Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutzprognose nach TA Lärm)

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1 Kalkumer Straße Düsseldorf Düsseldorf, / Ba Bei Schriftverkehr unbedingt angeben Unser Zeichen: L a) Ansprechpartner: Herr Dr. Metzner Schalltechnisches Gutachten (Schallimmissionsschutzprognose nach TA Lärm) Objekt: Erweiterung des Kranbachcenters durch einen Vollversorger und Stellplätzen Hauptstraße Auftraggeber: Planung: Inhalt: Schwalmtal Karin und Helmut Tacken GbR - Vermietungen - Hauptstraße Schwalmtal Architekt A. Caspari Sohlweg Niederkrüchten Beurteilung der Geräuschimmissionen verursacht durch die Parkplätze, Fahrverkehr (Pkw und Lkw), Anlieferung und Haustechnik des Vollversorgers, unter Berücksichtigung der Anforderungen zum Schallimmissionsschutz nach TA Lärm (1998) Institut für Schalltechnik, Raumakustik, Wärmeschutz Dr.-Ing. Klapdor GmbH Beratende Ingenieure VBI Schallschutzprüfstelle gem. DIN 4109 VMPA-SPG NRW (Amtlich anerkannte Prüfstelle für Güteprüfungen) Zugelassenes Institut für Geräusch- Messungen nach 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz Kalkumer Straße Düsseldorf Tel. (0211) Fax (0211) Niederlassung Berlin: Reuchlinstraße Berlin Tel. (030) Fax (030) info@isrw-klapdor.de Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Michael Urra Dipl.-Ing. Gernot Kubanek Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger von der IHK zu Düsseldorf für Bau- und Raumakustik Sitz der Gesellschaft: Düsseldorf Registergericht Düsseldorf, HRB Deutsche Bank PGK AG, Remscheid Kto.-Nr BLZ Postbank Essen Kto.-Nr BLZ

2 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Situation und Aufgabenstellung Grundlagen der Untersuchung Grundlagen zum Nachweis des Schallimmissionsschutzes Anforderungen / Immissionsrichtwerte Vorbelastung Grundlagen der Berechnung der Schallemission Berechnung der Schallemissionen Emission der Stellplätze Pkw-Fahrverkehr zu den Stellplätzen Allgemein Fahrverkehr Pkw Fahrverkehr Lkw zur Anlieferung Geräusche bei der Be- und Entladung der Lkw Haustechnische Anlagen Kurzzeitige Geräuschspitzen Prognose der Schallimmissionen Beurteilung der schalltechnischen Situation Beurteilungspegel Qualität der Prognose und obere Vertrauensbereiche Kurzzeitige Geräuschspitzen Zusammenfassung, Beurteilung, Maßnahmen...14

3 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba 1. Situation und Aufgabenstellung Es ist geplant, das Kranbachcenter, Hauptstraße 38 40, Schwalmtal, durch einen Vollversorger und Stellplätze zu erweitern, Lageplan auf Anlage 1. Die Verkaufsfläche des Vollversorgers beträgt: m². Die Zu- und Abfahrt zu den neuen Stellplätzen erfolgt über die vorhandene Zu- und Abfahrt an der Hauptstraße. Über die Zu- / Abfahrt an der Ringstraße wird die Anlieferung vorgenommen. Die neuen Stellplätze werden im Bereich der Hauptstraße und als Streifen parallel zur Ringstraße geplant. Die Stellplatzflächen und die Fahrwege auf dem Gelände werden mit einem lärmarmen Belag (z.b. Flüsterasphalt) versehen. Wie bei Vollversorgern dieser Größe und Lage, ist eine Öffnungszeit von Uhr bis Uhr (Montag bis Samstag) gewünscht. Dabei ist für die Kunden an vergleichbar genutzten Märkten davon auszugehen, dass ca. 5 % der stündlichen Kundschaft während des Tageszeitraumes nach Uhr den Markt verlassen. Für die Anlieferung der Lebensmittel wird eine Häufigkeit von viermal täglich und zwar nur tagsüber angesetzt. Im hinteren Bereich des Lebensmittelmarktes wird die Kältetechnik und ein Lüftungsgerät aufgestellt. Diese Anlagen sind sowohl tagsüber, als auch nachts in Betrieb (Sommerfall: zum Auskühlen des Verkaufsraumes, niedrigere Stufe als tagsüber). Die akustische Situation ist auf der Anlage 1 dargelegt. Im Rahmen der Genehmigung ist eine Schallimmissionsschutzprognose auszuarbeiten, um zu prüfen, ob die Anforderungen nach Ta Lärm vor den Fenstern der benachbarten Wohnhäuser erfüllt werden. 2. Grundlagen der Untersuchung Dem Gutachten liegen folgende zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Informationen zu Grunde: - Lageplan Planungskonzept, Maßstab 1 : 500, Stand: Auszug aus dem Liegenschaftskataster, Maßstab 1 : Grundlagen zum Nachweis des Schallimmissionsschutzes Die Beurteilung der Schallimmissionen, verursacht durch die Parkplätze, dem Fahrverkehr (Pkw, Lkw) und der Haustechnik, erfolgt auf der Grundlage folgender Vorschriften und Richtlinien: [1] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), 6. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom mit den darin enthaltenen Normen und Richtlinien.

