Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der von der Bundesautobahn BAB 63 auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschbelastungen

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1 O b e r - O l m Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm hier: Straßenverkehrsgeräusche von der A 63 Am Tower Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/ Telefax 06561/ info-schall@i-s-u.de Internet Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der von der Bundesautobahn BAB 63 auf das Plangebiet einwirkenden Geräuschbelastungen Bericht-Nr. i sv Datum 30. Mai 2012 Digitale Mehrausfertigung Auftraggeber Gemeinnützige Gesellschaft für ambulante und stationäre Altenhilfe (GFA) mbh Am alten Mühlgraben Langenlohnsheim Auftrag erteilt am Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 4 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 7, Seite 16 Bearbeitet durch Michael Huster (Diplom-Physikingenieur (FH)) Dieser Bericht besteht aus 17 Seiten. Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Plan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Straßenverkehrslärm Passiver Schallschutz Ermittlung der Geräuschemissionen Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Diskussion von Schallschutzmaßnamen Zusammenfassung Abbildungen Karten Tabellen Abbildung 1 Übersichtsplan (Plangebiet rot umrandet)...3 Abbildung 2 Lageplan mit Luftbild zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm", Auszug aus der Architektenplanung, Quelle: ISU Kaiserslautern /2/ (Verkleinerung, ohne Maßstab)...7 Karte 1 Isophonenkarte 2 müg, Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Karte 2 Isophonenkarte 6 müg, Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Karte 3 Isophonenkarte 6 müg, Beurteilungspegel Nacht (22-6 Uhr) Karte 4 Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel (6 müg ) als Grundlage für passiven Schallschutz zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN Teil Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV...5 Tabelle 3 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e, tags/nachts der berücksichtigten Straßenabschnitte der A Tabelle 4 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile Tabelle 5 (=Tabelle 9, DIN 4109): Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8, DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 2

3 1 Aufgabenstellung Zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Altenwohn- und Pflegeheim der Gemeinde Ober-Olm sind die Geräuscheinwirkungen der benachbarten Bundesautobahn A 63 zu ermitteln und zu beurteilen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat einen Abstand von mindestens 450 m zur westlich von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Autobahn A 63. Die Ergebnisse werden anhand der nutzungsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm bewertet und die Konsequenzen für die weitere Planung abgeleitet. Sofern erforderlich werden passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 ermittelt. Abbildung 1 Übersichtsplan (Plangebiet rot umrandet) Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 3

4 2 Plan- und Datengrundlagen Die Untersuchung basiert auf folgenden Grundlagen: /1/ Erweiterung der Seniorenresidenz, betreutes Wohnen in Nieder-Olm, Übersichtslageplan M 1:500, von Arch. König Kastellaun, Stand: , digital als Datei Übersichtsplan pdf erhalten am /2/ Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung vom 06. Oktober 2010 der Gemeinde Ober-Olm, Vorentwurf, Stand: Februar 2011, Planzeichnung M 1:1.000, Textlichen Festsetzungen, Begründung, von ISU, Kaiserslautern /3/ Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung vom 06. Oktober 2010 der Gemeinde Ober-Olm, Auswertung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 Abs. 1 BauGB einschließlich Scoping und aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß 3 Abs. 1 BauGB, Stand: 18. Mai 2011, von ISU, Kaiserslautern, /4/ Angaben des Architekten zur erforderlichen Geschossigkeit des Vorhabens, an ISU, Kaiserslautern, 03. März 2012, /5/ Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 1. Änderung und Ergänzung vom der Gemeinde Ober-Olm, Planzeichnung M 1:1.000 (Entwurf, Stand: Februar 2001), Textliche Festsetzungen, Begründung (Fassung zur Bekanntmachung, November 2001), von ISU, Kaiserslautern, /6/ Ober-Olm. Schalltechnische Untersuchung Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm. Bericht-Nr. i , ISU GmbH, 30. März 2012 sowie die darin genannten Grundlagen, /7/ Bestandsaufnahme der Örtlichkeit am 10. Februar 2012, /8/ Kataster des Plangebietes, digital von ISU, Kaiserslautern erhalten am 24. Mai 2012, /9/ Auszug aus der Bundesverkehrswegezählung 2010 für die Bundesautobahn BAB 63 zwischen den Anschlussstellen Saulheim und Klein-Winternheim, LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ( LBM RP ), Fachgruppe Verkehrs- und Bedarfsplanung, Koblenz, erhalten am 24. Mai 2012, /10/ Kataster mit Verlauf der Autobahn sowie digitale Höhendaten des Untersuchungsraumes, digital zur Verfügung gestellt durch ISU, Kaiserslautern, April / Oktober Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Städtebauliche Planung Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht aufgrund der erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung. Hierbei ist die /11/ DIN "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 in Verbindung mit Beiblatt 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 die originär heranzuziehende Norm. Im Beiblatt 1 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Orientierungswerte sind in der Tabelle 1 aufgelistet. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 4

