INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK BUSCH GmbH

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1 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Bekanntgegeben als Stelle zur Ermittlung von Geräuschemissionen und -immissionen nach 26, 28 BlmSchG Schalltechnisches Gutachten Objekt: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsby: Schallimmissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet Erstellt für: Amt Schlei Ostsee Am Holm Eckernförde Kronshagen, Bearbeiter: S. Roczek Bericht-Nr.: Dieses schalltechnische Gutachten umfasst 16 Seiten und 7 Anlagen. INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Tel Eckernförder Straße 315 Fax D Kronshagen

2 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 2 von 16 Gliederung 1) Zusammenfassung 2) Ausgangslage 3) Zielsetzung 4) Örtliche Gegebenheiten 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien 6) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit 7) Angaben zur Verkehrsbelastung 7.1.) Schienenverkehr 7.2.) Straßenverkehr 8) Berechnung des Verkehrslärms 8.1.) Grundlagen 8.2.) Berechnungsergebnisse 8.3.) Isophonen im Plangebiet 8.4.) Bewertung der Ergebnisse 9) Hinweise für die Planung des Wohnquartiers 10) Passive Schallschutzmaßnahmen Anlagen 1 Übersichtskarte 2 Lageplan mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8, den Immissionsorten und Verkehrswegen im Maßstab 1 : Eingabedaten 4 Immissionsanteile und Beurteilungspegel für die Immissionsorte 5 Isophonenkarten für die Beurteilungspegel im Maßstab 1 : Tags 5.2 Nachts 6 Lageplan mit Lärmpegelbereichen im Maßstab 1 : 1.000

3 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 3 von 16 1) Zusammenfassung Die Gemeinde Barkelsby plant im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Im Westen des Plangebietes befindet sich die Eckernförder Straße (L 27). Innerhalb des Plangebietes ist im nördlichen Bereich eine eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und im südlichen Bereich eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen. Wegen der Schallimmissionen durch den Straßenverkehr im Plangebiet wurde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich. Die Berechnungen zeigen, dass tagsüber der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ von 55 db(a) bis zu einer Entfernung von etwa 38 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten und im restlichen Plangebiet eingehalten oder unterschritten wird. Der Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV /2/ von 59 db(a) wird bis zu einer Entfernung von etwa 23 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten (siehe Anlage 5.1). Nachts wird der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ von 45 db(a) bis zu einer Entfernung von etwa 50 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten und im restlichen Plangebiet eingehalten oder unterschritten. Der Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV /2/ von 49 db(a) wird bis zu einer Entfernung von etwa 30 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten (siehe Anlage 5.2). Der für eine Wohnbebauung vorgesehene Bereich des Plangebietes befindet sich in den Lärmpegelbereichen I, II, und III gemäß DIN 4109 /5/. Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in den Lärmpegelbereichen I und II müssen gemäß DIN 4109 /5/ ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß von R w,erf 30 db besitzen. Außenbauteile von Aufenthaltsräumen im Lärmpegelbereich III müssen ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß von R w,erf 35 db vorweisen. Für Außenbauteile ohne Sichtverbindung zur Eckernförder Straße kann das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,erf jeweils um 5 db vermindert werden. Um gesunde Wohnverhältnisse in den Lärmpegelbereichen II und III sicherzustellen, sollten Schlafräume so gestaltet werden, dass sie mittels einer raumlufttechnischen Anlage belüftet werden oder Schlafraumfenster mit schallgedämpften Belüftungseinrichtungen ausgestattet werden. Hinweise zu entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan werden in den Abschnitten 9) und 10) gegeben.

