Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der Bahnhofstraße in Jeversen

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1 Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der in Jeversen Datum der Untersuchung: Nummer: Umfang: 11 Seiten Bericht 4 Seiten Anhang DIN A 3 Bearbeiter: Dipl.-Met. U. Hoppmann M. Sc. S. Schmitt Auftraggeber: Continental Reifen Deutschland GmbH Contistraße Wietze-Jeversen Ausführung: AMT Steller Straße 4, Isernhagen Telefon (051 36) Telefax (051 36) info@amt-ig.de

2 Inhaltsverzeichnis 1 Aufgabenstellung Auftraggeber Planunterlagen Untersuchungsraum Beurteilung von Verkehrslärm Emissionsquellen Berechnung der Geräuschimmissionen Berechnungsmodell Ergebnisse Zusammenfassung und Fazit Quellen Anhang Seite 2 von 11

3 Aufgabenstellung Die Continental Reifen Deutschland GmbH beabsichtigt, das Testgelände Contidrom in Wietze-Jeversen um einen zweiten Nasshandlingkurs zu erweitern. Der Kurs ist baugleich zum bereits bestehenden Nasshandlingkurs geplant und grenzt im Nordwesten an das bestehende Testgelände an. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist von der Bonk-Maire-Hoppmann GbR bereits ein schalltechnisches Gutachten für den zukünftigen Betrieb auf dem Testgelände nach den Vorgaben der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) [5] erstellt worden. Die TA Lärm sieht in der Regel eine Betrachtung ausschließlich der anlagenbezogenen Geräusche auf dem Betriebsgrundstück vor, während der Verkehrslärm auf öffentlichen Verkehrsflächen nur unter bestimmten Bedingungen Berücksichtigung findet. Richtliniengerecht wurden im vorhandenen Gutachten die Geräuschimmissionen auf öffentlichen Verkehrsflächen nicht näher betrachtet, da die Kriterien der TA Lärm hierfür nicht erfüllt sind. Die betriebsbezogenen Verkehre führen im öffentlichen Verkehrsraum über die zur Bundesstraße B 214. Neben dem Contidrom wird auch das benachbarte Testgelände der WABCO Testbahn GmbH über die erschlossen. Da in der Vergangenheit bereits Diskussionen über die Lärmbelastung entlang der aufgrund der betriebsbezogenen Verkehre aufgekommen sind, ist die AMT vom planenden Ingenieurbüro BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne + Partner mit einer Untersuchung der Geräuschbelastung für die Anwohner der beauftragt worden. Diese Untersuchung geht über die Anforderungen der TA Lärm hinaus, sodass sich ein Anspruch auf Maßnahmen des Lärmschutzes für die Anwohner der nicht ableiten lässt. Über die Anforderungen der TA Lärm hinaus sind im betrachteten Fall keine gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Die Darstellungen in dieser Stellungnahme dienen somit ausschließlich der Information. Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr auf der erfolgt in dieser Stellungnahme nach dem Regelwerk der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) [2], welche auch für den Neubau oder die wesentliche Änderung von Straßen heranzuziehen ist. Zur Ermittlung der Schallemissionen sind im Vorfeld Verkehrszählungen durchgeführt worden. 1 Auftraggeber Continental Reifen Deutschland GmbH Contistraße Wietze-Jeversen Seite 3 von 11

4 2 Planunterlagen Für die Bearbeitung und Erstellung der schalltechnischen Untersuchung wurden die folgenden Unterlagen und Daten zur Verfügung verwendet: Lageplan Untersuchungsgebiet, NOLIS-Navigator, Stand 12/2017, Verkehrstechnische Untersuchung Knotenpunkt B 214 /, BPR Dipl.-Ing. Bernd F. Künne & Partner, Stand 01/2017, Schalltechnisches Gutachten zum Neubau eines Nasshandling-Kurses nördlich des Contidroms in Jeversen, auf dem Gebiet der Gemeinde Wietze, Bonk-Maire-Hoppmann GbR, Stand , Schalltechnisches Gutachten für die geplante Erweiterung des Testgeländes der WABCO Testbahn GmbH in Jeversen, AMT, Stand , Ergebnisse der Verkehrszählung am WABCO-Testgelände, WABCO Testbahn GmbH, Stand , Ergebnisse der Verkehrszählung am Contidrom, Continental Reifen Deutschland GmbH, Stand , Bebauungsplan Nr. J5 Rathfeld (1. Änderung), Gemeinde Wietze, Maßstab 1:1000, Stand , Ortstermin in Jeversen am Untersuchungsraum Die führt von der Bundesstraße B 214 durch ein vorwiegend dem Wohnen dienendes Gebiet in Jeversen in Richtung des Contidroms sowie des benachbarten WABCO- Testgeländes. Am Ortsrand von Jeversen knickt die nach rechts ab, während die einmündende Contistraße weiter in Richtung der Testgelände verläuft (vgl. Abbildung 1). Der Verkehrsweg über die / Contistraße stellt die einzige Zuwegung zu den Testgeländen dar. Ein Bebauungsplan liegt für die Gebäude entlang der nicht vor. Entlang der Straße Rathfeld, welche sich nördlich an die anschließt, ist mit dem Bebauungsplan J5 der Gemeinde Wietze ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgelegt. Da die Art der Nutzung an den Gebäuden entlang der vergleichbar ist, wird auch dort der Schutzanspruch entsprechend einem Allgemeinen Wohngebiet (WA) zugrunde gelegt Seite 4 von 11