4 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Weitere Grundlagen sind der [2] Technische Bericht der Hessischen Landesanstalt für Umwelt zur Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Anlieferungslagern und Speditionen (Heft 192 vom ). [3] Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 5. Auflage, 2006 [4] RLS-90, Richtlinie für Lärmschutz an Straßen [5] Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie, Lärmschutz in Hessen, Heft 3, 2005; Technischer Bericht zur Untersuchung der Geräuschimmissionen durch Lastkraftwagen auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern, Speditionen und Verbrauchermärkten sowie weiterer typischer Geräusche insbesondere von Verbrauchermärkten. 4. Anforderungen / Immissionsrichtwerte Entsprechend der im Abschnitt 3 gegebenen Vorschrift zum Schallimmissionsschutz (TA Lärm) sind in den maßgebenden Immissionsorten die folgend genannten Immissionsrichtwerte (Richtwerte für den Beurteilungspegel L r ) einzuhalten. Allgemeines Wohngebiet (WA): L r 55 db(a) L r 40 db(a) (tagsüber von Uhr bis Uhr) (nachts von Uhr bis Uhr, lauteste Stunde) Folgende Immissionsorte sind im Gutachten berücksichtigt worden: IO1: Wohnhaus, Ringstraße 9 IO2: Wohnhaus, Ringstraße 9 IO3: gepl. Wohnung Kranbachcenter IO4: Hauptstraße 42 Kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen gemäß TA Lärm am Tage den Immissionsrichtwert um nicht mehr als 30 db(a) und in der Nacht um nicht mehr als 20 db(a) überschreiten. Gemäß TA Lärm sind für WA-Gebiete Zuschläge am Tag für empfindliche Tageszeiten zu berücksichtigen. Tagsüber ist die Einwirkung der Stellplätze, der Anlieferung und der Haustechnik zu berücksichtigen. In der lautesten Nachtstunde wirken die Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung und die Kunden, die spätestens um Uhr (Ladenschluss) die Stellplätze, nächstgelegen zum Markt, verlassen, ein.

5 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba 5. Vorbelastung In der Nachbarschaft befinden sich weitere Gewerbebetriebe. Deren Geräuschimmissionen sind als Vorbelastung gemäß TA Lärm zu berücksichtigen. Gemäß TA Lärm, Ziffer darf die Genehmigung einer Anlage dann nicht versagt werden, wenn die Beurteilungspegel 6 db(a) unter den gebietsbezogenen Richtwerten liegen. Dies wird im Rahmen dieses Gutachtens angestrebt. 6. Grundlagen der Berechnung der Schallemission Die bei der Schallemission zu berücksichtigenden Schallquellen werden durch ihre geometrischen Daten und die auftretenden Schallpegel (Schall- Leistungsbeurteilungspegel) berücksichtigt. Dabei wird folgendes angesetzt: - Emittenten als Punktschallquelle mit einem Schall-Leistungspegel L w in db(a) oder einem flächenbezogenen Schall-Leistungspegel L w in db(a)/m², oder einem längenbezogenen Schall-Leistungspegel L w in db(a)/m, dabei gilt: bzw. L w = L w - 10 lg S o S o = 1 m² Bezugsfläche L w = L w - 10 lg l o l o S = 1 m Bezugslänge l - Hindernisse auf dem Schallausbreitungsweg (Gebäude, Geländeprofil, Mauern, usw.) mit reflektierenden bzw. absorbierenden Eigenschaften werden berücksichtigt. - Immissionspunkte vor Gebäudefassaden im freien Schallfeld mit dem berechneten Schalldruckpegel L s bzw. Beurteilungspegel L r in db(a). Eine Richtungsbündelung der Schall-Leistung wird bei keinem Emittenten angenommen. Für die Berechnung der Beurteilungspegel L r nach TA Lärm erforderliche Zeitintegration wird bereits bei der Ermittlung der Emissionspegel berücksichtigt; im Allgemeinen wird der Schall-Leistungsbeurteilungspegel L wr angegeben.