4 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 4 von 16 2) Ausgangslage Die Gemeinde Barkelsby plant im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA). Im Westen des Plangebietes befindet sich die Eckernförder Straße (L 27). Innerhalb des Plangebietes ist im nördlichen Bereich eine eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und im südlichen Bereich eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen. Wegen der Schallimmissionen im Plangebiet durch den Straßenverkehr wurde eine schalltechnische Untersuchung erforderlich. Die Bauleitplanung erfolgt durch das Planungsbüro Springer. Den Auftrag zur Erstellung dieses Gutachtens erteilte das Amt Schlei-Ostsee. 3) Zielsetzung Die Schallimmissionen durch Verkehrslärm im Plangebiet sollen durch ein Prognoseverfahren ermittelt und die Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN /1/ verglichen werden. Im Falle von Überschreitungen der Orientierungswerte sollen als Grundlage für die Abwägung auch die höher liegenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ zum Vergleich mit den Beurteilungspegeln herangezogen werden. Um gesunde Wohnverhältnisse sicherzustellen, sind gegebenenfalls ergänzend passive Maßnahmen zum Schallschutz zu erarbeiten. 4) Örtliche Gegebenheiten Die örtlichen Gegebenheiten sind aus der Übersichtskarte und dem Lageplan ersichtlich. In der als Anlage 1 beigefügten Übersichtskarte ist die Lage des Plangebietes in der Gemeinde Barkelsby dargestellt. Der als Anlage 2 beigefügte Lageplan zeigt die Grenze des Geltungsbereiches der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 sowie den schalltechnisch relevanten Verkehrsweg Eckernförder Straße (L 27). Das Plangebiet ist im Wesentlichen eben. Zwischen dem nördlichen Bereich des Plangebietes und der Eckernförder Straße befinden sich Wohngebäude. Zwischen dem südlichen Bereich des Plangebietes und der Eckernförder Straße ist ein ca. 1 m hoher Wall vorhanden.

5 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 5 von 16 Die zulässige Geschwindigkeit auf der Eckernförder Straße beträgt im für das Plangebiet relevanten Abschnitt 50 km/h. Nördlich des Plangebietes befindet sich an der Eckernförder Straße eine Bedarfsampel. Die reflektierende bzw. abschirmende Wirkung von vorhandenen Gebäuden wurde nicht berücksichtigt. 5) Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/02 und Beiblatt zu Teil 1: Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/87, /2/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BlmSchV), insbesondere Anlage 2 zu 4 Berechnung des Beurteilungspegel für Schienenwege (Schall 03), 12/14, /3/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, /4/ Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (VLärmSchR 97), Juni 1997, /5/ DIN : Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /6/ VDI 2719: Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, 08/87, /7/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm -, 08/98. 6) Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Innerhalb des Geltungsbereichs der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsby soll Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. Gemäß 16. BImSchV /2/ und RLS-90 /3/ befinden sich die maßgebenden Immissionsorte an den Außenfassaden von Gebäuden in Höhe der Geschossdecken (0,2 m über den Fensteroberkanten) der zu schützenden Räume. bei Außenwohnbereichen 2 m über der Mitte der genutzten Fläche. Im Plangebiet ist im nördlichen Bereich auf den Baufeldern bis und eine eingeschossige Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und im südlichen Bereich auf den Baufeldern,, und eine zweigeschossige Bauweise vorgesehen. Zur Berechnung 1 Im Juli 2016 wurde eine neue DIN 4109 im Weißdruck veröffentlicht. Diese ist jedoch bauaufsichtlich noch nicht eingeführt. Aus öffentlich-rechtlicher Sicht muss die DIN 4109 daher in der alten Fassung zur Anwendung kommen.

6 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 6 von 16 der Beurteilungspegel wurden exemplarisch sechs Immissionsorte für Fenster im Erdgeschoss (EG) und Obergeschoss (OG) bzw. ausgebauten Dachgeschoss (DG) festgelegt. Schutzbedürftig sind gemäß DIN 4109 /5/ generell die folgenden Raumtypen: Wohnräume, einschließlich Wohndielen, Schlafräume, einschließlich Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten und Bettenräume in Krankenhäusern und Sanatorien, Unterrichtsräume in Schulen, Hochschulen und ähnlichen Einrichtungen, Büroräume (ausgenommen Großraumbüros), Praxisräume, Sitzungsräume und ähnliche Arbeitsräume. Küchen können je nach Ausgestaltung hinzugezählt werden, sofern sie hinsichtlich der Größe und Einrichtung als Wohnraum erkennbar sind. Für die Schutzbedürftigkeit des Plangebietes werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN /1/ für Verkehrslärm in Allgemeinen Wohngebieten (WA) von tags 55 db(a) und nachts 45 db(a) herangezogen. Im Falle von Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte werden als Grundlage für die Abwägung die höher liegenden Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ von 59 db(a) tags und 49 db(a) nachts zum Vergleich mit den Beurteilungspegeln herangezogen. Darüber hinaus wurde für Terrassen und Balkone nachts derselbe Schutzanspruch wie tagsüber zu Grunde gelegt. 7) Angaben zur Verkehrsbelastung Zur Ermittlung der Verkehrsbelastung der Eckernförder Straße werden aus den vom Planer zur Verfügung gestellten Verkehrszahlen entsprechend den Regeln der RLS 90 /3/ die Emissionsdaten für den Verkehr berechnet. Für die Zählstelle 0414 an der L 27 wurde von der DTV Verkehrsconsult GmbH eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von Kfz ermittelt. Der Anteil des Schwerverkehrs lag bei 1,7 %. Die Ergebnisse dieser Erhebung sind nach Auskunft der DTV Verkehrsconsult GmbH repräsentativ für die Verkehrsbelastung im Bereich des Plangebietes und wurden vom Planungsbüro Springer für die weiteren Berechnungen zur Verfügung gestellt. Für eine abgesicherte Betrachtung wurde eine jährliche Zunahme des Verkehrs mit 1 % pro Jahr zu Grunde gelegt und der Lkw-Anteil auf ganze Vielfache von 2,5 %, d. h. 2,5 %

