Schallimmissionsprognose LG 106/2013-A

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1 Messstelle für Geräusche nach 26,28 BImSchG Güte-Prüfstelle nach DIN 4109 Industrie-, Gewerbe- und Verkehrslärm Bau- u. Raumakustik Erschütterungsmessungen Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Tel /8050-7, Fax -5 frank-akustik@t-online.de Schallimmissionsprognose LG 106/2013-A zu den Schallimmissionen der geplanten beiden Tiefgaragen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ALT 624 Neuerbe/Meyfartstraße in Erfurt Auftraggeber PGM - Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse Gotha Ausgestellt am: Anzahl der Ausfertigungen: Bearbeiter: 3 - fach Auftraggeber 1 - fach Ingenieurbüro Frank & Apfel GbR Dipl.-Ing. Bernhard Frank Das Gutachten besteht aus 17 Seiten Textteil und 28 Seiten Anlagen. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

2 Seite 2 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A INHALTSVERZEICHNIS Seite Tabellenverzeichnis 2 Anlagenverzeichnis 3 1. Auftraggeber 4 2. Standort der Anlage 4 3. Aufgabenstellung 4 4. Quellen Gesetze, Verordnungen, Vorschriften Technische Richtlinien, Normen und Regeln sonstige Grundlagen 5 5. Immissionspunkte und Richtwerte 5 6. Objektbeschreibung 6 7. Berechnung der Emissionen Berechnung der Emissionen der Garageneinfahrten (nach TA Lärm) Emissionen Regenrinne Emissionen geöffnete Toreinfahrt Emissionen der Pkw vor Toröffnung außen Emissionen Garagentor Berechnungen anlagenbezogener Verkehr auf öffentlicher Straße Berechnungen kurzzeitige Geräuschspitzen Vorbelastung Berechnung der Beurteilungspegel Zusammenfassung und Diskussion 13 Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Immissionspunkte, Gebietseinstufungen und Richtwerte nach TA Lärm 6 Tabelle 2 Beurteilungspegel für Tiefgarageneinfahrt Tabelle 3 Beurteilungspegel für Tiefgarageneinfahrt Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

3 Seite 3 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Anlagenverzeichnis Anlage 1 Lageplan mit Geltungsbereich des B-Planes ALT624 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Kopie Planzeichnung B-Plan ALT624 mit Legende, mit Lage der Einfahrten 1+2 zu den beiden Tiefgaragen, M 1 : 850 Lageplan mit Lage der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen und mit Lage der Immissionspunkte, M 1 : 500 Fotos der Immissionspunkte Anlage 5 Grundriss der Tiefgarage 1 und Schnitte, M 1 : 600, M 1 : 250 Anlage 6 Anlage 6.1 Berechnungsverfahren für die Emissionen von Toreinfahrten eingehauster Rampen nach Parkplatzlärmstudie Kopie der Tabelle 33 aus Parkplatzlärmstudie mit Angaben zur Bewegungshäufigkeit für Tiefgaragen von Wohnanlagen Anlage 7 Rechenmodell, M 1 : 889 Anlage 7.1 Rechenmodell 3-D, M 1: 200 Anlage 8 Ausbreitungsrechnung für Tiefgarage 1 Anlage 8.1 Ausbreitungsrechnung für Tiefgarage 2 Anlage 9 Anlage 9.1 Anlage 10 Ausbreitungsrechnung für anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlicher Straße für Tiefgarage 1 in Neuerbe-Straße Ausbreitungsrechnung für anlagenbezogenen Verkehr auf öffentlicher Straße für Tiefgarage 1 in Meyfarthstraße Ausbreitungsrechnung für kurzzeitige Geräuschspitzen durch beschleunigte Abfahrt von Tiefgaragen Einfahrt 1 Anlage 10.1 Ausbreitungsrechnung für kurzzeitige Geräuschspitzen durch beschleunigte Abfahrt von Tiefgaragen Einfahrt 2 Anlage 11 Isophonen des Beurteilungspegels für Nachtzeit in Höhe 3.OG für Einfahrt 1 Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

4 Seite 4 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A 1. Auftraggeber PGM - Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Emminghausstrasse Gotha 2. Standort der Anlage Der Standort der geplanten Wohnanlage Neuerbe/Meyfartstraße ist östlich der Neuerbe- Straße und nördlich der Meyfartstraße. Die beiden Tiefgaragen sollen im nördlichen (Tiefgarage 1 im WA1) und südlichen Bereich (Tiefgarage 2 im WA2) angeordnet werden. Die nördliche Tiefgarage hat eine Ein- und Ausfahrt zur Neuerbe-Straße und die südliche Tiefgarage hat ihre Ein- und Ausfahrt zur Meyfartstraße. Der Geltungsbereich des B-Planes ALT 624 ist der Anlage 1 zu entnehmen und eine Kopie der Planzeichnung ist in Anlage 2 dargestellt. 3. Aufgabenstellung Dem Ing.-Büro Frank und Apfel GbR wurde der Auftrag erteilt, schalltechnische Berechnungen für die beiden Tiefgaragen der geplanten Wohnanlage Neuerbe/Meyfartstraße in Erfurt durchzuführen. Im Rahmen der Prognose sollen die Schallimmissionen im Einwirkungsbereich der Garageneinfahrten der Tiefgarage rechnerisch untersucht werden. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Prognose sollen Festlegungen zum Schallschutz für die beide Tiefgaragen getroffen werden. 4. Quellen Bei der Abfassung dieses Gutachtens wurden folgende Rechts- und Beurteilungsgrundlagen herangezogen: 4.1 Gesetze, Verordnungen, Vorschriften [1] Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S.1274) [2] Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift v zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm), GMBl 1998, [3] Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBL. I S. 132) in der Fassung vom 22. April 1993, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

