S t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Am Tower Bitburg / Flugplatz

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1 S t a d t S a a r l o u i s Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung B 51 neu Am Tower Bitburg / Flugplatz Telefon 06561/ Telefax 06561/ info-schall@i-s-u.de Internet Aufgabenstellung Schalltechnische Untersuchung zur Ermittlung der Veränderungen der Einwirkungen durch Straßenverkehrsgeräusche durch die geplante Anbindung der Firmen Nedschroef und Verzinkerei Becker an die B 51 neu. Bericht-Nr. b Datum 12. Mai 2010 Digitale Mehrausfertigung Auftraggeber Stadt Saarlouis Auftrag schriftlich erteilt durch die Stadtverwaltung Saarlouis im Januar 2008 Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen siehe Punkt 3, Seite 5 Zusammenfassung der Ergebnisse siehe Punkt 7, Seite 22 Bearbeitet durch Christel Raab (Dipl.-Ing. (FH) Umweltschutz) Dieser Bericht besteht aus 22 Seiten und zwei Anhängen. Die Ergebnisse dieses Gutachtens beziehen sich ausschließlich auf den im Text beschriebenen Untersuchungsgegenstand. Die Vervielfältigung des Berichts oder einzelner Teile hieraus - außer für Zwecke des Auftraggebers - ist nur mit schriftlicher Genehmigung der ISU GmbH gestattet.

2 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Aufgabenstellung Plan- und Datengrundlagen Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen Städtebauliche Planung Verkehrslärm Festlegung der Schutzbedürftigkeit Vorgehensweise Ermittlung der Geräuschemissionen Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Geräuschimmissionen durch die B 51 neu und die geplante Anbindung (wesentliche Änderung) Veränderungen der Schallemissionen und -immissionen durch den gesamten Straßen-verkehr durch die geplante Anbindung Zusammenfassung Anhang Karten Tabellen Abbildungen Karte 1 Differenz-Gebäudelärmkarte Tag: S 3: B 51 neu mit Anbindung / S 1: B 51 neu Status quo Karte 2 Karte 3 Gebäudelärmkarte Tag (6-22 Uhr), Beurteilungspegel S 3: B 51 neu mit Anbindung (höchster Wert, aufgerundet) Gebäudelärmkarte Nacht (22-6 Uhr), Beurteilungspegel S 3: B 51 neu mit Anbindung (höchster Wert, aufgerundet) Karte 4 Pegeldifferenz tags: mit Anbindung Status quo Karte 5 Pegeldifferenz nachts: mit Anbindung Status quo Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte bzgl. Verkehrslärm für die städtebauliche Planung gemäß DIN Teil Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV... 6 Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 1

3 Tabelle 3 Ausgangsdaten und Emissionspegel zum Status quo Tabelle 4 Ausgangsdaten und Emissionspegel für die Szenarien zur künftigen baulichen Situation Tabelle 5 Beurteilungspegel für die Straßenverkehrsgeräusche von der B 51 neu und die geplante Anbindung im Vergleich zu den Immissionsgrenzwerten für Mischgebiete Tabelle 6 Vergleich der Schallemissionen mit und ohne Anbindung Abbildung 1 Bebauungsplan Anbindung B 51 neu, Vorentwurf, März 2010 (vgl./1/)... 3 Abbildung 2 Übersichtsplan mit geplanter Anbindung (vgl./2/)... 4 Abbildung 3 Ausschnitt Bestandsaufnahme Büro Mitschang 2001 (vgl./6/)... 7 Abbildung 4 Rechenmodell S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo Abbildung 5 Rechenmodell S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 2

4 1 Aufgabenstellung Die Stadt Saarlouis plant die Aufstellung des Bebauungsplans Anbindung B 51 neu. Der Bebauungsplan soll die Grundlage für die Anbindung der Firmen Nedschroef und die Verzinkerei Becker an die Umgehungsstraße B 51 neu darstellen. Die bisherige Erschließung der Betriebe erfolgt über die Straße An der Saar bzw. über die Klosterstraße. Bei der Realisierung des Bauvorhabens muss die bestehende Lärmschutzwand an der B 51 neu auf rund 40 m Länge entfernt werden. Zunächst wird geprüft, ob durch den Bau der Anbindung an die B 51 neu und der damit verbundenen Öffnung der Lärmschutzwand eine wesentliche Änderung nach 16. BImSchV vorliegt und ob ein Anspruch auf Lärmschutzmaßnahmen begründet wird. In einem zweiten Schritt werden die Veränderungen der schalltechnischen Situation durch die geänderte Verkehrsführung aufgezeigt. Das betrifft die jetzigen Zufahrtsbereiche (Straße An der Saar und Klosterstraße ). Abbildung 1 Bebauungsplan Anbindung B 51 neu, Vorentwurf, März 2010 (vgl./1/) Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 3

5 Firma Nedschroef geplante Anbindung Verzinkerei Becker Abbildung 2 Übersichtsplan mit geplanter Anbindung (vgl./2/) 2 Plan- und Datengrundlagen Die vorliegende Untersuchung basiert im Wesentlichen auf folgenden Plan- und Datengrundlagen: /1/ Bebauungsplan "Anbindung B 51 neu" der Stadt Saarlouis Planzeichnung, Vorentwurf, März 2010 /2/ Auszug aus dem Kataster der Stadt Saarlouis im dxf-format, per Mail am 25. November 2009 /3/ Anbindung der Firmen Nedschroef und Verzinkerei Becker an die B 51 neu in Saarlouis Fraulautern - Genehmigungsplanung, Joachim Schwarz, Planungsbüro für Verkehrswesen, Stand: 05/09 /4/ B 51 Umgehung Saarlouis Lärmschutzmaßnahmen Teilstrecke Fraulautern Entwurfsplanung, Ing. Büro Dipl.-Ing. G. Nießen, Völklingen-Luisenthal, 1993 /5/ Auszug Verkehrsmengenkarte 2005 Saarland, übergeben durch das Tiefbauamt Saarlouis per Fax am /6/ Auskunft zur Gebietsausweisung durch das Stadtplanungsamt und Ausschnitt der Bestandsaufnahme 2001 durch das Büro Mitschang, per Mail am 21. April 2010 Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 4

6 /7/ Integrierter Entwicklungsplan Lärm + Verkehr, Anhang Teil B, Büro ATP, Saarbrücken 2003 /8/ Herr Tilz, Werksleiter Firma Nedschroef, telefonische Auskunft am /9/ Herr Kraß, Betriebsleiter Firma Becker, telefonische Auskunft am /10/ Bestandsaufnahme am /11/ Verkehrsaufkommen durch Vorhaben der Bauleitplanung und Auswirkungen auf die Anbindung an das Straßennetz, Dr.-Ing. Dietmar Bosserhoff, Heft 53-1 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Verkehrsverwaltung, Wiesbaden Berechnungs- und Beurteilungsgrundlagen 3.1 Städtebauliche Planung Die vorliegende schalltechnische Untersuchung steht im Zusammenhang mit der städtebaulichen Planung. Im /12/ Beiblatt 1 zum Teil 1 der DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Mai 1987 werden schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung definiert, die eine sachverständige Konkretisierung der Anforderungen an den Schallschutz darstellen. Diese unterscheiden sowohl zwischen Verkehrs- und Gewerbelärm als auch hinsichtlich der Schutzwürdigkeit verschiedener Gebietsarten und geben hierfür jeweils Pegel vor, die nach Möglichkeit nicht überschritten werden sollen. Die Orientierungswerte für Verkehrslärm sind in der Tabelle 1 aufgelistet. Die in Tabelle 1 aufgeführten schalltechnischen Orientierungswerte haben allerdings keine bindende Wirkung, sondern sind lediglich ein Maßstab des wünschenswerten Schallschutzes. In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrswegen und in Gemengelagen, lassen sich die Orientierungswerte oft nicht einhalten. Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung von den Orientierungswerten abgewichen werden soll, weil andere Belange überwiegen, sollte möglichst ein Ausgleich durch andere geeignete Maßnahmen (wie geeignete Gebäudeanordnung und Grundrissgestaltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen) vorgesehen und planungsrechtlich abgesichert werden. Gebietsart Reine Wohngebiete (WR), Wochenendhausgebiete und Ferienhausgebiete Allgemeine Wohngebiete (WA), Kleinsiedlungsgebiete (WS) und Campingplatzgebiete Orientierungswerte in tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) Friedhöfe, Kleingartenanlagen und Parkanlagen Besondere Wohngebiete (WB) Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI) Kerngebiete (MK) und Gewerbegebiete (GE) Sonstige Sondergebiete, soweit sie schutzbedürftig sind, je nach Nutzungsart 45 bis bis 65 Tabelle 1 Schalltechnische Orientierungswerte bzgl. Verkehrslärm für die städtebauliche Planung gemäß DIN Teil 1 Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 5

