Stadt Stadtlohn. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Lebensmitteldiscounter am Schützenweg" Fachbeitrag Schallschutz (Gewerbelärm)

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1 Stadt Stadtlohn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Lebensmitteldiscounter am Schützenweg" (Gewerbelärm) Auftraggeber: BGB-Grundstücksgesellschaft Herten Hohewardstraße Herten Auftragnehmer: Molenseten Osnabrück Internet: Telefon / Telefax / info@rp-schalltechnik.de Stand: Projekt-Nr

2 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr. 41 Inhalt: Seite ZUSAMMENFASSUNG EINLEITUNG VERWENDETE UNTERLAGEN ÖRTLICHE GEGEBENHEITEN RECHTLICHE EINORDNUNG IMMISSIONSRICHTWERTE IMMISSIONSORTE GEWERBLICHE VORBELASTUNG SCHALLQUELLEN DER ZUSATZBELASTUNG FLÄCHENSCHALLQUELLEN LINIENSCHALLQUELLEN PUNKTSCHALLQUELLEN BERECHNUNGSMETHODIK BERECHNUNGSERGEBNISSE ZUSATZBELASTUNG TAG/NACHT PKW ABFAHRT NACH UHR LKW-ANLIEFERUNG SONNTAG QUALITÄT DER PROGNOSE...16 Anlagen Anlage 1: Beurteilungspegel Zusatzbelastung Tag + Nachtanlieferung Anlage 2: Beurteilungspegel Pkw-Abfahrt nach 22 Anlage 3: Verkehrserzeugungsberechnung nach Ver_Bau (Dr. Bosserhoff) Anlage 4: Eingabenachweise Parkplatz Anlage 5: Eingabenachweise der Emittenten Anlage 6: Beurteilungspegel Lkw-Anlieferung Sonntag in Ruhezeit Thematische Karten Karte 1: Isophonenkarte für den Mittelungspegel tags (Zusatzbelastung) Karte 2: Isophonenkarte für den Mittelungspegel nachts (Zusatzbelastung Lkw-Anlieferung) Karte 3: Isophonenkarte für die lauteste Nachtstunde mit Pkw-Abfahrt der Kunden nach 22.00

3 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr. 41 Zusammenfassung Die Stadt Stadtlohn plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 Lebensmitteldiscounter am Schützenweg. Ziel der Aufstellung ist die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters auf einem ehemaligen Werksgelände am Schützenweg/Vredener Straße. In der Nachbarschaft befinden sich verschiedene Wohngebäude, die durch die Ansiedlung des Marktes gegebenenfalls von zusätzlichen Schallpegeln betroffen sind. Das Gutachterbüro RP Schalltechnik wurde mit der Erstellung eines schalltechnischen Fachbeitrages für die Änderung des Bebauungsplanes beauftragt, um zu prüfen, ob die Richtwerte nach TA Lärm an den umliegenden Gebäuden eingehalten werden. Im Zuge der Untersuchung sind folgende Auswirkungen geprüft worden: Schallbelastung am Tag inkl. Anlieferung Öffnungszeiten von 6.00 bis Belastung in der lautesten Nachtstunde bei Anlieferung mit einem Lkw vor 6.00 Anlieferung am Sonntag Die Berechnung hat gezeigt, dass die umliegende Bebauungsstruktur am Tag und in der Nacht nicht mit Beurteilungspegeln belastet werden, die über den Immissionsrichtwerten gemäß TA Lärm liegen. Die berechneten Beurteilungspegel liegen tags und nachts um mehr als 6 unter den Richtwerten der TA Lärm. Die Bestimmung der Vorbelastung durch andere Gewerbebetriebe konnte somit entfallen. Die Anlieferung in der Nachtzeit vor 6.00 ist mit einem Lkw möglich. Die Anfahrt mit einem Kleintransporter und das händische Abladen von Zeitungen vor 6.00 führen ebenfalls nicht zu einer Überschreitung. Die Simulation der Öffnungszeiten von 6.00 bis führt nicht zu einer Überschreitung des nächtlichen Richtwertes, der durch den abfahrenden Verkehr nach gilt. Die Anlieferung mit einem Lkw am Sonntag führt ebenfalls nicht zu einer Überschreitung der Richtwerte. Die Richtwerte werden auch sonntags um mehr als 6 unterschritten. Die Umnutzung des Geländes mit einem ALDI-Discountmarktes mit einer Anlieferung mit einem Lkw vor 6.00 sowie die Ausnutzung der Öffnungszeiten bis sind aus schalltechnischer Sicht möglich. Die Anlieferung ist auch am Sonntag innerhalb der Ruhezeiten möglich. Die endgültige Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde. Seite 1

4 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Einleitung Die Stadt Stadtlohn plant die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 Lebensmitteldiscounter am Schützenweg. Ziel der Aufstellung ist die Ansiedlung eines Lebensmittel-Discounters auf einem ehemaligen Werksgelände am Schützenweg/Vredener Straße. In der Nachbarschaft befinden sich verschiedene Wohngebäude, die durch die Ansiedlung des Marktes gegebenenfalls von zusätzlichen Schallpegeln betroffen sind. Das Gutachterbüro RP Schalltechnik wurde mit der Erstellung eines schalltechnischen Fachbeitrages für die Änderung des Bebauungsplanes beauftragt, um zu prüfen, ob die Richtwerte nach TA Lärm an den umliegenden Gebäuden eingehalten werden. Dabei müssen folgende Auswirkungen geprüft werden: Schallbelastung am Tag inkl. Anlieferung Verlängerung der Öffnungszeiten von 6.00 bis Belastung in der lautesten Nachtstunde bei Anlieferung mit einem Lkw vor 6.00 Anlieferung am Sonntag Aufgabe dieser Untersuchung ist es, alle relevanten Emissions- und Beurteilungspegel an den umliegenden Gebäuden, die durch den geplanten ALDI-Markt hervorgerufen werden, zu berechnen und bei Bedarf Schutzmaßnahmen zu ermitteln. Bild 1: Auszug aus dem Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 41 [11] Seite 2

