PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE Sitz Senden
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- Ralph Kerner
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1 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden SCHALLSCHUTZ AN VERKEHRSWEGEN GEWERBE - UND FREIZEITANLAGEN Lärmschutz Altenberge Münsterstraße Senden Deutsche Reihenhaus AG Poller Kirchweg 99 SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU ENTWÜRFE, GUTACHTEN, MESSUNGEN Köln LUFTVERUNREINIGUNG AN STRASSEN Ihre Nachricht vom Ihre Zeichen Unsere Zeichen Datum Mehmet Beytekin 501/70 158/ (Auftrag) Bauvorhaben Burgdorf Duderstädter Stadt Burgdorf - Ortsteil Burgdorf hier: Geräuschscreening (Stellungnahme) gemäß DIN 18005/07.02 Schallschutz im Städtebau Bezug: Auftrag vom Besprechung im Gewerbeaufsichtsamt (GAA) Hannover am Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit den Planungen für das Bauvorhaben (Neubau) Wohnanlage mit 5 Reihenhausgruppen in Burgdorf wurde auf Grundlage der mit Entwurf vom Aug aufgezeigten Planung unter Anwendung der DIN 18005/07.02 (Schallschutz im Städtebau) eine schalltechnische Untersuchung (Immissionsprognose) durchgeführt. Situation Die Deutsche Reihenhaus AG beabsichtigt in der Stadt Burgdorf im Einwirkungsbereich der Gewerbeflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr für ein Gebiet zwischen Uetzer Straße und Duderstädter die Errichtung einer Wohnanlage mit 5 Reihenhausgruppen auf dem Gelände eines Lagerplatzes (z. Zt. ungenutzt) durchzuführen siehe Lageplan der Deutsche Reihenhaus AG Stand Bebauungskonzept Variante IV. Die aktuelle Planung sieht den Neubau von 5 Reihenhausgruppen (38 Reihenhäuser) vor. Die westliche Reihenhausgruppe hat eine West-Ost-Ausrichtung parallel zum Duderstädter, die östliche Reihenhausgruppe erstreckt sich entlang des Gewerbegebietes (Hülptingser ). Telefon / info@pbfls.de Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Telefax / Sitz Senden GmbH Bankverbindung Sparkasse Münsterland Ost Amtsgericht Coesfeld HRB IBAN DE Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Andreas Timmermann BIC WELADED1MST k:\aoffice\70158\ ver.doc USt-Ident-Nr. DE
2 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Das Vorhabengebiet, dass im bestehenden Bebauungsplan Nr (Rechtkraft ) als Gewerbegebiet ausgewiesen ist, soll dann im Änderungsverfahren als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die benachbarten Gewerbeflächen sollen durch das Vorhaben nicht eingeschränkt werden, auch die Nachbarfläche Flurstück 134/5 (Lagerplatz) nicht. Da die vorherrschende Nutzung Wohnen ist, wird die Art der baulichen Nutzung als allgemeines Wohngebiet (WA) berücksichtigt. Aufgabe Die Aufgabe besteht darin, die von den Gewerbeflächen (Gewerbebetrieben) auf dem Gebiet der Stadt Burgdorf und damit im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr Uetzer Straße/ Duderstädter ausgehenden Lärmemissionen zu ermitteln und die zu erwartende Lärmbelastung an den geplanten Reihenhäusern über einen Einzelpunktnachweis sowie flächenhaft im Plangebiet über Rasterlärmkarten zu berechnen. Die Berechnungen der Gewerbelärmemissionen und -immissionen erfolgen auf der Grundlage der DIN in Verbindung mit der TA Lärm. Da es sich bei dem Bebauungsplan immer um eine Angebotsplanung handelt, findet im Rahmen des Geräuschscreenings mit Hinweis auf die DIN der flächenbezogene Schallleistungspegel für Gewerbegebiete Anwendung. Die Verkehrsbelastungen im Zuge der Uetzer Straße und des Duderstädter sind aufgrund der Funktion dieser Verkehrswege von untergeordneter Bedeutung, so dass in Abstimmung