Alfred Thoden GmbH Westerbecker Straße Osterholz-Scharmbeck. T&H Ingenieure GmbH Bremerhavener Heerstraße Bremen
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- Manfred Lang
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1 Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung der 76. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 197 Pferdekamp der Stadt Osterholz-Scharmbeck Projekt Nr.: GL-03 Messstelle nach 29b BImSchG Datum: Auftraggeber: Auftragnehmer: Alfred Thoden GmbH Westerbecker Straße Osterholz-Scharmbeck Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens B.Sc. Lea Hartkens Dieses Gutachten umfasst 24 Seiten und 6 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.
2 Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Vorhabensbeschreibung Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN Geräuschimmissionen nach 16. BlmSchV Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Schallquellen Verkehrslärm Eingangsdaten Gewerbelärm Eingangsdaten (Autohaus Spreen) Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Verkehrslärm im Plangebiet Neubau der Erschließungsstraße Gewerbelärm verursacht durch das Autohaus Abwägungskriterien und Schallschutzmaßnahmen...20 Anlagen A-1 Lagepläne A-2 Eingabedaten A-3 Darstellung der Immissionsraster für den Verkehrslärm A-4 Darstellung der Beurteilungspegel für den Neubau der Erschließungsstraße A-5 Darstellung der Beurteilungspegel für den Gewerbelärm A-6 Berechnungskonfiguration Seite 2 von 24
3 1 Zusammenfassung Die Stadt Osterholz-Scharmbeck beabsichtigt an der Westerbecker Straße ein Allgemeines Wohngebiet bzw. ein Mischgebiet in einem Teilbereich im Südwesten des Plangebietes auszuweisen. Hierfür soll der Flächennutzungsplan geändert und der Bebauungsplan Nr. 197 Pferdekamp aufgestellt werden. Für das Planverfahren wurden die Geräuschimmissionen, verursacht durch den angrenzenden Straßenverkehr auf der Westerbecker Straße, der B 74 und der geplanten Erschließungsstraße, im Plangebiet ermittelt und nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau /5/ beurteilt. Außerdem wurde der Neubau der Erschließungsstraße in Bezug auf die vorhandene Bebauung untersucht und nach 16. BlmSchV, Verkehrslärmschutzverordnung /8/ beurteilt. Weiterhin wurden die Geräuschimmissionen, verursacht durch das südlich angrenzende Autohaus, im Plangebiet ermittelt und nach TA Lärm /1/ beurteilt. Die Ergebnisse stellen sich wie folgt dar: Verkehrslärm im Plangebiet Die Berechnungen ergaben, dass es durch den Straßenverkehr teilweise zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN /6/ sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV /8/ im Plangebiet kommen kann. An der westlichen Plangebietsgrenze direkt an der Zufahrt zum Plangebiet kommen aktive Schallschutzmaßnahmen wie ein Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand aus städtebaulicher Sicht nicht in Betracht. Daher wurde in diesem Bereich des Plangebietes der Schwerpunkt auf passive Schallschutzmaßnahmen gelegt. Im Entwurf des Bebauungsplanes wurden auf Grund der Überschreitungen bereits die Baugrenzen in einem Abstand von ca. 16 m von der westlichen Plangebietsgrenze festgesetzt. Innerhalb der Baugrenzen werden in diesem Bereich des Plangebietes die Orientierungswerte der DIN /6/ überschritten und die Grenzwerte der 16. BlmSchV /8/ eingehalten. An der südöstlichen Plangebietsgrenze direkt an die B 74 grenzend ist auf Grund erster Berechnungen zum Schutz der geplanten Wohnbebauungen eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3 m und einer Länge von ca. 120 m geplant, die in den Berechnungen berücksichtigt wurde. Eine Lärmschutzwand sollte mindestens in Richtung Bundesstraße absorbierend ausgeführt werden. Vorgaben für die Grundrissgestaltung, die Auslegung der aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen sowie ein Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan sind in Abschnitt 10 des Berichtes dargestellt. Neubau der Erschließungsstraße Für die Berechnung der Geräuschimmissionen verursacht durch die geplante Erschließungsstraße wurden an den nächstgelegenen Wohnbebauungen insgesamt 3 Immissionsorte festgelegt. Seite 3 von 24
4 Die Berechnungen ergaben, dass es an den festgesetzten Immissionsorten durch die Beurteilungspegel der geplanten Erschließungsstraße zu keinen Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ kommen wird. Daher entsteht für die geprüften Wohneinheiten kein Anspruch auf aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen. Gewerbelärm Für die Berechnung der Geräuschimmissionen, verursacht durch den Betrieb des angrenzenden Autohauses, wurde an der südlichen Plangebietsgrenze ein maßgeblicher Immissionsort festgelegt. Die Berechnungen ergaben, dass unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.2 dargestellten Emissionsansätze die Anforderungen der TA Lärm /1/ innerhalb des Plangebietes eingehalten werden können. 2 Ausgangslage und Zielsetzung Es ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 Pferdekamp der Stadt Osterholz- Scharmbeck geplant. Geplant ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes bzw. eines Mischgebietes für einen Teilbereich im Südwesten des Plangebietes. Auf das Plangebiet wirken Schallimmissionen durch die angrenzenden Straßen B74 und Westerbecker Straße ein. Weiterhin befindet sich südwestlich des Plangebietes ein Autohaus. Das Plangebiet soll über eine neue Zufahrtsstraße an der Westerbecker Straße erschlossen werden. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die angrenzenden Straßen, zu ermitteln und nach DIN Schallschutz im Städtebau /5/ und 16. BImSchV /8/, Verkehrslärmschutzverordnung zu beurteilen. Weiterhin ist der Neubau der Erschließungsstraße in Bezug auf die vorhandenen Bebauungen zu untersuchen und nach 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung /8/ zu beurteilen. Die Gewerbelärmimmissionen durch das angrenzende Autohaus sind nach TA Lärm /1/ zu ermitteln und zu bewerten. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 8/98, veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt Nr. 26 vom , Seite 503 ff, /2/ DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, 10/99, /3/ Baugesetzbuch, in der aktuellen Fassung, /4/ Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zuletzt geändert am , /5/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Pla- Seite 4 von 24