5 Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) / / 40 Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) / 40 Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) / 45 Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) / 50 Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung nach Beiblatt 1 zu DIN Teil Straßenverkehrslärm Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die /12/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni Darin werden folgende Immissionsgrenzwerte für Verkehrsgeräusche genannt, deren Einhaltung beim Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen und Schienenwegen sicherzustellen ist. Gebietsart Immissionsgrenzwerte in db(a) tags ( Uhr) nachts ( Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV 1 Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 5

6 Darüber hinaus ist die 16. BImSchV auch im Rahmen der städtebaulichen Planung von Bedeutung, da aus fachlicher Sicht kein Unterschied hinsichtlich der Störwirkung von Geräuschen erkennbar ist, wenn ein Baugebiet an eine Straße heranrückt und nicht umgekehrt, wie nach Maßgabe der Verordnung zur zwingenden Anwendung der Immissionsgrenzwerte vorausgesetzt. Insofern können die Immissionsgrenzwerte aus schalltechnischen Gesichtspunkten im Hinblick auf die Geräuschbelastung der geplanten schutzwürdigen Nutzungen innerhalb des Plangebiets als die Obergrenze der vom Verordnungsgeber als noch hinnehmbar eingestuften Verkehrslärmbelastung angesehen werden. Dem Vorhaben wird die schalltechnische Empfindlichkeit vergleichbar einem allgemeinen Wohngebiet zugeordnet. Die schalltechnischen Berechnungen zum Straßenverkehrslärm erfolgen auf Grundlage der /13/ "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90)", Ausgabe 1990 /14/ Allgemeines Rundschreiben des BMV betreffend "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" vom 25. April 1991 (VKBl. S. 480) Straßenbau Nr. 14/1991 Lärmschutz (- Ausgabe RLS-90; - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4) /15/ Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 5/2002 vom 26. März 2002 (VkBl. S. 313) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen betreffend Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90"; - Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D StrO für offenporigen Asphalt (OPA) /16/ Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 3/2009 vom 31. März 2009 (VkBl. S. 313) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung betreffend Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS-90"; - Fahrbahnoberflächen-Korrekturwerte D StrO für offenporigen Asphalt 3.3 Passiver Schallschutz Zu Fragen des passiven Schallschutzes werden folgenden Regelwerke zugrunde gelegt: /17/ DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November 1989 /18/ VDI 2719 "Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen" vom August Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 6

7 Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Abbildung 2 4 Lageplan mit Luftbild zum Bebauungsplan Altenwohn- und Pflegeheim 3. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Ober-Olm", Auszug aus der Architektenplanung, Quelle: ISU Kaiserslautern /2/ (Verkleinerung, ohne Maßstab) Ermittlung der Geräuschemissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßenabschnitten. Hierfür sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen.2 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr gehen folgende Kenngrößen ein: DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, in Kfz/24 h (als Mittelwert über alle Tage eines Jahres) MT, MN Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h pt, pn 2 Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in % Vgl. RLS-90, Nr Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 77

