So finden Sie heraus, ob ein Gebäude in einem Dorf gefährlich ist
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- Hertha Siegel
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1 öko control GmbH Ingenieurbüro für Arbeitsplatz- und Umweltanalyse Bekanntgegebene Messstelle nach 29b BImSchG Außerbetriebliche Messstelle nach 7 GefStoffV Zugelassenes Prüflabor nach Fachmodul Abfall Akkreditiertes Prüflaboratorium gemäß DIN EN ISO/IEC Schallimmissionsprognose bezüglich des Bebauungsplans Nr. 39 Wohngebiet Weyhegarten Auftraggeber: Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eg Lindengarten Quedlinburg Berichts-Nr.: Erstellungsdatum: Hauptsitz: Burgwall 13 a Schönebeck Telefon Fax oeko-control.sbk@t-online.de
2 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 2/25 Bericht Auftraggeber: Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eg Lindengarten Quedlinburg Auftragsgegenstand: Schallimmissionsprognose bezüglich des Bebauungsplans Nr. 39 Wohngebiet Weyhegarten öko-control Berichtsnummer: öko-control Bearbeiter: Dipl. Ing. M. Hüttenberger Seiten: 25/2
3 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 3/25 Inhaltsverzeichnis 1 AUFGABENSTELLUNG ERMITTLUNG DER LÄRMIMMISSIONEN Beschreibung des geplanten Wohngebietes Immissionsorte / Immissionsrichtwerte Methodik der Untersuchungen Regelwerke, Unterlagen und zusätzliche Informationen Qualität der Prognose Gewerbliche Anlagen nach TA Lärm BERECHNUNGSERGEBNISSE ZUSAMMENFASSUNG SCHLUSSBEMERKUNG... 25
4 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 4/25 1 Aufgabenstellung Die Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eg plant die Erschließung eines Wohngebietes am Weyhegarten,. Die Planungsziele umfassen den Neubau von 60 Wohneinheiten in 15 einzelstehenden Baukörpern. Im Rahmen der Erarbeitung einer gutachterlichen Stellungnahme bezüglich der Geräuschimmissionen, gilt es, die Festsetzung eines Wohngebietes (allgemeines Wohngebietes) gemäß TA Lärm zu prüfen. Die öko-control GmbH, Messstelle nach 29b BImSchG, wurde beauftragt, die dementsprechenden schalltechnischen Untersuchungen durchzuführen.
5 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 5/25 2 Ermittlung der Lärmimmissionen 2.1 Beschreibung des geplanten Wohngebietes Die vorgesehene Bebauungsfläche liegt im Quartier Kleers am nordöstlichen Rand vom Stadtzentrum zwischen den Geschosswohnblöcken und dem Nahversorgungszentrum Weyhegarten. Der brach liegende Bereich der ehemaligen Gärtnerei wird durch die Straße Weyhegarten geteilt und hat eine Gesamtgröße von ca m². Die verkehrliche Erschließung ist durch die vorhandene, quer durch das Gebiet führende Straße Weyhegarten gesichert. Bild 1: Geltungsbereich des Bebauungsplans
6 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 6/ Immissionsorte / Immissionsrichtwerte Im vorliegenden Fall sind die Immissionsrichtwerte IRW nach 6.1 der TA Lärm anzuwenden. Nach einer Begehung vor Ort, zuletzt am wurden folgende Immissionsorte mit den dazugehörigen Immissionsrichtwerten (IRW) zugrunde gelegt: Tabelle 1: Immissionsorte und dazugehörige Immissionsrichtwerte Immissionsort 1) Höhe Gebietseinordnung IRW TA Lärm in db(a) Tag Nacht 1 Wohnhaus 1 4 m Allgemeines Wohngebiet Wohnhaus 2 4 m Allgemeines Wohngebiet Wohnhaus 3 4 m Allgemeines Wohngebiet ) jeweils in Höhe des maßgeblich am stärksten betroffenen Stockwerkes Als Beurteilungszeitraum für die Tagzeit zählt die Zeitdauer von bis Uhr. Für die Nachtzeit ist die Zeitdauer von bis Uhr festgelegt. Maßgebend für die Beurteilung der Nachtzeit ist diejenige volle Nachtstunde mit dem höchsten Beurteilungspegel, zu dem die zu beurteilende Anlage relevant beiträgt.
