BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur

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1 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schall - Wärme - Erschütterung Dipl.-Ing. A. Jacobs Beratender Ingenieur Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Lärm- und Erschütterungsschutz Weißenburg Papenburg Tel.: / Fax / Lärmschutzgutachten zur Erweiterung eines Verkaufsraumes und Anbau einer Lagerhalle Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland (OT Moordorf) 1.0 Auftraggeber: Joachim Wessels Knickweg Südbrookmerland, OT Moordorf Ord.Nr

2 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 2 Inhaltsverzeichnis Seite 1.0 Auftraggeber Aufgabenstellung Ausgangsdaten Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen Normen Richtlinien Sonstige Gebietsnutzung und Immissionsrichtwerte Beschreibung der Anlagen und Betriebsbedingungen Schalltechnische Berechnungen Parkplatzverkehr Betriebsgeräusche von LKW auf Betriebsgeländen Fahrgeräusche der LKW Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Berechnung Spitzenpegel Berechnung der Lärmimmissionen Ergebnis der Berechnungen Zusammenfassung Anlagen Lageplan M. 1 : Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung 7.3 Berechnungsprotokolle Spitzenpegel 7.4 Fotobericht

3 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Aufgabenstellung Der Auftraggeber plant die Erweiterung eines Verkaufsraumes und den Anbau einer Lagerhalle an der Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland. Bei der Genehmigungsbehörde wurde ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Im Zuge dieses Antrages ist zu prognostizieren, wie hoch der zu erwartende Beurteilungspegel der Gesamtanlage vor den Häusern der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft sein wird. Gegebenenfalls sind Vorschläge zur Geräuschminderung zu machen.

4 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ausgangsdaten 3.1 Beurteilungsgrundlagen Gesetzliche Grundlagen - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), in der derzeit gültigen Fassung. - Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) - TA-Lärm - Ausgabe 1998, gültig in Verbindung mit dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. - Baugesetzbuch (BauGB), in der derzeit gültigen Fassung. - Verordnung über die bauliche Nutzung des Grundstückes, in der derzeit gültigen Fassung Normen - DIN 18005, Teil 1 Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. - DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, in der derzeit gültigen Fassung. - DIN ISO Dämpfung des Schalls bei Ausbreitung im Freien - Allgemeines Berechnungsverfahren, in der derzeit gültigen Fassung.

5 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Richtlinien - VDI 2718 Schallschutz im Städtebau, in der derzeit gültigen Fassung. - VDI 2719 Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen, in der derzeit gültigen Fassung. - VDI 2720 Schallschutz durch Abschirmung im Freien, in der derzeit gültigen Fassung Sonstige - Lageplan-Ausschnitte - Angaben und Auskünfte des Auftraggebers - Parkplatzlärmstudie Bayrisches Landesamt für Umweltschutz (Hrsg.) 6. überarbeitete Auflage, Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen aus der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, Ortstermin am

6 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Gebietsnutzung und Immissionsrichtwerte Für die schalltechnische Untersuchung werden an der nächstgelegenen vorhandenen Wohnnutzung die Immissionsorte 1 bis 5 vergeben. Im Bebauungsplan Nr der Gemeinde Südbrookmerland, Ortsteil Moordorf, ist die nächstgelegene vorhandene Wohnbebauung zum einen als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO und zum anderen als Mischgebiet gemäß 6 BauNVO eingestuft. Zusätzlich ist der schalltechnische Nachweis für eine mögliche geplante Wohnbebauung innerhalb des unbebauten Baufeldes (2. Änderung B.-Plan Nr ) mit einer Nutzung als Allgemeines Wohngebiet gemäß 4 BauNVO zu führen. Der Nachweis erfolgt hier an der zum Gewerbebetrieb nächstgelegenen Baugrenze. Hier wird der Immissionsort 6 vergeben. Zur Beurteilung der Lärmsituation werden daher folgende Immissions-Richtwerte der TA-Lärm zu Grunde gelegt: WA-Gebiet für IO1 und IO6 gemäß 4 BauNVO L r, Tag( Uhr) = 55 (A) L r, Nacht( ) = 40 (A) MI-Gebiet für IO2 bis IO5 gemäß 6 BauNVO L r, Tag( Uhr) = 60 (A) L r, Nacht( ) = 45 (A) Es soll vermieden werden, dass kurzzeitige Geräuschspitzen den Immissionsrichtwert am Tage um mehr als 30 (A) und in der Nacht um mehr als 20 (A) überschreiten. Die Ergebnisse der vorliegenden Auswertungen werden auf den Bezugszeitraum von 16 Stunden während des Tages bezogen.

7 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7 Ein Zuschlag von +6 wird für die Störwirkung von Geräuschen an folgenden Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit berücksichtigt: - an Werktagen Uhr, Uhr - an Sonn- und Feiertagen Uhr, Uhr, Uhr Dieser Zuschlag ist gemäß TA-Lärm nur - in Allgemeinen Wohngebieten u. Kleinsiedlungsgebieten - in Gebieten für ausschließliche Wohnnutzung - in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten zu berücksichtigen. Das Ergebnis ist der Beurteilungspegel L r, der mit den Immissionsrichtwerten zu vergleichen ist. Der Immissionsbeitrag, der durch den Umbau und die Erweiterung des Geschäftshauses an den nächstgelegenen Immissionsorten hervorgerufen wird, wird gemäß TA-Lärm als Zusatzbelastung bezeichnet. Vorbelastung ist die Belastung eines Ortes mit Geräuschimmissionen, von allen Anlagen, für die diese Technische Anleitung gilt, ohne den Immissionsbeitrag der zu beurteilenden Anlage (hier Geschäftshaus). Gesamtbelastung im Sinne der TA-Lärm ist die Belastung eines Immissionsortes, die von allen Anlagen hervorgerufen wird, für die die TA-Lärm gilt. Fremdgeräusche sind alle Geräusche, die nicht von der zu beurteilenden Anlage ausgehen. Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen setzt in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zur beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraus. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage die Richtwerte nach Nummer 6 der TA-Lärm um mindestens 6 (A) unterschreitet.

8 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Beschreibung der Anlagen und Betriebsbedingungen Das Bauvorhaben beinhaltet die Erweiterung eines Verkaufsraumes und den Anbau einer Lagerhalle an der Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland, Ortsteil Moordorf. Am hat der Gutachter einen abschließenden Ortstermin mit Überprüfung der Vorgaben durchgeführt. An den vorhandenen Betriebsgebäuden konnten dabei keine nach außen führenden in Betrieb befindlichen Belüftungsanlagen oder Kühlanlagen festgestellt werden. Die vorhandenen beiden Lüftungsauslässe im Anlieferbereich des Getränkemarktes sind außer Betrieb. Eine früher durch den ALDI-Markt (Vornutzer) betriebene Kühlanlage im Lagerbereich existiert nicht mehr. Alle weiteren relevanten Lärmquellen wurden bereits erfasst und sind im Folgenden als Bestanteil des Lärmschutzgutachtens berücksichtigt worden. Das Betriebsgrundstück wird über zwei Zu- und Abfahrten von der Ekelser Straße aus erschlossen. Der Gebäudekomplex Ekelser Straße 22 enthält Verkaufsräume für Anglerbedarf, Spielwaren und Fahrräder. Im Zuge der geplanten Baumaßnahmen wird der zurzeit für den Verkauf von Anglerbedarf genutzte Ladenraum abgerissen und durch eine neue Ladenfläche für den Fahrradverkauf ersetzt. Der Anglerbedarf wird dann in den Ladenflächen untergebracht, in dem bis dahin der Fahrradverkauf statt findet. Die dort vorhandene Ladenfläche soll durch einen Anbau erweitert werden. Dieser Anbau beinhaltet dann auch eine zusätzliche Lagerfläche. Die Ladenflächen haben folgende Nettoverkaufsflächen: Ladenfläche 1: Spielwaren mit 445,20 m² Nettoverkaufsfläche Ladenfläche 2 (Neubau): Fahrradverkauf mit 743,00 m² Nettoverkaufsfläche Ladenfläche 3: Spielwaren mit 54,50 m² Nettoverkaufsfläche Ladenfläche 4: Anglerbedarf mit 448,64 m² Nettoverkaufsfläche Ladenfläche 4A: Anglerbedarf mit 43,92 m² Nettoverkaufsfläche Ladenfläche 5: Anglerbedarf mit 145,00 m² Nettoverkaufsfläche Die Ladenflächen 1 5 haben insgesamt eine Nettoverkaufsfläche von 1.880,26 m². Die jeweiligen Läden haben zusätzlich Büro- und Sanitärraume sowie Lagerräume.