5 nung, 07/2002, /6/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987, /7/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89. /8/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90, /9/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, /10/ VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, 08/87. Weitere verwendete Unterlagen: /11/ Bayerisches Landesamt für Umweltschutz: Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage, 2007, /12/ Technischer Bericht Nr. L 4054 zur Untersuchung der Geräuschemissionen und - immissionen von Tankstellen, Hessische Landesanstalt für Umwelt, 1999, /13/ Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen, Akustikbüro Schwartzenberger, Schriftenreihe Heft 154 vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, Örtliche Gegebenheiten Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 197 Pferdekamp befindet sich östlich der Westerbecker Straße im Norden von Osterholz-Scharmbeck. Südlich des Plangebietes befindet sich das Autohaus Spreen, Wohnbebauung sowie die Bundesstraße B 74. Westlich angrenzend befinden sich Wohnbebauungen und im östlichen sowie nördlichen Bereich des Plangebietes sind landwirtschaftliche Flächen vorhanden. Für die Berechnungen relevante Höhenunterschiede sind südlich des Plangebietes an der B 74 vorhanden. Diese Höhenunterschiede wurden bei den Berechnungen durch ein digitales Höhenmodell berücksichtigt. Ansonsten weist das Gelände keine für die Schallausbreitungsberechnungen relevanten Höhenunterschiede auf. Einen genauen Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermittelt der Lageplan im Anhang des Berichtes. 5 Vorhabensbeschreibung Die Stadt Osterholz-Scharmbeck plant den Bebauungsplan Nr. 197 Pferdekamp aufzustellen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 197 soll das Plangebiet als allgemeines Wohngebiet bzw. im Südwesten als Mischgebiet ausgewiesen werden. Derzeit wird die Fläche von einem Reitstall mit Wohnhaus und Weideflächen genutzt. Der Reitstall mit dem Wohnhaus soll im Zuge der Erschließung des Plangebietes abgerissen werden. Die Erschließung des geplanten Wohngebietes soll durch eine Anbindung im Westen an die Westerbecker Straße erfolgen. Für den Anschluss an die Westerbecker Straße ist kein Umbau vorgesehen. Die Erschließungsstraße soll mit einer asphaltierten Oberfläche ausgeführt Seite 5 von 24
6 werden. Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten sind mit 30 km/h geplant. Im Südosten des Plangebietes ist ein Spielplatz vorgesehen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 197 Pferdekamp ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1 Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 197 Pferdekamp, Entwurf Auf Grund erster Berechnungen wurden bereits erste Schallschutzmaßnahmen im Entwurf umgesetzt. In Abstimmung mit dem Planer wurde an der südöstlichen Plangebietsgrenze direkt an die B 74 grenzend eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3 m und einer Länge von ca. 120 m eingeplant (siehe Abbildung 1). Eine Lärmschutzwand sollte mindestens in Richtung Bundesstraße absorbierend ausgeführt werden. Diese Maßnahmen wurden den Berechnungen zu Grunde gelegt. Seite 6 von 24
7 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung 6.1 Geräuschimmissionen für Anlagen nach TA Lärm Die Einwirkung des zu beurteilenden Geräusches wird entsprechend der TA Lärm /1/ anhand eines Beurteilungspegels bewertet, der aus den A-bewerteten Schallpegeln unter Berücksichtigung der Einwirkdauer, der Tageszeit des Auftretens und besonderen Zuschlägen z. B. für Töne, Impulse oder den Informationsgehalt gebildet wird. Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T: Für die Teilzeiten, in denen in den zu beurteilenden Geräuschimmissionen ein oder mehrere Töne hervortreten oder in denen das Geräusch informationshaltig ist, ist für den Zuschlag K T je nach Auffälligkeit der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche nicht ton- oder informationshaltig sind, ist K T = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I: Für die Teilzeiten, in denen das zu beurteilende Geräusch Impulse enthält, ist für den Zuschlag K I je nach Störwirkung der Wert 3 oder 6 db anzusetzen. Bei Anlagen, deren Geräusche keine Impulse enthalten, ist K I = 0 db. Falls Erfahrungswerte von vergleichbaren Anlagen und Anlagenteilen vorliegen, ist von diesen auszugehen. Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit: Für folgende Zeiten ist in Gebieten nach Buchstaben d) bis f) (siehe unten) bei der Ermittlung des Beurteilungspegels die erhöhte Störwirkung von Geräuschen durch einen Zuschlag von 6 db zu berücksichtigen: 1. an Werktagen Uhr, Uhr. 2. an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr. Die Immissionsrichtwerte sind gemäß Abschnitt 6.1 der TA Lärm /1/ wie folgt festgelegt: Immissionsrichtwerte für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden: Beurteilungspegel werden vor dem Vergleich mit dem Immissionsrichtwert mathematisch korrekt auf ganze Zahlen gerundet. Die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel betragen für Immissionsorte außerhalb von Gebäuden Seite 7 von 24
8 a) in Industriegebieten 70 db(a) b) in Gewerbegebieten tags 65 db(a) nachts 50 db(a) c) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags 60 db(a) nachts 45 db(a) d) in allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags 55 db(a) nachts 40 db(a) e) in reinen Wohngebieten tags 50 db(a) nachts 35 db(a) f) in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten tags 45 db(a) nachts 35 db(a). Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Die Immissionsrichtwerte gelten während des Tages für eine Beurteilungszeit von 16 Stunden. Maßgebend für die Beurteilung der Nacht ist die volle Nachtstunde (z. B bis 2.00 Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Die Nachtzeit beträgt acht Stunden, sie beginnt im Allgemeinen um Uhr und endet um Uhr. Im Fall abweichender örtlicher Regelungen sind diese zu Grunde zulegen. Zur Zuordnung der Einwirkungsorte zu den unter a) bis f) bezeichneten Gebieten und Einrichtungen ist in der TA Lärm /1/ folgendes festgelegt: Die Art der mit a) bis f) bezeichneten Gebiete und Einrichtungen ergibt sich aus den Festlegungen in den Bebauungsplänen. Sonstige in Bebauungsplänen festgesetzte Flächen für Seite 8 von 24
