem für diese Fläche maßgebenden Immissionsrichtwert liegt, oder b).. Gemäß der TA-Lärm Normenzitate in der inhaltlichen Zusammenfassung der Ergebnisniederschrift TA Lärm des MURL NRW über die Dienstbesprechung am sind außerhalb des Einwirkungsbereichs keine Prüfungen erforderlich. Diese Vorgehensweise wurde in dem aktuellen NRW Windenergieerlass vom , der bezgl. diesem Punkt immer noch Gültigkeit hat, auf die Sonderfallprüfung erweitert. Dazu heißt es im Protokoll aus einer Sitzung vom im MUNLV; Frage 10: Ziffer Absatz 4 Berücksichtigung von Anlagen außerhalb ihres Einwirkungsbereichs In dem Windenergie-Erlass wird ausgeführt, dass im Einzelfall, wenn eine Vielzahl von Anlagen auf einen Immissionspunkt einwirken, im Rahmen einer Sonderfallprüfung auch Anlagen in der Prognose berücksichtigt werden müssen, die einzeln betrachtet den Immissionsrichtwert an bestimmten Aufpunkten um mehr als 10 db(a) unterschreiten. Die Gesamtbelastung durch alle Anlagen darf nicht zu einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte um mehr als 1 db(a) führen. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wo die Schwelle liegt, bei welcher die Zusatzbelastung auch unter Berücksichtigung der Vielzahl von Anlagen im Hinblick auf den Gesetzeszweck als nicht relevant anzusehen ist. Kann ein "erweiterter Einwirkungsbereich" angegeben werden, außerhalb dessen Anlagen auch im Rahmen einer Sonderfallprüfung nicht berücksichtigt werden müssen? Antwort: Anlagen, welche den Immissionsrichtwert einzeln um mehr als 15 db unterschreiten, brauchen auch im Rahmen einer Sonderfallprüfung nicht berücksichtigt werden. Da bei einer Unterschreitung des Immissionsrichtwertes von mehr als 15 db im Regelfall davon ausgegangen werden kann, dass keine wahrnehmbaren zusätzlichen schädlichen Umwelteinwirkungen erzeugt werden (3.2.1 Abs. 5 TA Lärm). Dementsprechend sind nachfolgend die erweiterten Einwirkbereiche für Dorf- Kern- und Mischgebiete mit 30 db(a) in grün, für allgemeine Wohngebiete mit 25 db(a) in rot, und für reine Wohngebiete mit 20 db(a) in türkis dargestellt. Liegen Immissionspunkte gemäß Dorf- Kern- und Mischgebiet außerhalb der grünen ISO-Linie, gemäß allgemeinen Wohngebiet außerhalb der roten ISO-Linie und gemäß reinem Wohngebiet außerhalb der türkisfarbenen ISO-Linie, brauchen diese nicht weiter berücksichtigt werden. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 18 von 34

19 Karte mit ISO Linien Einwirkbereich Zusatzbelastung reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 19 von 34

20 Gemäß vorangegangener Einwirkbereichsuntersuchung befinden sich folgende Immissionspunkte im erweiterten Einwirkbereich der neu geplanten Windenergieanlage E-101 mit 99 m Nabenhöhe: IP 01 WR IP 01 WR Hs. IP 05b WA IP 05b WA Hs. IP 06b WR IP 06b WR Hs. IP 07 MD IP 07 MD Hs. IP 09a WR IP 09a WR Hs. IP 10a WR IP 10a WR Hs. IP 17 WA IP 17 WA Hs. IP 19 MD Hs. IP 20 MD Hs. Dementsprechend werden wir die nachfolgenden Berechnungen nur noch auf diese Immissionspunkte abstellen. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 20 von 34

21 Vorbelastung im erw. Einwirkbereich der E-101 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 21 von 34

22 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 22 von 34

23 Gesamtbelastung im erw. Einwirkbereich der E-101 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 23 von 34

24 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 24 von 34

25 Karte ISO Linien Schallausbreitung (nicht maßstabsgetreu) reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 25 von 34