9 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 9 Zusätzlich befindet sich auf dem Betriebsgrundstück das Gebäude Ekelser Straße 22A in dem ein Getränkemarkt untergebracht ist. Der Getränkemarkt hat eine Nettoverkaufsfläche von 690 m² und die dort angeschlossene Bäckerei hat eine zusätzliche Nettoverkaufsfläche von 100 m². Somit ergibt sich hier eine Nettoverkaufsfläche von insgesamt 790 m². Für die PKW-Kunden der Läden für Spielwaren, Anglerbedarf und Fahrradverkauf sowie für den Getränkemarkt werden auf dem Betriebsgrundstück insgesamt 93 Einstellplätzen vorgehalten. Den Läden für Spielwaren, Anglerbedarf und Fahrradverkauf lassen sich dabei insgesamt 50 Einstellplätze und dem Getränkemarkt/Bäckerei insgesamt 43 Einstellplätze zuordnen. Die Parkbereiche sind mit Pflastersteinen befestigt. Die Läden für Spielwaren, Anglerbedarf und Fahrradverkauf haben an Werktagen eine Öffnungszeit von Uhr. Der Getränkemarkt hat eine Öffnungszeit Mo. Fr. von Uhr und samstags von Uhr. Die angeschlossene Bäckerei hat eine Öffnungszeit von Mo. Fr. von Uhr, Sa. von Uhr und sonntags an Uhr. Die Läden für Spielwaren, Anglerbedarf und Fahrradverkauf werden mit maximal 4 LKW und 4 Kleintransporter am Tag beliefert. Der Getränkemarkt wird mit 1 2 LKW in der Woche beliefert. Zusätzlich wird in den Morgenstunden die angeschlossene Bäckerei mit Backwaren durch Kleintransporter versorgt. Während der Nachtstunden ( bis Uhr) finden keine Anlieferungen statt. Der Getränkemarkt hält für seine Kunden Einkaufswagen bereit. Auf den Nachweis einer Gebäudeabstrahlung kann verzichtet werden, da innerhalb der Verkaufsräume kein Produktionslärm verursacht wird und innerhalb der Lagerbereiche nur geringfügige lärmende Lagertätigkeiten statt finden. Für den Parkplatzverkehr, den Fahr- und Anlieferungsbereich, sowie für andere Emittenten, werden im Gutachten Flächenschallquellen, Linienschallquellen bzw. einzelne Ersatzschallquellenzentren E vergeben.

10 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Schalltechnische Berechnungen Zur Bestimmung der Immissionen an den nächstgelegenen Immissionsorten werden die Geräuschbelastungen ermittelt aus: Parkplatzverkehr P1 (Läden für Spielwaren, Anglerbedarf u. Fahrradverkauf) PKW-Kunden P2 (Getränkemarkt/Bäckerei) Fahrgeräusche der LKW Anlieferung Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse der LKW Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Spitzenpegel 5.1 Parkplatzverkehr Im Folgenden sind die Parkplatzverkehre auf den Parkbereichen für die PKW-Kunden sowie für die Mitarbeiter der Ladengeschäfte schalltechnisch zu untersuchen. Die Ermittlung der Lärmemissionen wurde nach der Parkplatzlärmstudie (6. Auflage 2007) des Bayerischen Landesamtes für Umweltschutz durchgeführt. In den dort aufgeführten Planungsempfehlungen für Parkplätze aus schalltechnischer Sicht werden die Werte der Bewegungshäufigkeit (N) angegeben, die bei den verschiedenen Parkplatztypen für schalltechnische Prognoseberechnungen zu berücksichtigen sind. Die wesentliche Eingangsgröße für die Berechnung des Schalleistungspegels eines Parkplatzes ist die Bewegungshäufigkeit. In vorliegender Untersuchung ist eine Fahrzeugbewegung als Anfahrt oder Abfahrt einschließlich Rangieren, Türenschlagen usw. definiert, das heißt ein vollständiger Parkvorgang mit Anfahrt und Abfahrt besteht aus zwei Fahrzeugbewegungen.

11 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 11 Parkplatz P1 PKW-Kunden Läden für Spielwaren, Anglerbedarf und Fahrradverkauf Auf dem Betriebsgrundstück steht für die PKW-Kunden der Läden für Spielwaren, Anglerbedarf und Fahrradverkauf eine Parkfläche mit insgesamt 50 Einstellplätzen zur Verfügung. Die Parkplatzoberfläche ist gepflastert. Die Ladengeschäfte weisen zusammen eine Netto- Verkaufsfläche von rund m² auf. Die Parkplatzbewegungen werden für die Ladengeschäfte rechnerisch wie die Parkplatzbewegungen für Elektrofachmärkte berücksichtigt. Laut Parkplatzlärmstudie liegt für Elektrofachmärkte der Maximalwert für die Bewegungshäufigkeit im Zeitraum Tag ( Uhr) bei 0,07 Bewegungen je 1 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde. Mit dieser Einheit wird im EDV-Programm jede Stunde des Tagesgangs (entspricht der Öffnungszeit von Uhr) belegt und automatisch auf die Anzahl der Einstellplätze gleichmäßig verteilt. Dies entspricht einer Kundenzahl von insgesamt 592 PKW-Kunden (zuzüglich Fahrrad- und Laufkunden) pro Tag. Die erhöhte Störwirkung durch Einkaufswagen, Türenschlagen usw. wird gemäß Parkplatzlärmstudie für die Parkfläche (Einkaufswagen auf Pflaster) mit einem Zuschlag von K PA +5,0 (A) und K I + 4,0 (A) berücksichtigt. Der Zuschlag LD für die Fahrgassen (Rangierbewegungen) wird gemäß Parkplatzlärmstudie unverändert übernommen. Der Zuschlag K StrO wird gemäß Parkplatzlärmstudie mit +0,0 (A) für Betonsteinpflaster mit Fugen 3 mm berücksichtigt.

12 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 12 Parkplatz P2 Getränkemarkt/Bäckerei Auf dem Betriebsgrundstück steht für die Mitarbeiter und PKW-Kunden des Getränkemarktes, einschließlich der angeschlossenen Bäckerei eine Parkfläche mit insgesamt 43 Einstellplätzen zur Verfügung. Die Parkplatzoberfläche wird gepflastert. Der Getränkemarkt und die angeschlossene Bäckerei weisen eine Netto-Verkaufsfläche von 790 m² auf. Die Parkplatzbewegungen werden für den Getränkemarkt mit angeschlossener Bäckerei rechnerisch wie die Parkplatzbewegungen für Discounter und Getränkemarkt berücksichtigt. Laut Parkplatzlärmstudie liegt für Discounter und Getränkemarkt der Maximalwert für die Bewegungshäufigkeit im Zeitraum Tag ( Uhr) bei 0,17 Bewegungen je 1 m² Netto-Verkaufsfläche und Stunde. Mit dieser Einheit wird im EDV-Programm jede Stunde des Tagesgangs (entspricht der Öffnungszeit von Uhr) belegt und automatisch auf die Anzahl der Einstellplätze gleichmäßig verteilt. Dies entspricht einer Kundenzahl von insgesamt 840 PKW-Kunden (zuzüglich Fahrradund Laufkunden) pro Tag. Die erhöhte Störwirkung durch Einkaufswagen, Türenschlagen usw. wird gemäß Parkplatzlärmstudie für die Parkfläche (Einkaufswagen auf Pflaster) mit einem Zuschlag von K PA +5,0 (A) und K I + 4,0 (A) berücksichtigt. Der Zuschlag LD für die Fahrgassen (Rangierbewegungen) wird gemäß Parkplatzlärmstudie unverändert übernommen. Bei Berechnung des Parkplatzlärms nach dem sogenannten zusammengefassten Verfahren, wie in diesem Fall, entfällt der Zuschlag K StrO bei Parkplätzen an Einkaufsmärkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, da die Pegelerhöhung durch klappernde Einkaufswagen pegelbestimmend ist und im Zuschlag K PA für die Parkplatzart bereits berücksichtigt ist. Die Eingabedaten für die Parkplätze P1 und P2, die für die schalltechnischen Berechnungen herangezogen wurden, sind aus den Berechnungsprotollen der Anlage 7.2 ersichtlich.