7 3.2 Verkehrslärm Den Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrslärm im Zusammenhang mit dem Bau oder der wesentlichen Änderungen von öffentlichen Straßen und Schienenwegen regelt die /13/ Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni Es ist zu prüfen, ob bei der geplanten Anbindung an die B 51 neu eine "wesentliche Änderung" im Sinne der 16. BImSchV vorliegt. In der Verkehrslärmschutzverordnung heißt es dazu in 1 Absatz 2 in Bezug auf Straßen: Eine Änderung ist wesentlich, wenn 1. eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen für den Kraftfahrzeugverkehr... erweitert wird oder 2. durch einen erheblichen baulichen Eingriff der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms um mindestens 3 oder auf mindestens 70 am Tage oder mindestens 60 in der Nacht erhöht wird. Eine Änderung ist auch wesentlich, wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms von mindestens 70 am Tage oder 60 in der Nacht durch einen erheblichen baulichen Eingriff erhöht wird; dies gilt nicht in Gewerbegebieten. Liegt eine wesentliche Änderung vor, sind die Beurteilungspegel durch den Verkehrsweg mit den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV zu vergleichen. Gebietsart Immissionsgrenzwerte in tags (6-22 Uhr) nachts (22-6 Uhr) an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen in reinen und allgemeinen Wohngebieten und in Kleinsiedlungsgebieten in Kern-, Dorf- und Mischgebieten in Gewerbegebieten Tabelle 2 Immissionsgrenzwerte gemäß Verkehrslärmschutzverordnung - 16.BImSchV Sofern beim Neubau oder der wesentlichen Änderung einer Straße der Beurteilungspegel für die Geräuschbelastung nach der Baumaßnahme die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag (6-22 Uhr) oder in der Nacht (22-6 Uhr) überschreitet, wird ein Anspruch auf Lärmschutz begründet. Bei der Prüfung dieser Voraussetzung ist nur der zu ändernde Verkehrsweg zu berücksichtigen. Anwendungshinweise zur 16. BImSchV geben die /14/ "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes VLärmSchR 97 ", eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 26/1997, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz des Bundesministeriums für Verkehr, StB 15/ /11 Va 97 vom 02. Juni Die Berechnung der Geräusche durch den Straßenverkehr erfolgt anhand der Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 6

8 /15/ "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 (RLS-90)", eingeführt durch Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 8/1990, Sachgebiet 12.1: Lärmschutz des Bundesministers für Verkehr, StB 11/ /25 Va 90 vom 10. April 1990 /16/ Allgemeines Rundschreiben des BMV betreffend "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" vom 25. April 1991 (VKBl. S. 480) Straßenbau Nr. 14/1991 Lärmschutz (- Ausgabe RLS-90; - Ergänzung der Fußnote der Tabelle 4) 3.3 Festlegung der Schutzbedürftigkeit Die Einstufung der Immissionsempfindlichkeit bzgl. der jeweiligen schalltechnischen Orientierungswerten, Immissionsrichtwerten und Immissionsgrenzwerte erfolgt in der Regel anhand der Gebietsnutzungen, die in Bebauungsplänen festgelegt sind. Innerhalb des Plangebiets Anbindung B 51 neu ist keine schutzbedürftige Bebauung geplant. Für die unmittelbare Umgebung des Plangebietes besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Nach Auskunft des Stadtplanungsamtes Saarlouis wurde im Jahr 2001 eine Bestandsaufnahme durch das Büro Mitschang durchgeführt. Demnach sind die Bereiche der Straßen Saarlouiser Straße, Klosterstraße und Wirtsstraße gemäß Baunutzungsverordnung als Allgemeines Wohngebiet (WA) einzustufen. Die Bereiche Bahnhofstraße, Saarbrücker Straße und An der Saar sind als Mischgebiet (MI) einzustufen. /6/ Abbildung 3 Ausschnitt Bestandsaufnahme Büro Mitschang 2001 (vgl./6/) 4 Vorgehensweise Auf der Grundlage von Verkehrsprognosen und Literaturwerten werden die Schallemissionen, der B 51 neu im relevanten Abschnitt, sowie der angrenzenden Straßen für das Jahr 2025 mit und ohne Anbindung berechnet. Anhand dieser werden die Geräuscheinwirkungen an der umliegenden schutzbedürftigen Bebauung ermittelt und die Veränderungen aufgezeigt. Es werden unterschiedliche Szenarien untersucht. In den Szenarien 1 (S1) und 2 (S2) werden nur die Geräuscheinwirkungen durch die B 51 neu untersucht, bei Szenario 3 (S3) wird die Anbindung mit berücksichtigt. In den Szenarien 4 (S4) und 5 (S5) werden die angrenzenden Straßen in die Berechnung einbezogen. Folgende Szenarien werden untersucht: S 1: B 51 neu Status quo B 51 neu mit vorhandener Lärmschutzwand S 2: B 51 neu mit geöffneter Lärmschutzwand Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 7

