Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 214 Westlich der Wernerstraße/ Ecke Störtebekerstraße der Stadt Cuxhaven

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1 Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 214 Westlich der Wernerstraße/ Ecke Störtebekerstraße der Stadt Cuxhaven Projekt Nr.: Messstelle nach 29b BImSchG Datum: Auftraggeber: SeniorenConcept Bau GmbH Markt 22 / Lambertihof Oldenburg Auftragnehmer: Bremerhavener Heerstraße Bremen Fon: +49 (0) Fax: +49 (0) info@th-ingenieure.de Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens Dieses Gutachten besteht aus 19 Seiten Textteil und 7 Seiten Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter.

2 Gliederung 1 Zusammenfassung Ausgangslage und Zielsetzung Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Örtliche Gegebenheiten Vorhabensbeschreibung Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Schallquellen Schienenverkehr Straßenverkehr Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Ergebnisse Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen Gebäudestellung und Grundrissgestaltung Passive Schallschutzmaßnahmen Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan...18 Anlagen A-1 Eingabedaten A-2 Raster- und Gebäudelärmkarten Seite 2 von 19

3 1 Zusammenfassung Es ist die Aufstellung des BP Nr. 214 Westlich der Wernerstraße/Ecke Störtebekerstraße in der Stadt Cuxhaven und die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet geplant. Für das Planvorhaben wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Dafür wurden die Verkehrslärmimmissionen, verursacht durch die angrenzende Bundesstraße B73 Wernerstraße, sowie die angrenzende Störtebekerstraße und Meyerstraße und die Schienenstrecke der Deutschen Bahn, im Plangebiet ermittelt und nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau /1/ beurteilt. Für die Beurteilung des Straßen- und Schienenverkehrslärms wurden zunächst Rasterlärmkarten berechnet und mit den Orientierungs- und Grenzwerten von Allgemeinen Wohngebieten nach Abschnitt 6 des Berichtes verglichen. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Immissionshöhe von 5 m durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch die innerhalb des Plangebietes geplanten und vorhandenen Gebäude wurden bei den Berechnungen zunächst nicht berücksichtigt. Die Rasterlärmkarten sind in Anlage 2.1 und 2.2 des Berichtes dargestellt. Die Berechnungen ergaben deutliche Überschreitungen sowohl der Orientierungswerte der DIN /1/ als auch der Grenzwerte der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /3/ für Allgemeine Wohngebiete. Angrenzend an die Wernerstraße wird tagsüber die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung eingehalten und nachts geringfügig überschritten. Aufgrund der beschriebenen Überschreitungen der städtebaulichen Zielwerte sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Nach der aktuellen Rechtsprechung ergeben sich Schranken für die Planung bei Beurteilungspegeln, die als gesundheitsgefährdend und als Eigentumsverletzungen anzusehen sind. Bei Aufstellung des Bebauungsplans besteht bei Überschreitung dieser Schwellenwerte nur noch ein geringer Abwägungsspielraum. In solchen Fällen bedarf die Begründung einer besonderen Sorgfalt. Es ist darzulegen, welche gewichtigen Argumente dennoch für die Planung sprechen und welche ausgleichenden Umstände und Maßnahmen die Überschreitung vertretbar machen (besonderes Abwägungserfordernis). Aus Sachverständiger Sicht ist insofern insbesondere die Fassade entlang der Wernerstraße kritisch, da hier die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung nachts überschritten wird. Die Abwägungsbelange sowie Einzelheiten zu den erforderlichen Schallschutzmaßnahmen und ein Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan sind in Abschnitt 10 des Berichtes dargestellt. Seite 3 von 19

