S A B Scholz Akustikberatung Planung Berat ung Begutachtung Messung

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1 Dipl.-Ing. Peter Scholz von der Baukammer Berlin öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schallimmissionsschutz und Bauakustik. Büro Berlin: Arkonastraße Berlin Telefon: Telefax: Steuer-Nr. 53/237/00771 Konto-Nr.: Bankleitzahl: IBAN: DE BIC: WELADED1PMB Mittelbrandenburgische Sparkasse Schallimmissionsprognose Nr zum anlagenbezogenen Fahrverkehr des geplanten Möbelmarktes mit Küchenfachmarkt am Standort Adlergestell in Berlin (Vorhabenbezogener Bebauungsplan VE) Auftraggeber : Adlergestell Grundstücksgesellschaft mbh Leipziger Platz Berlin Auftragsdatum : 11. Februar 2014 Bearbeiter : Dipl.-Ing. Peter Scholz Der vorliegende Bericht umfasst 13 Schriftseiten und 3 Anlagen (5 Seiten). Eine gekürzte oder auszugsweise Vervielfältigung oder Veröffentlichung des Berichtes darf nur nach Rücksprache mit dem Auftragnehmer erfolgen. Dipl.-Ing. Peter Scholz Berlin,

2 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass und Aufgabenstellung Normen und Richtlinien Bearbeitungsgrundlagen Beschreibung des Vorhabens Anforderungen Berechnung der Schallimmission an den Nachweisorten Emittenten und Einwirkzeiten Berechnungsverfahren Darstellung der Ergebnisse Berechnungsergebnisse Schallimmissionsschutzrechtliche Beurteilung...13 Anlagen 1 Lageplan 2 Übersicht Berechnungsergebnisse Einzelpunktrechnungen 3 Rasterlärmkarte für den Tagzeitraum Schallimmissionsprognose Nr Seite 2 von 13

3 1 Anlass und Aufgabenstellung Auf dem ehemaligen Fabrikgelände Adlergestell in Berlin sollen ein Möbelmarkt und ein Küchenfachmarkt entstehen. Im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 9-43 VE waren gemäß Auftrag die Geräuschimmissionen ausgehend vom anlagenbezogenen Fahrverkehr (Kundenparkplatz, Ein-/ Ausfahrten) und von der Anlieferung an den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen zu prognostizieren und auf der Basis der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm zu beurteilen. Die Ergebnisse waren in Form eines Berichtes zu dokumentieren. 2 Normen und Richtlinien Für die Berechnung und Beurteilung wurden folgende Vorschriften, Normen und Unterlagen herangezogen: [1] TA Lärm Ausg. Aug Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) [2] LImSchG-Bln Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin vom (GVBl. S. 735) [3] AV LImSchG-Bln Ausführungsvorschriften zum Landes-Immssionschutzgesetz Berlin vom [4] DIN ISO Ausg. Okt Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien, Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [5] DIN EN Ausg. April 2001 Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften; Teil 4: Schallübertragung von Räumen ins Freie [6] Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466) [7] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie; Ausg. 2005, Heft Nr. 3 [8] Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage v. August 2007; Bayerisches Landesamt für Umwelt [9] Busche, Knothe: Lkw- und Verladegeräusche bei Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, ZfL 4/98 [10] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV) vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), geändert durch Artikel 3 des Gesetzes v (BGBl. I S. 2146) Schallimmissionsprognose Nr Seite 3 von 13