9 B 51 neu mit geöffneter Lärmschutzwand (für die geplante Anbindung der Firmen Nedschroef und Verzinkerei Becker) S 3: B 51 neu mit Anbindung B 51 neu und geplante öffentliche Straße zur Anbindung der Firmen Nedschroef und Verzinkerei Becker mit geöffneter Lärmschutzwand S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo B 51 neu und andere Straßen ( An der Saar, Klosterstraße, Saarlouiser Straße, Saarbrücker Straße, Bahnhofstraße ) mit der vorhandenen Lärmschutzwand S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung B 51 neu mit der geplanten öffentlichen Straße zur Anbindung der Firmen Nedschroef und Verzinkerei Becker und andere Straßen ( An der Saar, Klosterstraße, Saarlouiser Straße, Saarbrücker Straße, Bahnhofstraße ) mit der geöffneten Lärmschutzwand 5 Ermittlung der Geräuschemissionen Die Berechnung der Geräuschemissionen durch den Straßenverkehr wird anhand der RLS-90 durchgeführt. Als Grundlage dienen u.a. die Verkehrszahlen auf den interessierenden Straßenabschnitten. Diesbezüglich sind im Rahmen der städtebaulichen Planung Prognosewerte anzusetzen. 1 Als Ausgangsdaten für den Straßenverkehr gehen die folgenden Verkehrszahlen ein: DTV Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke, in Kfz/24 h (als Mittelwert über alle Tage eines Jahres) M T, M N Maßgebende stündliche Verkehrsstärke am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in Kfz/h p T, p N Lkw-Anteil (> 2,8 t) am Tag (6-22 Uhr) und in der Nacht (22-6 Uhr), in % Im Integrierten Entwicklungsplan Lärm + Verkehr des Büro ATP (vgl. /7/) wird auf der B 51 neu im Entwicklungsszenario ein Verkehrsaufkommen für den Zeithorizont 2015/2020 von Kfz/24 h und ein Schwerverkehrsanteil von 4,5 % prognostiziert. In dem Szenario wird u.a. zugrunde gelegt, dass die B 51 neu in Richtung Westen bis zur BAB 8 fortgeführt wird und auf Grund dessen der Verkehr auf der B 51 neu ansteigt. Das Büro Schwarz rechnet mit einer weiteren Verkehrszunahme pro Jahr von 0,3 % für Pkw und 0,8 % für Lkw und kommt für das Jahr 2025 auf ein Verkehrsaufkommen auf der B 51 neu von Kfz/24 h und einen Schwerverkehrsanteil von 4,7 % (vgl. /3/) Die Verkehrszahlen der Saarbrücker Straße und der Bahnhofstraße werden analog ermittelt. Es berechnet sich für die Bahnhofstraße ein DTV von Kfz/24 h mit einem Schwerverkehrsanteil von 3,7 % und für die Saarbrücker Straße Kfz/24 h und 5,4 % Lkw-Anteil. Für die untergeordneten Straßen liegen der Stadt Saarlouis keine Verkehrsdaten vor. Für die Straßen An der Saar und Klosterstraße werden anhand der Gebäude bzw. anhand der Mitarbeiterzahlen mit Hilfe von Anhaltswerten von Bosserhoff (vgl. /11/) eigene Abschätzungen getroffen. Die Straßen sind Sackgassen, so dass kein Durchgangsverkehr zu berücksichtigen ist. Folgende Annahmen liegen den Berechnungen zugrunde. Die getroffenen Annahmen stellen jeweils die Obergrenze der von Bosserhoff genannten Intervalle dar: 1 Vgl. RLS-90, Nr Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 8

10 Verkehrsaufkommen von Gebieten mit Wohnnutzung: Haushaltsgröße: 3 Einwohner / Wohneinheit Wegehäufigkeit: 4 Wege / Einwohner Anteil motorisierter Individualverkehr (MIV): 70 % Pkw-Besetzungsgrad: 1,2 Pers. / Pkw Verkehrserzeugung im Güterverkehr: 0,05 Lkw-Fahrten / Einwohner Verkehrsaufkommen von Gebieten, mit gewerblicher Nutzung auf der Basis der Beschäftigtenzahlen: Wegehäufigkeit: 3 Wege / Beschäftigtem Anteil motorisierter Individualverkehr (MIV): 90 % Pkw-Besetzungsgrad: 1,1 Personen / Pkw In der Straße An der Saar ergeben sich gemäß Bestandsaufnahme überschlägig 20 Wohneinheiten, 140 Pkw/ 24 h und 3 Lkw/ 24 h durch die Anlieger. Für die Prognose mit der geplanten Anbindung der Firmen Nedschroef und Verzinkerei Becker ist zusätzlich das Verkehrsaufkommen durch die Verzinkerei Becker, sowie ein Teil des Pkw-Verkehrs der Firma Nedschroef zu berücksichtigen. Für die Klosterstraße berechnen sich mit ca. 54 Wohneinheiten (Klosterstaße und Eisenwerkstraße) rund 380 Pkw/ 24 h und 8 Lkw/ 24 h. Hinzu kommt das Verkehrsaufkommen durch die Grundschule und durch die Firma Nedschroef. Das Verkehrsaufkommen für die Grundschule wird auf 300 Pkw-Bewegungen pro 24 h abgeschätzt 2. Die Zufahrt der Lkw der Firma Nedschroef erfolgt ausschließlich über die Klosterstraße. Nach Angaben des Betreibers beläuft sich das Verkehrsaufkommen durch die Firma derzeit auf rund 40 Lkw pro Tag bzw. 80 Lkw-Bewegungen (vgl. /8/). Laut Angaben des Betriebes ist davon auszugehen, dass das Lkw-Aufkommen steigen wird. Genaue Zahlen liegen nicht vor. Berücksichtigt man eine Zunahme von 1 Prozent pro Jahr, so ergeben sich für das Jahr Lkw-Bewegungen. Bei den Berechnungen werden aufgerundet 100 Lkw-Bewegungen pro Tag angesetzt. Im Planfall erfolgt die Lkw-Zu- und Abfahrt ausschließlich über die geplante Anbindung an die B 51 neu. Die Mitarbeiter der Firma Nedschroef parken auf drei Parkplätzen. Ein größerer und ein kleinerer Parkplatz befinden sich auf der westlichen Seite des Firmengeländes (Anbindung über die Klosterstraße ), ein weiterer kleinerer Parkplatz befindet sich östlich und wird über die Straße An der Saar angefahren. Die Stellplätze sind nicht markiert. Es wird vereinfachend angenommen, dass die Hälfte aller Pkw auf dem Parkplatz Ecke Klosterstraße/ Eisenwerkstraße parkt und die übrigen sich zu gleichen Teilen auf die anderen beiden Parkplätze aufteilen. Im Planfall bestehen ausschließlich die beiden Parkplätze auf der Westseite, so dass sich das Pkw-Aufkommen in den Szenarien mit Anbindung (S 2, S 3, S5) vergrößert, die Lkw entfallen. Die Firma Nedschroef hat 230 Mitarbeiter, mit den oben genannten Parametern ergibt sich ein Pkw-Aufkommen von rund 565 Pkw/ 24 h. Die Zufahrt der Verzinkerei Becker erfolgt derzeit ausschließlich über die Straße An der Saar. Die Firma beschäftigt 70 Mitarbeiter. Der Kunden-Pkw-Verkehr beläuft sich auf rund 20 Pkw/ 24 h. Der Betreiber schätzt das Pkw-Verkehrsaufkommen auf insgesamt 120 Bewegungen pro Tag. Die Verteilung des Verkehrs auf den Straßen An der Saar, Klosterstraße, Saarlouiser Straße auf die Beurteilungszeiträume Tag (6-22 Uhr) und Nacht (22-6 Uhr) erfolgt entsprechend den 2 Annahme: 150 Schüler, die Hälfte von ihnen wird mit einem Pkw zur Schule gebracht und abgeholt. Pro Kind 4 Pkw- Bewegungen entspricht 300 Pkw-Bewegungen Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 9

11 Standardwerten für Gemeindestraßen gemäß Tabelle 4 der RLS-90. Für die klassifizierten Straßen B 405 ( Bahnhofstraße ) und L 343 ( Saarbrücker Str. ) ist auf der Basis von Erfahrungswerten tags und nachts der Lkw-Anteil gleich hoch. Weiterhin geht der folgende Parameter in die Berechnung ein: v zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw und Lkw in km/h auf dem jeweiligen Straßenabschnitt Die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten wurden im Rahmen einer eigenen Bestandsaufnahme erhoben. Für die neu geplante Anbindung wird eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h angesetzt. Außerdem sind für die Emissionen folgende Faktoren von Bedeutung: Beschaffenheit der Straßenoberfläche, berücksichtigt durch den Zuschlag D StrO hier: D StrO = 0 für v 60 km/h bzw. D StrO = - 2 für v > 60 km/h Längsneigung der Fahrbahn: hier 5% Für lichtsignalgesteuerte Straßenkreuzungen wird ein Zuschlag gemäß RLS-90 berücksichtigt. Für die Anbindung an die B 51 neu ist zunächst keine Ampelanlage geplant. Jedoch werden für den Fall, dass sie benötigt werden sollten, Leerrohre verlegt (vgl. /3/). Die Ampelanlage wird in der schalltechnischen Untersuchung mit berücksichtigt, somit wird der schalltechnisch ungünstigere Fall untersucht. Die verwendeten Ausgangsdaten und die daraus resultierenden Emissionspegel L m,e für die Szenarien S 1 und S4 sind in Tabelle 3 zusammengefasst, die für die Szenarien S 2, S 3 und S 5 in Tabelle 4. Die Emissionspegel beziehen sich auf einen seitlichen Abstand von 25 m zur Straßenachse bei freier Schallausbreitung. Straße DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw L m,e,t L m,e,n Kfz/24h Kfz/h Kfz/h % % km/h S 1: B 51 neu Status quo und S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo B 51 neu ,7 4,7 70/70 63,6 56,2 B 51 neu ,7 4,7 100/80 66,2 58,8 S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo L ,4 5,4 50/50 64,4 55,6 ( Saarbrücker Str. ) B ,7 3,7 50/50 64,9 57,5 ( Bahnhofstraße ) Saarlouiser Str ,1 0,6 30/30 45,1 36,8 An der Saar ,5 3,5 30/30 49,4 37,9 Klosterstraße ,8 0,2 30/30 51,7 40,0 Tabelle 3 Ausgangsdaten 3 und Emissionspegel zum Status quo Straße DTV M T M N p T p N v Pkw/Lkw L m,e,t L m,e,n Kfz/24h 3 Kfz/h Kfz/h % % km/h S 2: B 51 neu mit geöffneter Lärmschutzwand, S 3: B 51 neu mit Anbindung und 3 Werte gerundet Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 10