mit der Stadt Burgdorf die Ermittlung der Verkehrslärmbelastungen für das aktuelle Plangebiet nicht erforderlich ist. Auf der Grundlage der berechneten Immissionsbelastungen (Beurteilungspegel) an den gepl. Gebäuden sind bei Überschreitung der maßgebenden Orientierungswerte der DIN 18005/07.02 Beiblatt 1 zu Teil 1 aktive Lärmschutzmaßnahmen anzuordnen, da in Bezug auf die TA Lärm der passive Lärmschutz, d. h. die Ausweisung von Lärmpegelbereichen nach DIN 4109/ Tabelle 8 als Lösung eines Immissionskonfliktes nicht möglich ist. Grundlage für die schalltechnische Beurteilung des Bauvorhabens ist die DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau - mit Teil 1 - Grundlagen und Hinweise für die Planung Beiblatt 1 zu Teil 1 - Berechnungsverfahren Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung Teil 2 - Lärmkarten Kartenmäßige Darstellung von Schallimmissionen Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
3 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Grenz-, Orientierungs- und Immissionsrichtwerte DIN 18005/ Schallschutz im Städtebau Die Beurteilung der Anspruchsvoraussetzungen richtet sich nach den schalltechnischen Orientierungswerten für die städtebauliche Planung der DIN 18005/ Beiblatt 1 zu Teil 1. Danach sind maßgebend: reines Wohngebiet (WR) 50 db(a) tags 40 db(a) bzw. 35 db(a) nachts allgemeines Wohngebiet (WA) 55 db(a) tags 45 db(a) bzw. 40 db(a) nachts Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) 60 db(a) tags 50 db(a) bzw. 45 db(a) nachts Kerngebiet (MK) und Gewerbegebiet (GE) 65 db(a) tags 55 db(a) bzw. 50 db(a) nachts Industriegebiet (GI) -- db(a) tags -- db(a) nachts Die Einhaltung oder Unterschreitung der Orientierungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Plangebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben gelten. Die Beurteilung der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehr, Industrie und Gewerbe, Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellung der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden. Für die Beurteilung ist in der Regel tags der Zeitraum von Uhr und nachts der Zeitraum von Uhr zugrunde zu legen. Falls nach örtlichen Verhältnissen andere Regelungen gelten, soll eine mindestens achtstündige Nachtruhe sichergestellt werden. Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
4 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden TA Lärm/ Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm Die Anforderungen an die Geräusche gewerblicher Anlagen werden im Immissionsschutzrecht für genehmigungsbedürftige Anlagen nach der 4. BImSchV durch die TA Lärm/08.98 unter Nummer 6.1 konkretisiert. Die TA Lärm/08.98 gilt für Anlagen, die als genehmigungsbedürftige oder nicht genehmigungsbedürftige Anlagen den Anforderungen des Zweiten Teils des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) unterliegen. Ausnahmen finden sich unter Nummer 1 TA Lärm. In der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz werden die nachfolgenden Immissionsrichtwerte genannt, die von den Geräuschen gewerblicher Anlagen nicht überschritten werden dürfen: Immissionsrichtwert Gebietsausweisung Buch- tags nachts (gem. Baunutzungsverordnung) stabe Uhr Uhr [db(a)] [db(a)] reines Wohngebiet WR e) allgemeines Wohngebiet WA d) Mischgebiet MI c) Gewerbegebiet GE b) Industriegebiet GI a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte am Tage um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten - Nummer 6.1 TA Lärm. Bei seltenen Ereignissen nach Nummer 7.2 TA Lärm betragen die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6.3 für den Beurteilungspegel für Immissionsorte außerhalb vom Gebäude in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstabe b bis f 70 db(a) tags 55 db(a) nachts Die Immissionsrichtwerte nach den Nummern 6.1 bis 6.3 beziehen sich auf folgende Zeiten: Uhr tags Uhr nachts Maßgebend für die Nacht ist die volle Nachtstunde (z.b bis Uhr) mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt. Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