5 Seite 5 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A [4] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1548) 4.2 Technische Richtlinien, Normen und Regeln [5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen RLS 90, bekanntgemacht im Verkehrsblatt, Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland (VkBl.) Nr. 7 vom 14. April 1990 unter lfd. Nr. 79 [6] DIN ISO Akustik Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien - Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren, Ausgabe [7] DIN 18005/1 Schallschutz im Städtebau, Grundlagen und Hinweise für die Planung, Juli sonstige Grundlagen [8] Parkplatzlärmstudie vom Bayerischen Landesamt für Umweltschutz, 6. überarbeitete Auflage von 2007 [9] Entwurf zum B-Plan ALT624 Neuerbe/Meyfartstraße mit Stand vom Oktober 2013 erstellt vom Büro TEPE [10] Zeichnungen der Gebäude mit Stand vom Oktober 2013, erstellt von PGM 5. Immissionspunkte und Richtwerte Auf der Grundlage eines Ortstermins und in Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden die Schallimmissionen an folgenden Immissionspunkten an der benachbarten Wohnbebauung, außerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes untersucht: IP 1 IP 2 Wohnblock Juri-Gagarin-Ring 126c, Lage gegenüber Tiefgarage 1 (nördlich), 16-geschossig, IP in 2.8 m/5.5/8.2/10.9/13.6 m Höhe Wohnblock Juri-Gagarin-Ring 126b, Lage gegenüber Tiefgarage 1 (westlich), 16-geschossig, IP in 2.8 m/5.5/8.2/10.9/13.6 m Höhe IP 3 Mehrfamilienhaus Schmidtstedter Ufer 17, Lage seitlich zur Tiefgarageneinfahrt 2 (90 ) (östlich), 2-geschossig, nächstgelegenes Fenster in 2.5 m Höhe IP 4 Mehrfamilienhaus Meyfartstr. 11, Lage gegenüber Tiefgarageneinfahrt 2 (südlich), 4-geschossig, nächstgelegenes Fenster in 2.8/5.8/8.8/11.8 m Höhe Zusätzlich wurden die Schallimmissionen an folgenden beiden Immissionspunkten an der geplanten Wohnbebauung innerhalb des Geltungsbereiches des B-Planes untersucht. IP-Whg IP-Whg Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Raum Arbeiten, Fenster in Nordfassade im Erdgeschoss Raum Kochen/Wohnen, Fenster in Nordfassade im Erdgeschoss Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

6 Seite 6 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Die Lage der Immissionspunkte kann der Anlage 3 entnommen werden. Fotos der Immissionspunkte sind in Anlage 4 dargestellt. Nach rechtskräftigem Flächennutzungsplan der Stadt Erfurt liegen die Immissionspunkte IP 1 und IP 2 im Mischgebiet und die Immissionspunkte IP 3 und IP 4 liegen im allgemeinen Wohngebiet. Da die Gebietseinstufung im Flächennutzungsplan nur informativen Charakter hat, wird vom ungünstigsten Fall ausgegangen, dass alle Immissionspunkte im allgemeinen Wohngebiet liegen. Eine abschließende Beurteilung zur Schutzbedürftigkeit der Immissionspunkte bleibt der zuständigen Behörde überlassen. Für die Schutzbedürftigkeit allgemeines Wohngebiet ergeben sich nach TA Lärm folgende Immissionsrichtwerte: Tabelle 1 Immissionspunkte, Gebietseinstufungen und Richtwerte nach TA Lärm Immissionspunkt Gebietseinstufung e Richtwert nach TA Lärm tags nachts IP 1/IP 2/IP 3/IP 4 Allgemeines Wohngebiet 55 db(a) 40 db(a) Einzelne kurzzeitige Geräuschspitzen dürfen die Immissionsrichtwerte nach TA Lärm (Tabelle 1) tags um nicht mehr als 30 db und nachts um nicht mehr als 20 db überschreiten. Die anlagenbezogenen Verkehrsgeräusche auf der öffentlichen Straße werden gemäß Festlegungen der TA Lärm unter Punkt 7.4 mit den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) verglichen. Damit ergeben sich für diese Immissionen folgende Grenzwerte: für allgemeines Wohngebiet tags/nachts 59/49 db(a) Der Beurteilungszeitraum nach Verkehrslärmschutzverordnung für die Nachtzeit beträgt 8 h in der Zeit von Uhr. 6. Objektbeschreibung Die beiden Tiefgaragen der Wohnanlage Neuerbe/Meyfartstraße sollen nach vorliegender Planung 60 Stellplätze (Tiefgarage 1 im WA1) und 16 Stellplätze (Tiefgarage 2 im WA2) haben, die ausschließlich für die Bewohner der Wohnanlage vorgesehen sind. Die Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen sollen wie folgt ausgeführt werden: Tiefgarage 1 offene Rampe zur Neuerbe Straße Tiefgarage 2 eingehauste Rampe zur Meyfartstraße Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