12 S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung B 51 neu ,3 5,3 70/70 63,9 56,5 B 51 neu ,3 5,3 100/80 66,4 59,0 S 3: B 51 neu mit Anbindung und S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung B 51 neu Ausfahrt 150 7,7 2,6 67,5 4,9 50/50 51,6 38,1 Zufahrt Fa. Becker 95 4,6 2,6 45,7 4,9 50/50 47,8 38,1 Zufahrt Fa. 50 3, /50 49,3 - Nedschroef B 51 neu Auffahrt 150 7,7 2,6 67,5 4,9 50/50 51,6 38,1 S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung L ,1 5,1 50/50 64,1 55,4 ( Saarbrücker Str. ) B ,7 3,7 50/50 64,9 57,5 ( Bahnhofstraße ) Saarlouiser Str ,1 0,6 30/30 45,1 36,8 An der Saar ,1 0,6 30/30 39,5 31,2 Klosterstraße ,7 0,2 30/30 47,8 40,1 Tabelle 4 Ausgangsdaten 4 und Emissionspegel für die Szenarien zur künftigen baulichen Situation 6 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Die Berechnung der Schallimmissionen erfolgt auf der Grundlage der genannten Emissionen mit Hilfe eines Computer-Simulationsprogramms 5. Als Grundlage wurde ein digitales Geländemodell erstellt, das neben den Emissionen auch weitere Faktoren, die für die Schallausbreitung von Bedeutung sind (bspw. Luft- und Bodenabsorption), berücksichtigt. In den Abbilungen 4 und 5 (S. 17, 18) sind die Rechenmodelle der Szenarien S 4 und S 5 dargestellt. Die Schallausbreitungsrechnungen werden für repräsentative Immissionspunkte durchgeführt. Die Ergebnisse werden in farbigen Gebäudelärmkarten und Differenz-Gebäudelärmkarten dargestellt. Angegeben ist jeweils der Höchstwert bzw. die höchste Differenz an jeder Fassade. Ausgewählte Rechenpunkte werden zusätzlich in Tabellen aufgeführt. Im Anhang sind die Ergebnisse für Immissionspunkte und sämtliche Geschosse aufgelistet. Die Lage und die Bezeichnung der Immissionsorte können den Abbildungen 1 und 2 (S. 17 f.) entnommen werden. Für die Immissionsorthöhen werden entsprechend der Bestandsaufnahme angesetzt. 4 Werte gerundet 5 Programm "SoundPlan" des Ingenieurbüros Braunstein und Berndt GmbH. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 11

13 6.1 Geräuschimmissionen durch die B 51 neu und die geplante Anbindung (wesentliche Änderung) Zunächst werden die Pegelerhöhungen ermittelt, die sich durch die Öffnung der Lärmschutzwand im geplanten Anbindungsbereich ergeben. Dazu werden die Geräuschimmissionen, die von der B51 neu und der geplanten Anbindung auf die nächstgelegenen schutzwürdigen Gebäude einwirken, berechnet. Dabei werden ausschließlich die Verkehrsgeräusche aus dem öffentlichen Straßenraum berücksichtigt. Berücksichtigt man ausschließlich die Schallabstrahlungen der B 51 neu (S 2) ergeben sich Pegeldifferenzen zum Status quo (S 1) bis 6,7 tags am Gebäude An der Saar 5 auf der Westseite des Gebäudes (Immissionspunkt 10). Die Pegeldifferenzen im Nachtzeitraum sind identisch mit den Differenzen tags. Abweichungen betragen 0,1. Berücksichtigt man zusätzlich die geplante Anbindung (S 3) erhöht sich der Beurteilungspegel im Vergleich zum Status quo an derselben Fassade um 7 tags und 6,7 nachts. Die Pegeldifferenzen im Tagzeitraum liegen bis 0,3 über den Pegeldifferenzen im Nachtzeitraum, was auf die geplante Anbindung zurückzuführe ist. In Karte 1 sind die Pegeldifferenzen für den Tagzeitraum graphisch dargestellt. Im Anhang 2 sind die Beurteilungspegel und Pegeldifferenzen aller Stockwerke aufgeführt. Durch die geplante Anbindung und der damit verbundenen Unterbrechung der Lärmschutzwand kommt es an den Gebäuden der Straße An der Saar zum Teil zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels des zu ändernden Verkehrswegs um mehr als 3, so dass eine wesentliche Änderung vorliegt. Im Folgenden wird geprüft, ob gemäß der 16. BImSchV Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dazu werden die Beurteilungspegel mit den Grenzwerten der 16. BImSchV verglichen. In Tabelle 5 sind die Beurteilungspegel der Szenarien S 2 und S 3 an drei ausgewählten Gebäuden (Gebäude mit den höchsten Beurteilungspegeln) aufgeführt. In Karte 2 und Karte 3 sind die Beurteilungspegel des Szenario S 3: B 51 neu mit Anbindung für den Beurteilungszeitraum tags und nachts dargestellt. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 12

14 Karte 1 Differenz-Gebäudelärmkarte Tag: S 3: B 51 neu mit Anbindung / S 1: B 51 neu Status quo Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 13

15 Karte 2 Gebäudelärmkarte Tag (6-22 Uhr), Beurteilungspegel S 3: B 51 neu mit Anbindung (höchster Wert, aufgerundet) Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 14

16 Karte 3 Gebäudelärmkarte Nacht (22-6 Uhr), Beurteilungspegel S 3: B 51 neu mit Anbindung (höchster Wert, aufgerundet) Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 15