13 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Betriebsgeräusche von LKW auf Betriebsgeländen Fahrgeräusche der LKW Die An- und Abfahrt der Anlieferung für die Läden erfolgt in der Regel über die Hauptzufahrt von der Ekelser Straße aus. Um einen Rückstau auf dem Betriebsgelände zu vermeiden verlassen die Lieferfahrzeuge je nach aktueller Verkehrslage auf der Ekelser Straße hin und wieder das Gelände über die zweite vorhandene Zufahrt. Dieser Fall wird bei der An- bzw. Abfahrt für die Anlieferung des Getränkemarktes berücksichtigt. Nach Angaben des Auftraggebers ist mit folgenden Verkehrszahlen zu rechnen: Anlieferung E1 Laden für Fahrradverkauf tagsüber max. 2 Lkw 105 kw Anlieferung E2 Läden für Spielwaren, Anglerbedarf tagsüber max. 2 Lkw 105 kw max. 4 KT< 105 kw Anlieferung E3 Getränkemarkt tagsüber max. 1 Lkw 105 kw Anlieferung E4 Bäckerei tagsüber max. 2 KT< 105 kw Bei der Prognose von Geräuschimmissionen von Verkehrsgeräuschen auf Betriebsgeländen hat sich bewährt, von vereinfachten Emissionsansätzen auszugehen, da bei der Planung eines Unternehmens meist die Fahrwege bekannt sind, nicht jedoch das Fahrverhalten auf den Fahrwegen. In diesen Fällen erscheint es sinnvoll, von einem einheitlichen Emissionsansatz für alle Wegelemente auszugehen. Bei diesem Ansatz werden nicht mehr die Lkw sondern einzelne Abschnitte der Fahrstrecke als Schallquelle betrachtet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel L WAr eines Streckenabschnittes errechnet sich nach: L WAr = L WA,1h + 10 lg n + 10 lg l/1 m 10 lg (T r / 1h) L WA,1h n l T r zeitlich gemittelter Schalleistungspegel für 1 Lkw pro Stunde und 1m Anzahl der Lkw einer Leistungsklasse in der Beurteilungszeit T r Länge eines Streckenabschnittes in m Beurteilungszeit in h

14 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 14 Der anzuwendende Emissionsansatz sollte sicherheitshalber den ungünstigsten Fahrzustand auf den Wegelementen berücksichtigen, so dass dann folgende auf eine Stunde und 1m-Wegelement bezogene Schallleistungspegel L WA,1h anzusetzen sind: L WA,1h = 62, wenn Leistung < 105 kw L WA,1h = 63, wenn Leistung 105 kw Aufgrund dieser geringen Differenz kann im Regelfall auf eine Unterscheidung der verschiedenen Leistungsklassen verzichtet und vom Emissionsansatz für die Leistungsstärkeren LKW ausgegangen werden: L WA,1h = 63 Fahrgeräusche der Anlieferung E1 Die An- bzw. Abfahrt (2 LKW = 4 Bewegungen) zur Anlieferung E1 hat eine Länge von rund 41m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrt des LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A)+10lg 4+10lg 41m/1m-10lg (16h / 1h) L WAr, 1h = 73,1 (A) Fahrgeräusche der LKW-Anlieferung E2 Die An- bzw. Abfahrt (6 LKW/KT = 12 Bewegungen) zur Anlieferung E2 hat eine Länge von rund 90m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrt des LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A)+10lg 12+10lg 90m/1m-10lg (16h / 1h) L WAr, 1h = 77,3 (A)

15 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 15 Fahrgeräusche der LKW-Anlieferung E3 Die Anfahrt über die Hauptzufahrt und die Abfahrt über die zweite vorhandene Zufahrt (1 LKW = 1 Bewegung) zur Anlieferung E3 hat eine Länge von rund 81m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrt des LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A)+10lg 1+10lg 81m/1m-10lg (16h / 1h) L WAr, 1h = 70,1 (A) Fahrgeräusche der LKW-Anlieferung E4 Die An- bzw. Abfahrt (2 KT = 4 Bewegungen) zur Anlieferung E4 hat eine Länge von rund 35m. Aufgrund der vorgegebenen Daten errechnen sich für die An- und Abfahrt des LKWs somit folgende Schalleistungsbeurteilungspegel L WAr : L WAr, 1h = 63 (A)+10lg 4+10lg 35m/1m-10lg (16h / 1h) L WAr, 1h = 72,4 (A) Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse Für die Rangiergeräusche von LKW auf Betriebsgeländen ist ein mittlerer Schallleistungspegel anzusetzen, der in Abhängigkeit vom Umfang der erforderlichen Tätigkeiten 3 (A) bis 5 (A) über dem Schalleistungspegel L WAr eines Streckenabschnitts liegt. Rangieren Anlieferung E 1: L WA = 77 Rangieren Anlieferung E 2: L WA = 82 Rangieren Anlieferung E 3: L WA = 74 Rangieren Anlieferung E 4: L WA = 77 Größere Steigungs- und Gefällstrecken kommen auf dem vorliegenden Betriebsgelände nicht vor. Erst bei Strecken mit einer Steigung von mehr als 7% sollten die dann erhöhten Geräuschemissionen beim Beschleunigen und bei gleichförmiger Geschwindigkeit durch einen Zuschlag von 3 (A) berücksichtigt werden.

16 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 16 Für Einzelereignisse kann von folgenden Schalleistungspegeln ausgegangen werden: Anlassen: L WA = 100 Türenschlagen: L WA = 100 Leerlauf: L WA = 94 Betriebsbremse: L WA = 108 Für die Be- bzw. Entladungsgeräusche werden die standardmäßigen Schalleistungspegel angesetzt, wie sie für die für die Verladung mit Rollcontainern an einer Außenrampe im Technischen Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen aus der Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Umweltplanung, Arbeits- und Umweltschutz, Heft 192, angegeben werden. Bei den LKW-Anlieferungen wird dabei der Entladevorgang mit Rollcontainern voll von LKW und leer auf LKW über eine stationäre Überladebrücke (freiliegend) ausgegangen. Dabei werden für die Entladung eines LKWs 10 Rollcontainer angesetzt. Bei der Entladung der Kleintransporter wird der Vorgang mit Rollcontainern voll auf Lkw und leer von Lkw über die Ladebordwand des LKWs berücksichtigt.