4 2 Ausgangslage und Zielsetzung Es ist die Aufstellung des BP Nr. 214 Westlich der Wernerstraße/Ecke Störtebekerstraße und die Ausweisung als Allgemeines Wohngebiet geplant. Das Plangebiet in der Stadt Cuxhaven wird im Norden durch die Störtebekerstraße begrenzt, im Osten grenzt es über die ganze Länge an die Wernerstraße, die Bundesstraße B73. Westlich wird das Plangebiet von vorhandener Wohnbebauung eingeschränkt. Zudem grenzt das Gebiet im Norden über die parallel zur Meyerstraße (nördlich der Störtebekerstraße ) verlaufenen Schienenstrecke Cuxhaven-Bremen der Deutschen Bahn. Der Bahnhof Cuxhaven befindet sich im Nordwesten zum Plangebiet. Für das Planvorhaben soll eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt werden. Dafür sind die Verkehrslärmimmissionen, verursacht durch die Bundesstraße B73 Wernerstraße, der beiden Straßen Störtebekerstraße und Meyerstraße sowie der Schienenstrecke Cuxhaven-Bremen, im Plangebiet zu ermitteln und nach DIN 18005, Schallschutz im Städtebau /1/, bzw. 16. BImSchV /3/, Verkehrslärmschutzverordnung zu beurteilen. Im Rahmen der Untersuchung sollen die Möglichkeiten für eine Wohnnutzung dargestellt werden. Bei Bedarf sind Maßnahmen zur Schallminderung auszuarbeiten. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/2002, /2/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987, /3/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90, /4/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, /5/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /6/ Baugesetzbuch, in der aktuellen Fassung, /7/ Richtlinien zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen (Schall 03), Ausgabe 2014, /8/ VDI-Richtlinie 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, Seite 4 von 19

5 4 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet liegt westlich der namensgebenden Wernerstraße, der Bundesstraße B73. Im Norden wird es durch die Störtebeker Straße begrenzt, im Westen und Süden grenzen vorhandene Wohnbebauung an. Weiter im Norden verläuft die Schienenstrecke Cuxhaven- Bremen bzw. Cuxhaven-Hamburg der Deutschen Bahn. Der Bahnhof Cuxhaven befindet sich im Nordwesten zum Plangebiet. Im Plangebiet selber befinden sich ein altes Wohn-/Geschäftshaus sowie der Verkaufsraum eines ehemaligen Autohauses. Das Gelände weist keine für die Schallausbreitungsberechnung relevanten Höhenunterschiede auf. 5 Vorhabensbeschreibung Für das Plangebiet soll ein Bebauungsplan aufgestellt und der Bereich als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die Erschließung des Plangebietes soll über die Wernerstraße erfolgen. Die folgende Abbildung zeigt den Entwurf des Bebauungsplanes: Abbildung 1 Plangebiet Seite 5 von 19

6 Der vorhandene Altbestand an Gebäuden innerhalb des Plangebietes soll im Zuge der Überplanung abgerissen werden. In dem größeren Baufeld (WA1 und WA2) soll ein Gebäude, bestehend aus ca. 13 Wohnungen und ca. 25 Servicewohnungen, entstehen. In dem kleineren Baufeld (WA3) sollen ca. 4 Reihenhäuser entstehen. Im WA1 und WA2 werden dreigeschossige und im WA3 zweigeschossige Bebauungen zugelassen. In der folgenden Abbildung ist die derzeitige Planung dargestellt, wobei diese noch nicht abschließend ist: Abbildung 2 Konzept Lageplan, Entwurf von HSP vom Seite 6 von 19

7 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Die DIN /1/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN /2/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel L r die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN /2/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundenen Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. Die Orientierungswerte betragen: Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db(a) 40 db(a) bzw. 35 db(a) Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db(a) 45 db(a) bzw. 40 db(a) Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 db(a) Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 db(a) 50 db(a) bzw. 45 db(a) Seite 7 von 19

8 Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55 db(a) bzw. 50 db(a) Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm. Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /2/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /3/, herangezogen werden. Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /3/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen. Die 16. BImSchV /3/ gibt folgende Grenzwerte an: An Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen tags nachts 57 db(a) 47 db(a) In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 db(a) 49 db(a) In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 db(a) 54 db(a) Seite 8 von 19