7 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 7/ Methodik der Untersuchungen Die Belastung des Menschen durch Lärm hängt insbesondere von folgenden Geräuschfaktoren ab: Stärke, Dauer, Häufigkeit und Tageszeit des Auftretens, Auffälligkeit, Frequenzzusammensetzung, Ortsüblichkeit, Art und Betriebsweise der Geräuschquelle. Außerdem ist die Situation des Betroffenen von Bedeutung, wie z.b. Gesundheitszustand (physisch, psychisch), Tätigkeit während der Geräuscheinwirkung, Einstellung zum Geräuscherzeuger. Die subjektiven Einflüsse sind quantitativ schlecht zu beurteilen. Die individuellen Empfindungen können sehr unterschiedlich sein, daher können bei gleicher Geräuscheinwirkung auf mehrere Personen nicht selten sehr verschiedene Reaktionen beobachtet werden; auch kann die Reaktion des Einzelnen zeitlich erheblichen Schwankungen unterliegen. Daher wurden durch den Gesetzgeber Richtwerte vorgegeben, die unabhängig von den Befindlichkeiten einzelner Personen durch eine Anlage einzuhalten sind. Die Berechnung zur Ermittlung der Lärmbelastungen basiert auf einem mathematischen Modell der örtlichen Situation, der vorhandenen Gebäude und Anlagen, der geplanten Gebäude, Anlagen und Quellen sowie der Umgebung des Betriebes und simuliert die im Gebiet zu erwartende Lärmausbreitung. Mittels Lärmberechnungen kann somit die vorhandene Lärmsituation ermittelt und die Einhaltung der Richtwerte nachgewiesen werden. Weiterhin kann durch eine Rasterdarstellung die Verteilung der Immissionspegel grafisch dargestellt werden.
8 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 8/25 Die Untersuchung wird nach den Berechnungsgrundlagen der DIN ISO , der VDI 2720 und mit Hilfe des Rechnerprogrammes IMMI 2015 der Firma WÖLFEL durchgeführt. Dabei wird mittels eines digitalisierten Geländemodells, unter Berücksichtigung der Ausgangswerte für die Schallemission der Beurteilungspegel für ausgewählte Aufpunkte (Immissionsorte) berechnet. Weiterhin ist die meteorologische Korrektur nach DIN ISO zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall wurde jedoch mit Mitwindbedingungen gerechnet ( worst case ). Bei der Berechnung wurden alle für die Schallemission und -ausbreitung geltenden Vorschriften berücksichtigt.
9 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 9/ Regelwerke, Unterlagen und zusätzliche Informationen Folgende Regelwerke wurden im Rahmen der Untersuchungen verwendet: [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung (2002), zuletzt geändert am [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz, Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (1998) [3] Sechzehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Verkehrslärmschutzverordnung (1990), zuletzt geändert am 19. September 2006 [4] RLS-90, Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (1990) [5] Technischer Bericht zur Untersuchung der LKW- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen, Hessische Landesanstalt für Umwelt (1995) [6] DIN ISO : Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien. Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren (1999) [7] DIN 45641: Mittelung von Schallpegeln (1990) [8] DIN : Ermittlung von Beurteilungspegeln aus Messungen Teil 1: Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft (1996) [9] DIN : Schallschutz im Städtebau Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung (2002) [10] DIN , Beiblatt 1: Schallschutz im Städtebau Berechnungsverfahren,Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung (1987) [11] DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, Beiblätter 1 und 2 (1989), Beiblatt 3 (1996) [12] VDI 3770, Emissionskennwerte von Schallquellen Sport- und Freizeitanlagen- (2012) [13] Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschemissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten; Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (2005) [14] Parkplatzlärmstudie, 6. überarbeitete Auflage, Bayrisches Landesamt für Umwelt, 2007