7 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 7 von 16 aufgerundet. Die Verkehrszahlen wurden jeweils auf das Prognosejahr 2040 hochgerechnet. Der Prognosezeitraum von etwa 25 Jahren entspricht den anerkannten Regeln der Technik. Die hochgerechnete durchschnittliche tägliche Verkehrsmenge, der Schwerlastverkehrsanteil sowie die daraus resultierenden maßgebenden stündlichen Verkehrsstärken auf der Eckernförder Straße (L 27) sind in der folgenden Tabelle 1 zusammengefasst. Tabelle 1: Verkehrsmengen auf der Eckernförder Straße (L 27) für das Prognosejahr 2040 Zählpunkt DTV Kfz/24h M t Kfz/h M n Kfz/h p in % Zählstelle ,5 DTV Kfz/24h: M t,n Kfz/h: p %: Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke maßgebende stündliche Verkehrsstärke tags, nachts maßgebender Lkw-Anteil (über 2,8 t zulässiges Gesamtgewicht) Geschwindigkeitsregelungen Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eckernförder Straße beträgt im für das Plangebiet schalltechnisch relevanten Bereich 50 km/h. Straßenoberfläche Für die Straßenoberfläche der Eckernförder Straße wurde Asphaltbeton 0/11 zu Grunde gelegt. Steigungen und Gefälle Die Verkehrswege besitzen keine im Sinne der RLS-90 /3/ relevante Längsneigung von mehr als 5 %. Emissionsdaten Aus den Angaben zur Verkehrsbelastung werden entsprechend den Regeln der RLS 90 /3/ die Emissionsdaten für den Straßenverkehr berechnet. Diese Emissionsdaten gelten für lange gerade Strecken ohne nennenswerte Abschirmung oder Reflexion und sind in der folgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Sie dienen als Ausgangsdaten für die weiteren Berechnungen.

8 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 8 von 16 Tabelle 2: Emissionsdaten der Straßen, Prognosejahr 2040 Verkehrsweg Emissionspegel L m,e in db(a) tags nachts Eckernförder Straße 59,1 50,3 8) Berechnung des Verkehrslärms 8.1.) Grundlagen Die Beurteilung von Schallimmissionen bei der städtebaulichen Planung erfolgt grundsätzlich unter dem Gesichtspunkt der Abwägung zwischen den Anforderungen des Immissionsschutzes und anderen Belangen. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 zur DIN 18005, Teil 1, Schallschutz im Städtebau /1/. Sie stellen einen grundsätzlichen Anhalt für die Beurteilung von Schallimmissionen in der Bauleitplanung dar. Die Orientierungswerte sind anzuwenden bei: der Planung von Neubauten mit schutzbedürftigen Nutzungen (Wohn-, Büro- und Verwaltungsgebäude u.ä.), der Neuplanung von Flächen und Einrichtungen, von denen Schallemissionen ausgehen und auf vorhandene oder geplante schutzbedürftige Nutzungen einwirken können. Im vorliegenden Falle handelt es sich um eine Aufgabenstellung gemäß dem ersten der beiden Punkte. Die Orientierungswerte betragen: in Reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 db(a) 40/35 db(a) bei Allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 db(a) 45/40 db(a)