9 Gebiete und Einrichtungen sowie Gebiete und Einrichtungen, für die keine Festsetzungen bestehen, sind entsprechend der Schutzbedürftigkeit unter Berücksichtigung der tatsächlichen Nutzung zu beurteilen. 6.2 Geräuschimmissionen in der Bauleitplanung nach DIN Die DIN /5/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN /6/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren; hier ist die TA Lärm /1/ gemäß Abschnitt 6.1 heranzuziehen. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel L r die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN /6/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Die Orientierungswerte betragen: Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db 40 db bzw. 35 db Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db 45 db bzw. 40 db Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db Seite 9 von 24
10 Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db 50 db bzw. 45 db Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db 55 db bzw. 50 db Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm. Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /6/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /8/, herangezogen werden. 6.3 Geräuschimmissionen nach 16. BlmSchV Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /8/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen. Die 16. BIm- SchV /8/ gibt folgende Grenzwerte an: In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db 49 db Seite 10 von 24
11 In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db 54 db In Gewerbegebieten tags nachts 69 db 59 db Eine Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr oder ein Schienenweg um ein oder mehrere durchgehende Gleise erweitert oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärm um mindestens 3 db(a) oder auf mindestens 70 db(a) am Tage oder mindestens 60 db(a) in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweges ausgehenden Verkehrslärm von mindestens 70 db(a) am Tage oder 60 db(a) in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. 7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Zur Beurteilung des Verkehrslärms im geplanten Wohngebiet werden Immissionsraster für eine Höhe von 2 m und 5 m über GOK berechnet und mit den entsprechenden Orientierungswerten für allgemeine Wohngebiete bzw. Mischgebiete nach Abschnitt 6.2 verglichen. Für den Neubau der Erschließungsstraße wurden weiterhin folgende Immissionsorte festgesetzt: Tabelle 1 Immissionsorte für den Neubau der Erschließungsstraße Immissionsort Lage / Adresse Höhe des Immissionsortes in m Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/ in db(a) Tageszeit Nachtzeit IO 1 Westerbecker Straße 16 5 MI IO 2 Westerbecker Straße 9 5 MI Seite 11 von 24
12 Immissionsort Lage / Adresse Höhe des Immissionsortes in m Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsgrenzwerte nach 16. BImSchV /8/ in db(a) Tageszeit Nachtzeit IO 3 Westerbecker Straße 12 5 MI Die Einstufung der Schutzbedürftigkeiten für die Bebauungen außerhalb des Plangebietes erfolgt auf Basis des Flächennutzungsplanes in Verbindung mit der tatsächlichen Nutzung und wurde mit dem Institut für Stadt- und Raumplanung GmbH abgestimmt. Gemäß Auskunft des Instituts für Stadt- und Raumplanung GmbH wurden die Einstufungen der Schutzbedürftigkeiten von der Stadt Osterholz-Scharmbeck bestätigt. Für die Beurteilung des Gewerbelärms im Plangebiet wurde weiterhin folgender Immissionsort festgesetzt: Tabelle 2 Immissionsorte für die Beurteilung des Gewerbelärms (Autohaus Spreen) Immissionsort Lage / Adresse Höhe des Immissionsortes in m Einstufung der Schutzbedürftigkeit Immissionsrichtwerte nach TA Lärm /1/ in db(a) Tageszeit Nachtzeit IO 4 Plangebiet, südliche Baugrenze 5 WA Die genaue Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan in Anlage 1 des Berichtes entnommen werden. 8 Schallquellen 8.1 Verkehrslärm Eingangsdaten Für die Berechnung der Geräuschimmissionen innerhalb und außerhalb des Plangebietes, verursacht durch den Straßenverkehr, werden folgende Verkehrszahlen angesetzt: Seite 12 von 24
13 Tabelle 3 Eingangsdaten für die Berechnung des Straßenverkehrs Straßenabschnitt DTV Kfz/24h Mt in Kfz/h Mn in Kfz/h pt in % pn in % Vpkw,zul. in km/h Vlkw,zul. in km/h Straßenoberfläche Westerbecker Straße (nördlich) Westerbecker Straße (südlich) B 74 (Bundesstraße) Erschließung Plangebiet (Gemeindestraße) ,43 8, ,39 7, ,1 5, ,3 3,5 3,75 0, n. geriff. Gussasphalt n. geriff. Gussasphalt n. geriff. Gussasphalt n. geriff. Gussasphalt Für die Westerbecker Straße wurden uns die Verkehrszahlen in Kfz/h für den Pkw-Verkehr und den Lkw-Verkehr durch das Büro PGT Umwelt und Verkehr GmbH zur Verfügung gestellt. Die Angaben stammen aus einer Verkehrserhebung aus dem Jahr 2011 und das Büro PGT Umwelt und Verkehr GmbH hat für das Prognosejahr 2030 eine Verkehrssteigerung von 10 % berücksichtigt, welche in den o.g. Zahlen eingerechnet wurde. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h. Von der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsstelle Stade wurden uns die Verkehrszahlen in Kfz/24h für den Pkw-Verkehr und den Lkw-Verkehr der B 74 zur Verfügung gestellt. Die Verkehrszahlen der B 74 stammen aus einer Verkehrserhebung aus dem Jahr Die stündlichen Verkehrsstärken M und der prozentuale Lkw-Anteil wurden anhand der Angaben in der RLS 90 /9/ berechnet. Für das Prognosejahr 2025 wurde eine Verkehrssteigerung von 5 % berücksichtigt, welche in den o. g. Zahlen bereits eingerechnet wurde. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 100 km/h. Die mögliche Verkehrsstärke auf der Planstraße wurde von der PGT Umwelt und Verkehr GmbH aus der Lage der Entwicklungsfläche und der Anzahl der Wohneinheiten bzw. der Einwohner berechnet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Auf den betrachteten Straßenabschnitten sind keine relevanten Steigungen zu verzeichnen. Ein Zuschlag für Lichtzeichen geregelte Kreuzungen wurde nicht vergeben. Für die Berechnung der Geräuschimmissionen innerhalb des Plangebietes verursacht durch den Straßenverkehr wurden die Verkehrszahlen aller drei Straßen angesetzt und die Geräuschimmissionen außerhalb des Plangebietes verursacht durch den Neubau der Erschließungsstraße wurden nur mit den Eingangsdaten der Planstraße gerechnet. Seite 13 von 24