8 Für die A 63, westlich des Plangebietes, wurde vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM-RP) Verkehrszahlen aus der Bundesverkehrszählung 2010 (BVZ 2010) zur Verfügung gestellt, vgl. /9/. Diese wurden anhand der Eckziffernprognose Basis 2006 ("Verkehrsentwicklungsprognose, Vergangenheit mit, Zukunft ohne Benzinpreis-Einfluss") vom LBM Rheinland-Pfalz auf das Jahr 2025 hochgerechnet. Die Lkw-Anteile werden im Sinne einer "worst case"-annahme aus der BVZ 2010 ebenfalls hochgerechnet. Die Verkehrsverteilung des Gesamtverkehrs auf die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht wird entsprechend der Bundesverkehrszählung 2010 angenommen. Der Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Nieder-Olm und Klein-Winternheim ist mit einer temporären Seitenstreifenfreigabe ausgestattet. Mit der Freigabe wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h für Pkw auf 100 km/h reduziert. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wird der geräuschintensivere Betriebszustand ohne Seitenstreifenfreigabe betrachtet. Die Planungen für die Ausweitung der Seitenstreifenfreigabe erstrecken sich derzeit auch auf den Streckenabschnitt zwischen den Anschlussstellen Saulheim und Nieder-Olm. Unabhängig von der Realisierung, wird hier der lautere Betriebszustand ohne Seitenstreifenfreigabe wie im Bestand -berücksichtigt. Weiterhin gehen folgende Parameter in die Berechnung ein: v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt, wie im Bestand ohne Seitenstreifenfreigabe vgl. Tabelle 3, Seite 8. D StrO Zuschlag zur Berücksichtigung der Straßenoberfläche gemäß RLS-90 Nr D Stg Zuschlag zur Berücksichtigung der Längsneigung der Fahrbahn gemäß RLS-90 Nr (nur bei Steigungen/Gefälle > 5%, hier nicht relevant) Die verwendeten Ausgangsdaten und die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e (mit dem Index T für Tag bzw. Index N für Nacht) für die A 63 sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst. Straßenabschnitt DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw D StrO L m,e,t L m,e,n AS Klein-Winternheim AS Nieder-Olm AS Nieder-Olm AS Saulheim südlich AS Saulheim Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h db(a) db(a) db(a) ,2 737,9 7,9 16,0 130/ ,05 68, ,5 655,7 8,1 16,4 130/ ,56 68, ,3 565,7 8,8 17,9 130/ ,01 68,00 Tabelle 3 Ausgangsdaten und Emissionspegel L m,e, tags/nachts der berücksichtigten Straßenabschnitte der A 63 Die Emissionspegel in Tabelle 3 beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Die Tag-Nacht-Differenz der Emissionspegel beträgt ca. 6 db(a), die schalltechnischen Orientierungswerte und die Immissionsgrenzwerte differieren tags / nachts um 10 db(a). Daher ist der Nachtzeitraum der ungünstigere Beurteilungszeitraum. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 8