9 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 9 von 16 bei Misch- (MI) und Dorfgebieten (MD) tags nachts 60 db(a) 50/45 db(a) bei Kern- (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 db(a) 55/50 db(a) Die Orientierungswerte werden mit dem Beurteilungspegel verglichen. Als Tageszeitraum gelten, wenn nicht anders festgelegt, die 16 Stunden zwischen 6.00 und Uhr, als Nachtzeitraum die 8 Stunden zwischen und 6.00 Uhr. Für den Nachtzeitraum sind zwei Orientierungswerte angegeben. Der höhere Wert gilt für Verkehrslärm, der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm. Die Orientierungswerte der DIN /1/ sind eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz bei der städtebaulichen Planung; sie sind keine Grenzwerte. In Abhängigkeit von der speziellen örtlichen Situation kann sowohl eine Unterschreitung der Orientierungswerte sinnvoll sein (z. B. zum Schutz besonders schutzbedürftiger Nutzungen) als auch, besonders in vorbelasteten Gebieten, eine Überschreitung. Bei der Würdigung der Überschreitung sollte auch der Hinweis der DIN 18005/1/ mit berücksichtigt werden, dass bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich ist. Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm vielfach problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung herangezogen werden. Mit der Sechzehnten Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung 16. BlmSchV) vom /2/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich verändert werden (Prinzip der Lärmvorsorge). Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, zwecks Abgrenzung eines Ermessensbereiches jedoch durchaus sinnvoll. Die Einhaltung dieser Grenzwerte in der Bauleitplanung gewährleistet damit ein vergleichbares Maß an Schallschutz, wie es der Gesetzgeber für die Planung von Verkehrsanlagen vorsieht.

10 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 10 von 16 Die Verkehrslärmschutzverordnung schreibt folgende Grenzwerte vor: In Reinen und Allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tagsüber nachts 59 db(a) 49 db(a) in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tagsüber nachts 64 db(a) 54 db(a) in Gewerbegebieten tagsüber nachts 69 db(a) 59 db(a) Bezogen auf das hier geplante Wohngebiet kann der folgende Bewertungsmaßstab herangezogen werden: Tagsüber soll der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ für Wohngebiet von 59 db(a) im Bereich von Terrassen und zur Erholung bestimmten hausnahen Außenbereichen eingehalten oder unterschritten werden. Sofern nachts der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ für Allgemeines Wohngebiet (WA) von 45 db(a) an Schlafraumfenstern nicht eingehalten werden kann, sollen gesunde Wohnverhältnisse durch eine geeignete Grundrissgestaltung und passive Maßnahmen zum Schallschutz nach DIN 4109 /5/ an den Gebäuden sichergestellt werden. 8.2.) Berechnungsergebnisse Die Berechnung der Beurteilungspegel für den Straßenverkehrslärm wurde für die im Plangebiet festgelegten Immissionsorte durchgeführt. Dies erfolgte mit Hilfe des Rechenprogrammes Cadna A, Version der Datakustik GmbH nach dem Teilstückverfahren. Als Anlage 4 sind die ungerundeten Immissionsanteile der Eckernförder Straße sowie die errechneten Beurteilungspegel beigefügt. Die aufgerundeten Beurteilungspegel sind in der folgenden Tabelle 3 zusammengefasst. Zur besseren Übersicht sind hier auch die schalltechnischen Orientierungswerte der DIN /1/ und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV /2/ dargestellt.