6 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba 7. Berechnung der Schallemissionen Folgende Emissionsquellen sind zu berücksichtigen: - Stellplätze (7.1) - Fahrverkehr Pkw zu den Stellplätzen (7.2) - Fahrverkehr Lkw zur Anlieferung (7.3) - Be- und Entladen Lkw (7.4) - Haustechnik (7.5) - Kurzzeitige Geräuschspitzen (7.6) 7.1 Emission der Stellplätze Grundlage der Berechnungen des Schall-Leistungspegels der Parkplätze ist die Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 5. Auflage. Hier verwenden wir das detaillierte Verfahren, nach dem die Stellplätze und der Fahrverkehr getrennt voneinander zu ermitteln sind. Der Fahrverkehr wird unter Ziffer mit behandelt. Anhaltswerte N der Bewegungshäufigkeit bei verschiedenen Parkplatzarten für schalltechnische Prognose sind in der Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie, 5. Auflage, vorgegeben. Danach gilt für kleinere Einkaufsmärkte (Netto-Verkaufsfläche bis 5000 m²) in diese Kategorie ist auch der Lebensmittelmarkt einzustufen, N = Bewegungen / (B o x h) = 0,10 bezogen auf die Bezugsgröße: 1 m² Netto-Verkaufsfläche. Im nächsten Schritt ist die Anzahl der Bewegungen, bezogen auf die vorhandene Verkaufsraumfläche im Lebensmittelmarkt, zu ermitteln. Die Verkaufsfläche beträgt gemäß Abschnitt 1: B = m². Daraus ergibt sich dann: B x N = 1479 x 0,10 = 147,9 (148) Bewegungen, bezogen auf die Parkplatzfläche und Stunde.

7 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Der Schallleistungspegel ist gemäß [3], Abschnitt für Parkplätze zu ermitteln und zwar wie folgt: L w = L wo + K PA + K I + 10 lg (B x n) L wo = 63,0 db(a); K PA = 3 db, Ausgangsschall-Leistungspegel Parkplätze am Einkaufszentrum, Standard Einkaufswagen auf Asphalt K PI = 4 db, Parkplätze an Einkaufszentren Standard Einkaufswagen auf Asphalt Bx n = 148; alle Fahrzeugbewegungen je Stunde auf der Parkplatzfläche Mit diesen Vorgaben ergibt sich für den Gesamtparkplatz am Tag: L w = 63,0 db(a) + 3 db(a) + 4 db(a) + 19,5 db(a) = 89,5 db(a) Für die lauteste Nachstunde, Abfahrt der letzten Kunden, ist gemäß der Untersuchungen von Kundenverhalten mit maximal 3 % der stündlichen Fahrzeugbewegungen (Tag) zu rechnen und dass diese Kunden auf den Stellplätzen im Nahbereich des Marktes stehen. Somit ergeben sich B x n = 0,03 x 90 = 2,7. Damit ergibt sich als anzusetzender Schall-Leistungspegel in der lautesten Nachtstunde: L w = 63,0 db(a) + 3 db(a) + 4 db(a) +4,3 db(a) = 74,3 db(a). Diese berechneten Schall-Leistungspegel sind für die einzelnen Teilflächen (Anlage 1) des Parkplatzes aufzuteilen. Die einzelnen Schall-Leistungspegel der Teilflächen sind der Tabelle auf Anlage 2 zu entnehmen. Dabei ist für den Zeitraum nach Uhr davon auszugehen, dass nur die Stellplätze im Bereich des Haupteinganges zur Hauptstraße gelegen, genutzt werden.