9 5 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe eines Computer-Simulationsprogramms 3. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch weitere Faktoren, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind (bspw. Luft- und Bodenabsorption), berücksichtigt. Die Höhe der vorhandenen Bebauung zwischen der Autobahn und dem Plangebiet fließt entsprechen der im Rahmen der Bestandsaufnahme der Örtlichkeit festgestellten Geschossigkeit in die Berechnungen ein. Die Schallausbreitungsrechnungen werden auf zweierlei Arten durchgeführt: flächendeckend auf einem 2 m x 2 m Raster Die Ergebnisse werden in Form von farbigen Isophonenkarten dargestellt. Sie veranschaulichen die räumliche Verteilung der Geräuschimmissionen. Die Geräuschbelastungen sind darin in 2,5 db(a)-schritten farbig abgestuft. Die farbliche Darstellung der Lärmeinwirkungen wurde wie folgt an die Immissionsrichtwerte der 16. BImSchV angepasst: Grüntöne signalisieren die Einhaltung der maßgeblichen Schwellenwerte für die hier vorgesehene schalltechnische Empfindlichkeit eines allgemeinen Wohngebiets Gelbtöne zeigen an, wo die höheren Immissionsrichtwerte für Mischgebiete eingehalten werden Orange-, Rot- und Blautöne zeigen die Überschreitung des Immissionsrichtwertes für Mischgebiete an. Zusätzlich sind Isophonen in 1 db(a)-schritten als Linien eingezeichnet und mit dem jeweiligen Pegelwert beschriftet, um einen Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärmeinwirkungen zu ermöglichen. Die Berechnungen erfolgen entsprechend den Angaben des Architekten für zwei Geschosslagen, vgl. /4/, Erdgeschoss und 1. Obergeschoss (1. OG) bzw. ausgebautes Dachgeschoss. Die Immissionsorthöhen werden wie folgt angesetzt: Für die Isophonenkarten: 2 m über Gelände (müg) als maßgebliche Immissionsorthöhe für die Freibereiche im Beurteilungszeitraum Tag (6.00 bis Uhr) sowie 6 müg als Immissionsorthöhe für das 1. Obergeschoss in den Beurteilungszeiträumen Tag (6.00 bis Uhr) und Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr). Die folgenden Isophonenkarten zeigen die Geräuschimmissionen im Tag- bzw. Nachtzeitraum: Karte 1, Seite 10 für den Beurteilungszeitraum Tag, 2 müg Karte 2, Seite 11 für den Beurteilungszeitraum Tag, 6 müg Karte 3, Seite 12 für den Beurteilungszeitraum Nacht, 6 müg 3 Programm "SoundPlan" des Ingenieurbüros Braunstein und Berndt GmbH. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 9

10 Karte 1 Isophonenkarte 2 müg, Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Karte 1, Seite 10 verdeutlicht, dass der schalltechnische Orientierungswert für Verkehrslärm in Allgemeinen Wohngebieten (WA) tags von 55 db(a) am westlichen Rand des Baufensters überwiegend unterschritten bzw. ausgeschöpft wird. Der um 4 db(a) höhere Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für reine und allgemeine Wohngebiete wird im gesamten Plangebiet um mindestens 3 db(a) unterschritten. In Höhe des 1. Obergeschosses bzw. des Dachgeschosses, vgl. Karte 2, Seite 11, wird der schalltechnische Orientierungswert für Verkehrslärm in Allgemeinen Wohngebieten (WA) tags von 55 db(a) am südwestlichen Rand des Baufensters um weniger als 1 db(a) überschritten, am nordwestlichen und nördlichen Rand beträgt die Überschreitung weniger als 2 db(a). Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für reine und allgemeine Wohngebiete wird im gesamten Plangebiet um mindestens 2 db(a) unterschritten. Nachts (s. Karte 3, Seite 12) fällt der Vergleich mit den schalltechnischen Orientierungswerten um 6 db ungünstiger aus als tags, da die Orientierungswerte nachts um 10 db niedriger sind als tags, die Emissions- und Immissionspegel nachts jedoch nur um ca. 6 db. Dies bedeutet, dass in Höhe des 1. OG bzw. des Dachgeschosses der schalltechnische Orientierungswert für Verkehrslärm in Allgemeinen Wohngebieten (WA) nachts von 45 db(a) im Plangebiet um 5 bis 6 db(a) überschritten wird, während der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV um bis zu 2 db(a) überschritten wird. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 10