5 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Emissionen Gewerbelärm Wenn die Art der unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, kann gemäß DIN 18005/07.02 für die Berechnung der in der Umgebung eines Gewerbegebietes ohne Emissionsbegrenzung zu erwartenden Beurteilungspegel dieses Gebiet als Flächenschallquelle mit einem in der DIN 18005/07.02 empfohlenen flächenbezogenen Schallleistungspegel (FSP) angesetzt (s. DIN 18005/07.02, Industrie und Gewerbeanlagen) werden. Der Ansatz eines FSP im Bebauungsplan ist ein Hilfsmittel im Bauleitplanverfahren, um bei unbekannter gewerblicher Nutzung eine Aussage über die zu erwartende Lärmbelastung treffen zu können Ziel: Einhaltung der Orientierungswerte, um den allgemeinen Anforderungen an die Bauleitplanung gemäß 1 (5) des Baugesetzbuches (BauGB) hinsichtlich des Lärmschutzes zu genügen. Mit Einführung der DIN Geräuschkontingentierung - im Dezember 2006 wurde die Bezeichnung immissionswirksamer flächenbezogener Schallleistungspegel IFSP durch den Begriff Emissionskontingent L EK ersetzt. Die anzusetzenden Geräuschkontingente für die Tageszeit (06-22 Uhr, Beurteilungszeitraum 16 Stunden) und für die Nachtzeit (22-06 Uhr, Beurteilungszeitraum 8 Stunden) basieren auf Mittelungspegeln L A,eq. Im Rahmen der Abwägung aller Belange kann der Geräuschimmissionsschutz zurückgestellt werden, so dass ggf. höhere Geräuschemissionen als durch z. B. die Orientierungswerte nach DIN 18005/ Beiblatt 1 zu Teil 1 - beschrieben, hingenommen werden müssen. Dies ist insbesondere bei der Überplanung bestehender gewerblicher Nutzungen möglich, wo Immissionsrichtwertüberschreitungen aus Aspekten des Bestandsschutzes und der Verhältnismäßigkeit, ggf. trotz Lärmsanierung, auftreten können. Bei der Kontingentierung wird zunächst davon ausgegangen, dass die Geräuschemissionen der ausgewiesenen GE-Fläche gleichmäßig über die gesamte Fläche verteilt sind. Im vorliegenden Fall ist in Bezug auf die Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr mit Datum vom festzustellen, dass für die vorhandenen Gewerbeflächen keine Festsetzungen hinsichtlich maximal möglicher Emissionen oder dem Ausschluss bestimmter Betriebsarten in Anlehnung an Abstandslisten enthalten sind. Dennoch kann der Ablauf der Gewerbebetriebe nur funktionieren, wenn die Einhaltung der Immissionsrichtwerte in Anwendung der TA Lärm sichergestellt ist. Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
6 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Die gewerbliche Vorbelastung wurde rechnerisch auf Grundlage flächenbezogener Schallleistungspegel ermittelt. Alternativ wäre auch die Ermittlung der Vorbelastung durch eine Schall- Pegel-Messung für die tatsächliche Situation möglich. Um den worst-case-belastungsfall abdecken zu können und da es sich beim Bebauungsplan immer um eine Angebotsplanung handelt, wurde auf die Ermittlung der Vorbelastung (Gewerbelärm) durch Messung verzichtet. Entsprechend der Studie (Aufsatz) Flächenbezogene Schallleistungspegel und Bauleitplanung, Dr. Jürgen Kötter, ehem. Nds. Landesamt für Ökologie (NLÖ), Hannover kann die Annahme von nutzungsspezifischen flächenbezogenen