8 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba 7.2 Pkw-Fahrverkehr zu den Stellplätzen Allgemein Nach Ziffer 7.4. Absatz 2 der TA Lärm sollen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in Gebieten nach Nummer 6.1 Buchstaben c) bis f) der TA Lärm durch Maßnahmen organisatorischer Art soweit wie möglich vermindert werden, wenn - sie den Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche für den Tag oder die Nacht rechnerisch um mindestens 3 db(a) erhöhen, - keine Vermischung mit den übrigen Verkehr erfolgt ist und - die Immissionsrichtwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) erstmals oder weitestgehend überschritten werden. Da eine 3 db(a) Erhöhung einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens, die nicht eintritt, entsprechen würde, eine Vermischung des Verkehrs u.a. durch die unmittelbare Anbindung an eine übergeordnete Verkehrsbeziehung/Kreuzung zur Hauptstraße gesichert ist, stellt das zu betrachtende Verkehrsaufkommen unter vorgenannten Aspekten eine Irrelevanz dar. Die Fahrbewegungen auf dem Grundstück zur Stellplatzsuche werden als Linienschallquellen im Modell dargestellt, siehe Anlage 1 zum Gutachten Fahrverkehr Pkw Der Fahrverkehr auf dem Parkplatz, siehe Lagepläne auf Anlagen 1.1 und 1.2, wird gemäß Abschnitt der Parkplatzlärmstudie, 6. Auflage [3] wie folgt berechnet: L w,1h = L m,e + 19 db(a). Der Emissionspegel des Pkw-Verkehrs auf dem Parkplatz, L m,e, wird gemäß der RLS-90 [4] berechnet. Er ist wie folgt zu ermitteln: L m,e = L m (25) + D V + D Stro + D Stg + D e = L m (25) + D ges D V = Korrekturwert für unterschiedliche zulässige Höchstgeschwindigkeiten D Stro = Korrektur für unterschiedliche Straßenoberflächen; K stro = 1,5 db(a) D Stg = Korrektur für Steigungen und Gefälle = Korrektur für Spiegelschallquellen D E

9 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba L m (25) ist der Mittelungspegel an einem Punkt mit einem horizontalen Abstand von 25 m zur Fahrbahnachse. Er wird nach der Formel: L m (25) = 37, lg [M x (1 + 0,082 x p)] M = maßgebende stündliche Verkehrsstärke, M Tag = 14,80 M Nacht = 7,4 p = maßgebender Lkw-Anteil in %, p = 0% mit folgenden Randbedingungen berechnet: - Oberfläche Zufahrt: lärmarmer Gussasphalt, Stellplatzanlage: lärmarmer Gussasphalt - Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h - Gradiente: Steigung oder Gefälle 5% - Freie Schallausbreitung Daraus ergibt sich für D ges = -8,8 db(a). Im Bereich der Stellplätze vor dem Gebäude des Vollversorgers, wird die Außenwand hochschallabsorbierend verkleidet, gelochte Metallbleche, Lochflächenanteil: 25 % mit 5 cm dicker Mineralwolle im Hohlraum. Darüber hinaus wird die Überdachung aus gelochten Trapezblechen mit Mineralwolleauflage, d 5 cm und Dachhaut erstellt. Dadurch ist die Reflexionen an der Außenwand unterbunden und eine Verringerung der Schallemissionen in diesem Bereich um 3 db(a) zu erwarten. Es ergeben sich folgende längenbezogene Schallleistungspegel: Tag: Nacht: L m (25) = 37,3 db(a) + 10 lg (148) = 59,0 db(a) L m,e = 59,0 db(a) 8,8 db(a) = 50,8 db(a) L w,1h = 50,8 db(a) + 19 db = 69,8 db(a). L m (25) = 37,3 db(a) + 10 lg (7,4) = 46,0 db(a) L m,e = 46,0 db(a) 8,8 db(a) = 37,2 db(a) L w,1h = 37,2 db(a) + 19 db = 56,2 db(a). Dieser Wert ist auf die einzelnen Linienquellen zu den Parkplätzen gemäß der Anteile (Stellplatzanzahl) zu verteilen, Anlage 1.