9 In Gewerbegebieten tags nachts 69 db(a) 59 db(a) 7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Für die Beurteilung des Straßen- und Schienenverkehrslärms wurden zunächst Rasterlärmkarten berechnet und mit den Orientierungs- und Grenzwerten von Allgemeinen Wohngebieten nach Abschnitt 6 des Berichtes verglichen. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Immissionshöhe von 5 m durchgeführt. Die Abschirmung sowie die Reflexion durch die innerhalb des Plangebietes geplanten und vorhandenen Gebäude wurden bei den Berechnungen zunächst nicht berücksichtigt. Als städtebauliche Zielwerte sind für Allgemeine Wohngebiete Orientierungswerte der DIN /2/ von 55 db(a) tags und 45 db(a) nachts anzustreben. Für die Abwägung können weiterhin die höheren Grenzwerte der 16. BImSchV /3/ von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts herangezogen werden. Die Schwellenwerte zur Gesundheitsgefährdung werden in der derzeitigen Rechtsprechung regelmäßig mit 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts angegeben. 8 Schallquellen 8.1 Schienenverkehr Für die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet, verursacht durch den angrenzenden Schienenverkehr, wurden folgende Zugzahlen angesetzt: Tabelle 1 Zugart Zugdaten für die Bahnstrecke 1720 Cuxhaven Anzahl Züge v-max Fahrzeugkategorien gem. Schall /7/ im Zugverband tags nachts in km/h Fa An Fa An Fa An Fa An Fa An GZ-V A Z Z Z Z15 2 RV-V A4 1 9-Z RV-VT A Fa = Abkürzung für Fahrzeugkategorie An = Abkürzung für Anzahl der Fahrzeuge Seite 9 von 19

10 Bemerkung Die Bezeichnung der Fahrzeugkategorie setzt sich wie folgt zusammen: Nr. der Fz-Kategorie - Variante bzw. Zeilennummer in Tabelle Beiblatt 1_Achszahl Legende Traktionsarten: Zugarten: E = Bespannung mit E-Lok V = Bespannung mit Diesellok ET, VT = Elektro- / Dieseltriebzug GZ = Güterzug RV = Regionallzug AZ/D = Saison- oder Ausflugszug IC = Intercityzug ICE = Elektrotriebzug des HGV Bei der Fahrbahn in dem betrachteten Streckenabschnitt handelt es sich überwiegend um ein Schotterbett mit Betonschwellen. Der Korrekturfaktor von s = - 5 db für die geringere Lästigkeit des Schienenverkehrs auf annähernd freien geraden Strecken wird gemäß der aktuellen Rechtssprechung bei den Berechnungen nicht berücksichtigt. Die Angaben wurden von der Deutschen Bahn für das Prognosejahr 2025 zur Verfügung gestellt und beziehen sich auf die Summe beider Richtungen. Die Zugzahlen sind bei 2-gleisigen Strecken je zur Hälfte auf die beiden Streckengleise zu verteilen. Bei ungeraden Zugzahlen wird der größere Anteil auf das bebauungsnächste Gleis gelegt. 8.2 Straßenverkehr Für die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet, verursacht durch den angrenzenden Straßenverkehr, werden folgende relevante Straßen- und Verkehrszahlen angesetzt: Tabelle 2 Eingangsdaten für die Berechnung des Straßenverkehrs Straßenabschnitt DTV Kfz/24h Mt in Kfz/h Mn in Kfz/h pt in % pn in % Vpkw,zul. in km/h Vlkw,zul. in km/h Straßenoberfläche Wernerstraße B73 (Bundesstraße) Meyerstraße (Gemeindestraße) Störtebekerstraße (Gemeindestraße) ,6 3, Gussasphalt , Gussasphalt , Gussasphalt Der DTV-Wert sowie der prozentuale Lkw-Anteil für die Wernerstraße wurde der Verkehrsmengenkarte Niedersachsen entnommen. Der DTV-Wert wurde für eine Verkehrssteigerung Seite 10 von 19