Schallleistungspegeln auf Basis nachfolgender Klasseneinteilung erfolgen: Gebietseinstufung flächenbezogener Schallleistungspegel tags nachts Gewerbegebiet eingeschränkt 57,5 L w 62,5 db(a)/m² 42,5 L w 47,5 db(a)/m² Gewerbegebiet 62,5 L w 67,5 db(a)/m² 47,5 L w 52,5 db(a)/m² Industriegebiet eingeschränkt 67,5 L w 72,5 db(a)/m² 52,5 L w 57,5 db(a)/m² Industriegebiet L w > 72,5 db(a)/m² L w > 57,5 db(a)/m² Wenn die Art der in einem Gebiet unterzubringenden Anlagen nicht bekannt ist, kann für die Berechnungen von Mindestabständen oder zur Feststellung der Notwendigkeit von Schutzmaßnahmen von einem flächenbezogenen A-Schallleistungspegel - tags und nachts - von L W = 65 db für GI-Gebiete und L W = 60 db für GE-Gebiete ausgegangen werden. So sieht es derzeit die DIN 18005/07.02 in der aktuellen Fassung vor. Der RdErl. D. MS v (Vierte Änderung) geht unter Nummer 15 (Rahmenbedingungen für die Bauleitplanung, Bestandsaufnahmen und Prognosen) auf die für bestimmte Bauflächen oder Baugebiete typische Emissionen ein: 15a.2.2 Wird im Bebauungsplan von den Festsetzungsmöglichkeiten nach 1 Abs. 4, 5, 6 und 9 BauNVO 1977 kein Gebrauch gemacht (Regelfestsetzung), so kann davon ausgegangen werden, dass in folgenden Baugebieten die Schallemission je m² Grundfläche im Mittel dem nachstehenden A-bewertenen Schallleistungspegeln entspricht: Baugebiet Schallemission je m² Grundfläche Industriegebiet 65 db(a) Gewerbegebiet 60 db(a) Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
7 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Zur rechnerischen Ermittlung der Vorbelastung wurden in Abstimmung mit dem GAA Hannover ein Schallleistungspegel von 65 db(a)/m² tags und 50 db(a)/m² nachts für die gewerblich (GE) genutzten Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr und damit auch für die überplanten Flächen in Ansatz gebracht. Mit einem Schallleistungspegel von 65 db(a)/m² sind auch entsprechende Ladetätigkeiten mit einem Gabelstapler inkl. An- und Abfahrt der Lkw abgedeckt. Für einen 30 m breiten Streifen am westlichen Rand des Gewerbegebietes (überbaubare Fläche) regelt der Bebauungsplan 0-11: Nur Lagerhallen und Bürogebäude zulässig, keine Baulichkeiten für produzierend. Gewerbe. Für diesen 30 m Streifen wurden geringere Emissionen mit einem Schallleistungspegel von 60 db(a)/m² tags und 45 db(a)/m² nachts (Mischgebiet) berücksichtigt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr beinhaltet auch die Festsetzung allgemeiner Wohngebiete sowie Mischgebiete. Mit Anwendung der flächenbezogenen Schallleistungspegel sollte bereits in diesen Gebieten, die maßgeblich durch Wohnen geprägt sind, die Einhaltung der Immissionsrichtwerte gewährleistet sein. 1. Schritt (Anlage 2.1). Im Ergebnis ist festzustellen, dass an allen überprüften Immissionsorten bereits im Bestand die zulässigen Immissionsrichtwerte um 2 7 db(a) überschritten werden. Danach müsste damit eine Reduzierung der Schallleistungspegel auf 60 db(a)/m² tags und 45 db(a)/m² nachts in Bezug auf die derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan festgesetzten Gewerbeflächen erfolgen. Da im Bebauungsplan Nr keine flächenbezogenen Schallleistungspegel festgesetzt sind, gingen in die Berechnungen für das vorliegende Geräuschscreening auf Hinweis des GAA Hannover nachfolgende flächenbezogene Schallleistungspegel ein: BBauPlan Nr tags / nachts - Gewerbegebiet (GE) 65,0 / 50,0 db(a)/m² - Gewerbegebiet (GE) Lagerplatz 62,5 / 47,5 db(a)/m² - Gewerbegebiet (GE) 30 m Streifen 60,0 / 45,0 db(a)/m² Mit dem Emissionsansatz von 65 db(a)/m² für den Lagerplatz konnte festgestellt werden, dass der Richtwert von 60 db(a) tags am Bestandsgebäude Duderstädter 12 nicht eingehalten werden kann. Daher wurde der Emissionsansatz auf 62,5 db(a)/m² tags reduziert. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass mit den Berechnungen ein durchgehender Betrieb über 16 Tages- und 8 Nachtstunden berücksichtigt wurde. Damit ergeben sich im Beurteilungszeitraum Tag mit Berücksichtigung der Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit um 2,4 db(a) höhere Lärmbelastungen, soweit die Immissionsorte im allgemeinen Wohngebiet (WA) liegen. Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
8 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Immissionen Gewerbelärm Mit dem vorliegenden Geräuschscreening wurden die gewerblichen Schallimmissionen in den Immissionsbereichen nach dem Prognoseverfahren der DIN ISO /10.99 berechnet. Nach TA Lärm/08.98 ist für die Emissionen am Tage in den Zeiten zwischen u Uhr sowie und Uhr ein Ruhezeitenzuschlag in Höhe von 6 db(a) zu berücksichtigen, soweit die Bebauung in ausgewiesenen WA-, WR- oder Kleinsiedlungsgebieten liegt oder es sich um Krankenhäuser und Pflegeanstalten handelt, d.h. Gebiete nach Nummer 6.1 der TA Lärm/08.98 Buchstaben d bis f. Die Bodenreflexion wird im Berechnungsprogramm SoundPLAN entsprechend der eingestellten Konfiguration automatisch berücksichtigt. Für die Berücksichtigung der Bodenabsorption ist das alternative Verfahren nach Kapitel (nicht spektral) der DIN ISO verwendet worden. Hinsichtlich der Anwendung der meteorologischen Korrektur C met wurde im Rahmen der Prognosesicherheit sowie der geringen Anstände zwischen Emittent und Immissionsort keine Korrektur berücksichtigt, d. h. C met mit 0 in Ansatz gebracht. Die Berechnung erfolgte mit Anwendung des elektronischen Programms "SoundPLAN" in der Version 7.30 vom Die Ergebnisse sind in den Berechnungsunterlagen (Anlage 2) als Beurteilungspegel (Einzelpunktnachweis) dokumentiert. Im Einwirkungsbereich der gewerblich genutzten und weiterhin nicht überplanten GE-Flächen westlich Hülptingser Straße beträgt die zu erwartende maximale Lärmbelastung an der dem Gewerbegebiet zugewandten Gebäudefront des Bauvorhabens 65 db(a) tags 48 db(a) nachts Hausgruppe 120_c (O) Aufgrund der vorgelagerten westlichen Reihenhausgruppe (116 c) wurde die maximale Lärmbelastung im Einwirkungsbereich der verbleibenden Gewerbegebiete mit ermittelt. 62 db(a) tags 46 db(a) nachts Hausgruppe 145_d (O) Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete (WA), der mit 55 db(a) tags und 40 db(a) nachts beim Gewerbelärm zu berücksichtigen ist, wird damit im direkten Einwirkungsbereich der gewerblichen Flächen tags und nachts überschritten. Weitere Ergebnisse können der Anlage 2.2 entnommen werden. Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
9 Seite zum Vermerk vom Projekt-Nr /14 Münsterstraße Senden Für die Reihenhausgruppe 120_c ist zur Einhaltung des Richtwertes die Anordnung einer Lärmschutzwand auf der Grundstücksgrenze zwischen dem zukünftigen allgemeinen Wohngebiet (WA) sowie dem verbleibenden Gewerbegebiet (GE) erforderlich. Um zumindest im Erdgeschoss und auch im Obergeschoss die Einhaltung gewährleisten zu können, ist die Lärmschutzwand in einer Höhe von 7,0 m über Grund vorzusehen, die Länge ergibt sich mit 150 m. Soweit nur das Erdgeschoss aktiv geschützt werden soll, reduziert sich die Höhe der Lärmschutzwand auf 3,0 m. Dies setzt dann voraus, dass der Grundriss im Oberund Dachgeschoss im Rahmen der architektonischen Selbsthilfe zur Ostseite hin die Anordnung von Aufenthaltsräumen ausschließt Schallschutzgrundriss. Für die Reihenhausgruppe 