14 8.2 Gewerbelärm Eingangsdaten (Autohaus Spreen) Bau- und Betriebsbeschreibung Das Autohaus Spreen befindet sich südlich des Plangebietes. Die Betriebszeiten des Autohauses belaufen sich auf montags bis freitags von 7:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 7:00 bis 12:30 Uhr. Die Werkstatt des Autohauses hat montags bis freitags von 8:00 bis 16:30 Uhr und samstags von 8:00 bis 12:30 Uhr geöffnet. Das Unternehmen beschäftigt derzeit 12 Mitarbeiter. Drei Mitarbeiter befahren um ca Uhr mit dem eigenen Pkw das Betriebsgelände und verlassen es um ca Uhr wieder. Die weiteren 9 Mitarbeiter befahren das Betriebsgelände ca. ab Uhr mit dem eigenen Pkw und verlassen es wieder ab 16:30 Uhr. Mitarbeiter-Stellplätze sind im östlichen Bereich des Betriebsgeländes vorhanden. Zusätzlich befahren bis zu 15 Kunden pro Tag das Betriebsgelände mit eigenem Pkw. Davon fahren etwa 10 Kunden zur Werkstatt, geben ihr Pkw ab und verlassen entweder mit einem Leihwagen das Gelände oder werden abgeholt. Bei der Abholung ihres Pkws kehren die Kunden mit dem Leihwagen wieder zurück oder werden gebracht und verlassen mit dem eigenen Pkw wieder das Gelände. Im vorderen Bereich befinden sich der Verkaufsraum des Autohauses, die Betriebsleiterwohnung sowie 3 Mietwohnungen. Im hinteren Bereich befinden sich die Werkhalle, Aufenthaltsräume und Lagerräume. An der Westerbecker Straße finden die Entladungen der Pkws von den Lkws statt, dies passiert etwa 20 mal im Jahr in der Tageszeit. Des Weiteren wird etwa 1 mal am Tag ein Pkw auf einem Trailer geliefert, der im östlichen Bereich des Betriebsgeländes entladen wird. Auf dem Betriebsgelände werden außerdem noch ca. 5 Pkws pro Tag rangiert. Mit einem Transporter finden nachts 2 mal die Woche und tags 2 mal am Tag Anlieferungen von Ersatzteilen statt. Die Anlieferung tags findet nördlich des Autohauses statt. Die Kisten und Kartons werden manuell abgeladen und in den Lagerbereich getragen. Die nächtliche Anlieferung erfolgt südlich des Autohauses. Für die nächtliche Anlieferung steht im Eingangsbereich des Autohauses eine Aufbewahrungsbox / Holzkiste zur Verfügung, da das Autohaus und die Werkstatt zu dieser Uhrzeit noch nicht geöffnet sind. Auch hier werden die Kisten und Kartons manuell abgeladen, wobei im Unterschied zur Anlieferung in der Tageszeit die Kisten und Kartons in die Aufbewahrungsbox / Holzkiste gepackt werden. Relevante Geräusche können dabei durch das Öffnen und Schließen der Aufbewahrungsbox / Holzkiste entstehen. In der Werkhalle finden Reparaturarbeiten (z.b. Karosseriearbeiten) und Pkw-Reinigungen mit einem Hochdruckreiniger statt. Auf dem Dach befindet sich eine Absaugung für die Abgase die in der Werkhalle produziert werden und im Technikraum befindet sich ein Kompressor. Beides springt nur nach Bedarf an. Im nördlichen Bereich des Betriebsgeländes wird Schrott gesammelt, dieser wird einmal am Tag dorthin gebracht. Die Abholung findet nur nach Bedarf statt, dies passiert etwa 1 mal im Quartal. Seite 14 von 24
15 Geräusche durch betriebliche Einrichtungen, Schallleistungspegel Im Rahmen der Prognose wurden folgende Bewegungen und Einwirkzeiten angesetzt: Tabelle 4 Bewegungen und Einwirkzeiten Einheit in Bewegungen / Einwirkzeiten Schallquelle ung Nachtstd. Pkw-Parken Kundenparkplatz - 50 Bew. - - Pkw-Fahren Kundenparkplatz - 50 Bew. - - Pkw-Parken Mitarbeiterparkplatz 3 Bew. 21 Bew. - - Pkw-Fahren Mitarbeiterparkplatz 3 Bew. 21 Bew. - - Transporter-Parken Lieferung Ersatzteile - 4 Bew. - 2 Bew. Transporter-Fahren Lieferung Ersatzteile - 4 Bew. - 2 Bew. Manuelle Entladung, Nachtanlieferung Ersatzteile Vorgang a 0,25 Min. Trailer-Parken / Entladen Lieferung Pkw - 15 Min. - - Trailer-Fahren Lieferung Pkw - 2 Bew. - - Lkw-Parken Lieferverkehr Neuwagen - 2 Bew. - - Lkw-Entladen Lieferverkehr Neuwagen - 30 Min. - - Pkw-Rangieren auf dem Hof - 10 Bew. - - Abluft Abgase, auf dem Dach Min. - - Kompressor, Haustechnik Raum Min. - - Pkw-Reparaturen Werkhalle Min. - - Pkw-Reinigen Waschhalle - 60 Min. - - eine Bewegung ist eine An- oder Abfahrt, bzw. ein Einpark- oder Ausparkvorgang Seite 15 von 24
16 Für den Betrieb in der Werkstatt wurde ein aus Erfahrungswerten stammender mittlerer Innenpegel von L I = 85 db(a) in Ansatz gebracht. Für die Wände, Decken und Tore wurden folgende Schalldämm-Maße angesetzt: Tabelle 5 Schalldämm-Maße der Halle Bauteile Decken (Spannbeton) Wände (Vollziegel) Fenster geschlossen Glasbausteine Tore geöffnet bewertetes Schalldämm-Maß 49 db 49 db 30 db 37 db 0 db Die oben genannten Schalldämm-Maße für die Wände und Decken kann der Schriftreihe Heft 154 Gewerbelärm, Kenndaten und Kosten für Schutzmaßnahmen /13/ entnommen werden. Bei den Berechnungen wird davon ausgegangen, dass die Tore während des Werkstattbetriebes geöffnet sind. Der betriebsbezogene Fahrzeugverkehr wird nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie /11/ berechnet. Richtliniengerecht werden alle Verkehrsgeräusche 0,5 m über der Geländeoberkante angesetzt. Für eine Pkw-Parkbewegung je Stunde und Stellplatz wird ein Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a) herangezogen. Für wiederkehrende, kurzzeitige Geräuschspitzen wird ein Impulszuschlag von K I = 4 db berücksichtigt. Fahrwege werden unter Berücksichtigung der Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen /9/ mit einem längenbezogenen Schallleistungspegel von 49 db(a) je Meter Fahrweg und Stunde berücksichtigt. Dieser Pegel enthält einen Zuschlag von K Stro * = 1,5 db für die Straßenoberfläche. Der Anlieferungsverkehr wird nach dem getrennten Verfahren der Parkplatzlärmstudie /11/ berechnet. Entsprechend dem getrennten Berechnungsverfahren wird für eine Lkw- Parkbewegung pro Stunde ein Schallleistungspegel von L WA = 63 db(a) zuzüglich einem Impulszuschlag von K I = 3 db und einem Zuschlag für die Parkplatzart von K pa = 14 db in Ansatz gebracht. Das Entladen von Kfz bei der Anlieferung mit Sattelschlepper oder Trailer wird auf Basis eigener Erfahrungswerte mit einem impulsbewerteten Schallleistungspegel von L WA = 100 db(a) mit einer Einwirkzeit von 30 Minuten in Ansatz gebracht. Auf dem Dach des Autohauses ist die Abluft für die Abgase. Durch schallorientierende Messungen während der Ortsbesichtigung am wurde ein Schallleistungspegel von Seite 16 von 24