11 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 11 von 16 Tabelle 3: Beurteilungspegel durch Verkehrslärm Immissionsort Beurteilungspegel in db(a) schalltechnischer Orientierungswert in db(a) Immissionsgrenzwert in db(a) tags nachts tags nachts tags nachts IO 1 EG 56** 49** IO 1 OG 58** 50* IO 2 EG 56** 48** IO 2 DG 58** 50* IO 3 EG 57** 49** IO 3 DG 59** 51* IO 4 EG 56** 48** IO 4 DG 58** 50* IO 5 EG IO 5 DG IO 6 EG IO 6 OG * Überschreitung des Immissionsgrenzwertes der 16. BImSchV /2/ und des schalltechnischen Orientierungswertes der DIN /1/ ** Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes 8.3.) Isophonen im Plangebiet Isophonen stellen Grenzen dar, hinter denen der zugehörige Beurteilungspegel eingehalten bzw. unterschritten wird. Sie zeigen anschaulich die Ausbreitung des Lärms im Plangebiet und können bei der Festlegung von Baugrenzen und Grenzen von Lärmpegelbereichen bzw. zur Anordnung von Außenwohnbereichen wie Terrassen und Balkone herangezogen werden. Als Anlagen 5.1 und 5.2 sind Isophonenkarten für die Beurteilungspegel tags und nachts beigefügt. Die dargestellten Isophonen haben folgende Bedeutung: o 59 db(a)-isophone Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ tags für Allgemeines Wohngebiet (WA), o 55 db(a)-isophone Schalltechnischer Orientierungswert der DIN /1/ tags für Allgemeines Wohngebiet (WA, Verkehrslärm), o 49 db(a)-isophone Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ nachts für Allgemeines Wohngebiet (WA), o 45 db(a)-isophone Schalltechnischer Orientierungswert der DIN /1/ nachts für Allgemeines Wohngebiet (WA, Verkehrslärm).

12 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 12 von 16 In der als Anlage 5.1 beigefügten Isophonenkarte ist die Isophone für den Beurteilungspegel von 59 db(a) und 55 db(a) tagsüber für schutzbedürftige Fenster im 1. Obergeschoss bzw. ausgebauten Dachgeschoss (Aufpunkthöhe 5,0 m) dargestellt. Die Isophonenkarte zeigt, dass tagsüber der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ von 55 db(a) bis zu einer Entfernung von etwa 38 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten und im restlichen Plangebiet eingehalten oder unterschritten wird. Der Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV /2/ von 59 db(a) wird bis zu einer Entfernung von etwa 23 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten. In der als Anlage 5.2 beigefügten Isophonenkarte ist die Isophone für den Beurteilungspegel von 49 db(a) und 45 db(a) tagsüber für schutzbedürftige Fenster im 1. Obergeschoss bzw. ausgebauten Dachgeschoss (Aufpunkthöhe 5,0 m) dargestellt. Die Isophonenkarte zeigt, dass nachts der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ von 45 db(a) bis zu einer Entfernung von etwa 50 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten und im restlichen Plangebiet eingehalten oder unterschritten wird. Der Immissionsgrenzwert der 16.BImSchV /2/ von 49 db(a) wird bis zu einer Entfernung von etwa 30 m von der Straßenachse der Eckernförder Straße überschritten. 8.4.) Bewertung der Ergebnisse Die Berechnungsergebnisse in Tabelle 3 und die Isophonenkarten (Anlagen 5.1 und 5.2) zeigen, dass tagsüber der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ von 55 db(a) an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 bzw. auf den Baufeldern bis teilweise überschritten und an den Immissionsorten IO 5 und IO 6 bzw. auf den Baufeldern bis eingehalten wird. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 59 db(a) wird an allen Immissionsorten bzw. in allen Baufeldern eingehalten bzw. unterschritten. nachts der schalltechnische Orientierungswert der DIN /1/ von 45 db(a) an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 bzw. in den Baufelder bis überschritten und an den Immissionsorten IO 5 und IO 6 bzw. in den Baufeldern bis eingehalten bzw. unterschritten wird. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV /2/ von 49 db(a) wird an den Immissionsorten IO 1 bis IO 4 bzw. in kleinen Bereichen der Baufelder bis überschritten. Aus sachverständiger Sicht ist unter Berücksichtigung einer geeigneten Grundrissgestaltung und passiver Maßnahmen zum Schallschutz nach DIN 4109 /5/ auf den betroffenen Baufeldern Wohnbebauung im gesamten Plangebiet möglich.