5 Abbildung 1 Lageplan Untersuchungsgebiet (ohne Maßstab, Quelle: Google Maps) 4 Beurteilung von Verkehrslärm Im hier betrachteten Fall existieren keine gesetzlichen Vorgaben zur Beurteilung des Verkehrslärms der. Für das geplante Bauvorhaben beim Contidrom ist eine Betrachtung auf Grundlage der TA Lärm [5] vorgesehen, welche bezüglich des Verkehrslärms auf öffentlichen Verkehrsflächen folgende Regelung enthält: Der Fahrzeugverkehr auf öffentlichen Verkehrsflächen ist bis zu einem Umkreis von 500 m von dem Betriebsgrundstück zu betrachten, soweit dieser der Anlage zuzuordnen ist. Die Geräusche sollen gegebenenfalls durch organisatorische Maßnahmen soweit wie möglich verringert werden, wenn sich der Beurteilungspegel der Verkehrsgeräusche um mindestens 3 db erhöht, keine Vermischung mit dem übrigen Verkehr erfolgt und die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) [2] erstmalig oder weitergehend überschritten werden. Da der Abstand vom Contidrom zum nächstgelegenen Wohngebäude an der mehr als 500 m beträgt, ist eine weitergehende Betrachtung gemäß TA Lärm nicht erforderlich. Aufgrund der besonderen Situation der Zuwegung, welche den gesamten betriebsbezogenen Verkehr der Testgelände über die führt, wird in dieser Stellungnahme die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr auf der ermittelt. Die Darstellungen Seite 5 von 11

6 sind rein informativ als Ergänzung zum bereits vorliegenden Gutachten der Bonk-Maire-Hoppman GbR zu verstehen. Die Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen durch den Straßenverkehr auf der erfolgt in dieser Stellungnahme in Anlehnung an die Regelungen der TA Lärm nach der Verkehrslärmschutzverordnung [2]. Als Beurteilungsgrundlage sind in der Verkehrslärmschutzverordnung [2] in Abhängigkeit vom Gebietstyp Immissionsgrenzwerte zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Verkehrsgeräusche festgelegt (siehe Tabelle 1). Tabelle 1 Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) Gebietsart Krankenhäuser, Schulen, Kurheime, Altenheime Reines Wohngebiet (WR), Allgemeines Wohngebiet (WA), Kleinsiedlungsgebiet (WS) Kerngebiet (MK), Dorfgebiet (MD), Mischgebiet (MI) Immissionsgrenzwert (IGW) Tag (06:00 22:00 Uhr) Nacht (22:00 06:00 Uhr) [db(a)] [db(a)] Gewerbegebiet (GE) Die Gebietsart der betrachteten Gebiete ergibt sich anhand der Erläuterungen in Kapitel 4. Es werden separat die beiden Beurteilungszeiträume Tag ( Uhr) und Nacht ( Uhr) betrachtet. Wird die zu schützende Nutzung nur am Tage oder nur in der Nacht ausgeübt, so ist nur der Immissionsgrenzwert für diesen Zeitraum anzuwenden. Die Ermittlung der einwirkenden Schallimmissionen durch den Straßenverkehr erfolgt auf Basis der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90) anhand der bestehenden bzw. prognostizierten Verkehrsbelastungen auf den maßgeblichen Straßenabschnitten. 5 Emissionsquellen Als Geräuschquellen werden die maßgeblichen Straßenabschnitte der und der Contistraße berücksichtigt. Auf der B 214 ist aufgrund der vergleichsweise deutlich höheren bestehenden Verkehrsbelastung (> 5000 Kfz pro Tag) kein relevanter Beitrag durch die betriebsbezogenen Verkehre zu erwarten. Von einer Vermischung der einzelnen Verkehre kann hier ausgegangen werden. Als Eingangsdaten sind für die Berechnung die stündlichen Verkehrsstärken und Schwerlastverkehrsanteile in den Beurteilungszeiträumen Tag und Nacht notwendig. Zur Ermittlung der betriebsbezogenen Verkehre sind an den Einfahrten zu den Testgeländen vom bis Seite 6 von 11