17 L WA = 84 db(a) für den Abluftstutzen ermittelt. An der Westseite des Gebäudes befindet sich der Technikraum mit einem Kompressor. Für die Schallabstrahlung über das gekippte Fenster des Kompressorraumes wurde ein Schallleistungspegel von L WA = 84 db(a) ermittelt. Nachts sind die Abluft und der Kompressor nicht in Betrieb. Des Weiteren hat das Autohaus Spreen eine Halle zum Reinigen der Pkws, in der täglich etwa 2 Pkws gereinigt werden. Während der Reinigung der Fahrzeuge entstehen relevante Geräusche im Wesentlichen durch den Hochdruckreiniger. Erfahrungsgemäß entstehen weitere Geräusche beim Reinigen durch das Auftreffen von Wasser auf das Blech. Gemäß /12/ kann für den Betrieb des Hochdruckreinigers mit einem impulsbewerteten Schallleistungspegel von L WA = 96 db(a) gerechnet werden. Kurzzeitige Maximalpegel entstehen bei den Parkvorgängen im Außenbereich durch das Schlagen der Türen oder des Kofferraumdeckels sowie während des Rangierens beim Beund Entladen der Kfz und der Entsorgung des Schrotts. Zur Prüfung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm /1/ wird gemäß der Parkplatzlärmstudie /11/ ein kurzzeitiger, maximaler Schallleistungspegel von L WA = 100 db(a) für das Schlagen der Türen oder des Kofferraumdeckels sowie auf Basis eigener Erfahrungswerte ein kurzzeitiger, maximaler Schallleistungspegel von L WA = 112 db(a) für Schlaggeräusche bei der Entladung der Kfz sowie der Entsorgung des Schrotts in einem Metallkorb in Ansatz gebracht. 9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 9.1 Schallausbreitungsmodell Die Berechnungen für die Schallausbreitung erfolgen mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version der Datakustik GmbH. Die Berechnung der Gewerbelärmimmissionen wird für die Schallabstrahlung über die Halle mit Oktav-Pegeln und für die Betriebsvorgänge und technischen Anlagen im Außenbereich mit A-bewerteten Schallpegeln für eine Mittenfrequenz von 500 Hz durchgeführt. Die Berechnung des Straßenverkehrslärms erfolgt nach der RLS 90 /9/. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung in das Berechnungsmodell eingestellt. In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf Seite 17 von 24
18 die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung dargestellt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 6 aufgeführt. 9.2 Verkehrslärm im Plangebiet Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.1 dargestellten Emissionsansätze wurden Immissionsraster für das Plangebiet berechnet. Die Immissionsraster sind in Anlage 3 des Berichtes dargestellt. Die Ergebnisse für die Tageszeit mit der in Abschnitt 5 dargestellten Lärmschutzwand stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN /5/, /6/: Grenzwert 16. BImSchV /8/ : 55 db(a) für WA bzw. 60 db(a) für MI 59 db(a) für WA bzw. 64 db(a) für MI An der südöstlichen Plangebietsgrenze direkt an die B 74 grenzend berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 67 db(a). Dieser Bereich des Plangebietes soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Daher wird der Orientierungswert der DIN /5/ um bis zu 12 db und der Grenzwert der 16. BImSchV /8/ um bis 8 db überschritten. Ab einer Entfernung von ca. 25 m von der südöstlichen Plangebietsgrenze wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete eingehalten. An der westlichen Plangebietsgrenze direkt an der Zufahrt zum Plangebiet berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 62 db(a). Dieser Bereich des Plangebietes soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Damit wird der Orientierungswert der DIN /5/ um bis zu 7 db überschritten und der Grenzwert der 16. BImSchV /8/ um bis zu 3 db überschritten. Ab einer Entfernung von ca. 30 m von der westlichen Plangebietsgrenze wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Im südwestlichen Bereich des Plangebietes soll ein Mischgebiet entstehen. Innerhalb dieses Bereiches werden sowohl die Orientierungs- als auch die Grenzwerte der DIN /5/, bzw. 16. BImSchV /8/ eingehalten. Die Ergebnisse für die Nachtzeit mit der in Abschnitt 5 dargestellten Lärmschutzwand stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN /5/, /6/: Grenzwert 16. BImSchV /8/: 45 db(a) für WA bzw. 50 db(a) für MI 49 db(a) für WA bzw. 54 db(a) für MI An der südlichen Plangebietsgrenze direkt an die B 74 grenzend berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 61 db(a). Damit wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete der DIN /5/ um bis zu 16 db und der Grenzwert für allgemeine Wohngebiete der 16. BImSchV /8/ um bis 12 db überschritten. Ab einer Entfernung von Seite 18 von 24
19 ca. 60 m von der südöstlichen Plangebietsgrenze wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Der Grenzwert wird schon ab etwa 40 m Entfernung eingehalten. An der westlichen Plangebietsgrenze direkt an der Zufahrt zum Plangebiet berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 53 db(a). Damit wird der Orientierungswert der DIN /5/ für allgemeine Wohngebiete um bis zu 8 db und der Grenzwert der 16. BIm- SchV /8/ für allgemeine Wohngebiete um bis zu 4 db überschritten. Ab einer Entfernung von ca. 36 m von der westlichen Plangebietsgrenze wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Der Grenzwert wird schon ab etwa 15 m Entfernung eingehalten. Innerhalb des geplanten Mischgebietes werden sowohl die Orientierungs- als auch die Grenzwerte der DIN /5/, bzw. 16. BImSchV /8/ eingehalten. 9.3 Neubau der Erschließungsstraße Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.1 dargestellten Emissionsansätze für die Erschließungsstraße ergeben sich an den betrachteten Immissionsorten folgende aufgerundete Beurteilungspegel: Tabelle 6 mathematisch aufgerundete Beurteilungspegel an den nächstgelegenen Wohnbebauungen verursacht durch die Planstraße Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsgrenzwert in db(a) Tageszeit Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit IO IO IO Die Berechnungen ergaben, dass die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /8/ an den maßgeblichen Immissionsorten deutlich unterschritten werden. Daher entsteht für die geprüften Wohneinheiten kein Anspruch auf aktive oder passive Schallschutzmaßnahmen. 9.4 Gewerbelärm verursacht durch das Autohaus Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.2 dargestellten Emissionsansätze berechnen sich folgende Beurteilungspegel für den Gewerbelärm. Seite 19 von 24