5 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Verwendete Unterlagen Die lärmtechnische Berechnung erfolgt auf folgenden Gesetzen, Verordnungen, allgemeinen Normen, Richtlinien und planungsrelevanten Unterlagen: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom [2] TA Lärm: Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm 6. AVwV vom zum BImSchG [3] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), BMV 1990 [4] DIN ISO 9613 / Teil 2, Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Ausgabe 1999 [5] DIN Schallschutz im Städtebau, Ausgabe 2006 [6] DIN 4109 Schallschutz im Hochbau, Ausgabe 1989 [7] Dr. Bosserhoff: Abschätzung des Verkehrsaufkommens durch Vorhaben der Bauleitplanung (2016) [8] Parkplatzlärmstudie: Empfehlungen zur Berechnung von Schallemissionen aus Parkplätzen, Autohöfen Tiefgaragen; Schriftenreihe des Bay. Landesamt für Umwelt, Ausgabe 2007 [9] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten ; Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie, Heft 3, Ausgabe 2005 [10] Technischer Bericht zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen; Hessisches Landesanstalt für Umwelt (HLfU), Heft 192, Ausgabe 1995 [11] SWO Stadtplanung Schemmer, Wüfling, Otte: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 Lebensmitteldiscounter am Schützenweg (Entwurf vom ) [13] R. Schenderlein/P. Fürst: Einfluss der Stellplatzbelegung von Parkplätzen auf die Schallemission: Abhandlung aus Lärmbekämpfung Bd. 10, Januar 2015 [14] Bebauungspläne der Stadt Stadtlohn Nr. 23 Schützenweg, Nr. 26 Am Drubbel Seite 3

6 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Örtliche Gegebenheiten Das zu untersuchende Plangebiet liegt westlich des Ortskerns von Stadtlohn und wird über die Vredener Straße (K 24) und den Schützenweg erschlossen. Gebäude, die auch zum Wohnen genutzt werden, sind nördlich und westlich des Vorhabens vorhanden. Es befinden sich weitere Gewerbebetriebe im Nahbereich des geplanten ALDI-Marktes. Lage des geplanten ALDI-Marktes Bild 2: Luftbild Plangebiet (Quelle: TIM-Online) Seite 4

7 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Rechtliche Einordnung 4.1 Immissionsrichtwerte Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Baunutzungsverordnung (BauNVO) sind verschiedene Nutzungen ausreichend vor Lärmeinfluss zu schützen, denn ausreichender Schallschutz ist eine Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse der Bevölkerung. Für städtebauliche Planungen wir die DIN Schallschutz im Städtebau [5] angewendet. Diese verweist auf die TA Lärm [2]. Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne der TA Lärm sind Geräuschimmissionen, die nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizurufen [2, Kap. 2.1]. Tabelle 1: Immissionsrichtwerte außerhalb von Gebäuden nach [2, Kap. 6.1] Gebietstyp tags nachts Wohngebiet (WR) Wohngebiet (WA): Dorf-/Mischgebiet (MD/MI): Kern-/Gewerbegebiet (MK/GE): Spitzenpegel Die zulässigen Spitzenpegel sind nach der TA Lärm definiert als Tages-/ Nachtrichtwerte zzgl. 30 / 20. Tabelle 2: Zulässige Spitzenpegel Gebietstyp tags nachts Wohngebiet (WR): Wohngebiet (WA): Dorf-/Mischgebiet (MD/MI): Kern-/Gewerbegebiet (MK/GE): Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit Gemäß [2, Kap. 6.1] ist bei der Ermittlung des Beurteilungspegels ein Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit (6.00 bis 7.00 / bis ) auf Grund einer erhöhten Störwirkung von 6 für die Buchstaben d) bis f) anzusetzen. Für den Sonntag gilt der Zuschlag von 6 zusätzlich von 7.00 bis 9.00 und bis Die Zuschläge in den einzelnen Zeitbereichen werden vom Programmsystem SoundPLAN bei entsprechender Gebietseinstufung automatisch hinzugefügt. Seite 5

8 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Immissionsorte Westlich des Vorhabens befindet sich eine Hofstelle mit einem Wohngebäude (Schützenweg 4) innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 23 Schützenweg in einem Gewerbegebiet (vgl. Bild 2). Die Immissionsorte 1 bis 3 werden für die Beurteilung des Wohngebäudes Schützenweg 4 eingerichtet. Nördlich der Vredener Straße grenzt ein Allgemeines Wohngebiet an (vgl. Bild 3). Darin liegen die Immissionsorte 4 bis 6. Die Immissionsorte werden entsprechend der Nutzung wie folgt gewählt: Tabelle 3: Übersicht Immissionsorten (IO) IO-Nummer Gebäude (Geschosse) Himmelsrichtung der Gebäudefront Gebietseinstufung IO 1 Schützenweg 4 (EG) Südosten GE IO 2 Schützenweg 4 (OG) Nordosten GE IO 3 Schützenweg 4 (EG) Nordosten GE IO 4 Vredener Straße 132 (EG, 1.OG) Südwesten WA IO 5 Drubbel 2 (EG) Südwesten WA IO 6 Drubbel 10 (EG, 1.OG) Süden WA Bild 2: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 23 Schützenweg Seite 6