7 Verkehrszählungen durchgeführt worden. Die Ergebnisse der Verkehrszählungen sind in Tabelle 2 angegeben. Tabelle 2 Ergebnisse der Verkehrszählungen Zählstelle Mittlere Anzahl Kfz pro Tag SV-Anteil Tag (6 22 Uhr) Nacht (22 6 Uhr) Tag (6 22 Uhr) Nacht (22 6 Uhr) - [Kfz/d] [Kfz/d] [%] [%] Einfahrt Contidrom ,9 0 Einfahrt WABCO- Testgelände 85-6,7 - Die Verkehre wurden ausschließlich an Werktagen erhoben und demnach über sechs Tage pro Woche gemittelt. An Sonn- und Feiertagen findet auf den Testgeländen üblicherweise kein Betrieb statt, sodass die ermittelten Verkehrsmengen eine konservative Betrachtung abbilden. Durch den geplanten Nasshandlingkurs ist nach Rücksprache mit der Continental Reifen Deutschland GmbH die An- und Abfahrt zum Testgelände von maximal 14 Pkw am Tag zwischen 6 und 22 Uhr zu berücksichtigen. Dies entspricht 28 zusätzlichen Fahrbewegungen auf der. Im Zusammenhang mit der geplanten Erweiterung des WABCO Testgeländes ist nach den Angaben der WABCO Testbahn GmbH eine Steigerung der an- und abfahrenden Fahrzeuge um maximal 10 % zu erwarten. Für den Prognosehorizont 2030 werden diese Zuschläge berücksichtigt, sodass sich insgesamt eine durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) von 360 Kfz bei einem Schwerverkehrsanteil von 7,0 % ergibt. Die Fahrbewegungen der Anwohner werden gemäß den Empfehlungen der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen abgeschätzt. Dabei wird von folgenden für Wohngebiete typischen Annahmen ausgegangen: Ca. 70 Grundstücke werden über die erschlossen (derzeit zum Teil unbebaut konservativer Ansatz) Im Mittel 2,2 Bewohner pro Grundstück 3,5 Wege pro Bewohner pro Tag 70 % der Wege per Kfz Im Mittel 1,2 Personen pro Kfz Zuschlag für Besucher und Wirtschaftsverkehr: 10 % Damit ergeben sich rund 350 Fahrbewegungen pro Tag durch den Bewohnerverkehr. Die Aufteilung der Verkehrsmengen auf die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht wird nach den Vorgaben der RLS-90 [4] vorgenommen. Es wird ein für Wohngebiete typischer Schwerverkehrsanteil von 3 % am Tag und 1 % in der Nacht angesetzt. Die Berechnungsansätze für die betrachteten Straßenabschnitte sowie die nach den RLS-90 [4] ermittelten Emissionspegel sind in Tabelle 3 angegeben. Dazu wurden folgende Annahmen getroffen: Seite 7 von 11