20 Tabelle 7 mathematisch gerundete Beurteilungspegel verursacht durch das Autohaus Spreen Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwerte in db(a) Tageszeit Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit IO Die Berechnungen ergaben, dass der Immissionsrichtwert der TA Lärm /1/ in der Tageszeit am maßgeblichen Immissionsort IO 4 eingehalten wird. Nachts wird am maßgeblichen Immissionsort IO 4 der Immissionsrichtwert um mehr als 10 db unterschritten, womit der IO 4 laut TA Lärm /1/ außerhalb des Einwirkungsbereiches der Anlage liegt. Eine weitere gewerbliche Vorbelastung konnte im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht festgestellt werden. Weiterhin wurde das Auftreten einzelner, kurzzeitiger Geräuschspitzen gemäß TA Lärm, Nr. 6.1 /1/ geprüft. Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8.2 dargestellten Emissionsansätze berechnen sich folgende Maximalpegel für den Gewerbelärm. Tabelle 8 mathematisch gerundete Maximalpegel verursacht durch das Autohaus Spreen Immissionsort Maximalpegel in db(a) zul. Maximalpegel in db(a) Tageszeit Nachtzeit Tageszeit Nachtzeit IO Fettdruck: Überschreitung des zul. Maximalpegels Die Berechnungen zeigen, dass einzelne, kurzzeitige Geräuschspitzen, die zu einer Überschreitung des Spitzenpegelkriteriums nach TA Lärm, Nr. 6.1 /1/ führen, in der Tages- und Nachtzeit nicht zu erwarten sind. Unter Berücksichtigung der betrachteten Schallquellen sind keine schädlichen, tieffrequenten Geräuschimmissionen zu erwarten. 10 Abwägungskriterien und Schallschutzmaßnahmen Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, 1, Abs. 7 /3/ die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Berechnungen ergaben, dass es durch den Straßenverkehr teilweise zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN /6/ sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV /8/ im Plangebiet kommen kann. An der westlichen Plangebietsgrenze direkt an der Zufahrt zum Plangebiet kommen aktive Schallschutzmaßnahmen wie ein Seite 20 von 24
21 Lärmschutzwall oder eine Lärmschutzwand aus städtebaulicher Sicht nicht in Betracht. Daher wurde in diesem Bereich des Plangebietes der Schwerpunkt auf passive Schallschutzmaßnahmen gelegt. Im Entwurf des Bebauungsplanes wurden auf Grund der Überschreitungen bereits die Baugrenzen in einem Abstand von ca. 16 m von der nordwestlichen Plangebietsgrenze festgesetzt. Innerhalb der Baugrenzen werden in diesem Bereich des Plangebietes die Orientierungswerte der DIN /6/ überschritten und die Grenzwerte der 16. BlmSchV /8/ eingehalten. An der südöstlichen Plangebietsgrenze direkt an die B 74 grenzend ist bereits zum Schutz der geplanten Wohnbebauungen eine Lärmschutzwand oder ein Lärmschutzwall mit einer Höhe von 3 m und einer Länge von ca. 120 m geplant. Eine Lärmschutzwand sollte mindestens in Richtung Bundesstraße absorbierend ausgeführt werden. Bei einer Berechnungshöhe von 2 m über GOK wird der Orientierungswert und der Grenzwert in der Tageszeit im südöstlichen Bereich eingehalten. Daher können die hausnahen Freibereiche in 2 m Höhe im südöstlichen Bereich des Plangebietes ohne Einschränkungen geplant werden. Die hausnahen Freibereiche in 5 m Höhe sollten in Richtung Norden angeordnet werden. Andernfalls ist ein Ausgleich durch verglaste Loggien oder Wintergärten vorzusehen. An der westlichen Plangebietsgrenze berechnen sich tagsüber Beurteilungspegel von bis zu 59 db(a), womit der geforderte Wert von 55 db(a) überschritten wird. Jedoch wird der Grenzwert der 16. BlmSchV /8/ eingehalten. Auf Grund dessen können die hausnahen Freibereiche im westlichen Bereich sowie im restlichen Plangebiet ohne Einschränkungen geplant werden. Um einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können weiterhin Vorgaben für die Grundrissgestaltung sowie passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung, bzw. Umsetzung im Bebauungsplan vorgeschrieben werden. Da die Schalldämmung der Außenbauteile nur wirksam ist, solange die Fenster geschlossen sind, muss der kontinuierlichen Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Gemäß Beiblatt 1, DIN /6/ ist bei Beurteilungspegeln von über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. In der VDI 2719 /10/ wird ab einem Außengeräuschpegel von größer 50 db(a) eine schalldämmende Lüftungseinrichtung gefordert. Bei dem Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen wird das Überschreiten des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /8/ in der Nachtzeit als Indikator für den erforderlichen Einbau von schalldämmenden Lüftungseinrichtungen herangezogen. In allgemeinen Wohngebieten beträgt der Grenzwert nachts 49 db(a). Im vorliegenden Fall wird empfohlen, eine stärkere Gewichtung auf eine günstige Wohnungsgrundrissgestaltung zu legen. Das Ziel sollte sein, zur Belüftung notwendige Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern an Fassaden mit einem Außengeräuschpegel von mehr als 50 db(a) nachts zu vermeiden. Sofern eine derartige Wohnungsgrundrissgestaltung nicht möglich ist, ist der Einbau von schallge- Seite 21 von 24
22 dämmten Lüftungsöffnungen oder einer Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Innerhalb der in Abbildung 2 gekennzeichneten Bereiche B01 und B02 wird der Orientierungswert der DIN /6/ und der Grenzwert der 16. BlmSchV /8/ in der Nacht im Obergeschoss überschritten. In der Tageszeit wird innerhalb des in Abbildung 2 gekennzeichneten Bereiches B01 ebenfalls der Grenzwert der 16. BlmSchV /8/ deutlich überschritten. Daher sollten bei Häusern und Wohnungen im B01 und B02 schutzbedürftige Räume im Obergeschoss auf der dem Straßenverkehr der B 74 abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /7/. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /7/ ein Zuschlag von + 3 db berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /7/ stellen sich unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar: Tabelle 9 Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /7/ Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) VII > 80 2 ) 2 ) 50 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /7/ im Regelfall der maßgebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen, sofern der Nachtwert geringer ist. Seite 22 von 24