17 IP Immissionspunkt Geschoss Grenzwert 16. BImSchV in Beurteilungspegel S 2 in Beurteilungspegel S 3 in Nr. Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht 18 An der Saar 9 2. OG An der Saar OG Saarbrücker Str OG Tabelle 5 Beurteilungspegel für die Straßenverkehrsgeräusche von der B 51 neu und die geplante Anbindung im Vergleich zu den Immissionsgrenzwerten für Mischgebiete Es ergeben sich Beurteilungspegel bis 53 tags und 45 nachts. Die Grenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete werden tags und nachts eingehalten. Durch die geplante Anbindung werden keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Bei den schalltechnischen Berechnungen zur Dimensionierung der Lärmschutzwand (/4/) wurde ein Schwerverkehrsanteil gemäß RLS-90 von 20 % tags und nachts angesetzt. Der vorliegenden Berechnung liegen gemäß dem Integrierten Entwicklungsplan Lärm und Verkehr (/7/) Schwerverkehrsanteile von 4,7 bzw. 5,3 zugrunde, so dass die Beurteilungspegel unter denen in der Untersuchung aus dem Jahr 1993 liegen. 6.2 Veränderungen der Schallemissionen und -immissionen durch den gesamten Straßen-verkehr durch die geplante Anbindung Im Folgenden werden nicht nur die Schallimmissionen durch die Bundesstraße und ihre neue Anbindung berücksichtigt, sondern auch die übrigen Straßen, die in unmittelbarer Umgebung zu den Immissionsorten verlaufen und deren Verkehrsbelastung sich durch die Anbindung der Firmen an die B 51 neu verändert. Dazu werden zunächst die Emissionen miteinander verglichen. Der Verkehr in der Straße An der Saar reduziert sich auf den Anwohnerverkehr. Dadurch nimmt der Emissionspegel um rund 8 tags und 7 nachts (vgl. Tabelle 6) ab. In der Klosterstraße hat die geplante Anbindung unterschiedliche Auswirkungen. Zum einen nimmt der Pkw-Verkehr zu, da der Parkplatz auf der Ostseite des Nedschroefgeländes entfällt, andererseits wird der komplette Zulieferverkehr verlagert. Dadurch verringern sich die Schallemissionen tags um fast 4, nachts erhöhen sie sich um 0,1. Diese Pegelminderung spiegelt sich im Beurteilungspegel wider. Es berechnen sich in der Klosterstraße Beurteilungspegel bis 57 tags und 49 nachts. Im Anhang 2 sind die Beurteilungspegel sowie die Pegeldifferenzen aller Rechenpunkte aufgeführt. Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 16

18 Abbildung 4 Rechenmodell S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 17

19 Abbildung 5 Rechenmodell S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 18

20 Straße Status Quo Mit Anbindung Pegeldifferenz 6 L me Tag L me Nacht L me Tag L me Nacht Tag Nacht An der Saar 49,4 37,9 39,5 31,2-8,4-7,2 Klosterstraße 51,7 40,0 47,8 40,1-3,9 + 0,1 Tabelle 6 Vergleich der Schallemissionen mit und ohne Anbindung In der Straße An der Saar lässt sich die Veränderung des Beurteilungspegels nicht direkt aus dem Emissionspegel ableiten, da sich in diesem Bereich unterschiedliche Effekte überschneiden. An den der Straße zugewandten Fassaden der Gebäude An der Saar 4 bis 10 kommt es tags zu einer Minderung der Beurteilungspegel zwischen 1 und 4 (vgl. Karte 4 grün gekennzeichnete Fassaden). Weiter nördlich ist der Einfluss der Saarbrücker Straße stärker. Hier beträgt die Minderung bis 1 (gelbe Kennzeichnung). An den Westfassaden kommt es zu Pegelzunahmen bis rund 4, an den Südfassaden der Gebäude der Saarbrücker Straße bis 2. Nachts kommt es zu Pegelminderungen bis 2 und zu Pegelerhöhungen bis 5 (vgl. Karte 5). An den Gebäudefassaden an den Pegelzunahmen zu verzeichnen sind, betragen die Beurteilungspegel tags maximal 53 und nachts maximal 46. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für Mischgebiete von 64 tags und 54 nachts sowie die Orientierungswerte der DIN von 60 tags und 50 nachts werden eingehalten. 6 Negative Werte bedeuten eine Minderung, positive Werte eine Erhöhung der Pegelwerte Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 19

21 Karte 4 Pegeldifferenz tags: mit Anbindung Status quo 7 7 Negative Werte bedeuten eine Minderung, positive Werte eine Erhöhung der Pegelwerte Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 20

22 Karte 5 Pegeldifferenz nachts: mit Anbindung Status quo 8 8 Negative Werte bedeuten eine Minderung, positive Werte eine Erhöhung der Pegelwerte Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 21

23 7 Zusammenfassung Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Anbindung B51 neu der Stadt Saarlouis wird eine schalltechnische Untersuchung zum Straßenverkehrslärm erstellt. Im Zuge des Neubaus der Anbindung ist geplant die vorhandene Lärmschutzwand auf einer Länge von rund 40 m zu öffnen. Es werden die schalltechnischen Auswirkungen untersucht, die sich durch diese Öffnung und durch den Bau der Anbindung für die angrenzende schutzbedürftige Bebauung ergeben und geprüft ob Lärmschutzmaßnahmen notwendig werden. Desweiteren werden die indirekten Auswirkungen aufgezeigt, die sich dadurch ergeben, dass sich die Verkehrsströme verlagern. Dabei werden die Beurteilungspegel der angrenzenden Straßen für die unterschiedlichen Szenarien ermittelt und einander gegenüber gestellt. Zur Ermittlung und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen werden folgende Grundlagen herangezogen: Beiblatt 1 zur DIN "Schallschutz im Städtebau" vom Mai 1987 mit den dort genannten schalltechnischen Orientierungswerten für Verkehrslärm im Rahmen der städtebaulichen Planung Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 Bei der Ermittlung der Geräuschemissionen ist berücksichtigt, dass sich der Verkehr auf der B 51 neu durch die geplante Verlängerung Richtung Westen, erhöhen wird. Die vorliegende Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass die Öffnung der Lärmschutzwand eine wesentliche Änderung im Sinne der 16. BImSchV darstellt, weil sich Pegelerhöhungen von 3 oder mehr ergeben. Die Grenzwerte der 16. BImSchV werden jedoch an allen Immissionspunkten eingehalten. Es werden somit keine Lärmschutzmaßnahmen erforderlich. Betrachtet man die gesamt Lärmsituation durch den Verkehr auf öffentlichen Straßen, ergeben sich durch die geplante Anbindung an den der Straße An der Saar zugewandten Fassaden Pegelminderungen bis 4 tags und 2 nachts. Auf der Rückseite der Gebäude kommt es zu Pegelerhöhungen bis 4 tags und 5 nachts. An den Gebäudefassaden an den Pegelzunahmen zu verzeichnen sind, betragen die Beurteilungspegel tags maximal 53 und nachts maximal 46. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV für sowie die Orientierungswerte der DIN werden eingehalten. In der Klosterstraße kommt es tags zu einer Pegelminderung bis 4, nachts zu einer geringfügigen Erhöhung von 0,1. Diese ergibt sich aus dem zusätzlichen Pkw-Verkehr, durch den Wegfall des Mitarbeiterparkplatzes, der über die Straße An der Saar erschlossen ist. Erarbeitet im Mai 2010 durch Ingenieurgesellschaft für Immissionsschutz, Schalltechnik und Umweltberatung mbh Saarlouis - Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Anbindung 51 neu 22

24 Anhang A1 Emissionsberechnung Szenario S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo Szenario S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung A2 Beurteilungspegel und Pegeldifferenzen Szenario S 1: B 51 neu Status quo, S 2: B 51 neu mit geöffneter Lärmschutzwand und S 3: B 51 neu mit Anbindung Szenario S 4: Straßenverkehr gesamt Status quo und Szenario S 5: Straßenverkehr gesamt mit Anbindung

25 A1 Emissionsberechnung Legende: Straße Stationierung DTV MT, MN PT, PN v Pkw, v Lkw Lm25 tags, nachts D Stg D StrO LmE tags, nachts Straßenname Kilometrierung Durchschnittlicher täglicher Verkehr Kfz pro Stunde tags, nachts Lkw-Anteil tags, nachts Geschwindigkeit Pkw, Lkw Pegel in 25 m Abstand tags, nachts Zuschlag für Steigung Zuschlag für Straßenoberfläche Emissionspegel tags, nachts