13 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 13 von 16 9) Passive Schallschutzmaßnahmen Gemäß VLärmSchR 97 /4/ hat der aktive Lärmschutz Vorrang vor dem passiven Schallschutz. Berechnungen hierzu ergaben jedoch, dass zur Einhaltung von Immissionsgrenzwerten oder schalltechnischen Orientierungswerten technisch und wirtschaftlich nicht realisierbare Schallschirme notwendig wären. Daher soll passiver Schallschutz umgesetzt werden. Die Bemessung passiver Schallschutzmaßnahmen für geplante Gebäude ergibt sich aus den in der DIN 4109 /5/ Schallschutz im Hochbau in der Tabelle 8 festgelegten Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen. Bemessungskriterium ist dabei der maßgebliche Außenlärmpegel, welcher sich aus dem für die jeweiligen Außenbauteile errechneten Beurteilungspegel tagsüber unter Zuschlag von 3 db ergibt. Den maßgeblichen Außenlärmpegeln sind die Lärmpegelbereiche der DIN 4109 /5/ zugeordnet (siehe Tabelle 4). Tabelle 4: Lärmpegelbereiche, maßgebliche Außenlärmpegel und erforderliche bewertete Bau-Schalldämmmaße für Außenbauteile (Auszug aus Tabelle 8 der DIN 4109 /5/) Spalte Raumarten Zeile Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume 1) und ähnliches db (A) Erf. R w.res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis ) 3 III 61 bis ) 4 IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis 80 2) VII > 80 2) 2) 50

14 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 14 von 16 1) 2) 3) An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Diese Anforderungen werden in der Regel durch Fenster handelsüblicher Bauart erfüllt. Die Lärmpegelbereiche im Plangebiet sind in der als Anlage 6 beigefügten Isophonenkarte dargestellt. Die Isophonenkarte zeigt, dass sich der für Wohnbebauung vorgesehene Bereich des Plangebietes gemäß der DIN 4109 /5/ in den Lärmpegelbereichen I, II, und III befinden. Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in den Lärmpegelbereichen I und II müssen gemäß DIN 4109 /5/ ein erforderliches resultierendes Schalldämm-Maße von R w,erf 30 db und Außenbauteile von Aufenthaltsräumen im Lärmpegelbereich III von R w,erf 35 db besitzen. Für Außenbauteile ohne Sichtverbindung zur Eckernförder Straße kann das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,erf jeweils um 5 db vermindert werden. Es wird vorgeschlagen, zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Verkehrslärm die folgende Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen: Zum Schutz vor Außenlärm müssen Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen gemäß Tabelle 8 der DIN 4109 folgende erforderliche resultierende Schalldämm-Maße besitzen: Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 I II III erforderliches resultierendes Schalldämm-Maß R w,erf für Aufenthaltsräume in Wohnungen 30 db 30 db 35 db Für Außenbauteile ohne Sichtverbindung zur Eckernförder Straße kann das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß R w,erf um 5 db vermindert werden.

15 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 15 von 16 10) Hinweise für die Planung des Wohnquartiers Bei Beurteilungspegeln über 45 db(a) ist gemäß DIN /1/ selbst bei nur teilweise geöffnetem Fenster ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Der Beurteilungspegel von 45 db(a) nachts wird im westlichen Bereich des Plangebietes überschritten. Um gesunde Wohnverhältnisse in den Lärmpegelbereichen II und III sicherzustellen, sollten Schlafräume so gestaltet werden, dass sie mittels einer raumlufttechnischen Anlage belüftet werden oder Schlafraumfenster mit schallgedämpften Belüftungseinrichtungen ausgestattet werden. Weitere Hinweise hierzu können bei Vorliegen von Detailplanungen gegeben werden. Es wird vorgeschlagen, zum Schutz von Aufenthaltsräumen gegen Verkehrslärm die folgende Festsetzung im Bebauungsplan aufzunehmen: In den Lärmpegelbereichen II und III müssen Fenster von Schlafräumen und Kinderzimmern mit schallgedämpften Belüftungseinrichtungen ausgestattet oder die Räume mittels einer raumlufttechnischen Anlage belüftet werden. Bei den Wohnhäusern im Lärmpegelbereichen III sollten der Erholung dienende, hausnahe Außenbereiche wie Balkone, Terrassen oder Dachterrassen auf der lärmquellenabgewandten Seite der Gebäude Richtung Osten angeordnet werden. Zusätzlich können Ruhezonen geschaffen werden, indem z. B. geplante Garagen oder Gartenhäuser als Schallschirme zwischen Terrasse / Garten und Eckernförder Straße angeordnet werden. Bei Balkonen und Dachterrassen kann die Sichtverbindung zur Eckernförder Straße gegebenenfalls durch Schallschirme unterbrochen werden. Um eine abschirmende Wirkung zu erreichen, müssen Schallschirme die folgenden Anforderungen erfüllen: o o o Die Sichtverbindung zwischen Ruhezone und der Schallquelle muss unterbrochen werden. Dieses Kriterium führt zu den Abmessungen des Schallschirmes. Der Schallschirm muss fugenlos ausgeführt sein, auch am Boden bzw. Hausanschluss. Das Flächengewicht muss mindestens 10 kg/m² betragen. Innerhalb dieser Anforderungen kann das Material für den Schallschirm frei gewählt bzw. kombiniert werden (Erdwall, Mauer, Holz, Glas usw.). Nähere Hinweise können bei Vorliegen von Detailplanungen gegeben werden.