23 Abbildung 2 Lärmpegelbereiche (berechnet auf Basis des Tageswertes) Entwurf für die textliche Festsetzung in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen Für Gebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen: In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für schutzbedürftige Wohn- bzw. Büroräume einhalten. Die Grundrisse der Wohnungen / Häuser im gekennzeichneten Bereich B01 und B02 sind so zu gestalten, dass schutzbedürftige Räume im Obergeschoss in Richtung Norden angeordnet sind. Schlafräume und Kinderzimmer können auch in Richtung Süden angeordnet werden, sofern der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorgesehen wird. Seite 23 von 24
24 Hausnahe Außenwohnbereiche in 5 m Höhe (Balkone) im B01 sind auf der dem Straßenverkehr abgewandten Gebäudeseite (in Richtung Norden) anzuordnen. Andernfalls ist eine Ausgleichung durch verglaste Loggien oder Wintergärten vorzusehen. Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (geprüft) B.Sc. Lea Hartkens (Verfasser) Seite 24 von 24
25 Anlage 1 Lagepläne mit Immissionsorten und Schallquellen
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30 Anlage 2 Eingabedaten
31 Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Punktquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Höhe Koordinaten Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht X Y Z (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) (m) (m) (m) (m) Nachtanlieferung, Transporter-Parken 67,0 67,0 70,0 Lw 67 0,0 0,0 3,0 0,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,10 5,50 Lieferung Ersatzteile, Transporter-Parken 61,9 67,0 67,0 Lw 67-5,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,54 5,50 Parken und Entladen Trailer 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 15,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,33 5,50 Abluft Abgase 84,0 84,0 84,0 Lw 84 0,0 0,0 0,0 180,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 g , ,63 12,00 Kompressor 84,0 84,0 84,0 Lw 84 0,0 0,0 0,0 180,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 2,00 r , ,61 7,00 Nachtanlieferung, Entladung 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 0,25 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,33 6,00 Entsorgung Schrott ~ max 112,0 112,0 112,0 Lw 112 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 r , ,05 5,50 Be- und Entladung 2 ~ max 112,0 112,0 112,0 Lw 112 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,11 6,00 Nachtanlieferung, Entladung ~ max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 0,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,27 6,00 Lieferung Ersatzteile, Entladung ~ max 100,0 100,0 100,0 Lw 100 0,0 0,0 0,0 960,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 1,00 r , ,68 6,00 Linienquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Quellhöhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl Geschw. (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht (km/h) Kunden-Fahren 70,1 64,2 64,2 54,9 49,0 49,0 Lw' 49 5,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Mitarbeiter-Fahren 67,3 65,2 65,2 51,1 49,0 49,0 Lw' 49 2,1 0,0 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Nachtanlieferung, Transporter-Fahren 63,1 63,1 66,1 49,0 49,0 52,0 Lw' 49 0,0 0,0 3,0 0,00 0,00 60,00 0,0 500 (keine) 0,50 Lieferung Ersatzteile, Transporter-Fahren 61,2 66,3 66,3 43,9 49,0 49,0 Lw' 49-5,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Rangieren auf dem Hof 66,4 67,5 67,5 47,9 49,0 49,0 Lw' 49-1,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Lieferung Auto mit Trailer 59,9 68,0 68,0 40,9 49,0 49,0 Lw' 49-8,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Flächenquellen Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Bew. Punktquellen Quellhöhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht Anzahl (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Tag Abend Nacht Kunden-Parken 72,9 67,0 67,0 47,5 41,6 41,6 Lw 67 5,9 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Mitarbeiter-Parken 69,1 67,0 67,0 46,3 44,2 44,2 Lw 67 2,1 0,0 0,0 780,00 180,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Sattelschlepper, Parken + Entladung 100,0 100,0 100,0 83,1 83,1 83,1 Lw 100 0,0 0,0 0,0 30,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Sattelschlepper, Parken 71,9 80,0 80,0 55,0 63,1 63,1 Lw 80-8,1 0,0 0,0 780,00 0,00 0,00 0,0 500 (keine) 0,50 Hausdach 58,1 58,1 58,1 30,9 30,9 30,9 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R07 516,20 480,00 0,00 0,00 0,0 (keine) 6,00 Flächenquellen vertikal Bezeichnung M. ID Schallleistung Lw Schallleistung Lw'' Lw / Li Korrektur Schalldämmung Dämpfung Einwirkzeit K0 Freq. Richtw. Quellhöhe Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht Typ Wert norm. Tag Abend Nacht R Fläche Tag Ruhe Nacht (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) (dba) db(a) db(a) db(a) db(a) (m²) (min) (min) (min) (db) (Hz) Gebäudewand West 49,3 49,3 49,3 31,4 31,4 31,4 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R13 61,17 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 6,00 Gebäudewand Süd 53,3 53,3 53,3 31,4 31,4 31,4 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R13 154,26 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 6,00 Gebäudewand West 49,4 49,4 49,4 31,4 31,4 31,4 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R13 62,53 60,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 6,00 Gebäudewand West, Glasbausteine 2 53,2 53,2 53,2 42,4 42,4 42,4 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R37 12,05 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 4,00 Gebäudewand West, Glasbausteine 53,2 53,2 53,2 42,4 42,4 42,4 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R37 12,05 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 4,00 Gebäudewand Süd, Rolltor 1 92,1 92,1 92,1 79,0 79,0 79,0 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R003a 20,36 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 4,00 Gebäudewand Süd, Rolltor 2 96,0 96,0 96,0 85,2 85,2 85,2 Lw 96 0,0 0,0 0,0 60,00 0,00 0,00 3,0 0 (keine) 4,00 Gebäudewand West, Fenster 1 49,9 49,9 49,9 49,8 49,8 49,8 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R004 1,01 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 3,00 Gebäudewand West, Fenster 2 49,9 49,9 49,9 49,8 49,8 49,8 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R004 1,01 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 3,00 Gebäudewand West, Fenster 3 49,9 49,9 49,9 49,8 49,8 49,8 Li L02a 85,0 0,0 0,0 0,0 R004 1,01 480,00 0,00 0,00 3,0 (keine) 3,00, GL-03