7 Seite 7 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Zeichnungen zur Tiefgarage 1 können den Anlagen 3 (Lage der Zufahrt) und 5 (Grundriss, Schnitte) entnommen werden. Da noch keine Detailzeichnungen vorliegen wurde für die Toröffnung der Tiefgarage 1 von einer maximalen Öffnungsfläche von 10 m² ausgegangen. Für die Tiefgarage 2 liegen noch keine Zeichnungen vor, deshalb wurden hier folgende Annahmen getroffen: - Größe der Toröffnung maximal 6 m² - Toröffnung liegt im Bereich der Baugrenze direkt neben dem Nachbarhaus Weitere Angaben zu den im Rechenmodell verwendeten Randbedingungen können den nachfolgenden Punkten entnommen werden. 7. Berechnung der Emissionen 7.1 Berechnung der Emissionen der Garageneinfahrten (nach TA Lärm) Für die Geräuschemissionen der eingehausten Garageneinfahrt der Tiefgarage 2 sind nach Parkplatzlärmstudie folgende Emittenten maßgeblich: - Emissionen über die geöffnete Toreinfahrt durch die Geräusche der Fahrzeuge innerhalb der Einfahrt/Rampe bei der Ein- und Ausfahrt - Emissionen durch die Geräusche der Fahrzeuge bei Ein- oder Ausfahrt unmittelbar vor dem Tor, Punkt Emissionen durch das Tor beim Öffnen und Schließen (siehe Punkt 7.1.4) - Emissionen durch die Überfahrt von Regenrinnen, Punkt Für die Tiefgarage 1 mit offener Zufahrt und Rampe ergeben sich zusätzliche Emissionen im Bereich der Zufahrt und der Rampe die zu berücksichtigen sind. Auf der Grundlage der Empfehlungen der Parkplatzlärmstudie (siehe Anlage 6.1) wird für die Tiefgarage von folgenden Bewegungshäufigkeiten ausgegangen: Zeitraum Bewegungshäufigkeit Bew. Häufigkeit je h je h und Stellpl. Garage 1/60St Garage 2/16St. tags 6 22 Uhr 0, nachts 22 6 Uhr lauteste Nachtstunde (LN) 0, Die Bewegungshäufigkeit wurde generell aufgerundet. Die Angabe zur mittleren Bewegungshäufigkeit nachts (22 6 Uhr) ist nur für den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße relevant. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

8 Seite 8 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Emissionen Regenrinne Die Emissionen für die Überfahrt von Regenrinnen wurden vernachlässigt, da nach Punkt der Quelle [8] davon ausgegangen wurde, dass die Ausführung der Regenrinne für beide Tiefgaragen lärmarm erfolgt, z.b. über verschraubte Gusseisenplatten Emissionen geöffnete Toreinfahrt Die Emissionen der Pkw bei der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage werden in Thüringen üblicherweise nach Parkplatzlärmstudie (Quelle /8/) berechnet. Im Rahmen der Parkplatzlärmstudie wurden durch die Bayerische Landesanstalt unter anderem auch die Ein- und Ausfahrtbereiche von Tiefgaragen untersucht. Auf der Basis der Messund Zählergebnisse wird unter Punkt der Quelle [8] (Teilkopie in Anlage 6) ein Verfahren zur Berechnung der Schallabstrahlung über das geöffnete Garagentor bei Ein- und Ausfahrten über eine eingehauste Tiefgaragenrampe angegeben. Das Berechnungsverfahren wurde auf der Grundlage umfangreicher Messungen an derartigen Tiefgaragen erarbeitet. Nach Gleichung (12) der Parkplatzlärmstudie ergibt sich der flächenbezogene Schallleistungspegel der Öffnung einer eingehausten Tiefgaragenrampe (ohne schallabsorbierende Maßnahmen) nach folgender Gleichung: L w,1h = 50 db(a) + 10*log (B*N) (12) für B*N = (60St/16St*0,15/0,09) Anzahl der Fahrbewegungen je h tags/nachts Bei seitlicher Lage des Aufpunktes (z.b. IP 3) ergeben sich durch die Richtwirkung um 8 db geringere Schallimmissionen (dl(90 ) = - 8 db(a)). Bei einer schallabsorbierenden Ausführung der Innenflächen der Tiefgaragenrampe kann der Wert des flächenbezogenen Schallleistungspegels aus Formel (12) um 2 db gemindert werden. Die Anzahl der Fahrbewegungen für die ungünstigste Nachtstunde ergibt sich aus den Angaben der Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie (Kopie in Anlage 6.1) und der Anzahl der Pkw- Stellplätze in der Tiefgarage. Geht man für die Berechnungen von den genannten Bewegungshäufigkeiten pro Stunde aus, so ergeben sich nach Gleichung (12) folgende flächenbezogene Schallleistungspegel für die Toreinfahrt: Einfahrt 1-60 Stellplätze Emissionen tags/nachts-ln L w,1h = 59.5/57.8 db(a) (ohne absorbierende Flächen) Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