17 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 17 Für die Anlieferung der Läden ist mit folgenden Zahlen zu rechnen: Anlieferung E1 Laden für Fahrradverkauf tagsüber max. 2 Lkw 105 kw Anlieferung E2 Läden für Spielwaren, Anglerbedarf tagsüber max. 2 Lkw 105 kw max. 4 KT< 105 kw Anlieferung E3 Getränkemarkt tagsüber max. 1 Lkw 105 kw Anlieferung E4 Bäckerei tagsüber max. 2 KT< 105 kw Die Anlieferungen finden tagsüber in der Zeit zwischen Uhr statt. Nachts erfolgen nach Auskünften des Auftraggebers keine Anlieferungen. Als Grundlage für die Ermittlung der Häufigkeit der Anund Abfahrten dienten die Angaben des Auftraggebers. Die Angaben der Schalleistungspegel zu den besonderen Fahrzuständen und Einzelereignissen basieren auf Taktmaximalpegeln für die einzelnen Vorgänge. Der aus den Taktmaximalpegeln gebildete Mittelungspegel ist der Taktmaximal-Mittelungspegel L AFTeq., der nach DIN zur Beurteilung impulshaltiger Geräusche herangezogen wird. Diese Pegel liegen deutlich höher als die Mittelungspegel L eq. Ein zusätzlicher Zuschlag für die Impulshaltigkeit bzw. Auffälligkeit der Geräusche bei den Ladetätigkeiten ist daher nicht erforderlich. Die zeitliche Bezugnahme auf die 16-stündige Tageszeit erfolgt durch eine Korrektur der Pegel unter der folgenden Beziehung: ti l t = 10 lg to l t = Pegelkorrektur ti = Einwirkdauer der Geräusche to = Bezugszeitraum = 16-Stundentag = s In den nachfolgenden Protokollen sind die Emissionspegel durch die Ladetätigkeiten aufgelistet.

18 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E1 Entladung Anlieferung Fahrradverkauf Fahrzeuge: LKW a) am Tage : Uhr 2 LKW b) nachts (lauteste Nachtstunde): entfällt Bewegungen L WA, 1h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in ((A)) (sec) (Stck.) (sec) () ((A)) a) am Tage (Bezugszeitraum: 16 Std.) Lkw-Leerlauf ,8 61,2 Rangieren ,8 53,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,0 78,4 Rollc.leer a.lkw 77, ,0 78,8 Anlassen ,6 62,4 Türenschl ,6 65,4 Bremsen ,6 74,4 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 82,5 (A) 82,5 b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) entfällt

19 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E2 Entladung Anlieferung Spielwaren, Anglerbedarf etc. Fahrzeuge: LKW a) am Tage : Uhr 2 LKW 4 KT b) nachts (lauteste Nachtstunde): entfällt Bewegungen L WA, 1h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in ((A)) (sec) (Stck.) (sec) () ((A)) a) am Tage (Bezugszeitraum: 16 Std.) Lkw-Leerlauf ,8 61,2 Rangieren ,8 58,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,0 78,4 Rollc.leer a.lkw 77, ,0 78,8 Kt-Leerlauf ,8 47,2 Kt-Rangieren ,8 51,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,0 71,4 Rollc.leer a.lkw 77, ,0 71,8 Anlassen ,8 67,2 Türenschl ,8 70,2 Bremsen ,9 79,1 84,4 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 84,4 (A) b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) entfällt

20 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E3 Entladung Anlieferung Getränkemarkt Fahrzeuge: LKW a) am Tage : Uhr 1 LKW b) nachts (lauteste Nachtstunde): entfällt Bewegungen L WA, 1h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in ((A)) (sec) (Stck.) (sec) () ((A)) a) am Tage (Bezugszeitraum: 16 Std.) Lkw-Leerlauf ,8 58,2 Rangieren ,8 47,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,0 75,4 Rollc.leer a.lkw 77, ,0 75,8 Kühlaggregat ,0 58,0 Anlassen ,6 59,4 Türenschl ,6 62,4 Bremsen ,5 12,5-36,6 71,4 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 79,5 (A) 79,5 b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) entfällt

21 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ermittlung der Emissionspegel für das Ersatzschallquellenzentrum E4 Entladung Backwaren Fahrzeuge: KT ( 7,5 to) a) am Tage : Uhr 2 KT b) nachts (lauteste Nachtstunde): entfällt Bewegungen L WA,1 h Einwirkzeit Vorgänge Gesamtein- Pegel- Pegel in je Fahrzeug wirkzeit korrektur in ((A)) (sec) (Stck.) (sec) () ((A)) a) am Tage (Beurteilungszeitraum: 16 Std.) Kt-Leerlauf ,8 44,2 Kt-Rangieren ,8 53,2 Rollc.voll v.lkw 77, ,0 68,4 Rollc.leer a.lkw 77, ,0 68,8 Anlassen ,6 62,4 Türenschl ,6 65,4 Bremsen ,6 74,4 76,7 Schalleistungsbeurteilungspegel L WA,r = 76,7 (A) b) nachts (Beurteilungszeitraum: 1Std.) entfällt

22 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen Bei der Prognose von Geräuschemissionen von Einkaufswagen-Sammelboxen auf Betriebsgrundstücken von Verbrauchermärkten ist es sinnvoll von einem vereinfachten Emissionsansatz auszugehen, da bei der Planung eines Verbrauchermarktes meist nur der Standort für die Sammelboxen bekannt ist. Der, auf die Beurteilungszeit bezogene Schalleistungspegel L WAr für die Sammelbox der Einkaufswagen errechnet sich nach: L WAr = L WA,1h + 10 lg (n) - 10 lg (T r / 1h) mit L WAr auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel L WA,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde n Anzahl der Ereignisse in der Beurteilungszeit T r Beurteilungszeit in h T r Im Rahmen einer Prognose kann für Einkaufswagen mit Metallkorb (ungünstigster Fall) ein Schallleistungspegel von L WAT,1h = 72 (A) angesetzt werden. Am Standort der Sammelbox für die Einkaufswagen wurde die Ersatzschallquelle E5 (s. Lageplan Anlage 6.1) vergeben. Einwirkzeit: Uhr werktags Laut der Berechnung des Parkplatzlärms (siehe Seite 12) werden für den Getränkemarkt und die Bäckerei 840 PKW-Kunden erwartet. Die Kunden der Bäckerei werden keinen Einkaufswagen benutzen. Im Sinne einer höheren Abschätzung wird davon ausgegangen, dass 400 Kunden einen Einkaufswagen benutzen. Mit Ein- und Ausstapeln ergeben sich somit 800 Ereignisse. Verteilt auf die Öffnungszeit des Getränkemarktes von Uhr ergeben sich daraus rund 76 Ereignisse pro Stunde tagsüber. Für das Ein- und Ausstapeln der Einkaufswagen an Werktagen errechnet sich somit ein Schalleistungsbeurteilungspegel von: L WAr = lg (76) - 10 lg (10,5h / 1h) L WAr = 80,6 (A)

23 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Berechnung Spitzenpegel Für die Bewertung des Spitzenpegels wird der Technische Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten, Hrsg. Hessische Landesanstalt für Umwelt und Geologie, Heft 3, 2005 herangezogen. Für diese Untersuchung ist als lautestes Einzelereignis das Entspannungsgeräusch des Bremsluftsystems mit L WAmax = 115 (A) zu berücksichtigen. Dieses Einzelereignis wird im Anlieferungsbereich der Ladengeschäfte (vgl. E1 bzw. E2) sowie im Anlieferungsbereich des Getränkemarktes (vgl. E3) angesetzt. Außerdem ist der Spitzenpegel für den Parkplatzverkehr auf den Parkplätzen nachzuweisen. Für die Bewertung dieses Spitzenpegels wird die Parkplatzlärmstudie herangezogen. Dort werden im Hinblick auf das Maximalpegelkriterium der TA-Lärm für die Spitzenpegel, die bei Parkvorgängen auftreten, in einem Abstand von 7,5m für Pkws folgende Angaben gemacht: Türen schließen 72 (A) Heck- bzw. Kofferraumklappenschließen 74 (A) Es wird der ungünstigere Spitzenpegel für das Heck- beziehungsweise Kofferraumklappenschließen herangezogen. Aus dem mittleren Spitzenpegel von 74 (A) in 7,5m Entfernung errechnet sich ein Schalleistungspegel von rund 99,5 (A). Sofern diese Spitzenpegel die Richtwerte tags um nicht mehr als 30 überschreiten, sind sie als zulässig anzusehen

24 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Berechnung der Lärmimmissionen Der Schalldruckpegel an einem Immissionsort wird nach DIN ISO , gemäß TA Lärm berechnet. Die Immissionen der einzelnen Schallquellen sind mit Hilfe eines EDV-Programmes ermittelt worden. Die Berechnungsergebnisse sind in den Anlagen 7.2, und 7.3 enthalten. Aus ihnen können auch die einzelnen Anteile jeder Schallquelle am Immissionsort abgelesen werden. Dabei werden auch mögliche Reflexionen an den vorhandenen Gebäuden berücksichtigt. Ausserdem wird bei der Ausbreitungsberechnung die Abschirmwirkung / Reflexion der geplanten Verbindung zwischen dem vorhandenen Getränkemarkt und dem geplanten Anbau der Lagerhalle berücksichtigt. Die Verbindung wird in Form einer 3,0m hohen Wand mit eingelassenem Tor) realisiert. Die genaue Lage ist aus dem Lageplan der Anlage 7.1 ersichtlich.