11 Karte 2 Isophonenkarte 6 müg, Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 11

12 Karte 3 Isophonenkarte 6 müg, Beurteilungspegel Nacht (22-6 Uhr) 6 Diskussion von Schallschutzmaßnamen Aufgrund der Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte sind Schallschutzmaßnahmen erforderlich. Da aktive Lärmschutzmaßnahmen aufgrund der Lage des Planvorhabens in überwiegend zweiter Reihe zur Autobahn allein aus funktionalen Gründen nicht realisierbar erscheinen, sind weitere Schallschutzmaßnahmen notwendig. Grundsätzlich ist für die Bebauung im Plangebiet eine geeignete Grundrissorientierung zu empfehlen. Dies bedeutet, dass Aufenthaltsräume im Sinne der DIN 4109 mit den Fenstern zur ruhigen Fassade (nach Nordosten) orientiert werden. Ergänzend sind passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz der Innenräume notwendig. Passive Schallschutzmaßnahmen sind bauliche Vorkehrungen an der zu schützenden Bebauung, die die Luftschalldämmung der Außenhaut von "Aufenthaltsräumen" 4 im Sinne der DIN 4109 betreffen. Zu den passiven Maßnahmen zählen zum Beispiel Schallschutzfenster. 4 Bei Wohnungen mit Ausnahmen von Küchen, Bädern und Hausarbeitsräumen, vgl. DIN 4109, Kapitel 5.1. Küchen, die nicht nur der Zubereitung von Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dienen, sind nach der Rechtsprechung jedoch zu den Aufenthaltsräumen zu zählen (BVerwG 4 C 2.07, Urteil vom ). Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 12

13 Grundlage zur Ermittlung der notwendigen baulichen Vorkehrungen zum Schutz gegen Außenlärm ist Kapitel 5 der DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise" vom November Die erforderlichen Maßnahmen basieren auf sogenannten "Lärmpegelbereichen", die auf einer Klasseneinteilung der "maßgeblichen Außenlärmpegel" in 5 db(a)-stufen beruhen (s. Tabelle 4, Seite 13). Der maßgebliche Außenlärmpegel ergibt sich aus dem Beurteilungspegel für den Straßenverkehr im Tagzeitraum (6-22 Uhr) durch Addition von 3 db(a). Außerdem ist potentieller Gewerbelärm in Höhe des gebietsartspezifischen Immissionsrichtwertes der TA Lärm 6 (hier: 55 db(a) tags) einzurechnen. Die im Einzelnen erforderlichen Maßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm hängen außerdem von der Raumart ab Diesbezüglich unterscheidet die DIN 4109 drei verschiedene Kategorien (s. Tabelle 4, Seite 13): Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches 1 Spalte Zeile Lärmpegelbereich "Maßgeblicher Außenlärmpegel" Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichträume und ähnliches Büroräume 1 und ähnliches db(a) erf. R w,res des Außenbauteils in db 1 I bis II 56 bis III 61 bis IV 66 bis V 71 bis VI 76 bis VII > An Außenbauteile von Räumen, bei denen der eindringende Außenlärm aufgrund der in den Räumen ausgeübten Tätigkeiten nur einen untergeordneten Beitrag zum Innenraumpegel leistet, werden keine Anforderungen gestellt. 2 Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Tabelle 4 (= Tabelle 8, DIN 4109) Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile 5 Die Norm ist zu beziehen beim Beuth Verlag GmbH, Berlin. 6 Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 13

14 Spalte Zeile 1 S (W+F) / S G 2,5 2,0 1,6 1,3 1,0 0,8 0,6 0,5 0,4 2 Korrektur S (W+F): Gesamtfläche des Außenbauteils eines Aufenthaltsraums in m 2 S G: Grundfläche eines Aufenthaltsraumes in m 2 Tabelle 5 (=Tabelle 9, DIN 4109): Korrekturwerte für das erforderliche resultierende Schalldämm-Maß nach Tabelle 8, DIN 4109 in Abhängigkeit vom Verhältnis S(W+F) / SG Die maßgeblichen Außenlärmpegel und die Lärmpegelbereiche für das Plangebiet " Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung " in Ober-Olm werden anhand von Schallausbreitungsrechnungen für eine Immissionsorthöhe von 6 müg entsprechend der maßgeblichen Immissionsorthöhe für das 1. OG/Dachgeschoss ermittelt. Die für das Plangebiet resultierenden Lärmpegelbereiche sind in Karte 4, Seite 14 dargestellt. Karte 4 Lärmpegelbereiche und maßgebliche Außenlärmpegel (6 müg ) als Grundlage für passiven Schallschutz zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 Unter den o.g. Rahmenbedingungen ergeben sich für die Bauflächen (WA-Flächen) im Plangebiet die Lärmpegelbereiche II und III (s. Karte 4, Seite 14). Für die von der Lärmquelle abgewandte Gebäudeseite darf der maßgebliche Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 ohne besonderen Nachweis bei offener Bebauung um 5 db(a) gemindert werden. Demgemäß reduziert sich der Lärmpegelbereich um eine Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 14