10 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba 7.3 Fahrverkehr Lkw zur Anlieferung Die Fahrstrecke auf dem Betriebsgelände zwischen der Zufahrt und Anlieferzone wird als Linienschallquelle im akustischen Modell, Anlage 1, dargestellt. In Anlehnung an die im Technischen Bericht, Heft 192 der Hessischen Landesanstalt für Umwelt Untersuchung der Lkw- und Ladegeräusche auf Betriebsgeländen von Frachtzentren, Auslieferungslagern und Speditionen ermittelte Formel für den Lkw-Verkehr kann der längenbezogene Schallleistungs-Beurteilungspegel für die Lkw-Fahrstrecke durch ermittelt werden. Erläuterung: L w,lkw n Lkw T R L war = L w,lkw + 10 lg n Lkw - 10 lg T R + 10 lg l = 65 db(a)/m für 1 Lkw mit 10 km/h = 4 während des Tageszeitraumes = 16, Tageszeitraum (06.00 Uhr bis Uhr) L w,ar = 65 db(a) + 10 lg 4-10 lg lg l = 59 db(a) + 10 lg l. Dieser ermittelte Schallleistungs-Beurteilungspegel wird auf die Länge der eingegebenen Fahrstrecke vom Programm verteilt und in die Ausbreitungsrechnung übernommen. Der berechnete Schallleistungspegel ist der Tabelle zu entnehmen, Anlage Geräusche bei der Be- und Entladung der Lkw Der Bericht [2] gibt als Emissionsansatz für das Be- und Entladen eines Lkw folgende Formel für den Schallleistungs-Beurteilungspegel an: L war = L wat,1h + 10 lg n - 10 lg (T R / 1h) L wat,1h = 64 db(a), Rollcontainer über Überladebrücke L wat,1h = 75 db(a), Rollgeräusche Wagenboden n = 10, Anzahl der Rollcontainer pro Lkw, insgesamt 4 x 10 = 40 T R = 16 h, Beurteilungszeitraum, Tag Für die auftretenden Geräusche ist ein Zuschlag für Impulshaltigkeit zu berücksichtigen: K I = 3 db.

11 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Damit ergeben sich folgende Schallleistungs-Beurteilungspegel: - Rollcontainer über Überladebrücke: L war = 68 db(a) - Rollgeräusche Wagenboden: L war = 79 db(a) Zusammen ergibt sich ein Gesamt-Schallleistungs-Beurteilungspegel von: L war = 79,3 db(a). Diese Schallquellen werden als Punktschallquelle an der überbauten Rampe bei der Ausbreitungsrechnung berücksichtigt, siehe Lageplan auf Anlage Haustechnische Anlagen Im Erdgeschoss wird in einem Raum die Lüftungsanlage und die Kältegeräte aufgestellt. Die Dachkonstruktion besteht aus Trapezblechen mit einem üblichen Warmdachaufbau. Diesem Aufbau kann ein bewertetes Schalldämm-Maß von zugeordnet werden. R w,r = 30 db Im Raum werden Lüftungsgeräte und Kälteanlagen aufgestellt. Für die Anlagen werden folgende Werte angesetzt: RLT Anlage : Schall-Leistungspegel Zuluftgerät: L wa = 85,0 db(a) Schall-Leistungspegel Abluftgerät: L wa = 85,0 db(a) Kältemaschine: L wa = 85,0 db(a) Als Gesamtschall-Leistungspegel ergibt sich: L wa,ges = 90,0 db(a) Der Regel im Raum berechnet sich nach folgender Formel aus der VDI-Richtlinie 2571, Schallabstrahlung von Industriebauten: L i = L wages lg V T Das Volumen beträgt V = 205 m³. Die Nachhallzeit ist mit T = 1,0 s anzusetzen, da dieser Raum sehr niedrig und mit Rohrleitungen, Kanälen etc. dicht belegt ist. 1, 0 L i = 90, lg 205 = 80,8 db(a)