10 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 10/25 In Vorbereitung der Untersuchungen wurden folgende Informationen eingeholt: [15] Vorhabensbezogener Bebauungsplan Nr. 39 Wohngebiet Weyhegarten, Maßstab 1:1.000 [20] Lärmschutz in der Bauleitplanung, Bayrisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (2014)
11 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 11/ Qualität der Prognose Im Rahmen der Ergebnisdarstellung (Punkt A.2.6) ist auf die Qualität der Prognose einzugehen. Die Qualität einer Schallimmissionsprognose hängt maßgeblich von der Güte der verwendeten Eingangsdaten, der Genauigkeit des Prognosemodells einschließlich seiner programmtechnischen Umsetzung und der Aussagekraft der angesetzten Daten ab. Hinsichtlich der Genauigkeit des Prognosemodells gibt die DIN ISO einen geschätzten Genauigkeitswert von ± 3 db(a), für Abstände von 100 m < d < 1000 m bzw. von ± 1 db(a), für d 100 m vor. Die im Rahmen dieser Prognose angesetzten Schallleistungspegel basieren auf eigenen Messungen, Angaben in der Fachliteratur sowie Herstellerinformationen. Weiterhin wurde beim Immissionsansatz durchweg vom jeweils ungünstigsten Fall ausgegangen (Schallleistung, Betriebsdauer, Gleichzeitigkeit von Betriebsaktivitäten). Berücksichtigt man ferner, dass sich bei mehreren Emissionsquellen mit jeweils gleicher Unsicherheit die Unsicherheit nach dem Gauß schen Fehlerfortpflanzungsgesetz reduziert, so nimmt die Genauigkeit der Prognose mit zunehmender Anzahl an Immissionsquellen zu. Zudem wurde bei der vorliegenden Berechnung keine meteorologische Korrektur berücksichtigt, d.h. die Berechnungen wurden unter Mitwindbedingungen ausgeführt. Aufgrund dessen wird erwartet, dass die berechneten Beurteilungspegel auf der sicheren Seite liegen und somit kein Zuschlag für die Prognoseungenauigkeit anzusetzen ist.
12 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 12/ Gewerbliche Anlagen nach TA Lärm Die Beurteilungspegel im Einwirkungsbereich gewerblicher Anlagen werden nach TA Lärm berechnet. Die Ermittlung der Höhe der Schallimmissionen in der Umgebung des zu betrachtenden Vorhabens erfolgt gemäß DIN ISO Wird der Bezugszeitraum T B in Teilzeiten der Dauer T j unterteilt, dann berechnet sich der Beurteilungspegel L r entsprechend Gleichung (4): L r N 1 0,1 L Aeq, j Cmet KT, j KI, j KR, j 10 lg T j 10 (4) TB j 1 mit T B Beurteilungszeitraum Tag mit 16 Stunden bzw. Nacht auf die schlechteste Nachtstunde bezogen T j L Aeq,j Teilzeit j Mittelungspegel in Teilzeit j c met meteorologische Korrektur nach DIN ISO K T,j K I,j K R,j Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit nach TA Lärm Nummer A in der Teilzeit j Zuschlag für Impulshaltigkeit nach TA Lärm Nummer A in der Teilzeit j Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit nach TA Lärm Nummer 6.5 in der Teilzeit j Bei der Berücksichtigung der o. g. Zuschläge zur Ermittlung des Beurteilungspegels ist wie folgt zu verfahren: Zuschlag für Tageszeiten mit erhöhter Empfindlichkeit K R,j nach Nummer 6.5 In allgemeinen Wohn- und Kleinsiedlungsgebieten, in reinen Wohngebieten, in Kurgebieten, für Krankenhäuser und Pflegeanstalten ist die erhöhte Störwirkung von Geräuschen in bestimmten Teilzeiten durch einen Zuschlag in der Höhe von 6 db zu berücksichtigen.