26 Qualität der Prognose Die Definition des oberen Vertrauensbereiches bezieht sich auf den Beitrag Zum Nachweis der Einhaltung der Immissionswerte mittels Prognose vom des Landesumweltamtes NRW. Hierbei wird davon ausgegangen, dass bei einer Pegeldifferenz von 2,5 db(a) für nicht dreifach vermessene Anlagen, der ermittelte Beurteilungspegel mit einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 10% unterhalb des Richtwertes liegen wird. Gemäß des oben zitierten Artikels wird der obere Vertrauensbereich wird wie folgt bestimmt: Man ermittelt erst die Standardabweichung der gesamten Prognose mit der Formel: σ = σ + σ + σ ges 2 R 2 P 2 Pr ogn σ ges = 0,5 + 1,2 + 1,5 = 2, 0 db In der Formel werden folgende Parameter bestimmt. Einmal istσ R die Vergleichsstandardabweichung, die in der Richtlinie ISO 3740 und ISO 3747 beschrieben wird. Diese Vergleichsstandardabweichung ist die Standardabweichung der Messergebnisse, die bei Einhaltung der im Messverfahren festgelegten Messbedingungen bei Wiederholungsmessungen an derselben Maschine bei exakt gleichen Betriebsbedingungen, jedoch bei Messungen in verschiedenen Labors und durch verschiedene Personen auftreten kann. Sie wird in verschiedene Genauigkeitsklassen eingeteilt. Des Weiteren gibt es in der Formel das σ P. σ P ist die Produktionsstandardabweichung und kennzeichnet die Streuung der Messwerte, die bei Wiederholungsmessungen an Maschinen gleicher Bauart und gleicher Serie aufgrund der innerhalb der Serie zulässigen Fertigungstoleranzen auftritt. Das σ Progn kennzeichnet die Standardabweichung des Prognoseverfahrens. Sie wird in der DIN ISO angegeben. Werden nun alle drei Werte ermittelt, so kann daraus nach obiger Formel die Standardabweichung der gesamten Prognose ermittelt werden. Mit diesem ermittelten Wert und der Standardnormalvariable z, bei einer Irrtumswahrscheinlichkeit von 10% beträgt z = 1,28, kann der obere Vertrauensbereich aus LOV 1, 28 σ ges berechnet werden. Der Immissionsrichtwert ist mit der gewählten Irrtumswahrscheinlichkeit von 10% in diesem Fall eingehalten, wenn der prognostizierte Wert, incl. des Aufschlags auf den Schallleistungspegel von 1,28 * 2,0 db 2,5 db den Richtwert nicht übersteigt. Die oben zitierte Arbeit des ehemaligen LUA geht von den einfach vermessenen Pegeln aus. Die Sicherheitsaufschläge (gemäß Arbeitskreis Geräusche WKA) für nicht dreifach vermessene Anlagen sind allerdings in der Formel zur Ermittlung des Differenzwertes von 2,5 db(a) für den oberen Vertrauensbereich mit berücksichtigt. Mehrfach vermessene Anlagen sind gemäß ihrer ausgewiesenen Serienstreuung in den Mehrfachzusammenfassungen deutlich unterhalb von 2,5 db(a), mit Ihrem oberen Vertrauensbereich. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 26 von 34