9 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr. 41 Bild 3: Ausschnitt aus dem Bebauungsplan Nr. 26 (Quelle: Stadt Stadtlohn) Die Höhen der Immissionspunkte betragen für das Erdgeschoss 2,4 m über Gelände und für jedes weitere Geschoss +2,8 m in 0,5 m - Entfernung vor dem maßgeblichen Fenster. 4.3 Gewerbliche Vorbelastung Gemäß [2, Kap. 3.2] setzt die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen für eine Anlage in der Regel eine Prognose der Geräuschimmissionen als Zusatzbelastung der zu beurteilenden Anlage und die Bestimmung der Vorbelastung durch andere Gewerbebetriebe oder eine vorliegende Geräuschkontingentierung voraus. In diesem Fall sind relevante Vorbelastungen durch andere Gewerbebetriebe vorhanden, die auf verschiedene Immissionsorte wirken können. Eine Geräuschkontingentierung liegt nicht vor. Die Bestimmung der Vorbelastung kann im Hinblick auf Absatz 2 entfallen, wenn die Geräuschimmission der Anlage die Immissionsrichtwerte nach Nummer 6 um mindestens 6 unterschreitet. [2, Kap ] In dieser Berechnung wird zunächst geprüft, ob die Richtwerte aus Kapitel 4.1 um 6 unterschritten werden. Wenn diese Unterschreitung nicht möglich ist, wird die Vorbelastung der anderen Gewerbebetriebe mit untersucht und/oder Schallschutzmaßnahmen berechnet. Seite 7

10 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Schallquellen der Zusatzbelastung Für die Berechnung des Anlagenlärms der Planungsmaßnahme sind die nachfolgenden Geräuschimmissionen relevant. Es ist zu berücksichtigen, dass der Parkplatz nur am Tag benutzt wird. Die Anlieferzone ist im südlichen Teil des Verbrauchermarktes geplant. Sie wird ebenso wie der Parkplatz über den Schützenweg erschlossen. Die Lage der Emittenten ist [11] entnommen. Bild 4: Auszug aus dem Planungskonzept [14] (unmaßstäblich) Insgesamt sind auf dem Parkplatz 69 Einstellplätzen (EP) geplant. Seite 8

11 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr. 41 Bild 5: Auszug aus dem Planungskonzept [11] (unmaßstäblich) 5.1 Flächenschallquellen F 1: Kundenparkplatz Die Verkaufsfläche des ALDI-Markts beträgt insgesamt ca qm. Die Bezugsgröße B 0 für die Schallberechnung bezieht sich in diesem Fall auf die Einstellplätze (EP). Für den ALDI-Markt sind 69 EP geplant, die überwiegend in Richtung Nordosten ausgerichtet sind. Die Bewegungshäufigkeit N pro Einstellplatz ist hergeleitet aus [7, vgl. Anlage 3]. Berechnet wurden ca Pkw (Wechsel) als Maximalwert für einen Discounter dieser Größenordnung (vgl. Anlage 3). Bei einer Gleichverteilung ohne Zonierung ergibt sich bei 69 EP eine Bewegung aufgerundet von 1,3 Bewegungen/EP/h, wenn der Markt von 6.00 bis (16 Stunden) geöffnet ist. Auf Grund der Größe des Parkplatzes können die Einstellplätze nicht in einer gleichmäßigen Entfernung zum Eingang angeordnet werden. Auf der Basis einer empirischen Untersuchung [13] wird daher eine Zonierung des Parkplatzes vorgenommen. In den Zonen werden je nach Entfernung zum Eingang unterschiedliche Wechselraten angenommen. Durch die Zonierung werden folgende Wechsel angesetzt: F 1: Einstellplätze Nordwest mit 12 Einstellplätzen mit 1,0 Bewegungen/EP/h = 192 Pkw/Tag F 2: Einstellplätze Mitte mit 30 Einstellplätzen mit 2,0 Bewegungen/EP/h = 960 Pkw/Tag F 3: Einstellplätze Süd mit 27 Einstellplätzen mit 0,7 Bewegungen/EP/h = 302 Pkw/Tag Seite 9

12 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr. 41 Folgende Zuschläge sind nach [8] anzusetzen: Parkplatzart: K PA entspricht für die Nutzung von Einkaufswagen auf Pflaster +5 ohne lärmarme Einkaufswagen. Impulshaltigkeit: K I wird mit +4 angesetzt. Der Zuschlag K Stro entfällt bei Parkplätzen an SB-Märkten mit asphaltierter oder mit Betonsteinen gepflasterter Oberfläche, die die Pegelerhöhung bereits im Zuschlag K PA enthalten ist. Die Zuschläge für die Durchfahranteils des Parksuchverkehrs K D entsprechen 1,2 bis 3,3 je nach Größe der Teilflächen. Sie werden indirekt ermittelt über die Parkplatzgröße vom Programmsystem SoundPLAN 7.4. Die Schallleistungspegel L WA der Teilflächen betragen mit den genannten Zuschlägen 89,9 bis 91,6 (vgl. Anlage 4). Der Maximalpegel L WA, max für das Türenschlagen der Pkw beträgt auf der gesamten Fläche 98 [7]. Der Parkplatz wird ausschließlich in der Tagzeit (schalltechnisch relevant: 6.00 bis ) ordnungsgemäß genutzt. Da es aber in der Zeit von bis noch zu abfahrendem Pkw-Verkehr kommen kann, wird für die 14 dem Eingang naheliegenden Einstellplätze die Abfahrt nach simuliert. Damit wird die lauteste Nachtstunde mit einer Abfahrt pro Stellplatz berücksichtigt. Diese Simulation gilt auch für ein mögliches Anfahren von Kunden und Mitarbeitern vor 6.00 kurz vor dem Öffnen des Marktes. 5.2 Linienschallquellen Als Linienschallquellen werden alle Kfz-Fahrwege angenommen. Bei der Prognose von Verkehrsgeräuschen auf einem Betriebsgelände wird von vereinfachten Emissionsansätzen ausgegangen, da bei der Planung eines Unternehmens zumeist nur die Fahrwege bekannt sind. Das Fahrverhalten auf den Fahrwegen ist unbekannt. Daher wird in der Literatur [9] von einem einheitlichen Emissionsansatz für die Wegelemente ausgegangen. Bei diesem Ansatz werden nicht die einzelnen Lkw betrachtet, sondern die einzelnen Abschnitte (Wegelemente) der Fahrtstrecke als Linienschallquelle. L 1: Lkw-Fahrweg zur Anlieferung Der Emissionsansatz berücksichtigt den ungünstigsten Fahrzustand auf den Wegelementen (pro Meter). Die Anlieferung erfolgt pro Werktag nach Aussagen des Betreibers mit maximal drei LKW, davon zwei Lkw mit Kühlaggregat. Zusätzlich erfolgt eine Anlieferung von Zeitungen zumeist vor 6.00 mit einem Pkw bzw. Kleintransporter, der nicht als Lkw gewertet wird. Es wird außerdem geprüft, ob eine Anlieferung anstelle derer im Tageszeittraum auch vor 6.00 möglich ist, ohne dass es zu einer Überschreitung der Richtwerte kommt. Die An- und Abfahrt der Lkw erfolgt über die südliche Parkplatzzufahrt vom Schützenweg. Der mittlerer Schallleistungspegel gemäß [9] je LKW (> 105 kw, 1000/min.) beträgt für L WA,1h = 63 /m. Seite 10