25 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Ergebnis der Berechnungen Die Berechnung der verschiedenen Emittenten, wie Tabelle 1: Parkplatzverkehr P1 (Läden für Spielwaren, Anglerbedarf u. Fahrradverkauf) PKW-Kunden P2 (Getränkemarkt/Bäckerei) Fahrgeräusche der LKW Anlieferung Besondere Fahrzustände und Einzelereignisse der LKW Ein- und Ausstapeln von Einkaufswagen ergeben an den gewählten Immissionsorten 1 bis 6 die in Tabelle 1 aufgeführten Beurteilungspegel L r : Zusatzbelastung werktags Immissions- Nutzung Beurteilungspegel Immissionsrichtwerte ort gemäß L r in (A) in (A) BauNVO Tag Tag IO1 - EG WA IO1-1.OG WA IO2 - EG MI IO2-1.OG MI IO3 - EG MI IO3-1.OG MI IO4 - EG MI IO4-1.OG MI IO5 - EG MI IO5-1.OG MI IO6 - EG WA IO6-1.OG WA Ergebnisprotokolle s. Anlage 7.2 Ergebnis: Die Immissionsrichtwerte werden werktags an allen Immissionsorten tagsüber eingehalten. Der Nachweis für die Öffnungszeiten der Bäckerei an Sonn- und Feiertagen kann hier entfallen, da die zu erwartende geringe Anzahl der PKW-Kunden tagsüber (außerhalb der Ruhezeiten) erfahrungsgemäß zu keiner Überschreitung der Immissionsrichtwerte führen wird. Zudem werden keine Einkaufswagen benutzt, noch werden LKW- Anlieferungen an Sonntagen erwartet.

26 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 26 Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500m Gesondert müssen die Verkehrsgeräusche durch den Transportverkehr auf der Zuwegung gemäß Ziffer 7.4 der TA-Lärm untersucht werden. Danach sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500m von dem Betriebsgrundstück durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, insofern - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 (A) erhöhen - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslämschutzverordnung (16. BImSchVO) erstmals oder weitgehend überschritten werden. Dabei ist der Straßenverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen nach den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen Ausgabe 1990 RLS 90 zu berechnen und mit folgenden Immissionsgrenzwerten zu vergleichen: 1. an Krankenhäusern, Schulen, Kurheimen und Altenheimen 57 (A) tags 47 (A) nachts 2. in reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten 59 (A) tags 49 (A) nachts 3. in Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten 64 (A) tags 54 (A) nachts 4. in Gewerbegebieten 69 (A) tags 59 (A) nachts

27 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 27 An den Immissionsorten ist für die Verkehrslärmimmissionen der Verkehrslärm auf der Ekelser Straße (K 127) pegelbestimmend. Die PKW-Kunden erreichen und verlassen den Kundenparkplatz der Ladengeschäfte und des Getränkemarktes über zwei Zufahrten von der Ekelser Straße aus. Ohne rechnerischen Nachweis lässt sich daher sagen, dass der zusätzliche An- und Abfahrtsverkehr durch LKW und PKW-Kunden die Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht nicht um mindestens 3 (A) erhöht. Eine Pegelerhöhung von 2,1 (A), die formal schon zu einer Erhöhung von 3 (A) führt, entspricht einer prozentualen Erhöhung des Verkehrsaufkommens um 62 %. Solch eine Erhöhung ist für die Ekelser Straße durch den zusätzlichen An- und Abfahrtsverkehr nicht zu erwarten. Somit werden die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslämschutzverordnung (16. BImSchV) an der vorhandenen Wohnbebauung durch den zusätzlichen An- und Abfahrtverkehrs nicht erstmals oder weitergehend überschritten. Außerdem erfolgt eine Vermischung des zusätzlichen An- und Abfahrtverkehrs mit dem übrigen Verkehr. Die Berechnung von Fahrzeuggeräuschen durch den An- und Abfahrtverkehr der Ladengeschäfte und des Getränkemarktes auf öffentlichen Verkehrsflächen gemäß 7.4 der TA-Lärm kann entfallen.

28 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 28 Rechengenauigkeit Der Schalldruckpegel an einem Immissionsort wurde nach DIN ISO TA Lärm berechnet. Die Rechengenauigkeit ist vor allem abhängig von der Bodendämpfung. Zur Übereinstimmung zwischen berechneten und gemessenen Werten des mittleren A-bewerteten Schalldruckpegels werden in der DIN ISO folgenden Schätzungen für die Rechengenauigkeit gemacht: Höhe, h* Abstand, d* 0 < d < 100m 100 m < d < 1000 m 0 < h < 5m 3 3 5m < h < 30m 1 3 * h ist die mittlere Höhe von Quelle und Empfänger. d ist der Abstand zwischen Quelle und Empfänger. Nach dieser Tabelle liegt für alle Immissionsorte die Rechengenauigkeit für das EG bei 3 und für das OG bei 1. Auch wenn man den berechneten Beurteilungspegeln werktags in Tabelle 1 auf Seite 24 für das EG +3 bzw. für das OG +1 hinzu addiert, werden an allen Immissionsorten die Immissionsrichtwerte eingehalten. Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen Die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen setzt in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen der zur beurteilenden Anlage und - sofern im Einwirkungsbereich der Anlage andere Anlagengeräusche auftreten - die Bestimmung der Vorbelastung sowie der Gesamtbelastung voraus. Die Bestimmung der Vorbelastung kann entfallen, wenn die Geräuschimmissionen der Anlage (Ladengeschäfte und Getränkemarkt) die Richtwerte nach Nummer 6 der TA-Lärm um mindestens 6 (A) unterschreitet. Die Immissionsrichtwerte werden an allen Immissionspunkten tagsüber um mehr als 6 (A) unterschritten. Somit kann die Ermittlung der Vorbelastung entfallen.

29 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 29 Ergebnis Berechnung Spitzenpegel Ohne zeitliche Berücksichtigung ergibt sich gemäß Abstandsgesetz folgender Schalldruckpegel für die Immissionsorte 1 bis 6: Tabelle 2: Spitzenpegel Immis- Nutzung Spitzenpegel zulässige sions- gem. werktags Spitzenpegel ort BauNVO in (A) in (A) tags tags IO1 - EG WA IO1-1.OG WA IO2 - EG MI IO2-1.OG MI IO3 - EG MI IO3-1.OG MI IO4 - EG MI IO4-1.OG MI IO5 - EG MI IO5-1.OG MI IO6 - EG WA IO6-1.OG WA Ergebnisprotokolle s. Anlage 7.3 Der zulässige Spitzenpegel tags wird an allen Immissionsorten eingehalten.