4 3 Bearbeitungsgrundlagen - Lageplan Außenanlagen (Vorentwurf) im Maßstab 1:500 (pdf); Architekturbüro Albers Berlin; Stand 01/ Landeskartenwerk Berlin im Maßstab 1:5.000 (Rasterdaten) - Fernmündliche Angaben des Stadtplanungsamtes Treptow-Köpenick zur Gebietseinstufung; Telefonat mit Frau Tillach am Fortschreibung Verkehrsplanerisches Gutachten für das Bauvorhaben Adlergestell im Rahmen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 9-43 VE; LK Argus GmbH, Stand 01/ Beschreibung des Vorhabens Der Möbelmarkt und der Küchenfachmarkt sind auf dem Grundstück Adlergestell geplant, welches im B-Plan als Gewerbegebiet ausgewiesen ist. Die vorhandenen Gebäude auf dem Grundstück sollen bis auf Teile der Fassade abgerissen werden. Der Neubau soll zwei - bis dreigeschossig ausgeführt werden. Lt. Planungsunterlagen ergeben sich folgende Netto-Verkaufsflächen: Möbelmarkt: m 2, Küchenfachmarkt: m 2 Gesamt: m 2. Folgende Öffnungszeiten sind Montag Samstag von 7:00 bis 22:00 Uhr geplant. Auf den Teilflächen entlang dem Adlergestell und dem Glienicker Weg ist der Kundenparkplatz mit insgesamt rd. 200 Pkw-Stellplätzen vorgsehen. Der Parkplatz wird über je eine Zufahrt an das Adlergestell und den Glienicker Weg angebunden. Die Anlieferungen erfolgen ausschließlich im Tagzeitraum über je eine Zufahrt vom Adlergestell bzw. vom Glienicker Weg. Die Ladezone befindet sich am östlichen Gebäudeteil. Die Lkw stoßen rückwärts an die Ladetore des Gebäudes und werden direkt in die Lager entladen. Eine Anlieferung an offen liegenden Rampen ist nicht vorgesehen. Relevante Geräuschemittenten der Anlage sind der Kunden-/Mitarbeiterparkplatz einschließlich der Ein-/Ausfahrten und die Warenanlieferung. Die haustechnischen Anlagen werden nach Angaben des Auftraggebers innerhalb des Gebäudes angeordnet. Außerhalb des Gebäudes sollen keine haustechnische Anlagen aufgestellt werden. Schallimmissionsprognose Nr Seite 4 von 13

5 5 Anforderungen Grundlagen für die Berechnung, Bewertung und Beurteilung von Geräuschimmissionen ausgehend von gewerblichen Anlagen ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [1]. Auf Basis dieser Verordnung ergeben sich projektbezogen folgende Anforderungen: Die Ausbreitungsrechnung zur Bestimmung der Schallimmission an den Nachweisorten erfolgt nach dem alternativen Verfahren gemäß DIN ISO , Pkt [4]. Die Beurteilung der durch den Regelbetrieb der Anlage verursachten Immissionen erfolgt anhand von Immissionsrichtwerten, die in Abhängigkeit von der Gebietsnutzung für Immissionsorte (IO) außerhalb von Gebäuden im Pkt. 6.1 der TA Lärm [1] festgelegt sind. Die Anforderungen gemäß TA Lärm [1] sind erfüllt, wenn der Gesamtbeurteilungspegel aller gewerblichen Anlagen die Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Als Grundlage für die Ermittlung des Beurteilungspegels wird der äquivalente Dauerschallpegel unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impulse, Ton- und Informationshaltigkeit festgelegt. Ausgehend von der vorgegebenen Betriebszeit wird die Beurteilung für den Tagzeitraum vorgenommen. Die Tagzeit dauert von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Eine Nachtnutzung ist nicht vorgesehen. Die Immissionsrichtwerte gelten auch dann als überschritten, wenn kurzzeitige Geräuschspitzen, beschrieben durch den Maximalpegel L AFmax am Tag um mehr als 30 db(a) über den Richtwerten für den Regelbetrieb liegen. Verkehrsgeräusche auf dem Betriebsgrundstück einschließlich der Ein-/Ausfahrten sind der Anlage zuzuordnen. Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Straßen sind bis zu einem Abstand von 500 m von dem Betriebsgrundstück zu berücksichtigen, sofern diese zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels durch Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db(a) führen, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [10] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Unter Vorbelastung im Sinne von TA Lärm [1] werden Geräuschimmissionen verstanden, die von vorhandenen gewerblichen Anlagen ausgehen unabhängig davon, ob sie zum Antragsteller gehören oder nicht. Eine relevante Vorbelastung durch fremde gewerbliche Anlagen ist durch den OBI-Baumarkt nördlich des Glienicker Weges gegeben. Um sicherzustellen, dass die Summe der Geräuscheinwirkungen die zulässigen Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [1] nicht überschreitet, muss die Zusatzbelastung die Richtwerte um mindestens 6 db unterschreiten. Die von der Schallimmission betroffenen nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen sind das südöstlich gelegene Ausbildungszentraum bbz Chemie am Adlergestell 333 und die südwestlich gelegen Kleingartenanlage Teltowkanal III, welche sich westlich an die Bahnstrecke anschließt. Schallimmissionsprognose Nr Seite 5 von 13