13 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr. 41 Die Lkw können nicht direkt zur Anlieferungsrampe fahren, sondern fahren auf dem Parkplatz einen Bogen, um rückwärts die Rampe anzusteuern. Der Rangiervorgang wird mit dem dadurch verlängerten Fahrweg berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Simulation für eine Anlieferung mit einem Lkw inkl. Kühlaggregat am Sonntag während der Ruhezeit von bis durchgeführt. L 2/L 3: Pkw Zu- und Abfahrten Nord/Süd L 2 beinhaltet den an- und abfahrenden Kundenverkehr am Tag. Nach [7, vgl. Anlage 3] werden für den Quell- und Zielverkehr vom/zum Markt in der Summe mit ca Pkw angenommen. Der mittlerer Schalleistungspegel für Pkw wird mit L WA, 1h = 48 /m (gerundet) gemäß RLS-90 auf der Fahrstrecke angesetzt. Die Anzahl der Lkw wird gleichmäßig auf die beiden Ein- und Ausfahrten Nord und Süd verteilt. Der fließende Kfz-Verkehr auf den öffentlichen Straßen fließt in dieser Untersuchung aus folgenden Gründen nicht in die Bewertung des Anlagenlärms mit ein: 1. Der Verkehr der Anlage vermischt sich direkt mit dem vorhandenen Verkehr auf dem Schützenweg und der Vredener Straße. 2. Eine Verdoppelung des Verkehrs auf dem Schützenweg ist durch den Neubau nicht zu erwarten ist, da bislang schon ein Gewerbebetrieb an gleicher Stelle vorhanden war und die Straße entsprechend belastet ist. Nach [2] ist erst bei einer Verdoppelung des Verkehrs, wodurch eine Steigerung des Verkehrslärm um 3 erwartet werden kann, eine separate Prüfung der Immissionsgrenzwerte nach Verkehrslärmschutzverordnung vorzunehmen. L 5 beschreibt die Abfahrt der Pkw nach 22. L 4: Einkaufwagendepot mit Metallkorb Zusammenschieben der Einkaufswagen mit Metallkorb am Sammelplatz am Eingang unter dem Vordach: Mittlere Einwirkdauer aller Vorgänge pro Stunde: t = 400 sec/h entspricht durchschnittlich 80 Kunden pro Stunde während der Öffnungszeiten ( ) des Verbrauchermarktes. L WAT,1h = 72,00 gemäß [9, Tab. 8]. Nach 22 wird davon ausgegangen, dass 10 Kunden ihren Einkaufswagen abstellen, so dass die Einwirkzeit 50 Sekunden entspricht. Der Maximalpegel L WA, max beträgt 106 aus [9, Tab. 9]. L 5 beschreibt das Einkaufwagendepot nach 22. Seite 11

14 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Punktschallquellen P 1: Be- und Entladung (Anlieferzone) Nach der [10, Kap. 5.3] beträgt der mittlerer Schallleistungspegel für Palettenhubwagen über die fahrzeugeigene Ladebordwand L WAT,1h = 88. Der Maximalpegel L WAmax beträgt dabei 116. Durchschnittlich werden in der Summe ca. 40 Ein- und Ausladevorgänge pro Lkw angenommen [12]. Der Be- und Entladevorgang eines Lkw dauert bis zu 30 Minuten. Bei der Entladung steht der Lkw vor der Rampe, so dass sich der Schall nur geringfügig in Richtung Westen ausbreiten kann. Der Standplatz des Lkw ist nicht überdacht, die Anlieferung selbst schon. P 2: Lkw-Kühlung Bei der Berechnung wird davon ausgegangen, dass pro Tag zwei Lkw mit einem Kühlaggregat die Anlieferzone anfahren. Während der Be- und Entladung wird für die Dauer von 15 Minuten ein Kühlaggregat simuliert. Der mittlerer Schallleistungspegel wird mit 97,0 angenommen. [vgl. 8, Seite 60] Zusätzlich wird eine Simulation für eine Anlieferung mit einem Lkw inkl. Kühlaggregat am Sonntag während der Ruhezeit von bis durchgeführt. P 3: Trockenrückkühler (TRK) Die Lage der Kühlaggregate ist an der Rückseite des Marktes vorgesehen. Übliche Kühlgeräte emittieren nicht mehr als einen Schallleistungspegel L WA von 85. Es sind laut Lageplan ein Aggregat vorgesehen. Die Nutzungszeiten sind abhängig von der Außentemperatur, im ungünstigsten Fall ist das Aggregat von 0.00 bis in Betrieb. In der Nacht wird die Leistung der Aggregate im Allgemeinen um 50% reduziert, da die Kühlfächer nicht geöffnet werden. In der Regel sind die Kühlaggregate nachts selten und wenn, nicht durchgängig in Betrieb. Seite 12