9 Seite 9 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Einfahrt 2-16 Stellplätze (in Klammern Werte für IP 3) Emissionen tags/nachts-ln L w,1h = 54.8 (46.8)/53.0 (45.0) db(a) (ohne absorbierende Flächen) Die Emissionen wurden für die Gesamtfläche der Toröffnung (Tiefgarage 1 10 m² und Tiefgarage 2 6 m²) im Rechenmodell angesetzt. Die Ausbreitungsrechnungen für die beiden Toröffnungen wurden ohne absorbierende Verkleidung durchgeführt. Die Ausbreitungsrechnungen für die beiden Tiefgaragen sind in Anlage 8 dokumentiert Emissionen der Pkw vor Toröffnung außen Die Emissionen für die Fahrstrecke der Pkw außerhalb der Toreinfahrt wurden gemäß Vorgaben der Parkplatzlärmstudie nach RLS 90 berechnet. Dabei wurde nur der Bereich der Fahrstrecke nach TA Lärm beurteilt, den der Pkw zurücklegt bis er das Anlagengrundstück vollständig (mit der letzten Achse) verlassen hat. Dies wäre bei der Ausfahrt z. B. der Bereich bis zum Überqueren der Grundstücksgrenze durch die letzte Achse des Pkw. Im vorliegenden Fall wurde hier die Fahrstrecke auf die ersten 3 m vor der Grundstücksgrenze (inkl. Gehweg) der Anlage zugerechnet und nach TA Lärm bewertet. Bei der Berechnung des Emissionspegels wurde von einer Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h und von Asphalt/Beton als Straßenoberbelag ausgegangen. Die berechneten Emissionspegel nach RLS 90 wurden nach Gleichung (4) (L W, 1h = L m,e + 19 db(a)) der Parkplatzlärmstudie in einem spezifischen längenbezogenen Schallleistungspegel umgerechnet und dieser wurde im Rechenmodell auf der Fahrstrecke vor der Toröffnung berücksichtigt. Dabei ergaben sich folgende Emissionspegel: Zeitraum Emissionspegel L m,e spez. Schallleistung vor Toreinfahrt nach RLS-90 (L m,e + 19 db) Einfahrt 1-60 Stellplätze (gerade/rampe 10%) tags (9 Bew./h) 38.1/41.1 db(a) 57.1/60.1 db(a)/m/h nachts LN (6 Bew./h) 36.3/39.3 db(a) 55.3/58.3 db(a)/m/h Einfahrt 2 16 Stellplätze (gerade ohne Steigung) tags (3 Bew./h) 33.3 db(a) 52.3 db(a)/m/h nachts LN (2 Bew./h) 31.6 db(a) 50.6 db(a)/m/h Die Ausbreitungsrechnung für die Fahrstrecke vor dem Tor wurde für beide Einfahrten ebenfalls in Anlage 8 durchgeführt. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

10 Seite 10 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Emissionen Garagentor Da für das Tor noch keine detaillierten Vorgaben vorhanden sind, wurden dazu Annahmen getroffen. Nach eigenen Messungen können Tore von Garageneinfahrten Schallleistungen von unter 60 db(a) aufweisen. Im vorliegenden Fall wird von der Annahme ausgegangen, dass die Schallleistung des Tores der Tiefgarage 1 nicht größer als 70 db(a) und des Tores für Tiefgarage 2 nicht größer als 65 db(a) beim Öffnen oder Schließen ist. Des Weiteren wird für den Öffnungs- und Schließvorgang von einer Zeit von 30 s je Vorgang ausgegangen. Damit ergibt sich eine Einwirkzeit von 1 Minute für jede Fahrzeugbewegung (Ein- oder Ausfahrt). Für die beiden Tiefgaragen-einfahrten ergeben sich folgende Emissionen Einfahrt 1-60 Stellplätze Garagentor tags (9 Bew/h) Lw,1h = 61.8 db(a) Lw``,1h = 51.8 db(a)/m² (10m²) Garagentor nachts (6 Bew/h) Lw,1h = 60.0 db(a) Lw``,1h = 50.0 db(a)/m² (10m²) Einfahrt 2-16 Stellplätze (Öffnung 6 m²) Garagentor tags (3 Bew/h) Lw,1h = 52.0 db(a) Lw``,1h = 44.2 db(a)/m² (6m²) Garagentor nachts (2 Bew/h) Lw,1h = 50.2 db(a) Lw``,1h = 42.4 db(a)/m² (6m²) Die Ausbreitungsrechnungen für das Garagentor sind mit in den Berechnungen der Toröffnung in Anlage 8 enthalten. 7.2 Berechnungen anlagenbezogener Verkehr auf öffentlicher Straße Bei der Berechnung der Emissionspegel für den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße (siehe Anlage 9) wurde nach 16. BImSchV für die Nachtzeit ein Beurteilungszeitraum von 8 h (22:00 06:00 Uhr) berücksichtigt. Für diesen anderen Beurteilungszeitraum ergibt sich nach Tabelle 33 der Parkplatzlärmstudie (siehe Anlage 6.1) eine Bewegungshäufigkeit von 0,02 Bewegungen je Stellplatz und Stunde. Diese Bewegungshäufigkeit ergibt für die beiden Varianten folgende stündliche Verkehrsstärke: Tiefgarage 1 mit 60 Stellplätzen stündliche Verkehrsstärke M tags/nachts 9/2 Pkw/h Tiefgarage 2 mit 16 Stellplätzen stündliche Verkehrsstärke M tags/nachts 3/1 Pkw/h Damit ergeben sich nach RLS-90 folgende Lärmemissionen für den anlagenbezogenen Fahrverkehr auf der öffentlichen Straße: Tiefgarage 1 mit 9/2 Bew./h tags/nachts Tiefgarage 2 mit 3/1 Bew./h tags/nachts Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal L m,e = 38.5/ db(a) L m,e = 38.5/ db(a) frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

11 Seite 11 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Die Ausbreitungsrechnungen für die Emissionen des anlagenbezogenen Verkehrs auf der öffentlichen Straße können der Anlage 9 entnommen werden. Für die öffentliche Straße wurde von einer Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ausgegangen. 7.3 Berechnungen kurzzeitige Geräuschspitzen Nach der Parkplatzlärmstudie sind für kurzzeitige Geräuschspitzen folgende Schallleistungspegel zugrunde zu legen: offene Rampe, Rampenbereich geschlossene Rampe, vor Garagentor L w,max = 94 db(a) L w,max = 88 db(a) Die Lage der Ersatzschallquellen ist im Rechenmodell in Anlage 7 dargestellt und die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnungen können der Anlage 10 entnommen werden. 8. Vorbelastung Im Rahmen des Vororttermins wurden keine gewerblichen Anlagen festgestellt, die eine gewerbliche Vorbelastung im Sinne der TA Lärm hervorrufen könnten. Lediglich im Bereich der Meyfartstraße wurde in den angrenzenden Wohn- und Geschäftshäusern (IP 3 und IP 4) nichtstörendes Gewerbe, wie ein Massagesalon, ein Schönheitsstudio, ein Salon für Fußpflege und ein Reisebüro registriert, von denen jedoch keine relevante Vorbelastung zu erwarten ist. Das nächstgelegene Gewerbe, von welchem auch zur Nachtzeit relevante Geräusche ausgehen könnten wäre die kleine Gaststätte Meyfarth Stube. Von diesem Gewerbe sind jedoch nur Lärmimmissionen durch Kommunikationsgeräusche der kommenden und gehenden Gäste zu erwarten. Da diese Geräusche verhaltensbezogen sind und damit hohen Schwankungen unterworfen sein können, ist eine Prognose für diese Geräusche kaum möglich. Deswegen wurden keine weitergehenden Untersuchungen zur Vorbelastung durchgeführt. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