16 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 16 von 16 Hinweis zu schallgedämpften Belüftungseinrichtungen Schallgedämpfte Belüftungseinrichtungenn sind entsprechend den oben genannten Lärmpegelbereichen auszulegen. Das erforderliche Schalldämmmaß der Belüftungseinrichtung wird gemäß DIN 4109 /5/ in Abhängigkei t vom erforderlichen Schalldämmmaß der Gesamt-Außenfassade und derr Lüftungsfläche ermittelt. Je nach erforderlicher Schalldämmung und benötigtem Luftdurchsatz sind unterschiedlich aufwändige Systeme erhältlich. In vielen Fällen kannn eine Belüftung über im Fenster unter Berücksicht igung des Fensterflächenanteils eingebaute Lüfterleisten ausreichen. Näheres kann bei namhaften Fensterherstellern (z. B. Trocal 2 ) erfragt werden. Fensterunabhängige Systeme werdenn beispielsweise von den Firmen Ventomaxx, Wartenberg 3, Lunos, Berlin 4, Siegenia-Au bi, Siegen 5 oder Sigarth, Warendorf 6 angeboten. Die Schalldämm mung der Bauteile ist gegebenenfalls durch Prüfzeugnisse nachzuweisen.. i. A. Dipl.-Ing.(FH) Kerstin Peters (Geprüft) i. A. Dipl.-Ing.(FH) Stefanie Roczek M.Sc. (Verfasserin)

17 Copyright Deutsche Landesvermessung Seite (1,1) TÜK 1: Schleswig-Holstein/Hamburg Auftraggeber: Projekt: Bezeichnung: Amt Schlei Ostsee Am Holm 13, Eckernförde 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsby Übersichtskarte INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Projektnummer: Datum: Maßstab: Anlage 1 ohne Maßstab

18 ó UZó 8313 sbereich der 1. Anderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. WA 0,30 I Schulgaúen o to4 83/5 8' ur21 a 81ti g ür t41 un3 to3 to5 ür24 94t19 94t3 W 0 30 o \ 81 WA 0,30 \ o? 80t14 101t12 to2 l 0 30 A o 101t5 268 to1 to t4 ( 259 CV * I 261 N A 266 I Amt Schlei-Ostsee Am Holm Eckernförde Projekt Bezeich RO AKUSNK BUSCH Gml H 1. Anderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barke Projektnummer gsr01 Datum Lageplan mit den lmmissionsorten und Verkehrswegen Maßstab '1 : 1000 Anla e2

19 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 1 von 1 Seiten Tabelle 1: Immissionsorte Bezeichnung ID Nutzungsart Höhe Koordinaten Gebiet Auto Lärmart X Y Z (m) (m) (m) (m) IO 1 EG!07! WA Straße 2,5 r , ,3 2,5 IO 1 1.OG!07! WA Straße 5,0 r , ,3 5,0 IO 2 EG!07! WA Straße 2,5 r , ,4 2,5 IO 2 1.OG!07! WA Straße 5,0 r , ,4 5,0 IO 3 EG!07! WA Straße 2,5 r , ,6 2,5 IO 3 1.OG!07! WA Straße 5,0 r , ,6 5,0 IO 4 EG!07! WA Straße 2,5 r , ,1 2,5 IO 4 1.OG!07! WA Straße 5,0 r , ,1 5,0 IO 5 EG!07! WA Straße 2,5 r , ,9 2,5 IO 5 1.OG!07! WA Straße 5,0 r , ,9 5,0 IO 6 EG!07! WA Straße 2,5 r , ,2 2,5 IO 6 1.OG!07! WA Straße 5,0 r , ,2 5,0 Tabelle 2: Straße Bezeichnung ID Lme genaue Zähldaten zul. Geschw. Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. Tag Abend Nacht M p (%) Pkw Lkw Dstro Art Drefl Hbeb Abst. (dba) (dba) (dba) Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (db) (%) (db) (m) (m) Eckernförder Straße!0D! 59,1 6,6 50, ,5 0 2, ,0 1 0,0 0,0 Anlage 3 Anlage 3 Eingabedaten