6 Für diese Nachweisorte ergeben sich in Abhängigkeit von der Gebietseinstufung nach Vorgaben des Stadtplanungsamtes Treptow-Köpenick die in Tabelle 1 aufgeführten Immissionsrichtwerte. Die Geräuschimmissionen werden für die nachstehenden Immissionsorte IO 1 bis IO 3 ermittelt und beurteilt. Im digitalisierten Lageplan der Anlage 1 sind die Immissionsorte gekennzeichnet. Tabelle 1: Immissionsorte und Richtwerte Bez. Immissionsort (Ad( Adresse resse) Gebietseinstufung Immissionsrichtwerte in db(a) für Beurteilungspegel Spitzenpegel IO 1 IO 2 Ausbildungszentrum Adlergestell 333 Gewerbegebiet (GE) IO 3 KGA Teltowkanal III Sondergebiet Kleingärten Schallimmissionsprognose Nr Seite 6 von 13

7 6 Berechnung der Schallimmission an den Nachweisorten 6.1 Emittenten und Einwirkzeiten Auf der Basis der bereit gestellten Unterlagen (siehe Pkt. 3) erfolgte die Berechnung der Schallemission für folgende Emittenten: Kunden-/Mitarbeiterp /Mitarbeiterparkplatz: arkplatz: Die Berechnung der Geräuschemission erfolgt auf der Basis der Parkplatzlärmstudie [8]. Die Frequentierung der Stellplätze wurde dem Verkehrsgutachten entnommen. Lt. Tabelle 7 des Verkehrsgutachtens ergeben sich folgende Gesamtfrequentierungen (durch Kunden und Mitarbeiter): - Frequentierung des Parkplatzes gemäß Verkehrsgutachten (An- und Abfahrten) Möbelmarkt: 704 Bewegungen/Tag durch Kunden 58 Bewegungen/Tag durch Mitarbeiter Küchenfachmarkt: 160 Bewegungen/Tag durch Kunden 19 Bewegungen/Tag durch Mitarbeiter Es ergibt sich eine Gesamtfrequentierung von 941 Bewegungen/Tag durch Kunden und Mitarbeiter. Folgende weitere Angaben wurden bei der Ermittlung der Schallemission des Parkplatzes berücksichtigt: - Anzahl der Stellplätze: Hauptparkplatz: Ostseite: - Zuschläge für Parkplatzart: Impulse: Durchfahrtanteil: Straßenoberfläche: 200 Stellplätze (Nutzung durch Kunden und Mitarbeiter) 6 Stellplätze (Nutzung ausschließlich durch Mitarbeiter) K PA = 3 db(a) (Hauptparkplatz; Einkaufswagen auf Asphalt) K PA = 0 (Mitarbeiterparkplatz Ostseite) K I = 4 db(a) K D = 6,1 db(a) (Hauptparkplatz) K D = 0 (Mitarbeiterparkplatz Ostseite; kein Parksuchverkehr) K StrO = 0 db(a) (im Zuschlag für Parkplatzart bereits enthalten). Es ergeben sich folgende Summen-Schallleistungspegel des Parkplatzes von Hauptparkplatz: L WA,t = 93,8 db(a), Mitarbeiterparkplatz: L WA,t = 72,8 db(a). Schallimmissionsprognose Nr Seite 7 von 13