12 Seite 12 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A 9. Berechnung der Beurteilungspegel Da in den Emissionsansätzen bereits erforderliche Zuschläge für die Impulshaltigkeit berücksichtigt wurden, entsprechen die Pegel in Anlage 8 den Beurteilungspegeln, es ist lediglich noch für die Tagzeit der Ruhezeitzuschlag von 1.9 db zu addieren. Außerdem wurde für den IP 3 mit seitlicher Lage (90 ) zur Toreinfahrt der Abschlag von -8dB nach Quelle [8] für die Emissionen der Toröffnung berücksichtigt. Unter Berücksichtigung des Abschlages für den IP 3 ergeben sich nach TA Lärm folgende Beurteilungspegel für die beiden geplanten Tiefgarageneinfahrten der Wohnanlage Neuerbe/Meyfartstraße in Erfurt: Tabelle 2 Beurteilungspegel für Tiefgarageneinfahrt Immissionspunkt Etage Beurteilungspegel für Tiefgarageneinfahrt 1 und 2 tags nachts-ln IP 1(126C) EG IP 1(126C) 1.OG IP 1(126C) 2.OG IP 1(126C) 3.OG IP 1(126C) 4.OG IP 1(126C) 5.OG IP 1(126C) 6.OG IP 2(126B) EG IP 2(126B) 1.OG IP 2(126B) 2.OG IP 2(126B) 3.OG IP 2(126B) 4.OG IP 3(MEYFART-STR.) EG IP 4(MEYFARTSTR.11) EG IP 4(MEYFARTSTR.11) 1.OG IP 4(MEYFARTSTR.11) 2.OG IP 4(MEYFARTSTR.11) 3.OG IP-WHG1 (Anwohner) EG IP-WHG1 (Anwohner) 1.OG IP-WHG2 (Anwohner) EG IP-WHG2 (Anwohner) 1.OG LN lauteste Nachtstunde Für den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße ergeben sich nach Anlage 9 folgende Beurteilungspegel nach 16. BImSchV (Beurteilungszeitraum nachts 8 h): Bereich Neuerbe-Straße Beurteilungspegel tags bis 48 db(a) und nachts bis 44 db(a) (IP 2) Bereich Meyfartstraße Beurteilungspegel tags bis 46 db(a) und nachts bis 45 db(a) (IP 3) Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

13 Seite 13 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A 10. Zusammenfassung und Diskussion Im Rahmen der vorliegenden schalltechnischen Untersuchungen wurden die zu erwartenden Schallimmissionen im Einwirkungsbereich der beiden Tiefgaragen der Wohnanlage Neuerbe/Meyfartstraße im Geltungsbereich des B-Planes ALT624 in Erfurt rechnerisch untersucht. Die Untersuchungen wurden durch das Planungsbüro PGM beauftragt, damit die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen bereits im B-Planverfahren für den B-Plan ALT 624 Neuerbe/Meyfartstraße berücksichtigt werden können. Die Lage des Geltungsbereiches des B-Planes ALT624 Neuerbe/Meyfartstraße in Erfurt kann dem Übersichtsplan in Anlage 1 und der Kopie der Planzeichnung des B-Planes in Anlage 2 entnommen werden. Die Lage der geplanten Tiefgaragen-Ein- und Ausfahrten kann der Planzeichnung in Anlage 2 und dem Lageplan in Anlage 3 entnommen werden. Ein Grundriss und Schnitte der Ein- und Ausfahrt der geplanten Tiefgarage 1 im WA1, mit 60 Stellplätzen, sind in Anlage 5 dargestellt. Zeichnungen zur Tiefgarage 2 im WA2 liegen noch nicht vor. Nach Angaben des Auftraggebers ist davon auszugehen, dass in der Tiefgarage 2 maximal 16 Stellplätze angeordnet werden und dass die Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage direkt neben dem Nachbarhaus in der Meyfartstraße legen wird. Zur Beurteilung der Anlage wurden 4 Immissionspunkte an der nächstgelegenen vorhandenen Wohnbebauung festgelegt, deren Lage der Anlage 3 entnommen werden kann. Fotos der Immissionspunkte sind in Anlage 4 dargestellt. Nähere Angaben zu den Immissionspunkten sind unter Punkt 5 dokumentiert. Die Schallimmissionen der Einfahrt zur Tiefgarage wurden nach TA Lärm für tags und die lauteste Nachtstunde beurteilt. Die Schallimmissionen des anlagenbezogenen Verkehrs (an- und abfahrende Pkw) werden gemäß Festlegung unter Punkt 7.4 der TA Lärm nach der 16. BImSchV beurteilt. Dabei gilt abweichend zur TA Lärm nachts ein Beurteilungszeitraum von 8 h. Angaben zur Erstellung des Rechenmodells können dem Punkt 7 der vorliegenden Prognose entnommen werden und das Rechenmodell ist in Anlage 7 dargestellt. Da die beiden Einfahrten der Tiefgarage relativ weit auseinander liegen, wurden die Berechnungen für beide Einfahrten getrennt durchgeführt. Die Emissionen der beiden Garageneinfahrten wurden auf der Basis der Parkplatzlärmstudie (siehe Anlage 6 und 6.1) berechnet. Die Emissionen der Fahrstrecke vor der Einfahrt und zum anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße wurden nach RLS-90 berechnet. Die Ausbreitungsrechnungen für die Garageneinfahrten und den anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße sind in Anlagen 8 und 9 dokumentiert. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