15 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Berechnungsmethodik Unter Zugrundelegung der unter Kapitel 5 genannten Ausgangsdaten werden die Emissions- und Beurteilungspegel mittels Programmsystem SoundPLAN Version 7.4 gemäß TA Lärm berechnet. Berücksichtigt werden Pegelkorrekturen für die Entfernung, Luftabsorption, Topographie und Boden- und Meteorologiedämpfung mit Standardfaktoren. Es fließen ebenso die Abschirmungen durch Gebäude und sonstige Hindernisse mit ein. Die berechneten Beurteilungspegel gelten für leichte Winde ( 3m/s) vom Emittenten zum Immissionsort und für Temperatur-Inversion, die beide die Schallausbreitung fördern. Bei anderen Witterungsverhältnissen können erheblich niedrigere Schallpegel auftreten, wodurch ein Vergleich von Messwerten mit den berechneten Pegelwerten nicht ohne weiteres möglich ist. Eine meteorologische Korrektur wird nicht in Ansatz gebracht. Es werden Berechnung für den durchschnittlichen und für den maximalen Tagwert durchgeführt. Zusätzlich wird geprüft, ob die Anlieferung inkl. Abladung mit einem Lkw vor 6 zu einer Überschreitung des Richtwertes führt und wie sich das Abfahren von Pkw nach 22 auswirkt. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt nach der ISO E, die Eingabenachweise sind in den Anlagen 4 bis 6 hinterlegt. Die Ergebnisse sind als Isophonenkarten und Ergebnistabellen zusammengestellt. Die Ergebnistabellen (Anlagen 1 bis 2) zeigen die Beurteilungspegel an den einzelnen Immissionsorten, die an den maßgeblichen Gebäuden positioniert wurden. Die Bezeichnung Rasterlärmkarte leitet sich aus dem Grundaufbau der Berechnungsstruktur ab. Das Untersuchungsgebiet wurde hier in ein 2 x 2m-Raster eingeteilt. Die Eckpunkte dieser Quadrate bestimmen die Rasterpunkte (Immissionsorte). Für jedes Quadrat wird anschließend ein Schallpegel ermittelt, der aus den richtliniengetreuen Rechenalgorithmen des EDV-Programms berechnet wird. Die berechnete Rasterlärmkarten (Karten 1 bis 3) sind als Isophonenkarten dargestellt, d.h. die Rasterpunkte mit gleicher Lärmbelastung sind verbunden und als farbige Flächen in 5 - Schritten dargestellt worden. Die Isophonenkarte dienen auch zur Darstellung der Lärmbelastung von Freiflächen und zeigen eine Lärmbelastung in 4,0 m Höhe über Gelände. Durch Interpolation der einzelnen Berechnungspunkte (Rasterpunkte) der Isophonenkarten und Eigenreflexionen kann es zu Differenzen zwischen der flächenbezogenen Darstellung und der berechneten Beurteilungspegel, die in den Tabellen verzeichnet sind, kommen. Integriert in die Isophonenkarte sind die Immissionsorte IO 1 bis 6, die für eine Beurteilung der Gebäude maßgeblich sind. Seite 13

16 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Berechnungsergebnisse 7.1 Zusatzbelastung Tag/Nacht Der Tabelle 4 und den Karten 1 und 2 ist zu entnehmen, dass es am Tag und in der Nacht zu keinen Überschreitungen der Richtwerte an den Immissionsorten kommt. Die zulässigen Richtwerte werden am Tag und in der lautesten Nachtstunde bei einer Anlieferung mit einem Lkw um mehr als 6 unterschritten. Das bedeutet, dass die schalltechnische Wirkung des Vorhabens mit anderen Gewerbebetrieben in der Gesamtbelastung zu keiner Überschreitung der Richtwerte am Tag kommt. Die Anfahrt mit einem Kleintransporter und das händische Abladen von Zeitungen führt nicht zu einer Überschreitung. Die Anfahrt der Mitarbeiter vor 6.00 auf den Parkplatz ist zu vernachlässigen, da dieser Vorgang nicht zu einer Überschreitung führt. Tabelle 4: Beurteilungspegel Tag / lauteste Nachstunde mit Nachtanlieferung Das Betreiben des Marktes sowie eine Anlieferung vor 6.00 ist aus schalltechnischer Sicht zulässig, da die Richtwerte um mehr als 6 unterschritten werden. 7.2 Pkw Abfahrt nach Zur Beurteilung der Öffnungszeiten bis ist eine separate Berechnung durchgeführt worden. Durch die Kundenfahrzeuge, die vor 6.00 den Parkplatz anfahren oder nach 22 den Parkplatz verlassen, wird der um 6 reduzierte Richtwert deutlich unterschritten (vgl. Tabelle 5/Karte 3). Tabelle 5: Beurteilungspegel Pkw-Abfahrt nach 22 Die Öffnung des SB-Marktes bis 22 ist aus schalltechnischer Sicht genehmigungsfähig. Seite 14

17 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Lkw-Anlieferung Sonntag Zusätzlich zur werktäglichen Anlieferung ist die Anlieferung und das Entladen eines Lkw mit Kühlaggregat geprüft worden. An Sonntag gelten zusätzlich zu den an Werktagen weitere Zeiten mit erhöhter Störwirkung am Morgen und in der Mittagszeit. In dieser Untersuchung wurde Anlieferung exemplarisch für die Mittagszeit (Ruhezeit) berechnet. Falls die Anlieferung außerhalb der Ruhezeiten erfolgt, reduzieren sich die Beurteilungspegel im Allgemeinen Wohngebiet, da laut TA Lärm nur in Wohngebieten Zuschläge für die Ruhezeit vergeben werden müssen. Tabelle 6: Beurteilungspegel Lkw-Anlieferung Sonntag in der Mittagszeit Aus Tabelle 6 (Auszug aus Anlage 6) ist erkennbar, dass es am Sonntag bei einer Anlieferung mit einem Lkw inkl. Kühlaggregat zu keinen Überschreitungen der Richtwerte kommt. Die Richtwerte werden um deutlich mehr als 6 unterschritten. Aus schalltechnischer Sicht ist eine Anlieferung am Sonntag auch in den Ruhezeiten zulässig. Seite 15