11 in den nächsten Jahren mit 5 % beaufschlagt. Die stündlichen Verkehrsstärken wurden anhand des DTV-Wertes nach den Vorgaben der RLS-90 /4/ berechnet. Für die Meyerstraße und Störtebekerstraße liegen uns keine Verkehrszahlen vor. Auch von der Stadt Cuxhaven, bzw. der Landesbehörde konnten uns keine Angaben dafür zur Verfügung gestellt werden. Daher wurde für diese Straßen ein für Nebenstraßen typischer DTV- Wert von 500 Kfz/24h sowie ein Lkw-Anteil von 2 % herangezogen. Die stündlichen Verkehrsstärken wurden anhand des DTV-Wertes nach den Vorgaben der RLS-90 /4/ berechnet. Zuschläge für Steigungen sind im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Für die lichtzeichengeregelte Kreuzung im Bereich Wernerstraße / Meyerstraße / Störtebekerstraße wurden die entsprechenden Zuschläge berücksichtigt. 9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen 9.1 Schallausbreitungsmodell Die Berechnung für die Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version 2018 MR1 der Datakustik GmbH. Die Berechnung des Schienenlärms erfolgt nach der Schall 03 /7/. Die Berechnung des Straßenlärms erfolgt nach der RLS-90 /4/. In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 1 sind die Eingabedaten für die Berechnung vollständig dargestellt. In Anlage 2 sind die Berechnungsergebnisse in Form von Rasterlärmkaten aufgeführt. 9.2 Ergebnisse Unter Berücksichtigung der in Abschnitt 8 dargestellten Emissionsansätze wurden exemplarisch Rasterlärmkarten in 5 m Höhe berechnet. Die Rasterlärmkarten sind in Anlage 2.1 und 2.2 des Berichtes dargestellt. Seite 11 von 19

12 Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Orientierungswert DIN /1/, /2/: Grenzwert 16. BImSchV /3/ : Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung 55 db(a) für WA 59 db(a) für WA 70 db(a) gebietsunabhängig Baufelder WA1 und WA2: Die Berechnungen ergaben an der östlichen Baugrenze entlang der Wernerstraße Beurteilungspegel von bis zu 70 db(a). An der westlichsten Spitze der westlichen Baugrenze berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 60 db(a). Insgesamt stellen sich in den Baufeldern somit Beurteilungspegel zwischen 60 und 70 db(a) ein. Baufeld WA3: Die Berechnungen ergaben an der östlichen Baugrenze entlang der Wernerstraße Beurteilungspegel von bis zu 67 db(a). An der westlichen Baugrenze berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 65 db(a). Insgesamt stellen sich in dem Baufeld somit Beurteilungspegel zwischen 65 und 67 db(a) ein. Tagsüber wird der Orientierungswert der DIN /2/ für Allgemeine Wohngebiete damit im gesamten Plangebiet überschritten. Deutliche Überschreitungen ergeben sich mit 15 db vor allem angrenzend an die Wernerstraße. Der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung von 70 db(a) kann jedoch innerhalb der Baugrenzen eingehalten werden. Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich zusammengefasst wie folgt dar: Orientierungswert DIN /1/, /2/: Grenzwert 16. BImSchV /3/: Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung 45 db(a) für WA 49 db(a) für WA 60 db(a) gebietsunabhängig Baufelder WA1 und WA2: Die Berechnungen ergaben an der östlichen Baugrenze entlang der Wernerstraße Beurteilungspegel von bis zu 62 db(a). An der westlichsten Spitze der westlichen Baugrenze berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 54 db(a). Insgesamt stellen sich in den Baufeldern somit Beurteilungspegel zwischen 54 und 62 db(a) ein. Baufeld WA3: Die Berechnungen ergaben an der östlichen Baugrenze entlang der Wernerstraße Beurteilungspegel von bis zu 61 db(a). An der westlichen Baugrenze berechnen sich Beurteilungspegel von ca. 58 db(a). Insgesamt stellen sich in dem Baufeld somit Beurteilungspegel zwischen 58 und 61 db(a) ein. Nachts wird der Orientierungswert der DIN /2/ für Allgemeine Wohngebiete damit im gesamten Plangebiet überschritten. Deutliche Überschreitungen ergeben sich mit 17 db vor allem angrenzend an die Wernerstraße. Der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung von 60 db(a) wird geringfügig um 1 bis 2 db überschritten. Seite 12 von 19