14 Seite 14 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Auf der Basis der Ausbreitungsrechnungen in Anlage 8 wurden unter Punkt 9 die Beurteilungspegel berechnet. Die berechneten Beurteilungspegel sind in der nachfolgenden Tabelle den Immissionsrichtwerten der TA Lärm für allgemeines Wohngebiet gegenübergestellt. Tabelle 3 Beurteilungspegel für Tiefgarageneinfahrt Immissionspunkt Etage Lr in db(a) RW Lr in db(a) RW tags tags nachts-ln nachts IP 1(126C) EG IP 1(126C) 1.OG IP 1(126C) 2.OG IP 1(126C) 3.OG IP 1(126C) 4.OG IP 1(126C) 5.OG IP 1(126C) 6.OG IP 2(126B) EG IP 2(126B) 1.OG IP 2(126B) 2.OG IP 2(126B) 3.OG IP 2(126B) 4.OG 38 db(a) 35 db(a) IP 3(MEYFART-STR.) EG IP 4(MEYFARTSTR.11) EG IP 4(MEYFARTSTR.11) 1.OG IP 4(MEYFARTSTR.11) 2.OG IP 4(MEYFARTSTR.11) 3.OG IP-WHG1 (Anwohner) EG IP-WHG1 (Anwohner) 1.OG IP-WHG2 (Anwohner) EG IP-WHG2 (Anwohner) 1.OG LN lauteste Nachtstunde, Lr Beurteilungspegel, RW Richtwert Wie der Tabelle 3 zu entnehmen ist, wird tags an den Immissionspunkten IP 1 bis IP 4 der Richtwert für allgemeines Wohngebiet um mindestens 13 db unterschritten. Für die Nachtzeit ergibt sich an diesen Immissionspunkten eine Unterschreitung um mindestens 2 db. Für die Wohnungen innerhalb des Geltungsbereichs des B-Planes ALT624 ergeben sich an den nächstgelegenen Fenstern tags deutliche Unterschreitungen um mindestens 10 db und für die lauteste Nachtstunde ergeben sich Überschreitungen des Richtwertes für allgemeines Wohngebiet um maximal 2 db. Dabei ist jedoch zu bemerken, dass die Bewohner dieser betroffenen Wohnungen ebenfalls Nutzer der Tiefgarage sind. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

15 Seite 15 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Da für die geplante Wohnbebauung im Bereich der Einfahrt zur Tiefgarage 2 noch keine Zeichnungen vorliegen, konnten dazu keine Berechnungen durchgeführt werden. Für diesen Bereich kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bei Einhaltung eines Mindestabstandes der Fenster schutzbedürftiger Räume, der dem Abstand des IP 3 von der Einfahrt entspricht, keine Überschreitungen der Richtwerte zu erwarten sind. Die berechneten Beurteilungspegel ergeben sich bei Einhaltung folgender Randbedingungen zum Schallschutz: - Begrenzung der Stellplatzanzahl für Tiefgarage 1 auf maximal 60 Pkw und für Tiefgarage 2 auf maximal 16 Pkw - Realisierung der 1.5 m hohen (Höhe über vorhandenem Gelände) und 26 m langen Lärmschutzwand an der nördlichen Grundstücksgrenze, Lage siehe Anlage 3 - Begrenzung der Schallleistung der beiden Garagentore auf L w <= 70 db(a) für Tiefgarage 1 und auf L w <= 65 db(a) für Tiefgarage 2, kurzzeitige Geräuschspitzen sollten diese Schallleistungspegel um nicht mehr als 15 db überschreiten - Absorbierende Auskleidung der Decke im Bereich Überdachung vor dem Tor außen der Tiefgarage 1 - Realisierung von lärmarmen Regenrinnen im Sinne des Punkt der Parkplatzlärmstudie (Quelle [8]) im Bereich der beiden Einfahrten, so könnten z.b. nach Quelle [8] verschraubte Gusseisenplatten verwendet werden. Bei Realisierung der genannten Schallschutzmaßnahmen werden die Richtwerte für allgemeines Wohngebiet an den nächstgelegenen Wohnhäusern rechnerisch eingehalten. Es wird empfohlen die Randbedingungen zum Schallschutz mit in die textlichen Festsetzungen des B-Planes aufzunehmen. Die Ergebnisse der Berechnungen zum anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße in Anlage 9 führten tags zur Unterschreitung des Immissionsgrenzwertes (IGRW) der 16. BImSchV (IGRW 59 db(a)) um mindestens 11 db und nachts um mindestens 4 db. Damit kann selbst bei einer Erhöhung der vorhandenen Immissionen durch Verkehrslärm um 3 db (Verdopplung des vorhandenen Verkehrs) infolge des zusätzlichen Verkehrs zur Tiefgarage keine Überschreitung des Grenzwertes der 16.BImSchV mehr auftreten. Da mindestens ein Kriterium des Punktes 7.4 der TA Lärm damit eingehalten wird, sind keine organisatorischen Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung durch anlagenbezogenen Verkehr auf der öffentlichen Straße erforderlich. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