18 Stadt Stadtlohn Bebauungsplan Nr Qualität der Prognose Gemäß TA Lärm ist im Rahmen der Ergebnisdarstellung (Punkt A.2.6) auf die Qualität der Prognose einzugehen. Die Qualität einer Schallimmissionsprognose hängt maßgeblich von der Güte der verwendeten Eingangsdaten, der Genauigkeit des Prognosemodells einschließlich seiner programmtechnischen Umsetzung und der Aussagekraft der angesetzten Betriebsdaten ab. Hinsichtlich der Genauigkeit des Prognosemodells gibt die DIN ISO einen geschätzten Genauigkeitswert von ± 3, für Abstände von 100 m < d < 1000 m bzw. von ± 1, für d 100 m. Die im Rahmen dieser Prognose angesetzten Schallleistungspegel basieren auf den Ausführungen in der Fachliteratur. Des Weiteren wird vom jeweils ungünstigsten Auslastungszustand (Betriebsdauer, Gleichzeitigkeit von Betriebsaktivitäten) ausgegangen. Berücksichtigt man ferner, dass sich bei mehreren Emissionsquellen mit jeweils gleicher Unsicherheit die Unsicherheit nach dem Gauß schen Fehlerfortpflanzungsgesetz reduziert, so nimmt die Genauigkeit der Prognose mit zunehmender Anzahl an Quellen zu. Aufgrund dessen wird erwartet, dass die berechneten Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen. Zudem wurde bei der vorliegenden Berechnung keine meteorologische Korrektur berücksichtigt, d.h. die Berechnungen wurden unter Mitwindbedingungen ausgeführt, welche die zu erwartenden Beurteilungspegel weiter vermindern würden. Somit ist im Rahmen der vorliegenden Untersuchung kein Zuschlag für die Prognoseungenauigkeit anzusetzen. Das verwendete Berechnungsprogramm SoundPLAN ist ein von den deutschen Umwelt-und Gewerbeaufsichtsämtern anerkanntes Programm, welches die herangezogenen Richtlinien und Rechenalgorithmen verwendet. Als Grundlage für die Feststellungen und Aussagen des Gutachters dienten die vorgelegten und im Gutachten aufgeführten Unterlagen sowie die Auskünfte des Auftraggebers und der untersuchten Gewerbebetriebe. Aufgestellt: Osnabrück, Pr/ DOC Dipl.-Geogr. Ralf Pröpper Seite 16

19 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Beurteilungspegel aus Anlagenlärm (Zusatzbelastung) Anlage 1 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung RW,T Richtwert Tag RW,N Richtwert Nacht RW,T max Richtwert Maximalpegel Tag RW,N max Richtwert Maximalpegel Nacht LrT Beurteilungspegel Tag LrN Beurteilungspegel Nacht LT max Maximalpegel Tag LN max Maximalpegel Nacht LrT diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LrN diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LrN LT,max diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max LN,max diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LN,max RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 7.4

20 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Beurteilungspegel aus Anlagenlärm (Zusatzbelastung) Anlage 1 Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,N RW,T max IO 1: Schützenweg 4 GE EG SO ,1 42,4 63,7 63, IO 2: Schützenweg 4 GE EG NO ,9 31,3 61,7 55, IO 3: Schützenweg 4 GE EG NO ,2 30,6 60,8 55, IO 4: Vredener Straße 132 WA EG SW ,4 35,1 56,6 56, OG ,1 35,9 57,1 57, IO 5: Drubbel 2 WA EG SW ,8 34,9 58,7 56, IO 6: Drubbel 10 WA EG S ,5 31,0 61,5 55, OG ,4 33,7 62,6 55, RW,N max LrT LrN LT max LN max LrT diff LrN diff LT,max diff LN,max diff RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 2 SoundPLAN 7.4

21 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Beurteilungspegel aus Anlagenlärm (Zusatzbelastung Pkw-Abfahrt nach 22 ) Anlage 2 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung RW,N Richtwert Nacht RW,N max Richtwert Maximalpegel Nacht LrN Beurteilungspegel Nacht LN max Maximalpegel Nacht LrN diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LrN LN,max diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LN,max RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 7.4

22 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Beurteilungspegel aus Anlagenlärm (Zusatzbelastung Pkw-Abfahrt nach 22 ) Anlage 2 Immissionsort Nutzung SW HR RW,N RW,N max LrN LN max LrN diff IO 1: Schützenweg 4 GE EG SO ,4 58, IO 2: Schützenweg 4 GE EG NO ,4 60, IO 3: Schützenweg 4 GE EG NO ,0 59, IO 4: Vredener Straße 132 WA EG SW ,8 55, OG ,6 55, IO 5: Drubbel 2 WA EG SW ,7 56, IO 6: Drubbel 10 WA EG S ,3 58, OG ,4 59, LN,max diff RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 2 SoundPLAN 7.4

23 Anlage 3 Programm Ver_Bau Ver kehrsaufkommen durch Vorhaben der Bau leitplanung Dr. Bosserhoff Einzelhandelseinrichtungen: Kfz-Verkehr (ohne Berücksichtigung von Mitnahmeeffekten) Tagesbelastungen im Kfz-Verkehr: Gebietsbezogener Verkehr [Fahrten mit Pkw/Lkw/Kfz]: Fahrzeuge/24h*Gesamtquerschnitt Quell-/Zielverkehr der Einrichtung Gebiet Nutzung Einzelhandelsnutzung Kunden-Verkehr Beschäftigten-Verkehr Güter-Verkehr Gesamtverkehr Pkw-Fahrten Pkw-Fahrten Lkw-Fahrten Kfz-Fahrten Min Max Min Max Min Max Min Max SO ALDI (Discounter) Summe RP Schalltechnik