20 INGENIEURBÜRO FÜR AKUSTIK Seite 1 von 1 Seiten Tabelle 1: Beurteilungspegel tagsüber Quelle Teilpegel V03 BP ZB Tag Bezeichnung ID IO 1 EG IO 1 1.OG IO 2 EG IO 2 1.OG IO 3 EG IO 3 1.OG IO 4 EG IO 4 1.OG IO 5 EG IO 5 1.OG IO 6 EG IO 6 1.OG Eckernförder Straße!0D! 56,0 57,5 55,7 57,2 56,7 58,1 55,7 57,2 51,6 52,7 51,6 52,5 Beurteilungspegel ungerundet 56,0 57,5 55,7 57,2 56,7 58,1 55,7 57,2 51,6 52,7 51,6 52,5 Beurteilungspegel aufgerundet 56,0 58,0 56,0 58,0 57,0 59,0 56,0 58,0 52,0 53,0 52,0 53,0 Schalltechnischer Orientierungswert 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 55,0 Überschreitung 1,0 3,0 1,0 3,0 2,0 4,0 1,0 3, Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV Überschreitung Tabelle 2: Beurteilungspegel nachts Quelle Teilpegel V03 BP ZB Nacht Bezeichnung ID IO 1 EG IO 1 1.OG IO 2 EG IO 2 1.OG IO 3 EG IO 3 1.OG IO 4 EG IO 4 1.OG IO 5 EG IO 5 1.OG IO 6 EG IO 6 1.OG Eckernförder Straße!0D! 48,2 49,7 47,9 49,4 48,9 50,3 47,9 49,4 43,8 44,8 43,8 44,7 Beurteilungspegel ungerundet 48,2 49,7 47,9 49,4 48,9 50,3 47,9 49,4 43,8 44,8 43,8 44,7 Beurteilungspegel aufgerundet 49,0 50,0 48,0 50,0 49,0 51,0 48,0 50,0 44,0 45,0 44,0 45,0 Schalltechnischer Orientierungswert 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 45,0 Überschreitung 4,0 5,0 3,0 5,0 4,0 6,0 3,0 5, Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV Überschreitung - 1,0-1,0-2,0-1, Anlage 4 Anlage 4 Immissionsanteile und Beurteilungspegel

21 ó vzó 8313 bereich der l. Anderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr, 8 WA 0,30 55 o Schulgailen to4 83/5 8' 81t21 81Í29 ür t4'l ün3 59 to3 94t19 94f3 W 0,30 o to5 ür24 55 \ I 81 0,30 \ o I? 80t14 101r12 tq2 l 0,30 A o 'to1t5 260 to1 to t4 2s9 \, ç I 261 N 266 I Auftraggeber Amt Schlei-Ostsee Am Holm 13,24340 Eckernförde Projekt: Anderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsbv Projektnummer sr0l Datum lsophonenkarte für die Beufteilungspegel tags (Aufpunkthöhe 5m) Maßstab 1 :1000 Bezeichnung 1. INGENIEURBURO FUR AKUSTIK BUSCH Gml H Anlage 5.1

22 ó UZó 8313,\6 I 81 94r3 0,30? 80t14 101r12 l 101t t4 * 266 Auftraggeber N -^I Projekt: Amt Schlei-Ostsee Am Hof m 13,24340 Eckernförde 1. Anderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Barkelsbv Bezeichnung lsophonenkarte für die Beurteilungspegel nachts (Aufpunkthöhe 5m) INGENIEURBURO FUR AKUSTIK Projektnummer: sr0l Datum Maßstab '1 : 1000 Anlage 5.2

23 ó l ó ' 81 94r3 0, t14 10'v12 l ( 101t4 * 266 N -^ Auftraggeber Amt Schlei-Ostsee Am Holm 13,24340 Eckernförde Projekt: 1. Anderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr.8 der Gemeinde Barkelsbv Projektnummer Datum Lageplan mit Lärmpegelbereichen (LPB) Maßstab I Bezeichnung INGENIEURBURO FUR AKUSTIK 69sr0l :1000 Anlage 6

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