32 Straßen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Westerbecker Straße südlich str 61,1-6,6 51,6 333,0 0,0 45,0 10,4 0,0 7, ,0 1 0,0 0,0 Westerbecker Straße nördlich str 60,9-6,6 51,4 295,0 0,0 40,0 11,4 0,0 8, ,0 1 0,0 0,0 B 74 str 68,0-0,1 60,6 842,0 0,0 154,0 5,1 0,0 5, ,0 1 0,0 0,0 Planstraße, Abschnitt 1 str p 45,4-8,8 34,4 28,3 0,0 3,5 3,8 0,0 0, ,0 1 0,0 0,0 Planstraße, Abschnitt 2 str p 42,4-8,8 31,4 14,2 0,0 1,8 3,8 0,0 0, ,0 1 0,0 0,0 Planstraße, Abschnitt 3 str p 39,4-8,8 28,4 7,1 0,0 0,9 3,8 0,0 0, ,0 1 0,0 0,0 Immissionsorte Immissionspunkte Bezeichnung M. ID Richtwert Nutzungsart Höhe Koordinaten Tag Nacht Gebiet Auto Lärmart X Y Z (dba) (dba) (m) (m) (m) (m) IO 1 ~ io p 64,0 54,0 MI Straße 5,00 r , ,72 10,00 IO 2 ~ io p 64,0 54,0 MI Straße 5,00 r , ,51 10,00 IO 3 ~ io p 64,0 54,0 MI Straße 5,00 r , ,64 10,00 IO 4 ~ io g 55,0 40,0 WA Industrie 5,00 r , ,15 10,00, GL-03
33 Anlage 3 Darstellung der Immissionsraster für den Verkehrslärm
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38 Anlage 4 Darstellung der Beurteilungspegel für den Neubau der Erschließungsstraße
39 Anlage 4 - Darstellung der Beurteilungspegel für den Neubau der Planstraße Beurteilungspegel Berechnungspunkt Nutz Immissionsgrenzwert Vehrkehrslärm durc Lr Gewerbe Bezeichnung ID tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 1 io p MI ,5 33,5 - - IO 2 io p MI ,3 32,3 - - IO 3 io p MI ,5 35,4 - - Teilbeurteilungspegel Quelle Teilpegel V02 Neubau Planstr Bezeichnung M. ID IO 1 IO 2 IO 3 Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht Nachtanlieferung, Transporter-Parken Lieferung Ersatzteile, Transporter-Parken Parken und Entladen Trailer Abluft Abgase Kompressor Nachtanlieferung, Entladung Entsorgung Schrott ~ max Be- und Entladung 2 ~ max Nachtanlieferung, Entladung ~ max Lieferung Ersatzteile, Entladung ~ max Kunden-Fahren Mitarbeiter-Fahren Nachtanlieferung, Transporter-Fahren Lieferung Ersatzteile, Transporter-Fahren Rangieren auf dem Hof Lieferung Auto mit Trailer Kunden-Parken Mitarbeiter-Parken Sattelschlepper, Parken + Entladung Sattelschlepper, Parken Hausdach Gebäudewand West Gebäudewand Süd Gebäudewand West Gebäudewand West, Glasbausteine 2 Gebäudewand West, Glasbausteine Gebäudewand Süd, Rolltor 1 Gebäudewand Süd, Rolltor 2 Gebäudewand West, Fenster 1 Gebäudewand West, Fenster 2 Gebäudewand West, Fenster 3 Westerbecker Straße südlich ~ str Westerbecker Straße nördlich ~ str B 74 ~ str Planstraße, Abschnitt 1 str p 43,7 32,7 42,7 31,6 46,2 35,2 Planstraße, Abschnitt 2 str p 36,5 25,4 34,7 23,6 34,2 23,2 Planstraße, Abschnitt 3 str p 23,0 12,0 20,0 8,9 7,0-4,0, GL-03
40 Anlage 5 Darstellung der Beurteilungspegel für den Gewerbelärm
41 Anlage Darstellung der Beurteilungspegel für den Gewerbelärm Beurteilungspegel Berechnungspunkt Nutz Immissionsrichtwert Vehrkehrslärm durc Lr Gewerbe Bezeichnung ID tags nachts tags nachts tags nachts db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 4 io g WA ,9 10,7 Teilbeurteilungspegel Quelle Teilpegel V03 Lr Autohaus Bezeichnung M. ID IO 4 Tag Nacht Nachtanlieferung, Transporter-Parken qu 3,7 Lieferung Ersatzteile, Transporter-Parken qu 29,1 Parken und Entladen Trailer qu 51,0 Abluft Abgase qu 32,9 Kompressor qu 41,0 Nachtanlieferung, Entladung qu 8,9 Entsorgung Schrott ~ max Be- und Entladung 2 ~ max Nachtanlieferung, Entladung ~ max Lieferung Ersatzteile, Entladung ~ max Kunden-Fahren qu 4,5 Mitarbeiter-Fahren qu 26,8 Nachtanlieferung, Transporter-Fahren qu 2,1 Lieferung Ersatzteile, Transporter-Fahren qu 22,0 Rangieren auf dem Hof qu 12,5 Lieferung Auto mit Trailer qu 24,2 Kunden-Parken qu 7,0 Mitarbeiter-Parken qu 28,9 Sattelschlepper, Parken + Entladung qu 17,7 Sattelschlepper, Parken qu 3,8 Hausdach qu 7,5 Gebäudewand West qu -17,0 Gebäudewand Süd qu -9,0 Gebäudewand West qu -3,2 Gebäudewand West, Glasbausteine 2 qu -16,0 Gebäudewand West, Glasbausteine qu -15,8 Gebäudewand Süd, Rolltor 1 qu 24,0 Gebäudewand Süd, Rolltor 2 qu 40,4 Gebäudewand West, Fenster 1 qu 6,2 Gebäudewand West, Fenster 2 qu 6,0 Gebäudewand West, Fenster 3 qu 5,8 Westerbecker Straße südlich ~ str Westerbecker Straße nördlich ~ str B 74 ~ str Planstraße ~ str p Planstraße ~ str p Planstraße ~ str p, GL-03
42 Anlage Darstellung der Maximalpegel für den Gewerbelärm Maximalpegel Quelle Teilpegel V04 Lmax Autohaus Bezeichnung M. ID IO 4 Tag Nacht Nachtanlieferung, Transporter-Parken Lieferung Ersatzteile, Transporter-Parken Parken und Entladen Trailer Abluft Abgase Kompressor Nachtanlieferung, Entladung Entsorgung Schrott max 82,8 Be- und Entladung 2 max 79,0 Nachtanlieferung, Entladung max 32,5 Lieferung Ersatzteile, Entladung max 68,0 Kunden-Fahren Mitarbeiter-Fahren Nachtanlieferung, Transporter-Fahren Lieferung Ersatzteile, Transporter-Fahren Rangieren auf dem Hof Lieferung Auto mit Trailer Kunden-Parken Mitarbeiter-Parken Sattelschlepper, Parken + Entladung Sattelschlepper, Parken Hausdach Gebäudewand West Gebäudewand Süd Gebäudewand West Gebäudewand West, Glasbausteine 2 Gebäudewand West, Glasbausteine Gebäudewand Süd, Rolltor 1 Gebäudewand Süd, Rolltor 2 Gebäudewand West, Fenster 1 Gebäudewand West, Fenster 2 Gebäudewand West, Fenster 3 Westerbecker Straße südlich ~ str Westerbecker Straße nördlich ~ str B 74 ~ str Planstraße ~ str p Planstraße ~ str p Planstraße ~ str p, GL-03
43 Anlage 6 Berechnungskonfiguration
44 Anlage 6 - Berechnungskonfiguration, GL-03
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