24 Anlage 3 Programm Ver_Bau Ver kehrsaufkommen durch Vorhaben der Bau leitplanung Dr. Bosserhoff Binnenverkehrs-Anteile im Kfz-Verkehr (Anteile der Fahrten mit Quelle und Ziel im Plangebiet): Hinweis: Binnenverkehr tritt auf, wenn die Einrichtung in einem Gebiet mit zusätzlichen Nutzungen liegt, für die ebenfalls der Verkehr abzuschätzen ist. Gebiet SO Nutzung ALDI (Discounter) Einzelhandelsnutzung Kunden-Verkehr Beschäftigten-Verkehr Güter-Verkehr Anteil Binnen-V. Anteil Binnen-V. Anteil Binnen-V. in % in % in % Tagesbelastungen im Kfz-Verkehr: Quell-/Zielverkehr [Fahrten mit Pkw/Lkw/Kfz]: Fahrzeuge/24h*Gesamtquerschnitt ohne Binnenverkehr (d.h. Fahrten mit Quelle und Ziel im Plangebiet) Gebiet Nutzung Einzelhandelsnutzung Kunden-Verkehr Beschäftigten-Verkehr Güter-Verkehr Gesamtverkehr Pkw-Fahrten Pkw-Fahrten Lkw-Fahrten Kfz-Fahrten Min Max Min Max Min Max Min Max SO ALDI (Discounter) Summe RP Schalltechnik

25 Anlage 3 Programm Ver_Bau Ver kehrsaufkommen durch Vorhaben der Bau leitplanung Dr. Bosserhoff Richtungsbezogene Kfz-Tagesbelastungen im Quell-/Zielverkehr [Pkw/Lkw/Kfz]: Fahrzeuge/24h*Richtung Gebiet Nutzung Einzelhandelsnutzung Kunden-Verkehr Beschäftigten-Verkehr Güter-Verkehr Quell-/Zielverkehr Pkw Pkw Lkw Kfz Min Max Min Max Min Max Min Max SO ALDI (Discounter) Summe Summe Mittelwert Mittelwert Mittelwert 0 Mittelwert 942 Richtungsbezogene Kfz-Tagesbelastungen im Quell-/Zielverkehr [Pkw-Einheiten]: Pkw-Einheiten/24h*Richtung Gebiet Nutzung Einzelhandelsnutzung Kunden-Verkehr Beschäftigten-Verkehr Güter-Verkehr Quell-/Zielverkehr Pkw-E Pkw-E Pkw-E Pkw-E Min Max Min Max Min Max Min Max SO ALDI (Discounter) Summe Summe Mittelwert Mittelwert Mittelwert Mittelwert RP Schalltechnik

26 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Dokumentation Eingabedaten Parkplätze Beurteilungspegel Zusatzbelastung (Anlagen Verbrauchermarkt) Anlage 4.1 Legende Parkplatz Parkplatztyp f Einheit B0 Größe B Getr. Verf. lae KPA db Zuschlag für Parkplatztyp KI db Zuschlag für Impulshaltigkeit Name des Parkplatz Parkplatztyp Stellplätze je Einheit der Bezugsgröße Einheit für Parkplatzgröße B0 Größe B Parkplatz "x" bei getrenntem Verfahren "x" bei lärmarmen Einkaufswagen KD db Zuschlag für Durchfahranteil KStrO Zuschlag Straßenoberfläche RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 7.4

27 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Dokumentation Eingabedaten Parkplätze Beurteilungspegel Zusatzbelastung (Anlagen Verbrauchermarkt) Anlage 4.1 Parkplatz Parkplatztyp f Einheit B0 Größe B Getr. Verf. lae KPA KI KD KStrO db db db F 1: Kundenparkplatz Teil 1 Discountmarkt 1,0 1 Stellplatz 12 5,0 4,0 1,2 0,0 F 2: Kundenparkplatz Teil 2 Discountmarkt 1,0 1 Stellplatz 30 5,0 4,0 3,3 0,0 F 3: Kundenparkplatz Teil 3 Discountmarkt 1,0 1 Stellplatz 27 5,0 4,0 3,1 0,0 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 2 SoundPLAN 7.4

28 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Dokumentation Eingabedaten Parkplätze Beurteilungspegel Zusatzbelastung nach 22 (Pkw-Abfahrt) Anlage 4.2 Parkplatz Parkplatztyp f Einheit B0 Größe B Getr. Verf. lae KPA KI KD KStrO db db db F 4: Kundenparkplatz Teil 2 Discountmarkt 1,0 1 Stellplatz 14 X 5,0 4,0 0,0 0,0 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 7.4

29 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in Beurteilungspegel Zusatzbelastung (Anlagen Verbrauchermarkt) Anlage 5.1 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w Schallleistungspegel pro m, m² Lw Schallleistungspegel pro Anlage LwMax Spitzenpegel 0-1 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 1-2 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 2-3 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 3-4 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 4-5 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 5-6 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 6-7 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 7-8 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 8-9 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 9-10 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 7.4

30 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in Beurteilungspegel Zusatzbelastung (Anlagen Verbrauchermarkt) Anlage 5.1 Name Quelltyp l oder S m,m² L'w Lw LwMax F 1: Kundenparkplatz Teil 1 Parkplatz 616,24 56,1 84,0 98,00 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 81,0 F 2: Kundenparkplatz Teil 2 Parkplatz 1164,22 59,4 90,1 98,00 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 92,4 F 3: Kundenparkplatz Teil 3 Parkplatz 968,33 59,6 89,5 98,00 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 86,4 L 1: Lkw-An/Abfahrt Linie 137,05 63,0 84,4 108,00 84,4 84,4 84,4 84,4 L 2: Pkw-Zufahrt Nord Linie 6,58 48,0 56,2 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 74,0 L 3: Pkw-Zufahrt Süd Linie 9,55 48,0 57,8 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 75,6 L 4: Einkaufswagendepot Linie 6,03 72,0 79,8 106,00 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 70,3 P 1: Anlieferung Punkt 88,0 88,0 116,00 85,0 85,0 85,0 85,0 P 2: Lkw-Kühlung Punkt 97,0 97,0 91,0 91,0 91,0 P 3: TRK Punkt 85,0 85,0 82,0 82,0 82,0 82,0 82,0 82,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 82,0 82,0 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 2 SoundPLAN 7.4