8 Die Längsneigung der betrachteten Straßenabschnitte ist kleiner als 5 %, sodass sie richtliniengerecht nicht berücksichtigt wird. Es wird eine Fahrbahnoberfläche aus Gussasphalt (Oberflächenkorrekturwert K Stro = 0 db, kein lärmmindernder Belag) unterstellt. Tabelle 3 Verkehrsmengen und Emissionspegel der maßgeblichen Straßenabschnitte Straßenabschnitt Bezeichnung stündliche Verkehrsstärke M Tag (6-22) Nacht (22-6) zulässige Höchstgeschwin -digkeit Schwerverkehrsanteil (> 2,8 t) Tag (6-22) Nacht (22-6) Emissionspegel L m,e Tag (6-22) Nacht (22-6) - [Kfz/h] [Kfz/h] [km/h] [%] [%] [db(a)] [db(a)] Contistraße 22,4 0,5 50 7,0 0,0 48,3 27,7 43,4 0,9 50 5,1 0,9 50,4 37,9 Während der Bauphase des Nasshandlingkurses sind keine höheren Verkehrsbelastungen auf der zu erwarten als in Tabelle 3 angegeben. Es ist vorgesehen, den Baustellenverkehr über einen Feldweg zwischen Jeversen und Marklendorf direkt von der B 214 zum Contidrom zu führen. 6 Berechnung der Geräuschimmissionen 6.1 Berechnungsmodell Zur Durchführung der schalltechnischen Ausbreitungsrechnungen wurden alle für die Schallausbreitung wesentlichen baulichen Parameter digitalisiert, sodass ein digitales Simulationsmodell entstanden ist. Die Topografie wurde aufgrund der geringen Höhenunterschiede im Untersuchungsraum nicht berücksichtigt. Die Berechnungen wurde nach den Vorgaben der RLS 90 [4] anhand der vorliegenden Verkehrsbelastungen (siehe Tabelle 3) mit dem schalltechnischen Berechnungsprogramm CadnaA (Version 2017) der Firma DataKustik GmbH durchgeführt. Die Ergebnisse der Berechnungen liegen in Form von Rasterlärmkarten getrennt für die Beurteilungszeiträume Tag und Nacht für das maßgebliche 1. OG vor. Im Erdgeschoss sind üblicherweise geringere Schallimmissionen zu erwarten. 6.2 Ergebnisse In den Anhängen A bis D sind die Schallimmissionsraster aufgrund des Straßenverkehrslärms der dargestellt. Es wurden zwei Varianten berechnet: 1. Die Geräuschimmissionen ausschließlich durch den betriebsbezogenen Verkehr, 2. Die Geräuschimmissionen durch Bewohner- und betriebsbezogenen Verkehr Seite 8 von 11

9 Für die erste Berechnung wurden auf der die gleichen Verkehrsmengen wie für die Contistraße zugrunde gelegt (vgl. Tabelle 3). Die ermittelten Beurteilungspegel an den schutzwürdigen Nutzungen entlang der sind im Vergleich mit den Immissionsgrenzwerten der Verkehrslärmschutzverordnung in Tabelle 4 angegeben. Tabelle 4 Beurteilungspegel an den schutzwürdigen Nutzungen entlang der Immissionsort Beurteilungspegel (nur betriebsbezogener Verkehr) Beurteilungspegel (inklusive Anwohnerverkehr) Immissionsgrenzwert Tag Nacht Tag Nacht Tag Nacht - [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] [db(a)] Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) werden durch den Verkehrslärm der an allen Immissionsorten unterschritten. Die Geräuschbelastung durch den Verkehr auf der liegt am Tag mindestens 2 db(a), in der Nacht mindestens 4 db(a) unterhalb des Immissionsgrenzwerts. Die Kriterien der TA Lärm [5] werden somit nicht erfüllt. Die Ergebnisse bilden aufgrund der Berechnungsansätze eine konservative Geräuschbelastung ab. In der Regel sind geringere Geräuschimmissionen zu erwarten als hier dargestellt Seite 9 von 11

10 7 Zusammenfassung und Fazit Im Zusammenhang mit dem geplanten Bau des zweiten Nasshandlingkurses auf dem Testgelände Contidrom in Wietze-Jeversen wurde die Geräuschbelastung durch den Straßenverkehrslärm der an den maßgeblichen schutzwürdigen Nutzungen berechnet. Eine Betrachtung der betriebsbezogenen Verkehre auf der ist gemäß TA Lärm aufgrund des Abstands zum Betriebsgelände im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich. Da die die einzige praktikable Zuwegung zum Contidrom und auch dem benachbarten WABCO-Testgelände ist, wurde über die Anforderung der TA Lärm hinaus eine Betrachtung des betriebsbezogenen Verkehrslärms durchgeführt. Die Ergebnisse sind rein informativ zu verstehen. Die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung werden an allen Immissionsorten unterschritten. Der betriebsbezogene Verkehr und der Bewohnerverkehr liefern etwa gleiche Beiträge zum Straßenverkehrslärm der. Auf der Bundesstraße B 214 führt der betriebsbezogene Verkehr aufgrund der deutlich größeren übrigen Verkehrsmenge zu keinem relevanten Beitrag. Die Kriterien der TA Lärm werden durch die betriebsbezogenen Verkehre nicht erfüllt. 8 Quellen [1] Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert durch Artikel 76 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) [2] Verkehrslärmschutzverordnung BImSchV vom (BGBl. I S. 1036), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2269) [3] Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung BImSchV vom (BGBl. I S. 172, 1253), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) [4] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS 90), Bundesminister für Verkehr, Ausgabe 1990 [5] Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm), Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom (GMBl S. 503) [6] Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722) [7] Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 1. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548) [8] DIN : Schallschutz im Städtebau - Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, Beuth Verlag Seite 10 von 11