120_a ist in Bezug auf die an der Nordseite einwirkenden Lärmbelastungen ebenfalls die Anordnung von Schallschutzgrundrissen vorzusehen. An den Giebelseiten der Reihenhausgruppen wird der Immissionsort im Erdgeschoss dadurch kompensiert bzw. ist damit nicht zu berücksichtigen, indem die Fenster des Wohnzimmers als nicht zu öffnendes Fenster vorgesehen werden. Für die Terrassen der Reihenhausgruppen ist mit der Anordnung der Lärmschutzwand sichergestellt, dass der Richtwert von 55 db(a) tags eingehalten wird. Soweit eine Änderung des Bebauungsplanes durchgeführt werden soll, empfehlen wir eine Geräuschkontingentierung mit dem ergänzenden Nachweis, dass die vorhandenen gewerblichen Nutzungen mit einer aktuellen Geräuschkontingentierung vereinbar sind. Mit der Anordnung eines aktiven Lärmschutzes in der Ausführung als Lärmschutzwand zur Grenze des Gewerbegebietes, auch in Kombination mit einem Schallschutzgrundriss, soll die Angebotsplanung des Bebauungsplanes Nr aufrecht erhalten bleiben um auch nach der Änderung der Nutzung von Gewebegebiet in allgemeines Wohngebiet eine weitergehende Entwicklung der vorh. Gewerbebetriebe zu ermöglichen. Die Lärmschutzwand wäre damit eine Maßnahme zur Sicherung des Trennungsgrundsatzes. Mit freundlichen Grüßen (Dipl.-Ing. A. Timmermann) Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Senden GmbH Münsterstraße Senden Tel / Fax Schallschutz an Verkehrswegen, Gewerbe- und Freizeitanlagen Schallschutz im Hochbau Luftverunreinigung an Straßen
10 PLANUNGSBÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ ALTENBERGE GmbH Sitz Senden ANLAGE Z U M G E R Ä U S C H S C R E E N I N G V O M L a g e p l a n M. 1 : Entwurf: Deutsche Reihenhaus AG, Variante 4, August E r g e b n i s s e s c h a l l t e c h n i s c h e r U n t e r s u c h u n g e n Beurteilungszeitraum Tag Uhr / Nacht Uhr.1 Beurteilungspegel IST.2 Beurteilungspegel PLAN ohne LSW.3 Beurteilungspegel PLAN mit LSW 3 R a s t e r l ä r m k a r t e M. 1 : Beurteilungszeitraum Tag Uhr.1 Beurteilungspegel IST.2 Beurteilungspegel PLAN - ohne LSW.3 Beurteilungspegel PLAN - mit LSW und gepl. Bebauung
11 Autraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Projekt: BV Duderstädter, Burgdorf Projekt Nr Karte Uetzer Straße - B /13 63A 133/ /86 63B IO 06 IO / /13 133/ /87 134/11 Anlage 1 138/63 IO / /12 Lageplan Immissionsort Mitte Fenster 133/6 138/ / /74 133/4 Bearbeiter: Dipl. Ing. A. Timmermann Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 7.3, Update /65 Schopenhauerstraße /72 138/ /42 IO /53 120_a 145_b IO _d Lagerplatz 136/14 IO 09 IO 13 IO _c IO /12 IO 11 IO 14 geplante Lärmschutzwand - Höhe 3.0 m ü. Grund 134/5 133/7 133/ /20 133/18 133/21 Hülptingser 3A Pegelwerte in db(a) < 50,0 50,0 52,5 52,5 55,0 55,0 57,5 57,5 60,0 60,0 62,5 62,5 65,0 65,0 67,5 67,5 70,0 >= 70,0 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bauvorhaben Bestandsbebauung LS Wand Flächenquelle Immissionsort _e IO 07 Lagerplatz 133/ / /16 136/17 IO 2A /15 134/6 134/10 133/16 IO /9 IO 01 Maßstab 1: m Duderstädter 138/8 982/313 Duderstädter Münsterstraße Senden FON / FAX / K:\SOUND73\70158\Lageplan_NEU.sgs
12 BV Duderstädter, Burgdorf Beurteilungspegel Gewerbelärmbelastung - GE_Flächen IST Anlage 2.1 FSP Schallleistungspegel 65 db(a)/m² tags / 50 db(a)/m² nachts Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 01 - Duderstädter 16 WA EG ,2 41,3 3,2 1,3 1.OG ,8 41,8 3,8 1,8 IO 02 - Hülptingser 3 MI EG ,4 47,4 2,4 2,4 1.OG ,8 47,8 2,8 2,8 IO 2A - Duderstädter 12 MI EG ,5 48,5 3,5 3,5 1.OG ,8 48,8 3,8 3,8 IO 03 - Schopenhauerstraße 10 WA EG ,5 41,6 3,5 1,6 1.OG ,1 42,2 4,1 2,2 IO 04 - Schopenhauerstraße 21 WA EG ,9 44,0 5,9 4,0 1.OG ,7 44,8 6,7 4,8 IO 05 - Uetzer Straße 63A MI EG ,4 48,4 3,4 3,4 1.OG ,8 48,8 3,8 3,8 IO 06 - Uetzer Straße 63B MI EG ,6 46,6 1,6 1,6 1.OG ,6 47,6 2,6 2,6 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden 1 SoundPLAN 7.3