30 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Zusammenfassung Der Auftraggeber plant die Erweiterung eines Verkaufsraumes und den Anbau einer Lagerhalle an der Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland. Bei der Genehmigungsbehörde wurde ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Im Zuge dieses Antrages ist zu prognostizieren, wie hoch der zu erwartende Beurteilungspegel der Gesamtanlage vor den Häusern der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft sein wird. Als zulässige Immissions-Richtwerte wurden gemäß der TA-Lärm die unter Punkt 3.2 angegebenen Richtwerte zur Beurteilung herangezogen. Die schalltechnischen Berechnungen zeigen, dass die Immissionsrichtwerte werktags an der nächstgelegenen Wohnnachbarschaft eingehalten werden. Gegen die Erteilung einer Baugenehmigung bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken, wenn folgendes beachtet wird: 1. Die Annahmen unter Pkt. 5.1 bis 5.3 des Gutachtens sind einzuhalten....

31 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 31 Der Unterzeichner erstellte das Gutachten unabhängig und seiner Bestallung gemäß nach bestem Wissen und Gewissen. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Sachverständigen dienten die vorgelegten und im Gutachten erwähnten Unterlagen, sowie die Auskünfte der Beteiligten. B Ü R O F Ü R L Ä R M S C H U T Z Papenburg, den Tel /5533 Fax: 5190

32 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Anlagen 7.1 Lageplan, Maßstab 1 : Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung 7.3 Berechnungsprotokolle Spitzenpegel 7.4 Fotobericht

33 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.1 Lageplan, Maßstab 1 : 1.000

34 Erweiterung eines Verkaufsraumes und Anbau einer Lagehalle Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland, OT Moordorf TA-Lärm, tags, Nachweis Zusatzbelastung IO 5 IO 4 Laden 3 Anglerbedarf E2 Laden 2 Spielwaren IO 3 Anbau Lagerhalle Wand/Tor h= 3,0m P1 E1 Laden 1 Fahrradverkauf Neubau E4 IO 1 IO 6 Getränkemarkt u. Bäckerei IO 2 E5 Zufahrt 2 E3 P2 Fahrgeräusche Hauptzufahrt 1 Ekelser Straße - K 127 Zeichenerklärung Hauptgebäude Nebengebäude Maßstab 1: m Immissionsort Parkplatz Punktquelle Linienquelle Bodeneffekte Wand BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ Weißenburg Papenburg Datum: Bearbeiter: Jacobs / Kohnen

35 BÜRO FÜR LÄRMSCHUTZ 7.2 Berechnungsprotokolle Zusatzbelastung

36 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Rechenlauf-Info Berechnung Zusatzbelastung Projektbeschreibung Projekttitel: Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerla Projekt Nr Bearbeiter: Jacobs / Kohnen Auftraggeber: Joachim Wessels, Knickweg 11 in Südbrookmerland, OT Moordorf Beschreibung: Rechenlaufbeschreibung Rechenkern: Einzelpunkt Schall Titel: Berechnung Zusatzbelastung Gruppe: Laufdatei: RunFile.runx Ergebnisnummer: 1 Lokale Berechnung (Anzahl Threads = 2) Berechnungsbeginn: :14:03 Berechnungsende: :14:09 Rechenzeit: 00:03:938 [m:s:ms] Anzahl Punkte: 6 Anzahl berechneter Punkte: 6 Kernel Version: (32 bit) Rechenlaufparameter Reflexionsordnung 1 Maximaler Reflexionsabstand zum Empfänger Maximaler Reflexionsabstand zur Quelle Suchradius 5000 m Filter: (A) Toleranz: 0,100 Bodeneffektgebiete aus Straßenoberflächen erzeugen: 200 m 50 m Nein Richtlinien: Gewerbe: ISO : 1996 Luftabsorption: ISO 9613 Verwende alternatives Verfahren nach Kapitel 7.3.2: Nein (außer für Quellen ohne Spektrum) Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 /25,0 Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

37 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Rechenlauf-Info Berechnung Zusatzbelastung relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 C Meteo. Korr. C0(6-22h)[]=0,0; C0(22-6h)[]=0,0; Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren:nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: ISO Bebauung: ISO Industriegelände: ISO Parkplätze: ISO : 1996 Emissionsberechnung nach: Parkplatzlärmstudie 2007 Luftabsorption: ISO 9613 Verwende alternatives Verfahren nach Kapitel 7.3.2: Nein (außer für Quellen ohne Spektrum) Begrenzung des Beugungsverlusts: einfach/mehrfach 20,0 /25,0 Berechnung mit Seitenbeugung: Ja Verwende Glg (Abar=Dz-Max(Agr,0)) statt Glg (12) (Abar=Dz-Agr) für die Einfügedämpfung Mehrweg in der vertikalen Ebene berechnen, die Quelle und Immissionsort enthält Umgebung: Luftdruck 1013,3 mbar relative Feuchte 70,0 % Temperatur 10,0 C Meteo. Korr. C0(6-22h)[]=0,0; C0(22-6h)[]=0,0; Cmet für Lmax Gewerbe Berechnungen ignorieren:nein Beugungsparameter: C2=20,0 Zerlegungsparameter: Faktor Abst./Durchmesser 8 Minimale Distanz [m] 1 m Max. Differenz Bodend.+Beugung 1,0 Max. Iterationszahl 4 Minderung Bewuchs: ISO Bebauung: ISO Industriegelände: ISO Bewertung: Reflexion der "eigenen" Fassade wird unterdrückt TA-Lärm - Werktag Geometriedaten Berechnung Zusatzbelastung.sit :03:54 - enthält: Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

38 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Rechenlauf-Info Berechnung Zusatzbelastung Bodeneffekte.geo :37:22 E1 - Anlieferung Fahrradverkauf.geo :36:10 E2 - Anlieferung Spielwaren und Angler.geo :36:10 E3 - Anlieferung Getränkemarkt.geo :36:10 E4 - Anlieferung Bäckerei.geo :36:10 E5 - Einkaufswagen.geo :36:12 Fahrgeäusche Anlieferung E1.geo :20:40 Fahrgeäusche Anlieferung E2.geo :20:40 Fahrgeäusche Anlieferung E3.geo :53:30 Fahrgeäusche Anlieferung E4.geo :25:10 Gebäude.geo :20:20 Geofile1.geo :07:16 Höhenlinie.geo :12:50 Immissionsorte.geo :45:26 Parkplatz P1.geo :02:16 Parkplatz P2.geo :27:58 Wand.geo :25:36 Baugrenze.geo :37:22 RDGM0099.dgm :14:30 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

39 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Beurteilungspegel Berechnung Zusatzbelastung Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung RW,T (A) Richtwert Tag LrT (A) Beurteilungspegel Tag LrT,diff (A) Grenzwertüberschreitung in Zeitbereich LrT Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

40 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Beurteilungspegel Berechnung Zusatzbelastung Immissionsort Nutzung SW HR RW,T LrT LrT,diff (A) (A) (A) IO 1 WA EG O OG IO 2 MI EG NO OG IO 3 MI EG S OG IO 4 MI EG S OG IO 5 MI EG S OG IO 6 WA EG OG Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

41 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Mittlere Ausbreitung Leq Berechnung Zusatzbelastung Legende Schallquelle Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) Zeit- bereich Name des Zeitbereichs L'w (A) Schallleistungspegel pro m, m² Lw (A) Schallleistungspegel pro Anlage l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) KI Zuschlag für Impulshaltigkeit KT Zuschlag für Tonhaltigkeit Ko Zuschlag für gerichtete Abstrahlung S m Mittlere Entfernung Schallquelle - Immissionsort Adiv Mittlere Dämpfung aufgrund geometrischer Ausbreitung Agr Mittlere Dämpfung aufgrund Bodeneffekt Abar Mittlere Dämpfung aufgrund Abschirmung Aatm Mittlere Dämpfung aufgrund Luftabsorption ADI Mittlere Richtwirkungskorrektur dlrefl Pegelerhöhung durch Reflexionen Ls (A) Unbewerteter Schalldruck am Immissionsort Ls=Lw+Ko+ADI+Adiv+Agr+Abar+Aatm+Afol_site_house+Awind+dLrefl dlw Korrektur Betriebszeiten Cmet Meteorologische Korrektur ZR Ruhezeitenzuschlag (Anteil) Lr (A) Pegel/ Beurteilungspegel Zeitbereich Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