26 Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Anbindung B 51 neu" Szenario S 4 Straßenverkehr gesamt "Status quo" Emissionsberechnung Straße Straße Stationierung km DTV Kfz/24h MT Kfz/h MN Kfz/h B 51 0, ,0 163,9 4,7 4, ,2 60,9 0,0-2,0 63,6 56,2 B 51 0, ,0 163,9 4,7 4, ,2 60,9 0,0-2,0 66,2 58,8 Klosterstraße 0, ,6 13,3 9,8 0, ,5 48,6 0,0 0,0 51,7 40,0 An der Saar 0, ,2 5,2 17,5 3, ,7 45,5 0,0 0,0 49,4 37,9 Saarlouiser Straße 0, ,4 5,9 2,1 0, ,1 45,2 0,0 0,0 45,1 36,8 Saarbrücker Straße 0, ,0 141,2 5,4 5, ,1 60,4 0,0 0,0 64,4 55,6 Bahnhofstraße 0, ,0 262,9 3,7 3, ,0 62,6 0,0 0,0 64,9 57,5 PT % PN % v Pkw km/h v Lkw km/h Lm25 tags Lm25 nachts D Stg D StrO LmE tags LmE nachts ISU Bitburg Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 1 SoundPLAN 6.5

27 Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Anbindung B 51 neu" Szenario S 5 Straßenverkehr gesamt mit Anbindung Emissionsberechnung Straße Straße Stationierung km DTV Kfz/24h MT Kfz/h MN Kfz/h B 51 0, ,0 165,6 5,3 5, ,4 61,1 0,0-2,0 63,9 56,5 B 51 0, ,0 165,6 5,3 5, ,4 61,1 0,0-2,0 66,4 59,0 B 51 - Ausfahrt 0, ,7 2,6 67,5 4, ,3 43,0 0,0 0,0 51,6 38,1 Zufahrt Fa. Nedschroef 0, ,1 0,0 100,0 100, ,9-1000,0 0,0 0,0 49,3-1002,6 Zufahrt Fa. Becker 0, ,6 2,6 45,7 4, ,7 43,0 0,0 0,0 47,8 38,1 B51 - Auffahrt 0, ,7 2,6 67,5 4, ,3 43,0 0,0 0,0 51,6 38,1 An der Saar 0, ,0 1,6 2,1 0, ,5 39,7 0,0 0,0 39,5 31,2 Klosterstraße 0, ,0 13,8 0,7 0, ,3 48,8 0,0 0,0 47,8 40,1 Saarbrücker Straße 0, ,8 138,6 5,1 5, ,0 60,2 0,0 0,0 64,1 55,4 Bahnhofstraße 0, ,0 262,9 3,7 3, ,0 62,6 0,0 0,0 64,9 57,5 Saarlouiser Straße 0, ,4 5,9 2,1 0, ,1 45,3 0,0 0,0 45,1 36,8 PT % PN % v Pkw km/h v Lkw km/h Lm25 tags Lm25 nachts D Stg D StrO LmE tags LmE nachts ISU Bitburg Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 1 SoundPLAN 6.5

28 A2 Beurteilungspegel und Pegeldifferenzen Legende: Nr. Name Stock Richtung LrT LrN Pegeldifferenz T, N Nummer des Immissionsortes Name des Immissionsortes Geschosslage Himmelsrichtung der Fassade Beurteilungspegel Tag (6-22 Uhr) Beurteilungspegel Nacht (22-6 Uhr) Differenz der Beurteilungspegel Tag, Nacht (Negative Werte bedeuten eine Pegelminderung, positive eine Pegelerhöhung)

29 Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Anbindung B 51 neu" Vergleich der Beurteilungspegel durch die B51 Status quo (S 1) - mit geöffneter Lärmschutzwand (S 2) - mit Anbindung (S 3) S 1 S 2 S 3 S 2 - S 1 S 3 - S 1 "Status quo" "geöffnete LSW" "mit Anbindung" Pegeldifferenz Pegeldifferenz Nr. Name Richtung Stock LrT LrN LrT LrN LrT LrN T N T N [] [] [] [] [] 1 An der Saar 01 W 1 39,8 32,4 40,1 32,8 40,1 32,8 0,3 0,4 0,3 0,4 2 41,3 33,9 41,6 34,3 41,6 34,3 0,3 0,4 0,3 0,4 3 43,5 36,1 43,9 36,5 43,9 36,5 0,4 0,4 0,4 0,4 2 O 1 41,2 33,8 42,4 35,1 42,5 35,1 1,2 1,3 1,3 1,3 2 42,3 34,9 43,3 36,0 43,4 36,0 1,0 1,1 1,1 1,1 3 43,9 36,5 44,8 37,4 44,8 37,4 0,9 0,9 0,9 0,9 3 An der Saar 02 W 1 42,8 35,4 46,6 39,2 46,8 39,3 3,8 3,8 4,0 3,9 2 44,1 36,8 48,3 40,9 48,5 40,9 4,2 4,1 4,4 4,1 3 45,0 37,6 48,9 41,5 49,1 41,5 3,9 3,9 4,1 3,9 4 S 1 42,9 35,5 45,0 37,7 45,2 37,7 2,1 2,2 2,3 2,2 2 44,7 37,3 47,4 40,0 47,5 40,0 2,7 2,7 2,8 2,7 3 46,1 38,7 48,4 41,1 48,6 41,1 2,3 2,4 2,5 2,4 5 O 1 43,0 35,7 43,7 36,3 43,7 36,3 0,7 0,6 0,7 0,6 2 44,0 36,6 44,5 37,2 44,5 37,2 0,5 0,6 0,5 0,6 3 45,3 37,9 45,9 38,5 45,9 38,5 0,6 0,6 0,6 0,6 6 An der Saar 03 W 1 39,6 32,2 40,0 32,7 40,1 32,7 0,4 0,5 0,5 0,5 2 41,4 34,0 42,0 34,6 42,0 34,6 0,6 0,6 0,6 0,6 3 43,6 36,2 44,8 37,4 44,9 37,4 1,2 1,2 1,3 1,2 7 O 1 43,2 35,8 44,4 37,0 44,5 37,1 1,2 1,2 1,3 1,3 2 44,1 36,8 45,3 37,9 45,4 38,0 1,2 1,1 1,3 1,2 3 45,4 38,1 46,5 39,1 46,6 39,1 1,1 1,0 1,2 1,0 8 An der Saar 04 W 1 41,6 34,2 45,2 37,8 45,3 37,8 3,6 3,6 3,7 3,6 2 43,4 36,0 47,7 40,3 47,9 40,3 4,3 4,3 4,5 4,3 3 44,3 36,9 48,3 40,9 48,5 41,0 4,0 4,0 4,2 4,1 9 O 1 43,2 35,9 44,9 37,6 45,1 37,6 1,7 1,7 1,9 1,7 2 44,2 36,8 46,1 38,8 46,3 38,8 1,9 2,0 2,1 2,0 3 45,6 38,2 47,4 40,0 47,5 40,1 1,8 1,8 1,9 1,9 10 An der Saar 05 W 1 41,4 34,1 48,1 40,7 48,4 40,8 6,7 6,6 7,0 6,7 2 44,3 36,9 49,6 42,2 49,8 42,3 5,3 5,3 5,5 5,4 3 45,2 37,8 50,2 42,8 50,4 42,9 5,0 5,0 5,2 5,1 11 S 1 43,9 36,5 47,8 40,4 48,0 40,4 3,9 3,9 4,1 3,9 2 45,7 38,3 48,8 41,5 49,0 41,5 3,1 3,2 3,3 3,2 3 47,0 39,6 49,8 42,4 49,9 42,4 2,8 2,8 2,9 2,8 12 W 1 42,8 35,5 46,0 38,6 46,1 38,6 3,2 3,1 3,3 3,1 2 44,6 37,3 47,2 39,8 47,3 39,8 2,6 2,5 2,7 2,5 3 46,0 38,6 48,4 41,0 48,5 41,0 2,4 2,4 2,5 2,4 13 O 1 43,4 36,1 45,9 38,5 46,0 38,5 2,5 2,4 2,6 2,4 2 44,2 36,9 47,5 40,1 47,7 40,2 3,3 3,2 3,5 3,3 3 45,5 38,1 48,4 41,0 48,6 41,1 2,9 2,9 3,1 3,0 14 An der Saar 06 W 1 43,1 35,8 49,2 41,8 49,4 41,9 6,1 6,0 6,3 6,1 2 44,7 37,3 50,0 42,6 50,2 42,6 5,3 5,3 5,5 5,3 3 45,5 38,2 50,5 43,2 50,8 43,2 5,0 5,0 5,3 5, ,4 36,0 49,4 42,0 49,6 42,1 6,0 6,0 6,2 6,1 2 45,0 37,6 50,2 42,8 50,4 42,9 5,2 5,2 5,4 5,3 3 45,7 38,3 50,6 43,2 50,8 43,3 4,9 4,9 5,1 5,0 16 O 1 45,0 37,7 46,9 39,6 47,1 39,6 1,9 1,9 2,1 1,9 2 46,1 38,8 48,1 40,8 48,3 40,8 2,0 2,0 2,2 2,0 3 47,6 40,2 49,2 41,8 49,3 41,9 1,6 1,6 1,7 1,7 17 An der Saar 08 W 1 43,2 35,8 48,5 41,2 48,8 41,2 5,3 5,4 5,6 5,4 2 45,5 38,1 49,5 42,2 49,8 42,2 4,0 4,1 4,3 4,1 3 46,3 38,9 50,2 42,8 50,4 42,9 3,9 3,9 4,1 4,0 18 An der Saar ,7 39,4 50,6 43,2 50,7 43,2 3,9 3,8 4,0 3,8 2 47,4 40,1 51,0 43,6 51,2 43,7 3,6 3,5 3,8 3,6 3 48,1 40,7 51,5 44,2 51,7 44,2 3,4 3,5 3,6 3,5 19 An der Saar ,8 38,4 50,6 43,3 50,9 43,3 4,8 4,9 5,1 4,9 2 46,7 39,4 51,5 44,1 51,7 44,2 4,8 4,7 5,0 4,8 3 47,4 40,0 52,1 44,7 52,3 44,8 4,7 4,7 4,9 4,8 20 Kloster Str ,4 33,1 40,5 33,1 40,5 33,1 0,1 0,0 0,1 0,0 2 41,9 34,5 42,2 34,8 42,2 34,8 0,3 0,3 0,3 0,3 ISU Bitburg Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 1 SoundPLAN 6.5