16 Seite 16 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Die Berechnungen zu kurzzeitigen Geräuschspitzen bei der beschleunigten Abfahrt der Pkw führten in Anlage 10 für die Einfahrt zur Tiefgarage 1 zu maximalen Geräuschspitzen von 58 db(a) am IP 1 und IP 2 und zu Spitzen bis 65 db(a) an den Immissionspunkten an der geplanten Wohnbebauung. Damit ergeben sich keine Überschreitungen des Richtwertes für die Nachtzeit um 20 db oder höher an den außerhalb des Geltungsbereiches liegenden Immissionspunkten. Für die Immissionspunkte der nächstgelegenen Fenster innerhalb des Planungsbeietes ergeben sich Überschreitungen um maximal 25 db des Richtwertes für die Nachtzeit. Für die Einfahrt der Tiefgarage 2 ergaben sich in Anlage 10.1 kurzzeitige Geräuschspitzen bei der beschleunigten Abfahrt von maximal 64 db(a) am IP 3 zur Nachtzeit. Damit wird der Immissionsrichtwert für allgemeines Wohngebiet nachts an dieser Stelle um maximal 24 db überschritten und die Forderung der TA Lärm wird nicht eingehalten. Dazu ist jedoch zu bemerken, dass nach vorherrschender Rechtsprechung die Überschreitung der kurzzeitigen Geräuschspitzen der TA Lärm bei Anwohnerparkplätzen und Anwohnergaragen kein Ausschlusskriterium darstellt. Da für die Lüftungsöffnungen der Tiefgarage noch keine detaillierte Planung vorliegt, konnten dazu keine Berechnungen durchgeführt werden. Wie dem Punkt 8 zu entnehmen ist, wurden beim Ortstermin keine Anlagen festgestellt, die im Sinne der TA Lärm eine Vorbelastung hervorrufen könnten, deshalb wurde auf weitergehende Untersuchungen dazu verzichtet. Die Ausbreitungsrechnungen wurden mit dem Programmpaket LIMA mit zweifacher Reflexion durchgeführt. Die Prognoseungenauigkeit wird mit +/- 2 db(a) eingeschätzt. Da die Emissionsansätze nach der Parkplatzlärmstudie gebildet wurden, ist nach Angaben der Parkplatzlärmstudie davon auszugehen, dass die Ergebnisse auf der sicheren Seite liegen und das in der Praxis eher geringere Schallimmissionen zu erwarten sind. Zusätzlich wurden die Bewegungshäufigkeiten bei den Emissionsansätzen generell aufgerundet. Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

17 Seite 17 von 17 zur Prognose LG 106/2013-A Hinweise für Lichtimmissionen Zur Vermeidung von lästigen Lichtimmissionen durch die Scheinwerfer der Pkw an den Fenstern der Nachbarbebauung könnten folgende Maßnahmen durchgeführt werden: Tiefgarage 1 in Richtung Wohnblock 16c (IP2) Realisierung von Lichtblenden oberhalb der Mindestdurchfahrtshöhe im Rampenbereich und davor, zur Abschirmung der Scheinwerferlichter in Richtung IP 2 bei Hochfahrt im Rampenbereich. Dadurch könnten vor allem die Fenster im 1.OG und darüber wirksam vor Scheinwerferlicht geschützt werden. Tiefgarage 2 in Richtung Wohn- und Geschäftshaus Meyfartstraße 11 (IP 4) Eventuell Realisierung eines lichtundurchlässigen Tores zur Vermeidung von Lichtimmissionen schon vor Öffnung des Tores. Dabei könnte durch den Einsatz schräg gestellter Lamellen immer noch eine Durchlüftung des Tores realisiert werden. In diesem Zusammenhang wird jedoch darauf hingewiesen, dass bei Wohngebietsgaragen für die Nachtzeit relativ geringe Bewegungshäufigkeiten zu erwarten sind. So ergeben sich nach Parkplatzlärmstudie (Quelle [8]) für die Tiefgarage 1 mit 60 Stellplätzen im Durchschnitt nachts 2 Bewegungen pro Stunde und für die lauteste Nachtstunde ergeben sich 6 Bewegungen (Summe der ein- und ausfahrenden Pkw) pro Stunde. Da nur die herausfahrenden Pkw Lichtimmissionen in Richtung IP 2 verursachen können, ist noch von einer geringeren Häufigkeit auszugehen. Für die Tiefgarage 2 ergeben sich aufgrund der geringeren Stellplatzanzahl noch geringere Bewegungshäufigkeiten für die Nachtzeit Eisenach, den Dipl.-Ing. Bernhard Frank Faching. für Schallschutz Dipl.-Ing. Bernhard Frank öff. best. u. vereidigter Sachverständiger Am Schinderrasen Eisenach/OT Stockhausen Dipl.-Phys. Werner Apfel Am Wolfsberg Thal frank-akustik@t-online.de werner.apfel@schallschutz.com

18 Anlage 1 - LG 106/ Ing.- Büro frank & Apfel Lageplan mit Geltungsbereich des B-Planes ALT624

19

20 Anlage 3 - LG 106/ Ing.- Büro Frank & Apfel Lageplan mit Lage der Ein- und Ausfahrten der beiden Tiefgaragen und mit Lage der Immissionspunkte, M 1 : 500 IP1 Lärmschutzwand 1,5 m über Gelände IP IP IP3 IP4 IP2

21 IP 2 IP 1 geplante Ein- und Ausfahrt Tiefgarage 2 IP 3 IP 4 Anlage 4 - LG 106/ Ing.- Büro Frank & Apfel Fotos der Immissionspunkte und Kennzeichnung der geplanten Lage der Ein- und Ausfahrt der Tiefgarage 2