13 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 13/25 Da im vorliegenden Fall ein allgemeines Wohngebiet betrachtet wird, wurden entsprechende Zuschläge berücksichtigt. Zuschlag für Impulshaltigkeit K I,j nach Nummer A Enthält das zu beurteilende Geräusch während bestimmter Teilzeiten T j Impulse, so beträgt der Zuschlag für Impulshaltigkeit für diese Teilzeiten K I,j = L AFTeq,j L Aeq,j (4a) Im vorliegenden Fall wurden für den Parksuchverkehr [14] entsprechende Zuschläge vergeben. meteorologische Korrektur c met nach DIN ISO (Entwurf) Die meteorologischen Bedingungen am Messort sind durch einen Parameter c met zu berücksichtigen, der sich nach Gleichung (4b) bzw. (4c) ergibt: c met = 0 wenn d p 10 (h s + h r) (4b) cmet = c 0 [1 10 (h s+ h r ) d p ] wenn d p 10 (h s + h r) (4c) mit h s Höhe der Quelle in m h r d p Höhe des IMP in m Abstand Quelle - IMP in m, projiziert auf die horizontale Bodenebene c 0 abhängig von Wetterstatistik für Windgeschwindigkeit und richtung Im vorliegenden Fall wurde c met = 0 gesetzt und damit an allen Immissionsorten mit Mitwindbedingungen ( worst case ) gerechnet.
14 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 14/25 Zuschlag für Ton- und Informationshaltigkeit K T,j nach Nummer A Tonzuschläge wurden nicht vergeben. Im vorliegenden Fall wurden gewerbliche Parkflächen, Anlieferverkehr sowie kältetechnische Anlagen des nahegelegenen EDEKA-Lebensmittelmarktes untersucht. Anlieferung Gemäß des vorliegenden Schreibens der Firma Haus & Grund, Hausverwaltung Waldmann, ist in der Zeit von 6.00 bis Uhr mit bis zu 5 LKW (Anlieferverkehr) zu rechnen. Die Bestimmung der Emissionsdaten von LKW erfolgt in Anlehnung an die Empfehlungen in [13]. Der längenbezogene Schallleistungspegel L WA eines Streckenabschnittes wurde nach der Gleichung: L WA L WAT, 1h Tr 10lgn 10lg 1h mit L WAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde, L WAT,1h = 63 db(a) n Fahrzeuge in der Beurteilungszeit T r, n = 5 T r Beurteilungszeit in Std., T r = 8 h ermittelt. Es ergibt sich ein längenbezogener Schallleistungspegel von L W = 61,0 db(a)/m.
15 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 15/25 Verladung In der Zeit von 6.00 bis Uhr werden maximal 5 LKW-Anlieferungen erwartet. Der auf die Beurteilungszeit bezogene Schallleistungspegel errechnet sich gemäß [5] nach Gleichung: L WA L WAT, 1h Tr 10lgn 10lg 1h mit L WAT,1h zeitlich gemittelter Schallleistungspegel für 1 Ereignis pro Stunde, L WAT,1h = 85 db(a) n Fahrzeuge in der Beurteilungszeit T r, n = 3 T r Beurteilungszeit in Std. Daraus ergibt sich ein auf die Beurteilungszeit bezogener Schallleistungspegel von L W = 79,9 db(a). Kälte-und Klimatechnik Derzeit befindet sich ein Verflüssiger an der Ostfassade des EDEKA-Marktes. Innerhalb eines Vorbaus an der Ostfassade (Verladebereich) befindet sich ein weiteres kältetechnisches Aggregat, welches mittlerweile stillgelegt wurde. Für den Verflüssiger wurde nach einer Regulierung der Lüfterdrehzahl ein Schallleistungspegel von L W = 77,3 db(a) ermittelt. Die Einwirkzeit beträgt ca. 30 Minuten pro Stunde. Verdichter Innerhalb des Gebäudes befinden sich mehrere Verdichter, die je nach Bedarf den Betrieb aufnehmen (ca. 30 Minuten pro Stunde). Für die ungedämmten Wetterschutzgitter oberhalb der Eingangstür sowie im linken, unteren Bereich des Gebäudes (siehe Bild 2) wurden durch eine Messung flächenbezogene Schallleistungspegel von L W = 73 db(a)/m² sowie L W = 71 db(a)/m² ermittelt (Fläche ca. 0,6 m x 0,6 m).