13 Der Schwellenwert zur Gesundheitsgefährdung kann nachts (je nach Abstand zur Ampelanlage) im Norden des Plangebietes ab einem Abstand von 11 m und im Süden des Plangebietes ab einem Abstand von 6 m zur östlichen Plangebietsgrenze eingehalten werden. Die genauen Abstände können den Rasterlärmkarten in Anlage 2.1 und 2.2 des Berichtes entnommen werden. Die Ergebnisse für die Tages- und Nachtzeit beziehen sich auf eine Immissionshöhe von 5 m. In 2 m, 8 m und 11 m Höhe berechnen sich etwas niedrigere Werte (ca. 0,2-0,3 db). 10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, 1, Abs. 7 /6/ die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Berechnungen ergaben deutliche Überschreitungen sowohl der Orientierungswerte der DIN /2/ als auch der Grenzwerte der 16. BImSchV /3/ für Allgemeine Wohngebiete. Angrenzend an die Wernerstraße wird tagsüber die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung erreicht und nachts sogar geringfügig überschritten. Aufgrund der beschriebenen Überschreitungen der städtebaulichen Zielwerte sind im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Aktive Maßnahmen in Form eines Lärmschutzwalles oder einer Lärmschutzwand kommen im vorliegenden Fall nicht in Betracht, da es sich um eine Straßenrandbebauung handelt. Auch die Verschiebung der Baugrenzen (von der Straße weg), kommen somit im vorliegenden Fall nicht (oder nur in sehr geringen Maße) in Frage. Daher sind durch eine Kombination aus Gebäudestellung und Grundrissgestaltung, Anordnung der Außenwohnbereiche sowie passive Schallschutzmaßnahmen weitere Maßnahmen erforderlich, um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen Gebäudestellung und Grundrissgestaltung Nach der aktuellen Rechtsprechung ergeben sich Schranken für die Planung bei Beurteilungspegeln, die als gesundheitsgefährdend und als Eigentumsverletzungen anzusehen sind. In der Rechtsprechung wird in der Regel davon ausgegangen, dass hierfür als Schwellenwerte Beurteilungspegel von 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts anzusetzen sind. Bei Aufstellung des Bebauungsplans besteht bei Überschreitung dieser Schwellenwerte nur noch ein geringer Abwägungsspielraum. In solchen Fällen bedarf die Begründung einer besonderen Sorgfalt. Es ist darzulegen, welche gewichtigen Argumente dennoch für die Planung sprechen und welche ausgleichenden Umstände und Maßnahmen die Überschreitung vertretbar machen (besonderes Abwägungserfordernis). Seite 13 von 19