15 Stufe. Dies gilt hier nur bedingt, da sich abseits der Autobahn die Schießanlage des Schützenvereins Gut Schuß Nieder-Olm e.v. e.v. befindet. Die Geräuscheinwirkungen der Schießanlage schöpfen am nordöstlichen Rand des Baufensters den Immissionsrichtwert der TA Lärm für allgemeine Wohngebiete tags von 55 db(a) aus. Damit ist ohne zusätzliche Geräuscheinwirkungen aus dem Straßenverkehr ein maßgeblicher Außenlärmpegel gemäß DIN 4109 entsprechend Lärmpegelbereich II verbunden. Das bedeutet, an der nordöstlichen Fassade eines Bauvorhabens im Plangebiet ist trotz Abschirmung der Geräuscheinwirkungen von der Autobahn von einem maßgeblichen Außenlärmpegel von mindestens 55 db(a) auszugehen. Dieser Fassade kann somit der Lärmpegelbereich II zugeordnet werden. Für die Außenbauteile von Aufenthaltsräumen in Wohnungen im Plangebiet ist gemäß Tabelle 8 DIN 4109 (s. Tabelle 4, Seite 13) maximal ein erforderliches bewertetes Schalldämm-Maß erf R' W,res von 40 db einzuhalten. Die aus dem Lärmpegelbereich gemäß Tabelle 8 DIN 4109 resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maße sind in Abhängigkeit vom Verhältnis der gesamten Außenfläche eines Aufenthaltsraums zur Grundfläche des Raums gemäß Tabelle 9 der DIN 4109 Ausgabe November 1989 (s. Tabelle 5, Seite 14) zu erhöhen oder zu mindern. Das erforderliche Schalldämm-Maß gemäß Tabelle 8 und 9 DIN 4109 ist beispielsweise erfüllt, wenn jedes Außenbauteil (bspw. Wand, Fenster, Rollladenkästen) für sich die Anforderungen erfüllt. Für Fenster ergibt sich gemäß VDI 2719 bei "üblichen" Raumgeometrien 7 für den Lärmpegelbereich III näherungsweise die Schallschutzklasse 2. Beim Lärmpegelbereich III sind die Aufwendungen für den baulichen Schallschutz lediglich geringfügig erhöht im Vergleich zur üblichen Bauweise. Im Lärmpegelbereich II ergeben sich keine erhöhten Aufwendungen. Bei ausgebauten Dachgeschossen ist allerdings zu berücksichtigen, dass auch die Dachhaut die Anforderungen der DIN 4109 an die Luftschalldämmung der Außenbauteile erfüllen muss (s. Nr: 5.3 DIN 4109). Im Einzelnen hängen die konkreten Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile jedoch, wie oben dargelegt, auch von der Raumgeometrie ab, so dass eine differenzierte Festlegung gemäß DIN 4109 Tabellen 8 und 9 erst im Rahmen der Objektplanung erfolgen kann. Dabei sind die Ausführungen in Nr. 5 DIN 4109 vom November 1989 zu beachten. Da Schallschutzfenster nur im geschlossenen Zustand voll wirksam sind, sind zum Schlafen genutzte Räume zumindest bei Überschreitung des schalltechnischen Orientierungswertes für Verkehrslärm für Allgemeine Wohngebiete nachts mit schallgedämmten Lüftern auszustatten, um eine ausreichende Frischluftzufuhr bei geschlossenen Fenstern sicherzustellen. 7 Raumhöhe bis 2,5 m, Raumtiefe von etwa 4,5 m oder mehr, 10% bis 60% Fensteranteil an der Außenwand., DIN 4109, Nr Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 15