42 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Mittlere Ausbreitung Leq Berechnung Zusatzbelastung Schallquelle Quelltyp Zeitbereich L'w (A) Lw (A) l oder S m,m² KI KT Ko S m Adiv Agr Abar Aatm ADI dlrefl Ls (A) dlw Cmet ZR Lr (A) Immissionsort IO 1 SW EG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) RW,N,max 6 (A) LrT 41 (A) Sigma(LrT) 0 (A) LrN (A) Sigma(LrN) (A) LT,max 58 E1 - Anlieferurng Fahrrad Punkt LrT 82,5 82,5 0,0 0, ,95-52,0-4,1-6,5-0,2 0,0 2,7 25,4 0,0 0,0 1,9 27,3 E2 - Anliefrung Spielwaren und Angler Punkt LrT 84,4 84,4 0,0 0,0 3 98,13-50,8-4,0-9,1-0,2 0,0 1,4 24,7 0,0 0,0 1,9 26,6 E3 - Anlieferung Getränkemarkt Punkt LrT 79,5 79,5 0,0 0,0 3 80,96-49,2-3,8-11,3-0,2 0,0 0,0 18,1 0,0 0,0 1,9 20,0 E4 - Anlieferung Bäckerei Punkt LrT 76,7 76,7 0,0 0,0 3 85,01-49,6-3,9-14,8-0,2 0,0 0,0 11,3 0,0 0,0 1,9 13,2 E5 - Einkaufswagen Punkt LrT 80,6 80,6 0,0 0,0 3 75,55-48,6-3,7-16,7-0,1 0,0 0,0 14,5 0,0 0,0 1,9 16,4 Fahrgeräusche Anlieferung E1 Linie LrT 57,0 73,1 41,1 0,0 0, ,72-51,4-4,2-7,7-0,2 0,0 1,1 13,8 0,0 0,0 1,9 15,7 Fahrgeräusche Anlieferung E2 Linie LrT 57,9 77,3 87,7 0,0 0,0 3 89,37-50,0-4,0-9,8-0,2 0,0 0,6 16,9 0,0 0,0 1,9 18,8 Fahrgeräusche Anlieferung E3 Linie LrT 51,0 70,1 81,2 0,0 0,0 3 81,59-49,2-3,9-6,4-0,1 0,0 0,0 13,4 0,0 0,0 1,9 15,3 Fahrgeräusche Anlieferung E4 Linie LrT 72,4 87,8 34,5 0,0 0,0 3 98,20-50,8-4,1-8,7-0,2 0,0 0,0 26,9 0,0 0,0 1,9 28,8 Parkplatz P1 Parkplatz LrT 78,2 109,3 1283,2 0,0 0,0 0 93,66-50,4-0,2-9,7-0,2 0,0 0,7 49,6-14,0 0,0 0,0 35,6 Parkplatz P2 Parkplatz LrT 74,8 105,7 1222,6 0,0 0,0 0 82,50-49,3 0,0-7,8-0,4 0,0 0,2 48,3-9,3 0,0 0,0 39,0 Immissionsort IO 1 SW 1.OG RW,T 5 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 8 (A) RW,N,max 6 (A) LrT 44 (A) Sigma(LrT) 0 (A) LrN (A) Sigma(LrN) (A) LT,max 62 E1 - Anlieferurng Fahrrad Punkt LrT 82,5 82,5 0,0 0, ,03-52,0-3,6-2,4-0,2 0,0 2,5 29,8 0,0 0,0 1,9 31,7 E2 - Anliefrung Spielwaren und Angler Punkt LrT 84,4 84,4 0,0 0,0 3 98,22-50,8-3,5-4,8-0,2 0,0 1,4 29,5 0,0 0,0 1,9 31,5 E3 - Anlieferung Getränkemarkt Punkt LrT 79,5 79,5 0,0 0,0 3 81,07-49,2-3,1-6,9-0,2 0,0 0,0 23,1 0,0 0,0 1,9 25,1 E4 - Anlieferung Bäckerei Punkt LrT 76,7 76,7 0,0 0,0 3 85,11-49,6-3,2-10,7-0,2 0,0 0,0 16,0 0,0 0,0 1,9 17,9 E5 - Einkaufswagen Punkt LrT 80,6 80,6 0,0 0,0 3 75,67-48,6-3,0-13,0-0,1 0,0 0,0 18,9 0,0 0,0 1,9 20,9 Fahrgeräusche Anlieferung E1 Linie LrT 57,0 73,1 41,1 0,0 0, ,82-51,4-3,6-3,2-0,2 0,0 0,9 18,6 0,0 0,0 1,9 20,5 Fahrgeräusche Anlieferung E2 Linie LrT 57,9 77,3 87,7 0,0 0,0 3 89,49-50,0-3,4-6,0-0,2 0,0 0,6 21,2 0,0 0,0 1,9 23,2 Fahrgeräusche Anlieferung E3 Linie LrT 51,0 70,1 81,2 0,0 0,0 3 81,72-49,2-3,2-4,9-0,2 0,0 0,0 15,7 0,0 0,0 1,9 17,6 Fahrgeräusche Anlieferung E4 Linie LrT 72,4 87,8 34,5 0,0 0,0 3 98,31-50,8-3,5-4,2-0,2 0,0 0,0 32,0 0,0 0,0 1,9 33,9 Parkplatz P1 Parkplatz LrT 78,2 109,3 1283,2 0,0 0,0 0 93,77-50,4-0,2-7,2-0,3 0,0 1,2 52,4-14,0 0,0 0,0 38,4 Parkplatz P2 Parkplatz LrT 74,8 105,7 1222,6 0,0 0,0 0 82,63-49,3-0,1-6,5-0,4 0,0 0,4 49,8-9,3 0,0 0,0 40,5 Immissionsort IO 2 SW EG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) RW,N,max 6 (A) LrT 53 (A) Sigma(LrT) 0 (A) LrN (A) Sigma(LrN) (A) LT,max 65 E1 - Anlieferurng Fahrrad Punkt LrT 82,5 82,5 0,0 0,0 3 77,46-48,8-3,8-5,8-0,1 0,0 1,9 29,0 0,0 0,0 0,0 29,0 E2 - Anliefrung Spielwaren und Angler Punkt LrT 84,4 84,4 0,0 0,0 3 86,65-49,7-3,9-8,4-0,2 0,0 4,0 29,2 0,0 0,0 0,0 29,2 E3 - Anlieferung Getränkemarkt Punkt LrT 79,5 79,5 0,0 0,0 3 41,13-43,3-2,6-8,3-0,1 0,0 0,0 28,2 0,0 0,0 0,0 28,2 E4 - Anlieferung Bäckerei Punkt LrT 76,7 76,7 0,0 0,0 3 52,68-45,4-3,2-10,8-0,1 0,0 0,0 20,2 0,0 0,0 0,0 20,2 E5 - Einkaufswagen Punkt LrT 80,6 80,6 0,0 0,0 3 39,61-42,9-2,4-13,1-0,1 0,0 0,0 25,1 0,0 0,0 0,0 25,1 Fahrgeräusche Anlieferung E1 Linie LrT 57,0 73,1 41,1 0,0 0,0 3 66,35-47,4-3,7-4,2-0,1 0,0 0,3 20,9 0,0 0,0 0,0 20,9 Fahrgeräusche Anlieferung E2 Linie LrT 57,9 77,3 87,7 0,0 0,0 3 63,07-47,0-3,6-7,6-0,1 0,0 0,2 22,2 0,0 0,0 0,0 22,2 Fahrgeräusche Anlieferung E3 Linie LrT 51,0 70,1 81,2 0,0 0,0 3 33,82-41,6-1,2-1,9 0,0 0,0 0,0 28,4 0,0 0,0 0,0 28,4 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