11 [9] Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Verkehrsplanung, Köln, Ausgabe Anhang A) Schallimmissionsraster Straßenverkehrslärm Zusatzbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr, Beurteilungszeitraum Tag B) Schallimmissionsraster Straßenverkehrslärm Zusatzbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr, Beurteilungszeitraum Nacht C) Schallimmissionsraster Straßenverkehrslärm Gesamtbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr und Anwohner, Beurteilungszeitraum Tag D) Schallimmissionsraster Straßenverkehrslärm Gesamtbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr und Anwohner, Beurteilungszeitraum Nacht AMT Isernhagen, den Bearbeiter : Dipl.-Met. Uwe Hoppmann (Projektleiter, stellv. Messstellenleiter) M. Sc. Sebastian Schmitt (Projektbearbeiter) Seite 11 von 11

12 AMT Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Schwarmstedter Straße Anhang A Auftraggeber: Continental Reifen Deutschland GmbH Contistraße Wietze-Jeversen Rotdornweg Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der in Jeversen Schallimmissionsraster Verkehrslärm Zusatzbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr Rasterhöhe 5,3 m (1. OG) Rasterauflösung 1 m x 1 m Beurteilungszeitraum Tag (06:00-22:00) Paulinenweg > 30 db db(a) > 35 db db(a) > 40 db db(a) > 45 db db(a) > 50 db db(a) > 55 db db(a) > 60 db db(a) Datei: Jeversen Contidrom Verkehrsgutachten.cna Straße Haus Rechengebiet Datum: Maßstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

13 AMT Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Schwarmstedter Straße Anhang B Auftraggeber: Continental Reifen Deutschland GmbH Contistraße Wietze-Jeversen Rotdornweg Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der in Jeversen Schallimmissionsraster Verkehrslärm Zusatzbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr Rasterhöhe 5,3 m (1. OG) Rasterauflösung 1 m x 1 m Beurteilungszeitraum Nacht (22:00-06:00) Paulinenweg > 30 db db(a) > 35 db db(a) > 40 db db(a) > 45 db db(a) > 50 db db(a) > 55 db db(a) > 60 db db(a) Datei: Jeversen Contidrom Verkehrsgutachten.cna Straße Haus Rechengebiet Datum: Maßstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

14 AMT Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Schwarmstedter Straße Anhang C Auftraggeber: Continental Reifen Deutschland GmbH Contistraße Wietze-Jeversen Rotdornweg Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der in Jeversen Schallimmissionsraster Verkehrslärm Gesamtbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr und Anwohner Rasterhöhe 5,3 m (1. OG) Rasterauflösung 1 m x 1 m Beurteilungszeitraum Tag (06:00-22:00) Paulinenweg > 30 db db(a) > 35 db db(a) > 40 db db(a) > 45 db db(a) > 50 db db(a) > 55 db db(a) > 60 db db(a) Datei: Jeversen Contidrom Verkehrsgutachten.cna Straße Haus Rechengebiet Datum: Maßstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

15 AMT Steller Straße Isernhagen Tel Fax Internet: info@amt-ig.de Schwarmstedter Straße Anhang D Auftraggeber: Continental Reifen Deutschland GmbH Contistraße Wietze-Jeversen Rotdornweg Schalltechnische Stellungnahme zur Geräuschbelastung entlang der in Jeversen Schallimmissionsraster Verkehrslärm Gesamtbelastung durch betriebsbezogenen Verkehr und Anwohner Rasterhöhe 5,3 m (1. OG) Rasterauflösung 1 m x 1 m Beurteilungszeitraum Nacht (22:00-06:00) Paulinenweg > 30 db db(a) > 35 db db(a) > 40 db db(a) > 45 db db(a) > 50 db db(a) > 55 db db(a) > 60 db db(a) Datei: Jeversen Contidrom Verkehrsgutachten.cna Straße Haus Rechengebiet Datum: Maßstab 1 : Programm: CadnaA, Datakustik GmbH, München

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