12 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Die Außenluftansaugung und die Fortluftausblasung sind in der Dachfläche vorgesehen. Der Schall-Leistungspegel in der Öffnung darf jeweils L wa = 60 db(a) nicht überschreiten. Die beschriebenen haustechnischen Anlagen sind sowohl tagsüber als auch nachts in Betrieb. 7.6 Kurzzeitige Geräuschspitzen Kurzzeitige Geräuschspitzen werden auf dem Gelände durch folgende Einzelereignisse hervorgerufen: - Motorstarten Lkw - Bremsen Lkw - Motorstarten Pkw - Zuschlagen von Pkw-Tür - Rollgeräusche Wagenboden Diesen Einzelereignissen sind folgende maximale Schallleistungspegel zuzuordnen: - Motorstarten Lkw: L wafmax = 105 db(a) - Bremsen Lkw: L wafmax = 110 db(a) - Motorstarten Pkw: L wafmax = 100 db(a) - Zuschlagen von Pkw-Tür: L wafmax = 100 db(a) - Rollgeräusche Wagenboden: L wafmax = 90 db(a) 8. Prognose der Schallimmissionen Die Berechnung erfolgt gemäß TA Lärm, Anhang 2.2, nach den Vorgaben der DIN ISO , Entwurf Ausgabe September 1997 (Ausbreitungsrechnung). Die Ermittlung der von Teilflächen einer Außenfassade eines Gebäudes abgestrahlten Schall-Leistungspegel wird nach der VDI-Richtlinie 2571 durchgeführt. Die Höhenangaben für Gebäude und Emissionsquelle wurden aus den Plänen und aus Angaben des Auftraggebers ermittelt. Das Rechenmodell ist in der Anlage 1 dargestellt. Dort sind auch die Immissionsorte enthalten, der maßgebend ist. Auf dem Grundstück werden keine fremdvermieteten Wohnungen errichtet, so dass hier keine Immissionsorte untersucht werden müssen. Die Ausbreitungsrechnung erfolgt nach der Gleichung (3) bis (21) der DIN ISO : L s = L wa + D C - A div - A atm - A gr - A ber - A misc

13 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Das wird anhand der Tabellen in den Anlagen 2 und 4 plausibel. Dabei entfallen hier die Korrekturwerte für Richtwirkung und Bebauungsdämpfung, denn durch die maßstäbliche Modellierung der wichtigsten Gebäude werden diese Effekte automatisch mit erfasst. Die Computerberechnung erlaubt zusätzlich die Berücksichtigung von Reflexionen. Es werden Reflexionen bis zur 7. Ordnung berücksichtigt und Seitenbeugung an Gebäudenkanten mit angesetzt. Für die Berechnung des Beurteilungspegels L r waren die Zeitdauer der Emissionen (L w,r statt L w ) sowie die Zuschläge wegen Impulshaltigkeit berücksichtigt worden. 9. Beurteilung der schalltechnischen Situation 9.1 Beurteilungspegel An den maßgeblichen Immissionsorten ergeben sich unter den Voraussetzungen der Abschnitt 5, 6 und 7 die folgenden Beurteilungspegel an den lautesten Etagen: Immissionsorte Beurteilungspegel L r [db(a)] Immissionsrichtwert [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht IO1 55,8 39,3 55 (49) 40 (34) IO2 57,0 41,0 55 (49) 40 (34) IO3 34,6 19,3 55 (49) 40 (34) IO4 57,2 40,2 55 (49) 40 (34) 9.2 Qualität der Prognose und obere Vertrauensbereiche Die Berechnungen dieses Gutachtens sind unter Anwendung eines Computerprogramms (SOUNDPLAN 6.4) durchgeführt worden. Die Ausbreitungsrechnung wurde gemäß der DIN ISO 9613, Teil 2 durchgeführt, der eine Standardabweichung von σ Prog = 1,5 db zugeordnet werden kann. Die für den Fahrverkehr zu Grunde liegenden Daten der Parkplatzlärmstudie (5. Auflage) sind mit einer Standardabweichung von σ F = -1,0 db zu berücksichtigen. Es wird davon ausgegangen, dass die zuvor angegebenen Standardabweichungen statistisch unabhängig sind, so dass sich die Gesamtunsicherheit wie folgt ergibt: σ ges = 2 2 Pr og. σ F σ + Damit ergibt sich der obere Vertrauensbereich der Beurteilungspegel zu: V o (L r ) = L r + 1,28 x 1,8 db = L r + 2,3 db