43 Erweiterung Verkaufsraum und Anbau Lagerhalle, Ekelser Straße 22 in Südbrookmerland Mittlere Ausbreitung Leq Berechnung Zusatzbelastung Schallquelle Quelltyp Zeitbereich L'w (A) Lw (A) l oder S m,m² KI KT Ko S m Adiv Agr Abar Aatm ADI dlrefl Ls (A) dlw Cmet ZR Lr (A) Fahrgeräusche Anlieferung E4 Linie LrT 72,4 87,8 34,5 0,0 0,0 3 59,95-46,5-3,6-4,5-0,1 0,0 0,0 36,0 0,0 0,0 0,0 36,0 Parkplatz P1 Parkplatz LrT 78,2 109,3 1283,2 0,0 0,0 0 68,72-47,7 0,6-8,1-0,2 0,0 0,2 54,1-14,0 0,0 0,0 40,1 Parkplatz P2 Parkplatz LrT 74,8 105,7 1222,6 0,0 0,0 0 34,86-41,8 0,8-2,3-0,2 0,0 0,0 62,2-9,3 0,0 0,0 52,9 Immissionsort IO 2 SW 1.OG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) RW,N,max 6 (A) LrT 54 (A) Sigma(LrT) 0 (A) LrN (A) Sigma(LrN) (A) LT,max 70 E1 - Anlieferurng Fahrrad Punkt LrT 82,5 82,5 0,0 0,0 3 77,57-48,8-3,0-1,6-0,1 0,0 2,1 34,0 0,0 0,0 0,0 34,0 E2 - Anliefrung Spielwaren und Angler Punkt LrT 84,4 84,4 0,0 0,0 3 86,76-49,8-3,2-2,2-0,2 0,0 3,9 35,8 0,0 0,0 0,0 35,8 E3 - Anlieferung Getränkemarkt Punkt LrT 79,5 79,5 0,0 0,0 3 41,35-43,3-0,9-3,8-0,1 0,0 0,0 34,3 0,0 0,0 0,0 34,3 E4 - Anlieferung Bäckerei Punkt LrT 76,7 76,7 0,0 0,0 3 52,85-45,5-2,0-6,0-0,1 0,0 0,0 26,2 0,0 0,0 0,0 26,2 E5 - Einkaufswagen Punkt LrT 80,6 80,6 0,0 0,0 3 39,83-43,0-0,7-9,8-0,1 0,0 0,0 29,9 0,0 0,0 0,0 29,9 Fahrgeräusche Anlieferung E1 Linie LrT 57,0 73,1 41,1 0,0 0,0 3 66,51-47,4-2,8-1,6-0,1 0,0 0,4 24,6 0,0 0,0 0,0 24,6 Fahrgeräusche Anlieferung E2 Linie LrT 57,9 77,3 87,7 0,0 0,0 3 63,24-47,0-2,7-4,5-0,1 0,0 0,5 26,5 0,0 0,0 0,0 26,5 Fahrgeräusche Anlieferung E3 Linie LrT 51,0 70,1 81,2 0,0 0,0 3 34,32-41,7-0,4-1,8-0,1 0,0 0,0 29,1 0,0 0,0 0,0 29,1 Fahrgeräusche Anlieferung E4 Linie LrT 72,4 87,8 34,5 0,0 0,0 3 60,12-46,6-2,5-2,1-0,1 0,0 0,0 39,5 0,0 0,0 0,0 39,5 Parkplatz P1 Parkplatz LrT 78,2 109,3 1283,2 0,0 0,0 0 68,85-47,7 0,5-5,2-0,5 0,0 1,0 57,4-14,0 0,0 0,0 43,3 Parkplatz P2 Parkplatz LrT 74,8 105,7 1222,6 0,0 0,0 0 35,33-42,0 0,8-1,9-0,3 0,0 0,1 62,5-9,3 0,0 0,0 53,2 Immissionsort IO 3 SW EG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) RW,N,max 6 (A) LrT 41 (A) Sigma(LrT) 0 (A) LrN (A) Sigma(LrN) (A) LT,max 58 E1 - Anlieferurng Fahrrad Punkt LrT 82,5 82,5 0,0 0,0 3 45,22-44,1-2,8-15,6-0,1 0,0 0,0 22,9 0,0 0,0 0,0 22,9 E2 - Anliefrung Spielwaren und Angler Punkt LrT 84,4 84,4 0,0 0,0 3 67,03-47,5-3,6-12,5-0,1 0,0 0,0 23,7 0,0 0,0 0,0 23,7 E3 - Anlieferung Getränkemarkt Punkt LrT 79,5 79,5 0,0 0,0 3 81,67-49,2-3,8-7,1-0,2 0,0 0,0 22,2 0,0 0,0 0,0 22,2 E4 - Anlieferung Bäckerei Punkt LrT 76,7 76,7 0,0 0,0 3 70,90-48,0-3,7-8,3-0,1 0,0 0,0 19,6 0,0 0,0 0,0 19,6 E5 - Einkaufswagen Punkt LrT 80,6 80,6 0,0 0,0 3 83,33-49,4-3,9-6,9-0,2 0,0 2,5 25,7 0,0 0,0 0,0 25,7 Fahrgeräusche Anlieferung E1 Linie LrT 57,0 73,1 41,1 0,0 0,0 3 57,14-46,1-3,5-11,7-0,1 0,0 0,0 14,7 0,0 0,0 0,0 14,7 Fahrgeräusche Anlieferung E2 Linie LrT 57,9 77,3 87,7 0,0 0,0 3 67,71-47,6-3,7-9,9-0,1 0,0 1,6 20,5 0,0 0,0 0,0 20,5 Fahrgeräusche Anlieferung E3 Linie LrT 51,0 70,1 81,2 0,0 0,0 3 77,23-48,7-3,8-8,5-0,2 0,0 0,8 12,6 0,0 0,0 0,0 12,6 Fahrgeräusche Anlieferung E4 Linie LrT 72,4 87,8 34,5 0,0 0,0 3 64,71-47,2-3,7-10,0-0,1 0,0 0,0 29,7 0,0 0,0 0,0 29,7 Parkplatz P1 Parkplatz LrT 78,2 109,3 1283,2 0,0 0,0 0 60,46-46,6-0,2-11,6-0,1 0,0 0,4 51,2-14,0 0,0 0,0 37,2 Parkplatz P2 Parkplatz LrT 74,8 105,7 1222,6 0,0 0,0 0 81,23-49,2 1,0-10,3-0,1 0,0 0,3 47,4-9,3 0,0 0,0 38,1 Immissionsort IO 3 SW 1.OG RW,T 6 (A) RW,N 4 (A) RW,T,max 9 (A) RW,N,max 6 (A) LrT 46 (A) Sigma(LrT) 0 (A) LrN (A) Sigma(LrN) (A) LT,max 64 E1 - Anlieferurng Fahrrad Punkt LrT 82,5 82,5 0,0 0,0 3 45,42-44,1-1,4-11,4-0,1 0,0 0,0 28,5 0,0 0,0 0,0 28,5 E2 - Anliefrung Spielwaren und Angler Punkt LrT 84,4 84,4 0,0 0,0 3 67,17-47,5-2,7-8,0-0,1 0,0 0,0 29,1 0,0 0,0 0,0 29,1 E3 - Anlieferung Getränkemarkt Punkt LrT 79,5 79,5 0,0 0,0 3 81,78-49,2-3,1-1,7-0,2 0,0 0,0 28,3 0,0 0,0 0,0 28,3 E4 - Anlieferung Bäckerei Punkt LrT 76,7 76,7 0,0 0,0 3 71,03-48,0-2,8-2,6-0,1 0,0 0,0 26,2 0,0 0,0 0,0 26,2 E5 - Einkaufswagen Punkt LrT 80,6 80,6 0,0 0,0 3 83,44-49,4-3,2-1,7-0,2 0,0 2,5 31,7 0,0 0,0 0,0 31,7 Büro für Lärmschutz Weißenburg Papenburg Tel.:04961/ SoundPLAN 7.4

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