8 Die maximalen Schallleistungspegel entstehen gemäß Parkplatzlärmstudie [8] durch das Schließen der Pkw-Tür mit L WAmax = 97,5 db(a) und durch das Schließen des Kofferraumes mit L WAmax = 99,5 db(a). Parkplatzzufahrten: Aus der Anzahl der Bewegungen auf dem Parkplatz lassen sich die Frequentierungen der beiden Zufahrten zum Parkplatz ableiten. Die Berechnung des Emissionspegels der Zufahrten erfolgt nach der Parkplatzlärmstudie [8], wobei das Verkehrsaufkommen gleichmäßig auf beide Zufahrten verteilt wurde. Für beide Ein-/Ausfahrten ergeben sich folgende längenbezogene Schallleistungspegel: Hauptparkplatz: je L WA,t = 64,6 db(a)/m, Mitarbeiterparkplatz: je L WA,t = 43,5 db(a)/m. Die Geschwindigkeit der Pkw auf den Zufahrten wurde mit v = 30 km/h berücksichtigt. Es wurde ein Zuschlag für den Fahrbahnbelag (ebenes Pflaster) von D StrO = 2 db berücksichtigt. Lkw-Fahrstrecke: Die Schallemissionen der Lkw-Fahrstrecke in die Ladezone wurde entsprechend dem Technischen Bericht zur Untersuchung der Geräuschemission durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten [7] ermittelt. Der Schallleistungs- Beurteilungspegel der Lkw-Fahrstrecke L WAr berechnet sich nach folgender Gleichung: L WAr = L WA,1h + 10 lg (n) + 10 lg (l/m) 10 lg (T r /h) in db(a) mit - L WA,1h = 63 db(a)/m bzw. 62 db(a)/m: Schall-Leistungsbeurteilungspegel eines Lkw mit einer Leistung ab 105 kw/< 105 kw, Transporter: L WA,1h = 52 db(a)/m; jeweils bezogen auf 1 Stunde und 1 m Weglänge - n: Anzahl der liefernden Lkw gemäß Verkehrsgutachten - l: Fahrweglänge in m, - T r : Beurteilungszeit in h entsprechend Beurteilungszeitraum Schallimmissionsprognose Nr Seite 8 von 13

9 Die Ausgangsdaten für die Berechnung des längenbezogenen Emissionspegels der Lkw- Fahrstrecke sind in der folgenden Tabelle zusammengefasst: Tabelle 2: Emissionspegel der Fahrstrecke der Lieferfahrzeuge Anlieferung für Anzahl Lieferfahrzeuge lt. Nutzerangaben Lkw 105 kw Lkw <105 kw Transporter <3,5 t längenbez. Schallleistungs- Beurteilungspegel tags L WAr,t in in db(a)/m Möbelmarkt, Küchenfachmarkt 29 1) ,6 1) nach Tabelle 8 des Verkehrsgutachtens Be-/Entladung der Lkw: Die Ermittlung der Emissionspegel durch das Be- und Entladen der Lkw erfolgte nach der Untersuchung Lkw- und Verladegeräusche bei Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen [9]. Folgende Ereignisse wurden je Fahrzeug berücksichtigt: - Entlüftungsgeräusch Betriebsbremse: 1 x je Lkw - Zuschlagen der Fahrzeugtür: 2 x je Lkw - Anlassen der Fahrzeuge: 1 x je Lkw - Leerlaufgeräusch: 1 min je Lkw bzw. Transporter - Rollgeräusche Wagenboden: 40 x je Lkw Für die Ladezone ergibt sich ein Gesamt-Schallleistungs-Beurteilungspegel von: Ladezone L WAr,t = 94,0 db(a). Die höchsten Spitzenpegel entstehen durch das Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse der Lkw, die gemäß [7] mit folgendem Schallleistungspegel berücksichtigt wurden: Entlüftungsgeräusch der Betriebsbremse: L WAmax = 108 db(a). Schallimmissionsprognose Nr Seite 9 von 13