16 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 16/25 Bild 2: Verflüssiger sowie Wetterschutzgitter der Verdichterstation
17 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 17/25 Parkplatz Es wird folgende empirische Formel zur Ermittlung des flächenbezogenen Schallleistungspegels L W des Parkplatzes herangezogen [14] : L W = L WO + K PA + K I + K D + K StrO + 10 lg (B N) 10 lg S in db(a)/m² mit L WO = 63 db(a) K PA K I K D Zuschlag für Parkplatzart Standard Einkaufswagen auf Pflaster: 5 db(a) Zuschlag für Impulshaltigkeit Standard Einkaufswagen auf Pflaster: 4 db(a) Pegelerhöhung infolge des Durchfahr- und Suchverkehrs = 2,5 lg(f B 9); K D = 5,7 db(a) B Bezugsgröße, Nettoverkaufsfläche: m² f Stellplätze/m² Nettoverkaufsfläche bei Verbrauchermärkten = 0,07 K StrO N Zuschlag für unterschiedliche Straßenoberflächen Betonsteinpflaster: 0,5 db(a) Bewegungshäufigkeit = 0,1 Fahrzeugbewegungen je Bezugsgröße und Stunde S Fläche des Parkplatzes: m² Es ergibt sich ein flächenbezogener Schallleistungspegel von L W = 67,1 db(a)/m².
18 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 18/25 Bild 3: Lage der Schallquellen (UTM-Koordinaten)
19 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 19/25 3 Berechnungsergebnisse Tabelle 2: Ergebnisse der Zusatzbelastung Immissionsort Beurteilungspegel L r in db(a) Orientierungswert DIN Tag Nacht Tag Nacht 1 Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus Der Richtwert von 55 db(a) am Tage wird an den Immissionsorten 2 und 3 (Wohnhaus 2 und 3, siehe Bild 3) um bis zu 5 db überschritten. Hier ist insbesondere der Parkplatzsuchverkehr als kritisch einzustufen. In der Nacht können die Richtwerte von 40 db(a) an allen gewählten, maßgeblich am stärksten betroffenen Immissionsorten eingehalten werden. Daher sollten bei Planung und Abwägung die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten des aktiven Schallschutzes ausgeschöpft werden. Durch eine Verkleinerung der Gesamtparkfläche (siehe Bild 4; begrenzt in Richtung Osten) wäre eine Richtwerteinhaltung gegeben.
20 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 20/25 Bild 3: Lage der Schallquellen (UTM-Koordinaten) mit abgerückten Stellflächen Tabelle 3: Ergebnisse der Zusatzbelastung mit verkleinerter Gesamtparkfläche Immissionsort Beurteilungspegel L r in db(a) Orientierungswert DIN Tag Nacht Tag Nacht 1 Wohnhaus Wohnhaus Wohnhaus
21 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 21/25 Bild 4: Rasterlärmkarte Tag
22 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 22/25 Bild 5: Rasterlärmkarte Tag mit abgerückten Stellflächen
23 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 23/25 Bild 6: Rasterlärmkarte Nacht
24 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 24/25 4 Zusammenfassung Die Wohnungsgenossenschaft Quedlinburg eg plant die Erschließung eines Wohngebietes am Weyhegarten,. Die Planungsziele umfassen den Neubau von 60 Wohneinheiten in 15 einzelstehenden Baukörpern. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurde die öko-control GmbH Schönebeck als eine nach 29b (BImSchG) zugelassene Messstelle mit der Ermittlung der Schallimmissionen, die durch die Erweiterung der Anlage entstehen werden, beauftragt. Die schalltechnischen Berechnungen haben ergeben, dass die Immissionsrichtwerte innerhalb des geplanten Wohngebietes sowohl am Tage (6.00 bis Uhr), als auch in der Nacht (lauteste Nachtstunde) eingehalten werden, sofern eine Reduzierung der Gesamtparkfläche auf die in Bild 3 dargestellte Fläche erfolgt. Das Vorhaben ist dem Grunde nach nicht zu beanstanden. Die endgültige Entscheidung obliegt der zuständigen Behörde.
25 öko-control GmbH Bericht-Nr.: Seite 25/25 5 Schlussbemerkung Die öko-control GmbH verpflichtet sich, alle ihr durch die Erarbeitung des Gutachtens bekannt gewordenen Daten nur mit dem Einverständnis des Auftraggebers an Dritte weiterzuleiten. Schönebeck, Dipl.-Phys. S. Deiter Leitung FB Physik Dipl.-Ing. M. Hüttenberger Bearbeiter
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