14 Bei Werten von mehr als 70 db(a) tags und 60 db(a) nachts muss somit ernsthaft erwogen werden, dass die absolute Schwelle der Zumutbarkeit (Gesundheitsgefährdung) erreicht ist. Ein Überschreiten dieser Werte um allenfalls einige wenige db kann in der Regel nur bei einer Überplanung bereits vorhandener Wohnbebauung, zum Beispiel neben einer stark befahrenden Durchgangsstraße oder Bahnstrecke, als Wohngebiet vertreten werden. Dies gilt dann, wenn zur Lärmquelle hin ausreichend passiver Lärmschutz gesichert ist und die Bebauung jedenfalls an den rückwärtigen Bereichen noch angemessenen Pegelwerten ausgesetzt ist, die zumindest dort ein Wohnen und/oder Schlafen bei gelegentlich geöffnetem Fenster noch zulassen. Nicht vertretbar erscheint es allerdings, Wohnnutzung auch an solchen Standorten auszuweisen, an denen sie rundum gesundheitsgefährdendem Lärm ausgesetzt ist, so dass ein vertretbares Wohnen und Schlafen nur insgesamt hinter geschlossenen Fenstern möglich ist. Die geplanten Gebäude sollen gemäß der vorliegenden Planung in Form einer Art Straßenrandbebauung entlang der Wernerstraße entstehen, wobei das größere Gebäude in den Baufeldern WA1 und WA2 nur an einer Stelle direkt an der Wernerstraße stehen soll und in Richtung Norden sich von der Wernerstraße entfernt. Im Baufeld WA3 sollen die geplanten Reihenhäuser einen Abstand von ca. 10 m aufweisen. Die derzeitige Planung dazu ist in Abbildung 2 des Berichtes bereits dargestellt. Eine Grundrissplanung liegt dem unterzeichnenden Gutachter nicht vor. Aus Sachverständiger Sicht ist insbesondere die Fassade entlang der Wernerstraße kritisch, da hier die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung in der Nachtzeit überschritten wird. An den Stirnseiten der Gebäude berechnen sich zwar auch deutliche Überschreitungen des Orientierungswertes der DIN /2/, jedoch liegen die Werte hier tags unter 70 db(a) und nachts unter 60 db(a), also unter der Schwelle zur Gesundheitsgefährdung, so dass hier eine Abwägung zu Gunsten des Planvorhabens schon eher möglich erscheint. In der Abwägung positiv darzustellen ist, dass sich durch den geschlossenen Gebäuderiegel entlang der beiden Straßen auf den der Hauptstraße, bzw. Schienenstrecke abgewandten Gebäudeseiten um rund 20 db geringere Pegel berechnen, als auf den den Verkehrswegen zugewandten Gebäudeseiten. In Anlage 2.3 und 2.4 sind die zu erwartenden Fassadenpegel bei der Umsetzung des Projektes dargestellt 1. Dadurch werden die Orientierungswerte der DIN /2/ an der der Wernerstraße abgewandten Gebäudeseite eingehalten. Der Fokus sollte also bei der Grundrissgestaltung darauf liegen, die Wohnungen / Häuser so zu konzipieren, dass Fenster von schutzbedürftigen Räumen vornehmlich auf der der Wernerstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Zu schutzbedürftigen Räumen zählen nach der DIN 4109 /5/ unter anderem Wohnräume einschließlich Wohndielen, 1 Das derzeitige Bebauungskonzept korrespondiert nicht zu 100 % mit den geplanten Baugrenzen des Bebauungsplanes. Daher wurden die geplanten Gebäude so verschoben, dass sie innerhalb der Baugrenzen liegen. Seite 14 von 19

15 Wohnküchen Schlafräume, Kinderzimmer und Arbeitsräume. Flure, WCs, Bäder und in der Regel Küchen zählen somit nicht dazu. Sollte eine solche Grundrissgestaltung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, so wäre gegebenenfalls eine andere Lösungsmöglichkeit für die schutzbedürftigen Räume entlang der Wernerstraße mit verglasten Loggien, bzw. verglasten Laubengängen zu erarbeiten. Die Konstruktion dürfte dann nicht zu öffnen sein. Verwendet werden sollte ein Kaltsystem. Das heißt, die Verglasung ist so aufgebaut, dass Luftspalte vorhanden sind, die die Belüftung / Luftzirkulation gewährleisten. Für die Abwägung muss dem sicherlich gegenüber gestellt werden, dass dies mit entsprechenden Eingriffen in das Gestaltungskonzept / Fassadengestaltung verbunden ist. Eine Abwägung zu Gunsten des Planvorhabens kann aus Sachverständiger Sicht weiter erhöht werden, wenn die Grundrissgestaltung so gewählt ist, dass es für die Bewohner der Wohnungen / Häuser entsprechende Rückzugsmöglichkeiten in ruhigere (der Wernerstraße abgewandten Gebäudeseiten) Räume gibt. Nach Auskunft des Planers (PGN) ist das Planvorhaben in Form der dargestellten Bebauung von der Stadt Cuxhaven grundsätzlich gewollt und es sprechen diverse Gründe dafür, das Vorhaben an diesem Standort zu realisieren. Diese Gründe sind im weiteren Abwägungsprozess sorgfältig darzustellen und zu prüfen. Im weiteren Verlauf des Berichtes wird daher in Abstimmung mit dem Planer zunächst nicht davon ausgegangen, dass in Bezug auf die Gebäudestellung und Grundrissgestaltung Einschränkungen und / oder verglaste Loggien / Laubengänge an der Wernerstraße erforderlich sind. Hausnahe Außenwohnbereiche sollten aufgrund der hohen Tagespegel auf der der Wernerstraße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden. Dies sollte in Form einer textlichen Festsetzung im Bebauungsplan festgesetzt werden. Alternativ wäre eine Kompensation durch verglaste Loggien oder Wintergärten vorzusehen Passive Schallschutzmaßnahmen Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /5/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung berechnet. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /5/ ein Zuschlag von + 3 db berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /5/ stellen sich unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar: Seite 15 von 19