14 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba An den 4 Immissionsorten IO1 IO4 ergeben sich folgende obere Vertrauensbereiche: Immissionsorte obere Vertrauensbereiche V o (L r ) in db(a) Immissionsrichtwert [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht IO1 58,1 41, IO2 59,3 43, IO3 36,9 21, IO4 59,5 42, Kurzzeitige Geräuschspitzen An den vier kritischsten Immissionsorten sind folgende maximale Schallpegel zu erwarten: Schallquellen Motorstarten Lkw Bremsen Lkw Zuschlagen Tür Pkw Motorstarten Pkw Rollgeräusch Wagenboden Maximale Schalldruckpegel L AFmax an den Immissionsorten in db(a) IO1 IO2 IO3 IO4 42,0 (T) 45,1 (T) 50,0 (T) 52,90 (T) 52,0 55,1 (T) 60,0 (T) 62,9 (T) 70,0 70,0 56,4 73,9 70,0 70,0 56,4 73,9 32,0 (T) 35,1 (T) 40,0 (T) 27,4 (T) (T): nur tagsüber Einwirkung (Lkw-Anlieferung) 10. Zusammenfassung, Beurteilung, Maßnahmen In dem vorliegenden schalltechnischen Gutachten, Schallimmissionsschutz nach TA Lärm, wurde die Geräuschsituation, ausgehend von den Schallquellen (Stellplätze, Pkw- / Lkw-Fahrverkehr, Be- und Entladen sowie Technikzentrale) der Erweiterung des Kranbachcenters untersucht. Die Emissionsansätze sind im Abschnitt 7 dargelegt. Die Ergebnisse im Abschnitt 9 sind wie folgt zu bewerten: Beurteilungspegel / Obere Vertrauensbereiche: Am IO3 werden die abgesenkten Immissionsrichtwerte eingehalten, dagegen an den Immissionsorten IO1, IO2 und IO4überschritten, auch die Richtwerte sind überschritten. Dies gilt auch für die oberen Vertrauensbereiche:

15 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Kurzzeitige Geräuschspitzen Der Richtwert für die maximalen Schallpegel am Tag von wird sicher eingehalten. L AFmax 55 db(a) + 30 db(a) = 85 db(a) Dagegen wird der Richtwert für die maximalen Schallpegel in der Nacht von L AFmax 40 db(a) + 20 db(a) = 60 db(a) durch die Geräuschspitzen der Pkw s überschritten (IO1, IO2 und IO4) Für die Einhaltung der Richtwerte sind folgende Maßnahmen erforderlich: An den drei Positionen, siehe Lageplan auf Anlage 3, sind 2 m hohe Lärmschutzwände hochschallabsorbierend gemäß ZTV LsW 06 zu errichten. Im Lageplan auf Anlage 3 sind diese grün gekennzeichnet. Eine baurechtlich mögliche Integration der Lärmschutzmaßnahme wird dabei unterstellt und ist ggf. anhand der örtlichen Verhältnisse weitergehend abzustimmen. Damit ergeben sich folgende Beurteilungspegel: Immissionsorte Beurteilungspegel in db(a) Immissionsrichtwert [db(a)] Tag Nacht Tag Nacht IO1 55,0 38,5 55 (49) 40 (34) IO2 48,4 32,4 55 (49) 40 (34) IO3 34,6 19,3 55 (49) 40 (34) IO4 55,0 38,2 55 (49) 40 (34) Für die kurzzeitigen Geräuschspitzen der Pkw auf den Stellplätzen ergeben sich: Schallquellen Zuschlagen Tür, Motor starten, Pkw Maximale Schalldruckpegel L AFmax an den Immissionsorten in db(a) IO1 IO2 IO3 IO4 60,0 60,0 56,4 62,3 Mit diesen Maßnahmen wird der Richtwert am Tag von L r 55 db(a) sicher eingehalten. Der Richtwert lauteste Nachtstunde ist sicher eingehalten. Die Richtwerte für kurzzeitige Geräuschspitzen durch die Pkw werden ebenfalls eingehalten.

16 L a) Düsseldorf, Dr.Me. / Ba Aus schallimmissionsschutztechnischer Sicht bestehen mit der vorgeschlagenen Maßnahmen keine Bedenken gegen die Erweiterung des Kranbachcenters. Darüber hinaus ist die Anlieferung nur im Zeitraum von Uhr bis Uhr durchzuführen. Die Lkw dürfen erst ab Uhr auf das Gelände, bzw. müssen vor Uhr das Gelände verlassen haben. (Dipl.-Ing. Michael Urra) i.a. (Dr. rer. nat. Michael Metzner)

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