10 Anlagenbezogener Fahrverkehr auf öffentlichen Straßen Wie unter Pkt. 5 ausgeführt sind Geräusche des An- und Abfahrverkehrs auf öffentlichen Straßen nur dann zu berücksichtigen, wenn diese - zu einer Erhöhung des Beurteilungspegels durch Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db(a) führen, - keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV [10] erstmals oder weitergehend überschritten werden. Lt. Verkehrsgutachten liegen die Verkehrszahlen der angrenzenden Straßen für das Prognosejahr 2025 zwischen Kfz/d (Köpenicker Straße) und Kfz/d (Glienicker Weg). Eine Erhöhung der Beurteilungspegel des Verkehrslärms durch den anlagenbezogenen Fahrverkehr auf den öffentlichen Straßen um mindestens 3 db(a) ist damit nicht zu erwarten. Die Bedingungen gemäß TA Lärm [1] für eine Berücksichtigung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf öffentlichen Straßen sind damit nicht erfüllt. 6.2 Berechnungsverfahren Die Berechnung der Schallimmission an definierten Nachweisorten im Einwirkungsbereich des Vorhabens erfolgt auf der Grundlage des Ausbreitungsmodells der DIN ISO [4]. Bei dem für die Berechnung der Schallimmission an den Nachweisorten genutzten Programm wird ein dem Projekt nachgebildetes Modell mit einem Suchstrahl vom Immissionsort ausgehend abgetastet. Für dieses Modell werden Datensätze benötigt, die die - Emittenten (Punkt-, Linien- und Flächenschallquellen), - Beugungskanten (Wälle, Böschungen, markante Geländehöhen, Hausdächer, usw.), - Höhenlinien (Topografie), - Reflexionsflächen (Umgebungsbauteile, Mauern), - Immissionsorte mit hinreichender Sicherheit beschreiben. Der Beurteilungspegel an den Immissionsorten L r ergibt sich wie folgt: L N r = 10lg T r j 10 j = 1 ( ) [ 1 0,1 L Aeqj C met + K Tj + K Ij + K Rj T ] Schallimmissionsprognose Nr Seite 10 von 13

11 mit T r - Beurteilungszeit in h L Aeq,i - Mittelungspegel (Messwert) in db(a) für die Teilzeit T j C met - meteorologische Korrektur nach DIN ISO [4] in db K T - Zuschlag für tonale Komponenten im Frequenzspektrum in db K I - Zuschlag für Impulshaltigkeit (L AFTeq - L Aeq ) in db K R - Zuschlag für Ruhezeiten in db T j - Teilzeit mit dem Wirkpegel L i in h Der Beurteilungspegel L r wird unter Berücksichtigung von Zuschlägen für Impulse K I sowie für Tonund Informationshaltigkeit K T gebildet. Tonale Komponenten sind nicht zu erwarten. Die Impulshaltigkeit der Geräusche ist in den berechneten Emissionspegeln bereits enthalten. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt gemäß DIN ISO [4] für die mittlere Mitwindwetterlage. Die Faktoren der Schallausbreitung von den Emittenten zu den Immissionsorten werden programmintern berücksichtigt. 6.3 Darstellung der Ergebnisse Die Rasterlärmkarte (Anlage 3) dokumentiert in anschaulicher Weise die flächenhafte Verteilung der Schallimmission für den Tagzeitraum unter dem Einfluss der topografischen Gegebenheiten. Flächen mit gleichem Beurteilungspegelbereich ist dieselbe Farbstufe zugeordnet. Für das Untersuchungsgebiet wird zunächst ein dreidimensionales Immissionsortraster erstellt (fiktive Immissionsorte), welches das Geländeprofil mit allen topografischen Gegebenheiten berücksichtigt. Sofern die Immissionsorte nicht mit den Koordinaten von Gebäuden zusammenfallen, liegen die Immissionsorte in den Rastermittelpunkten. Für die vorgenommenen Berechnungen wurde eine Rasterung von 3 m x 3 m gewählt, wobei die Aufpunkthöhe mit 3,5 m über Geländeniveau (entspricht dem 1.OG) angesetzt wurde. Bei der Darstellung der Ergebnisse in Form von Rasterlärmkarten ist zu beachten, dass die Beurteilungspegel an fiktiven Immissionsorten in der Nähe eines Gebäudes auch reflektierte Anteile durch diese Gebäude enthalten, so dass die Pegelerhöhung bis zu 2 db(a) betragen kann. Weitergehende Informationen enthalten die Berechnungsergebnisse für reale Immissionsorte (Anlage 2). Die Ergebnisse dokumentieren für jeden Immissionsort die Beurteilungs- und Spitzenpegel für den Tagzeitraum. Ferner ist in Anlage 2 eine Übersicht der Teilbeurteilungspegel für die am stärksten betroffenen Stockwerke enthalten. Schallimmissionsprognose Nr Seite 11 von 13