16 Tabelle 3 Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /5/ Spalte Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel db(a) Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Raumarten Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches erf. R w,res des Außenbauteils in db Büroräume und ähnliches 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2 ) VII > 80 2 ) 2 ) 50 2 ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /5/ im Regelfall der maßgebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen, sofern der Nachtwert geringer ist. Sofern die Differenz zwischen tags und nachts geringer als 10 db ist, ist der Nachtpegel zuzüglich eines Zuschlages von 10 db heranzuziehen. Die auf Basis des Nachtwertes berechneten Lärmpegelbereiche sind in der folgenden Abbildung dargestellt. Seite 16 von 19

17 Abbildung 3 Lärmpegelbereiche (berechnet auf Basis des Nachtwertes) Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude auf der der Hauptgeräuschquelle abgewandten Gebäudeseite teilweise auch geringere Lärmpegelbereiche berechnen, als in Abbildung 3 dargestellt. Insofern kann von den in Abbildung 3 dargestellten Lärmpegelbereichen abgewichen werden, wenn im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass aufgrund von Gebäudeabschirmungen oder ähnlicher Effekte nachhaltig ein geringerer Lärmpegel vorliegt. Bei einer Umsetzung des Bebauungskonzeptes können die Lärmpegelbereiche für die einzelnen Fassaden auf Basis der in Anlage 2.3 und 2.4 dargestellten Gebäudelärmpegel Seite 17 von 19

18 ermittelt werden. Der maßgebliche Außenlärmpegel berechnet sich durch die Addition des Fassadenpegels in der Nachtzeit und einem Zuschlag von + 13 db. Der Lärmpegelbereich kann dann aus Tabelle 3 des Berichtes abgeleitet werden. Da die Schalldämmung der Außenbauteile nur wirksam ist, solange die Fenster geschlossen sind, muss der kontinuierlichen Belüftung von Schlaf- und Kinderzimmern besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Gemäß Beiblatt 1, DIN /2/ ist bei Beurteilungspegeln von über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. In der VDI 2719 /8/ wird ab einem Außengeräuschpegel von größer 50 db(a) eine schalldämmende Lüftungseinrichtung gefordert. Bei dem Neubau oder der wesentlichen Änderung von Verkehrswegen wird das Überschreiten des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /3/ in der Nachtzeit als Indikator für den erforderlichen Einbau von schalldämmenden Lüftungseinrichtungen herangezogen. In Allgemeinen Wohngebieten beträgt der Grenzwert nachts 49 db(a). Aus Sachverständiger Sicht sollte für Schlaf- und Kinderzimmer, bei denen nachts ein Außengeräuschpegel von mehr als 50 db(a) vorherrscht, der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorgesehen werden Vorschlag für textliche Festsetzungen im Bebauungsplan Für die Umsetzung der in den Abschnitten 10.1 und 10.2 diskutierten Schallschutzmaßnahmen werden die nachfolgenden Festsetzungen im Bebauungsplan vorgeschlagen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan können unter einem Abschnitt mit dem Titel Immissionsschutz dann wie folgt aussehen: Lärmpegelbereiche und Grundrissgestaltung Für Gebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen: In den gekennzeichneten Bereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 für Wohn- bzw. Büroräume einhalten. Von den Anforderungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen des Bauantragsverfahrens der Nachweis erbracht wird, dass aufgrund von Gebäudeabschirmungen oder ähnlicher Effekte ein geringerer Lärmpegel vorliegt. Für Schlafräume und Kinderzimmer ist an Fassaden mit einem nächtlichen Außenlärmpegel von > 50 db(a) der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder eine Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Hausnahe Außenwohnbereiche sind auf der der Hauptstraße, bzw. Schienenstrecke abgewandten Gebäudeseite (in Richtung Westen) anzuordnen. Andernfalls ist eine Kompensation durch Wintergärten oder verglaste Loggien vorzusehen. Seite 18 von 19