13 BV Duderstädter, Burgdorf Beurteilungspegel Gewerbelärmbelastung - GE_Flächen PLAN Anlage 2.2 FSP Schallleistungspegel 65 db(a)/m² tags / 50 db(a)/m² nachts Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 07 - Hausgruppe 85_e WA EG O ,6 32, OG ,8 43,9 5,8 3,9 IO WA EG N ,6 39,7 1, OG ,7 40,8 2,7 0,8 IO WA EG S ,5 37, OG ,5 38,6 0,5 --- IO 08 - Hausgruppe 120_a WA EG N ,7 42,7 4,7 2,7 1.OG ,6 43,7 5,6 3,7 2.OG ,4 44,4 6,4 4,4 IO 09 - Hausgruppe 120_a WA EG O ,8 31, OG ,5 43,6 5,5 3,6 2.OG ,3 44,4 6,3 4,4 IO WA EG S ,6 32, OG ,7 35, OG ,4 38,5 0,4 --- IO 10 - Hausgruppe 120_c WA EG N ,0 37, OG ,5 44,6 6,5 4,6 2.OG ,2 45,3 7,2 5,3 IO WA EG W ,2 35, OG ,8 36, OG ,5 39,5 1,5 --- IO 11 - Hausgruppe 120_c WA EG S ,9 44,0 5,9 4,0 1.OG ,7 44,8 6,7 4,8 2.OG ,0 45,1 7,0 5,1 IO WA EG W ,9 36, OG ,1 37, OG ,3 39,4 1,3 --- IO 12 - Hausgruppe 120_c WA EG O ,9 47,0 8,9 7,0 1.OG ,5 47,6 9,5 7,6 2.OG ,9 48,0 9,9 8,0 IO 13 - Hausgruppe 145_b WA EG O ,7 33, OG ,4 39,4 1, OG ,7 40,8 2,7 0,8 IO WA EG N ,7 35, OG ,7 37, OG ,6 39,7 1,6 --- IO WA EG S ,6 34, OG ,6 35, OG ,6 37, Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden 1 SoundPLAN 7.3
14 BV Duderstädter, Burgdorf Beurteilungspegel Gewerbelärmbelastung - GE_Flächen PLAN Anlage 2.2 FSP Schallleistungspegel 65 db(a)/m² tags / 50 db(a)/m² nachts Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 14 - Hausgruppe 145_d WA EG O ,6 42,6 4,6 2,6 1.OG ,3 43,4 5,3 3,4 2.OG ,8 43,9 5,8 3,9 IO WA EG N ,4 37, OG ,3 38,4 0, OG ,1 40,2 2,1 0,2 IO WA EG S ,8 38,8 0, OG ,9 40,0 1, OG ,2 41,3 3,2 1,3 Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden 2 SoundPLAN 7.3
15 BV Duderstädter, Burgdorf Beurteilungspegel Gewerbelärmbelastung - GE_Flächen PLAN mit LS-Wand 3.0m Anlage 2.3 FSP Schallleistungspegel 65 db(a)/m² tags / 50 db(a)/m² nachts Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 07 - Hausgruppe 85_e WA EG O ,2 29, OG ,4 40,5 2,4 0,5 IO WA EG N ,0 35, OG ,7 37, IO WA EG S ,1 31, OG ,4 34, IO 08 - Hausgruppe 120_a WA EG N ,6 42,6 4,6 2,6 1.OG ,5 43,6 5,5 3,6 2.OG ,3 44,4 6,3 4,4 IO 09 - Hausgruppe 120_a WA EG O ,6 31, OG ,2 43,2 5,2 3,2 2.OG ,9 44,0 5,9 4,0 IO WA EG S ,2 31, OG ,4 34, OG ,5 37, IO 10 - Hausgruppe 120_c WA EG N ,4 31, OG ,1 42,2 4,1 2,2 2.OG ,6 44,7 6,6 4,7 IO WA EG W ,6 34, OG ,3 36, OG ,2 39,3 1,2 --- IO 11 - Hausgruppe 120_c WA EG S ,8 36, OG ,7 40,7 2,7 0,7 2.OG ,8 43,9 5,8 3,9 IO WA EG W ,4 33, OG ,0 35, OG ,4 38,4 0,4 --- IO 12 - Hausgruppe 120_c WA EG O ,3 39,4 1, OG ,0 45,1 7,0 5,1 2.OG ,7 47,8 9,7 7,8 IO 13 - Hausgruppe 145_b WA EG O ,7 32, OG ,5 38,6 0, OG ,0 40,0 2,0 --- IO WA EG N ,7 34, OG ,1 37, OG ,1 39,2 1,1 --- IO WA EG S ,6 31, OG ,4 33, OG ,2 36, Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden 1 SoundPLAN 7.3
16 BV Duderstädter, Burgdorf Beurteilungspegel Gewerbelärmbelastung - GE_Flächen PLAN mit LS-Wand 3.0m Anlage 2.3 FSP Schallleistungspegel 65 db(a)/m² tags / 50 db(a)/m² nachts Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N LrT LrN LrT,diff LrN,diff db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) db(a) IO 14 - Hausgruppe 145_d WA EG O ,2 37, OG ,3 40,3 2,3 0,3 2.OG ,3 42,4 4,3 2,4 IO WA EG N ,4 34, OG ,5 36, OG ,1 39,1 1,1 --- IO WA EG S ,3 33, OG ,2 36, OG ,3 39,4 1,3 --- Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden 2 SoundPLAN 7.3