22 Anlage 5 - LG 106/ Ing.- Büro Frank & Apfel Grundriss Tiefgarage 1+2 und Schnitt Grundriss M ca. 1 : 600 Schnitte M ca. 1 : 250

23 Anlage 6 - LG 106/ Ing.- Büro Frank & Apfel : Berechnungsverfahren für die Emissionen von Toreinfahrten eingehauster Rampen nach Parkplatzlärmstudie (Quelle [8])

24 Anlage LG 106/ Ing.- Büro Frank & Apfel Kopie der Tabelle 33 aus Parkplatzlärmstudie mit Angaben zur Bewegungshäufigkeit für Tiefgaragen von Wohnanlagen (Quelle [8])

25 Fahr1 Fahr2 IP1 Toröffnung Tor Auf/zu mit Überdachung Lärmschutzwand 1.5 m über Gelände IP-Whg IP-Whg Einfahrt 2 Toröffnung Tor Auf/zu IP3 Spitz- Fahr1 Meyfarthstr. Einfahrt 2 Fahr IP4 Anlage 7 Spitz- Fahr1 Verkehr öffentl. Neuerbe M 1: 889 IP2 Auftraggeber PGM - Planungsgruppe Mitte GmbH & Co. KG Auftragnehmer Ing.- Büro Frank & Apfel Am Schinderrasen Eisenach

26 Auftraggeber PGM Rechenmodell 3-D Tiefgarageneinfahrt 1 Anlage Auftragnehmer M 1: 200 Ing.- Büro Frank&Apfel Am Schinderrasen 6 D Eisenach Tel.: +49 (0)

27 LIMA_7 Version: Lizenznehmer: Ingenieurbüro Frank - Eisenach Projekt: Auftrag Datum Seite Berechnung für beide Einfahrten ohne -8dB für Öffnung 2 Tiefgar- 13/12/ Berechnung nach ISO 9613, Mitwind Aufpunktbezeichnung : I001 EG ONO-FAS. - GEB.: IP 1(126C) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 4.20 m Immission : 33.7 db(a) 31.9 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I001 1.OG ONO-FAS. - GEB.: IP 1(126C) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 6.90 m Immission : 36.4 db(a) 34.6 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I001 2.OG ONO-FAS. - GEB.: IP 1(126C) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 9.60 m Immission : 37.7 db(a) 36.0 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Anlage 8 Seite 1 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 1

28 Aufpunktbezeichnung : I001 3.OG ONO-FAS. - GEB.: IP 1(126C) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 38.2 db(a) 36.5 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I001 4.OG ONO-FAS. - GEB.: IP 1(126C) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 38.3 db(a) 36.5 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I005 EG NNW-FAS. - GEB.: IP 2(126B) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 4.20 m Immission : 36.0 db(a) 34.2 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Anlage 8 Seite 2 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 1

29 Aufpunktbezeichnung : I005 1.OG NNW-FAS. - GEB.: IP 2(126B) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 6.90 m Immission : 36.1 db(a) 34.3 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I005 2.OG NNW-FAS. - GEB.: IP 2(126B) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 9.60 m Immission : 36.8 db(a) 35.0 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I005 3.OG NNW-FAS. - GEB.: IP 2(126B) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 36.7 db(a) 34.9 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Anlage 8 Seite 3 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 1

30 Aufpunktbezeichnung : I009 EG W -FAS. - GEB.: IP-WHG1 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 3.00 m Immission : 39.6 db(a) 37.8 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I009 1.OG W -FAS. - GEB.: IP-WHG1 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.70 m Immission : 43.5 db(a) 41.8 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I010 EG W -FAS. - GEB.: IP-WHG2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 3.01 m Immission : 39.9 db(a) 38.1 db(a) Anlage 8 Seite 4 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 1 zu Fenster der Wohnung 1.0.1

31 Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I010 1.OG W -FAS. - GEB.: IP-WHG2 <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 5.71 m Immission : 42.2 db(a) 40.5 db(a) Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Fahr Lw' Einfahrt1-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt1-Öffnung Lw" Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Anlage 8 Seite 5 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 1 zu Fenster der Wohnung 1.0.3

32 Berechnung für IP 3 mit -8dB für Öffnung Aufpunktbezeichnung : I006 EG O -FAS. - GEB.: IP 3(MEYFART-STR.) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 3.90 m Immission : 40.0 db(a) 38.3 db(a) Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Berechnung für IP 4 ohne -8dB für Öffnung Aufpunktbezeichnung : I008 EG W -FAS. - GEB.: IP 4(MEYFARTSTR.11) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 4.20 m Immission : 36.4 db(a) 34.6 db(a) Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I008 1.OG W -FAS. - GEB.: IP 4(MEYFARTSTR.11) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= 7.20 m Immission : 36.0 db(a) 34.2 db(a) Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Anlage 8.1 Seite 1 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 2

33 Aufpunktbezeichnung : I008 2.OG W -FAS. - GEB.: IP 4(MEYFARTSTR.11) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 35.3 db(a) 33.6 db(a) Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Aufpunktbezeichnung : I008 3.OG W -FAS. - GEB.: IP 4(MEYFARTSTR.11) <ID>- Lage des Aufpunktes : Xi= km Yi= km Zi= m Immission : 34.6 db(a) 32.8 db(a) Einfahrt2-Fahr Lw' Einfahrt2-Tor-auf/ZU Lw" Einfahrt2-Öffnung Lw" Anlage 8.1 Seite 2 LG 106/2013 Ing.- Büro Frank & Apfel: Ausbreitungsrechnung für Tiefgaragen-Einfahrt 2

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