19 Prüfer: Verfasser: B. Eng. Björn Klefeker Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (Projektingenieur) (Geschäftsführer / stellv. Messstellenleiter) Seite 19 von 19

20 Anlage 1 Eingabedaten T&H Anlagen Seite 1

21 Anlage 1 - Eingabedaten Schallquellen Straßen Bezeichnung M. ID Lme Zähldaten genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht DTV Str.gatt. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Wernerstraße str 62,7-6,6 55,3 875,7 0,0 160,5 3,6 0,0 3, ,0 1 0,0 0,0 Meyerstraße str 47,1-6,6 39,7 30,0 0,0 5,5 2,0 0,0 2, ,0 1 0,0 0,0 Störtebeckerstraße str 44,7-8,8 37,4 30,0 0,0 5,5 2,0 0,0 2, ,0 1 0,0 0,0 Schienen Bezeichnung M. ID Lw' Zugklassen Vmax Tag Nacht (dba) (dba) (km/h) Strecke 1720, südl. Gleis sch 80,2 78,1 Strecke 1720 südl. Glei Strecke 1720, nördl. Gleis sch 80,2 75,1 Strecke 1720 nördl.glei Zugzahlen Bezeichnung Lw,eq' Zugklassen Tag Nacht Gatt. Anzahl Züge v nachs Lw,eq,i' (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht (km/h) Tag Nacht Strecke 1720 südl. Glei 80,2 78,1 DLOK ,5 66,8 GW_KSK ,3 73,6 GW_GGK ,2 71,5 KW_KSK ,8 67,0 KW_GGK ,7 67,9 DLOK ,3 65,3 RZW_SB ,5 66,5 DTZ ,8 66,8 Strecke 1720 nördl.glei 80,2 75,1 DLOK ,5 63,8 GW_KSK ,3 70,6 GW_GGK ,2 68,4 KW_KSK ,8 64,0 KW_GGK ,7 64,9 DLOK ,3 62,3 RZW_SB ,5 63,4 DTZ ,8 63,8 T&H Anlagen Seite 2

22 Anlage 2 Raster- und Gebäudelärmkarten T&H Anlagen Seite 3

23 Anlage 2.1: Immissionsraster Verkehrslärm tags, h=5m Störtebeckerstraße Strecke 1720 Meyerstraße Wernerstraße Legende: Maßstab: 1: <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= < T&H Anlagen Seite 4

24 Anlage 2.2: Immissionsraster Verkehrslärm nachts, h=5m Störtebeckerstraße Strecke 1720 Meyerstraße Wernerstraße Legende: Maßstab: 1: <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= < T&H Anlagen Seite 5

25 Anlage 2.3: GLK Verkehrslärm tags (höchster Pegel der Gebäudeseite) Störtebeckerstraße Strecke Meyerstraße I-III I-IV Wernerstraße Legende: Maßstab: 1: <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= < T&H Anlagen Seite 6

26 Anlage 2.4: GLK Verkehrslärm nachts (höchster Pegel der Gebäudeseite) Störtebeckerstraße Strecke Meyerstraße I-III I-IV Wernerstraße Legende: Maßstab: 1: <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= <... <= < T&H Anlagen Seite 7

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