17 BV Duderstädter, Burgdorf Beurteilungspegel Gewerbelärmbelastung - GE_Flächen PLAN mit LS-Wand 3.0m Anlage 2.3 FSP Schallleistungspegel 65 db(a)/m² tags / 50 db(a)/m² nachts Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Himmelsrichtung RW,T db(a) Richtwert Tag RW,N db(a) Richtwert Nacht LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LrN db(a) Beurteilungspegel Nacht LrT,diff db(a) Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN,diff db(a) Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LrN Planungsbüro für Lärmschutz Münsterstr Senden 3 SoundPLAN 7.3
18 Autraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Projekt: BV Duderstädter, Burgdorf Projekt Nr Karte Uetzer Straße - B /13 63A 133/ /86 63B IO 06 IO / /13 133/ /87 134/11 Anlage /63 IO / /12 Gewerbelärmbelastung GE_Flächen IST Ergebnis Nummer 24 Berechnung in 4 m über Grund 133/6 138/ / /74 133/4 Bearbeiter: Dipl. Ing. A. Timmermann Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 7.3, Update /65 Schopenhauerstraße /72 138/ /42 IO /53 120_a 145_b 145_d Lagerplatz 136/14 120_c 134/12 134/5 133/7 133/ /20 133/18 133/21 Hülptingser 3A Pegelwerte LrT in db(a) < 50,0 50,0 52,5 52,5 55,0 55,0 57,5 57,5 60,0 60,0 62,5 62,5 65,0 65,0 67,5 67,5 70,0 >= 70,0 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Hauptgebäude Nebengebäude LS Wand Flächenquelle _e Lagerplatz 133/ / /16 136/17 IO 2A /15 134/6 134/10 133/16 IO /9 IO 01 Maßstab 1: m Duderstädter 138/8 982/313 Duderstädter Münsterstraße Senden FON / FAX / K:\SOUND73\70158\RLK_T_IST_65dB.sgs
19 Autraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Projekt: BV Duderstädter, Burgdorf Projekt Nr Karte Uetzer Straße - B /13 63A 133/ A 138/86 63B IO 06 IO / /13 133/ /87 134/11 Anlage /63 IO / /12 Gewerbelärmbelastung GE_Flächen PLAN Ergebnis Nummer 25 Berechnung in 4 m über Grund 133/6 138/ / /74 133/4 Bearbeiter: Dipl. Ing. A. Timmermann Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 7.3, Update /65 Schopenhauerstraße /72 138/ /42 IO /53 120_a 145_b IO _d Lagerplatz 136/14 IO 09 IO 13 IO _c IO /12 IO 11 IO /5 133/7 133/ /20 133/18 133/21 Hülptingser 3A Pegelwerte LrT in db(a) < 50,0 50,0 52,5 52,5 55,0 55,0 57,5 57,5 60,0 60,0 62,5 62,5 65,0 65,0 67,5 67,5 70,0 >= 70,0 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bauvorhaben Bestandsbebauung LS Wand Flächenquelle _e IO 07 Lagerplatz 133/ / /16 136/17 IO 2A /15 134/6 134/10 133/16 IO /9 IO 01 Maßstab 1: m Duderstädter 138/8 982/313 Duderstädter Münsterstraße Senden FON / FAX / K:\SOUND73\70158\RLK_T_PLAN_65dB.sgs
20 Autraggeber: Deutsche Reihenhaus AG Projekt: BV Duderstädter, Burgdorf Projekt Nr Karte Uetzer Straße - B /13 63A 133/ B 138/86 63B IO 06 IO / /13 133/ /87 134/11 Anlage /63 IO / /12 Gewerbelärmbelastung GE_Flächen PLAN Ergebnis Nummer 15 Berechnung in 2 m über Grund 133/6 138/ / /74 133/4 Bearbeiter: Dipl. Ing. A. Timmermann Erstellt am: Bearbeitet mit SoundPLAN 7.3, Update /65 Schopenhauerstraße /72 138/ /42 IO /53 120_a 145_b 145_d Lagerplatz 136/14 120_c 134/12 geplante Lärmschutzwand - Höhe 3.0 m ü. Grund 134/5 133/7 133/ /20 133/18 133/21 Hülptingser 3A Pegelwerte LrT in db(a) < 50,0 50,0 52,5 52,5 55,0 55,0 57,5 57,5 60,0 60,0 62,5 62,5 65,0 65,0 67,5 67,5 70,0 >= 70,0 Zeichenerklärung Emissionslinie Straßenoberfläche Bauvorhaben Bestandsbebauung LS Wand Flächenquelle _e Lagerplatz 133/ / /16 136/17 IO 2A /15 134/6 134/10 133/16 IO /9 IO 01 Maßstab 1: m Duderstädter 138/8 982/313 Duderstädter Münsterstraße Senden K:\SOUND73\70158\RLK_T_PLAN_2üGr_LSWd_65.sgs FON / FAX /
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