31 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in Beurteilungspegel Zusatzbelastung nach 22 (Pkw-Abfahrt) Anlage 5.2 Legende Name Name der Schallquelle Quelltyp Typ der Quelle (Punkt, Linie, Fläche) l oder S m,m² Größe der Quelle (Länge oder Fläche) L'w Schallleistungspegel pro m, m² Lw Schallleistungspegel pro Anlage LwMax Spitzenpegel 0-1 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 1-2 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 2-3 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 3-4 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 4-5 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 5-6 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 6-7 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 7-8 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 8-9 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) 9-10 Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) Schallleistungspegel in dieser Stunde (Anlagenleistung) RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 7.4

32 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in Beurteilungspegel Zusatzbelastung nach 22 (Pkw-Abfahrt) Anlage 5.2 Name Quelltyp l oder S m,m² L'w Lw LwMax L 4: Einkaufswagendepot Linie 4,31 72,0 78,3 106,0 59,8 L 6: Pkw-Abfahrt nach 22h Linie 145,86 48,0 69,6 81,1 P 3: TRK Punkt 85,0 85,0 82,0 82,0 82,0 82,0 82,0 82,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 82,0 82,0 F 4: Kundenparkplatz Teil 2 Parkplatz 217,84 60,1 83,5 98,00 80,5 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 2 SoundPLAN 7.4

33 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Eingabedaten, Stundenwerte der Schallleistungspegel in Beurteilungspegel Zusatzbelastung Anlieferung Sonntag Anlage 5.3 Name Quelltyp l oder S m,m² L'w Lw LwMax L 1: Lkw-An/Abfahrt Linie 137,05 63,0 84,4 108,00 84,4 P 1: Anlieferung Sonntag Punkt 88,0 88,0 116,00 85,0 P 2: Lkw-Kühlung Punkt 97,0 97,0 91,0 P 3: TRK Punkt 85,0 85,0 82,0 82,0 82,0 82,0 82,0 82,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 85,0 82,0 82,0 RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück 1 SoundPLAN 7.4

34 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Beurteilungspegel aus Anlagenlärm (Zusatzbelastung am Sonntag) Anlage 6 Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung RW,T Richtwert Tag RW,T max Richtwert Maximalpegel Tag LrT Beurteilungspegel Tag LT max Maximalpegel Tag LrT diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LrT LT,max diff Richtwertüberschreitung in Zeitbereich LT,max RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 1 SoundPLAN 7.4

35 Stadtlohn, Aufstellung des Vorhabenbez. Bebauungsplanes Nr. 41, Beurteilungspegel aus Anlagenlärm (Zusatzbelastung am Sonntag) Anlage 6 Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,T max LrT LT max LrT diff IO 1: Schützenweg 4 GE EG SO ,1 63, IO 2: Schützenweg 4 GE EG NO ,5 55, IO 3: Schützenweg 4 GE EG NO ,3 55, IO 4: Vredener Straße 132 WA EG SW ,2 56, OG ,0 57, IO 5: Drubbel 2 WA EG SW ,7 56, IO 6: Drubbel 10 WA EG S ,3 55, OG ,3 55, LT,max diff RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Seite 2 SoundPLAN 7.4

36 IO 1 L 2 60 L 1 K 24 F 1 Lebensmittelmarkt 55 5 (A) L 3 Werbeanlagen Pylon F 2 F 3 P 2 L 4 Stellplaetze 5 P 1 Lueftungs-Klima-Waerme- aggregat P (3) 134a Flur edhofsweg Vredener Strasse Schützenweg K IO 4 IO 3 IO 2 IO 5 IO Stadt Stadtlohn Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Lebenmitteldiscounter am Schützenweg" für die gewerbliche Schallausbreitung Isophonenkarte Beurteilungspegel Tag Berechnungshöhe: 4,0 m Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: ISO / TA Lärm Immissionsrichtwert nach TA Lärm tags Allg. Wohngebiet: 55 Mischgebiet: 60 Gewerbegebiet: 65 Pegelwerte LrT in < >= 70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Linienquelle Flächenquelle Punktquelle Bestandsgebäude Geplante Gebäude Dachfläche Immissionsort m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand Karte

37 K a 132 edhofsweg Stadt Stadtlohn IO 4 IO Flur 50 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Lebenmitteldiscounter am Schützenweg" für die gewerbliche Schallausbreitung K 24 Vredener Strasse IO Isophonenkarte Beurteilungspegel Nacht Berechnungshöhe: 4,0 m Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: ISO / TA Lärm (3) L IO 1 IO 2 IO 3 Schützenweg F 2 F 3 L 1 Werbeanlagen Pylon 60 L 2 55 P P Lebensmittelmarkt 65 F 1 L P 3 Stellplaetze Lueftungs-Klima-Waerme- aggregat Immissionsrichtwert nach TA Lärm nachts Allg. Wohngebiet: 40 Mischgebiet: 45 Gewerbegebiet: 50 Pegelwerte LrN in < >= 70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Linienquelle Flächenquelle Punktquelle Bestandsgebäude Geplante Gebäude Dachfläche Immissionsort m Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand Karte 2

38 K a 132 edhofsweg Stadt Stadtlohn IO 4 IO Flur 50 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 41 "Lebenmitteldiscounter am Schützenweg" 40 für die gewerbliche Schallausbreitung (3) IO IO 3 IO 2 Schützenweg 45 Werbeanlagen Pylon L 6 F K L 5 Vredener Strasse Stellplaetze Lueftungs-Klima-Waerme- aggregat P IO Isophonenkarte / Abfahrt Pkw nach 22 Beurteilungspegel Nacht Berechnungshöhe: 4,0 m Berechnungs- und Bewertungsgrundlage: ISO / TA Lärm Immissionsrichtwert nach TA Lärm nachts Allg. Wohngebiet: 40 Mischgebiet: 45 Gewerbegebiet: 50 Pegelwerte LrN in < >= 70 Maßstab 1:1000 Zeichenerklärung Linienquelle Flächenquelle Punktquelle Bestandsgebäude Geplante Gebäude Dachfläche Immissionsort m Karte Bearbeitet durch: RP Schalltechnik Molenseten Osnabrück Tel: (0541) Stand

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