30 Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Anbindung B 51 neu" Vergleich der Beurteilungspegel durch die B51 Status quo (S 1) - mit geöffneter Lärmschutzwand (S 2) - mit Anbindung (S 3) S 1 S 2 S 3 S 2 - S 1 S 3 - S 1 "Status quo" "geöffnete LSW" "mit Anbindung" Pegeldifferenz Pegeldifferenz Nr. Name Richtung Stock LrT LrN LrT LrN LrT LrN T N T N [] [] [] [] [] 20 Kloster Str. 05 W 3 43,1 35,7 43,3 36,0 43,3 36,0 0,2 0,3 0,2 0,3 21 Klosterstr. 01 SW 1 40,6 33,2 40,8 33,5 40,9 33,5 0,2 0,3 0,3 0,3 2 41,9 34,6 42,2 34,8 42,2 34,8 0,3 0,2 0,3 0,2 3 43,9 36,5 44,1 36,8 44,2 36,8 0,2 0,3 0,3 0,3 22 Klosterstr. 02 O 1 41,6 34,2 41,8 34,5 41,9 34,5 0,2 0,3 0,3 0,3 2 43,8 36,4 44,1 36,7 44,1 36,7 0,3 0,3 0,3 0,3 3 45,0 37,7 45,4 38,0 45,4 38,0 0,4 0,3 0,4 0,3 23 Klosterstr. 03 SW 1 40,2 32,8 40,5 33,1 40,5 33,2 0,3 0,3 0,3 0,4 2 41,8 34,4 42,1 34,7 42,1 34,7 0,3 0,3 0,3 0,3 3 42,7 35,3 42,9 35,6 42,9 35,6 0,2 0,3 0,2 0,3 24 Klosterstr ,7 32,4 40,0 32,6 40,0 32,6 0,3 0,2 0,3 0,2 2 41,3 34,0 41,6 34,2 41,6 34,2 0,3 0,2 0,3 0,2 3 43,6 36,2 43,8 36,5 43,8 36,5 0,2 0,3 0,2 0,3 25 Klosterstr. 09 W 1 41,6 34,2 41,8 34,4 41,8 34,4 0,2 0,2 0,2 0,2 2 43,1 35,8 43,4 36,0 43,4 36,0 0,3 0,2 0,3 0,2 3 45,0 37,7 45,3 38,0 45,3 38,0 0,3 0,3 0,3 0,3 26 Klosterstr. 11 SW 1 39,4 32,0 39,4 32,1 39,4 32,1 0,0 0,1 0,0 0,1 2 40,6 33,2 40,5 33,1 40,5 33,1-0,1-0,1-0,1-0,1 3 43,3 35,9 43,3 36,0 43,3 36,0 0,0 0,1 0,0 0,1 27 Saarbrücker Str W 1 43,5 36,2 45,8 38,4 45,8 38,4 2,3 2,2 2,3 2,2 2 45,1 37,8 46,7 39,3 46,7 39,3 1,6 1,5 1,6 1,5 3 46,6 39,2 48,2 40,8 48,2 40,8 1,6 1,6 1,6 1,6 28 SW 1 42,0 34,6 46,4 39,0 46,6 39,0 4,4 4,4 4,6 4,4 2 43,5 36,2 48,4 41,0 48,6 41,0 4,9 4,8 5,1 4,8 3 46,5 39,1 49,9 42,5 50,1 42,6 3,4 3,4 3,6 3,5 29 NW 1 38,3 30,9 39,9 32,5 40,0 32,5 1,6 1,6 1,7 1,6 2 40,3 32,9 42,0 34,6 42,1 34,6 1,7 1,7 1,8 1,7 3 43,8 36,4 44,9 37,6 45,0 37,6 1,1 1,2 1,2 1,2 30 Saarbrücker Str. 34 SW 1 47,2 39,8 49,8 42,4 49,9 42,5 2,6 2,6 2,7 2,7 2 47,8 40,4 50,3 43,0 50,5 43,0 2,5 2,6 2,7 2,6 3 48,7 41,3 51,1 43,7 51,2 43,8 2,4 2,4 2,5 2,5 31 Saarbrücker Str ,5 41,2 51,0 43,6 51,1 43,6 2,5 2,4 2,6 2,4 2 48,4 41,0 51,0 43,6 51,1 43,6 2,6 2,6 2,7 2,6 3 49,3 42,0 51,7 44,4 51,8 44,4 2,4 2,4 2,5 2,4 32 Saarlouiser Str. 31 O 1 42,1 34,8 42,5 35,1 42,5 35,1 0,4 0,3 0,4 0,3 2 43,8 36,4 44,1 36,8 44,1 36,8 0,3 0,4 0,3 0,4 3 45,5 38,1 45,9 38,5 45,9 38,5 0,4 0,4 0,4 0,4 ISU Bitburg Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 2 SoundPLAN 6.5