12 6.4 Berechnungsergebnisse Die sich an den Nachweisorten ergebenden Beurteilungs- und Spitzenpegel sind ausführlich in der Anlage 2 aufgeführt und in der folgenden Tabelle 3 zusammengefasst. Tabelle 3: Beurteilungs- und Spitzenpegel an den Nachweisorten (siehe auch Anlage 2) Immissionsort (IO) Berechnungsergebnisse 1) in db(a) Bewertung, Immissionsrichtwerte nach TA Lärm für r,t Beurteilungs- pegel L r,t Maximal- pegel L AF,max AF,max Beurteilungs- Maximal- pegel pegel IO1: Ausbildungszentrum bbz Chemie unterschritten unterschritten IO2: Ausbildungszentrum bbz Chemie unterschritten unterschritten IO3: KGA Teltowkanal III unterschritten unterschritten 1) höchster Geräuschpegel an der Fassade des jeweiligen Immissionsortes Die Beurteilungspegel unterschreiten die Immissionsrichtwerte um mindestens 13 db. Damit ist auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung durch vorhandene gewerbliche Anlagen sichergestellt, dass durch das geplante Gewerbe die Richtwerte nach TA Lärm nicht überschritten werden. Die ermittelten Maximalpegel unterschreiten ebenfalls deutlich die zulässigen Spitzenpegel nach TA Lärm [1]. Schallimmissionsprognose Nr Seite 12 von 13

13 7 Zusammenfassung Im Zusammenhang mit der geplanten Errichtung eines Möbelmarktes mit Küchenfachmarkt auf dem Grundstück Adlergestell in Berlin Köpenick waren die Geräuscheinwirkungen an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Nutzungen ausgehend vom anlagenbezogenen Fahrverkehr (Kunden-/Mitarbeiterparkplatz, Zufahrten, Anlieferungen) zu ermitteln und auf der Basis der Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] zu beurteilen. Die Berechnungen ergaben, dass die gebietsbezogenen Tag-Immissionsrichtwerte der TA Lärm [1] an den maßgeblichen Immissionsorten im Einwirkungsbereich des Vorhabens um mehr als 6 db unterschritten werden, so dass auch unter Berücksichtigung der Vorbelastung die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm [1] nicht überschritten werden. Die zulässigen Spitzenpegel werden im Tagzeitraum ebenfalls unterschritten. Ein Nachtbetrieb ist nicht geplant. Der anlagenbezogene Fahrverkehr einschließlich der Anlieferung des geplanten Möbelmarktes mit Küchenfachmarkt am Standort Adlergestell in Berlin entspricht unter den zugrunde gelegten Nutzungsbedingungen den immissionsschutz- rechtlichen Bestimmungen (Lärm). Schallimmissionsprognose Nr Seite 13 von 13

14 Zufahrt Anlieferung Anlage 1 Projekt-Nr Schallimmissionsprognose Adlergestell Zufahrt Parkplatz Küchenfachmarkt zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-34 VE Möbelmarkt Adlergestell in Berlin Lageplan Kundenparkplatz Möbelmarkt Anlieferzone mit Kennzeichnung der Lage - des geplanten Möbebelmarktes, - der umliegenden Bebauung, - der Schallquellen sowie - der berücksichtigten Immissionsorte IO1 KGA "Teltowkanal III" IO3 Zufahrt Parkplatz/ Anlieferung IO2 bbz Chemie Zeichenerklärung Immissionsort Flächenquelle Gebäude KGA Linienquelle Höhenlinie Maßstab 1: m Scholz Akustikberatung Arkonastraße // Berlin