27 Abschlussbetrachtung Im Auftrag der Firma Windpark Ruhne Waltringen GmbH aus Ense, wurde der Standort auf den Flächen der Gemeinde Ense, in der Gemarkung Waltringen in Nordrhein-Westfalen, für eine Enercon Anlage vom Typ E-101 mit 99 m Nabenhöhe schalltechnisch untersucht. Die neue Windkraftanlage vom Typ Enercon E-101 mit 99 m Nabenhöhe wird im schallreduzierten Betrieb bei kw, gemäß Auszug aus dem Prüfbericht Nr der Firma Kötter Consulting Engineers sowie eigener Nabenhöhenumrechnung, mit 101,6 db(a) zuzüglich eines oberen Vertrauensbereiches von 2,5 db(a) angesetzt. Alle Anlagentypen, Nabenhöhen und die jeweiligen Koordinaten sind der Seite 8 Projektdaten-Übersicht zu entnehmen. Bei der vorliegenden Schallimmissionsprognose ist bei einer Windgeschwindigkeit von 10 m/s in 10 m Höhe bzw. 95 % der Nennleistung, an den maßgeblichen Immissionspunkten, je nach Gebietsflächen- Nutzung (Richtwert in Klammern): - IP 09a WR Hs. Rauschenberg 35 B-Plan Nr.24 (35,0 db(a)) ein Beurteilungspegel von 35,9 db(a) - IP 06b WA Hs. Am Klei 7 B-Plan Nr. 85 (40,0 db(a)) ein Beurteilungspegel von 41,1 db(a) - IP 07 MD Hs. Heckweg 8 B-Plan Nr. 10 (45,0 db(a)) ein Beurteilungspegel von 40,9 db(a) bei einer Aufpunkthöhe von 5 m, zu erwarten. Alle Angaben beziehen sich auf die Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr. Das Ergebnis von 41,1 db(a) am IP 06b WA Hs. und von 35,9 db(a) am IP 09a WR Hs. gilt aufgrund der Tatsache, dass gemäß TA-Lärm, Punkt Abs.3, eine bis zu 1 db(a) Überschreitung des Richtwertes zulässig ist und der Windenergieerlass NRW ausdrücklich runden zulässt, als eingehalten. Die TA-Lärm führt unter Abs 3 aus; Unbeschadet der Regelung in Absatz 2 soll für die zu beurteilende Anlage die Genehmigung wegen einer Überschreitung der Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 aufgrund der Vorbelastung auch dann nicht versagt werden, wenn dauerhaft sichergestellt ist, dass diese Überschreitung nicht mehr als 1 db(a) beträgt. Dies kann auch durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag der beteiligten Anlagenbetreiber mit der Überwachungsbehörde erreicht werden. Üblicherweise sollen, aus Gründen der nicht vorhandenen Genauigkeit bei der Schallausbreitung im Freien, gemäß Auslegung der TA-Lärm Beurteilungspegel ganzzahlig angegeben werden. Der neue Windenergie-Erlass NRW vom führt dazu unter Lärm aus; Der Beurteilungspegel ist als ganzzahliger Wert anzugeben Die Rundungsregeln gemäß Nr DIN 1333 sind anzuwenden. Danach sind Werte bis 1,4999 auf 1 ab zu runden. Da die Tagesrichtwerte um 15 db(a) höher liegen, die Erhöhung des Schallleistungspegels im Volllastbetrieb aber nur ca. 3 db(a) ausmacht, wird auf eine separate Untersuchung der Tagsituation verzichtet. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 27 von 34

28 Der C0 wurde auf 2,0 db gesetzt, wodurch der meteorologische Korrekturfaktor Cmet berücksichtigt wird. In einigen Bundesländern wird ein Standortfaktor C0 von 2 db(a) anerkannt, wenn die Entfernung zwischen Schallquelle und Immissionspunkt mindestens das 10fache der Summe aus Schallquellenhöhe und Aufpunkthöhe beträgt. Dieser Mindestabstand zwischen den einzelnen Immissionspunkten und den Windenergieanlagen wird hier teilweise deutlich überschritten. Dementsprechend ist die neue hier beurteilte Anlage unter Berücksichtigung der angenommenen Gesamtbelastung genehmigungsfähig. Folgt man diesen vorangegangen beschriebenen Ansätzen und Ausführungen, so besteht gegen die Errichtung der geplanten Windenergieanlage im Falle einer Beurteilung nach der TA-Lärm unter folgenden Voraussetzungen keine Bedenken: - Die für die Untersuchung zugrunde gelegten Schalleistungspegel der Windenergieanlagen werden eingehalten, - die für die Berechnung verwendeten Nabenhöhen werden nicht erhöht, - der Standort der Windenergieanlage wird nicht verändert und - es werden keine bauplanungstechnisch relevanten auffälligen Einzeltöne oder impulsartige Geräusche von der Anlage abgestrahlt. Der ausführenden Firma dieser Untersuchung sind keine weiteren Vorbelastungen am Standort, die nach dem BImSchG bzw. nach der TA-Lärm relevant sein könnten, bekannt. Falls der prüfenden Behörde doch noch weitere Vorbelastungen bekannt sein sollten, müssten die Vorbelastungen mit den anzusetzenden Pegeln übermittelt werden und in die Betrachtung mit einbezogen werden. Eine Veränderung der Basisdaten führt zwangsläufig zu einer Veränderung der Schallsituation und die hier abgebildeten Ergebnisse treffen nicht mehr zu und würden eine neue Berechnung erforderlich machen. reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 28 von 34

29 Inhaltsverzeichnis des Anhangs Anhang 1: Auszug aus dem Prüfbericht Kötter Anhang 2: Eigene Nabenhöhenumrechnung Anhang 3: Annahmen zur Schallberechnung reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 29 von 34

30 Anhang 1: Auszug aus dem Prüfbericht Kötter reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 30 von 34

31 Anhang 2: Eigene Nabenhöhenumrechnung reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 31 von 34

32 Anhang 3: Annahmen zur Schallberechnung reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 32 von 34

33 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 33 von 34

34 reko GmbH & Co. KG Sander Bruch Str Paderborn 34 von 34

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