31 Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Anbindung B 51 neu" Vergleich der Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr Status quo (S 4) - mit Anbindung (S 5) S 4 S 5 S 4 - S 5 "Status quo" "mit Anbindung" Pegeldifferenz Nr. Name Richtung Stock LrT LrN LrT LrN T N [] [] [] 1 An der Saar 01 W 1 60,3 51,6 60,1 51,4-0,2-0,2 2 62,2 53,4 61,9 53,2-0,3-0,2 3 62,8 54,1 62,6 53,9-0,2-0,2 2 O 1 69,7 60,8 69,1 60,4-0,6-0,4 2 70,0 61,1 69,5 60,8-0,5-0,3 3 69,8 60,9 69,4 60,6-0,4-0,3 3 An der Saar 02 W 1 47,8 39,7 49,3 41,5 1,5 1,8 2 49,0 41,0 50,7 43,0 1,7 2,0 3 50,2 42,3 51,7 43,9 1,5 1,6 4 S 1 46,5 38,4 47,4 39,5 0,9 1,1 2 47,1 39,2 48,7 41,0 1,6 1,8 3 49,3 41,2 50,4 42,6 1,1 1,4 5 O 1 68,2 59,2 67,4 58,7-0,8-0,5 2 68,9 60,0 68,3 59,6-0,6-0,4 3 68,9 60,0 68,4 59,6-0,5-0,4 6 An der Saar 03 W 1 45,9 37,9 45,8 37,9-0,1 0,0 2 48,1 40,1 48,0 40,1-0,1 0,0 3 50,8 42,7 50,9 42,9 0,1 0,2 7 O 1 66,8 57,6 65,7 57,0-1,1-0,6 2 67,9 58,9 67,2 58,4-0,7-0,5 3 68,0 59,0 67,3 58,6-0,7-0,4 8 An der Saar 04 W 1 46,2 38,3 47,6 39,9 1,4 1,6 2 48,3 40,4 50,0 42,4 1,7 2,0 3 49,9 42,0 51,3 43,6 1,4 1,6 9 O 1 65,5 56,1 64,0 55,3-1,5-0,8 2 66,6 57,4 65,6 56,9-1,0-0,5 3 66,8 57,7 65,9 57,2-0,9-0,5 10 An der Saar 05 W 1 45,4 37,1 49,1 41,5 3,7 4,4 2 48,3 40,4 51,0 43,5 2,7 3,1 3 49,5 41,6 51,9 44,3 2,4 2,7 11 S 1 46,3 38,2 48,6 41,0 2,3 2,8 2 47,9 39,8 49,7 42,1 1,8 2,3 3 49,5 41,5 51,0 43,4 1,5 1,9 12 W 1 46,5 38,6 47,8 40,2 1,3 1,6 2 48,0 40,1 49,1 41,5 1,1 1,4 3 49,9 42,0 50,8 43,2 0,9 1,2 13 O 1 63,0 53,2 60,5 51,9-2,5-1,3 2 63,7 54,2 62,0 53,3-1,7-0,9 3 64,0 54,7 62,6 54,0-1,4-0,7 14 An der Saar 06 W 1 47,9 39,9 50,7 43,1 2,8 3,2 2 49,1 41,1 51,6 44,0 2,5 2,9 3 50,3 42,3 52,4 44,8 2,1 2, ,6 40,6 51,1 43,5 2,5 2,9 2 49,6 41,6 51,9 44,3 2,3 2,7 3 50,4 42,4 52,5 44,8 2,1 2,4 16 O 1 61,6 51,3 57,6 49,0-4,0-2,3 2 61,7 51,6 58,5 49,9-3,2-1,7 3 61,8 52,1 59,4 50,9-2,4-1,2 17 An der Saar 08 W 1 61,6 50,7 55,7 47,4-5,9-3,3 2 60,9 50,2 56,0 47,7-4,9-2,5 3 60,2 49,8 56,5 48,2-3,7-1,6 18 An der Saar ,4 49,6 55,1 47,0-5,3-2,6 2 59,7 49,1 55,3 47,3-4,4-1,8 3 58,9 48,8 55,7 47,6-3,2-1,2 19 An der Saar ,9 49,0 54,7 46,6-5,2-2,4 2 59,1 48,6 55,0 47,0-4,1-1,6 3 58,4 48,1 55,4 47,4-3,0-0,7 20 Kloster Str ,5 48,1 56,0 48,3-3,5 0,2 2 59,0 47,9 55,8 48,0-3,2 0,1 ISU Bitburg Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 3 SoundPLAN 6.5

32 Saarlouis, Schalltechnische Untersuchung zum B-Plan "Anbindung B 51 neu" Vergleich der Beurteilungspegel durch den Straßenverkehr Status quo (S 4) - mit Anbindung (S 5) S 4 S 5 S 4 - S 5 "Status quo" "mit Anbindung" Pegeldifferenz Nr. Name Richtung Stock LrT LrN LrT LrN T N [] [] [] 20 Kloster Str. 05 W 3 58,4 47,6 55,4 47,7-3,0 0,1 21 Klosterstr. 01 SW 1 58,2 47,2 55,1 47,3-3,1 0,1 2 58,0 47,2 55,0 47,3-3,0 0,1 3 57,7 47,2 55,0 47,3-2,7 0,1 22 Klosterstr. 02 O 1 59,7 48,2 56,1 48,4-3,6 0,2 2 59,2 47,9 55,8 48,1-3,4 0,2 3 58,6 47,8 55,6 47,9-3,0 0,1 23 Klosterstr. 03 SW 1 58,9 47,6 55,5 47,8-3,4 0,2 2 58,5 47,5 55,4 47,6-3,1 0,1 3 58,1 47,4 55,2 47,5-2,9 0,1 24 Klosterstr ,8 48,4 56,3 48,6-3,5 0,2 2 59,3 48,0 55,8 48,1-3,5 0,1 3 58,5 47,5 55,3 47,6-3,2 0,1 25 Klosterstr. 09 W 1 59,9 48,5 56,4 48,6-3,5 0,1 2 59,2 48,0 55,9 48,2-3,3 0,2 3 58,4 47,5 55,3 47,7-3,1 0,2 26 Klosterstr. 11 SW 1 59,7 48,3 56,1 48,4-3,6 0,1 2 59,0 47,7 55,5 47,8-3,5 0,1 3 58,3 47,2 55,0 47,3-3,3 0,1 27 Saarbrücker Str W 1 60,4 50,3 57,2 48,7-3,2-1,6 2 60,7 50,9 58,0 49,4-2,7-1,5 3 61,0 51,5 59,0 50,5-2,0-1,0 28 SW 1 61,2 51,1 58,1 49,5-3,1-1,6 2 61,5 51,7 59,2 50,6-2,3-1,1 3 62,0 52,5 60,3 51,8-1,7-0,7 29 NW 1 68,4 59,5 67,9 59,1-0,5-0,4 2 68,6 59,7 68,1 59,4-0,5-0,3 3 68,6 59,7 68,2 59,4-0,4-0,3 30 Saarbrücker Str. 34 SW 1 48,2 40,4 50,1 42,6 1,9 2,2 2 48,9 41,1 50,7 43,2 1,8 2,1 3 50,3 42,4 51,8 44,3 1,5 1,9 31 Saarbrücker Str ,8 41,8 51,3 43,8 1,5 2,0 2 49,8 41,9 51,4 43,9 1,6 2,0 3 51,2 43,4 52,6 45,1 1,4 1,7 32 Saarlouiser Str. 31 O 1 58,5 47,3 55,2 47,5-3,3 0,2 2 58,2 47,2 55,1 47,4-3,1 0,2 3 57,5 47,1 54,9 47,3-2,6 0,2 ISU Bitburg Am Tower Bitburg / Flugplatz Tel / Fax / info-schall@i-s-u.de Seite 4 SoundPLAN 6.5

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