15 B-Plan 9-34 VE - Möbelmarkt Adlergestell , Berlin - Übersicht Beurteilungs- und Spitzenpegel - Immissionsort Nutzung SW HR RW,T RW,T,max LrT LT,max db(a) db(a) db(a) IO1: Ausbildungszentrum GE EG NO ,4 67,0 1.OG ,9 68,7 IO2: Ausbildungszentrum GE EG NW ,1 66,8 1.OG ,7 68,0 IO3: KGA Teltowkanal III EG EG ,8 39,5 db(a) Projekt Nr Scholz Akustikberatung Anlage 2 Seite 1 SoundPLAN 7.3

16 B-Plan 9-34 VE - Möbelmarkt Adlergestell , Berlin - Übersicht Beurteilungs- und Spitzenpegel - Legende Immissionsort Name des Immissionsorts Nutzung Gebietsnutzung SW Stockwerk HR Richtung RW,T db(a) Richtwert Tag RW,T,max db(a) Richtwert Maximalpegel Tag LrT db(a) Beurteilungspegel Tag LT,max db(a) Maximalpegel Tag Projekt Nr Scholz Akustikberatung Anlage 2 Seite 1 SoundPLAN 7.3

17 B-Plan 9-34 VE - Möbelmarkt Adlergestell , Berlin - Übersicht Teilbeurteilungspegel - Schallquelle Quelltyp LrT db(a) LT,max db(a) Immissionsort IO1: Ausbildungszentrum SW 1.OG LrT 48,9 db(a) Fahrstrecke Anlieferung Linie 47,0 68,7 Ladezone Fläche 44,3 63,8 Hauptparkplatz Fläche 28,9 46,2 Zufahrt Parkplatz Adlergestell Linie 12,2 29,0 Mitarbeiterparkplatz Ostseite Fläche 4,1 32,7 Zufahrt Parkplatz Glienicker Weg Linie 1,4 18,8 Immissionsort IO2: Ausbildungszentrum SW 1.OG LrT 51,7 db(a) Hauptparkplatz Fläche 49,1 65,3 Fahrstrecke Anlieferung Linie 47,8 68,0 Zufahrt Parkplatz Adlergestell Linie 36,1 53,3 Ladezone Fläche 35,1 57,3 Zufahrt Parkplatz Glienicker Weg Linie 4,1 21,1 Mitarbeiterparkplatz Ostseite Fläche 1,8 29,0 Immissionsort IO3: KGA Teltowkanal III SW EG LrT 28,8 db(a) Hauptparkplatz Fläche 27,6 36,0 Fahrstrecke Anlieferung Linie 21,5 39,5 Ladezone Fläche 13,1 27,5 Zufahrt Parkplatz Adlergestell Linie 12,7 28,1 Zufahrt Parkplatz Glienicker Weg Linie 6,9 25,8 Mitarbeiterparkplatz Ostseite Fläche -5,5 22,8 Projekt Nr Scholz Akustikberatung Anlage 2 Seite 3 SoundPLAN 7.3

18 Zufahrt Anlieferung Anlage 3 Projekt-Nr Schallimmissionsprognose Zufahrt Parkplatz zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 9-34 VE Möbelmarkt Adlergestell in Berlin Adlergestell Mitarbeiterparkplatz Rasterlärmkarte Tag Kundenparkplatz geplanter Möbelmarkt Darstelung der Beurteilungspegel für den Tagzeitzraum (6-22 Uhr) Berechnungshöhe: 3,5 m über OK-Gelände Anlieferzone IO1 KGA "Teltowkanal III" IO3 Zufahrt Parkplatz/ Anlieferung IO2 bbz Chemie Zeichenerklärung Immissionsort Flächenquelle Gebäude KGA Linienquelle Höhenlinie Pegelwerte LrT in db(a) <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < <= < Maßstab 1: m Scholz Akustikberatung Arkonastraße // Berlin

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