16 7 Zusammenfassung Zur 3. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Altenwohn- und Pflegeheim der Gemeinde Ober-Olm waren die Geräuscheinwirkungen der benachbarten Bundesautobahn A 63 zu ermitteln und zu beurteilen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes hat einen Abstand von mindestens 450 m zur westlich von Nordosten nach Südwesten verlaufenden Autobahn A 63. Die Ergebnisse wurden anhand der nutzungsspezifischen schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm bewertet und die Konsequenzen für die weitere Planung abgeleitet. Es wurden passive Schallschutzmaßnahmen gemäß DIN 4109 ermittelt. Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen wird die DIN "Schallschutz im Städtebau. Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung", Juli 2002 in Verbindung mit Beiblatt 1 "Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung" vom Mai 1987 herangezogen. Sie beinhaltet nutzungsspezifische schalltechnische Orientierungswerte für Verkehrslärm. Diese betragen für Allgemeine Wohngebiete tags 55 db((a) und nachts 45 db(a). Weitere Beurteilungsrundlage ist die Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 mit Immissionsgrenzwerten für den Neubau und die wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen und Schienenwegen. Die Immissionsgrenzwerte für Allgemeine Wohngebiet sind 4 db(a) höher als die schalltechnischen Orientierungswerte für Verkehrslärm. Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen und zur Dimensionierung des erforderlichen Lärmschutzes wurden schalltechnische Modellrechnungen anhand der einschlägigen Regelwerke auf der Basis des digitalen Rechenmodells durchgeführt. Basis für die Geräuschimmissionsprognose waren Verkehrsdaten, die vom Landebetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) zur Verfügung gestellt wurden. Weiterhin wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das die Höhenverhältnisse des Geländes berücksichtigt. Die Berechnungen führten zu folgenden Ergebnissen: Nachts werden in Richtung der Autobahn der schalltechnische Orientierungswert von 45 db(a) und der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für (allgemeine) Wohngebiete von 49 db(a) um bis zu 6 db(a) bzw. um bis zu 2 db(a) überschritten. Tags werden der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV für Wohngebiete von 59 db(a) und auch der Immissionsgrenzwert für Altenheime von 57 db(a) unterschritten bzw. ausgeschöpft. Der schalltechnische Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete von 55 db(a) wird um bis zu 2 db(a) überschritten. Die Überschreitung ist im Bereich des 1. OG am höchsten, während in Höhe der Freibereiche (2 m über Gelände) dieser Pegel ohne Berücksichtigung von Reflexionen am Gebäude selbst überwiegend ausgeschöpft bzw. unterschritten wird und nur in einem kleinen Bereich um weniger als 1 db(a) überschritten wird. Ein Schutz der 2-geschossigen Bebauung, so dass die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete tags und nachts eingehalten werden, kann aufgrund der Lage des Plangebietes in zweiter Reihe zur Autobahn durch aktive Schallschutzmaßnahmen nicht erreicht werden. Zum Schutz der geplanten Bebauung sind daher ergänzende Vorkehrungen notwendig: Erforderlich sind passive Schallschutzmaßnahmen zum Schutz gegen Außenlärm gemäß DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau. Anforderungen und Nachweise " von November 1989, Kapitel 5 auf der Grundlage der Lärmpegelbereiche II und III, siehe Karte 4, Seite 14 (Weitere Erläuterungen zum passiven Schallschutz siehe oben, Kapitel 6) Aus fachlicher Sicht zu empfehlen: geeignete Grundrissgestaltung der Bebauung im Plangebiet mit Fenstern von Aufenthaltsräumen i.s. DIN 4109 zur ruhigen Seite, also in Richtung Nordosten. Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 16

17 Erarbeitet im Mai 2012 durch Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Ober-Olm - Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan Altenwohn- und Pflegeheim - 3. Änderung und Ergänzung 17

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